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DE602005003104T2 - Gefriereinrichtung und einsatz dafür - Google Patents

Gefriereinrichtung und einsatz dafür Download PDF

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DE602005003104T2
DE602005003104T2 DE602005003104T DE602005003104T DE602005003104T2 DE 602005003104 T2 DE602005003104 T2 DE 602005003104T2 DE 602005003104 T DE602005003104 T DE 602005003104T DE 602005003104 T DE602005003104 T DE 602005003104T DE 602005003104 T2 DE602005003104 T2 DE 602005003104T2
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Description

  • TECHNISCHES GEBIET DER ERFINDUNG
  • In einem ersten Aspekt betrifft die Erfindung einen Gefriereinrichtungsgegenstand, umfassend einen Lagerraum, der für zu gefrierende Erzeugnisse bestimmt ist und einen Primärluftkanal, welcher teilweise den Lagerraum umschließt und welcher einen Saugkanal umfasst, der einen Einlass aufweist, welcher an einer Seite einer Zugangsöffnung des Lagerraums mündet sowie einen Steigkanal, der einen Auslass (15) aufweist, welcher an einer gegenüberliegenden Seite der Öffnung mündet und eine Temperaturänderungseinheit, die sich im Primärluftkanal befindet und den Saugkanal vom Steigkanal trennt und einen Lüfter, ein Heizelement und ein Kühlelement aufweist, wobei in Normalbetrieb gekühlte Luft von der Temperaturänderungseinheit mittels des Steigkanals über und vorbei an der Öffnung durch den Saugkanal und zurück zur Temperaturänderungseinheit strömt.
  • ALLGEMEINER STAND DER TECHNIK
  • Im Lebensmittelverteilungsgewerbe werden Gefriereinrichtungsgegenstände wie Gefriergondeln, Gefrierregale, Gefrierkostdisplays, usw. benutzt, um Gefrier- oder Tiefgefrierkost zu lagern und anzubieten. Gemäß den bestehenden Verordnungen sollte die Temperatur in solchen Gefriereinrichtungen vorteilhafterweise jeweils unter –10°C für Gefrierware und –18°C für Tiefgefrierware liegen. Ein wichtiger Faktor des Warenangebots ist, dass der Gefriereinrichtungsgegenstand für einen Kunden teilweise offen ist, damit er das Produktsortiment leicht sehen und eine spezifische Packung wählen kann. Dies hat jedoch zur Folge, dass die warme Ladenluft mit der kalten Luft im Gefriereinrichtungsgegenstand vermischt werden kann.
  • Um eine niedrige Temperatur im Lagerungsraum des Gefriereinrichtungsgegenstands zu beizubehalten, zirkuliert nach dem Stand der Technik Kühlluft um denselben herum. Die Luft wird durch ein Kühlelement abgekühlt, und ein Lüfter sorgt für die erforderliche Zirkulation. Die Luft strömt vom Kühlelement, dass sich meistens unter dem Lagerungsraum befindet, mittels eines Steigkanals über und vorbei an der Öffnung und vorbei an den im Lagerungsraum angeordneten Lebensmitteln, mittels eines Saugkanals herunter zum Lüfter und dann zurück zum Kühlelement. Bei dieser Art von Gefriereinrichtung mit zirkulierender Kühlluft ist es unvermeidlich, dass die Kühlluft mit der umgebenden Ladenluft vermischt wird, wenn die Kühlluft an der Öffnung des Gefriereinrichtungsgegenstands vorbei strömt. Die umgebende Luft weist eine höhere Luftfeuchtigkeit auf, was zur Folge hat, dass der kalten zirkulierenden Luft ständig eine große Feuchtigkeitsmenge zugefügt wird, wenn die Luftmassen vermischt werden. Die Feuchtigkeit verdichtet sich im Luftkanal und wird vor allem auf dem Kühlelement in Form von Reif oder Eis niedergeschlagen und dessen Kühlfunktion entsprechend stören. Im den Reif/das Eis zu entfernen und dabei eine zufriedenstellende Kälteerzeugung beizubehalten, muss das Kühlelement des Gefriereinrichtungsgegenstands entweder in regelmäßigen Zeitabständen oder wenn erforderlich abgetaut werden.
  • Um das Kühlelement abzutauen, werden ein oder mehrere Heizelemente benutzt, die häufig stromaufwärts des Kühlelements in der Luftstromrichtung angeordnet sind. Gemäß vorheriger Abtauverfahren setzt der Lüfter die Luftzirkulation mittels des gleichen Luftkanals wie in Normalbetrieb fort, aber beim Abtauen wird das Heizelement zeitgleich mit der Abschaltung des Kühlelements aktiviert. Dadurch wird die Luft auf Grade über Null erwärmt, und das Eis auf dem Kühlelement und auf anderen Flächen schmilzt. Das gebildete Schmelzwasser wird gesammelt und kann mittels eines Abflussrohrs, das sich am Boden des Gefriereinrichtungsgegen stands befindet, ablaufen und beispielsweise weiter zu einem Bodenablauf. Ein großer Nachteil besteht darin, dass die gesamte zirkulierende Luftmasse auf Grade über Null erwärmt werden muss, um ein weitmöglichst effizientes Abtauen zu erreichen. Die im Lagerungsraum verwahrten Waren sind folglich während eines Hauptanteils des Abtauverfahrens der 0°C überschreitenden Lufttemperatur ausgesetzt. Es hat sich erwiesen, dass sich auch ein kurz angewandter Wärmeschock auf die Fläche einer Ware sehr schädlich auswirken kann, da dieser durch die ganze Gefrierware verbreitet wird, selbst, wenn den Flächen erneute Kälte zugeführt wird. Die gesamte Luft, die in einem herkömmlichen Gefriereinrichtungsgegenstand zirkuliert, kann als Folge der erwärmten Luft in der Endstufe eines Abtauverfahrens im Grossen und Ganzen durch Feuchtigkeit gesättigt sein. Nach der eingeleiteten Kältezerzeugung verdichtet sich diese Feuchtigkeit direkt und schlägt sich auf den kältesten Flächen, nämlich dem Kühlelement, in Form von Reif oder nieder, und wird dessen Kühlfunktion entsprechend stören. Bildet sich Eis direkt nach einem Abtauverfahren auf dem Kühlelement, war das Abtauen gewissermaßen nutzlos. Ebenso ist die im Lagerungsraum angeordnete Ware in der Endstufe des Abtauens wieterhin so kalt, dass sich die feuchtigkeitsgesättigte Luft beim Kontakt mit der Ware darauf niederschlägt. Dies hat den lästigen Nachteil zur Folge, dass, wenn die Ware von einem Kunden ausgewählt und durch den Laden in einem Einkaufswagen transportiert wird, das Eis schmilzt und die andere Ware im Einkaufswagen befeuchtet.
  • Das Abtauen gemäß dieser Technik findet gewöhnlich statt, bevor der Laden geöffnet wird und nachdem der Laden geschlossen wurde, da der Ladeninhaber nicht wünscht, dass von den Kunden Ware mit teilweise erhöhter Temperatur gekauft wird. Eine erhöhte Temperatur hat zu Folge, dass sich für die Ware das Zeitintervall verkürzt, während welchem sie aus dem Laden weg und weiter zur Wohnstätte, ohne Gefahr schlecht zu werden, transportiert werden kann. Wenn das Abtauen stattfindet, bevor der Laden geöffnet wird und nachdem der Laden geschlossen wurde, behält die Ware eine zufriedenstellend niedrige Temperatur während der Zeit, wo sie für die Kunden freigelegt ist. Auf Grund langer Öffnungsstunden in einem Laden, bis zu 12 Std. oder darüber, hat viel Feuchtigkeit Zeit, um sich auf den kalten Flächen des Gefriereinrichtungsgegenstands niederzuschlagen, was ein Grund dafür ist, weshalb jeder Abtauvorgang lange dauern kann, nicht selten 0,5–1 Std. pro Anlass. Abgesehen davon, dass die Ware schädlichen Temperaturen ausgesetzt ist, verbraucht das Erwärmen und Kühlen der gesamten zirkulierenden großen Luftmasse, so wie zuvor beschrieben, auch sehr viel Energie genauso wie das Kühlen der zirkulierenden Luft in Normalbetrieb, wenn das Kühlelement mit Eis bedeckt ist.
  • Angesichts der Problematik, dass die um den gesamten Lagerungsraum täglich 1–2 Std. zirkulierende warme Luft dabei die Lebensmittel beeinträchtigen kann, wurden viele Versuche unternommen, um die warme Luft beim Abtauen in die Lage zu versetzen, durch andere Luftkanäle als die der kalten Luft in Normalbetrieb zu strömen. Gefriereinrichtungen mit Abtauvorrichtungen, die auf dem Einsatz einer Nebenleitung basieren, sind bereits unter anderem aus den Veröffentlichungen DE 751 731 , DE 19 810 232 u. a. und DE 19 844 854 u. a. bekannt.
  • In der zuerst erwähnten Veröffentlichung ( DE A 751 731 ) ist eine Abtauvorrichtung dargestellt, die eine im Luftkanal befindliche Nebenleitung benutzt. Die Nebenleitung ist in Normalbetrieb sowie während des Abtauens an beiden Enden geöffnet, was in Normalbetrieb zur Folge hat, dass eine große Menge von Kühlluft den kurzen, einfachen Weg durch die Nebenleitung nehmen wird und nur unter dem Lagerungsraum des Gefriereinrichtungsgegenstands zirkuliert. Beim Abtauen wird die Drehrichtung eines Lüfters geändert, und eine Klappe schließt den Saugkanal, woraufhin der Luftstrom durch die Nebenleitung, deren Auslassöffnung in den Steigkanal mündet, gezwungen wird. Da warme Luft eine niedrigere Dicht als kalte Luft hat, wird der erwärmte Luftstrom, der die Nebenleitung verlässt, eher durch den Steigkanal aufsteigen als zur Temperaturänderungseinheit niederfallen, und zwar zeitgleich wie die kalte Luft durch den Steigkanal nach unten gezogen wird zum Austausch gegen aufsteigende warme Luft. Wenn das Abtauen während der Öffnungsstufen des Ladens stattfindet, wird die Ware einem Temperaturanstieg gemäß dem zuvor beschriebenen Stand der Technik ausgesetzt. Die dargestellte Vorrichtung stellt folglich ein weniger effizientes Abtauverfahren sowie eine eindeutig verschlechterte Zirkulation von Kühlluft in Normalbetrieb bereit.
  • Die zwei zuletzt erwähnten Veröffentlichungen ( DE 19 810, 232 A1 u. a. und DE 19 844 854 u. a.) offenbaren folglich Vorrichtungen, die Nebenleitungen, die sich im Luftkanal befinden, umfassen. Im Gegensatz zur DE 1 751 731 zeigt jede dieser Veröffentlichungen, das ein Ende der Nebenleitung mittels einer Klappe geöffnet und geschlossen werden kann, wobei Kühlluft gezwungen wird, durch den üblichen Luftkanal in Normalbetrieb zu strömen. Darüber hinaus wird der Einlass der Ansaugkanäle und der Auslass der Steigkanäle ebenso mit Klappen vorgesehen, die beim Abtauen zeitgleich mit den sich öffnenden Klappen der Nebenleitungen geschlossen werden. Die warme Luft kann während eines Abtauverfahrens folglich nur durch die Nebenleitung zirkulieren, aber da sich die Klappen in den Ansaugkanälen und den Steigkanälen jeweils an deren Einlass und Auslass befinden, werden auch die zuletzt erwähnten Kanäle mit warmer Luft während des Abtauens gefüllt, und infolgedessen muss immer noch eine sehr große Luftmasse erwärmt werden. Ferner ist es in Normalbetrieb äußerst wichtig, dass die Luftmenge, die den Auslass des Steigkanals verlässt, nicht zu turbulent ist und dass sie den Auslass bei einem festgelegten Winkel verlässt, um auf zuverlässige Weise über und vorbei an der Öffnung des Lagerungsraums zur entgegengesetzten Seite zu strömen. Im Einlass des Saugkanals ist es auf ähnliche Weise wichtig, dass nichts die Luftmenge durcheinander bringt oder davon abhält, in den Kanal heruntergezogen zu werden. Wie in den erwähnten Veröffentlichungen dargestellt, ist es somit nicht sehr zweckmäßig, eine Anzahl grober Klappen auf diesen Stellen anzuordnen. Die Klappen können sogar bewirken, dass die Kühlluft in höherem Ausmaß als zuvor mit der umgebenden Ladenluft vermischt wird. Es mag sein, dass die Klappen in den offenbarten Vorrichtungen deren Funktionen während des Abtauens auf akzeptierbare Weise erfüllen, aber dass in Normalbetrieb die Gefahr besteht, dass große Betriebsstörungen erzeugt werden.
  • AUFGABEN UND MERKMALE DER ERFINDUNG
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die zuvor erwähnten Nachteile von bisher bekannten Gefriereinrichtungen auszuschließen und einen verbesserten Gefriereinrichtungsgegenstand zu schaffen. Eine Erstaufgabe der Erfindung besteht darin, einen Gefriereinrichtungsgegenstand zu schaffen, der so oft wie erforderlich aufgetaut werden kann, ohne dass die im Lagerungsraum aufbewahrte Ware durch das Erwärmen beeinträchtigt wird und sich dadurch nachteilig für die Kunden auswirkt. Ferner ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Gefriereinrichtungsgegenstand zu schaffen, der nicht den Luftstrom in Normalbetrieb stört und dadurch eine zufriedenstellende Arbeitsweise gewährleistet. Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, einen Gefriereinrichtungsgegenstand zu schaffen, der Energie durch effizientes Abtauen einspart. Eine weitere Aufgabe besteht darin, einen Gefriereinrichtungsgegenstand zu schaffen, der eine Abtauvorrichtung in Form eines Einsatzes aufweist, welcher in einem bestehenden Gefriereinrichtungsgegenstand angeordnet werden kann. Außerdem besteht die Aufgabe darin, einen Ge friereinrichtungsgegenstand mit einer Abtauvorrichtung zu schaffen, die wenig bewegliche Teile aufweist, um die Gefahr betriebsbedingter Störungen und Fehlfunktionen zu minimieren.
  • Mindestens die Hauptaufgabe wird mittels des eingangs erwähnten Gefriereinrichtungsgegenstands erreicht, welcher dadurch gekennzeichnet ist, dass er einen Einsatz umfasst, der in dem Primärluftkanal angeordnet ist, wobei der Einsatz einen zweiten Luftkanal umfasst, der einerseits eine Einlassöffnung aufweist, die in den Primärluftkanal, welcher der Temperaturänderungseinheit nachgeschaltet ist, mündet und mittels einer Klappe mit doppeltwirkender Funktion geöffnet und geschlossen werden kann und andererseits eine Auslassöffnung, die in den Primärluftkanal stromaufwärts der Temperaturänderungseinheit mündet. Benachbart zu dieser Auslassöffnung kann vorteilhafterweise – aber nicht unbedingt – ein Führungsmittel angeordnet werden, um den Luftstrom, der die Auslassöffnung in Richtung der Temperatänderungseinheit verlässt und auf die Außenseite des Einsatzes in Richtung der Einlassöffnung zu lenken. Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind ferner in den abhängigen Ansprüchen 2–8 und der folgenden näheren Beschreibung dargestellt.
  • In einem Aspekt betrifft die Erfindung auch einen Einsatz, der sich durch die im kennzeichnenden Teil des unabhängigen Anspruchs 9 definierten Merkmale unterscheidet.
  • KURZBESCHREIBUNG DER BEILEGENDEN ZEICHNUNGEN
  • Es zeigen:
  • 1: eine Perspektivenansicht eines Gefriereinrichtungsgegenstands.
  • 2: einen Querschnitt eines Gefriereinrichtungsgegenstands gemäß der Erfindung.
  • 3: eine vergrößerte Detailansicht im Schnitt der Klappe in einer ersten Stellung,
  • 4: eine Detailansicht, die der 3 der Klappe in einer zweien Stellung entspricht,
  • 5: eine vergrößerte Detailansicht im Schnitt einer alternativen Ausführungsform der Klappe in der ersten Stellung,
  • 6: eine Detailansicht, die der 5 der Klappe in der zweiten Stellung entspricht,
  • 7: eine vergrößerte Detailansicht im Schnitt einer zusätzlichen alternativen Ausführungsform der Klappe in der ersten Stellung und
  • 8: eine Detailansicht, die der 7 der Klappe in der zweiten Stellung entspricht,
  • 9: eine vergrößerte Detailansicht im Schnitt einer alternativen Ausführungsform der Klappe in einer ersten Stellung,
  • 10: eine Detailansicht, die der 9 der Klappe in der zweiten Stellung entspricht.
  • NÄHERE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORM DER ERFINDUNG
  • In 1 ist ein herkömmlicher Gefriereinrichtungsgegenstand 1 dargestellt vom Typ, der in Läden benutzt wird, um Gefrier- und Tiefgefrierkost 2 zu lagern und anzubieten. Im gezeigten Beispiel besteht der Gefriereinrichtungsgegenstand aus einer einzigen Gefriergondel, aber auch aus doppelten Gefriergondeln, Gefrierregalen, Tiefkühldisplays, usw. sind im Konzept des Gefriereinrichtungsgegenstands inbegriffen. Gemäß bestehender Vorschriften sollte die Temperatur in solch einem Gefriereinrichtungsgegenstand 1 für Gefrierkost unter –10°C liegen und für Tiefgefrierkost –18°C betragen.
  • Nun wird auf 2 Bezug genommen. Der gezeigte Gefriereinrichtungsgegenstand 1 umfasst einen Lagerungsraum 3, der nach oben geöffnet ist, so dass ein Kunde ungehinderten Zugang auf die dadurch angebotene und angeordnete Ware 2 im Lagerungsraum 3 hat. Ferner umfasst die Gefriereinrichtung 1 einen großen vollständigen Primärluftkanal mit dem Bezugszeichen 4, der nach innen durch die Wände 5, 6 und den Boden 7 des Lagerungsraums 3 und nach außen durch die Außenwände 8, 9 und den Boden 10 des Gefriereinrichtungsgegenstands 1 definiert ist. Der Primärluftkanal 4 besteht aus einem Saugkanal 11 mit einem Einlass 12, der an einer Seite einer Zugangsöffnung 13 des Lagerungsraums 3 mündet, und aus einem Steigkanal 14 mit einem Auslass 15, der auf der gegenüberliegenden Seite der Zugangsöffnung 13 mündet. Eine Temperaturänderungseinheit 36 ist im Primärluftkanal 4 angeordnet und trennt oder bildet eine Abgrenzung zwischen dem Saugkanal 11 und dem Steigkanal 14. Anders gesagt hat der Primärluftkanal 4 eine Saugseite und eine Steigseite, die durch die Temperaturänderungseinheit 36 getrennt beabstandet sind. Die Temperaturänderungseinheit 36 weist einen Lüfter 16, ein Heizelement 17 und ein Kühlelement 18 auf, die nacheinander im Primärluftkanal 4 angeordnet sind. Es muss betont werden, dass sowohl das Heizelement 17 als auch das Kühlelement 18 aus einem oder mehr Bauteilelementen bestehen können, ohne dass dadurch die allgemeine Erfindungsidee beeinträchtigt wird. Auf ähnliche Weise kann auch der Lüfter 16 einen einem oder mehr Lüfter aufweisen.
  • In Normalbetrieb, d. h. während der Kälteerzeugung, ist das Heizelement 17 inaktiv und das Kühlelement 18 ist aktiv, wobei der Lüfter 16 eine Luftmenge bereitstellt, die durch das Kühlelement gekühlt wird. Der Kaltluftstrom wird veranlasst, mittels des Steigkanals 14 über und vorbei an der Öffnung 13, herunter durch den Saugkanal 11 und zurück zur Temperaturänderungseinheit 36 zu zirkulieren. Da kalte Luft eine höhere Dichte als warme Luft aufweist, wird die kalte Luft durch ihr Eigengewicht in den Lagerungsraum 3 niederfallen und dadurch die Ware 2 kühlen sowie einen „Deckel" in der Öffnung 13 gegen die umgebende warme Laden luft bilden. Die zirkulierende kalte Luft kühlt auch den Lagerungsraum 3 und die Ware 2, wenn diese im Steigkanal 14 und dem Saugkanal 11 ist, und zwar insbesondere mittels der Wände 5 und 6, die vorzugsweise aus einem dünnen Blech oder Glas hergestellt sind.
  • Selbst wenn die kalte Luft im Lagerungsraum 3 schwerer als die Ladenluft ist, findet dennoch eine Vermischung zwischen den zwei Luftmassen auf Grund der in Ladenluft auftretenden Turbulenz statt, wenn Kunden am Gefriereinrichtungsgegenstand 1 vorbeigehen oder Ware 2 daraus mitnehmen. Wenn die warme Luft, die mehr Feuchtigkeit als kalte Luft enthält, der im Gefriereinrichtungsgegenstand 1 zirkulierenden Luftmasse folgt, wird sich die zugeführte Feuchtigkeit verdichten und auf den kalten Flächen im Primärluftkanal 4 als Reif und/oder Eis niederschlagen. Dies findet vor allem auf dem Kühlelement 18 und dessen Flanschen statt. Der kleinstmögliche Niederschlag von Eis auf dem Kühlelement 18 beeinflusst die Kälteerzeugung auf negative Weise mit zusätzlichem Energieverbrauch als Folge sowie der Gefahr einer relativ hohen Temperatur der zirkulierenden Luftmasse.
  • Um vornehmlich das Abtauen des Kühlelements 18, aber auch von anderen kalten Flächen im Primärluftkanal 4 einzuleiten, muss ein Signal dazu empfangen werden. Dieses Signal kann zum Beispiel im Bedarfsfall und/oder in regelmäßigen Zeitabständen manuell oder automatisch gegeben werden. Das Abtausignal aktiviert das Heizelement 17 und inaktiviert das Kühlelement 18 gleichzeitig. Das Anfangssignal startet auch eine Klappe 19, die einen Sekundärluftkanal 20 öffnet. Ferner sorgt während des Abtauens der Lüfter 16 weiterhin dafür, dass die nun warme Luft in der gleichen Richtung wie die kalte Luft in Normalbetrieb zirkuliert, allerdings durch den kurzen Sekundärluftkanal 20 anstelle des langen Primärluftkanals 4. Der Sekundärluftkanal 20 umfasst einerseits eine Einlassöffnung 21, die mit Hilfe der Klappe 19 geöffnet und geschlossen werden kann, wobei die Einlass öffnung in den Primärluftkanal 4, welcher der Temperaturänderungseinheit 36, nachgeschaltet ist, mündet und andererseits eine Auslassöffnung 22, die in den Primärluftkanal stromaufwärts der Temperaturänderungseinheit mündet. Wenn die Klappe 19 die Einlassöffnung 21 öffnet, schließt sie gleichzeitig den Steigkanal zwischen der Wand 5 und der Wand 8. Anders gesagt ist die Klappe 19 zwischen einer ersten Stellung, in welcher die Einlassöffnung 21 der zweiten Sekundärluftleitung geschlossen gehalten wird und der Steigkanal 14 des Primärluftkanals geöffnet gehalten wird, und einer zweiten Stellung, in welcher die Einlassöffnung 21 geöffnet gehalten wird und der Steigkanal 14 geschlossen gehalten wird, beweglich.
  • Dank der Klappe 19 wird die Luftmenge während des Abtauens gezwungen, mittels des kurzen Wegs durch den Sekundärluftkanal 20 und in Richtung dessen Auslassöffnung 22 zu strömen. An der Auslassöffnung 22 ist in der gezeigten bevorzugten Ausführungsform ein Führungsmittel oder ein Prallblech 23 angeordnet, das die Luftmenge, welche die Auslassöffnung 22 verlässt, zwangsweise in Richtung der Temperaturänderungseinheit 36 und zur Einlassöffnung 21 lenkt. Das Prallblech 23 erstreckt sich in den Primärluftkanal 4 und zur Luftströmungsrichtung, genauer zur Temperaturänderungseinheit 36. In einer bevorzugten Ausführungsform ist das Prallblech 23 leicht abgelenkt, so dass dessen freies Ende in Richtung der Temperaturänderungseinheit 36 weist, um die Luftmenge sanft in die gewünschte Richtung zu lenken, aber das Prallblech 23 kann auch aus einem Planteller hergestellt sein, der sich schräg nach innen/nach außen erstreckt. Es muss betont werden, dass der Abstand zwischen dem freien Ende und Boden 10 des Prallblechs 23 mindestens so breit wie Breite des Saugkanals 11 sein soll, was zur Folge hat, dass das Prallblech 23 in Normalbetrieb nicht den Luftstrom stört. Trotz der Tatsache, dass die mittels des Sekundärluftkanals 20 während des Abtauens zirkulierende Luft warm ist und dadurch eine niedrigere Dichte als die noch kalte Luft aufweist, die im Saugkanal 11 stillsteht, hat der Aufbau des Prallblechs 23, des Lüfters 16 und der Massenträgheit zur Folge, dass nur eine sehr kleine Menge warmer Luft durch den Saugkanal 11 aufsteigt. Der kürzere Weg, den die Luft während des Abtauen durchströmen muss, hat zur Folge, dass eine kleinere Luftmenge als in den bisher bekannten Vorrichtungen erwärmt werden muss, was Energieeinsparungen ermöglicht. Wenn das Eis schmilzt, bildet sich Schmelzwasser, das zu einem Abflussrohr 24, welches sich am Boden 10 des Gefriereinrichtungsgegenstands 1 befindet, geleitet wird und beispielsweise weiter zu einem Bodenablauf im Laden (nicht gezeigt).
  • Das Abtauen wird fortgesetzt, bis ein Kälteerzeugungssignal manuell oder automatisch gegeben wird, nachdem der Vorgang vollendet ist und/oder nach einer vorherbestimmten Zeit. Bei diesem Anlass wird das Kühlelement 18 wieder aktiviert, und gleichzeitig wird das Heizelement 17 inaktiviert. Nachdem ein Kälteerzeugungssignal gegeben wurde, dauert es eine Weile, bevor die Luftmasse eine ausreichend niedrige Temperatur erreicht hat, damit die Ware 2 nicht beeinträchtigt wird. Aus diesem Grunde sollte die Klappe 19 auch während einer vorherbestimmten Zeit, nachdem das Signal gegeben wurde, oder bis die Luft wieder auf einen gewünschten Pegel abgekühlt ist, in der zweiten Stellung gehalten werden.
  • Ein Gefriereinrichtungsgegenstand 1 sollte über den größten Anteil seiner Länge einen Sekundärluftkanal 20 umfassen, um ein effizientes Abtauen zu erreichen. Vorzugsweise entlang mehr als 75% seiner Länge, insbesondere mehr als 85%. Die Anteile der Länge des Gefriereinrichtungsgegenstands 1, die auf Grund von Tragstreben und/oder sonstigen Bauteilen keinen Sekundärluftkanal 20 umfassen, müssen am unteren Teil des Steigkanals 14 sowohl in Normalbetrieb als auch während des Abtauens abgedichtet sein, damit die gekühlte Luft nicht den kurzen Weg mittels des Sekundärluftkanals 20 nehmen kann oder dass die warme Luft nicht durch den Steigkanal 14 aufsteigen kann.
  • Nun wird auf die 3 und 4 Bezug genommen. In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Klappe 19 zwischen der ersten Stellung und der zweiten Stellung beweglich, indem sie um eine Verbindung 25 drehbar ist. Die Klappe 19 besteht aus einer Klappenplatte 26 und einem Abdichtungsband 27. Die Verbindung 25 besteht aus einem anpassungsfähigen Material 28, das sich zwischen einer Befestigungsplatte 29 und der Klappenplatte 26 erstreckt. Das anpassungsfähige Material 28 kann ein Mittelstück oder eine Kerbe aufweisen, um das Drehen der Klappe 19 zu erleichtern. Das anpassungsfähige Material 28 kann zum Beispiel ein Kunststoff oder vorzugsweise ein luftdichtes Gewebe sein, welches während des Abtauens dazu beitragen kann, den Steigkanal 14 abzudichten. In der ersten Stellung der Klappe 19 schließt das Abdichtungsband 27 die Einlassöffnung 21 des Sekundärluftkanals 20. In der zweiten Stellung der Klappe grenzt das Abdichtungsband 27 gegen die Wand 8, und zusätzlich dazu schirmt die Klappenplatte 26 den Hauptteil der Steigleitung 14 ab, und das anpassungsfähige Material 28 dichtet entweder direkt oder mittels eines Abstandsstücks 30 zwischen der Klappenplatte 26 und der Wand 5 ab.
  • Die Klappe 19 wird durch eine Feder 31 betätigt, die ständig bezweckt, diese in der ersten Stellung zu halten. Zwischen der Klappenplatte 26 und der Wand 5 sind ein oder mehr anpassungsfähige Blasen 32 angeordnet, die mit einem unter Druck stehenden Fluid von einer Fluidquelle (nicht gezeigt), die an dieselben angeschlossen ist, gefüllt werden können, um die Klappe 19 in dem gefüllten Zustand in die zweite Position zu bringen. Der Zugang des Fluids zur Blasen/zu den Blasen 32 kann beispielsweise durch ein Ventil (nicht gezeigt) gesteuert sein, welches durch das zuvor beschriebene Abtausignal oder als Folge davon aktiviert wird.
  • Die Blase 32 kann durch Strangpressen, beispielsweise eines Kunststoffs, hergestellt werden und kann neben einem Gehäuse für das eigentliche Fluid auch einen Rand (nicht gezeigt) aufweisen, welcher unter der Befestigungsplatte 29 befestigt ist, so dass die Blase 32 nicht aus ihrer Position gepresst werden kann, wenn sie gefüllt ist. Jede Blase 32 kann auch in einem luftdurchlässigen Sack (nicht gezeigt) angepasst werden, wobei dessen Oberteil unter der Befestigungsplatte 29 befestigt ist. In diesem Fall sollte der Sack luftdurchlässig sein, da er sich nicht dehnen soll, wenn die Blase 32 ruht. In der in den 3 und 4 gezeigten Ausführungsform ist die Blase 32 auf der Klappenplatte 26 und der Wand 5 mit Hilfe eines oder doppelseitigen Klebebands befestigt. Die Blase 32 kann aus mehreren Teilblasen bestehen, die entlang der Länge des Gefriereinrichtungsgegenstands 1 getrennt beabstandet sind, wobei jede der Teilblasen eine kleine Verlängerung aufweist oder aus einer kleineren Anzahl gestreckter Teilblasen besteht. Bei mehreren Teilblasen sollten die Federn 31 genau gegenüber derselben angeordnet sein, so dass die Klappe 19 nicht entlang deren Länge umgelenkt werden und dadurch deren Funktion nicht vollständig ausführen kann.
  • Nun wird Bezug auf die 5 und 6 genommen. In dieser alternativen Ausführungsform besteht die Klappe aus einer Platte 33, die vorzugsweise auf einem relativ steifen Kunststoff hergestellt ist sowie ais einer oder mehr anpassungsfähigen Blasen 32. Ferner kann in dieser alternativen Ausführungsform die Platte 33 vorzugsweise mit einem Mittelstück oder einer Kerbe versehen sein, wobei dieselbe daran abgeleitet werden kann. Ein Teil der Platte 33 ist an der Wand 5 angebracht und ein Teil ist derart angeordnet, um die Einlassöffnung 21 zu schließen, wenn die Klappe in der ersten Stellung ist. Auf der Seite der Platte, die nach innen dem Steigkanal 14 gegenüberliegt, ist die anpassungsfähige Blase 32 mit Hilfe eines oder doppel seitigen Klebebands angeordnet. Die Blase 32 kann mit einem unter Druck stehenden Fluid, so wie es zuvor beschrieben wurde, gefüllt werden. Wenn die Blase/Blasen 32 im ungefüllten Zustand ist/sind, bezweckt die inhärente Steifheit der Platte 33, dass die Klappe zur ersten Stellung gebracht wird, und im gefüllten Zustand wird die Einlassöffnung 21 zeitgleich mit dem Angrenzen der Blase 32 gegen die Wand 8 geöffnet und schließt dadurch den Steigkanal 14. Es muss betont werden, dass sich die anpassbare Blase 32 entlang der gesamten Länge des Steigkanals 14 des Gefriereinrichtungsgegenstands, der während des Abtauverfahrens geschlossen sein sollte, erstrecken muss, um die erforderliche Abdichtung zu erzielen.
  • Nun wird Bezug auf die 7 und 8 genommen, die eine zusätzliche alternative Ausführungsform der Klappe zeigen. In diesem Fall ist die Klappe zwischen der ersten Stellung und der zweiten Stellung beweglich, indem sie an einem Winkel zum Steigkanal 14 verschiebbar ist, beispielsweise mit Hilfe einer Kolbenzylindervorrichtung 34. Die Verschiebung der Klappe kann beispielsweise auch durch eine Zahnstange, einen Riemenantrieb oder dergleichen herbeigeführt werden. Wenn die Klappe in der ersten Stellung ist, überlappt die Klappenplatte 26 die Einlassöffnung 21, und wenn die Klappe in der zweiten Stellung ist, dichtet ein Abdichtungsband 27 gegen die Wand 8 ab, und zwar zur gleichen Zeit wie die Klappenplatte 26 den Steigkanal 14 abschirmt, und eine Anzahl von Löchern oder Öffnungen in der Klappenplatte 26 verlaufen bündig mit der Einlassöffnung 21.
  • Nun wird Bezug auf die 9 und 10 genommen, die eine noch andere alternative Ausführungsform der Klappe zeigen. In diesem Fall ist die Klappe gemäß der in den 3 und 4 gezeigten Technik hergestellt und durch eine hintere Klappenwand 38 ergänzt, die eine oder mehr Öffnungen 39 entlang deren Längenausdehnung aufweist. Die Öffnungen 39, die rund, rechteckig oder von anderer Form sein können, bilden einen wesentlichen Anteil der Fläche der Klappenwand 38, um dadurch der strömenden Luftmenge mittels des Steigkanals 14 einen minimalen Formwiderstrand in Normalbetrieb zu ermöglichen. Auf der Klappenwand 38 wird eine Abdichtung 40 angebracht, die gegen die Außenwand 8 des Gefriereinrichtungsgegenstands abdichtet. In der ersten Stellung der Klappe 19 ist das Einströmen zum Sekundärluftkanal 20 gemäß der vorausgehenden Darstellung geschlossen.
  • In dieser Verbindung strömt die Luftmenge zum Steigkanal 14 durch die Öffnungen 39 in der Klappenwand 38.
  • In ihrer zweiten Stellung wirkt die Klappe 19 mit der hinteren Klappenwand 38 zusammen, wobei die Öffnungen 39 durch die Klappe 18 abgedeckt sind, wobei der Steigkanal 14 geschlossen ist, während der Sekundärluftkanal 20 geöffnet ist.
  • INSTALATION DES EINSATZES GEMÄß DER ERFINDUNG IN EINEM BESTEHENDEN GEFRIEREINRICHTUNGSGEGENSTAND
  • Der Einsatz gemäß der Erfindung lässt sich leicht in einen bestehenden Gefriereinrichtungsgegenstand installieren. Diese Teile der Gefriereinrichtung 1 weisen wahrscheinlich keine Klappen oder Sekundärluftkanäle auf, aber die Luft strömt auf die gleiche Weise während des Abtauens wie in Normalbetrieb. In der anschließenden Beschreibung wird auf die 1 bis 4 sowie 9 und 10 Bezug genommen, die bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung zeigen. Eine ähnliche Argumentation kann jedoch auch für alternative Ausführungsformen der Klappe 19 geführt werden.
  • Ein herkömmlicher Gefriereinrichtungsgegenstand 1 weist eine Anzahl von Querabschnitten entlang dessen Länge auf. Der Gefriereinrichtungsgegenstand 1 in 1 umfasst sechs, aber es versteht sich, dass die Anzahl der Ab schnitte sowohl größer als auch kleiner sein kann. Jeder Abschnitt weist häufig eine getrennte Bodenplatte oder einen eigenen Boden 7 auf. Jede Bodenplatte 7 ruht auf Winkelelementen 35, die in den unteren Enden der Wände 5 und 6 des Lagerungsraums 3 angeordnet sind und die sich in der Richtung voneinander erstrecken. Der Boden 7 ist isoliert oder besteht vollständig aus einem Isoliermaterial, um die Ware 2 während des Abtauens vor der warmen Luft zu schützen. Die gewünschte Anzahl von Bodenplatten 7 wird ausgehoben, und die entsprechenden Teile der Wand 5 werden ab dem Gefriereinrichtungsgegenstand 1 demontiert. Als nächstes wird die Klappe 19 auf der Seite der Wand 5, die dem Primärluftkanal 4 gegenüberliegt, mit Hilfe eines Befestigungselements befestigt, zum Beispiel einer Schraube, eines Schussbolzen, usw., welches das anpassungsfähige Material 28 zwischen der Befestigungsplatte 29 und der Wand 5 befestigt. Die Blase 32 ist mit einer Fluidquelle (nicht gezeigt) verbunden, welche an einem geeigneten Platz benachbart zum Gefriereinrichtungsgegenstand 1 eingebaut ist. Eine und dieselbe Fluidquelle kann einen oder mehr Querschnitte und/oder Gefriereinrichtungsgegenstände 1 beliefern. Das Fluid kann ein Gas sein, beispielsweise sehr trockene Luft oder eine Flüssigkeit, beispielsweise ein geeignetes Hydraulikmedium. In der Nähe des Winkelelements 35, ist eine Anzahl von Löchern oder Öffnungen entlang der Länge des Gefriereinrichtungsgegenstands 1 ausgespart, der mit dem Einsatz versehen werden soll. Die Löcher oder Öffnungen zusammen bilden die Einlassöffnung 21. Die Wand 5 wird dann wieder im Gefriereinrichtungsgegenstand 1 angebracht. Die Abschnitte des Steigkanals 14, die nicht einen Einsatz enthalten sollten, sind mit Abschirmplatten versehen, die sich mit der Klappe 19 decken, wenn diese in der zweiten Stellung ist, so dass keine warme Luft durch den Steigkanal 14 während des Abtauens aufsteigen kann. Die gesamte Wand 6 wird durch den Umbau nicht in Mitleidenschaft gezogen. Der Einsatz gemäß der Erfindung wird dann auf den Winkelelementen 35 angeordnet.
  • Der Einsatz umfasst einen Sekundärluftkanal 20, der durch einen Behälter mit rechteckigem Querschnitt gebildet wird. Der Boden 7 wird dann oben auf dem Einsatz angeordnet. Der Einsatz kann auch im Querschnitt eine U-Form mit einem relativ großen Boden 37 aufweisen, wobei in diesem Fall der Sekundärluftkanal 20 erst gebildet wird, wenn der Boden 7 oben auf dem Einsatz angeordnet ist, und anders gesagt bildet der Boden 7 die obere Abgrenzung des Sekundärluftkanals 20 und der Boden 37 die untere Abgrenzung. Der Einsatz ist im Ende, dass dem Steigkanal 14 gegenüberliegt gänzlich offen, oder es sind Löcher oder Öffnungen angepasst, die gänzlich oder teilweise den Löchern oder Öffnungen, die in der Nähe des Winkelelements 35 in der Wand 5 angepasst sind, entsprechen. Im anderen Ende des Einsatzes ist eine Auslassöffnung angepasst, die aus einer Anzahl von Löchern oder Öffnungen besteht, die im Boden 37 des Einsatzes in der Nähe der Wand 6 angepasst sind. In unmittelbarer Nachbarschaft der Auslassöffnung 22 kann ein Prallblech 23 angepasst sein, welches den Luftstrom zwangsweise in die gewünschte Richtung lenkt.
  • VORTEILE DER ERFINDUNG
  • Ein Hauptvorteil des Gefriereinrichtungsgegenstands ist, dass dieser eine doppelwirkende Klappe und einen getrennten Luftkanal für warme Luft während des Abtauens aufweist, was dazu führt, dass das Abtauen des Gefriereinrichtungsgegenstands so oft wie erforderlich durchgeführt werden kann und ohne dass durch die Erwärmung die in dem Gefriereinrichtungsgegenstand angeordneten Ware beeinträchtigt wird und dadurch Nachteile für die Kunden entstehen. Ein auf der Tatsache, dass das Abtauen zeitunabhängig durchgeführt werden kann, beruhender Vorteil ist, dass die Kälteerzeugung und die Luftströmung in Normalbetrieb effizienter durchgeführt werden können, was einen niedrigeren Energieverbrauch zu Folge hat. Ein anderer Vorteil des Gefriereinrichtungsgegenstands gemäß der Erfindung ist, dass während des Abtauens die warme Luft nur eine kurze Strecke zu zirkulieren braucht und dass dabei eine viel kleinere Luftmenge erwärmt werden muss, welche gemeinsam mit der nicht mit anderer Luft vermischten zirkulierenden Luft ein schnelleres Abtauverfahren zur Folge hat, und auch hier ermöglicht die höhere Effizienz Energieeinsparungen. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass dadurch, dass eine kleinere Luftmenge erwärmt wird, eine kleinere Feuchtigkeitsmenge absorbiert und bei der Einleitung der Kälteerzeugung niedergeschlagen wird. Es wird folglich ein energieeffizientes Abtauverfahren erzielt, das für die im Gefriereinrichtungsgegenstand angeordnete Ware nicht schädlich ist.
  • AUSFÜHRBARE ABWANDLUNGEN DER ERFINDUNG
  • Die Erfindung ist nicht nur auf die zuvor beschriebenen und in den Zeichnungen gezeigten Ausführungsformen beschränkt. Der Gefriereinrichtungsgegenstand und der Einsatz können folglich auf verschiedene Arten und Weisen innerhalb des Rahmens der beiliegenden Ansprüche abgewandelt werden. Es beispielsweise möglich, die Klappe durch ein Bimetall anstatt durch einen Fluidsack zu betätigen. Ein Bimetall ändert bei einer vorherbestimmten Temperatur seine Form und bewegt dabei die Klappe zwangsläufig von der ersten Stellung zur zweiten Stellung, wenn die Temperatur den Schwellenwert übersteigt, und zurück von der zweiten Stellung zur ersten Stellung, wenn die Temperatur den Schwellenwert als Folge von erneut eingeleiteter Kälteerzeugung unterschreitet. Mit Hilfe eines genau gewählten Bimetalls kann die Schwellenwerttemperatur so niedrig eingestellt werden, dass der Steigkanal in einer frühen Stufe des Abtauverfahrens geschlossen und erst wieder geöffnet wird, wenn die im Sekundärluftkanal zirkulierende Luftmasse eine ausreichend niedrige Temperatur ohne schädlichen Einfluss auf die Ware erreicht hat. Die Steuerung der Klappe kann auch mit Hilfe eines geschlossenen mit Fluid gefüllten Balgs durchgeführt werden, der auf einer Heizplatte angebracht ist und betätigt wird, wenn die Heizplatte betätigt wird. Die Heizplatte des Balgs erzeugt Wärme, welche bewirkt, dass sich das Fluid im Balg dehnt und dabei dem Balg eine Bewegung ermöglicht, die zur Klappe, die den Steigkanal schließt, übertragen werden kann, oder der Balg schließt den Steigkanal selber. Das Fluid hat eine inhärente Kühlträgheit, was bedeutet, dass bei inaktivierter Heizplatte eine Verzögerung auftritt, bevor der Balg zur Erstform davon zurückkehrt. Diese Zeit kann auch durch die Tatsache verlängert werden, dass die Heizplatte während einer längeren Zeit als das Heizelement aktiv ist.
  • Eine weitere alternative Ausführungsform besteht darin, die Klappe mittels eines Elektromagneten zu bewegen, wobei der Kern des Elektromagneten mechanisch mit der Klappe verbunden ist. Beim Abtauen wird der Strom zum Elektromagneten geschaltet, wobei die Klappe von ihrer ersten Stellung zu ihrer zweiten Stellung wechselt. Wenn der Abtauvorgang ist, wird der Strom zum Elektromagneten abgeschaltet, und die Klappe nimmt wieder ihre erste Stellung ein.
  • Es ist auch festzuhalten, dass das Prallblech oder das Führungsmittel für die Arbeitsweise der Erfindung nicht von entscheidender Bedeutung ist. Anordnungen von Gefriereinrichtungen können beschaffen werden, da wo auf Grund von Platzmangel das Führungsmittel nicht anwendbar ist oder wo die Grundkonstruktion des Gefriereinrichtungsgegenstands derart ist, dass die Führungsmittelfunktion mit Hilfe einer bestehenden mechanischen Anordnung erreicht werden kann. Wenn das Führungsmittel aus irgendeinem Grund nicht zur Anwendung kommt, kann die Folge eine teilweise geringere Effizienz des Abtauvorgangs sein.
  • Beim in den Zeichnungen gezeigten Beispiel ist der Lagerungsraum nach oben geöffnet, aber es muss betont werden, dass beispielsweise in Gefrierregalen der Lagerungsraum jedoch seitwärts geöffnet ist, um den Zugang zu der auf den Regalen angeordneten Ware zu ermöglichen. Beim Abtauen von Gefrierregalen und aufrechtstehenden Gefrierschränken, d. h. Gefrierregalen mit Türen, ist es äußerst wichtig, dass in Normalbetrieb die warme Luft nicht entlang der gleichen Kanäle wie die kalte Luft zirkuliert, da die kalte Luft zusätzlich zur umlaufenden Zirkulation auch entlang jedes Regals von den in dessen hinterem Rand befindlichen Löchern zu dessen vorderen Rand strömt. Als Folge davon, dass die warme Luft auf diese herkömmliche Weise zwischen der Gefrierware strömen kann, laufen diese eine entsprechend große Gefahr auf Grund des Abtauverfahrens zu verderben. Ein getrennter Kanal für warme Luft sorgt dafür, dass diese Gefahr nicht auftritt.
  • Der Lüfter eines bestehenden Gefriereinrichtungsgegenstands kann auch auf derartige Weise umkehrbar sein, dass er seine Drehrichtung beim Übergang zwischen Normalbetrieb und Abtauen ändert. In diesem Fall ist der Einsatz umgekehrt eingesetzt, d. h. die Einlassöffnung des Sekundärluftkanals mündet in die Ansaugleitung, und die Auslassleitung mündet in den Steigkanal.
  • Schlussfolgernd muss betont werden, dass die Zeichnungen nicht proportioniert, sondern von schematischer Art sind und dass es auch doppelte Gefriereinrichtungsgegenstände gibt, die zwei getrennte Ansaugkanäle und einen gemeinsamen Steigkanal aufweisen. In diesem Fall wird die Außenwand im Steigkanal des individuellen Gefriereinrichtungsgegenstands durch eine niedrige Wand ersetzt, welche sich vom Boden des Gefriereinrichtungsgegenstands bis in den Steigkanal zu einer Höhe erstreckt, die sich auf einem Niveau über dem Punkt, wo die Dichtung der Klappenwand oder die Klappe gegen dieselbe grenzt, wenn die Klappe in der zweiten Stellung ist, befindet.

Claims (9)

  1. Gefriereinrichtungsgegenstand, umfassend einen Lagerraum (3), der für zu gefrierende Erzeugnisse bestimmt ist, und einen Primärluftkanal (4), welcher teilweise den Lagerraum (3) umschließt und welcher einen Saugkanal (11) umfasst, der einen Einlass (12) aufweist, welcher an einer Seite einer Zugangsöffnung (13) des Lagerraums (3) mündet sowie einen Steigkanal (14), der einen Auslass (15) aufweist, welcher an einer gegenüberliegenden Seite der Öffnung (13) mündet, und eine Temperaturänderungseinheit (36), die sich im Primärluftkanal (4) befindet und den Saugkanal (11) vom Steigkanal (14) trennt und einen Lüfter (16), ein Heizelement (17) und ein Kühlelement (18) aufweist, wobei die Temperaturänderungseinheit einen Einsatz umfasst, der in dem Primärluftkanal (4) angeordnet ist, wobei der Einsatz einen zweiten Luftkanal (20) umfasst, der einerseits eine Einlassöffnung (21) aufweist, die in den Primärluftkanal (4), welcher der Temperaturänderungseinheit (36) nachgeschaltet ist, mündet, und mittels einer Klappe (19) geöffnet und geschlossen werden kann, und andererseits eine Auslassöffnung (22), die in den Primärluftkanal (4) stromaufwärts der Temperaturänderungseinheit mündet, dadurch gekennzeichnet, dass die Klappe (19) zwischen einer ersten Stellung, in welcher die Einlassöffnung (21) des Sekundärluftkanals (20) geschlossen gehalten wird und der Steigkanal (14) des Primärluftkanals (4) geöffnet gehalten wird, und einer zweiten Stellung, in welcher die Einlassöffnung (21) geöffnet gehalten wird und der Steigkanal (14) geschlossen gehalten wird, beweglich ist.
  2. Gefriereinrichtungsgegenstand nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Klappe (19) beweglich ist, indem sie um eine Verbindung (25) drehbar ist.
  3. Gefriereinrichtungsgegenstand nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Klappe (19) in einer Klappenvorrichtung eingesetzt ist, die ferner eine Befestigungsplatte (29) und ein Band (28) aufweist, das sich zwischen der Klappe (19) und der Befestigungsplatte (29) erstreckt, wobei das Band aus einem anpassungsfähigen Material hergestellt ist und die Verbindung (25) bildet.
  4. Gefriereinrichtungsgegenstand nach einem der Ansprüche 1–3, dadurch gekennzeichnet, dass die Klappe (19) durch eine Feder (31) betätigt wird, die ständig bezweckt, die Klappe in der ersten Stellung zu halten.
  5. Gefriereinrichtungsgegenstand nach einem der Ansprüche 1–4, dadurch gekennzeichnet, dass an der Klappe (19) eine anpassungsfähige Blase (32) angeordnet ist, die mit einem unter Druck stehenden Fluid von einer an dieselbe angeschlossenen Fluidquelle gefüllt werden kann, um bei auftretendem Bedarf die Klappe (19) in die zweite Position zu bringen.
  6. Gefriereinrichtungsgegenstand nach einem der Ansprüche 1–5, dadurch gekennzeichnet, dass die Klappe (19) angeordnet ist, um mit einer Wand (38) zusammenzuwirken, die eine oder mehr Öffnungen (39) aufweist, wobei, wenn die Klappe in einer ersten Stellung ist, die Luftmenge ohne Behinderung zum Steigkanal (14) strömen kann, während die Luftmenge zu derselben blockiert ist, wenn die Klappe (19) mit der Wand (38) in einer zweiten Stellung zusammenwirkt.
  7. Gefriereinrichtungsgegenstand nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mit dem Auslass (22) benachbarte Führungsmittel (23) angeordnet sind, um die Luftmenge in Richtung des Einlasses (21) zu lenken oder umzukehren.
  8. Gefriereinrichtungsgegenstand nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Führungsmittel (23) in der Richtung von der Auslassöffnung (22) des Einsatzes in den Primärluftkanal (4) hinein sowie nach vorn in Luftströmungsrichtung zur Temperaturänderungseinheit (36) hin erstrecken.
  9. Einsatz für Gefriereinrichtungsgegenstand, umfassend einen Sekundärluftkanal (20), der eine Auslassöffnung (22) sowie eine Einlassöffnung (21) aufweist, die mittels einer Klappe (19) geöffnet und geschlossen werden kann, dadurch gekennzeichnet, dass die Klappe (19) zwischen einer ersten Stellung, in welcher die Einlassöffnung (21) des Sekundärluftkanals (20) geschlossen gehalten wird und ein Steigkanal (14) des Primärluftkanals (4) in einem Gefriereinrichtungsgegenstand geöffnet gehalten wird, und einer zweiten Stellung, in welcher die Einlassöffnung (21) geöffnet gehalten wird und der Steigkanal (14) geschlossen gehalten wird, beweglich ist.
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