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DE602005005056T2 - Systeme mit einem schubrohr zur abgabe einer harnröhrenschlinge - Google Patents

Systeme mit einem schubrohr zur abgabe einer harnröhrenschlinge Download PDF

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DE602005005056T2
DE602005005056T2 DE602005005056T DE602005005056T DE602005005056T2 DE 602005005056 T2 DE602005005056 T2 DE 602005005056T2 DE 602005005056 T DE602005005056 T DE 602005005056T DE 602005005056 T DE602005005056 T DE 602005005056T DE 602005005056 T2 DE602005005056 T2 DE 602005005056T2
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insertion tube
tube
shaft
sling
lumen
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DE602005005056T
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Michael S. Brookline CHU
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Boston Scientific Ltd Barbados
Original Assignee
Boston Scientific Ltd Barbados
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Publication date
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Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die Erfindung bezieht sich auf ein System und auf Verfahren zur Zuführung einer implantierbaren Schlinge an eine anatomische Örtlichkeit in einem Patienten. Die Erfindung richtet sich in verschiedenen Ausführungsformen auf Systeme und Verfahren bezüglich des Einsatzes eines Einschubrohrs während der Schlingenzuführung.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Anatomische Gewebe können bedingt durch das Alter, eine Verletzung oder eine Krankheit geschwächt oder geschädigt werden. Dieser Rückgang der strukturellen Intaktheit der anatomischen Gewebe kann signifikante medizinische Folgen haben. Selbst bei der Absenz einer Gewebsnekrose kann eine Schwächung einer anatomischen Struktur eine oder mehrere der biologischen Funktionen des Gewebes beeinträchtigen. Um diese Auswirkung auf biologische Funktionen lindern zu helfen, wurden implantierbare, unterstützende Schlingen entwickelt. Diese Schlingen können in einen Patient implantiert werden, um eine Unterstützung für das geschwächte oder geschädigte Gewebe bereitzustellen. Die durch die Schlinge bereitgestellte Unterstützung imitiert die natürliche Position und Struktur des Gewebes und ist dadurch behilflich, die Schädigung der biologischen Funktion zu mindern oder zu eliminieren, die aus der Schwächung oder Schädigung des Gewebes herrührt. Obwohl unterstützende Schlingen in zahlreichen Zusammenhängen hinsichtlich der Schwächung einer Vielzahl von anatomischen Geweben eingesetzt wurden, haben sie sich teilweise als brauchbar erwiesen, um eine Urin-Inkontinenz zu mindern, die aus einer Schwächung oder Schädigung des urethralen-, periurethralen und/oder Harnblasen-Gewebes herrühren.
  • Eine stressbedingte Urin-Inkontinenz (SUI) betrifft vorwiegend Frauen, aber auch Männer, und wird hauptsächlich durch zwei Gegebenheiten, einer intrinsischen Sphinkter-Defizienz (ISD) und einer Hypermobilität hervorgerufen. Diese Gegebenheiten können unabhängig oder in Kombination auftreten. Beim ISD versagt die korrekte Schließung (Verschluss) des in der Harnröhre angeordneten Harn-Ringmuskelventils, was ein Entweichen von Urin aus der Harnröhre während einer stressigen Aktivität verursacht. Die Hypermobilität ist ein Zustand, bei dem der Beckenboden ausgedehnt, geschwächt oder geschädigt ist, was eine Drehung und Senkung des Harnblasenhalses und der proximalen Harnröhre als Reaktion auf einen Anstieg des intraabdominalen Drucks (z. B. aufgrund eines Niesens, Hustens oder einer Anspannung) verursacht. Als Folge davon wird die Reaktionszeit des Patienten bzw. der Patientin unzureichend, um die Harnröhren-Schließung voranzutreiben und demzufolge leidet die Patientin an einem Harnauslauf oder Harnfluss. Die SUI hat eine Vielzahl von Ursachen, die eine Schwangerschaft, das Alter, eine Infektion, eine Verletzung, einen angeborenen Defekt und eine Erkrankung umfassen, aber darauf nicht beschränkt sind.
  • Eine gängige Behandlung des SUI umfasst eine Platzierung von implantierbaren Schlingen unter dem Harnblasenhals oder der mittleren Harnröhre, um eine Harnröhren-Plattform vorzusehen. Die Platzierung der Schlinge begrenzt die Senkung des Fascia endopelvina. Es gibt zahlreiche Verfahren zur Platzierung der Schlinge. Die Schlingen können unter Verwendung von traditionellen Knochenverankerungsmethoden sowie kürzlich entwickelten ankerlosen Verfahren fixiert und stabilisiert werden. Eine instrumentelle Ausrüstung zur operativen Behandlung der Harninkontinenz bei Frauen wurde in WO02065921 offenbart und umfasst zumindest eine gebogene Nadel, mittels der ein Band eingesetzt wird, das von der Vagina auf beiden Seiten der Harnröhre zur Bauchdecke führt, wobei eine Schlaufe gebildet wird, die das Bindegewebe unterstützt. Das Band ist lösbar mit der Nadel verbunden. Darüber hinaus existiert eine Vielzahl von Implantationsprozeduren, die verschiedene Applikationswege umfassen. Diese Prozeduren statten die Ärzte mit einer Auswahl von Implantationsoptionen aus. Die Ärzte können einfach unter den verschiedenen Implantationsprozeduren auswählen, die auf zahlreichen patientenspezifischen Faktoren basieren, die das Alter, das Geschlecht, den allgemeinen Gesundheitszustand, die Lokalität des Gewebedefekts, den Grad der Gewebeschädigung und dergleichen einschließt, aber darauf nicht beschränkt ist. Ferner können die Ärzte aus zahlreichen Schlingen-Zuführungsvorrichtungen auswählen, die die Schlingenplatzierung erleichtern.
  • Trotz der zahlreichen Fortschritte bei der Schlingen-Bauform, den Implantations-Methodiken und Zuführungsvorrichtungen ist kein einzelnes Verfahren und/oder keine Vorrichtung für jede Situation geeignet. Demzufolge wären Vorrichtungen, Systeme und Verfahren für das Medizinwesen von Vorteil, die neue Methoden zur Schlingenimplantation ermöglichen.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Die Erfindung ist auf Defizite des Standes der Technik gerichtet, indem sie Vorrichtungen, Systeme und Verfahren zur Erleichterung der Zuführung eines Implantats an eine anatomische Örtlichkeit bereitstellt. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform kann die Vorrichtung eingesetzt werden, um ein Implantat, wie z. B. eine Schlinge zur Behandlung einer Harn-Inkontinenz, einer mittleren Harnröhrenposition einer Patientin zuzuführen. Die Verfahren und Systeme der Erfindung vereinfachen die Zuführung des Implantats durch die Verwendung eines Zuführungssystems, das ein Einschubrohr umfasst.
  • Bei einem Aspekt stellt die Erfindung ein Schlingen-Zuführungssystem mit einer Schlingenvorrichtung (100) bereit, die eine implantierbare Schlinge umfasst, die größenmäßig festgelegt und ausgebildet ist, um eine Harnröhren-Plattform bereitzustellen. Die Schlingenvorrichtung kann außerdem eine Hülse umfassen, um die Schlinge zumindest teilweise abzudecken. Bei bevorzugten Ausführungsformen ist die Schlinge im Inneren der Hülse freigängig und berührt weder die Hülse noch irgendetwas anderes. Die Hülse kann eine Aussparung umfassen, die einen Teil der Schlinge freilegt. Die Hülse umfasst einen Schlaufenbereich, der zumindest teilweise durch eine Lasche abgedeckt ist, die sich aus der Ebene der Hülse und der Schlinge erstreckt. Bei einigen Ausführungsformen verhindert die Lasche, dass sich die Hülse sich von der Schlinge entfernt und das Abschneiden der Lasche ermöglicht eine Demontage der Schlinge. Die Schlingenvorrichtung umfasst außerdem erste und zweite Dilatorröhren, die längs verlaufenden Durchgangslumina aufweisen und an ersten und zweiten Enden der Schlingenvorrichtung angeordnet sind. Bei einigen Ausführungsformen sind die Dilatorröhren an den Enden der Hülse befestigt. Bei anderen Ausführungsformen sind die Dilatorröhren ebenfalls oder alternativ an den Enden der Schlinge befestigt.
  • Bei den bevorzugten Ausführungsformen weist das Schlingen-Zuführungssystem eine oder mehrere Einschubrohre zum verschiebbaren Einpassen in den Dilatorröhren der Schlingenvorrichtung auf. Das Einschubrohr umfasst eine Schulter oder ein ausgestelltes Ende, wo der Außendurchmesser des Einschubrohrs im Wesentlichen größer als der restliche Bereich des Einschubrohrs ist. Die Schulter ist größenmäßig festgelegt und ausgelegt, um sich verschiebbar in das Lumen des Einschubrohrs einzupassen. Auf ähnliche Weise ist das Lumen des Einschubrohrs größenmäßig festgelegt und ausgebildet, um sich verschiebbar über den Schaft der Zuführungsvorrichtung anzupassen. Gemäß einem Merkmal ermöglicht dieser Aufbau dem Einschubrohr, sich um den Schaft frei zu drehen und ermöglicht der Dilatorröhre, sich um das Einschubrohr frei zu drehen. Eine solche Drehung verringert eine Verwindung oder Deformierung der Schlinge und der Schlingen-/Hülsenkombination während der Platzierung der Schlinge. Der Schaft der Zuführungsvorrichtung kann von jedem Ende des Einschubrohrs in das Lumen des Einschubrohrs eingeführt werden. Der Schaft und der Handgriff der Zuführungsvorrichtung können im Wesentlichen auf der gleichen Ebene oder auf verschiedenen Ebenen liegen und der Schaft kann Abschnitte umfassen, die auf verschiedenen Ebenen liegen. Einer oder mehrere Teile des Schafts können eine gebogene, winkelförmige, Halo-, spiralförmige oder irgendeine andere geeignete, einschließlich einer im Wesentlichen geraden Form annehmen. Der Schaft umfasst eine distale Spitze, die kegelförmig sein kann und ein scharfes oder stumpfes Ende aufweisen kann. Die Spitze kann für eine perkutane Punktierung und/oder zum Vorschieben durch ein Gewebe einer Patientin ausgelegt sein.
  • Gemäß einem Merkmal der Erfindung umfasst die Zuführungsvorrichtung des Schlingen-Zuführungssystems einen optionalen Einschubmechanismus, der sich verschiebbar auf den Schaft der Zuführungsvorrichtung anpasst, so dass der Einschubmechanismus über jeden Bereich des Schafts frei gleiten kann. Der Einschubmechanismus umfasst einen Griffbereich zum Ergreifen durch einen ärztlichen Anwender und eine distale Fläche zum Anliegen an ein Ende des Einschubrohrs. Ein ärztlicher Anwender kann den Einschubmechanismus distal längs des Schafts der Zuführungsvorrichtung vorschieben, um das Gleiten des Einschubrohrs aus dem Schaft zu erleichtern.
  • Bei einigen Ausführungsformen umfasst das Einschubrohr einen Fensterabschnitt, wo ein Teil der Einschubrohrwand entfernt ist, fehlt oder ausgeschnitten ist, um dadurch das Lumen freizulegen. Der Fensterabschnitt, der zwischen den Enden des Einschubrohrs liegt, erleichtert das Gleiten des Schafts im Lumen des Einschubrohrs.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung umfasst das Einschubrohr zwei Endbereiche, die in der Nähe der Enden des Einschubrohrs liegen, und einen Zwischenbereich, der einen kleineren Außendurchmesser als die Endbereiche aufweist und an einer Zwischenposition zwischen den Endbereichen angeordnet ist. Die Zwischenbereich ist größenmäßig festgelegt und ausgebildet, um sich verschiebbar durch das Lumen der Dilatorröhre zu bewegen. Die Schultern, die von den Übergängen zwischen den Endbereichen und dem Zwischenbereich ausgebildet werden, können an einem inneren Ende und einem äußeren Ende der Dilatorröhre anstoßen, wobei die Dilatorröhre zwischen den Schultern des Einschubrohrs eingeschlossen wird.
  • Gemäß einem Merkmal der Erfindung können die Schlingen-Zuführungssysteme und Vorrichtungen der Erfindung für abdominale, transvaginale oder transobturale Prozeduren größenmäßig festgelegt und ausgebildet sein. Ferner können die Verfahren der Erfindung die Positionierung zumindest an einem ersten Ende und einen zweiten Ende einer Schlinge und/oder einer Schlingenvorrichtung vor dem Schambein, hinter dem Schambeim und/oder in der Nähe oder durch ein Foramen obturatum.
  • Weitere Aspekte und Vorzüge der Erfindung werden nachfolgend beschrieben.
  • KURZBESCHREIBUG DER ERFINDUNG
  • Die nachfolgenden Figuren zeigen beispielhafte Ausführungsformen, bei denen gleiche Bezugszeichen sich auf gleiche Elemente beziehen. Die dargestellten Ausführungsformen können nicht maßstäblich gezeichnet sein und sind als Veranschaulichung der Erfindung und in keinster Weise als deren Einschränkung zu verstehen.
  • 1A1B zeigen eine perspektivische beziehungsweise eine Seitenansicht einer Schlingenvorrichtung gemäß einer beispielhaften Ausführungsform der Erfindung.
  • 2 zeigt ein Schlingen-Zuführungssystem, das die Schlingenvorrichtung von 1 einsetzt.
  • 3 zeigt das Schlingen-Zuführungssystem von 2, das zum Implantieren einer Schlinge über ein transabdominales Implantationsverfahren zusammengebaut ist.
  • 4A4F zeigen ein Verfahren zum Einführen einer Schlinge durch ein transabdominales Implantationsverfahren gemäß einer beispielhaften Ausführungsform der Erfindung.
  • 5A5E zeigen ein Verfahren zum Einführen einer Schlinge durch ein transvaginales Implantationsverfahren gemäß einer beispielhaften Ausführungsform der Erfindung.
  • 6 zeigt ein Schlingen-Zuführungssystem, das die Schlingenvorrichtung von 1 und eine alternative Einschubröhre gemäß einer weiteren beispielhaften Ausführungsformerfindung einsetzt.
  • 7 zeigt ein Schlingen-Zuführungssystem ähnlich dem von 6, das zum Einführen einer Schlinge durch ein transabdominales Implantationsverfahren gemäß einer weiteren beispielhaften Ausführungsform der Erfindung zusammengebaut ist.
  • 8A8D zeigen ein Verfahren zum einführen einer Schlinge durch ein transabdominales Implantationsverfahren gemäß einer weiteren beispielhaften Ausführungsform der Erfindung.
  • 9 zeigt ein Schlingen-Zuführungssystem, das eine Einschubröhre mit einem sich axial erschreckenden Ausschnitt gemäß einer beispielhaften Ausführungsform der Erfindung einsetzt.
  • 10 zeigt ein Schlingen-Zuführungssystem, das die Schlingenvorrichtung vom 1 und eine alternative Einschubröhre gemäß einer weiteren beispielhaften Ausführungsform der Erfindung einsetzt.
  • Beispielhafte Beschreibung
  • Wie oben zusammengefasst beschrieben, ist die Erfindung in verschiedenen beispielhaften Ausführungsformen auf Systeme, Vorrichtungen und Verfahren gerichtet, die eine Einschubröhre einsetzen, um den periurethralen Geweben einer Patientin eine Schlinge zuzuführen.
  • 1A zeigt eine perspektivische Vorderansicht einer Schlingenvorrichtung 100 des Typs, der mit einem Einschubrohr der Erfindung eingesetzt wird. Wie dargestellt, weist die Schlingenvorrichtung 100 ein erstes Ende 100a und ein zweites Ende 100b. Die Schlingenvorrichtung 100 umfasst eine Schlinge 102 und eine Hülse 104, um die Schlinge 102 zumindest teilweise abzudecken. Die Schlinge 102 ist im Inneren der Hülse 104 freigängig. Die Hülse 104 weist einen ersten Bereich 104a und einen zweiten Bereich 104b auf. Die Hülse 104 umfasst auch erste und zweite Endbereiche 105a bzw. 105b. Die Schlingenvorrichtung 100 umfasst zudem eine erste Dilatorröhre 107 und eine zweite Dilatorröhre 108. Die Röhren 107 und 108 weisen äußere Enden 107a bzw. 108a, als auch innere Enden 107b bzw. 108b auf. Die Röhren 107 und 108 weisen auch sich längs erstreckende Durchgangslumina 106a bzw. 106b auf. Die Schlingen 102 und die Hülse 104 werden nachfolgend weiter beschrieben.
  • 1b zeigt eine Seitenansicht der Schlingenvorrichtung 100. Der Hülsenbereich 105 umhüllt die Dilatorröhre 107 teilweise und ist daran befestigt. Die Befestigung kann aus jedem geeigneten Mechanismus bestehen, der ohne Einschränkung ein Heißkleben, Kleben, Heften, Annähen, Schrumpfverpacken oder dergleichen umfasst. Der Hülsenbereich 105b ist an der Dilatorröhre 108 auf ähnliche Weise befestigt. Bei weiteren beispielhaften Ausführungsformen können die Schlingen-Endbereiche 102a und 102b auf ähnliche Weise an den Dilatorröhren 107 bzw. 108 befestigt sein. Alternativ können die Dilatorröhren 107 und 108 an den Enden der Schlinge 102a und 102b direkt befestigt sein.
  • Die sich in Längsrichtung erstreckenden Durchgangslumina 106a und 106b verlaufen längs der Dilatorröhren 107 bzw. 108. Bei einigen Ausführungsformen weisen die Lumina 106a und 106b einen einheitlichen Durchmesser auf. Bei anderen Ausführungsformen weisen die Lumina 106a und 106b eine oder mehrere Positionen mit einem vergrößerten und/oder reduzierten Durchmesser auf. Zum Beispiel können die Wände der Dilatorröhre, die die Lumina 106a und 106b umgrenzen, Beulen, Rippen, Schultern, Nuten oder andere innere Protuberanzen aufweisen, die die Größe der Lumina 106a und 106b erhöhen oder verringern.
  • Wie in 1B dargestellt, liegt eine Öffnung oder eine Aussparung 110 in der Nähe eines Mittelpunkts einer Oberseite 104c der Hülse 104. Die Aussparung 110 legt einen Bereich 102c der Schlinge 102 frei, wo die gesamte Weite der Schlinge 102 freigelegt ist. Bei anderen Ausführungsformen bedeckt die Hülse 104 die Schlinge 102 vollständig. Ferner kann bei einigen Ausführungsformen mehr als eine Aussparung entlang der Länge der Hülse 104 angeordnet sein, wo die Schlinge 102 durch die Hülse 104 nicht abgedeckt ist.
  • Gemäß der beispielhaften Ausführungsform sind die Hülsenbereiche 104a und 104b als einstückige Hülse 104 mit einer durchgehenden Unterseite 104d ausgebildet. Die Unterseite 104d umfasst einen geschleiften Bereich 104e. Der geschleifte Bereich 104e der Hülse 104 erstreckt sich aus der Ebene der Hülsenbereiche 104a und 104b und der Schlinge 102, z. B. in einem Winkel von circa 90°, nach unten. Der geschleifte Bereich 104e ist durch eine Lasche 112 abgedeckt, die sich über den geschleiften Bereich 104e einpasst. Bei anderen Ausführungsformen können die Hülsenbereiche 104a und 104b getrennte Abschnitte sein, die auf der Unterseite 104d durch ein Befestigungsteil oder die Lasche 112 aneinander befestigt sind.
  • Obwohl der geschleifte Bereich 104e und die Aussparung 110 am Mittelpunkt der Hülse 104 dargestellt sind, können bei anderen beispielhaften Ausführungsformen der geschleifte Bereich 104e und die Aussparung 110 in der Nähe des Mittelpunkts der Hülse 104, aber nicht am Mittelpunkt, oder sogar im Wesentlichen versetzt vom Mittelpunkt angeordnet sein.
  • Die Lasche 112 kann während der Implantation als visuelle Hilfe zur Platzierung der Schlinge 102 verwendet werden. Gemäß der beispielhaften Ausführungsform hemmt oder bei einigen Ausführungsformen verhindert die Lasche 112 zudem, dass die Hülse 104 herunterrutscht oder sich ansonsten von der Schlinge 102 während der Platzierung der Schlingenvorrichtung entfernt. Vorteilhafterweise muss die Lasche 112 geschnitten werden, damit die Hülse 104 von der Schlinge 102 heruntergeschoben werden kann. Gemäß einer Ausführungsform ermöglicht das Schneiden der Lasche 112, dass das die Hülsenbereiche 104a und 104b von den Schlingenenden 102a bzw. 102b heruntergeschoben werden. Dieses Merkmal gewährleistet, dass die Hülse 104 nicht einfach durch Aufbringen einer Druckkraft, z. B. an den Hülsen-Endbereichen 105a und 105b oder an der Lasche 112, entfernt werden kann. Eine solche Kraft kann an den Enden der Schlingenvorrichtung durch einen ärztlichen Anwender während der Platzierung der Schlingenvorrichtung aufgebracht werden.
  • Während der Platzierung, nachdem die Schlingenvorrichtung 100 in der Patientin positioniert ist, erfolgt ein Schnitt durch die Mitte der Lasche 112 und somit durch den geschleiften Bereich 104e der Hülse 104, damit die zwei Hülsenbereiche 104a und 104b voneinander getrennt werden können. Die Hülsenbereiche 104a und 104b werden danach von der Schlinge 102 aus dem Körper der Patientin herunter geschoben, indem an den beiden Hülsenbereichen 104a und 104b, den Hülsen-Endbereichen 105a und 105b, den beiden Dilatorröhren 107 und 108, oder generell an den beiden Enden 100a und 100b der Schlingenvorrichtung 100 gezogen wird. Eine detailliertere Beschreibung der Lasche 112 und der weiteren Befestigungsmechanismen der Hülsenbereiche 104a und 104b sind in der ebenfalls anhängigen US-Patentanmeldung mit der Nummer 10/642,395 mit dem Titel „Systeme, Verfahren und Vorrichtungen bezüglich der Zuführung von medizinischen Implantaten" bereitgestellt, dessen Offenbarung hiermit durch Bezugnahme miteinbezogen wird.
  • Die Hülse 104 kann z. B. aus einem oder mehreren absorbierenden Materialien, wie z. B. einem schwammartigen Material hergestellt sein, das optional in einer Medikamentenlösung, z. B. in einer anästhetischen, entzündungshemmenden, gerinnungsfördernden, gerinungshemmenden und/oder antibiotischen Lösung, vorgetränkt werden kann. Bei anderen Ausführungsformen kann die Hülse 104 aus einem nicht-benetzbaren Material, wie z. B. Polypropylen, Polyethylen, Polyester, Polytetrafluorethylen (lieferbar von DuPont Corporation, Willington, Delaware unter dem Warenzeichen TEFLON®), TYVEK®, MYLAR® oder Kopolymeren davon hergestellt sein. Die nicht-benetzbaren Materialien können auch mit einer therapeutisch wirksamen Arzneimitteltränkung vorbehandelt sein. Die Hülse 104 ist vorzugsweise transparent, so dass ein Anwender die Schlinge 102 im Inneren der Hülse 104 sehen kann. Bei einigen Ausführungsformen kann/können die Schlinge 102 und/oder die Hülse 104 koloriert sein, um die Platzierung der Schlinge durch den Anwender zu erleichtern. Die Hülse 104 kann sowohl transparente als auch kolorierte Abschnitte umfassen.
  • Gemäß der beispielhaften Ausführungsform ist die Schlinge 102 circa 1 bis 3 cm weit und circa 10 bis 45 cm lang und endet mit freien Enden. Die Schlinge 102 ist rechteckförmig dargestellt, kann jedoch eine andere geeignete Form aufweisen. Die Schlinge kann eine einheitliche Dicke über ihre gesamte Länge und/oder Weite aufweisen. Alternativ kann die Dicke entsprechend an einer oder mehreren Stellen entsprechend verändert sein. Gemäß der beispielhaften Ausführungsform schwankt die Dicke des Materials der Schlinge 102 von circa 0,02 bis circa 0,10 cm.
  • Gemäß der beispielhaften Ausführungsform ist die Länge der Schlinge 102 kürzer als die Länge der Hülse 104 und die Schlinge 102, einschließlich ihrer beiden Enden 102a und 102b, berührt weder die Hülse 104 noch irgendetwas anderes. Während der Platzierung der Schlingenvorrichtung ermöglicht dieses Merkmal einem medizinischen Anwender an den Enden 100a und 100b der Schlingenvorrichtung, z. B. über die Dilatorröhren 107 und 108 und/oder einer der für die Platzierung verwendeten Zuführungsvorrichtungen, unter Ausschluss der Gefahr eines Streckens, Verwindens oder einer sonstigen Deformierung der Schlinge 102 zu ziehen.
  • Bei der beispielhaften Ausführungsform ist die Schlinge 102 vollständig aus Polypropylen hergestellt. Jedoch kann die Schlinge 102 aus irgendeiner Anzahl von biokompatiblen Materialien, wie z. B. Nylon, Polyethylen, Polyester, Polypropylen, Flurpolymeren, Kopolymeren davon, Kombinationen davon oder anderen geeigneten synthetischen Materialien) hergestellt sein. Das Material kann z. B. ein synthetisches Material, wie z. B. Poly-Glykolsäure, Poly-Milchsäure oder anderes geeignetes absorbierbares synthetisches Material sein, das durch den Körper der Patientin absorbierbar ist. Alternativ kann das Material für die Schlinge 102 von Säugetiergewebe(n) oder einer Kombination aus Säugetiergewebe(n) und synthetischem (synthetischen) Material(ien) abgeleitet sein. Das Schlingenmaterial kann aus einem Garn oder mehreren Garnen angefertigt sein, wobei die Garne aus einem oder aus mehreren Materialen hergestellt sein können. Die Schlinge 102 kann ein oder mehrere Mittel beinhalten oder damit beschichtet sein, um einen therapeutischen Effekt, z. B. zur Reduzierung von Beschwerden, zur Reduzierung der Infektionswahrscheinlichkeit und/oder zur Förderung des Gewebewachstums bereitzustellen.
  • Die oben bei einer beispielhaften Ausführungsform erläutert, ist die Länge der Schlinge 102 kürzer als die Länge der Hülse 104 und die Schlinge 102 berührt weder die Hülse 104 noch irgendetwas anderes. Dieses Merkmal hindert den medizinischen Anwender daran, die freien Enden der Schlinge 102 zu ergreifen und die Schlinge 102 versehentlich zu spannen. Dieses Merkmal kann weiter verbessert werden, indem die Schlinge 102 lang genug, um die Harnröhre zu unterstützen, aber nicht lang genug gemacht wird, um die Enden 102a und 102b der Schlinge außerhalb des Körpers freizulegen. Dies hat den Vorteil, dass eine durch das Freilegen der Schlinge außerhalb des Körpers verursachte Infektion verhindert wird. Eine dargestellte Hülse 104 kann beispielsweise circa 1 cm, 2 cm, 3 cm, 4 cm, 5 cm, 6 cm, 7 cm, 8 cm, 9 cm oder 10 cm länger als die Schlinge 102 sein. Gemäß weiteren beispielhaften Ausführungsformen kann die Hülse 104 circa 10 cm, 15 cm, 20 cm, 24 cm oder 30 cm länger als die Schlinge 102 sein. Besonders bei transobturalen Prozeduren kann die Schlinge lang genug ausgelegt sein, um sich zum oder durch beide Foramen obturatum zu erstrecken, aber nicht lang genug sein, um sich zur Außenseite des Körpers zu erstrecken. Bei weiteren Ausführungsformen kann die Schlinge 102 längenmäßig ausgelegt sein, um sich nach der Platzierung zur Außenseite des Körpers zu erstrecken und die Enden werden dann vom Arzt bis zu einer Stelle unmittelbar unter der Haut auf Länge geschnitten.
  • In einer beispielhaften Ausführungsform können die Randbereiche der Schlinge 102 abhängig von ihrer beabsichtigten Platzierung im Körper der Patientin unterschiedlich konfiguriert sein. Zum Beispiel wird ein Mittelbereich der Schlinge typischerweise angeordnet, wo eine anatomische Örtlichkeit, wie z. B. eine Örtlichkeit in der Mitte der Harnröhre oder des Harnblasenhalses im periurethralen Gewebe unterstützt werden muss. Bei einer beispielhaften Ausführungsform weist der Mittelabschnitt der Schlinge 102 glatte oder gerundete Kanten auf, die hinfort auch „nicht-mitnehmend" oder „mitnehmerfrei" bezeichnet werden. Gemäß einer weiteren beispielhaften Ausführungsform können andere Abschnitte der Schlinge Mitnehmer (z. B. scharfe Vorsprünge oder ausgefranste Kanten) aufweisen. Die Mitnehmer sind im Allgemeinen zur Verankerung der Schlinge 102 und/oder zur Belebung des Gewebewachstums in die Schlinge nützlich. Die Verankerung der Schlinge 102 umgeht auf diese Weise im Allgemeinen die Notwendigkeit zusätzlicher chirurgischer Nähte, um die Schlinge ortsfest zu halten.
  • Die mit Mitnehmern und ohne Mitnehmer ausgebildeten Kanten der Schlinge 102 können auf vielerlei Arten ausgebildet sein. Zum Beispiel kann die Schlinge 102 aus einem gewobenen Laken ausgeschnitten werden, wobei die Ränder entlang der gesamten Länge der Schlinge zunächst mitnehmend wären. Ein oder mehrere nicht-mitnehmende Abschnitte können durch irgendeinen Prozess ausgebildet werden, der die scharfen Kanten der Mitnehmer glättet, rundet oder beseitigt. Zum Beispiel können die Mitnehmer durch Abbrennen oder Schmelzen der Mitnehmer wärmegeglättet werden. Bei einer Ausführungsform weist der nicht-mitnehmende Abschnitt eine Länge von circa 1 bis 5 cm, vorzugsweise circa 2 bis 2,5 cm auf einer oder auf beiden Seiten der Mittellinie der Schlinge auf. Dadurch, dass einer oder mehrere nicht-mitnehmende Abschnitte vorgesehen sind, die in enger Nachbarschaft zu einer sensitiven anatomischen Örtlichkeit in der Patientin liegen, kann das Komfortniveau der Patientin erhöht und das Potenzial, dass die Kanten der Mitnehmer erodieren oder den Harnleiter reizen, reduziert werden. Alternativ kann die Schlinge 102 aus einem gewebten Band hergestellt werden, das die ungefähre Endweite der Schlinge aufweist. Die glatten Seiten des Bands können danach abgeschnitten werden, um die Mitnehmerabschnitte herzustellen.
  • Ohne Einschränkungen kann jede geeignete Schlingenvorrichtung 100 der Erfindung eingesetzt werden. Beispiele der Schlingen, Schlingenvorrichtungen, Zuführungsvorrichtungen und Implantationsmethoden mit Merkmalen, die bei der vorliegenden Erfindung eingesetzt werden können, sind im US-Patent mit der Nummer 6,666,817 mit dem Titel „Expandable Surgical Implants and Methods of Using Them", im US-Patent mit der Nummer 6,375,706 mit dem Titel „Thin Soft Tissue Surgical Support Mesh", im US-Patent mit der Nummer 6,375,662 mit dem Titel „Thin Soft Tissue Surgical Support Mesh", im US-Patent mit der Nummer 6,042,592 mit dem Titel „Thin Soft Tissue Surgical Support Mesh", in der US-Patenanmeldung mit der Nummer 10/015,114, mit dem Titel „Devices for Minimally Invasive Pelvic Surgery", in der US-Patentanmeldung 10/774,826 mit dem Titel „Devices for Minimally Invasive Pelvic Surgery", in der US-Patentanmeldung mit der Nummer 10/093,398, mit dem Titel „System for Implanting an Implant and Method Thereof", in der US-Patentanmeldung mit der Nummer 10/093,498 mit dem Titel „System for Implanting an Implant and Method Thereof", in der US-Patentanmeldung mit der Nummer 10/093,371 mit dem Titel „System for Implanting an Implant and Method Thereof", in der US-Patentanmeldung mit der Nummer 10/093,424 mit dem Titel „System for Implanting an Implant and Method Thereof", in der US-Patentanmeldung mit der Nummer 10/093,450 mit dem Titel „System for Implanting an Implant and Method Thereof", in der US-Patentanmeldung mit der Nummer 10/093,352 mit dem Titel „System for Implanting an Implant and Method Thereof", in der US-Patentanmeldung mit der Nummer 10/093,364 mit dem Titel „Bioabsorbable Casing for Surgical Sling Assembly", in der US-Patentanmeldung mit der Nummer 10/641,376 mit dem Titel „Spacer for Sling Delivery System", in der US-Patentanmeldung, 10/641,487 mit dem Titel „Systems, Methods and Devices Relating to Delivery of Medical Implants", in der US-Patentanmeldung mit der Nummer 10/642,395 mit dem Titel „Systems, Methods and Devices Relating to Delivery of Medical Implants", in der US-Patentanmeldung mit der Nummer 10/642,397 mit dem Titel „Systems, Methods and Devices Relating to Delivery of Medical Implants", in der US-Patentanmeldung mit der Nummer 10/832,653 mit dem Titel „Systems and Methods for Sling Delivery and Placement", in der US-Patentanmeldung mit der Nummer 10/939,191 mit dem Titel „Devices for Minimally Invasive Pelvic Surgery" in der vorläufigen US-Patentameldung mit der Nummer 60/508,600, eingereicht am 3. Oktober 2003, in der vorläufigen US-Patentanmeldung mit der Nummer 60/569,300, eingereicht am 6. Mai 2004, und in der US-Patentanmeldung mit der Nummer 10/957,926 mit dem Titel „Systems and Methods for Delivering a Medical Implant to an Anatomical Location in a Patient", eingereicht am 4. Oktober 2004, offenbart, deren gesamte Inhalte hiermit durch Bezugnahme miteinbezogen werden.
  • 2 zeigt eine perspektivische Ansicht eines Schlingen-Zuführungssystems 200. Das System 200 umfasst eine Schlingenvorrichtung 100, eine Einschubröhre 202 und eine Zuführungsvorrichtung 208. Das Einschubrohr 202 weist ein erstes Ende 202a und ein zweites Ende 202b auf. Das Einschubrohr 202 umfasst eine Schulter oder ein ausgestelltes Ende 202, die/das am zweiten Ende 202b angeordnet ist, wo der Außendurchmesser des Einschubrohrs im Wesentlichen größer als der des restlichen Bereichs des Einschubrohrs ist. Das Einschubrohr 202 umfasst auch ein sich in Längsrichtung erstreckendes Durchgangslumen 206, das längs des Einschubrohrs zwischen dem ersten Ende 202a und dem zweiten Ende 202b verläuft. Die Zuführungsvorrichtung 208 umfasst einen Handgriff 210 und einen Schaft 212.
  • Das Einschubrohr 202 ist größenmäßig festgelegt und ausgebildet, um sich verschiebbar in das Lumen 106a der Dilatorröhre 107 einzupassen. Das Einschubrohr 202 kann einen einheitlichen Durchmesser aufweisen oder ein oder mehrmals einen vergrößerten oder reduzierten Außendurchmesser aufweisen, um z. B. Beulen, Rippen, Schultern und/oder Nuten, u. s. w. vorzusehen. Das Einschubrohr 202 kann aus ähnlichen Materialien wie die hergestellt sein, die zur Herstellung der Schlinge 102 oder der Hülse 104 verwendet werden. Zum Beispiel kann das Einschubrohr 202 aus irgendeiner Anzahl von biokompatiblen Materialien, wie z. B. Nylon, Polyethylen, Polyester, Polypropylen, Flurpolymeren, Kopolymeren davon, Kombinationen davon oder anderen geeigneten synthetischen Material(ien) hergestellt sein. Das Einschubrohr 202 kann ein oder mehrere Mittel beinhalten oder damit beschichtet sein, um einen therapeutischen Effekt, z. B. zur Reduzierung von Beschwerden, zur Reduzierung der Infektionswahrscheinlichkeit und/oder zur Förderung des Gewebewachstums bereitzustellen.
  • Die Schulter 204 ist größenmäßig festgelegt und ausgebildet, um einen Durchtritt der Schulter 204 durch das Lumen 106a der Dilatorröhre 107 zu verhindern, d. h. die Schulter 204 erstreckt sich radial über den Durchmesser des Lumens 106a hinaus. Das Einschubrohr 202 umfasst außerdem ein sich in Längsrichtung erstreckendes Durchgangslumen 206. Bei einigen Ausführungsformen weist das Lumen 206 einen einheitlichen Durchmesser auf. Bei anderen Ausführungsformen weist das Lumen 206 eine oder mehrere Stellen mit vergrößertem und/oder verkleinertem Durchmesser auf. Zum Beispiel können die Wände des Einschubrohrs, die das Lumen 206 begrenzen, Beulen, Rippen, Schultern, Nuten oder interne Protuberanzen aufweisen, die die Größe des Lumens 206 erhöhen oder verringern. Das Einschubrohr 202 umfasst außerdem eine Spitze 202c, die verjüngt ist und/oder einen in Bezug auf den Rest des Einschubrohrs 202 verringerten Außendurchmesser aufweist. Die Spitze 202c kann z. B. kegelförmig sein.
  • Der Schaft 212 kann z. B. irgendeine geeignete Nadel, Kanüle, ein röhrenförmiges Element, ein Tunnel, ein Dilator oder dergleichen sein. Bei der beispielhaften Ausführungsform ist der Schaft 212 am Handgriff 210 an einem proximalen Ende 212a befestigt und beinhaltet einen ersten im Wesentlichen geraden Bereich 212b. Das proximale Ende 212a ist permanent am Handgriff 210 befestigt und der erste gerade Bereich 212b erstreckt sich vom ersten Ende 212a distal zu einem gebogenen Bereich 212c. Der gebogene Bereich 212c erstreckt sich vom ersten Ende 212a distal zu einem zweiten im Wesentlichen geraden Bereich 212d. Die zweite gerade Bereich 212d erstreckt sich distal vom ersten Ende 212a und endet an einer distalen Spitze 212e. Die distale Spitze 212e kann kegelförmig sein und ein spitzes oder stumpfes Ende aufweisen. Ein stumpfes Ende bietet einen Widerstand gegen ein unbeabsichtigtes Eindringen durch ein Gewebe oder Organ, wie z. B. die Handblase. Die Spitze 212e kann für eine perkutane Punktierung und/oder eine Vorwärtsbewegung durch ein Gewebe einer Patientin ausgelegt sein.
  • Der Schaft 212 der Zuführungsvorrichtung 208 ist größenmäßig festgelegt und ausgebildet, um sich in das Lumen 206 des Einschubrohrs 202 einzupassen. Gleichermaßen ist das Lumen 206 des Einschubrohrs 202 größenmäßig festgelegt und ausgelegt, um sich über den Schaft 212 in der Zuführungsvorrichtungen 208 verschiebbar einzupassen. Gemäß einem Merkmal ermöglicht diese Konfiguration, dass sich das Einschubrohr 202 um den Schaft 212 frei dreht und ermöglicht der Dilatorröhre 217, sich um das Einschubrohr 202 frei zu drehen. Eine solche Drehung verringert das Verwinden oder eine andere Deformierung der Schlinge und der Schlingen-/Hülsenkombination während der Platzierung der Schlinge. Der Querschnitt des Schafts 212 kann eine konstante Form und Größe aufweisen oder seine Form und Größe kann entlang der Länge des Schafts 212 variieren. Der Querschnitt des Schafts 212 kann jede Form, zum Beispiel eine kreisförmige, halbkreisförmige, ovale dreieckige oder rechteckige annehmen. Bei anderen Ausführungsformen können ein oder mehrere Abschnitte des Schafts 212, z. B. der erste gerade Abschnitt 212b einen vergrößerten ausgestellten Bereich umfassen, um das Gewebe außerhalb des typischen Durchmessers des Schafts 212 zu erweitern. Der Schaft 212 kann einen konisch zulaufenden Durchmesser aufweisen, der bei der Erweiterung und Tunnelbildung durch das Gewebe und beim Eintritt in das Lumen 206 hilfreich sein kann. Der Schaft 212 kann auch z. B. eine oder mehrere Beschichtungen aufweisen, um die Einführung des Schafts in einem Körper einer Patientin oder in das Lumen 206 zu erleichtern.
  • Bei einer beispielhaften Ausführungsform ist der Schaft 212 aus einem steifen Material, z. B. aus einem Metall oder Polymermetall ausgebildet. Beispiele von geeigneten Metallen umfassen Edelstahl, Titan und Legierungen wie z. B. Nitinol, sind aber auf diese nicht beschränkt. Geeignete Polymere, die als Beschichtung auf einem Metall verwendet werden können, um den Schaft 212 auszubilden, umfassen Kunststoffe, wie z. B. Polytetrafluorethylen (PTFE), sind aber darauf nicht beschränkt. Bei einigen Ausführungsformen weist der Schaft eine gewisse Flexibilität auf und kann als halbstarr bezeichnet werden. Der Schaft 212 kann massiv oder hohl sein. Wenn der Schaft 212 zumindest teilweise hohl ist, kann er ein Lumen (nicht dargestellt) mit einer oder mehreren Öffnungen längs des Schafts 212, z. B. an der distalen Spitze 212e oder entlang der Seite des Schafts 212, umfassen.
  • Obwohl der Schaft 212 und der Handgriff 210 bei der dargestellten Ausführungsform im Wesentlichen auf der gleichen Ebene liegen, liegt bei anderen Ausführungsformen zumindest ein Abschnitt des Schafts und der Handgriff auf unterschiedlichen Ebenen. Gleichermaßen kann der Schaft 212 Abschnitte umfassen, die auf verschiedenen Ebenen angeordnet sind. Ein Teil oder mehrere Teile des Schafts 212 kann/können eine gebogene, abgewickelte, Halo-, spiralförmige oder irgendeine andere geeignete, einschließlich eine im Wesentlichen gerade Form annehmen.
  • Gemäß der beispielhaften Ausführungsform ist die Oberfläche des Schafts 212 im Wesentlichen glatt. Jedoch kann der Schaft 212 bei anderen Ausführungsformen eine Strukturbildung, wie z. B. eine Stippenbildung aufweisen, um einen erhöhten Kraftschluss in Bezug auf eine behandschuhte Hand eines medizinischen Anwenders bereitzustellen. Bei anderen Ausführungsformen kann die Oberfläche des Schafts 212 mit einem oder mehreren Arzneimitteln, wie z. B. mit anästhetischen, entzündungshemmenden, gerinnungsfördernden, gerinungshemmenden und/oder antibiotischen Mitteln, beschichtet sein. Das Medikament kann dem Gewebe der Patientin zugeführt werden, während der Schaft 212 mit dem Gewebe in Berührung steht. Die Oberfläche des Schafts kann mit einer Licht absorbierenden Beschichtung beschichtet sein, um einen Glanz, z. B. unter einem Zystoskop, zu verringern. Die Beschichtung kann ein Polymer, wie z. B. PTFE, oder ein anderes geeignetes Material, wie z. B. eine Kunststofffolie, sein und kann farbig sein, um die Erkennung zu erleichtern. Die Beschichtung kann bei der Einführung des Schafts 212 in den Körper einer Patientin helfen oder das Einpassen des Schafts 212 in das Lumen 206 des Einschubrohrs 202 erleichtern. Die Oberfläche des Schafts 212 kann lackiert sein, so dass man sie vom umgebenden Gewebe und der Flüssigkeit unter einem Zystoskop leicht unterscheiden kann, um die Erkennung unter dem Zystoskop zu erleichtern.
  • 3 zeigt eine perspektivische Ansicht des Schlingen-Zuführungssystems 200, das wie dargestellt zusammengebaut ist. Das Einschubrohr 202 passt sich in das Lumen 106a der Dilatorröhre 107 der Schlingenanordnung 100 ein, so dass das erste Ende 202a des Einschubrohrs 202 sich über das äußere Ende 107a der Dilatorröhre 107 erstreckt und das zweite Ende 202b des Einschubrohrs 202 sich über das innere Ende 107b der Dilatorröhre erstreckt.
  • Das Einschubrohr 202 ist größenmäßig festgelegt und ausgebildet, um sich verschiebbar durch das Lumen 106a der Dilatorröhre 107 zu bewegen. Bei der beispielhaften Ausführungsform ist das Einschubrohr 202 frei, um sich durch die Dilatorröhre 107 in Richtung des äußeren Endes 107a der Dilatorröhre 107 vorzuschieben, bis die ausgestellte Schulter 204 des Einschubrohrs 202 am inneren Ende 107b der Dilatorröhre 107 anstößt. Der Durchmesser der Schulter 204 ist größer als der Durchmesser des Lumens 106a der Dilatorröhre 107 und verhindert, dass sich das Einschubrohr 202 vollständig durch die Dilatorröhre 107 in Richtung des äußeren Endes 107a vorschiebt.
  • Der Schaft 212 der Zuführungsvorrichtung 208 passt sich verschiebbar in das erste Ende 202a des Lumens 206 des Einschubrohrs 202 ein. Bei weiteren Ausführungsformen kann der Schaft 212 in das zweite Ende 202b des Einschubrohrs 202 eingeführt werden. Bei einigen Ausführungsformen ist das Einschubrohr 202 flexibel und kann gebogen werden, um mit der Form der Dilatorröhre 107 und/oder der Form des Schafts 212 der Zuführungsvorrichtung 208 übereinstimmen. Bei weiteren Ausführungsformen ist das Einschubrohr 202 halbstarr oder starr. Obwohl der Schaft 212 in 3 für eine transabdominale oder transvaginale Implantationsprozedur gebogen dargestellt ist, kann der Schaft 212 in jeder geeigneten Weise geformt sein und im Wesentlichen gerade, winkelförmige, Halo- (z. B. einen gebogenen Abschnitt, der im Wesentlichen auf einer einzigen, von der Ebene des Handgriffs unterschiedlichen Ebene liegt) und und/oder spiralförmige (z. B. einen gebogenen Abschnitt der spiralförmig durch mehrere Ebenen verläuft) Bereiche umfassen. Andere Schaftformen, wie z. B. eine Halo- und/oder Spiralform, können für weitere Implantationsverfahren, wie z. B. ein transobturales Verfahren geeignet sein.
  • 3 zeigt außerdem ein zweites Einschubrohr 302, das alle Merkmale des Einschubrohrs 202 aufweist. Wie dargestellt, passt sich das Einschubrohr 302 verschiebbar in eine Dilatorröhre 108 ein. Das Einschubrohr 302 kann auch einen oder mehrere gebogene oder abgeknickte Bereiche 304 aufweisen, was veranschaulicht, dass die Einschubrohre 302 und 202 flexibel sein können. Während das Einschubrohr 302 nicht in Zusammenhang mit einer Zuführungsvorrichtung dargestellt ist, kann eine weitere Zuführungsvorrichtung analog zur Zuführungsvorrichtung 208 vorgesehen sein, um mit dem Einschubrohr 302 zusammenzuwirken. Alternativ kann die einzelne Zuführungsvorrichtung 208 mit beiden Einschubrohren 202 und 302 getrennt eingesetzt werden.
  • 4A4F veranschaulichen konzeptionell ein beispielhaftes Verfahren zur Einführung einer Schlinge 102 über einen transabdominalen Implantationszugang unter Verwendung des in 2 und 3 dargestellten Schlingen-Zuführungssystems 200. Wie in 4A dargestellt, werden Schnitte 402a und 402b auf jeder Seite der Mittellinie des Körpers im unteren Abdomen zusammen mit einem Schnitt 404 gemacht, der in der vaginalen Wand der Patientin erfolgt. Der Schaft 212 der Zuführungsvorrichtung 208 wird in den abdominalen Schnitt 402a eingeführt, um darunter einen Durchgang längs der hinteren Fläche des Schambeins durch das Körpergewebe zu schaffen. Der Durchgang wird durch Hineinbewegen des Schafts 212 vom abdominalen Schnitt 402a und durch den vaginalen Schnitt 404 in Richtung des Pfeils 406 erzeugt. Der Schaft 212 wird eingeführt, bis die Spitze 212e und zumindest ein Teil des geraden Bereichs 212d sich vom vaginalen Schnitt 404 aus dem Körper erstreckt.
  • Wie in 4B dargestellt, wird danach das erste Ende 202a des Einschubrohrs 202 des zusammengebauten Schlingen-Zuführungssystems 200 über die Spitze 212e des Schafts in Richtung des Pfeils 408 gleiten gelassen und der Schaft 212 nach oben in den Körper geschoben. Das Einschubrohr 202 kann teilweise oder vollständig in den Körper geschoben werden, so dass das erste Ende 202a am abdominalen Schnitt 402 aus dem Körper herauskommt.
  • Wie in 4C dargestellt, wird der Schaft 212 danach vom Körper der Patientin aus dem abdominalen Schnitt 402a in Richtung des Pfeils 410 zurückgezogen. Gemäß einem weiteren Merkmal zieht das Zurückziehen des Schafts 212 das Einschubrohr 202 durch eine Reibungskraft weiter in den Körper der Patientin und teilweise aus dem Schnitt 402a. Sobald das erste Ende 202a aus dem Schnitt 402a herausragt, wird es danach vom medizinischen Anwender erfasst und gehalten, während die Zuführungsvorrichtung 208 in Richtung des Pfeils 410 gezogen wird, um den Schaft 212 aus dem Lumen 206 des Einschubrohrs 202 zu entfernen, wobei das Einschubrohr 202 im Körper der Patientin verbleibt.
  • Wie in 4D dargestellt, werden die zuvor zu den 4A4C beschriebenen Prozeduren mit der Zuführungsvorrichtung 208 und dem Einschubrohr 302 danach auf der contralateralen Seite des Körpers wiederholt. Mit den beiden eingeführten Einschubrohren 202 und 302 kann eine Zystoskopie durchgeführt werden, um die korrekte Platzierung zu überprüfen und die Unversehrtheit der Harnblase festzustellen. Nach der Überprüfung der Platzierung ergreift der medizinische Anwender die Enden 202a und 302a des Einschubrohrs und zieht behutsam in Richtung der Pfeile 412a bzw. 412b. Dadurch werden die Einschubrohre 202 und 302 durch den Körper vom vaginalen Schnitt 404 zumindest teilweise aus den abdominalen Schnitten 402a bzw. 402b herausgezogen. Indem er alternativ an den Enden 202a und 302a zieht, platziert der Anwender die Schlingenvorrichtung 100 an der gewünschten Örtlichkeit unter der Harnröhre 999. Während der Platzierung kann sich der medizinische Anwender als Hilfe bei der Positionierung der Schlingenvorrichtung 100 auf die Lasche 112 beziehen. Falls erforderlich, können die Einschubrohre 202 und 302 und/oder die Dilatorröhren 107 und 108 einmal oder mehrmals gedreht werden, um ein Verwinden oder eine andere Deformierung zu reduzieren, die an der Schlinge 102 und/oder der Schlingenvorrichtung 100 aufgetreten sein könnte.
  • Wie in 4E4F dargestellt, kann der medizinische Anwender, sobald die Schlingenvorrichtung 100 passend platziert ist, durch die Mitte der Lasche 122, z. B. entlang der gepunkteten Linie 414, schneiden, die die Hülsenbereiche 104a und 104b trennt. Die Lasche 112 wird weggeworfen und der Anwender zieht die Einschubrohre 202 und 302 in Richtung der Pfeile 416a bzw. 416b, um die Hülsenbereiche 104a und 104b von der Schlinge 102 und aus dem Körper durch die abdominalen Schnitte 402a und 402b gleiten zu lassen, wobei die Schlinge 102 im periurethralen Gewebe unterhalb der Handblase 999 positioniert verbleibt. Obwohl bei der beispielhaften Ausführungsform die Einschubrohre 202 und 302 vor dem Schneiden der Lasche 112 ganz außerhalb des Körpers dargestellt sind, können bei anderen Ausführungsformen die Schlingenvorrichtung 100 und die Einschubrohre so bemessen sein, dass sich ein Teil des Einschubrohrs 202 und/oder 302 zum Zeitpunkt des Schneidens der Lasche 112 immer noch im Körper befindet.
  • 5A5E veranschaulichen konzeptionell ein beispielhaftes Verfahren zum transvaginalen Einführen einer Schlinge 102 in den Körper einer Patientin unter Verwendung des in 2 dargestellten Schlingen-Zuführungssystems 200. Wie in 5A dargestellt, werden Schnitte 502a und 502b auf jeder Seite der Mittellinie des Körpers im unteren Abdomen zusammen mit einem Schnitt 504 gemacht, der in der vaginalen Wand der Patientin erfolgt. Das Einschubrohr 202 wird in das Lumen 106a der Dilatorröhre 107 der Zuführungsvorrichtung 100 eingeführt. Gemäß dieser beispielhaften Ausführungsformen wird die distale Spitze 212e des Schafts 212 der Zuführungsvorrichtung 208 in das zweite Ende 202b des Einschubrohrs 202 eingeführt, bis sich zumindest die Spitze 212e des Schafts und zumindest ein Teil des geraden Bereichs 212d über das erste Ende 202a hinaus erstrecken. Anhand des so errichteten Schlingen-Zuführungssystems 500 wird die distale Spitze 212e des Schafts 212 in den vaginalen Wandschnitt 504 in Richtung des Pfeils 506 eingeführt, um einen Durchgang entlang der hinteren Fläche des Schambeins durch das Körpergewebe zu schaffen. Der Durchgang wird durch Hineinbewegen des Schafts 212 vom vaginalen Wandschnitt 504 und durch den abdominalen Wandschnitt 404 erzeugt. Wenn der Schaft durch den vaginalen Schnitt 504 in den Körper eingeführt wird, tritt das Einschubrohr 202 ebenfalls in den Körper ein. Wenn das Einschubrohr 202 während des Einführens auf dem Schaft 212 gleitet, kann die Schulter 204 an den Handgriff 210 anstoßen. Ein fortgesetztes Einführen schiebt das erste Ende 202a des Einschubrohrs durch den abdominalen Schnitt 502a aus dem Körper heraus.
  • Wie in 5B dargestellt, wird das erste Ende 202a des Einschubrohrs 202 danach vom medizinischen Anwender ergriffen und die Zuführungsvorrichtung 208 aus dem Körper in Richtung des Pfeils 508 herausgezogen. Obwohl die beispielhafte Ausführungsform von 5B das zweite Ende 202b des Einschubrohrs 202 darstellt, das sich am vaginalen Schnitt 504 aus dem Körper erstreckt, wobei sich gleichzeitig das erste Ende 202a aus dem abdominalen Schnitt 502a erstreckt, muss dies nicht der Fall sein. Bei einigen Ausführungsformen ist das Einschubrohr 202 so bemessen, dass sich das zweite Ende 202b im Körper befindet, wenn das erste Ende 202a aus dem abdominalen Schnitt 502a herausragt.
  • Wie in 5C dargestellt, werden die zuvor zu den 5A5B beschriebenen Prozeduren mit der Zuführungsvorrichtung 208 und dem Einschubrohr 302 danach auf der contralateralen Seite des Körpers wiederholt. Mit den beiden eingeführten Einschubrohren 202 und 302 kann eine Zystoskopie durchgeführt werden, um die korrekte Platzierung zu überprüfen und die Unversehrtheit der Harnblase festzustellen. Nach der Überprüfung der Platzierung ergreift der medizinische Anwender die Enden 202a und 302a und zieht behutsam in Richtung der Pfeile 512a bzw. 512b. Dadurch werden die Einschubrohre 202 und 302 durch den Körper vom vaginalen Schnitt 504 zumindest teilweise aus den abdominalen Schnitten 502a bzw. 502b herausgezogen. Indem er alternativ an den Enden 202a und 302a zieht, platziert der medizinische Anwender die Schlingenvorrichtung 100 an der gewünschten Örtlichkeit unter der Harnröhre 999. Während der Platzierung kann sich der medizinische Anwender als Hilfe bei der Positionierung der Schlingenvorrichtung 100 auf die Lasche 112 beziehen. Falls erforderlich, können die Einschubrohre 202 und 302 und/oder die Dilatorröhren 107 und 108 einmal oder mehrmals gedreht werden, um ein Verwinden oder eine andere Deformierung zu vermeiden, die an der Schlinge 102 und/oder der Schlingenvorrichtung 100 aufgetreten sein könnte.
  • Wie in 5D5E dargestellt, kann der medizinische Anwender, sobald die Schlingenvorrichtung 100 passend platziert ist, durch die Mitte der Lasche 122, z. B. entlang der gepunkteten Linie 514, schneiden, die die Hülsenbereiche 104a und 104b trennt. Die Lasche 112 wird weggeworfen und der Anwender zieht die Einschubrohre 202 und 302 in Richtung der Pfeile 516a bzw. 516b, um die Hülsenbereiche 104a und 104b von der Schlinge 102 und aus dem Körper durch die abdominalen Schnitte 502a und 502b gleiten zu lassen, wobei die Schlinge 102 im periurethralen Gewebe unterhalb der Handblase 999 positioniert verbleibt. Obwohl bei der beispielhaften Ausführungsform die Einschubrohre 202 und 302 vor dem Schneiden der Lasche 112 ganz außerhalb des Körpers dargestellt sind, können bei anderen Ausführungsformen der die Schlingenvorrichtung 100 und die Einschubrohre so bemessen sein, dass sich ein Teil des Einschubrohrs 202 und/oder 302 zum Zeitpunkt des Schneidens der Lasche 112 immer noch im Körper befindet.
  • 6 zeigt eine perspektivische Ansicht eines montierten Schlingen-Zuführungssystems 600 gemäß einer weiteren beispielhaften Ausführungsform der Erfindung. Das System 600 umfasst die Zuführungsvorrichtung 208, die Schlingenanordnung 100 und ein Einschubrohr 602. Das Einschubrohr 602 umfasst ein erstes Ende 602a, ein zweites Ende 602b und ein sich in Längsrichtung erstreckendes Durchgangslumen 606, das längs des Einschubrohrs zwischen dem ersten Ende 602a und dem zweiten Ende 602b verläuft. Das Einschubrohr 602 umfasst außerdem einen ersten Bereich 608 mit einem ersten Außendurchmesser und einen zweiten Bereich 610 mit einem zweiten Außendurchmesser, der kleiner als der des ersten Bereichs 608 ist. Eine Schulter 604 ist am Übergang zwischen dem ersten und zweiten Außendurchmesser ausgebildet.
  • Der Bereich 610 mit reduziertem Durchmesser des Einschubrohrs 602 ist größenmäßig festgelegt und ausgebildet um sich verschiebbar durch das Lumen 106a hindurchzubewegen und im Lumen 106a der Dilatorröhre 107 einzupassen. Der Bereich 610 kann sich durch das Lumen 106a in Richtung des äußeren Endes 107a der Dilatorröhre 107 vorwärtsbewegen, bis die Schulter 604 am inneren Ende 107b der Dilatorröhre anstößt. In einigen Fällen erstreckt sich ein Segment 610a des Bereichs 610 mit reduziertem Durchmesser über das äußere Ende 107a der Dilatorröhre 107 hinaus und ein anderes Segment 610b des Bereichs 610 mit reduziertem Durchmesser erstreckt sich über das innere Ende 107b der Dilatorröhre 107 hinaus. Die Schulter 604 ist größenmäßig festgelegt und ausgebildet, um ihren Durchtritt durch das Lumen 106a (dargestellt in 1) der Dilatorröhre 107 zu verhindern, d. h. die Schulter 604 weist einen größeren Außendurchmesser als der Innendurchmesser des Lumens 106a auf. Die beispielhafte Ausführungsform von 6 veranschaulicht nur eine Schulter 604. Jedoch kann das Einschubrohr 602 mehr als eine Schulter 604 umfassen, wie dies z. B. nachfolgend detailliert mit Bezug auf 10 beschrieben wird. Zudem können die Bereiche 608 und 610 des Einschubrohrs jeweils einheitliche Durchmesser aufweisen, die sich einmal oder mehrmals graduell vergrößern oder reduzieren, um z. B. Beulen, Rippen und/oder Nuten vorzusehen. Bei anderen Ausführungsformen weisen die beiden Bereiche 608 und 610 gleichgroße Außendurchmesser wie die sich radial erstreckende Schulter 604 auf, die einen größeren Durchmesser als jeder Bereich aufweist und die zwei gleich großen Durchmesserbereiche trennt.
  • Das Lumen 606 kann einen einheitlichen Durchmesser aufweisen oder eine oder mehrere Stellen mit vergrößertem und/oder reduziertem Durchmesser umfassen. Zum Beispiel können die das Lumen 606 begrenzenden Innenwände des Einschubrohrs 602 Beulen, Rippen, Schultern, Nuten oder andere inneren Protuberanzen zur Vergrößerung oder Reduzierung des Durchmessers des Lumens 606 umfassen. Wie zuvor beim Lumen 206 des Einschubrohrs 202 beschrieben, ist das Lumen 606 größenmäßig so festgelegt und ausgebildet, dass der Schaft 212 der Zuführungsvorrichtung 208 sich verschiebbar in das Lumen 606 einpasst. Abhängig vom Schlingen-Implantationsverfahren kann der Schaft 212 in das Lumen 606 entweder vom ersten Ende 602a oder vom zweiten Ende 602b des Einschubrohrs 602 eindringen. Das Einschubrohr 602 kann ebenfalls eine Spitze 602c umfassen, die einen Konus und/oder reduzierten Außendurchmesser aufweist. Die Spitze 602c kann z. B. kegelförmig sein.
  • 7 zeigt eine perspektivische Ansicht eines montierten Schlingen-Zuführungssystems 700 gemäß einer weiteren beispielhaften Ausführungsform der Erfindung. Das System 700 umfasst die Zuführungsvorrichtung 208, die Schlingenvorrichtung 100 und das Einschubrohr 602. Die Zuführungsvorrichtung 208 ist mit einem optionalen Schubmechanismus 702 ausgestattet. Wie in der beispielhaften Ausführungsform von 7 dargestellt, passt sich das Einschubrohr 602, wie oben zu 6 beschrieben, verschiebbar in die Dilatorröhre 107 der Schlingenvorrichtung 100 ein. Der Bereich 610 mit reduziertem Durchmesser des Einschubrohrs 602 passt sich verschiebbar in das Lumen 106a der Dilatorröhre 107 ein, so dass sich ein Segment 610a über das äußere Ende 107a der Dilatorröhre hinaus erstreckt. Der Schaft 212 der Zuführungsvorrichtung 208 passt sich am zweiten Ende 602b des Einschubrohrs 602 verschiebbar in das Lumen 606 ein. Ein Bereich 212f des Schafts 212 erstreckt sich durch das Lumen 606 und über das erste Ende 602a des Einschubrohrs 602 hinaus.
  • Der optionale Schubmechanismus 702 passt sich auf dem Schaft 212 der Zuführungsvorrichtung 208 so ein, dass der Schubmechanismus über jeden Bereich des Schafts 212 frei gleiten kann. Bei der beispielhaften Ausführungsform passt sich der Schubmechanismus 702 auf dem Schaft 212 vor der Einführung des Schafts in das Lumen 606 ein. Der Schubmechanismus 702 umfasst einen Griffbereich 702a zum Ergreifen durch einen medizinischen Anwender und eine distale Fläche 702b. Bei der beispielhaften Ausführungsform weist die distale Fläche 702b einen gleichgroßen oder größeren Außendurchmesser als der Bereich 608 des Einschubrohrs 602 am zweiten Endbereich 602b auf, so dass die distale Fläche 702b im Verlauf des Vorschiebens des Schubmechanismus 702 vom Handgriff 210 zur distalen Spitze 212e des Schafts am zweiten Ende 602b des Einschubrohrs 602 anstößt.
  • Bei weiteren Ausführungsformen verjüngt sich der Durchmesser des Schubmechanismus 702 und ein dem Griffbereich 702a benachbarter Bereich weist einen größeren Durchmesser als die distale Fläche 702b oder umgekehrt auf. Bei einer derartigen verjüngenden Ausführungsform verjüngt sich der Schubmechanismen 702 in der Nähe der distalen Oberfläche 702b und die distale Fläche 702b weist einen kleineren Außendurchmesser als der Innendurchmesser des Lumens 606 auf. Bei dieser Ausführungsform kann die distale Fläche 702b in das Lumen 606 zwischen dem Schaft 212 und der Wand des Einschubrohrs eingekeilt werden, die das Lumen 606 begrenzt. Ein derartiges Einkeilen kann zum Erweitern des Lumens 606 dienen und das Herabgleiten des Einschubrohrs 602 vom Schaft 212 erleichtern.
  • Während der Anwendung des Systems 700 kann der medizinische Anwender die Zuführungsvorrichtung 208 mit der einen Hand durch den Handgriff 210 ergreifen und den Schubmechanismus 702 mit der anderen Hand über den Griffbereich 702a ergreifen. Der medizinische Anwender kann dann den Schubmechanismus 702 vom Handgriff 210 weg zur distalen Spitze 212e des Schafts hin verschieben. Während dem Vorschieben stößt die distale Fläche 702b des Schubmechanismus 702 gegebenenfalls am zweiten Ende 602b des Einschubrohrs 602 an. Ein fortgesetztes Vorschieben des Schubmechanismus 702 schiebt das Einschubrohr 602 in das Lumen am inneren Ende 107b der Dilatorröhre 107, bis die Schulter 604 am innere Ende 107b der Dilatorröhre anstößt. Ein weiteres Vorschieben des Schubmechanismus 702 schiebt das Einschubrohr 602 zusammen mit der Dilatorröhre 107 vom Schaft 202 herunter.
  • 8A8D veranschaulichen konzeptionell ein beispielhaftes Verfahren zum transvaginalen Einführen einer Schlinge 102 in den Körper einer Patientin unter Verwendung des in 7 dargestellten Schlingen-Zuführungssystems 700. Wie in 8A dargestellt, werden Schnitte 802a und 802b auf jeder Seite der Mittelinie des Körpers im unteren Abdomen zusammen mit einem Schnitt 804 gemacht, der in der vaginalen Wand der Patientin erfolgt. Das montierte Schlingen-Zuführungssystem 700 umfasst die Zuführungsvorrichtung 208, die Schlingenvorrichtung 100 und das Einschubrohr 602. Der Schaft 212 der Zuführungsvorrichtung 208 wird in den vaginalen Wandschnitt 804 in Richtung des Pfeils 806 eingeführt, um einen Durchgang längs der hinteren Fläche des Schambeins nach oben durch das Körpergewebe zu schaffen. Wenn der Schaft 212 durch den vaginalen Schnitt 804 in den Körper eingeführt wird, tritt das Einschubrohr 602 ebenfalls in den Körper ein. Wenn das Einschubrohr 602 auf dem Schaft 212 während der Einführung gleitet, kann das zweite Ende 602b an der distalen Oberfläche 702b des Schubmechanismus 702 anstoßen.
  • Wie in 8B dargestellt, ergreift der medizinische Anwender den Handgriff 210 der Zuführungsvorrichtung 208 und hält die Vorrichtung, während die andere Hand den Griffbereich 702a des Schubmechanismus 702 ergreift. Der medizinische Anwender schiebt dann den Schubmechanismus 702 gleitend distal den Schaft 212 hinauf. Wenn die distale Fläche 702b am zweiten Ende 602b des Einschubrohrs 602 anstößt, schiebt ein fortgesetztes distales Vorschieben des Schubmechanismus das Einschubrohr 602 durch den vaginalen Schnitt 804 in den Körper der Patientin. Das Vorschieben setzt sich in Richtung eines Pfeils 809 fort, bis das erste Ende 602a des Einschubrohrs 602 aus dem abdominalen Schnitt 802a herauskommt. Der medizinische Anwender ergreift dann das erste Ende 602a während die Zuführungsvorrichtung 208 in Richtung des Pfeils 808 herausgezogen wird. Der Schaft 212 wird mittels des zweiten Endes 602b des Einschubrohrs 602 aus dem Lumen 606 herausgezogen. Der Schubmechanismus 702 bleibt mit dem Schaft 212 verbunden.
  • Wie in 8C dargestellt, wird die zuvor zu den 5A5B beschriebene Prozedur mit der Zuführungsvorrichtung 208 und dem Einschubrohr 682 danach auf der contralateralen Seite des Körpers wiederholt. Mit den beiden eingeführten Einschubrohren 602 und 682 kann eine Zystoskopie durchgeführt werden, um die korrekte Platzierung zu überprüfen und die Unversehrtheit der Harnblase festzustellen. Nach der Überprüfung der Platzierung ergreift der medizinische Anwender die Enden 602a und 682a und zieht behutsam in Richtung der Pfeile 812a bzw. 812b. Dadurch werden die Einschubrohre 602 und 682 durch den Körper vom vaginalen Schnitt 804 zumindest teilweise aus den abdominalen Schnitten 802a bzw. 802b herausgezogen. Indem er alternativ an den Enden 602a und 682a zieht, platziert der Anwender die Schlingenvorrichtung 100 an der gewünschten Örtlichkeit unter der Harnröhre 999. Während der Platzierung kann sich der medizinische Anwender als Hilfe bei der Positionierung der Schlingenvorrichtung 100 auf die Lasche 112 beziehen. Falls erforderlich, können die Einschubrohre 602 und 682 und/oder die Dilatorröhren 107 und 108 einmal oder mehrmals gedreht werden, um ein Verwinden oder eine andere Deformierung zu reduzieren, die an der Schlinge 102 und/oder der Schlingenvorrichtung 100 aufgetreten sein könnte.
  • Wie in 8C8D dargestellt, kann der medizinische Anwender, sobald die Schlingenvorrichtung 100 passend platziert ist, durch die Mitte der Lasche 122, z. B. entlang der gepunkteten Linie 814, schneiden, die die Hülsenbereiche 104a und 104b trennt. Die Lasche 112 wird weggeworfen und der Anwender zieht die Einschubrohre 602 und 682 in Richtung der Pfeile 812a bzw. 812b, um die Hülsenbereiche 104a und 104b von der Schlinge 102 und aus dem Körper durch die abdominalen Schnitte 802a und 802b gleiten zu lassen, wobei die Schlinge 102 im periurethralen Gewebe unterhalb der Handblase 999 positioniert verbleibt. Obwohl bei der beispielhaften Ausführungsform die Bereiche 610 und 680 der Einschubrohre 602 bzw. 682 mit reduziertem Durchmesser vor dem Schneiden der Lasche 112 ganz außerhalb des Körpers dargestellt sind, können bei anderen Ausführungsformen die Schlingenvorrichtung 100 und die Einschubrohre so bemessen sein, dass sich ein Segment des Bereichs 610 und/oder 680 zum Zeitpunkt des Schneidens der Lasche 112 immer noch im Körper befindet.
  • 9 zeigt eine perspektivische Ansicht eines montierten Schlingen-Zuführungssystems 900 gemäß einer weiteren beispielhaften Ausführungsform der Erfindung. Das System 900 umfasst die Schlingenvorrichtung 100, die Zuführungsvorrichtung 208, und ein Einschubrohr 902. Das Einschubrohr 902 umfasst ein erstes Ende 902a und ein zweites Ende 902b. Das Einschubrohr 902 umfasst ebenfalls eine Schulter oder ein aufgestelltes Ende 904, das am zweiten Ende 902b angeordnet ist, wo der Außendurchmesser des Einschubrohrs im Wesentlichen größer als der des restlichen Bereichs des Einschubrohrs ist. Das Einschubrohr 902 umfasst auch ein sich in Längsrichtung erstreckendes Durchgangslumen 906, das längs des Einschubrohrs zwischen dem ersten Ende 902a und dem zweiten Ende 902b verläuft, und einen Fensterabschnitt 908, wo ein Teil der Wand des Einschubrohrs fehlt.
  • Ebenso wie das Einschubrohr 202 von 23 ist das Einschubrohr 902 größenmäßig festgelegt und ausgebildet, um sich verschiebbar durch das Lumen 106a der Dilatorröhre 107 zu bewegen. Bei der beispielhaften Ausführungsform kann das Einschubrohr 902 durch die Dilatorröhre 107 in Richtung des äußeren Endes 107a der Dilatorröhre ungehindert vorgeschoben werden, bis die ausgestellte Schulter 904 des Einschubrohrs 902 am inneren Ende 107b der Dilatorröhre 107 anstößt. Der Außendurchmesser der Schulter 904 ist größer als der Durchmesser des Lumens 106a der Dilatorröhre 107 und verhindert, dass das Einschubrohr 902 vollständig durch die Dilatorröhre 107 in Richtung des äußeren Endes 107a vorgeschoben wird.
  • Bei der beispielhaften Ausführungsform von 9 passt sich der Schaft 212 der Zuführungsvorrichtung 208 verschiebbar in das erste Ende 902a des Lumens 906 des Einschubrohrs 902 ein. Bei weiteren Ausführungsformen kann der Schaft 212 in das zweite Ende 902b des Einschubrohrs 902 eingeführt werden. Bei der beispielhaften Ausführungsform befindet sich ein Teil des Schafts 912a nicht im Lumen 906, während sich ein anderer Bereich 912b im Lumen befindet. Bei einigen Ausführungsformen ist das Einschubrohr 902 flexibel und kann gebogen werden, um mit der Form der Dilatorröhre 107 und/oder der Form des Schafts 212 der Zuführungsvorrichtungen 208 übereinzustimmen. Bei weiteren Ausführungsformen ist das Einschubrohr 902 halbstarr oder starr. Obwohl der Schaft 212 in 9 für eine transabdominale oder transvaginale Implantationsprozedur gebogen dargestellt ist, kann der Schaft 212 in jeder geeigneten Weise geformt sein und im Wesentlichen gerade, abgewinkelte, und/oder spiralförmige Bereiche umfassen. Andere Schaftformen, wie z. B. eine Spiralform, können für weitere Implantationsverfahren, wie z. B. ein transobturales Verfahren geeignet sein.
  • Das Einschubrohr 902 umfasst auch einen Fensterabschnitt 908, worin ein Teil der Wand des Einschubrohrs, die das Lumen 906 bestimmt, entfernt ist, fehlt oder ausgeschnitten ist, um dadurch das Lumen 906 freizulegen. Der Fensterabschnitt 908 liegt zwischen dem ersten Ende 902a und dem zweiten Ende 902b. Längs des Fensterabschnitts 908 ist ein Teil der Wand des Einschubrohrs 902 entfernt, um zwei Abschnitte 902c und 902a zu definieren, in denen die Wand des Einschubrohrs nicht entfernt ist. Wie in der beispielhaften Ausführungsform von 9 dargestellt, ist der Bereich 912b des Schaftes freigelegt, der sich im Fensterabschnitt 908 befindet. Der Fensterabschnitt 908 erleichtert das Gleiten des Schaftes 212 im Lumen 906 des Einschubrohrs 902, da ein geringerer Oberflächenbereich für eine Berührung zwischen dem Schaft 212 den Innenwänden des Einschubrohrs gegeben ist.
  • 10 zeigt eine perspektivische Ansicht eines montierten Schlingen-Zuführungssystems 1000 gemäß einer weiteren beispielhaften Ausführungsform der Erfindung. Das System 1000 umfasst die Schlingenvorrichtung 100, die Zuführungsvorrichtung 208 und ein Einschubrohr 1002. Das Einschubrohr 1002 umfasst ein erstes Ende 1002a und ein zweites Ende 1002b und ein sich in Längsrichtung erstreckendes Durchgangslumen 1006, das längs des Einschubrohrs zwischen dem ersten Ende 1002a und dem zweiten Ende 1002b verläuft. Das Einschubrohr 1002 umfasst ebenfalls zwei Endbereiche 1008 und 1009, die in der Nähe der Enden 1002a bzw. 1002b angeordnet sind. Unmittelbar an den Enden 1002a und 1002b und zwischen den Endbereichen 1008 und 1009 ist ein Zwischenbereich 1010 angeordnet, der einen kleineren Außendurchmesser als die Endbereiche 1008 und 1009 aufweist. Eine Schulter 1004a wird durch den Übergang zwischen dem Endbereich 1008 und dem Zwischenbereich 1010 ausgebildet. Gleichermaßen wird eine Schulter 1004b durch den Übergang zwischen dem Endbereich 1009 und dem Zwischenbereich 1010 ausgebildet.
  • Der Zwischenbereich 1010 ist größenmäßig festgelegt und ausgebildet, um sich verschiebbar durch das Lumen 106a der Dilatorröhre 107 zu bewegen. Der Zwischenbereich 1010 kann durch das Lumen 106a der Dilatorröhre 107 in Richtung des äußeren Endes 107a oder des inneren Endes 107b vorgeschoben werden, bis die ausgestellte Schulter 1004b oder 1004a des Einschubrohrs am inneren Ende 107b oder mm äußeren Ende 107a anstößt. Die Außendurchmesser der Schultern 1004a und 1004b sind größer als der Innendurchmesser des Lumens 106a und ein Vorschieben der Schultern 1004a und 1004b im Lumen wird verhindert. Folglich kann der Zwischenbereich nicht vollständig aus dem Lumen 106a der Dilatorröhre 107 herausgleiten und das Einschubrohr 1002 bleibt verschiebbar an der Schlingenvorrichtung 100 befestigt.
  • Wie in der beispielhaften Ausführungsform von 10 dargestellt, kann ein Abschnitt 1010a des Zwischenbereichs 1010 jenseits des äußeren Endes 107a der Dilatorröhre 107 liegen und ein Abschnitt 1010b kann außerhalb des inneren Endes 107b liegen. Bei weiteren Ausführungsformen kann die Länge des Zwischenbereichs 1010 ähnlich der der Dilatorröhre 107 sein, so dass die Abschnitte 1010a und/oder 1010b in Bezug auf die Gesamtlänge des Zwischenbereichs 1010 sehr klein sind oder sogar fehlen; eine solche Ausführungsform kann einen geringen oder keinen Raum zum Gleiten des Zwischenbereichs 1010 im Lumen 106a lassen.
  • Obwohl der Zwischenbereich 1010 bei der beispielhaften Ausführungsform von 10 in der Nähe des Mittelpunkts des Einschubrohrs 1002 angeordnet ist, ist bei anderen Ausführungsformen der Zwischenbereich 1010 in der Nähe des ersten Endes 1002a oder des zweiten Endes 1002b angeordnet.
  • Bei der beispielhaften Ausführungsform von 10 weisen die Endbereiche 1008 und 1009 ähnliche Außendurchmesser wie die der Schultern 1004a und 1004b auf. Bei weiteren Ausführungsformen weisen die Endbereiche 1008 und 1009 kleinere oder größere Außendurchmesser als die Schultern 1004a und 1004b auf. Wie in der beispielhaften Ausführungsform dargestellt, weisen die Endbereiche 1008 und 1009 größere Außendurchmesser als der Zwischenbereich 1010 auf. Jedoch haben bei weiteren Ausführungsformen die Endbereiche 1008 und 1009 ähnliche Außendurchmesser oder kleinere Außendurchmesser als der Zwischenbereich 1010; wobei in diesem Fall die Endbereiche 1008 und 1009 kleinere Außendurchmesser als die Schultern 1004a und 1004b aufweisen. Darüber hinaus können bei einigen Ausführungsformen die Endbereiche 1008 und 1009 ähnliche oder unterschiedliche Außendurchmesser in Bezug zueinander aufweisen.
  • Bei einigen Ausführungsformen wird das Einschubrohr 1002 vom medizinischen Anwender vor der Implantation der Schlinge 102, z. B. im Anschluss an das verschiebbare Einpassen des Zwischenbereichs 1010 im Lumen 106a montiert, wobei ein oder mehrere Endbereiche 1008 und/oder 1009 am Zwischenbereich 1010 angebracht werden, um das Einschubrohr 1002 an der Schlingenvorrichtung 100 zu befestigen. Bei anderen Ausführungsformen wird die Einschubröhre 1002 im Verlauf der Herstellung montiert und kann im Zusammenhang mit der Schlingenvorrichtung 100 produziert werden.
  • Sofern hierin nicht anderweitig angegeben, werden die verschiedenen Komponenten der Erfindung aus biokompatiblem Material und/oder Materialien hergestellt, die z. B. Poly-Alpha-Hydroxysäuren (z. B. Polylactide, Polyglykolide und deren Kopolymere), Polyanhydride, Polyorthoester, segmentierte Block-Kopolymere von Polyethylen-Glykol und Polybutylen-Terephtalat (PolyActiveTM), Tyrosin-Derivat-Polymere oder Poly(esteramide), ein Polyethylen/Ethylen-Vinylacetat(EVA)-Gemisch, Polyethylen, Polyester, Nylon, Polypropylen, thermoplastisches fluoriniertes Ethylen-Propylen (FEP), TFP, Edelstahl, schmiedbares Metall oder irgendeine Kombination dieser Materialien umfassen können. Bei bestimmten Ausführungsformen umfassen die Zuführungsvorrichtungen der Erfindung Leichen-, Tier- und oder autogenetisches Gewebe.
  • Die hierin offenbarten Zeichnungen sind nicht notwendigerweise maßstabsgerecht, stattdessen wurde die Betonung allgemein auf die Veranschaulichung der Prinzipien der Erfindung gelegt.
  • Variationen, Modifikationen und andere Implementierungen des hier Beschriebenen werden dem Durchschnittsfachmann einleuchten, ohne vom Wesen und Umfang der Erfindung abzuweichen. Dementsprechend ist die Erfindung nicht nur auf die vorausgegangene veranschaulichende Beschreibung beschränkt. Für zusätzliche beispielhafte Merkmale, die zusammen mit der Erfindung, einschließlich der hier beschriebenen Ausführungsformen, verwendet werden können, wird auf die Dokumente Bezug genommen, die hierin zuvor aufgelistet und in ihrer Gesamtheit durch Bezugnahme miteinbezogen wurden. Alle funktionsfähigen Kombinationen zwischen den oben beschriebenen beispielhaften Ausführungsformen und jenen Merkmalen, die in der US-Patentanmeldung mit der Nummer 10/642,365 mit dem Titel „Systems, Methods and Devices Relating to Delivery of Medical Implants", der US-Patentanmeldung mit der Nummer 10/642,365 mit dem Titel „Systems, Methods and Devices Relating to Delivery of Medical Implants" und der US-Patentanmeldung mit der Nummer 10/957, 926 mit dem Titel „Systems and Methods for Delivering a Medical Implant to an Anatomical Location in a Patient" werden als potentiell patentfähige Ausführungsformen der Erfindung erachtet. Die Inhalte aller überall in dieser Anmeldung zitierten Referenzen, Patente und veröffentlichten Patentanmeldungen sowie deren dazugehörigen Figuren werden hiermit in ihrer Gesamtheit durch Bezugnahme miteinbezogen.
  • Es existieren viele Äquivalente der spezifischen Ausführungsformen der Erfindung und der spezifischen Verfahren und Praktiken im Zusammenhang mit den hierin beschriebenen Systemen und Verfahren. Zusätzlich zur Verwendung für eine transabdominale und transvaginale Zuführung einer implantierbaren Schlinge kann die Erfindung beispielhaft auch mit einer transobturalen Implantationsprozedur eingesetzt werden. Bei einer solchen Prozedur wird der Schaft einer Zuführungsvorrichtung durch einen Schnitt in den ischiopubischen Bereich eingebracht und durch ein Foramen obturatum und durch die vaginale Wand geführt. Ein Einschubrohr kann dann über das Ende des Schaftes geschoben werden, der sich durch die vaginale Wand erstreckt. Das Einschubrohr kann längs des Schafts durch das Foramen obturatum hindurchgeführt werden, bis ein Ende des Einschubrohrs sich durch den ischiopubischen Schnitt erstreckt. Alternativ kann der Schaft ausreichend zurückgezogen werden, um das Ende des Einschubrohrs aus dem ischiopubischen Schnitt zu ziehen. Der medizinische Anwender kann danach das Einschubrohrende ergreifen und die Zuführungsvorrichtungen herausziehen, um einen Bereich der Schlingenanordnung im Körper des Patienten zu belassen. Die Prozedur kann auf der contralateralen Seite des Körpers mit der gleichen oder einer zweiten Zuführungsvorrichtung wiederholt werden. Die medizinische Anwender und kann danach die Einschubrohre verwenden, um die Schlingenposition einzustellen und danach, wie oben für andere Prozeduren beschrieben, eine schützende Hülse entfernen. Die Entfernung der Einschubrohre und der Hülse kann die Schlingenenden in der Nähe oder durch die entsprechenden Membranae obturatoriae positioniert hinterlassen.
  • Dementsprechend ist die Erfindung nicht auf die hierin offenbarten Ausführungsformen, Methoden und Praktiken beschränkt.

Claims (13)

  1. Schlingen-Zuführungssystem: – mit einer Schlingenvorrichtung (100), die eine implantierbare Schlinge (102) umfasst, die größenmäßig festgelegt und ausgebildet ist, um eine Harnröhren-Plattform bereitzustellen, und ersten und zweiten Dilator-Röhren (107, 108), die an ersten bzw. zweiten Schlingenvorrichtungsenden (100a, 100b) angeordnet sind; und – mit einer ersten Einschubröhre (202, 602, 902, 1002) zum verschiebbaren Einpassen in der ersten Dilator-Röhre, und mit einem ersten Ende (202a, 602a, 902a, 1002a) und einem zweiten Ende (202b, 602b, 902b, 1002b) und einem sich in Längsrichtung erstreckenden Durchgangslumen.
  2. System nach Anspruch 1, das eine zweite Einschubröhre (302, 682) aufweist, um sich verschiebbar in die zweite Dilator-Röhre einzupassen und die ein erstes Ende und ein zweites Ende und ein sich in Längsrichtung erstreckendes Durchgangslumen umfasst.
  3. System nach Anspruch 1 oder 2, wobei das oder jedes sich in Längsrichtung erstreckendes Durchgangslumen größenmäßig festgelegt und ausgebildet ist, um sich verschiebbar über einem Schaft einer Zuführungsvorrichtung (208) anzupassen.
  4. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das erste Einschubrohr eine erste sich radial erstreckende Schulter (204, 604, 904, 1004a) umfasst, um an einem Ende der ersten Dilatorröhre anzustoßen und um den Durchtritt des ersten Einschubrohrs durch die erste Dilatorröhre zu verhindern.
  5. System nach Anspruch 4, wobei die erste Schulter (204, 604, 904, 1004a) an einem Ende des ersten Einschubrohrs angeordnet ist.
  6. System nach Anspruch 4, wobei die erste Schulter (204, 604, 904, 1004a) zwischen den ersten und zweiten Enden des ersten Einschubrohrs dazwischen liegend angeordnet ist.
  7. System nach Anspruch 4, wobei die erste Schulter (204, 604, 904, 1004a) an einem innenliegenden Ende der Dilatorröhre anstößt und das erste Einschubrohr eine zweite sich radial erstreckende Schulter (204, 604, 904, 1004b) umfasst, um an einem außenliegenden Ende der ersten Dilatorröhre anzustoßen und die Dilatorröhre zwischen den ersten und zweiten Schultern des ersten Einschubrohrs anzupassen.
  8. System nach einem der vorausgehenden Ansprüche, wobei ein erstes und ein zweites Ende der Schlinge (102) an den ersten bzw. zweiten Dilatorröhren (107, 108) befestigt sind.
  9. System nach einem der vorausgehenden Ansprüche, wobei die Schlingenvorrichtung eine Hülse (104) umfasst, um die Schlinge zumindest teilweise abzudecken.
  10. System nach Anspruch 9, wobei ein erstes und ein zweites Ende (105a, 105b) der Hülse an den ersten beziehungsweise zweiten Dilatorröhren befestigt sind.
  11. System nach einem der vorausgehenden Ansprüche, wobei das erste Einschubrohr (202, 602, 902, 1002) einen Mittelabschnitt zwischen den ersten und zweiten Enden mit einem Abschnitt der Wand umfasst, der das sich in Längsrichtung erstreckende entfernte Durchgangslumen (206, 606, 906, 1006) definiert.
  12. System nach einem der vorausgehenden Ansprüche, das eine Zuführungsvorrichtung (208) mit einem Schaft (212) aufweist, der größenmäßig festgelegt und ausgebildet ist, um sich in das sich in Längsrichtung erstreckende Durchgangslumen des ersten Einschubrohrs einzupassen.
  13. System nach Anspruch 2, das aufweist eine erste Zuführungsvorrichtung (208) mit einem Schaft (212), der größenmäßig festgelegt und ausgebildet ist, um sich in das sich in Längsrichtung erstreckende Durchgangslumen des ersten Einschubrohrs einzupassen; und eine zweite Zuführungsvorrichtung (208) mit einem Schaft (212), der größenmäßig festgelegt und ausgebildet ist, um sich in das sich in Längsrichtung erstreckende Durchgangslumen des zweiten Einschubrohrs einzupassen.
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