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Gebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren
zum Sterilisieren wenigstens teilweise geformter Verpackungen in
einer Verpackungsmaschine.
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Technischer Hintergrund
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In
der Nahrungsmittelverpackungsindustrie werden seit langem aus Verpackungsmaterialrohlingen
gebildete Verpackungen verwendet, wobei sich das Material aus verschiedenen
Schichten aus Papier oder Pappe, Flüssigkeitsbarrieren aus beispielsweise
Polymeren und Gassperren aus beispielsweise dünnen Aluminiumfolien zusammensetzt.
Die Rohlinge werden aus einer Materialbahn vorgeformt, die mit einem
Muster aus Faltlinien versehen ist, das das Formen und Falten der
Verpackungen erleichtert. Die Bahn wird in Stücke geschnitten, wobei jedes
Stück die
Größe und Form
hat, um eine Verpackung zu ergeben. Nach dem Schneiden wird jedes Stück in einen
flachen schlauchförmigen
Rohling entlang seiner sich gegenseitig überlappenden Längskanten
gefaltet. Anschließend
werden die Längskanten
durch jedwede geeignete herkömmliche
Versiegelungstechnologie, wie beispielsweise Heißsiegelung, versiegelt. Das
Ergebnis ist ein flacher, schlauchförmiger Rohling. Das Bilden
eines Rohlings aus einer Bahn ist per se gut bekannt und wird nicht näher beschrieben.
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In
der Verpackungsmaschine wird der Rohling angehoben, um einen Schlauch
zu bilden, der üblicherweise
einen quadratischen oder rechteckigen Querschnitt hat, abhängig von
der Art der Verpackung. Anschließend kann ein Ende des Schlauchs quer
versiegelt werden und einen Boden (oder Deckel) der Verpackung bilden,
und die Verpackung ist bereit zum Befüllen mit einem Produkt, beispielsweise
Nahrungsmittelprodukte wie zum Beispiel Getränke.
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Teilweise
geformte Verpackungen, die an einem Ende offen und versiegelt sind,
um einen Boden oder Deckel am anderen Ende zu bilden, werden üblicherweise
als füllfertige
Verpackungen (RTF-Verpackungen) bezeichnet.
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Um
die Haltbarkeit verpackter Produkte zu verlängern, ist es vorbekannt, die
RTF-Verpackungen vor dem Füllvorgang
zu sterilisieren. Abhängig davon,
wie lange die Haltbarkeit dauern soll und ob der Vertrieb und die
Lagerung gekühlt
oder bei Umgebungstemperatur erfolgen, können unterschiedliche Sterilisierungsniveaus
gewählt
werden. Eine Sterilisierungsweise besteht darin, die Innenseite
der Verpackung mit Elektronen aus einem Elektronenstrahlemitter
zu bestrahlen. Die Bestrahlung mit Elektronen erzeugt jedoch unerwünschte Röntgenstrahlen.
Die Elektronen werden zuerst verlangsamt, wenn sie das Elektronenaustrittsfenster
(das später beschrieben
wird) passieren und weiter verlangsamt, wenn sie u.a. mit Luftmolekülen, Bakterien,
der Verpackung und den Wänden
der Abschirmung zusammentreffen. Diese Verringerung der Geschwindigkeit der
Elektronen führt
zur Emissionen von Röntgenstrahlen.
Trifft ein solcher Röntgenstrahl
auf die Abschirmung, tritt der Röntgenstrahl
eine bestimmte Strecke in das Material ein und bewirkt die Aussendung
neuer Röntgenstrahlen.
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Bislang
stellte es ein Problem dar, akzeptable Strahlungsniveaus außerhalb
einer Strahlungsvorrichtung von annehmbarer Größe zu erzielen, wo RTF-Verpackungen
in kurzer Zeit ein- und austreten können.
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Bei
der Verwendung einer Sterilisiereinheit wie beispielsweise einem
Elektronenstrahlemitter gibt es auch zwei andere Punkte, die bedacht
werden sollten. Die erste Überlegung
ist, wie Ozon aus der Vorrichtung sicher abgeführt werden kann, so dass das
Risiko eines Ozonaustritts nach außerhalb der Vorrichtung minimiert
wird. Es ist allgemein bekannt, dass das Vorhandensein von Sauerstoffmolekülen (O2) in einer Elektronenstrahlvorrichtung zur
Bildung von Ozon während
der Elektronenbestrahlung aufgrund radikaler Reaktionen führt. Ähnliche
Probleme entstehen bei der Sterilisierung mit UV-Strahlung oder
bei chemischer Sterilisierung unter Verwendung von beispielsweise
Wasserstoffperoxyd in der Gasphase. Während der Anwendung von UV-Strahlung ist es
erwünscht,
die Lichtstrahlen daran zu hindern, direkt auf die Außenseite
der Vorrichtung reflektiert zu werden, und bei der Verwendung von
Wasserstoffperoxyd möchte
man das Wasserstoffperoxyd in der Sterilisiervorrichtung isolieren
und auch das während dem
Sterilisieren gebildete Ozon (O3) am Austreten aus
der Einheit hindern.
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Die
zweite Überlegung
befasst sich damit, wie ein gewünschtes
Sterilisierungsniveau innerhalb der Sterilisiereinheit gehalten
werden kann. Eine Vorrichtung zum Sterilisieren wenigstens teilweise
geformter Verpackungen ist mit Öffnungen
für den
Ein- und Austritt der Verpackungen gebildet. Unglücklicherweise
können
Bakterien und andere zum Verderb führende Organismen durch die Öffnungen
eindringen und auch durch Verbindungsstü cke zwischen verschiedenen
Abschnitten der Vorrichtung und der umgebenden Ausstattung. Wenn
diese Bakterien oder zum Verderb führende Organismen in der Vorrichtung
verbleiben, können
sie die Verpackungen erneut kontaminieren, nachdem sie sterilisiert wurden.
Darüber
hinaus werden die Verpackungen auf einem Förderer durch die Maschine transportiert und
die nicht sterilisierten Verpackungen werden vom Förderer zur
Sterilisierung entfernt. Anschließend werden sie zu demselben
Förderer
zurück
gebracht und neben noch nicht sterilisierte Verpackungen gestellt.
Somit besteht auch die Gefahr der Wiederverunreinigung der sterilisierten
Verpackungen außerhalb
der Vorrichtung. Es sollte jedoch erwähnt werden, dass dieser Punkt
nicht immer in Betracht gezogen werden muss. Das Sterilisierungsniveau, das
zur Erreichung einer zufrieden stellenden Haltbarkeit benötigt wird,
ist für
die verschiedenen Produkttypen unterschiedlich und hängt auch,
wie zuvor erwähnt,
davon ab, ob Vertrieb und Lagerung gekühlt oder bei Umgebungstemperatur
erfolgen. Es hat sich herausgestellt, dass bei einigen Produkten,
die nicht so empfindlich sind, zum Beispiel Säfte, und bei Produkten, die
in gekühlter
Umgebung vertrieben werden, ein zufrieden stellendes Sterilisierungsniveau und
damit eine akzeptable Haltbarkeit noch erreicht werden kann.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Somit
bestand eine Aufgabe der Erfindung darin, eine Vorrichtung zur Bestrahlung
mit Elektronenstrahlen anzugeben, wo das Bestrahlungsniveau außerhalb
der Vorrichtung akzeptabel ist.
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Die
Erfindung umfasst eine Vorrichtung zum Sterilisieren wenigstens
teilweise geformter Verpackungen in einer Verpa ckungsmaschine, wobei
die Vorrichtung eine innere Kammer und eine äußere Kammer umfasst, wobei
die innere Kammer mit einer Sterilisiereinheit ausgestattet ist,
um zumindest die Innenseite wenigstens einer teilweise geformten
Verpackung zu sterilisieren, wobei die Vorrichtung ferner eine Trägereinheit
umfasst, die wenigstens ein Trennelement und wenigstens ein Verpackungstrageelement
enthält,
wobei die Trägereinheit
zum Rotieren ausgelegt ist zwischen einer ersten Stellung, in der
das wenigstens eine Verpackungstrageelement in der äußeren Kammer
angeordnet und dazu ausgelegt ist, zurückzukehren und wenigstens eine
Verpackung aufzunehmen, und in der das wenigstens eine Trennelement
die innere Kammer von der äußeren Kammer
trennt, und einer zweiten Stellung, in der die Trägereinheit
rotiert und die wenigstens eine Verpackung in die innere Kammer
verschoben hat, und in der das wenigstens eine Trennelement die
innere Kammer von der äußeren Kammer
trennt, und wobei die Vorrichtung ferner Mittel umfasst zum Bereitstellen
einer relativen Bewegung zwischen der Verpackung und der Sterilisiereinheit,
um diese in eine Stellung zu bringen, in der die Sterilisiereinheit
zumindest teilweise in der Verpackung angeordnet ist, um diese zu
behandeln.
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Folglich
umfasst die Erfindung eine Abschirmung, die gebildet wird, damit
es möglich
ist, teilweise gebildete Verpackungen zwischen der Außenseite der
Abschirmung und einem Raum im Inneren der Abschirmung zu führen, und
dabei noch das Risiko zu minimieren, dass die Röntgenstrahlen ihren Weg nach
außerhalb
der Abschirmung finden, ohne dass ihre Energie auf einen akzeptablen
Grenzwert reduziert wurde. Der Grenzwert kann beispielsweise durch
staatliche Bestimmungen oder Akzeptanz seitens des Marktes festgelegt
werden.
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Die
erste Position ist definiert als eine Position außerhalb
der Abschirmung, und die zweite Position ist definiert als eine
Position innerhalb der Abschirmung.
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Die
Verwendung einer Rotation, verglichen zum Beispiel mit einer linearen
Bewegung, sorgt für eine
einfachere Umsetzung von schweren Komponenten und eine Rotationsantriebseinheit
benötigt nicht
mehr Platz in ihrer ersten Position als in ihrer zweiten Position.
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Ferner
ist die einfachste Art, zwei Kammern voneinander zu trennen, die
mithilfe eines Trennelements, und die leichteste Art, eine Verpackung
von einer Kammer in die andere zu verschieben, besteht darin, das
Trennelement zu drehen. Es sollte jedoch erwähnt werden, dass das Wort Trennung
eine andere Bedeutung bei anderen Sterilisierungsmethoden hat. Bei
Anwendung der Elektronenstrahlsterilisierung ist die Trennung eine
Strahlungsabschirmung, und bei der Nutzung von UV-Strahlung soll
die Trennung Lichtstrahlen daran hindern, von einer Kammer auf die
andere reflektiert zu werden.
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Das
oben beschriebene Design kann auch leicht angepasst werden, um ein
gewünschtes
Sterilisierungsniveau innerhalb der Sterilisiereinheit aufrecht
zu erhalten und um Ozon sicher aus der Vorrichtung abzuführen, wodurch
das Risiko des Ozonaustritts nach außerhalb der Vorrichtung minimiert wird.
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Außerdem wird
gezeigt, dass dieses Design insofern vorteilhaft ist, als es dazu
verwendet kann, die für
die Behandlung einer Verpackung erforderliche Zeit zu akkumulieren.
Eine Sterilisiereinheit von geeigneter Größe und Wirkung benötigt eine
be stimmte Zeit, um die Verpackung zu sterilisieren. Die benötigte Zeit
ist jedoch üblicherweise
länger
als die, die im Hinblick auf die Zykluszeit einer Hochgeschwindigkeitsmaschine
zur Verfügung
steht, das heißt,
die Zykluszeit in einer solchen Maschine ist oft zu kurz, um es
zu ermöglichen,
innerhalb dieser Zeit die Verpackung innerhalb einer Abschirmung
anzuheben, sie zu sterilisieren und sie zurück zum Förderer zu bringen. Hier kann
die Sterilisiereinheit zum Beispiel die Verpackung wenigstens während des Verpackungsindexierschritts
durchgehend behandeln. Folglich sorgt das Design für eine Akkumulierung
der Behandlungszeit.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung bilden die inneren und äußeren Kammern ein Gehäuse, und
die Trägereinheit
ist drehbar am Gehäuse
befestigt. Indem ein die Kammern, und damit den Emitter, einschließendes Gehäuse vorgesehen
ist, ist es einfacher, primäre
Röntgenstrahlen
zu verkapseln. Darüber
hinaus wird es dadurch leichter, während der Bestrahlung gebildetes
Ozon einzukapseln, zu steuern und abzuführen.
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Bei
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
schließt
die relative Bewegung zwischen der Verpackung und der Sterilisiereinheit
ein, dass sich die Verpackung in Richtung Sterilisiereinheit bewegt,
um sie zu umgeben. Da eine Sterilisiereinheit wie ein Elektronenstrahlemitter
oft sowohl empfindlich gegenüber
Vibrationen als auch relativ schwer und beispielsweise an eine Stromversorgung
gekoppelt ist usw., wird es bevorzugt, sie nicht zu bewegen, sondern
die Verpackungen zu bewegen (die leichter zu bewegen und weniger
empfindlich sind). Auf diese Weise kann die Lebensdauer der Sterilisiereinheit auch
erhöht
werden.
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Bei
einer anderen bevorzugten Ausführungsform
ist die äußere Kammer
mit einer Verpackungsöffnung
für den
Eintritt und Austritt von Verpackungen hin zu und weg von der Vorrichtung
versehen. Auf diese Weise kann die Vorrichtung getrennt von dem Verpackungsförderer der
Maschine angeordnet werden und die Verpackungen werden vom Förderer zur Behandlung
entfernt.
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Bei
noch einer weiteren Ausführungsform
ist das Trennelement im Wesentlichen als eine Platte ausgebildet,
und das Trageelement umfasst zwei im Wesentlichen scheibenförmige Elemente,
die beide senkrecht in Bezug auf das Trennelement angeordnet sind.
Auf diese Weise wird ein einfaches, uniformes und robustes Design
erzielt, das zum Drehen geeignet ist. Ferner sind die Platte und
die Scheiben Teil der Abschirmung. In der ersten und zweiten Position
der Trägereinheit
wird die Platte, die die innere und äußere Kammer voneinander trennt,
einen wesentlichen Teil der Röntgenstrahlung
dazu bringen, entweder auf wenigstens die Wand der inneren Kammer
oder die Platte vor dem Verlassen der inneren Kammer aufzutreffen.
Somit wird die gewünschte Verringerung
der Energie der Röntgenstrahlen
erreicht. Während
der Drehung zwischen der ersten und zweiten Stellung trennt die
Platte nicht die beiden Kammern. Stattdessen dienen die Scheiben,
die senkrecht in Bezug auf die Platte angeordnet sind, als Abschirmungen,
die einen Wesentlichen Teil der Röntgenstrahlen dazu bringen,
entweder auf die Wand der inneren Kammer oder auf die Scheiben vor dem
Verlassen der inneren Kammer aufzutreffen. Somit wird auch während der
Drehung die gewünschte Verringerung
der Energie der Röntgenstrahlen
erzielt.
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Vorteilhafterweise
sind die scheibenförmigen Elemente
jeweils nicht drehbar mit einem entsprechenden Endabschnitt des
Trenn elements verbunden. Auf diese Weise ist die Trägereinheit
dazu ausgelegt, wenigstens eine Verpackung während der Drehung mitzunehmen
und dabei die Verpackung einfach zu verschieben.
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In
einer zusätzlichen
Ausführungsform
sind die beiden scheibenförmigen
Elemente jeweils mit wenigstens einer durchgehenden Öffnung ausgestattet,
wobei die Öffnungen
miteinander fluchten. Auf diese Weise müssen die Verpackungen nur in
eine Richtung innerhalb der Trägereinheit
verschoben werden, was für
ein einfaches Design sorgt.
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Bevorzugt
ist das Trageelement mit Haltemitteln versehen, die mit den Öffnungen
fluchten. Auf diese Weise können
die Verpackungen einfach während
der Drehung der Trägereinheit
gehalten und, sofern gewünscht,
leicht verschoben werden.
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Bevorzugt
umfasst die innere Kammer einen ersten und einen zweiten Kammerabschnitt.
Somit kann der erste Kammerabschnitt leichter an die Sterilisiereinheit
und der zweite Kammerabschnitt an die Trägereinheit hinsichtlich Größe und Form
angepasst werden.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist die Sterilisiereinheit im ersten Kammerabschnitt angeordnet,
und wobei das Trageelement in der zweiten Stellung in dem zweiten
Kammerabschnitt angeordnet ist, so dass die Öffnungen im Trageelement dazu ausgelegt
sind, mit der Sterilisiereinheit zu fluchten, so dass die Verpackung
an die Position verschoben werden kann, in der sich die Sterilisiereinheit
zumindest teilweise in der Verpackung befindet, um diese zu behandeln.
Wie zuvor erwähnt,
müssen
die Verpackungen nur in eine Richtung verschoben werden, was für ein einfaches
Design sorgt. Auch der Emitter kann oberhalb der Trägereinheit,
die sich innerhalb der inneren Kammer befindet, angeordnet sein.
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Bevorzugt
ist das Trageelement in der ersten Stellung dazu ausgelegt, so positioniert
zu werden, dass die Öffnungen
mit der Verpackungsöffnung
in dem Gehäuse
fluchten, so dass die Verpackung in die Vorrichtung ein- und austreten
kann. Wie zuvor erwähnt,
ist es von Vorteil, dass die Verpackungen nur in eine Richtung verschoben
werden müssen.
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Ferner
ist die Vorrichtung dazu ausgelegt, die Verpackung durch die Verpackungsöffnung im Gehäuse und
in das Trageelement hinein anzuheben, wenn sich das Trageelement
in der ersten Stellung befindet, und das Trageelement an die zweite Stellung
zu drehen, die Verpackung auf eine Stellung anzuheben, in der sie
zumindest teilweise die Sterilisiereinheit umgibt, die Verpackung
mit der Sterilisiereinheit zu sterilisieren, sie wieder zurück zum Trageelement
abzusenken, das Trageelement zurück
zur ersten Stellung zu drehen, und die Verpackung aus dem Trageelement
und aus der Verpackungsöffnung im
Gehäuse
abzusenken. Dadurch dass diese Verschiebung der Verpackung vorgesehen
ist, kann der Emitter relativ weit weg von der Öffnung im Gehäuse angeordnet
werden, wodurch die Anzahl der Treffer, der die Röntgenstrahlen
unterliegen, steigt. Jeder Treffer sorgt für einen deutlichen Rückgang der
Energie der Röntgenstrahlen.
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Bevorzugt
umfasst die Vorrichtung erste Verschiebemittel, die dazu ausgelegt
sind, die Verpackung vom Trageelement zu einer Position zu heben, in
der die Verpackung die Sterilisiereinheit zumindest teilweise umgibt,
und die dazu ausgelegt sind, die Verpackung zurück zum Trageelement abzusenken.
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Bevorzugt
umfasst die Vorrichtung zweite Verschiebemittel, die dazu ausgelegt
sind, die Verpackung durch die Verpackungsöffnung und in das Trageelement
zu heben, und die dazu ausgelegt sind, die Verpackung aus dem Trageelement
und aus der Verpackungsöffnung
im Gehäuse
abzusenken.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
umfasst die Trägereinheit
wenigstens ein erstes und ein zweites Trageelement, wenigstens eines
an jeder Seite des Trennelements, so dass das erste Trageelement
dazu ausgelegt ist, sich zu drehen und eine erste Verpackung von
der ersten Stellung zur zweiten Stellung zu verschieben, wobei gleichzeitig
ein zweites Trageelement dazu ausgelegt ist, sich zu drehen und
eine zweite Verpackung von der zweiten Stellung zur ersten Stellung
zu verschieben. Auf diese Weise kann die Sterilisierung insofern
wirksamer ausgeführt werden,
als mehr Verpackungen je Zeiteinheit sterilisiert werden.
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In
einer anderen Ausführungsform
ist die Vorrichtung dazu ausgelegt, eine erste Verpackung durch
die Verpackungsöffnung
im Gehäuse
und in das erste Trageelement hinein zu heben, wobei sich das erste
Trageelement in der ersten Stellung befindet, und gleichzeitig eine
zweite Verpackung von einer Position, in der sie zumindest teilweise
die Sterilisiereinheit umgibt, hinunter auf das zweite Trageelement
abzusenken, wobei sich das zweite Trageelement in der zweiten Stellung
befindet. Dies führt
auch dazu, dass die Sterilisierung wirksamer durchgeführt werden
kann, da mehr Verpackungen je Zeiteinheit sterilisiert werden.
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In
noch einer weiteren Ausführungsform
ist die Vorrichtung dazu ausgelegt, eine erste Verpackung von dem
ersten Trageelement durch die Verpackungsöffnung im Gehäuse hinaus
abzusenken, und gleichzeitig eine zweite Verpackung von dem zweiten
Trageelement, wobei sich das zweite Trageelement in der zweiten
Stellung befindet, auf eine Stellung zu heben, in der die zweite
Verpackung zumindest teilweise die Sterilisiereinheit umgibt. Wie bereits
oben erwähnt,
kann die Sterilisierung wirksamer erfolgen, wenn zwei Verpackungen
gleichzeitig in der Vorrichtung gehandhabt werden.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist die Sterilisiereinheit ein Elektronenstrahlemitter. Ein Vorteil
der Verwendung eines Elektronenstrahlemitters ist, dass die Verpackungen
wirksam sterilisiert werden können.
Alternativ umfasst die Sterilisiereinheit eine UV-Lampe zur Sterilisierung
mit UV-Strahlung oder
die Sterilisiereinheit umfasst Mittel zur chemischen Sterilisierung,
zum Beispiel die Anwendung von Wasserstoffperoxyd. Ein weiterer
Vorteil der Verwendung von Elektronenstrahlemittern ist, dass die Sterilisierung
von Verpackungen beginnen kann, sobald der Emitter angeschaltet
wird, d.h. sobald der Emitter in Betrieb ist, wohingegen eine Vorrichtung zur
chemischen Sterilisierung nach dem Anschalten oft etwas Zeit zum
Aufwärmen
benötigt.
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Bevorzugt
umfasst die Sterilisiereinheit mehr als einen Niederspannungselektronenstrahlemitter. Auf
diese Weise kann die Menge an Verpackungen, die je Zeiteinheit sterilisiert
wird, erhöht
werden.
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Bevorzugt
ist das Trageelement dazu ausgelegt, mehr als eine Verpackung zu
tragen. Dies ist auch eine Art, die Sterilisierungskapazität je Zeiteinheit
zu erhöhen.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist die innere Kammer mit einer Zufuhr für gasförmiges Fluid ausgestattet,
wobei die äußere Kammer
mit einem äußeren Gehäuse über eine
Verpackungsöffnung
in Verbindung steht, wobei das äußere Gehäuse zumindest
teilweise einen Verpackungsförderer
umgibt und mit einem Auslass für
gasförmiges
Fluid ausgestattet ist, wobei sich der Auslass in einem Abschnitt
des äußeren Gehäuses befindet,
der von der Verpackungsöffnung
aus in eine der Laufrichtung des Verpackungsförderers entgegengesetzte Richtung
angeordnet ist, wobei die Zufuhr und der Auslass für das gasförmige Fluid
dazu ausgelegt sind, einen Strom an gasförmigem Fluid von der inneren
Kammer durch die Trägereinheit,
durch die äußere Kammer,
durch die Verpackungsöffnung
im Gehäuse
hin zum äußeren Gehäuse und
durch wenigstens einen Abschnitt des äußeren Gehäuses in eine Richtung hin zum Auslass
für das
gasförmige
Fluid zu erzeugen. Durch das Erzeugen eines Stroms an gasförmigem Fluid durch
die Vorrichtung und das äußere Gehäuse in eine
der Laufrichtung des Förderers
entgegengesetzte Richtung, kann das Niveau, bis zu dem die Verpackung
sterilisiert wurde, aufrechterhalten werden, wobei das Niveau beispielsweise
für empfindliche
Produkte geeignet ist, Produkte, für die eine lange Haltbarkeit
erforderlich ist, oder Produkte, die bei Umgebungstemperatur vertrieben
oder gelagert werden sollen. Jedwede Bakterien oder andere zum Verderb
führende
Organismen, die in das Gehäuse
an irgendeinem Punkt eindringen, werden durch den Strom an das Ende
transportiert, wo die nicht sterilisierten Verpackungen in das äußere Gehäuse eintreten,
und dort wird er durch den Auslass für das gasförmige Fluid entleert.
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Die
Gefahr der erneuten Verunreinigung der sterilisierten Verpackungen
vor den Füll-
und Versiegelungsvorgängen
wird dadurch minimiert. Ferner kann Ozon (O3),
das während
der Bestrahlung mit Elektronen gebildet wird, wirksam und zuverlässig aus
den Kammern durch denselben Strom an gasförmigem Fluid entleert werden.
Die Gefahr des Austritts von Ozon nach außerhalb der Vorrichtung und des äußeren Gehäuses wird
dadurch minimiert.
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Ein
zusätzlicher
Vorteil ist, dass der Strom an gasförmigem Fluid zur Verwendung
während
der Vorabsterilisierung der Vorrichtung geeignet ist. Beispielsweise
kann Wasserstoffperoxyd dem gasförmigen
Fluid zugeführt
und dadurch die Oberflächen
beider Kammern sterilisiert werden.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
ist die innere Kammer mit einem Auslass für ein gasförmiges Fluid ausgestattet,
wobei die äußere Kammer über eine
Verpackungsöffnung
mit einem äußeren Gehäuse in Verbindung
steht, wobei das äußere Gehäuse zumindest
teilweise einen Verpackungsförderer
umgibt und mit Zuführungen
für gasförmiges Fluid
ausgestattet ist, von denen sich wenigstens eine in einem Abschnitt
des äußeren Gehäuses befindet,
der von der Verpackungsöffnung aus
in eine die Laufrichtung des Verpackungsförderers bildende Richtung angeordnet
ist, und von denen sich wenigstens eine in einem Abschnitt des äußeren Gehäuses befindet,
das von der Verpackungsöffnung
aus in eine der Laufrichtung des Verpackungsförderers entgegensetzte Richtung
angeordnet ist, wobei der Auslass und die Zuführungen für das gasförmige Fluid dazu ausgelegt
sind, einen Strom aus einem gasförmigen
Fluid in Richtung Verpackungsöffnung
in dem Gehäuse,
durch die Öffnung
und in die äußere Kammer,
durch die Trägereinheit
und durch die inne re Kammer hin zum Auslass für das gasförmige Fluid zu erzeugen. Indem
für einen
solchen Strom an gasförmigem
Fluid durch die Vorrichtung gesorgt wird, kann das Niveau, bis zu dem
die Verpackung sterilisiert wurde, aufrechterhalten werden, wobei
das Niveau für
solche Produkte geeignet ist, die nicht so empfindlich sind, beispielsweise
Fruchtsäfte,
und Produkte, die in gekühlter Umgebung
vertrieben werden sollen. Wie zuvor erwähnt, kann Ozon, das während der
Bestrahlung mit Elektronen gebildet wird, wirksam und zuverlässig aus
den Kammern durch denselben Strom an gasförmigem Fluid entleert werden.
Die Gefahr des Austritts von Ozon nach außerhalb der Vorrichtung und des äußeren Gehäuses wird
dadurch minimiert.
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Die
Erfindung betrifft auch ein Verfahren zur Sterilisierung wenigstens
teilweise geformter Verpackungen in einer Verpackungsmaschine. Das
Verfahren umfasst die Schritte: Bereitstellen einer inneren Kammer
und einer äußeren Kammer,
Anordnen einer Sterilisiereinheit in der inneren Kammer zum Sterilisieren
zumindest der Innenseite mindestens einer Verpackung, Bereitstellen
einer Trägereinheit,
umfassend wenigstens ein Trennelement und wenigstens ein Verpackungstrageelement,
Bewirken einer Drehung der Trägereinheit
zwischen einer ersten Stellung, in der sich das wenigstens eine
Verpackungstrageelement in der äußeren Kammer
befindet, und in der das wenigstens eine Trennelement die innere
Kammer von der äußeren Kammer
trennt, und einer zweiten Stellung, in der sich das Verpackungstrageelement
in der inneren Kammer befindet, und in der das Trennelement die
innere Kammer von der äußeren Kammer
trennt, und Bewirken einer relativen Bewegung zwischen der Verpackung
und der Sterilisiereinheit, um sie in eine Stellung zu bringen,
in der die Sterilisiereinheit zumindest teilweise in der Verpackung
angeordnet ist, um sie zu behandeln. Wie zu vor erklärt, liefert
das Verfahren eine Art der Abschirmung, so dass es möglich ist,
teilweise geformte Verpackungen zwischen der Außenseite der Abschirmung und
einem Raum innerhalb der Abschirmung zu führen, und dabei das Risiko
zu senken, dass Röntgenstrahlen
ihren Weg aus der Abschirmung finden können, ohne dass ihre Energie
zuerst auf einen akzeptablen Grenzwert gesenkt wurde. Wie zuvor
erwähnt,
sorgt Rotation, im Vergleich zu einer beispielsweise linearen Bewegung,
für eine
einfachere Umsetzung bzw. Verschiebung schwerer Komponenten, und
eine Rotationsantriebseinheit benötigt nicht mehr Platz in ihrer
ersten Position als in ihrer zweiten Position.
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Ferner
ist, wie zuvor erwähnt,
die einfachste Art, zwei Kammern voneinander zu trennen, die mithilfe
eines Trennelements, und die einfachste Art, eine Verpackung von
einer Kammer in die andere zu verschieben zu können, die des Drehens des Trennelements.
Es sollte jedoch beachtet werden, dass das Wort Trennung eine andere
Bedeutung bei anderen Sterilisierungsverfahren hat. Wird die Elektronenstrahlsterilisierung
angewendet, ist die Trennung eine Strahlungsabschirmung, und wenn
UV-Strahlung verwendet
wird, sollte die Trennung Lichtstrahlen daran hindern, von einer
Kammer auf die andere reflektiert zu werden.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
des Verfahren umfasst es die Schritte: Heben der Verpackung durch
die Verpackungsöffnung
im Gehäuse und
hinein in das Trageelement, wenn sich das Trageelement in der ersten
Stellung befindet, Drehen des Trageelements in die zweite Stellung,
Heben der Verpackung in eine Stellung, in der sie die Sterilisiereinheit
zumindest teilweise umgibt, Sterilisieren der Verpackung mit der
Sterilisiereinheit, Absenken derselben zurück zum Trageelement, Dre hen
des Trageelements zurück
in die erste Stellung, und Absenken der Verpackung aus dem Trageelement
und aus der Verpackungsöffnung
im Gehäuse.
Dies führt
zu einer einfachen und schnellen Verschiebung der Verpackungen.
Die Abschnitte der gesamten Verschiebung sind einfach, was es ermöglicht,
einfache Verschiebemittel zu verwenden. Ferner kann der Emitter
mit Abstand zum Förderer
angeordnet werden, was die Abschirmung erleichtert und es ermöglicht,
herkömmliche
Förderer
zu verwenden.
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Bevorzugt
umfasst das Verfahren die Schritte: Heben wenigstens einer ersten
Verpackung durch die Verpackungsöffnung
im Gehäuse
und in das erste Trageelement hinein, wobei sich das erste Trageelement
in der ersten Stellung befindet, und gleichzeitiges Absenken einer
sterilisierten zweiten Verpackung aus einer Stellung, in der sie
zumindest teilweise die Sterilisiereinheit umgibt, hinunter zum
zweiten Trageelement, wobei sich das zweite Trageelement in der
zweiten Stellung befindet, Drehen der Trägereinheit, so dass das erste
Trageelement mit der ersten Verpackung zur selben Zeit von der ersten
Stellung in die zweite Stellung gedreht wird, wie das zweite Trageelement
mit der zweiten Verpackung von der zweiten Stellung in die erste
Stellung gedreht wird, Absenken der sterilisierten zweiten Verpackung von
dem zweiten Trageelement hinaus durch die Verpackungsöffnung im
Gehäuse,
und gleichzeitiges Heben der ersten Verpackung vom ersten Trageelement,
das sich innerhalb der inneren Kammer befindet, in eine Position,
in der die erste Verpackung die Sterilisiereinheit zumindest teilweise
umgibt, und Sterilisieren der ersten Verpackung. Auf diese Weise kann
die zur Behandlung einer Verpackung benötigte Zeit akkumuliert werden.
Wie zuvor erwähnt,
benötigt eine
Sterilisiereinheit von vernünftiger
Größe und Wirkung
eine bestimmte Zeit, um die Verpackung zu sterilisieren. Die benötigte Zeit
ist jedoch gewöhnlich länger als
die, die im Hinblick auf die die Zykluszeit einer Hochgeschwindigkeitsverpackungsmaschine verfügbar ist,
das heißt,
meistens ist die Zykluszeit in einer solchen Maschine zu kurz, als
dass es möglich ist,
innerhalb dieser Zeit die Verpackung innerhalb der Abschirmung anzuheben,
sie zu sterilisieren und zurück
zum Förderer
zu bringen. Hier kann die Sterilisiereinheit zum Beispiel die Verpackung
wenigstens während
eines Verpackungsindexierschritts behandeln. Somit sorgt das Design
für die
Akkumulierung von Behandlungszeit.
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Bevorzugt
ist die Sterilisiereinheit ein Elektronenstrahlemitter. Wie zuvor
erwähnt,
besteht ein Vorteil bei der Verwendung von Elektronenstrahlemittern
darin, dass Verpackungen wirksam sterilisiert werden können, und
dass die Sterilisierung von Verpackungen beginnen kann, sobald der
Emitter angeschaltet wird.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
umfasst das Verfahren die Schritte: Versehen der inneren Kammer
mit einer Zuführung
für gasförmiges Fluid,
Bereitstellen der äußeren Kammer
in Verbindung mit einem äußeren Gehäuse über eine
Verpackungsöffnung,
wobei das äußere Gehäuse einen
Verpackungsförderer
zumindest teilweise umgibt und mit einem Auslass für ein gasförmiges Fluid
ausgestattet ist, wobei sich der Auslass in dem Abschnitt des äußeren Gehäuses befindet,
der vom Verpackungsgehäuse
aus in eine der Laufrichtung des Verpackungsförderers entgegengesetzte Richtung
angeordnet ist, Erzeugen eines Stroms aus gasförmigem Fluid von der inneren
Kammer durch die äußere Kammer, durch
die Verpackungsöffnung
in dem Gehäuse
hin zum äußeren Gehäuse und
durch wenigstens einen Abschnitt des äußeren Gehäuses in eine Richtung hin zum
Auslass des gasför migen
Fluids. Wie zuvor erwähnt,
kann, durch das Vorsehen eines Stroms an gasförmigem Fluid durch die Vorrichtung
und das äußere Gehäuse in eine
der Laufrichtung des Förderers entgegensetzte
Richtung, das Niveau, bis zu dem die Verpackung sterilisiert wurde,
aufrechterhalten werden, wobei das Niveau beispielsweise für empfindliche
Produkte geeignet ist, Produkte, für die eine lange Haltbarkeit
erforderlich ist oder Produkte, die bei Umgebungstemperatur vertrieben
und gelagert werden sollen. Ferner kann Ozon, das während der
Bestrahlung mit Elektronen gebildet wird, wirksam und zuverlässig aus
den Kammern durch den Strom an gasförmigem Fluid abgeführt werden.
Das Risiko des Austritts von Ozon nach außerhalb der Vorrichtung und
dem äußeren Gehäuse wird
hierdurch minimiert.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
umfasst das Verfahren die Schritte: Versehen der inneren Kammer
mit einem Auslass für
ein gasförmiges
Fluid, Bereitstellen der äußeren Kammer
in Verbindung mit einem äußeren Gehäuse über eine Verpackungsöffnung,
wobei das äußere Gehäuse zumindest
teilweise einen Verpackungsförderer
umgibt und mit Zuführungen
für gasförmiges Fluid
versehen ist, von denen wenigstens eine sich in einem Abschnitt
des äußeren Gehäuses befindet,
der von der Verpackungsöffnung
aus in einer die Laufrichtung des Verpackungsförderers bildenden Richtung
liegt, und von denen sich wenigstens eine in einem Abschnitt des äußeren Gehäuses befindet,
der von der Verpackungsöffnung
aus in einer der Laufrichtung des Verpackungsförderers entgegengesetzten Richtung
angeordnet ist, Erzeugen eines Stroms aus gasförmigem Fluid hin zur Verpackungsöffnung im
Gehäuse,
durch die Öffnung
und in die äußere Kammer hinein,
durch die Trägereinheit
und durch die innere Kammer zum Auslass des gasförmigen Fluids. Indem man einen
solchen Strom an gasförmigem
Fluid durch die Vor richtung vorsieht, kann ein zufrieden stellendes
Sterilisierungsniveau für
Produkte aufrecht erhalten werden, die nicht so empfindlich sind, beispielsweise
Fruchtsaft, und Produkte, die in gekühlter Umgebung vertrieben werden
sollen. Wie zuvor erwähnt,
kann ferner Ozon, das während
der Bestrahlung mit Elektronen gebildet wird, effektiv und zuverlässig aus
den Kammern durch denselben Strom an gasförmigem Fluid entsorgt werden.
Die Gefahr des Austritts von Ozon nach außerhalb der Vorrichtung und
das äußere Gehäuse wird
dadurch minimiert.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
-
Im
Folgenden wird eine derzeit bevorzugte Ausführungsform der Erfindung unter
Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen genauer beschrieben,
in denen:
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1a eine
Vorderansicht im Querschnitt der Sterilisiervorrichtung in einer
Stellung A schematisch zeigt, in der die Trägereinheit die innere und die äußere Kammer
gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung trennt,
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1b Position
A schematisch zeigt, jedoch in einer Schnittzeichnung von oben,
-
2a eine
Ansicht gemäß 1a schematisch
zeigt, in der sich jedoch die Trägereinheit
in einer Position B befindet, in der sie die innere und äußere Kammer
nicht trennt,
-
2b eine
Ansicht gemäß 1b schematisch
zeigt, in der sich jedoch die Trägereinheit
in Position B befindet,
-
3 eine
sehr schematische Vorderansicht im Querschnitt zeigt, die die Verschiebung
der Verpackungen zeigt,
-
4 eine
sehr schematische Vorderansicht gemäß 3 zeigt,
die jedoch die Drehung der Verpackungen zeigt,
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5 unterschiedliche
Ansichten der Trägereinheit
schematisch zeigt,
-
6 eine
Ansicht einer ersten Ausführungsform
des Luftsystems der Sterilisiervorrichtung schematisch zeigt,
-
7 eine
Ansicht einer zweiten Ausführungsform
des Luftsystems der Sterilisiervorrichtung schematisch zeigt, und
-
8 einen
Teil der Vorrichtung von der Seite schematisch zeigt, um das Vorhandensein
von Abschirmplatten im äußeren Gehäuse aufzuzeigen.
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Es
sollte erwähnt
werden, dass die 3 und 4 deutlich
vereinfacht sind und ihr einziger Zweck darin besteht, die Verpackungsverschiebung zu
zeigen.
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Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform
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Die
Vorrichtung, die als Ganzes mit der Bezugsziffer 1 bezeichnet
ist und beispielsweise in 1a und 2a gezeigt
ist, umfasst eine innere Kammer 2 und eine äußere Kammer 3,
die miteinander verbunden sind. Die Kammern bilden ein Gehäuse 4.
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In
der inneren Kammer 2 ist wenigstens eine Sterilisiereinheit 5 befestigt.
Die Sterilisiereinheit 5 ist ein Niederspannungselektronenstrahlemitter 5,
der später
genauer beschrieben wird.
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In
der gezeigten Vorrichtung 1 sind zwei Emitter 5 nacheinander
in Bezug auf die Verpackungsförderrichtung
durch die Verpackungsmaschine befestigt, was bedeutet, dass zwei
aufeinander folgende, benachbarte, teilweise geformte Verpackungen 6 gleichzeitig
in dem Gehäuse 4,
eine an jedem Emitter 5, sterilisiert werden können.
-
Obgleich
zwei Emitter 5 gezeigt sind, wird die Vorrichtung 1 mit
nur einem Emitter 5 beschrieben. Es sollte sich jedoch
verstehen, dass eine zwei Emitter 5 aufweisende Vorrichtung 1,
wie beispielsweise in 1a gezeigt, durch Spiegeln der
linken Seite der Vorrichtung 1 um eine mit A bezeichnete
Achse erreicht werden kann. Folglich umfasst das Gehäuse 4 zwei
innere Kammern 2, eine für jeden Emitter 5, und
zwei äußere Kammern 3,
die ineinander integriert sind und eine gemeinsame äußere Kammer
bilden.
-
Die
innere Kammer 2 ist mit Mitteln 7 ausgestattet,
die dazu ausgelegt sind, den Emitter 5 am Gehäuse 4 zu
befestigen. Diese Befestigungsmittel 7 befinden sich in
einer oberen inneren Wand der inneren Kammer 2. Die äußere Kammer 3 ist
mit einer durchgehenden Verpackungsöffnung 8 zum Eintreten
und zum Austreten der Verpackungen 6 in und aus Gehäuse 4 versehen,
wobei die Öffnung 8 somit sowohl
als Verpackungseinlass als auch Verpackungsauslass dient. In der
gegenwärtig
bevorzugten Ausführungsform
ist die Sterilisiervorrichtung 1, und somit das Gehäuse 4,
mit Abstand über
dem Verpackungsförderer 9 angeordnet,
was später
beschrieben wird, und um für
den Transfer der Verpackungen 6 vom Förderer 9 und in das
Gehäuse 4 und umgekehrt
zu sorgen, ist die Verpackungsöffnung 8 im
Boden der Öffnung 4 angeordnet,
d.h. in der Wand des Gehäuses 4,
die dem Förderer 9 zugewandt
ist. Um die Öffnung 8 im
Gehäuse 4 zu
mi nimieren, entspricht die Form der Öffnung 8 im Wesentlichen
dem Querschnitt der Verpackung 6, und bei einer Verpackung
mit einem gleichförmigen
Querschnitt ist dies üblicherweise
die Form des Bodens. Folglich hat die Öffnung 8, wenn es
sich beispielsweise um einheitliche Verpackungen mit quadratischen
Böden handelt, ein ähnliches
quadratisches Design, wenngleich bevorzugt etwas größer, damit
die Verpackungen 6 leichter durch die Öffnung 8 hindurchtreten.
-
In 1a ist
gezeigt, dass in dem verspiegelten Gehäuse 4, das zum gleichzeitigen
Sterilisieren von zwei Verpackungen 6 verwendet wird, die Verspiegelung
so gemacht ist, dass der Abstand zwischen den zwei Verpackungsöffnungen 8 gleich
dem Abstand zwischen den benachbarten Verpackungen 6 auf
dem Förderer 9 ist.
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Der
Förderer 9 kann
durch den Sterilisierungsabschnitt der Verpackungsmaschine unterschiedliche
Ausgestaltungen haben, und bei dieser besonderen Ausführungsform
umfasst der Förderer 9,
der von einer im Handel erhältlichen
Art ist, eine Schiene und einen Riemen, der vorbekannte Trägermittel
(nicht gezeigt) zum Führen
und Stützen
der teilweise geformten Verpackungen 6 hat. Die Trägermittel
und der Riemen sind so ausgestaltet, dass sich eine durchgehende Öffnung unterhalb
jeder Verpackung 6 befindet. Da Förderer in Verpackungsmaschinen
im Stand der Technik gut bekannt sind, wird der Förderer 9 nicht
weiter beschrieben.
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Ferner
umfasst die Vorrichtung 1 wenigstens eine Trägereinheit 10,
die wenigstens ein Trennelement 11 und wenigstens ein Verpackungstrageelement 12 aufweist.
Die Trägereinheit 10 ist
drehbar mit dem Gehäuse 4 verbunden
und zum Rotieren ausgelegt zwischen einer ersten Stellung, in der
das wenigstens eine Verpackungstrageelement 12 in der äußeren Kammer 3 angeordnet
und dazu ausgelegt ist, zurückzukehren
und wenigstens eine Verpackung 6 aufzunehmen, und in der
das wenigstens eine Trennelement 11 die innere Kammer 2 von
der äußeren Kammer 3 trennt,
und einer zweiten Stellung, in der die Trägereinheit 10 rotiert
hat und die wenigstens eine Verpackung 6 in die innere
Kammer 2 verschoben hat, und in der das wenigstens eine
Trennelement 11 die innere Kammer 2 von der äußeren Kammer 3 trennt.
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Das
Trennelement 11 fluchtet mit einer längslaufenden Mittelachse B
der Trägereinheit 10, wobei
die Mittelachse B auch die Rotationsachse der Einheit ist. In der
beschriebenen Ausführungsform
ist das Trennelement 11 im Wesentlich als eine Platte ausgebildet,
und im Folgenden wird die Platte als Mittelplatte 11 bezeichnet.
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Das
Verpackungstrageelement 12 umfasst zwei im Wesentlichen
scheibenförmige
Elemente, eine erste obere Scheibe und eine zweite untere Scheibe.
Die Scheiben sind beide senkrecht in Bezug auf die Mittelplatte 11 angeordnet
und jeweils nicht drehbar mit einem entsprechenden Endabschnitt hiervon
verbunden. Ferner sind die Scheiben an den Endabschnitten der Mittelplatte 11 so
angeordnet, dass sie sich von einer der Seiten der Mittelplatte 11 erstrecken.
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Die
Trägereinheit 10 kann
mehr als ein Verpackungstrageelement 12 aufweisen, und
die Trägereinheit 10,
in 5 gezeigt, umfasst ein erstes und ein zweites
Trageelement 12a, 12b, die an beiden Seiten des
Trennelements 11 angeordnet sind. In 4 ist
gezeigt, dass das erste Trageelement 12a dazu ausgelegt ist,
eine erste Verpackung 6 von der ersten Position in die
zweite Position zu drehen, wobei gleichzeitig das zweite Trageelement 12b dazu ausgelegt
ist, eine zweite Verpackung 6 von der zweiten Position
in die erste Position zu drehen.
-
Die
Trägereinheit 10 ist
im Wesentlichen an beiden Seiten des Trennelements 11 einheitlich
ausgebildet, d.h. zwei Trageelemente 12a, 12b haben die
gleiche Gestalt. Somit ist das Paar erster, oberer Scheiben des
Trageelements in eine gemeinsame erste, kreisförmige, obere Scheibe 13 integriert,
und das Paar zweiter Scheiben der Trageelemente ist in eine gemeinsame
zweite, kreisförmige,
untere Scheibe 14 integriert.
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Die
erste, obere Scheibe 13 und die Mittelplatte 11 sind
aneinander befestigt durch einen Schlitz in der oberen Scheibe 13,
der mit einem entsprechenden Vorsprung der Mittelplatte 11 zusammenwirkt.
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Die
obere Scheibe 13 hat eine Materialdicke von etwa 22 mm
und ist aus Edelstahl hergestellt. Die untere Scheibe 14 besteht
auch aus Edelstahl, kann jedoch eine weniger dicke Materialdicke
aufweisen. Wie die obere Scheibe 13 hat die Mittelplatte 11 eine Materialdicke
von etwa 22 mm und besteht aus Edelstahl.
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Die
oberen und unteren Scheiben 13, 14 sind im Wesentlichen
kreisförmig
mit einem Durchmesser, der groß genug
ist, um wenigstens die Größe einer Verpackung 6 auf
beiden Seiten der Mittelplatte 11 einzuschließen.
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Die
Mittelplatte 11 ist im Wesentlichen quadratisch mit einer
Seitenlänge,
die im Wesentlichen dem Durchmesser der beiden Scheiben 13, 14 entspricht.
-
Wie
oben erwähnt,
ist die Trägereinheit 10 zum
Rotieren ausgelegt und ist deshalb mit wenigstens einer Abschlusswelle
(nicht gezeigt) versehen, die mit einem Servomotor (nicht gezeigt)
in Verbindung steht. Die Abschlusswelle ist in Lagern (nicht gezeigt)
im Gehäuse 4 gelagert.
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Die
beiden Scheiben 13, 14, die die Verpackungstrageelemente 12a, 12b bilden,
sind je mit wenigstens einer durchgehenden Öffnung 15 versehen, und
die Öffnungen 15 fluchten
miteinander.
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In
der in 5 gezeigten Ausführungsform sind die oberen
und unteren Scheiben 13, 14 mit zwei durchgehenden Öffnungen 15 versehen,
die jeweils dazu ausgelegt sind, Verpackungen 6 hindurch
zu lassen. Eine Öffnung 15 befindet
sich auf beiden Seiten der Mittelplatte 11, und sie sind
radial, einander gegenüberliegend
angeordnet, d.h. 180° voneinander
abgewinkelt. Ferner fluchtet das Paar Öffnungen 15 in der
oberen Scheibe 13 mit dem Paar Öffnungen 15 in der
unteren Scheibe 14.
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Um
das Risiko zu minimieren, dass Röntgenstrahlen
durch die Sterilisiereinheit 1 entkommen, ohne zweimal
auf eine Wand auftreffen zu müssen, sollten
die Öffnungen 15 in
der Trägereinheit 10 so klein
wie möglich
sein, d.h. eine Größe und Form
haben, die im Wesentlichen der äußeren Form
der Verpackung 6 entspricht. Um jedoch den Durchtritt der Verpackungen 6 durch
die Öffnungen 15 zu
erleichtern, wird die Größe etwas
kleiner als die Verpackungsform gewählt. In der Ausführungs form
hat die Verpackung 6 eine quadratische Form, und somit
haben die gezeigten Öffnungen 15 eine
quadratische Gestalt. Ferner können
die Öffnungen 15 in
der unteren Scheibe 14 eine Form und Größe haben, die der Verpackungsöffnung 8 im
Gehäuse 4 entspricht.
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Jedes
Trageelement 12a, 12b ist mit Haltemitteln 16 ausgestattet,
die mit den Öffnungen 15 fluchten.
Die Haltemittel 16 haben die Form von Schienen, um die
Verpackungen 6 während
der Drehung der Trägereinheit 10 zu
halten und auch um dabei zu helfen, die Verpackungen 6 während des
Verschiebens in die Trägereinheit 10 hinein
und wieder heraus zu führen.
Die Halteschienen 16 verlaufen zwischen den Scheiben 13, 14 und
durch die entsprechenden Öffnungen 15 in
den Scheiben 13, 14. Bevorzugt erstrecken sie
sich sogar eine kurze Entfernung sowohl außerhalb der oberen als auch
der unteren Scheibe 13, 14. Da die RTF-Verpackung 6 aus
einem abgeflachten schlauchförmigen
Rohling hergestellt ist, neigt das offene Ende hiervon dazu, wieder
in seine abgeflachte schlauchförmige
Position zurückzuspringen,
d.h. obwohl die RTF-Verpackung 6 einen quadratischen Querschnitt
in einem ihrer Enden während
der Bildung des Bodens erhält,
weist das andere, noch offene Ende ein starkes inneres Vorspannungsverhalten
auf, das zurück
in die abgeflachte Position strebt, wodurch ein Ende geschaffen wird,
das die Form eines Parallelogramms hat. Durch Verstärken der
Ecken der RTF-Verpackung 6, die nach außen streben, um das Parallelogramm
zu bilden, wird der Rückfederungseffekt
dazu genutzt, die Verpackung 6 wirksam zu halten. Die Halteschienen 16 sind
deshalb in zwei diagonal gegenüberliegenden
Ecken der Öffnungen 15 angeordnet,
was bedeutet, dass zwei Schienen 16 parallel von zwei diagonal
entgegengesetzten Ecken in der Öffnung 15 in der
unteren Scheibe 14 zu entsprechenden Ecken in der Öffnung 15 in
der oberen Scheibe 13 verlaufen.
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Die
Scheiben 16 bestehen aus Stäben, die in Längsrichtung
einen Querschnitt haben, der winklig, im Wesentlichen rechtwinklig
ist.
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In
Bezug auf die äußere Kammer 3 ist
die Trägereinheit 10 in
Bezug auf das Gehäuse 4 so
angeordnet, dass ihr Drehpunkt nahe der Verpackungsöffnung 8 im
Boden des Gehäuses 4 angeordnet
ist, so dass ein Abschnitt der unteren Scheibe 14 immer im
Wesentlichen direkt über
der Öffnung 8 angeordnet
ist. Bevorzugt ist der Drehpunkt der Trägereinheit an die Öffnung 8 angrenzend
angeordnet. Ferner ist das Trageelement 12 in der ersten
Position dazu ausgelegt, so angeordnet zu werden, dass die Öffnungen 15 mit
der Verpackungsöffnung 8 im
Gehäuse 4 fluchten,
so dass die Verpackung in die Vorrichtung 1 ein- und austreten
kann. Dies bedeutet, dass während
einer Drehung der Trägereinheit 10 die Öffnungen 15 in
der unteren Scheibe 14 jeweils mit der Verpackungsöffnung 8 in
dem Gehäuse 4 fluchten,
so dass entweder eine Verpackung 6, die auf die Trägereinheit 10 geladen
wurde, auf den Förderer 9 abgesenkt
werden kann oder eine Verpackung 6 vom Förderer 9 gehoben
und direkt auf die Trägereinheit 10 geladen
werden kann, siehe 3.
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Die
innere Kammer 2 umfasst einen ersten und einen zweiten
Kammerabschnitt 2a, 2b. Der erste Kammerabschnitt 2a ist
mit dem Emitter 5 ausgestattet und der zweite Abschnitt 2b ist
mit der Trägereinheit 10 in
Kontakt. Dies bedeutet, dass der erste Abschnitt 2a oberhalb
des zweiten Abschnitts 2b in der Figur angeordnet ist,
d.h. am weitesten entfernt vom Förderer 9.
Das Trageelement 12, wenn es sich in der zweiten Stellung
befindet, ist in dem zweiten Kammerabschnitt 2b angeordnet,
so dass die Öffnungen 15 dem
Trageelement 12 mit dem Emitter 5 fluchten, so
dass die Verpackung 6 in die Stellung verschoben werden
kann, in der der Emitter 5 zumindest teilweise in der Verpackung 6 zu
deren Behandlung angeordnet ist. Mit anderen Worten ist, bezüglich der
inneren Kammer 2, die Trägereinheit 10 so in Bezug
auf das Gehäuse 4 angeordnet,
dass während einer
Drehung der Trägereinheit 10 die Öffnungen 15 in
der oberen Scheibe 13 alle mit dem Emitter 5 fluchten.
Durch die Öffnung 15 der
oberen Scheibe 13 kann eine Verpackung 6 dadurch
sowohl von der Trägereinheit 10 entfernt
als auch in die innere Kammer 2 gebracht werden oder aber
zurück
zur Trägereinheit 10 von
der inneren Kammer 2 gebracht werden.
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Die
Vorrichtung 1 umfasst ferner Mittel zum Bewirken einer
relativen Bewegung zwischen der Verpackung 6 und der Sterilisiereinheit 5,
um diese in eine Stellung zu bringen, in der die Sterilisiereinheit 5 zumindest
teilweise in der Verpackung 6 angeordnet ist, um diese
zu behandeln. In der beschriebenen Ausführungsform wird die Verpackung
in Richtung der Sterilisiereinheit verschoben, und somit sind zum Verschieben
der Verpackung 6 in die innere Kammer 2 erste
Verschiebemittel 17 vorgesehen. Die ersten Verschiebemittel 17 sind
dazu ausgelegt, die Verpackung 6 von dem Trageelement 12 in
eine Stellung zu heben, in der die Verpackung 6 zumindest
teilweise den Emitter 5 umgibt und die dazu ausgelegt ist,
die Verpackung 6 zurück
zum Trageelement 12 abzusenken. In der gezeigten Ausführungsform
muss die Verpackung 6 vertikal auf den Emitter 5 gehoben
und von ihm abgesenkt werden, und die Verschiebemittel 17 sind
deshalb ein Hebeelement 17. Das Hebeelement 17 ist
konventioneller Art, mit einem Stab, der mit Verpackungshalte mitteln 18 in
einem ersten Ende hiervon versehen ist. Die Funktion der Verpackungshaltemittel 18 besteht
darin, die Verpackung 6 während Verschiebung und Sterilisierung
zu halten. Bevorzugt umfassen die Verpackungshaltemittel 18 wenigstens
einen Sauger 18, der mit einer Luftansaugvorrichtung (nicht
gezeigt) verbunden ist.
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Der
Stab ist dazu ausgelegt, zwischen einer abgesenkten und einer angehobenen
Stellung verschoben zu werden, wo die Verpackung 6 in der
abgesenkten Stellung auf die Trägereinheit 10 platziert wird,
und wo die Verpackung 6 in der angehobenen Stellung den
Emitter 5 solchermaßen
umgibt, dass sich das freie Ende des Emitters 5 nahe dem
Boden der Verpackung 6 befindet. Während der Verschiebung wird
der Sauger 18 in einen unteren Abschnitt der Außenseite
der Verpackung 6 gesogen.
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Die
vertikale Verschiebung des Stabs zwischen der angehobenen und der
abgesenkten Stellung wird durch Verbinden des Stabs mit einer Antriebseinheit
erzielt, wie beispielsweise einem Linearmotor (nicht gezeigt). Abhängig von
der Anzahl der gleichzeitig zu verschiebenden Verpackungen 6 kann die
Vorrichtung mehr als ein Hebeelement 17 aufweisen, und
vorteilhafterweise können
die Elemente 17 mit demselben Linearmotor angetrieben werden.
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Da
der Stab relativ lang sein muss, um die Verschiebung auszuführen, ist
die Antriebseinheit außerhalb
des Gehäuses 4 in
dieser Ausführungsform
angeordnet. Folglich erstreckt sich der Stab nach außen durch
das Gehäuse 4 in
einem engen Durchlass im Boden des Gehäuses 4, d.h. in eine Richtung
hin zum Verpackungsförderer 9.
Um den Durchlass zu versiegeln, ist es mit einer Siegelauflage versehen.
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Beim
Halten einer Verpackung 6 erstreckt sich der Sauger der
Verschiebemittel 17 in die innere Kammer 2. Um
ein Brechen des Saugers 18 mit der Mittelplatte 11 während der
Drehung der Trägereinheit 10 zu
vermeiden, ist der Sauger 18 mit einem Arm 19 ausgestattet,
der drehbar an den Verschiebemitteln 17 befestigt ist.
Somit wird der Sauger 18 vorübergehend weg von der Trägereinheit 10 während der
Drehung der Trägereinheit 10 gedreht.
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Die
Vorrichtung 1 der vorliegenden Erfindung ist ferner mit
zweiten Verschiebemitteln 20 ausgestattet, die dazu ausgelegt
sind, die Verpackung 6 durch die Verpackungsöffnung 8 und
in das Trageelement 12 zu heben, und die dazu ausgelegt
sind, die Verpackung 6 aus dem Trageelement 12 und
aus der Verpackungsöffnung 8 in
dem Gehäuse 4 abzusenken.
Somit sind die zweiten Verschiebemittel 20 angeordnet,
um die Verpackung 6 vom Förderer 9 zur Trägereinheit 10 zu
verschieben. In der gezeigten Ausführungsform können die
zweiten Verschiebemittel 20 ein Design aufweisen, das dem
der ersten Verschiebemittel 17 ähnelt, d.h. es kann ein herkömmliches
Hebeelement in Form eines Stabs aufweisen, der mit einem Halteelement 18 in
Form wenigstens eines Saugers ausgestattet ist. Anstatt die Verpackung 6 auf
einer Seitenfläche
zu halten, ist dieser Sauger 18 so angeordnet, dass er
zum Boden der Verpackung 6 gesogen werden kann. Die Verschiebemittel 20 sind
unterhalb des Förderers 9 angeordnet
und dazu ausgelegt, zwischen einer abgesenkten und einer angehobenen
Stellung verschoben zu werden, wo die Verpackung 6 in der
abgesenkten Stellung auf dem Förderer 9 platziert
ist, und wo die Verpackung 6 in der angehobenen Stellung
auf der Trägereinheit 10 positioniert
ist. Die vertikale Verschiebung des Stabs zwischen der angehobenen
und der abgesenk ten Stellung wird durch Verbinden des Stabs mit
einem Linearmotor (nicht gezeigt) erzielt.
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Innerhalb
der Verpackungsmaschine werden die Verpackungen 6 intermittierend
befördert
und behandelt, und ein Maschinenzyklus umfasst eine Verpackungsindexierungszeit
und eine Zeit, wenn der Förderer 9 stationär ist und
die Verpackung 6 von diesem zur Behandlung entfernt werden
kann.
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Im
Folgenden wird der Maschinenzyklus für einen Fall beschrieben, bei
dem nur ein Emitter 5, ein Trageelement 12 in
der Trägereinheit 10 usw.
vorhanden sind. Der Förderer 9 indexiert
eine Verpackung 6 an eine Stellung unter der Verpackungsöffnung 8 des
Gehäuses 4.
Kurz gesagt, ist die Vorrichtung 1 dann dazu ausgelegt,
die Verpackung 6 durch die Verpackungsöffnung 8 im Gehäuse 4 und
in das Trageelement 12 zu heben. Das Trageelement 12 befindet
sich in der ersten Stellung. Dann wird das Trageelement 12 in
die zweite Stellung gedreht. Nach der Drehung wird die Verpackung 6 in
eine Stellung gehoben, in der sie zumindest teilweise den Emitter 5 umgibt.
Ist die Verpackung 6 sterilisiert, wird sie zurück zum Trageelement 12 abgesenkt.
Die Trägereinheit 10 dreht
das Trageelement 12 zurück
in die erste Stellung. Schließlich
wird die Verpackung 6 aus dem Trageelement 12,
aus der Verpackungsöffnung 8 im
Gehäuse 4 abgesenkt
und zum Förderer 9 zurückgebracht.
Indem der Förderer 9 erneut
indexiert wird, wird die nächste
nicht sterilisierte Verpackung 6 in der Reihe der Verpackungen 6 unterhalb der
Verpackungsöffnung 8 im
Gehäuse 4 positioniert.
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In 3 (linke
Seite) ist der Fall gezeigt, bei dem es einen Emitter 5,
aber zwei Trageelemente 12a, 12b, eines auf jeder
Seite des Trennelements 11, gibt. Der Förderer 9 indexiert
ei ne erste Verpackung 6 zu einer Stellung unterhalb der
Verpackungsöffnung 8 des
Gehäuses 4.
Die Vorrichtung 1 ist dann dazu ausgelegt, eine erste Verpackung durch
die Verpackungsöffnung 8 in
dem Gehäuse 4 und
in das erste Trageelement 12a zu heben. Das erste Trageelement 12a befindet
sich in der ersten Stellung. Gleichzeitig ist die Vorrichtung 1 dazu
ausgelegt, eine sterilisierte zweite Verpackung 6 von einer
Stellung, in der sie zumindest teilweise die Sterilisiereinheit 5,
den Emitter, umgibt, hinunter zum zweiten Trageelement 12b abzusenken.
Das zweite Trageelement 12b befindet sich in der zweiten
Stellung. Als nächstes
wird die Trägereinheit 10 gedreht, so
dass das erste Trageelement 12a mit der ersten Verpackung 6 von
der ersten Stellung in die zweite Stellung gedreht wird und zwar
zur selben Zeit, wie das zweite Trageelement 12b mit der
zweiten Verpackung 6 von der zweiten Stellung in die erste
Stellung gedreht wird, siehe 4. Die Trägereinheit 10 wird 180° im Uhrzeigersinn
gedreht, und die Haltemittel 16 in der Trägereinheit 10 halten
die Verpackungen 6 während
der Drehung. Dann wird die sterilisierte zweite Verpackung 6 von
dem zweiten Trageelement 12b nach außen durch die Verpackungsöffnung 8 im Gehäuse 4 abgesenkt,
d.h. sie wird zurück
zum Förderer 9 gebracht.
Zur selben Zeit wird die erste Verpackung 6 vom ersten
Trageelement 12a gehoben, das sich nun innerhalb der inneren
Kammer 2 befindet, in eine Stellung, in der die erste Verpackung 6 die
Sterilisiereinheit 5 zumindest teilweise umgibt. Die erste
Verpackung 6 wird durch den Emitter 5 sterilisiert.
Da der Emitter 5 Elektronen durchgängig während des Betriebs der Vorrichtung 1 aussendet, beginnt
die Sterilisierung der Innenseite der Verpackung 6 sobald
ein Abschnitt der Verpackung 6 den Emitter 5 umgibt.
Wenn der Emitter 5 vollständig umgeben ist, sterilisiert
der Emitter 5 den Boden der Verpackung 6. Während der
Sterilisierung wird der Förderer 9 indexiert,
so dass eine dritte Verpackung 6 unterhalb der Verpackungsöffnung 8 im
Gehäuse 4 positioniert
wird. Die dritte Verpackung 6 ist die nächste nicht sterilisierte,
stromaufwärts
des Förderers 9 gelegene
Verpackung 6. In der Vorrichtung 1 in den 3 und 4 werden
zwei Verpackungen 6 gleichzeitig sterilisiert, und folglich
muss der Förderer 9 zwei
Verpackungen 6 indexieren, d.h. eine Doppelindexierung
vornehmen, so dass die nächste
nicht sterilisierte, stromaufwärts
gelegene Verpackung 6 unterhalb der Öffnung 8, die sich
am weitesten stromabwärts
befindet (nach rechts in den Figuren). Wenn der Förderer 9 wieder
stationär
ist, wird die erste Verpackung 6 zurück zur Trägereinheit 10 abgesenkt, und
die dritte Verpackung wird gleichzeitig in die Trägereinheit 10 gehoben.
Während
die erste Verpackung 6 zur äußeren Kammer 3 zurückkehrt,
kann die dritte Verpackung 6 in die innere Kammer 2 gedreht
werden. Die Drehung der Trägereinheit 10 erfolgt
um weitere 180° im
Uhrzeigersinn.
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Die
gesamte Sterilisierzeit ist relativ lang im Verhältnis zur gesamten Zykluszeit,
da sie über
wenigstens einen Verpackungsindexierschritt hinweg andauert. Durch
Vorsehen einer schnellen Anhebung/Absenkung und Drehung der Verpackungen kann
die Sterilisierung selbst durch Teile des stationären Abschnitts
des Maschinenzyklus andauern.
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Im
Folgenden werden der Emitter 5 und die Elektronenstrahlsterilisierung
kurz beschrieben. Der Emitter 5 sendet einen Elektronenstrahl
durch ein Austrittsfenster 21 aus. Der Emitterkörper 5 hat
die Form eines Zylinders mit einem im Wesentlichen kreisförmigen Querschnitt,
und das Austrittsfenster 21 befindet sich in einem ersten
Ende des Zylinders. Im zweiten Ende des Emitters 5 befinden
sich Mittel 7 zum Befestigen des Emitters 5 am
Gehäuse 4.
Somit hängt
der Emitter 5 von der oberen inneren Wand der inneren Kammer 2 des
Gehäuses 4,
wobei das Austrittsfenster 21 nach unten in Richtung auf
einen Abschnitt des Trageelements 12 der Trägereinheit 10 gewandt
ist.
-
Der
Emitterkörper
5 weist
im Allgemeinen eine Vakuumkammer auf, in der ein Faden bzw. Glühdraht und
ein Käfig
vorgesehen sind. Der Glühdraht
kann aus Wolfram bestehen. Wird elektrischer Strom durch den Glühdraht eingespeist,
bewirkt der elektrische Widerstand des Glühdrahts, dass der Glühdraht auf
eine Temperatur in der Größenordnung
von 2000°C
erhitzt wird. Die Erwärmung
bewirkt, dass der Glühdraht
eine Elektronenwolke ausgibt. Ein mit einer Anzahl von Öffnungen
versehener Käfig
umgibt den Glühdraht.
Der Käfig
dient als Faraday'scher
Käfig und
hilft bei der kontrollierten Verteilung der Elektronen. Die Elektronen
werden durch eine Spannung zwischen dem Käfig und dem Austrittsfenster
21 beschleunigt.
Die verwendeten Emitter werden allgemein als Niederspannungselektronenstrahlemitter
bezeichnet, wobei die Emitter normalerweise eine Spannung unter
300 kV haben. In dem offenbarten Design liegt die Beschleunigungsspannung
im Bereich von 70-85 kV. Diese Spannung resultiert in einer kinetischen
(Bewegungs-)Energie von 70-85 keV in Bezug auf jedes Elektron. Das
Elektronenaustrittsfenster
21 ist im Wesentlichen plan. Des
Weiteren besteht das Austrittsfenster aus einer Metallfolie und
hat eine Dicke in der Größenordnung von
6 μm. Ein
aus Aluminium gebildetes Stütznetz stützt das
Austrittsfenster
21. Ein Emitter dieser Art ist in der
US-B1-6,407,492 genauer
beschrieben. In der
US-A-5,637,953 ist
ein weiterer Emitter offenbart. Dieser Emitter weist im Allgemeinen
eine Vakuumkammer mit einem Austrittsfenster auf, wobei ein Glühdraht und
zwei Fokussierblechen in der Vakuumkammer vorgesehen sind. In der
US-A-5,962,995 wird
noch ein weiterer Emitter offenbart, wobei die Vakuumkammer innerhalb
eines länglichen
Teils gebildet ist, und wobei das einen Elektronengenerator umgebende
Gehäuse
mit Öffnungen
versehen ist, die auf gegenüberliegenden
Seiten des Elektronengenerators sowie zwischen dem Elektronengenerator
und dem Fenster gebildet sind. Für
eine genauere Beschreibung dieser unterschiedlichen Emitter wird auf
die obigen Patente verwiesen. Es ist vorgesehen, dass diese Emitter
und andere Emitter in dem beschriebenen System verwendet werden
können.
-
So
lange sich die Elektronen in der Vakuumkammer befinden, laufen sie
entlang von Linien, die durch die dem Käfig und dem Fenster 21 zugeführte Spannung
definiert sind, doch sobald sie den Emitter durch das Emitterfenster 21 verlassen,
beginnen sie, sich in mehr oder weniger unregelmäßigen Pfaden (Streuung) zu
bewegen. Diese Elektronen werden verlangsamt, wenn sie u.a. mit
Luftmolekülen,
Bakterien, der Verpackung 6 und den Wänden des Gehäuses 4 kollidieren.
Die Abnahme der Geschwindigkeit der Elektronen, d.h. der Verlust
an kinetischer Energie, führt
zur Emission von Röntgenstrahlen
in alle Richtungen. Die Röntgenstrahlen
verbreiten sich entlang gerader Linien. Trifft ein solcher Röntgenstrahl auf
die innere Wand des Gehäuses 4 (oder
einen anderen Teil), dringt der Röntgenstrahl eine bestimmte Strecke
in das Material ein und bewirkt die Aussendung neuer Röntgenstrahlen
in alle Richtungen vom Eintrittspunkt des ersten Röntgenstrahls.
Jedes Mal, wenn ein Röntgenstrahl
auf die Wand des Gehäuses auftritt
und einen sekundären
Röntgenstrahl
zur Folge hat, ist die Energie etwa 700- bis 1000-fach niedriger,
abhängig
von der Wahl des Materials für
das Gehäuse 4.
Edelstahl besitzt einen Verkleinerungsfaktor von etwa 800, d.h.
die Energie eines sekundären
Röntgenstrahls
wird um das etwa 800-Fache in Bezug auf den primären Röntgenstrahl reduziert. Blei ist
ein Material, das oft in Erwägung
gezogen wird, wenn Strahlung involviert ist. Blei hat einen niedrigeren
Verkleinerungsfaktor, hat aber andererseits einen höheren Widerstand
gegenüber
dem Aussenden von Röntgenstrahlen
durch das Material. Wenn die Elektronen durch eine Spannung von
etwa 80 kV beschleunigt werden, erhält jedes davon eine kinetische
Energie von etwa 80 keV. Um sicherzustellen, dass die Röntgenstrahlen
dieses Energieniveaus nicht durch das Gehäuse 4 hindurchgelangen,
sind das Gehäuse 4 sowie
das Trennelement 11 und die obere Scheibe 13 aus
Edelstahl mit einer Dicke von 22 mm hergestellt. Diese Dicke ist
für Röntgenstrahlen
berechnet, die senkrecht zur Wand laufen. Jedweder Röntgenstrahl,
der in Bezug auf die Wand schräg
läuft,
wird eine längere
Strecke in der Wand erfahren, um dieselbe Tiefe zu erreichen, d.h.
die Wand wird dicker erscheinen. Die Wanddicke ist durch die staatlichen
Bestimmungen für
die Strahlungsmenge außerhalb
des Gehäuses 4 bestimmt. Heute
liegt der Grenzwert, unter dem die Strahlung liegen muss, bei 0,1 μSv/h, gemessen
bei einer Entfernung von 0,1 m von jeder erreichbaren Oberfläche, d.h.
außerhalb
der Abschirmung. Es sollte beachtet werden, dass die Wahl des Materials
und der Abmessungen durch gegenwärtig
anzuwendende Bestimmungen beeinflusst wird, und dass neue Bestimmungen
die Wahl des Materials oder der Abmessungen verändern können. Die Energie jedes Elektrons
(80 keV) und die Anzahl der Elektronen bestimmen die Gesamtenergie
der Elektronenwolke. Diese Gesamtenergie führt zu einem Gesamtenergietransfer
an die zu sterilisierende Oberfläche.
Diese Strahlungsenergie wird in der Einheit Gray (Gy) gemessen.
Zusammen mit anderen Faktoren hängt
das Sterilisierungsniveau von der Zeit, die die Verpackung der Elektronenwolke
ausgesetzt ist, und von der Größe der Strahlungsenergie
ab.
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Wie
zuvor erwähnt,
ist der Elektronenstrahlemitter 5 ein Niederspannungselektronenemitter.
Die Verwendung eines Niederspannungselektronenemitters minimiert
die Gefahr von strahlungsbedingten Änderungen, wie beispielsweise
Produktfremdgeschmack, der von der bestrahlten Verpackung abgeleitet
werden kann. Ferner versteht es sich von selbst, dass ein Niederspannungselektronenemitter einen
geringeren Energieverbrauch zur Folge hat und eine geringere Notwendigkeit
für eine
starke Abschirmung, weil die Elektronen und die Röntgenstrahlen
weniger Energie aufweisen. Ferner wird die Handhabung der Röntgenstrahlen
und des gebildeten Ozons (O3) vereinfacht,
da relativ kleine Mengen in einem Niederspannungselektronenemitter
gebildet werden. Darüber
hinaus kann bei der Verwendung von Niederspannung der Emitter selbst
relativ klein gehalten werden.
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Obgleich
der Elektronstrahlemitter 5 nicht durchgängig während des
Betriebs des Sterilisierungssystems in Benutzung ist, d.h. es gibt
Zeiträume
im Maschinenzyklus, in denen sich keine Verpackung 6 am
Emitter 5 befindet, ist der Emitter 5 immer noch
die ganze Zeit in Betrieb, d.h. er sendet kontinuierlich Elektronen
aus.
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Die
Stromspeisung durch den Glühdraht hängt vom
ausgewählten
Strahlungsniveau und dem Bereich der zu sterilisierenden Oberfläche ab.
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Im
Folgenden wird die Abschirmung der Sterilisiervorrichtung 1 unter
Bezugnahme auf die 1a-b und 2a-b beschrieben.
Um gegenwärtig
anwendbare Grenzwerte für
die Strahlung außerhalb
des Gehäuses 4 zu
erzielen, wird in Betracht gezogen, dass die Röntgenstrahlen zweimal auf eine Wand
auftreffen müssen,
bevor sie in die äußere Umgebung
entweichen. Wenigstens einer dieser Treffer muss in eine Wand von
deutlicher Dicke erfolgen, die in diesem Fall momentan mit 22 mm
Edelstahl angesetzt wird.
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Es
gibt zwei zu betrachtende Stellungen des Trennelements 11.
Die erste ist als Position A und die andere als Position B bezeichnet.
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Position
A, die in 1a-b gezeigt ist, deckt die
zuvor beschriebene erste und zweite Stellung der Trägereinheit 10 ab,
d.h. die Trägereinheit 10 ist
so angeordnet, dass deren Trennelement 11 die innere und
die äußere Kammer 2, 3 voneinander
trennt. In 1a ist gezeigt, dass das Trennelement 11 in
einer Ebene angeordnet ist, die im Wesentlichen senkrecht auf der
Papierebene steht und als eine Wand zwischen der inneren und der äußeren Kammer 2, 3 dient
und im Wesentlichen alle Röntgenstrahlen
daran hindert, ihren Weg aus der äußeren Kammer 3 hinaus
zu finden, ohne dazu gezwungen zu werden, entweder auf wenigstens
die Wand der inneren Kammer 2 oder das Trennelement 11 aufzutreffen,
d.h. die Mittelplatte, bevor sie die innere Kammer 2 verlassen.
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Es
ist möglich,
das Gewicht des Trennelements 11 zu verringern, indem Teile 22 aus
den oberen Seitenenden, die der oberen Scheibe am nächsten angeordnet
sind, geschnitten werden, siehe 5. Dies
wird durch das Studium des Winkels deutlich, mit dem die Röntgenstrahlen
durch die Ausschnitte 22 hindurch treten müssen. Es
wird erkannt, dass der Winkel etwa 90° in Bezug auf eine gedachte längslaufende
Mittellinie des Emitters 5 betragen muss, d.h. die Richtung
der Röntgenstrahlen
muss fast horizontal in 1a sein.
Mit einer solchen Richtung der Röntgenstrahlen
können
sie nicht durch die Verpa ckungsöffnungen 8 hindurchgelangen,
ohne dass sie auf eine der Wände
der äußeren Kammer 3 oder
eine gegenüberliegende
zweite Trägereinheit 10 auftreffen
müssen.
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Es
besteht eine geringe Möglichkeit,
dass ein Röntgenstrahl
auf die Wand der inneren Kammer 2 auftrifft und es schafft,
aus der Verpackungsöffnung 8 zu
entweichen. Diese Möglichkeit
wird jedoch durch zwei Abschirmplatten 23, in 8 gezeigt,
ausgeschaltet. Die Platten 23 sind unter dem Gehäuse 4 (durch
die innere und äußere Kammer 2, 3 gebildet) in
einem äußeren Gehäuse 24 (das
später
beschrieben wird) befestigt und so angeordnet, dass ihre Längsachsen
mit der Laufrichtung des Förderer 9 fluchten.
Diese Platten 23 zwingen den Röntgenstrahl, ein zweites Mal
aufzutreffen, bevor er in die äußere Umgebung
der Sterilisiervorrichtung austritt.
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Ferner
wird es sich verstehen, dass, da die Trägereinheit 10 dazu
in der Lage sein sollte zu rotieren, ein enger Spalt zwischen der äußeren Umgebung
und den Gehäusewänden bestehen
muss. Somit besteht ein geringes Risiko, dass die Röntgenstrahlen
durch den Spalt austreten können,
nachdem sie auf die Wand der inneren Kammer 2 aufgetroffen sind.
Wenn diese Röntgenstrahlen
jedoch nicht auf die Wände
der äußeren Kammer 2 auftreffen,
werden sie auf eine der beiden Abschirmplatten 23 auftreffen.
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Um
sicherzustellen, dass kein Röntgenstrahl durch
den engen Raum unterhalb der unteren Scheibe 14 austritt,
ist ferner die untere Scheibe 14 mit einem Abschirmteil 25,
das zwischen den beiden Öffnungen 15 angeordnet
ist, ausgestattet. Das Abschirmelement 25 kann beispielsweise
die Form eines Doppelflügels,
wie in 5 gezeigt, haben.
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In
der anderen Stellung B, in 2a-b gezeigt,
ist das Trennelement 11 90° in Bezug auf die Stellung A
abgewinkelt, d.h. es ist in einer Ebene parallel zur Papierebene
angeordnet. In dieser Stellung trennt das Trennelement 11 nicht
die innere und die äußere Kammer 2, 3,
sondern die obere und die untere Scheibe 13, 14 übernehmen
die Abschirmung. In 2a ist gezeigt, dass die äußere Umgebung
der oberen Scheibe 13 eine kurze Strecke entlang der entsprechenden äußeren Umgebung
des Emitters 5, bei Bezugnahme auf Achse A, verläuft. Auf
diese Weise werden die Elektronen und jegliche Röntgenstrahlen daran gehindert,
unmittelbar durch die Durchlässe
zwischen der inneren und äußeren Kammer 2, 3,
d.h. die Durchlässe
auf jeder Seite des Trennelements 11, geleitet zu werden.
Elektronen und Röntgenstrahlen,
die gerade nach unten vom Emitter 5 geleitet oder in eine
Richtung hin zur Achse A abgelenkt werden, werden zuerst auf die
obere Scheibe 13 oder auf ein Gehäuse auftreffen, das die Befestigungsmittel
der Trägereinheit 10 bedeckt,
und dann auf die Wand der inneren Kammer 2, bevor sie die
innere Kammer 2 verlassen, d.h. es wird eine ausreichende
Reduzierung der Energie erreicht. Elektronen und Röntgenstrahlen,
die eine Richtung weg von der Achse A abgelenkt werden, werden zuerst
auf die Wand der inneren Kammer 2 und dann beispielsweise
auf die untere Scheibe 14 auftreffen. In dieser Stellung
schirmt die untere Scheibe 14 die Verpackungsöffnung 8 in
der äußeren Kammer 3 wirksam
ab.
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Während der
Sterilisierung wird Ozon in der inneren Kammer 2 gebildet,
und um dazu in der Lage zu sein, dies zu steuern, abzulüften und
zu entfernen, ist ein Strom eines gasförmigen Fluids durch die Vorrichtung 1 vorgesehen.
Im Folgenden werden zwei bevorzugte Ausführungsformen des gasförmigen Fluidsystems beschrieben.
In beiden Ausführungsformen
ist das Fluid sterile Luft, aber es wird in Betracht gezogen, jedwedes
gasförmiges
Fluid zu verwenden, das für
das Anwendungsgebiet geeignet ist, in dem die Vorrichtung 1 zur
Anwendung kommt.
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Die
Funktion des Luftsystems besteht in der Schaffung eines Stroms aus
einem gasförmigen
Fluid durch die Sterilisiervorrichtung.
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In
der ersten, in 6 gezeigten Ausführungsform
verläuft
dieser Strom aus gasförmigem Fluid
von der inneren Kammer 2, durch die Trägereinheit 10, durch
die äußere Kammer 3,
durch die Verpackungsöffnung 8 im
Gehäuse 4 zu
einem äußeren Gehäuse 24,
und durch wenigstens einen Abschnitt des äußeren Gehäuses 24 in eine Richtung
hin zu einem Auslass 26 für ein gasförmiges Fluid.
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Das äußere Gehäuse 24 wird
verwendet, um den Luftstrom zu steuern und umfasst ein U-förmiges Element
in Verbindung mit dem Gehäuse 4.
Die U-Form ist dazu ausgelegt, einen Tunnel zu bilden, der sich
entlang eines Abschnitts des Förderers 9 erstreckt.
Der mittlere Abschnitt des U ist am Boden des Gehäuses 4 befestigt
und die Beinabschnitte des U sind zum Förderer 9 hin gerichtet,
so dass ein Bein auf jeder Seite des Förderers 9 angeordnet
ist. Folglich fungiert der Verpackungsförderer 9 als ein Boden des
Tunnels, und der mittlere Abschnitt der U-Form fungiert als ein
Dach. Das U-förmige
Element 24 besteht aus einem dünnen Blech. Links in der Figur
befindet sich eine Verpackungszustellung 24a im äußeren Gehäuse 24 und
rechts in der Figur befindet sich ein Verpackungsauslauf(vorschub) 24b zum
Füll- und
Versiegelungsabschnitt der Maschine.
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Das
Luftsystem gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel
umfasst eine Zuleitung 27 an steriler Luft, die sich im
unteren Abschnitt der inneren Kammer 2 nahe den Emitterbefestigungsmitteln 7 befindet.
Die Luft wird in die Kammer 2 durch einen Ventilator 28 gepumpt,
beispielsweise ein Gebläse
oder eine Pumpe, und ist dazu ausgelegt, entlang dem Emitter 5 nach
unten zur Trägereinheit 10 zu
fließen, durch
die Trägereinheit 10,
in die äußere Kammer 3 und
weiter nach unten durch die Öffnungen 8 im
Boden des Gehäuses 4.
Ein Auslass 26 für
gasförmiges Fluid,
zum Entleeren von gasförmigem
Fluid wie beispielsweise Luft, befindet sich im äußeren Gehäuse 24 an einer Stelle,
versetzt von der Gehäuseöffnung 8 in
eine der Laufrichtung des Förderers 9 entgegengesetzte
Richtung. Die Sterilisierung der Luft erfolgt durch eine Luftfiltereinheit 29,
die sich zwischen dem Ventilator 9 und der Luftzuleitung 27 der
Kammer 2 befindet. Die Luftfiltereinheit 29 kann
beispielsweise einen so genannten HEPA-Filter enthalten (der im Stand
der Technik bekannt ist und somit nicht näher beschrieben wird).
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Ferner
wird der Luftstrom durch das äußere Gehäuse 24 durch
Luft vom Füllabschnitt
der Maschine erhöht,
die in die der Laufrichtung des Förderers 9 entgegengesetzte
Richtung fließt.
Der Luftstrom ist durch die Pfeile C dargestellt. Somit arbeitet
der Füllabschnitt
mehr oder weniger als eine Luftzuführung für den sterilisierten Abschnitt
der Maschine. Die Luft würde
jedoch am nächsten
zum Förderer 9 fließen, d.h.
im unteren Abschnitt des äußeren Gehäuses 24, wird
durch eine Entleerungsrohr 30, das sich in dem Bereich
nahe der Verpackungsauslassöffnung
des äußeren Gehäuses 24 befindet,
abgelüftet.
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Der
Luftauslass 26 ist mit einer Ozonfiltereinheit 31 verbunden,
umfassend zum Beispiel einen Ozonkatalysator, Heizer oder Wäscher, der
wiederum mit dem Ventilator 28 und der Luftfiltereinheit 29 verbunden
ist. Die Austrittsluft wird damit von Ozon gereinigt und sterilisiert
und dann zurück
ins Luftsystem geführt.
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Das
Luftsystem enthält
ferner eine Schaltung, die die Funktion hat, nicht sterile Luft
am Eintreten in das äußere Gehäuse 24 an
der Verpackungseinlassöffnung
zu hindern und gleichzeitig Luft aus der inneren Kammer 2 oder
dem Füllabschnitt
daran zu hindern, durch das äußere Gehäuse 24 an
derselben Stelle zu entweichen. Deshalb sind zwei Abzweigungen der
Luftfiltereinheit 29 nachgeordnet vorgesehen, eine erste
Abzweigung, die Luft der Kammer 2 zuleitet und eine zweite
Abzweigung, die mit einem Einlass 32 in das äußere Gehäuse 24 verbunden
ist. Der Einlass 32 ist in dem äußeren Gehäuse 24 mit Abstand
zum Luftauslass 26 in eine der Laufrichtung der Verpackungen 6 entgegengesetzte
Richtung angeordnet. Ferner ist das Einlassrohr 32 leicht
schräg, so
dass die Luft, die in das äußere Gehäuse 24 vom Einlass 32 strömt, nicht
direkt nach unten gerichtet ist, sondern leicht nach vorne in Laufrichtung
der Verpackung 6, wodurch eine Luftsperre geschaffen wird, die
die nicht sterile, von außen
kommende Luft wirksam daran hindert einzudringen und die Luft innerhalb
des äußeren Gehäuses 24 in
eine Richtung hin zum Luftauslass 26 leitet.
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Das
Luftsystem umfasst ferner wenigstens ein Saugrohr 33, das
sich im oberen Abschnitt des äußeren Gehäuses 24 befindet,
wobei das Rohr 33 nach unten in Richtung der Öffnungen
der Verpackungen 6 zeigt, um die Luft in die Verpackungen
zu ventilieren, bevor sie das äußere Gehäuse 24 verlässt. Das
Saugrohr 33 ist mit der Ozonfiltereinheit 31 verbunden,
so dass die Luft, die aus den Verpackungen 6 ventiliert
wird, gefiltert und zum System zurückgeführt wird.
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Die
Luftströmung
durch das System kann durch Drosselventile 34 gesteuert
und reguliert werden, und bevorzugt ist ein Drosselventil in der
Abzweigung zwischen der Luftfiltereinheit 29 und der Zuführung 27 zur
inneren Kammer 2 vorgesehen und ein weiteres Ventil zwischen
dem Saugrohr 33 und der Ozonfiltereinheit 31.
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Im
Folgenden wird die zweite Ausführungsform
in Bezug auf 7 beschrieben. In der zweiten Ausführungsform
wird der Strom an gasförmigem Fluid
stattdessen vom äußeren Gehäuse 24 in
eine Richtung hin zur Verpackungsöffnung 8 im Gehäuse 4,
durch die Öffnung 8 und
in die äußere Kammer 3 hinein,
durch die Trägereinheit 10 und
durch die innere Kammer 2 zu einem Auslass für ein gasförmiges Fluid,
der sich in der inneren Kammer 2 befindet, erzeugt. Somit
ist der Strom in Bezug auf die erste Ausführungsform mehr oder weniger
umgekehrt. Das Design des Luftsystems ist ziemlich ähnlich,
und somit sind einige der Bezugsziffern für beide Ausführungsformen
gleich. Es werden nur die Unterschiede zwischen den beiden Systemen
erklärt.
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Die Öffnung in
dem äußeren Gehäuse 24, die
dem Füllabschnitt
der Maschine zugewandt ist, fungiert als eine erste Zuführung 25 für sterile
Luft. Sterile Luft aus dem Füllabschnitt
strömt
in die der Laufrichtung des Förderers 9 entgegensetzte
Richtung, und die Luftströmung
ist durch die Pfeile C dargestellt. Die Menge an Luft von dem Füllabschnitt
ist groß,
demzufolge wird etwas Luft direkt aus dem äußeren Gehäuse 24 durch eine
Ableitung 38 abgeleitet. Eine zweite Luftzuführung erfolgt durch
den oben genannten Einlass 32 in das äußere Gehäuse 24. Der Einlass 32 befindet
sich innerhalb des äußeren Gehäuses 24 mit
einem Abstand zur Verpackungsöffnung 8 in
eine der Laufrichtung der Verpackungen 6 entgegengesetzte
Richtung, und das Einlassrohr 32 ist leicht geneigt, so
dass die Luft, die in das äußere Gehäuse 24 vom
Einlass 32 strömt,
nicht direkt nach unten gerichtet ist, sondern leicht nach vorne
in die Laufrichtung der Verpackungen 6, wodurch eine Luftsperre
geschaffen wird, die nicht sterile Luft wirksam daran hindert, von
außen
einzudringen, und die Luft innerhalb des äußeren Gehäuses 24 in eine Richtung
hin zur Verpackungsöffnung 8 leitet.
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Links
in der Figur befindet sich eine Verpackungszustellung 24a im äußeren Gehäuse 24,
und rechts in der Figur befindet sich ein Verpackungsauslauf(vorschub) 24b zum
Füll- und
Versiegelungsabschnitt der Maschine.
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Die
innere Kammer 2 hat einen Auslass 36 für sterile
Luft, der sich im oberen Abschnitt der inneren Kammer 2 nahe
den Emitterbefestigungsmitteln 7 befindet. Die Luft wird
aus der Kammer 2 durch einen Ventilator 28, beispielsweise
ein Gebläse
oder eine Pumpe, gesogen. Vor dem Erreichen des Ventilators 28 wird
die Luft in einer Ozonfiltereinheit 31 gefiltert, die beispielsweise
einen Ozonkatalysator, Heizer oder Wäscher aufweist. Die austretende
Luft wird dadurch vom Ozon gereinigt. Ein Teil der Luft kehrt dann
in das äußere Gehäuse 24 über den
Einlass 32 zurück,
und ein Teil wird durch einen Auslass 37 entleert.
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Die
Sterilisierung der Luft erfolgt durch eine Luftfiltereinheit 29,
die sich zwischen dem Ventilator 28 und dem im äußeren Gehäuse 24 angeordneten Einlass 32 befindet.
Die Luftfil tereinheit 29 kann beispielsweise ein so genannter
HEPA-Filter (der im Stand der Technik bekannt ist und demzufolge
nicht weiter beschrieben wird) sein.
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Mit
dieser Ausgestaltung wird Luft dem äußeren Gehäuse 24 durch die erste
und zweite Zuführung 32, 35 zugeführt, wobei
die beiden Zuführungen auf
jeder Seite der Verpackungsöffnung 8 angeordnet
sind. Ein Strom von jeder Zuführung 32, 35 ist
im Wesentlichen durch das äußere Gehäuse 24 hin
zur Verpackungsöffnung 8 gerichtet.
Mithilfe des Ventilators 28 wird ein Luftstrom erzeugt
durch die Verpackungsöffnung 8 und
in die äußere Kammer 3,
durch die Trägereinheit 10 und
durch die innere Kammer 2 zum Auslass 36, der
sich in der inneren Kammer 2 befindet.
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Der
Luftstrom durch das System kann durch Drosselventile 34 gesteuert
und geregelt werden, und bevorzugt ist ein Drosselventil zwischen
der Ozonfiltereinheit 31 und dem Auslass 36 und
eines zwischen dem Auslass 37 und der Filtereinheit 29 vorgesehen.
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Das
Luftsystem gemäß der zweiten
Ausführungsform
umfasst ferner zumindest ein Saugrohr 33, das sich im oberen
Abschnitt des äußeren Gehäuses 24 befindet,
wobei das Rohr 33 nach unten zu den Öffnungen der Verpackungen 6 gerichtet
ist, um in der Lage zu sein, die Luft in den Verpackungen 6 zu
ventilieren, bevor diese das äußere Gehäuse 24 verlassen.
Das Saugrohr 33 ist mit der Ozonfiltereinheit 31 verbunden,
so dass die Luft, die aus den Verpackungen 6 hinaus ventiliert
wird, gefiltert und zum System zurückgeführt wird.
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Die
Vorrichtung 1 umfasst auch einen Kühlwasserkreislauf zum Kühlen des
Emitters, dieser Kreislauf wird jedoch nicht beschrieben.
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Darüber hinaus
bezieht sich die Erfindung auf ein Verfahren zum Sterilisieren von
zumindest teilweise gebildeten Verpackungen 6 in einer
Verpackungsmaschine. In dem Verfahren sind eine innere Kammer 2 und
eine äußere Kammer 3 vorgesehen, und
eine Sterilisiereinheit 5 ist in der inneren Kammer 2 angeordnet,
um zumindest die Innenseite wenigstens einer Verpackung 6 zu
sterilisieren. Ferner ist eine Trägereinheit 10 vorgesehen,
die wenigstens ein Trennelement 11 und wenigstens eine
Verpackungstrageeinheit 12 aufweist. Die Rotation der Trägereinheit 10 erfolgt
zwischen einer ersten Position, in der sich das wenigstens eine
Verpackungstrageelement 12 in der äußeren Kammer 3 befindet
und in der das wenigstens eine Trennelement 11 die innere Kammer 2 von
der äußeren Kammer 3 trennt,
und einer zweiten Stellung, in der sich die wenigstens eine Verpackung 6 in
der inneren Kammer 2 befindet und in der das Trennelement 11 die
innere Kammer 2 von der äußeren Kammer 3 trennt.
Schließlich
umfasst das Verfahren den Schritt des Vorsehens einer relativen
Bewegung zwischen der Verpackung 6 und der Sterilisiereinheit 5,
um diese in eine Stellung zu bringen, in der die Sterilisiereinheit 5 zumindest
teilweise in der Verpackung 6 angeordnet ist, um sie zu
behandeln. In einer Ausführungsform
kann das Verfahren wie folgt beschrieben werden: Die Verpackung 6 wird durch
die Verpackungsöffnung 8 in
dem Gehäuse 4 und in das Trageelement 12 hinein
gehoben, wenn sich das Trageelement 12 in der ersten Stellung
befindet. Das Trageelement 12 wird an die zweite Stellung
gedreht, und die Verpackung 6 wird auf eine Stellung angehoben,
in der sie zumindest teilweise die Sterilisiereinheit 5 umgibt.
Die Verpackung 6 wird mit der Sterilisiereinheit 5 sterilisiert
und wieder zurück
zum Trageelement 12 abgesenkt. Das Trageelement 12 wird
zurück
zur ersten Stellung gedreht, und die Verpackung 6 wird
aus dem Trageelement 12 und aus der Verpackungsöffnung 8 im
Gehäuse 4 abgesenkt.
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In ähnlicher
Weise umfasst ein Verfahren zur Handhabung von mindestens zwei Verpackungen 6 in
der Trägereinheit 10 die
Schritte: Heben wenigstens einer ersten Verpackung 6 durch
die Verpackungsöffnung 8 im
Gehäuse 4 und
in das erste Trageelement 12a hinein, wobei sich das erste
Trageelement 12a in der ersten Stellung befindet, und gleichzeitiges
Absenken wenigstens einer sterilisierten zweiten Verpackung 6 aus
einer Stellung, in der sie zumindest teilweise die Sterilisiereinheit 5 umgibt, hinunter
zum zweiten Trageelement 12b, wobei sich das zweite Trageelement 12b in
der zweiten Stellung befindet, Drehen der Trägereinheit 10, so
dass das erste Trageelement 12a mit der wenigstens ersten Verpackung 6 zur
selben Zeit von der ersten Stellung in die zweite Stellung gedreht
wird, wie das zweite Trageelement 12b mit der wenigstens
zweiten Verpackung 6 von der zweiten Stellung in die erste
Stellung gedreht wird, Absenken der sterilisierten zweiten Verpackung 6 von
dem zweiten Trageelement 12b hinaus durch die Verpackungsöffnung 8 im
Gehäuse 4, und
gleichzeitiges Heben der ersten Verpackung 6 vom ersten
Trageelement 12a, das sich innerhalb der inneren Kammer 2 befindet,
in eine Position, in der die erste Verpackung 6 die Sterilisiereinheit 5 zumindest
teilweise umgibt, und Sterilisieren der ersten Verpackung 6.
Die in dem Verfahren verwendete Sterilisiereinheit 5 ist
ein Elektronenstrahlemitter.
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Obgleich
die vorliegende Erfindung in Bezug auf eine gegenwärtig bevorzugte
Ausführungsform beschrieben
wurde, versteht es sich, dass zahlreiche Modifikationen und Änderungen
vorgenommen werden können,
ohne vom Gegenstand und Schutzumfang der in den angehängten Ansprüchen definierten Erfindung
abzuweichen.
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Die
Erfindung wurde beispielsweise in Bezug auf das Sterilisieren von
RTF-Verpackungen beschrieben und im Text wurde der Begriff „Verpackung" unter Bezugnahme
auf eine füllfertige
Packung (RTF-Verpackung) verwendet. Da jedoch die Sterilisiervorrichtung
nicht ausschließlich
für den
Gebrauch von RTF-Verpackungen
ist, sollte es sich verstehen, dass sich der Begriff „Verpackung" auch auf andere
Arten teilweise gebildeter Verpackungen bezieht, wie beispielsweise
schlauchförmige
Rohlinge, d.h. Verpackungen, wo weder der Boden noch das Oberteil
geformt sind. Im Falle eines schlauchförmigen Rohlings müssen die
zweiten Verschiebemittel 20 so modifiziert werden, dass
sie die Verpackung 6 auf wenigstens einer Seite halten,
anstatt sie auf dem Boden zu halten. Darüber hinaus sollte es sich verstehen,
dass der Begriff „Verpackung" auch andere, füllfertige
Verpackungen abdeckt, beispielsweise Kunststoffflaschen und ähnliches.
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In
der beschriebenen Ausführungsform
ist der Emitter 5 statisch und die Verpackung 6 wird
in Richtung Emitter 5 angehoben. Es sollte sich jedoch verstehen,
dass es natürlich
möglich
ist, den Emitter 5 in Richtung Verpackung 6 anzuheben.
Somit kann in der beschriebenen Ausführungsform der Emitter 5 beispielsweise
nach unten in die Verpackung 6 abgesenkt werden, während sich
die Verpackung noch an der Trägereinheit 10 befindet.
Alternativ werden sowohl die Verpackung 6 als auch der
Emitter 5 jeweils eine Strecke aufeinander zu bewegt.
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Wie
oben erwähnt,
muss die Sterilisiereinheit 5 kein Niederspannungselektronenstrahlemitter
sein. Stattdessen kann die Sterilisiereinheit 5 zum Beispiel eine
Einheit zur chemischen Sterilisierung sein, die beispielsweise Wasserstoffperoxyd
verwendet, oder eine Einheit mit einer UV-Lampe zum Sterilisieren
mit UV-Strahlung. Wenn mit Wasserstoffperoxyd oder UV-Strahlung sterilisiert
wird, kann die Vorrichtung geändert
werden. Zum Beispiel können
die Materialdicke der Gehäusewände und
die kritischen Abschnitte der Trägereinheit 10 verringert
werden. Außerdem
sind bei der Anwendung der Wasserstoffperoxydsterilisierung die
Größe und Form
des Trennelements 11 nicht so entscheidend wie bei der
Verwendung eines Elektronenstrahlemitters. Der Luftstrom wird jedoch
entscheidender sein, und es können
zusätzliche
Auslässe
zum Abführen
von Ozon und Wasserstoffperoxyd aus der Kammer vorgesehen sein.
Andererseits ist bei der Verwendung von UV-Strahlung stattdessen
wichtig, dass das Trennelement 11 eine Größe und Form
aufweist, die Lichtstrahlen daran hindert, aus den Kammern auszutreten,
ohne wenigstens einmal irgendwo in den Kammern aufprallen zu müssen. Ferner
können
zur Minimierung des Reflexionsvermögens die Wände innerhalb der Kammer auch
mit einer Antireflexbeschichtung versehen sein.
-
In
der in den Zeichnungen gezeigten Ausführungsform umfasst die Vorrichtung 1 zwei
Emitter 5, Trägereinheiten 10 und
innere Kammern 2, die aufeinander folgend in die Förderichtung
der Verpackungsmaschine angeordnet sind und es möglich machen, zwei Verpackungen 6,
die auf dem Förderer 9 aneinander
angrenzen, gleichzeitig zu sterilisieren. Der Förderer 9 wird dann
indexiert, so dass zwei aufeinander folgende Verpackungen 6 vor
den Verpackungsöffnungen 8 im
Gehäuse 4 bewegt
werden. Al ternativ wird das in den Figuren gezeigte Gehäuse 4 90° um die Achse
A in Bezug auf die Verpackungsförderrichtung
gedreht. Zwei Verpackungsförderer 9 können dann
Seite an Seite vorgesehen sein, wobei jeder jeweils eine Verpackung 6 indexiert.
-
Ferner
kann das Trageelement 12 der Trägereinheit 10 modifiziert
werden, um dazu in der Lage zu sein, mehr als eine Verpackung 6 zu
tragen. Zum Beispiel können
zwei Verpackungen 6 auf jeder Seite des Trennelements 11 vorgesehen
sein. Die innere Kammer 2 ist dann mit zwei Emitters 5 ausgestattet. Wenn
eine solche Ausführungsform
auch zwei Trägereinheiten 10,
zwei innere Kammern 2 (damit insgesamt vier Emitter) umfasst,
kann der Förderer 9 jeweils
vier teilweise gebildete Verpackungen indexieren, oder die Verpackungsmaschine
ist mit Doppelförderern 9 (wie
oben beschrieben) versehen, die jeweils zwei teilweise geformte
Verpackungen 6 indexieren.
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Ferner
trägt die
Trägereinheit 10 in
der beschriebenen Ausführungsform
zwei Verpackungen 6 mit einem Winkel von 180° voneinander.
Alternativ ist der Winkel zwischen den Verpackungen 6 kleiner, beispielsweise
kann der Winkel etwa 45° betragen. Die
Trägereinheit 10 kann
dann wenigstens acht Verpackungen 6 tragen, oder sechzehn
Verpackungen 6, wenn zwei Verpackungen bei jeweils 45° geladen werden.
Die Rotation der Trägereinheit 10 kann
dann in Schritten von 45° erfolgen
und der Emitter oder die Emitter 5 können bei einem oder mehreren
der Schritte angeordnet werden, bevorzugt an einer Position, die
dem Eintritt der Verpackungen von der äußeren Kammer 3 gegenüberliegt.
In einer Ausführungsform
der oben beschriebenen Art kann die Trägereinheit 10 mit
mehr Trennelementen 11, zum Beispiel acht, ausgestattet
sein, und aufgrund der größeren Anzahl
an Rotationsschritten der Trägereinheit 10 verbleibt
jede Verpackung einen längeren
Zeitraum in der Trägereinheit 10.
Wird die Trägereinheit groß, mit vielen
Trennelementen ausgestaltet, müssen
die Emitter nicht gegenüber
dem Eingang der Verpackungen, d.h. 180° vom Eingang, angeordnet sein,
sondern können
mit einem anderen Winkel, beispielsweise 90° angeordnet sein. Auf ähnliche
Weise müssen
sich auch der Eingang und der Ausgang der Verpackungen nicht am
selben Platz befinden. Beispielsweise kann der Ausgang der Verpackungen
an einen anderen Winkel als der Eingang der Verpackungen aufweisen,
beispielsweise 180°.
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Es
wurde beschrieben, dass die Trägereinheit 10 von
einem Servomotor angetrieben wird. Wenn der Servomotor nicht mit
der Rotationsachse der Trägereinheit 10 fluchtend
angeordnet werden kann, oder wenn es mehr als eine Trägereinheit 10 in der
Vorrichtung gibt, können
Riemenantriebe zwischen den Wellen und dem Servomotor vorgesehen sein.
Alternativ kann ein Servomotor bei jeder Trägereinheit 10 vorgesehen
sein.
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Die
Rotation der Trägereinheit 10 erfolgt
im Uhrzeigersinn, aber es sollte sich verstehen, dass sie genauso
gut entgegen dem Uhrzeigersinn erfolgen kann. Alternativ können die
ersten 180° einer
Drehung in eine Richtung und die restlichen 180° in die andere Richtung erfolgen.
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In
der zweiten Ausführungsform
des Luftsystems sind zwei Zuführungen 32, 35 von
steriler Luft vorgesehen. Es sollte sich jedoch verstehen, dass die
Anzahl an Zuführungen
sowie deren Position von dem abweichen können, was gezeigt wurde.
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Ferner
kann die Sterilisiereinheit 5, wie oben erwähnt, mehr
als einen Elektronenstrahlemitter aufweisen.
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Schließlich wurde
der Emitter als ein Austrittsfenster
21, das sich in einem
ersten Ende des Zylinderkörpers
befindet, aufweisend beschrieben. Es sollte sich verstehen, dass
das Austrittsfenster in einer anderen Position angeordnet sein kann,
wie beispielsweise an der Umhüllungsfläche des
Zylinderkörpers.
Diese Ausgestaltung ist zum Beispiel in der
US-B1-6,407,492 beschrieben.