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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung
zur Bereitstellung von Mobilgerät-Mobilgerät-Videofähigkeit
für ein
Netz. Insbesondere richtet sich diese Entwicklung auf ein System,
das die Übertragung
von Videodaten von einer Mobilstation (z. B. einem drahtlosen Telefon)
zu einer anderen Mobilstation (z. B. einem anderen drahtlosen Telefon)
erreicht hat, hierin als Video zwischen Mobilstationen bezeichnet.
Auch stellt sie Benutzersteuerung der Übertragung zur Berücksichtigung
der Prioritäten
des gerufenen Teilnehmers bezüglich
des Empfangs der Daten bereit.
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Während sich
die Erfindung besonders auf die Technik der Videoübertragung
zwischen Mobilstationen richtet und daher unter spezifischer Bezugnahme
darauf beschrieben wird, ist erkenntlich, daß die Erfindung Nützlichkeit
auf anderen Gebieten und in anderen Anwendungen besitzen kann. Beispielsweise
kann die Erfindung an andere Datenübertragungen zwischen Mobilstationen
angepaßt
und darin benutzt werden.
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Als
Hintergrund ist Videofähigkeit
zwischen Mobilstationen mit Benutzersteuerung gegenwärtig auf
dem Markt nicht bekannt. Es bestehen natürlich Systeme, die die Aufzeichnung
von Video und Übertragung
der Videodaten zu einer Website zur nachfolgenden Betrachtung ermöglichen.
Diese Systeme bieten jedoch keine Videofähigkeit zwischen Mobilstationen
und solche Systeme ermöglichen
auch nicht die gewünschte
Benutzersteuerung. Andere Systeme auf dem Markt erlauben die Übermittlung von
Standbildern von einem Mobilsystem zu einem anderen. Diese Systeme
ermöglichen
jedoch nicht die gewünschte
Benutzersteuerung. Auch umfassen diese Systeme kein Streaming von
Videodaten sondern nur Standbilddaten.
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Die
britische Patentanmeldung
(GB) 2,338,150A bezieht sich auf ein Sprach-/Videokonferenzsystem.
Diese Schrift bezieht sich jedoch auf Konferenzschaltung und trifft
keine Vorsorge für
ausreichende Benutzersteuerung von Videodaten.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein System zur Bereitstellung von
Videofähigkeit
zwischen Mobilstationen für
ein Netz, das die oben erwähnten Schwierigkeiten
und sonstige löst.
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KURZE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
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Durch
die vorliegende Erfindung wird ein Verfahren und eine Vorrichtung
zur Bereitstellung von Videofähigkeit
zwischen Mobilstationen für
ein Netz realisiert.
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In
einem Aspekt der Erfindung umfaßt
das System ein Ruferkennungsmodul zum Erkennen, daß ein Ruf
von einer ersten Mobilstation zu einer zweiten Mobilstation Videodaten
enthält
und wenn die Videodaten gegenwärtig
sind, Validieren, daß die zweite
Mobilstation zum Empfangen der Videodaten fähig ist und Bestimmen einer
Abgabepriorität
für die zweite
Mobilstation, ein Speichermodul, in dem die Videodaten gespeichert
werden können,
ein Ansagemodul zum selekiven Auffordern der zweiten Mobilstation
auf Grundlage der Abgabepriorität,
wenn die zweite Mobilstation validiert ist, Empfangen einer Antwort
auf die Aufforderung von der zweiten Mobilstation und selektiven
Weiterleiten der Antwort, und ein Steuerungsmodul zum Speichern
der Videodaten im Speichermodul bei Erkennung, Empfangen der Antwort
vom Ansagemodul und auf Grundlage der Antwort Durchführen von
mindestens einem von Unterhalten der Videodaten im Speichermodul,
Löschen der
Videodaten aus dem Speichermodul und Weiterleiten der Videodaten
zur zweiten Mobilstation.
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In
einem weiteren Aspekt der Erfindung validiert das Ruferkennungsmodul
die zweite Mobilstation durch Durchführung einer Nachschlageoperation an
einer Mobilteilnehmerdatenbank.
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In
einem weiteren Aspekt der Erfindung ist das Speichermodul ein Durchlaufpuffer.
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In
einem weiteren Aspekt der Erfindung umfaßt die Aufforderung einen Rufton.
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In
einem weiteren Aspekt der Erfindung umfaßt die Aufforderung eine Ansage.
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In
einem weiteren Aspekt der Erfindung umfaßt die Antwort mindestens eines
einer Abweisung der Videodaten, einer Anforderung der sofortigen
Abgabe der Videodaten und einer Anforderung der verzögerten Abgabe
der Videodaten.
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In
einem weiteren Aspekt der Erfindung ist ein Rufeinleitungsmodul
tätig zum
Einleiten auf Grundlage der Abgabepriorität eines nachfolgenden Anrufs
der zweiten Mobilstation zum selektiven Auffordern auf Grundlage
der Abgabepriorität
der zweiten Mobilstation, wenn die zweite Mobilstation validiert
ist, Empfangen der Antwort auf die Aufforderung von der zweiten
Mobilstation und selektiven Weiterleiten der Antwort zum Steuerungsmodul.
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In
einem weiteren Aspekt der Erfindung stellt das Ansagemodul ein Signal
für die
erste Mobilstation bereit, daß Abgabe
blockiert wird, wenn das Ruferkennungsmodul die zweite Mobilstation
nicht validiert.
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In
einem weiteren Aspekt der Erfindung löscht das Steuerungsmodul die
Videodaten aus dem Speichermodul, wenn das Ruferkennungsmodul die zweite
Mobilstation nicht validiert.
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In
einem weiteren Aspekt der Erfindung umfaßt das Verfahren Erkennen,
daß ein
Ruf von der ersten Mobilstation zur zweiten Mobilstation die Videodaten
enthält,
wenn die Videodaten gegenwärtig sind,
Validieren, daß die
zweite Mobilstation zum Empfangen der Videodaten fähig ist
und Bestimmen einer Abgabepriorität für die zweite Mobilstation, Speichern
der Videodaten in einem Speichermodul, selektives Auffordern auf
Grundlage der Abgabepriorität
der zweiten Mobilstation, wenn die zweite Mobilstation validiert
ist, Empfangen einer Antwort auf die Aufforderung von der zweiten
Mobilstation, und auf Grundlage der Antwort Durchführen mindestens
eines von Unterhalten der Videodaten im Speichermodul, Löschen der
Videodaten aus dem Speichermodul und Weiterleiten der Videodaten
zur zweiten Mobilstation.
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In
einem weiteren Aspekt der Erfindung umfaßt das Validieren der zweiten
Mobilstation Durchführen
einer Nachschlageoperation an einer Mobilteilnehmerdatenbank.
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In
einem weiteren Aspekt der Erfindung umfaßt das Auffordern Bereitstellung
eines Klingeltons.
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In
einem weiteren Aspekt der Erfindung umfaßt die Aufforderung Bereitstellung
einer Ansage.
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In
einem weiteren Aspekt der Erfindung umfaßt die Antwort Einleiten mindestens
einem einer Abweisung der Videodaten, einer Anforderung der sofortigen
Abgabe der Videodaten und einer Anforderung der verzögerten Abgabe
der Videodaten.
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In
einem weiteren Aspekt der Erfindung umfaßt das Verfahren weiterhin
Einleiten auf Grundlage der Abgabepriorität eines nachfolgenden Anrufs
der zweiten Mobilstation, selektives Auffordern auf Grundlage der
Abgabepriorität
der zweiten Mobilstation, wenn die zweite Mobilstation validiert
ist, Empfangen der Antwort auf die Aufforderung von der zweiten
Mobilstation, und selektives Weiterleiten der Antwort zum Steuerungsmodul.
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In
einem weiteren Aspekt der Erfindung umfaßt das Verfahren weiterhin
Bereitstellung eines Signals für
die erste Mobilstation, daß Abgabe
blockiert wird, wenn die zweite Mobilstation nicht validiert ist.
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In
einem weiteren Aspekt der Erfindung umfaßt das Verfahren weiterhin
Löschen
der Videodaten aus dem Speichermodul, wenn die zweite Mobilstation
nicht validiert ist.
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In
einem weiteren Aspekt der Erfindung umfaßt das System Mittel zum Erkennen,
daß ein
Ruf von einer ersten Mobilstation zu einer zweiten Mobilstation
Videodaten enthält,
Mittel zum Validieren, daß die
zweite Mobilstation zum Empfangen der Videodaten fähig ist
und Bestimmen einer Abgabepriorität für die zweite Mobilstation,
Mittel zum Speichern der Videodaten in einem Speichermodul, Mittel
zum selektiven Auffordern der zweiten Mobilstation, wenn die zweite
Mobilstation validiert ist, Mittel zum Empfangen einer Antwort auf
die Aufforderung von der zweiten Mobilstation und Mittel zum Durchführen auf Grundlage
der Antwort mindestens eines von Unterhalten der Videodaten im Speichermodul,
Löschen der
Videodaten aus dem Speichermodul und Weiterleiten der Videodaten
zur zweiten Mobilstation.
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In
einem weiteren Aspekt der Erfindung umfaßt die Antwort mindestens eines
von Abweisen der Videodaten, eine Anforderung zur sofortigen Abgabe der
Videodaten und ein Anforderung zur verzögerten Abgabe der Videodaten.
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In
einem weiteren Aspekt der Erfindung umfaßt das System weiterhin Mittel
zum Einleiten auf Grundlage der Abgabepriorität eines nachfolgenden Anrufs
der zweiten Mobilstation, Mittel zum selektiven Auffordern auf Grundlage
der Abgabepriorität
der zweiten Mobilstation, wenn die zweite Mobilstation validiert
ist, Mittel zum Empfangen der Antwort auf die Aufforderung von der
zweiten Mobilstation und Mittel zum selektiven Weiterleiten der
Antwort zum Steuerungsmodul.
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In
einem weiteren Aspekt der Erfindung umfaßt das System weiterhin Mittel
zum Bereitstellen eines Signals für die erste Mobilstation, daß Abgabe blockiert
wird, wenn die zweite Mobilstation nicht validiert ist.
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In
einem weiteren Aspekt der Erfindung umfaßt das System weiterhin Mittel
zum Löschen
der Videodaten aus dem Speichermodul, wenn die zweite Mobilstation
nicht validiert ist.
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Weitere
Möglichkeiten
der Anwendbarkeit der vorliegenden Erfindung werden aus der unten
gebotenen ausführlichen
Beschreibung offenbar werden. Es versteht sich jedoch, daß die ausführliche Beschreibung
und spezifische Beispiele, obwohl sie bevorzugte Ausführungsformen
der Erfindung anzeigen, nur zu Erläuterungszwecken gegeben werden, da
dem Fachmann verschiedene Änderungen
und Abänderungen
im Sinn und Rahmen der Erfindung offenbar werden werden.
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BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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Die
vorliegende Erfindung besteht aus dem Aufbau, der Anordnung und
der Kombination der verschiedenen Teile der Vorrichtung und Schritten
des Verfahrens, wodurch die in Betracht gezogenen Aufgaben erfüllt werden,
wie hiernach ausführlicher
aufgeführt,
spezifisch in den Ansprüchen
hervorgehoben und in den beiliegenden Zeichnungen dargestellt, in
denen:
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1 eine
erläuternde
Ansicht eines beispielhaften Netzes ist, in dem die vorliegende
Erfindung aufgenommen werden kann;
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2 eine
erläuternde
Ansicht einer Datenbank gemäß der vorliegenden
Erfindung ist;
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3 ein
Blockschaltbild einer beispielhaften Mobilvermittlungsstelle (MSC)
gemäß der vorliegenden
Erfindung ist;
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4 ein
Flußdiagramm
eines beispielhaften Verfahrens gemäß der vorliegenden Erfindung ist;
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5 ein
Verbindungsablauf- oder -folgediagramm beispielhafter Merkmale der
vorliegenden Erfindung ist;
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6 ein
Verbindungsablauf- oder -folgediagramm beispielhafter Merkmale der
vorliegenden Erfindung ist;
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7 ein
Verbindungsablauf- oder -folgediagramm beispielhafter Merkmale der
vorliegenden Erfindung ist; und
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8 ein
Verbindungsablauf- oder -folgediagramm beispielhafter Merkmale der
vorliegenden Erfindung ist;
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AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN
AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Nunmehr
auf die Zeichnungen Bezug nehmend, in denen die Darstellungen nur
Zwecken der Erläuterung
der bevorzugten Ausführungsformen
der Erfindung dienen und nicht Zwecken der Begrenzung derselben,
bietet die 1 eine Ansicht eines Gesamtsystems,
in dem die vorliegende Erfindung aufgenommen werden kann. Nach der Darstellung
enthält
ein Netz 10 eine durch die Bezugsziffer 12 identifizierte
Mobilstation Nr. 1, die einen Videoruf an ein öffentliches Wählnetz (PSTN – Public
Switched Telephone Network) 14 übermittelt. Obwohl dies nicht
besonders dargestellt ist, bedeutet dies die Übermittlung des Rufs durch
verschiedene drahtlose Netzkomponenten, ehe er tatsächlich durch
das öffentliche
Wählnetz
(PSTN) 14 übertragen
wird. Was dargestellt ist, ist natürlich nur ein Beispiel. In
anderen Ausführungsformen
könnte
die Mobilstation 12 einzig in drahtlosen Netzen kommunizieren.
So wie es dargestellt ist, ist jedoch das öffentliche Wählnetz (PSTN) 14 mit
einer Mobilvermittlungsstelle (MSC – Mobile Switching Center) 16 verbunden,
die mit einer Basisstation 18 kommuniziert. In der dargestellten Konfiguration übermittelt
die Basisstation 18 eine Videobild-Warnung und einen nachfolgenden
Videoruf der durch Bezugsziffer 20 identifizierten Mobilstation Nr.
2. In einer beispielhaften Ausführungsform
der Erfindung steht eine Mobilteilnehmerdatenbank 22 ebenfalls
in Verbindung mit der Mobilvermittlungsstelle (MSC) 16.
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Bedeutsamerweise
wird wie in 1 gezeigt durch die vorliegende
Erfindung eine Videofähigkeit zwischen
Mobilstationen für
das Netz 10 bereitgestellt. Es tut dies unter Verwendung
einiger Bauelemente, die dargestellt und in der Technik wohlbekannt
sind und andere ausgewählte
Bauelemente, die zur Implementierung der Erfindung Abänderung enthalten.
Insbesondere enthält
die Mobilteilnehmerdatenbank 22 mindestens ein zusätzliches
Datenfeld zur Identifizierung von Benutzern, die an der Videofähigkeit
zwischen Mobilstationen der vorliegenden Erfindung teilnehmen. Diese
Abänderung
kann durch einfaches Hinzufügen
eines Feldes oder von Feldern zu der bereits bestehenden Datenbank
implementiert werden, wobei eine Markierung gesetzt oder rückgesetzt
werden kann, um eine Teilnahme an Videomerkmalen zwischen Mobilstationen
anzuzeigen.
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Weitere
Informationen können
ebenfalls in zusätzlichen
Feldern der Datenbank gespeichert oder durch von der Mobilteilnehmerdatenbank
erhaltene Informationen (z. B. einen Zeiger zu einer weiteren Datenbank)
zugänglich
sein, um eine wirksame Implementierung des Systems zu ermöglichen.
Beispielsweise können
diese weiteren Informationen Spezifikationen über die Mobilstation des Teilnehmers
(z. B. Videofähigkeit)
oder Informationen über die
Abgabeprioritäten
der Teilnehmer (z. B. sofort, verzögert, blockiert oder bedingt)
einschließen.
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Auf
diese Weise wird die Mobilteilnehmerdatenbank Formen annehmen, die
in der Technik wohlbekannt sind, mit den oben angeführten Abänderungen.
Zum Erleichtern der Erläuterung
ist in 2 eine beispielhafte Ansicht der Teilnehmerdatenbank 22 dargestellt.
Nach der Darstellung enthält
die Datenbank 22 ein Teilnehmeridentifikationsfeld 22-1,
ein Teilnehmerdatenfeld 22-2, ein videoaktiviertes Datenfeld 22-3 und
ein Prioritätsdatenfeld 22-4.
Natürlich
wird die Datenbank 22 typischerweise andere Datenfelder
aufweisen, die nicht gezeigt, aber in der Technik bekannt sind.
Zusätzlich
wird die eigentliche Form von in den dargestellten Feldern gespeicherten Daten
von Anwendung zu Anwendung unterschiedlich sein. Beispielsweise
können
die Dateneinträge "JA" und "NEIN" in Wirklichkeit
die Form von einer Markierung "setzen" oder "rücksetzen" annehmen. Die Anzeige "VERZÖGERT" kann die Form eines sonstigen
maschinenlesbaren Codes annehmen. Die Daten des Teilnehmeridentifikationsfeldes
können Formen
annehmen, die wohlbekannt sind, oder sonstige.
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Zusätzlich enthält die Mobilvermittlungsstelle 16 Abänderungen.
In dieser Hinsicht enthält
die Mobilvermittlungsstelle (MSC) 16, nunmehr auf 3 Bezug
nehmend, ein Videoruferkennungsmodul 30, ein Ansagemodul 32,
ein Steuerungsmodul 34, ein Rufeinleitungsmodul 36 und
ein Videospeichermodul 38.
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Es
ist zu bemerken, daß die
identifizierten Modulen diejenigen sind, die zum Implementieren der
vorliegenden Erfindung zugefügt
oder abgeändert
sind. Der Fachmann wird verstehen, daß die Mobilvermittlungsstelle
(MSC) 16 verschiedene andere (nicht gezeigte) Bauelemente
enthält,
die die Funktionsfähigkeit
der Mobilvermittlungsstelle (MSC) 16 bereitstellen und
die in der Technik wohlbekannt sind.
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Weiterhin
versteht es sich, daß die
vorliegende Erfindung auch in einem System implementiert werden
kann, das keine Mobilvermittlungsstelle (MSC) per se aufweist. In
einem solchen Fall könnten Abänderungen ähnlich den
hier besprochenen für
die Mobilvermittlungsstelle (MSC) 16 an einem Netzelement
mit ähnlicher
Vermittlungsverantwortung durchgeführt werden.
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Hinsichtlich
der in 3 identifizierten Bauelemente, deren Funktionen
und Wechselwirkungen ausführlicher
in Verbindung mit 4–8 beschrieben
werden, ist das Videoruferkennungsmodul 30 zur Erkennung
von Videorufen von Mobilstationen und zur Bestimmung des Zustandes
des gerufenen Teilnehmers vorgesehen. Die Erkennung der Gegenwart
eines Rufs mit Videodaten wird auf bekannte Weisen erreicht. Vom
Videoruferkennungsmodul 30 wird die Aufgabe der Bestimmung
des Zustandes des gerufenen Teilnehmers durch Abfrage der Mobilteilnehmerdatenbank 22 bewirkt,
um zu bestimmen, ob der gerufene Teilnehmer am Videodienst zwischen Mobilstationen
teilnimmt (z. B. Zugreifen auf das Teilnehmeridentifikationsdatenfeld 22-1 und
das Teilnehmerdatenfeld 22-2) und eine videofähige Mobilstation aufweist
(z. B. Zugreifen auf das Datenfeldvideo aktiviert 22-3).
Die Abgabeprioritäten
des gerufenen Teilnehmers werden ebenfalls durch das Ruferkennungsmodul 30 durch
Verwendung einer Abfrage der Mobilteilnehmerdatenbank 22 bestimmt
(z. B. Prioritätsdatenfeld 22-4).
Der Zustand des gerufenen Teilnehmers kann ebenfalls durch Implementieren zusätzlicher
Schritte des Aufforderns des gerufenen Teilnehmers durch Verwendung
des Ansagemoduls 32 bestimmt werden. Beim Auffordern des
gerufenen Teilnehmers bzw. der Mobilstation 20 kann die
Ansagesoftware die Mobilstation anrufen oder telefonieren und eine
Nachricht abspielen. Auch empfängt
das Ansagemodul 32 die Antwort auf alle Aufforderungen und
sendet diese Informationen weiter zu den entsprechenden Modulen
in der Mobilvermittlungsstelle (MSC) 16. Verfahren zur
Erzeugung und Übertragung
von Ansagen und Bearbeitung der Antworten sind wohlbekannt.
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Vom
Videospeichermodul 38 werden Videodaten gespeichert, die
die Videorufe umfassen, die durch das Videoruferkennungsmodul 30 empfangen werden.
Das Videospeichermodul 38 ist vorzugsweise ein Durchlaufpuffer,
der die Videorufe bei Erkennung durch das Videoruferkennungsmodul 30 speichert.
Die letztendliche Behandlung des gespeicherten Videos wird durch
den Zustand des gerufenen Teilnehmers und die Abgabepriorität des gerufenen Teilnehmers
bestimmt. Diese Prioritäten
werden durch das Steuerungsmodul 34 ausgeführt, das
das gespeicherte Video als Antwort auf die Antworten des gerufenen
Teilnehmers bzw. Mobiltelefon 20 steuert.
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Auch
wird ein Rufeinleitungsmodul 36 bereitgestellt. Dieses
Modul bewirkt die Einleitung nachfolgender Anrufe des Mobiltelefons 20 bzw.
des gerufenen Teilnehmers, sollte die Abgabepriorität des gerufenen
Teilnehmers die Speicherung und Weiterleitung des Videos zu einem
späteren
Zeitpunkt sein. Rufeinleitungsverfahren sind in der Technik wohlbekannt.
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Nunmehr
auf 4 Bezug nehmend ist ein beispielhaftes Verfahren
gemäß der vorliegenden
Erfindung dargestellt. Nach der Darstellung beginnt das Verfahren 300 mit
dem Empfang einer Videorufanforderung von der Mobilstation 12 zur
Mobilstation 20 (Schritt 302) durch das Netz bzw.
die Mobilvermittlungsstelle (MSC) 16. Der Videoruf wird
dann natürlich
unter Verwendung bekannter Verfahren durch das Videoruferkennungsmodul 30 erkannt.
Auch wird angenommen, daß wenn
die Mobilstation 12 Videodaten überträgt, sie an einem entsprechenden
Dienst dafür
auf entsprechende Weisen mit geeigneter Berechtigung teilnimmt.
An dieser Stelle wird von der MSC das entsprechende Heimatregister
oder Besucherregister 22 abgefragt, um den Standort der
Mobilstation 20 zu bestimmen und entsprechende Abfragen
der Teilnehmerdatenbank 22 zu tätigen (Schritt 304).
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Als
nächstes
wird vom Videoruferkennungsmodul 30 die Mobilteilnehmerdatenbank 22 abgefragt,
um zu bestimmen, ob der gerufene Teilnehmer, d. h. die Mobilstation 20,
videofähig
ist und an dem entsprechenden Dienst teilnimmt (Schritt 306).
Wie oben bemerkt wird für
diese Bestimmung auf die der Datenbank hinzugefügten entsprechenden neuen Felder
zugegriffen. Wenn bestimmt wird, daß die gerufene Mobilstation
nicht videofähig
ist und/oder der gerufene Teilnehmer nicht an dem entsprechenden Dienst
teilnimmt, wird der Ruf verweigert und eine entsprechende Nachricht
wird zur Mobilstation 12 zurückgeleitet. Wenn die Mobilstation 20 jedoch
zum Empfangen des Videorufs fähig
ist, wird die Mobilteilnehmerdatenbank auch abgefragt, um die Videodatenabgabepriorität des Eigentümers der
Mobilstation 20 zu bestimmen (Schritt 310), und
die Videodaten werden im Videospeichermodul 38 gespeichert.
Es wird wiederum auf die entsprechenden neuen Felder (z. B. 22-2, 22-3 und 22-4)
der Datenbank 22 (2) zugegriffen.
Auf Grundlage dieser Bestimmung wird der Ruf verweigert und die
Videodaten werden aus dem Videospeichermodul 38 gelöscht (Schritt 308), wenn
die Kundenpriorität
die "Blockierung" des Rufs ist (Schritt 308).
Wenn die Benutzerpriorität
anzeigt, daß eine
solche Handlung zu unternehmen ist, werden die Videodaten sofort
aus dem Videospeichermodul 38 zur Mobilstation 20 übertragen
(Schritt 314). Wenn die Benutzerpriorität die Verzögerung der Übertragung von Videodaten zur
Mobilstation 20 ist, bleiben die Videodaten im Videospeichermodul 38 gespeichert
und werden später über das
Rufeinleitungsmodul 36 übertragen
(Schritt 312).
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Es
ist zu bemerken, daß die 4 nur
ein Beispiel eines Verfahrens gemäß der vorliegenden Erfindung
darstellt. In dieser Hinsicht gibt es Variationen. Beispielsweise
könnte
eine Benutzerpriorität
für Abgabe "bedingt" sein (wie in Verbindung
mit 8 beschrieben wird). In diesem Fall würde der
Benutzer der Mobilstation 20 aufgefordert werden, dessen
Abgabepriorität
(z. B. blockieren, verzögern,
sofortig) für jeden
Videoruf bereitzustellen.
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Für ein vollständigeres
Verständnis
der Merkmale der Erfindung wird eine Anzahl beispielhafter Szenarios
in Verbindung mit den Verbindungsablauf- oder -folgediagrammen der 5–8 beschrieben.
In dieser Hinsicht zeigt ein Verbindungsablauf 400, nunmehr
auf 5 Bezug nehmend, eine Situation, wo ein Ruf blockiert
ist, da der gerufene Teilnehmer nicht an dem Videomerkmal zwischen Mobilstationen
teilnimmt oder keine videofähige
Mobilstation, z. B. Telefon, benutzt.
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Nach
der Darstellung wird ein gültiger
und berechtigter Videoruf von der Mobilstation 12 zu einem
Zellenstandort bzw. einer Basisstation 13 übertragen
(Linie 402). Vom Zellenstandort 13 wird der Ruf
dann zur Mobilvermittlungsstelle (MSC) 16 übertragen
(Linie 404). An dieser Stelle werden die Videodaten durch
das Steuerungsmodul 34 im Videopuffer 38 gespeichert
(Linie 410) und vom Videoruferkennungsmodul 30 der
Mobilvermittlungsstelle (MSC) 16 wird bestimmt, ob der
gerufene Teilnehmer bzw. Eigentümer
der Mobilstation 20 an dem Videomerkmal zwischen Mobilstationen
teilnimmt und eine videofähige
Mobilstation benutzt. Auch bestimmt das Videoruferkennungsmodul 30 die
Abgabepriorität des
gerufenen Teilnehmers – wenn
der gerufene Teilnehmer auf Grundlage der vorherigen Bestimmungen
zum Empfangen eines Videorufs fähig
ist. Diese Abfragen werden durch das Videoruferkennungsmodul 30 an
die Mobilteilnehmerdatenbank 22 gerichtet. Die Datenbank 22 antwortet
auf die Abfrage (Linie 408) und es wird eine entsprechende
Handlung unternommen. In dem dargestellten Szenario wird bestimmt,
daß der
gerufene Teilnehmer nicht zum Empfangen des Videorufs fähig ist,
da er nicht an dem Dienst teilnimmt, keine videofähige Mobilstation
aufweist oder einfach alle Videorufe blockiert. An dieser Stelle
wird das bei Erkennung des Videorufs durch das Videoruferkennungsmodul
in das Steuerungsmodul 34 eingegebene Video (Linie 410)
aus dem Videopuffer 38 gelöscht. Auch stellt das Steuerungsmodul 34 eine
Anweisung an das Ansagemodul 32 bereit, um der Mobilstation 12 anzuzeigen,
daß ihre Anforderung
verweigert wird (Linien 412 und 414).
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Nunmehr
auf 6 Bezug nehmend ist das Szenario mit sofortiger
Abgabe der Videodaten an den gerufenen Teilnehmer dargestellt. Nach
der Darstellung stammt ein gültiger
und berechtigter Videoruf von der Mobilstation 12 und wird
zu einem Zellenstandort 13 übertragen (Linie 502).
Er wird dann an eine Mobilvermittlungsstelle (MSC) 16 weitergeleitet (Linie 504).
Am Videoruferkennungsmodul 30 der Mobilvermittlungsstelle
(MSC) 16 wird eine Bestimmung getroffen, ob der gerufene
Teilnehmer bzw. die Mobilstation 20 an dem Videomerkmal
zwischen Mobilstationen teilnimmt und eine videofähige Mobilstation
besitzt. Auch werden die Videodaten über das Steuerungsmodul 34 im
Videopuffer 38 gespeichert (Linie 514). Wenn der
Benutzer von der Mobilstation 20 eine videofähige Mobilstation
besitzt und an dem Merkmal teilnimmt, wird vom Videoruferkennungsmodul
die Abgabepriorität
für den
Benutzer der Mobilstation 20 bestimmt (Linie 506).
Dann werden die Informationen von der Teilnehmerdatenbank 22 zum Videoruferkennungsmodul 30 der
Mobilvermittlungsstelle (MSC) 16 zurückgeleitet (Linie 508).
In diesem Szenario ist sofortige Abgabe die Abgabepriorität für den Benutzer
und somit wird der gerufene Teilnehmer gewarnt (Linie 510).
Für diesen
Zweck wird das Ansagemodul 32 benutzt. Die Mobilstation 20 beantwortet
den Ruf (Linie 512). Dann werden die über das Steuerungsmodul 34 in
den Videopuffer 38 eingegebenen Videodaten (Linie 514)
an die Mobilstation 20 ausgegeben (Linie 516).
Es ist zu bemerken, daß der Videopuffer 38 einen
Durchlaufspeicher enthält,
so daß die
Abgabe des Rufs eine echtzeitnahe Abgabe sein kann. Weiterhin ist
zu bemerken, daß wenn
der gerufene Teilnehmer den Ruf unter diesen Umständen nicht
beantwortet, das in Verbindung mit der 7 beschriebene
Verfahren benutzt wird.
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In
dieser Hinsicht ist in 7 ein Verbindungsablauf 600 dargestellt.
Der Verbindungsablauf ist anwendbar, wenn eine Benutzer-Abgabepriorität eine Verzögerung der
Abgabe erfordert oder wenn ein Benutzer mit einer Priorität sofortiger
Abgabe einen Videoruf nicht beantwortet.
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Inbesondere
beginnt der Verbindungsablauf 600 mit einer gültigen und
berechtigten Videorufeinleitung an der Mobilstation 12,
wobei dieser Videoruf zu einem Zellenstandort 13 weitergeleitet
wird (Linie 602). Vom Zellenstandort 13 wird dann
der Videoruf an eine Mobilvermittlungsstelle (MSC) 16 weitergeleitet
(Linie 604). Wie oben werden die Videodaten durch das Steuerungsmodul 34 im
Puffer 38 gespeichert (Linie 610). Vom Videoruferkennungsmodul 30 der
Mobilvermittlungsstelle (MSC) 16 wird aus der Teilnehmerdatenbank 22 bestimmt,
ob der gerufene Teilnehmer bzw. die Mobilstation 20 an
dem Videomerkmal zwischen Mobilstationen teilnimmt und eine videofähige Mobilstation
benutzt. Auch wird vom Videoerkennungsmodul 30 die Abgabepriorität des Benutzers
der Mobilstation 20 bestimmt, wenn die Mobilstation 20 zum
Empfangen eines Videorufs fähig ist
(Linie 606). Die Informationen aus der Datenbank werden
zum Videoerkennungsmodul 30 zurückübertragen (Linie 608).
Wenn der Benutzer der Mobilstation 20 zum Empfangen eines
Videorufs fähig
ist, d. h. an dem Videomerkmal zwischen den Mobilstationen teilnimmt,
und eine videofähige
Mobilstation aufweist und eine Abgabepriorität "Verzögerte
Abgabe" angibt,
dann werden die Videodaten im Videopuffer bzw. Speichermodul 38 unterhalten.
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Die
Videodaten im Videopuffer 38 werden solange gespeichert,
wie durch die Verfahren der verzögerten
Abgabe angezeigt wird. In dieser Hinsicht kann der Benutzer eine
Zeit bereitstellen, in der alle Videorufe an ihn abzugeben sind,
und diese Zeit in der Teilnehmerdatenbank angeben. Beispielsweise kann
ein Benutzer den Abend als eine Zeit angeben, in der Videorufe zu
betrachten sind. Auch kann die Abgabepriorität auf Grundlage eines Zeitgebers
verwaltet werden. Als weitere Alternative kann die Abgabe durch
den Benutzer zu einer bestimmten Zeit aufgefordert werden. In jedem
Fall wird zur entsprechenden Zeit vom Rufeinleitungsmodul 36 ein
Ruf von der Mobilvermittlungsstelle (MSC) 16 zur Mobilstation 20 eingeleitet.
Dieser Ruf wird natürlich
zu einem Zellenstandort 18 übertragen (Linie 612)
und letztendlich zur Mobilstation 20 übermittelt (Linie 612).
Wenn die Mobilstation 20 den Videoruf beantwortet, wird
die Bestätigung
zum Zellenstandort 18 weitergeleitet (Linie 616)
und dann zur Mobilvermittlungsstelle (MSC 16) (Linie 618).
Vom Ansagemodul 32 der MSC wird dann eine Ansage zur Mobilstation 20 übertragen, daß ein Videoruf
dorthin gesendet wird (Linien 620 und 622). Vom
Ansagemodul 32 wird dann eine Übertragung der Videodaten über das
Steuerungsmodul 34 vom Videopuffer bzw. Speichermodul 38 eingeleitet.
Der Videodatenruf wird dann von der Mobilvermittlungsstelle (MSC) 16 zur
Mobilstation 20 gesendet (Linien 624 und 626).
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Die
Verbindungsabläufe
der 5–7 basieren
darauf, daß die
MSC 16 durch Abfragen der Teilnehmerdatenbank 22,
die wie oben beschrieben zur Aufnahme der vorliegenden Erfindung
auf Weisen wie beispielsweise in Verbindung mit 2 beschrieben
abgeändert
ist, eine Abgabepriorität
für die zweite
Mobilstation 20 bestimmt. Es kann sehr wohl sein, daß ein Benutzer
die Bestimmung einer Abgabepriorität auf rufweiser Basis bevorzugen
würde.
In diesem Fall wird durch die vorliegende Erfindung eine Abgabepriorität der "bedingten Abgabe" bereitgestellt.
Dies ermöglicht
der Mobilvermittlungsstelle (MSC 16), den Benutzer der
Mobilstation 20 zum Erhalten einer Antwort und Handeln
entsprechend der Antwort aufzufordern – gegenüber der einfachen Abgabe der
Nachricht wie in der Datenbank angedeutet.
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Insbesondere
stellt der Verbindungsablauf 700, nunmehr auf 8 Bezug
nehmend, eine gültige
und berechtigte Videorufanleitung an der Mobilstation 12 dar,
wobei der Videoruf zu einem Zellenstandort 13 übertragen
wird (Linie 702). Der Videoruf wird letztendlich zur Mobilvermittlungsstelle
(MSC 16) übertragen
(Linie 704). Vom Videoruferkennungsmodul 30 der
Mobilvermittlungsstelle (MSC) 16 wird dann die Teilnehmerdatenbank 22 abgefragt,
um zu bestimmen, ob der Benutzer der Mobilstation 20 an
dem Videomerkmal zwischen Mobilstationen teilnimmt und eine videofähige Mobilstation
aufweist. Wie oben werden die Videodaten gespeichert (Linie 714).
Wie bei anderen Verbindungsabläufen
wird vom Ruferkennungsmodul 30 auch die Abgabepriorität des Benutzers
der Mobilstation 20 bestimmt (Linie 706). Informationen
aus der Datenbank werden zur Mobilvermittlungsstelle (MSC 16)
zurückübertragen (Linie 708).
Im vorliegenden Fall, wo die Abgabepriorität bedingt ist, wird die Mobilstation 20 des
gerufenen Teilnehmers von der Mobilvermittlungsstelle (MSC) 16 über einen
Rufton gewarnt und der gerufene Teilnehmer antwortet (Linien 710 und 712).
An dieser Stelle wird vom Ansagemodul 32 eine Ansage an
die Mobilstation 20 getätigt,
die anfragt, ob die Mobilstation 20'' den
Videoruf annimmt" (Linie 716).
Die Mobilstation 20 antwortet dann dem Ansagemodul 32 durch
Anzeigen, ob sie eine sofortige, verzögerte oder blockierte Abgabe
bevorzugt (Linie 718). Dies kann durch ein aus dem Netz
herabgeladenes Menü und/oder
Tastenanschläge
oder sonstige Verfahren erreicht werden. Die Mobilvermittlungsstelle
(MSC) 16 handelt dann dementsprechend wie aus 5–7 offenbar
sein wird.
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Es
ist zu bemerken, daß die
Eingangs-Videodaten über
das Steuerungsmodul 34 im Videopuffer 38 bei Erkennung
des Ruferkennungsmoduls, daß ein
Anruf ein Video enthält
(Linie 714) gespeichert werden. Diese Speicherung wird
wie bei den anderen Ausführungsformen
typischerweise mit jedem Ruf stattfinden. Ob der Videopuffer die
Videodaten unterhält,
die Videodaten löscht
oder die Videodaten weiterleitet ist von der Abgabepriotät des Benutzers
der zweiten Mobilstation 20 abhängig.
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Durch
die vorliegende Erfindung wird videofähigen mobilen Handgeräten die Übertragung
oder der Austausch von Videoinformationen in Echtzeit oder in verzögerter Zeit
ermöglicht.
Diese Handgeräte
können
verschiedene Formen wie beispielsweise drahtlose Telefone, PDA (Personal
Digital Assistants) oder dergleichen annehmen. Solche Vorrichtungen können auch
die Form anderer mobiler Kommunikationsvorrichtungen annehmen, die
Handgeräte
wie beispielsweise Freisprech-Kommunikationsvorrichtungen
umfassen können
oder nicht. Die verschiedenen Telefonkommunikationsnetzelemente
wirken zusammen, um sofortige, verzögerte oder blockierte Übertragung
von Videobildern an solche Vorrichtungen auf Grundlage von Teilnehmerprioritäten und Mobilstationsfähigkeiten
zu erlauben. Die Netzinfrastruktur und -bandbreite zur Übertragung
von Videobildern von einer Mobilstation werden mit Softwaremodifikationen
dazu benutzt, Teilnehmern die Steuerung des Empfangs von Video an
den Mobilstationen zu ermöglichen.
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In
dieser Hinsicht ist zu bemerken, daß die Abänderungen des Netzes, z. B.
Mobilvermittlungsstelle (MSC) 16 unter Verwendung eines
beliebigen einer Vielzahl von Hardware- und Softwareverfahren erreicht
werden können.
Zutreffende Routinen können
in den bemerkten Netzbauelementen oder sonstigen zur Durchführung der
Funktionen und zum Erreichen der Ziele der vorliegenden Erfindung
ausgeführt
werden. Die genaue Konfiguration für die Erfindung wird durch
den tatsächlichen
Aufbau des Netzes, in dem die Erfindung implementiert wird, und
die Ziele der Konstrukteure diktiert. Weiterhin können Abänderungen
der Mobilteilnehmerdatenbank auch auf bekannte Weisen erreicht werden.
Beispielsweise können
wie oben bemerkt einfach Datenfelder zu der Datenbank hinzugefügt werden,
um die Speicherung von Informationen über Teilnahmeinformationen von
Benutzern, Handgeräteinformationen
für Benutzer
und sonstige Geräteinformationen
wie beispielsweise Abgabeprioritäten
zur Implemetierung der Erfindung zu ermöglichen. Diese würden ebenfalls
relativ einfache Softwareabänderungen
sein.