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DE60208585T2 - Verfahren und system zur bereitstellung eines verzeichnisdienstes - Google Patents

Verfahren und system zur bereitstellung eines verzeichnisdienstes Download PDF

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Publication number
DE60208585T2
DE60208585T2 DE60208585T DE60208585T DE60208585T2 DE 60208585 T2 DE60208585 T2 DE 60208585T2 DE 60208585 T DE60208585 T DE 60208585T DE 60208585 T DE60208585 T DE 60208585T DE 60208585 T2 DE60208585 T2 DE 60208585T2
Authority
DE
Germany
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user
register
connection
registered
state
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE60208585T
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English (en)
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DE60208585D1 (de
Inventor
Emmanuel Bury
Alan Kerdraon
Jacques-Olivier Rebillon
Mωlaine LOISEL
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Orange SA
Original Assignee
France Telecom SA
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by France Telecom SA filed Critical France Telecom SA
Publication of DE60208585D1 publication Critical patent/DE60208585D1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE60208585T2 publication Critical patent/DE60208585T2/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft das Gebiet des Telefonverkehrs und insbesondere einen Register- oder Adressbuchdienst, der den Nutzern eines Mobilfunknetzes angeboten wird.
  • Die meisten Mobiltelefonanschlüsse sehen eine Registerfunktion vor, welche ermöglicht, eine Gruppe von Anrufnummern von Gesprächspartnern zu speichern, die einer jeweiligen Identifikationsinformation zugeordnet sind, wobei diese Funktion mit Funktionen zur Erfassung und Aktualisierung von in dem Register gespeicherten Informationen sowie mit Funktionen zur Beratung, Auswahl eines anzurufenden Gesprächsteilnehmers und zum Anrufen eines so ausgewählten Gesprächsteilnehmers verbunden ist.
  • Gegenwärtig ist es nicht möglich, zu wissen, ob ein bestimmter Gesprächsteilnehmer erreichbar ist, bevor ein Anrufversuch ausgeführt wird. Um eine solche Information zu liefern, wurde in der Patentanmeldung WO 01/72069 vorgeschlagen, in Verbindung mit jedem Eintrag eines Gesprächsteilnehmers in einem Register, das in einem Mobiltelefon integriert ist, den Zustand erreichbar, nicht erreichbar, besetzt oder abgewiesen des Telefons des Gesprächsteilnehmers anzuzeigen, je nachdem, ob dieses Telefon durch das Netz erreichbar ist oder nicht und bereits in Kommunikation steht oder nicht oder eine Umleitungsfunktion des Anrufes zu einem anderen Anschluss aktiviert ist.
  • Jedoch betreffen diese Informationen ausschließlich den Zustand des Anschlusses und berücksichtigen nicht die tatsächliche Verfügbarkeit des Gesprächspartners in Bezug auf den Erhalt eines Anrufs von dieser oder jener Person.
  • Darüber hinaus sieht kein bestehendes System vor, eine globale Information, unabhängig vom speziellen Anschluss, über den Erreichbarkeitszustand eines Gesprächspartners zu liefern, wenn ein nachgesuchter Gesprächspartner mehrere Kommunikationsanschlüsse einrichtet (privates und dienstliches Festnetztelefon, Mobiltelefon),.
  • Die Druckschrift US 6,023,503 beschreibt ein Filtersystem, welches ermöglicht, die an einen Nutzer gerichteten Anrufe auf der Basis von Rufzeichen (Identität des Anrufers) und der örtlichen Zuordnung des Nutzers (Büro, zu Hause, Wochenendhaus, ...) zu filtern.
  • Darüber hinaus offenbart die Druckschrift US 4,932,050 eine Vorrichtung, die erfassen kann, ob sich ein Nutzer in der Nähe seines Festnetztelefons befindet oder nicht und diese Information an ein Umschaltsystem überträgt.
  • Die vorliegende Erfindung hat zum Ziel, diese Nachteile zu beheben. Diese Aufgabe wird durch die Bereitstellung eines Verfahrens zur Versorgung eines Nutzers mit einem Registerdienst durch ein Telekommunikationssystem erreicht, welches wenigstens ein digitales Telekommunikations- oder Datenübertragungsnetz aufweist, wobei jeder Nutzer mit wenigstens einem Telekommunikationsanschluss ausgestattet ist, der mit einem der Netze verbunden werden kann und mit einer Registerfunktion versehen ist. Gemäß der Erfindung umfasst dieses Verfahren die Schritte, bestehend aus:
    • – Eingeben eines Nutzerprofils für jeden registrierten Nutzer in eine Datenbank, umfassend ein Register und Termin- und/oder Filterdaten, die Verfügbarkeitszeiten definieren, die jeweils wenigstens einer Liste von Gesprächspartnern zugeordnet sind, die den Nutzer während des Zeitraumes anrufen dürfen oder nicht,
    • – Festlegen und Aktualisieren eines Erreichbarkeitszustandes jedes Anschlusses eines in das Register eingetragenen, registrierten Nutzers in jedem Register der Datenbank, je nachdem, ob der registrierte Nutzer mit Hilfe des Anschlusses durch ein Netz erreichbar ist oder nicht,
    • – Festlegen oder Aktualisieren eines Verfügbarkeitszustandes jedes in das Register eingetragenen, registrierten Gesprächspartners in jedem Register der Datenbank, in Abhängigkeit von der aktuellen Zeit, der Identität des Nutzers, dem das Register gehört, dem Termin des Gesprächspartners und von mit diesem Termin verbundenen Filterinformationen,
    • – Senden bei jeder Aktualisierung des Registers eines registrierten Nutzers einer Aktualisierungsmitteilung an den Anschluss des Nutzers, wo das entsprechende Register gespeichert ist, und
    • – beim Empfang einer Aktualisierungsmitteilung des Registers durch einen Anschluss eines registrierten Nutzers, Aktualisieren eines Erreichbarkeits- und Verfügbarkeitszustandes, der jedem in das Register eingetragenen Gesprächspartner zugeordnet ist, in Abhängigkeit von in der empfangenden Mitteilung enthaltenen Informationen.
  • Gemäß einer Besonderheit der Erfindung umfasst dieses Verfahren ferner die Schritte, die für jeden Anschluss eines registrierten Nutzers darin bestehen, die Erreichbarkeitsmitteilungen, die den Erreichbarkeitszustand des Anschlusses enthaltend, jedes Mal zu senden, wenn sich der Anschluss mit dem Netz verbindet und von diesem trennt.
  • In vorteilhafter Weise wird jeder Gesprächpartner in einem Register der Datenbank, oder in einem Anschluss eines registrierten Nutzers gespeichert, einem Erreichbarkeits- und Verfügbarkeitszustand zugeordnet, der einen der folgenden Werte annehmen kann:
    • – verfügbar, wenn sich der Anschluss des Gesprächpartners in einem Erreichbarkeitszustand befindet und der Gesprächspartner verfügbar ist, um einen Anruf des Nutzers zu erhalten,
    • – nicht verfügbar, wenn sich der Anschluss des Gesprächspartners in einem Erreichbarkeitszustand befindet, der Gesprächspartner aber nicht verfügbar ist, um einen Anruf des Nutzers zu erhalten,
    • – auf Leitung oder besetzt, wenn sich der Anschluss des Gesprächspartners gerade in Kommunikation befindet,
    • – nicht angeschlossen, wenn der Anschluss des Gesprächspartners nicht angeschlossen ist und
    • – unbekannt, wenn der Gesprächspartner nicht bei dem Dienst-Koordinationszentrum 1 registriert ist.
  • Gemäß einer weiteren Besonderheit der Erfindung umfasst dieses Verfahren einen Signalisierungsschritt am Anschluss eines registrierten Nutzers beim Empfang einer Aktualisierungsmitteilung des Registers.
  • Vorzugsweise umfasst jedes in der Datenbank bespeicherte Nutzerprofil einen Bereich, in welchem der Nutzer eine Liste von Gesprächspartnern angeben kann, an welche der Zustand der Erreichbarkeit und Verfügbarkeit des Nutzers weiter gegeben werden kann oder nicht weiter gegeben werden soll, wobei der Zustand der Erreichbarkeit und Verfügbarkeit eines Gesprächspartners, dem man seinen Verfügbarkeitszustand nicht bekannt geben möchte, den Wert "unbekannt" erhält.
  • Gemäß noch einer weiteren Besonderheit der Erfindung können die registrierten Nutzer in ihr Profil mehrere Zugangsnummern oder -adressen von Anschlüssen eingeben, durch welche sie erreichbar sein können, wobei ein registrierter Nutzer als in den Registern der Datenbank, in welchen er erscheint, als erreichbar angesehen wird, wenn wenigstens ein in dem Profil des Nutzers angegebener Anschluss erreichbar ist.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft auch ein System zur Versorgung eines Benutzers mit einem Registerdienst in einem Telekommunikationssystem, das wenigstens ein digitales Telekommunikations- oder Datenübertragungsnetz aufweist, wobei jeder Nutzer mit wenigstens einem Telekommunikationsanschluss ausgestattet ist, der mit einem der Netze verbunden werden kann und mit einer Registerfunktion gemäß der Erfindung versehen ist, wobei dieses System umfasst:
    • – eine Datenbank von registrierten Nutzerprofilen, umfassend ein Register und Termin- und/oder Filterdaten, die Verfügbarkeitszeiten definieren, die jeweils wenigstens einer Liste von Gesprächspartnern zugeordnet sind, die den Nutzer während des Zeitraumes anrufen dürfen oder nicht,
    • – eine Einrichtung zum Festlegen und Aktualisieren in jedem Register der Datenbank eines Erreichbarkeitszustandes jedes Anschlusses eines in das Register eingetragenen, registrierten Nutzers, je nachdem, ob der registrierte Nutzer mit Hilfe des Anschlusses durch ein Netz erreichbar ist oder nicht,
    • – eine Einrichtung, um in jedem Register der Datenbank einen Verfügbarkeitszustand jedes Anschlusses des in das Register eingetragenen, registrierten Nutzers in Abhängigkeit von der aktuellen Zeit, der Identität des Nutzers, dem das Register gehört, dem Termin des Gesprächspartners und von mit diesem Termin verbundenen Filterinformationen festzulegen oder zu aktualisieren,
    • – eine Einrichtung, um durch das Netz bei jeder Aktualisierung des Registers eines registrierten Nutzers eine Aktualisierungsmitteilung an den Anschluss des Nutzers zu senden, wo das entsprechende Register gespeichert ist, und
    • – an jedem Anschluss eines registrierten Nutzers Empfangsmittel, um Aktualisierungsmitteilungen des Registers zu empfangen, und Mittel zum Aktualisieren eines Erreichbarkeits- und Verfügbarkeitszustandes, der jedem in das Register eingetragenen Gesprächspartner zugeordnet ist, in Abhängigkeit von in der empfangenen Mitteilung enthaltener Informationen zu aktualisieren.
  • In vorteilhafter Weise ist jeder Anschluss eines registrierten Nutzers verbunden mit Mitteln zum Senden einer Erreichbarkeitsmitteilung an die Aktualisierungsmittel des Erreichbarkeitszustandes jedes Nutzers, jedes Mal dann, wenn der Nutzer von einem Zustand, welchem er bereit ist, Anrufe über den Anschluss zu erhalten, zu einem Zustand übergeht, in welchem dieser nicht mehr bereit ist, über den Anschluss Anrufe anzunehmen, und umgekehrt.
  • Vorzugsweise umfasst dieses in dem Fall, in welchem der Anschluss des registrierten Nutzers ein Festnetztelefon ist, Einrichtungen, um das Vorhandensein oder das Nicht-Vorhandensein eines Nutzers in der Nähe des Festnetztelefons zu erfassen, und Mittel, um an die Einrichtung zur Aktualisierung des Erreichbarkeitszustandes des Nutzers eine Erreichbarkeitsmitteilung des Festnetztelefons bei jeder Änderung des Präsenzzustandes des Nutzes in der Nähe des Festnetztelefons zu übertragen.
  • Vorzugsweise umfasst dieses in dem Fall, in welchem der Anschluss des Nutzers ein Mobiltelefon ist, ein Programm, das in den Speicher des Mobiltelefons geladen ist und das ausgeführt wird beim Einschalten des Mobiltelefons, wenn sich dieses in einer durch ein entsprechendes Mobilfunknetz abgedeckten Zone befindet, oder beim Ausschalten des Mobiltelefons, um die Sendung einer Erreichbarkeitsmitteilung des Mobiltelefons zur Aktualisierung des Erreichbarkeitszustandes des Nutzers auszulösen, um diesen jeweils erreichbar oder nicht erreichbar zu erklären.
  • Vorzugsweise umfasst dieses in dem Falle, in welchem der Anschluss des Nutzers ein Anschluss ist, der mit Datenbehandlungsmitteln versehen ist und mit einem Festnetz verbunden ist, ein Programm, das in den Speicher des Anschlusses geladen ist und das bei der Einschaltung des Anschlusses oder bei der Ausschaltung des Anschlusses ausgeführt wird, um die Sendung einer Mitteilung zur Erreichbarkeit des Anschlusses an die Aktualisierungseinrichtung des Erreichbarkeitszustandes des Nutzers auszulösen, um diesen jeweils erreichbar oder nicht erreichbar zu erklären.
  • Gemäß einer Besonderheit der Erfindung umfasst jedes Nutzerprofil einer Datenbank einen Speicherbereich, in welchem die registrierten Benutzer mehrere Zugangsnummern oder -adressen der Anschlüsse eingeben können, durch welche sie erreichbar werden können, wobei ein registrierter Nutzer als in den Registern der Datenbank, in denen er erscheint, erreichbar angesehen wird, wenn wenigstens ein in dem Profil des Nutzers angegebener Anschluss erreichbar ist.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung wird nachfolgend beispielhaft und nicht beschränkend mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben, in welchen
  • 1 schematisch ein System gemäß der Erfindung darstellt;
  • 2 schematisch einen Server von Koordinationsdiensten darstellt, die durch das in 1 dargestellte System ausgeführt werden.
  • Das in 1 dargestellte System umfasst einen Server zur Dienst-Koordination 1, der insbesondere den Dienst zur Aktualisierung von Registern sicher stellt. Der Server 1 ist mit Hilfe wenigstens eines Telekommunikationsnetzes verbunden mit Anschlüssen 5, 6 von Nutzern und mit einer Datenbank 2, in welcher Nutzerprofile gespeichert sind, welche die Gesamtheit von Informationen zusammenbringen, die für die Bereitstellung des Registerdienstes notwendig sind. Dieses System umfasst auch einen Erreichbarkeitsserver 4, der über einen Zugriff auf die Gesamtheit von Informationen verfügt, welche die Verfügbarkeit eines registrierten Nutzers bestimmen, wobei diese Informationen zum Beispiel in dem Nutzerprofil in der Datenbank 2 zusammengestellt sind.
  • Die Server 1 und 4 sind durch ein Datenübertragungsnetz, das privat oder öffentlich sein kann, zum Beispiel das Internet, miteinander verbunden.
  • Die Datenbank 2 mit den Nutzerprofilen enthält für jeden registrierten Nutzer des Registerdienstes wenigstens ein Register von Namen und Anrufnummern von Gesprächspartnern des Nutzers, wobei jedes Register einen Eintrag pro Gesprächspartner aufweist, der ein Personenkennzeichen und eine Anrufnummer sowie einen Erreichbarkeits- und Verfügbarkeitszustand des Gesprächspartners zuordnet.
  • In 2 umfasst der Dienstkoordinationsserver 1 ein Zugriffsmodul 15, eine Identifikations- und Authentisierungsmodul 16, ein Modul 17 zur Steuerung von Teil nehmerprofilen. Das Modul 15 bildet eine Zugriffsstelle auf den Koordinationsdienstserver 1 und erhält von den Nutzern mittels des Anrufservers 10 kommende Dienstanfragen. Bei der Verbindung eines Nutzers enthält eine an den Dienstkoordinationsserver gesendete Dienstanfrage Informationen, welche die Nutzeridentität betrifft und wenigstens ein Benutzerkennzeichen und gegebenenfalls ein Passwort umfasst, und Informationen, welche den angeforderten Dienst betreffen. Im vorliegenden Fall enthalten diese Informationen zum Beispiel die Anrufnummer des Nutzers. Das Modul 16 zur Identifikation und Authentifikation ist mit dem Zugriffsmodul verbunden und dient dazu, einen Nutzer aus einer Identifikationsinformation und gegebenenfalls einem Passwort oder einer Nummer der SIM-Karte (im Falle von Mobiltelefonen) zu identifizieren und authentifizieren. Dieses Modul verifiziert das Vorhandensein des Nutzers und authentifiziert diesen zum Beispiel mit Hilfe des Passwortes und der Nummer der SIM-Karte. Das Modul 16 liefert dem Zugriffsmodul 15 das Resultat der Identifikation und der Authentifikation. Das Modul zur Steuerung von Profilen 17 erzeugt Nutzerprofile, die in ein oder mehreren Profil-Datenbanken und insbesondere in der Datenbank 2 gespeichert sind. Aus dem Personenkennzeichen eines Benutzers, das durch das Zugriffsmodul 15 geliefert wird, fragt die Profilsteuerung 17 die Datenbank ab, um das Nutzerprofil zu erhalten, das mit dem gelieferten Personenkennzeichen korrespondiert. Die Profilsteuerung erzeugt für jeden Nutzer einen einzigartigen Kontext, dem angehängt ist:
    • – ein oder mehrere Zugriffsverbindung, welche die physische Verbindung des Nutzers (PC, Mobil- oder Festnetztelefon, ...) oder die Aktivierung des Registerdienstes durch den Nutzer charakterisieren und
    • – ein oder mehrere Dienstverbindungen, die einer Zugriffssitzung angehängt sind und den Verlauf der in Inanspruchnahme eines Dienstes charakterisieren.
  • Gemäß der Erfindung enthält jedes Nutzerprofil der Datenbank 2, um den Verfügbarkeitszustand eines Nutzers gegenüber einem Gesprächspartner zu bestimmen, auch einen Terminkalender, der die Verabredungen des Nutzers zusammenfasst. Jede Verabredung umfasst insbesondere:
    • – ein Datum für die Verabredung,
    • – eine Anfangs- und Endzeit der Verabredung, und
    • – einen Verfügbarkeitszustand (frei oder verbindbar, besetzt, abwesend, ...) des Nutzers während der Verabredung.
  • Diese Informationen der Verabredung können auch den Gegenstand oder den Ort der Verabredung umfassen, wobei durch den Ort der Verabredung bestimmt werden kann, über welchen Anschluss 5, 6 der Nutzer angerufen werden kann, wenn dieser in seinem Profil mehrere angegeben hat. Der Terminkalender eines in der Datenbank 5 gespeicherten Nutzers kann auch Filterinformationen umfassen, in welchen Zeiträume Listen von durch ein Personenkennzeichen oder eine Anrufnummer definierten Gesprächspartnern zugeordnet werden, wobei jede Liste von Gesprächspartnern einen Verfügbarkeitszustand (erreichbar oder nicht erreichbar) zugeordnet ist. Auf diese Weise kann ein Nutzer festlegen, dass er in einem bestimmten Zeitraum nicht mit einem Gesprächspartner in Kommunikation treten möchte, der sich in einer Liste von Gesprächspartnern befindet, die einem Zustand "nicht-erreichbar" zugeordnet ist, oder er nur mit einem Gesprächspartner in Kommunikation treten möchte, der sich in einer Liste von Gesprächspartnern befindet, die einem Zustand "erreichbar" zugeordnet ist.
  • Die Register und Terminkalender jedes Nutzers können auch in Form von unterschiedlichen Diensten ausgeführt werden, die durch unterschiedliche Einheiten erzeugt werden. In diesem Fall kann die Datenbank 5 auf mehrere, unterschiedliche externe Server verteilt sein.
  • Um von dem Registerdienstservice profitieren zu können, muss sich jeder Nutzer bei dem Dienstkoordinationsserver 1 registrieren lassen und diesen gegebenenfalls abonnieren und ein Profil definieren, in welchem dieser alle notwendigen Informa tionen an den Dienst liefert, die in der Datenbank 2 gespeichert werden, wobei diese Informationen insbesondere die Informationen zum Register und zum Terminkalender umfassen.
  • Die Nutzer des Registerdienstes haben auch die Möglichkeit, in ihr Profil spezifische Filterregeln einzugeben, zum Beispiel dass sie während einer Verabredung außerhalb des Büros nicht erreichbar sind.
  • Darüber hinaus sind die Anschlüsse der Nutzer mit einer Registerfunktion ausgestattet, mit der Namen und Anrufnummern von Gesprächspartnern gespeichert werden können, sowie mit einer Funktion der Erreichbarkeitserklärung, mit der bei dem Dienstkoordinationsserver 1 erklärt werden kann, dass der Anschluss durch ein Netz erreichbar ist oder nicht oder sich in Kommunikation befindet oder nicht, und zwar bei jeder Veränderung des Erreichbarkeitszustandes des Anschlusses oder jedes Mal dann, wenn eine Kommunikation aufgenommen oder beendet wird.
  • Diese Prozedur kann auch darin bestehen, den Server 1 anzurufen, der bei der Verbindung die Anrufnummer des Anschlusses und einen durch den Anschluss bestimmten Erreichbarkeitszustand speichert, je nachdem, ob der Nutzer eine Startprozedur des Anschlusses bzw. einen Netzanschluss, eine Stoppprozedur des Anschlusses bzw. eine Trennung oder eine Verbindungsprozedur bzw. Kommunikationsende auslöst.
  • Die Prozedur zur Erklärung der Erreichbarkeit des Anschlusses kann auch im Falle eines Mobilanschlusses automatisch ausgelöst werden, wenn das Spannungsniveau der Batterien des Anschlusses einen vordefinierten tiefen Schwellenwert erreicht. Es kann ebenso vorgesehen sein, die Prozedur zur Erklärung der Erreichbarkeit bei jeder Passage eines nicht abgedeckten Bereichs hin zu einem Bereich, der durch das dem Mobilanschluss entsprechende Netz abgedeckt ist, ausgeführt werden.
  • Der Anschluss 5, 6 kann dazu geeignet sein, für den Registerdienst verwendet zu werden, kann ein Mobiltelefon oder jeder andere Anschluss sein, der über einen Zugang zu einem Telefon-Mobilnetz verfügt, ein Anschluss, der mit Datenbearbeitungsmitteln versehen ist und an ein terrestrisches Netz, wie einem IP-Anschluss, der mit einem öffentlichen Datenübertragungsnetz (z.B. einem an das Internet angeschlossenen Computer) verbunden ist, angeschlossen ist und auch ein Festnetztelefon, das mit einem öffentlichen Wählnetz verbunden ist. Der IP-Anschluss kann mit einer Anwendung in Form einer elektronischen Kurzmitteilung oder der IP-Telefonie verwendet werden.
  • Bei seinem Anschluss oder Einschalten führt der Mobil- oder IP-Anschluss eine Prozedur der Erreichbarkeitserklärung aus, die vorher in den Anschluss, entweder im Speicher des Anschlusses, in der SIM-Karte oder in einem in den Anschluss einsteckbaren Speichermodul, installiert wurde. Diese Prozedur besteht darin, eine Mitteilung an den Dienstkoordinationsserver 1 zu senden, die die Anrufnummer oder IP-Adresse des Anschlusses enthält. Diese Prozedur kann auch darin bestehen, den Server 1 anzurufen, der beim Anschluss die Anrufnummer des Anschlusses speichert.
  • Im Falle eines Mobilanschlusses kann die Übertragung einer solchen Mitteilung in Form einer Datenmitteilung ausgeführt werden, zum Beispiel in Form einer SMS (Short Message Service) oder USSD (Unstructured Supplemental Service Data) im Falle eines GSM-Netzes, einer MMS-Mitteilung (Multimedia Messaging Service) im Falle eines UMTS-Netzes, oder einer Mitteilung, die durch einen Datenkanal gemäß der GPRS-Norm (General Packet Radio Service) übertragen wird, oder auch einer WAP-Mitteilung (Wireless Application Protocol).
  • Umgekehrt führt, wenn der Nutzer seinen Anschluss ausschaltet oder die Verbindung trennt, dieser vorher eine analoge Prozedur der Erreichbarkeitserklärung aus, im Verlauf welcher der Anschluss an den Server 1 als nicht erreichbar erklärt wird. Eine solche Prozedur der Verbindungstrennung kann auch im Falle eines Mobilanschlusses automatisch ausgelöst werden, wenn das Spannungsniveau der Batterien des Anschlusses einen vordefinierten tiefen Schwellenwert erreicht. Es kann ebenfalls vorgesehen sein, dass die Prozedur der Erreichbarkeitserklärung bei jeder Pas sage eines nicht abgedeckten Bereichs in Richtung eines Bereichs, der durch das dem Mobilanschluss entsprechende Netz abgedeckt ist, ausgeführt wird.
  • In dem Fall, in welchem der Anschluss 6 ein Festnetztelefon ist, kann die Prozedur der Erreichbarkeitserklärung manuell ausgeführt werden, um dem Nutzer zu erlauben, zu erklären, dass dieser sich in der Lage befindet, zu antworten, wenn das Festnetztelefon klingelt. Diese Prozedur besteht daher darin, den Dienstkoordinationsserver 1 anzurufen, indem eine zu diesem vorgesehene Anrufnummer des Servers 1 gewählt wird oder mit Hilfe einer zu diesem Zweck vorprogrammierten Taste des Hörers, und darin, einen Erreichbarkeitszustand zu liefern, zum Beispiel indem auf vordefinierte Tasten des Hörers gedrückt wird. Diese Erklärung kann auch mit Hilfe eines Ansteckteils 9 automatisch ausgeführt werden, das durch dieselbe Leitung mit dem Netz verbunden ist, wie das Festnetztelefon und über Mittel zur Kurzwellenübertragung (einige Meter bis einige zehn Meter) verfügt, zum Beispiel gemäß der Norm "Bluetooth". Eine solches Ansteckteil kann auch in das Festnetztelefon integriert sein. Seinerseits muss der Nutzer entsprechende Übertragungsmittel 8 tragen, die dahin gehend ausgelegt sind, eine durch den Anschluss periodisch gesendete Mitteilung zu empfangen und an das Ansteckteil in Antwort eine Empfangsbestätigung übertragen, sofern diese Übertragungsmittel Funkwellen des Anschlusses finden.
  • Diese tragbaren Übertragungsmittel liegen zum Beispiel in Form eines Badges oder einer kontaktlosen Chipkarte vor. Sie können auch in dem Mobilanschluss des Nutzers integriert sein.
  • Bei dem ersten Empfang einer solchen Empfangsbestätigung ruft das Ansteckteil 9 den Server 1 an, um das Vorhandensein des Nutzers in der Nähe seines Festnetztelefons zu erklären. Umgekehrt ruft das Ansteckteil 9, wenn das Ansteckteil die Empfangsbestätigung des Badges 8 nicht mehr erhält, den Server 1 aufs Neue an, um den Weggang des Nutzers zu erklären.
  • Wenn ein Anschluss eines registrierten Nutzers auf diese Weise als erreichbar erfasst wird, das heißt, dass mit dem Nutzer in Kommunikation getreten werden kann, erzeugt der Dienstkoordinationsserver 1 eine mit dem Anschluss des Nutzers korrespondierende Zugriffsverbindung und eine Dienstverbindung sowie eine Registerdienstverbindung.
  • Beim Empfang jeder Erreichbarkeitsmitteilung eines Nutzers aktualisiert der Dienstkoordinationsserver 1 in der Datenbank 2 den Erreichbarkeitszustand, der jedem Registereintrag, der zu einem Nutzer gehört, zugeordnet ist.
  • Darüber hinaus durchsucht der Erreichbarkeitsserver 4 die in den Nutzerprofilen der Datenbank 2 gespeicherten Terminkalender, um den Verfügbarkeitszustand aller Gesprächspartner jedes Registers in Abhängigkeit von der aktuellen Zeit, der Identität des Nutzers, dem das Register gehört, dem Terminkalender des Gesprächspartners und von Filterinformationen, die diesem Terminkalender zugewiesen sind, zu aktualisieren. Jedes Mal dann, wenn eine Änderung des Verfügbarkeitszustandes ausgeführt wird, wird der Dienstkoordinationsserver darüber informiert.
  • Diese Aktualisierungen der Erreichbarkeits- und Verfügbarkeitszustände in dem in der Datenbank 2 registrierten Register können nur für Nutzer im erreichbaren Zustand ausgeführt werden, das heißt, Benutzer, deren Verbindung zum Registerdienst aktiv ist.
  • So kann ein in ein Register eingetragener Gesprächspartner einem der folgenden Zustände zugeordnet sein:
    • – erreichbar,
    • – nicht erreichbar,
    • – auf Leitung,
    • – nicht verbunden, und
    • – unbekannt, wenn der Gesprächspartner nicht bei dem Dienstkoordinationszentrum 1 registriert ist oder seinen Erreichbarkeitszustand nicht bekannt geben möchte.
  • Jedes Mal dann, wenn ein Verfügbarkeits- oder Erreichbarkeitszustand in einem Register der Datenbank 2 aktualisiert worden ist, sendet der Dienstkoordinationsserver 1 eine Aktualisierungsmitteilung an den Anschluss, an welchem das entsprechende Register gespeichert ist.
  • In diesem Fall umfasst die Aktualisierungsmitteilung des Registers eine Eintragsnummer des zu aktualisierenden Registers, die einem Zustand zugeordnet ist.
  • Die Aktualisierungsmitteilung kann auch periodisch an den registrierten Nutzer gesendet werden, wenn wenigstens ein Eintrag des Registers desselben zu aktualisieren ist. In diesem Fall umfasst die Aktualisierungsmitteilung zum Beispiel die Anzahl von zu aktualisierenden Registereinträgen und für jeden zu aktualisierenden Eintrag eine mit einem Zustand verbundene Eintragsnummer. Die Eintragsnummer kann auf 7 Bits oder mehr, je nach der zugelassenen Zahl von Registereinträgen kodiert sein und der Zustand ist auf 3 Bits kodiert.
  • Beim Empfang einer Aktualisierungsmitteilung aktualisiert der Anschluss in seinem Register die in der Mitteilung spezifizierten Einträge.
  • Es kann vorgesehen sein, dass der Anschluss dem Nutzer signalisiert, dass eine Aktualisierung des Registers ausgeführt wird. Diese Signalisierung kann durch Sendung eines Tonsignals und/oder durch eine spezifische Anzeige auf dem Anzeigefeld des Anschlusses ausgeführt werden. Ferner kann die spezifische Anzeige den Namen des Gesprächspartners erwähnen, dessen Erreichbarkeits- oder Verfügbarkeitszustand aktualisiert wird, und den Wert dieses Zustandes.
  • Wenn der Nutzer auf die Registerfunktion eines Anschlusses zurückgreift, zeigt der Anschluss die Namen an, die in das Register in Verbindung mit dem Verfügbar keitszustand des Gesprächspartners eingetragen sind, zum Beispiel in Textform oder mit Hilfe von Icons.
  • Natürlich kann der Nutzer jederzeit die Funktion des intelligenten Registers deaktivieren, was die Sendung einer Deaktivierungsmitteilung an den Dienstkoordinationsserver 1 auslöst, der beim Empfang einer solchen Mitteilung die Registerdienstverbindung deaktiviert.
  • Ein Nutzer kann auch jederzeit eine Mitteilung senden, die dem Server 1 angibt, ob dieser möchte, dass sein Verfügbarkeitszustand bekannt gegeben wird. Beim Empfang einer solchen Mitteilung aktualisiert der Server 1 das Profil des Nutzers in der Datenbank 2. Auf diese Weise wird der Benutzer, wenn er angegeben hat, dass er seinen Verfügbarkeitszustand nicht bekannt geben möchte, einen Zustand "unbekannt" in alle Register, in welchen sein Name eingetragen ist, im Zustand "unbekannt" vorhanden sein.
  • Die Informationen zur Filterung, die im Profil eines Nutzers erwähnt sind, können auch angeben, dass der Nutzer seinen Verfügbarkeitszustand nicht einer Liste von Gesprächspartnern bekannt geben möchte, die in dem Profil definiert ist, oder dass dieser Zustand nur einer beschränkten Liste von Gesprächspartnern, die in einer Liste des Profils eingetragen sind, bekannt gegeben werden soll.
  • Im Falle eines Mobilanschlusses können alle zwischen dem Anschluss und dem Server 1 ausgetauschten Mitteilungen in Form von SMS-Mitteilung (Short Message Service) oder USSD (Unstructured Supplemental Service Data) im Falle eines GSM-Netzes, MMS (Multimedia Messaging Service) im Falle eines UMTS-Netzes oder in Form von Mitteilungen, die durch einen Datenkanal gemäß der GPRS-Norm (General Packet Radio Service) oder auch als WAP-Mitteilungen (Wireless Application Protocol) übertragen werden.
  • Im Falle eines PC-Anschlusses, der mit dem Internet verbunden ist, können alle zwischen dem Anschluss und dem Server 1 ausgetauschten Mitteilungen zum Beispiel per E-Mail oder gemäß einem auf dem IP-Protokoll basierenden Protokoll übertragen werden.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung können die Nutzer in ihren jeweiligen Profilen mehrere Anschlüsse definieren, durch welche sie erreichbar sein können.
  • In diesem Falle gilt ein registrierter Nutzer durch den Server 1 als erreichbar und wird als solcher in den Registern der Datenbank 2 erwähnt, wenn wenigstens ein Anschluss des Nutzers erreichbar und frei ist.
  • Um eine flexiblere Verwendung zu erreichen, kann vorgesehen werden, den registrierten Nutzern die Möglichkeit zu geben, sich verfügbar oder nicht verfügbar zu erklären, unabhängig von den Verfügbarkeitsregeln und von in ihren jeweiligen Profilen angegebenen Termininformationen. Eine solche Erklärung wird zum Beispiel ausgeführt, indem der Dienstkoordinationsserver 1 eine Mitteilung über die Erklärung der Verfügbarkeit oder Nicht-Verfügbarkeit überträgt. Schon beim Empfang einer solchen Mitteilung aktualisiert der Server 1 den Verfügbarkeitszustand des die Mitteilung sendenden Nutzers in jedem Register, in welchem dieser in der Datenbank 2 erscheint, und zwar in Abhängigkeit von den in der Mitteilung enthaltenen Verfügbarkeitsinformationen.
  • In einer aufwändigeren Variante können diese Mitteilungen zur Verfügbarkeitserklärung, die durch die Nutzer dem Server 1 gesandt wurden, eine Information über die Dauer enthalten, welche die Dauer angibt, über welche der Benutzer sich verfügbar oder nicht-verfügbar erklärt.
  • Darüber hinaus kann, wie dies in 1 gezeigt ist, auch die Ausführung eines Anrufservers 10 vorsehen, der einerseits mit dem Dienstkoordinationsserver 1 und andererseits mit den Netzen 3 verbunden ist, zudem alle für einen registrierten Nutzer bestimmten Anrufe umgelenkt werden. Der Anrufserver ist vorgesehen, um dann diese Anrufe an einen Anschluss des Nutzers zu lenken, der erreichbar und frei ist, unabhängig von der von dem anrufenden Nutzer zusammengesetzten Anrufnummer.
  • In diesem Fall kann vorgesehen sein, dass durch Auswahl eines verfügbaren Gesprächspartners in einem Register seines Anschlusses der Anschluss über den Anrufserver 2 und den Dienstkoordinationsserver 1 eine Kommunikation mit dem erreichbaren und freien Anschluss des Gesprächspartners herstellt.
  • Ferner wählt der Anrufserver mit Hilfe des Servers 1, wenn mehrere Anschlüsse eines Nutzers zu einem gegebenen Augenblick erreichbar und frei sind, einen Anschluss in Abhängigkeit einer durch den Nutzer in seinem Profil definierten Prioritätsfolge aus, zu welchem dieser die für den Nutzer bestimmten Anrufe lenkt.

Claims (13)

  1. Verfahren zur Versorgung eines Nutzer mit einem Registerdienst in einem Telekommunikationssystem, das wenigstens ein Telekommunikations- oder digitales Datenübertragungsnetz (3) aufweist, wobei jeder Nutzer mit wenigstens einem Telekommunikationsanschluss (5, 6) ausgestattet ist, der mit einem der Netze verbunden werden kann und mit einer Registerfunktion versehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass es die Schritte umfasst, bestehend aus: – Eingeben eines Nutzerprofils für jeden registrierten Nutzer in eine Datenbank (2), umfassend ein Register und Termin- und/oder Filterdaten, die Verfügbarkeitszeiten definieren, die jeweils wenigstens einer Liste von Gesprächspartnern zugeordnet sind, die den Nutzer während des Zeitraumes anrufen dürfen oder nicht, – Festlegen und Aktualisieren eines Erreichbarkeitszustandes jedes Anschlusses (5, 6) eines in das Register eingetragenen, registrierten Nutzers in jedem Register der Datenbank, je nachdem, ob der registrierte Nutzer mit Hilfe des Anschlusses durch ein Netz erreichbar ist oder nicht, – Festlegen oder Aktualisieren eines Verfügbarkeitszustandes jedes in das Register eingetragenen, registrierten Gesprächspartners in jedem Register der Datenbank, in Abhängigkeit von der aktuellen Zeit, der Identität des Nutzers, dem das Register gehört, dem Termin des Gesprächspartners und von mit diesem Termin verbundenen Filterinformationen, – Senden bei jeder Aktualisierung des Registers eines registrierten Nutzers einer Aktualisierungsmitteilung an den Anschluss des Nutzers, wo das entsprechende Register gespeichert ist, und – beim Empfang einer Aktualisierungsmitteilung des Registers durch einen Anschluss eines registrierten Nutzers, Aktualisieren eines Erreichbarkeits- und Verfügbarkeitszustandes, der jedem in das Register eingetragenen Gesprächspartner zugeordnet ist, in Abhängigkeit von in der empfangenen Mitteilung enthaltener Informationen.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass dieses ferner Schritte umfasst, die für jeden Anschluss (5, 6) eines registrierten Nutzers darin bestehen, die Erreichbarkeitsmitteilungen, die den Erreichbarkeitszustand des Anschlusses enthalten, jedes Mal zu senden, wenn sich der Anschluss mit dem Netz (3) verbindet und von diesem trennt.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Gesprächspartner in einem Register der Datenbank, oder in einem Anschluss (5, 6) eines registrierten Nutzers gespeichert, einem Erreichbarkeits- und Verfügbarkeitszustand zugeordnet wird, der einen der folgenden Werte annehmen kann: – verfügbar, wenn sich der Anschluss des Gesprächspartners in einem Erreichbarkeitszustand befindet und der Gesprächspartner verfügbar ist, um einen Anruf des Nutzers zu erhalten, – nichts verfügbar, wenn sich der Anschluss des Gesprächspartners in einem Erreichbarkeitszustand befindet, der Gesprächspartner aber nicht verfügbar ist, um einen Anruf des Nutzers zu erhalten, – auf Leitung oder besetzt, wenn sich der Anschluss des Gesprächspartners gerade in Kommunikation befindet, – nicht angeschlossen, wenn der Anschluss des Gesprächspartners nicht angeschlossen, und – unbekannt, wenn der Gesprächspartner nicht bei dem Dienst-Koordinationszentrum 1 registriert ist.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass dieses einen Signalisierungsschritt am Anschluss (5, 6) eines registrierten Nutzers beim Empfang einer Aktualisierungsmitteilung des Registers umfasst.
  5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass jedes in der Datenbank (2) gespeicherte Nutzerprofil einen Bereich aufweist, in welchem der Nutzer eine Liste von Gesprächspartnern angeben kann, an welche der Zustand der Erreichbarkeit und Verfügbarkeit des Nutzers weiter gegeben werden kann oder nicht weiter gegeben werden soll, wobei der Zustand der Erreichbarkeit und Verfügbarkeit eines Gesprächspartners, dem man seinen Verfügbarkeitszustand nicht bekannt geben möchte, den Wert "unbekannt" erhält.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die registrierten Nutzer in ihr Profil mehrere Zugangsnummern oder -adressen von Anschlüssen eingeben können, durch welche sie erreichbar sein können, wobei ein registrierter Nutzer als in den Registern der Datenbank (2), in welchen er erscheint, als erreichbar angesehen wird, wenn wenigstens ein in dem Profil des Nutzers angegebener Anschluss (5, 6) erreichbar ist.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass dieses ferner Schritte umfasst, die darin bestehen, durch einen registrierten Nutzer eine Mitteilung zur Verfügbarkeitserklärung sendet, in welcher sich der Nutzer verfügbar oder nicht verfügbar erklärt, unabhängig von in seinem Profil angegebener Termin- oder Filterdaten, und bei Erhalt einer solchen Mitteilung der Verfügbarkeitszustand des die Mitteilung sendenden Nutzers in jedem Register, in welchem dieser in der Datenbank (2) erscheint, in Abhängigkeit von den in der Mitteilung enthaltenen Verfügbarkeitsinformationen zu aktualisieren.
  8. System zur Versorgung eines Benutzer mit einem Registerdienst in einem Telekommunikationssystem, das wenigstens ein Telekommunikations- oder digitales Datenübertragungsnetz (3) aufweist, wobei jeder Nutzer mit wenigstens einem Telekommunikationsanschluss (5, 6) ausgestattet ist, der mit einem der Netze verbunden werden kann und mit einer Registerfunktion versehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass dieses umfasst: – eine Datenbank (2) von registrierten Nutzerprofilen, umfassend ein Register und Termin- und/oder Filterdaten, die Verfügbarkeitszeiten definieren, die jeweils wenigstens einer Liste von Gesprächspartnern zugeordnet sind, die den Nutzer während des Zeitraumes anrufen dürfen oder nicht, – eine Einrichtung (1) zum Festlegen und Aktualisieren in jedem Register der Datenbank eines Erreichbarkeitszustandes jedes Anschlusses (5, 6) eines in das Register eingetragenen, registrierten Nutzers, je nachdem, ob der registrierte Nutzer mit Hilfe des Anschlusses durch ein Netz erreichbar ist oder nicht, – eine Einrichtung (4), um in jedem Register der Datenbank einen Verfügbarkeitszustand jedes Anschlusses (5, 6) des in das Register eingetragenen, registrierten Nutzers in Abhängigkeit von der aktuellen Zeit, der Identität des Nutzers, dem das Register gehört, dem Termin des Gesprächspartners und von mit diesem Termin verbundenen Filterinformationen festzulegen oder zu aktualisieren, – eine Einrichtung (1), um durch das Netz bei jeder Aktualisierung des Registers eines registrierten Nutzers eine Aktualisierungsmitteilung an den Anschluss des Nutzers zu senden, wo das entsprechende Register gespeichert ist, und – an jedem Anschluss (5, 6) eines registrierten Nutzers Empfangsmittel, um Aktualisierungsmitteilungen des Registers zu empfangen, und Mittel zum Aktualisieren eines Erreichbarkeits- und Verfügbarkeitszustandes, der jedem in das Register eingetragenen Gesprächspartner zugeordnet ist, in Abhängigkeit von in der empfangenen Mitteilung enthaltener Informationen zu aktualisieren.
  9. System nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Anschluss (5, 6) eines registrierten Nutzers verbunden ist mit Mitteln zum Senden einer Erreichbarkeitsmitteilung an die Aktualisierungsmittel des Erreichbarkeitszustandes jedes Nutzers, jedes Mal dann, wenn der Nutzer von einem Zustand, in welchem er bereit ist, Anrufe über den Anschluss zu erhalten, zu einem Zustand übergeht, in welchem dieser nicht mehr bereit ist, über den Anschluss Anrufe anzunehmen, und umgekehrt.
  10. System nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Fall, in welchem der Anschluss (6) des registrierten Nutzers ein Festnetztelefon ist, dieses umfasst Einrichtungen (8, 9), um das Vorhandensein oder das Nicht-Vorhandensein eines Nutzers in der Nähe des Festnetztelefons zu erfassen, und Mittel (9), um an die Einrichtung zur Aktualisierung des Erreichbarkeitszustandes des Nutzers eine Erreichbarkeitsmitteilung des Festnetztelefons bei jeder Änderung des Präsenzzustandes des Nutzers in der Nähe des Festnetztelefons zu übertragen.
  11. System nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Fall, in welchem der Anschluss (5) des Nutzers ein Mobiltelefon ist, dieses ein Programm umfasst, das in den Speicher des Mobiltelefons geladen ist und das ausgeführt wird beim Einschalten des Mobiltelefons, wenn sich dieses in einer durch ein entsprechendes Mobilfunknetz (3) abgedeckten Zone befindet, oder beim Ausschalten des Mobiltelefons, um die Sendung einer Erreichbarkeitsmitteilung des Mobiltelefons an die Einrichtung zur Aktualisierung des Erreichbarkeitszustandes des Nutzers auszulösen, um diesen jeweils erreichbar oder nicht-erreichbar zu erklären.
  12. System nach Anspruch 8 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Falle, in welchem der Anschluss (6) des Nutzers ein Anschluss ist, der mit Datenbehandlungsmitteln versehen ist und mit einem Festnetz (3) verbunden ist, dieses umfasst ein Programm, das in den Speicher des Anschlusses geladen ist und das bei der Einschaltung des Anschlusses oder bei der Ausschaltung des Anschlusses ausgeführt wird, um die Sendung einer Mitteilung zur Erreichbarkeit des Anschlusses an die Aktualisierungseinrichtung des Erreichbarkeitszustandes des Nutzes auszulösen, um diesen jeweils erreichbar oder nicht-erreichbar zu erklären.
  13. System nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Nutzerprofil in der Datenbank (2) eine Speicherbereich aufweist, in welchem die registrierten Benutzer mehrere Zugangsnummern oder -adressen der Anschlüsse eingeben können, durch welche sie erreichbar werden können, wobei ein registrierter Nutzer als in den Registern der Datenbank, in denen er erscheint, erreichbar angesehen wird, wenn wenigstens ein in dem Profil des Nutzers angegebener Anschluss erreichbar ist.
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