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DE602004009585T2 - Verbindungsstücke zur verbindung einer leitung mit einem implantierbaren medizinischen gerät - Google Patents

Verbindungsstücke zur verbindung einer leitung mit einem implantierbaren medizinischen gerät Download PDF

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Publication number
DE602004009585T2
DE602004009585T2 DE602004009585T DE602004009585T DE602004009585T2 DE 602004009585 T2 DE602004009585 T2 DE 602004009585T2 DE 602004009585 T DE602004009585 T DE 602004009585T DE 602004009585 T DE602004009585 T DE 602004009585T DE 602004009585 T2 DE602004009585 T2 DE 602004009585T2
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DE
Germany
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arm
connector
connector clip
flange
upper portion
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE602004009585T
Other languages
English (en)
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DE602004009585D1 (de
Inventor
Jay Shoreview LAHTI
Andrew J. Lino Lakes RIES
Scott Walworth FORSYTHE
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Medtronic Inc
Original Assignee
Medtronic Inc
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
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Publication of DE602004009585T2 publication Critical patent/DE602004009585T2/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf medizinische Leitungen von implantierbaren medizinischen Vorrichtungen und insbesondere auf eine Verbinderanordnung einer implantierbaren medizinischen Vorrichtung, die die Kopplung zwischen einer Leitung und einer Schaltungsanordnung der implantierbaren medizinischen Vorrichtung erleichtert.
  • Im medizinischen Bereich werden Leitungen mit einer großen Vielzahl von medizinischen Vorrichtungen verwendet. Zum Beispiel sind Leitungen häufig so implementiert, dass sie einen Teil einer implantierbaren medizinischen Vorrichtung (IMD, implantable medical device) wie etwa implantierbare Herzschrittmacher, die eine therapeutische Stimulation für das Herz durch Abgabe von Schrittmacher-, Kardioversions- und Defibrillationsimpulsen vorsehen, bilden. Die Impulse können an das Herz über Elektroden abgegeben werden, die auf den Leitungen angeordnet sind, z. B. typischerweise in der Nähe der distalen Enden der Leitungen. In diesem Fall können die Leitungen die Elektroden in Bezug auf verschiedene Herzstellen positionieren, so dass der Schrittmacher Impulse an die entsprechenden Stellen abgeben kann. Leitungen werden außerdem zu Erfassungszwecken oder sowohl zu Erfassungs- als auch Stimulationszwecken verwendet.
  • Außerdem werden Leitungen in neurologischen Vorrichtungen verwendet wie etwa Vorrichtungen zur Tiefenhirnstimulation und Vorrichtungen zur Rückenmarkstimulation. Zum Beispiel können die Leitungen stereotaktisch mit einer Sonde in das Gehirn geführt werden, um Elektroden für eine Tiefenhirnstimulation zu positionieren. Leitungen werden außerdem mit einer großen Vielzahl weiterer medizinischer Vorrichtungen verwendet, die z. B. Vorrichtun gen, die eine Muskelstimulationstherapie liefern, Vorrichtungen, die chemische Bedingungen im Blut eines Menschen erfassen, und dergleichen umfassen. Kurz gesagt, medizinische Leitungen können zu Erfassungszwecken, Stimulationszwecken oder beidem verwendet werden.
  • Eine IMD umfasst typisch eine oder mehrere Leitungen, ein Gehäuse, das die Schaltungsanordnung der IMD unterbringt, und einen Verbinderblock, der die Leitung mit der Schaltungsanordnung koppelt. Insbesondere enthält der Verbinderblock elektrische Kontaktstrukturen zur Kopplung der Leitung mit der Schaltungsanordnung in dem Gehäuse der IMD, so dass eine therapeutische Stimulation über die Leitung geliefert werden kann oder erfasste Bedingungen durch die Schaltungsanordnung aufgezeichnet werden können. Eine Herausforderung beim Implementieren medizinischer Leitungen in einer medizinischen Vorrichtung ist die elektrische Kopplung zwischen einer jeweiligen Leitung und Schaltungsanordnung der IMD.
  • Verschiedene Verbindungsstandards sind entwickelt worden, um sicherzustellen, dass elektrische Verbindungen zwischen der IMD-Schaltungsanordnung und der Leitung einwandfrei bzw. akzeptabel sind, während außerdem eine hinreichende hermetische Abdichtung zwischen dem Verbinderblock und der Leitung aufrechterhalten wird, um ein Eindringen von Körperfluiden in das Gehäuse zu vermeiden. Diese Standards entwickeln sich weiter, um neue Leitungskonstruktionen aufzunehmen wie etwa Inline-Leitungen, die mehrere elektrische Kontaktflächen längs axialer Positionen der Leitung aufweisen.
  • Im Allgemeinen besteht ein Bedarf an Leitungsverbinderkonfigurationen, die einfach zu verwenden und preisgünstig herzustellen sind. Eine erhöhte Einfachheit kann sicherzustellen helfen, dass Ärzte elektrische Verbindun gen während einer Implantierung der IMD mit minimalen Bedenken hinsichtlich eines elektrischen Kopplungsfehlers herstellen können. Ein verringerter Fertigungsaufwand kann sicherzustellen helfen, dass die mit einer IMD verknüpften Patientenkosten minimiert werden können.
  • Die Erfindung ist wie in den unabhängigen Ansprüchen definiert.
  • Selbstverständlich sind die vorhergehende allgemeine Beschreibung und die nachfolgende ausführliche Beschreibung beispielhaft und erläuternd, wobei sie die Erfindung jedoch nicht einschränken sollen. Zusammen mit der Beschreibung veranschaulicht die beigefügte Zeichnung lediglich beispielhaft eine oder mehrere der Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung. Vorteile und Merkmale der vorliegenden Erfindung werden leicht klar, da dieselben anhand der folgenden ausführlichen Beschreibung besser verständlich werden, wenn sie in Zusammenhang mit der beigefügten Zeichnung betrachtet werden, in der gleiche Bezugszeichen gleiche Teile überall in ihren Figuren bezeichnen, wobei:
  • 1 eine perspektivische Ansicht einer beispielhaften implantierbaren medizinischen Vorrichtung ist, die eine Verbinderanordnung gemäß der vorliegenden Erfindung aufweisen kann;
  • 2 eine perspektivische Explosionsdarstellung einer Ausführungsform einer Verbinderanordnung gemäß der vorliegenden Erfindung ist;
  • 3A eine Draufsicht einer in einer Verbinderanordnung der vorliegenden Erfindung verwendeten Verbinderklammer in einer nicht abgelenkten Position ist;
  • 3B eine Seitenansicht der Verbinderklammer von 3A ist;
  • 3C eine Draufsicht einer in einer Verbinderanordnung der vorliegenden Erfindung verwendeten Verbinderklammer in einer teilweise abgelenkten Position ist;
  • 3D eine Seitenansicht der Verbinderklammer von 3C ist;
  • 4 eine Vorderansicht eines Gehäuseorgans einer Verbinderanordnung gemäß der vorliegenden Erfindung mit einer in dem Gehäuseorgan positionierten Verbinderklammer in einer teilweise abgelenkten Position ist;
  • 5A eine Seitenansicht eines zusammengesetzten Gehäuses einer Verbinderanordnung gemäß der vorliegenden Erfindung ist;
  • 5B eine Querschnittsseitenansicht des zusammengesetzten Gehäuses der Verbinderanordnung von 5A ist;
  • 5C eine Draufsicht einer zusammengesetzten Verbinderanordnung gemäß der vorliegenden Erfindung ist;
  • 6 eine schematische Darstellung einer Verbinderanordnung gemäß der vorliegenden Erfindung ist, die in einem Verbinderhohlraum eingesetzt ist und einen hierdurch positionierten Leitungsverbinder aufweist;
  • 7 eine schematische Darstellung eines Gehäuses einer Verbinderanordnung gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung mit einer darin eingesetzten Leitung ist;
  • 8A eine schematische Darstellung eines Aufnahmeorgans eines Gehäuses einer Verbinderanordnung gemäß einer alternativen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist;
  • 8B eine schematische Darstellung eines Steckorgans eines Gehäuses einer Verbinderanordnung gemäß einer alternativen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist;
  • 9A eine Seitenansicht eines zusammengesetzten Gehäuses einer Verbinderanordnung gemäß einer alternativen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist;
  • 9B eine Querschnittsseitenansicht des zusammengesetzten Gehäuses der Verbinderanordnung von 9A ist; und
  • 9C eine Draufsicht einer zusammengesetzten Verbinderanordnung gemäß einer alternativen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist.
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine verbesserte Verbinderanordnung zum lösbaren Verbinden und Festhalten des Anschlussstifts bzw. Endstifts einer elektrischen Leitung mit einer implantierbaren medizinischen Vorrichtung. Die Erfindung verwendet eine oder mehrere elastische Verbinderklammern, die sich in einer teilweise abgelenkten Konfiguration oder einem teilweise belasteten Zustand befinden, so dass eine relativ konstante Kraft über den vollen Ablenkbereich der Feder ausgeübt wird, und innerhalb eines Gehäuses positioniert sind. Da lediglich eine kleine Ablenkung der Feder erforderlich ist, um eine deutliche Haltekraft auf den eingesetzten Anschlussstift der Leitung zu erzeugen, ermöglicht die Verbinderanordnung der vorliegenden Erfindung ein leichtes Einsetzen des Anschlussstifts der Leitung und sie ermöglicht, dass eine hinreichende Kraft auf den Anschlussstift ausgeübt wird, um die Leitung optimal festzuhalten, ohne sie zu beschädigen. Außerdem macht die Verbinderanordnung der vorliegenden Erfindung effizienten Gebrauch von dem axialen Platz auf dem Anschlussstift, was ihr ermöglicht, sehr kompakt zu sein. Der axiale Platz bzw. Raum wird auf Grund der Ausrichtung des Federkontakts senkrecht zu der eingesetzten Leitung effizient verwendet. Der Verbinder akzeptiert leicht ein Einsetzen eines Anschlussstifts ohne die Verwendung von Werkzeugen und bringt eine relativ gleichförmige Kraft über die Verbinderklammer auf, so dass ein konstanter elektrischer Kontakt mit der elektrischen Leitung aufrechterhalten wird, der keiner veränderlichen Impedanz unterliegt. Der Verbinder der vorliegenden Erfindung stellt die erforderlichen mechanischen und elektrischen Verbindungsfunktionen unter Verwendung weniger Komponenten und weniger Arbeit bei der Implementierung bereit, wobei er dennoch eine größere Zuverlässigkeit, Haltbarkeit, Widerstandsfähigkeit gegenüber einem Versagen infolge von Reaktionen mit Körperfluiden, eine kleine Größe und höhere Effizienz bei der Herstellung erzielt.
  • 1 ist eine perspektivische Ansicht einer beispielhaften implantierbaren medizinischen Vorrichtung, die eine Verbinderanordnung gemäß der vorliegenden Erfindung enthalten kann. Wie in 1 veranschaulicht ist, weist eine beispielhafte implantierbare medizinische Vorrichtung (IMD) 1, die eine Verbinderanordnung gemäß der vor liegenden Erfindung enthält, ein hermetisch abgedichtetes, biologisch inertes Gehäuse 5, oder "Behälter", auf, das eine IMD-Schaltungsanordnung unterbringt, eine oder mehrere Leitungen 2A, 2B (zusammen die Leitungen 2), die in einem Patienten implantiert werden können, und einen Verbinderblock 7, der die proximalen Enden 9A, 9B der Leitungen 2 aufnimmt, um die Leitungen 2 mit der Schaltungsanordnung im Gehäuse 5 zu verbinden, wenn die Leitungen 2 in einen im Verbinderblock 7 gebildeten Verbinderport 3 eingesetzt werden. Wenn sie voll in dem Verbinderblock 7 eingesetzt sind, werden die Leitungen 2 ferner durch Festziehen von Positionierungsschrauben 11 gegen die Leitungen 2 fest im Verbinderblock 7 positioniert.
  • Wie in 1 veranschaulicht ist, weisen die proximalen Enden 9A und 9B der Leitungen 2A bzw. 2B mehrere elektrische Kontaktflächen 8A8J (zusammen die Kontaktflächen 8) auf. Die vorliegende Erfindung erleichtert eine elektrische Kopplung mit einer oder mehreren der Kontaktflächen 8 in dem Verbinderblock 7. Außerdem verbessert die vorliegende Erfindung einen solchen Kontakt für Inline-Konfigurationen ähnlich 1, in denen mehrere elektrische Kontaktflächen 8 axial entlang einer Länge der Leitungen 2 positioniert sind. Insbesondere ermöglicht die vorliegende Erfindung Größenreduzierungen der Kontaktflächen 8 durch eine Verbesserung der oben beschriebenen elektrischen Kopplungsklammern, die elektrisch mit den Kontaktflächen 8 im Inneren des Verbinderblocks 7 koppeln.
  • Die IMD 1 entspricht irgendeiner medizinischen Vorrichtung, die medizinische Leitungen und eine mit den medizinischen Leitungen gekoppelte Schaltungsanordnung umfasst. Beispielhaft nimmt die IMD 1 die Form eines implantierbaren Herzschrittmachers an, der eine therapeutische Stimulation an das Herz liefert. Alternativ kann die IMD 1 die Form eines implantierbaren Kardioverters oder eines implantierbaren Defibrillators oder eines implantierbaren Herzschrittmacher-Kardioverter-Defibrillators annehmen. Die IMD 1 kann Schrittmacher-, Kardioversions- oder Defibrillationsimpulse über Elektroden, die auf den distalen Enden der Leitungen 2 angeordnet sind, an einen Patienten abgeben. Mit anderen Worten, die Leitungen 2 positionieren Elektroden in Bezug auf verschiedene Herzstellen, so dass die IMD 1 Impulse an die entsprechenden Stellen abgeben kann.
  • Alternativ entspricht die IMD 1 einer Patientenüberwachungsvorrichtung oder einer Vorrichtung, die Überwachungs- und Stimulationsmerkmale integriert. In diesen Fällen weisen die Leitungen 2 Sensoren auf, die zum Erfassen von Patientenzuständen entlang der distalen Enden der jeweiligen Leitung positioniert sind. Die Sensoren umfassen z. B. elektrische Sensoren, elektrochemische Sensoren, Drucksensoren, Flusssensoren, akustische Sensoren, optische Sensoren oder dergleichen. In vielen Fällen führt die IMD 1 sowohl Erfassungs- als auch Stimulationsfunktionen aus.
  • In nochmals weiteren Anwendungen entspricht die IMD 1 einer neurologischen Vorrichtung wie etwa eine Vorrichtung zur Tiefenhirnstimulation oder eine Vorrichtung zur Rückenmarkstimulation. In diesen Fällen werden die Leitungen 2 mit einer Sonde stereotaktisch in das Gehirn geführt, um Elektroden für eine Tiefenhirnstimulation zu positionieren, oder in die Wirbelsäule hinsichtlich einer Rückmarkstimulation. In weiteren Anwendungen liefert die IMD 1 eine Muskelstimulationstherapie, Blutmessfunktionen und dergleichen. Kurz gesagt, die IMD 1 entspricht irgendeiner aus einer großen Vielzahl von medizinischen Vorrichtungen, die Leitungen und eine mit den Leitungen gekoppelte Schaltungsanordnung implementieren.
  • Wie unten ausführlich umrissen wird, weist der Verbinderblock 7 der vorliegenden Erfindung verschiedene Komponenten auf, die eine elektrische Kopplung zwischen den Leitungen 2 und der Schaltungsanordnung im Gehäuse 5 verbessern und vereinfachen. Genauer schafft eine elektrische Verbinderklammer eine leitfähige Schnittstelle zwischen einer medizinischen Leitung und einer IMD-Schaltungsanordnung. Außerdem werden auch verschiedene Komponenten beschrieben, die sich mit der Verbinderklammer aneinander fügen, um wenigstens einen Abschnitt des Verbinderblocks 7 der IMD 1 zu bilden. Zum Beispiel ist eine verbesserte Struktur mit einem Kanal, für ein Ineinanderreifen mit einer oder mehreren der Leitungen 2 für eine Verwendung mit der Verbinderklammer so konstruiert, dass ein Vorspannen der Verbinderklammer vor dem Einsetzen einer oder mehrerer Leitungen 2 in den Kanal erreicht werden kann. Wie unten beschrieben wird, ermöglicht ein solches Vorspannen ein leichtes Einsetzen einer oder mehrerer der Leitungen 2 in den Kanal der Struktur, die wenigstens einen Teil des Verbinderblocks 7 bildet. Mit anderen Worten, die Verbinderklammer definiert einen erwünschten Einsteckkraftaufwand für die Leitungsstifte, die in den Verbinderblock 7 eingesetzt werden.
  • 2 ist eine perspektivische Explosionsdarstellung einer Ausführungsform einer Verbinderanordnung gemäß der vorliegenden Erfindung. Wie in 2 veranschaulicht ist, umfasst gemäß der vorliegenden Erfindung ein Gehäuse 13 einer Verbinderanordnung 10, das als ein Abschnitt des Verbinderblocks 7 in direkter Verbindung mit dem Verbinderport 3 enthalten ist, ein Aufnahmeorgan 14 und ein Steckorgan 16. Eine Verbinderklammer 12 ist entweder innerhalb des Aufnahmeorgans 14 oder des Steckorgans 16 des Gehäuses 13 oder in beiden positioniert. Außerdem kann mehr als eine Verbinderklammer 12 in dem Aufnahmeorgan 14 oder dem Steckorgan 16 oder beiden positioniert sein, so dass nach Bedarf irgendeine Anzahl von Verbinderklammern verwendet werden kann. In der beispielhaften Ausführungsform, die in 2 veranschaulicht ist, enthält sowohl das Steckorgan 16 als auch das Aufnahmeorgan 14 eine darin positionierte Verbinderklammer 12, wie unten beschrieben wird. Die Verbinderklammer 12 ist elastisch und elektrisch leitfähig, wobei das Gehäuse 13 abdichtbar und elektrisch leitfähig ist. Außerdem bilden sowohl das Aufnahmeorgan 14 als auch das Steckorgan 16 eine durch sie verlaufende Öffnung 18, um eine elektrische Leitung durch das Gehäuse 13 einzusetzen, wenn die Leitung in dem Verbinderport 3 eingesetzt wird.
  • Die Verbinderklammer 12 kann verwendet werden, um sowohl ein Mittel zum Festhalten einer Leitung (nicht gezeigt) an ihrem Platz als auch ein Mittel zum Leiten von Elektrizität zwischen den Kantaktflächen 8 eines Anschlussstifts der Leitung oder beide Funktionen zusammen in einer elektrischen Vorrichtung wie etwa ein Schrittmacher bereitzustellen. Die Verbinderklammer 12 ist vorzugsweise aus einem elastischen, hochfesten, korrosionsbeständigen biokompatiblen Material wie etwa getemperter Edelstahl gefertigt. Allerdings können weitere für solche Anwendungen geeignete Materialien verwendet werden, um die in der vorliegenden Erfindung verwendete Verbinderklammer 12 zu bilden. Die Verbinderklammer 12 kann aus einem Blechstreifen gestanzt oder geschnitten oder von einem Drahtmaterial geschnitten und gebildet werden. Die Verbinderklammer 12 gleicht der Form nach einem Draht und kann mit einer Anzahl unterschiedlicher Querschnitte wie etwa z. B. kreisförmig oder oval gefertigt werden, wobei ein Querschnitt durch eine Ebene gebildet wird, die die Längsachse des Drahts senkrecht schneidet.
  • 3A ist eine Draufsicht einer in einer Verbinderanordnung der vorliegenden Erfindung verwendeten Verbinderklammer in einer nicht abgelenkten Position. 3B ist eine Seitenansicht der Verbinderklammer von 3A. 3C ist eine Draufsicht einer in einer Verbinderanordnung der vorliegenden Erfindung verwendeten Verbinderklammer in einer teilweise abgelenkten Position. 3D ist eine Seitenansicht der Verbinderklammer von 3C. Wie in den 3A–D veranschaulicht ist, ist die Verbinderklammer 12 ein einzelner einheitlicher Draht, der so ausgebildet ist, dass er im Allgemeinen einen ersten Federarm 20 und einen zweiten Federarm 22 aufweist. Sowohl der Federarm 20 als auch der Federarm 22 weisen einen oberen gekrümmten Abschnitt 24 auf, die zusammen einen oberen Abschnitt 26 der Verbinderklammer 12 bilden. Der Federarm 20 weist einen im Allgemeinen geraden Seitenabschnitt 28 auf, der sich vom oberen gekrümmten Abschnitt 24 zu einem unteren gekrümmten Abschnitt 30 erstreckt, sowie einen im Allgemeinen geraden unteren Abschnitt 32, der sich vom unteren gekrümmten Abschnitt 30 nach außen zu einem Ende 34 des Federarms 20 erstreckt, das sich nach innen zum Federarm 22 erstreckt. In derselben Weise weist der Federarm 22 einen im Allgemeinen geraden Seitenabschnitt 36 auf, der sich vom oberen gekrümmten Abschnitt 24 zu einem unteren gekrümmten Abschnitt 38 erstreckt, sowie einen im Allgemeinen geraden unteren Abschnitt 40, der sich vom unteren gekrümmten Abschnitt 38 nach außen zu einem Ende 42 des Federarms 22 erstreckt, das sich nach innen zum Federarm 20 erstreckt. Wie in den 3A und 3B veranschaulicht ist, sind der Federarm 20 und der Federarm 22, wenn die Verbinderklammer 12 in der entspannten oder nicht abgelenkten Position ist, durch die Federwirkung, die am oberen Abschnitt 26 der Verbinderklammer erzeugt wird, nach innen vorgespannt, so dass der untere Abschnitt 32 des Federarms 20 und der untere Abschnitt 40 des Federarms 22 gegeneinander versetzt und benachbart zueinander sind, wobei eine Seitenwand 44 des unteren Abschnitts 32 in Eingriff mit einer Seitenwand 46 des unteren Abschnitts 40 ist. Wie in den 3C und 3D veranschaulicht ist, sind dagegen der Federarm 20 und der Federarm 22, wenn die Verbinderklammer 12 in einer teilweise abgelenkten Position ist, aus der nicht abgelenkten Position nach außen abgelenkt, so dass die Seitenwand 44 des unteren Abschnitts 32 nicht länger benachbart zu sowie in Eingriff mit der Seitenwand 46 des unteren Abschnitt 40 ist. Vielmehr sind in der teilweise abgelenkten Position der Federarm 20 und der Federarm 22 nach außen abgelenkt, so dass das Ende 34 des Federarms 20 benachbart zum Ende 42 des Federarms 22 positioniert ist. Im Ergebnis der durch die Ablenkung des oberen Abschnitts 26 der Verbinderklammer 12 erzeugten Federkraft ist das Ende 34 des Federarms 20 fest in Eingriff mit dem Ende 42 des Federarms 22, so dass die Verbinderklammer 12 in der teilweise abgelenkten Position der 3C und 3D gehalten wird.
  • Die Abmessungen einer Verbinderklammer 12 kann je nach der Größe der Leitung und der Größe des in der implantierbaren medizinischen Vorrichtung enthaltenen Hohlraums stark variieren. Allerdings weist die Verbinderanordnung 10 gemäß der vorliegenden Erfindung, wenn sie z. B. in einer Schrittmachervorrichtung enthalten ist, im Allgemeinen eine Verbinderklammer 12 mit einer Dicke von etwa 0,0100 ± 0,0005 Zoll (0,254 ± 0,0127 mm) und einem Abstand zwischen dem oberen Abschnitt 26 und dem unteren Abschnitt 32 des Federarms 20 bzw. dem unteren Abschnitt 40 des Federarms 22 von etwa 0,165 Zoll (4,191 m) und zwischen einem inneren Abschnitt 43 der Seitenwände 28 und 36 von etwa 0,120 Zoll (3,048 mm) auf, wenn sich die Verbinderklammer 12 in der teilweise abgelenkten Position der 3C und 3D befindet. Wenn sie sich in der nicht abgelenkten Position der 3A und 3B befindet, ist das Ende 34 des Federarms 20 etwa 0,030 Zoll (0,762 mm) vom Ende 42 des Federarms 22 beabstandet, wobei ein Abstand D zwischen einem inneren Abschnitt 45 des Federarms 20, wo der gerade Seitenabschnitt 28 auf den oberen gekrümmten Abschnitt 24 des Federarms 20 trifft, und einem inneren Abschnitt 45 des Federarms 22, wo der gerade Seitenabschnitt 36 auf den oberen gekrümmten Abschnitt 24 des Federarms 22 trifft, etwa 0,112 Zoll (2,8448 mm) beträgt.
  • 4 ist eine Vorderansicht eines Gehäuseorgans einer Verbinderanordnung gemäß der vorliegenden Erfindung mit einer in dem Gehäuseorgan positionierten Verbinderklammer in einer teilweise abgelenkten Position. Wie in den 2 und 4 veranschaulicht ist, sind sowohl das Aufnahmeorgan 14 als auch das Steckorgan 16 des Gehäuses 13 ausgebildet, um die Verbinderklammer 12 darin zu positionieren. Insbesondere sind sowohl das Aufnahmeorgan 14 als auch das Steckorgan 16 so ausgebildet, dass sie im Allgemeinen eine kreisförmige Form haben, die eine kreisförmige zentrale Öffnung 18 von hinreichender Größe bildet, um die proximalen Enden 9A und 9B der Leitungen 2A und 2B aufzunehmen. Daher weisen Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung eine Öffnung 18 mit einem Durchmesser im Bereich von etwa 0,05–0,25 Zoll (1,27–6,35 mm) auf, obgleich irgendein bemessener Durchmesser ausgewählt werden kann. In einer Ausführungsform besitzt die Öffnung 18 z. B. einen Durchmesser von etwa 0,13 Zoll (3,302 mm). Ein äußerer Rand des Aufnahmeorgans 14 und des Steckorgans 16 bildet einen ringförmigen Flansch 48 mit einem oberen Abschnitt 47, der sich von einer vorderen Oberfläche 50, die die Öffnung 18 bildet, nach außen erstreckt. Eine Seitenwand 49 des ringförmigen Flansches 48 und die vordere Oberfläche 50 bilden einen ausgesparten Abschnitt 52, in dem die Verbinderklammer 12 positioniert ist, wenn sie sich in der teilweise abgelenkten Position der 3C und 3D befindet, wobei der obere Abschnitt 26 der Verbinderklammer 12 im Hinblick auf die Seitenwand 49 des Flansches 48 positioniert ist. Außerdem ist die teilweise abgelenkte Verbinderklammer 12 in dem ausgesparten Abschnitt 52 so positioniert, dass sich der Seitenabschnitt 28 des Federarms 20 und der Seitenabschnitt 36 des Federarms 22 über die Öffnung 18 erstrecken, wobei sowohl der untere gekrümmte Abschnitt 30, der gerade untere Abschnitt 32 und das Ende 34 des Federarms 20 als auch der untere gekrümmte Abschnitt 38, der gerade untere Abschnitt 40 und das Ende 42 des Federarms 22 in einem Abstand von der Seitenwand 49 beabstandet sind, so dass die Verbinderklammer 12 aus der teilweise abgelenkten Position weiter in eine unten beschriebene voll abgelenkte Position gerückt werden kann, wenn die Leitung 2 durch das Gehäuse 13 vorwärts bewegt wird. Wenn sie sich in der gewünschten Position in dem Aufnahmeorgan 14 und/oder dem Steckorgan 16 befindet, wird die Verbinderklammer 12 unter Verwendung bekannter Schweißtechniken wie etwa z. B. eine Laserstrahlschweißung entlang des oberen Abschnitts 26 der Verbinderklammer 12 und der vorderen Oberfläche 50 fest an der vorderen Oberfläche 50 angebracht.
  • 5A ist eine Seitenansicht eines zusammengesetzten Gehäuses einer Verbinderanordnung gemäß der vorliegenden Erfindung. 5B ist eine Querschnittsseitenansicht des zusammengesetzten Gehäuses der Verbinderanordnung von 5A. Wie in den 5A und 5B veranschaulicht ist, wird dann, wenn die gewünschte Anzahl von Verbinderklammern 12 in dem Aufnahmeorgan 14 und dem Steckorgan 16 des Gehäuses 13 positioniert worden sind, wie oben beschrieben ist, der obere Abschnitt 47 des Flansches 48 des Aufnahmeorgans 14 auf den oberen Abschnitt 47 des Flansches 48 des Steckorgans 16 ausgerichtet und unter Verwendung bekannter Schweißtechniken wie etwa das Laserstrahlschweißen fest gegen ihn positioniert, um eine vollständig zusammengesetzte Verbinderanordnung 10 zu bilden, so dass eine Barriere im Hinblick auf das Durchsickern eines Fluids durch die Verbinderanordnung 10 in die implantierbare medizinische Vorrichtung 1 erzeugt wird.
  • 5C ist eine Draufsicht einer zusammengesetzten Verbinderanordnung gemäß der vorliegenden Erfindung. Wie in 5C veranschaulicht ist, sind Kontaktpunkte 56, die sich entlang der Federarme 20 und 22 der Verbinderklammer 12, die in dem Aufnahmeorgan 14 positioniert ist, und der Verbinderklammer 12, die in dem Steckorgan 16 positioniert ist, die das Gehäuse 13 der zusammengesetzten Verbinderanordnung 10 bilden, befinden, da sichtbar, wo sich der Federarm 20 und 22 der Verbinderklammer 12 innerhalb der Öffnung 18 erstreckt, die durch das Gehäuse erzeugt wird, wobei sich die Öffnung 18 des Aufnahmeorgans 14 und des Steckorgans 16 des Gehäuses 13 in Fluidverbindung überdecken, um eine Öffnung 58 zum Aufnehmen einer Leitung mit dem Federarm 20 und dem Federarm 22 in der teilweise abgelenkten Position zu bilden, so dass die Leitung mit dem Federarm 20 und dem Federarm 22 bei den Kontaktpunkten 56 in Kontakt kommt. Wenn die Verbinderklammern 12 in dem Aufnahmeorgan 14 und dem Steckorgan 16 positioniert und in senkrechter Weise nebeneinander gestellt sind, wie in 2 veranschaulicht ist, bilden die zwei Verbinderklammern 12 eine quadratische Öffnung zum Aufnehmen einer Leitung, wobei der Mittelpunkt jeder Seite des Quadrats einen möglichen Kontaktpunkt 56 bildet. Obwohl es nicht erforderlich ist, um die vorliegende Erfindung zu verwirklichen, stellt eine Ausführungsform unter Verwendung von zwei senkrecht platzierten Verbinderklammern 12 vier Kontaktpunkte 56 entlang der vier Punkte des Umfangs bereit. Die Platzierung von zwei senkrechten Verbinderklammern 12 hilft, die Kontaktflächen der Leitung sicher zu kontaktieren und festzuhalten, wäh rend einer Abweichung der Leitung in irgendeiner bestimmten Richtung natürlich durch die Spannung in den Verbinderklammern 12 entgegengewirkt wird. Im Ergebnis kann der Verbinder der Leitung in irgendeiner Richtung um ihre Mittelachse ausgerichtet sein und gleich gut arbeiten.
  • Das Steckorgan 16 und das Aufnahmeorgan 14 der vorliegenden Erfindung sind vorzugsweise aus einem hochfesten, korrosionsbeständigen biokompatiblen Material wie etwa getemperter Edelstahl gefertigt. Allerdings kann irgendein leitfähiges biokompatibles Material verwendet werden, um das Gehäuse 13 der vorliegenden Erfindung zu fertigen. Wie zuvor vorgeschlagen wurde, dient das Gehäuse zum Positionieren einer oder mehrerer teilweise abgelenkter Verbinderklammern 12 über der Öffnung 18, um Kontaktpunkte 56 zu bilden, die in Kontakt mit einer Leitung kommen, wenn die Leitung durch die Öffnung 18 vorwärts bewegt wird. Im Allgemeinen dient das Gehäuse 13 außerdem dazu, Elektrizität von den Verbinderklammern 12 zu einem weiteren Leiter (nicht gezeigt) zu leiten, der mit der elektrischen Vorrichtung wie etwa ein Schrittmacher verbunden ist.
  • 6 ist eine schematische Darstellung einer Verbinderanordnung gemäß der vorliegenden Erfindung, die in einen Verbinderhohlraum eingesetzt ist und einen hierdurch positionierten Leitungsverbinder aufweist. Wie in 6 veranschaulicht ist, ermöglicht das Gehäuse 13 außerdem, dass die Verbinderanordnung 10 innerhalb eines Verbinderhohlraums 36, wie er in 6 veranschaulicht ist, richtig positioniert wird. Obwohl die 19C einen zylindrischen scheibenförmigen Verbinder mit einer kreisförmigen Öffnung veranschaulichen, ist keines dieser Strukturmerkmale für die vorliegende Erfindung erforderlich. Wenn es z. B. erwünscht ist, eine quadratische Leitung anzubringen, wird eine quadratische Mittelöffnung bevorzugt.
  • Abgesehen davon kann die Gesamtform der Verbinderanordnung 10 von der in den 19C veranschaulichten zylindrischen Scheibe abweichen, ohne ihre Funktion zu gefährden.
  • Vor der Verwendung der vorliegenden Erfindung werden eine oder mehrere Verbinderklammern 12 im Gehäuse 13 in der teilweise abgelenkten Position platziert, um die zum Einsetzen der Leitung in die Verbinderanordnung 10 erforderliche Kraft zu verringern, wobei ein Abschnitt des jeweiligen Federarms 20 und 22 über die kreisförmige Öffnung 18 vorsteht. Nach einer solchen Platzierung der Verbinderklammer 12 ist die Verbinderanordnung 10 bereit zum Aufnehmen und Festhalten einer elektrischen Leitung.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung kann die Verbindung einer Leitung 2A oder 2B mit einer elektrischen Vorrichtung unter Verwendung einer oder mehrerer der Verbinderanordnungen 10 der vorliegenden Erfindung ausgeführt werden. Wie in 6 veranschaulicht ist, können mehrere der Verbinderanordnungen 10 der vorliegenden Erfindung innerhalb eines Verbinderhohlraums 36 verwendet sein, der einen Teil des Verbinderblocks 7 bildet, der mit den Anforderungen des internationalen Standards IS-4 übereinstimmt. Die Verwendung mehrerer Verbinderanordnungen 10 schafft eine größere Anzahl von Kontaktpunkten 56, was zu einer noch sichereren und zuverlässigeren Verbindung mit den Kontaktflächen 8 der elektrischen Leitung 2A oder 2B führt.
  • Unabhängig davon, ob eine oder mehrere Verbinderanordnungen 10 der vorliegenden Erfindung verwendet sind, ist jede Verbinderanordnung 10 in dem Verbinderholraum 36 eines Verbinderbereichs positioniert, in dem die Verbinderanordnung 10 mit Drähten oder anderen geeigneten Mitteln gekoppelt ist, so dass die Verbinderanordnung 10 in elektrischer Verbindung mit einer elektrischen Quelle (nicht gezeigt) steht. Der Verbinderbereich ist normalerweise aus einem Kunststoff, einem Silastic-Material oder einem anderen elektrisch nicht leitfähigen Material konstruiert und dient zum Positionieren der Verbinderanordnung 10, wobei er ein unerwünschtes Durchsickern von Körperfluiden und ein unerwünschtes elektrisches Kriechen verhindert. Ein Draht (nicht gezeigt) läuft im Allgemeinen von der Verbinderanordnung 10 zum Arbeitsabschnitt der Vorrichtung, der eine Übertragung von elektrischem Strom wie etwa elektrische Impulse vorsieht. Beispiele von Vorrichtungen zum Abgeben elektrischer Impulse für eine Verwendung mit der vorliegenden Erfindung können Einkammer- oder Doppelkammerschrittmacher, Antiarrhythmieschrittmacher, Defibrillatoren, Kardiomyoplastiestimulatoren, Neurostimulatoren und weitere solche Vorrichtungen sein, die elektrische Impulse abgeben. Außerdem sind in 6 mehrere Dichtungsvorrichtungen 42 gezeigt, die sicherstellen helfen, dass Körperfluide nicht in den Verbinder 10, die Kontaktflächen 8 und die elektrische Vorrichtung durchsickern und sie möglicherweise zusetzen und/oder korrodieren. Außerdem sind in 6 mehrere Dichtungsvorrichtungen 42 veranschaulicht, die sicherstellen helfen, dass Körperfluide nicht in die Verbinderanordnung 10, die Kontaktflächen 8 und die elektrische Vorrichtung durchsickern und sie möglicherweise zusetzen und/oder korrodieren.
  • 7 ist eine schematische Darstellung eines Gehäuses einer Verbinderanordnung gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung mit einer darin eingesetzten Leitung. Obwohl 7 eine Verbinderklammer 12 veranschaulicht, die in dem Steckorgan 16 positioniert ist und eine darin eingesetzte Leitung 2A oder 2B aufweist, ist klar, dass sich dann, wenn die Verbinderanordnung voll ständig zusammengesetzt ist, wie in den 5A5C, die Leitung 2A oder 2B durch sowohl das Aufnahmeorgan 14 als auch das Steckorgan 16 vorwärts bewegt, wobei die Verbinderklammer 12 in sowohl dem Aufnahmeorgan 14 als auch dem Steckorgan 16 aus der teilweise abgelenkten Position weiter in die voll abgelenkte Position gerückt wird, wie in Bezug auf 7 beschrieben ist, obgleich in 7 der Kürze wegen lediglich das Steckorgan 16 veranschaulicht ist.
  • Wenn ein Arzt oder ein anderer Benutzer der Vorrichtung wünscht, dass eine elektrische Verbindung zwischen der elektrischen Leitung 2A oder 2B und der elektrischen Quelle aufgebaut wird, muss der Arzt bloß die Kontaktflächen 8 der elektrischen Leitung 2A oder 2B innerhalb des Verbinderhohlraums 36 platzieren, indem er die Leitung 2A oder 2B in dem Verbinderport 3 des Verbinderblocks 7 (1) einsetzt, wie in den 6 und 7 veranschaulicht ist. Die Kontaktfläche 8A oder 8B wird dann in den Verbinderholraum 36 gedrängt, wo die Kontaktflächen 8 in Kontakt mit den Kontaktpunkten 56 jeder Verbinderklammer 12 der Verbinderanordnung 10 der vorliegenden Erfindung gelangen und gegen sie drücken. Wenn die Leitung 2A oder 2B im Verbinderhohlraum 36 des Verbinderblocks 7 eingesetzt wird, bewegt sich die Leitung 2A oder 2B vorwärts durch die Öffnung 18 und gelangt mit den Kontaktpunkten 56 in Kontakt, was bewirkt, dass die Federarme 20 und 22 der Verbinderklammer 12 noch weiter aus der teilweise abgelenkten Position der 3C und 3D abgelenkt werden, so dass das Ende 34 eine Strecke weg von dem Ende 44 der Verbinderklammer 12 weitergerückt wird und nicht länger mit ihm in Eingriff steht, wobei die Verbinderklammer 12 in der in 7 veranschaulichten voll abgelenkten Position platziert wird. Im Ergebnis wird die Federkraft der Verbinderklammer 12 davon, am Kontaktpunkt zwischen dem Ende 34 und dem Ende 44 des jeweiligen Federarms 20 und 22 der Verbinderklammer 12 anzugreifen, so verlegt, dass sie an den Kontaktflächen 8 der Leitung 2A oder 2B wirkt. Auf diese Weise steht der Kontaktpunkt 56 jedes Federarms 20 und 22 in Eingriff mit den Kontaktflächen 8, was bewirkt, dass die Federkraft durch die Federarme 20 und 22 auf die eingesetzten Kontaktflächen 8 aufgebracht wird, wobei eine sichere elektrische Verbindung an den Kontaktpunkt 56 erzeugt wird. Wenn sie voll eingesetzt ist, befindet sich die elektrische Leitung 2A oder 2B in einem belasteten Zustand und verbleibt hier verbunden mit der elektrischen Quelle.
  • Die Leitung 2A oder 2B kann optional mit bei den voraussichtlichen Kontaktpunkten 56 positionierten Nuten (nicht gezeigt) versehen sein, die dazu dienen, die Leitung 2A und 2B weiter zu sichern, wenn die Verbinderklammer 12 Eingang in den Raum der Nut findet.
  • 8A ist eine schematische Darstellung eines Aufnahmeorgans eines Gehäuses einer Verbinderanordnung gemäß einer alternativen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. 8B ist eine schematische Darstellung eines Steckorgans eines Gehäuses einer Verbinderanordnung gemäß einer alternativen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Wie in den 8A und 8B veranschaulicht ist, sind ähnlich dem Steckorgan 16 und dem Aufnahmeorgan 14 der Verbinderanordnung 10, die oben beschrieben ist, ein Aufnahmeorgan 114 und ein Steckorgan 116 eines Gehäuseabschnitts 113 einer Verbinderanordnung 110 gemäß einer alternativen Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung so ausgebildet, dass sie im Allgemeinen kreisförmig sind und eine kreisförmige Mittelöffnung 118 ausreichender Größe bilden, um die proximalen Enden 9A oder 9B der Leitungen 2A und 2B aufzunehmen. Daher weisen die Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung eine Öffnung 118 mit einem Durchmesser im Bereich von etwa 0,05–0,25 Zoll (1,27–6,35 mm) auf, obgleich irgendein bemessener Durchmesser ausgewählt werden kann. In einer Ausführungsform z. B. hat die Öffnung 118 einen Durchmesser von etwa 0,13 Zoll (3,302 mm). Allerdings unterscheiden sich das Aufnahmeorgan 114 und das Steckorgan 116 von dem Aufnahmeorgan 14 und dem Steckorgan 16 dadurch, dass, wie in 8B veranschaulicht ist, zusätzlich zu einem äußeren Rand des Steckorgans 116, der einen äußeren ringförmigen Flansch 148 mit einem oberen Abschnitt 147 bildet, der sich von einer vorderen Oberfläche 150 nach außen erstreckt, das Steckorgan 116 einen inneren Flansch 151 mit einem oberen Abschnitt 153 aufweist, der sich von der vorderen Oberfläche 150 eine Strecke kürzer als eine Länge einer Seitenwand 155 des äußeren Flansches 148 erstreckt, so dass der obere Abschnitt 153 des inneren Flansches 151 benachbart zu der Seitenwand 155 des äußeren Flansches 148 positioniert ist. Im Ergebnis bilden der obere Abschnitt 153 des inneren Flansches 151 und die Seitenwand 155 des äußeren Flansches 148 einen Ansatz 157. Außerdem wird die Öffnung 118 durch die vordere Oberfläche 150 und eine Seitenwand 159 des inneren Flansches 151, die sich von der vorderen Oberfläche 150 zum oberen Abschnitt 153 erstreckt, gebildet, so dass die Seitenwand 159 und die vordere Oberfläche 150 einen ausgesparten Abschnitt 152 bilden, in dem die Verbinderklammer 12 positioniert ist, wobei sie sich in der teilweise abgelenkten Position der 3C und 3D befindet, wobei der obere Abschnitt 26 der Verbinderklammer 12 unter Verwendung bekannter Schweißtechniken im Hinblick auf die Seitenwand 159 des inneren Flansches 151 positioniert ist, wie oben beschrieben ist. Die teilweise abgelenkte Verbinderklammer 12 ist in dem ausgesparten Abschnitt 152 so positioniert, dass sich der Seitenabschnitt 28 des Federarms 20 und der Seitenabschnitt 36 des Federarms 22 über die Öffnung 118 erstrecken, wobei sowohl der untere gekrümmte Abschnitt 30, der gerade untere Abschnitt 32 und das Ende 34 des Federarms 20 als auch der untere gekrümmte Abschnitt 38, der gerade untere Abschnitt 40 und das Ende 42 des Federarms 22 eine Strecke von der Seitenwand 159 beabstandet sind, so dass die Verbinderklammer 12 aus der teilweise abgelenkten Position weiter in die voll abgelenkte Position gerückt werden kann, wie oben beschrieben ist, wenn die Leitung 2 durch das Gehäuse 113 vorwärts bewegt wird.
  • Wie in 8A veranschaulicht ist, umfasst das Aufnahmeorgan 114 der alternativen Ausführungsform ähnlich zum oben beschriebenen Aufnahmeorgan 14 einen ringförmigen Flansch 148 mit einem oberen Abschnitt 161, der sich von der vorderen Oberfläche 150 des Aufnahmeorgans 114 nach außen erstreckt. Allerdings ist der Flansch 148 des Aufnahmeorgans 114 von einem äußeren Rand 163 nach innen beabstandet, so dass ein Abschnitt der vorderen Oberfläche 150 zwischen dem äußeren Rand 163 und dem Flansch 148 des Aufnahmeorgans 114 und einer äußeren Seitenwand 165 des Flansches 148 einen Ansatz 167 bildet. Außerdem wird die Öffnung 118 durch die vordere Oberfläche 150 und eine innere Seitenwand 169 des Flansches 148, die sich von der vorderen Oberfläche 150 zum oberen Abschnitt 161 erstreckt, gebildet, so dass die Seitenwand 169 und die vordere Oberfläche 150 einen ausgesparten Abschnitt 152 bilden, in dem die Verbinderklammer 12 positioniert ist, wobei sie sich in der teilweise abgelenkten Position der 3C und 3D befindet, wobei der obere Abschnitt 26 der Verbinderklammer 12 unter Verwendung bekannter Schweißtechniken im Hinblick auf die Seitenwand 169 des Flansches 148 positioniert ist, wie oben beschrieben ist. Die teilweise abgelenkte Verbinderklammer 12 ist in dem ausgesparten Abschnitt 152 so positioniert, dass sich der Seitenabschnitt 28 des Federarms 20 und der Seitenabschnitt 36 des Federarms 22 über die Öffnung 118 erstrecken, wobei sowohl der untere gekrümmte Abschnitt 30, der gerade untere Abschnitt 32 und das Ende 34 des Federarms 20 als auch der untere gekrümmte Abschnitt 38, der gerade untere Abschnitt 40 und das Ende 42 des Federarms 22 eine Strecke von der Seitenwand 169 beabstandet sind, so dass die Verbinderklammer 12 aus der teilweise abgelenkten Position weiter in eine voll abgelenkte Position gerückt werden kann, wie oben beschrieben ist, wenn die Leitung 2 durch das Gehäuse 113 vorwärts bewegt wird.
  • 9A ist eine Seitenansicht eines zusammengesetzten Gehäuses einer Verbinderanordnung gemäß einer alternativen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. 9B ist eine Querschnittsseitenansicht des zusammengesetzten Gehäuses der Verbinderanordnung von 9A. Wie in den 9A und 9B veranschaulicht ist, wird dann, wenn die gewünschte Anzahl von Verbinderklammern 12 in dem Aufnahmeorgan 114 und dem Steckorgan 116 des Gehäuses 113 positioniert worden sind, wie oben beschrieben ist, der obere Abschnitt 147 des äußeren Flansches 148 des Steckorgans 116 auf den Ansatz 167 des Aufnahmeabschnitts 114 ausgerichtet und fest in ihm positioniert, wobei der obere Abschnitt 161 des Flansches 148 des Aufnahmeorgans 114 in dem Ansatz 157 des Steckorgans 116 positioniert wird, wobei bekannte Schweißtechniken wie etwa z. B. das Laserstrahlschweißen verwendet werden, um eine vollständig zusammengesetzte Verbinderanordnung 10 zu bilden, die eine Barriere im Hinblick auf das Durchsickern eines Fluids durch die Verbinderanordnung 10 in die implantierbare medizinische Vorrichtung 1 erzeugt. Obwohl beschrieben ist, dass Schweißtechniken verwendet werden, um das Aufnahmeorgan 11 fest in dem Aufnahmeorgan 114 zu positionieren, können selbstverständlich andere Befestigungsmechanismen verwendet werden. Zum Beispiel kann unter Verwendung eines Presspassungsmechanismus oder von Gewindeabschnitten, die sich entlang des Flansches 148 des Aufnahmeorgans 114 und des Flansches 148 des Steckorgans 116 befinden, der obere Abschnitt 147 des äußeren Flansches 148 des Steckorgans 116 auf den Ansatz 167 des Aufnahmeabschnitts 114 ausgerichtet und fest in dem Ansatz positioniert werden, wobei der obere Abschnitt 161 des Flansches 148 des Aufnahmeorgans 114 auf den Ansatz 157 des Steckorgans 116 ausgerichtet und in ihm positioniert wird.
  • 9C schließlich ist eine Draufsicht einer zusammengesetzten Verbinderanordnung gemäß einer alternativen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Wie in 9C veranschaulicht ist, sind in der Verbinderanordnung 110 der alternativen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ähnlich zu der oben beschriebenen Verbinderanordnung 10 Kontaktpunkte 56 der Verbinderklammer 12, die in dem Aufnahmeorgan 114 positioniert ist, und der Verbinderklammer 12, die in dem Steckorgan 116 positioniert ist, die das Gehäuse 113 der zusammengesetzten Verbinderanordnung 110 bilden, da sichtbar, wo sich die Verbinderklammer 12 in der Öffnung 118 erstreckt, die durch das Gehäuse 113 erzeugt wird, wobei sich die Öffnung 118 des Aufnahmeorgans 114 und des Steckorgans 116 des Gehäuses 113 in Fluidverbindung überdecken, um eine Öffnung 158 zum Aufnehmen einer Leitung mit dem Federarm 20 und dem Federarm 22 in der teilweise abgelenkten Position zu bilden, so dass die Leitung mit dem Federarm 20 und dem Federarm 22 bei den Kontaktpunkten 56 in Kontakt kommt. Wenn sie zusammengesetzt ist, arbeitet die Verbinderanordnung 110 gemäß der alternativen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung in derselben Weise wie die zusammengesetzte Verbinderanordnung 10, die oben beschrieben ist, was der Kürze wegen nicht wiederholt wird.
  • Aus der vorhergehenden Erläuterung geht hervor, dass die in den 19C veranschaulichten Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung eine verbesserte Verbinderanord nung 10 oder 110 zum lösbaren Verbinden der Kontaktflächen 8 der elektrischen Leitung 2A oder 2B mit einer elektrischen Vorrichtung bereitstellen. Da die Verbinderklammern 12 im Gehäuse 13 oder 113 in einer teilweise abgelenkten Konfiguration positioniert sind, wird eine konstante Kraft über den Ablenkungsbereich der Verbinderklammer 12 ausgeübt. Da außerdem lediglich eine kleine Ablenkung notwendig ist, um eine deutliche Haltekraft zu erzeugen, macht die Verbinderanordnung 10 oder 110 effizienten Gebrauch von dem axialen Platz auf den Kontaktflächen 8, was ihr ermöglicht, sehr kompakt zu sein. Die Verbinderanordnung 10 oder 110 akzeptiert leicht ein Einsetzen der Kontaktflächen 8 ohne die Verwendung von Werkzeugen und bringt eine gleichförmige Kraft durch die Verbinderklammern 12 auf, um einen konstanten elektrischen Kontakt mit einer elektrischen Leitung aufrechtzuerhalten, der keiner veränderlichen Impedanz unterliegt.

Claims (18)

  1. Verbinderanordnung zum lösbaren Verbinden einer Leitung mit einer implantierbaren medizinischen Vorrichtung mit: einer ablenkbaren Verbinderklammer (12), die einen ersten Arm (20), einen zweiten Arm (22) und einen oberen Abschnitt (26), der sich zwischen dem ersten Arm und dem zweiten Arm erstreckt, aufweist, wobei die Verbinderklammer aus einer ersten Position, die einer ersten relativen Position des ersten Arms und des zweiten Arms entspricht, in eine zweite Position, die einer zweiten relativen Position des ersten Arms und des zweiten Arms entspricht, abgelenkt werden kann; und einem Gehäuse (13), das ein erstes Organ (14) und ein zweites Organ (16) aufweist, wobei das erste Organ so ausgebildet ist, dass es mit dem zweiten Organ in einen festen Eingriff gebracht werden kann, um die Verbinderklammer in dem Gehäuse einzuschließen, wobei die Verbinderklammer in dem ersten oder in dem zweiten Organ positioniert ist; dadurch gekennzeichnet, dass das erste Organ und das zweite Organ eine Öffnung (18) für die Aufnahme der Leitung bilden, wobei der erste Arm und der zweite Arm mit der Leitung in Eingriff gelangen, wenn die Leitung durch die Öffnung vorwärts bewegt wird, um den ersten Arm und den zweiten Arm aus der zweiten Position weiter in eine dritte Position abzulenken, die einer dritten relativen Position des ersten Arms und des zweiten Arms entspricht.
  2. Verbinderanordnung nach Anspruch 1, bei der der erste Arm sich von dem oberen Abschnitt zu einem ersten Ende erstreckt und ein zweiter Arm sich von dem oberen Abschnitt zu einem zweiten Ende erstreckt und bei der die Verbinderklammer eine erste Seitenwand längs des ersten Endes und eine zweite Seitenwand längs des zweiten Endes aufweist, wobei die erste Seitenwand zu der zweiten Seitenwand benachbart ist und mit dieser in Eingriff ist, wenn sich die Verbinderklammer in der ersten Position befindet, und das erste Ende mit dem zweiten Ende in Eingriff ist, wenn sich die Verbinderklammer in der zweiten Position befindet.
  3. Verbinderanordnung nach Anspruch 1 oder 2, bei der das Gehäuse und die Verbinderklammer aus einem elektrisch leitenden Metall gebildet sind.
  4. Verbinderanordnung nach Anspruch 3, bei der das elektrisch leitende Metall Edelstahl ist.
  5. Verbinderanordnung nach Anspruch 4, bei der der erste Arm sich von dem oberen Abschnitt zu einem ersten Ende erstreckt und der zweite Arm sich von dem oberen Abschnitt zu einem zweiten Ende erstreckt und bei der die Verbinderklammer eine erste Seitenwand (49) längs des ersten Endes und eine zweite Seitenwand längs des zweiten Endes aufweist, wobei die erste Seitenwand zu der zweiten Seitenwand benachbart ist und mit dieser in Eingriff ist, wenn sich die Verbinderklammer in der ersten Position befindet, das erste Ende mit dem zweiten Ende in Eingriff ist, wenn sich die Verbinderklammer in der zweiten Position befindet, und das erste Ende um eine Strecke von dem zweiten Ende nach außen verlängert ist, wenn sich die Verbinderklammer in der dritten Position befindet.
  6. Verbinderanordnung nach einem vorhergehenden Anspruch, bei der das erste Organ einen ersten Flansch (48) aufweist, der sich von einer vorderen Oberfläche des ersten Organs zu einem oberen Abschnitt (32) des ersten Flansches nach außen erstreckt, und das zweite Organ einen zweiten Flansch (48) aufweist, der einen oberen Abschnitt besitzt, wobei der obere Abschnitt des ersten Flansches mit dem oberen Abschnitt des zweiten Flansches in einem festen Eingriff ist, um die Verbinderklammer in dem Gehäuse einzuschließen.
  7. Verbinderanordnung nach Anspruch 6, bei der der erste Flansch und die vordere Oberfläche des ersten Organs einen ersten ausgesparten Abschnitt bilden und der zweite Flansch und die vordere Oberfläche des zweiten Organs einen zweiten ausgesparten Abschnitt bilden, wobei die Verbinderklammer entweder in dem ersten ausgesparten Abschnitt oder in dem zweiten ausgesparten Abschnitt positioniert ist und in die zweite Position abgelenkt ist.
  8. Verbinderanordnung nach Anspruch 7, bei der die Verbinderklammer einen unteren Abschnitt (32) aufweist, wobei sich der erste Arm von dem oberen Abschnitt zu dem unteren Abschnitt erstreckt und der zweite Arm sich von dem oberen Abschnitt zu dem unteren Abschnitt erstreckt und wobei der obere Abschnitt mit dem ersten Flansch oder mit dem zweiten Flansch in Eingriff ist.
  9. Verbinderanordnung nach Anspruch 7, bei der die vordere Oberfläche des ersten Organs und die vordere Oberfläche des zweiten Organs eine Öffnung (118) bilden, um die Leitung in dem Gehäuse aufzunehmen, wobei der erste Arm und der zweite Arm mit der Leitung in Eingriff gelangen, wenn die Leitung durch die Öffnung vorwärts bewegt wird, um den ersten Arm und den zweiten Arm aus der zweiten Position weiter in eine dritte Position abzulenken, die einer dritten relativen Position des ersten Arms und des zweiten Arms entspricht.
  10. Verbinderanordnung nach Anspruch 9, bei der der erste Arm sich von dem oberen Abschnitt zu einem ersten Ende erstreckt und der zweite Arm sich von dem oberen Abschnitt zu einem zweiten Ende erstreckt und bei der die Verbinderklammer eine erste Seitenwand längs des ersten Endes und eine zweite Seitenwand längs des zweiten Endes aufweist, wobei die erste Seitenwand zu der zweiten Seitenwand benachbart und mit dieser in Eingriff ist, wenn sich die Verbinderklammer in der ersten Position befindet, das erste Ende mit dem zweiten Ende in Eingriff ist, wenn sich die Verbinderklammer in der zweiten Position befindet und das erste Ende um eine Strecke von dem zweiten Ende nach außen verlängert ist, wenn sich die Verbinderklammer in der dritten Position befindet.
  11. Verbinderanordnung nach Anspruch 1, bei der das erste Organ einen ersten Flansch (148) aufweist, der sich von einer vorderen Oberfläche des ersten Organs nach außen erstreckt, und das zweite Organ einen zweiten Flansch (148) aufweist, der sich von einer vorderen Oberfläche des zweiten Organs nach außen erstreckt, wobei der zweite Flansch um den ersten Flansch in einen festen Eingriff gebracht werden kann, um die Verbinderklammer in dem Gehäuse einzuschließen.
  12. Verbinderanordnung nach Anspruch 11, bei der das zweite Organ einen dritten Flansch (148) aufweist, der sich von der vorderen Oberfläche des zweiten Organs nach außen erstreckt, der erste Flansch und die vordere Oberfläche des ersten Organs einen ersten ausgesparten Abschnitt bilden und der dritte Flansch und die vordere Oberfläche des zweiten Organs einen zweiten ausgesparten Abschnitt bilden, wobei die Verbinderklammer in dem ersten ausgesparten Abschnitt oder in dem zweiten ausgesparten Abschnitt positioniert ist und in die zweite Position abgelenkt ist.
  13. Verbinderanordnung nach Anspruch 12, bei der die Verbinderklammer einen unteren Abschnitt aufweist, wobei sich der erste Arm von dem oberen Abschnitt zu dem unteren Abschnitt erstreckt und der zweite Arm sich von dem oberen Abschnitt zu dem unteren Abschnitt erstreckt und wobei der obere Abschnitt entweder mit dem ersten Flansch oder mit dem dritten Flansch in Eingriff ist und der untere Abschnitt von dem ersten bzw. dem dritten Flansch, mit dem der obere Abschnitt in Eingriff ist, beabstandet ist.
  14. Verbinderanordnung nach Anspruch 12, bei der die vordere Oberfläche des ersten Organs und die vordere Oberfläche des zweiten Organs eine Öffnung bilden, um die Leitung in dem Gehäuse aufzunehmen, wobei der erste Arm und der zweite Arm mit der Leitung in Eingriff gelangen, wenn die Leitung durch die Öffnung vorwärts bewegt wird, um den ersten Arm und den zweiten Arm aus der zweiten Position weiter in eine dritte Position abzulenken, die einer dritten relativen Position des ersten Arms und des zweiten Arms entspricht.
  15. Verbinderanordnung nach Anspruch 14, bei der der erste Arm sich von dem oberen Abschnitt zu einem ersten Ende erstreckt und der zweite Arm sich von dem oberen Abschnitt zu einem zweiten Ende erstreckt und wobei die Verbinderklammer eine erste Seitenwand längs des ersten Endes und eine zweite Seitenwand längs des zweiten Endes aufweist, wobei die erste Seitenwand zu der zweiten Seitenwand benachbart ist und mit dieser in Eingriff ist, wenn sich die Verbinderklammer in der ersten Position befindet, das erste Ende mit dem zweiten Ende in Eingriff ist, wenn sich die Verbinderklammer in der zweiten Position befindet, und das erste Ende um eine Strecke von dem zweiten Ende nach außen verlängert ist, wenn sich die Verbinderklammer in der dritten Position befindet.
  16. System, das eine implantierbare medizinische Vorrichtung (1), die mit einer Leitung lösbar verbunden werden kann, und eine Verbinderanordnung (10) nach einem vorhergehenden Anspruch enthält.
  17. System nach Anspruch 16, bei dem die Verbinderanordnung ferner enthält: eine zweite ablenkbare Verbinderklammer (12), die einen ersten Arm, einen zweiten Arm und einen oberen Abschnitt, der sich zwischen dem ersten Arm und dem zweiten Arm erstreckt, aufweist und aus einer ersten Position, die einer ersten relativen Position des ersten Arms und des zweiten Arms entspricht, in eine zweite Position, die einer zweiten relativen Position des ersten Arms und des zweiten Arms entspricht, abgelenkt werden kann; wobei die ablenkbare Verbinderklammer (12) in dem ersten Organ positioniert ist und die zweite Verbinderklammer (12) in dem zweiten Organ positioniert und zu der ersten Verbinderklammer im Allgemeinen senkrecht ist und wobei das erste Organ so ausgebildet ist, dass es mit dem zweiten Organ in einen festen Eingriff gelangen kann, um die erste Verbinderklammer und die zweite Verbinderklammer in dem Gehäuse zu umschließen.
  18. System nach Anspruch 17, bei dem sowohl für die erste Verbinderklammer als auch für die zweite Verbinderklammer der erste Arm sich von dem oberen Abschnitt zu einem ersten Ende erstreckt und der zweite Arm sich von dem oberen Abschnitt zu einem zweiten Ende erstreckt und bei dem sowohl die erste Verbinderklammer als auch die zweite Verbinderklammer eine erste Seitenwand längs des ersten Endes und eine zweite Seitenwand längs des zweiten Endes aufweist, wobei die erste Seitenwand zu der zweiten Seitenwand benachbart ist und mit dieser in Eingriff ist, wenn sich die erste Verbinderklammer und die zweite Verbinderklammer in der ersten Position befinden, und das erste Ende mit dem zweiten Ende in Eingriff ist, wenn sich die erste Verbinderklammer und die zweite Verbinderklammer in der zweiten Position befinden.
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