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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Zusammensetzung umfassend ein
anorganisches Bindemittel, genauer ein anorganisches Phosphatbindemittel.
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Anorganische
Phosphatbindemittel sind bereits in der Vergangenheit vorgeschlagen
worden.
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Zum
Beispiel wurde in der früheren
Patentanmeldung
WO9903797 in
Namen der Metal Chemical und Haji Anas eine polymere Matrix offenbart,
wobei diese Matrix ein durch Mischen einer wässrigen Lösung von Alkalimetallsilikat
mit einem reaktiven, kieselerde- und tonerdehaltige Rohmaterialien
umfassenden Pulver hergestelltes Bindemittel umfasst. Eine Polymerisationszeit
von mehr als einer Stunde ist jedoch zum Erreichen einer ausreichenden
Härtung
der Matrix erforderlich.
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In
US 6 139 619 ist ebenfalls
vorgeschlagen worden, ein Bindemittel durch Mischen von wasserlöslichem
Silikat mit einem wasserlöslichen
amorphen anorganischen Phosphatglas in einem wässrigen Medium zu bilden. Das
Härten
dieses Bindemittels erfordert das Entfernen von Wasser durch Wärmebehandlung.
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In
US 4 375 551 wurde eine
saure Lösung
durch Mischen von Al
2O
3·3H
2O mit Phosphorsäure hergestellt und die saure
Lösung
dann mit Calciumsilikat gemischt. Das so erhaltene Bindemittel hatte
nach seiner Härtung
schlechte mechanische Festigkeit.
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Bei
der erfindungsgemäßen Zusammensetzung
ist das vorteilhafterweise verwendete Bindemittel wie in
WO 03/031366 der Anmelder
offenbart.
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Das
Bindemittel aus
WO 03/031366 kann
innerhalb eines Zeitraums von weniger als 10 min ausreichend gehärtet werden
und hat ausgezeichnete mechanische Eigen schaften. Wie in diesem
Dokument festgestellt, kann das Bindemittel mit verschiedenen Füllstoffen
gemischt werden.
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Es
ist nun beobachtet worden, dass es unter Verwendung spezieller Füllstoffe,
insbesondere einer Kombination spezieller Füllstoffe, möglich ist, die mechanischen
Eigenschaften der Mischung Bindemittel/Füllstoff(e) und/oder das endgültige Erscheinungsbild
der Zusammensetzung nach ihrer Härtung
und/oder die Feuerbeständigkeit
der Zusammensetzung zu verbessern bzw. zu steigern. Zum Beispiel
ist beobachtet worden, dass die Aufquellung des Produkts nach Wasserabsorption
verhindert werden konnte.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft damit eine Verbesserung des anorganischen
Bindemittels der früheren
Anmeldung
WO 03/031366 der
Anmelder, die durch Calciumsilikat-Bindungsstellen gekennzeichnet
ist, die miteinander über
Tonerde-Kieselerde-Phosphatbindungen
verbunden sind.
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Die
Erfindung betrifft eine Zusammensetzung umfassend mindestens:
- – ein
anorganisches Bindemittel mit Calciumsilikat-Bindungsstellen, die
miteinander durch Tonerde-Kieselerde-Phosphatbindungen verbunden
sind, wobei die Calciumsilikat-Bindungsstellen als Vernetzungsstellen für Tonerde-Kieselerde-Phosphatbindungen
mit einem Gewichtsverhältnis
von Al2O3 zu SiO2 vorteilhafterweise im Bereich von 0,3:1
und 10:1, vorzugsweise von 0,6:1 und 6:1 vorliegen, und
- – siliciumhaltige
Fasern mit einer Länge
von weniger als 1000 μm,
wobei der Gewichtsgehalt der siliciumhaltigen Fasern mit einer Länge von
weniger als 1000 μm
in der Zusammensetzung nach deren Härtung und nach Entfernung möglichen
freien Wassers mindestens 0,5% (d. h. Trockengewichtsgehalt) beträgt.
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Es
ist beobachtet worden, dass das Vorliegen von mindestens 0,5 Gew.-%,
vorzugsweise mindestens 1 Gew.-% an siliciumhaltigen Fasern, vorteilhafterweise
nicht oder im wesentlichen nicht mit dem Bindemittel reagierenden
siliciumhaltigen Fasern, es ermöglichte,
die Bildung von Rissen an der Oberfläche sowie vorteilhafterweise
auch im Innern der gehärteten
Zusammensetzung zu verhindern, sogar wenn die gehärtete Zusammensetzung
eine starke Dicke, wie zum Beispiel eine Dicke von mehr als 2 mm,
vorteilhafterweise von mehr als 5 mm, hatte, wie eine zwischen 10
mm und 50 mm liegende Dicke.
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Vorteilhafterweise
umfasst die Zusammensetzung siliciumhaltige Fasern mit einer durchschnittlichen (an
Gewicht) Länge
von weniger als 500 μm,
wobei der Gewichtsgehalt an siliciumhaltigen Fasern mit einer Durchschnittslänge von
weniger als 500 μm
in der Zusammensetzung nach deren Härtung und nach Entfernen möglichen
freien Wassers (freies Wasser ist in der Zusammensetzung, wie zum
Beispiel in der gehärteten
Zusammensetzung, vorliegendes Wasser, das aber in einem Trocknungsschritt
bei einer Temperatur von 100°C entfernt
werden kann) mindestens 0,5% (d. h. Trockengewichtsgehalt) beträgt.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
umfasst die Zusammensetzung siliciumhaltige Fasern mit einer durchschnittlichen
(an Gewicht) Länge
von mehr als 10 μm,
vorteilhafterweise von mehr als 20 μm, vorzugsweise zwischen 25 μm und 300 μm, am meisten
bevorzugt zwischen 50 μm
und 250 μm
liegend.
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Gemäß einer
vorteilhaften Ausführungsform
sind siliciumhaltige Fasern mit einer Länge von weniger als 1000 μm, vorteilhafterweise
mit einer durchschnittlichen (an Gewicht) Länge von weniger als 500 μm, im wesentlichen
nicht reaktiv mit dem Bindemittel, vorzugsweise nicht reaktiv mit
dem Bindemittel, d. h. sie wirken als reiner Füllstoff. Im wesentlichen nicht
reaktive siliciumhaltige Fasern sind Fasern, die dadurch gekennzeichnet
sind, dass weniger als 10 Gew.-%, vorteilhafterweise weniger als
5 Gew.-%, vorzugsweise weniger als 1 Gew.-%, am meisten bevorzugt
0,5 Gew.-% der siliciumhaltigen Fasern zum Erzeugen von zum Beispiel einer
oder mehrerer chemischer Bindungen zwischen den Fasern und dem Bindemittel
mit dem Bindemittel chemisch umgesetzt werden.
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Gemäß den Ausführungsformen
umfasst die Zusammensetzung nach Härtung und Entfernung freien Wassers
zwischen 1 bis zu 85% Gew.-%, vorteilhafterweise zwischen 2 bis
75 Gew.-%, vorzugsweise zwischen 20 bis 65 Gew.-%, mehr bevorzugt
zwischen 30 bis 60 Gew.-% siliciumhaltige Fasern mit einer Länge von
weniger als 1000 μm,
vorteilhafterweise mit einer durchschnittlichen (an Gewicht) Länge von
weniger als 500 μm.
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Siliciumhaltige
Fasern sind zum Beispiel möglicherweise
behandelte Naturfasern, synthetische Fasern, mineralische Fasern
und Mischungen davon. Naturfasern sind bevorzugt, wie zum Beispiel
Holzfasern, Strohfasern, Reisspreu oder Kleiefasern und Mischungen
davon. Die Naturfasern werden vorteilhafterweise wärmebehandelt,
zum Beispiel bei einer Temperatur von höher als 400°C, wie zum Beispiel bei einer
Temperatur von höher
als 700°C
oder 800°C,
vorteilhafterweise in einer an Stickstoff reichen Atmosphäre oder
einer Stickstoffatmosphäre.
Die Wärmebehandlung
wird vorteilhafterweise nach einem Trocknungsschritt durchgeführt. Reiskleie
oder Reisspreu sind bevorzugte in der erfindungsgemäßen Zusammensetzung
verwendete siliciumhaltige Fasern, wobei die Fasern vorteilhafterweise
entfettet und getrocknet sind. Wenn die Fasern in Stickstoffgas
gebrannt und karburiert werden, werden keramische Reiskleiefasern
erzeugt. Möglicherweise wird
etwas phenolisches Harz vor dem Brenn- und Karburierungsschritt
zu der Reiskleie oder der Reisspreu gegeben. Möglicherweise kann das phenolische
Harz mit Reiskleie zur Herstellung oder Bildung von Fasern oder
Filamenten enthaltender Reiskleie gemischt werden, wobei die letzteren
Fasern oder Filamente nach dem Trocknen karburiert und gebrannt
werden (zum Beispiel bei einer Temperatur von 300 bis 1100°C während einer
zur Bildung von keramischen Fasern und Filamenten ausreichenden
Zeit). Die siliciumhaltigen Fasern sind vorteilhafterweise keramische
siliciumhaltige Fasern. Solche Fasern, speziell keramische Reiskleiefasern,
haben eine hohe Festigkeit, eine große Härte, eine geringe Dichte, eine
geringe Reibung (hierdurch können
die Fasern leicht aneinander entlang gleiten, wodurch der Mischschritt
erleichtert wird).
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Siliciumhaltige
Fasern werden vorteilhafterweise mit einem abweisenden Mittel behandelt,
wie zum Beispiel einer wasserabweisenden Beschichtung von weniger
als 10 μm.
Diese Beschichtung ist zum Beispiel eine Fluorsilan-Beschichtung.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
umfasst die Zusammensetzung ferner Quarzmehl mit einer Partikelgröße von weniger
als 500 μm,
vorteilhafterweise zwischen 2 bis 400 μm liegend, wobei der Gewichtsgehalt
an Quarzmehl in der Zusammensetzung nach ihrer Härtung und nach Entfernung möglichen
freien Wassers mindestens 0,5% beträgt. Der Quarzmehlgehalt ist
vorteilhafterweise zwischen 1 und 10 Gew.-% der Zusammensetzung
nach ihrer Härtung
und Entfernung des freien Wassers (Wasser, das durch einen Erwärmungsschritt
bei einer Temperatur von 100°C
entfernt werden kann) liegend (d. h. Trockengewichtsgehalt).
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Vorzugsweise
umfasst die Zusammensetzung Quarzmehl mit einer durchschnittlichen
(an Gewicht) Partikelgröße zwischen
2 und 100 μm,
vorteilhafterweise zwischen 5 und 60 μm, vorzugsweise zwischen 10 bis
50 μm liegenden
Partikelgröße, wobei
der Gewichtsgehalt an Quarzmehl in der Zusammensetzung nach ihrer
Härtung
und nach Entfernung möglichen
freien Wassers zwischen 1 und 10%, vorteilhafterweise zwischen 2
und 8% liegend ist.
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Gemäß einer
spezielleren Ausführungsform
umfasst die Zusammensetzung mit oder ohne (vorteilhafterweise mit)
Quarzmehl ferner kristallisierte Tonerdesilikat-Partikel, die im
wesentlichen nicht reaktiv mit dem Bindemittel sind und die eine
durchschnittliche (an Gewicht) zwischen 5 bis 100 μm liegende
Teilchengröße haben,
wobei der Gewichtsgehalt von kristallisiertem Tonerdesilikat in
der Zusammensetzung nach Härtung und
nach Entfernung möglichen
freien Wassers zwischen 1 bis 10%, vorteilhafterweise zwischen 2
bis 8% liegend ist.
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Gemäß einer
vorteilhaften Ausführungsform
ist das in den Tonerde-Kieselerde-Phosphatbindungen vorliegende Gewichtsverhältnis von
Calciumsilikatstellen zu SiO2 größer als
1, vorzugsweise größer als
1,5.
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Vorteilhafterweise
sind die Calciumsilikatstellen Calciummetasilikatstellen mit einer
im wesentlichen nadelförmigen
Beschaffenheit mit einem Verhältnis
Länge zu
Durchmesser von 2:1 bis 50:1, vorteilhafterweise von 3:1 bis 20:1.
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Vorzugsweise
haben die Calciummetasilikatstellen eine durchschnittliche Länge (durchschnittlich
an Gewicht) von 10 μm
bis 10 mm, vorteilhafterweise von 50 μm bis 5 mm, wie zum Beispiel
100 μm,
300 μm und 500 μm.
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Die
Calciumsilikatstellen wirken vorzugsweise als Vernetzungsstellen
für Tonerde-Kieselerde-Phosphatbindungen.
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Gemäß einer
Ausführungsform
haben die Tonerde-Kieselerde-Phosphatbindungen ein Verhältnis von Al2O3 zu SiO2 im Bereich von 0,3:1 und 10:1, vorteilhafterweise
von 0,6:1 und 6:1.
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Gemäß einer
vorteilhaften Ausführungsform
ist das Gewichtsverhältnis
von Calciumsilikatstellen zu Tonerde-Kieselerde-Phosphatbindungen
zwischen 0,1 und 1,1 liegend, vorteilhafterweise zwischen 0,3 und 0,9,
vorzugsweise zwischen 0,4 und 0,7.
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Die
erfindungsgemäße Zusammensetzung
kann auch einen oder mehrere Füllstoffe
und/oder verstärkte
Materialien enthalten.
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Beispiele
von Füllstoffen
oder verstärkten
Materialien, die mit dem Bindemittel vor oder während seiner Herstellung, vor
oder während
seiner Härtung
gemischt werden können,
sind
- – Abfallmaterialien,
wie zum Beispiel feinverteiltes Abfallmaterial wie zum Beispiel
Brennstoffasche, Flugasche, Abfall von Baumaterialien, etc.,
- – flockenartige
Materialien wie Glimmererde etc.,
- – Quarzsand,
Quarzmehl,
- – Färbemittel
oder -materialien, wie anorganische Färbemittel, Pigmente etc.,
- – Zellulose
und/oder Fasern auf Proteinbasis wie Naturfasern, Flachs, Hackschnitzel,
Stroh, Hanf, Wollfasern etc.,
- – synthetische
Fasern wie zum Beispiel organische synthetische Fasern, anorganische
synthetische Fasern wie zum Beispiel Polyester, Polypropylen, Glas-
und Keramikfasern etc.,
- – natürliche oder
synthetische organische Abfallmaterialien von Grundstoffen wie Sägemehl,
Reisspreu, Stroh und rezyklierte organische Abfälle,
- – natürliche Fasern
mineralischen Ursprungs,
- – natürliches,
möglicherweise
behandeltes Material (zum Beispiel wärmebehandelt) wie Perlit, Vermiculit, etc.,
- – etc.,
- – Mischungen
von einem oder mehreren der obigen Füllstoffe.
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Spezielle
Beispiele möglicher
Füllstoffe
sind:
- – Reisspreu,
- – rezyklierter
Abfall von Pappkartons,
- – zerfetztes
Papier,
- – Gemisch
aus Reisspreu/zerfetztem Papier,
- – Reisspreu
+ rezyklierter Abfall von Pappkartons,
- – Tannennadeln,
- – laminierte
Bestandteile wie Wabenpappe, normaler Pappkarton etc.,
- – Pigmente.
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Zusatzstoffe
können
zu dem Bindemittel vor und während
seiner Herstellung sowie vor oder während seiner Härtung gegeben
werden, solche Zusatzstoffe sind zum Beispiel:
- – Schaummittel
wie Wasserstoffperoxid, organisches Peroxid, etc.,
- – Mittel
zur Viskositätssteuerung
wie Superweichmacher,
- – Material
zur Verbesserung der Undurchlässigkeit
oder der Wasserabweisung wie Lignosulfonate und Quarzrauch,
- – etc.
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Gemäß einer
Ausführungsform
werden im wesentlichen alle Tonerde-Kieselerde-Stellen des anorganischen Bindemittels
durch Tonerde-Kieselerde-Phosphatbindungen miteinander verbunden.
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Die
erfindungsgemäße Zusammensetzung
kann zum Aneinanderhängen
von zwei Elementen, z. B. als Klebstoff, hitzebeständiger Klebstoff
oder als Dichtungsmittel, verwendet werden.
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Die
Zusammensetzung ist zur Herstellung eines Produkts oder einer Schicht
mit einem leichten Gewicht (wie einem Gewicht von 70 bis 140 kg/m3) oder einem schweren Gewicht (wie einem
Gewicht von 2000 kg/m3 oder sogar mehr)
geeignet. Erfindungsgemäße Produkte
oder Schichten haben starke mechanische Eigenschaften, wie eine
Kompressionsfestigkeit von mehr als 40 N/mm2,
eine Biegefestigkeit von mehr als 10 N/mm2,
etc.
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Die
Erfindung betrifft ebenfalls ein Produkt, das mindestens teilweise
aus einer erfindungsgemäßen, wie
oben offenbarten gehärteten
Zusammensetzung hergestellt oder mindestens teilweise mit einer
solchen assoziiert ist, sowie auch ein Produkt umfassend mindestens
eine gehärtete
Schicht umfassend ein anorganisches Bindemittel wie in
PCT/BE03/00121 offenbart. Zum Beispiel
kann das Produkt eine mit einer Beschichtungsschicht mit einer Stärke von
zum Beispiel 0,1 bis 10 mm oder sogar mehr ausgestattete Auflage
sein. Das Produkt kann ebenfalls die Form eines laminierten Produkts
haben, mit einer inneren oder einer äußeren aus einer erfindungsgemäßen Zusammensetzung
hergestellten Schicht, wobei die innere oder die äußere Schicht zum
Beispiel eine Stärke
von 0,5 mm bis 100 mm oder sogar mehr hat.
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Das
in
PCT/BE03/00121 offenbarte
Bindemittel ist ein durch miteinander über Tonerde-Kieselerde-Phosphatbindungen
verbundene Calciumsilikatstellen gekennzeichnetes anorganisches
Bindemittel. Vorteilhafterweise sind die Calciumsilikatstellen Calciummetasilikatstellen
mit einer im wesentlichen nadelförmigen
Beschaffenheit mit einem Verhältnis
Länge zu
Durchmesser von 2:1 bis 50:1, vorteilhafterweise vom 3:1 bis 20:1.
Vorzugsweise haben die Calciummetasilikatstellen eine durchschnittliche
Länge von
10 μm bis
10 mm, vorteilhafterweise von 50 μm
bis 5 mm. Die Calciumsilikatstellen wirken vorzugsweise als Vernetzungsstellen
für Tonerde-Kieselerde-Phosphatbindungen.
Gemäß einer
Ausführungsform
haben die Tonerde-Kieselerde-Phosphatbindungen ein Gewichtsverhältnis von
Al
2O
3 zu SiO
2 im Bereich von 0,3:1 und 10:1, vorteilhafterweise
von 0,6:1 und 6:1. Gemäß einer
vorteilhaften Ausführungsform
ist das Gewichtsverhältnis
von Calciumsilikatstellen zu Tonerde-Kieselerde-Phosphatbindungen
zwischen 0,1 und 1,1, vorteilhafterweise zwischen 0,3 und 0,9, vorzugsweise
zwischen 0,4 und 0,7.
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Das
Bindemittel ist zur Herstellung eines Produkts mit einem leichten
Gewicht (wie einem Gewicht von 70 bis 140 kg/m3)
oder einem schweren Gewicht (wie einem Gewicht von 2000 kg/m3 oder sogar mehr) mit starken mechanischen
Eigenschaften geeignet, wie einer Kompressionsfestigkeit von mehr
als 40 N/mm2, einer Beugefestigkeit von
mehr als 10 N/mm2 etc.
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Erfindungsgemäße Produkte
haben starke mechanische, wie eine oder mehrere der folgenden Eigenschaften
(vorzugsweise mehrere der Eigenschaften): Kompressionsfestigkeit
von mehr als 40 N/mm2, Beugefestigkeit von
mehr als 10 N/mm2, sehr geringe Verbrennungswärme (weniger
als 500 kJ/kg, vorteilhafterweise weniger als 100 kJ/kg, verwendetes
Verfahren: ASTM D 2015 und BS EN ISO 1716), ein hohes Bruchmodul (wie
mehr als 10 MPa, zum Beispiel zwischen 12 und 20 MPa, Analyseverfahren:
NBN EN 196-1), eine hohe Kompressionsfestigkeit (mehr als 50 MPa,
wie von 70 bis 100 MPa, Analyseverfahren; NBN EN 196-1), ein hohes
Young-Modul (mehr
als 5000 MPa, wie zwischen 8000 und 15000 MPa, Analyseverfahren:
NBN EN 196-1), fehlendes Ausquellen sogar bei Wasserabsorption von
10% bis zu 30% in Abhängigkeit
von der Porosität
etc.
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Erfindungsgemäße Produkte
können
als Isoliermaterialien (als Platten, Folien, Granula etc.), Feuerschutzmaterial,
Wärmeschutzmaterial,
Schutzmaterial in der Chemie, Baumaterial (wie Backsteine, Beton etc.),
zur Herstellung von Gussformen, als Modellier-, Guss- und Formprodukte,
Dachziegel, Bedachungsfolien, Beschich tungsschichten, Innenschichten,
laminierte Produkte, Metallprofil, Aluminiumprofil, Stahlprofil, Metallband
oder -blech, flexible Membran, Polyethylengewebe, Polymerschicht
(Polyurethan, Latex, etc.) etc. verwendet werden. Spezielle Beispiele
sind:
Bedachungsfolien, Isolierplatten, Oberflächenbeschichtungsmaterial,
abnutzungsbeständige
Fliesen, Bauelemente von hoher Festigkeit, feuer- und wärmebeständige Elemente,
adhäsives
Material, Abdichtungsmittel, Schieferplatten, laminierte Elemente,
Fugenmassen, Feuerfestprodukte, Mineralfasern, etc.
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Die
Erfindung betrifft genauer ebenfalls ein mindestens zum Teil aus
einer wie oben offenbarten gehärteten
erfindungsgemäßen Zusammensetzung
hergestelltes oder ein mindestens zum Teil mit einer solchen assoziiertes
Produkt. Zum Beispiel kann das Produkt eine mit einer Beschichtungsschicht
mit einer Stärke
von zum Beispiel 1 bis 10 mm oder sogar mehr ausgestattete Auflage
sein.
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Das
Produkt kann auch die Form eines laminierten Produkts haben, wobei
eine Innenschicht aus einer erfindungsgemäßen Zusammensetzung hergestellt
ist, wobei die Innenschicht zum Beispiel eine Stärke von 5 mm bis zu 100 mm
oder sogar mehr hat.
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Gemäß einer
Ausführungsform
bedeckt die gehärtete
Schicht mindestens teilweise eine Fläche eines Auflageelements.
Eine oder mehrere Fläche(n)
der Auflage können
mit einer gehärteten
Schicht ausgestattet werden. Die Stärke der Schicht ist vorteilhafterweise
unter 10 mm, wie unter 5 mm, wie 4 mm, 3 mm, 2 mm, 1 mm, 500 μm, 250 μm, 100 μm, in Abhängigkeit
von den benötigten
Eigenschaften.
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Gemäß einer
vorteilhaften Ausführungsform
bedeckt die gehärtete
Schicht mindestens teilweise eine Fläche der Auflage umfassend einen
Kern, der einem Aufquellen in Wasser unterworfen werden kann. Es
ist beobachtet worden, dass es bereits durch Beschichtung einer
Fläche
einer Platte (die einem Aufquellen in Wasser unterworfen werden
kann) mit einer erfindungsgemäßen Zusammensetzung
nach deren Härtung möglich war,
sogar nach Eintauchen in Wasser bei 20°C während 72 h ein Produkt mit
reduzierter Aufquellung zu erhalten. An handelsüblich erhältlichen, eine Aufquellung
von 37% nach Eintauchen in Wasser bei 20°C während 72 h aufweisendem Holzfaserverbundwerkstoff
durchgeführte
Test zeigten, dass es durch Ausstattung einer oder mehreren Flächen des
Materials mit einer dünnen
gehärteten
Schicht der erfindungsgemäßen Zusammensetzung
möglich
ist, die Aufquellung auf weniger als 10%, vorteilhafterweise auf
weniger als 6%, vorzugsweise auf weniger als 2% zu reduzieren.
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Gemäß einer
speziellen Ausführungsform
wird eine mindestens teilweise nicht mit einer erfindungsgemäßen gehärteten Schicht überzogene
Fläche
mit einer wasserabweisenden Beschichtung, vorteilhafterweise einer
Silicium enthaltenden wasserabweisenden Beschichtung wie einer Fluorsilicium-Beschichtung
(Fluorsilan etc., wie Fluorsilan von 3M als wasserabweisend vermarktetes
Mittel, wie zum Beispiel das Produkt Scotchgard®) ausgestattet.
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Die
Stärke
der wasserabweisenden Beschichtung ist vorteilhafterweise geringer
als 500 μm,
wie weniger als 250 μm,
vorzugsweise weniger als 150 μm,
mehr bevorzugt weniger als 100 μm,
zum Beispiel weniger als 50 μm
oder sogar noch weniger, wie weniger als 20 μm oder sogar weniger als 10 μm.
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Gemäß einer
spezielleren Ausführungsform
werden im wesentlichen alle nicht mit einer gehärteten Schicht überzogenen
Flächen
mit einer wasserabweisenden Beschichtung ausgestattet.
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Gemäß einer
Ausführungsform
hat die Auflage zwei im wesentlichen parallele Flächen (Ober-
und Unterseiten oder Hauptflächen,
Vorder- und Rückseiten)
die miteinander durch Seitenflächen
verbunden sind, wobei die Seitenflächen (Ober-/Unter- oder Vorder-/Rückseiten)
eine höhere
Wasserdurchlässigkeit
haben als die beiden im wesentlichen parallelen Flächen. In
dieser Ausführungsform
werden die Seitenflächen
der Auflage mit einer wasserabweisenden Beschichtung ausgestattet.
Die wasserabweisende Beschichtung dieser Seitenflächen bedeckt
ebenfalls mindestens einen Teil der Vorder-/Rückseiten entlang ihren Rändern oder mindestens
einen den Rändern
der Vorder- und Rückseiten
benachbarten Teil der gehärteten
Schicht. Die wasserabweisende Beschichtung kann vor und/oder nach
Ausstattung der Auflage mit der erfindungsgemäßen ausgehärteten Beschichtung durchgeführt werden.
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Ein
weiteres erfindungsgemäßes Ziel
ist ein Kit zur Herstellung einer erfindungsgemäßen Zusammensetzung, wobei
der Kit umfasst:
- – einen wasserunlösliches
Calciumsilikat, siliciumhaltige Fasern mit einer Länge von
weniger als 1000 μm und
möglicher-
aber vorteilhafterweise auch Quarzmehl mit einer durchschnittlichen
Partikelgröße von weniger
als 500 μm
enthaltenden Behälter
oder Beutel, und
- – einen
oder mehrere Verbindungen zur Herstellung einer sauren Tonerde-Kieselerde-Phosphatlösung oder
eine Tonerde-Kieselerde-Phosphatlösung, in der die Kieselerde
gelöst
ist, wobei der bei 20°C
gemessene pH-Wert der Lösung
niedriger als 1,5, vorteilhafterweise niedriger als 1, vorzugsweise
niedriger als 0,5 ist, enthaltenden Behälter oder Beutel.
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Es
ist beobachtet worden, dass die Vormischung von wasserunlöslichem
Calciumsilikat mit siliciumhaltigen Fasern mit einer Länge von
weniger als 1000 μm
in einer Form vorlag, die ein einfaches und rasches Mischen mit
einer sauren Tonerde-Kieselerde-Phosphatlösung ermöglichte.
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Das
wasserunlösliche
Calciumsilikat, die siliciumhaltigen Fasern, das Quarzmehl wie im
Kit verwendet, haben vorteilhafterweise eine oder mehrere hier in
der erfindungsgemäßen Zusammensetzung
offenbarte Charakteristika.
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Die
Tonerde-Kieselerde-Phosphatlösung
hat vorteilhafterweise ein Gewichtsverhältnis von Al2O3 zu SiO2 im Bereich
von 0,3:1 und 10:1, vorzugsweise von 0,6:1 und 6:1.
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Der
Kit umfasst ferner vorteilhafterweise einen Behälter mit einer ein wasserabweisendes
Mittel enthaltenden Zusammensetzung, vorteilhafterweise in Form
einer Lösung,
vorzugsweise einer gebrauchsfertigen Lösung. Eine solche Zusammen setzung
ist zum Beispiel eine als wasserabweisendes Mittel Silan, vorzugsweise
ein Fluorsilan, enthaltende Lösung
auf Wasser- oder Lösungsmittelbasis.
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Die
Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Herstellung einer erfindungsgemäßen Zusammensetzung,
worin die Bindemittelmischung durch Mischen von wasserunlöslichen
Calciumsilikat-Partikeln mit einer sauren Tonerde-Kieselerde-Phosphatlösung bei
einer Temperatur von unter 50°C
hergestellt wird, wobei die saure Tonerde-Kieselerde-Phosphatlösung gelöstes SiO2 umfasst und einen pH-Wert von unter 2, vorteilhafterweise
von unter 1,5, vorzugsweise einen zwischen 0,5 und 1,5 liegenden
pH-Wert hat, worin die Tonerde-Kieselerde-Phosphatlösung ein
Gewichtsverhältnis
von Al2O3 zu SiO2 vorteilhafterweise im Bereich von 0,3:1
und 10:1, vorzugsweise von 0,6 und 6:1 hat, worin siliciumhaltige
Fasern mit einer Länge
von weniger als 1000 μm
vor oder während
des Mischens der wasserunlöslichen
Silikatpartikel mit einer sauren Tonerde-Kieselerde-Phosphatlösung mit
wasserunlöslichen
Calciumsilikat-Partikeln gemischt werden und/oder worin siliciumhaltige
Fasern mit einer Länge
von weniger als 1000 μm
mit der Bindemittelmischung vor deren vollständiger Härtung gemischt werden.
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Vorzugsweise
wird die Bindemittelmischung zuerst hergestellt und es werden dann
die siliciumhaltigen Fasern zugegeben. Diese Zugabe wird durchgeführt, wenn
die Bindemittelmischung noch ausreichend flüssig oder unter Schwerkraft
gießfähig ist.
Möglicherweise
kann zur Steuerung der Viskosität
vor und/oder während der
Zugabe der Fasern Wasser zugegeben werden. Möglicherweise werden die siliciumhaltigen
Fasern vor der Zugabe zu der Bindemittelmischung vorbefeuchtet.
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Gemäß einer
vorteilhaften Ausführungsform
wird vor oder während
des Mischens der wasserunlöslichen
Silikatpartikel mit einer sauren Tonerde-Kieselerde-Phosphatlösung und/oder
zu der Bindemittelmischung vor ihrer vollständigen Härtung Quarzmehl zu den wasserunlöslichen
Calciumsilikat-Partikeln gegeben, wobei dessen Zugabe vor, während oder
nach der Zugabe der siliciumhaltigen Fasern erfolgt.
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Vorzugsweise
werden die siliciumhaltigen Fasern und das Quarzmehl vor ihrer Zugabe
zu der sauren Tonerde-Kieselerde-Phosphatlösung oder zu der Bindemittelmischung
vorgemischt. Gemäß einer
möglichen Ausführungsform
werden die unlöslichen
Calciumsilikat-Partikel, die siliciumhaltigen Fasern und das Quarzmehl
vor ihrer Zugabe zu und ihrer Mischung mit der sauren Tonerde-Kieselerde-Phosphatlösung vorgemischt.
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Vorteilhafterweise
ist das Gewichtsverhältnis
der in der Tonerde-Kieselerde-Phosphatlösung vorliegenden
wasserunlöslichen
Calciumsilikat-Partikel zu gelöstem
SiO2 größer als
1, vorzugsweise größer als
1,5.
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Vorzugsweise
wird das Härten
des Bindemittels bei einer zwischen 0°C und 50°C liegenden Temperatur, wie
vorteilhafterweise zwischen 10 und 30°C durchgeführt.
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Die
Zusammensetzung wird vorzugsweise unter Druck gehärtet, wie
zum Beispiel unter einem zwischen 2 × 105 Pa
und 100 × 105 Pa, zum Beispiel 5 × 105 Pa,
106 Pa, 2 × 106 Pa
etc. liegendem Druck.
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Die
Menge des zu der sauren Kieselerde-Tonerde-Phosphatlösung gegebenen
Calciumsilikats ist vorteilhafter so, dass das in der sauren Lösung vorliegende
Gewichtsverhältnis
von Calciumsilikat zu SiO2 zwischen 1 und
5 liegend ist, vorteilhafterweise zwischen 1,5 und 3,5.
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Vorzugsweise
ist die Menge des zu der sauren Kieselerde-Tonerde-Phosphatlösung gegebenen
Calciumsilikats so, dass das in der sauren Lösung vorliegende Gewichtsverhältnis von
Calciumsilikat zu SiO2 größer als
2 ist.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
ist die zur Herstellung der sauren Kieselerde-Tonerde-Phosphatlösung verwendete
Kieselerde präzipitierte
Kieselerde.
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Die
saure Tonerde-Kieselerde-Lösung
hat vor ihrer Mischung mit den unlöslichen Calciumsilikat-Partikeln
vorteilhafterweise einen pH-Wert von weniger als 2, vorzugsweise
weniger als 1,5, zum Beispiel einen zwischen 0,1 und 1,5, vorzugsweise
zwischen 0,5 und 1,5 liegenden pH-Wert. Der saure pH-Wert wird voteilhafterweise
unter Verwendung von Phosphorsäure
oder einer Mischung von Säuren
erhalten, die mindestens Phosphorsäure enthält. Vorzugsweise wird im wesentlichen
nur Phosphorsäure
als Mineralsäure
verwendet, am meisten bevorzugt als Säure zum Senken des pH-Werts
der Lösung
auf unter 2.
-
Die
Calciumsilikat-Partikel sind vorteilhafterweise Calciummetasilikat-Partikel
mit einer im wesentlichen nadelförmigen
Beschaffenheit mit einem Verhältnis
Länge zu
Durchmesser zwischen 2:1 bis 50:1, vorteilhafterweise zwischen 3:1
bis 20:1.
-
Die
Calciummetasilikat-Partikel haben vorzugsweise eine durchschnittliche
Länge von
10 μm bis
10 mm, vorteilhafterweise zwischen 50 μm bis 5 mm.
-
Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
wirken die Calciumsilikat-Partikel als Vernetzungsstellen für die Tonerde-Kieselerde-Phosphatbindungen.
Die Gegenwart von unlöslichen
Calciumsilikat-Partikeln scheint ebenfalls die Bildung von Tonerde-Kieselerde-Phosphatbindungen
zu katalysieren.
-
Bei
dem erfindungsgemäßen Verfahren
hat die Tonerde-Kieselerde-Phosphatlösung vorteilhafterweise ein
Gewichtsverhältnis
von Al2O3 zu SiO2 im Bereich zwischen 0,3:1 und 10:1, vorzugsweise
zwischen 0,6:1 und 6:1.
-
Zum
Beispiel ist das Gewichtsverhältnis
von Calciumsilikat-Partikeln zu Tonerde-Kieselerde-Phosphatlösung zwischen 0,1 und 1,1,
vorzugsweise zwischen 0,3 und 0,9, am meisten bevorzugt zwischen
0,4 und 0,7 liegend.
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In
dem erfindungsgemäßen Verfahren
können
verschiedene Füllstoffe
und/oder verstärkte
Materialien mit den Calciumsilikat-Partikeln vor deren Mischung
mit der Tonerde-Kieselerde-Phosphatlösung gemischt werden und/oder
es wird ein Füllstoff
und/oder ein verstärktes
Material zu der Mischung aus Calciumsilikat/Tonerde-Kieselerde-Phosphatlösung vor
oder während
deren Härtung
gemischt.
-
Beispiele
von Füllstoffen
oder verstärkten
Materialien, die mit der Zusammensetzung oder ihrem Bindemittel
vor und während
ihrer Herstellung, vor oder während
ihrer Härtung
vermischt werden können,
sind:
- – Abfallmaterialien,
wie feinverteilte Abfallmaterialien wie zum Beispiel Brennstoffasche,
Flugasche, Abfall von Baumaterialien, etc.,
- – flockenförmige Materialien
wie Glimmererde, etc.,
- – Quarzsand,
Quarzmehl,
- – Färbemittel
oder -materialien, wie anorganische Färbemittel, Pigmente etc.,
- – Zellulose
und/oder Fasern auf Proteinbasis, wie Naturfasern, Flachs, Hackschnitzel,
Stroh, Hanf, Wollfasern, etc.,
- – synthetische
Fasern wie organische synthetische Fasern, anorganische synthetische
Fasern, wie Polyester, Polypropylen, Glas- und Keramikfasern, etc.
- – natürliche und
synthetische organische Abfälle
von Grundstoffmaterialien wie Sägemehl,
Reisspreu, Stroh und rezyklierter organischer Abfall,
- – natürliche Fasern
mineralischen Ursprungs,
- – natürliche,
möglicherweise
behandelte (zum Beispiel wärmebehandelte)
Materialien wie Perlit, Vermiculit, etc.,
- – etc.
-
Zusatzstoffe
können
zu der Zusammensetzung oder ihrem Bindemittel vor und während ihrer
Herstellung, vor und während
ihrer Härtung
gegeben werden, wobei Beispiele solcher Zusatzstoffe sind:
- – Schaummittel,
wie Wasserstoffperoxid, organisches Peroxid, etc.,
- – Mittel
zur Viskositätssteuerung,
wie Superweichmacher,
- – Material
zur Verbesserung der Undurchlässigkeit
oder der Wasserabweisung wie Lignosulfonate und Quarzrauch,
- – etc.
-
Möglicherweise
können
Zusatzstoffe oder Füllstoffe
während
oder nach der Härtung,
zum Beispiel nach einer teilweisen Härtung, zum Beispiel zur Herstellung
einer Deckschicht zugegeben werden.
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Das
Bindemittel der erfindungsgemäßen Zusammensetzung
wird unter Verwendung einer sauren Tonerde-Kieselerde-Phosphatlösung hergestellt,
wobei die Lösung
vorteilhafterweise durch Umsetzen von Alumiumoxid-Pulver (Größe vorteilhafterweise
geringer als 50 μm,
vorzugsweise geringer als 30 μm,
zum Beispiel zwischen 5 bis 25 μm)
mit einer Reinheit von mehr als 95%, vorzugsweise mehr als 99%,
Kieselerde-Pulver (Größe vorteilhafterweise
geringer als 50 μm,
vorzugsweise geringer als 30 μm,
zum Beispiel zwischen 10 bis 25 μm)
mit einer Reinheit von mehr als 95%, vorzugsweise mehr als 99%,
und Phosphorsäure
als wässrige Phosphorsäure oder
in Gegenwart eines wässrigen
Medium hergestellt wird. Die Phosphorsäure hat vorzugsweise eine Reinheit
von mehr als 95%, mehr bevorzugt von mehr als 99%. Phosphorsäure ist
in verschiedenen Konzentrationen erhältlich. Vorzugsweise soll die
Phosphorsäure
eine wässrige
Phosphorsäurelösung mit
einer Phosphorsäure-Konzentration
von mehr als 75%, vorzugsweise von mehr als 85% sein. Vorzugsweise wird
das Kieselerde-Pulver zuerst mit der Phosphorsäure gemischt und dann die Tonerde-Partikel
zugegeben.
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Die
saure Tonerde-Kieselerde-Phosphatlösung enthält möglicherweise einige weitere
Säuren,
wie eine organische Säure,
eine starke Mineralsäure,
etc., in diesem Fall ist jedoch der Gehalt einer solchen Säure vorzugsweise
geringer als 10% des Phosphorsäuregehalts
der Lösung.
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Anstelle
der Verwendung von Aluminiumoxid ist die Verwendung von Aluminiumphosphat,
Aluminiumhydroxid etc. möglich.
Aluminiumoxid ist jedoch bevorzugt.
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Anstelle
der Verwendung von Kieselerde, vorzugsweise präzipitierten Kieselerde-Partikeln, ist die
Verwendung von aus Glasflaschen gefertigtem Abfallmaterial möglich.
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Möglicherweise
enthält
die wässrige
Phosphorsäure-Lösung weitere
Lösungsmittel
wie Alkohol etc.
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Wenn
ein aufgeschäumtes
Produkt gewünscht
wird, wird mehr Wasser oder Lösungsmittel
verwendet, um die Viskosität
so weit wie möglich
zu senken. Es ist ebenfalls möglich,
ein aufgeschäumtes
Produkt durch Auftragen der sauren Zusammensetzung auf eine eine
Base enthaltende Auflage oder auf eine alkalische Auflage zu erhalten.
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Die
saure Tonerde-Kieselerde-Phosphatlösung hat vorteilhafterweise
einen pH-Wert von unter 2, vorteilhafterweise von unter 1.
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Es
ist beobachtet worden, dass bei Verwendung von Kieselerde-Partikeln
zur Herstellung der sauren Tonerde-Phosphatlösung mit einem pH-Wert von
unter 2, am meisten bevorzugt von unter 1, die Auflösung der Tonerde-Partikel
verbessert ist. Das Vorliegen von gelöstem SiO2 in
der sauren Lösung
verbesserte ebenfalls die Bildung der Bindungen bei der Zugabe der
wasserunlöslichen
Calciumsilikat-Partikel. Sogar wenn einige Calciumsilikat-Partikel
aufgrund des niedrigen pH-Werts gelöst waren, blieben einige Calciumsilikat-Partikel zum
Beispiel aufgrund des Anstiegs des pH-Werts auf einen zwischen 3
und 6 liegenden Wert unlöslich.
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Die
esfindungsgemäße Zusammensetzung
ist zur Herstellung eines Produkts mit einem leichtem Gewicht (wie
zum Beispiel einem Gewicht von 70 bis 140 kg/m3)
oder mit einem schweren Gewicht (wie zum Beispiel einem Gewicht
von 2000 kg/m3 oder sogar mehr) geeignet.
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Einzelheiten
und Charakteristika der Erfindung werden aus der Beschreibung der
nachfolgenden Beispiele zu Tage treten.
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In
diesen Beispielen sind die folgenden Produkte verwendet worden:
WASSER:
Wasser mit einem geringen Calcium/Magnesium-Gehalt (geringer als
100 ppm).
SiO2: präzipitierte SiO2-Partikel
mit einer durchschnittlichen Größe von 10
bis 15 μm
und einer Reinheit von 99%.
Al2O3: Pulver mit einer durchschnittlichen Partikelgröße von 0
bis 15 μm
und einer Reinheit von 99%.
Phosphorsäure: wässrige, 90% Phosphorsäure enthaltende
Lösung.
Calciumsilikat:
Calciumetasilikat-Pulver, wasserunlöslich, nadelförmige Beschaffenheit,
Länge von
1 mm, Durchmesser 100 μm.
Reisspreufasern
(RHF1): Getrocknete natürliche
Fasern (Wassergehalt geringer als 2%) mit einer durchschnittlichen
(an Gewicht) Länge
von etwa 100 μm.
Reisspreufasern
(RHF2): Getrocknete natürliche
Fasern (Wassergehalt geringer als 2%) mit einer durchschnittlichen
(an Gewicht) Länge
von etwa 200 μm.
keramische
Reiskleiefasern (RBCF1): entfettete, mit phenolischem Harz gemischte
Kleie, filamentförmig,
getrocknet, karburiert und unter Stickstoffatmosphäre bei 800°C gebrannt,
die Fasern haben eine Länge
von etwa 100 μm.
Quarzmehl
(SF): durchschnittliche (an Gewicht) Partikelgröße von etwa 30 μm.
Quarzrauch
(Sf): durchschnittliche (an Gewicht) Partikelgröße 50 μm.
Glasfaser (GF): Glasfasern
mit einer Länge
von 50 μm
bis 250 μm,
die mit einem wasserabweisenden Mittel (Fluorsilan) behandelt worden
waren.
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Beispiele von Bindemitteln
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Die
Bindemittel waren durch Zugabe von SiO2-Partikeln
zu Phosphorsäure
hergestellt worden. Nach Auflösen
der SiO2-Partikel wurden Al2O3-Partikel zugegeben. Eine saure Tonerde-Kieselerde-Phosphatlösung wurde
auf diese Weise hergestellt. Der pH-Wert der sauren Lösung wurde
dann bei 20°C
gemessen. Möglicherweise
wurde etwas Wasser zugegeben.
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Zu
dieser sauren Lösung
wurden Calciumsilikat-Partikel gegeben. 5 bis 10 min nach der Zugabe
der Calciumsilikat-Partikel kann das Bindemittel gehärtet werden.
Die Härtung
kann bei Raumtemperatur durchgeführt
werden. Zur Steuerung der Viskosität der Mischung kann Wasser
zugegeben werden.
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Die
folgende Tabelle gibt die Zusammensetzung der hergestellten Bindemittel
an.
Bindemittel | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 |
SiO2 (g) | 35 | 16 | 21 | 13,6 | 46,2 | 60 | 182 | 130,8 | 97,2 | 233 |
Al2O3 (g) | 24 | 23 | 13 | 50,8 | 30,8 | 60 | 136,5 | 21,8 | 58,1 | 46,6 |
Phosphorsäure (g) | 141 | 141 | 167 | 123 | 135,6 | 180 | 182 | 87,4 | 184,7 | 350,4 |
Molares Verhältnis SiO2/P2O5 d. Lösung | 0,43 | 0,2 | 0,2 | 0,19 | 0,59 | 0,58 | 1,73 | 2,62 | 0,92 | 1,15 |
Calciumsilikat
(g) | 120 | 100 | 150 | 60 | 100 | 150 | 200 | 140 | 240 | 310 |
Wasser(ml) | 80 | 40 | | | 25 | 60 | 118 | 21 | 71 | 65 |
pH-Wert
d. sauren Lösung | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 |
pH-Wert
d. Lösung nach Zugabe
d. CalciumSilikats | 1 | 0,5 | 1 | 0,5 | 0,5 | 1,5 | 1 | 1 | 1,5 | 1,5 |
Erscheinung d.
Mischung nach Zugabe d. Calciumsilikats (LS, S–D, P)* | LS | LS | S-D | S-D | P | LS | LS | S-D | P | P |
- *: LS (liquid suspension) = flüssige Suspension/S-D
(semi-dry) = halbtrocken, P (pasty) = zähflüssig.
-
Bei
dem erfindungsgemäßen Verfahren
ist die Menge des zu der sauren Kieselerde-Tonerde-Phosphatlösung gegebenen Calciumsilikats
so, dass das Gewichtsverhältnis
von in der sauren Lösung
vorliegendem Calciumsilikat zu SiO2 vorteilhafterweise
größer als
1, vorzugsweise größer als
1,5, am meisten bevorzugt größer als
2 ist, zum Beispiel zwischen 1 und 5, vorteilhafterweise zwischen
1,5 und 3,5 liegend ist.
-
Die
Bindemittel 3 bis 5 und 8 bis 10 werden nach ihrer Herstellung mit
Wasser gemischt, so dass sie eine flüssigere Erscheinung haben,
wodurch die Zugabe von Fasern und anderen Partikeln angemessener
ist.
-
Beispiele erfindungsgemäßer Zusammensetzungen
-
Das
Bindemittel Nr. 2, das nach seiner Herstellung flüssig ist,
wurde mit verschiedenen Zusatz- und/oder Füllstoffen gemischt.
-
Die
folgende Tabelle gibt die verschiedenen verwendeten Zusatz- und
Füllstoffe
ausgedrückt
in Gewichtsteilen und das Bindemittel ausgedrückt als Trockenmasse (ohne
Wasser) an. TABELLE 1
Produkt
Nr. | 1 | 2 | 3 | 6 | 7 | 8 |
Bindemittel (Trockenmasse,
Gewichtsteile) | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
RHF1 | 0,1 | 0,1 | | | | |
RHF2 | | 0,1 | | | | |
RBCF1 | | | 0,2 | 0,4 | 0,4 | 0,4 |
RBC | | | | | | |
CAS | | | | | | |
SF | 0,02 | 0,02 | 0,05 | 0,1 | 0,1 | 0,1 |
Sf | | | | 0,1 | 0,2 | 0,2 |
GF | | | | 0,5 | 1 | |
-
Zur
Herstellung der Zusammensetzungen kann zur Steuerung der Viskosität der Zusammensetzung Wasser
zugegeben werden, wobei die Viskosität während des Mischungsschritts
vorzugsweise so niedrig wie möglich
gehalten werden sollte.
-
Zu
den Zusammensetzungen können
ein oder weitere Zusatzstoff(e) oder Füllstoff(e) gegeben werden.
-
Die
folgende Tabelle gibt die Zusatz- und Füllstoffe an, die zu den Zusammensetzungen
der obigen Tabelle gegeben werden können. Die Zugabe wird durchgeführt, wenn
die Zusammensetzung ausreichend flüssig ist. Möglicherweise kann etwas Wasser
vor der Zugabe und/oder während
der Zugabe der Zusatz- und Füllstoffe
zugegeben werden.
Beispiele
möglicher
Zusatz- und Füllstoffe,
zugegeben zu 1 Volumen einer Zusammensetzung mit einem Feststoffgehalt
von 25 und 50 Gew.% |
Zusatzstoff (Volumenanteil) | H2O2 0,13 | Quarzrauch 0,42 | Aluminium-Pulver 0,12 | Superweichmacher
0,15 | Lignosulfonat
0,13 | Quarz
0,54 |
Füllstoff
(Volumenanteil) | Vermiculit 0,33 | Stroh
3 Teile | Flugasche 0,52 | Hackschnitzel
1,22 | Flachsfaser 0,75 | Quarzmehl 0,25 |
Erscheinungsbild des
Produkts | Schaumgeringe
Dichte | geringe Dichte | Schaum,
geringe Dichte | geringe Dichte | geringe Dichte | erhebliche Dichte |
-
Die
einen oder mehrere inerte(n) Füllstoff(e)
enthaltenden Zusammensetzungen werden vorzugsweise durch Vormischen
mindestens eines Teils der inerten Füllstoffe mit Calciumsilikat
hergestellt, bevor dies zur Herstellung des Bindemittels verwendet
wird. Die Vormischung wurde demzufolge mit der sauren Kieselerde-Tonerde-Phosphatlösung gemischt.
-
Beispiele des Beschichtungsvorgangs
-
Ein
Holzbrett mit einer Stärke
von 20 mm war zu Probestücken
mit einer Größe von 200
mm × 200 mm
geschnitten worden. Ein Probestück
wurde als Kontrollstück
verwendet. Das Kontrollstück
wurde in Wasser bei 20°C
während
72 h getaucht. Die Wasserabsorption des Kontrollstücks betrug
46% (d. h. das Gewicht des Bretts war aufgrund des Eintauchens in
Wasser bezüglich
des Gewichts des trockenen Bretts vor dem Eintauchen um 46% erhöht – wobei „trocken" einen Wassergehalt
von weniger als 10 Gew.-% in dem Brett bedeutet), während das
Ausquellen des Produkts 37% betrug (d. h. das Volumen der Probe
war aufgrund des Eintauchens bezüglich
des Volumens des trockenen Bretts um 37% erhöht – wobei „trocken" einen Wassergehalt von weniger als
10 Gew.-% bedeutet).
-
Die
Probestücke
sind jeweils der folgenden Behandlung unterworfen worden.
-
Probestück 1
-
Zusammensetzung
7 aus Tabelle 1 ist direkt nach ihrer Herstellung zur Beschichtung
der Vorderseite des Probestücks
verwendet worden. Die Beschichtung hatte nach dem Trocknen eine
Stärke
von 2 mm. Nach deren vollständiger
Aushärtung
wurde das Probestück
in Wasser (20°C)
während
72 h eingetaucht. Die Wasserabsorption war etwa 25% mit einer Aufquellung
von etwa 8%.
-
Probestück 2
-
Probestück 2 wurde
hergestellt wie für
Probestück
1 offenbart, außer
das nach Beschichtung der Vorderseite, die Rückseite ebenfalls mit einer
mm dicken Beschichtung (Zusammensetzung 7 aus Tabelle 1) versehen
wurde.
-
Nach
vollständiger
Aushärtung
der beiden beschichteten Flächen,
wurde das Probestück
während
72 h in Wasser (20°C)
eingetaucht. Die Wasserabsorption betrug etwa 20% mit einer Aufquellung
von etwa 6%.
-
Probestück 3
-
Das
Probestück
3 wurde hergestellt wie für
Probestück
2 offenbart, außer
dass anschließend
die vier Seitenflächen
des Probestücks
ebenfalls mit einer Beschichtungsschicht (Zusammensetzung 7) versehen
wurden, wobei die Schicht eine Stärke von etwa 1 bis 2 mm hatte.
-
Nach
vollständiger
Aushärtung
oder Härtung
der Beschichtungsschicht wurde das Probestück während 72 h in Wasser (20°C) eingetaucht.
Die Wasserabsorption war etwa 14% mit einer Aufquellung von etwa 2%.
-
Probestück 4
-
Probestück 4 wurde
hergestellt wie für
Probestück
2 offenbart, außer
dass die Seitenflächen
mit einem wasserabweisenden Mittel (Scotchgard® 3M)
behandelt wurden.
-
Nach
vollständiger
Aushärtung
der beiden Beschichtungsschichten und des wasserabweisenden Mittels
wurde das Probestück
während
72 h in Wasser (20°C)
eingetaucht. Die Wasserabsorption war etwa 14% mit einer Aufquellung
von etwa 0%.
-
Probestück 5
-
Probestück 5 wurde
hergestellt wie für
Probestück
1 offenbart, außer
dass die Seitenflächen
mit einem wasserabweisenden Mittel (Scotchgard® 3M)
behandelt wurden.
-
Nach
vollständiger
Aushärtung
der beiden Beschichtungsschichten und des wasserabweisenden Mittels
wurde das Probestück
während
72 h in Wasser (20°C)
eingetaucht. Die Wasserabsorption war etwa 15% mit einer Aufquellung
von etwa 0 bis 2%.
-
Probestück 6
-
Probestück 6 wurde
hergestellt wie für
Probestück
2 offenbart, außer
dass vor der Beschichtung der Rück-
und Vorderseiten mit der Zusammensetzung 7 aus Tabelle 1 die Seitenflächen sowie
die Ränder
der Ober- und Rückseiten
mit einem wasserabweisenden Mittel behandelt wurden. Nach vollständiger Aushärtung der
beiden Beschichtungsschichten und des wasserabweisenden Mittels
wurde das Probestück
während
72 h in Wasser (20°C)
eingetaucht. Die Wasserabsorption war etwa 14% mit einer Aufquellung
von etwa 0 bis 2%.
-
Probestück 7
-
Probestück 7 wurde
hergestellt wie für
Probestück
3 offenbart, außer
dass danach die gehärtete Schicht
weiter mit einem wasserabweisenden Mittel (Scotchgard) beschichtet
wurde. Nach vollständiger
Aushärtung
der beiden Beschichtungsschichten und des wasserabweisenden Mittels
wurde das Probestück
während
72 h in Wasser (20°C)
eingetaucht. Die Wasserabsorption war etwa 15% mit einer Aufquellung
von etwa 0 bis 2%.
-
Probestück 8
-
Probestück 8 wurde
hergestellt wie für
Probestück
3 offenbart, außer
dass vor Auftragen der gehärteten
Schicht der Zusammensetzung 7 alle Flächen des Probestücks mit
einem wasserabweisenden Mittel (Scotchgard) beschichtet wurden.
-
Nach
vollständiger
Aushärtung
der beiden Beschichtungsschichten und des wasserabweisenden Mittels
wurde das Probestück
während
72 h in Wasser (20°C)
eingetaucht. Die Wasserabsorption war etwa 15% mit einer Aufquellung
von etwa 0 bis 2%.
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Die
Wasserabsorptions- und Aufquelltests wurden bei Brettern mit orientierten
Fasersträngen
wiederholt. Die Schlussfolgerungen wie bei den Probestücken 1 bis
8 wurden aufrechterhalten.
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Die
Zusammensetzung 6 wurde auf eine Fläche eines Polyethylengewebes
von 200 g/m2 aufgetragen. Nach Härtung der
Zusammensetzung wurde eine biegsame Filmschicht erhalten.
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Die
Zusammensetzung 8 wurde gegossen, um Probestücke für Tests gemäß den Standards BS EN ISO 1716
und ASTMD2015 herzustellen. Die maximale Menge an Wärme, die
das Probestück
unter hochgradig idealisierten Bedingungen freisetzen kann, wurde
in einem Wasserstoffbomben-Kalorimeter unter Verwendung von adiabatischen
und isothermen Verfahren bestimmt. Dieser Test bestimmte die maximale
Gesamtwärmefreisetzung
des Materials nach vollständiger
Verbrennung, d. h. die Differenz zwischen maximaler Verbrennungswärme und
der Restwärme
2 h nach Verbrennung. Eine maximale Verbrennungswärme von
85 kJ/kg wurde bestimmt, was bedeutet, dass das Produkt als hochgradig
nicht-brennbares Material (M0) zu betrachten ist.
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Mechanische
Tests wurden ebenfalls an dem Probestück gemäß den NBN EN 196-1 Standards
durchgeführt.
Es wurde bestimmt, dass das Produkt die folgenden Eigenschaften
hat: Bruchmodul 15,5 MPa, Kompressionsfestigkeit 30 bis 40 MPa,
Young-Modul 2200 bis 4500 MPa.
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Die
kapillare Porosität
für Wasser
war etwa 13 bis 14% (ASTM C948-81).