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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung
von Polyetherpolyolen.
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Alkylenoxide,
wie Ethylenoxid, Propylenoxid oder Butylenoxid, werden in einer
großen
Anzahl von Verfahren als Rohmaterialien eingesetzt. Darunter stellen
die Herstellung von Polyoxyalkylenpolyetherpolyolen, oft als Polyetherpolyole
bezeichnet, eine kommerzielle Hauptanwendung dar.
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Die
Hauptverfahren zur Herstellung von Alkylenoxiden basieren auf der
Epoxidierung von Alkenen. Ethylenoxid wird im allgemeinen durch
Epoxidierung von Ethen mit Sauerstoff, katalysiert von einem Silberkatalysator,
hergestellt. Propylenoxid wird üblicherweise
durch Epoxidierung von Propen mit einem Hydroperoxid, wie einem
tert.-Butylhydroperoxid, Ethylbenzolhydroperoxid und Wasserstoffperoxid
hergestellt. Neben dem Alkylenoxid werden eine Anzahl von Nebenprodukten
gebildet. Das Alkylenoxid, welches aus dem Reaktionsgemisch durch
eine oder mehrere Destillationen abgetrennt wird, wird als rohes
Alkylenoxid bezeichnet. Ein derartiges rohes Alkylenoxid umfaßt geringfügige Mengen
von einer oder mehreren Verunreinigungen, wie von Aldehyden, Ketonen,
Säuren,
Estern, Alkoholen, Kohlenwasserstoffen und Wasser.
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Sogar
diese verhältnismäßig geringen
Mengen an Verunreinigungen können
bei Alkylierungsverfahren störend
wirken. Die rohen Alkylenoxide werden daher im allgemeinen einer
ausführlichen weiteren
Reinigung unterworfen. Üblicherweise
wird ein Alkylenoxidgehalt von mehr als 99,85 Gew.-% als für die Herstellung
von Alkylenoxidderivaten zufriedenstellend angesehen.
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Alkylenoxide
eines derartigen Reinheitsniveaus sind jedoch schwierig herzustellen.
Spezieller wurde festgestellt, daß das Abtrennen von Verunreinigungen
mit einem Siedepunkt nahe dem der Alkylenoxide, wie von Aldehyden,
Ketonen, Alkoholen, organischen Säuren und Wasser, Probleme hervorruft.
Reinigungsverfahren sind in US-A-3,881,996, US-A-5,352,807, und
US-A-3,574,772 und US-A-6,024,840
beschrieben.
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In
WO 01/88015 ist ein Verfahren zur Herstellung von Polyetherpolyolen
beschrieben. Es findet sich keine Information hinsichtlich der Reinheit des
in solch einem Verfahren verwendeten Alkylenoxids. Eine erwähnte Verunreinigung,
d.i. Wasser in einer Menge von 2 Gew.-% oder weniger, ist eine Verunreinigung
im Polyetherpolyol, welche im Neutralisierungsschritt eingebracht
wurde, nachdem das Herstellungsverfahren für die Polyetherpolyole beendet
war. In
EP 0 623 637
A ist ein Verfahren zur Herstellung von Polyetherpolyolen
durch Polymerisieren eines Reaktionsgemisches beschrieben, welches Propylenoxid,
einen Initiator und einen Epoxidpolymerisationskatalysator umfaßt. Die
Propylenoxidquelle kann jedwede Quelle von reinem Propylenoxid,
gemischten Epoxiden, getrennten Einsatzmaterialien von Propylenoxid
und anderen Epoxiden und von Strömen
von recyclierten Epoxiden aus dem Verfahren sein. Im Verfahren von
EP 0 623 637 A werden
Allylalkohol und niedrigere Allylalkoholpropoxylate aus dem polymerisierenden
Reaktionsgemisch entfernt. Es findet sich keine Information hinsichtlich der
Reinheit des in solch einem Verfahren verwendeten Alkylenoxids.
Die Verunreinigungen, welche erwähnt
werden, d.s. die Allylalkohole und niedrigere Allylalkoholpropoxylate,
sind Verunreinigungen im resultierenden Polyetherpolyol, d.s. Nebenprodukte, welche
während
des Herstellungsverfahrens gebildet werden, und keine Verunreinigungen
des Alkylenoxids.
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In
EP 0 047 371 A wird
ein Verfahren zur Herstellung von Polyetherpolyolen beschrieben,
worin die Menge an Katalysator während
der Polymerisation erhöht
wird. Es findet sich keine Information hinsichtlich der Reinheit
des in solch einem Verfah ren verwendeten Alkylenoxids. Die Verunreinigung,
welche erwähnt
wird, ist eine Verunreinigung im resultierenden Polyetherpolyol,
d.h. ein Allylalkohol, ein mögliches
Nebenprodukt, welches während
des Herstellungsverfahrens gebildet wird, und keine Verunreinigung
im Alkylenoxid.
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Es
wäre höchst wünschenswert,
anstelle von reinem Alkylenoxid rohes Alkylenoxid verwenden zu können.
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Überraschenderweise
wurde festgestellt, daß es
die vorliegende Erfindung ermöglicht,
Polyetherpolyole teilweise aus rohem Alkylenoxid herzustellen. Von
diesen Polyetherpolyolen wurde beobachtet, daß sie die gleichen oder ähnliche
Eigenschaften und Leistung wie jene aufweisen, die aus reinen Alkylenoxiden
hergestellt werden.
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich daher auf ein Verfahren zur Herstellung
von Polyetherpolyolen mit einem mittleren Molekulargewicht von wenigstens
2.000, umfassend
- (i) das Umsetzen eines Initiators
mit einem rohen Alkylenoxid, welches rohe Alkylenoxid bezogen auf
die Gesamtzusammensetzung 95,00 Gew.-% bis 99,85 Gew.-% an Alkylenoxid
und 5,0 Gew.-% bis 0,15 Gew.-% an anderen Verbindungen als Alkylenoxid
umfaßt,
wobei die anderen Verbindungen als Alkylenoxid Kohlenwasserstoffe,
wie Alkene und Alkane, und Sauerstoff-enthaltende Nebenprodukte,
wie Aldehyde, Ketone, Alkohole, Ether, Säuren und Ester, wie Wasser,
Aceton, Essigsäurealdehyd,
Propionsäurealdehyd,
Methylformiat, und die entsprechenden Carbonsäuren sein können, in Gegenwart eines Katalysator,
um ein Zwischenprodukt mit einem gewichtsmittleren Molekulargewicht
von 200 bis 1.100 zu erhalten;
- (ii) weiteres Umsetzen des Zwischenprodukts mit einem oder mehreren
reinen Alkylenoxiden, welches reine Alkylenoxid bezogen auf die
Gesamtzusammensetzung wenigstens 99,85 Gew.-% an Alkylenoxid umfaßt, um die
Polyetherpolyole zu erhalten.
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In
der vorliegenden Erfindung sind die erwähnten Molekulargewichte Gewichtsmittelmolekulargewichte.
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Die
Initiatorverbindungen, welche im Schritt (i) nützlich sind, sind Verbindungen
mit einer Vielzahl von aktiven Wasserstoffatomen. Derartige aktive Wasserstoffatome
sind typischerweise in der Form von Hydroxylgruppen vorhanden, aber
sie können auch
in der Form von z.B. Amingruppen vorliegen. Geeignete Initiatorverbindungen
umfassen Alkohole mit wenigstens zwei aktiven Wasserstoffatomen
pro Molekül,
welche für
die Reaktion mit den rohen Alkylenoxiden verfügbar sind. Geeignete aliphatische
Initiatorverbindungen umfassen mehrwertige Alkohole mit 2 bis 6
Hydroxylgruppen pro Molekül.
Geeignete aromatische Verbindungen umfassen aromatische Alkohole
mit wenigstens zwei aktiven Wasserstoffatomen pro Molekül, welche
für die
Reaktion mit den rohen Alkylenoxiden verfügbar sind. Beispiele derartiger
Alkohole sind Diethylenglykol, Dipropylenglykol, Glycerin, Di- und
Polyglycerine, Pentaerythrit, Trimethylolpropan, Triethanolamin,
Sorbit, Mannit, 2,2'-Bis (4-hydroxylphenyl)propan
(Bisphenol A), 2,2'-Bis (4-hydroxylphenyl)butan
(Bisphenol B) und 2,2'-Bis (4-hydroxylphenyl)methan
(Bisphenol F). Bevorzugt sind aliphatische Alkohole mit wenigstens
2, stärker bevorzugt
wenigstens 3 aktiven Wasserstoffgruppen in der Form von Hydroxylgruppen.
Vorzugsweise enthalten die aliphatischen Alkohole höchstens
5, stärker
bevorzugt höchstens
4 und am stärksten
bevorzugt höchstens
3 Hydroxylgruppen pro Molekül.
Am stärksten
bevorzugt sind Glykole wie Glycerin.
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Im
Schritt (i) des vorliegenden Verfahrens wird rohes Alkylenoxid verwendet.
Das rohe Alkylenoxid umfaßt
auf die Gesamtzusammensetzung bezogen 95,00 Gew.-% bis 99,85 Gew.-%
eines Alkylenoxids und 5,0 Gew.-% bis 0,15 Gew.-% von Verbindungen, welche
kein Alkylenoxid sind. Vorzugsweise wird das Alkylenoxid von der
Gruppe bestehend aus Ethylenoxid, Propylenoxid oder Butylenoxid
ausgewählt.
Das rohe Alkylenoxid umfaßt
vorzugsweise wenigstens 96,00 Gew.-% an Alkylenoxid, stärker bevorzugt
mehr als 96,00 Gew.-%, noch stärker
bevorzugt wenigstens 97,00 Gew.-%, stärker bevorzugt mehr als 97,00
Gew.-%, noch stärker
bevorzugt wenigstens 99,00 Gew.-%, noch stärker bevorzugt mehr als 99,00
Gew.-%, am stärksten
bevorzugt wenigstens 99,50 Gew.-% an Alkylenoxid. Das rohe Alkylenoxid
umfaßt
höchstens
99,85 Gew.-% an Alkylenoxid, stärker
bevorzugt höchstens
99,80 Gew.-%, noch stärker
bevorzugt weniger als 99,80 Gew.-%, wieder stärker bevorzugt höchstens
99,75 Gew.-%, stärker bevorzugt
weniger als 99,75 Gew.-% und am stärksten bevorzugt höchstens
99,70 Gew.-% an Alkylenoxid.
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Das
rohe Alkylenoxid kann Kohlenwasserstoffe, wie Alkene und Alkane,
und Sauerstoff-enthaltende Nebenprodukte, wie Aldehyde, Ketone,
Alkohole, Ether, Säuren
und Ester, wie Wasser, Aceton, Essigsäurealdehyd, Propionsäurealdehyd,
Methylformiat und die entsprechenden Carbonsäuren enthalten. Das rohe Alkylenoxid
kann auch eine geringe Menge an Poly(alkylenoxid) mit einem Gewichtsmittelmolekulargewicht
von mehr als 2000, vorzugsweise weniger als 50 ppmw umfassen. Das
rohe Alkylenoxid enthält
vorzugsweise höchstens
30 ppm, stärker bevorzugt
höchstens
20 ppm, noch stärker
bevorzugt höchstens
15 ppm und am stärksten
bevorzugt höchstens
12 ppm an Poly(alkylenoxid) mit einem Gewichtsmittelmolekulargewicht
von mehr als 2000.
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Vorzugsweise
wird das im Schritt (i) verwendete rohe Alkylenoxid durch
- (a) Umsetzen von Alkenen mit Peroxid-enthaltenden
Verbindungen, um Alkylenoxide zu erhalten, und
- (b) Entfernen von nicht umgesetztem Alken aus dem Reaktionsgemisch,
und
- (c) Entfernen von rohem Alkylenoxid aus dem Reaktionsgemisch
durch wenigstens eine Destillationsbehandlung, und wahlweise
- (d) Entfernen von Verunreinigungen aus dem rohen Alkylenoxid
durch wenigstens eine Destillationsbehandlung
erhalten.
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Im
Schritt (a) wird ein Alkeneinsatzmaterial mit einer Peroxid-enthaltenden
Verbindung auf solch eine Weise umgesetzt, daß das Alken epoxidiert wird.
Das Reaktionsgemisch kann nicht umgesetzte Alkene, Peroxid-enthaltende
Verbindungen, Reaktionsprodukt, Nebenprodukte und wahlweise Lösungsmittel
enthalten.
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Nicht
umgesetztes Alken wird aus dem Reaktionsgemisch im Schritt (b) beispielsweise
durch eine Destillation entfernt. Die Destillationsbehandlung kann
bei einem Druck von 1 bis 20·105 N/m2 und in einem
Temperaturbereich von 10°C
bis 250°C
ausgeführt
werden. Die Destillation kann die nicht umgesetzten Alkene gemeinsam
mit anderen niedrigsiedenden Verunreinigungen aus dem rohen Alkylenoxid
entfernen.
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Im
Schritt (c) wird das rohe Alkylenoxid gemeinsam mit niedriger siedenden
Verunreinigungen als ein Überkopfprodukt
aus dem Reaktionsgemisch entfernt. Die Destillationsbehandlung kann
bei einem Druck von 0,1 bis 20·105 N/m2 und in einem
Temperaturbereich von 0°C
bis 250°C
ausgeführt
werden. Vorzugsweise wird die Destillationsbehandlung bei einem
Druck im Bereich von 0,1 bis 1·105 N/m2 und bei einer
Temperatur im Bereich von 10°C
bis 200°C ausgeführt.
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Im
Schritt (d) können
die Verunreinigungen mit einem niedrigeren Siedepunkt als das Alkylenoxid
wahlweise als Überkopfprodukt
durch einen oder mehrere Destillationsschritte aus dem rohen Alkylenoxid
entfernt werden. In einer oder mehreren der Destillationsbehandlungen
von Schritt (d) können
dem rohen Alkylenoxid eine oder mehrere Schleppmittelkomponenten
zugesetzt werden. Schleppmittelkomponenten neigen dazu, die Menge
an anderen Komponenten als Alkylenoxid, insbesondere Wasser, im Sumpfprodukt
der Destillationseinheit zu verringern. Bevorzugte Schleppmittelkomponenten
sind aliphatische Kohlenwasserstoffe mit 4 oder 5 Kohlenstoffatomen.
Eine derartige Destillationsbehandlung kann bei einem Druck von
1 bis 20·105 N/m2 und in einem Temperaturbereich
von 0°C
bis 200°C
ausgeführt werden.
Vorzugsweise wird die Destillationsbehandlung bei einem Druck im
Bereich von 5 bis 10·105 N/m2 und bei einer
Temperatur im Bereich von 10°C bis
150°C durchgeführt. Es
liegt innerhalb der üblichen
Fähigkeiten
eines Fachmannes, geeignete Bedingungen für diese Behandlungen ohne übermäßige experimentelle
Versuche herzuleiten.
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Während die
Abtrennung von nicht umgesetzten Alkenen aus dem Reaktionsgemisch
ohne Schwierigkeit durchgeführt
werden kann, ist die Abtrennung von Kohlenwasserstoffen, Aldehyden
und Säuren
aus dem Alkylenoxid besonders schwierig, sogar bei fraktionierter
Destillation. Im allgemeinen besitzen Destillationseinheiten, welche
für den Schritt
(c) und wahlweise (d) eingesetzt werden, keine Auflösung, die
hoch genug ist, um die Alkylenoxide von nahesiedenden Verunreinigungen
abzutrennen.
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Es
ist eine darauffolgende Reinigung erforderlich, um das aus den Schritten
(c) und wahlweise (d) erhaltene rohe Alkylenoxid weiter zu reinigen,
um reines Alkylenoxid zu erhalten. Reines Alkylenoxid wird im allgemeinen
aus rohem Alkylenoxid durch Unterwerfen des im Schritt (c) und wahlweise
(d) erhaltenen rohen Alkylenoxids unter eine zusätzliche Reinigungsbehandlung
(e) erhalten. Eine derartige Reinigungsbehandlung (e) kann eine
oder mehrere fraktionierte und/oder extraktive Destillationen des rohen
Alkylenoxids umfassen, wobei das Alkylenoxid als Überkopfprodukt
von Verunreinigungen mit einem höheren
Siedepunkt abgetrennt wird, wie es beispielsweise in US-A-3,881,996
und US-A-6,024,840 beschrieben ist. Andere geeignete Reinigungsbehandlungen
umfassen die Filtration und Adsorptionsbehandlungen mit geeigneten
Adsorbentien wie es in US-A-5,352,807
beschrieben ist. Eine bevorzugte Behandlung (e) ist die extraktive
Destillation unter Zugabe von schwereren Kohlenwasserstoffen, wie Ethylbenzol
oder Octan, wodurch das Alkylenoxid als Überkopfprodukt abgetrennt wird.
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Aus
dem Schritt (e) erhaltenes reines Alkylenoxid, wie es beispielsweise
im Schritt (ii) des erfindungsgemäßen Verfahren verwendet wird,
soll bezogen auf die Gesamtzusammensetzung wenigstens 99,85 Gew.-%
an Alkylenoxid umfassen. Vorzugsweise umfaßt reines Alkylenoxid wenigstens
99,90 Gew.-%, stärker
bevorzugt wenigstens 99,95 Gew.-% an Alkylenoxid, noch stärker bevorzugt
wenigstens 99,97 Gew.-% an Alkylenoxid und am stärksten bevorzugt wenigstens
99,98 Gew.-% an Alkylenoxid. Derart reines Alkylenoxid wird im allgemeinen
als im wesentlichen wasserfrei angesehen und enthält vorzugsweise
Ester, Aldehyde und Ketone in Konzentrationen von weniger als 100
ppm, vorzugsweise weniger als 50 ppm, am stärksten bevorzugt weniger als
30 ppm.
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Vorzugsweise
wird das reine Alkylenoxid durch
- (a) Umsetzen
von Alkenen mit Peroxid-enthaltenden Verbindungen, um Alkylenoxide
zu erhalten, und
- (b) Entfernen von nicht umgesetztem Alken aus dem Reaktionsgemisch,
und
- (c) Entfernen von rohem Alkylenoxid aus dem Reaktionsgemisch
durch wenigstens eine Destillationsbehandlung, und wahlweise
- (d) Entfernen von Verunreinigungen aus dem rohen Alkylenoxid
durch wenigstens eine Destillationsbehandlung, und
- (e) fraktionierte Destillation, extraktive Destillation, Adsorption
und/oder Filtration
erhalten.
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Geeignete
Alkylenoxide für
Schritt (i) sind Alkylenoxide, von denen bekannt ist, daß sie zur
Herstellung von Polyetherpolyolen nützlich sind. Derartige Alkylenoxide
umfassen vorteilhafterweise aliphatische Verbindungen mit 2 bis
8 Kohlenstoffatomen, vorzugsweise 2 bis 6 Kohlenstoffatomen und
am stärksten
bevorzugt 2 bis 4 Kohlenstoffatomen. Vorzugsweise enthält der rohe
Alkylenproduktstrom ein Alkylenoxid, welches von der Gruppe bestehend
aus Ethylenoxid, Propylenoxid und Butylenoxid ausgewählt ist,
und Gemische von zwei oder mehreren dieser Verbindungen. Stärker bevorzugte
Alkylenoxide sind Ethylenoxid und Propylenoxid und am stärksten bevorzugt
ist Propylenoxid.
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Im
Schritt (i) des vorliegenden Verfahrens kann jeder beliebige geeignete
Katalysator verwendet werden. Geeignete Katalysatoren umfassen anorganische
oder organische basische Verbindungen, wie Alkali- und Erdalkalihydroxide,
-carbonate, -bicarbonate und dergleichen, tertiäre Amine und Derivate hievon
mit aliphatischen, aromatischen oder heterocyclischen Strukturen,
und als Monomere oder an jedweden geeigneten anorganischen oder
organischen polymeren Träger
gebunden. Beispiele derartiger Katalysatoren sind Natriumhydroxid,
Natriumbicarbonat, Kaliumhydroxid, Kaliumbicarbonat, Ammoniumhydroxid,
Natriumbicarbonat, Bariumhydroxid, Cäsiumhydroxid, n-Methylmorpholin
und dergleichen. Andere geeignete Katalysatoren umfassen Metallkomplexe,
wie beispielsweise Doppelmetallcyanidkatalysatoren (DMC).
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In
einem bevorzugten Aspekt der vorliegenden Erfindung ist der Katalysator
ein Alkalimetall- oder Erdalkalimetallsalz, stärker bevorzugt Natrium- oder
Kaliumhydroxid, am stärksten
bevorzugt Kaliumhydroxid.
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Die
zu verwendende Menge an Katalysator ist zum großen Teil von der Funktionalität des Initiators,
dem Typ des verwendeten Katalysators, der gewünschten Funktionalität und dem
gewünschten
Molekulargewicht des Produktes von Schritt (i) abhängig.
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Im
allgemeinen werden 10 ppm bis 15 Gew.-% des Katalysators, berechnet
auf das Gewicht des eingesetzten Initiators, angewandt. Wenn der Katalysator
ein Alkalimetall- oder Erdalkalimetallsalz ist, wird er vorzugsweise
in einer Menge im Bereich von 0,01 bis 15 Gew.-% verwendet. Wenn
ein Doppelmetallcyanidkatalysator verwendet wird, liegen die Mengen
vorzugsweise im Bereich von 10 ppm bis 2000 ppm. Es liegt innerhalb
der üblichen
Fähigkeiten
eines Fachmannes, die erforderlichen Mengen zu definieren.
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Der
Schritt (i) kann bei jeder beliebigen geeigneten Temperatur, beispielsweise
in einem Bereich von 60 bis 180° C,
vorzugsweise bei einer Temperatur von wenigstens 80°C, stärker bevorzugt
bei wenigstens 95°C
und am stärksten
bevorzugt bei wenigstens 100°C
ausgeführt
werden. Die Temperatur von Schritt (i) beträgt vorzugsweise höchstens 150°C, stärker bevorzugt
höchstens
140°C und
am stärksten
bevorzugt höchstens
135°C. Nach
Schritt (i) kann ein verringerter Druck und/oder eine Stickstoffspülung auf
das Reaktionsgefäß angewandt werden,
um Wasser zu entfernen.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
des vorliegenden Verfahrens wird das im Schritt (i) erhaltene Zwischenprodukt
vor dem Schritt (ii) gereinigt.
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Das
aus dem Schritt (i) erhältliche
Zwischenprodukt besitzt ein Molekulargewicht im Bereich von 200
bis 1100.
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In
einem bevorzugten Aspekt dieser Erfindung besitzt das Zwischenprodukt
aus Schritt (i) ein mittleres Molekulargewicht von wenigstens 210,
stärker
bevorzugt von wenigstens 270 und am stärksten bevorzugt von wenigstens
320. Das mittlere Molekulargewicht des Zwischenproduktes beträgt vorzugsweise
höchstens
950, stärker
bevorzugt höchstens 900
und am stärksten
bevorzugt höchstens
850. Zweckmäßigerweise
kann das Zwischenprodukt eine Hydroxylzahl im Bereich von 100 bis
900 aufweisen. Vorzugsweise besitzt das Zwischenprodukt eine Hydroxylzahl
von wenigstens 110 mg KOH/g, stärker bevorzugt
von wenigstens 140 mg KOH/g und am stärksten bevorzugt von wenigstens
150 mg KOH/g. Das Zwischenprodukt besitzt ferner vorzugsweise eine
Hydroxylzahl von höchstens
890 mg KOH/g, stärker
bevorzugt von höchstens
870 mg KOH/g und am stärksten
bevorzugt von höchstens
840 mg KOH/g.
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Nach
Schritt (i) wird das im Schritt (i) erhaltene Zwischenprodukt vorzugsweise
neutralisiert und/oder filtriert, bevor es im Schritt (ii) verwendet wird.
Das Produkt aus Schritt (i) kann einer Neutralisationsbehandlung
durch Zugabe einer geeigneten Säure,
beispielsweise Phosphorsäure,
unterworfen werden. Salze und/oder anderes festes Material kann
aus dem Zwischenprodukt durch jedes beliebige Mittel, welches einem
Fachmann verfügbar
ist, wie durch Filtration durch ein Filter oder Zentrifugierungsfiltration
entfernt werden.
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Das
Zwischenprodukt aus Schritt (i) kann aus dem Reaktionsgefäß entfernt
werden, um die Reaktion in einem anderen Reaktionsgefäß fortzusetzen,
oder es kann in dem Reaktionsgefäß belassen
werden, um direkt dem Schritt (ii) unterworfen zu werden.
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Das
Zwischenprodukt kann vor der Verwendung im Schritt (ii) gelagert
werden. Die vorliegende Erfindung bezieht sich auch auf das durch
Schritt (i) des Verfahrens gemäß der vorliegen den
Erfindung erhältliche
Zwischenprodukt. Diese Zwischenprodukte unterscheiden sich von den
bekannten Zwischenverbindungen darin, daß sie die Reaktionsprodukte jener
Verunreinigungen umfassen, welche mit den Alkylenoxiden im Schritt
(i) der vorliegenden Erfindung reagieren.
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Im
Schritt (ii) wird das Zwischenprodukt, welches im Schritt (i) erhalten
wird, mit reinen Alkylenoxiden umgesetzt, welche von der Gruppe,
umfassend Ethylenoxid, Propylenoxid und Butylenoxid, und Gemische
von zwei oder mehreren dieser Verbindungen, ausgewählt sind.
Die im Schritt (ii) verwendeten reinen Alkylenoxide wurden vorteilhafterweise
einer weiteren Reinigung unterworfen. Die reinen Alkylenoxide besitzen
eine Reinheit von wenigstens 99,85 Gew.-%, vorzugsweise wenigstens
99,95 Gew.-% und am stärksten
bevorzugt wenigstens 99,99 Gew.-%.
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Vorzugsweise
werden die Alkylenoxide für die
Verwendung in (ii) von der Gruppe bestehend aus Ethylenoxid, Propylenoxid
und Butylenoxid, und von Gemischen von zwei oder mehreren dieser
Verbindungen, ausgewählt.
Stärker
bevorzugt werden die Alkylenoxide von Ethylenoxid und Propylenoxid
und Gemischen hievon ausgewählt.
Die Reaktion kann durch Zugabe von Gemischen der Alkylenoxide durchgeführt werden,
was zu einer statistischen Verteilung der Produkte in den Polyalkylenpolyetherketten
führt,
oder durch aufeinanderfolgende Zugabe, was zu Blockpolymerstrukturen
führt.
Vorzugsweise sind die Polyole ferner Blockpolymere von Propylenoxid,
welche wahlweise zusätzliches
Ethylenoxid enthalten und wahlweise mit Ethylenoxid getippt sind. Wenn
zusätzliches
Ethylenoxid vorhanden ist, kann das Polymer ein Blockpolymer oder
ein statistisches Polymer sein.
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Der
im Produkt von Schritt (i) vorhandene Katalysator kann auch die
Reaktion im Schritt (ii) katalysieren, ohne daß Be darf an einem zusätzlichen Katalysator
besteht. Wahlweise können
ein von der Gruppe bestehend aus Alkalimetall- oder Erdalkalimetallsalzen
ausgewählter
Katalysator, und Doppelmetallcyanidkatalysatoren (DMC) dem im Schritt
(i) erhaltenen Gemisch zugesetzt werden. Als bevorzugter Alkoxylierungskatalysator
im Schritt (ii) können
Alkalimetall- oder Erdalkalimetallhydroxide verwendet werden. Stärker bevorzugt
werden Natrium- oder Kalium- oder Cäsiumhydroxide verwendet, noch stärker bevorzugt
Natrium- oder Kaliumhydroxid und am stärksten bevorzugt Kaliumhydroxid.
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Andere
Katalysatoren, welche für
die Verwendung im Schritt (ii) geeignet sind, sind Doppelmetallcyanidkatalysatoren.
Ein Verfahren, durch welches solch ein DMC-Katalysator hergestellt
werden, kann, wurde in der PCT-Patentanmeldung WO-A-01/72418 beschrieben.
Das beschriebene Verfahren umfaßt
die Schritte von:
- (1) Kombinieren einer wäßrigen Lösung eines
Metallsalzes mit einer wäßrigen Lösung eines
Metallcyanidsalzes und Umsetzen dieser Lösungen, worin wenigstens ein
Teil dieser Reaktion in Gegenwart eines organischen Komplexierungsmittels
stattfindet, wodurch eine Dispersion eines festen DMC-Komplexes
in einem wäßrigen Medium
ausgebildet wird;
- (2) Vereinigen der im Schritt (1) erhaltenen Dispersion mit
einer Flüssigkeit,
welche im Wasser im wesentlichen unlöslich ist, und welche fähig ist, den
im Schritt (1) ausgebildeten festen DMC-Komplex aus dem wäßrigen Medium
zu extrahieren, und Ausbildenlassen eines zweiphasigen Systems,
welches aus einer ersten wäßrigen Schicht
und einer Schicht besteht, die den DMC-Komplex und die zugesetzte
Flüssigkeit
enthält;
- (3) Entfernen der ersten wäßrigen Schicht;
und
- (4) Gewinnen des DMC-Katalysators aus der dem DMC-Katalysator
enthaltenden Schicht.
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Diese
DMC-Katalysatoren sind sehr wirksam und zeigen daher hohe Polymerisationsgeschwindigkeiten.
Sie sind ausreichend wirksam, um deren Verwendung in sehr geringen
Konzentrationen, wie von 40 ppm oder weniger zu erlauben. Bei derartig
geringen Konzentrationen kann der Katalysator oft in den Polyetherprodukten
belassen werden, ohne nachteilige Auswirkung auf die Produktqualität. Die Möglichkeit,
Katalysatoren im Polyol zu belassen, ist ein wichtiger Vorteil,
da die kommerziellen Polyole gegenwärtig den Schritt einer Katalysatorentfernung
erfordern.
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Die
Reaktion von Alkylenoxiden wird geeigneterweise durch Umsetzen von
Starterverbindungen, wie der im Schritt (i) der vorliegenden Erfindung erhaltenen
Zwischenprodukte, mit DMC-Katalysator bei
einer Temperatur von 80 bis 150°C,
spezieller von 90 bis 130°C
bei Atmosphärendruck
ausgeführt.
Höhere
Drücke
können
ebenfalls angewandt werden, aber der Druck wird üblicherweise 20·105 N/m2 nicht überschreiten
und liegt vorzugsweise bei 1 bis 5·105 N/m2. Diese Bedingungen sind für den Schritt
(ii) der vorliegenden Erfindung geeignet.
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Zweckmäßigerweise
werden die im Schritt (ii) erhaltenen Polyetherpolyole einen Hydroxylgehalt von
20 bis 350 mg KOH/g Polyol und eine nominale Funktionalität von 1,5
bis 8 aufweisen. Die Polyole besitzen vorzugsweise eine nominale
Funktionalität im
Bereich von 2 bis 6, stärker
bevorzugt von 2,5 bis 5,9 und am stärksten bevorzugt von 2,5 bis
5,8.
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Die
im Schritt (ii) erhaltenen Polyetherpolyole werden ferner ein mittleres
Molekulargewicht im Bereich von 2000 bis 8500 aufweisen. Die Polyole besitzen
vorzugsweise ein mittleres Molekulargewicht von wenigstens 2100,
stärker
bevorzugt von wenigstens 2400 und am stärksten bevorzugt von wenigstens
2500. Die Polyole besitzen vorzugsweise ein Molekulargewicht von höchstens
7500 und stärker
bevorzugt von höchstens
7000 und am stärksten bevorzugt
von höchstens
6500.
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Zweckmäßigerweise
wird der gemäß der vorliegenden
Erfindung hergestellte Polyol einen Hydroxylgehalt von 10 bis 400
mg KOH/g Polyol aufweisen. Vorzugsweise wird der Polyol einen Hydroxylgehalt
von 15 bis 380 mg KOH/g Polyol aufweisen und am stärksten bevorzugt
einen Hydroxylgehalt von 20 bis 350 mg KOH/g Polyol.
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Das
Verfahren gemäß der vorliegenden
Erfindung wird durch Bezugnahme auf die folgenden Beispiele weiter
ausgeführt,
welche zu Veranschauungszwecken bereitgestellt sind und auf welche
die Erfindung nicht eingeschränkt
wird.
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Im
Abschnitt der Beispiele wurden die folgenden Methoden für die Messungen
angewandt: Die Viskosität
wurde gemäß der ASTM-Methode D445 gemessen.
Die Molekulargewichte wurden unter Verwendung einer GPC und Polystyrolstandards
ermittelt. Die Hydroxylzahlen wurden gemäß der ASTM-Methode D4274 gemessen,
der Wassergehalt gemäß der ASTM-Methode
D 4672 und die Säurewerte
unter Verwendung der ASTM-Methode D 1980.
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Beispiel 1
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Für das folgende
Beispiel wurde rohes Propylenoxid verwendet. Das rohe Propylenoxid
umfaßte
99,6 Gew.-% an Propylenoxid. Der Rest bestand aus Verunreinigungen
mit Siedepunkten unter 100°C,
wie Propionaldehyd, Wasser, Acetaldehyd, Aceton, niederen Alkoholen
und Säuren.
Das rohe Propylenoxid umfaßte
ferner Propylenoxid in einer Menge von weniger als 2 ppm.
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Ein
10 l-Reaktor, ausgerüstet
mit einem Rührer
und einem Heiz/Kühlsystem,
wurde mit 2160 g Glycerin und 320 g KOH, gelöst in Wasser, beladen. Darauffolgend
wurde der Reaktor auf etwa 120°C
unter Rühren
erhitzt. Nachdem die gewünschte
Temperatur erreicht war, wurde das Gemisch mit Stickstoff bei verringertem
Druck während
2 Stunden gestrippt, um Wasser und Luft zu entfernen. Darauffolgend wurde
die Temperatur auf 115°C
verringert.
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Die
Zugabe von Propylenoxid wurde bei einem Druck von 1,0 ·105 N/m2 begonnen.
Während 160
Minuten wurden 5840 g des rohen Propylenoxids kontinuierlich in
den Reaktor zugesetzt. Nach der Zugabe wurde die Reaktortemperatur
in 20 Minuten auf 125°C
erhöht
und während
weiterer 10 Minuten bei 125°C
gehalten, um sicherzustellen, daß das gesamte Propylenoxid
reagiert hatte. Das Reaktionsgemisch wurde anschließend einem
verringerten Druck, gefolgt von einer Stickstoffspülung während einer
Zeitdauer von 15 Minuten unterworfen. Darauffolgend wurde der Reaktorinhalt
auf 90°C
abgekühlt und
das Produkt wurde entnommen. Das erhaltene Zwischenprodukt besaß eine Viskosität von 147 mm2/s (cSt) und ein mittleres Molekulargewicht
von 348.
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Vergleichsbeispiel 1
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Es
wurde das gleiche Verfahren gemäß dem Verfahren
von Beispiel 1 durchgeführt,
jedoch unter Verwendung von gereinigtem Propylenoxid mit einer Reinheit
von mehr als 99,98% anstelle von rohem Propylenoxid. Das erhaltene
Zwischenprodukt besaß eine
Viskosität
von 147 mm2/s (cSt) und ein durchschnittliches
Molekulargewicht von 346.
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Beispiel 2
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Ein
Polyetherpolyol wurde gemäß dem folgenden
Verfahren hergestellt. Ein 10 l-Reaktor, ausgerüstet mit Rührer und einem Heiz/Kühlsystem, wurde
mit 582 g des Zwischenprodukts von Beispiel 1 bei Umgebungstemperatur
beladen. Darauffolgend wurde der Reaktor verschlossen und auf 120°C erhitzt.
Vakuum wurde angelegt, um Spuren von Luft aus dem Reaktor zu entfernen.
Beginnend bei einem Druck von 1,0·105 N/m2 wurden 4630 g Propylenoxid, umfassend 9
Gew.-% an Ethylenoxid, kontinuierlich während 190 Minuten zugesetzt.
Danach wurde die Temperatur des Reaktorinhalts während einer Zeitspanne von
105 Minuten linear auf 135°C
erhöht. Das
Reaktionsgemisch wurde während
15 Minuten bei 135°C
gehalten, danach wurde der Reaktorinhalt einem reduzierten Druck,
gefolgt von einer Stickstoffspülung
während
12 Minuten unterzogen. Darauffolgend wurde der Reaktor auf 90°C abgekühlt und
das Produkt in eine Neutralisationseinheit übergeführt. Das Produkt wurde anschließend durch
Zugabe einer wäßrigen Phosphorsäurelösung neutralisiert
und filtriert.
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Der
erhaltene Polyetherpolyol besaß eine Hydroxylzahl
von 55 mg/g KOH, eine Viskosität
von 216 mm2/s (cSt) und eine Säurezahl
von 0,020 mg KOH/g, einen Wassergehalt von 0,02 Gew.-% und ein Molekulargewicht
von 3050.
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Vergleichsbeispiel 2
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Ein
Polyetherpolyol wurde gemäß dem Verfahren
von Beispiel 2 hergestellt, wobei das im Vergleichsbeispiel 1 erhaltene
Zwischenprodukt verwendet wurde. Der erhaltene Polyetherpolyol besaß eine Hydroxylzahl
von 56 mg/g KOH, eine Viskosität
von 219 mm2/s (cSt), eine Säurezahl
von 0,037 mg KOH/g, einen Wassergehalt von 0,020 Gew.-% und ein
Molekulargewicht von 3015.
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Beide
Polyetherpolyole wurden zu Polyurethanzusammensetzungen formuliert
und es wurden aus diesen Polyurethanzusammensetzungen Polyurethanschäume im Labormaßstab hergestellt.
Beide Schäume
besaßen
sehr ähnliche
Eigenschaften und zeigten das gleiche gute Leistungsniveau.