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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Positionieren
und Befestigen eines ersten mechanischen Teils an einem zweiten
mechanischen Teil, die wenigstens ein Paar Befestigungselemente
aufweist, das ein erstes Befestigungselement, das mit dem ersten
mechanischen Teil fest verbunden ist, und ein zweites Befestigungselement,
das mit dem zweiten mechanischen Teil fest verbunden ist, umfasst
und eine Verbindung durch elastisches Einrasten in einer ersten
Richtung bildet.
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Die
bekannten Vorrichtungen dieses Typs sind im Allgemeinen mit einer
Rastverbindung versehen, die mit Kraftaufwand entriegelt werden
kann, indem an einem der beiden Teile ein Zug ausgeübt wird.
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Diese
Vorrichtungen sind nicht völlig
zufrieden stellend, sobald gewünscht
ist, eine Befestigung zu verwirklichen, die nicht ungewollt entriegelt
werden kann, die jedoch gleichzeitig keinen zu hohen Kraftaufwand
zum Trennen erfordert.
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Es
sind weitere entriegelbare Vorrichtungen des oben genannten Typs
vorgeschlagen worden, die ermöglichen,
die Rastverbindung mit geringem Kraftaufwand zu lösen. Dafür weisen
diese Vorrichtungen mitunter eine unzureichende Zuverlässigkeit auf
und können
viele Teile umfassen. Eine Vorrichtung, welche die Merkmale des
Oberbegriffs des ersten Anspruchs aufweist, ist in dem Dokument
FR 2 789 132 beschrieben.
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Diese
Nachteile können
in bestimmten Anwendungsbereichen äußerst ungünstig sein, beispielsweise
bei der Montage von Ausrüstungsgegenständen an
Fahrzeuge, da die Befestigungsvorrichtungen derartiger Gegenstände eine
Befestigung sicherstellen müssen,
die nicht ungewollt lösbar
ist und die ohne übermäßigen Kraftaufwand
lösbar
ist.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, diesen Nachteilen abzuhelfen
und eine Vorrichtung zum Befestigen von mechanischen Teilen zu schaffen,
die außerdem
niedrige Herstellkosten verursacht, die folglich eine geringe Anzahl
von Teilen umfasst und die eine schnelle Montage eines Teils auf dem
anderen ermöglicht.
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Diese
Aufgabe wird durch die Erfindung gelöst, gemäß der das zweite Befestigungselement
des Paars einen von dem zweiten mechanischen Teil vorstehenden Stift
und einen verbreiterten Kopf am freien Ende des Stifts umfasst,
während
das erste Befestigungselement des Paars einen mit dem Mechanismus
fest verbundenen Block aus einem Elastomermaterial und ein Organ
zum Aufnehmen und Blockieren des Kopfes, der sich in dem Elastomerblock befindet,
umfasst und das Aufnahme- und Blockierungsorgan eine starre Hülse, die
in dem Block befestigt ist, und eine komplementäre, koaxiale, verformbare Muffe
umfasst, die in der Hülse
axial beweglich zwischen einer entriegelten Position, in der sich
die Muffe bei einer Eingriff- oder Rückzugbewegung des Kopfes beliebig
verformen kann, um das Einschieben bzw. Herausziehen des Kopfes
zuzulassen, und einer verriegelten Position, in der die Hülse mit
der Muffe so zusammenwirkt, dass sie eine Verformung der Muffe,
die für
ein solches Herausziehen des Kopfes genügt, verhindert, angebracht
ist.
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Gemäß optionalen
Merkmalen der Erfindung, für
sich genommen oder in allen technisch vorstellbaren Kombinationen:
- – umfasst
die Vorrichtung außerdem
zwei weitere Paare von Befestigungselementen, die Lager bilden,
die dem ersten mechanischen Teil eine Rotationsfreiheit in Bezug
auf das zweite mechanische Teil längs derselben Achse, die zu
der Einrastrichtung im Wesentlichen senkrecht ist, bieten, wobei das
erste Befestigungselement eines ersten der zwei jeweils ein Lager
bildenden Paare einen teilweise zylindrischen Zapfen umfasst, der
mit dem Scheibenwischermechanismus an einem freien Ende eines Arms
dieses Letzteren fest verbunden ist, während das zweite Befestigungselement desselben
Paars ein Befestigungsplättchen
umfasst, das mit dem Karosserieteil fest verbunden ist und in dem
ein zu dem Zapfen komplementärer Längsschlitz
mit einer seitlichen Öffnung
für die Einführung des
Zapfens ausgebildet ist;
- – erstreckt
sich der Längsschlitz
in einer Richtung, die einerseits zur Einrastrichtung und andererseits
zu der durch die Lager definierten Drehachse im Wesentlichen senkrecht
ist;
- – umfasst
das erste Befestigungselement des zweiten der zwei jeweils ein Lager
bildenden Paare einen teilweise zylindrischen Zapfen, der mit dem Scheibenwischermechanismus
an einem freien Ende eines Arms dieses Letzteren fest verbunden
ist, während
das zweite Befestigungselement desselben Paars ein Befestigungsplättchen umfasst,
das mit dem Karosserieteil fest verbunden ist und in dem ein zu
dem Zapfen komplementäres
kreisförmiges
Loch ausgebildet ist;
- – ist
der Kopf eine Gelenkkugel;
- – umfasst
das Aufnahme- und Blockierungsorgan eine Feder für die Rückstellung der verformbaren Muffe
in ihre verriegelte Position; und
- – ist
die verformbare Muffe mit einem Betätigungsknopf fest verbunden,
auf den ein Benutzer zugreifen kann und der ermöglicht, die Muffe aus ihrer
verriegelten Position in ihre entriegelte Position zu verlagern.
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Die
Erfindung zielt außerdem
auf eine Kraftfahrzeuganordnung ab, die einen Kraftfahrzeug-Ausrüstungsgegenstand,
ein Struktur- oder Karosserieteil des Kraftfahrzeugs und eine Vorrichtung
wie zuvor beschrieben, mittels derer die Teile aneinander befestigt
sind, umfasst.
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Insbesondere
zielt die Erfindung auf eine solche Anordnung ab, bei der der Ausrüstungsgegenstand
ein Scheibenwischermechanismus ist und das Struktur- oder Karosserieteil
ein Karosserieabschnitt ist.
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Schließlich zielt
die Erfindung auf ein Kraftfahrzeug ab, das eine Anordnung wie zuvor
beschrieben umfasst.
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Im
Folgenden wird eine besondere Ausführungsform der Erfindung mit
Bezug auf Figuren der beigefügten
Zeichnung beschrieben, worin
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1 eine
Perspektivansicht eines Scheibenwischermechanismus und einer Vorrichtung
gemäß der Erfindung
in zusammengefügter
Konfiguration ist;
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2 eine ähnliche
Ansicht der fest mit dem Karosserieteil verbundenen Befestigungselemente, die
jeweils einzeln dargestellt sind, ist;
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3 eine
schematische Schnittansicht in einer vertikalen Mittelebene längs der
Linie 3-3 des ersten Paars Befestigungselemente in der zusammengefügten Konfiguration
von 1 ist;
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4 eine ähnliche
Schnittansicht längs
der Linie 4-4 des zweiten Paars Befestigungselemente ist;
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5 eine ähnliche
Ansicht des dritten Paars Befestigungselemente ist;
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6 eine
in Einzelteile aufgelöste
Perspektivansicht des in 5 dargestellten dritten Paars Befestigungselemente
ist;
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7 bis 9 5 ähnliche
Ansichten bei drei aufeinander folgenden Schritten sind, die das Entriegeln
des Paars Rastbefestigungselemente veranschaulichen.
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In 1 sind
ein Scheibenwischermechanismus 1 für Kraftfahrzeuge und drei starre
Befestigungsträger 2, 3, 4,
die mit einem (nicht dargestellten) Karosserieteil des Kraftfahrzeugs
fest verbunden sind, dargestellt. Diese Träger sind beispielsweise aus
Blech hergestellt und an die Karosserie geschweißt.
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Der
Mechanismus 1 umfasst im Wesentlichen:
- – eine zentrale
Tragplatte 5,
- – einen
auf die Platte 5 montierten Antriebsmotor 7,
- – einen
sich zu beiden Seiten der Platte 5 erstreckenden Querträger 9,
- – zwei
Wellen 11, die jeweils an einem Ende des Trägers 9 drehbar
angebracht und dazu bestimmt sind, jeweils einen Scheibenwischerarm
rotatorisch anzutreiben, und
- – ein
Gestänge 13,
das dazu vorgesehen ist, die Antriebsbewegung des Motors 7 auf
jede der Wellen 11 zu übertragen.
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Aus
praktischen Gründen
im Hinblick auf die folgende Beschreibung wird der Mechanismus 1 in einem
X,Y,Z-Bezugssystem orientiert, das dem Fahrzeug zugeordnet ist,
an dem der Mechanismus wie angenommen angebracht ist. In diesem
Bezugssystem stellt die Achse X die Längsachse des Fahrzeugs dar,
die nach vorn orientiert ist, die Achse Y stellt die von links nach
rechts orientierte Querachse dar.
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Das
Positionieren und Befestigen des Mechanismus 1 an der Karosserie
des Fahrzeugs wird mittels dreier Paare 21, 22, 23 komplementärer Befestigungselemente
verwirklicht.
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Es
wird sich jetzt insbesondere auf 1 bis 3 bezogen.
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Das
erste Paar 21 umfasst einerseits einen zylindrischen, am
freien Ende halbkugelförmigen Zapfen 31,
der von dem Träger 9 an
einem Ende dieses Letzteren (am rechten Ende) im Wesentlichen in der
Verlängerung
der Hauptrichtung des Trägers
vorsteht.
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Wie
in 2 besser zu sehen ist, umfasst das erste Paar 21 andererseits
ein zweites Befestigungselement, das aus einem mit dem Träger 2 fest verbundenen
Plättchen 33 gebildet
ist, wobei dieses Plättchen
mit einem zu dem Zapfen 31 komplementären Längsschlitz 31 ausgestattet
ist.
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Der
Längsschlitz 35 erstreckt
sich im Wesentlichen in der Längsrichtung
X und beginnt auf der Seite vor dem Plättchen 33, wobei er
eine seitliche Öffnung
für die
Einführung
des Zapfens 31 definiert. Das Plättchen 33 ist außerdem mit
einem nach außen
umgebogenen Rand 37 geformt, der sich über den Umfang des Längsschlitzes 35 erstreckt,
um einen ebenen Lagerungsabschnitt für den Zapfen 31 zu
bilden.
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Wenn
der Zapfen 31 in dem Längsschlitz 35 im
Eingriff ist, wie in 1 dargestellt ist, erstreckt
er sich in Richtung der Querachse Y, und die beiden Befestigungselemente 31, 33,
die gemeinsam ein Traglager des Mechanismus 1 an der Karosserie
des Fahrzeugs definieren, lassen eine Rotationsfreiheit des Mechanismus
um die Achse Y sowie ein Gleiten in Richtung der Achse X des Zapfens 31 in
Bezug auf das Plättchen 33 zu.
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Es
ist festzustellen, dass das zweite Element des ersten Paars 21 mit
einem Kragen 39 versehen ist, der mit dem Zapfen 31 am
Fußstück dieses
Letzteren fest verbunden und dafür
vorgesehen ist, den Eingriff des Zapfens in dem Längsschlitz 35 in
Richtung der Achse Y zu begrenzen.
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In 3 ist
zu sehen, dass der Zapfen 31 und der Ring 39 beispielsweise
aus einem Teil geformt sind, das auf eine zylindrische Auskragung 40 des
Endes des Mechanismus 1 aufgepresst ist. Vorzugsweise ist
dieses Teil, das den Zapfen 31 und den Kragen 39 bildet,
eine Elastomer-Muffe, beispielsweise aus Kautschuk. Diese Muffe
ist dafür
ausgelegt, dass sie sich beim Zusammendrücken bei ihrem Eingriff in
den Längsschlitz 35 etwas
verformt und auf diese Weise ein reibungsbedingtes Zurückhalten
des entsprechenden Endes des Mechanismus im Eingriff mit dem Träger 2 sicherstellt.
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Es
wird sich jetzt insbesondere auf 1, 2 und 4 bezogen.
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Das
zweite Paar 22 umfasst einerseits einen Zapfen 41 ähnlich dem
Zapfen 31, im Wesentlichen auf derselben Achse und entgegengesetzt
orientiert, wobei er am anderen Ende des Querträgers 9 (am linken
Ende) angeordnet ist. Der Zapfen 41 bildet das erste Befestigungselement
des zweiten Paars 22.
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Das
zweite Paar 22 umfasst andererseits ein zweites Befestigungselement
in Form eines fest mit dem Träger 3 verbundenen
Plättchens 43,
das mit einem kreisförmigen
Loch 45 für
die Aufnahme des Zapfens 41 versehen ist, das zu diesem
Letzteren komplementär
ist. Das kreisförmige
Loch 45 ist im Wesentlichen auf der Achse Y, derart, dass
dann, wenn der Zapfen 41 in dem kreisförmigen Loch 45 im Eingriff
ist, wie in 1 gezeigt ist, das zweite Befestigungselementpaar 22 ein
Traglager für
ein Ende des Mechanismus 1 an der Karosserie des Fahrzeugs
mit einem Freiheitsgrad bei der Rotation um die Querachse Y definiert.
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Ähnlich wie
für das
erste Befestigungselementpaar 21 beschrieben worden ist
und wie in 4 dargestellt ist, ist das Plättchen 43 mit
einem nach außen
umgebogenen Rand 47 geformt, der sich am Umfang des Lochs 45 erstreckt,
um eine periphere Auflagefläche
für den
Zapfen 41 zu bilden, die größer als jene ist, die durch
die Dicke des Plättchens 43 definiert
ist.
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Es
ist festzustellen, dass das erste Befestigungselement des zweiten
Paars 22 ähnlich
wie jenes, das für
das erste Paar 21 beschrieben worden ist, mit einem Kragen 49 versehen
ist, der am Fußstück des Zapfens 41 ausgebildet
ist, um den Eingriff dieses Letzteren in dem Loch 45 zu
begrenzen.
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Der
Zapfen 41 ist aus einem Teil mit dem Kragen 49 geformt,
wobei dieses Teil eine Muffe ist, die auf eine Auskragung 50 des
Endes des Mechanismus aufgepresst ist. Die Muffe ist vorzugsweise aus
einem Elastomermaterial wie etwa Kautschuk hergestellt und dafür ausgelegt,
ein reibungsbedingtes Zurückhalten
sicherzustellen, wenn der Zapfen 41 in dem Loch 45 im
Eingriff ist. Diese Muffe ermöglicht
außerdem,
ein Spiel des Schwenkbereiches des Mechanismus 1 in Bezug
auf die Achse des Lochs 45 zu erhalten, wenn der Zapfen 41 in
dem Loch im Eingriff ist.
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Aus
dem bisher Dargestellten folgt, dass die Verbindungen, die durch
das erste Paar 21 und das zweite Paar 22 Befestigungselemente
definiert sind, dem Mechanismus eine Rotationsfreiheit und eine Translationsbewegungsfreiheit
bieten, die durch die Kragen 39, 49 in Richtung
der gemeinsamen Achse Y der Lager beschränkt ist.
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Das
dritte Paar Befestigungselemente 23 umfasst ein erstes
Element 51, das mit dem Mechanismus 1 fest verbunden
ist, und ein zweites Element 52 (2), das
mit dem Träger 4 fest
verbunden ist.
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Wie
in 2 zu sehen ist das zweite Element 52 im
Wesentlichen aus einem zylindrischen Stift 54, der von
dem Träger 4 vertikal
nach oben vorsteht, und einem verbreiterten Kopf 56 am
freien Ende des Stifts gebildet.
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In
dem dargestellten Beispiel ist der Kopf 56 kugelförmig, sodass
er eine Gelenkkugel bildet.
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Mit
Bezug auf 5 und 6 werden
jetzt das erste Befestigungselement 51 des dritten Paars 23 und
seine Art des Eingriffs mit dem entsprechenden Befestigungselement 52 beschrieben.
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Das
erste Befestigungselement 51 umfasst einen Trägerblock 61 aus
einem Elastomermaterial, beispielsweise aus Kautschuk, der auf der
Platte 5 des Mechanismus 1 befestigt ist. Der
Trägerblock 61 hat
eine im Wesentlichen zylindrische Außenform mit einer Umfangsnut 63.
Um die Befestigung des Trägerblocks 61 an
der Platte 5 sicherzustellen, weist diese Letztere eine
kreis förmige
Bohrung auf, in welcher der Trägerblock 61 koaxial
in Eingriff gelangt, wobei der Umfangsrand 65 dieser Bohrung
mit Kraftaufwand mit der Umfangsnut 63 in Eingriff gebracht wird.
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In
einer (nicht dargestellten) Variante kann die Bohrung zur Befestigung
des Trägerblocks 61 doppelkreisförmig sein,
wobei ein erster Teil mit größerem Durchmesser
für den
axialen Eingriff des Blocks 61 vorgesehen ist und ein zweiter
Teil mit kleinerem Durchmesser für
das Blockieren durch den mit Kraft erlangten Eingriff des Blocks 61 vorgesehen
ist. Die beiden Teile sind in seitlicher Richtung versetzt angeordnet
und durch einen verengten Abschnitt miteinander verbunden.
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Es
ist festzustellen, dass der Trägerblock 61 in
seinem unteren Teil im Inneren mit einer Auskehlung 66 ausgebildet
ist, deren Boden dem Rand der Bohrung der Platte 5 zugewandt
ist und sich in der Nähe
dieser Bohrung erstreckt. Folglich definiert die Auskehlung 66 eine
Schwächungsregion
des Trägerblocks 61,
die vorgesehen ist, um den Bruch dieses Letzteren bei einem Stoß auf den
Mechanismus (insbesondere bei einem Zusammenstoß mit einem Fußgänger) sowie
die Trennung des Mechanismus 1 und des Karosserieteils
zu ermöglichen.
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Das
Element 51 umfasst außerdem
eine starre Hülse 67,
die koaxial im Inneren des Trägerblocks 61 befestigt
ist. Beispielsweise kann die starre Hülse 67 aus Kunststoff
sein, der im Inneren des Trägerblocks 61 nach
einem Gusstück
geformt worden ist.
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Das
Element 51 umfasst außerdem
einen Ring 69, der am oberen Ende der Hülse 67 befestigt ist,
wobei er die obere Öffnung
dieser Letzteren teilweise verschließt.
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Außerdem umfasst
das Element 51 ein bewegliches Organ, das aus einer verformbaren
Muffe 71 und einem Betätigungsknopf 73 gebildet
ist. Die verformbare Muffe 71 umfasst in dem dargestellten Beispiel
einen oberen, im Wesentlichen starren, röhrenförmigen Körper 75 und drei elastisch
verformbare Klauen 77, die vom unteren Rand des röhrenförmigen Körpers 75 in Achsrichtung
nach unten vorstehen. In seinem unteren Teil weist der röhrenförmige Körper 75 einen
Umfangskragen 79 auf, der eine Schulter bildet.
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Im
Inneren weist der röhrenförmige Körper 75 an
seinem unteren Ende eine Eindrückung 75A auf,
die zu einer oberen Kalotte der Gelenkkugel 56 komplementär ist.
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Der
Betätigungsknopf 73 ist
durch Einpressen eines zylindrischen Mittelteils 81 in
den röhrenförmigen Körper 75 an
der verformbaren Muffe 71 befestigt.
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Die
verformbare Muffe 71 ist so im Inneren der von dem Ring 69 bedeckten
starren Hülse 67 angebracht,
dass sie im Inneren der Hülse 67 axial
gleiten kann. Der Betätigungsknopf 73 steht
von der aus der starren Hülse 67 und
dem Ring 69 gebildeten festen Baueinheit nach oben vor.
Selbstverständlich
ist der Außendurchmesser
des röhrenförmigen Körpers 75 kleiner
als jener der mittigen Bohrung des Rings 69, sodass der
Körper 75 ungehindert
axial durch diese mittige Bohrung gleiten kann. Das Gleiten der Muffe 71 in
der Hülse 67 wird
nach oben dadurch gestoppt, dass der Kragen 79 am Ring 69,
am Umkreis der mittigen Bohrung, zur Anlage kommt.
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Die
elastischen Klauen 77 weisen ein Innenprofil, d. h. ein
der Achse der Muffe zugewandetes Profil, auf, derart, dass eine
Drehung dieses Profils um die Achse der Muffe eine Oberfläche erzeugt,
die zu jener der Gelenkkugel 56 komplementär ist. Folglich
hat jede Klaue 77 ein Profil, das auf Seiten des Körpers 75 gemäß einem
Kreisbogen gerundet ist, der den gleichen Durchmesser wie die Gelenkkugel 56 hat,
und weist auf Seiten ihres freien Endes einen Haken 82 bildenden
Teil auf, der zur Achse der Muffe 71 gewandt radial vorsteht.
Die elastischen Klauen 77 können folglich zwischen sich
aufgrund der Komplementarität
der Form die Gelenkkugel 56 aufnehmen und ihr Zurückhalten
in Achsrichtung sicherstellen. In dieser Position kommt der obere
Teil der Gelenkkugel 56 an der Eindrückung 75A des röhrenförmigen Körpers 75 zur
Anlage, was das axiale Blockieren der Gelenkkugel 56 nach
oben in Bezug auf die Muffe 71 sicherstellt, wie in 5 zu
sehen ist.
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Genauer
gesagt weist das Innenprofil der elastischen Klauen 77 nacheinander
vom unteren Ende des Körpers 75 zum
freien Ende der Klauen 77 einen kreis bogenförmigen Teil 77A komplementär zur Gelenkkugel 56,
einen linearen Teil 77B parallel zur Achse Z, der dem einen
Haken 82 bildenden Teil entspricht, und einen linearen
Endteil 77C, der mit dem Profil der anderen Klauen 77 einen
nach außen weiter
werdenden kegelstumpfförmigen
Eingang der verformbaren Muffe 71 bildet, auf.
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Es
ist festzustellen, dass die Hülse 67 auf Seiten
ihres unteren Endes ebenfalls einen kegelstumpfförmigen Innenabschnitt 83 aufweist,
der im Gegenteil eine Verengung am unteren Ausgang der mittigen
Bohrung der Hülse 67 definiert.
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Wie
in 5 dargestellt ist, stoßen die elastischen Klauen 77,
wenn sie nicht verformt sind, mit ihren freien Enden an diesem Kegelstumpfabschnitt 83 der
Innenwand der Hülse 67 an.
Der Kegelstumpfabschnitt 83 definiert folglich mit dem
freien Ende der elastischen Klauen 77 einen Anschlag für die Gleitbewegung
der verformbaren Muffe 71 nach unten im Inneren der Hülse 67.
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Das
Element 51 ist mit einer axialen Feder 85 ausgerüstet, die
so auf den röhrenförmigen Körper 75 gefädelt ist,
dass sie einerseits am Kragen 79 und andererseits am Ring 69,
am Umkreis der mittigen Bohrung, anliegt. Die Feder 85 sichert
die Rückstellung
der verformbaren Muffe 71 in die Position der Anlage am
Kegelstumpfabschnitt 83.
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Mit
Bezug auf 5 und 7 bis 9 wird
jetzt die Funktionsweise des dritten Paars 23 Befestigungselemente
beschrieben, deren Aufbau vorher beschrieben worden ist.
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Verriegelung (oder Verrastung)
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Nach
den bisherigen Ausführungen
versteht sich, dass die Befestigungselemente 51, 52 durch elastisches
Einrasten in Richtung einer vertikalen Rastachse Z funktionieren.
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Außerdem versteht
sich, dass der Elastomerblock 61 ermöglicht, einen erheblichen Achsversatz
dieser Befestigungselemente 51, 52 zu kompensieren.
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Außerdem ist
nun festzustellen, dass die Drehachse, die durch die jeweils ein
Lager bildenden Paare 21, 22 Befestigungselemente
definiert ist, im Wesentlichen orthogonal zu der Einrastrichtung
Z ist, die durch das dritte Paar 23 Befestigungselemente definiert
ist.
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9 zeigt
die Ruhestellung des ersten Elements 51 des Paars, wobei
das erste Element 51 für einen
Eingriff mit dem zweiten Element 52 bereit ist.
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In
dieser Stellung befindet sich das bewegliche Organ, das aus der
verformbaren Muffe 71 und dem fest verbundenen Betätigungsknopf 73 gebildet ist,
in seiner unteren Anlageposition in der starren Hülse 67.
Die Muffe 71 ist durch die Feder 85 in diese Stellung
vorbelastet, sodass die freien Enden der Klauen 77 in Anlage
am Kegelstumpfabschnitt 83 der Hülse 67 gehalten werden.
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Ausgehend
von dieser Bereitschaftsstellung, die jener von 9 entspricht,
verursacht der Eingriff des ersten Elements 51 mit der
Gelenkkugel 56 des zweiten Elements 52 ein Gleiten
der Muffe 71 im Inneren der starren Hülse 67 nach oben,
gegen die Wirkung der Rückstellfeder 85.
Wenn diese Gleitbewegung wegen der maximalen Kompression der Feder 85 und
der Anlage des Kragens 79 beendet ist, verformen sich die
Klauen 77 elastisch, wobei sie sich von der Achse Z weg
spreizen und so den Eingriff der Gelenkkugel 56 mit der
verformbaren Muffe 71 zulassen, bis die Klauen 77 über der
Gelenkkugel 56 elastisch einrasten.
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Eine
Nachführung
der Position des Mechanismus in Bezug auf die Karosserie ermöglicht die Entspannung
der Rückstellfeder 85.
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Nach
der soeben beschriebenen Eingriffsphase gelangt das Paar Befestigungselemente
in die Konfiguration der Verriegelung der zwei Befestigungselemente 51, 52,
wie sie in 5 dargestellt ist.
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In
dieser Konfiguration ist die verformbare Muffe 71 in einer
Position in der starren Hülse 67,
die im Rahmen einer bestimmten Schwellenkraft das Trennen der zwei
Befestigungselemente 51, 52 durch einen einfachen
Zug verhindert.
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Liegt
keine auf den Knopf 73 einwirkende Betätigung zur Entriegelung vor,
hat nämlich
ein Zurückziehen
des Elements 51 in Bezug auf das Element 62 das
Bestreben, eine Verlagerung der freien Enden der Klauen 77 zu
dem Abschnitt mit dem kleineren Durchmesser des Kegelstumpfabschnitts 83 und
folglich ein Zusammendrängen
in Richtung der Achse der freien Enden der Klauen 77 herbeizuführen. Eine
solche Einwirkung hat eine Verstärkung
der von den elastischen Klauen 77 auf die Gelenkkugel 56 ausgeübten Rückhaltekraft
zur Folge.
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Entriegelung
und Demontage
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Ausgehend
von der in 5 dargestellten verriegelten
Position muss eine Bedienungsperson, die die Verriegelungselemente 51, 52 demontieren möchte, am
Betätigungsknopf 73 einen
Zug nach oben ausüben,
wie in 7 gezeigt ist.
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Die
der Kontur der Gelenkkugel 56 folgenden Klauen 77 verformen
sich elastisch, wobei sie sich von der Achse Z weg spreizen. Ihre
Verformung ist durch ihren Übergang
in den zylindrischen Abschnitt der zentralen Bohrung der Hülse 67 möglich geworden.
Anders ausgedrückt:
Der Abstand der freien Enden der Klauen 77 ist nicht mehr
durch den Kegelstumpfabschnitt 83 begrenzt.
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Sobald
die Gelenkkugel 56 von den Haken 82 freigegeben
ist, kann die Bedienungsperson den Scheibenwischermechanismus nach
oben ziehen, während
sie gleichzeitig einen Zug am Verriegelungsknopf gegen das elastische
Zurückstellen
der Feder 85 aufrechterhält, um die Gelenkkugel 56 aus der
verformbaren Muffe 71 und der starren Hülse 67 vollständig zu
befreien.
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Die
beiden Befestigungselemente 51, 52 gelangen dann
in die in 8 veranschaulichte Konfiguration.
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Schließlich kann
die Bedienungsperson ihre Zugkraft am Betätigungsknopf 73 verringern,
sodass das bewegliche Organ 71, 73 in seine Ruhestellung zurückgebracht
wird. Die am Ende dieser Phase erzielte Ruhestellung ist in 9 veranschaulicht.
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Um
eine Montage des Scheibenwischermechanismus 1 an einem
Karosserieteil des Kraftfahrzeugs vorzunehmen, wobei der Mechanismus
und der Karosserieteil mit einer Vorrichtung zum Positionieren und
Befestigen wie zuvor beschrieben ausgerüstet sind, führt eine
Bedienungsperson nacheinander die folgenden Arbeitsgänge durch:
- – Sie
bringt den Zapfen 41 in dem für diesen Zweck vorgesehenen
kreisförmigen
Loch 45 in Eingriff, um das zweite Paar 22 Befestigungselemente
zusammenzufügen.
- – Unter
Ausnutzung des Spiels des Zapfens 41 in dem Loch 45,
das durch die Elastizität
der den Zapfen bildenden Elastomer-Muffe möglich ist, bringt sie den Zapfen 31 in
dem Längsschlitz 35 in Eingriff,
um das zweite Paar 21 zusammenzufügen, wobei die beiden Paare 21, 22 dann
ein Lager für
die Drehbewegung des Mechanismus 1 um die gemeinsame Achse
Y bilden.
- – Indem
sie den Mechanismus 1 um die Drehachse Y schwenkt, die
durch die zwei jeweils ein Lager bildenden Paare 21, 22 verwirklicht
ist, bringt sie dann das Element 51 in die Rastposition
auf dem zweiten Element 52 des Paars 23 und führt das
Einrasten des ersten Elements 51 über dem zweiten Element 52 wie
zuvor beschrieben im Wesentlichen in Richtung der Achse Z aus.
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Die
Vorrichtung, die den Gegenstand der Erfindung bildet, ist in dem
Fall einer Anwendung auf die Befestigung eines Scheibenwischermechanismus
an einem Karosserieteil des Fahrzeugs, einer besonders vorteilhaften
Anwendung, beschrieben worden, sie kann jedoch allgemeiner auf die
Befestigung von zwei beliebigen mechanischen Teilen angewendet werden.
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Im
Rahmen derselben Erfindung könnte
eine Befestigungsvorrichtung vorgesehen werden, die mehr als ein
durch elastisches Einrasten funktionierendes Paar vom Typ des ersten
Paars Befestigungselemente umfasst, ob nun wenigstens ein Paar vorhanden
ist, das ein Lager bildet, oder nicht.