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DE60209259T2 - Aufblasbares verpackungsschutzsystem mit niedrigem profil - Google Patents

Aufblasbares verpackungsschutzsystem mit niedrigem profil Download PDF

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DE60209259T2
DE60209259T2 DE60209259T DE60209259T DE60209259T2 DE 60209259 T2 DE60209259 T2 DE 60209259T2 DE 60209259 T DE60209259 T DE 60209259T DE 60209259 T DE60209259 T DE 60209259T DE 60209259 T2 DE60209259 T2 DE 60209259T2
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DE
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inflatable
layer
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layers
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Kevin W. Saint Paul ANDERSON
John T. Saint Paul PETERSON
William A. Saint Paul PEPER
Joseph T. Saint Paul BARTUSIAK
Gerald E. Saint Paul Mueller
Charles R. Saint Paul KLEISSIER
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3M Innovative Properties Co
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3M Innovative Properties Co
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    • B32LAYERED PRODUCTS
    • B32BLAYERED PRODUCTS, i.e. PRODUCTS BUILT-UP OF STRATA OF FLAT OR NON-FLAT, e.g. CELLULAR OR HONEYCOMB, FORM
    • B32B21/00Layered products comprising a layer of wood, e.g. wood board, veneer, wood particle board
    • B32B21/04Layered products comprising a layer of wood, e.g. wood board, veneer, wood particle board comprising wood as the main or only constituent of a layer, which is next to another layer of the same or of a different material
    • B32B21/08Layered products comprising a layer of wood, e.g. wood board, veneer, wood particle board comprising wood as the main or only constituent of a layer, which is next to another layer of the same or of a different material of synthetic resin
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
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Description

  • ALLGEMEINER STAND DER TECHNIK
  • Die vorliegende Erfindung betrifft im Allgemeinen aufblasbare Verpackungen. Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung aufblasbare Verpackungssysteme mit flacher Bauform mit verbessertem Umfangsschutz, verbesserter Integrität und Aufblasbarkeit.
  • Aufblasbare Verpackungssysteme mit einander gegenüberliegenden, aufblasbaren Glieder, die zum Ausbilden einer hüllenartigen Verpackung in Bezug zueinander abgedichtet sind, sind zum Vorsehen von Schutz für verhältnismäßig flache Gegenstände, die versendet oder anderweitig befördert werden, bekannt. Die bekannten aufblasbaren Verpackungssysteme sehen jedoch keinen hinreichenden Umfangsschutz für derartige Gegenstände vor. Es besteht ein Bedarf an einem aufblasbaren, hüllenartigen Verpackungssystem mit verbessertem Umfangsschutz.
  • Es sind Rückschlagventile für ein einzelnes aufblasbares Glied bekannt. Außerdem sind aufblasbare Verpackungssysteme mit mehrfachen aufblasbaren Zellen bekannt. Es besteht ein anhaltender Bedarf an Rückschlagventilen, die einfach in jeder aufblasbare Zelle eines Mehrzellenverpackungssystems enthalten sein können, um die Integrität des Verpackungssystems im Falle einer undichten Stelle in einem Bereich der Verpackung zu gewährleisten.
  • Aufblasbare Verpackungssysteme mit mehrfachen Zellen, die sich quer von einem gemeinsamen Kopfstück erstrecken, sind Schwierigkeiten beim Aufblasen unterworfen. Wenn sich die Zellen mit dem Aufblasmedium füllen, nimmt die Breite jeder Zelle ab. Die zusätzliche Wirkung von Zellen, die sich aufblasen und in der Breite abnehmen, bewirkt eine Beanspruchung der Abdichtungen, die die Zellen vom Aufblaskopfstück trennen. Die Folge dieser Beanspruchung ist ein Verziehen des Aufblaskopfstücks, das be- oder sogar verhindern kann, dass ein Aufblasmedium Zellen erreicht, die sich entfernt von dem Verziehungspunkt befinden. Es besteht ein Bedarf an einem aufblasbaren Mehrzellenverpackungssystem, das den Stromweg für ein Aufblasmedium durch ein Kopfstück zu den mehrfachen Zellen verbessert.
  • Ferner ist aus JP 11 236075 A ein Luftsack bekannt, der eine Gaseinblasöffnung in Verbindung mit der Außenluft aufweist und in mehrere kleine Luftsäcke eingeteilt ist, die nebeneinander ausgebildet sind und denen abwechselnd Luft aus zwei Richtungen zugeführt wird.
  • Der Luftsack weist den Nachteil auf, dass im Falle des Auftretens eines Bruchs in einem Bereich des Luftsacks die Integrität des gesamten Systems eingebüßt ist.
  • KURZDARSTELLUNG DER ERFINDUNG
  • Das aufblasbare Glied der vorliegenden Erfindung weist alle Merkmale von Anspruch 1 auf und ist allgemeiner durch eine erste und zweite Filmschicht gebildet, die aufeinander aufliegen und in Bezug zueinander um ihren jeweiligen Umfang unter Ausnahme eines Spalts abgedichtet sind, der die Einführung eines Aufblasmediums in einen Innenraum gestattet, welcher zwischen der ersten und zweiten Filmschicht definiert ist. Ein Füllventil ist innerhalb des Spalts verbunden. Die erste und zweite Filmschicht sind ferner durch eine erste Abdichtung miteinander verbunden, die von einem Abschnitt des Umfangs räumlich getrennt ist und sich darum erstreckt. Die erste Abdichtung definiert einen aufblasbaren Umfangskanal, wobei ein erster Abschnitt des Umfangskanals in Verbindung mit dem Füllventil steht. Mehrere separate, aufblasbare Zellen sind zwischen dem ersten Abschnitt des Umfangskanals und einem zweiten Abschnitt des Umfangskanals durch mehrere, räumlich getrennte, zweite Abdichtungen der ersten und zweiten Filmschicht ausgebildet. Die mehreren, zweiten Abdichtungen erstrecken sich quer von einem Abschnitt der ersten Abdichtung den ersten Abschnitt des Umfangskanals entlang. Jede Zelle der mehreren, aufblasbaren Zellen steht mit dem ersten Abschnitt des Umfangskanals in Verbindung.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1 ist eine schematische Draufsicht eines aufblasbaren Glieds der vorliegenden Erfindung;
  • 2 ist eine auseinander gezogene Perspektivansicht der Filmschichtausrichtung für das aufblasbare Glied von 1;
  • 2a ist eine Querschnittansicht des aufblasbaren Glieds von 1 entlang Linie 2a-2a von 1;
  • 3 ist eine schematische Draufsicht einer alternativen Ausführungsform des aufblasbaren Glieds der vorliegenden Erfindung;
  • 4 ist eine auseinander gezogene Perspektivansicht der Filmschichtausrichtung für das aufblasbare Glied von 3;
  • 4a ist eine Querschnittansicht des aufblasbaren Glieds von 3 entlang der Linie 4a-4a von 3;
  • 5 ist eine vergrößerte Schnittansicht einer aufblasbaren Zelle des aufblasbaren Glieds der vorliegenden Erfindung mit einer alternativen Ventilkonfiguration;
  • 5a ist eine auseinander gezogene Perspektivansicht der Filmschichtausrichtung für das aufblasbare Glied von 5;
  • 6 ist eine Perspektivansicht eines Verpackungssystems, das aus zwei aufblasbaren Gliedern von 1 ausgebildet ist;
  • 7 ist eine Querschnittansicht des Verpackungssystems von 6 entlang der Linie 7-7 von 6;
  • 8 ist eine schematische Endansicht einer alternativen Verpackungssystemkonfiguration, die aus zwei aufblasbaren Gliedern der vorliegenden Erfindung ausgebildet ist;
  • 9 ist eine schematische Querschnittansicht des alternativen Verpackungssystems von 8;
  • 10 ist eine Querschnittansicht des Verpackungssystems von 6 mit verbessertem Umfangsschutz;
  • 11 ist eine vergrößerte, schematische Schnittansicht eines Abschnitts des aufblasbaren Glieds von 1, das Falten in der aufblasbaren Umfangskammer eingliedert;
  • 12 ist eine schematische Teildraufsicht eines Mehrzellenverpackungssystems der vorliegenden Erfindung;
  • 13 ist eine erste alternative Ausführungsform des Verpackungssystems von 12;
  • 14 ist eine zweite alternative Ausführungsform des Verpackungssystems von 12;
  • 15 und 16 sind Querschnittansichten von alternativen Bauten des Verpackungssystems von 12 bis 14 unter Nutzung eines Einwegventils von 5 bis 5a.
  • Während die oben angezeigten Figuren bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung darstellen, sind andere Ausführungsformen ebenfalls berücksichtigt, wie in der Besprechung angegeben. In jedem Falle zeigt diese Offenbarung die vorliegende Erfindung als Darstellung und nicht als Einschränkung. Es versteht sich, dass vom Fachmann zahlreiche andere Modifizierungen und Ausführungsformen erdacht sein können, die unter den Umfang und das Wesen der Prinzipien dieser Erfindung fallen. Es ist besonders zu beachten, dass die Figuren nicht maßstabsgetreu gezeichnet wurden, da es notwendig war, bestimmte Abschnitte aus Gründen der Übersichtlichkeit zu vergrößern. Bei den Ausführungsformen sind gleiche Bezugszeichen durchweg für gleiche Elemente benutzt.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • Das Verpackungssystem 10 der vorliegenden Erfindung ist allgemein in 1 gezeigt. Das Verpackungssystem 10 ist durch ein aufblasbares Glied 12 gebildet, das aus einer aufliegenden ersten und zweiten Schicht 14 und 16 (s. 2) eines flexiblen Polymermaterials ausgebildet ist. Gegenüberliegende umfängliche Kantenflächen der Schichten 14 und 16 sind durch ein Umfangsheißsiegel 18 miteinander verbunden. Ein kleiner Umfangsabschnitt 20 der Schichten 14 und 16 ist nicht abgedichtet belassen, um ein Rückschlagventil 22 vorzusehen, das in der Technik allgemein bekannt ist. Geeignete Rückschlagventile sind beispielsweise in den US-Patentschriften 4,917,646 und 5,711,691 offenbart.
  • Räumlich getrennt vom Umfangsheißsiegel 18 entlang dreier Seiten des aufblasbaren Glieds 12 verbindet ein Heißsiegel 24 die Schichten 14 und 16 miteinander, um eine aufblasbare Umfangskammer 26 des aufblasbaren Glieds 12 zu definieren, wobei das Aufblasventil 22 mit einem ersten Abschnitt 27 der aufblasbaren Kammer 26 in Verbindung steht. Die Schichten 14 und 16 sind ferner durch Heißsiegel 28 miteinander verbunden, das sich zwischen den Heißsiegelsegmenten 24a und 24b erstreckt, um eine Reihe aufblasbarer Zellen 30 des aufblasbaren Glieds 12 des Verpackungssystems 10 zu definieren. Jede aufblasbare Zelle 30 steht mit dem ersten Abschnitt 27 der aufblasbaren Kammer 26 in Verbindung, wie etwa über eine Unterbrechung des Heißsiegelsegments 24a.
  • Wie ferner in 1 bis 2a gezeigt, enthalten in einer bevorzugten Ausführungsform aufblasbare Zellen 30 und ein zweiter Abschnitt 29 der aufblasbaren Umfangskammer 26 ein Einwegventilsystem 32 zum Zurückhalten von Luft in der jeweiligen Zelle und/oder Kammer, wenn das Verpackungssystem 10 aufgeblasen ist. Das Einwegventil 32 ist durch Verbinden einer dritten Polymerschicht 34 (in 2 bis 2a gezeigt) mit der ersten Schicht 14 durch eine Reihe Heißsiegel ausgebildet, die hierin weiter beschrieben werden.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist das Ventil 32 durch Anordnen der dritten Schicht 34 zwischen der ersten Schicht 14 und der zweiten Schicht 16 ausgebildet. Die dritte Schicht 34 weist eine Länge auf, definiert durch Kanten 36 und 40, die im Allgemeinen gleich der Länge der ersten und zweiten Schicht 14 und 16 ist, aber die dritte Schicht 34 weist eine Breite auf, definiert durch gegenüberliegende Endkanten 42 und 44, die geringer als die Breite der ersten und zweiten Schicht 14 und 16 ist. Das Ventil 32 ist durch räumliches Trennen der Kante 36 der dritten Schicht 34 von dem umfänglichen Heißsiegelsegment 18a ausgebildet. Die Kante 36 wird dann bezüglich der ersten Schicht 14 und zweiten Schicht 16 durch das Heißsiegelsegment 24a abgedichtet. Das Heißsiegelsegment 24a dichtet die Kante 36 der dritten Schicht 34 vollständig an der zweiten Schicht 16 ab. An Intervallen, die jeder aufblasbaren Zelle 30 und dem zweiten Abschnitt 29 der aufblasbaren Kammer 26 entsprechen, ist jedoch eine der gegenüberliegenden Flächen entweder der ersten Schicht 14 oder der dritten Schicht 34 mit einem wärmebeständigen Material (beispielsweise Tinte oder Lack) das Heißsiegelsegment 24a entlang behandelt, um das Heißsiegeln an den behandelten Stellen zu verhindern und dadurch Lufteinlassöffnungen 38 zu definieren.
  • Die Kante 40 der dritten Schicht 34 ist mit der ersten Schicht 14 durch ein Heißsiegel verbunden, das sich über die aufblasbaren Zellen 30 erstreckt (unterbrochen durch Auslassöffnungen 48, wie unten beschrieben). Gegenüberliegende Endkanten 42 und 44 der dritten Schicht 34 sind die umfänglichen Heißsiegelsegmente 18b bzw. 18c entlang durch Heißsiegel mit der ersten Schicht 14 bzw. der zweiten Schicht 16 verbunden. Die dritte Schicht 34 ist ferner mit der ersten Schicht 14 durch eine Reihe Heißverschweißungen 46 verbunden, die sich im Allgemeinen parallel zu und räumlich getrennt von dem Heißsiegelsegment 24a und der Kante 40 der dritten Schicht 34 erstrecken. Eine der gegenüberliegenden Flächen entweder der dritten Schicht 34 oder der ersten Schicht 14 ist ferner mit wärmebeständigem Material behandelt, um das Verschweißen der dritten Schicht 34 und der ersten Schicht 14 an diskreten Stellen entlang jeder Heißverschweißung 46 zu verhindern, um einen Schlangenlinienstromweg für ein Aufblasmedium von den Einlassöffnungen 38 zu erzeugen. Jeder Schlangenlinienstromweg endet an einer Auslassöffnung 48, die mit einem Innenraum des aufblasbaren Glieds 12 in Verbindung steht. Die Auslassöffnungen 48 sind durch Behandeln eines Abschnitts entweder der ersten Schicht 14 oder der dritten Schicht 34 benachbart der Kante 40 mit einem wärmebeständigen Material ausgebildet, wie oben beschrieben.
  • Das aufblasbare Glied 12 des Verpackungssystems 10 wird durch Einführen von Luft durch das Aufblasventil 22 aufgeblasen. Der erste Abschnitt 27 der aufblasbaren Umfangskammer 26 steht mit dem Ventil 32 über die Ein lassöffnung 38 in Verbindung. Luft strömt von der aufblasbaren Umfangskammer 26 durch jede Einlassöffnung 38 und den jeweiligen Schlangenlinienstromweg, der durch segmentierte Heißverschweißungen 46 definiert ist, und tritt über die Auslassöffnungen 48 in jede aufblasbare Zelle 30 und den Abschnitt 29 der aufblasbaren Umfangskammer 26 ein. Wenn die aufblasbaren Zellen 30 und der Abschnitt 29 der aufblasbaren Umfangskammer 26 ihre maximale Füllung erreichen, bewirkt der Innendruck der aufblasbaren Zelle 30 und der aufblasbaren Kammer 26, dass sich gegenüberliegende Flächen der dritten Schicht 34 und der ersten Schicht 14 eng aneinander drücken und dadurch verhindern, dass Luft aus der aufblasbaren Zelle 30 und der aufblasbaren Umfangskammer 26 entweicht.
  • Wie in 3 bis 4a gezeigt, kann das Ventil 32 in einer alternativen Ausführungsform dadurch ausgebildet sein, dass die dritte Schicht 34 mit einer Außenfläche 35 der ersten Schicht 14 verbunden ist. In dieser Ausführungsform ist die zweite Schicht 16 mit der Fläche 37 der ersten Schicht 14 gegenüber der Außenfläche 35 der ersten Schicht 14 verbunden. Wie in 3 bis 4a gezeigt, ist die Kante 36 der dritten Schicht 34 bezüglich der Kante der ersten Schicht 14 das umfängliche Heißsiegelsegment 18a entlang abgedichtet. Ein Heißsiegel verbindet ferner die Kanten 40 und 42 der dritten Schicht 34 mit der ersten Schicht 14. Die Kante 44 der dritten Schicht 34 ist bezüglich der ersten Schicht 14 unter Ausnahme des kleinen Umfangsabschnitts 20 abgedichtet, der eine Aufblasmediumeinlassöffnung definiert, wie oben beschrieben.
  • Die zweite Schicht 16 ist derart bemessen, dass sie eine Länge aufweist, die durch die umfänglichen Heißsiegelsegmente 18b und 18c definiert ist, und eine Breite, die durch das Heißsiegelsegment 24a und das umfängliche Heißsiegelsegment 18d definiert ist. Die Umfangskanten der zweiten Schicht 16 sind durch die Heißsiegelsegmente 18b, 18c, 18d und 24a mit der ersten Schicht 14 verbunden. Das Heißsiegelsegment 24a verbindet außerdem die erste Schicht 14 und die dritte Schicht 34, wobei durch Behandeln eines Abschnitts entweder der ersten Schicht 14 oder der dritten Schicht 34 mit einem wärmebeständigen Material in Intervallen, die jeder Zelle 30 entsprechen, um das Abdichten von benachbarten Flächen der ersten Schicht 14 und der dritten Schicht 34 zu verhindern, wenn das Heißsiegelsegment 24a ausgebildet ist, Einlassöffnungen 38 ausgebildet sind. Heißverschweißungen 46, wie bezüglich 1 beschrieben, verbinden die dritte Schicht 34 mit der ersten Schicht 14, um den Schlangenlinienstromweg des Ventils 32 auszubilden. Die Auslassöffnungen 48 in den Ausführungsformen, die in 3 gezeigt sind, sind jedoch durch eine Öffnung in der ersten Schicht 14 in der Nähe des Schlangenlinienstromwegs ausgebildet, wie in 4a gezeigt. Wie vorher beschrieben bewirkt der Innendruck der aufblasbaren Zelle 30 und der aufblasbaren Umfangskammer 26, wenn die aufblasbaren Zellen 30 und der Abschnitt 29 der aufblasbaren Umfangskammer 26 ihre maximale Füllung erreichen, dass sich gegenüberliegende Flächen der dritten Schicht 34 und der ersten Schicht 14 eng aneinander drücken und dadurch verhindern, dass Luft aus der aufblasbaren Zelle 30 und der aufblasbaren Umfangskammer 26 entweicht.
  • 5 stellt eine alternative Ausführungsform des Einwegventils 32 zum Gebrauch mit dem Verpackungssystem 10 dar. 5 ist eine vergrößerte Schnittansicht einer der aufblasbaren Zellen 30. Wie in 5 und 5a gezeigt, besteht die alternative Konfiguration des Ventils 32 aus einem Paar Folienschichten 15 und 17, die zwischen der ersten Schicht 14 und der zweiten Schicht 16 angeordnet sind. Schicht 15 und Schicht 17 des Ventils 32 sind in Bezug zueinander und der ersten und zweiten Schicht 14 und 16 über Heißsiegel 28 und 24 abgedichtet. Gegenüberliegende Kantenflächen der Schicht 15 und 17 sind entlang Bereich 19 mit einem wärmebeständigen Material behandelt, um ein Heißsiegeln zu verhindern, und definieren dadurch eine Lufteinlassöffnung des Ventils 32. Die Heißsiegel 21 verbinden ferner die Schicht 15 und 17 miteinander, um einen Stromweg 23 in Verbindung mit der aufblasbaren Zelle 30 zu definieren. Die gegenüberliegenden Kanten 25 der Schicht 15 und 17 verbleiben nicht abgedichtet. Somit ist es der Luft, die durch die aufblasbare Umfangskammer 26 strömt, ermöglicht, über die Einlassöffnung, die im Bereich 19 definiert ist, in den Stromweg 23 des Ventils 32 einzutreten. Die Luft, die durch den Stromweg 23 strömt, tritt in die aufblasbare Zelle 30 ein. Wenn die aufblasbare Zelle 30 ihre maximale Füllung erreicht, drängt der Druck innerhalb der aufblasbaren Zelle 30 die Schicht 15 und 17 eng aneinander, um zu verhindern, dass Luft durch den Stromweg 23 entweicht, und dadurch die aufblasbare Zelle 30 in einem aufgeblasenen Zustand zu erhalten.
  • Das Einwegventil 32 versieht das aufblasbare Glied 12 des Verpackungssystems 10 durch Gewährleisten, dass ein isolierter Luftverlust in einem Bereich des aufblasbaren Glieds 12 kein katastrophales Versagen des Verpackungssystems 10 zur Folge hat, mit Integrität. Das aufblasbare Glied 12 des Verpackungssystems 10 kann jedoch außerdem ohne das Einwegventil 32 benutzt sein. Das Verpackungssystem 10 ist ein einfaches, aber elegantes aufblasbares Verpackungsmaterial, das zu vielerlei Benutzung imstande ist. Beispielsweise können zerbrechliche oder brüchige Gegenstände zwischen mehrfache Abschnitte des aufblasbaren Glieds 12 angeordnet sein. Ferner können Abschnitte des aufblasbaren Glieds 12 geleimt sein, um die Innenwände einer Versandschachtel auszukleiden, um zerbrechliche Inhalte von der Schachtelaußenwand zu isolieren. Ein weiterer und neuartigerer Gebrauch des aufblasbaren Glieds 12 wird hierin unter Bezugnahme auf 6 bis 9 beschrieben.
  • 6 ist eine Perspektivansicht einer besonders vorteilhaften Anwendung des aufblasbaren Glieds 12 zum Ausbilden eines aufblasbaren Verpackungsschutzsystems 60 zum Versenden von zerbrechlichen Gegenständen mit flacher Bauform. Das System 60 ist im Allgemeinen aus einem oberen Abschnitt 62 des aufblasbaren Glieds 12 und einem unteren Abschnitt 64 des aufblasbaren Glieds 12 gebildet. Das System 60 ist durch vertikales Ausrichten der Umfangskanten der Abschnitte 62 und 64 und durch Verbinden von gegenüberliegenden umfänglicher Flächenbereiche der Abschnitte 62 und 64 miteinander auf drei Seiten ausgebildet. Die miteinander verbundenen Abschnitte 62 und 64 sind zum Ausbilden eines hüllenartigen, aufblasbaren Behälters kombiniert, wobei das offene Ende 66 den Zugang eines Gegenstands mit flacher Bauform zwischen die Abschnitte 62 und 64 ermöglicht. Obgleich das System 60 in einem aufgeblasenen Zustand gezeigt ist, versteht es sich, dass Gegenstände, die Schutz beim Versenden oder Lagern erfordern, durch die Öffnung 66 eingeführt und zwischen den Abschnitten 62 und 64 angeordnet werden, während sich das System 60 in einem entleerten Zustand befindet. Jeder Abschnitt 62 und 64 wird anschließend durch ein Aufblasventil, wie etwa dem Aufblasventil 22, aufgeblasen, wie oben in Bezug auf 1 beschrieben. Das Aufblasen der aufblasbaren Zellen 30 bewirkt, dass die gegenüberliegenden Innenflächen der Abschnitte 62 und 64 eng an einen Gegenstand drücken, der in dem System 60 angeordnet ist, um den Gegenstand sicher in der Tasche zu halten, die zwischen Abschnitt 62 und 64 definiert ist. Die aufblasbaren Umfangskammern 26 von Abschnitt 62 und 64 sehen einen besonders geeigneten Umfangsschutz vor, insbesondere dann, wenn das System 60 in eine Versandschachtel oder einen Versandbehälter eingepasst ist.
  • 7 ist eine Schnittansicht des Systems 60 im Wesentlichen entlang Linie 7-7, die in 6 gezeigt ist, und das ferner in einem Versandbehälter 70 ange ordnet ist. Wie in 7 gezeigt, ist der Abschnitt 62 des aufblasbaren Glieds 12 mit dem Abschnitt 64 des aufblasbaren Glieds 12 durch Heißverschweißen von gegenüberliegenden Flächen der Abschnitte 62 und 64 entlang Heißsiegel 24 (das die Schichten 14 und 16 des aufblasbaren Glieds 12 miteinander verbindet) verbunden. Zur Beibehaltung des Umfangsschutzes im Falle eines Luftverlusts in einer Zelle 30 oder Kammer 26 ist der Abschnitt 27 der Kammer 26 des Abschnitts 62 auf einer Seite des Systems 60 angeordnet, während der Abschnitt 27 der Kammer 26 des Abschnitts 64 auf der anderen Seite des Systems 60 angeordnet ist. Da die Abschnitte 62 und 64 somit miteinander verbunden sind, versehen die aufblasbaren Umfangskammern 26 des Systems 60 einen maßgeblichen Ecken- und Kantenschutz für einen Gegenstand, während die flache Bauform beibehalten und die Innentaschengröße maximiert ist. Ein Gegenstand 78, der derart innerhalb des Systems 60 gesichert ist, ist auf seiner Ober- und Unterseite durch die aufblasbaren Zellen 30 und um seinen Umfang durch die aufblasbaren Umfangskammern 26 geschützt. Das System 60 sieht daher ein aufblasbares Verpackungsschutzsystem mit flacher Bauform vor, das zerbrechliche Gegenstände mit flacher Bauform wie Bilderrahmen, Porzellanteller oder Laptopcomputer polstert und derartige Gegenstände räumlich von den Wänden eines Versandbehälters 70 trennt, wie in 7 gezeigt.
  • 8 ist eine Endansicht einer alternativen Ausführungsform des Verpackungssystems 60. Die Ausführungsform des Verpackungssystems 60, die in 8 gezeigt ist, weicht von der Ausführungsform, die in 6 und 7 gezeigt ist, dahingehend ab, dass gegenüberliegende Flächen der aufblasbaren Umfangskammern 26 des Abschnitts 62 und 64 um den Umfang des aufblasbaren Glieds 12 dem Heißsiegel 18 benachbart miteinander verbunden sind. Die Konfiguration des Verpackungssystems 60, die sich daraus ergibt, enthält dadurch einen größeren Taschenbereich 80 zur Aufnahme größerer Gegenstände.
  • Die besondere Verbindung der gegenüberliegenden Abschnitte 62 und 64 ist in 9 deutlicher gezeigt. Wie in 9 gezeigt, sind gegenüberliegende Flächen der aufblasbaren Umfangskammer 26 einen Haftbereich entlang miteinander verbunden, der im Allgemeinen mit Bezugszeichen 82 bezeichnet ist. In einer Ausführungsform erstreckt sich der Haftbereich 82 im Allgemeinen vom Heißsiegel 18 in eine Entfernung, die im Allgemeinen dem Radius der aufblasbaren Umfangskammer 26 entspricht, wenn das aufblasbare Glied 12 völlig aufgeblasen ist. Dies führt wiederum zu einer größeren räumlichen Trennung zwischen dem Heißsiegel 24 des aufblasbaren Glieds 12, das den Abschnitt 62 ausbildet, und dem Heißsiegel 24 des aufblasbaren Glieds 12, das den Abschnitt 64 ausbildet, was wiederum zu einer größeren Tasche 80 des Verpackungssystems 60 führt. In alternativen Ausführungsformen kann die Größe der Tasche 80 durch Variieren des Lageorts des Haftbereichs 82 angepasst sein. Das Anordnen des Haftbereichs näher am Heißsiegel 24 führt zu einer kleineren Tasche 80, und umgekehrt führt das Anordnen des Haftbereichs 82 näher am Heißsiegel 18 zu einer größeren Tasche 80. Das Verpackungssystem 60, das auf die in 8 und 9 gezeigte Art und Weise ausgebildet ist, ist daher imstande, Gegenstände mit verschiedenen Abmessungen aufzunehmen. Zudem ist es möglich, durch Vorsehen eines Aufblaslochs 22a (mit gestrichelter Linie in 9 gezeigt) zwischen den jeweiligen Abschnitten 26 der Abschnitte 62 und 64 (und jeglichen zusätzlichen Abschnitten des aufblasbaren Glieds 12) dem Haftbereich 82 entlang zu ermöglichen, dass das aufblasbare Glied 12 des Abschnitts 62 mit dem aufblasbaren Glied 12 des Abschnitts 64 in Verbindung steht. Der Einsatz des Aufblaslochs 22a ermöglicht, dass mehrfache Abschnitte des aufblasbaren Glieds 12 durch ein einziges Aufblasventil 22 aufblasbar sind, das einem der aufblasbaren Glieder 12 zugeordnet ist.
  • 10 ist eine Querschnittansicht einer anderen Ausführungsform des Verpackungssystems 60, bei dem der Umfangsschutz durch die Ausbildung sekundärer Umfangsaufblasbereiche 25 den aufblasbaren Umfangskammern 26 benachbart weiter verbessert ist. Die Umfangsaufblasbereiche 25 sind durch ein zusätzliches Heißsiegel 29 jeder Schicht 14 und 16 ausgebildet, das räumlich vom Heißsiegel 24 getrennt und parallel dazu ist. Segmente der Schicht 14 und/oder 16, die dem Heißsiegel 29 entsprechen, sind das Heißsiegel 29 entlang auf die oben beschriebene Art und Weise ausreichend mit einem wärmebeständigen Material behandelt, um Spalten in dem Heißsiegel 29 auszubilden und daher zu ermöglichen, dass das Aufblasmedium die aufblasbaren Zellen 30 und die Umfangsaufblasbereiche 25 füllt. Die Umfangsaufblasbereiche 25 in Kombination mit den aufblasbaren Umfangskammern 26 erhöhen den Kantenabstand des Gegenstands 78 zum Versandbehälter 70 und sehen eine verbesserte Polsterung der Umfangskanten zerbrechlicher Gegenstände vor.
  • 11 ist eine vergrößerte Schnittansicht eines Segments eines aufblasbaren Glieds 12 im Verhältnis zur aufblasbaren Zelle 30 und dem Abschnitt der aufblasbaren Umfangskammer 26, der sich quer zu den aufblasbaren Zellen 30 erstreckt. 11 stellt eine Modifizierung der Ausbildung der aufblasbaren Umfangskammer 26 zum Minimieren eines Verziehens der aufblasbaren Kammer 26 dar, wenn das aufblasbare Glied 12 völlig aufgeblasen ist. Wenn sich die Zellen 30 des aufblasbaren Glieds 12 aufblasen, nimmt die Länge L des aufblasbaren Glieds 12 ab. In Reaktion auf diese Abnahme der Länge weist die aufblasbare Kammer 26 eine Tendenz zum Verziehen oder Falzen an einer oder mehreren Stellen entlang der Länge L des aufblasbaren Glieds 12 auf, die bewirken kann, dass das aufblasbare Glied 12 sich längs ringelt. Zum Ausgleichen dieser Verziehungs- oder Falzwirkung der aufblasbaren Kammer 26 sind ein oder mehrere Falten 90 durch eine V-förmige Heißschweißung der gegenüberliegenden Flächen der ersten Schicht 14 und der zweiten Schicht 16 die Heißsiegelsegmente 18a und 18d entlang ausgebildet. Wie in 11 gezeigt, erstrecken sich die Falten 90 vom Heißsiegel 18 zu einem Punkt 92, der ausreichend vom Heißsiegel 24 räumlich getrennt ist, um den Luftstrom durch die aufblasbare Umfangskammer 26 zu ermöglichen. Die Falten 90 helfen derart bei der Anpassung der Reduzierung der Länge des aufblasbaren Glieds 12, wenn es völlig aufgeblasen ist, dass eine einheitlichere Form in Bereichen der aufblasbaren Kammer 26 erhalten ist, die zum Verziehen neigen. Es versteht sich, dass die Anzahl und Größe der Falten zum Unterbringen verschiedener Längen und Größen des aufblasbaren Glieds 12 variiert sein können.
  • Während hierin ein neues Verpackungssystem beschrieben wurde, das aus zwei miteinander verbundenen Abschnitten des aufblasbaren Glieds 12 gebildet sein soll, versteht es sich, dass andere Verpackungssysteme mit zwei oder mehreren Taschenöffnungen durch Verbinden von drei oder mehr Abschnitten des aufblasbaren Glieds 12 unter Einsatz der hierin dargelegten Lehren ausgebildet sein können. Abschnitte des aufblasbaren Glieds 12 können auf eine Art und Weise angeordnet und miteinander verbunden sein, dass die Taschenöffnungen an einem gemeinsamen Ende des Verpackungssystems ausgerichtet sind. Alternativ kann die Verbindung von Abschnitten des aufblasbaren Glieds 12 zum Variieren der Ausrichtung jeder Taschenöffnung angeordnet sein, die zwischen zwei aneinandergrenzenden Abschnitten des aufblasbaren Glieds 12 definiert sind.
  • 12 ist eine schematische Teildraufsicht eines alternativen Mehrzellenverpackungssystems 100, das aus zwei Folienschichten ähnlich wie System 10 von 1 ausgebildet ist. Wie in 12 gezeigt, umfasst das System 100 mehrere aufblasbare Zellen 102, die über Einlassöffnungen 105 jeweils mit einem gemeinsamen Luftdurchgang oder Kopfstück 104 in Verbindung stehen. Das Kopfstück 104 ist durch ein erstes Kantenheißsiegel 106 und ein räumlich getrenntes, im Allgemeinen paralleles Heißsiegel 108 ausgebildet, das die zwei Folienschichten miteinander verbindet. Das Kopfstück 104 ist an einem Ende offen, um die Einführung eines Aufblasmediums zu ermöglichen, wie etwa Luft. Alternativ kann das Kopfstück 104 mit einem Füllventil (nicht gezeigt) in Verbindung stehen, das dem Ventil 22 von 1 gleicht. Die Breite des Kopfstücks 104 kann die Länge des Systems 100 entlang variiert sein, um das Aufblasen von Zellen 102 zu erleichtern, die der anfänglichen Einführung eines Aufblasmediums in das Kopfstück 104 nachgelagert sind, in welchem Falle die Heißsiegel 106 und 108 nicht parallel sind.
  • Die Einlassöffnungen 105 sind durch Behandeln von Abschnitten der Innenflächen der zwei Folienschichten ausgebildet, wobei das Heißsiegel 108 auf die oben beschriebene Art und Weise mit einem wärmebeständigen Material herzustellen ist. Die Zellen 102 sind durch räumlich getrennte und im Allgemeinen parallele Heißsiegel 110, die sich vom und quer zum Heißsiegel 108 erstrecken, und durch ein zweites Kantenheißsiegel 112 ausgebildet, das im Allgemeinen parallel zum ersten Kantensiegel 106 ist. Obgleich in 12 nur zwei Zellen 102 gezeigt sind, versteht es sich, dass das System 100 jede gewünschte Anzahl von Zellen umfassen kann. Die Zellen 102 können durch Variieren der Breite der Einlassöffnungen 105 jeder Zelle 102 in einer bestimmten Reihenfolge, d.h. von der letzten zur ersten oder von der ersten zur letzten, aufgeblasen werden. Das Aufblasmedium strömt zuerst durch breitere Einlassöffnungen. Die Einlassöffnungen 105 können. in der Breite um so wenig wie 0,0125 Inch zum Hervorrufen dieser Wirkung variieren.
  • Mit der Zunahme der Zellenzahl im System 100 kann die Fähigkeit, die nachgelagerten Zellen 102 aufzublasen, erheblich beeinträchtigt sein, wenn sich die anfänglichen Zellen 102 aufblasen und die Länge L des Systems 100 verkürzen. Dieses Verkürzen des Systems 100 aufgrund des Aufblasens der Zellen 102 bewirkt eine Belastung entlang des Siegels 108, die ein Verziehen oder Knittern des Kopfstücks bewirkt, das zu einer Unterbrechung des Luftstroms zu nachgelagerten Zellen führen kann. Um diese Verziehungstendenz zu mildern, ist in einer bevorzugten Ausführungsform jede Zelle 102 derart ausgebildet, dass sie ein Paar Heißsiegel 114 enthalten, die sich in einem Winkel zwischen dem Heißsiegel 110 und dem Heißsiegel 108 einem Schnittpunkt der Siegel 110 und 108 benachbart erstrecken. Wie aus 12 ersichtlich, isolieren die Siegel 114, 110 und 108 einen Bereich 116, der dann ausgeschnitten und entfernt wird, um eine Lücke zwischen benachbarten Zellen 102 in der Nähe des Kopfstücks 104 auszubilden. Diese Ausschnitte verringern die Belastung das Siegel 108 entlang und reduzieren die Verziehungswirkung ausreichend, um einen angemessenen Luftstrom durch das Kopfstück zu nachgelagerten Zellen 102 des Systems 100 zu gewährleisten.
  • Wie in 13 gezeigt, ist eine erste alternative Ausführungsform des Systems 100 veranschaulicht, die die Verziehungswirkung des Kopfstücks auf das Aufblasen der Zellen 102 hin reduziert. Gemäß der Ausführungsform von 13 halbieren die Heißsiegel 110 das Heißsiegel 108. Jedes Segment des Heißsiegels 108 ist dann mit einem Schlitz 120 versehen, der die durch das Aufblasen induzierten Maßänderungen der Zellen 102 vom Kopfstück 104 isoliert und die Verziehungswirkung das Siegel 108 entlang mildert.
  • Eine zweite alternative Ausbildungsform des Systems 100 ist in 14 gezeigt. Wie in 14 gezeigt, ist das System 100 in einem entleerten Zustand. Jedes Heißsiegel 110, das benachbarte Zellen 102 trennt, ist mit einem zentralen Schnitt 130 versehen, der sich zwischen dem Siegel 108 und Siegel 112 erstreckt. Dieser zentrale Schnitt 130 ermöglicht, dass jede Zelle 102 individuell in der Breite W abnimmt, wenn die Zellen 102 aufgeblasen werden, so dass sich ein Spalt zwischen benachbarten Zellen 102 den Schnitt 130 entlang ausbildet. Daher vermindert der Schnitt 130 die Belastung das Siegel 108 entlang und verhindert, dass sich das Kopfstück 104 verzieht.
  • Jede Zelle 102 des Systems 100 kann außerdem ein Einwegventil enthalten, wie etwa das Einwegventil 32, das bezüglich 1 bis 5a beschrieben ist. In einem solchen Fall können individuelle aufgeblasene Zellen 102 vom System 100 abgetrennt sein, ohne die Kontinuität des Systems 100 zu zerstören, wie etwa durch Erweitern des Schnitts 130 über das Siegel 106 und 112 hinaus. Auf diese Art und Weise kann das System 100 eine Länge aufweisen, die durch jede gewünschte Anzahl Zellen 102 zur Aufnahme von Objekten mit verschiedener Größe definiert ist. Das System 100 kann aufgeblasen und um ein Objekt gehüllt sein, das in einem Versandbehälter oder einer Versandschachtel versendet werden soll. Nach dem Aufblasen können individuelle Zellen 102 von dem System 100 entfernt werden und zum Auffüllen verbleibender Leerräume in dem Versandbehälter benutzt sein. Das System 100 kann beispielsweise in einer Rolle von mehreren Zellen 102 ausgebildet sein. Eine gewünschte Anzahl Zellen 102 kann ausgewählt und von der Rolle abgetrennt werden, was ein Kopfstück 104 zur Folge hat, das nicht abgedichtet, ist, wie in 14 gezeigt. In einem solchen Fall wird der Spalt G zwischen Siegel 106 und Siegel 108 an einem Ende des Kopfstücks 104 vor dem Aufblasen der ausgewählten Zellen 102 entweder dauerhaft mit einem Heißsiegel oder vorübergehend mit einer Klammer verschlossen.
  • 15 und 16 sind Querschnittansichten des Systems 100, die ein Einwegventil 32 enthalten, das vorher bezüglich 5 bis 5a beschrieben wurde. Wie in 15 und 16 gezeigt, ist das Kopfstück 104 durch die Schichten 15 und 17 des Ventils 32 ausgebildet, die eine Endlosmaterialbahn sein können, wie in 15 und 16 gezeigt. In 15 sind die Schichten 14 und 16 das Heißsiegel 108 entlang mit den Schichten 15 und 17 heißgesiegelt gezeigt. Ein wärmebeständiges Material, wie etwa die wärmebeständige Materialschicht 140 auf der Schicht 15, ist am Lageort der Einlassöffnungen 105 aufgetragen, um das Abdichten der Schicht 15 und 17 an diesen Lageorten zu verhindern. Wie in 16 gezeigt, können alternativ die Schichten 14 und 16 bezüglich Flächen der Schicht 15 und 17 dem Kopfstück 104 benachbart gesiegelt sein. Die wärmebeständige Materialschicht 142 ist das Kopfstück 104 entlang auf die Schicht 15 und/oder 17 aufgetragen, um die Abdichtung der Schicht 15 und 17 das Kopfstück 104 entlang zu verhindern. Die Ausführungsform von 15 kann mit jeder der in 12 bis 14 gezeigten Ausführungsformen des Systems 100 genutzt sein, während die Ausführungsform von 16 insbesondere zum Gebrauch mit der in 14 gezeigten Ausführungsform des Systems 100 geeignet ist. Die Ausführungsformen von 15 und 16 ermöglichen die Ausbildung eines Kopfstücks und Einwegventils 32 in einem Bau, der im Anschluss mit einem Bau kombiniert sein kann, der den aufblasbaren Zellen 102 entspricht, um das System 100 mit jeder gewünschten Länge auszubilden.
  • Obgleich die vorliegende Erfindung unter Bezugnahme auf bevorzugte Ausführungsformen beschrieben wurde, erkennt der Fachmann, dass Änderungen in Form und Detail ausgeführt werden können, ohne von Wesen und Umfang der Erfindung abzuweichen. Außerdem sind durch Austauschen entsprechender Merkmale der verschiedenen Ausführungsformen verschiedene Umsetzungen der vorliegenden Erfindung möglich.

Claims (14)

  1. Aufblasbares Mehrkammerglied (12), aufweisend: eine aufliegende erste und zweite Folienschicht (14, 16), die um einen Umfang der ersten und zweiten Schicht durch eine Umfangsabdichtung (18) unter Ausnahme eines Spalts miteinander verbunden sind, welcher in der Größe ausreichend ist, um zu ermöglichen, dass ein Aufblasmedium in ein Inneres eingeführt ist, das zwischen der ersten und zweiten Folienschicht definiert ist, einen aufblasbaren Umfangskanal (26), der durch eine erste Abdichtung zwischen der ersten und zweiten Folienschicht einem Abschnitt des Umfangs benachbart ausgebildet ist, wobei der Umfangskanal in Fluidverbindung mit einem Füllventil steht, das in dem Spalt abdichtend mit der ersten und zweiten Folienschicht verbunden ist, mehrere separate, aufblasbare Zellen (30, 102) zwischen einem ersten und zweiten Abschnitt des Umfangskanals, wobei jede Zelle in Fluidverbindung mit dem ersten Abschnitt des Umfangskanals (26) steht, wobei die mehreren aufblasbaren Zellen durch mehrere räumlich voneinander getrennte zweite Abdichtungen ausgebildet sind, die sich von und quer laufend zu der ersten Abdichtung des ersten Abschnitts des Umfangskanals (26) erstrecken, und eine dritte Folienschicht (34) zwischen der ersten und zweiten Folienschicht, wobei die dritte Schicht (34) eine Länge, die durch eine erste und zweite, räumlich voneinander getrennte Kante (36, 40) definiert ist, und eine Breite aufweist, die durch eine dritte und vierte, räumlich voneinander getrennte Kante (42, 44) definiert ist, wobei die erste Kante im Allgemeinen übereinstimmend mit der ersten Abdichtung abdichtend mit der ersten Folienschicht (14) verbunden ist, die zweite Kante abdichtend mit der ersten Folienschicht (14) verbunden ist, die dritte und vierte Kante im Allgemeinen übereinstimmend mit der Umfangsabdichtung (18) abdichtend mit der ersten und zweiten Folienschicht (14, 16) verbunden ist, wobei die dritte Folienschicht (34) ferner entlang der mehreren räumlich voneinander getrennten zweiten Abdichtungen mit der ersten Schicht (14) verbunden ist.
  2. Aufblasbares Glied nach Anspruch 1, wobei die erste und zweite Schicht (14, 16) eine erste und zweite Kante, die eine Länge des aufblasbaren Glieds (12) definieren, und eine dritte und vierte Kante aufweisen, die eine Breite des aufblasbaren Glieds (12) definieren, wobei sich der aufblasbare Umfangskanal (26) entlang der ersten, zweiten und dritten Kante des aufblasbaren Glieds (12) erstreckt.
  3. Aufblasbares Glied nach Anspruch 2, wobei sich eine der mehreren aufblasbaren Zellen entlang der vierten Kante des aufblasbaren Glieds (12) erstreckt.
  4. Aufblasbares Glied nach Anspruch 1, ferner aufweisend: eine Einrichtung zum Definieren eines Einwegaufblasmediumstromwegs vom aufblasbaren Umfangskanal zu jeder der mehreren aufblasbaren Zellen.
  5. Aufblasbares Glied nach Anspruch 1, ferner aufweisend: eine Einrichtung, die der dritten Folienschicht (34) zugeordnet ist, zum Definieren eines Schlangenlinienstromwegs für ein Aufblasmedium vom Umfangskanal (26) zu jeder der mehreren aufblasbaren Zellen.
  6. Aufblasbares Glied nach Anspruch 5, wobei die Einrichtung zum Definieren eines Schlangenlinienstromwegs Folgendes aufweist: eine Einlassöffnung (38, 105), die zwischen der ersten Schicht (14) und der dritten Schicht (34) entlang der ersten Kante (36) definiert ist; ein erstes Heißsiegelsegment zwischen der ersten und der dritten Schicht, das sich teilweise über eine der mehreren aufblasbaren Zellen (30) in einer ersten Richtung von einer der mehreren zweiten, räumlich voneinander getrennten Abdichtungen erstreckt, wobei das erste Heißsiegelsegment räumlich von der ersten Kante (36) der dritten Schicht (34) getrennt und im Allgemeinen parallel dazu ist; und ein zweites Heißsiegelsegment zwischen der ersten und der dritten Schicht, das sich teilweise über die eine der mehreren aufblasbaren Zellen (30) in einer zweiten, der ersten Richtung entgegengesetzten Richtung von einer anderen der mehreren zweiten, räumlich voneinander getrennten Abdichtungen erstreckt, wobei das zweite Heißsiegelsegment räumlich von dem ersten Heißsiegelsegment getrennt und im Allgemeinen parallel dazu ist; und eine Auslassöffnung (48), die zwischen der ersten Schicht (14) und der dritten Schicht (34) entlang der zweiten Kante (40) definiert ist.
  7. Aufblasbares Glied nach Anspruch 5, wobei die Einrichtung zum Definieren eines Schlangenlinienstromwegs folgendes aufweist: eine Einlassöffnung (38, 105), die zwischen der ersten Schicht (14) und der dritten Schicht (34) entlang der ersten Kante (36) definiert ist; einen ersten Durchgang zwischen der ersten Schicht (14) und der dritten Schicht (34), wobei sich der erste Durchgang zwischen einem Paar der mehreren, räumlich voneinander getrennten zweiten Abdichtungen erstreckt, wobei der erste Durchgang mit der Einlassöffnung (38, 105) in Verbindung steht; einen zweiten Durchgang zwischen der ersten Schicht (14) und der dritten Schicht (34), wobei sich der zweite Durchgang zwischen dem Paar der mehreren, räumlich voneinander getrennten zweiten Abdichtungen erstreckt, das dem ersten Durchgang benachbart ist; eine Öffnung (66) zwischen dem ersten und dem zweiten Durchgang; und eine Auslassöffnung, die dem zweiten Durchgang zugeordnet ist, wobei die Auslassöffnung mit jeder aufblasbaren Zelle in Verbindung steht.
  8. Aufblasbares Glied nach Anspruch 1, ferner aufweisend: eine aufliegende dritte und vierte Folienschicht zwischen der ersten und zweiten Folienschicht, wobei die dritte und vierte Schicht eine Länge, die durch erste und zweite, räumlich voneinander getrennte Kanten definiert ist, und eine Breite aufweist, die durch dritte und vierte, räumlich voneinander getrennte Kanten definiert ist, wobei die dritte und vierte Schicht jeweils im Allgemeinen übereinstimmend mit der ersten Abdichtung und den mehreren, räumlich voneinander getrennten zweiten Abdichtungen abdichtend mit der ersten und zweiten Folienschicht verbunden ist, wobei die erste Kante der dritten und vierten Schicht im Allgemeinen vertikal an der ersten Abdichtung ausgerichtet ist, wobei die gegenüberliegenden Flächen der dritten und vierten Schicht entlang der ersten Kante unter Ausnahme eines Abschnitts der ersten Kante miteinander verbunden sind, wobei der Abschnitt eine Einlassöffnung in Verbindung mit dem ersten Abschnitt des Umfangskanal definiert, wobei die gegenüberliegenden Flächen der dritten und vierten Schicht ferner durch ein Paar räumlich voneinander getrennter Heißverschweißungen miteinander verbunden sind, die sich von der ersten Kante zur zweiten Kante erstrecken, wobei das Paar räumlich voneinander getrennter Heißverschweißungen einen Durchgang in Verbindung mit der Einlassöffnung und jeder der mehreren aufblasbaren Zellen definiert.
  9. Aufblasbares Mehrkammerverpackungssystem (10, 60, 100), aufweisend: ein erstes und zweites aufblasbares Glied (12), wobei jedes aufblasbare Glied eine aufliegende erste und zweite Folienschicht (14, 16), die um einen Umfang der ersten und zweiten Schicht durch eine Umfangsabdichtung (18) unter Ausnahme eines Spalts miteinander verbunden sind, welcher in der Größe ausreichend ist, um zu ermöglichen, dass ein Aufblasmedium in ein Inneres eingeführt ist, das zwischen der ersten und zweiten Folienschicht definiert ist, einen aufblasbaren Umfangskanal (26), der durch eine erste Abdichtung zwischen der ersten und zweiten Folienschicht einem Abschnitt des Umfangs benachbart ausgebildet ist, wobei der Umfangskanal in Fluidverbindung mit dem Spalt steht, ein Füllventil, das in dem Spalt abdichtend mit der ersten und zweiten Folienschicht verbunden ist, mehrere separate, aufblasbare Zellen (30, 102) zwischen einem ersten und zweiten Abschnitt des Umfangskanals, wobei jede Zelle in Fluidverbindung mit dem ersten Abschnitt des Umfangskanals (26) steht, wobei die mehreren aufblasbaren Zellen durch mehrere räumlich voneinander getrennte zweite Abdichtungen ausgebildet sind, die sich von und quer laufend zu der ersten Abdichtung des ersten Abschnitts des Umfangskanals (26) erstrecken, und eine dritte Folienschicht (34) zwischen der ersten und zweiten Folienschicht aufweist, wobei die dritte Schicht (34) eine Länge, die durch eine erste und zweite, räumlich voneinander getrennte Kante (36, 40) definiert ist, und eine Breite aufweist, die durch eine dritte und vierte, räumlich voneinander getrennte Kante (42, 44) definiert ist, wobei die erste Kante im Allgemeinen übereinstimmend mit der ersten Abdichtung abdichtend mit der ersten Folienschicht (14) verbunden ist, die zweite Kante abdichtend mit der ersten Folienschicht (14) verbunden ist, die dritte und vierte Kante im Allgemeinen übereinstimmend mit der Umfangsabdichtung (18) abdichtend mit der ersten und zweiten Folienschicht (14, 16) verbunden ist, wobei die dritte Folienschicht (34) ferner entlang den mehreren räumlich voneinander getrennten zweiten Abdichtungen mit der ersten Schicht (14) verbunden ist, wobei das erste und zweite aufblasbare Glied (12) den jeweiligen aufblasbaren Umfangskanälen (26) benachbart miteinander verbunden sind, sodass sie eine Tasche zwischen sich definieren, wobei mindestens ein Abschnitt des Umfangs der ersten und zweiten Schicht unverbunden bleibt, um den Zugang eines Objekts in die Tasche zu ermöglichen.
  10. Verpackungssystem nach Anspruch 9, wobei der erste Abschnitt des Umfangskanals (26) des ersten auf blasbaren Glieds dem zweiten Abschnitt des Umfangskanals des zweiten aufblasbaren Glieds benachbart positioniert ist.
  11. Verpackungssystem nach Anspruch 9, wobei das erste und zweite aufblasbare Glied (12) entlang der jeweiligen ersten Abdichtungen verbunden sind.
  12. Verpackungssystem nach Anspruch 9, wobei das erste und zweite aufblasbare Glied den Umfangsabdichtungen des ersten und zweiten aufblasbaren Glieds benachbart verbunden sind.
  13. Verpackungssystem nach Anspruch 9, ferner aufweisend ein drittes aufblasbares Glied, das mit einem des ersten und zweiten aufblasbaren Glieds dem jeweiligen Umfangskanal (26) benachbart verbunden ist, sodass eine zweite Tasche dazwischen definiert ist.
  14. Verpackungssystem nach Anspruch 12, wobei das erste und zweite aufblasbare Glied entlang einem Haftbereich (82) verbunden sind, und wobei die jeweiligen gegenüberliegenden Folienschichten des ersten und zweiten aufblasbaren Glieds innerhalb des Haftbereichs (82) derart konfiguriert sind, dass sie ein Verbindungsloch definieren, wobei das Verbindungsloch eine Verbindung zwischen dem ersten und zweiten aufblasbaren Glied ermöglicht.
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