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Gebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Mischvorrichtung, die ein schaumiges
flüssiges
Produkt bereitstellt. Insbesondere betrifft die Erfindung eine Mischvorrichtung
zum Mischen, Aufschäumen
und Ausgeben eines Getränks,
eine Kaffeemaschine, die mit einer solchen Mischvorrichtung versehen
ist, und die Verwendung der Mischvorrichtung.
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Genauer
gesagt, betrifft die vorliegende Erfindung eine Mischvorrichtung
gemäß des Oberbegriffs
des Anspruchs 1.
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Eine
Mischvorrichtung gemäß des Oberbegriffs
des Anspruchs 1 ist aus
WO 03/068039 im
Namen der Société des Produits
Nestlé S.A,
Schweiz bekannt.
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Hintergrund der Erfindung
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Espresso
und andere Kaffee- und Milchgetränke
werden häufig
durch Mischen eines Pulvers in Wasser zubereitet. Herkömmlich wird
dem Getränk Milchschaum
durch Dampfaufschäumung
zur Verfügung
gestellt.
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Mischvorrichtungen
sind zur schnelleren Zubereitung solcher Getränke und anderer Nahrungsmittel
durch Mischen einer pulverisierten Nahrungsmittelkomponente mit
einer Flüssigkeit,
wie Wasser bekannt. Diese Vorrichtungen führen typischerweise die pulverisierte
Komponente in das Wasser ein, das häufig tangential in die Mischkammer
gepumpt wird, um einen Wasserwirbel zu erzeugen, um das Pulver in
das Wasser zu mischen. Die Mischung wird dann einem Mischmechanismus
zugeführt – der auch
als Schlagmechanismus bezeichnet wird –, der üblicherweise eine rotierende
Platte ist. Die Platte belüftet
die Mischung und erzeugt Schaum. Die aufgeschäumte Mischung wird üblicherweise
in einen Behälter
zum Trinken ausgegeben.
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US-A-5,927,553 offenbart
zum Beispiel eine Misch- und Ausgabevorrichtung mit einer kreuzförmigen Aufschäumungsschaufel.
Es sind auch andere Formen von Aufschäumungsschaufeln bekannt.
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Zum
Beispiel verwenden Firmen wie Rhea und Zanussi Schlagvorrichtungen
mit einer axial kurzen Scheibe mit sehr steil geneigten Wänden. Andere
Schlagvorrichtungen weisen Rotoren mit unabhängigen Rampen auf, die sich
von einer im wesentlichen ebenen Platte erstrecken. Die bekannten
Vorrichtungen weisen im allgemeinen ihre größte Leistungsfähigkeit
bei der Zubereitung einer kleinen Gruppe von Produkten auf.
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EP 1,116,464 von Bravilor
offenbart eine Mischvorrichtung, die einen Motor
14 aufweist,
der mit einer Antriebswelle
15 versehen ist, die einen
Rotor
16,
17 trägt. Der Rotor besteht aus einer
kreisförmigen
Scheibe
16, die mit Rippen
17 versehen ist. Die
Rippen
17 sind an einer kreisförmigen Endfläche der
Scheibe
16 angeordnet und erstrecken sich von dieser Endfläche in axiale
Richtung. Wie sich die Rippen
17 exakt längs der
kreisförmigen
Endfläche
erstrecken, wird in
EP 1,116,464 weder
beschrieben noch gezeigt. Es wird nur eine Rippe in einer Seitenansicht
gezeigt. Diese Rippe scheint sich etwa diagonal über die kreisförmige Endfläche der
Scheibe
16 zu erstrecken. Die eine Rippe
17 ist
an ihren radialen äußeren Enden
in die Stromaufwärtsrichtung
verjüngt.
Der Produktaustrittskanal
11 aus
EP 1,116,464 ist auf der stromaufwärts gelegenen
Seite der Scheibe
16 radial neben den Rippen angeordnet.
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WO 03/068039 von Nestle
offenbart eine Mischvorrichtung gemäß des Oberbegriffs des Anspruchs
1. In dieser Mischvorrichtung besteht der Rotor im wesentlichen
aus einem sich verjüngenden, vorzugsweise
sich konisch verjüngenden
Rotorkörper,
der auf der sich verjüngenden
Rotorfläche
mit gewundenen, verhältnismäßig kleinen
und genau bemessenen Nuten versehen ist. Das Rotorgehäuse weist
eine entsprechende verjüngte
Innenfläche
auf, ist jedoch ein wenig größer, so
daß es
einen kleinen, genau definierten Spalt zwischen dem Gehäuse und der
verjüngten
Rotorfläche
gibt. Außerdem
gibt es auf der stromabwärts
gelegenen Seite des Rotors einen kleinen, genau definierten Spalt
zwischen der hinteren Fläche
des Rotors und dem Rotorgehäuse.
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Diese
genaue Form und genauen Abmessungen des Rotors und der in ihm vorgesehenen
Nuten sowie die genauen Abmessungen des Spalts liefern eine gute
Aufschäumung
und Belüftung,
die bei Pulverkaffee- und Milchgetränkemaschinen sehr wünschenswert
ist. Wenn die Drehzahl des Rotors ausreichend hoch ist, ist auch
die Zuverlässigkeit
dieser Mischvorrichtung langfristig sehr gut. Jedoch tritt bei Drehzahlen
des Rotors unter 10000 Umdrehungen pro Minute (U/min) eine Ablagerung
von ungelösten
oder teilweise gelösten
Komponenten am Rotor und Gehäuse
auf, wobei die Ablagerung zu einer Verstopfung der Spalte und Nuten
führt.
Diese Verstopfung ist in dieser Art von Vorrichtungen unerwünscht. Berücksichtigt
man, daß die
Abmessungen der Spalte und Nuten für optimale Ergebnisse sehr genaue
Anforderungen erfüllen
müssen,
ist diese bekannte Mischvorrichtung in ihrer Herstellung verhältnismäßig kostspielig
und für
eine Abnahme der Leistung im Fall einer Verstopfung anfällig.
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Es
gibt folglich offensichtlich einen Bedarf nach einer Mischvorrichtung,
insbesondere für
Fertiggetränkemaschinen,
mit einer sehr guten, wenn nicht verbesserten Aufschäumungs-
und Belüftungswirkung,
die weniger, vorzugsweise nicht für eine Abnahme der Leistung
infolge einer Verstopfung anfällig ist.
Die Aufgabe der Erfindung ist es, eine solche verbesserte Mischvorrichtung
bereitzustellen.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
Bereitstellung einer Mischvorrichtung nach Anspruch 1 gelöst. Ausgehend
von
WO 03/068039 , d.h. einer
Mischvorrichtung zur Belüftung
und Aufschäumung
eines Produkts, das eine flüssige
Komponente und mindestens eine weitere Komponente aufweist, die
aufweist:
- • einen
Rotor mit einer Drehachse und einer Umdrehungsfläche, die durch den Rotor bei
einer Drehung um seine Drehachse definiert wird, wobei sich die
Umdrehungsfläche
von einem ersten Achsenende zu einem zweiten Achsenende erstreckt, und
wobei das erste Achsenende bezüglich
des zweiten Achsenendes stromaufwärts angeordnet ist;
- • einen
Motor in einer Antriebsbeziehung mit dem Rotor zum Drehen des Rotors
um die Drehachse; und
- • einen
Produktaustrittskanal, der stromabwärts vom Rotor angeordnet und
zur Abgabe des belüfteten
und aufgeschäumten
Produkts der flüssigen und
mindestens einen weiteren Komponente eingerichtet ist;
wobei
der Rotor einen stromabwärts
gelegenen Teil und einen stromaufwärts gelegenen Teil aufweist;
wird
diese Aufgabe dadurch gelöst,
daß der stromabwärts gelegene
Teil einen Rotationskörper
mit einer ersten Endfläche,
die stromaufwärts weist,
einer zweiten Endfläche,
die stromabwärts weist,
und einer stromabwärts
gelegenen Rotationsfläche
aufweist, die in eine radiale Auswärtsrichtung weist;
daß der stromaufwärts gelegene
Teil eine stromaufwärts
gelegene Rotationsfläche
aufweist, die in eine radiale Auswärtsrichtung weist, wobei die
stromaufwärts
gelegene Rotationsfläche
mit Rippen versehen ist, die sich in axiale (A) und radiale (R)
Richtung erstrecken, wobei die Rippen radiale Kanten aufweisen,
die in eine radiale Auswärtsrichtung
weisen, wobei Kammern zwischen benachbarten Rippen, der ersten Endfläche und
der stromaufwärts
gelegenen Rotationsfläche
definiert sind; und
daß die
Umdrehungsfläche
durch die stromabwärts gelegene
Rotationsfläche
und die radialen Kanten der Rippen definiert ist.
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Durch
Bereitstellung der Kammern werden Räume geschaffen, in denen ungelöste oder
teilweise gelöste
Teilchen gelöst
werden können,
wobei die Auflösung
durch die Rippen erheblich unterstützt wird, die starke Turbulenzen
erzeugen. Außerdem wird
leicht Luft in diesen Kammern gefangen und durch die starken Turbulenzen
in die Flüssigkeit
geschlagen, was die Aufschäumungswirkung
erhöht.
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In
einer bevorzugten Weise ist die stromabwärts gelegene Rotationsfläche mit
Nuten versehen, die sich von der ersten zur zweiten Endfläche erstrecken.
Die starke Turbulenz, die durch die Rippen verursacht wird, breitet
sich folglich in den Nuten und zwischen dem Rotor und dem Rotorgehäuse aus.
Die starke Turbulenz wirkt folglich auch einer Ablagerung von Teilchen
auf dem Rotor und dem Rotorgehäuse stromabwärts von
den Rippen und Kammern entgegen. Vorzugsweise mündet in jede Kammer mindestens
eine der Nuten ein.
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Die
Kammern sind bezüglich
der Nuten verhältnismäßig groß. In axiale
Richtung betrachtet, ist die Durchgangsbreite (in mm2)
der Nuten, die in eine Kammer einmünden, kleiner als die Durchgangsbreite
(in mm2) dieser einen Kammer, ebenfalls
in axiale Richtung betrachtet. Diese (axiale) Durchgangsbreite der
Nuten (in mm2), die in eine Kammer einmünden, wird
zwischen 5 und 25% der (axialen) Durchgangsbreite (in mm2) der einen Kammer liegen. Anders ausgedrückt und
in tangentiale Richtung betrachtet, wird die Breite jeder Kammer
(in mm) größer als
die Breite (in mm) der Nuten sein, die in sie einmünden.
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Die
Nuten im stromabwärts
gelegenen Teil des Rotors dienen dazu, die Rotationsbewegung der Flüssigkeit
(die durch den stromaufwärts
gelegenen Teil des Rotors induziert wird) im Gang zu halten.
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Weitere
Tests mit der Erfindung offenbarten, daß als Folge der neuen und erfinderischen
Rotorgestaltung die Anforderungen bezüglich der Genauigkeit der Abmessungen
der Spalte, Nuten und des Rotors von sehr viel geringerer Bedeutung
als im Fall der Gestaltung aus
WO
03/068093 ist. Einerseits stellt dies eine leichtere Herstellung
bereit und andererseits reduziert es die Möglichkeit einer reduzierten Leistung,
falls eine gewisse Ablagerung von Teilchen stattfinden könnte. Mit
anderen Worten ist die Leistung des vorliegenden Mischers weniger
für negative Effekte
infolge einer Ablagerung von Teilchen anfällig.
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Um
Zentripetalkräfte
zur Aufschäumung
und Belüftung
auszunutzen, ist es vorteilhaft, wenn der Durchmesser der Umdrehungsfläche am ersten
Achsenende kleiner als der Durchmesser der Umdrehungsfläche am zweiten
Achsenende ist.
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Um
die Überleitung
des Produkts aus den Kammern in die Nuten und zur stromabwärts gelegenen
Seite des Rotors zu unterstützen,
ist es vorteilhaft, wenn sich die radialen Kanten der Rippen bezüglich der
Drehachse in Stromaufwärtsrichtung
verjüngen,
vorzugsweise konisch verjüngen.
Dies erzeugt eine Turbulenz, die längs der Rippen in Stromabwärtsrichtung
zunimmt.
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Um
den Transport des Produkts längs
des stromabwärts
gelegenen Teils des Rotors zu unterstützen und dort eine Abnahme
des Pegels der vorher erzeugten Turbulenz entgegenzuwirken, vorzugsweise
zu verhindern, ist es erfindungsgemäß vorteilhaft, wenn sich die
stromabwärts
gelegene Rotationsfläche
bezüglich
der Drehachse in Stromaufwärtsrichtung
verjüngt,
vorzugsweise konisch verjüngt.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung ist es vorteilhaft, wenn die stromaufwärts gelegene
Rotationsfläche
eine zylindrische Fläche ist.
Einerseits sorgt dies dafür,
daß die
Durchgangsbreite der Kammern in die axiale Stromabwärtsrichtung
zunimmt, während
dies andererseits eine leichtere Herstellung bereitstellt.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung ist es bezüglich
einer leichteren Herstellung des Rotors vorteilhaft, wenn sich die
Rippen im wesentlichen genau in axiale Richtung und/oder im wesentlichen
genau in radiale Richtung erstrecken.
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Um
das Zerbrechen größerer fester
Teilchen beim Eintritt in die Kammern des Rotors zu unterstützen, sowie
die Turbulenzwirkungen zu verbessern, ist es erfindungsgemäß vorteilhaft,
wenn die Rippen eine abgerundete stromaufwärts gelegene Kante aufweisen.
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Gemäß noch einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung ist es vorteilhaft, wenn die axiale Länge des
stromaufwärts
gelege nen Teils und die axiale Länge
des stromabwärts
gelegenen Teils etwa dieselben sind. Je länger der stromabwärts gelegene Teil
sein wird, je einheitlicher werden die Luftblasen werden. Jedoch
werden auch die Zutaten und Luft um so besser in der Flüssigkeit
gelöst,
je länger
der stromaufwärts
gelegene Teil ist. Wenn man die begrenzte Länge berücksichtigt, die für den Rotor
zur Verfügung
steht, führt
dies zu dem Kompromiß,
beiden Teilen etwa dieselbe Länge
zu geben.
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Hinsichtlich
Merkmalen und Vorteilen der vorliegenden Erfindung, die ähnlich oder
identisch zur Vorrichtung aus
WO
03/068039 sind, wird auf die Beschreibung von
WO 03/068039 Bezug genommen, insbesondere,
jedoch nicht ausschließlich
auf die Seiten 2 und 3 von
WO
03/068039 .
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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1 ist
eine schematische perspektivische Ansicht eines Rotors für den Zweck,
einige Ausdrücke
zu definieren, die in Anspruch 1 verwendet werden;
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2 ist
eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Rotors;
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3 ist
eine perspektivische Ansicht einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung, die einen Rotor gemäß 2 aufweist;
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4 ist
eine Querschnittsansicht der Ausführungsform der 3;
und
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5 ist
eine Ansicht mit aufgelösten
Einzelteilen der Ausführungsform
der 3.
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Detaillierte Beschreibung der Zeichnungen,
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1 erläutert mit
einer perspektivischen und schematischen Ansicht einige der Ausdrücke, die
im Anspruch 1 verwendet werden. 1 zeigt
einen Rotor 1, der als Beispiel die Form einer rechteckigen
Platte aufweist. Dieser Rotor 1 ist um eine Drehachse 2 drehbar.
Der Rotor 1 weist eine radiale Außenkante 3 auf. Wenn
man den Rotor 1 um seine Drehachse 2 dreht, wird
die Außenkante 3 eine
Rotationskontur 4 beschreiben, die in diesem Beispiel zylindrisch
sein wird. Diese Rotationskontur 4 wird als „die Umdrehungsfläche, die
durch den Rotor bei der Drehung um seine Drehachse definiert wird", kurz „die Umdrehungsfläche" bezeichnet. Diese „Umdrehungsfläche" ist folglich hauptsächlich eine
darstellende oder hypothetische Fläche im mathematischen Sinn.
Falls der Rotor zum Beispiel ein Zylinder mit der Drehachse wäre, die
mit der Zylinderachse zusammenfällt,
würde die
zylindrische Außenfläche dieses Zylinders
mit seiner „Umdrehungsfläche" zusammenfallen.
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Weiter
auf 1 bezugnehmend, erstreckt sich die Umdrehungsfläche 4 zwischen
einem ersten Achsenende 5 und einem zweiten Achsenende 6.
Vorausgesetzt, das erste Achsenende 5 weist in eine Stromaufwärtsrichtung,
ist das erste Achsenende 5 bezüglich des zweiten Achsenendes
stromaufwärts angeordnet,
und der Rotor kann in einen stromaufwärts gelegenen Teil 7 und
stromabwärts
gelegenen Teil 8 unterteilt werden. Entsprechend ist die
Außenkante 3 in
einen stromaufwärts
gelegenen Teil 3b und einen stromabwärts gelegenen Teil 3a unterteilt.
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Weiter
zeigt in 1 ein Pfeil A die axiale Richtung
an (der Pfeil A zeigt in die Stromabwärtsrichtung), zeigt ein Pfeil
R die radiale Richtung an (der Pfeil zeigt in die radiale Auswärtsrichtung),
und zeigt ein Pfeil T die tangentiale Richtung an.
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2 zeigt
einen erfindungsgemäßen Rotor. Die
Ausdrücke,
die in 1 erläutert
werden, werden in 2 durch dieselbe Bezugsziffer
angezeigt, die um 100 erhöht
ist. Der gesamte Rotor wird durch 101 angezeigt. Die Bezugsziffer 104 ist
weggelassen worden, um die Übersichtlichkeit
der 2 nicht zu stören.
Es wird jedoch klar sein, daß im
Fall der 2 die Umdrehungsfläche eine
konische Fläche ist,
die durch die sich verjüngenden
Flächenteile 103a und
sich verjüngenden
Kanten 103b definiert wird.
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Der
Rotor 101 weist einen stromabwärts gelegenen Teil 108 und
einen stromaufwärts
gelegenen Teil 107 auf.
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Der
stromabwärts
gelegene Teil 108 ist ein Rotationskörper 109. Der Rotationskörper 109 weist eine
erste Endfläche 110,
die stromaufwärts
weist (entgegengesetzt zum Pfeil A), eine zweite Endfläche 106,
die stromabwärts
weist (in die Richtung des Pfeils A), und eine stromabwärts gelegene
Rotationsfläche 103a auf.
Die stromabwärts
gelegene Rotationsfläche 103a weist
in radiale Auswärtsrichtung
und erstreckt sich von der ersten Endfläche 110 zur zweiten
Endfläche 106.
In diesem Fall entspricht die zweite Endfläche 106 dem sogenannten
zweiten Achsenende des Rotors 101.
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Der
stromaufwärts
gelegene Teil 107 weist eine stromaufwärts gelegene Rotationsfläche 112 auf.
Diese stromaufwärts
gelegene Rotationsfläche 112 weist
in radiale Auswärtsrichtung
(Pfeil R in 1). Die stromaufwärts gelegene
Rotationsfläche 112 ist
mit Rippen 113 versehen. Die Rippen 113 erstrecken
sich in radiale Richtung und in axiale Richtung, d.h. die Ausdehnung
der Rippen weist eine radiale sowie eine axiale Komponente auf.
Die Ausdehnung der Rippen kann folglich auch eine tangentiale Komponente
(Richtung des Pfeils T) aufweisen, die größer als null ist. In der gezeigten
Ausführungsform ist
die tangentiale Komponente der Ausdehnung der Rippen null, so daß sich die
Rippen 113 genau in axiale und genau in radiale Richtung
erstrecken.
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Es
werden Kammern 114 zwischen benachbarten Rippen 113,
der ersten Endfläche 110 des
Rotationskörpers 9 und
der stromaufwärts
gelegenen Rotationsfläche 112 definiert.
Diese Kammern 114 sind in die radiale Auswärtsrichtung
(Pfeil R) und in die Stromaufwärtsrichtung
(entgegengesetzt zum Pfeil A) offen.
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Jede
Kammer 114 ist über
mindestens eine Nut 111 mit der stromabwärts gelegenen
Seite 106 des Rotationskörpers 109 verbunden.
Diese Nuten 111 sind in der stromabwärts gelegenen Rotationsfläche 103a vorgesehen.
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Die
Umdrehungsfläche
(die nicht mit einer Bezugsziffer angezeigt wird, vergleiche jedoch
Bezugsziffer 4 in 1) des Rotors 101 wird
durch die stromabwärts
gelegene Rotationsfläche 103a und die
radialen Kanten 103b der Rippen 113 definiert.
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In
der Ausführungsform
der 2 verjüngen sich
sowohl die stromabwärts
gelegene Rotationsfläche 103a als
auch die radialen Kanten 103b der Rippen 113 bezüglich der
Drehachse. Da in dieser Ausführungsform
beide Verjüngungen
einen im wesentlichen konstanten Verjüngungswinkel aufweisen (im Fall
der Rotationsfläche 103a wird
dieser Verjüngungswinkel
auch als Flächenwinkel
bezeichnet), ist die Umdrehungsfläche dieses Rotors 101 im
wesentlichen konisch. Es wird jedoch angemerkt, daß beide Verjüngungen
auch unterschiedlich sein können;
daß die
radialen Kanten 103b und/oder die Rotationsfläche 103a auch
nicht verjüngt
sein können;
und daß die
radialen Kanten 103b und/oder die Rotationsfläche 103a auch
eine nicht konstante Verjüngung
aufweisen können
(d.h. die Verjüngung
folgt einer gekrümmten
Linie).
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Im
nächstfolgenden
wird ein erfindungsgemäßer Rotor
101 in
Bezug auf eine erfindungsgemäße Mischvorrichtung
erläutert
(die einen solchen Rotor aufweist), die in
3–
5 gezeigt
wird. Mit einigen Ausnahmen, wie dem Rotor, ist die Ausführungsform
der Erfindung, die in
3–
5 gezeigt wird,
mit der Mischvorrichtung identisch, die in
WO 03/068039 beschrieben wird. Diese
WO 03/068039 ist in dieser
Hinsicht vollständig
durch Verweis aufgenommen. Obwohl die Ausführungsform der Erfindung gemäß der
3–
5 eine
bevorzugte Ausführungsform
ist, wird klar sein, daß der
Rahmen dieser Erfindung durch die Ansprüche und nicht durch die bevorzugte
Ausführungsform
definiert wird.
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Bezugnehmend
auf die 3 und 4, ist eine
bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung eine Mischvorrichtung 10, die einen Eingangsbehälter 12 aufweist.
Der Eingangsbehälter 12 weist
einen Beckenabschnitt 14 mit einem tangentialen Einlaß 16 zum
Zuführen
einer Flüssigkeit
unter Druck auf. Es ist vorzugsweise ein automatisch gesteuertes
Ventil vorgesehen, um den Flüssigkeitsfluß in den
Eingangsbehälter 12 zu
steuern. Die Flüssigkeit
wird durch den Einlaß mit
einer Geschwindigkeit eingeleitet, die so ausgewählt wird, daß eine Wirbelströmung, vorzugsweise
im wesentlichen ein Wasserwirbeleffekt erzeugt wird.
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Eine
Komponente, die mit der Flüssigkeit
gemischt werden soll, vorzugsweise eine pulverisierte Nahrungsmittelsubstanz,
wird in einen Pulvereinlaß 18 eingeführt, der
vorzugsweise eine Öffnung
auf der Oberseite des Beckenabschnitts 14 aufweist. Das Pulver
kann mit der Hand oder automatisch durch eine Pulverquelle zugeführt werden,
die vorzugsweise über
der Vorrichtung 10 angeordnet ist. Die Pulverquelle weist
vorzugsweise einen Dosiermechanismus, wie eine Dosierschnecke auf,
um automatisch eine vorgegebene Menge Pulver in den Eingangsbehälter 12 zu
dosieren. Es erstreckt sich eine Umkantung 20 um das Innere
des Pulvereinlasses 18, die in den Beckenabschnitt 14 vorsteht,
um zu verhindern, daß die
wirbelnde Flüssigkeit
aus dem Eingangsbehälter 12 durch
dessen Oberseite austritt. Es wird ein Sog auf eine Ausflußöffnung 21 ausgeübt, die
mit der Unterseite der Umkantung 20 verbunden ist, um jedes
verspritzte Material abzusaugen. Der Pulvereinlaß ist ausreichend groß, um das
darin gegossene Pulver aufzunehmen und außerdem eine ausreichende Menge
Luft zum Mischen mit der Flüssigkeit und
der Komponente aufzunehmen.
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In
der gezeigten Ausführungsform
ist ein Verengungsabschnitt 22 des Eingangsbehälters 12 unter
dem Beckenabschnitt 14 angeordnet. Der Verengungsabschnitt 22 weist
vorzugsweise einen engeren Durchmesser als der Beckenabschnitt 14 auf
und weist eine Verengungsöffnung 24 auf,
die an einer lateralen Seite angeordnet ist, wie in 2 gezeigt. Der
Verengungsabschnitt 22 ist vorzugsweise im allgemeinen
koaxial mit dem Beckenabschnitt 14 und verengt sich im
wesentlichen gleichmäßig längs der Achse
des Beckenabschnitts 14. Dies verbessert den Flüssigkeitsfluß darin
und reduziert jedes Einfangen von Pul ver. Vorzugsweise weist ein Übergang
zwischen dem Beckenabschnitt 14 und dem Verengungsabschnitt 22 im
Querschnitt eine Biegung 25 nach innen auf, der sich ein
schräger
Abschnitt 27 anschließt,
dem sich eine Biegung 29 nach außen anschließt.
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Bezugnehmend
auf die 4 und 5, steht
eine Rotoranordnung vorzugsweise an der Verengungsöffnung 24 mit
dem Eingangsbehälter 14 in Flüssigkeitsverbindung.
Die Rotoranordnung weist einen Rotor 101 auf. Ein Motor 30 treibt
eine Rotorwelle 32 an, die den Rotor 101 so antreibt,
daß der Motor 30 den
Rotor an und um die Drehachse 102 der Rotorachse 34 antreibt,
die auch als die Rotorachse bezeichnet wird. Es ist vorzugsweise
eine Motorsteuereinrichtung vorgesehen, um den Betrieb und die Drehzahl
des Motors 30 zu steuern.
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Der
bevorzugte Rotor 101 weist eine konische Umdrehungsfläche 104 auf.
Die konische Umdrehungsfläche 104 weist
vorzugsweise bezüglich der
Rotorachse 102 nach außen
und kann einen im wesentlichen geraden Querschnitt aufweisen, wie
in der gezeigten Ausführungsform,
oder kann einen gekrümmten
Querschnitt mit einem Verjüngungswinkel aufweisen,
der längs
der axialen Länge
des Rotors 101 variiert. Die Umdrehungsfläche erstreckt
sich in der gezeigten Ausführungsform
unter einem Flächenwinkel 42 zur
Rotorachse 102. Der Flächenwinkel 42 ist
ein Durchschnittswinkel zwischen einem ersten und zweiten Achsenende 105, 106,
und die Umdrehungsfläche 104 ist
vorzugsweise um ihren Umfang zwischen den Achsenenden 105, 106 im
wesentlichen stetig. Der Winkel kann sich jenseits der Achsenenden 105, 106 ändern. Der
Flächenwinkel 42 liegt
vorzugsweise etwa zwischen 5° und
85°, bevorzugter
etwa zwischen 10° und
45°, noch
bevorzugter etwa zwischen 15° und
35°, und
am bevorzugtesten etwa zwischen 20° und 30°.
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Die
bevorzugte Umdrehungsfläche 104 erstreckt
sich im wesentlichen zwischen den ersten und zweiten Achsenenden 105, 106.
Da die Umdrehungsfläche 104 konisch
oder verjüngt
ist, weist das erste Achsenende 105 einen kleineren Durchmesser als das
zweite Achsenende 106 auf. Das erste Achsenende 105 weist
vorzugsweise zum Inneren des Eingangsbehälters 12, wobei das
zweite Achsenende 106 auf einer gegenüberliegenden Seite der Umdrehungsfläche 104 angeordnet
ist. In der bevorzugten Ausführungsform
ist der Durchmesser des zweiten Achsenendes 106 mindestens
etwa 10% größer als
der Durchmesser des ersten Achsenendes 105. Bevorzugter
beträgt
der Durchmesser des zweiten Achsenendes etwa zwischen 1,25 und 2,5
mal die Größe des Durchmessers
des ersten Achsenendes. Die Umdrehungsfläche 104 weist vorzugsweise
eine axiale Länge
von etwa zwischen einem Viertel und dem Doppelten der Größe des Durchmessers
des ersten Achsenendes auf. In einer Ausführungsform beträgt der Durchmesser
des ersten Achsenendes etwa zwischen 13 und 25 mm, und der Durchmesser des
zweiten Achsenendes beträgt
etwa zwischen 30 und 35 mm, mit einer axialen Länge zwischen den Achsenenden
zwischen etwa 10 und 25 mm. Der Durchmesser des Rotors, einschließlich der
Achsenenden wird vorzugsweise zum weitesten Punkt an der Stelle
gemessen, die längs
der Achse 102 gemessen wird. Folglich wird der Durchmesser
eines Rotors mit Vorsprüngen,
wie den Rippen 113, zur Spitze der Vorsprünge gemessen.
Die Nuten 111 an der Umdrehungsfläche sind in der bevorzugten
Ausführungsform
nicht tiefer als etwa 6 mm.
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Die
Umdrehungsfläche 104 weist
vorzugsweise einen Flächeninhalt
von mindestens etwa 800 mm2 und bevorzugter
mindestens etwa 100 mm2, und vorzugsweise
höchstens
etwa 3000 mm2 und bevorzugter höchstens
etwa 2000 mm2 auf. Am bevorzugtesten liegt
der Flächeninhalt
zwischen etwa 1000 und 1200 mm2. Dieser
Flächeninhalt
wird berechnet, wobei die Querschnitte der Fläche als kreisförmig angenommen
werden und der Durchmesser des Rotors an den relevanten Achsenabschnitten
wie oben beschrieben erhalten wird.
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Zusätzlich befinden
sich in der gezeigten Ausführungsform
die Achsenenden 105, 106 an den äußersten
Enden des kegelstumpfförmigen
Rotors 101. In anderen Ausführungsformen können sich
die Achsenenden 105, 106 entfernt von den Enden
des Rotors befinden. In einer Ausführungsform ist das erste, kleinere
Achsenende 105 so definiert, daß es sich an dem Abschnitt
des verjüngten
Rotors befindet, wo der Durchmesser mindestens etwa 13 mm annimmt.
Folglich weist diese Ausführungsform
eine Umdrehungsfläche
auf, die von der Stelle auf dem Rotor gemessen wird, wo der Durchmesser
mindestens etwa 13 mm annimmt. Diese alternative Ausführungsform
kann außerdem
einen zweiten Flächenabschnitt
des Rotors aufweisen, der sich in die Richtung weg vom zweiten Achsenende
erstreckt, und der stetig sein kann und der benachbarten Umdrehungsfläche folgen
kann. Der zweite Flächenabschnitt
kann sich zum am weitesten stromaufwärts gelegenen Ende des Rotors
erstrecken. In einer anderen Ausführungsform wird der Flächenabschnitt
von der Stelle auf dem Rotor gemessen, wo der Durchmesser mindestens
etwa 20 mm annimmt, und in noch einer anderen Ausführungsform
wird er von der Stelle auf dem Rotor gemessen, wo der Durchmesser
mindestens etwa 25 mm annimmt.
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In
der bevorzugten Ausführungsform
weist die zweite oder hintere Rotorfläche 48 vorzugsweise einen
ausgesparten Abschnitt 50 auf, der von der Vorderfläche 44 in
eine entgegengesetzte Richtung weist. In den Zeichnungen sind die
ersten 44 und zweiten 48 Rotorflächen an
den ersten und zweiten Achsenenden 105, 106 angeordnet.
In der beschriebenen alternativen Ausführungsform, in der eine oder beide
Achsenenden 105, 106 vom Ende des Rotors selbst
entfernt angeordnet sind, sind eine oder beide Achsenenden bzw.
Rotorflächen
ebenfalls entfernt voneinander angeordnet.
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Der
Rotor 101 ist in einem Rotorgehäuse 52 angeordnet,
das in der gezeigten Ausführungsform ein
integraler Teil eines einheitlichen Aufbaus mit dem Eingangsbehälter 12 ist.
Das bevorzugte Rotorgehäuse 52 weist
eine innere Gehäusefläche 54 mit einer
Form auf, die im wesentlichen der Umdrehungsfläche 104 entspricht.
Es ist ein Scherspalt 56 zwischen der Gehäusefläche 54 und
der Umdrehungsfläche 104 definiert,
der eine Breite aufweist, die so ausgewählt ist, daß sie eine ausreichende Durchflußgeschwindigkeit
und Energieübertragung auf
die Mischung für
eine erwünschte
Aufschäumwirkung
aufweist.
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Gemessen
in eine Richtung senkrecht zur Rotorachse 102 beträgt der Scherspalt 56 vorzugsweise
mindestens etwa 1,5 mm, bevorzugter mindestens etwa 1,8 mm, und
am bevorzugtesten mindestens 2 mm. Gemessen in diese Richtung beträgt der Scherspalt 56 vorzugsweise
höchstens
etwa 3 mm und bevorzugter höchstens
etwa 2,5 mm. In einer Ausführungsform
beträgt
der Scherspalt etwa 2–2,5 mm,
wie 2,25 mm. Die konische Form der Umdrehungsfläche 104 stellt einen
langen Scherspalt 56 zur Einwirkung auf die flüssige Mischung
bereit, während eine
Pumpwirkung bereitgestellt wird, und ohne daß ein extrem großer Radius
benötigt
wird.
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Wie
in 2 und 5 gezeigt, definiert die stromabwärts gelegene
Fläche 103a vorzugsweise mehrere
abgerundete Nuten 111, die sich zwischen den ersten 110 und
zweiten 106 Endflächen
erstrecken. Die bevorzugten Nuten 111 könnten gewunden sein, so daß sie längs der
axialen Länge
des Rotors spiralförmig
verlaufen, jedoch erstrecken sie sich in der gezeigten Ausführungsform
ohne Drehung in die axiale Richtung. Die Nuten 111 der
vorliegenden Ausführungsform
sind etwa zwischen 0,5 und 3 mm tief. Die Nuten 111 sind
vorzugsweise so eingerichtet und bemessen, daß sie die damit zusammenhängende Bewegung
der Flüssigkeit
im Gang halten. Unterdessen dient der Scherspalt 56 zwischen
dem Rotor und dem Gehäuse
dazu, den Luftblasen im Schaum eine einheitlichere Größe zu geben,
indem die größeren Blasen
aufgebrochen werden und aus ihnen kleinere Blasen erzeugt werden.
Die einheitlichere Größe der Luftblasen
gibt dem Schaum ein bauchiges Aussehen, und die kleinere Größe ergibt
eine bessere Stabilität.
Im Fall der gewundenen Nuten 111 kann der Motor 30 den
Rotor 101 in oder gegen die Richtung der Nuten 111 drehen,
abhängig
vom erwünschten Pump-
und Aufschäumeffekt.
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Jedoch
auch im Fall von nicht gewundenen Nuten 111 kann der Motor
den Rotor in zwei entgegengesetzte Richtungen drehen.
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Ein
Wandelement
57, das eine Rückwand
58 aufweist,
ist hinter dem Rotor angeordnet, wobei es dem zweiten Achsenende
106 und
der hinteren Rotorfläche
48 gegenüberliegt.
Wie in
WO 03/068039 kann
die Rückwand
58 Vorsprünge aufweisen,
die vorzugsweise mindestens eine Rippe bilden, die zum Rotor
101 vorsteht.
Jedoch im Gegensatz zu
WO 03/068039 kann
die Rückwand
58 infolge
der vorliegenden Rotorgestaltung auch ohne Vorsprünge sein.
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Der
Rotor 101 ist vorzugsweise vom Wandelement 57 beabstandet.
In der bevorzugten Ausführungsform
ist das zweite Achsenende 106 des Rotors 101 vom
Wandelement 57 mit einem Abstand 90 von mindestens
etwa 1,5 mm, bevorzugter mindestens etwa 2 mm, und am bevorzugtesten
mindestens etwa 3 mm beabstandet. Der Abstand zwischen dem Rotor 101 und
dem Wandelement beträgt
vorzugsweise höchstens
etwa 8 mm, bevorzugter höchstens
etwa 6 mm, und am bevorzugtesten höchstens etwa 5 mm. Eine praktische
Ausführungsform
weist nahe der Mitte einen Abstand von etwa 2,5 mm und nahe der
Außenkante
der zweiten Endfläche 106 von
etwa 4 mm auf.
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Um
einen ausreichenden Raum für
die gemischte und aufgeschäumte
Flüssigkeit
bereitzustellen, um die Mischvorrichtung zu verlassen, weist die Rückwand 58 vorzugsweise
einen größeren Außendurchmesser
als der Rotor 101 auf, vorzugsweise mindestens etwa 20%
größer und
bevorzugter mindestens etwa 30% größer, und ferner vorzugsweise höchstens
etwa 60% größer, und
bevorzugter höchstens
etwa 40% größer. Zum
Beispiel kann der Durchmesser der Rückwand 58 etwa 37,5%
größer als
der Durchmesser des zweiten Achsenendes des Rotors sein. Der Außendurchmesser
der Rückwand 58 der bevorzugten
Ausführungsform
beträgt
mindestens etwa 40 mm und höchstens
etwa 60 mm.
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Eine
Produktaustrittsröhre 72 ist
stromabwärts
vom Rotor 101 und der Rückwand 58 angeordnet
und ist angeordnet, die auf geschäumte
Flüssigkeitsmischung
auszugeben. Die Produktaustrittsröhre 72 wird als ein
integraler Teil des einheitlichen Aufbaus mit dem Eingangsbehälter 12 gezeigt.
Die Produktaustrittsröhre 72 weist
vorzugsweise einen Kanal mit einem Durchmesser auf, der gemäß des Endprodukts
ausgewählt
wird, das ausgegeben werden soll. Die bevorzugte Produktaustrittsröhre 72 weist
für Ausführungsformen,
die dazu bestimmt sind, mehrere unterschiedliche Milch- und Kaffeegetränke zuzubereiten,
einen Innendurchmesser von etwa zwischen 2 mm und 8 mm auf. Ausführungsformen,
die hauptsächlich
für Kaffee
bestimmt sind, weisen vorzugsweise eine Produktaustrittsröhre 72 mit
einem Innendurchmesser von etwa zwischen 2 mm und 5 mm auf, und
in Ausführungsformen,
die hauptsächlich
für Milch
bestimmt sind, liegt der Innendurchmesser vorzugsweise zwischen
etwa 4 mm und 8 mm. Der Durchmesser der Produktaustrittsröhre 72 wird so
ausgewählt,
daß die
gewünschte
Pumpleistung aus dem Rotor 101 erhalten wird. Eine Erhöhung des Durchmessers
des Kanals ermöglicht
einen schnelleren Strom, während
eine Senkung des Durchmessers mehr Gegendruck liefert, um die flüssige Mischung
für eine
längere
Zeit in der Rotoranordnung und Eingangskammer 12 zu zurückzuhalten.
In Ausführungsformen,
die für
Milch- und Kaffeegetränke verwendet
werden, beträgt
der Innendurchmesser der Austrittsröhre 72 erfindungsgemäß zwischen
4 mm und 6 mm. Eine Austrittsröhre 72 mit
einem Innendurchmesser, der kleiner als 2 mm ist, hat den Nachteil,
daß die
Eigenschaften der Materialien, die verwendet werden, um die Röhre herzustellen,
(mit abnehmenden Durchmesser) zunehmend beginnen, Auswirkungen auf
die Flüssigkeit
zu haben. Diese könnt
dazu führen,
daß die
Flüssigkeit
als Folge von zum Beispiel adhäsiven,
kohäsiven,
hydrophoben und hydrophilen Eigenschaften nicht durch die Austrittsröhre gehen
will.
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Im
Gebrauch wird die Flüssigkeit
durch den tangentialen Einlaß 16 tangential
in den Eingangsbehälter 12 eingeleitet.
In der bevorzugten Ausführungsform
weist die Flüssigkeit
Wasser auf, und die Durchflußgeschwindigkeit
liegt etwa zwischen 3 ml/s und 30 ml/s, bevorzugter etwa zwischen
5 ml/s und 15 ml/s, und am bevorzugtesten etwa zwischen 9 ml/s und
12 ml/s. Zu der Zeit, zu der der Wasserstrom in den Eingangsbehälter 12 begonnen
wird, oder vorzugsweise danach wird eine pulverisierte Nahrungsmittelkomponente,
wie ein pulverisiertes Kaffeeprodukt und/oder Milchpulver durch
den Pulvereinlaß 18 in
das Wasser dosiert. Vorzugsweise beginnt die Pulverdosierung mindestens
etwa 0,1 s, nachdem die Wasserdosierung beginnt, und bevorzugter
mindestens etwa 0,3 s später,
und vorzugsweise höchstens etwa
3 s später,
und bevorzugter höchstens
etwa 1,0 s später.
Vorzugsweise wird das Wasser weiter in den Eingangsbehälter 12 eingeleitet,
bis die Pulverdosierung gestoppt wird, und vorzugsweise höchstens etwa
8 s, nachdem die Pulverdosierung endet, und bevorzugter höchstens
etwa 3 s später,
und vorzugsweise mindestens etwa 1,0 s später.
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Das
Wasser und das Pulver beginnen, in der Wirbelströmung im Eingangsbehälter 12 gemischt
zu werden, der den Verengungsabschnitt 22 aufweist. Der
Rotor 101 wird durch den Motor 30 mit einer Geschwindigkeit
gedreht, die ausreicht, um die Mischung zur Produktaustrittsröhre 72 zu
pumpen und um den erwünschten
Aufschäum-
und Belüftungseffekt
zu erzeugen. Der Rotor 12 saugt zur Beimischung in die
Mischung Luft an. Die Gestaltung und der Ort der Rückwand 58 bezüglich des
Rotors 101 setzen den Aufschäumeffekt fort, wobei die Effizienz der
Vorrichtung erhöht
wird. Die Drehung des Rotors 101 und die Form der Rückwand 58 hindert
zentrifugal das flüssige
Produkt daran, sich hinter dem Rotor anzusammeln. Die Geschwindigkeit
des Rotors 101 ist vorzugsweise variabel, um eine Geschwindigkeitsauswahl
zu ermöglichen,
um den gewünschten Energiebetrag
an die Mischung abzugeben, um die gewünschte Aufschäumung zu
erhalten. Um Produkte mit bestimmten Qualitäten zu erhalten, wird die Drehzahl
des Rotors 101 während
der Zubereitung eines einzelnen Produkts zwischen zwei oder mehreren
Drehzahlen verändert.
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Die
Vorrichtung 10 liefert eine sehr spezifische Energieableitung,
um Milchschaum zu erzeugen und eine mäßig niedrige spezifische Energieableitung,
um eine hochqualitative Kaffee-Crema
in derselben Einheit zu erhalten. Das aufgeschäumte Produkt wird dann durch
die Produktaustrittsröhre 72 ausgegeben.
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Es
ist festgestellt worden, daß um
einem authentischen Qualitätsmilchschaum
zu erzeugen, wenn Milchpulver in einem Getränkausgabegerät verwendet
wird, die spezifische Energieableitung über etwa 1 J/g des Produkts
liegen sollte, das Milchpulver und Wasser zusammen enthält. Authentischer Milchschaum,
wie er in der vorliegenden Anmeldung bezeichnet wird, ist ein aufgeschäumtes Produkt
mit einem im Vergleich zum Volumen der Flüssigkeit mindestens gleichen
Volumen Milchschaum. Der Milchschaum im Produkt mit authentischem
Milchschaum weist vorzugsweise eine Dichte von etwa zwischen 50
mg/l und 300 mg/l auf. Ein authentischer Cappuccino kann mit der
Vorrichtung der vorliegenden Erfindung hergestellt werden, der ein
Volumen aufweist, das durch etwa 1/3 Kaffee, etwa 1/3 aufgeschäumtem Milchschaum
und etwa 1/3 Milch gebildet wird, die nach der Aufschäumung flüssig blieb.
Der bevorzugte Milchbruchteil im authentischen Cappuccino weist
ein Volumen auf, das mindestens so groß wie das Volumen des Flüssigkeitsanteils
ist. Der Schaum der aufgeschäumten
Milch im fertig zubereiteten Getränkeprodukt ist vorzugsweise
stabil, wobei mindestens etwa 2/3 des Schaumvolumens nach 10 Minuten übrigbleiben.
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Die
Energieableitung der Vorrichtung kann gesteuert werden, indem der
Scherspalt, die Rotordrehzahl und die Produktdurchflußgeschwindigkeit eingestellt
werden, obwohl diese Quantitäten
unabhängig
sind. Eine Reduzierung des Scherspalts, eine Erhöhung der Rotordrehzahl und
eine Abnahme der Durchflußgeschwindigkeit
wird eine höhere
Energieableitung liefern. Die bevorzugte Durchflußgeschwindigkeit
liegt zwischen mindestens etwa 5 g/s und bis zu etwa 30 g/s, und
bevorzugter mindestens etwa 8 g/s und bis zu etwa 15 g/s. Wenn die
Größe des Spalts reduziert
wird, werden die Durchflußgeschwindigkeiten
entsprechend reduziert und die Luftmenge, die in den Spalt gesogen
wird, wird ebenso reduziert, wobei die Aufschäumung und Belüftung reduziert
werden, und die Reibung erhöht
wird. Wenn die Drehzahl (d.h. „U/min") erhöht wird,
werden die Geräusche
und Kosten der Maschine ebenso zunehmen.
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Die
oben beschrieben Ausführungsformen ermöglichen
eine Vorrichtung mit kompakter Größe und mit einer erwünschten
Durchflußgeschwindigkeit zur
Zubereitung individueller Getränke,
die bereitgestellt werden sollen, ohne daß extrem hohen Rotordrehzahlen,
wie über
etwa 30000 U/min erforderlich sind. Die bevorzugte Drehzahl, die
für aufgeschäumten Kaffee
oder Milchschaum verwendet wird, liegt zwischen 10000 und 30000
U/min, am bevorzugtesten zwischen 10000 und 25000 U/min.
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Jedoch
gibt es auch im Bereich unter 10000 U/min verglichen mit Vorrichtungen
des Stands der Technik, die mit denselben Rotordrehzahlen unter 10000
U/min betrieben werden, eine verbesserte Leistung mit guten Aufschäumergebnissen.
Bezüglich
des Stands der Technik werden gute Ergebnisse mit Rotordrehzahlen
ab 3000 U/min, vorzugsweise ab 5000 U/min, bevorzugter ab 7500 U/min,
jedoch immer noch unter oder bei 10000 U/min erhalten.
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Die
erfindungsgemäße Rotorgestaltung
ermöglicht
es zum Beispiel, eine Vorrichtung gemäß
WO 03/068039 zu betreiben, die bei
niedrigen Rotordrehzahlen betrieben werden soll (d.h. niedrige U/min),
ohne ihre Zuverlässigkeit
zu senken.
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Indem
die Rippen am stromaufwärts
gelegenen Teil des Rotors hergestellt werden (d.h. dem Teil, wo
die Heißwasser/Zutaten-Mischung, die aus
dem obigen Eingangsbehälter 12 kommt,
in die Rotoranordnung eintritt), werden (kleine) Kammern 112 ermöglicht,
wo ungelöste
größere Zutatenteilchen
eintreten können,
ohne die Bewegung des Rotors zu blockieren oder irgendeinen anderen
Schaden anzurichten. Dies ermöglicht
es folglich auch, daß gröbere Zutaten
(Komponenten) verwendet werden. In den Kammern 112 kann
außerdem
Luft eingeschlossen werden, die, wenn sich der Rotor dreht, in die
Heißwasser-Zutaten-Mischung
geschlagen wird, so daß der
Aufschäumvorgang
verbessert wird.
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Wenn
sie mit ausreichend hoher Drehzahl gedreht werden, erzeugen die
Rippen 112 eine größere Turbulenz,
die einen Kontakt zwischen dem Wasser und den ungelösten Zutaten
(Komponenten) erzwingt. In der Praxis erstreckt sich diese größere Turbulenz
nicht nur über
den stromaufwärts
gelegenen Teil des Rotors, sondern umfaßt auch den stromabwärts gelegenen
Teil (umfaßt
folglich im wesentlichen den gesamten Rotor), die es erzwingt, daß die gesamten
Zutaten gelöst
werden, bevor sie am Rotor haften können. Falls ungelöste oder
teilweise gelöste Zutaten
immer noch an der Fläche
des Rotors oder an der Innenseite der Rotorkammer haften, werden diese
haftenden Zutaten durch die heftige Bewegung des Wassers entfernt.
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Die
verbesserte Gestaltung des Rotors macht auch – wie Experimente zeigen – die Abmessungen,
die in
WO 03/068039 angegeben
sind, weniger kritisch.
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Während veranschaulichende
Ausführungsformen
der Erfindung hierin offenbart werden, wird erkannt werden, daß zahlreiche
Modifikationen und andere Ausführungsformen
durch Fachleute ausgedacht werden können. Daher wird es sich verstehen, daß die beigefügten Ansprüche dazu
bestimmt sind, alle solchen Modifikationen und Ausführungsformen abzudecken,
die in den Rahmen der vorliegenden Erfindung kommen, die durch die
beigefügten
Ansprüche
definiert ist.