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Gebiet der Erfindung
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Die
Erfindung bezieht sich auf ein System und auf Verfahren zur Zuführung einer
implantierbaren Schlinge an eine anatomische Örtlichkeit in einem Patienten.
Die Erfindung richtet sich in verschiedenen Ausführungsformen auf Systeme und
Verfahren bezüglich
des Einsatzes eines Einschubrohrs während der Schlingenzuführung.
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Hintergrund der Erfindung
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Anatomische
Gewebe können
bedingt durch das Alter, eine Verletzung oder eine Krankheit geschwächt oder
geschädigt
werden. Dieser Rückgang der
strukturellen Intaktheit der anatomischen Gewebe kann signifikante
medizinische Folgen haben. Selbst bei der Absenz einer Gewebsnekrose
kann eine Schwächung
einer anatomischen Struktur eine oder mehrere der biologischen Funktionen
des Gewebes beeinträchtigen.
Um diese Auswirkung auf biologische Funktionen lindern zu helfen,
wurden implantierbare, unterstützende
Schlingen entwickelt. Diese Schlingen können in einen Patient implantiert werden,
um eine Unterstützung
für das
geschwächte oder
geschädigte
Gewebe bereitzustellen. Die durch die Schlinge bereitgestellte Unterstützung imitiert
die natürliche
Position und Struktur des Gewebes und ist dadurch behilflich, die
Schädigung
der biologischen Funktion zu mindern oder zu eliminieren, die aus
der Schwächung
oder Schädigung
des Gewebes herrührt.
Obwohl unterstützende
Schlingen in zahlreichen Zusammenhängen hinsichtlich der Schwächung einer
Vielzahl von anatomischen Geweben eingesetzt wurden, haben sie sich
teilweise als brauchbar erwiesen, um eine Urin-Inkontinenz zu mindern,
die aus einer Schwächung
oder Schädigung
des urethralen-, periurethralen und/oder Harnblasen-Gewebes herrühren.
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Eine
stressbedingte Urin-Inkontinenz (SUI) betrifft vorwiegend Frauen,
aber auch Männer,
und wird hauptsächlich
durch zwei Gegebenheiten, einer intrinsischen Sphinkter-Defizienz
(ISD) und einer Hypermobilität
hervorgerufen. Diese Gegebenheiten können unabhängig oder in Kombination auftreten. Beim
ISD versagt die korrekte Schließung
(Verschluss) des in der Harnröhre
angeordneten Harn-Ringmuskelventils, was ein Entweichen von Urin
aus der Harnröhre
während
einer stressigen Aktivität
verursacht. Die Hypermobilität
ist ein Zustand, bei dem der Beckenboden ausgedehnt, geschwächt oder
geschädigt
ist, was eine Drehung und Senkung des Harnblasenhalses und der proximalen
Harnröhre als
Reaktion auf einen Anstieg des intraabdominalen Drucks (z. B. aufgrund
eines Niesens, Hustens oder einer Anspannung) verursacht. Als Folge
davon wird die Reaktionszeit des Patienten bzw. der Patientin unzureichend,
um die Harnröhren-Schließung voranzutreiben
und demzufolge leidet die Patientin an einem Harnauslauf oder Harnfluss.
Die SUI hat eine Vielzahl von Ursachen, die eine Schwangerschaft, das
Alter, eine Infektion, eine Verletzung, einen angeborenen Defekt
und eine Erkrankung umfassen, aber darauf nicht beschränkt sind.
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Eine
gängige
Behandlung des SUI umfasst eine Platzierung von implantierbaren
Schlingen unter dem Harnblasenhals oder der mittleren Harnröhre, um
eine Harnröhren-Plattform
vorzusehen. Die Platzierung der Schlinge begrenzt die Senkung des
Fascia endopelvina. Es gibt zahlreiche Verfahren zur Platzierung
der Schlinge. Die Schlingen können
unter Verwendung von traditionellen Knochenverankerungsmethoden
sowie kürzlich
entwickelten ankerlosen Verfahren fixiert und stabilisiert werden.
Eine instrumentelle Ausrüstung
zur operativen Behandlung der Harninkontinenz bei Frauen wurde in
WO02065921 offenbart und
umfasst zumindest eine gebogene Nadel, mittels der ein Band eingesetzt wird,
das von der Vagina auf beiden Seiten der Harnröhre zur Bauchdecke führt, wobei
eine Schlaufe gebildet wird, die das Bindegewebe unterstützt. Das Band
ist lösbar
mit der Nadel verbunden. Darüber
hinaus existiert eine Vielzahl von Implantationsprozeduren, die
verschiedene Applikationswege umfassen. Diese Prozeduren statten
die Ärzte
mit einer Auswahl von Implantationsoptionen aus. Die Ärzte können einfach
unter den verschiedenen Implantationsprozeduren auswählen, die
auf zahlreichen patientenspezifischen Faktoren basieren, die das
Alter, das Geschlecht, den allgemeinen Gesundheitszustand, die Lokalität des Gewebedefekts,
den Grad der Gewebeschädigung
und dergleichen einschließt, aber
darauf nicht beschränkt
ist. Ferner können
die Ärzte
aus zahlreichen Schlingen-Zuführungsvorrichtungen
auswählen,
die die Schlingenplatzierung erleichtern.
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Trotz
der zahlreichen Fortschritte bei der Schlingen-Bauform, den Implantations-Methodiken und
Zuführungsvorrichtungen
ist kein einzelnes Verfahren und/oder keine Vorrichtung für jede Situation geeignet.
Demzufolge wären
Vorrichtungen, Systeme und Verfahren für das Medizinwesen von Vorteil, die
neue Methoden zur Schlingenimplantation ermöglichen.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Die
Erfindung ist auf Defizite des Standes der Technik gerichtet, indem
sie Vorrichtungen, Systeme und Verfahren zur Erleichterung der Zuführung eines
Implantats an eine anatomische Örtlichkeit
bereitstellt. Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform kann
die Vorrichtung eingesetzt werden, um ein Implantat, wie z. B. eine
Schlinge zur Behandlung einer Harn-Inkontinenz, einer mittleren Harnröhrenposition einer Patientin
zuzuführen.
Die Verfahren und Systeme der Erfindung vereinfachen die Zuführung des
Implantats durch die Verwendung eines Zuführungssystems, das ein Einschubrohr
umfasst.
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Bei
einem Aspekt stellt die Erfindung ein Schlingen-Zuführungssystem
mit einer Schlingenvorrichtung (100) bereit, die eine implantierbare
Schlinge umfasst, die größenmäßig festgelegt
und ausgebildet ist, um eine Harnröhren-Plattform bereitzustellen.
Die Schlingenvorrichtung kann außerdem eine Hülse umfassen,
um die Schlinge zumindest teilweise abzudecken. Bei bevorzugten
Ausführungsformen ist
die Schlinge im Inneren der Hülse
freigängig
und berührt
weder die Hülse
noch irgendetwas anderes. Die Hülse
kann eine Aussparung umfassen, die einen Teil der Schlinge freilegt.
Die Hülse
umfasst einen Schlaufenbereich, der zumindest teilweise durch eine
Lasche abgedeckt ist, die sich aus der Ebene der Hülse und
der Schlinge erstreckt. Bei einigen Ausführungsformen verhindert die
Lasche, dass sich die Hülse
sich von der Schlinge entfernt und das Abschneiden der Lasche ermöglicht eine
Demontage der Schlinge. Die Schlingenvorrichtung umfasst außerdem erste
und zweite Dilatorröhren,
die längs
verlaufenden Durchgangslumina aufweisen und an ersten und zweiten
Enden der Schlingenvorrichtung angeordnet sind. Bei einigen Ausführungsformen
sind die Dilatorröhren
an den Enden der Hülse
befestigt. Bei anderen Ausführungsformen
sind die Dilatorröhren
ebenfalls oder alternativ an den Enden der Schlinge befestigt.
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Bei
den bevorzugten Ausführungsformen weist
das Schlingen-Zuführungssystem
eine oder mehrere Einschubrohre zum verschiebbaren Einpassen in
den Dilatorröhren
der Schlingenvorrichtung auf. Das Einschubrohr umfasst eine Schulter
oder ein ausgestelltes Ende, wo der Außendurchmesser des Einschubrohrs
im Wesentlichen größer als
der restliche Bereich des Einschubrohrs ist. Die Schulter ist größenmäßig festgelegt
und ausgelegt, um sich verschiebbar in das Lumen des Einschubrohrs
einzupassen. Auf ähnliche
Weise ist das Lumen des Einschubrohrs größenmäßig festgelegt und ausgebildet, um
sich verschiebbar über
den Schaft der Zuführungsvorrichtung
anzupassen. Gemäß einem
Merkmal ermöglicht
dieser Aufbau dem Einschubrohr, sich um den Schaft frei zu drehen
und ermöglicht
der Dilatorröhre,
sich um das Einschubrohr frei zu drehen. Eine solche Drehung verringert
eine Verwindung oder Deformierung der Schlinge und der Schlingen-/Hülsenkombination
während
der Platzierung der Schlinge. Der Schaft der Zuführungsvorrichtung kann von
jedem Ende des Einschubrohrs in das Lumen des Einschubrohrs eingeführt werden.
Der Schaft und der Handgriff der Zuführungsvorrichtung können im
Wesentlichen auf der gleichen Ebene oder auf verschiedenen Ebenen
liegen und der Schaft kann Abschnitte umfassen, die auf verschiedenen Ebenen
liegen. Einer oder mehrere Teile des Schafts können eine gebogene, winkelförmige, Halo-,
spiralförmige
oder irgendeine andere geeignete, einschließlich einer im Wesentlichen
geraden Form annehmen. Der Schaft umfasst eine distale Spitze, die kegelförmig sein
kann und ein scharfes oder stumpfes Ende aufweisen kann. Die Spitze
kann für
eine perkutane Punktierung und/oder zum Vorschieben durch ein Gewebe
einer Patientin ausgelegt sein.
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Gemäß einem
Merkmal der Erfindung umfasst die Zuführungsvorrichtung des Schlingen-Zuführungssystems
einen optionalen Einschubmechanismus, der sich verschiebbar auf
den Schaft der Zuführungsvorrichtung
anpasst, so dass der Einschubmechanismus über jeden Bereich des Schafts
frei gleiten kann. Der Einschubmechanismus umfasst einen Griffbereich
zum Ergreifen durch einen ärztlichen Anwender
und eine distale Fläche
zum Anliegen an ein Ende des Einschubrohrs. Ein ärztlicher Anwender kann den
Einschubmechanismus distal längs
des Schafts der Zuführungsvorrichtung
vorschieben, um das Gleiten des Einschubrohrs aus dem Schaft zu
erleichtern.
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Bei
einigen Ausführungsformen
umfasst das Einschubrohr einen Fensterabschnitt, wo ein Teil der Einschubrohrwand
entfernt ist, fehlt oder ausgeschnitten ist, um dadurch das Lumen
freizulegen. Der Fensterabschnitt, der zwischen den Enden des Einschubrohrs
liegt, erleichtert das Gleiten des Schafts im Lumen des Einschubrohrs.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung umfasst das Einschubrohr zwei Endbereiche, die in
der Nähe
der Enden des Einschubrohrs liegen, und einen Zwischenbereich, der
einen kleineren Außendurchmesser
als die Endbereiche aufweist und an einer Zwischenposition zwischen
den Endbereichen angeordnet ist. Die Zwischenbereich ist größenmäßig festgelegt
und ausgebildet, um sich verschiebbar durch das Lumen der Dilatorröhre zu bewegen.
Die Schultern, die von den Übergängen zwischen
den Endbereichen und dem Zwischenbereich ausgebildet werden, können an
einem inneren Ende und einem äußeren Ende
der Dilatorröhre
anstoßen, wobei
die Dilatorröhre
zwischen den Schultern des Einschubrohrs eingeschlossen wird.
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Gemäß einem
Merkmal der Erfindung können
die Schlingen-Zuführungssysteme
und Vorrichtungen der Erfindung für abdominale, transvaginale oder
transobturale Prozeduren größenmäßig festgelegt
und ausgebildet sein. Ferner können
die Verfahren der Erfindung die Positionierung zumindest an einem
ersten Ende und einen zweiten Ende einer Schlinge und/oder einer
Schlingenvorrichtung vor dem Schambein, hinter dem Schambeim und/oder
in der Nähe
oder durch ein Foramen obturatum.
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Weitere
Aspekte und Vorzüge
der Erfindung werden nachfolgend beschrieben.
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KURZBESCHREIBUG DER ERFINDUNG
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Die
nachfolgenden Figuren zeigen beispielhafte Ausführungsformen, bei denen gleiche
Bezugszeichen sich auf gleiche Elemente beziehen. Die dargestellten
Ausführungsformen
können
nicht maßstäblich gezeichnet
sein und sind als Veranschaulichung der Erfindung und in keinster
Weise als deren Einschränkung
zu verstehen.
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1A–1B zeigen
eine perspektivische beziehungsweise eine Seitenansicht einer Schlingenvorrichtung
gemäß einer
beispielhaften Ausführungsform
der Erfindung.
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2 zeigt
ein Schlingen-Zuführungssystem,
das die Schlingenvorrichtung von 1 einsetzt.
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3 zeigt
das Schlingen-Zuführungssystem
von 2, das zum Implantieren einer Schlinge über ein
transabdominales Implantationsverfahren zusammengebaut ist.
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4A–4F zeigen
ein Verfahren zum Einführen
einer Schlinge durch ein transabdominales Implantationsverfahren
gemäß einer
beispielhaften Ausführungsform
der Erfindung.
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5A–5E zeigen
ein Verfahren zum Einführen
einer Schlinge durch ein transvaginales Implantationsverfahren gemäß einer
beispielhaften Ausführungsform
der Erfindung.
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6 zeigt
ein Schlingen-Zuführungssystem,
das die Schlingenvorrichtung von 1 und eine
alternative Einschubröhre
gemäß einer
weiteren beispielhaften Ausführungsformerfindung
einsetzt.
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7 zeigt
ein Schlingen-Zuführungssystem ähnlich dem
von 6, das zum Einführen einer Schlinge durch ein
transabdominales Implantationsverfahren gemäß einer weiteren beispielhaften
Ausführungsform
der Erfindung zusammengebaut ist.
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8A–8D zeigen
ein Verfahren zum einführen
einer Schlinge durch ein transabdominales Implantationsverfahren
gemäß einer
weiteren beispielhaften Ausführungsform
der Erfindung.
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9 zeigt
ein Schlingen-Zuführungssystem,
das eine Einschubröhre
mit einem sich axial erschreckenden Ausschnitt gemäß einer
beispielhaften Ausführungsform
der Erfindung einsetzt.
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10 zeigt
ein Schlingen-Zuführungssystem,
das die Schlingenvorrichtung vom 1 und eine
alternative Einschubröhre
gemäß einer
weiteren beispielhaften Ausführungsform
der Erfindung einsetzt.
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Beispielhafte Beschreibung
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Wie
oben zusammengefasst beschrieben, ist die Erfindung in verschiedenen
beispielhaften Ausführungsformen
auf Systeme, Vorrichtungen und Verfahren gerichtet, die eine Einschubröhre einsetzen,
um den periurethralen Geweben einer Patientin eine Schlinge zuzuführen.
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1A zeigt
eine perspektivische Vorderansicht einer Schlingenvorrichtung 100 des
Typs, der mit einem Einschubrohr der Erfindung eingesetzt wird.
Wie dargestellt, weist die Schlingenvorrichtung 100 ein
erstes Ende 100a und ein zweites Ende 100b. Die
Schlingenvorrichtung 100 umfasst eine Schlinge 102 und
eine Hülse 104,
um die Schlinge 102 zumindest teilweise abzudecken. Die
Schlinge 102 ist im Inneren der Hülse 104 freigängig. Die
Hülse 104 weist
einen ersten Bereich 104a und einen zweiten Bereich 104b auf.
Die Hülse 104 umfasst auch
erste und zweite Endbereiche 105a bzw. 105b. Die
Schlingenvorrichtung 100 umfasst zudem eine erste Dilatorröhre 107 und
eine zweite Dilatorröhre 108.
Die Röhren 107 und 108 weisen äußere Enden 107a bzw. 108a,
als auch innere Enden 107b bzw. 108b auf. Die
Röhren 107 und 108 weisen
auch sich längs
erstreckende Durchgangslumina 106a bzw. 106b auf.
Die Schlingen 102 und die Hülse 104 werden nachfolgend
weiter beschrieben.
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1b zeigt
eine Seitenansicht der Schlingenvorrichtung 100. Der Hülsenbereich 105 umhüllt die
Dilatorröhre 107 teilweise
und ist daran befestigt. Die Befestigung kann aus jedem geeigneten
Mechanismus bestehen, der ohne Einschränkung ein Heißkleben,
Kleben, Heften, Annähen,
Schrumpfverpacken oder dergleichen umfasst. Der Hülsenbereich 105b ist
an der Dilatorröhre 108 auf ähnliche
Weise befestigt. Bei weiteren beispielhaften Ausführungsformen
können
die Schlingen-Endbereiche 102a und 102b auf ähnliche
Weise an den Dilatorröhren 107 bzw. 108 befestigt
sein. Alternativ können
die Dilatorröhren 107 und 108 an
den Enden der Schlinge 102a und 102b direkt befestigt
sein.
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Die
sich in Längsrichtung
erstreckenden Durchgangslumina 106a und 106b verlaufen
längs der
Dilatorröhren 107 bzw. 108.
Bei einigen Ausführungsformen
weisen die Lumina 106a und 106b einen einheitlichen
Durchmesser auf. Bei anderen Ausführungsformen weisen die Lumina 106a und 106b eine
oder mehrere Positionen mit einem vergrößerten und/oder reduzierten
Durchmesser auf. Zum Beispiel können
die Wände
der Dilatorröhre,
die die Lumina 106a und 106b umgrenzen, Beulen,
Rippen, Schultern, Nuten oder andere innere Protuberanzen aufweisen,
die die Größe der Lumina 106a und 106b erhöhen oder
verringern.
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Wie
in 1B dargestellt, liegt eine Öffnung oder eine Aussparung 110 in
der Nähe
eines Mittelpunkts einer Oberseite 104c der Hülse 104.
Die Aussparung 110 legt einen Bereich 102c der
Schlinge 102 frei, wo die gesamte Weite der Schlinge 102 freigelegt
ist. Bei anderen Ausführungsformen
bedeckt die Hülse 104 die
Schlinge 102 vollständig.
Ferner kann bei einigen Ausführungsformen
mehr als eine Aussparung entlang der Länge der Hülse 104 angeordnet
sein, wo die Schlinge 102 durch die Hülse 104 nicht abgedeckt
ist.
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Gemäß der beispielhaften
Ausführungsform sind
die Hülsenbereiche 104a und 104b als
einstückige
Hülse 104 mit
einer durchgehenden Unterseite 104d ausgebildet. Die Unterseite 104d umfasst
einen geschleiften Bereich 104e. Der geschleifte Bereich 104e der
Hülse 104 erstreckt
sich aus der Ebene der Hülsenbereiche 104a und 104b und
der Schlinge 102, z. B. in einem Winkel von circa 90°, nach unten. Der
geschleifte Bereich 104e ist durch eine Lasche 112 abgedeckt,
die sich über
den geschleiften Bereich 104e einpasst. Bei anderen Ausführungsformen
können
die Hülsenbereiche 104a und 104b getrennte
Abschnitte sein, die auf der Unterseite 104d durch ein
Befestigungsteil oder die Lasche 112 aneinander befestigt
sind.
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Obwohl
der geschleifte Bereich 104e und die Aussparung 110 am
Mittelpunkt der Hülse 104 dargestellt
sind, können
bei anderen beispielhaften Ausführungsformen
der geschleifte Bereich 104e und die Aussparung 110 in
der Nähe
des Mittelpunkts der Hülse 104,
aber nicht am Mittelpunkt, oder sogar im Wesentlichen versetzt vom
Mittelpunkt angeordnet sein.
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Die
Lasche 112 kann während
der Implantation als visuelle Hilfe zur Platzierung der Schlinge 102 verwendet
werden. Gemäß der beispielhaften
Ausführungsform
hemmt oder bei einigen Ausführungsformen
verhindert die Lasche 112 zudem, dass die Hülse 104 herunterrutscht
oder sich ansonsten von der Schlinge 102 während der
Platzierung der Schlingenvorrichtung entfernt. Vorteilhafterweise
muss die Lasche 112 geschnitten werden, damit die Hülse 104 von
der Schlinge 102 heruntergeschoben werden kann. Gemäß einer
Ausführungsform
ermöglicht
das Schneiden der Lasche 112, dass das die Hülsenbereiche 104a und 104b von
den Schlingenenden 102a bzw. 102b heruntergeschoben
werden. Dieses Merkmal gewährleistet,
dass die Hülse 104 nicht
einfach durch Aufbringen einer Druckkraft, z. B. an den Hülsen-Endbereichen 105a und 105b oder
an der Lasche 112, entfernt werden kann. Eine solche Kraft kann
an den Enden der Schlingenvorrichtung durch einen ärztlichen
Anwender während
der Platzierung der Schlingenvorrichtung aufgebracht werden.
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Während der
Platzierung, nachdem die Schlingenvorrichtung 100 in der
Patientin positioniert ist, erfolgt ein Schnitt durch die Mitte
der Lasche 112 und somit durch den geschleiften Bereich 104e der Hülse 104,
damit die zwei Hülsenbereiche 104a und 104b voneinander
getrennt werden können.
Die Hülsenbereiche 104a und 104b werden
danach von der Schlinge 102 aus dem Körper der Patientin herunter geschoben,
indem an den beiden Hülsenbereichen 104a und 104b,
den Hülsen-Endbereichen 105a und 105b,
den beiden Dilatorröhren 107 und 108,
oder generell an den beiden Enden 100a und 100b der Schlingenvorrichtung 100 gezogen
wird. Eine detailliertere Beschreibung der Lasche 112 und
der weiteren Befestigungsmechanismen der Hülsenbereiche 104a und 104b sind
in der ebenfalls anhängigen US-Patentanmeldung
mit der Nummer 10/642,395 mit dem Titel „Systeme, Verfahren und Vorrichtungen bezüglich der
Zuführung
von medizinischen Implantaten" bereitgestellt,
dessen Offenbarung hiermit durch Bezugnahme miteinbezogen wird.
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Die
Hülse 104 kann
z. B. aus einem oder mehreren absorbierenden Materialien, wie z.
B. einem schwammartigen Material hergestellt sein, das optional
in einer Medikamentenlösung,
z. B. in einer anästhetischen,
entzündungshemmenden,
gerinnungsfördernden,
gerinungshemmenden und/oder antibiotischen Lösung, vorgetränkt werden
kann. Bei anderen Ausführungsformen
kann die Hülse 104 aus einem
nicht-benetzbaren
Material, wie z. B. Polypropylen, Polyethylen, Polyester, Polytetrafluorethylen (lieferbar
von DuPont Corporation, Willington, Delaware unter dem Warenzeichen
TEFLON®),
TYVEK®, MYLAR® oder
Kopolymeren davon hergestellt sein. Die nicht-benetzbaren Materialien
können
auch mit einer therapeutisch wirksamen Arzneimitteltränkung vorbehandelt
sein. Die Hülse 104 ist
vorzugsweise transparent, so dass ein Anwender die Schlinge 102 im
Inneren der Hülse 104 sehen
kann. Bei einigen Ausführungsformen
kann/können
die Schlinge 102 und/oder die Hülse 104 koloriert
sein, um die Platzierung der Schlinge durch den Anwender zu erleichtern.
Die Hülse 104 kann
sowohl transparente als auch kolorierte Abschnitte umfassen.
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Gemäß der beispielhaften
Ausführungsform ist
die Schlinge 102 circa 1 bis 3 cm weit und circa 10 bis
45 cm lang und endet mit freien Enden. Die Schlinge 102 ist
rechteckförmig
dargestellt, kann jedoch eine andere geeignete Form aufweisen. Die Schlinge
kann eine einheitliche Dicke über
ihre gesamte Länge
und/oder Weite aufweisen. Alternativ kann die Dicke entsprechend
an einer oder mehreren Stellen entsprechend verändert sein. Gemäß der beispielhaften
Ausführungsform
schwankt die Dicke des Materials der Schlinge 102 von circa
0,02 bis circa 0,10 cm.
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Gemäß der beispielhaften
Ausführungsform ist
die Länge
der Schlinge 102 kürzer
als die Länge der
Hülse 104 und
die Schlinge 102, einschließlich ihrer beiden Enden 102a und 102b,
berührt
weder die Hülse 104 noch
irgendetwas anderes. Während
der Platzierung der Schlingenvorrichtung ermöglicht dieses Merkmal einem
medizinischen Anwender an den Enden 100a und 100b der
Schlingenvorrichtung, z. B. über
die Dilatorröhren 107 und 108 und/oder
einer der für
die Platzierung verwendeten Zuführungsvorrichtungen,
unter Ausschluss der Gefahr eines Streckens, Verwindens oder einer
sonstigen Deformierung der Schlinge 102 zu ziehen.
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Bei
der beispielhaften Ausführungsform
ist die Schlinge 102 vollständig aus Polypropylen hergestellt.
Jedoch kann die Schlinge 102 aus irgendeiner Anzahl von
biokompatiblen Materialien, wie z. B. Nylon, Polyethylen, Polyester,
Polypropylen, Flurpolymeren, Kopolymeren davon, Kombinationen davon oder
anderen geeigneten synthetischen Materialien) hergestellt sein.
Das Material kann z. B. ein synthetisches Material, wie z. B. Poly-Glykolsäure, Poly-Milchsäure oder
anderes geeignetes absorbierbares synthetisches Material sein, das
durch den Körper
der Patientin absorbierbar ist. Alternativ kann das Material für die Schlinge 102 von
Säugetiergewebe(n)
oder einer Kombination aus Säugetiergewebe(n)
und synthetischem (synthetischen) Material(ien) abgeleitet sein.
Das Schlingenmaterial kann aus einem Garn oder mehreren Garnen angefertigt sein,
wobei die Garne aus einem oder aus mehreren Materialen hergestellt
sein können.
Die Schlinge 102 kann ein oder mehrere Mittel beinhalten
oder damit beschichtet sein, um einen therapeutischen Effekt, z. B.
zur Reduzierung von Beschwerden, zur Reduzierung der Infektionswahrscheinlichkeit
und/oder zur Förderung
des Gewebewachstums bereitzustellen.
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Die
oben bei einer beispielhaften Ausführungsform erläutert, ist
die Länge
der Schlinge 102 kürzer
als die Länge
der Hülse 104 und
die Schlinge 102 berührt
weder die Hülse 104 noch
irgendetwas anderes. Dieses Merkmal hindert den medizinischen Anwender
daran, die freien Enden der Schlinge 102 zu ergreifen und
die Schlinge 102 versehentlich zu spannen. Dieses Merkmal
kann weiter verbessert werden, indem die Schlinge 102 lang
genug, um die Harnröhre
zu unterstützen,
aber nicht lang genug gemacht wird, um die Enden 102a und 102b der
Schlinge außerhalb
des Körpers
freizulegen. Dies hat den Vorteil, dass eine durch das Freilegen
der Schlinge außerhalb
des Körpers
verursachte Infektion verhindert wird. Eine dargestellte Hülse 104 kann
beispielsweise circa 1 cm, 2 cm, 3 cm, 4 cm, 5 cm, 6 cm, 7 cm, 8
cm, 9 cm oder 10 cm länger
als die Schlinge 102 sein. Gemäß weiteren beispielhaften Ausführungsformen
kann die Hülse 104 circa
10 cm, 15 cm, 20 cm, 24 cm oder 30 cm länger als die Schlinge 102 sein.
Besonders bei transobturalen Prozeduren kann die Schlinge lang genug
ausgelegt sein, um sich zum oder durch beide Foramen obturatum zu
erstrecken, aber nicht lang genug sein, um sich zur Außenseite des
Körpers
zu erstrecken. Bei weiteren Ausführungsformen
kann die Schlinge 102 längenmäßig ausgelegt
sein, um sich nach der Platzierung zur Außenseite des Körpers zu
erstrecken und die Enden werden dann vom Arzt bis zu einer Stelle
unmittelbar unter der Haut auf Länge
geschnitten.
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In
einer beispielhaften Ausführungsform
können
die Randbereiche der Schlinge 102 abhängig von ihrer beabsichtigten
Platzierung im Körper
der Patientin unterschiedlich konfiguriert sein. Zum Beispiel wird
ein Mittelbereich der Schlinge typischerweise angeordnet, wo eine
anatomische Örtlichkeit,
wie z. B. eine Örtlichkeit
in der Mitte der Harnröhre
oder des Harnblasenhalses im periurethralen Gewebe unterstützt werden
muss. Bei einer beispielhaften Ausführungsform weist der Mittelabschnitt
der Schlinge 102 glatte oder gerundete Kanten auf, die
hinfort auch „nicht-mitnehmend" oder „mitnehmerfrei" bezeichnet werden.
Gemäß einer
weiteren beispielhaften Ausführungsform
können
andere Abschnitte der Schlinge Mitnehmer (z. B. scharfe Vorsprünge oder ausgefranste
Kanten) aufweisen. Die Mitnehmer sind im Allgemeinen zur Verankerung
der Schlinge 102 und/oder zur Belebung des Gewebewachstums
in die Schlinge nützlich.
Die Verankerung der Schlinge 102 umgeht auf diese Weise
im Allgemeinen die Notwendigkeit zusätzlicher chirurgischer Nähte, um
die Schlinge ortsfest zu halten.
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Die
mit Mitnehmern und ohne Mitnehmer ausgebildeten Kanten der Schlinge 102 können auf vielerlei
Arten ausgebildet sein. Zum Beispiel kann die Schlinge 102 aus
einem gewobenen Laken ausgeschnitten werden, wobei die Ränder entlang
der gesamten Länge
der Schlinge zunächst
mitnehmend wären.
Ein oder mehrere nicht-mitnehmende Abschnitte können durch irgendeinen Prozess
ausgebildet werden, der die scharfen Kanten der Mitnehmer glättet, rundet
oder beseitigt. Zum Beispiel können die
Mitnehmer durch Abbrennen oder Schmelzen der Mitnehmer wärmegeglättet werden.
Bei einer Ausführungsform
weist der nicht-mitnehmende Abschnitt eine Länge von circa 1 bis 5 cm, vorzugsweise
circa 2 bis 2,5 cm auf einer oder auf beiden Seiten der Mittellinie
der Schlinge auf. Dadurch, dass einer oder mehrere nicht-mitnehmende
Abschnitte vorgesehen sind, die in enger Nachbarschaft zu einer
sensitiven anatomischen Örtlichkeit
in der Patientin liegen, kann das Komfortniveau der Patientin erhöht und das
Potenzial, dass die Kanten der Mitnehmer erodieren oder den Harnleiter
reizen, reduziert werden. Alternativ kann die Schlinge 102 aus
einem gewebten Band hergestellt werden, das die ungefähre Endweite
der Schlinge aufweist. Die glatten Seiten des Bands können danach
abgeschnitten werden, um die Mitnehmerabschnitte herzustellen.
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Ohne
Einschränkungen
kann jede geeignete Schlingenvorrichtung
100 der Erfindung
eingesetzt werden. Beispiele der Schlingen, Schlingenvorrichtungen,
Zuführungsvorrichtungen
und Implantationsmethoden mit Merkmalen, die bei der vorliegenden Erfindung
eingesetzt werden können,
sind im
US-Patent mit der Nummer
6,666,817 mit dem Titel „Expandable Surgical Implants
and Methods of Using Them",
im
US-Patent mit der Nummer 6,375,706 mit dem
Titel „Thin
Soft Tissue Surgical Support Mesh", im
US-Patent
mit der Nummer 6,375,662 mit dem Titel „Thin Soft Tissue Surgical
Support Mesh", im
US-Patent mit der Nummer 6,042,592 mit
dem Titel „Thin
Soft Tissue Surgical Support Mesh", in der US-Patenanmeldung mit der Nummer
10/015,114, mit dem Titel „Devices
for Minimally Invasive Pelvic Surgery", in der US-Patentanmeldung 10/774,826 mit
dem Titel „Devices
for Minimally Invasive Pelvic Surgery", in der US-Patentanmeldung mit der
Nummer 10/093,398, mit dem Titel „System for Implanting an
Implant and Method Thereof",
in der US-Patentanmeldung mit der Nummer 10/093,498 mit dem Titel „System
for Implanting an Implant and Method Thereof", in der US-Patentanmeldung mit der
Nummer 10/093,371 mit dem Titel „System for Implanting an Implant
and Method Thereof",
in der US-Patentanmeldung mit der Nummer 10/093,424 mit dem Titel „System
for Implanting an Implant and Method Thereof", in der US-Patentanmeldung mit der
Nummer 10/093,450 mit dem Titel „System for Implanting an Implant
and Method Thereof",
in der US-Patentanmeldung mit der Nummer 10/093,352 mit dem Titel „System
for Implanting an Implant and Method Thereof", in der US-Patentanmeldung mit der
Nummer 10/093,364 mit dem Titel „Bioabsorbable Casing for Surgical
Sling Assembly",
in der US-Patentanmeldung
mit der Nummer 10/641,376 mit dem Titel „Spacer for Sling Delivery
System", in der
US-Patentanmeldung, 10/641,487 mit dem Titel „Systems, Methods and Devices
Relating to Delivery of Medical Implants", in der US-Patentanmeldung mit der Nummer 10/642,395
mit dem Titel „Systems,
Methods and Devices Relating to Delivery of Medical Implants", in der US-Patentanmeldung
mit der Nummer 10/642,397 mit dem Titel „Systems, Methods and Devices
Relating to Delivery of Medical Implants", in der US-Patentanmeldung mit der
Nummer 10/832,653 mit dem Titel „Systems and Methods for Sling
Delivery and Placement",
in der US-Patentanmeldung mit der Nummer 10/939,191 mit dem Titel „Devices
for Minimally Invasive Pelvic Surgery" in der vorläufigen US-Patentameldung mit
der Nummer 60/508,600, eingereicht am 3. Oktober 2003, in der vorläufigen US-Patentanmeldung
mit der Nummer 60/569,300, eingereicht am 6. Mai 2004, und in der
US-Patentanmeldung mit der Nummer 10/957,926 mit dem Titel „Systems
and Methods for Delivering a Medical Implant to an Anatomical Location
in a Patient", eingereicht
am 4. Oktober 2004, offenbart, deren gesamte Inhalte hiermit durch
Bezugnahme miteinbezogen werden.
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2 zeigt
eine perspektivische Ansicht eines Schlingen-Zuführungssystems 200.
Das System 200 umfasst eine Schlingenvorrichtung 100,
eine Einschubröhre 202 und
eine Zuführungsvorrichtung 208.
Das Einschubrohr 202 weist ein erstes Ende 202a und
ein zweites Ende 202b auf. Das Einschubrohr 202 umfasst
eine Schulter oder ein ausgestelltes Ende 202, die/das
am zweiten Ende 202b angeordnet ist, wo der Außendurchmesser
des Einschubrohrs im Wesentlichen größer als der des restlichen Bereichs
des Einschubrohrs ist. Das Einschubrohr 202 umfasst auch
ein sich in Längsrichtung
erstreckendes Durchgangslumen 206, das längs des
Einschubrohrs zwischen dem ersten Ende 202a und dem zweiten
Ende 202b verläuft.
Die Zuführungsvorrichtung 208 umfasst
einen Handgriff 210 und einen Schaft 212.
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Das
Einschubrohr 202 ist größenmäßig festgelegt
und ausgebildet, um sich verschiebbar in das Lumen 106a der
Dilatorröhre 107 einzupassen.
Das Einschubrohr 202 kann einen einheitlichen Durchmesser
aufweisen oder ein oder mehrmals einen vergrößerten oder reduzierten Außendurchmesser aufweisen,
um z. B. Beulen, Rippen, Schultern und/oder Nuten, u. s. w. vorzusehen.
Das Einschubrohr 202 kann aus ähnlichen Materialien wie die
hergestellt sein, die zur Herstellung der Schlinge 102 oder
der Hülse 104 verwendet
werden. Zum Beispiel kann das Einschubrohr 202 aus irgendeiner
Anzahl von biokompatiblen Materialien, wie z. B. Nylon, Polyethylen,
Polyester, Polypropylen, Flurpolymeren, Kopolymeren davon, Kombinationen
davon oder anderen geeigneten synthetischen Material(ien) hergestellt sein.
Das Einschubrohr 202 kann ein oder mehrere Mittel beinhalten
oder damit beschichtet sein, um einen therapeutischen Effekt, z.
B. zur Reduzierung von Beschwerden, zur Reduzierung der Infektionswahrscheinlichkeit
und/oder zur Förderung
des Gewebewachstums bereitzustellen.
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Die
Schulter 204 ist größenmäßig festgelegt und
ausgebildet, um einen Durchtritt der Schulter 204 durch
das Lumen 106a der Dilatorröhre 107 zu verhindern,
d. h. die Schulter 204 erstreckt sich radial über den
Durchmesser des Lumens 106a hinaus. Das Einschubrohr 202 umfasst
außerdem
ein sich in Längsrichtung
erstreckendes Durchgangslumen 206. Bei einigen Ausführungsformen
weist das Lumen 206 einen einheitlichen Durchmesser auf.
Bei anderen Ausführungsformen
weist das Lumen 206 eine oder mehrere Stellen mit vergrößertem und/oder
verkleinertem Durchmesser auf. Zum Beispiel können die Wände des Einschubrohrs, die
das Lumen 206 begrenzen, Beulen, Rippen, Schultern, Nuten
oder interne Protuberanzen aufweisen, die die Größe des Lumens 206 erhöhen oder
verringern. Das Einschubrohr 202 umfasst außerdem eine
Spitze 202c, die verjüngt
ist und/oder einen in Bezug auf den Rest des Einschubrohrs 202 verringerten
Außendurchmesser aufweist.
Die Spitze 202c kann z. B. kegelförmig sein.
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Der
Schaft 212 kann z. B. irgendeine geeignete Nadel, Kanüle, ein
röhrenförmiges Element,
ein Tunnel, ein Dilator oder dergleichen sein. Bei der beispielhaften
Ausführungsform
ist der Schaft 212 am Handgriff 210 an einem proximalen
Ende 212a befestigt und beinhaltet einen ersten im Wesentlichen
geraden Bereich 212b. Das proximale Ende 212a ist permanent
am Handgriff 210 befestigt und der erste gerade Bereich 212b erstreckt
sich vom ersten Ende 212a distal zu einem gebogenen Bereich 212c.
Der gebogene Bereich 212c erstreckt sich vom ersten Ende 212a distal
zu einem zweiten im Wesentlichen geraden Bereich 212d.
Die zweite gerade Bereich 212d erstreckt sich distal vom
ersten Ende 212a und endet an einer distalen Spitze 212e.
Die distale Spitze 212e kann kegelförmig sein und ein spitzes oder stumpfes
Ende aufweisen. Ein stumpfes Ende bietet einen Widerstand gegen
ein unbeabsichtigtes Eindringen durch ein Gewebe oder Organ, wie
z. B. die Handblase. Die Spitze 212e kann für eine perkutane Punktierung
und/oder eine Vorwärtsbewegung
durch ein Gewebe einer Patientin ausgelegt sein.
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Der
Schaft 212 der Zuführungsvorrichtung 208 ist
größenmäßig festgelegt
und ausgebildet, um sich in das Lumen 206 des Einschubrohrs 202 einzupassen.
Gleichermaßen
ist das Lumen 206 des Einschubrohrs 202 größenmäßig festgelegt
und ausgelegt, um sich über
den Schaft 212 in der Zuführungsvorrichtungen 208 verschiebbar
einzupassen. Gemäß einem
Merkmal ermöglicht
diese Konfiguration, dass sich das Einschubrohr 202 um
den Schaft 212 frei dreht und ermöglicht der Dilatorröhre 217,
sich um das Einschubrohr 202 frei zu drehen. Eine solche Drehung
verringert das Verwinden oder eine andere Deformierung der Schlinge
und der Schlingen-/Hülsenkombination
während
der Platzierung der Schlinge. Der Querschnitt des Schafts 212 kann
eine konstante Form und Größe aufweisen
oder seine Form und Größe kann
entlang der Länge
des Schafts 212 variieren. Der Querschnitt des Schafts 212 kann
jede Form, zum Beispiel eine kreisförmige, halbkreisförmige, ovale
dreieckige oder rechteckige annehmen. Bei anderen Ausführungsformen
können
ein oder mehrere Abschnitte des Schafts 212, z. B. der
erste gerade Abschnitt 212b einen vergrößerten ausgestellten Bereich
umfassen, um das Gewebe außerhalb
des typischen Durchmessers des Schafts 212 zu erweitern. Der
Schaft 212 kann einen konisch zulaufenden Durchmesser aufweisen,
der bei der Erweiterung und Tunnelbildung durch das Gewebe und beim
Eintritt in das Lumen 206 hilfreich sein kann. Der Schaft 212 kann
auch z. B. eine oder mehrere Beschichtungen aufweisen, um die Einführung des
Schafts in einem Körper
einer Patientin oder in das Lumen 206 zu erleichtern.
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Bei
einer beispielhaften Ausführungsform
ist der Schaft 212 aus einem steifen Material, z. B. aus einem
Metall oder Polymermetall ausgebildet. Beispiele von geeigneten
Metallen umfassen Edelstahl, Titan und Legierungen wie z. B. Nitinol,
sind aber auf diese nicht beschränkt.
Geeignete Polymere, die als Beschichtung auf einem Metall verwendet
werden können,
um den Schaft 212 auszubilden, umfassen Kunststoffe, wie
z. B. Polytetrafluorethylen (PTFE), sind aber darauf nicht beschränkt. Bei
einigen Ausführungsformen
weist der Schaft eine gewisse Flexibilität auf und kann als halbstarr
bezeichnet werden. Der Schaft 212 kann massiv oder hohl
sein. Wenn der Schaft 212 zumindest teilweise hohl ist,
kann er ein Lumen (nicht dargestellt) mit einer oder mehreren Öffnungen
längs des
Schafts 212, z. B. an der distalen Spitze 212e oder
entlang der Seite des Schafts 212, umfassen.
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Obwohl
der Schaft 212 und der Handgriff 210 bei der dargestellten
Ausführungsform
im Wesentlichen auf der gleichen Ebene liegen, liegt bei anderen Ausführungsformen
zumindest ein Abschnitt des Schafts und der Handgriff auf unterschiedlichen
Ebenen. Gleichermaßen
kann der Schaft 212 Abschnitte umfassen, die auf verschiedenen
Ebenen angeordnet sind. Ein Teil oder mehrere Teile des Schafts 212 kann/können eine
gebogene, abgewickelte, Halo-, spiralförmige oder irgendeine andere
geeignete, einschließlich
eine im Wesentlichen gerade Form annehmen.
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Gemäß der beispielhaften
Ausführungsform ist
die Oberfläche
des Schafts 212 im Wesentlichen glatt. Jedoch kann der
Schaft 212 bei anderen Ausführungsformen eine Strukturbildung,
wie z. B. eine Stippenbildung aufweisen, um einen erhöhten Kraftschluss
in Bezug auf eine behandschuhte Hand eines medizinischen Anwenders
bereitzustellen. Bei anderen Ausführungsformen kann die Oberfläche des
Schafts 212 mit einem oder mehreren Arzneimitteln, wie
z. B. mit anästhetischen,
entzündungshemmenden,
gerinnungsfördernden,
gerinungshemmenden und/oder antibiotischen Mitteln, beschichtet
sein. Das Medikament kann dem Gewebe der Patientin zugeführt werden,
während
der Schaft 212 mit dem Gewebe in Berührung steht. Die Oberfläche des
Schafts kann mit einer Licht absorbierenden Beschichtung beschichtet
sein, um einen Glanz, z. B. unter einem Zystoskop, zu verringern.
Die Beschichtung kann ein Polymer, wie z. B. PTFE, oder ein anderes
geeignetes Material, wie z. B. eine Kunststofffolie, sein und kann
farbig sein, um die Erkennung zu erleichtern. Die Beschichtung kann
bei der Einführung
des Schafts 212 in den Körper einer Patientin helfen
oder das Einpassen des Schafts 212 in das Lumen 206 des
Einschubrohrs 202 erleichtern. Die Oberfläche des
Schafts 212 kann lackiert sein, so dass man sie vom umgebenden
Gewebe und der Flüssigkeit
unter einem Zystoskop leicht unterscheiden kann, um die Erkennung
unter dem Zystoskop zu erleichtern.
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3 zeigt
eine perspektivische Ansicht des Schlingen-Zuführungssystems 200,
das wie dargestellt zusammengebaut ist. Das Einschubrohr 202 passt
sich in das Lumen 106a der Dilatorröhre 107 der Schlingenanordnung 100 ein,
so dass das erste Ende 202a des Einschubrohrs 202 sich über das äußere Ende 107a der
Dilatorröhre 107 erstreckt
und das zweite Ende 202b des Einschubrohrs 202 sich über das
innere Ende 107b der Dilatorröhre erstreckt.
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Das
Einschubrohr 202 ist größenmäßig festgelegt
und ausgebildet, um sich verschiebbar durch das Lumen 106a der
Dilatorröhre 107 zu
bewegen. Bei der beispielhaften Ausführungsform ist das Einschubrohr 202 frei,
um sich durch die Dilatorröhre 107 in
Richtung des äußeren Endes 107a der
Dilatorröhre 107 vorzuschieben,
bis die ausgestellte Schulter 204 des Einschubrohrs 202 am
inneren Ende 107b der Dilatorröhre 107 anstößt. Der
Durchmesser der Schulter 204 ist größer als der Durchmesser des Lumens 106a der
Dilatorröhre 107 und
verhindert, dass sich das Einschubrohr 202 vollständig durch
die Dilatorröhre 107 in
Richtung des äußeren Endes 107a vorschiebt.
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Der
Schaft 212 der Zuführungsvorrichtung 208 passt
sich verschiebbar in das erste Ende 202a des Lumens 206 des
Einschubrohrs 202 ein. Bei weiteren Ausführungsformen
kann der Schaft 212 in das zweite Ende 202b des
Einschubrohrs 202 eingeführt werden. Bei einigen Ausführungsformen
ist das Einschubrohr 202 flexibel und kann gebogen werden, um
mit der Form der Dilatorröhre 107 und/oder
der Form des Schafts 212 der Zuführungsvorrichtung 208 übereinstimmen.
Bei weiteren Ausführungsformen
ist das Einschubrohr 202 halbstarr oder starr. Obwohl der
Schaft 212 in 3 für eine transabdominale oder
transvaginale Implantationsprozedur gebogen dargestellt ist, kann
der Schaft 212 in jeder geeigneten Weise geformt sein und
im Wesentlichen gerade, winkelförmige,
Halo- (z. B. einen gebogenen Abschnitt, der im Wesentlichen auf
einer einzigen, von der Ebene des Handgriffs unterschiedlichen Ebene
liegt) und und/oder spiralförmige
(z. B. einen gebogenen Abschnitt der spiralförmig durch mehrere Ebenen verläuft) Bereiche
umfassen. Andere Schaftformen, wie z. B. eine Halo- und/oder Spiralform, können für weitere Implantationsverfahren,
wie z. B. ein transobturales Verfahren geeignet sein.
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3 zeigt
außerdem
ein zweites Einschubrohr 302, das alle Merkmale des Einschubrohrs 202 aufweist.
Wie dargestellt, passt sich das Einschubrohr 302 verschiebbar
in eine Dilatorröhre 108 ein. Das
Einschubrohr 302 kann auch einen oder mehrere gebogene
oder abgeknickte Bereiche 304 aufweisen, was veranschaulicht,
dass die Einschubrohre 302 und 202 flexibel sein
können.
Während
das Einschubrohr 302 nicht in Zusammenhang mit einer Zuführungsvorrichtung
dargestellt ist, kann eine weitere Zuführungsvorrichtung analog zur
Zuführungsvorrichtung 208 vorgesehen
sein, um mit dem Einschubrohr 302 zusammenzuwirken. Alternativ
kann die einzelne Zuführungsvorrichtung 208 mit
beiden Einschubrohren 202 und 302 getrennt eingesetzt
werden.
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4A–4F veranschaulichen
konzeptionell ein beispielhaftes Verfahren zur Einführung einer
Schlinge 102 über
einen transabdominalen Implantationszugang unter Verwendung des
in 2 und 3 dargestellten Schlingen-Zuführungssystems 200.
Wie in 4A dargestellt, werden Schnitte 402a und 402b auf
jeder Seite der Mittellinie des Körpers im unteren Abdomen zusammen
mit einem Schnitt 404 gemacht, der in der vaginalen Wand
der Patientin erfolgt. Der Schaft 212 der Zuführungsvorrichtung 208 wird
in den abdominalen Schnitt 402a eingeführt, um darunter einen Durchgang
längs der hinteren
Fläche
des Schambeins durch das Körpergewebe
zu schaffen. Der Durchgang wird durch Hineinbewegen des Schafts 212 vom
abdominalen Schnitt 402a und durch den vaginalen Schnitt 404 in Richtung
des Pfeils 406 erzeugt. Der Schaft 212 wird eingeführt, bis
die Spitze 212e und zumindest ein Teil des geraden Bereichs 212d sich
vom vaginalen Schnitt 404 aus dem Körper erstreckt.
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Wie
in 4B dargestellt, wird danach das erste Ende 202a des
Einschubrohrs 202 des zusammengebauten Schlingen-Zuführungssystems 200 über die
Spitze 212e des Schafts in Richtung des Pfeils 408 gleiten
gelassen und der Schaft 212 nach oben in den Körper geschoben.
Das Einschubrohr 202 kann teilweise oder vollständig in
den Körper
geschoben werden, so dass das erste Ende 202a am abdominalen
Schnitt 402 aus dem Körper
herauskommt.
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Wie
in 4C dargestellt, wird der Schaft 212 danach
vom Körper
der Patientin aus dem abdominalen Schnitt 402a in Richtung
des Pfeils 410 zurückgezogen.
Gemäß einem
weiteren Merkmal zieht das Zurückziehen
des Schafts 212 das Einschubrohr 202 durch eine
Reibungskraft weiter in den Körper der
Patientin und teilweise aus dem Schnitt 402a. Sobald das
erste Ende 202a aus dem Schnitt 402a herausragt,
wird es danach vom medizinischen Anwender erfasst und gehalten,
während
die Zuführungsvorrichtung 208 in
Richtung des Pfeils 410 gezogen wird, um den Schaft 212 aus
dem Lumen 206 des Einschubrohrs 202 zu entfernen,
wobei das Einschubrohr 202 im Körper der Patientin verbleibt.
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Wie
in 4D dargestellt, werden die zuvor zu den 4A–4C beschriebenen
Prozeduren mit der Zuführungsvorrichtung 208 und
dem Einschubrohr 302 danach auf der contralateralen Seite
des Körpers
wiederholt. Mit den beiden eingeführten Einschubrohren 202 und 302 kann
eine Zystoskopie durchgeführt
werden, um die korrekte Platzierung zu überprüfen und die Unversehrtheit
der Harnblase festzustellen. Nach der Überprüfung der Platzierung ergreift
der medizinische Anwender die Enden 202a und 302a des
Einschubrohrs und zieht behutsam in Richtung der Pfeile 412a bzw. 412b.
Dadurch werden die Einschubrohre 202 und 302 durch
den Körper vom
vaginalen Schnitt 404 zumindest teilweise aus den abdominalen
Schnitten 402a bzw. 402b herausgezogen. Indem
er alternativ an den Enden 202a und 302a zieht,
platziert der Anwender die Schlingenvorrichtung 100 an
der gewünschten Örtlichkeit
unter der Harnröhre 999.
Während
der Platzierung kann sich der medizinische Anwender als Hilfe bei
der Positionierung der Schlingenvorrichtung 100 auf die
Lasche 112 beziehen. Falls erforderlich, können die Einschubrohre 202 und 302 und/oder
die Dilatorröhren 107 und 108 einmal
oder mehrmals gedreht werden, um ein Verwinden oder eine andere
Deformierung zu reduzieren, die an der Schlinge 102 und/oder der
Schlingenvorrichtung 100 aufgetreten sein könnte.
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Wie
in 4E–4F dargestellt,
kann der medizinische Anwender, sobald die Schlingenvorrichtung 100 passend
platziert ist, durch die Mitte der Lasche 122, z. B. entlang
der gepunkteten Linie 414, schneiden, die die Hülsenbereiche 104a und 104b trennt.
Die Lasche 112 wird weggeworfen und der Anwender zieht
die Einschubrohre 202 und 302 in Richtung der
Pfeile 416a bzw. 416b, um die Hülsenbereiche 104a und 104b von
der Schlinge 102 und aus dem Körper durch die abdominalen
Schnitte 402a und 402b gleiten zu lassen, wobei
die Schlinge 102 im periurethralen Gewebe unterhalb der Handblase 999 positioniert
verbleibt. Obwohl bei der beispielhaften Ausführungsform die Einschubrohre 202 und 302 vor
dem Schneiden der Lasche 112 ganz außerhalb des Körpers dargestellt
sind, können
bei anderen Ausführungsformen
die Schlingenvorrichtung 100 und die Einschubrohre so bemessen
sein, dass sich ein Teil des Einschubrohrs 202 und/oder 302 zum
Zeitpunkt des Schneidens der Lasche 112 immer noch im Körper befindet.
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5A–5E veranschaulichen
konzeptionell ein beispielhaftes Verfahren zum transvaginalen Einführen einer
Schlinge 102 in den Körper
einer Patientin unter Verwendung des in 2 dargestellten
Schlingen-Zuführungssystems 200.
Wie in 5A dargestellt, werden Schnitte 502a und 502b auf
jeder Seite der Mittellinie des Körpers im unteren Abdomen zusammen
mit einem Schnitt 504 gemacht, der in der vaginalen Wand
der Patientin erfolgt. Das Einschubrohr 202 wird in das
Lumen 106a der Dilatorröhre 107 der
Zuführungsvorrichtung 100 eingeführt. Gemäß dieser
beispielhaften Ausführungsformen
wird die distale Spitze 212e des Schafts 212 der
Zuführungsvorrichtung 208 in
das zweite Ende 202b des Einschubrohrs 202 eingeführt, bis sich
zumindest die Spitze 212e des Schafts und zumindest ein
Teil des geraden Bereichs 212d über das erste Ende 202a hinaus
erstrecken. Anhand des so errichteten Schlingen-Zuführungssystems 500 wird die
distale Spitze 212e des Schafts 212 in den vaginalen
Wandschnitt 504 in Richtung des Pfeils 506 eingeführt, um
einen Durchgang entlang der hinteren Fläche des Schambeins durch das
Körpergewebe
zu schaffen. Der Durchgang wird durch Hineinbewegen des Schafts 212 vom
vaginalen Wandschnitt 504 und durch den abdominalen Wandschnitt 404 erzeugt. Wenn
der Schaft durch den vaginalen Schnitt 504 in den Körper eingeführt wird,
tritt das Einschubrohr 202 ebenfalls in den Körper ein.
Wenn das Einschubrohr 202 während des Einführens auf
dem Schaft 212 gleitet, kann die Schulter 204 an
den Handgriff 210 anstoßen. Ein fortgesetztes Einführen schiebt
das erste Ende 202a des Einschubrohrs durch den abdominalen
Schnitt 502a aus dem Körper
heraus.
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Wie
in 5B dargestellt, wird das erste Ende 202a des
Einschubrohrs 202 danach vom medizinischen Anwender ergriffen
und die Zuführungsvorrichtung 208 aus
dem Körper
in Richtung des Pfeils 508 herausgezogen. Obwohl die beispielhafte Ausführungsform
von 5B das zweite Ende 202b des Einschubrohrs 202 darstellt,
das sich am vaginalen Schnitt 504 aus dem Körper erstreckt,
wobei sich gleichzeitig das erste Ende 202a aus dem abdominalen
Schnitt 502a erstreckt, muss dies nicht der Fall sein.
Bei einigen Ausführungsformen
ist das Einschubrohr 202 so bemessen, dass sich das zweite Ende 202b im
Körper
befindet, wenn das erste Ende 202a aus dem abdominalen
Schnitt 502a herausragt.
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Wie
in 5C dargestellt, werden die zuvor zu den 5A–5B beschriebenen
Prozeduren mit der Zuführungsvorrichtung 208 und
dem Einschubrohr 302 danach auf der contralateralen Seite
des Körpers
wiederholt. Mit den beiden eingeführten Einschubrohren 202 und 302 kann
eine Zystoskopie durchgeführt
werden, um die korrekte Platzierung zu überprüfen und die Unversehrtheit
der Harnblase festzustellen. Nach der Überprüfung der Platzierung ergreift
der medizinische Anwender die Enden 202a und 302a und
zieht behutsam in Richtung der Pfeile 512a bzw. 512b.
Dadurch werden die Einschubrohre 202 und 302 durch
den Körper
vom vaginalen Schnitt 504 zumindest teilweise aus den abdominalen Schnitten 502a bzw. 502b herausgezogen.
Indem er alternativ an den Enden 202a und 302a zieht,
platziert der medizinische Anwender die Schlingenvorrichtung 100 an
der gewünschten Örtlichkeit
unter der Harnröhre 999.
Während
der Platzierung kann sich der medizinische Anwender als Hilfe bei
der Positionierung der Schlingenvorrichtung 100 auf die
Lasche 112 beziehen. Falls erforderlich, können die Einschubrohre 202 und 302 und/oder
die Dilatorröhren 107 und 108 einmal
oder mehrmals gedreht werden, um ein Verwinden oder eine andere
Deformierung zu vermeiden, die an der Schlinge 102 und/oder der
Schlingenvorrichtung 100 aufgetreten sein könnte.
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Wie
in 5D–5E dargestellt,
kann der medizinische Anwender, sobald die Schlingenvorrichtung 100 passend
platziert ist, durch die Mitte der Lasche 122, z. B. entlang
der gepunkteten Linie 514, schneiden, die die Hülsenbereiche 104a und 104b trennt.
Die Lasche 112 wird weggeworfen und der Anwender zieht
die Einschubrohre 202 und 302 in Richtung der
Pfeile 516a bzw. 516b, um die Hülsenbereiche 104a und 104b von
der Schlinge 102 und aus dem Körper durch die abdominalen Schnitte 502a und 502b gleiten
zu lassen, wobei die Schlinge 102 im periurethralen Gewebe
unterhalb der Handblase 999 positioniert verbleibt. Obwohl
bei der beispielhaften Ausführungsform
die Einschubrohre 202 und 302 vor dem Schneiden
der Lasche 112 ganz außerhalb
des Körpers
dargestellt sind, können
bei anderen Ausführungsformen
der die Schlingenvorrichtung 100 und die Einschubrohre
so bemessen sein, dass sich ein Teil des Einschubrohrs 202 und/oder 302 zum
Zeitpunkt des Schneidens der Lasche 112 immer noch im Körper befindet.
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6 zeigt
eine perspektivische Ansicht eines montierten Schlingen-Zuführungssystems 600 gemäß einer
weiteren beispielhaften Ausführungsform
der Erfindung. Das System 600 umfasst die Zuführungsvorrichtung 208,
die Schlingenanordnung 100 und ein Einschubrohr 602.
Das Einschubrohr 602 umfasst ein erstes Ende 602a,
ein zweites Ende 602b und ein sich in Längsrichtung erstreckendes Durchgangslumen 606,
das längs
des Einschubrohrs zwischen dem ersten Ende 602a und dem
zweiten Ende 602b verläuft.
Das Einschubrohr 602 umfasst außerdem einen ersten Bereich 608 mit
einem ersten Außendurchmesser
und einen zweiten Bereich 610 mit einem zweiten Außendurchmesser,
der kleiner als der des ersten Bereichs 608 ist. Eine Schulter 604 ist
am Übergang
zwischen dem ersten und zweiten Außendurchmesser ausgebildet.
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Der
Bereich 610 mit reduziertem Durchmesser des Einschubrohrs 602 ist
größenmäßig festgelegt
und ausgebildet um sich verschiebbar durch das Lumen 106a hindurchzubewegen
und im Lumen 106a der Dilatorröhre 107 einzupassen.
Der Bereich 610 kann sich durch das Lumen 106a in
Richtung des äußeren Endes 107a der
Dilatorröhre 107 vorwärtsbewegen,
bis die Schulter 604 am inneren Ende 107b der
Dilatorröhre
anstößt. In einigen
Fällen
erstreckt sich ein Segment 610a des Bereichs 610 mit reduziertem
Durchmesser über
das äußere Ende 107a der Dilatorröhre 107 hinaus
und ein anderes Segment 610b des Bereichs 610 mit
reduziertem Durchmesser erstreckt sich über das innere Ende 107b der
Dilatorröhre 107 hinaus.
Die Schulter 604 ist größenmäßig festgelegt
und ausgebildet, um ihren Durchtritt durch das Lumen 106a (dargestellt
in 1) der Dilatorröhre 107 zu verhindern,
d. h. die Schulter 604 weist einen größeren Außendurchmesser als der Innendurchmesser
des Lumens 106a auf. Die beispielhafte Ausführungsform
von 6 veranschaulicht nur eine Schulter 604.
Jedoch kann das Einschubrohr 602 mehr als eine Schulter 604 umfassen,
wie dies z. B. nachfolgend detailliert mit Bezug auf 10 beschrieben
wird. Zudem können
die Bereiche 608 und 610 des Einschubrohrs jeweils
einheitliche Durchmesser aufweisen, die sich einmal oder mehrmals
graduell vergrößern oder
reduzieren, um z. B. Beulen, Rippen und/oder Nuten vorzusehen. Bei
anderen Ausführungsformen
weisen die beiden Bereiche 608 und 610 gleichgroße Außendurchmesser
wie die sich radial erstreckende Schulter 604 auf, die
einen größeren Durchmesser
als jeder Bereich aufweist und die zwei gleich großen Durchmesserbereiche
trennt.
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Das
Lumen 606 kann einen einheitlichen Durchmesser aufweisen
oder eine oder mehrere Stellen mit vergrößertem und/oder reduziertem Durchmesser
umfassen. Zum Beispiel können
die das Lumen 606 begrenzenden Innenwände des Einschubrohrs 602 Beulen,
Rippen, Schultern, Nuten oder andere inneren Protuberanzen zur Vergrößerung oder
Reduzierung des Durchmessers des Lumens 606 umfassen. Wie
zuvor beim Lumen 206 des Einschubrohrs 202 beschrieben,
ist das Lumen 606 größenmäßig so festgelegt
und ausgebildet, dass der Schaft 212 der Zuführungsvorrichtung 208 sich
verschiebbar in das Lumen 606 einpasst. Abhängig vom Schlingen-Implantationsverfahren
kann der Schaft 212 in das Lumen 606 entweder
vom ersten Ende 602a oder vom zweiten Ende 602b des
Einschubrohrs 602 eindringen. Das Einschubrohr 602 kann ebenfalls
eine Spitze 602c umfassen, die einen Konus und/oder reduzierten
Außendurchmesser
aufweist. Die Spitze 602c kann z. B. kegelförmig sein.
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7 zeigt
eine perspektivische Ansicht eines montierten Schlingen-Zuführungssystems 700 gemäß einer
weiteren beispielhaften Ausführungsform
der Erfindung. Das System 700 umfasst die Zuführungsvorrichtung 208,
die Schlingenvorrichtung 100 und das Einschubrohr 602.
Die Zuführungsvorrichtung 208 ist
mit einem optionalen Schubmechanismus 702 ausgestattet.
Wie in der beispielhaften Ausführungsform
von 7 dargestellt, passt sich das Einschubrohr 602,
wie oben zu 6 beschrieben, verschiebbar
in die Dilatorröhre 107 der
Schlingenvorrichtung 100 ein. Der Bereich 610 mit
reduziertem Durchmesser des Einschubrohrs 602 passt sich
verschiebbar in das Lumen 106a der Dilatorröhre 107 ein,
so dass sich ein Segment 610a über das äußere Ende 107a der
Dilatorröhre
hinaus erstreckt. Der Schaft 212 der Zuführungsvorrichtung 208 passt sich
am zweiten Ende 602b des Einschubrohrs 602 verschiebbar
in das Lumen 606 ein. Ein Bereich 212f des Schafts 212 erstreckt
sich durch das Lumen 606 und über das erste Ende 602a des
Einschubrohrs 602 hinaus.
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Der
optionale Schubmechanismus 702 passt sich auf dem Schaft 212 der
Zuführungsvorrichtung 208 so
ein, dass der Schubmechanismus über
jeden Bereich des Schafts 212 frei gleiten kann. Bei der
beispielhaften Ausführungsform
passt sich der Schubmechanismus 702 auf dem Schaft 212 vor
der Einführung
des Schafts in das Lumen 606 ein. Der Schubmechanismus 702 umfasst
einen Griffbereich 702a zum Ergreifen durch einen medizinischen
Anwender und eine distale Fläche 702b.
Bei der beispielhaften Ausführungsform
weist die distale Fläche 702b einen
gleichgroßen
oder größeren Außendurchmesser
als der Bereich 608 des Einschubrohrs 602 am zweiten
Endbereich 602b auf, so dass die distale Fläche 702b im
Verlauf des Vorschiebens des Schubmechanismus 702 vom Handgriff 210 zur
distalen Spitze 212e des Schafts am zweiten Ende 602b des
Einschubrohrs 602 anstößt.
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Bei
weiteren Ausführungsformen
verjüngt sich
der Durchmesser des Schubmechanismus 702 und ein dem Griffbereich 702a benachbarter
Bereich weist einen größeren Durchmesser
als die distale Fläche 702b oder
umgekehrt auf. Bei einer derartigen verjüngenden Ausführungsform
verjüngt
sich der Schubmechanismen 702 in der Nähe der distalen Oberfläche 702b und
die distale Fläche 702b weist einen
kleineren Außendurchmesser
als der Innendurchmesser des Lumens 606 auf. Bei dieser
Ausführungsform
kann die distale Fläche 702b in
das Lumen 606 zwischen dem Schaft 212 und der
Wand des Einschubrohrs eingekeilt werden, die das Lumen 606 begrenzt.
Ein derartiges Einkeilen kann zum Erweitern des Lumens 606 dienen
und das Herabgleiten des Einschubrohrs 602 vom Schaft 212 erleichtern.
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Während der
Anwendung des Systems 700 kann der medizinische Anwender
die Zuführungsvorrichtung 208 mit
der einen Hand durch den Handgriff 210 ergreifen und den
Schubmechanismus 702 mit der anderen Hand über den
Griffbereich 702a ergreifen. Der medizinische Anwender
kann dann den Schubmechanismus 702 vom Handgriff 210 weg
zur distalen Spitze 212e des Schafts hin verschieben. Während dem
Vorschieben stößt die distale
Fläche 702b des
Schubmechanismus 702 gegebenenfalls am zweiten Ende 602b des
Einschubrohrs 602 an. Ein fortgesetztes Vorschieben des
Schubmechanismus 702 schiebt das Einschubrohr 602 in
das Lumen am inneren Ende 107b der Dilatorröhre 107,
bis die Schulter 604 am innere Ende 107b der Dilatorröhre anstößt. Ein
weiteres Vorschieben des Schubmechanismus 702 schiebt das
Einschubrohr 602 zusammen mit der Dilatorröhre 107 vom
Schaft 202 herunter.
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8A–8D veranschaulichen
konzeptionell ein beispielhaftes Verfahren zum transvaginalen Einführen einer
Schlinge 102 in den Körper
einer Patientin unter Verwendung des in 7 dargestellten
Schlingen-Zuführungssystems 700.
Wie in 8A dargestellt, werden Schnitte 802a und 802b auf
jeder Seite der Mittelinie des Körpers
im unteren Abdomen zusammen mit einem Schnitt 804 gemacht,
der in der vaginalen Wand der Patientin erfolgt. Das montierte Schlingen-Zuführungssystem 700 umfasst
die Zuführungsvorrichtung 208,
die Schlingenvorrichtung 100 und das Einschubrohr 602. Der
Schaft 212 der Zuführungsvorrichtung 208 wird in
den vaginalen Wandschnitt 804 in Richtung des Pfeils 806 eingeführt, um
einen Durchgang längs
der hinteren Fläche
des Schambeins nach oben durch das Körpergewebe zu schaffen. Wenn
der Schaft 212 durch den vaginalen Schnitt 804 in
den Körper
eingeführt
wird, tritt das Einschubrohr 602 ebenfalls in den Körper ein.
Wenn das Einschubrohr 602 auf dem Schaft 212 während der
Einführung
gleitet, kann das zweite Ende 602b an der distalen Oberfläche 702b des
Schubmechanismus 702 anstoßen.
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Wie
in 8B dargestellt, ergreift der medizinische Anwender
den Handgriff 210 der Zuführungsvorrichtung 208 und
hält die
Vorrichtung, während
die andere Hand den Griffbereich 702a des Schubmechanismus 702 ergreift.
Der medizinische Anwender schiebt dann den Schubmechanismus 702 gleitend
distal den Schaft 212 hinauf. Wenn die distale Fläche 702b am
zweiten Ende 602b des Einschubrohrs 602 anstößt, schiebt
ein fortgesetztes distales Vorschieben des Schubmechanismus das Einschubrohr 602 durch
den vaginalen Schnitt 804 in den Körper der Patientin. Das Vorschieben
setzt sich in Richtung eines Pfeils 809 fort, bis das erste
Ende 602a des Einschubrohrs 602 aus dem abdominalen Schnitt 802a herauskommt.
Der medizinische Anwender ergreift dann das erste Ende 602a während die
Zuführungsvorrichtung 208 in
Richtung des Pfeils 808 herausgezogen wird. Der Schaft 212 wird
mittels des zweiten Endes 602b des Einschubrohrs 602 aus dem
Lumen 606 herausgezogen. Der Schubmechanismus 702 bleibt
mit dem Schaft 212 verbunden.
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Wie
in 8C dargestellt, wird die zuvor zu den 5A–5B beschriebene
Prozedur mit der Zuführungsvorrichtung 208 und
dem Einschubrohr 682 danach auf der contralateralen Seite
des Körpers wiederholt.
Mit den beiden eingeführten
Einschubrohren 602 und 682 kann eine Zystoskopie
durchgeführt
werden, um die korrekte Platzierung zu überprüfen und die Unversehrtheit
der Harnblase festzustellen. Nach der Überprüfung der Platzierung ergreift der
medizinische Anwender die Enden 602a und 682a und
zieht behutsam in Richtung der Pfeile 812a bzw. 812b.
Dadurch werden die Einschubrohre 602 und 682 durch
den Körper
vom vaginalen Schnitt 804 zumindest teilweise aus den abdominalen
Schnitten 802a bzw. 802b herausgezogen. Indem
er alternativ an den Enden 602a und 682a zieht,
platziert der Anwender die Schlingenvorrichtung 100 an
der gewünschten Örtlichkeit
unter der Harnröhre 999.
Während
der Platzierung kann sich der medizinische Anwender als Hilfe bei
der Positionierung der Schlingenvorrichtung 100 auf die
Lasche 112 beziehen. Falls erforderlich, können die
Einschubrohre 602 und 682 und/oder die Dilatorröhren 107 und 108 einmal oder
mehrmals gedreht werden, um ein Verwinden oder eine andere Deformierung
zu reduzieren, die an der Schlinge 102 und/oder der Schlingenvorrichtung 100 aufgetreten
sein könnte.
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Wie
in 8C–8D dargestellt,
kann der medizinische Anwender, sobald die Schlingenvorrichtung 100 passend
platziert ist, durch die Mitte der Lasche 122, z. B. entlang
der gepunkteten Linie 814, schneiden, die die Hülsenbereiche 104a und 104b trennt.
Die Lasche 112 wird weggeworfen und der Anwender zieht
die Einschubrohre 602 und 682 in Richtung der
Pfeile 812a bzw. 812b, um die Hülsenbereiche 104a und 104b von
der Schlinge 102 und aus dem Körper durch die abdominalen Schnitte 802a und 802b gleiten
zu lassen, wobei die Schlinge 102 im periurethralen Gewebe
unterhalb der Handblase 999 positioniert verbleibt. Obwohl
bei der beispielhaften Ausführungsform
die Bereiche 610 und 680 der Einschubrohre 602 bzw. 682 mit
reduziertem Durchmesser vor dem Schneiden der Lasche 112 ganz
außerhalb
des Körpers
dargestellt sind, können bei
anderen Ausführungsformen
die Schlingenvorrichtung 100 und die Einschubrohre so bemessen sein,
dass sich ein Segment des Bereichs 610 und/oder 680 zum
Zeitpunkt des Schneidens der Lasche 112 immer noch im Körper befindet.
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9 zeigt
eine perspektivische Ansicht eines montierten Schlingen-Zuführungssystems 900 gemäß einer
weiteren beispielhaften Ausführungsform
der Erfindung. Das System 900 umfasst die Schlingenvorrichtung 100,
die Zuführungsvorrichtung 208,
und ein Einschubrohr 902. Das Einschubrohr 902 umfasst
ein erstes Ende 902a und ein zweites Ende 902b.
Das Einschubrohr 902 umfasst ebenfalls eine Schulter oder
ein aufgestelltes Ende 904, das am zweiten Ende 902b angeordnet
ist, wo der Außendurchmesser
des Einschubrohrs im Wesentlichen größer als der des restlichen
Bereichs des Einschubrohrs ist. Das Einschubrohr 902 umfasst
auch ein sich in Längsrichtung
erstreckendes Durchgangslumen 906, das längs des
Einschubrohrs zwischen dem ersten Ende 902a und dem zweiten
Ende 902b verläuft,
und einen Fensterabschnitt 908, wo ein Teil der Wand des
Einschubrohrs fehlt.
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Ebenso
wie das Einschubrohr 202 von 2–3 ist
das Einschubrohr 902 größenmäßig festgelegt
und ausgebildet, um sich verschiebbar durch das Lumen 106a der
Dilatorröhre 107 zu
bewegen. Bei der beispielhaften Ausführungsform kann das Einschubrohr 902 durch
die Dilatorröhre 107 in Richtung
des äußeren Endes 107a der
Dilatorröhre ungehindert
vorgeschoben werden, bis die ausgestellte Schulter 904 des
Einschubrohrs 902 am inneren Ende 107b der Dilatorröhre 107 anstößt. Der Außendurchmesser
der Schulter 904 ist größer als
der Durchmesser des Lumens 106a der Dilatorröhre 107 und
verhindert, dass das Einschubrohr 902 vollständig durch
die Dilatorröhre 107 in
Richtung des äußeren Endes 107a vorgeschoben
wird.
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Bei
der beispielhaften Ausführungsform
von 9 passt sich der Schaft 212 der Zuführungsvorrichtung 208 verschiebbar
in das erste Ende 902a des Lumens 906 des Einschubrohrs 902 ein.
Bei weiteren Ausführungsformen
kann der Schaft 212 in das zweite Ende 902b des
Einschubrohrs 902 eingeführt werden. Bei der beispielhaften
Ausführungsform
befindet sich ein Teil des Schafts 912a nicht im Lumen 906,
während
sich ein anderer Bereich 912b im Lumen befindet. Bei einigen
Ausführungsformen
ist das Einschubrohr 902 flexibel und kann gebogen werden, um
mit der Form der Dilatorröhre 107 und/oder
der Form des Schafts 212 der Zuführungsvorrichtungen 208 übereinzustimmen.
Bei weiteren Ausführungsformen
ist das Einschubrohr 902 halbstarr oder starr. Obwohl der
Schaft 212 in 9 für eine transabdominale oder
transvaginale Implantationsprozedur gebogen dargestellt ist, kann
der Schaft 212 in jeder geeigneten Weise geformt sein und
im Wesentlichen gerade, abgewinkelte, und/oder spiralförmige Bereiche
umfassen. Andere Schaftformen, wie z. B. eine Spiralform, können für weitere
Implantationsverfahren, wie z. B. ein transobturales Verfahren geeignet sein.
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Das
Einschubrohr 902 umfasst auch einen Fensterabschnitt 908,
worin ein Teil der Wand des Einschubrohrs, die das Lumen 906 bestimmt,
entfernt ist, fehlt oder ausgeschnitten ist, um dadurch das Lumen 906 freizulegen.
Der Fensterabschnitt 908 liegt zwischen dem ersten Ende 902a und
dem zweiten Ende 902b. Längs des Fensterabschnitts 908 ist
ein Teil der Wand des Einschubrohrs 902 entfernt, um zwei
Abschnitte 902c und 902a zu definieren, in denen
die Wand des Einschubrohrs nicht entfernt ist. Wie in der beispielhaften
Ausführungsform von 9 dargestellt,
ist der Bereich 912b des Schaftes freigelegt, der sich
im Fensterabschnitt 908 befindet. Der Fensterabschnitt 908 erleichtert
das Gleiten des Schaftes 212 im Lumen 906 des
Einschubrohrs 902, da ein geringerer Oberflächenbereich
für eine
Berührung
zwischen dem Schaft 212 den Innenwänden des Einschubrohrs gegeben
ist.
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10 zeigt
eine perspektivische Ansicht eines montierten Schlingen-Zuführungssystems 1000 gemäß einer
weiteren beispielhaften Ausführungsform
der Erfindung. Das System 1000 umfasst die Schlingenvorrichtung 100,
die Zuführungsvorrichtung 208 und
ein Einschubrohr 1002. Das Einschubrohr 1002 umfasst
ein erstes Ende 1002a und ein zweites Ende 1002b und
ein sich in Längsrichtung
erstreckendes Durchgangslumen 1006, das längs des
Einschubrohrs zwischen dem ersten Ende 1002a und dem zweiten
Ende 1002b verläuft.
Das Einschubrohr 1002 umfasst ebenfalls zwei Endbereiche 1008 und 1009,
die in der Nähe
der Enden 1002a bzw. 1002b angeordnet sind. Unmittelbar
an den Enden 1002a und 1002b und zwischen den
Endbereichen 1008 und 1009 ist ein Zwischenbereich 1010 angeordnet, der
einen kleineren Außendurchmesser
als die Endbereiche 1008 und 1009 aufweist. Eine
Schulter 1004a wird durch den Übergang zwischen dem Endbereich 1008 und
dem Zwischenbereich 1010 ausgebildet. Gleichermaßen wird
eine Schulter 1004b durch den Übergang zwischen dem Endbereich 1009 und
dem Zwischenbereich 1010 ausgebildet.
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Der
Zwischenbereich 1010 ist größenmäßig festgelegt und ausgebildet,
um sich verschiebbar durch das Lumen 106a der Dilatorröhre 107 zu
bewegen. Der Zwischenbereich 1010 kann durch das Lumen 106a der
Dilatorröhre 107 in
Richtung des äußeren Endes 107a oder
des inneren Endes 107b vorgeschoben werden, bis die ausgestellte
Schulter 1004b oder 1004a des Einschubrohrs am
inneren Ende 107b oder mm äußeren Ende 107a anstößt. Die
Außendurchmesser
der Schultern 1004a und 1004b sind größer als
der Innendurchmesser des Lumens 106a und ein Vorschieben
der Schultern 1004a und 1004b im Lumen wird verhindert.
Folglich kann der Zwischenbereich nicht vollständig aus dem Lumen 106a der
Dilatorröhre 107 herausgleiten
und das Einschubrohr 1002 bleibt verschiebbar an der Schlingenvorrichtung 100 befestigt.
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Wie
in der beispielhaften Ausführungsform von 10 dargestellt,
kann ein Abschnitt 1010a des Zwischenbereichs 1010 jenseits
des äußeren Endes 107a der
Dilatorröhre 107 liegen
und ein Abschnitt 1010b kann außerhalb des inneren Endes 107b liegen.
Bei weiteren Ausführungsformen
kann die Länge
des Zwischenbereichs 1010 ähnlich der der Dilatorröhre 107 sein,
so dass die Abschnitte 1010a und/oder 1010b in
Bezug auf die Gesamtlänge
des Zwischenbereichs 1010 sehr klein sind oder sogar fehlen;
eine solche Ausführungsform
kann einen geringen oder keinen Raum zum Gleiten des Zwischenbereichs 1010 im
Lumen 106a lassen.
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Obwohl
der Zwischenbereich 1010 bei der beispielhaften Ausführungsform
von 10 in der Nähe
des Mittelpunkts des Einschubrohrs 1002 angeordnet ist,
ist bei anderen Ausführungsformen
der Zwischenbereich 1010 in der Nähe des ersten Endes 1002a oder
des zweiten Endes 1002b angeordnet.
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Bei
der beispielhaften Ausführungsform
von 10 weisen die Endbereiche 1008 und 1009 ähnliche
Außendurchmesser
wie die der Schultern 1004a und 1004b auf. Bei
weiteren Ausführungsformen
weisen die Endbereiche 1008 und 1009 kleinere oder
größere Außendurchmesser
als die Schultern 1004a und 1004b auf. Wie in
der beispielhaften Ausführungsform
dargestellt, weisen die Endbereiche 1008 und 1009 größere Außendurchmesser
als der Zwischenbereich 1010 auf. Jedoch haben bei weiteren
Ausführungsformen
die Endbereiche 1008 und 1009 ähnliche Außendurchmesser oder kleinere
Außendurchmesser
als der Zwischenbereich 1010; wobei in diesem Fall die
Endbereiche 1008 und 1009 kleinere Außendurchmesser
als die Schultern 1004a und 1004b aufweisen. Darüber hinaus
können
bei einigen Ausführungsformen
die Endbereiche 1008 und 1009 ähnliche oder unterschiedliche
Außendurchmesser
in Bezug zueinander aufweisen.
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Bei
einigen Ausführungsformen
wird das Einschubrohr 1002 vom medizinischen Anwender vor
der Implantation der Schlinge 102, z. B. im Anschluss an
das verschiebbare Einpassen des Zwischenbereichs 1010 im
Lumen 106a montiert, wobei ein oder mehrere Endbereiche 1008 und/oder 1009 am
Zwischenbereich 1010 angebracht werden, um das Einschubrohr 1002 an
der Schlingenvorrichtung 100 zu befestigen. Bei anderen
Ausführungsformen wird
die Einschubröhre 1002 im
Verlauf der Herstellung montiert und kann im Zusammenhang mit der Schlingenvorrichtung 100 produziert
werden.
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Sofern
hierin nicht anderweitig angegeben, werden die verschiedenen Komponenten
der Erfindung aus biokompatiblem Material und/oder Materialien hergestellt,
die z. B. Poly-Alpha-Hydroxysäuren (z.
B. Polylactide, Polyglykolide und deren Kopolymere), Polyanhydride,
Polyorthoester, segmentierte Block-Kopolymere von Polyethylen-Glykol
und Polybutylen-Terephtalat
(PolyActiveTM), Tyrosin-Derivat-Polymere
oder Poly(esteramide), ein Polyethylen/Ethylen-Vinylacetat(EVA)-Gemisch, Polyethylen, Polyester,
Nylon, Polypropylen, thermoplastisches fluoriniertes Ethylen-Propylen
(FEP), TFP, Edelstahl, schmiedbares Metall oder irgendeine Kombination dieser
Materialien umfassen können.
Bei bestimmten Ausführungsformen
umfassen die Zuführungsvorrichtungen
der Erfindung Leichen-, Tier- und oder autogenetisches Gewebe.
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Die
hierin offenbarten Zeichnungen sind nicht notwendigerweise maßstabsgerecht,
stattdessen wurde die Betonung allgemein auf die Veranschaulichung
der Prinzipien der Erfindung gelegt.
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Variationen,
Modifikationen und andere Implementierungen des hier Beschriebenen
werden dem Durchschnittsfachmann einleuchten, ohne vom Wesen und
Umfang der Erfindung abzuweichen. Dementsprechend ist die Erfindung
nicht nur auf die vorausgegangene veranschaulichende Beschreibung beschränkt. Für zusätzliche
beispielhafte Merkmale, die zusammen mit der Erfindung, einschließlich der hier
beschriebenen Ausführungsformen,
verwendet werden können,
wird auf die Dokumente Bezug genommen, die hierin zuvor aufgelistet
und in ihrer Gesamtheit durch Bezugnahme miteinbezogen wurden. Alle
funktionsfähigen
Kombinationen zwischen den oben beschriebenen beispielhaften Ausführungsformen
und jenen Merkmalen, die in der US-Patentanmeldung mit der Nummer
10/642,365 mit dem Titel „Systems,
Methods and Devices Relating to Delivery of Medical Implants", der US-Patentanmeldung mit der
Nummer 10/642,365 mit dem Titel „Systems, Methods and Devices
Relating to Delivery of Medical Implants" und der US-Patentanmeldung mit der
Nummer 10/957, 926 mit dem Titel „Systems and Methods for Delivering
a Medical Implant to an Anatomical Location in a Patient" werden als potentiell
patentfähige Ausführungsformen
der Erfindung erachtet. Die Inhalte aller überall in dieser Anmeldung
zitierten Referenzen, Patente und veröffentlichten Patentanmeldungen
sowie deren dazugehörigen
Figuren werden hiermit in ihrer Gesamtheit durch Bezugnahme miteinbezogen.
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Es
existieren viele Äquivalente
der spezifischen Ausführungsformen
der Erfindung und der spezifischen Verfahren und Praktiken im Zusammenhang
mit den hierin beschriebenen Systemen und Verfahren. Zusätzlich zur
Verwendung für
eine transabdominale und transvaginale Zuführung einer implantierbaren
Schlinge kann die Erfindung beispielhaft auch mit einer transobturalen
Implantationsprozedur eingesetzt werden. Bei einer solchen Prozedur
wird der Schaft einer Zuführungsvorrichtung
durch einen Schnitt in den ischiopubischen Bereich eingebracht und
durch ein Foramen obturatum und durch die vaginale Wand geführt. Ein
Einschubrohr kann dann über
das Ende des Schaftes geschoben werden, der sich durch die vaginale
Wand erstreckt. Das Einschubrohr kann längs des Schafts durch das Foramen
obturatum hindurchgeführt
werden, bis ein Ende des Einschubrohrs sich durch den ischiopubischen Schnitt
erstreckt. Alternativ kann der Schaft ausreichend zurückgezogen
werden, um das Ende des Einschubrohrs aus dem ischiopubischen Schnitt
zu ziehen. Der medizinische Anwender kann danach das Einschubrohrende
ergreifen und die Zuführungsvorrichtungen
herausziehen, um einen Bereich der Schlingenanordnung im Körper des
Patienten zu belassen. Die Prozedur kann auf der contralateralen Seite
des Körpers
mit der gleichen oder einer zweiten Zuführungsvorrichtung wiederholt
werden. Die medizinische Anwender und kann danach die Einschubrohre
verwenden, um die Schlingenposition einzustellen und danach, wie
oben für
andere Prozeduren beschrieben, eine schützende Hülse entfernen. Die Entfernung
der Einschubrohre und der Hülse
kann die Schlingenenden in der Nähe
oder durch die entsprechenden Membranae obturatoriae positioniert hinterlassen.
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Dementsprechend
ist die Erfindung nicht auf die hierin offenbarten Ausführungsformen,
Methoden und Praktiken beschränkt.