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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf medizinische Leitungen von
implantierbaren medizinischen Vorrichtungen und insbesondere auf
eine Verbinderanordnung einer implantierbaren medizinischen Vorrichtung,
die die Kopplung zwischen einer Leitung und einer Schaltungsanordnung
der implantierbaren medizinischen Vorrichtung erleichtert.
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Im
medizinischen Bereich werden Leitungen mit einer großen Vielzahl
von medizinischen Vorrichtungen verwendet. Zum Beispiel sind Leitungen
häufig
so implementiert, dass sie einen Teil einer implantierbaren medizinischen
Vorrichtung (IMD, implantable medical device) wie etwa implantierbare
Herzschrittmacher, die eine therapeutische Stimulation für das Herz
durch Abgabe von Schrittmacher-, Kardioversions- und Defibrillationsimpulsen
vorsehen, bilden. Die Impulse können
an das Herz über
Elektroden abgegeben werden, die auf den Leitungen angeordnet sind,
z. B. typischerweise in der Nähe
der distalen Enden der Leitungen. In diesem Fall können die Leitungen
die Elektroden in Bezug auf verschiedene Herzstellen positionieren,
so dass der Schrittmacher Impulse an die entsprechenden Stellen
abgeben kann. Leitungen werden außerdem zu Erfassungszwecken
oder sowohl zu Erfassungs- als auch Stimulationszwecken verwendet.
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Außerdem werden
Leitungen in neurologischen Vorrichtungen verwendet wie etwa Vorrichtungen
zur Tiefenhirnstimulation und Vorrichtungen zur Rückenmarkstimulation.
Zum Beispiel können
die Leitungen stereotaktisch mit einer Sonde in das Gehirn geführt werden,
um Elektroden für
eine Tiefenhirnstimulation zu positionieren. Leitungen werden außerdem mit
einer großen
Vielzahl weiterer medizinischer Vorrichtungen verwendet, die z.
B. Vorrichtun gen, die eine Muskelstimulationstherapie liefern, Vorrichtungen,
die chemische Bedingungen im Blut eines Menschen erfassen, und dergleichen
umfassen. Kurz gesagt, medizinische Leitungen können zu Erfassungszwecken,
Stimulationszwecken oder beidem verwendet werden.
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Eine
IMD umfasst typisch eine oder mehrere Leitungen, ein Gehäuse, das
die Schaltungsanordnung der IMD unterbringt, und einen Verbinderblock, der
die Leitung mit der Schaltungsanordnung koppelt. Insbesondere enthält der Verbinderblock
elektrische Kontaktstrukturen zur Kopplung der Leitung mit der Schaltungsanordnung
in dem Gehäuse
der IMD, so dass eine therapeutische Stimulation über die
Leitung geliefert werden kann oder erfasste Bedingungen durch die
Schaltungsanordnung aufgezeichnet werden können. Eine Herausforderung
beim Implementieren medizinischer Leitungen in einer medizinischen
Vorrichtung ist die elektrische Kopplung zwischen einer jeweiligen
Leitung und Schaltungsanordnung der IMD.
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Verschiedene
Verbindungsstandards sind entwickelt worden, um sicherzustellen,
dass elektrische Verbindungen zwischen der IMD-Schaltungsanordnung
und der Leitung einwandfrei bzw. akzeptabel sind, während außerdem eine
hinreichende hermetische Abdichtung zwischen dem Verbinderblock und
der Leitung aufrechterhalten wird, um ein Eindringen von Körperfluiden
in das Gehäuse
zu vermeiden. Diese Standards entwickeln sich weiter, um neue Leitungskonstruktionen
aufzunehmen wie etwa Inline-Leitungen,
die mehrere elektrische Kontaktflächen längs axialer Positionen der
Leitung aufweisen.
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Im
Allgemeinen besteht ein Bedarf an Leitungsverbinderkonfigurationen,
die einfach zu verwenden und preisgünstig herzustellen sind. Eine
erhöhte
Einfachheit kann sicherzustellen helfen, dass Ärzte elektrische Verbindun gen
während
einer Implantierung der IMD mit minimalen Bedenken hinsichtlich
eines elektrischen Kopplungsfehlers herstellen können. Ein verringerter Fertigungsaufwand
kann sicherzustellen helfen, dass die mit einer IMD verknüpften Patientenkosten
minimiert werden können.
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Die
Erfindung ist wie in den unabhängigen Ansprüchen definiert.
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Selbstverständlich sind
die vorhergehende allgemeine Beschreibung und die nachfolgende ausführliche
Beschreibung beispielhaft und erläuternd, wobei sie die Erfindung
jedoch nicht einschränken sollen.
Zusammen mit der Beschreibung veranschaulicht die beigefügte Zeichnung
lediglich beispielhaft eine oder mehrere der Ausführungsformen der
vorliegenden Erfindung. Vorteile und Merkmale der vorliegenden Erfindung
werden leicht klar, da dieselben anhand der folgenden ausführlichen
Beschreibung besser verständlich
werden, wenn sie in Zusammenhang mit der beigefügten Zeichnung betrachtet werden,
in der gleiche Bezugszeichen gleiche Teile überall in ihren Figuren bezeichnen,
wobei:
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1 eine
perspektivische Ansicht einer beispielhaften implantierbaren medizinischen
Vorrichtung ist, die eine Verbinderanordnung gemäß der vorliegenden Erfindung
aufweisen kann;
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2 eine
perspektivische Explosionsdarstellung einer Ausführungsform einer Verbinderanordnung
gemäß der vorliegenden
Erfindung ist;
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3A eine
Draufsicht einer in einer Verbinderanordnung der vorliegenden Erfindung
verwendeten Verbinderklammer in einer nicht abgelenkten Position
ist;
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3B eine
Seitenansicht der Verbinderklammer von 3A ist;
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3C eine
Draufsicht einer in einer Verbinderanordnung der vorliegenden Erfindung
verwendeten Verbinderklammer in einer teilweise abgelenkten Position
ist;
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3D eine
Seitenansicht der Verbinderklammer von 3C ist;
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4 eine
Vorderansicht eines Gehäuseorgans
einer Verbinderanordnung gemäß der vorliegenden
Erfindung mit einer in dem Gehäuseorgan positionierten
Verbinderklammer in einer teilweise abgelenkten Position ist;
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5A eine
Seitenansicht eines zusammengesetzten Gehäuses einer Verbinderanordnung gemäß der vorliegenden
Erfindung ist;
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5B eine
Querschnittsseitenansicht des zusammengesetzten Gehäuses der
Verbinderanordnung von 5A ist;
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5C eine
Draufsicht einer zusammengesetzten Verbinderanordnung gemäß der vorliegenden
Erfindung ist;
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6 eine
schematische Darstellung einer Verbinderanordnung gemäß der vorliegenden
Erfindung ist, die in einem Verbinderhohlraum eingesetzt ist und
einen hierdurch positionierten Leitungsverbinder aufweist;
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7 eine
schematische Darstellung eines Gehäuses einer Verbinderanordnung
gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung mit einer darin eingesetzten Leitung
ist;
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8A eine
schematische Darstellung eines Aufnahmeorgans eines Gehäuses einer
Verbinderanordnung gemäß einer
alternativen Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung ist;
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8B eine
schematische Darstellung eines Steckorgans eines Gehäuses einer
Verbinderanordnung gemäß einer
alternativen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist;
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9A eine
Seitenansicht eines zusammengesetzten Gehäuses einer Verbinderanordnung gemäß einer
alternativen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist;
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9B eine
Querschnittsseitenansicht des zusammengesetzten Gehäuses der
Verbinderanordnung von 9A ist; und
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9C eine
Draufsicht einer zusammengesetzten Verbinderanordnung gemäß einer
alternativen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist.
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine verbesserte Verbinderanordnung
zum lösbaren Verbinden
und Festhalten des Anschlussstifts bzw. Endstifts einer elektrischen
Leitung mit einer implantierbaren medizinischen Vorrichtung. Die
Erfindung verwendet eine oder mehrere elastische Verbinderklammern,
die sich in einer teilweise abgelenkten Konfiguration oder einem
teilweise belasteten Zustand befinden, so dass eine relativ konstante
Kraft über
den vollen Ablenkbereich der Feder ausgeübt wird, und innerhalb eines
Gehäuses
positioniert sind. Da lediglich eine kleine Ablenkung der Feder
erforderlich ist, um eine deutliche Haltekraft auf den eingesetzten
Anschlussstift der Leitung zu erzeugen, ermöglicht die Verbinderanordnung
der vorliegenden Erfindung ein leichtes Einsetzen des Anschlussstifts der
Leitung und sie ermöglicht,
dass eine hinreichende Kraft auf den Anschlussstift ausgeübt wird,
um die Leitung optimal festzuhalten, ohne sie zu beschädigen. Außerdem macht
die Verbinderanordnung der vorliegenden Erfindung effizienten Gebrauch
von dem axialen Platz auf dem Anschlussstift, was ihr ermöglicht,
sehr kompakt zu sein. Der axiale Platz bzw. Raum wird auf Grund
der Ausrichtung des Federkontakts senkrecht zu der eingesetzten
Leitung effizient verwendet. Der Verbinder akzeptiert leicht ein
Einsetzen eines Anschlussstifts ohne die Verwendung von Werkzeugen
und bringt eine relativ gleichförmige Kraft über die
Verbinderklammer auf, so dass ein konstanter elektrischer Kontakt
mit der elektrischen Leitung aufrechterhalten wird, der keiner veränderlichen
Impedanz unterliegt. Der Verbinder der vorliegenden Erfindung stellt
die erforderlichen mechanischen und elektrischen Verbindungsfunktionen
unter Verwendung weniger Komponenten und weniger Arbeit bei der
Implementierung bereit, wobei er dennoch eine größere Zuverlässigkeit, Haltbarkeit, Widerstandsfähigkeit
gegenüber
einem Versagen infolge von Reaktionen mit Körperfluiden, eine kleine Größe und höhere Effizienz
bei der Herstellung erzielt.
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1 ist
eine perspektivische Ansicht einer beispielhaften implantierbaren
medizinischen Vorrichtung, die eine Verbinderanordnung gemäß der vorliegenden
Erfindung enthalten kann. Wie in 1 veranschaulicht
ist, weist eine beispielhafte implantierbare medizinische Vorrichtung
(IMD) 1, die eine Verbinderanordnung gemäß der vor liegenden
Erfindung enthält,
ein hermetisch abgedichtetes, biologisch inertes Gehäuse 5,
oder "Behälter", auf, das eine IMD-Schaltungsanordnung
unterbringt, eine oder mehrere Leitungen 2A, 2B (zusammen
die Leitungen 2), die in einem Patienten implantiert werden können, und
einen Verbinderblock 7, der die proximalen Enden 9A, 9B der
Leitungen 2 aufnimmt, um die Leitungen 2 mit der
Schaltungsanordnung im Gehäuse 5 zu
verbinden, wenn die Leitungen 2 in einen im Verbinderblock 7 gebildeten
Verbinderport 3 eingesetzt werden. Wenn sie voll in dem
Verbinderblock 7 eingesetzt sind, werden die Leitungen 2 ferner
durch Festziehen von Positionierungsschrauben 11 gegen die
Leitungen 2 fest im Verbinderblock 7 positioniert.
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Wie
in 1 veranschaulicht ist, weisen die proximalen Enden 9A und 9B der
Leitungen 2A bzw. 2B mehrere elektrische Kontaktflächen 8A–8J (zusammen
die Kontaktflächen 8)
auf. Die vorliegende Erfindung erleichtert eine elektrische Kopplung
mit einer oder mehreren der Kontaktflächen 8 in dem Verbinderblock 7.
Außerdem
verbessert die vorliegende Erfindung einen solchen Kontakt für Inline-Konfigurationen ähnlich 1,
in denen mehrere elektrische Kontaktflächen 8 axial entlang
einer Länge
der Leitungen 2 positioniert sind. Insbesondere ermöglicht die
vorliegende Erfindung Größenreduzierungen
der Kontaktflächen 8 durch
eine Verbesserung der oben beschriebenen elektrischen Kopplungsklammern,
die elektrisch mit den Kontaktflächen 8 im
Inneren des Verbinderblocks 7 koppeln.
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Die
IMD 1 entspricht irgendeiner medizinischen Vorrichtung,
die medizinische Leitungen und eine mit den medizinischen Leitungen
gekoppelte Schaltungsanordnung umfasst. Beispielhaft nimmt die IMD 1 die
Form eines implantierbaren Herzschrittmachers an, der eine therapeutische
Stimulation an das Herz liefert. Alternativ kann die IMD 1 die Form eines
implantierbaren Kardioverters oder eines implantierbaren Defibrillators
oder eines implantierbaren Herzschrittmacher-Kardioverter-Defibrillators
annehmen. Die IMD 1 kann Schrittmacher-, Kardioversions- oder
Defibrillationsimpulse über
Elektroden, die auf den distalen Enden der Leitungen 2 angeordnet
sind, an einen Patienten abgeben. Mit anderen Worten, die Leitungen 2 positionieren
Elektroden in Bezug auf verschiedene Herzstellen, so dass die IMD 1 Impulse an
die entsprechenden Stellen abgeben kann.
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Alternativ
entspricht die IMD 1 einer Patientenüberwachungsvorrichtung oder
einer Vorrichtung, die Überwachungs-
und Stimulationsmerkmale integriert. In diesen Fällen weisen die Leitungen 2 Sensoren
auf, die zum Erfassen von Patientenzuständen entlang der distalen Enden
der jeweiligen Leitung positioniert sind. Die Sensoren umfassen
z. B. elektrische Sensoren, elektrochemische Sensoren, Drucksensoren,
Flusssensoren, akustische Sensoren, optische Sensoren oder dergleichen.
In vielen Fällen führt die
IMD 1 sowohl Erfassungs- als auch Stimulationsfunktionen
aus.
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In
nochmals weiteren Anwendungen entspricht die IMD 1 einer
neurologischen Vorrichtung wie etwa eine Vorrichtung zur Tiefenhirnstimulation oder
eine Vorrichtung zur Rückenmarkstimulation.
In diesen Fällen
werden die Leitungen 2 mit einer Sonde stereotaktisch in
das Gehirn geführt,
um Elektroden für
eine Tiefenhirnstimulation zu positionieren, oder in die Wirbelsäule hinsichtlich
einer Rückmarkstimulation.
In weiteren Anwendungen liefert die IMD 1 eine Muskelstimulationstherapie,
Blutmessfunktionen und dergleichen. Kurz gesagt, die IMD 1 entspricht
irgendeiner aus einer großen
Vielzahl von medizinischen Vorrichtungen, die Leitungen und eine mit
den Leitungen gekoppelte Schaltungsanordnung implementieren.
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Wie
unten ausführlich
umrissen wird, weist der Verbinderblock 7 der vorliegenden
Erfindung verschiedene Komponenten auf, die eine elektrische Kopplung
zwischen den Leitungen 2 und der Schaltungsanordnung im
Gehäuse 5 verbessern
und vereinfachen. Genauer schafft eine elektrische Verbinderklammer
eine leitfähige
Schnittstelle zwischen einer medizinischen Leitung und einer IMD-Schaltungsanordnung.
Außerdem
werden auch verschiedene Komponenten beschrieben, die sich mit der Verbinderklammer
aneinander fügen,
um wenigstens einen Abschnitt des Verbinderblocks 7 der
IMD 1 zu bilden. Zum Beispiel ist eine verbesserte Struktur
mit einem Kanal, für
ein Ineinanderreifen mit einer oder mehreren der Leitungen 2 für eine Verwendung
mit der Verbinderklammer so konstruiert, dass ein Vorspannen der
Verbinderklammer vor dem Einsetzen einer oder mehrerer Leitungen 2 in
den Kanal erreicht werden kann. Wie unten beschrieben wird, ermöglicht ein
solches Vorspannen ein leichtes Einsetzen einer oder mehrerer der
Leitungen 2 in den Kanal der Struktur, die wenigstens einen
Teil des Verbinderblocks 7 bildet. Mit anderen Worten,
die Verbinderklammer definiert einen erwünschten Einsteckkraftaufwand
für die
Leitungsstifte, die in den Verbinderblock 7 eingesetzt
werden.
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2 ist
eine perspektivische Explosionsdarstellung einer Ausführungsform
einer Verbinderanordnung gemäß der vorliegenden
Erfindung. Wie in 2 veranschaulicht ist, umfasst
gemäß der vorliegenden
Erfindung ein Gehäuse 13 einer
Verbinderanordnung 10, das als ein Abschnitt des Verbinderblocks 7 in
direkter Verbindung mit dem Verbinderport 3 enthalten ist,
ein Aufnahmeorgan 14 und ein Steckorgan 16. Eine
Verbinderklammer 12 ist entweder innerhalb des Aufnahmeorgans 14 oder
des Steckorgans 16 des Gehäuses 13 oder in beiden
positioniert. Außerdem
kann mehr als eine Verbinderklammer 12 in dem Aufnahmeorgan 14 oder
dem Steckorgan 16 oder beiden positioniert sein, so dass nach
Bedarf irgendeine Anzahl von Verbinderklammern verwendet werden
kann. In der beispielhaften Ausführungsform,
die in 2 veranschaulicht ist, enthält sowohl das Steckorgan 16 als
auch das Aufnahmeorgan 14 eine darin positionierte Verbinderklammer 12,
wie unten beschrieben wird. Die Verbinderklammer 12 ist
elastisch und elektrisch leitfähig, wobei
das Gehäuse 13 abdichtbar
und elektrisch leitfähig
ist. Außerdem
bilden sowohl das Aufnahmeorgan 14 als auch das Steckorgan 16 eine
durch sie verlaufende Öffnung 18,
um eine elektrische Leitung durch das Gehäuse 13 einzusetzen,
wenn die Leitung in dem Verbinderport 3 eingesetzt wird.
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Die
Verbinderklammer 12 kann verwendet werden, um sowohl ein
Mittel zum Festhalten einer Leitung (nicht gezeigt) an ihrem Platz
als auch ein Mittel zum Leiten von Elektrizität zwischen den Kantaktflächen 8 eines
Anschlussstifts der Leitung oder beide Funktionen zusammen in einer
elektrischen Vorrichtung wie etwa ein Schrittmacher bereitzustellen.
Die Verbinderklammer 12 ist vorzugsweise aus einem elastischen,
hochfesten, korrosionsbeständigen
biokompatiblen Material wie etwa getemperter Edelstahl gefertigt.
Allerdings können
weitere für
solche Anwendungen geeignete Materialien verwendet werden, um die
in der vorliegenden Erfindung verwendete Verbinderklammer 12 zu
bilden. Die Verbinderklammer 12 kann aus einem Blechstreifen
gestanzt oder geschnitten oder von einem Drahtmaterial geschnitten
und gebildet werden. Die Verbinderklammer 12 gleicht der
Form nach einem Draht und kann mit einer Anzahl unterschiedlicher
Querschnitte wie etwa z. B. kreisförmig oder oval gefertigt werden, wobei
ein Querschnitt durch eine Ebene gebildet wird, die die Längsachse
des Drahts senkrecht schneidet.
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3A ist
eine Draufsicht einer in einer Verbinderanordnung der vorliegenden
Erfindung verwendeten Verbinderklammer in einer nicht abgelenkten
Position. 3B ist eine Seitenansicht der
Verbinderklammer von 3A. 3C ist
eine Draufsicht einer in einer Verbinderanordnung der vorliegenden
Erfindung verwendeten Verbinderklammer in einer teilweise abgelenkten
Position. 3D ist eine Seitenansicht der
Verbinderklammer von 3C. Wie in den 3A–D veranschaulicht
ist, ist die Verbinderklammer 12 ein einzelner einheitlicher
Draht, der so ausgebildet ist, dass er im Allgemeinen einen ersten
Federarm 20 und einen zweiten Federarm 22 aufweist.
Sowohl der Federarm 20 als auch der Federarm 22 weisen
einen oberen gekrümmten
Abschnitt 24 auf, die zusammen einen oberen Abschnitt 26 der
Verbinderklammer 12 bilden. Der Federarm 20 weist
einen im Allgemeinen geraden Seitenabschnitt 28 auf, der
sich vom oberen gekrümmten
Abschnitt 24 zu einem unteren gekrümmten Abschnitt 30 erstreckt,
sowie einen im Allgemeinen geraden unteren Abschnitt 32,
der sich vom unteren gekrümmten
Abschnitt 30 nach außen
zu einem Ende 34 des Federarms 20 erstreckt, das
sich nach innen zum Federarm 22 erstreckt. In derselben
Weise weist der Federarm 22 einen im Allgemeinen geraden
Seitenabschnitt 36 auf, der sich vom oberen gekrümmten Abschnitt 24 zu
einem unteren gekrümmten
Abschnitt 38 erstreckt, sowie einen im Allgemeinen geraden unteren
Abschnitt 40, der sich vom unteren gekrümmten Abschnitt 38 nach
außen
zu einem Ende 42 des Federarms 22 erstreckt, das
sich nach innen zum Federarm 20 erstreckt. Wie in den 3A und 3B veranschaulicht
ist, sind der Federarm 20 und der Federarm 22,
wenn die Verbinderklammer 12 in der entspannten oder nicht
abgelenkten Position ist, durch die Federwirkung, die am oberen
Abschnitt 26 der Verbinderklammer erzeugt wird, nach innen vorgespannt,
so dass der untere Abschnitt 32 des Federarms 20 und
der untere Abschnitt 40 des Federarms 22 gegeneinander
versetzt und benachbart zueinander sind, wobei eine Seitenwand 44 des
unteren Abschnitts 32 in Eingriff mit einer Seitenwand 46 des
unteren Abschnitts 40 ist. Wie in den 3C und 3D veranschaulicht
ist, sind dagegen der Federarm 20 und der Federarm 22,
wenn die Verbinderklammer 12 in einer teilweise abgelenkten
Position ist, aus der nicht abgelenkten Position nach außen abgelenkt,
so dass die Seitenwand 44 des unteren Abschnitts 32 nicht
länger
benachbart zu sowie in Eingriff mit der Seitenwand 46 des
unteren Abschnitt 40 ist. Vielmehr sind in der teilweise
abgelenkten Position der Federarm 20 und der Federarm 22 nach außen abgelenkt,
so dass das Ende 34 des Federarms 20 benachbart
zum Ende 42 des Federarms 22 positioniert ist.
Im Ergebnis der durch die Ablenkung des oberen Abschnitts 26 der
Verbinderklammer 12 erzeugten Federkraft ist das Ende 34 des
Federarms 20 fest in Eingriff mit dem Ende 42 des
Federarms 22, so dass die Verbinderklammer 12 in
der teilweise abgelenkten Position der 3C und 3D gehalten wird.
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Die
Abmessungen einer Verbinderklammer 12 kann je nach der
Größe der Leitung
und der Größe des in
der implantierbaren medizinischen Vorrichtung enthaltenen Hohlraums
stark variieren. Allerdings weist die Verbinderanordnung 10 gemäß der vorliegenden
Erfindung, wenn sie z. B. in einer Schrittmachervorrichtung enthalten
ist, im Allgemeinen eine Verbinderklammer 12 mit einer
Dicke von etwa 0,0100 ± 0,0005
Zoll (0,254 ± 0,0127
mm) und einem Abstand zwischen dem oberen Abschnitt 26 und
dem unteren Abschnitt 32 des Federarms 20 bzw.
dem unteren Abschnitt 40 des Federarms 22 von
etwa 0,165 Zoll (4,191 m) und zwischen einem inneren Abschnitt 43 der
Seitenwände 28 und 36 von etwa
0,120 Zoll (3,048 mm) auf, wenn sich die Verbinderklammer 12 in
der teilweise abgelenkten Position der 3C und 3D befindet.
Wenn sie sich in der nicht abgelenkten Position der 3A und 3B befindet,
ist das Ende 34 des Federarms 20 etwa 0,030 Zoll
(0,762 mm) vom Ende 42 des Federarms 22 beabstandet,
wobei ein Abstand D zwischen einem inneren Abschnitt 45 des
Federarms 20, wo der gerade Seitenabschnitt 28 auf
den oberen gekrümmten
Abschnitt 24 des Federarms 20 trifft, und einem
inneren Abschnitt 45 des Federarms 22, wo der
gerade Seitenabschnitt 36 auf den oberen gekrümmten Abschnitt 24 des
Federarms 22 trifft, etwa 0,112 Zoll (2,8448 mm) beträgt.
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4 ist
eine Vorderansicht eines Gehäuseorgans
einer Verbinderanordnung gemäß der vorliegenden
Erfindung mit einer in dem Gehäuseorgan positionierten
Verbinderklammer in einer teilweise abgelenkten Position. Wie in
den 2 und 4 veranschaulicht ist, sind
sowohl das Aufnahmeorgan 14 als auch das Steckorgan 16 des
Gehäuses 13 ausgebildet,
um die Verbinderklammer 12 darin zu positionieren. Insbesondere
sind sowohl das Aufnahmeorgan 14 als auch das Steckorgan 16 so
ausgebildet, dass sie im Allgemeinen eine kreisförmige Form haben, die eine
kreisförmige
zentrale Öffnung 18 von
hinreichender Größe bildet,
um die proximalen Enden 9A und 9B der Leitungen 2A und 2B aufzunehmen.
Daher weisen Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung eine Öffnung 18 mit
einem Durchmesser im Bereich von etwa 0,05–0,25 Zoll (1,27–6,35 mm)
auf, obgleich irgendein bemessener Durchmesser ausgewählt werden
kann. In einer Ausführungsform
besitzt die Öffnung 18 z.
B. einen Durchmesser von etwa 0,13 Zoll (3,302 mm). Ein äußerer Rand
des Aufnahmeorgans 14 und des Steckorgans 16 bildet
einen ringförmigen
Flansch 48 mit einem oberen Abschnitt 47, der
sich von einer vorderen Oberfläche 50,
die die Öffnung 18 bildet,
nach außen
erstreckt. Eine Seitenwand 49 des ringförmigen Flansches 48 und
die vordere Oberfläche 50 bilden einen
ausgesparten Abschnitt 52, in dem die Verbinderklammer 12 positioniert
ist, wenn sie sich in der teilweise abgelenkten Position der 3C und 3D befindet,
wobei der obere Abschnitt 26 der Verbinderklammer 12 im
Hinblick auf die Seitenwand 49 des Flansches 48 positioniert
ist. Außerdem
ist die teilweise abgelenkte Verbinderklammer 12 in dem ausgesparten
Abschnitt 52 so positioniert, dass sich der Seitenabschnitt 28 des
Federarms 20 und der Seitenabschnitt 36 des Federarms 22 über die Öffnung 18 erstrecken,
wobei sowohl der untere gekrümmte
Abschnitt 30, der gerade untere Abschnitt 32 und
das Ende 34 des Federarms 20 als auch der untere
gekrümmte
Abschnitt 38, der gerade untere Abschnitt 40 und
das Ende 42 des Federarms 22 in einem Abstand
von der Seitenwand 49 beabstandet sind, so dass die Verbinderklammer 12 aus
der teilweise abgelenkten Position weiter in eine unten beschriebene
voll abgelenkte Position gerückt
werden kann, wenn die Leitung 2 durch das Gehäuse 13 vorwärts bewegt
wird. Wenn sie sich in der gewünschten Position
in dem Aufnahmeorgan 14 und/oder dem Steckorgan 16 befindet,
wird die Verbinderklammer 12 unter Verwendung bekannter
Schweißtechniken wie
etwa z. B. eine Laserstrahlschweißung entlang des oberen Abschnitts 26 der
Verbinderklammer 12 und der vorderen Oberfläche 50 fest
an der vorderen Oberfläche 50 angebracht.
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5A ist
eine Seitenansicht eines zusammengesetzten Gehäuses einer Verbinderanordnung gemäß der vorliegenden
Erfindung. 5B ist eine Querschnittsseitenansicht
des zusammengesetzten Gehäuses
der Verbinderanordnung von 5A. Wie in
den 5A und 5B veranschaulicht
ist, wird dann, wenn die gewünschte
Anzahl von Verbinderklammern 12 in dem Aufnahmeorgan 14 und
dem Steckorgan 16 des Gehäuses 13 positioniert
worden sind, wie oben beschrieben ist, der obere Abschnitt 47 des
Flansches 48 des Aufnahmeorgans 14 auf den oberen
Abschnitt 47 des Flansches 48 des Steckorgans 16 ausgerichtet
und unter Verwendung bekannter Schweißtechniken wie etwa das Laserstrahlschweißen fest
gegen ihn positioniert, um eine vollständig zusammengesetzte Verbinderanordnung 10 zu
bilden, so dass eine Barriere im Hinblick auf das Durchsickern eines
Fluids durch die Verbinderanordnung 10 in die implantierbare
medizinische Vorrichtung 1 erzeugt wird.
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5C ist
eine Draufsicht einer zusammengesetzten Verbinderanordnung gemäß der vorliegenden
Erfindung. Wie in 5C veranschaulicht ist, sind
Kontaktpunkte 56, die sich entlang der Federarme 20 und 22 der
Verbinderklammer 12, die in dem Aufnahmeorgan 14 positioniert
ist, und der Verbinderklammer 12, die in dem Steckorgan 16 positioniert ist,
die das Gehäuse 13 der
zusammengesetzten Verbinderanordnung 10 bilden, befinden,
da sichtbar, wo sich der Federarm 20 und 22 der
Verbinderklammer 12 innerhalb der Öffnung 18 erstreckt,
die durch das Gehäuse
erzeugt wird, wobei sich die Öffnung 18 des
Aufnahmeorgans 14 und des Steckorgans 16 des Gehäuses 13 in
Fluidverbindung überdecken, um
eine Öffnung 58 zum
Aufnehmen einer Leitung mit dem Federarm 20 und dem Federarm 22 in
der teilweise abgelenkten Position zu bilden, so dass die Leitung
mit dem Federarm 20 und dem Federarm 22 bei den
Kontaktpunkten 56 in Kontakt kommt. Wenn die Verbinderklammern 12 in
dem Aufnahmeorgan 14 und dem Steckorgan 16 positioniert
und in senkrechter Weise nebeneinander gestellt sind, wie in 2 veranschaulicht
ist, bilden die zwei Verbinderklammern 12 eine quadratische Öffnung zum
Aufnehmen einer Leitung, wobei der Mittelpunkt jeder Seite des Quadrats
einen möglichen
Kontaktpunkt 56 bildet. Obwohl es nicht erforderlich ist,
um die vorliegende Erfindung zu verwirklichen, stellt eine Ausführungsform
unter Verwendung von zwei senkrecht platzierten Verbinderklammern 12 vier
Kontaktpunkte 56 entlang der vier Punkte des Umfangs bereit.
Die Platzierung von zwei senkrechten Verbinderklammern 12 hilft,
die Kontaktflächen
der Leitung sicher zu kontaktieren und festzuhalten, wäh rend einer
Abweichung der Leitung in irgendeiner bestimmten Richtung natürlich durch
die Spannung in den Verbinderklammern 12 entgegengewirkt
wird. Im Ergebnis kann der Verbinder der Leitung in irgendeiner
Richtung um ihre Mittelachse ausgerichtet sein und gleich gut arbeiten.
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Das
Steckorgan 16 und das Aufnahmeorgan 14 der vorliegenden
Erfindung sind vorzugsweise aus einem hochfesten, korrosionsbeständigen biokompatiblen
Material wie etwa getemperter Edelstahl gefertigt. Allerdings kann
irgendein leitfähiges
biokompatibles Material verwendet werden, um das Gehäuse 13 der
vorliegenden Erfindung zu fertigen. Wie zuvor vorgeschlagen wurde,
dient das Gehäuse
zum Positionieren einer oder mehrerer teilweise abgelenkter Verbinderklammern 12 über der Öffnung 18, um
Kontaktpunkte 56 zu bilden, die in Kontakt mit einer Leitung
kommen, wenn die Leitung durch die Öffnung 18 vorwärts bewegt
wird. Im Allgemeinen dient das Gehäuse 13 außerdem dazu,
Elektrizität
von den Verbinderklammern 12 zu einem weiteren Leiter (nicht
gezeigt) zu leiten, der mit der elektrischen Vorrichtung wie etwa
ein Schrittmacher verbunden ist.
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6 ist
eine schematische Darstellung einer Verbinderanordnung gemäß der vorliegenden
Erfindung, die in einen Verbinderhohlraum eingesetzt ist und einen
hierdurch positionierten Leitungsverbinder aufweist. Wie in 6 veranschaulicht
ist, ermöglicht
das Gehäuse 13 außerdem,
dass die Verbinderanordnung 10 innerhalb eines Verbinderhohlraums 36,
wie er in 6 veranschaulicht ist, richtig positioniert
wird. Obwohl die 1–9C einen
zylindrischen scheibenförmigen
Verbinder mit einer kreisförmigen Öffnung veranschaulichen,
ist keines dieser Strukturmerkmale für die vorliegende Erfindung
erforderlich. Wenn es z. B. erwünscht
ist, eine quadratische Leitung anzubringen, wird eine quadratische
Mittelöffnung
bevorzugt.
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Abgesehen
davon kann die Gesamtform der Verbinderanordnung 10 von
der in den 1–9C veranschaulichten
zylindrischen Scheibe abweichen, ohne ihre Funktion zu gefährden.
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Vor
der Verwendung der vorliegenden Erfindung werden eine oder mehrere
Verbinderklammern 12 im Gehäuse 13 in der teilweise
abgelenkten Position platziert, um die zum Einsetzen der Leitung
in die Verbinderanordnung 10 erforderliche Kraft zu verringern,
wobei ein Abschnitt des jeweiligen Federarms 20 und 22 über die
kreisförmige Öffnung 18 vorsteht. Nach
einer solchen Platzierung der Verbinderklammer 12 ist die
Verbinderanordnung 10 bereit zum Aufnehmen und Festhalten
einer elektrischen Leitung.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung kann die Verbindung einer Leitung 2A oder 2B mit
einer elektrischen Vorrichtung unter Verwendung einer oder mehrerer
der Verbinderanordnungen 10 der vorliegenden Erfindung
ausgeführt
werden. Wie in 6 veranschaulicht ist, können mehrere
der Verbinderanordnungen 10 der vorliegenden Erfindung
innerhalb eines Verbinderhohlraums 36 verwendet sein, der
einen Teil des Verbinderblocks 7 bildet, der mit den Anforderungen
des internationalen Standards IS-4 übereinstimmt. Die Verwendung
mehrerer Verbinderanordnungen 10 schafft eine größere Anzahl
von Kontaktpunkten 56, was zu einer noch sichereren und
zuverlässigeren
Verbindung mit den Kontaktflächen 8 der
elektrischen Leitung 2A oder 2B führt.
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Unabhängig davon,
ob eine oder mehrere Verbinderanordnungen 10 der vorliegenden
Erfindung verwendet sind, ist jede Verbinderanordnung 10 in
dem Verbinderholraum 36 eines Verbinderbereichs positioniert,
in dem die Verbinderanordnung 10 mit Drähten oder anderen geeigneten
Mitteln gekoppelt ist, so dass die Verbinderanordnung 10 in elektrischer
Verbindung mit einer elektrischen Quelle (nicht gezeigt) steht.
Der Verbinderbereich ist normalerweise aus einem Kunststoff, einem
Silastic-Material oder einem anderen elektrisch nicht leitfähigen Material
konstruiert und dient zum Positionieren der Verbinderanordnung 10,
wobei er ein unerwünschtes Durchsickern
von Körperfluiden
und ein unerwünschtes
elektrisches Kriechen verhindert. Ein Draht (nicht gezeigt) läuft im Allgemeinen
von der Verbinderanordnung 10 zum Arbeitsabschnitt der
Vorrichtung, der eine Übertragung
von elektrischem Strom wie etwa elektrische Impulse vorsieht. Beispiele
von Vorrichtungen zum Abgeben elektrischer Impulse für eine Verwendung
mit der vorliegenden Erfindung können
Einkammer- oder Doppelkammerschrittmacher, Antiarrhythmieschrittmacher,
Defibrillatoren, Kardiomyoplastiestimulatoren, Neurostimulatoren und
weitere solche Vorrichtungen sein, die elektrische Impulse abgeben.
Außerdem
sind in 6 mehrere Dichtungsvorrichtungen 42 gezeigt,
die sicherstellen helfen, dass Körperfluide
nicht in den Verbinder 10, die Kontaktflächen 8 und
die elektrische Vorrichtung durchsickern und sie möglicherweise
zusetzen und/oder korrodieren. Außerdem sind in 6 mehrere
Dichtungsvorrichtungen 42 veranschaulicht, die sicherstellen
helfen, dass Körperfluide nicht
in die Verbinderanordnung 10, die Kontaktflächen 8 und
die elektrische Vorrichtung durchsickern und sie möglicherweise
zusetzen und/oder korrodieren.
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7 ist
eine schematische Darstellung eines Gehäuses einer Verbinderanordnung
gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung mit einer darin eingesetzten Leitung.
Obwohl 7 eine Verbinderklammer 12 veranschaulicht,
die in dem Steckorgan 16 positioniert ist und eine darin
eingesetzte Leitung 2A oder 2B aufweist, ist klar,
dass sich dann, wenn die Verbinderanordnung voll ständig zusammengesetzt
ist, wie in den 5A–5C, die Leitung 2A oder 2B durch
sowohl das Aufnahmeorgan 14 als auch das Steckorgan 16 vorwärts bewegt, wobei
die Verbinderklammer 12 in sowohl dem Aufnahmeorgan 14 als
auch dem Steckorgan 16 aus der teilweise abgelenkten Position
weiter in die voll abgelenkte Position gerückt wird, wie in Bezug auf 7 beschrieben
ist, obgleich in 7 der Kürze wegen lediglich das Steckorgan 16 veranschaulicht
ist.
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Wenn
ein Arzt oder ein anderer Benutzer der Vorrichtung wünscht, dass
eine elektrische Verbindung zwischen der elektrischen Leitung 2A oder 2B und
der elektrischen Quelle aufgebaut wird, muss der Arzt bloß die Kontaktflächen 8 der
elektrischen Leitung 2A oder 2B innerhalb des
Verbinderhohlraums 36 platzieren, indem er die Leitung 2A oder 2B in dem
Verbinderport 3 des Verbinderblocks 7 (1) einsetzt,
wie in den 6 und 7 veranschaulicht ist.
Die Kontaktfläche 8A oder 8B wird
dann in den Verbinderholraum 36 gedrängt, wo die Kontaktflächen 8 in
Kontakt mit den Kontaktpunkten 56 jeder Verbinderklammer 12 der
Verbinderanordnung 10 der vorliegenden Erfindung gelangen
und gegen sie drücken.
Wenn die Leitung 2A oder 2B im Verbinderhohlraum 36 des
Verbinderblocks 7 eingesetzt wird, bewegt sich die Leitung 2A oder 2B vorwärts durch die Öffnung 18 und
gelangt mit den Kontaktpunkten 56 in Kontakt, was bewirkt,
dass die Federarme 20 und 22 der Verbinderklammer 12 noch
weiter aus der teilweise abgelenkten Position der 3C und 3D abgelenkt
werden, so dass das Ende 34 eine Strecke weg von dem Ende 44 der
Verbinderklammer 12 weitergerückt wird und nicht länger mit
ihm in Eingriff steht, wobei die Verbinderklammer 12 in
der in 7 veranschaulichten voll abgelenkten Position platziert
wird. Im Ergebnis wird die Federkraft der Verbinderklammer 12 davon,
am Kontaktpunkt zwischen dem Ende 34 und dem Ende 44 des
jeweiligen Federarms 20 und 22 der Verbinderklammer 12 anzugreifen,
so verlegt, dass sie an den Kontaktflächen 8 der Leitung 2A oder 2B wirkt.
Auf diese Weise steht der Kontaktpunkt 56 jedes Federarms 20 und 22 in Eingriff
mit den Kontaktflächen 8,
was bewirkt, dass die Federkraft durch die Federarme 20 und 22 auf
die eingesetzten Kontaktflächen 8 aufgebracht
wird, wobei eine sichere elektrische Verbindung an den Kontaktpunkt 56 erzeugt
wird. Wenn sie voll eingesetzt ist, befindet sich die elektrische
Leitung 2A oder 2B in einem belasteten Zustand
und verbleibt hier verbunden mit der elektrischen Quelle.
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Die
Leitung 2A oder 2B kann optional mit bei den voraussichtlichen
Kontaktpunkten 56 positionierten Nuten (nicht gezeigt)
versehen sein, die dazu dienen, die Leitung 2A und 2B weiter
zu sichern, wenn die Verbinderklammer 12 Eingang in den
Raum der Nut findet.
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8A ist
eine schematische Darstellung eines Aufnahmeorgans eines Gehäuses einer
Verbinderanordnung gemäß einer
alternativen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung. 8B ist eine
schematische Darstellung eines Steckorgans eines Gehäuses einer
Verbinderanordnung gemäß einer
alternativen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung. Wie in den 8A und 8B veranschaulicht
ist, sind ähnlich
dem Steckorgan 16 und dem Aufnahmeorgan 14 der
Verbinderanordnung 10, die oben beschrieben ist, ein Aufnahmeorgan 114 und
ein Steckorgan 116 eines Gehäuseabschnitts 113 einer
Verbinderanordnung 110 gemäß einer alternativen Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung so ausgebildet, dass sie im Allgemeinen kreisförmig sind
und eine kreisförmige
Mittelöffnung 118 ausreichender
Größe bilden,
um die proximalen Enden 9A oder 9B der Leitungen 2A und 2B aufzunehmen.
Daher weisen die Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung eine Öffnung 118 mit
einem Durchmesser im Bereich von etwa 0,05–0,25 Zoll (1,27–6,35 mm)
auf, obgleich irgendein bemessener Durchmesser ausgewählt werden
kann. In einer Ausführungsform
z. B. hat die Öffnung 118 einen
Durchmesser von etwa 0,13 Zoll (3,302 mm). Allerdings unterscheiden
sich das Aufnahmeorgan 114 und das Steckorgan 116 von
dem Aufnahmeorgan 14 und dem Steckorgan 16 dadurch,
dass, wie in 8B veranschaulicht ist, zusätzlich zu
einem äußeren Rand
des Steckorgans 116, der einen äußeren ringförmigen Flansch 148 mit
einem oberen Abschnitt 147 bildet, der sich von einer vorderen
Oberfläche 150 nach
außen
erstreckt, das Steckorgan 116 einen inneren Flansch 151 mit
einem oberen Abschnitt 153 aufweist, der sich von der vorderen
Oberfläche 150 eine
Strecke kürzer
als eine Länge
einer Seitenwand 155 des äußeren Flansches 148 erstreckt,
so dass der obere Abschnitt 153 des inneren Flansches 151 benachbart
zu der Seitenwand 155 des äußeren Flansches 148 positioniert
ist. Im Ergebnis bilden der obere Abschnitt 153 des inneren
Flansches 151 und die Seitenwand 155 des äußeren Flansches 148 einen
Ansatz 157. Außerdem
wird die Öffnung 118 durch
die vordere Oberfläche 150 und
eine Seitenwand 159 des inneren Flansches 151,
die sich von der vorderen Oberfläche 150 zum
oberen Abschnitt 153 erstreckt, gebildet, so dass die Seitenwand 159 und
die vordere Oberfläche 150 einen
ausgesparten Abschnitt 152 bilden, in dem die Verbinderklammer 12 positioniert
ist, wobei sie sich in der teilweise abgelenkten Position der 3C und 3D befindet, wobei
der obere Abschnitt 26 der Verbinderklammer 12 unter
Verwendung bekannter Schweißtechniken im
Hinblick auf die Seitenwand 159 des inneren Flansches 151 positioniert
ist, wie oben beschrieben ist. Die teilweise abgelenkte Verbinderklammer 12 ist
in dem ausgesparten Abschnitt 152 so positioniert, dass
sich der Seitenabschnitt 28 des Federarms 20 und
der Seitenabschnitt 36 des Federarms 22 über die Öffnung 118 erstrecken,
wobei sowohl der untere gekrümmte
Abschnitt 30, der gerade untere Abschnitt 32 und
das Ende 34 des Federarms 20 als auch der untere
gekrümmte
Abschnitt 38, der gerade untere Abschnitt 40 und
das Ende 42 des Federarms 22 eine Strecke von
der Seitenwand 159 beabstandet sind, so dass die Verbinderklammer 12 aus
der teilweise abgelenkten Position weiter in die voll abgelenkte
Position gerückt
werden kann, wie oben beschrieben ist, wenn die Leitung 2 durch
das Gehäuse 113 vorwärts bewegt
wird.
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Wie
in 8A veranschaulicht ist, umfasst das Aufnahmeorgan 114 der
alternativen Ausführungsform ähnlich zum
oben beschriebenen Aufnahmeorgan 14 einen ringförmigen Flansch 148 mit einem
oberen Abschnitt 161, der sich von der vorderen Oberfläche 150 des
Aufnahmeorgans 114 nach außen erstreckt. Allerdings ist
der Flansch 148 des Aufnahmeorgans 114 von einem äußeren Rand 163 nach
innen beabstandet, so dass ein Abschnitt der vorderen Oberfläche 150 zwischen
dem äußeren Rand 163 und
dem Flansch 148 des Aufnahmeorgans 114 und einer äußeren Seitenwand 165 des Flansches 148 einen
Ansatz 167 bildet. Außerdem wird
die Öffnung 118 durch
die vordere Oberfläche 150 und
eine innere Seitenwand 169 des Flansches 148,
die sich von der vorderen Oberfläche 150 zum oberen
Abschnitt 161 erstreckt, gebildet, so dass die Seitenwand 169 und
die vordere Oberfläche 150 einen
ausgesparten Abschnitt 152 bilden, in dem die Verbinderklammer 12 positioniert
ist, wobei sie sich in der teilweise abgelenkten Position der 3C und 3D befindet,
wobei der obere Abschnitt 26 der Verbinderklammer 12 unter
Verwendung bekannter Schweißtechniken
im Hinblick auf die Seitenwand 169 des Flansches 148 positioniert
ist, wie oben beschrieben ist. Die teilweise abgelenkte Verbinderklammer 12 ist
in dem ausgesparten Abschnitt 152 so positioniert, dass
sich der Seitenabschnitt 28 des Federarms 20 und
der Seitenabschnitt 36 des Federarms 22 über die Öffnung 118 erstrecken,
wobei sowohl der untere gekrümmte
Abschnitt 30, der gerade untere Abschnitt 32 und
das Ende 34 des Federarms 20 als auch der untere
gekrümmte
Abschnitt 38, der gerade untere Abschnitt 40 und
das Ende 42 des Federarms 22 eine Strecke von
der Seitenwand 169 beabstandet sind, so dass die Verbinderklammer 12 aus
der teilweise abgelenkten Position weiter in eine voll abgelenkte
Position gerückt
werden kann, wie oben beschrieben ist, wenn die Leitung 2 durch
das Gehäuse 113 vorwärts bewegt
wird.
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9A ist
eine Seitenansicht eines zusammengesetzten Gehäuses einer Verbinderanordnung gemäß einer
alternativen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung. 9B ist
eine Querschnittsseitenansicht des zusammengesetzten Gehäuses der
Verbinderanordnung von 9A. Wie in den 9A und 9B veranschaulicht
ist, wird dann, wenn die gewünschte
Anzahl von Verbinderklammern 12 in dem Aufnahmeorgan 114 und
dem Steckorgan 116 des Gehäuses 113 positioniert
worden sind, wie oben beschrieben ist, der obere Abschnitt 147 des äußeren Flansches 148 des
Steckorgans 116 auf den Ansatz 167 des Aufnahmeabschnitts 114 ausgerichtet
und fest in ihm positioniert, wobei der obere Abschnitt 161 des
Flansches 148 des Aufnahmeorgans 114 in dem Ansatz 157 des
Steckorgans 116 positioniert wird, wobei bekannte Schweißtechniken
wie etwa z. B. das Laserstrahlschweißen verwendet werden, um eine
vollständig
zusammengesetzte Verbinderanordnung 10 zu bilden, die eine Barriere
im Hinblick auf das Durchsickern eines Fluids durch die Verbinderanordnung 10 in
die implantierbare medizinische Vorrichtung 1 erzeugt.
Obwohl beschrieben ist, dass Schweißtechniken verwendet werden,
um das Aufnahmeorgan 11 fest in dem Aufnahmeorgan 114 zu
positionieren, können
selbstverständlich
andere Befestigungsmechanismen verwendet werden. Zum Beispiel kann
unter Verwendung eines Presspassungsmechanismus oder von Gewindeabschnitten,
die sich entlang des Flansches 148 des Aufnahmeorgans 114 und
des Flansches 148 des Steckorgans 116 befinden,
der obere Abschnitt 147 des äußeren Flansches 148 des
Steckorgans 116 auf den Ansatz 167 des Aufnahmeabschnitts 114 ausgerichtet
und fest in dem Ansatz positioniert werden, wobei der obere Abschnitt 161 des
Flansches 148 des Aufnahmeorgans 114 auf den Ansatz 157 des
Steckorgans 116 ausgerichtet und in ihm positioniert wird.
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9C schließlich ist
eine Draufsicht einer zusammengesetzten Verbinderanordnung gemäß einer
alternativen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung. Wie in 9C veranschaulicht
ist, sind in der Verbinderanordnung 110 der alternativen
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ähnlich
zu der oben beschriebenen Verbinderanordnung 10 Kontaktpunkte 56 der
Verbinderklammer 12, die in dem Aufnahmeorgan 114 positioniert
ist, und der Verbinderklammer 12, die in dem Steckorgan 116 positioniert
ist, die das Gehäuse 113 der
zusammengesetzten Verbinderanordnung 110 bilden, da sichtbar,
wo sich die Verbinderklammer 12 in der Öffnung 118 erstreckt,
die durch das Gehäuse 113 erzeugt
wird, wobei sich die Öffnung 118 des
Aufnahmeorgans 114 und des Steckorgans 116 des
Gehäuses 113 in
Fluidverbindung überdecken,
um eine Öffnung 158 zum Aufnehmen
einer Leitung mit dem Federarm 20 und dem Federarm 22 in
der teilweise abgelenkten Position zu bilden, so dass die Leitung
mit dem Federarm 20 und dem Federarm 22 bei den
Kontaktpunkten 56 in Kontakt kommt. Wenn sie zusammengesetzt
ist, arbeitet die Verbinderanordnung 110 gemäß der alternativen
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung in derselben Weise wie die zusammengesetzte Verbinderanordnung 10,
die oben beschrieben ist, was der Kürze wegen nicht wiederholt
wird.
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Aus
der vorhergehenden Erläuterung
geht hervor, dass die in den 1–9C veranschaulichten
Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung eine verbesserte Verbinderanord nung 10 oder 110 zum
lösbaren
Verbinden der Kontaktflächen 8 der
elektrischen Leitung 2A oder 2B mit einer elektrischen
Vorrichtung bereitstellen. Da die Verbinderklammern 12 im
Gehäuse 13 oder 113 in
einer teilweise abgelenkten Konfiguration positioniert sind, wird
eine konstante Kraft über
den Ablenkungsbereich der Verbinderklammer 12 ausgeübt. Da außerdem lediglich
eine kleine Ablenkung notwendig ist, um eine deutliche Haltekraft
zu erzeugen, macht die Verbinderanordnung 10 oder 110 effizienten
Gebrauch von dem axialen Platz auf den Kontaktflächen 8, was ihr ermöglicht,
sehr kompakt zu sein. Die Verbinderanordnung 10 oder 110 akzeptiert
leicht ein Einsetzen der Kontaktflächen 8 ohne die Verwendung
von Werkzeugen und bringt eine gleichförmige Kraft durch die Verbinderklammern 12 auf,
um einen konstanten elektrischen Kontakt mit einer elektrischen
Leitung aufrechtzuerhalten, der keiner veränderlichen Impedanz unterliegt.