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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Reinigung von Vinylchloridpolymeren
(PVC) von Schwermetallen (hauptsächlich
Pb und Cd) und insbesondere ein Verfahren zum Recyceln von Schwermetallverbindungen
umfassenden Artikeln auf PVC-Basis.
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Diese
Polymere werden in breitem Umfang bei der Fertigung verschiener
flexibler oder starrer Gegenstände
verwendet, wie zum Beispiel von Tarpaulinen, beschichteten Geweben
und anderen Komponenten für die
Innenverkleidung von Fahrzeugen, Rohren, Fensterrahmen oder elektrischen
Kabeln, die eine polymere Isolierung aufweisen.
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Allerdings
sind Schwermetalle der Gegenstand zunehmend strengerer Umweltgesetze,
die auf die/das Begrenzung/Verbot von deren Verwendung in einer
steigenden Zahl von Anwendungen zielen. Was den Kunststoffsektor
und insbesondere PVC angeht, zielt eine sich ständig verändernde Gesetzgebung auf die
Begrenzung des Gehalts an Pb und Cd in diesen ab.
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Tatsächlich weist
die Mehrheit von früherem
und derzeitigem Abfall auf PVC-Basis Gehalte an Pb oder Cd auf,
die typischerweise in der Größenordnung
von einigen (Zehn-)Tausenden von ppm liegen, was (zumindest für die Zukunft) über das
Ziel hinausgeht. Um in einer zukünftigen
Anwendung wiederverwendet werden zu können, müssen die aus diesen Typen resultierenden
recycelten PVC-Harze
daher behandelt werden, sodass der Gehalt an Schwermetallen bei
diesen drastisch reduziert wird.
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Die
Patentanmeldung
JP 2000-285756 stellt
ein Verfahren für
die Entfernung von Pb aus PVC-Lösungen
bereit, gemäß welchem
die Lösung
einer Zentrifugierung unterworfen wird. Allerdings fand das anmeldende
Unternehmen heraus, dass es dieses Verfahren für sich allein nicht ermöglichte,
einen hohen Reinheitsgrad zu erzielen.
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Folglich
zielt die vorliegende Erfindung auf die Bereitstellung eines Verfahrens
zum Recyceln von PVC ab, das bei der Entfernung von Schwermetallen
wirksamer ist.
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Insbesondere
betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zur Reinigung eines
Vinylchloridpolymers (PVC), umfassend mindestens eine Verbindung
aus einem Schwermetall, gemäß dem:
- (a) das PVC in einem Lösungsmittel gelöst wird;
- (b) die Lösung
mit mindestens einem Additiv behandelt wird, das in der Lage ist,
die Schwermetallverbindung zu adsorbieren oder damit Komplexe zu
bilden;
- (c) die behandelte Lösung
einer Zentrifugation unterzogen wird, um die adsorbierte oder komplexierte Schwermetallverbindung
zu präzipitieren;
und
- (d) das Präzipitat
von der PVC-Lösung
abgetrennt wird.
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Das
PVC, das durch das Verfahren gemäß der Erfindung
behandelt werden kann, kann aus Artikeln beliebiger Art resultieren,
mit der Maßgabe,
dass diese PVC und Schwermetallverbindungen umfassen.
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Diese
Artikel können
in einer beliebigen Form vorliegen, zum Beispiel in der Form von
Granalien, von Pulver, von flexiblen oder starren Röhren, von
Behältern,
von Folien zum Bedecken von Böden,
von Tarpaulinen, von Fensterrahmen, von Isoliermuffen für elektrische
Kabel und dergleichen. Diese können
durch jede beliebige bekannte Technik hergestellt worden sein: Extrusion,
Beschichten, Spritzgießen
und dergleichen.
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Die
Artikel müssen
nicht notwendigerweise in der Form von Gegenständen vorliegen, die eine klar
definierte Form haben; das Verfahren ist auch auf Artikel im flüssigen oder
pastenförmigen
Zustand anwendbar, insbesondere auf Schlämme, die während des Reinigens von Anlagen,
die für
die Fertigung von Artikeln, die von Vinylplastisolen ausgehen, gewonnen
werden. Zusätzlich
zu einem oder mehreren Vinylchloridpolymeren können diese Artikel im flüssigen oder
pastenförmigen
Zustand auch ein oder mehrere Lösungsmittel
umfassen, zum Beispiel White spirit bzw. Schwerbenzin.
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Eine
dem Verfahren gemäß der Erfindung
vorausgehende Stufe besteht, falls erforderlich, im Schreddern der
Artikel, um sie zu Fragmenten von reduzierter Größe (zum Beispiel weniger als
2 cm) zu zerkleinern, welche leicht handzuhaben bzw. zu verarbeiten
sind. Dieses Schreddern kann mit Hilfe einer beliebigen geeigneten
Gerätschaft
durchgeführt
werden, zum Beispiel unter Verwendung einer Mühle mit rotierenden Messern oder
einer Schermühle.
Es ist klar, dass, wenn der Artikel bereits in der Form von Bruchstücken mit
geeigneten Abmessungen existiert, die Scherstufe überflüssig ist.
In einigen Fällen
kann es nützlich
sein, die Bruchstücke von
so erhaltenen Artikeln einer Abtrennungszwischenstufe zu unterwerfen,
welche es ermöglicht,
durch herkömmliche
Techniken, wie Flotation oder elektrostatische Abtrennung, mögliche Bestandteile,
die nicht PVC sind, zu entfernen.
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Gemäß der Erfindung
wird das aus diesen Artikeln resultierende PVC der Wirkung eines
geeeigneten Lösungsmittels,
das zu dessen Auflösung
fähig ist,
unterworfen. Diese Auflösung
kann in einer beliebigen geeigneten Gerätschaft durchgeführt werden,
wobei insbesondere Anforderungen an die Sicherheit und Umwelt berücksichtigt
werden, zum Beispiel in einem geschlossenen Reaktor, welcher eine
zufrieden stellende chemische Beständigkeit zeigt. Das Reaktionsmedium
wird vorzugsweise umgerührt.
Um ein Haftenbleiben möglicher
Verstärkungskomponenten/Verunreinigungen
(zum Beispiel solche aus Metall im Fall von Kabelabfall) an der
Rühreinrichtung
und eine Störung
des Betriebs von selbiger zu vermeiden, besteht eine vorteilhafte
alternative Form in der Durchführung
der Auflösung
in einem Gefäß, in welchem
eine perforierte Rotationstrommel positioniert ist, wobei die Trommel
sich mit mäßiger Geschwindigkeit
dreht (vorzugsweise mit weniger als 100 U/min) und/oder in der Entfernung
der genannten Verstärkungskomponenten/Verunreinigungen
durch Filtration oder irgendein anderes geeignetes Mittel vor der
Behandlung für
die Reinigung der Lösung
von Schwermetallen. Diese Techniken können auch in dem Fall angewandt
werden, wo Artikel, die andere(s) Polymer(e) als PVC umfassen, welche(s)
in dem gewählten
Lösungsmittel
unlöslich
ist/sind, direkt behandelt würden.
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Der
Ausdruck "PVC" soll jegliches Homo-
oder Copolymer bezeichnen, welches mindestens 50 Gew.-% Vinylchlorid
(VC) umfasst. Allgemein wird Poly(vinylchlorid) (PVC-Homopolymer)
oder ein Copolymer mit Vinylacetat oder jeglichem anderen geeigneten
Monomer verwendet. Zusätzlich
zu einem oder mehreren VC-Polymeren können die Artikel auch ein oder
mehrere herkömmliche
Additive umfassen, wie zum Beispiel Weichmacher, Antioxidanzien,
Flammschutzmittel, Pigmente, Füllstoffe
und dergleichen, einschließlich
verstärkender
Fasern, zum Beispiel Fasern aus Glas oder eines geeigneten Kunststoffs,
wie eines Polyesters.
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Der
Ausdruck "Schwermetallverbindungen" ist als Verbindungen
von Metallen zu verstehen, welche Vorschriften unterliegen, insbesondere
hinsichtlich ihrer Abgabe bzw. ihres Ausstoßes in die Umwelt: As, Cd, Cr,
Hg, Pb. Im Kontext der Erfindung sind es die organischen und anorganischen
Verbindungen von Pb und von Cd, die in PVC-Formulierungen am weitesten verbreitet
verwendet werden. Diese Verbindungen können in PVC als Pigmente, Stabilisierungsmittel
und dergleichen und andere herkömmliche
Additive verwendet werden. Die vorliegende Erfindung führt zu hervorragenden
Resultaten mit Pb- und Cd-Verbindungen.
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Das
Lösungsmittel
(Substanz, die zur Auflösung
von PVC in der Lage ist) wird vorzugsweise gewählt aus den Flüssigkeiten
mit einem Löslichkeitsparameter
(eine Definition hierfür
und experimentelle Wert für
diese sind in "Properties
of Polymers" (Eigenschaften
von Polymeren), D. W. Van Krevelen, 1990-Ausgabe, S. 200–202, und
im "Polymer Handbook" (Polymer-Handbuch), J. Brandrup
und E. H. Immergut, Herausgeber, Zweite Ausgabe, S. IV-337 bis IV-359),
die nahe bei denjenigen von PVC liegen und/oder starke Wechselwirkungen
mit dem Letztgenannten zeigen, zu finden. Der Ausdruck "nah" ist allgemein gleichbedeutend
mit "sich nicht
um mehr als 6 Einheiten unterscheidend". Das Lösungsmittel ist allgemein ein
organisches Lösungsmittel,
vorzugsweise ein polares organisches Lösungsmittel, wie Cyclohexanon,
Methylethylketon (MEK), Methylisobutylketon und Tetrahydrofuran.
MEK führt
zu guten Resultaten.
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Die
Auflösung
des PVC wird unter einem Druck durchgeführt, der durch die Temperatur
bestimmt wird. Allgemein ist es bevorzugt, unter heißen Bedingungen
und unter einem Druck zu arbeiten, das heisst bei einer Temperatur
und einem Druck, welche größer sind
als die Umgebungswerte. Die Temperatur kann 100°C erreichen und in der Tat sogar
darüber
liegen und sogar über
120°C liegen.
Allgemein ist der damit verbundene Druck mindestens 2 Bar, de facto
sogar mindestens 4 Bar. Vorteilhafterweise übersteigt der Druck nicht 10
Bar.
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Außerdem ist
es vorteilhaft, unter einer inerten Atmosphäre zu arbeiten, zum Beispiel
unter Stickstoff, um jedes Risiko einer Explosion und eines Abbaus
des Lösungsmittels
zu vermeiden.
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Die
Menge an Lösungsmittel,
die verwendet wird, muss so gewählt
werden, dass verhindert wird, dass die Zunahme der Viskosität, die durch
die Auflösung
des PVC bewirkt wird, einen zufrieden stellenden Fortschritt des
Verfahrens (Filtration und dergleichen) verhindert. In dem Verfahren
gemäß der Erfindung
kann man allgemein mit Polymerkonzentrationen von höher als
oder gleich 100 g/l Lösungsmittel,
sogar bis 250 g/l und gar bis 300 g/l arbeiten. Allerdings übersteigt
der Polymergehalt üblicherweise
nicht 500 g/l oder sogar 400 g/l.
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Gemäß der Erfindung
wird, nachdem das PVC sich aufgelöst hat, die Lösung mit
mindestens einem Additiv behandelt, das in der Lage ist, mindestens
einen Teil der Schwermetallverbindung zu adsorbieren oder damit
Komplexe zu bilden. Additive, die zum Adsorbieren der Verbindungen
in der Lage sind, sind allgemein Festsubstanzen mit Oberflächeneigenschaften,
sodass die Schwermetallverbindungen an ihrer Oberfläche adsorbiert
werden. Magnetit (Fe3O4)
und einige organische Kristalle, wie die kristalline saure Form
von EDTA (Ethylendiamintetraessigsäure) erzielen gute Resultate.
Verbindungen, die zur Bildung von Komplexen mit Schwermetallverbindungen
in der Lage sind, sind Komplexbildner. Die Natriumsalze von EDTA
(NaEDTA, Na2EDTA, Na4EDTA
und insbesondere Na3EDTA) ergeben gute Resultate,
was die Entfernung von Pb-Verbindungen im Besonderen angeht. Andere
Komplexbildner, die im Kontext der Erfindung vorteilhaft sind, umfassen
polymere Komplexbildner (Poly(acrylsäure)n beispielsweise).
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Die
oben genannten Additive (Adsorbentien, Komplexbildner) werden allgemein
in die PVC-Lösung entweder
in Teilchenform, dispergiert in der Lösung (Magnetit) oder in der
Form einer wässrigen
Suspension (EDTA) oder einer wässrigen
Lösung
(Na3EDTA), gemischt mit der Lösung, eingeführt. In
diesem Fall wird das Wasser (das ein Nicht-Lösungsmittel für PVC ist
und das allgemein nicht sehr mischbar mit den Lösungsmitteln für PVC ist)
vorzugsweise in einer solchen Menge eingeführt, dass die Polymerlösung eine
Einzelphase bleibt. Im Falle der wässrigen Lösungen/Suspensionen des Additivs
kann es vorteilhaft sein, diese bis zum Siedepunkt des Wassers zu
erhitzen. Im Fall der Komplexbildner hat der pH-Wert der Lösung allgemein
eine Auswirkung auf das erzielte Ergebnis. Mit Na3EDTA
insbesondere führt
ein leicht basischer pH-Wert (zwischen 7,5 und 9,5 beispielsweise,
und sogar zwischen 8 und 9) zu guten Resultaten.
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Die
Temperatur und die Menge an Additiv (Adsorptionsmittel/Komplexbildner)
sind einzustellen, um das erzielte Ergebnis zu optimieren. Allgemein
befördern
ein höherer
Gehalt an Additiv und eine höhere
Temperatur die Reaktion mit den Schwermetallverbindungen. Wie bei
der Auflösung
wird der Druck der Behandlung mit dem Additiv allgemein durch die
Temperatur bedingt. Die Dauer der Reaktion muss ausreichend sein, damit
Letzteres im Wesentlichen beendet ist. Es dauert allgemein mindestens
einige Minuten, tatsächlich
sogar mindestens 1 Stunde. Vorzugsweise erfolgt die Extraktion unter
Rühren.
Gute Resultate sind mit einem Rührer
vom Propeller- Typ
in einem mit Baffles bzw. Prallplatten (2 bis 4) ausgerüsteten Reaktor,
welcher sich mit mehreren hundert Umdrehungen/min (U/min)(typischerweise
mit mehr als 300 U/min, tatsächlich
sogar mit mehr als 400 und sogar mehr als 500 U/min) dreht und welcher
für Verwirbelungszustände durch
den gesamten Reaktor sorgt.
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Vor
der Zentrifugation der mit dem Additiv (Adsorptionsmittel/Komplexbildner)
behandelten Lösung kann
es sich als vorteilhaft erweisen, dieses sich durch Absetzen für mindestens
einige Minuten bei Umgebungstemperatur oder etwas über Umgebungstemperatur
(zwischen 40 und 60°C
beispielsweise) abscheiden zu lassen.
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Die
Zentrifugation der durch Absetzenlassen abgetrennten Lösung kann
in jeder geeigneten Gerätschaft
durchgeführt
werden, die eine Kraft von mindestens 100 g (wobei g die Kraft der
Gravitationsanziehung ist), tatsächlich
sogar von mindestens 400 g und tatsächlich sogar von mindestens
650 g zulässt,
die auf diese angewandt wird.
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Im
Anschluss an diesen Vorgang sind die adsorbierten/komplexierten
Verbindungen allgemein präzipitiert
und sind am Boden des Gefäßes, welches
die aufgelöste
PVC-Lösung
enthält,
zu finden. Die überstehende
Lösung
kann dann von dem Präzipitat
auf eine beliebige geeignete Weise abgetrennt werden.
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Jede
der 2 Fraktionen kann anschließend
einer geeigneten Behandlung unterworfen werden. Das Präzipitat
kann zum Beispiel getrocknet und/oder einer Behandlung zur Regenerierung
des Additivs unterworfen werden.
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Hinsichtlich
der Lösung
wird es vorteilhafterweise einer Behandlung zur Präzipitierung
des gereinigten PVC unterworfen, und dies kann durch jedes geeignete
Mittel erreicht werden. Allerdings ist es ratsam, dass die Lösung auf
das gewünschte
Maß vor
der Präzipitierung
des PVC gereinigt wird. De facto fand das anmeldende Unternehmen
heraus, dass das oben beschriebene Verfahren zu den besten Resultaten
im Fall von anorganischen Verbindungen von Schwermetallen und insbesondere
Pb zu führen
scheint. Folglich ist es im Fall des zu recycelnden PVC-Artikels,
welcher ebenfalls oder alternativ organische Verbindungen dieser
Metalle und insbesondere von Pb umfasst (zum Beispiel Stearate),
vorteilhaft, zuerst diese Verbindungen in anorganische Verbindungen
mit Hilfe einer angemessenen Reaktion umzuwandeln. So können diese
zum Beispiel zuvor mit Hilfe einer Säure oder einer Base (HCl oder
HNO3 bzw. NaOH beispielsweise) umgesetzt
werden, um sie in das entsprechende Salz oder Hydroxid umzuwandeln
(PbCl2 bzw. Pb(OH)2).
Diese Reaktion wird daher vor der Stufe (b) der Behandlung der Lösung mit
dem Additiv durchgeführt.
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Außerdem fand
das anmeldende Unternehmen heraus, dass in einigen Fällen (je
nach der Art der Schwermetallverbindungen und/oder den Behandlungsbedingungen)
die Reinheit der Lösung
bei Beendigung des Verfahrens gemäß der Erfindung weiter verbessert
werden kann, wobei dies durch Flüssig-Flüssig-Extraktion
der Lösung
unter Verwendung einer wässrigen
Phase, welche ein geeignetes Extraktionsmittel (vorzugsweise NaOH
oder Polyphosphate (Na-Polytriphosphat (NaPTP) oder Hexamethaphosphate)
oder andere Dispergiermittel) umfasst, erreicht wird. Dieser Aspekt
ist der Gegenstand einer gleichzeitig anhängigen Anmeldung im Namen des
anmeldenden Unternehmens. Vorzugsweise wird diese Flüssig-Flüssig-Extraktion mit der aus
der oben beschriebenen Stufe (d) resultierenden Lösung durchgeführt, und
auf eine ganz besonders bevorzugte Weise werden zwei aufeinander
folgende Extraktionen durchgeführt,
und zwar jeweils mit einem anderen Reagens. Folglich betrifft gemäß einer
alternativen Form die vorliegende Erfindung ein Verfahren wie oben
beschrieben, in dem die aus der Stufe (d) resultierende Lösung entweder
einer Flüssig-Flüssig-Extraktion unter
Verwendung einer wässrigen
Lösung,
die NaOH oder Polyphosphate (NaPTP oder Hexametaphosphate) oder
andere Dispergiermittel umfasst, oder zwei aufeinander folgenden
Flüssig-Flüssig-Extraktionen
unterworfen wird, und zwar mit jeweils einem der oben genannten
Reagenzien, wobei dies vor der optionalen Präzipitierung des PVC geschieht.
Die NaOH/NaPTP-Sequenz mit einer dazwischen liegenden Präzipitierung
des PVC ist besonders vorteilhaft.
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Sobald
die Lösung
auf das so gewünschte
Maß gereinigt
wurde, wird das PVC aus dieser präzipitiert. Vorzugsweise erfolgt
diese Präzipitierung
durch Zugabe eines Nicht-Lösungsmittels
(vorzugsweise Wasser) zumindest teilweise in der Form von Dampf
(um eine azeotrope Destillation des Lösungsmittels durchzuführen), wobei
dies in einer Weise geschieht, wie in den Patenten
EP 0 945 481 und
1 232 204 im Namen des anmeldenden
Unternehmens offenbart ist.
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Verschiedene
Verbesserungen dieses Verfahrens, die durch das anmeldende Unternehmen
ebenfalls patentiert wurden, können
zur Anwendung kommen (mit Hilfe eines Phasentrennmittels:
EP 1 268 628 ; mit Hilfe
einer Mischung von Dispergiermitteln: Patentanmeldung
FR 03/08690 ; vorherige Zugabe von
flüssigem Wasser,
um eine Phasenumkehrung zu erreichen:
FR 03/08691 ; Entfernung des Phasentrennmittels
vor der Präzipitierung:
FR 04101559.5 ).
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Es
ist in diesem Zusammenhang notwendig, dass das verwendete Lösungsmittel
mit Wasser mischbar ist und ein Azeotrop mit Wasser bildet. Das
Lösungsmittel
ist vorteilhafterweise gewählt
aus Cyclohexanon, Methylethylketon (MEK), Methylisobutylketon und
Tetrahydrofuran. Es ist bevorzugt, MEK zu verwenden, welches mit
Wasser ein Azeotrop bildet, welches (bei Atmosphärendruck) 11% Wasser und 89%
MEK (auf Gewichtsbasis) umfasst. Nach Beendigung der azeotropen
Destillation können
die Polymerteilchen (Agglomerate) leicht gesammelt werden, zum Beispiel
durch Filtration der Wasser-Teilchen-Mischung, und gegebenenfalls vor
der Lagerung oder Wiederverwendung getrocknet werden. Das Restwasser
wird vorteilhafterweise gereinigt, um aus diesem die aufgelösten Bestandteile,
wie Emulgatoren oder Sonstiges, zu entfernen.
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Alternativ
zu der azeotropen Destillation kann das PVC durch Zerstäubung oder
Verflüchtigung
der Lösung
rückgewonnen
werden, wie in den Patentanmeldungen
EP
1 456 281 bzw.
FR 04/03856 beansprucht, und
zwar ebenfalls im Namen des anmeldenden Unternehmens.
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Der
technische Gehalt aller der oben genannten Patentanmeldungen ist
durch den Bezug in der vorliegenden Patentanmeldung mit eingeschlossen.
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Angesichts
der Kosten des an dem Verfahren gemäß der Erfindung beteiligten
Lösungsmittels
und der Nachteile, die durch dessen Austritt in die Umgebung entstehen
würden,
ist es wünschenswert,
dieses nach Beendigung der Präzipitierungs-/Zerstäubungs-/Verflüchtigungsstufe
zu recyceln. Der Weg, auf welchem dieses Recycling durchgeführt wird,
ist in den oben genannten entsprechenden Patentanmeldungen offenbart.
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Das
Verfahren gemäß der Erfindung
kann kontinuierlich oder satzweise durchgeführt werden, wobei dies im Wesentlichen
gemäß dem für das Abtrennen
des Präzipitats
(von Schwermetallen) von der PVC-Lösung gewählten Verfahren geschieht.
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Ein
Vorteil des Verfahrens gemäß der Erfindung
ist, dass es häufig
(in Abhängigkeit
von der Art des gewählten
Additivs) ermöglicht,
das zu recycelnde PVC zu depigmentieren. So fand das anmeldende
Unternehmen zum Beispiel heraus, dass Russ, Pigmente und Füllstoffe
allgemein zur gleichen Zeit wie die Schwermetallverbindungen (Blei-
und Cadmiumverbindungen im Besonderen) in einer in etwa proportionalen
Weise entfernt wurden (dabei ist die Intensität der Verfärbung sozusagen proportional
zu der Qualität
der Reinigung von Pb und Cd).
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Ein
weiterer wichtiger Vorteil des Verfahrens gemäß der Erfindung ist, dass es
in einem geschlossenen Kreislauf arbeiten kann, ohne verunreinigende
Abgaben bzw. Ausstöße zu erzeugen,
angesichts der Tatsache, dass sowohl das Lösungsmittel einerseits als
auch das/der Adsorptionsmittel/Komplexbildner und die verwendeten
optionalen anderen Additive (Phasentrennmittel zum Beispiel) andererseits
in dem Verfahren recycelt und wiederverwendet werden können. In
diesem Fall ist das in der Auflösungsstufe
verwendete Lösungsmittel in
der Praxis selten rein; es kann insbesondere eine bestimmte Menge
an Nicht-Lösungsmittel
(die vorzugsweise jedoch unzureichend ist, um das Auftreten einer
zweiten Phase zu bewirken), an Phasentrennmittel und dergleichen
oder irgendeines anderen in dem Verfahren verwendeten Reagens/Additivs
umfassen. Desgleichen kann das gegebenenfalls für die Präzipitierung (gegebenenfalls
zumindest teilweise in Dampfform) verwendete Nicht-Lösungsmittel
eine geringe Menge an Lösungsmittel
umfassen (und kann zum Beispiel eine Zusammensetzung haben, die
nahe an derjenigen der azeotropen Zusammensetzung liegt oder mit
dieser identisch ist).
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Das
Verfahren gemäß der Erfindung
wird in einer nicht einschränkenden
Weise durch die folgenden Beispiele erläutert, deren experimentelle
Details und deren erzielte Resultate in der unten stehenden Tabelle aufgeführt sind.
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Alle
diese Beispiele wurden gemäß der gleichen
Verfahrensweise durchgeführt,
nämlich:
250
g Fraktionen von PVC (die aus Abfall von Kabelfabriken resultieren
und ungefähr
2500 ppm an Pb (das insbesondere in der Form von dreibasigem Bleisulfat
und gegebenenfalls Bleistearat vorliegt), zusammen mit Russ, Weichmacher
(DOP oder DIDP), Füllstoffen
(CaCO3), Gleitmitteln und dergleichen umfassen)
wurden jeweils in 2500 g Lösungsmittel
(das 80% MEK, 5% Wasser und 15% Hexan umfasst) gelöst, um Lösungen zu bilden,
wobei die Lösungen
einer Extraktion unter Verwendung von einem der folgenden Reagenzien
unterworfen wurden, die in einem Anteil von 25 g pro 250 g PVC (d.
h. in einem Gewichtsverhältnis
von 0,1 des Additivs zu dem PVC) eingesetzt werden:
- – EDTA
in seiner kristallinen sauren Form in Suspension in Wasser beim
Siedepunkt des Wassers;
- – Na3EDTA in der in einer wässrigen Lösung gelösten Form mit einem pH-Wert von 8,5;
- – Magnetit
(Fe3O4).
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Die
Extraktion ging unter Rühren
mit einem Rührer
vom Propeller-Typ in einem mit Prallplatten (2 bis 4) ausgerüsteten Reaktor
vonstatten, welcher sich mit 600 U/min dreht und welcher für Verwirbelungszustände durch
den gesamten Reaktor sorgt.
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Die
Reaktionstemperatur und die Reaktionszeit sind in der Tabelle aufgeführt.
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Die
so behandelten Lösungen
wurden in 250-ml-Zentrifugen-Töpfen
bei einer Temperatur von 45–50°C gesammelt.
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Eine
Zentrifugalkraft wurde auf diese angewandt, deren Intensität (entsprechend
dem Trägheitsradius der
Töpfe variierend)
und deren Dauer in der Tabelle aufgeführt sind. Nach Beendigung dieser
Zentrifugation wurde das Aussehen eines Präzipitats am Boden der Töpfe begutachtet.
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Die überstehenden
Lösungen
wurden in Rundkolben gesammelt und das Lösungsmittel wurde aus diesem
verdampft, um das PVC in der Form von Kunststofffolien zu gewinnen,
die durch Röntgenstrahlfluoreszenz
analysiert wurden, um deren Pb-Rückstände mengenmäßig zu bestimmen.
Reagens | Reaktion | Zentrifugation | Auflsg.
[Pb] | Depigment. |
| Zeit | T° | Dauer | g | g/kg | |
Keines | NA | NA | 60
s | 112–224 | 1,32 | Keine |
Fe3O4 | 60
min | 100°C | 60
s | 112–224 | 0,29 | Leicht |
EDTA | 60
min | 100°C | 60
s | 112–224 | 0,06 | Sehr
gut |
Na3EDTA | 60
min | 100°C | 60
s | 112–224 | 0,04 | Keine |
EDTA | 60
min | 113°C | 60
s | 112–224 | 0,03 | Sehr
gut |