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Diese
Erfindung betrifft eine Abgabevorrichtung für eine Geschirrspülmaschine
oder eine Waschmaschine für
Wäsche
und umfasst einen Waschmittel-Vorratsbehälter, welcher mit einer Abgabekammer
verbunden ist, in welcher ein Schneckenförderer drehbar angeordnet ist;
wobei die Abgabekammer mit einer Austrittsöffnung ausgestattet ist, welche
mit einer Behandlungskammer für
das Geschirr oder die Wäsche
verbunden ist, und die genannte Austrittsöffnung normalerweise mit einem
abdichtenden Mittel abgedeckt ist, welches an der Förderschnecke
befestigt und am äußeren Ende
der Förderschnecke
angeordnet ist.
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Es
ist bereits bekannt, dass Waschmittel in der Form von Pulver, Tabletten,
Pasten und Flüssigkeiten
für Geschirrspülmaschinen
und Waschmaschinen für
Wäsche
verwendet werden. Diese Waschmittel werden gewöhnlich in einen Kasten in der
Maschine gebracht, von welchem aus sie zur geeigneten Zeit während des
Waschvorganges automatisch in die Behandlungskammer abgegeben werden.
Wenn Pulver, was das am meisten gebräuchliche Waschmittel ist, verwendet
wird, misst der Betreiber normalerweise eine Menge ab, welche auf
das Erfordernis für
jede einzelne Phase des Waschvorganges abgestimmt ist, und füllt diese
Mengen in getrennte Kästen
ein, welche während
des Waschvorganges der Reihe nach zur Behandlungskammer hin geöffnet werden.
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Es
sind auch Versuche durchgeführt
worden, um Waschmaschinen mit einem größeren Vorratsbehälter für pulverförmige Waschmittel
und mit einer Abgabevorrichtung auszustatten, welche eine geeignete
Menge des Waschmittels aus dem Vorratsbehälter zur Behandlungskammer
befördert;
siehe zum Beispiel
EP 57217 bzw.
EP 611843 . Diese Art von Vorrichtungen
hat jedoch nicht zufriedenstellend gearbeitet, was bedeutet, dass
sie in der Praxis nicht zum Einsatz gekommen sind. Die Funktionsmängel betreffen
in erster Linie die Schwierigkeiten, welche darin bestehen, den
Behälter
und die Abgabevorrichtung gegen die Behandlungskammer abzudichten, was
bedeutet, dass Feuchtigkeit in Form von Flüssigkeit und Dampf in das Pulver
eindringen kann und es derart verklumpt, dass es nicht zur Abgabevorrichtung
befördert
wird oder dass es an den Oberflächen der
Abgabevorrichtung klebt und folglich nicht auf eine geeignete Art
und Weise abgegeben wird. Es ist vorgeschlagen worden, eine steife
selbstschließende Dichtungsanordnung
zu verwenden; siehe hierzu GB 865274.
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Auch
ist bereits bekannt (siehe hierzu
DE 295
18 415 ), für
Waschmaschinen eine Förderschneckenanordnung
zu verwenden, bei welcher ein separates Ventil die Austrittsöffnung für das Pulver
abdichtet.
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Das
Ziel dieser Erfindung besteht darin; zu einer Abgabevorrichtung
für ein
pulverförmiges Waschmittel
zu gelangen, wobei die Abgabevorrichtung dergestalt ausgebildet
ist, dass sie, soweit dies möglich
ist, verhindert, dass Feuchtigkeit in sie eindringt und gleichzeitig
eine geeignete Beförderungs- und
Abgabefunktion auch dann erzielt wird, wenn das Pulver aus irgendeinem
Grund klumpt. Dies wird mittels einer Vorrichtung erreicht, welche
die in den Ansprüchen
erwähnten
kennzeichnenden Merkmale aufweist.
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Es
soll nun eine Ausführungsform
der Erfindung unter Bezugnahme auf die angefügten Zeichnungen beschrieben
werden, welche im Einzelnen bedeuten:
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1 zeigt
eine Perspektivansicht einer Geschirrspülmaschine, auf welche die vorliegende
Erfindung Anwendung finden soll;
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2 ist
ein Vertikalschnitt der Abgabevorrichtung in einer Position, wo
sie nicht in Betrieb ist und die Tür der Geschirrspülmaschine
geschlossen ist;
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3 zeigt
eine vergrößerte Darstellung
einer Einzelheit der 2,
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wohingegen
die 4 den gleichen Schnitt wie 2, aber
in der Position des Abgabevorgangs zeigt.
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Die
in 1 dargestellte Geschirrspülmaschine hat ein Gehäuse 10 mit
einer Tür 11,
welche normalerweise eine Öffnung
zu einer Behandlungskammer 12 abdeckt. Die Behandlungskammer
ist auf herkömmliche
Art und Weise mit Siebkörben 13 ausgestattet,
welche herausgezogen werden können und
auf denen das Geschirr angeordnet wird, sowie mit (nicht dargestellten)
Wascharmen, durch welche das Wasser in Richtung auf das Geschirr
gesprüht wird.
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Die
Tür 11,
die verhältnismäßig dick
ausgebildet ist, umfasst eine äußere und
eine innere Schicht und umgibt einen Vorratsbehälter 14, in welchen
eine größere Menge
an Waschmittel durch eine am oberen Randteil der Tür angeordnete
Einfüllöffnung 15 eingefüllt wird.
Der untere Bereich des Behälters 14 ist
als Trichter ausgebildet und enthält ein Zahnrad 16,
welches um eine horizontale Welle 17 drehbar angeordnet
ist und welches mehrere Löcher 18 aufweist.
Der untere Bereich des Behälters 14 endet
in einer zylinderförmigen
Kammer 19, in welcher ein Schneckenförderer 20 drehbar
angeordnet ist. Die Schneckenstege 21 des Schneckenförderers greifen
in die Zähne
des Rades 16 derart ein, dass sich das Rad dreht, wenn
die Schneckenspindel in Drehung versetzt wird.
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Ein
Ende der Schneckenspindel 20, welches sich nahe an einem
Entleerungsschacht 22 befindet, trägt eine Dichtungsscheibe 23 aus
einem verhältnismäßig flexiblen
Material. Diese Dichtungsscheibe ist mittels einer Schraubverbindung 24 oder
auf irgend eine andere geeignete Art und Weise am Schneckenförderer 20 zwischen
einer inneren und einer äußeren Spannplatte 25 bzw. 26 befestigt.
In ihrer abdichtenden Stellung stößt die Dichtungsscheibe gegen einen
Randbereich 27 der zylinderförmigen Kammer 19.
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Das
andere Ende der Schneckenspindel ist ein rohrförmiges Teil 28 mit
einer Rille für
eine ringförmige
Dichtung 29, welche an die Innenwand der zylinderförmigen Kammer 19 anstößt. Das
Ende dieses rohrförmigen
Teiles 28 wird durch einen Stirnwandbereich 30 abgedeckt,
welcher am rohrförmigen
Teil befestigt ist und eine mit Gewinde versehene mittige Öffnung aufweist,
in welche ein erster, mit Gewinde versehener Bereich 31 einer
Welle 32 eingesetzt ist. Der Stirnwandbereich 30 ist
mit einem Anschlag 33 bzw. 34 ausgestattet, welche
sich auf jeder Seite der Stirnwand erstrecken und mit den Stiften 35 bzw. 36, die
am ersten, mit Gewinde versehenen Bereich angeordnet sind, zusammenwirken.
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Die
Welle 32 ist auch mit einem zweiten, mit Gewinde versehenen
Bereich 37 ausgestattet, wobei die Schneckenstege in Bezug
auf die Schneckenstege des ersten Bereiches 31 in die entgegengesetzte Richtung
gerichtet sind. Der mit Gewinde versehene Bereich 37 erstreckt
sich durch eine mit Gewinde versehene mittige Öffnung eines zylinderförmigen Abtriebsgliedes 38,
welches so angeordnet ist, dass es sich in einer Rille 39 dreht,
welche zwischen dem äußeren Ende
der zylinderförmigen
Kammer und einer die Kammer umschließenden Endmuffe 40 angelegt ist.
Das Abtriebsglied 38 ist auf derjenigen Seite, welche dem
Stirnwandbereich 30 gegenüber liegt, auch mit einer Rille 41 ausgestattet.
Die Rille 41 ist ein Teil eines Kreises und umschließt den größten Teil
des Umfanges des Kreises, wobei ein Ende der Rille eine Anstoßfläche für einen
Stift 42 darstellt, welcher an einer an der Welle 32 angebrachten
Muffe 43 angeordnet ist. Die Muffe 43 wird mittels
eines nicht dargestellten Elektromotors angetrieben, welcher mittels der
Programmsteuerung der Geschirrspülmaschine in
Betrieb gesetzt wird.
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Die
Vorrichtung arbeitet auf die folgende Art und Weise. Wenn das Waschmittel
aus dem Vorratsbehälter 14 abgegeben
werden soll, setzt die Programmsteuerung der Geschirrspülmaschine
den nicht dargestellten Elektromotor in Betrieb, welcher die Muffe 43 und
folglich die Welle 32 in Drehung versetzt. Dies bedeutet,
dass die Welle 32 in 2 nach links
mit einer großen
Kraft bewegt wird, da das Abtriebsglied 38 in dieser Stellung
wegen der bestehenden Reibungskräfte
zwischen dem Abtriebsglied und dem die Rille 39 umgebenden
Teil als eine feste Mutter wirkt. Zur gleichen Zeit dreht sich der
erste, mit Gewinde versehene Bereich 31 im Stirnwandbereich 30,
da in dieser Stellung der Stirnwandbereich wegen der bestehenden
Reibungskräfte
zwischen dem Schneckenförderer 20 und
der umgebenden Kammer 19 als eine feste Mutter dient, was
eine zusätzliche überlagerte
Bewegung des Schneckenförderers in
der 2 nach links bedeutet. Dies bedeutet, dass der
Schneckenförderer,
ohne dass er anfänglich
in Drehung versetzt wird, sich in 2 nach links
derart bewegen wird, dass die flexible Dichtungsscheibe 23 vom
Randbereich 27 der Kammer 19 gelöst wird. Während dieser
Bewegung bewegt sich die Dichtungsscheibe 23 aus einem
verformten Zustand in einen flachen Zustand.
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Wenn
der Schneckenförderer 20 die
in 4 dargestellte Position erreicht hat, wird der
Stift 35 der Welle 32 an den Anschlag 33 stoßen, was
bedeutet, dass die Förderschnecke
sich zu drehen beginnt. Die Schneckenstege 21 des Schneckenförderers
werden dann Pulver aus dem Vorratsbehälter 14 zum Entleerungsschacht
hin abgeben, wo es frei in die Behandlungskammer der Geschirrspülmaschine
fällt.
Gleichzeitig wird das Zahnrad 16 derart gedreht, dass geklumptes
Waschpulver, falls überhaupt
vorhanden, im Vorratsbehälter
zerteilt wird. Der Stift 42 der Muffe 43 wird
während
der letzten Drehung allmählich
in die Rille 41 des Abtriebsgliedes 38 bewegt
und wird gegen den Anschlag stoßen,
welcher das Endstück
der Rille bildet. Ein weiteres Drehen der Welle 32 bedeutet
nunmehr, dass das Abtriebsglied 38 der Drehung folgt, da
die entgegengesetzt gerichteten Reibungskräfte überwunden werden. Dies bedeutet,
dass die axiale Bewegung der Förderschnecke
gestoppt wird, während
die Welle eine vorher festgelegte Anzahl von Umdrehungen derart
ausführt,
dass eine angemessene Menge an Waschpulver abgegeben wird.
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Danach
wird der Elektromotor rückwärts laufen
lassen, was bedeutet, dass der Stift 42 sich unverzüglich vom
Abtriebsglied 38 löst
und dass der Stift 35 sich vom Anschlag 33 löst, und
zwar zu der gleichen Zeit, wie der Schneckenförderer ohne Drehung sich in
der 4 nach rechts bewegt. Am Ende dieser Bewegung
stößt der Stift 36 gegen
den Anschlag 34, was bedeutet, dass die Förderschnecke 20 in
entgegengesetzter Richtung gegenüber
vorher in Drehung versetzt wird zur gleichen Zeit, wie der Schneckenförderer in 4 weiter
nach rechts bewegt wird. Während
der zuletzt erwähnten
Bewegung drückt
die Dichtungsscheibe gegen den Rand 27 und wird stark verformt,
was bedeutet, dass die abdichtende Oberfläche infolge der gleichzeitigen axialen
und drehenden Bewegung sorgfältig
gereinigt wird. Somit wird das zwischen den Schneckenstegen 21 nahe
der Welle 22 befindliche Pulver während der Schließbewegung
wieder zurück
in Richtung auf den Vorratsbehälter
bewegt, was bedeutet, dass zwischen der Austrittsöffnung und
dem Pulver ein freier Raum geschaffen wird und folglich eine direkte Übertragung
von Feuchtigkeit in das Pulver verhindert wird.
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Mittels
der weiter oben beschriebenen Anordnung wird eine ausreichende Abdichtfunktion
zwischen der Behandlungskammer und dem Vorratsbehälter erreicht,
welche verhindert, dass Feuchtigkeit in das Pulver im Vorratsbehälter eindringt,
während gleichzeitig
die Dichtungsanordnung selbstreinigend ist und derart ausgebildet
ist, dass das Drehmoment des Schließens, wenn die Dichtung geschlossen wird,
leicht überwunden
wird, wenn die Dichtung geöffnet
wird, selbst wenn dennoch etwas Feuchtigkeit in die Förderschnecke
eindringen sollte.