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DE602004003210T2 - Lösbare Vorrichtung zur Ausrichtung und Befestigung von zwei mechanischen Teilen, Fahrzeuganordnung mit einer solchen Vorrichtung und derartiges Fahrzeug mit einer solchen Anordnung - Google Patents

Lösbare Vorrichtung zur Ausrichtung und Befestigung von zwei mechanischen Teilen, Fahrzeuganordnung mit einer solchen Vorrichtung und derartiges Fahrzeug mit einer solchen Anordnung Download PDF

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DE602004003210T2
DE602004003210T2 DE602004003210T DE602004003210T DE602004003210T2 DE 602004003210 T2 DE602004003210 T2 DE 602004003210T2 DE 602004003210 T DE602004003210 T DE 602004003210T DE 602004003210 T DE602004003210 T DE 602004003210T DE 602004003210 T2 DE602004003210 T2 DE 602004003210T2
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DE
Germany
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sleeve
pin
pair
head
fastening element
Prior art date
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Active
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DE602004003210T
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English (en)
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DE602004003210D1 (de
Inventor
Gerard Jeuffe
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
PSA Automobiles SA
Original Assignee
Peugeot Citroen Automobiles SA
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Publication date
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Publication of DE602004003210T2 publication Critical patent/DE602004003210T2/de
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Active legal-status Critical Current

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    • F16B21/00Means for preventing relative axial movement of a pin, spigot, shaft or the like and a member surrounding it; Stud-and-socket releasable fastenings
    • F16B21/06Releasable fastening devices with snap-action
    • F16B21/07Releasable fastening devices with snap-action in which the socket has a resilient part
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Positionieren und Befestigen eines ersten mechanischen Teils an einem zweiten mechanischen Teil, die wenigstens ein Paar Befestigungselemente aufweist, das ein erstes Befestigungselement, das mit dem ersten mechanischen Teil fest verbunden ist, und ein zweites Befestigungselement, das mit dem zweiten mechanischen Teil fest verbunden ist, umfasst und eine Verbindung durch elastisches Einrasten in einer ersten Richtung bildet.
  • Die bekannten Vorrichtungen dieses Typs sind im Allgemeinen mit einer Rastverbindung versehen, die mit Kraftaufwand entriegelt werden kann, indem an einem der beiden Teile ein Zug ausgeübt wird.
  • Diese Vorrichtungen sind nicht völlig zufrieden stellend, sobald gewünscht ist, eine Befestigung zu verwirklichen, die nicht ungewollt entriegelt werden kann, die jedoch gleichzeitig keinen zu hohen Kraftaufwand zum Trennen erfordert.
  • Es sind weitere entriegelbare Vorrichtungen des oben genannten Typs vorgeschlagen worden, die ermöglichen, die Rastverbindung mit geringem Kraftaufwand zu lösen. Dafür weisen diese Vorrichtungen mitunter eine unzureichende Zuverlässigkeit auf und können viele Teile umfassen. Eine Vorrichtung, welche die Merkmale des Oberbegriffs des ersten Anspruchs aufweist, ist in dem Dokument FR 2 789 132 beschrieben.
  • Diese Nachteile können in bestimmten Anwendungsbereichen äußerst ungünstig sein, beispielsweise bei der Montage von Ausrüstungsgegenständen an Fahrzeuge, da die Befestigungsvorrichtungen derartiger Gegenstände eine Befestigung sicherstellen müssen, die nicht ungewollt lösbar ist und die ohne übermäßigen Kraftaufwand lösbar ist.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, diesen Nachteilen abzuhelfen und eine Vorrichtung zum Befestigen von mechanischen Teilen zu schaffen, die außerdem niedrige Herstellkosten verursacht, die folglich eine geringe Anzahl von Teilen umfasst und die eine schnelle Montage eines Teils auf dem anderen ermöglicht.
  • Diese Aufgabe wird durch die Erfindung gelöst, gemäß der das zweite Befestigungselement des Paars einen von dem zweiten mechanischen Teil vorstehenden Stift und einen verbreiterten Kopf am freien Ende des Stifts umfasst, während das erste Befestigungselement des Paars einen mit dem Mechanismus fest verbundenen Block aus einem Elastomermaterial und ein Organ zum Aufnehmen und Blockieren des Kopfes, der sich in dem Elastomerblock befindet, umfasst und das Aufnahme- und Blockierungsorgan eine starre Hülse, die in dem Block befestigt ist, und eine komplementäre, koaxiale, verformbare Muffe umfasst, die in der Hülse axial beweglich zwischen einer entriegelten Position, in der sich die Muffe bei einer Eingriff- oder Rückzugbewegung des Kopfes beliebig verformen kann, um das Einschieben bzw. Herausziehen des Kopfes zuzulassen, und einer verriegelten Position, in der die Hülse mit der Muffe so zusammenwirkt, dass sie eine Verformung der Muffe, die für ein solches Herausziehen des Kopfes genügt, verhindert, angebracht ist.
  • Gemäß optionalen Merkmalen der Erfindung, für sich genommen oder in allen technisch vorstellbaren Kombinationen:
    • – umfasst die Vorrichtung außerdem zwei weitere Paare von Befestigungselementen, die Lager bilden, die dem ersten mechanischen Teil eine Rotationsfreiheit in Bezug auf das zweite mechanische Teil längs derselben Achse, die zu der Einrastrichtung im Wesentlichen senkrecht ist, bieten, wobei das erste Befestigungselement eines ersten der zwei jeweils ein Lager bildenden Paare einen teilweise zylindrischen Zapfen umfasst, der mit dem Scheibenwischermechanismus an einem freien Ende eines Arms dieses Letzteren fest verbunden ist, während das zweite Befestigungselement desselben Paars ein Befestigungsplättchen umfasst, das mit dem Karosserieteil fest verbunden ist und in dem ein zu dem Zapfen komplementärer Längsschlitz mit einer seitlichen Öffnung für die Einführung des Zapfens ausgebildet ist;
    • – erstreckt sich der Längsschlitz in einer Richtung, die einerseits zur Einrastrichtung und andererseits zu der durch die Lager definierten Drehachse im Wesentlichen senkrecht ist;
    • – umfasst das erste Befestigungselement des zweiten der zwei jeweils ein Lager bildenden Paare einen teilweise zylindrischen Zapfen, der mit dem Scheibenwischermechanismus an einem freien Ende eines Arms dieses Letzteren fest verbunden ist, während das zweite Befestigungselement desselben Paars ein Befestigungsplättchen umfasst, das mit dem Karosserieteil fest verbunden ist und in dem ein zu dem Zapfen komplementäres kreisförmiges Loch ausgebildet ist;
    • – ist der Kopf eine Gelenkkugel;
    • – umfasst das Aufnahme- und Blockierungsorgan eine Feder für die Rückstellung der verformbaren Muffe in ihre verriegelte Position; und
    • – ist die verformbare Muffe mit einem Betätigungsknopf fest verbunden, auf den ein Benutzer zugreifen kann und der ermöglicht, die Muffe aus ihrer verriegelten Position in ihre entriegelte Position zu verlagern.
  • Die Erfindung zielt außerdem auf eine Kraftfahrzeuganordnung ab, die einen Kraftfahrzeug-Ausrüstungsgegenstand, ein Struktur- oder Karosserieteil des Kraftfahrzeugs und eine Vorrichtung wie zuvor beschrieben, mittels derer die Teile aneinander befestigt sind, umfasst.
  • Insbesondere zielt die Erfindung auf eine solche Anordnung ab, bei der der Ausrüstungsgegenstand ein Scheibenwischermechanismus ist und das Struktur- oder Karosserieteil ein Karosserieabschnitt ist.
  • Schließlich zielt die Erfindung auf ein Kraftfahrzeug ab, das eine Anordnung wie zuvor beschrieben umfasst.
  • Im Folgenden wird eine besondere Ausführungsform der Erfindung mit Bezug auf Figuren der beigefügten Zeichnung beschrieben, worin
  • 1 eine Perspektivansicht eines Scheibenwischermechanismus und einer Vorrichtung gemäß der Erfindung in zusammengefügter Konfiguration ist;
  • 2 eine ähnliche Ansicht der fest mit dem Karosserieteil verbundenen Befestigungselemente, die jeweils einzeln dargestellt sind, ist;
  • 3 eine schematische Schnittansicht in einer vertikalen Mittelebene längs der Linie 3-3 des ersten Paars Befestigungselemente in der zusammengefügten Konfiguration von 1 ist;
  • 4 eine ähnliche Schnittansicht längs der Linie 4-4 des zweiten Paars Befestigungselemente ist;
  • 5 eine ähnliche Ansicht des dritten Paars Befestigungselemente ist;
  • 6 eine in Einzelteile aufgelöste Perspektivansicht des in 5 dargestellten dritten Paars Befestigungselemente ist;
  • 7 bis 9 5 ähnliche Ansichten bei drei aufeinander folgenden Schritten sind, die das Entriegeln des Paars Rastbefestigungselemente veranschaulichen.
  • In 1 sind ein Scheibenwischermechanismus 1 für Kraftfahrzeuge und drei starre Befestigungsträger 2, 3, 4, die mit einem (nicht dargestellten) Karosserieteil des Kraftfahrzeugs fest verbunden sind, dargestellt. Diese Träger sind beispielsweise aus Blech hergestellt und an die Karosserie geschweißt.
  • Der Mechanismus 1 umfasst im Wesentlichen:
    • – eine zentrale Tragplatte 5,
    • – einen auf die Platte 5 montierten Antriebsmotor 7,
    • – einen sich zu beiden Seiten der Platte 5 erstreckenden Querträger 9,
    • – zwei Wellen 11, die jeweils an einem Ende des Trägers 9 drehbar angebracht und dazu bestimmt sind, jeweils einen Scheibenwischerarm rotatorisch anzutreiben, und
    • – ein Gestänge 13, das dazu vorgesehen ist, die Antriebsbewegung des Motors 7 auf jede der Wellen 11 zu übertragen.
  • Aus praktischen Gründen im Hinblick auf die folgende Beschreibung wird der Mechanismus 1 in einem X,Y,Z-Bezugssystem orientiert, das dem Fahrzeug zugeordnet ist, an dem der Mechanismus wie angenommen angebracht ist. In diesem Bezugssystem stellt die Achse X die Längsachse des Fahrzeugs dar, die nach vorn orientiert ist, die Achse Y stellt die von links nach rechts orientierte Querachse dar.
  • Das Positionieren und Befestigen des Mechanismus 1 an der Karosserie des Fahrzeugs wird mittels dreier Paare 21, 22, 23 komplementärer Befestigungselemente verwirklicht.
  • Es wird sich jetzt insbesondere auf 1 bis 3 bezogen.
  • Das erste Paar 21 umfasst einerseits einen zylindrischen, am freien Ende halbkugelförmigen Zapfen 31, der von dem Träger 9 an einem Ende dieses Letzteren (am rechten Ende) im Wesentlichen in der Verlängerung der Hauptrichtung des Trägers vorsteht.
  • Wie in 2 besser zu sehen ist, umfasst das erste Paar 21 andererseits ein zweites Befestigungselement, das aus einem mit dem Träger 2 fest verbundenen Plättchen 33 gebildet ist, wobei dieses Plättchen mit einem zu dem Zapfen 31 komplementären Längsschlitz 31 ausgestattet ist.
  • Der Längsschlitz 35 erstreckt sich im Wesentlichen in der Längsrichtung X und beginnt auf der Seite vor dem Plättchen 33, wobei er eine seitliche Öffnung für die Einführung des Zapfens 31 definiert. Das Plättchen 33 ist außerdem mit einem nach außen umgebogenen Rand 37 geformt, der sich über den Umfang des Längsschlitzes 35 erstreckt, um einen ebenen Lagerungsabschnitt für den Zapfen 31 zu bilden.
  • Wenn der Zapfen 31 in dem Längsschlitz 35 im Eingriff ist, wie in 1 dargestellt ist, erstreckt er sich in Richtung der Querachse Y, und die beiden Befestigungselemente 31, 33, die gemeinsam ein Traglager des Mechanismus 1 an der Karosserie des Fahrzeugs definieren, lassen eine Rotationsfreiheit des Mechanismus um die Achse Y sowie ein Gleiten in Richtung der Achse X des Zapfens 31 in Bezug auf das Plättchen 33 zu.
  • Es ist festzustellen, dass das zweite Element des ersten Paars 21 mit einem Kragen 39 versehen ist, der mit dem Zapfen 31 am Fußstück dieses Letzteren fest verbunden und dafür vorgesehen ist, den Eingriff des Zapfens in dem Längsschlitz 35 in Richtung der Achse Y zu begrenzen.
  • In 3 ist zu sehen, dass der Zapfen 31 und der Ring 39 beispielsweise aus einem Teil geformt sind, das auf eine zylindrische Auskragung 40 des Endes des Mechanismus 1 aufgepresst ist. Vorzugsweise ist dieses Teil, das den Zapfen 31 und den Kragen 39 bildet, eine Elastomer-Muffe, beispielsweise aus Kautschuk. Diese Muffe ist dafür ausgelegt, dass sie sich beim Zusammendrücken bei ihrem Eingriff in den Längsschlitz 35 etwas verformt und auf diese Weise ein reibungsbedingtes Zurückhalten des entsprechenden Endes des Mechanismus im Eingriff mit dem Träger 2 sicherstellt.
  • Es wird sich jetzt insbesondere auf 1, 2 und 4 bezogen.
  • Das zweite Paar 22 umfasst einerseits einen Zapfen 41 ähnlich dem Zapfen 31, im Wesentlichen auf derselben Achse und entgegengesetzt orientiert, wobei er am anderen Ende des Querträgers 9 (am linken Ende) angeordnet ist. Der Zapfen 41 bildet das erste Befestigungselement des zweiten Paars 22.
  • Das zweite Paar 22 umfasst andererseits ein zweites Befestigungselement in Form eines fest mit dem Träger 3 verbundenen Plättchens 43, das mit einem kreisförmigen Loch 45 für die Aufnahme des Zapfens 41 versehen ist, das zu diesem Letzteren komplementär ist. Das kreisförmige Loch 45 ist im Wesentlichen auf der Achse Y, derart, dass dann, wenn der Zapfen 41 in dem kreisförmigen Loch 45 im Eingriff ist, wie in 1 gezeigt ist, das zweite Befestigungselementpaar 22 ein Traglager für ein Ende des Mechanismus 1 an der Karosserie des Fahrzeugs mit einem Freiheitsgrad bei der Rotation um die Querachse Y definiert.
  • Ähnlich wie für das erste Befestigungselementpaar 21 beschrieben worden ist und wie in 4 dargestellt ist, ist das Plättchen 43 mit einem nach außen umgebogenen Rand 47 geformt, der sich am Umfang des Lochs 45 erstreckt, um eine periphere Auflagefläche für den Zapfen 41 zu bilden, die größer als jene ist, die durch die Dicke des Plättchens 43 definiert ist.
  • Es ist festzustellen, dass das erste Befestigungselement des zweiten Paars 22 ähnlich wie jenes, das für das erste Paar 21 beschrieben worden ist, mit einem Kragen 49 versehen ist, der am Fußstück des Zapfens 41 ausgebildet ist, um den Eingriff dieses Letzteren in dem Loch 45 zu begrenzen.
  • Der Zapfen 41 ist aus einem Teil mit dem Kragen 49 geformt, wobei dieses Teil eine Muffe ist, die auf eine Auskragung 50 des Endes des Mechanismus aufgepresst ist. Die Muffe ist vorzugsweise aus einem Elastomermaterial wie etwa Kautschuk hergestellt und dafür ausgelegt, ein reibungsbedingtes Zurückhalten sicherzustellen, wenn der Zapfen 41 in dem Loch 45 im Eingriff ist. Diese Muffe ermöglicht außerdem, ein Spiel des Schwenkbereiches des Mechanismus 1 in Bezug auf die Achse des Lochs 45 zu erhalten, wenn der Zapfen 41 in dem Loch im Eingriff ist.
  • Aus dem bisher Dargestellten folgt, dass die Verbindungen, die durch das erste Paar 21 und das zweite Paar 22 Befestigungselemente definiert sind, dem Mechanismus eine Rotationsfreiheit und eine Translationsbewegungsfreiheit bieten, die durch die Kragen 39, 49 in Richtung der gemeinsamen Achse Y der Lager beschränkt ist.
  • Das dritte Paar Befestigungselemente 23 umfasst ein erstes Element 51, das mit dem Mechanismus 1 fest verbunden ist, und ein zweites Element 52 (2), das mit dem Träger 4 fest verbunden ist.
  • Wie in 2 zu sehen ist das zweite Element 52 im Wesentlichen aus einem zylindrischen Stift 54, der von dem Träger 4 vertikal nach oben vorsteht, und einem verbreiterten Kopf 56 am freien Ende des Stifts gebildet.
  • In dem dargestellten Beispiel ist der Kopf 56 kugelförmig, sodass er eine Gelenkkugel bildet.
  • Mit Bezug auf 5 und 6 werden jetzt das erste Befestigungselement 51 des dritten Paars 23 und seine Art des Eingriffs mit dem entsprechenden Befestigungselement 52 beschrieben.
  • Das erste Befestigungselement 51 umfasst einen Trägerblock 61 aus einem Elastomermaterial, beispielsweise aus Kautschuk, der auf der Platte 5 des Mechanismus 1 befestigt ist. Der Trägerblock 61 hat eine im Wesentlichen zylindrische Außenform mit einer Umfangsnut 63. Um die Befestigung des Trägerblocks 61 an der Platte 5 sicherzustellen, weist diese Letztere eine kreis förmige Bohrung auf, in welcher der Trägerblock 61 koaxial in Eingriff gelangt, wobei der Umfangsrand 65 dieser Bohrung mit Kraftaufwand mit der Umfangsnut 63 in Eingriff gebracht wird.
  • In einer (nicht dargestellten) Variante kann die Bohrung zur Befestigung des Trägerblocks 61 doppelkreisförmig sein, wobei ein erster Teil mit größerem Durchmesser für den axialen Eingriff des Blocks 61 vorgesehen ist und ein zweiter Teil mit kleinerem Durchmesser für das Blockieren durch den mit Kraft erlangten Eingriff des Blocks 61 vorgesehen ist. Die beiden Teile sind in seitlicher Richtung versetzt angeordnet und durch einen verengten Abschnitt miteinander verbunden.
  • Es ist festzustellen, dass der Trägerblock 61 in seinem unteren Teil im Inneren mit einer Auskehlung 66 ausgebildet ist, deren Boden dem Rand der Bohrung der Platte 5 zugewandt ist und sich in der Nähe dieser Bohrung erstreckt. Folglich definiert die Auskehlung 66 eine Schwächungsregion des Trägerblocks 61, die vorgesehen ist, um den Bruch dieses Letzteren bei einem Stoß auf den Mechanismus (insbesondere bei einem Zusammenstoß mit einem Fußgänger) sowie die Trennung des Mechanismus 1 und des Karosserieteils zu ermöglichen.
  • Das Element 51 umfasst außerdem eine starre Hülse 67, die koaxial im Inneren des Trägerblocks 61 befestigt ist. Beispielsweise kann die starre Hülse 67 aus Kunststoff sein, der im Inneren des Trägerblocks 61 nach einem Gusstück geformt worden ist.
  • Das Element 51 umfasst außerdem einen Ring 69, der am oberen Ende der Hülse 67 befestigt ist, wobei er die obere Öffnung dieser Letzteren teilweise verschließt.
  • Außerdem umfasst das Element 51 ein bewegliches Organ, das aus einer verformbaren Muffe 71 und einem Betätigungsknopf 73 gebildet ist. Die verformbare Muffe 71 umfasst in dem dargestellten Beispiel einen oberen, im Wesentlichen starren, röhrenförmigen Körper 75 und drei elastisch verformbare Klauen 77, die vom unteren Rand des röhrenförmigen Körpers 75 in Achsrichtung nach unten vorstehen. In seinem unteren Teil weist der röhrenförmige Körper 75 einen Umfangskragen 79 auf, der eine Schulter bildet.
  • Im Inneren weist der röhrenförmige Körper 75 an seinem unteren Ende eine Eindrückung 75A auf, die zu einer oberen Kalotte der Gelenkkugel 56 komplementär ist.
  • Der Betätigungsknopf 73 ist durch Einpressen eines zylindrischen Mittelteils 81 in den röhrenförmigen Körper 75 an der verformbaren Muffe 71 befestigt.
  • Die verformbare Muffe 71 ist so im Inneren der von dem Ring 69 bedeckten starren Hülse 67 angebracht, dass sie im Inneren der Hülse 67 axial gleiten kann. Der Betätigungsknopf 73 steht von der aus der starren Hülse 67 und dem Ring 69 gebildeten festen Baueinheit nach oben vor. Selbstverständlich ist der Außendurchmesser des röhrenförmigen Körpers 75 kleiner als jener der mittigen Bohrung des Rings 69, sodass der Körper 75 ungehindert axial durch diese mittige Bohrung gleiten kann. Das Gleiten der Muffe 71 in der Hülse 67 wird nach oben dadurch gestoppt, dass der Kragen 79 am Ring 69, am Umkreis der mittigen Bohrung, zur Anlage kommt.
  • Die elastischen Klauen 77 weisen ein Innenprofil, d. h. ein der Achse der Muffe zugewandetes Profil, auf, derart, dass eine Drehung dieses Profils um die Achse der Muffe eine Oberfläche erzeugt, die zu jener der Gelenkkugel 56 komplementär ist. Folglich hat jede Klaue 77 ein Profil, das auf Seiten des Körpers 75 gemäß einem Kreisbogen gerundet ist, der den gleichen Durchmesser wie die Gelenkkugel 56 hat, und weist auf Seiten ihres freien Endes einen Haken 82 bildenden Teil auf, der zur Achse der Muffe 71 gewandt radial vorsteht. Die elastischen Klauen 77 können folglich zwischen sich aufgrund der Komplementarität der Form die Gelenkkugel 56 aufnehmen und ihr Zurückhalten in Achsrichtung sicherstellen. In dieser Position kommt der obere Teil der Gelenkkugel 56 an der Eindrückung 75A des röhrenförmigen Körpers 75 zur Anlage, was das axiale Blockieren der Gelenkkugel 56 nach oben in Bezug auf die Muffe 71 sicherstellt, wie in 5 zu sehen ist.
  • Genauer gesagt weist das Innenprofil der elastischen Klauen 77 nacheinander vom unteren Ende des Körpers 75 zum freien Ende der Klauen 77 einen kreis bogenförmigen Teil 77A komplementär zur Gelenkkugel 56, einen linearen Teil 77B parallel zur Achse Z, der dem einen Haken 82 bildenden Teil entspricht, und einen linearen Endteil 77C, der mit dem Profil der anderen Klauen 77 einen nach außen weiter werdenden kegelstumpfförmigen Eingang der verformbaren Muffe 71 bildet, auf.
  • Es ist festzustellen, dass die Hülse 67 auf Seiten ihres unteren Endes ebenfalls einen kegelstumpfförmigen Innenabschnitt 83 aufweist, der im Gegenteil eine Verengung am unteren Ausgang der mittigen Bohrung der Hülse 67 definiert.
  • Wie in 5 dargestellt ist, stoßen die elastischen Klauen 77, wenn sie nicht verformt sind, mit ihren freien Enden an diesem Kegelstumpfabschnitt 83 der Innenwand der Hülse 67 an. Der Kegelstumpfabschnitt 83 definiert folglich mit dem freien Ende der elastischen Klauen 77 einen Anschlag für die Gleitbewegung der verformbaren Muffe 71 nach unten im Inneren der Hülse 67.
  • Das Element 51 ist mit einer axialen Feder 85 ausgerüstet, die so auf den röhrenförmigen Körper 75 gefädelt ist, dass sie einerseits am Kragen 79 und andererseits am Ring 69, am Umkreis der mittigen Bohrung, anliegt. Die Feder 85 sichert die Rückstellung der verformbaren Muffe 71 in die Position der Anlage am Kegelstumpfabschnitt 83.
  • Mit Bezug auf 5 und 7 bis 9 wird jetzt die Funktionsweise des dritten Paars 23 Befestigungselemente beschrieben, deren Aufbau vorher beschrieben worden ist.
  • Verriegelung (oder Verrastung)
  • Nach den bisherigen Ausführungen versteht sich, dass die Befestigungselemente 51, 52 durch elastisches Einrasten in Richtung einer vertikalen Rastachse Z funktionieren.
  • Außerdem versteht sich, dass der Elastomerblock 61 ermöglicht, einen erheblichen Achsversatz dieser Befestigungselemente 51, 52 zu kompensieren.
  • Außerdem ist nun festzustellen, dass die Drehachse, die durch die jeweils ein Lager bildenden Paare 21, 22 Befestigungselemente definiert ist, im Wesentlichen orthogonal zu der Einrastrichtung Z ist, die durch das dritte Paar 23 Befestigungselemente definiert ist.
  • 9 zeigt die Ruhestellung des ersten Elements 51 des Paars, wobei das erste Element 51 für einen Eingriff mit dem zweiten Element 52 bereit ist.
  • In dieser Stellung befindet sich das bewegliche Organ, das aus der verformbaren Muffe 71 und dem fest verbundenen Betätigungsknopf 73 gebildet ist, in seiner unteren Anlageposition in der starren Hülse 67. Die Muffe 71 ist durch die Feder 85 in diese Stellung vorbelastet, sodass die freien Enden der Klauen 77 in Anlage am Kegelstumpfabschnitt 83 der Hülse 67 gehalten werden.
  • Ausgehend von dieser Bereitschaftsstellung, die jener von 9 entspricht, verursacht der Eingriff des ersten Elements 51 mit der Gelenkkugel 56 des zweiten Elements 52 ein Gleiten der Muffe 71 im Inneren der starren Hülse 67 nach oben, gegen die Wirkung der Rückstellfeder 85. Wenn diese Gleitbewegung wegen der maximalen Kompression der Feder 85 und der Anlage des Kragens 79 beendet ist, verformen sich die Klauen 77 elastisch, wobei sie sich von der Achse Z weg spreizen und so den Eingriff der Gelenkkugel 56 mit der verformbaren Muffe 71 zulassen, bis die Klauen 77 über der Gelenkkugel 56 elastisch einrasten.
  • Eine Nachführung der Position des Mechanismus in Bezug auf die Karosserie ermöglicht die Entspannung der Rückstellfeder 85.
  • Nach der soeben beschriebenen Eingriffsphase gelangt das Paar Befestigungselemente in die Konfiguration der Verriegelung der zwei Befestigungselemente 51, 52, wie sie in 5 dargestellt ist.
  • In dieser Konfiguration ist die verformbare Muffe 71 in einer Position in der starren Hülse 67, die im Rahmen einer bestimmten Schwellenkraft das Trennen der zwei Befestigungselemente 51, 52 durch einen einfachen Zug verhindert.
  • Liegt keine auf den Knopf 73 einwirkende Betätigung zur Entriegelung vor, hat nämlich ein Zurückziehen des Elements 51 in Bezug auf das Element 62 das Bestreben, eine Verlagerung der freien Enden der Klauen 77 zu dem Abschnitt mit dem kleineren Durchmesser des Kegelstumpfabschnitts 83 und folglich ein Zusammendrängen in Richtung der Achse der freien Enden der Klauen 77 herbeizuführen. Eine solche Einwirkung hat eine Verstärkung der von den elastischen Klauen 77 auf die Gelenkkugel 56 ausgeübten Rückhaltekraft zur Folge.
  • Entriegelung und Demontage
  • Ausgehend von der in 5 dargestellten verriegelten Position muss eine Bedienungsperson, die die Verriegelungselemente 51, 52 demontieren möchte, am Betätigungsknopf 73 einen Zug nach oben ausüben, wie in 7 gezeigt ist.
  • Die der Kontur der Gelenkkugel 56 folgenden Klauen 77 verformen sich elastisch, wobei sie sich von der Achse Z weg spreizen. Ihre Verformung ist durch ihren Übergang in den zylindrischen Abschnitt der zentralen Bohrung der Hülse 67 möglich geworden. Anders ausgedrückt: Der Abstand der freien Enden der Klauen 77 ist nicht mehr durch den Kegelstumpfabschnitt 83 begrenzt.
  • Sobald die Gelenkkugel 56 von den Haken 82 freigegeben ist, kann die Bedienungsperson den Scheibenwischermechanismus nach oben ziehen, während sie gleichzeitig einen Zug am Verriegelungsknopf gegen das elastische Zurückstellen der Feder 85 aufrechterhält, um die Gelenkkugel 56 aus der verformbaren Muffe 71 und der starren Hülse 67 vollständig zu befreien.
  • Die beiden Befestigungselemente 51, 52 gelangen dann in die in 8 veranschaulichte Konfiguration.
  • Schließlich kann die Bedienungsperson ihre Zugkraft am Betätigungsknopf 73 verringern, sodass das bewegliche Organ 71, 73 in seine Ruhestellung zurückgebracht wird. Die am Ende dieser Phase erzielte Ruhestellung ist in 9 veranschaulicht.
  • Um eine Montage des Scheibenwischermechanismus 1 an einem Karosserieteil des Kraftfahrzeugs vorzunehmen, wobei der Mechanismus und der Karosserieteil mit einer Vorrichtung zum Positionieren und Befestigen wie zuvor beschrieben ausgerüstet sind, führt eine Bedienungsperson nacheinander die folgenden Arbeitsgänge durch:
    • – Sie bringt den Zapfen 41 in dem für diesen Zweck vorgesehenen kreisförmigen Loch 45 in Eingriff, um das zweite Paar 22 Befestigungselemente zusammenzufügen.
    • – Unter Ausnutzung des Spiels des Zapfens 41 in dem Loch 45, das durch die Elastizität der den Zapfen bildenden Elastomer-Muffe möglich ist, bringt sie den Zapfen 31 in dem Längsschlitz 35 in Eingriff, um das zweite Paar 21 zusammenzufügen, wobei die beiden Paare 21, 22 dann ein Lager für die Drehbewegung des Mechanismus 1 um die gemeinsame Achse Y bilden.
    • – Indem sie den Mechanismus 1 um die Drehachse Y schwenkt, die durch die zwei jeweils ein Lager bildenden Paare 21, 22 verwirklicht ist, bringt sie dann das Element 51 in die Rastposition auf dem zweiten Element 52 des Paars 23 und führt das Einrasten des ersten Elements 51 über dem zweiten Element 52 wie zuvor beschrieben im Wesentlichen in Richtung der Achse Z aus.
  • Die Vorrichtung, die den Gegenstand der Erfindung bildet, ist in dem Fall einer Anwendung auf die Befestigung eines Scheibenwischermechanismus an einem Karosserieteil des Fahrzeugs, einer besonders vorteilhaften Anwendung, beschrieben worden, sie kann jedoch allgemeiner auf die Befestigung von zwei beliebigen mechanischen Teilen angewendet werden.
  • Im Rahmen derselben Erfindung könnte eine Befestigungsvorrichtung vorgesehen werden, die mehr als ein durch elastisches Einrasten funktionierendes Paar vom Typ des ersten Paars Befestigungselemente umfasst, ob nun wenigstens ein Paar vorhanden ist, das ein Lager bildet, oder nicht.

Claims (10)

  1. Vorrichtung zum Positionieren und Befestigen eines ersten mechanischen Teils an einem zweiten mechanischen Teil, die wenigstens ein Paar (23) Befestigungselemente aufweist, das ein erstes Befestigungselement (51), das mit dem ersten mechanischen Teil (1) fest verbunden ist, und ein zweites Befestigungselement (52), das mit dem zweiten mechanischen Teil fest verbunden ist, umfasst und eine Verbindung durch elastisches Einrasten in einer ersten Richtung (Z) bildet, wobei das zweite Befestigungselement (52) des Paars (23) einen von dem zweiten mechanischen Teil vorstehenden Stift (54) und einen verbreiterten Kopf (56) am freien Ende des Stifts umfasst, während das erste Befestigungselement (51) des Paars (23) einen mit dem Mechanismus (1) fest verbundenen Block (61) aus einem Elastomermaterial umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Befestigungselement ein Organ zum Aufnehmen und Blockieren des Kopfes (56), der sich in dem Elastomerblock (61) befindet, umfasst und dass das Aufnahme- und Blockierungsorgan eine starre Hülse (67), die in dem Block (61) befestigt ist, und eine komplementäre, koaxiale, verformbare Muffe (71) umfasst, die in der Hülse (67) axial beweglich zwischen einer entriegelten Position, in der sich die Muffe (71) bei einer Eingriff- oder Rückzugbewegung des Kopfes (56) beliebig verformen kann, um ein Einschieben bzw. Herausziehen des Kopfes zuzulassen, und einer verriegelten Position, in der die Hülse (67) mit der Muffe (71) so zusammenwirkt, dass sie eine Verformung der Muffe, die für ein solches Herausziehen des Kopfes (56) genügt, verhindert, angebracht ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie außerdem zwei weitere Paare (21, 22) von Befestigungselementen umfasst, die Lager bilden, die dem ersten mechanischen Teil (1) eine Rotationsfreiheit in Bezug auf das zweite mechanische Teil längs derselben Achse (Y), die zu der Einrastrichtung (Z) im Wesentlichen senkrecht ist, bieten, und dass das erste Befestigungselement eines ersten (21) der zwei jeweils ein Lager bildenden Paare einen teilweise zylindrischen Zapfen (31) umfasst, der mit dem Scheibenwischer (1) an einem freien Ende eines Arms (9) dieses letzteren fest verbunden ist, während das zweite Befestigungselement desselben Paars (21) ein Befestigungsplättchen (33) umfasst, das mit dem Karosserieteil fest verbunden ist und in dem ein zu dem Zapfen (31) komplementärer Längsschlitz (35) mit einer seitlichen Öffnung für die Einführung des Zapfens ausgebildet ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Längsschlitz (35) in einer Richtung (X) erstreckt, die einerseits zur Einrastrichtung (Z) und andererseits zu der durch die Lager definierten Drehachse (Y) im Wesentlichen senkrecht ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Befestigungselement des zweiten (22) der zwei jeweils ein Lager bildenden Paare einen teilweise zylindrischen Zapfen (41) umfasst, der mit dem Scheibenwischermechanismus (1) an einem freien Ende eines Arms (9) dieses letzteren fest verbunden ist, während das zweite Befestigungselement desselben Paars (22) ein Befestigungsplättchen (43) umfasst, das mit dem Karosserieteil fest verbunden ist und in dem ein zu dem Zapfen (41) komplementäres kreisförmiges Loch (45) ausgebildet ist.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Kopf (56) eine Gelenkkugel ist.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahme- und Blockierungsorgan eine Feder (85) für die Rückstellung der verformbaren Muffe (71) in ihre verriegelte Position umfasst.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die verformbare Muffe (71) mit einem Betätigungsknopf (73) fest verbunden ist, auf den ein Benutzer zugreifen kann und der ermöglicht, die Muffe (71) aus ihrer verriegelten Position in ihre entriegelte Position zu verlagern.
  8. Kraftfahrzeuganordnung, die einen Kraftfahrzeug-Ausrüstungsgegenstand, ein Struktur- oder Karosserieteil des Kraftfahrzeugs und eine Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, mittels derer die Teile aneinander befestigt sind, umfasst.
  9. Anordnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Ausrüstungsgegenstand ein Scheibenwischermechanismus ist und das Struktur- oder Karosserieteil ein Karosserieabschnitt ist.
  10. Kraftfahrzeug, das eine Anordnung nach Anspruch 8 oder 9 umfasst.
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