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Die
vorliegende Erfindung betrifft das Gebiet des Telefonverkehrs und
insbesondere einen Register- oder Adressbuchdienst, der den Nutzern
eines Mobilfunknetzes angeboten wird.
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Die
meisten Mobiltelefonanschlüsse
sehen eine Registerfunktion vor, welche ermöglicht, eine Gruppe von Anrufnummern
von Gesprächspartnern zu
speichern, die einer jeweiligen Identifikationsinformation zugeordnet
sind, wobei diese Funktion mit Funktionen zur Erfassung und Aktualisierung
von in dem Register gespeicherten Informationen sowie mit Funktionen
zur Beratung, Auswahl eines anzurufenden Gesprächsteilnehmers und zum Anrufen
eines so ausgewählten
Gesprächsteilnehmers
verbunden ist.
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Gegenwärtig ist
es nicht möglich,
zu wissen, ob ein bestimmter Gesprächsteilnehmer erreichbar ist,
bevor ein Anrufversuch ausgeführt
wird. Um eine solche Information zu liefern, wurde in der Patentanmeldung
WO 01/72069 vorgeschlagen, in Verbindung mit jedem Eintrag eines
Gesprächsteilnehmers in
einem Register, das in einem Mobiltelefon integriert ist, den Zustand
erreichbar, nicht erreichbar, besetzt oder abgewiesen des Telefons
des Gesprächsteilnehmers
anzuzeigen, je nachdem, ob dieses Telefon durch das Netz erreichbar
ist oder nicht und bereits in Kommunikation steht oder nicht oder eine
Umleitungsfunktion des Anrufes zu einem anderen Anschluss aktiviert
ist.
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Jedoch
betreffen diese Informationen ausschließlich den Zustand des Anschlusses
und berücksichtigen
nicht die tatsächliche
Verfügbarkeit
des Gesprächspartners
in Bezug auf den Erhalt eines Anrufs von dieser oder jener Person.
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Darüber hinaus
sieht kein bestehendes System vor, eine globale Information, unabhängig vom speziellen
Anschluss, über
den Erreichbarkeitszustand eines Gesprächspartners zu liefern, wenn
ein nachgesuchter Gesprächspartner
mehrere Kommunikationsanschlüsse
einrichtet (privates und dienstliches Festnetztelefon, Mobiltelefon),.
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Die
Druckschrift
US 6,023,503 beschreibt
ein Filtersystem, welches ermöglicht,
die an einen Nutzer gerichteten Anrufe auf der Basis von Rufzeichen (Identität des Anrufers)
und der örtlichen
Zuordnung des Nutzers (Büro,
zu Hause, Wochenendhaus, ...) zu filtern.
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Darüber hinaus
offenbart die Druckschrift
US 4,932,050 eine
Vorrichtung, die erfassen kann, ob sich ein Nutzer in der Nähe seines
Festnetztelefons befindet oder nicht und diese Information an ein
Umschaltsystem überträgt.
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Die
vorliegende Erfindung hat zum Ziel, diese Nachteile zu beheben.
Diese Aufgabe wird durch die Bereitstellung eines Verfahrens zur
Versorgung eines Nutzers mit einem Registerdienst durch ein Telekommunikationssystem
erreicht, welches wenigstens ein digitales Telekommunikations- oder
Datenübertragungsnetz
aufweist, wobei jeder Nutzer mit wenigstens einem Telekommunikationsanschluss
ausgestattet ist, der mit einem der Netze verbunden werden kann
und mit einer Registerfunktion versehen ist. Gemäß der Erfindung umfasst dieses
Verfahren die Schritte, bestehend aus:
- – Eingeben
eines Nutzerprofils für
jeden registrierten Nutzer in eine Datenbank, umfassend ein Register
und Termin- und/oder Filterdaten, die Verfügbarkeitszeiten definieren,
die jeweils wenigstens einer Liste von Gesprächspartnern zugeordnet sind,
die den Nutzer während
des Zeitraumes anrufen dürfen
oder nicht,
- – Festlegen
und Aktualisieren eines Erreichbarkeitszustandes jedes Anschlusses
eines in das Register eingetragenen, registrierten Nutzers in jedem
Register der Datenbank, je nachdem, ob der registrierte Nutzer mit
Hilfe des Anschlusses durch ein Netz erreichbar ist oder nicht,
- – Festlegen
oder Aktualisieren eines Verfügbarkeitszustandes
jedes in das Register eingetragenen, registrierten Gesprächspartners
in jedem Register der Datenbank, in Abhängigkeit von der aktuellen
Zeit, der Identität
des Nutzers, dem das Register gehört, dem Termin des Gesprächspartners
und von mit diesem Termin verbundenen Filterinformationen,
- – Senden
bei jeder Aktualisierung des Registers eines registrierten Nutzers
einer Aktualisierungsmitteilung an den Anschluss des Nutzers, wo
das entsprechende Register gespeichert ist, und
- – beim
Empfang einer Aktualisierungsmitteilung des Registers durch einen
Anschluss eines registrierten Nutzers, Aktualisieren eines Erreichbarkeits-
und Verfügbarkeitszustandes,
der jedem in das Register eingetragenen Gesprächspartner zugeordnet ist,
in Abhängigkeit
von in der empfangenden Mitteilung enthaltenen Informationen.
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Gemäß einer
Besonderheit der Erfindung umfasst dieses Verfahren ferner die Schritte,
die für jeden
Anschluss eines registrierten Nutzers darin bestehen, die Erreichbarkeitsmitteilungen,
die den Erreichbarkeitszustand des Anschlusses enthaltend, jedes
Mal zu senden, wenn sich der Anschluss mit dem Netz verbindet und
von diesem trennt.
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In
vorteilhafter Weise wird jeder Gesprächpartner in einem Register
der Datenbank, oder in einem Anschluss eines registrierten Nutzers
gespeichert, einem Erreichbarkeits- und Verfügbarkeitszustand zugeordnet,
der einen der folgenden Werte annehmen kann:
- – verfügbar, wenn
sich der Anschluss des Gesprächpartners
in einem Erreichbarkeitszustand befindet und der Gesprächspartner
verfügbar
ist, um einen Anruf des Nutzers zu erhalten,
- – nicht
verfügbar,
wenn sich der Anschluss des Gesprächspartners in einem Erreichbarkeitszustand
befindet, der Gesprächspartner
aber nicht verfügbar
ist, um einen Anruf des Nutzers zu erhalten,
- – auf
Leitung oder besetzt, wenn sich der Anschluss des Gesprächspartners
gerade in Kommunikation befindet,
- – nicht
angeschlossen, wenn der Anschluss des Gesprächspartners nicht angeschlossen
ist und
- – unbekannt,
wenn der Gesprächspartner
nicht bei dem Dienst-Koordinationszentrum 1 registriert ist.
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Gemäß einer
weiteren Besonderheit der Erfindung umfasst dieses Verfahren einen
Signalisierungsschritt am Anschluss eines registrierten Nutzers
beim Empfang einer Aktualisierungsmitteilung des Registers.
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Vorzugsweise
umfasst jedes in der Datenbank bespeicherte Nutzerprofil einen Bereich,
in welchem der Nutzer eine Liste von Gesprächspartnern angeben kann, an
welche der Zustand der Erreichbarkeit und Verfügbarkeit des Nutzers weiter
gegeben werden kann oder nicht weiter gegeben werden soll, wobei
der Zustand der Erreichbarkeit und Verfügbarkeit eines Gesprächspartners,
dem man seinen Verfügbarkeitszustand
nicht bekannt geben möchte,
den Wert "unbekannt" erhält.
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Gemäß noch einer
weiteren Besonderheit der Erfindung können die registrierten Nutzer
in ihr Profil mehrere Zugangsnummern oder -adressen von Anschlüssen eingeben,
durch welche sie erreichbar sein können, wobei ein registrierter
Nutzer als in den Registern der Datenbank, in welchen er erscheint,
als erreichbar angesehen wird, wenn wenigstens ein in dem Profil
des Nutzers angegebener Anschluss erreichbar ist.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft auch ein System zur Versorgung eines
Benutzers mit einem Registerdienst in einem Telekommunikationssystem, das
wenigstens ein digitales Telekommunikations- oder Datenübertragungsnetz
aufweist, wobei jeder Nutzer mit wenigstens einem Telekommunikationsanschluss
ausgestattet ist, der mit einem der Netze verbunden werden kann
und mit einer Registerfunktion gemäß der Erfindung versehen ist,
wobei dieses System umfasst:
- – eine Datenbank
von registrierten Nutzerprofilen, umfassend ein Register und Termin-
und/oder Filterdaten, die Verfügbarkeitszeiten
definieren, die jeweils wenigstens einer Liste von Gesprächspartnern
zugeordnet sind, die den Nutzer während des Zeitraumes anrufen
dürfen
oder nicht,
- – eine
Einrichtung zum Festlegen und Aktualisieren in jedem Register der
Datenbank eines Erreichbarkeitszustandes jedes Anschlusses eines in
das Register eingetragenen, registrierten Nutzers, je nachdem, ob
der registrierte Nutzer mit Hilfe des Anschlusses durch ein Netz
erreichbar ist oder nicht,
- – eine
Einrichtung, um in jedem Register der Datenbank einen Verfügbarkeitszustand
jedes Anschlusses des in das Register eingetragenen, registrierten
Nutzers in Abhängigkeit
von der aktuellen Zeit, der Identität des Nutzers, dem das Register
gehört,
dem Termin des Gesprächspartners und
von mit diesem Termin verbundenen Filterinformationen festzulegen
oder zu aktualisieren,
- – eine
Einrichtung, um durch das Netz bei jeder Aktualisierung des Registers
eines registrierten Nutzers eine Aktualisierungsmitteilung an den
Anschluss des Nutzers zu senden, wo das entsprechende Register gespeichert
ist, und
- – an
jedem Anschluss eines registrierten Nutzers Empfangsmittel, um Aktualisierungsmitteilungen des
Registers zu empfangen, und Mittel zum Aktualisieren eines Erreichbarkeits-
und Verfügbarkeitszustandes,
der jedem in das Register eingetragenen Gesprächspartner zugeordnet ist,
in Abhängigkeit
von in der empfangenen Mitteilung enthaltener Informationen zu aktualisieren.
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In
vorteilhafter Weise ist jeder Anschluss eines registrierten Nutzers
verbunden mit Mitteln zum Senden einer Erreichbarkeitsmitteilung
an die Aktualisierungsmittel des Erreichbarkeitszustandes jedes Nutzers,
jedes Mal dann, wenn der Nutzer von einem Zustand, welchem er bereit
ist, Anrufe über
den Anschluss zu erhalten, zu einem Zustand übergeht, in welchem dieser
nicht mehr bereit ist, über
den Anschluss Anrufe anzunehmen, und umgekehrt.
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Vorzugsweise
umfasst dieses in dem Fall, in welchem der Anschluss des registrierten
Nutzers ein Festnetztelefon ist, Einrichtungen, um das Vorhandensein
oder das Nicht-Vorhandensein eines Nutzers in der Nähe des Festnetztelefons
zu erfassen, und Mittel, um an die Einrichtung zur Aktualisierung des
Erreichbarkeitszustandes des Nutzers eine Erreichbarkeitsmitteilung
des Festnetztelefons bei jeder Änderung
des Präsenzzustandes
des Nutzes in der Nähe
des Festnetztelefons zu übertragen.
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Vorzugsweise
umfasst dieses in dem Fall, in welchem der Anschluss des Nutzers
ein Mobiltelefon ist, ein Programm, das in den Speicher des Mobiltelefons
geladen ist und das ausgeführt
wird beim Einschalten des Mobiltelefons, wenn sich dieses in einer durch
ein entsprechendes Mobilfunknetz abgedeckten Zone befindet, oder
beim Ausschalten des Mobiltelefons, um die Sendung einer Erreichbarkeitsmitteilung
des Mobiltelefons zur Aktualisierung des Erreichbarkeitszustandes
des Nutzers auszulösen,
um diesen jeweils erreichbar oder nicht erreichbar zu erklären.
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Vorzugsweise
umfasst dieses in dem Falle, in welchem der Anschluss des Nutzers
ein Anschluss ist, der mit Datenbehandlungsmitteln versehen ist und
mit einem Festnetz verbunden ist, ein Programm, das in den Speicher
des Anschlusses geladen ist und das bei der Einschaltung des Anschlusses
oder bei der Ausschaltung des Anschlusses ausgeführt wird, um die Sendung einer
Mitteilung zur Erreichbarkeit des Anschlusses an die Aktualisierungseinrichtung
des Erreichbarkeitszustandes des Nutzers auszulösen, um diesen jeweils erreichbar
oder nicht erreichbar zu erklären.
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Gemäß einer
Besonderheit der Erfindung umfasst jedes Nutzerprofil einer Datenbank
einen Speicherbereich, in welchem die registrierten Benutzer mehrere
Zugangsnummern oder -adressen der Anschlüsse eingeben können, durch
welche sie erreichbar werden können,
wobei ein registrierter Nutzer als in den Registern der Datenbank,
in denen er erscheint, erreichbar angesehen wird, wenn wenigstens
ein in dem Profil des Nutzers angegebener Anschluss erreichbar ist.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung wird nachfolgend beispielhaft und nicht beschränkend mit
Bezug auf die beigefügten
Zeichnungen beschrieben, in welchen
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1 schematisch
ein System gemäß der Erfindung
darstellt;
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2 schematisch
einen Server von Koordinationsdiensten darstellt, die durch das
in 1 dargestellte System ausgeführt werden.
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Das
in 1 dargestellte System umfasst einen Server zur
Dienst-Koordination 1, der insbesondere den Dienst zur
Aktualisierung von Registern sicher stellt. Der Server 1 ist
mit Hilfe wenigstens eines Telekommunikationsnetzes verbunden mit
Anschlüssen 5, 6 von
Nutzern und mit einer Datenbank 2, in welcher Nutzerprofile
gespeichert sind, welche die Gesamtheit von Informationen zusammenbringen, die
für die
Bereitstellung des Registerdienstes notwendig sind. Dieses System
umfasst auch einen Erreichbarkeitsserver 4, der über einen
Zugriff auf die Gesamtheit von Informationen verfügt, welche
die Verfügbarkeit
eines registrierten Nutzers bestimmen, wobei diese Informationen
zum Beispiel in dem Nutzerprofil in der Datenbank 2 zusammengestellt
sind.
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Die
Server 1 und 4 sind durch ein Datenübertragungsnetz,
das privat oder öffentlich
sein kann, zum Beispiel das Internet, miteinander verbunden.
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Die
Datenbank 2 mit den Nutzerprofilen enthält für jeden registrierten Nutzer
des Registerdienstes wenigstens ein Register von Namen und Anrufnummern
von Gesprächspartnern
des Nutzers, wobei jedes Register einen Eintrag pro Gesprächspartner
aufweist, der ein Personenkennzeichen und eine Anrufnummer sowie
einen Erreichbarkeits- und Verfügbarkeitszustand
des Gesprächspartners
zuordnet.
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In 2 umfasst
der Dienstkoordinationsserver 1 ein Zugriffsmodul 15,
eine Identifikations- und Authentisierungsmodul 16, ein
Modul 17 zur Steuerung von Teil nehmerprofilen. Das Modul 15 bildet
eine Zugriffsstelle auf den Koordinationsdienstserver 1 und
erhält
von den Nutzern mittels des Anrufservers 10 kommende Dienstanfragen.
Bei der Verbindung eines Nutzers enthält eine an den Dienstkoordinationsserver
gesendete Dienstanfrage Informationen, welche die Nutzeridentität betrifft
und wenigstens ein Benutzerkennzeichen und gegebenenfalls ein Passwort
umfasst, und Informationen, welche den angeforderten Dienst betreffen.
Im vorliegenden Fall enthalten diese Informationen zum Beispiel
die Anrufnummer des Nutzers. Das Modul 16 zur Identifikation
und Authentifikation ist mit dem Zugriffsmodul verbunden und dient
dazu, einen Nutzer aus einer Identifikationsinformation und gegebenenfalls
einem Passwort oder einer Nummer der SIM-Karte (im Falle von Mobiltelefonen)
zu identifizieren und authentifizieren. Dieses Modul verifiziert das
Vorhandensein des Nutzers und authentifiziert diesen zum Beispiel
mit Hilfe des Passwortes und der Nummer der SIM-Karte. Das Modul 16 liefert
dem Zugriffsmodul 15 das Resultat der Identifikation und
der Authentifikation. Das Modul zur Steuerung von Profilen 17 erzeugt
Nutzerprofile, die in ein oder mehreren Profil-Datenbanken und insbesondere
in der Datenbank 2 gespeichert sind. Aus dem Personenkennzeichen
eines Benutzers, das durch das Zugriffsmodul 15 geliefert
wird, fragt die Profilsteuerung 17 die Datenbank ab, um
das Nutzerprofil zu erhalten, das mit dem gelieferten Personenkennzeichen
korrespondiert. Die Profilsteuerung erzeugt für jeden Nutzer einen einzigartigen
Kontext, dem angehängt
ist:
- – ein
oder mehrere Zugriffsverbindung, welche die physische Verbindung
des Nutzers (PC, Mobil- oder Festnetztelefon, ...) oder die Aktivierung
des Registerdienstes durch den Nutzer charakterisieren und
- – ein
oder mehrere Dienstverbindungen, die einer Zugriffssitzung angehängt sind
und den Verlauf der in Inanspruchnahme eines Dienstes charakterisieren.
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Gemäß der Erfindung
enthält
jedes Nutzerprofil der Datenbank 2, um den Verfügbarkeitszustand
eines Nutzers gegenüber
einem Gesprächspartner
zu bestimmen, auch einen Terminkalender, der die Verabredungen des
Nutzers zusammenfasst. Jede Verabredung umfasst insbesondere:
- – ein
Datum für
die Verabredung,
- – eine
Anfangs- und Endzeit der Verabredung, und
- – einen
Verfügbarkeitszustand
(frei oder verbindbar, besetzt, abwesend, ...) des Nutzers während der
Verabredung.
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Diese
Informationen der Verabredung können
auch den Gegenstand oder den Ort der Verabredung umfassen, wobei
durch den Ort der Verabredung bestimmt werden kann, über welchen
Anschluss 5, 6 der Nutzer angerufen werden kann, wenn
dieser in seinem Profil mehrere angegeben hat. Der Terminkalender
eines in der Datenbank 5 gespeicherten Nutzers kann auch
Filterinformationen umfassen, in welchen Zeiträume Listen von durch ein Personenkennzeichen
oder eine Anrufnummer definierten Gesprächspartnern zugeordnet werden,
wobei jede Liste von Gesprächspartnern
einen Verfügbarkeitszustand
(erreichbar oder nicht erreichbar) zugeordnet ist. Auf diese Weise
kann ein Nutzer festlegen, dass er in einem bestimmten Zeitraum
nicht mit einem Gesprächspartner
in Kommunikation treten möchte,
der sich in einer Liste von Gesprächspartnern befindet, die einem
Zustand "nicht-erreichbar" zugeordnet ist,
oder er nur mit einem Gesprächspartner
in Kommunikation treten möchte,
der sich in einer Liste von Gesprächspartnern befindet, die einem
Zustand "erreichbar" zugeordnet ist.
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Die
Register und Terminkalender jedes Nutzers können auch in Form von unterschiedlichen Diensten
ausgeführt
werden, die durch unterschiedliche Einheiten erzeugt werden. In
diesem Fall kann die Datenbank 5 auf mehrere, unterschiedliche
externe Server verteilt sein.
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Um
von dem Registerdienstservice profitieren zu können, muss sich jeder Nutzer
bei dem Dienstkoordinationsserver 1 registrieren lassen
und diesen gegebenenfalls abonnieren und ein Profil definieren,
in welchem dieser alle notwendigen Informa tionen an den Dienst liefert,
die in der Datenbank 2 gespeichert werden, wobei diese
Informationen insbesondere die Informationen zum Register und zum Terminkalender
umfassen.
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Die
Nutzer des Registerdienstes haben auch die Möglichkeit, in ihr Profil spezifische
Filterregeln einzugeben, zum Beispiel dass sie während einer Verabredung außerhalb
des Büros
nicht erreichbar sind.
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Darüber hinaus
sind die Anschlüsse
der Nutzer mit einer Registerfunktion ausgestattet, mit der Namen
und Anrufnummern von Gesprächspartnern gespeichert
werden können,
sowie mit einer Funktion der Erreichbarkeitserklärung, mit der bei dem Dienstkoordinationsserver 1 erklärt werden
kann, dass der Anschluss durch ein Netz erreichbar ist oder nicht oder
sich in Kommunikation befindet oder nicht, und zwar bei jeder Veränderung
des Erreichbarkeitszustandes des Anschlusses oder jedes Mal dann,
wenn eine Kommunikation aufgenommen oder beendet wird.
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Diese
Prozedur kann auch darin bestehen, den Server 1 anzurufen,
der bei der Verbindung die Anrufnummer des Anschlusses und einen
durch den Anschluss bestimmten Erreichbarkeitszustand speichert,
je nachdem, ob der Nutzer eine Startprozedur des Anschlusses bzw.
einen Netzanschluss, eine Stoppprozedur des Anschlusses bzw. eine
Trennung oder eine Verbindungsprozedur bzw. Kommunikationsende auslöst.
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Die
Prozedur zur Erklärung
der Erreichbarkeit des Anschlusses kann auch im Falle eines Mobilanschlusses
automatisch ausgelöst
werden, wenn das Spannungsniveau der Batterien des Anschlusses einen
vordefinierten tiefen Schwellenwert erreicht. Es kann ebenso vorgesehen
sein, die Prozedur zur Erklärung
der Erreichbarkeit bei jeder Passage eines nicht abgedeckten Bereichs
hin zu einem Bereich, der durch das dem Mobilanschluss entsprechende
Netz abgedeckt ist, ausgeführt
werden.
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Der
Anschluss 5, 6 kann dazu geeignet sein, für den Registerdienst
verwendet zu werden, kann ein Mobiltelefon oder jeder andere Anschluss
sein, der über
einen Zugang zu einem Telefon-Mobilnetz verfügt, ein Anschluss, der mit
Datenbearbeitungsmitteln versehen ist und an ein terrestrisches
Netz, wie einem IP-Anschluss, der mit einem öffentlichen Datenübertragungsnetz
(z.B. einem an das Internet angeschlossenen Computer) verbunden
ist, angeschlossen ist und auch ein Festnetztelefon, das mit einem öffentlichen
Wählnetz
verbunden ist. Der IP-Anschluss kann mit einer Anwendung in Form
einer elektronischen Kurzmitteilung oder der IP-Telefonie verwendet werden.
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Bei
seinem Anschluss oder Einschalten führt der Mobil- oder IP-Anschluss
eine Prozedur der Erreichbarkeitserklärung aus, die vorher in den
Anschluss, entweder im Speicher des Anschlusses, in der SIM-Karte
oder in einem in den Anschluss einsteckbaren Speichermodul, installiert
wurde. Diese Prozedur besteht darin, eine Mitteilung an den Dienstkoordinationsserver 1 zu
senden, die die Anrufnummer oder IP-Adresse des Anschlusses enthält. Diese
Prozedur kann auch darin bestehen, den Server 1 anzurufen,
der beim Anschluss die Anrufnummer des Anschlusses speichert.
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Im
Falle eines Mobilanschlusses kann die Übertragung einer solchen Mitteilung
in Form einer Datenmitteilung ausgeführt werden, zum Beispiel in Form
einer SMS (Short Message Service) oder USSD (Unstructured Supplemental
Service Data) im Falle eines GSM-Netzes, einer MMS-Mitteilung (Multimedia
Messaging Service) im Falle eines UMTS-Netzes, oder einer Mitteilung,
die durch einen Datenkanal gemäß der GPRS-Norm
(General Packet Radio Service) übertragen
wird, oder auch einer WAP-Mitteilung (Wireless Application Protocol).
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Umgekehrt
führt,
wenn der Nutzer seinen Anschluss ausschaltet oder die Verbindung
trennt, dieser vorher eine analoge Prozedur der Erreichbarkeitserklärung aus,
im Verlauf welcher der Anschluss an den Server 1 als nicht
erreichbar erklärt
wird. Eine solche Prozedur der Verbindungstrennung kann auch im
Falle eines Mobilanschlusses automatisch ausgelöst werden, wenn das Spannungsniveau
der Batterien des Anschlusses einen vordefinierten tiefen Schwellenwert
erreicht. Es kann ebenfalls vorgesehen sein, dass die Prozedur der
Erreichbarkeitserklärung
bei jeder Pas sage eines nicht abgedeckten Bereichs in Richtung eines
Bereichs, der durch das dem Mobilanschluss entsprechende Netz abgedeckt
ist, ausgeführt
wird.
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In
dem Fall, in welchem der Anschluss 6 ein Festnetztelefon
ist, kann die Prozedur der Erreichbarkeitserklärung manuell ausgeführt werden,
um dem Nutzer zu erlauben, zu erklären, dass dieser sich in der
Lage befindet, zu antworten, wenn das Festnetztelefon klingelt.
Diese Prozedur besteht daher darin, den Dienstkoordinationsserver 1 anzurufen,
indem eine zu diesem vorgesehene Anrufnummer des Servers 1 gewählt wird
oder mit Hilfe einer zu diesem Zweck vorprogrammierten Taste des
Hörers,
und darin, einen Erreichbarkeitszustand zu liefern, zum Beispiel
indem auf vordefinierte Tasten des Hörers gedrückt wird. Diese Erklärung kann
auch mit Hilfe eines Ansteckteils 9 automatisch ausgeführt werden,
das durch dieselbe Leitung mit dem Netz verbunden ist, wie das Festnetztelefon
und über
Mittel zur Kurzwellenübertragung
(einige Meter bis einige zehn Meter) verfügt, zum Beispiel gemäß der Norm "Bluetooth". Eine solches Ansteckteil
kann auch in das Festnetztelefon integriert sein. Seinerseits muss
der Nutzer entsprechende Übertragungsmittel 8 tragen,
die dahin gehend ausgelegt sind, eine durch den Anschluss periodisch
gesendete Mitteilung zu empfangen und an das Ansteckteil in Antwort eine
Empfangsbestätigung übertragen,
sofern diese Übertragungsmittel
Funkwellen des Anschlusses finden.
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Diese
tragbaren Übertragungsmittel
liegen zum Beispiel in Form eines Badges oder einer kontaktlosen
Chipkarte vor. Sie können
auch in dem Mobilanschluss des Nutzers integriert sein.
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Bei
dem ersten Empfang einer solchen Empfangsbestätigung ruft das Ansteckteil 9 den
Server 1 an, um das Vorhandensein des Nutzers in der Nähe seines
Festnetztelefons zu erklären.
Umgekehrt ruft das Ansteckteil 9, wenn das Ansteckteil
die Empfangsbestätigung
des Badges 8 nicht mehr erhält, den Server 1 aufs
Neue an, um den Weggang des Nutzers zu erklären.
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Wenn
ein Anschluss eines registrierten Nutzers auf diese Weise als erreichbar
erfasst wird, das heißt,
dass mit dem Nutzer in Kommunikation getreten werden kann, erzeugt
der Dienstkoordinationsserver 1 eine mit dem Anschluss
des Nutzers korrespondierende Zugriffsverbindung und eine Dienstverbindung
sowie eine Registerdienstverbindung.
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Beim
Empfang jeder Erreichbarkeitsmitteilung eines Nutzers aktualisiert
der Dienstkoordinationsserver 1 in der Datenbank 2 den
Erreichbarkeitszustand, der jedem Registereintrag, der zu einem Nutzer
gehört,
zugeordnet ist.
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Darüber hinaus
durchsucht der Erreichbarkeitsserver 4 die in den Nutzerprofilen
der Datenbank 2 gespeicherten Terminkalender, um den Verfügbarkeitszustand
aller Gesprächspartner
jedes Registers in Abhängigkeit
von der aktuellen Zeit, der Identität des Nutzers, dem das Register
gehört,
dem Terminkalender des Gesprächspartners
und von Filterinformationen, die diesem Terminkalender zugewiesen sind,
zu aktualisieren. Jedes Mal dann, wenn eine Änderung des Verfügbarkeitszustandes
ausgeführt wird,
wird der Dienstkoordinationsserver darüber informiert.
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Diese
Aktualisierungen der Erreichbarkeits- und Verfügbarkeitszustände in dem
in der Datenbank 2 registrierten Register können nur
für Nutzer
im erreichbaren Zustand ausgeführt
werden, das heißt, Benutzer,
deren Verbindung zum Registerdienst aktiv ist.
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So
kann ein in ein Register eingetragener Gesprächspartner einem der folgenden
Zustände
zugeordnet sein:
- – erreichbar,
- – nicht
erreichbar,
- – auf
Leitung,
- – nicht
verbunden, und
- – unbekannt,
wenn der Gesprächspartner
nicht bei dem Dienstkoordinationszentrum 1 registriert ist
oder seinen Erreichbarkeitszustand nicht bekannt geben möchte.
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Jedes
Mal dann, wenn ein Verfügbarkeits- oder
Erreichbarkeitszustand in einem Register der Datenbank 2 aktualisiert
worden ist, sendet der Dienstkoordinationsserver 1 eine
Aktualisierungsmitteilung an den Anschluss, an welchem das entsprechende
Register gespeichert ist.
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In
diesem Fall umfasst die Aktualisierungsmitteilung des Registers
eine Eintragsnummer des zu aktualisierenden Registers, die einem
Zustand zugeordnet ist.
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Die
Aktualisierungsmitteilung kann auch periodisch an den registrierten
Nutzer gesendet werden, wenn wenigstens ein Eintrag des Registers
desselben zu aktualisieren ist. In diesem Fall umfasst die Aktualisierungsmitteilung
zum Beispiel die Anzahl von zu aktualisierenden Registereinträgen und
für jeden
zu aktualisierenden Eintrag eine mit einem Zustand verbundene Eintragsnummer.
Die Eintragsnummer kann auf 7 Bits oder mehr, je nach der zugelassenen
Zahl von Registereinträgen
kodiert sein und der Zustand ist auf 3 Bits kodiert.
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Beim
Empfang einer Aktualisierungsmitteilung aktualisiert der Anschluss
in seinem Register die in der Mitteilung spezifizierten Einträge.
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Es
kann vorgesehen sein, dass der Anschluss dem Nutzer signalisiert,
dass eine Aktualisierung des Registers ausgeführt wird. Diese Signalisierung
kann durch Sendung eines Tonsignals und/oder durch eine spezifische
Anzeige auf dem Anzeigefeld des Anschlusses ausgeführt werden.
Ferner kann die spezifische Anzeige den Namen des Gesprächspartners
erwähnen,
dessen Erreichbarkeits- oder Verfügbarkeitszustand aktualisiert
wird, und den Wert dieses Zustandes.
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Wenn
der Nutzer auf die Registerfunktion eines Anschlusses zurückgreift,
zeigt der Anschluss die Namen an, die in das Register in Verbindung
mit dem Verfügbar keitszustand
des Gesprächspartners eingetragen
sind, zum Beispiel in Textform oder mit Hilfe von Icons.
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Natürlich kann
der Nutzer jederzeit die Funktion des intelligenten Registers deaktivieren,
was die Sendung einer Deaktivierungsmitteilung an den Dienstkoordinationsserver 1 auslöst, der
beim Empfang einer solchen Mitteilung die Registerdienstverbindung
deaktiviert.
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Ein
Nutzer kann auch jederzeit eine Mitteilung senden, die dem Server 1 angibt,
ob dieser möchte,
dass sein Verfügbarkeitszustand
bekannt gegeben wird. Beim Empfang einer solchen Mitteilung aktualisiert
der Server 1 das Profil des Nutzers in der Datenbank 2.
Auf diese Weise wird der Benutzer, wenn er angegeben hat, dass er
seinen Verfügbarkeitszustand
nicht bekannt geben möchte,
einen Zustand "unbekannt" in alle Register,
in welchen sein Name eingetragen ist, im Zustand "unbekannt" vorhanden sein.
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Die
Informationen zur Filterung, die im Profil eines Nutzers erwähnt sind,
können
auch angeben, dass der Nutzer seinen Verfügbarkeitszustand nicht einer
Liste von Gesprächspartnern
bekannt geben möchte,
die in dem Profil definiert ist, oder dass dieser Zustand nur einer
beschränkten
Liste von Gesprächspartnern,
die in einer Liste des Profils eingetragen sind, bekannt gegeben
werden soll.
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Im
Falle eines Mobilanschlusses können
alle zwischen dem Anschluss und dem Server 1 ausgetauschten
Mitteilungen in Form von SMS-Mitteilung (Short Message Service)
oder USSD (Unstructured Supplemental Service Data) im Falle eines
GSM-Netzes, MMS (Multimedia Messaging Service) im Falle eines UMTS-Netzes
oder in Form von Mitteilungen, die durch einen Datenkanal gemäß der GPRS-Norm (General
Packet Radio Service) oder auch als WAP-Mitteilungen (Wireless Application
Protocol) übertragen
werden.
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Im
Falle eines PC-Anschlusses, der mit dem Internet verbunden ist,
können
alle zwischen dem Anschluss und dem Server 1 ausgetauschten
Mitteilungen zum Beispiel per E-Mail oder gemäß einem auf dem IP-Protokoll
basierenden Protokoll übertragen
werden.
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In
einer vorteilhaften Ausführungsform
der Erfindung können
die Nutzer in ihren jeweiligen Profilen mehrere Anschlüsse definieren,
durch welche sie erreichbar sein können.
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In
diesem Falle gilt ein registrierter Nutzer durch den Server 1 als
erreichbar und wird als solcher in den Registern der Datenbank 2 erwähnt, wenn
wenigstens ein Anschluss des Nutzers erreichbar und frei ist.
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Um
eine flexiblere Verwendung zu erreichen, kann vorgesehen werden,
den registrierten Nutzern die Möglichkeit
zu geben, sich verfügbar
oder nicht verfügbar
zu erklären,
unabhängig
von den Verfügbarkeitsregeln
und von in ihren jeweiligen Profilen angegebenen Termininformationen.
Eine solche Erklärung
wird zum Beispiel ausgeführt,
indem der Dienstkoordinationsserver 1 eine Mitteilung über die
Erklärung
der Verfügbarkeit
oder Nicht-Verfügbarkeit überträgt. Schon
beim Empfang einer solchen Mitteilung aktualisiert der Server 1 den
Verfügbarkeitszustand des
die Mitteilung sendenden Nutzers in jedem Register, in welchem dieser
in der Datenbank 2 erscheint, und zwar in Abhängigkeit
von den in der Mitteilung enthaltenen Verfügbarkeitsinformationen.
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In
einer aufwändigeren
Variante können
diese Mitteilungen zur Verfügbarkeitserklärung, die durch
die Nutzer dem Server 1 gesandt wurden, eine Information über die
Dauer enthalten, welche die Dauer angibt, über welche der Benutzer sich
verfügbar
oder nicht-verfügbar
erklärt.
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Darüber hinaus
kann, wie dies in 1 gezeigt ist, auch die Ausführung eines
Anrufservers 10 vorsehen, der einerseits mit dem Dienstkoordinationsserver 1 und
andererseits mit den Netzen 3 verbunden ist, zudem alle
für einen
registrierten Nutzer bestimmten Anrufe umgelenkt werden. Der Anrufserver
ist vorgesehen, um dann diese Anrufe an einen Anschluss des Nutzers
zu lenken, der erreichbar und frei ist, unabhängig von der von dem anrufenden
Nutzer zusammengesetzten Anrufnummer.
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In
diesem Fall kann vorgesehen sein, dass durch Auswahl eines verfügbaren Gesprächspartners
in einem Register seines Anschlusses der Anschluss über den
Anrufserver 2 und den Dienstkoordinationsserver 1 eine
Kommunikation mit dem erreichbaren und freien Anschluss des Gesprächspartners
herstellt.
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Ferner
wählt der
Anrufserver mit Hilfe des Servers 1, wenn mehrere Anschlüsse eines
Nutzers zu einem gegebenen Augenblick erreichbar und frei sind,
einen Anschluss in Abhängigkeit
einer durch den Nutzer in seinem Profil definierten Prioritätsfolge aus,
zu welchem dieser die für
den Nutzer bestimmten Anrufe lenkt.