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DE60211367T2 - Luftreifen und verfahren zur herstellung des reifens - Google Patents

Luftreifen und verfahren zur herstellung des reifens Download PDF

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Publication number
DE60211367T2
DE60211367T2 DE60211367T DE60211367T DE60211367T2 DE 60211367 T2 DE60211367 T2 DE 60211367T2 DE 60211367 T DE60211367 T DE 60211367T DE 60211367 T DE60211367 T DE 60211367T DE 60211367 T2 DE60211367 T2 DE 60211367T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
tire
rubber
angle
short fibers
vehicle
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE60211367T
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English (en)
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DE60211367D1 (de
Inventor
Ltd. Ikeda
Kobe-shi c/o Sumitomo Rubber Industries
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Sumitomo Rubber Industries Ltd
Original Assignee
Sumitomo Rubber Industries Ltd
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Sumitomo Rubber Industries Ltd filed Critical Sumitomo Rubber Industries Ltd
Application granted granted Critical
Publication of DE60211367D1 publication Critical patent/DE60211367D1/de
Publication of DE60211367T2 publication Critical patent/DE60211367T2/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Tires In General (AREA)
  • Tyre Moulding (AREA)

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Luftreifen, der Seitenschlupf steuert, wenn ein Fahrzeug auf einer rutschigen Fahrbahn wie einer eisigen Fahrbahn oder nassen Fahrbahn eine Kurve fährt, und der die Spurhaltigkeit verbessert.
  • Technischer Hintergrund
  • Im Fall eines Winterreifens wie eines spikelosen Reifens ist es, um die Fahrleistung (nachfolgend die „Leistung auf Eis") auf einer eisigen Fahrbahn zu verbessern, erforderlich, eine Eingrabreibung in die Fahrbahn oder eine Haftreibung zu erhöhen. Zu diesem Zweck wurden verschiedene Untersuchungen vorgenommen, um den Reibbeiwert eines Laufflächengummis in Bezug auf eine eisige Fahrbahn zu erhöhen.
  • Als eines der Ergebnisse von Untersuchungen wird vorgeschlagen, Kurzfasern in den Laufflächengummi zu mischen und die Kurzfasern in einer radialen Richtung (Dickenrichtung des Laufflächengummis) des Reifens zu orientieren. Dieser Vorschlag besitzt den Vorteil, dass das Eingrabvermögen in die Fahrbahn verbessert wird, indem die Kurzfasern in der radialen Richtung orientiert sind, die Weichheit des Reifens in der Dickenrichtung infolge feiner Bodenunebenheiten und -wellen auf der Fahrbahn sichergestellt werden kann, somit auch die Haftreibungskraft verbessert ist und die Leistung auf Eis stark verbessert werden kann.
  • In jüngster Vergangenheit besteht, da die Leistung und der Abtrieb von Fahrzeugen verbessert sind, der starke Wunsch, den Seitenschlupf zum Zeitpunkt einer Kurvenfahrt des Fahrzeugs zu steuern, um die Leistung auf Eis zu verbessern und um durch Schlupf verursachte Unfälle zu vermeiden.
  • Um den Reifenwiderstand gegen die Fahrbahn zu erhöhen und ein Rutschen eines Fahrzeugs auf Eis oder Schnee zu reduzieren, schlägt die WO 97/06 967 A vor, Reifen und andere Laufflächen mit einer Mischung aus hartem Granulat herzustellen. Eine Gummimischung wird zu Laufflächenbändern einer geeigneten Form extrudiert, die gesteuert in eine geeignete Dicke und Anzahl von Schichten in einem zyklischen Prozess über einen vorbehandelten Reifen, der anschließend mit einem Profil versehen und vulkanisiert wird, gewalzt werden. Das harte Granulat wird gemäß einer vorbestimmten Konfiguration auf zumindest einen Teil der Oberfläche des extrudierten Gummilaufflächenbandes verteilt, bevor die nächste Schicht in einem zyklischen Prozess auf den vorbehandelten Reifen gewalzt wird.
  • Die EP-A-1 097 825 offenbart einen Luftreifen gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1. Eine Lauffläche definiert einen Bodenkontaktbereich und umfasst zumindest einen Dien-Kautschuk und nichtmetallische Kurzfasern, die in der radialen Richtung des Reifens orientiert sind.
  • Die EP-A-0 970 797 offenbart ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Laminieren eines bandförmigen, unvulkanisierten Kautschukmaterials, um ein laminiertes Gummielement mit einer gegebenen Querschnittsform zu bilden. Es können beispielsweise zwei Kautschukmaterialien als eine Gummimischung für einen Innerliner eines Reifens verwendet werden.
  • Die JP 07 024 932 A offenbart einen Schneereifen und ein Herstellungsverfahren für diesen. Korde aus Fasern werden parallel gelegt, um einen Kettfaden herzustellen, und ein Kautschukmaterial wird durch Gummierung verarbeitet, wodurch eine Bahn gebildet wird. Geschnittene Bahnteile werden laminiert, indem Ausschnittsflächen richtig angeordnet werden.
  • Die JP 02 274 602 A offenbart einen spikelosen Reifen und ein Herstellungsverfahren für diesen. Ein Pulver oder Kurzfasern, das/die zu stabförmigen Partikeln geformt ist/sind, wird/werden in einer Laufflächen-Oberflächenschicht eines Reifens verteilt, wobei die Partikel in der Richtung der Dicke der Lauffläche orientiert sind.
  • Die JP 02 212 134 A offenbart ein Streifenwicklungsformverfahren für eine Reifenlauffläche. Zwei Arten von Streifen von zwei Arten von Mischungen werden durch einen Doppelextruder extrudiert. Die zwei Arten von Streifen werden um eine Reifenhülle gewickelt, wodurch eine Lauffläche gebildet wird, die aus zwei Arten von Mischungen besteht.
  • Die JP 11 048 365 A offenbart ein Verfahren zum Herstellen eines Laufflächenelements und eines Luftreifens. Zwei streifenähnliche Bahnelemente werden zusammen zu einem streifenähnlichen laminierten Bahnelement laminiert, das dann auf einen Außenumfang einer Rohreifenhülle gewickelt und darauf laminiert wird.
  • Die JP 2002 210 842 A offenbart ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Bilden eines laminierten Gummielements und eines Reifen unter Verwendung solch eines laminierten Gummielements. Das Gummielement enthält Stapelfasern, die in seiner Dickenrichtung orientiert sind, und ist aus einer Gummibahn mit Stapelfasern gebildet, die in seiner Längsrichtung orientiert sind.
  • Die JP 2001 138 717 A offenbart einen Luftreifen, wobei zumindest ein Teil einer Laufflächen-Oberfläche unter Verwendung eines rutschfesten Gummimaterials gebildet ist, das einen bestimmten Anteil an einem stabförmigen Material enthält.
  • Die JP 58 068 302 U offenbart einen Luftreifen mit faserähnlichen Elementen, die in einer radialen Richtung des Reifens angeordnet sind.
  • Die JP 51 102 081 A offenbart einen Luftreifen mit einem Laufflächenabschnitt, der aus einem Gummimaterial mit Fasern darin hergestellt ist.
  • Die JP 2001 001 718 A offenbart einen Radialluftreifen für Schwerlasten mit einer mit einer Vielzahl von Gummistreifenschichten gebildeten Lauffläche, in der ein Gummistreifen spiralförmig gewickelt ist, während er kontinuierlich Seitenflächen davon in der Reifenumfangsrichtung verbindet.
  • Der Luftreifen und die Herstellungsverfahren, die daher aus dem Stand der Technik bekannt sind, sind jedoch nicht ganz zufrieden stellend, was die Leistung auf Eis betrifft.
  • Es ist daher das Ziel der vorliegenden Erfindung, einen Luftreifen mit einer verbesserten Leistung auf Eis bereitzustellen. Im Speziellen ist es erwünscht, den Seitenschlupf zum Zeitpunkt einer Kurvenfahrt des Fahrzeugs zu steuern und die Spurhaltigkeit auf einer rutschigen Straße zu verbessern, sowie ein Herstellungsverfahren bereitzustellen, das in der Lage ist, solch einen Luftreifen einfach zu bilden.
  • Dieses Ziel wird durch die Merkmale von Anspruch 1 bzw. die Merkmale von Anspruch 6 erreicht.
  • Die vorliegende Erfindung sieht einen Luftreifen vor, in dem Kurzfasern, die mit einem Laufflächengummi gemischt sind, nach außen hin von einem Fahrzeug und radial nach außen von einem Reifen geneigt sind, ein Neigungswinkel α1 der Kurzfasern in einem Bodenkontaktende an einer Außenseite des Fahrzeugs größer als ein Neigungswinkel α2 der Kurzfasern eines Reifenäquators hergestellt ist und auf der Basis dieser Struktur der Seitenschlupf zum Zeitpunkt einer Kurvenfahrt des Fahrzeugs in hohem Maße gesteuert werden kann und die Spurhaltigkeit auf einer rutschigen Fahrbahn verbessert ist.
  • Des Weiteren sieht die vorliegende Erfindung ein Herstellungsverfahren vor, das in der Lage ist, den Luftreifen auf der Basis der Idee, einen langen, bandähnlichen Gummistreifen zu verwenden, in dem Kurzfasern in einer Richtung der Reifenbreite orientiert sind, einfach zu bilden.
  • Offenlegung der Erfindung
  • Die Erfindung von Anspruch 1 der vorliegenden Anmeldung sieht einen Luftreifen vor, wobei ein Laufflächenabschnitt einen mit Kurzfasern gemischten Gummiabschnitt umfasst, der aus mit Kurzfasern gemischtem Gummi hergestellt ist, der produziert wird, indem Kurzfasern in Gummi eingeschlossen werden, wobei der mit Kurzfasern gemischte Gummiabschnitt die Laufflächen-Oberfläche s in mindestens einem Bereich zwischen einem äußeren Bodenkontaktende, das an der Außenseite eines Fahrzeugs angeordnet ist, wenn der Reifen an dem Fahrzeug montiert ist, und einem Reifenäquator bildet, wobei die Kurzfasern im Wesentlichen unter einem Winkel von α nach außen hin von dem Fahrzeug radial nach außen von dem Reifen geneigt und orientiert sind und der Winkel der Kurzfasern an dem äußeren Bodenkontaktende, α1, größer als der Winkel der Kurzfasern, α2, in dem Reifenäquator ist.
  • Zu diesem Zeitpunkt ist es vorzuziehen, dass der Winkel α1 in einem Bereich von 30 bis 60° liegt und der Winkel α2 in einem Bereich von 10 bis 35° liegt. Es ist vorzuziehen, dass ein Winkel α3 des Seitenschlupfes in dem Bodenkontaktende an einer Stelle innerhalb des Fahrzeuges, wenn der Reifen an dem Fahrzeug montiert ist, 0 bis 15° beträgt und kleiner als der Winkel α2 in dem Reifenäquator ist. Es ist vorzuziehen, dass eine Außenkante des mit Kurzfasern gemischten Gummiabschnitts an der Laufflächen-Oberfläche in der axialen Richtung des Reifens von dem Bodenkontaktende mit einen Abstand L radial nach außen von dem Reifen getrennt ist, wobei der Abstand L das 0,05- bis 0,15-fache einer Breite des Reifens beträgt. Es ist vorzuziehen, dass in einem Bereich zwischen dem Bodenkontaktende und der Außenkante des mit Kurzfasern gemischten Gummiabschnitts in der axialen Richtung des Reifens ein Winkel β der Laufflächen-Oberfläche in Bezug auf eine radiale Richtung einer Tangente in einem Bereich von 45 bis 90° liegt.
  • Die Erfindung von Anspruch 6 sieht ein Herstellungsverfahren für den Luftreifen vor, wobei der mit Kurzfasern gemischte Gummiabschnitt von einem Streifenwickelkörper gebildet wird, der erhalten wird, indem ein langer, bandähnlicher Gummistreifen mit einer Breite Wa von 5 bis 50 mm und einer Dicke Ta von 0,5 bis 3,0 mm auf eine zylindrische Trommel wendelförmig gewickelt wird, wobei Kurzfasern des Gummistreifens im Wesentlichen in Richtung der Breite orientiert werden, wobei der Gummistreifen von der Außenseite in Richtung der Innenseite des Fahrzeugs wendelförmig gewickelt wird.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen
  • 1 ist eine Schnittansicht eines Reifens gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • 2(A) und 2(B) sind schematische Darstellungen zur Erklärung der Wirkungsweise der Erfindung.
  • 3 ist eine vergrößerte Teilschnittsansicht eines äußeren Bodenkontaktendes.
  • 4 ist eine Schnittansicht zur Erklärung einer Schnittform einer äußeren, vertikalen Hauptrille.
  • 5 ist eine perspektivische Darstellung zur Erklärung eines Gummistreifens.
  • 6 ist eine schematische Darstellung zur Erklärung eines Herstellungsverfahrens eines Laufflächengummis unter Verwendung des Gummistreifens.
  • 7 ist eine schematische Darstellung zur Erklärung eines Beispiels eines Herstellungsverfahrens des Gummistreifens.
  • Beste Art zur Ausführung der Erfindung
  • Eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird unten stehend unter Bezugnahme auf die Zeichnungen erklärt.
  • 1 ist eine Schnittansicht eines Reifenmeridianschnitts, wenn ein Luftreifen 1 als ein spikeloser Reifen für einen Personenwagen ausgebildet ist.
  • In 1 ist der Luftreifen 1 durch eine Kordschicht verstärkt, die eine Karkasse 6, die sich von einem Laufflächenabschnitt 2 zu einem Wulstkern 5 eines Wulstabschnitts 4 durch einen Seitenwandabschnitt 3 er streckt, und eine Gürtelschicht 7, die radial außerhalb der Karkasse 6 und innerhalb des Laufflächenabschnitts 2 angeordnet ist, umfasst.
  • Die Karkasse 6 umfasst eine oder mehrere (in dieser Ausführungsform eine) Karkasslage/n 6A, in der/denen ein Karkasskord unter einem Winkel von 75 bis 90° in Bezug auf eine Umfangsrichtung des Reifens gerichtet ist. Gegenüberliegende Enden der Karkasslage 6A sind um den Wulstkern 5 herum umgeschlagen und festgehalten. Die Gürtelschicht 7 umfasst zwei oder mehrere (in dieser Ausführungsform zwei) Gürtellagen 7A und 7B, in denen starke Gürtelkorde wie z. B. Stahlkorde unter einem Winkel von 10 bis 35° in Bezug auf die Umfangsrichtung des Reifens angeordnet sind. Die Gürtelkorde kreuzen sich zwischen den Lagen, wodurch sie ein starkes Gittertragwerk bilden und den Laufflächenabschnitt 2 mit einer Ringspannungswirkung verstärken.
  • Als Nächstes umfasst ein Laufflächengummi G, der den Laufflächenabschnitt 2 bildet, einen mit Kurzfasern gemischten Gummiabschnitt 10, der eine Laufflächen-Oberfläche 2S bildet. In dieser Ausführungsform weist der Laufflächengummi G eine Doppelschichtstruktur auf, die eine Protektorgummischicht G1, die die Laufflächen-Oberfläche 2S bildet, und eine Basisgummischicht G2, die radial innerhalb der Protektorgummischicht G1 angeordnet ist, umfasst. Die Protektorgummischicht G1 entspricht dem mit Kurzfasern gemischten Gummiabschnitt 10.
  • Der mit Kurzfasern gemischte Gummiabschnitt 10 umfasst hier mit Kurzfasern gemischten Gummi mit Kurzfasern f in dem Gummi. In dem mit Kurzfasern gemischten Gummi sind Kurzfasern f mit einem Durchmesser von 10 bis 100 μm und einer Länge von 50 bis 1000 μm in einer Menge von 5 bis 40 Gewichtsteilen in Bezug auf 100 Gewichtsteile einer Gummikomponente gemischt.
  • Als Kurzfasern f können organische oder anorganische Kurzfasern f wie z. B. Glasfasern, Kohlefasern, Aluminumwhisker, Fasern aus Polyester, Nylon, Vinylon, aromatischem Polyamid und dergleichen verwendet werden. Vorzugsweise sind die Kurzfasern anorganische Kurzfasern f wie z. B. Glasfasern und Kohlefasern mit optimaler Formbarkeit durch Dispergieren oder Rühren während des Mischvorgangs, geringer Erweichung bei einer Vulkanisationstemperatur zum Zeitpunkt des Formens während des Vulkanisierens und einer ausgezeichneten Eingrabwirkung in die Fahrbahn.
  • In der vorliegenden Erfindung sind die Kurzfasern f, um den Seitenschlupf zum Zeitpunkt einer Kurvenfahrt des Fahrzeugs auf einer rutschigen Fahrbahn zu steuern, in einem Bereich Y1 (nachfolgend kann dieser Bereich hierin als „äußerer Bodenkontaktbereich Y1" bezeichnet sein) zwischen einem Reifenäquator C und einem äußeren Bodenkontaktende Eo, das sich an der Außenseite des Fahrzeugs befindet, wenn der Reifen an dem Fahrzeug montiert ist, unter einem Winkel α nach außen hin von dem Fahrzeug radial nach außen von dem Reifen geneigt und orientiert. Dieser Neigungswinkel α nimmt von dem Reifenäquator C in Richtung des äußeren Bodenkontaktendes Eo zu und damit ist der Winkel α1 der Kurzfasern f in dem äußeren Bodenkontaktende Eo größer als der Winkel α2 der Kurzfasern f in dem Reifenäquator C festgelegt (α1 > α2).
  • Die Beschreibung, dass die Kurzfasern f im Wesentlichen nach außen hin von dem Fahrzeug radial nach außen von dem Reifen geneigt und orientiert sind, bedeutet, dass 65 % oder mehr der Kurzfasern f auf die oben beschriebene Weise geneigt und orientiert sind. Die Neigung der Kurzfasern auf die oben beschriebene Weise wird in manchen Fällen als Neigungsorientierung nach außen angeführt, andererseits wird die Neigungsorientierung von Kurzfasern, die nach innen hin von dem Fahrzeug radial nach außen hin von dem Fahrzeug geneigt sind, in manchen Fällen als Neigung nach innen angeführt.
  • Im Speziellen zeigt diese Ausführungsform einen Fall, in dem die Kurzfasern f über den im Wesentlichen gesamten Bereich des mit Kurzfasern gemischten Gummiabschnitts 10 nach außen hin geneigt und orientiert sind. Zu diesem Zeitpunkt nimmt der Winkel α der Neigungsorientierung von dem Bodenkontaktende Ei in Richtung des äußeren Bodenkontaktendes Eo an einer Stelle innerhalb des Fahrzeugs zu, wenn der Reifen an dem Fahrzeug montiert ist. Das heißt, ein Winkel α3 der Kurzfasern f in dem inneren Bodenkontaktende ist kleiner als α2 in dem Reifenäquator C (α1 > α2 > α3).
  • Wenn das Fahrzeug eine Kurve fährt, wird eine große Seitenkraft F auf einen äußeren Reifen in radialer Richtung der Kurvenfahrtbewegung aufgebracht, insbesondere auf den äußeren Bodenkontaktbereich Y1 des Reifens durch eine Zentrifugalkraft. Wie in 2 gezeigt, ist der Laufflächenabschnitt 2 im Vergleich mit einer Form j zum Zeitpunkt eines Geradeauslaufs nach außen hin verformt. Zu diesem Zeitpunkt fallen, wenn die Kurzfasern f in der radialen Richtung des Reifens orientiert sind, auch die Kurzfasern f zum Zeitpunkt einer Kurvenfahrt des Fahrzeugs nach außen, wie in 2(B) gezeigt. Das heißt, da die Kurzfasern f in einer Ausweichrichtung in Bezug auf die Seitenkraft F wirksam sind, wird die Steuerwirkung in Bezug auf den Seitenschlupf ungenügend.
  • Stehen die Kurzfasern f hingegen, wie in der Ausführungsform, wenn die Kurzfasern f nach außen hin geneigt und orientiert sind, wie in 2(A) gezeigt, zum Zeitpunkt einer Kurvenfahrt des Fahrzeugs, so sind die Kurzfasern f in einem steilen Winkel oder in Einsetzrichtung in Bezug auf die Fahrbahn wirksam. Daher wird dies ein großer Widerstand in Bezug auf den Seitenschlupf und es kann eine ausgezeichnete Seitenschlupfsteuerwirkung zum Ausdruck kommen.
  • Der Grund, weshalb der Neigungswinkel α von dem Bodenkontaktende Ei zu dem äußeren Bodenkontaktende Eo zunimmt, liegt darin, dass die Seitenkraft F, die wirksam ist, wenn das Fahrzeug eine Kurve fährt, von dem inneren Bodenkontaktende Ei in Richtung des äußeren Bodenkontaktendes Eo zunimmt und der Winkel α sich in Übereinstimmung mit der Seitenkraft ändert, und es ist möglich, dass die Seitenschlupfsteuerwirkung zum Zeitpunkt einer Kurvenfahrt des Fahrzeugs wirkungsvoll zum Ausdruck kommt, während die Reibungskraft in Bezug auf die Fahrbahn zum Zeitpunkt eines Geradeauslaufs, d. h. die Brems- und Anfahrleistung, in hohem Maße sichergestellt ist.
  • Im Hinblick auf die Brems- und Anfahrleistung und die Seitenschlupfsteuerwirkung ist es vorzuziehen, dass der Winkel α1 in einem Bereich von 30 bis 60°, der Winkel α2 in einem Bereich von 10 bis 35° und der Winkel α3 in einem Bereich von 0 bis 15° liegt. Wenn die Winkel α1, α2 und α3 60°, 35° bzw. 15° überschreiten, wird die Seitenschlupfsteuerwirkung maximiert und die Brems- und Anfahrleistung verringern sich und die Spurhaltigkeit verschlechtert sich. Wenn die Winkel α1, α2 und α3 kleiner als 30°, 15° bzw. 0° sind, kann eine ausreichende Seitenschlupfsteuerwirkung nicht erhalten werden.
  • Zu diesem Zeitpunkt ist es vorzuziehen, dass eine Differenz α1–α2 5 bis 25° beträgt und eine Differenz α2–α3 5 bis 20° beträgt, um den Herstellungsprozess zu vereinfachen.
  • Die Werte der Winkel α1, α2 bzw. α3 bedeuten die Durchschnittswerte der Neigungswinkel der Kurzfasern f, die in dem mit Kurzfasern gemischten Gummi in einer Volumeneinheit von 1 cm3, die als Probe um das äußere Bodenkontaktende Eo, den Reifenäquator C und das innere Bodenkontaktende Ei herum entnommen wurde, enthalten sind.
  • Als Nächstes wird, da der Laufflächenabschnitt 2 zum Zeitpunkt einer Kurvenfahrt des Fahrzeug nach außen fällt, auch der Bodenkontakt in einem Abschnitt der Laufflächen-Oberfläche 2S erwartet, der an der axial weiter äußeren Seite von dem Reifen als das äußere Bodenkontaktende Eo liegt. Daher ist in der Ausführungsform, um die Seitenschlupfsteuerwirkung weiter zu verbessern, eine axiale Außenkante 10E des Reifens des mit Kurzfasern gemischten Gummiabschnitts 10 an der axial weiter äußeren Seite von dem Reifen als das Bodenkontaktende Eo angeordnet und ein Bereich Y2 mit einem Abstand L zwischen der Außenkante 10E und dem Bodenkontaktende Eo wird als ein unterer Bodenkontaktbereich Y2 hergestellt, wie in 3 gezeigt.
  • Zu diesem Zeitpunkt ist es vorzuziehen, dass der Abstand L in einem Bereich vom 0,05- bis 0,15-fachen einer Reifenbreite W liegt. Wenn der Abstand L kleiner als das 0,05-fache ist, wird der untere Bodenkontaktbereich Y2 zu klein und die Seitenschlupfsteuerwirkung kann nicht verbessert werden. Wenn der Abstand L das 0,15-fache überschreitet, wird der untere Bodenkontaktbereich Y2 zu groß, was im Hinblick auf die Kosten nicht vorzuziehen ist. Die Werte des Abstands L und der Reifenbreite W sind Werte der Reifen der oben erwähnten Ausführungsform.
  • In dieser Ausführungsform ist, um es dem unteren Bodenkontaktbereich Y2 zu erleichtern, zum Zeitpunkt einer Kurvenfahrt des Fahrzeugs einen Bodenkontakt herzustellen, ein Winkel β des unteren Bodenkontaktbereichs Y2 in Bezug auf eine radiale Richtung einer Tangente der Laufflächen-Oberfläche 2S in einem Bereich von 45 bis 90° festgelegt. Wenn der Winkel β weniger als 45° beträgt, wird es für den unteren Bodenkontaktbereich Y2 schwierig, den Bodenkontakt herzustellen, oder der Bodenkontaktdruck wird klein und die Seitenschlupfsteuerwirkung kann nicht verbessert werden. Der Winkel β nimmt allmählich von dem äußeren Bodenkontaktende Eo in Richtung der Außenkante 10E ab.
  • In dieser Ausführungsform ist in dem äußeren Bodenkontaktbereich Y1 eine vertikale Hauptrille angeordnet, die eine vertikale Hauptrille 20 umfasst, welche sich in der Umfangsrichtung des Reifens entlang des äußeren Bodenkontaktendes Eo erstreckt. Zu dieser Zeit ist, wie in 4 gezeigt, im Querschnitt der Rille der äußeren vertikalen Hauptrille 20 eine Rillenwand 21 auf der Seite des Reifenäquators als eine gekrümmte Fläche ausgebildet, die eine erste Rillenwand 21A, die geneigt ist und sich von dem Rillenboden erstreckt, und eine zweite Rillenwand 21B umfasst, die sich von einem radial äußeren Ende davon zu der Laufflächen-Oberfläche 2S unter einem größeren Winkel als die erste Rillenwand 21A erstreckt.
  • Ein Winkel θ1 der ersten Rillenwand 21A in Bezug auf eine Normale der Laufflächen-Oberfläche 2S liegt in dem herkömmlichen Bereich von 5 bis 25°. Ein Winkel θ2 der zweiten Rillenwand 21B ist kleiner als der Winkel 81 und es ist vorzuziehen, dass θ2 so klein wie möglich ist, z. B. 0°. Eine Höhe La der zweiten Rillenwand 21B von der Laufflächen-Oberfläche 2S beträgt vorzugsweise das 0,2- bis 0,5-fache einer Rillentiefe H der vertikalen Hauptrille 20. Da die Reibung der zweiten Rillenwand 21B in Bezug auf die Fahrbahn groß wird, kann man erwarten, dass die zweite Rillenwand 21B einen Widerstand in Bezug auf den Seitenschlupf zeigt, und die Seitenschlupfsteuerwirkung kann mit einer Synergie der oben erwähnten Neigungsorientierung der Kurzfasern weiter verbessert werden.
  • Ein Herstellungsverfahren für den Luftreifen mit dem mit Kurzfasern gemischten Gummiabschnitt 10, der wie oben beschrieben geneigt und orientiert ist, wird unten stehend erklärt. Zuerst wird, wie in den 5 und 6 gezeigt, der mit Kurzfasern gemischte Gummiabschnitt 10 unter Verwendung eines langen bandähnlichen Gummistreifens 30 mit einer Breite Wa von 5 bis 50 mm und einer Dicke Ta von 0,5 bis 3,0 mm gebildet.
  • Im Spezielleren wird der Gummistreifen 30 wendelförmig auf eine zylindrische Trommel gewickelt und ein Streifenwickelkörper 31 mit einer Form ähnlich der einer fertigen Querschnittsform des mit Kurzfasern gemischten Gummiabschnitts 10 wird gebildet. In dieser Ausführungsform wird der Streifenwickelkörper 31 auf einem Grundkörper 32 für eine Basisgummischicht G2 gebildet, die durch Extrudieren unter Verwendung eines Gummiextruders gebildet wird. Die fertige Querschnittsform ist eine Querschnittsform, die benötigt wird, wenn eine Rohhülle des Reifens gebildet wird, und unterscheidet sich von einer Querschnittsform in einem fertigen Reifen nach dem Vulkanisieren.
  • Ein wichtiger Punkt hierbei ist, dass die Kurzfasern f des Gummistreifens 30 im Wesentlichen in Richtung der Breite orientiert werden, wie in 5 gezeigt. Diese Beschreibung, dass die Kurzfasern f im Wesentlichen in Richtung der Breite orientiert werden, bedeutet, dass 65 % oder mehr, vorzugsweise 90 % oder mehr der Kurzfasern f in Richtung der Breite unter einem Winkel von γ innerhalb einer Abweichung von 0±15° orientiert werden. Wie in 7 gezeigt, kann der Gummistreifen 30 z. B. erhalten werden, indem ein Extrusionskörper 33, der unter Verwendung eines Gummiextruders in einer rohrähnlichen Form mit einer Dicke Ta und Breite Wa extrudiert wurde, wendelförmig und kontinuierlich abgeschnitten wird.
  • Dadurch, dass der Gummistreifen 30, dessen Kurzfasern f in Richtung der Breite nacheinander von einer Außenseite in Richtung einer Innenseite des Fahrzeugs orientiert sind, wendelförmig gewickelt wird, wird der Streifenwickelkörper 31 gebildet. Zu diesem Zeitpunkt werden die Kurzfasern f, da der Gummistreifen 30 selbst nach außen hin von dem Fahrzeug radial nach außen von dem Reifen geneigt ist, ebenfalls nach außen hin geneigt und orientiert.
  • Dieses Verfahren ist im Wesentlichen dasselbe wie das des herkömmlichen Herstellungsverfahrens mit der Ausnahme, dass der mit Kurzfasern gemischte Gummiabschnitt 10 aus dem Streifenwickelkörper 31 gebildet wird. Durch Vulkanisieren einer Rohhülle eines Reifens unter Verwendung des Streifenwickelkörpers 31 in einer Metallform wird der Luftreifen 1 gebildet.
  • Obwohl die bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung hier im Detail beschrieben wurde, ist die Erfindung nicht auf die veranschaulichte Ausführungsform beschränkt und die Erfindung kann verschieden abgewandelt und ausgeführt werden. Das heißt, der Luftreifen 1 der Erfindung kann den Seitenschlupf nicht nur auf einer eisigen Fahrbahn, sondern auch auf einer nassen Fahrbahn steuern. Daher ist die Erfindung nicht nur in einem Winterreifen wie z. B. einem spikelosen Reifen oder Schneereifen, sondern auch in Ganzjahresreifen und in einem Sommerreifen anwendbar. Der Luftreifen der Erfindung kann, anders als der Personenwagenreifen, in verschiedenen Kategorien wie z. B. einem Kleinlastkraftwagenreifen und Schwerlastreifen verwendet werden.
  • [Ausführungsform]
  • Reifen (Größe: 205/65R15) für einen Personenwagen mit dem in 1 gezeigten Aufbau wurden als Prototypen auf Basis der in Tabelle 1 gezeigten Spezifikationen hergestellt, und das Seitenschlupf-Widerstandsverhalten (Kurvenfahrverhalten) und die Brems- und Anfahrleistung (Geradeauslaufverhalten) von jedem der Prototypreifen wurde getestet und diese miteinander verglichen. Die Gummimischung der Protektorgummischicht ist in Tabelle 2 gezeigt.
  • 1) Seitenschlupf-Widerstandsverhalten (Kurvenfahrverhalten):
  • Die Prototypreifen wurden auf vier Räder eines Fahrzeugs (FR-Fahrzeug mit 2 000 cm3) unter den Bedingungen einer Felge (6JJ*15) und eines Innendrucks (220 kPa) montiert und das Fahrzeug fuhr eine Kurve und wurde auf einer eisigen Oberfläche bei einer Temperatur von 0 ± 1 °C (Fahrbahntemperatur von –3 ± 1 °C) mit einem Kurvenradius von 25 m bei 40 km/h gefahren. Das Seitenschlupf-Widerstandsverhalten zu dem Zeitpunkt ist mit Indizes durch eine sensorische Beurteilung des Fahrers angegeben, während das Ergebnis herkömmlicher Beispiele mit 100 bestimmtist. Ein höherer Index zeigt ein besseres Ergebnis.
  • 2) Brems- und Anfahrleistung (Geradeauslaufverhalten):
  • Die Anfahr-, Beschleunigungs- und Bremsbetriebe wurden auf der Eisoberfläche wiederholt und die Brems- und Anfahrleistung ist mit Indizes durch die sensorische Beurteilung des Fahrers angegeben während, die Ergebnisse herkömmlicher Beispiele mit 100 bestimmt ist. Ein höherer Index zeigt ein besseres Ergebnis.
  • Figure 00170001
  • Tabelle 2
    Figure 00180001
  • Die Gummihärte (Durometer-A-Härte) nach dem Vulkanisieren beträgt 43°.
  • Wie in den Tabellen gezeigt, bestätigten die Testergebnisse, dass bei den Reifen der Ausführungsformen das Seitenschlupf-Widerstandsverhalten stark verbessert war und die Spurhaltigkeit auf einer rutschigen Fahrbahn verbessert war. Im Speziellen zeigte sich bei den Ausführungsformen 1 bis 3 ein ausgezeichnetes Seitenschlupf-Widerstandsverhalten, während die Brems- und Anfahrleistung in hohem Maße sichergestellt war.
  • Industrielle Anwendbarkeit
  • Wie oben beschrieben, sind in dem Luftreifen der vorliegenden Erfindung in einen Laufflächengummi zu mischende Kurzfasern nach außen hin von einem Fahrzeug radial nach außen von dem Reifen geneigt und ein Neigungswinkel α1 der Kurzfasern in dem Bodenkontaktende nach außen hin von dem Fahrzeug ist größer als ein Neigungswinkel α2 der Kurzfasern in dem Reifenäquator festgelegt. Es ist daher möglich, den Seitenschlupf zum Zeitpunkt einer Kurvenfahrt des Fahrzeug in hohem Maße zu steuern und die Spurhaltigkeit auf einer rutschigen Fahrbahn zu verbessern, und der Luftreifen kann geeigneterweise als ein Winterreifen wie z. B. ein spikeloser Reifen verwendet werden.

Claims (6)

  1. Luftreifen (1), wobei ein Laufflächenabschnitt (2) einen mit Kurzfasern gemischten Gummiabschnitt (10) umfasst, der aus mit Kurzfasern gemischtem Gummi hergestellt ist, der produziert wird, indem Kurzfasern (f) in Gummi eingeschlossen werden, wobei der mit Kurzfasern gemischte Gummiabschnitt (10) die Laufflächen-Oberfläche (2S) in mindestens einem Bereich (Y1) zwischen einem äußeren Bodenkontaktende (Eo), das an der Außenseite eines Fahrzeugs angeordnet ist, wenn der Reifen an dem Fahrzeug montiert ist, und einem Reifenäquator (C) bildet, dadurch gekennzeichnet, dass die Kurzfasern (f) im Wesentlichen unter einem Winkel von alpha nach außen hin von dem Fahrzeug radial nach außen von dem Reifen geneigt und orientiert sind, und der Winkel (α1) der Kurzfasern (f) an dem äußeren Bodenkontaktende (Eo) größer ist als der Winkel (α2) der Kurzfasern (f) im Reifenäquator (C).
  2. Luftreifen (1) nach Anspruch 1, wobei der Winkel (α1) in einem Bereich von 30 bis 60° liegt, wobei der Winkel (α2) in einem Bereich von 10 bis 35° liegt.
  3. Luftreifen (1) nach Anspruch 1 oder 2, wobei ein Winkel (α3) des Seitenschlupfes in dem Bodenkontaktende (Eo) an einer Stelle innerhalb des Fahrzeugs, wenn der Reifen an dem Fahrzeug montiert ist, 0 bis 15° beträgt und kleiner ist als der Winkel (α2) im Reifenäquator (C).
  4. Luftreifen nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei eine Außenkante (10E) des mit Kurzfasern gemischten Gummiabschnittes (10) an der Laufflächen-Oberfläche (2S) in der axialen Richtung des Reifens von dem Bodenkontaktende (Eo) mit einem Abstand (L) radial nach außen von dem Reifen getrennt ist, wobei der Abstand (L) das 0,05- bis 0,15-fache der Breite des Reifens beträgt.
  5. Luftreifen nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei in einem Bereich zwischen dem Bodenkontaktende (Eo) und der Außenkante (10E) des mit Kurzfasern gemischten Gummiabschnitts (10) in der axialen Richtung des Reifens ein Winkel (β) der Laufflächen-Oberfläche (2S) in Bezug auf die radiale Richtung einer Tangente in einem Bereich von 45 bis 90° liegt.
  6. Herstellungsverfahren für einen Luftreifen nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei der mit Kurzfasern gemischte Gummiabschnitt (10) gebildet wird, indem ein Streifenwickelkörper gebildet wird, der erhalten wird, indem ein langer bandähnlicher Gummistreifen (30) mit einer Breite (Wa) von 5 bis 50 mm und einer Dicke (Ta) von 0,5 bis 3,0 mm auf eine zylindrische Trommel wendelförmig gewickelt wird, wobei Kurzfasern (f) des Gummistreifens (30) im Wesentlichen in Richtung der Breite orientiert werden, wobei der Gummistreifen (30) von der Außenseite in Richtung der Innenseite des Fahrzeugs wendelförmig gewickelt wird.
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