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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Lufteinlasskanal sowie einen
Flugkörper,
insbesondere eine Rakete, mit einem solchen Lufteinlasskanal.
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Es
ist bekannt, dass ein Lufteinlasskanal, der an einem Flugkörper, wie
beispielsweise einer Rakete montiert ist, im Flug ruft aus der Außenumgebung des
Flugkörpers
zu Mitteln im Inneren transportieren soll, wobei diese Mittel im
Allgemeinen für
den Antrieb des Flugkörpers
vorgesehen sind, wie zum Beispiel eine Brennkammer beispielsweise
eines Staustrahltriebwerks. Solche Lufteinlasskanäle werden
in sehr vielen Schriften beschrieben, insbesondere in den Patenten
JP2000192850 ,
FR-2
755 182 ,
DE-30 03 004 und
EP-0
474 594 und umfassen im Allgemeinen eine langgestreckte
Leitung mit einem im Wesentlichen rechteckigen Querschnitt.
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Im
Falle eines Staustrahltriebwerks ist bekannt, dass die Qualität des Betriebs
des Staustrahltriebwerks und seine Effektivität zum großen Teil von der Größe der Luftmenge
abhängt,
die aufgenommen wird, das heißt,
die von dem Lufteinlasskanal oder den Lufteinlasskanälen in die
Brennkammer des Staustrahltriebwerks transportiert wird, in der
eine Verbrennung eines Luft-Sauerstoffträger Gemischs erzeugt wird.
Die aufgenommene Luftmenge hängt natürlich von
der Fläche
des rechteckigen Querschnitts des vorgesehenen Lufteinlasskanals
(oder der vorgesehenen Lufteinlasskanäle) ab. Natürlich ist die Menge umso größer je größer diese
Fläche
ist.
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Es
ist jedenfalls insbesondere aus Gründen des Platzbedarfs, der
Masse und der Aerodynamik nicht wünschenswert, an einem Flugkörper zu
große Lufteinlasskanalflächen mit
rechteckigem Querschnitt vorzusehen.
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Weiterhin
muss ein Lufteinlasskanal, insbesondere wenn er Antriebsmittel des
Typs Staustrahltriebwerk speisen soll, in einem großen Flugbereich gute
Leistungskennwerte hinsichtlich Wirkungsgrad und Durchsatzmenge
besitzen und der Machzahl und der Flughöhe angepasst sein.
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Aus
Gründen
der Temperaturfestigkeit der Werkstoffe können Flüge in geringer Höhe in der
Tat nur mit mäßigen Machzahlen
erfolgen, wohingegen die Machzahl bei großen Höhen deutlich höher sein muss,
damit aufgrund der Luftverdünnung
ein ausreichender dynamischer Druck zur Gewährleistung des Auftriebs und/oder
der Beschleunigung des Flugkörpers
gehalten werden kann.
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Um
eine hohe Schubkraft auf der gesamten Flugbahn des Flugzeugs sowohl
in geringer als auch in großer
Höhe zu
erzielen, ist es daher notwendig, den Antriebsmitteln eine sehr
veränderliche
Menge an Verbrennungsluft zu liefern.
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Zum
Erreichen dieses Ziels besteht eine bekannte Lösung darin, den Eingangsquerschnitt
des Lufteinlasskanals zu verändern.
Es sind verschiedene Lufteinlasskanäle mit veränderlichen Eingangsquerschnitten
bekannt. Aus der Patentschrift
EP-0 646 525 ist
insbesondere ein zweidimensionaler Überschall- und Hyperschalllufteinlass
mit veränderlicher
Geometrie für
die Verbrennungsluft eines Flugzeugtriebwerks bekannt. Dieser Lufteinlass
ist unter der Tragfläche
oder dem Rumpf des Flugzeugs angebracht und umfasst zwei einander
gegenüber
angeordnete Hauptklappen, deren gegenüberliegende Innenwände als
Verdichtungsrampen ausgeführt sind.
Jede dieser Klappen ist um eine Kippachse, die in der Nähe einer
die betrachtete Hauptklappe nach hinten verlängernden Wand des Lufteinlasses
liegt, beweglich. Weiterhin ist eine Rampe, die um eine parallel
zu den Kippachsen der Hauptklappen und in der Nähe ihrer Vorderkante liegende
Kippachse beweglich ist, vor der zur Tragfläche oder zum Rumpf am nächsten liegenden
Hauptklappe angeordnet. Diese davorliegende Rampe begrenzt mit der
Hauptklappe eine Grenzschichtfalle mit veränderlichem Querschnitt.
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Der
Vorteil eines solchen Lufteinlasses ist, dass die schwenkbare davorliegende
Rampe den Luftstrom zur mittleren Ebene des Lufteinlasses ableitet
und es bis zur Betriebsphase als Superstaustrahltriebwert gestattet,
eine Grenzschichtfalle mit veränderlichem
Querschnitt und zufriedenstellenden Abmessungen zu bilden und aufrechtzuerhalten.
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Jedenfalls
stören
die Hauptklappen und die davorliegende Rampe sowie die Betätigungsmittel notwendiger
Weise den Strom, da sie im Inneren des Lufteinlasses angeordnet
sind. Ferner ist diese bekannte Lösung, da sie eine große Anzahl
verschiedener Elemente vorsieht (Hauptklappen, Rampe usw.}, komplex
und kostspielig und hat einen hohen Platzbedarf. Aufgrund des hohen
Drucks, der von der in den Lufteinlass eindringenden Luft mit hohem
Durchsatz erzeugt wird und der vorgesehenen Befestigungsart, die
nur zwei Befestigungsbereiche (Drehzapfen und Betätigungselement)
für jedes
dieser schwenkenden Elemente umfasst, kann die Stabilität dieser
Elemente im gesamten Flugbereich angezweifelt werden.
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Gegenstand
der vorliegenden Erfindung ist die Beseitigung dieser Nachteile.
Sie betrifft einen einfachen, wirkungsvollen Lufteinlasskanal mit
geringen Kosten, der die Beförderung
von Luft mit veränderlicher
Durchsatzmenge ermöglicht.
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Dazu
ist der Lufteinlasskanal erfindungsgemäß von der Art, die eine langgestreckte
Leitung mit einem Lufteinlassende und einem Luftauslassende und
mindestens eine im Wesentlichen ebene Seite umfasst, dadurch bemerkenswert,
dass er außerdem Folgendes
umfasst:
- – eine
bewegliche Rampe, die ein langgestrecktes Tragwerk umfasst und zumindest
teilweise im Wesentlichen eben und außen an der ebenen Seite der
Leitung angeordnet ist und durch Verschiebung auf dieser ebenen
Seite entlang der Leitung bewegt werden und in eine von mindestens
zwei stabilen Stellungen gebracht werden kann, in denen sie in Bezug
auf die Leitung fest ist:
eine eingezogene Stellung, in der
sie in Bezug auf das Lufteinlassende an der ebenen Seite der Leitung
zurückgesetzt
ist; und
eine ausgefahrene Stellung, in der sie sich am Lufteinlassende
der Leitung über
diese hinaus erstreckt; und
- – steuerbare
Betätigungsmittel,
um die bewegliche Rampe zu verschieben und sie in eine der stabilen
Stellungen zu bringen.
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So
können
dank der Erfindung bei ein und derselben Nutzungsbedingung des Lufteinlasskanals in
Abhängigkeit
von der Stellung (eingezogen oder ausgefahren), in die die bewegliche
Rampe gebracht ist, zwei unterschiedliche Luftmengen erzielt werden.
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In
der Tat ist
- – die Rampe in der eingezogenen
Stellung in Bezug auf das Lufteinlassende der Leitung zurückgesetzt
und wirkt folglich nicht auf die Luft, die in den Lufteinlasskanal
einströmt,
sodass die Luftmenge durch den (konstanten) Querschnitt des genannten
Lufteinlassendes sowie natürlich durch
die Nutzungsbedingungen (Geschwindigkeit der Luft usw.) definiert
wird;
- – wohingegen
die Rampe in der ausgefahrenen Stellung über die Leitung an deren (Luft-)
Einlassende so hinausragt, dass sie auf die Luft vor dem Einfassende
wirkt und einen Teil dieser Luft zu diesem Einlassende leitet, sodass
sie die in den Lufteinlasskanal einströmende Luftmenge sowie den Druck
vergrößert, wodurch
die Luftmenge (im Vergleich zur Luftmenge in der eingezogenen Stellung)
erhöht
wird.
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Folglich
wird die Rampe in Abhängigkeit
von der erforderlichen Luftmenge in eine der genannten stabilen
Stellungen gebracht.
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Ferner
stört die
Rampe, da sie auf der Außenfläche der
ebenen Seite der Leitung angebracht ist, die Strömung der Luft im Inneren des
Lufteinlasskanals nicht.
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Wie
detaillierter nachstehend zu sehen ist, besitzt die vorliegende
Erfindung außerdem
ebenfalls folgende Vorteile:
- – sie ist
kompakt;
- – die
Verschiebung der Rampe erfolgt präzise; und
- – die
Rampe ist in ihrer eingezogenen und ausgefahrenen Stellung sehr
stabil.
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Es
ist zu beachten, dass im Rahmen der voliegenden Erfindung natürlich mehr
als zwei stabile Stellungen möglich
sind, indem eine oder mehrere stabile Positionen (Ausgänge) vorgesehen
werden, die zwischen der eingezogenen Stellung und einer Auslassendstellung
liegen.
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In
einer bevorzugten Ausführungsart
umfassen die Betätigungsmittel
- – ein
System mit zusammenwirkender Schiene und Gleitbahn, das die genannte
Rampe fest mit der Leitung verbinden soll, wobei es die Verschiebung
der Rampe gestattet; und
- – Mittel
zur Verschiebung und Befestigung der beweglichen Rampe.
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Dadurch
können
sehr stabile Stellungen (eingezogen und ausgefahren) und eine beherrschte und
ebenfalls stabile Verschiebung der Rampe insbesondere in Bezug auf
die vorgenannte übliche
Lösung
(zum Beispiel Patentschrift
EP-0 646 525 ) erzielt
werden, in der die Elemente (Klappe, Rampe), die auf die Luft wirken,
schwenkbar sind (und nicht durch Verschiebung bewegt werden können) und
im Allgemeinen nur an zwei Stellen, an einem Drehzapfen und einem
Betätigungselement,
gehalten werden.
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Außerdem umfassen
die Verschiebungs- und Befestigungsmittel der beweglichen Rampe
auf vorteilhafte Weise Folgendes:
- – einen
Getriebemotor üblichen
Typs, der elektrisch gesteuert werden und die bewegliche Rampe mit
einer Einheit bewegen kann, die von einem Zahnrad und einer Zahnstange
gebildet wird, um sie in eine der stabilen Stellungen zu bringen
und die genannte Rampe in Bezug auf die Leitung in einer der stabilen
Stellungen zu fixieren; und
- – Steuermittel
zur elektrischen Steuerung des Getriebemotors.
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Diese
Ausführungsart
hat insbesondere folgende Vorteile:
- – Wartungsfreiheit
(keine Arbeiten, wie beispielsweise ein Wechsel einer Dichtung oder
eine regelmäßige umfangreiche
Kontrolle, wie beispielsweise bei einem Hydrauliksystem);
- – hohe
Lebensdauer; und
- – Möglichkeit
der Mehrfachnutzung (im Unterschied zum Beispiel zu einem pyrotechnischen System).
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In
diesem Fall sind die Steuermittel zur elektrischen Steuerung des
Getriebemotors vorzugsweise über
eine elektrische Verbindung mit diesem verbunden und entfernt vom
genannten Getriebemotor angeordnet. Folglich hat nur der Getriebemotor,
der in Nähe
der Rampe angeordnet werden muss, um funktionieren und wie vorgesehen
wirken zu können, möglicher
Weise große
Abmessungen, wobei die Steuermittel an einer Stelle angeordnet werden
können,
an der sie nicht stören.
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Im Übrigen umfasst
die Rampe auf vorteilhafte Weise einen ersten ebenen Teil, der auf
der ebenen Seite der Leitung angeordnet werden soll, und zumindest
einen zweiten Teil, der im Wesentlichen rechtwinklig mit dem ersten
ebenen Teil verbunden ist und mindestens eine durchgehende Öffnung besitzt,
die in der Ausgangsstellung der Rampe am Lufteinlassende jenseits
der Leitung liegt. Diese Öffnung
ermöglicht
die Abführung
einer Luftgrenzschicht.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft auch einen Flugkörper, insbesondere eine Rakete,
die mindestens einen Lufteinlasskanal umfasst, um Luft aus der Außenumgebung
in den Flugkörper,
insbesondere zu Antriebsmitteln, wie beispielsweise einem Staustrahltriebwerk,
zu leiten.
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Erfindungsgemäß ist dieser
Flugkörper
dadurch bemerkenswert, dass der Lufteinlasskanal dem vorgenannten
Typ entspricht.
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Die
Figuren der beigefügten
Zeichnung erleichtern das Verständnis
dafür,
wie die Erfindung ausgeführt
werden kann. In diesen Figuren werden mit identischen Bezugsnummern ähnliche
Elemente bezeichnet.
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1 zeigt schematisch und
teilweise einen Flugkörper
mit einem erfindungsgemäßen Lufteinlasskanal.
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Die 2 und 3 sind schematische Perspektivansichten
eines Lufteinlasskanals, der eine bewegliche Rampe umfasst, die
sich in einer eingezogenen beziehungsweise einer ausgefahrenen Stellung
befindet.
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4 ist eine schematische
Perspektivansicht einer erfindungsgemäßen beweglichen Rampe.
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5 zeigt schematisch einen
Getriebemotor für
den Antrieb einer beweglichen Rampe.
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Der
erfindungsgemäße Lufteinlasskanal 1, der
schematisch auf den 1 bis 3 dargestellt ist, ist am
Tragwerk 2 (Flugzeugrumpf, Tragflächen usw.) eines Geräts 3,
insbesondere eines Flugkörpers,
wie beispielsweise einer Rakete, montiert und soll Luft aus der
Außenumgebung
des genannten Geräts 3 insbesondere
zur Speisung der Brennkammer eines Triebwerks des Geräts 3 in
das Innere seines Tragwerks 2 befördern.
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Der
Lufteinlasskanal 1 umfasst auf bekannte Weise eine langgestreckte,
beispielsweise aus Metall bestehende Leitung 4, die ein
Lufteinlassende 5 und ein Luftauslassende 6 besitzt
und mindestens eine im Wesentlichen ebene Seite 7A umfasst.
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Der
Querschnitt der genannten Leitung 4 kann eine beliebige
Form besitzen. Die Leitung 4 besitzt jedenfalls in einer
bevorzugten, in den 2 und 3 dargestellten Ausführungsart
einen im Wesentlichen rechteckigen Querschnitt und umfasst vier
im Wesentlichen ebene Seiten 7A, 7B, 7C, 7D.
Die Leitung 4 ist mit der Seite 7B am Tragwerk 2 befestigt. im
Rahmen der vorliegenden Erfindung kann ebenfalls vorgesehen werden,
obwohl dies nicht dargestellt ist, dass das Tragwerk 2 des
Geräts 3 direkt eine
Seite (Seite 7B) der Leitung 4 darstellt oder
bildet.
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Erfindungsgemäß umfasst
der Lufteinlasskanal 1 weiterhin Folgendes:
- – eine
bewegliche Rampe 8, die ein langgestrecktes Tragwerk 9 umfasst,
das mindestens einen ebenen Bereich 9A umfasst, der außen an der ebenen
Seite 7A angeordnet ist und durch Verschiebung auf der
ebenen Seite 7A entlang der Leitung 4 bewegt und
in eine von zwei stabilen Stellungen gebracht werden kann, in denen
sie in Bezug auf die Leitung 4 fest ist, nämlich
eine
in 2 dargestellte eingezogene
Stellung, in der sie in Bezug auf das Lufteinlassende 5 auf der
ebenen Seite 7A der Leitung 4 zurückgesetzt ist;
und
eine in 3 dargestellte
ausgefahrene Stellung, in der sie an ihrem Lufteinlassende 5 über die
Leitung 4 hinausragt; und
- – steuerbare
Betätigungsmittel 10,
um die bewegliche Rampe 8 zu verschieben und sie in eine
der stabilen Stellungen zu bringen.
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Um
die bewegliche Rampe 8 aus der eingezogenen Stellung in
die Auslassstellung zu bringen, wird sie von den Mitteln 10 in
die Richtung verschoben, die mit einem in 1 dargestellten Pfeil A veranschaulicht
wird.
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So
können
dank der Erfindung bei derselben Nutzungsbedingung des Lufteinlasskanals 1 je
nach der Stellung (eingezogen oder ausgefahren), in der sich die
bewegliche Rampe 8 befindet, zwei unterschiedliche Luftmengen
erzielt werden. Tatsächlich
- – ist
die Rampe 8 in der eingezogenen Stellung (2) in Bezug auf das Lufteinlassende 5 der Leitung
zurückgesetzt
und wirkt folglich nicht auf die in den Lufteinlasskanal 1 eindringende
Luft, wie in den 1 bis 3 dargestellt ist, sodass
die Luftmenge vom (konstanten) Querschnitt des Lufteinlassendes 5 der
Leitung 4 sowie natürlich von
den Nutzungsbedingungen (Luftgeschwindigkeit usw.) definiert wird.
- – wohingegen
die Rampe 8 in der ausgefahrenen Stellung (3) an ihrem Eintrittsende 5 über die Leitung 4 hinausragt,
sodass sie auf die davorliegende Luft (in Richtung des Pfeils E)
des Einlassendes 5 wirkt und einen Teil dieser Luft zum
Auslassende 5 leitet, um die in den Kanal 1 einströmende Luftmenge
sowie den Druck zu erhöhen, wodurch
die Luftmenge (in Bezug auf die Luftmenge in der eingezogenen Stellung)
vergrößert wird.
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Folglich
wird die Rampe 8 in Abhängigkeit von
der Luftmenge, die erforderlich oder wünschenswert ist, in eine der
genannten stabilen Stellungen gebracht.
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Da
die Rampe 8 auf der Außenfläche der ebenen
Seite 7A der Leitung 4 angeordnet ist, stört sie ferner
die Strömung
der Luft im Inneren des Lufteinlasskanals 1 nicht.
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Außerdem besitzt
die vorliegende Erfindung, wie detaillierter nachstehend zu sehen
ist, ebenfalls folgende Vorteile:
- – sie ist
kompakt;
- – die
Verschiebung der Rampe 8 erfolgt genau; und
- – die
Rampe 8 ist in ihrer eingezogenen und ausgefahrenen Stellung
sehr stabil.
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Es
ist zu beachten, dass im Rahmen der vorliegenden Erfindung natürlich mehr
als zwei stabile Stellungen möglich
sind, indem eine oder mehrere stabile Stellungen (Auslässe) vorgesehen
werden, die zwischen der eingezogenen Stellung der 2 und einer Endauslassstellung, zum Beispiel
der Stellung der 3,
liegen.
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Erfindungsgemäß umfassen
die Betätigungsmittel 10 Folgendes:
- – ein
System 11, das die genannte Rampe 8 fest mit der
Leitung 4 verbinden soll, wobei es die Verschiebung der
Rampe 8 gestattet. Dieses System 11 umfasst dazu
eine Schiene 12, die, wie in 3 dargestellt,
an der Seite 7A der Leitung 4 befestigt ist und
mit einer Gleitbahn 13, die im Tragwerk 9 der
Rampe 8 gebildet wird, zusammenwirkt, wie teilweise in 4 dargestellt ist; und
- – Mittel 14 zur
Verschiebung und Befestigung der beweglichen Rampe 8.
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Die
genannten Mittel 14 zur Verschiebung und Befestigung der
beweglichen Rampe 8 umfassen:
- – einen
in 5 dargestellten Getriebemotor 15, der
elektrisch gesteuert werden kann und die bewegliche Rampe 8 mit
einer Einheit bewegen kann, die von einem Zahnrad 16 und
einer Zahnstange 17 gebildet wird, um die Rampe in eine
der stabilen Stellungen zu bringen und die Rampe 8 in Bezug
auf die Leitung 4 in einer der genannten stabilen Stellungen
zu fixieren. Dazu ist der Getriebemotor 15 mit Hilfe von
Ringen 18 (5) und
nicht dargestellten Schrauben an der Leitung 4 des Lufteinlasskanals 1 befestigt.
Der genannte Getriebemotor 15 versetzt das Zahnrad 16,
das an ihm montiert ist, in Rotation. Letzteres wirkt auf übliche Art
und Weise mit der Zahnstange 17 zusammen, die mit Hilfe
von Befestigungsmitteln 19 (Schrauben usw.) im Inneren
einer Seite (oder Wand) 9B der Rampe 8 (4) befestigt ist; und
- – Steuermittel 20 zur
elektrischen Steuerung des Getriebemotors 15 mittels eines
Elektrokabels 21.
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Wie
in 1 dargestellt, sind
die Steuermittel 20 entfernt vom Getriebemotor 15 vorzugsweise an
einer Stelle angeordnet, an der sie nicht stören. Folglich ist nur der Getriebemotor
vielleicht platzraubend.
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Natürlich steuern
die Steuermittel 20 eine Verschiebung der Rampe 8 in
Abhängigkeit
vom Luftmengenbedarf. Dieser Luftmengenbedarf kann insbesondere
von der Drehzahl des Geräts 3 und
dessen Höhe – im Falle
eines Flugkörpers – abhängen. Die
Steuermittel 20 umfassen also nicht dargestellte Mittel
zur Ermittlung dieser verschiedenen Parameter und zur automatischen
Steuerung entsprechend der Verschiebung der Rampe 8. In
einer speziellen Ausführungsart
kann auch vorgesehen werden, dass diese Steuermittel 20 manuell
durch einen Bediener betätigt
werden können.
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Ferner
umfasst die Rampe 8 außerdem,
wie in den 2 und 3 dargestellt, mindestens
eine Seite 9C, die an die ebene Seite 9A angrenzt
und zum Beispiel zumindest teilweise rechtwinklig zu letzterer liegt.
Diese Seite 9C besitzt mindestens eine durchgehende Öffnung 22,
die in der Auslassstellung der Rampe 8 als Grenzschichtfalle
dient, wie in 3, die
den Ausstoß der
Luft aus der genannten Grenzschicht veranschaulicht, durch einen
Pfeil F dargestellt ist.
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Zusätzlich zu
den vorgenannten Vorteilen besitzt der erfindungsgemäße Lufteinlasskanal 1 weiterhin
insbesondere folgende Vorteile:
- – Wartungsfreiheit
(keine Arbeiten, wie beispielsweise ein Wechsel einer Dichtung oder
eine regelmäßige umfangreiche
Kontrolle, wie beispielsweise bei einem Hydrauliksystem);
- – hohe
Lebensdauer; und
- – Möglichkeit
der Mehrfachnutzung (im Unterschied zum Beispiel zu einem pyrotechnischen System).
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Der
erfindungsgemäße Lufteinlasskanal 1 kann
auf zahlreiche bewegliche oder nicht bewegliche Geräte 3 angewandt
werden, um Luft aus der Außenumgebung des Geräts 3 in das Innere
zu leiten. Jedenfalls wird der Lufteinlasskanal 1 in einer
bevorzugten Ausführungsart
auf einen Flugkörper 3 des Typs
Rakete angewandt, der, wie in 1 dargestellt,
von einem Staustrahltriebwerk angetrieben wird.
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In
diesem Fall enthält
der (zylindrische) Körper 2 der
Rakete mit der Achse X-X im Allgemeinen unter anderem die üblichen
Geräte
und Lasten (die nicht dargestellt sind) und einen Brennstofftank 24 zur
Speisung des Staustrahltriebwerks, der am hinteren Teil des genannten
Körpers 2 befestigt
ist. Das Staustrahltriebwerk umfasst eine Brennkammer 23, die
hinten in einer Ausstoßdüse (nicht
dargestellt) endet und nach vom hin mit mehreren Lufteinlasskanälen 1 verbunden
ist. Die Lufteinlasskanäle 1 sind
am Umfang des Körpers 2 angeordnet
und fest mit diesem verbunden. Nach vor hin umfasst jeder von ihnen
also einen entsprechenden Lufteinlass 5 und mündet nach
hinten mit einer entsprechenden Öffnung 25 in
den vorderen Teil der Brennkammer 23. In jedem Lufteinlasskanal 1 ist
ein Krümmer 26 vorgesehen,
um den Teil des Kanals, der an der Außenwand des Körpers 2 befestigt
ist, mit der entsprechenden Öffnung 25 der
Brennkammer 23 zu verbinden. In Nähe des Vorderteils der Brennkammer 23 ist eine
Brennstoffeinspritzvorrichtung 27 vorgesehen. Die Vorrichtung 27 wird
von einer Brennstoffspeise- und Regelvorrichtung (nicht dargestellt)
gesteuert, die sich auf dem Körper 2 befindet
und mit dem Tank 24 verbunden ist. Weiterhin ist eine Wärmeschutzbeschichtung 28 auf
den Innenwänden
der Brennkammer 23 vorgesehen. Der Flugkörper 3 kann
auch ein steuerbares Zusatztriebwerk 29 (zum Beispiel Pulver)
für den
Antrieb des Flugkörpers 3 vor
der Inbetriebsetzung des Staustrahltriebwerks umfassen. Die Funktionsweise
eines solchen Flugkörpers
oder einer solchen Rakete 3 (die die Erfindung nicht einschließt) ist üblich und
bekannt und wird somit nicht weiter beschrieben.