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Einleitung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Metallfaserbetongemisch für die Herstellung
von Elementen aus Beton, insbesondere für strukturelle Anwendungen.
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Stand der Technik
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Die
Bestandteile des Betons sind unter der Einwirkung von Zugbeanspruchungen
und Stoßlasten
sehr zerbrechlich, so dass der Beton stets verstärkt werden musste, um diesem
Mangel an Duktilität
Rechnung zu tragen. In vielen Fällen
wird das Betonelement mittels einer Bewehrung aus gezackten Stäben oder
Drahtgeflecht intakt gehalten. Bei bestimmten Anwendungen werden
auch Fasern eingesetzt, gewöhnlich
zusätzlich zur
herkömmlichen
Bewehrung.
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In
der Praxis stellt der notwendige Einsatz solcher Bewehrungen eher
einen Zwang dar, insbesondere bei Bauwerken, bei denen die Betonelemente
vor Ort in Schalungen gegossen werden. Bei der Herstellung von Bodenplatten
in einem Gebäude
zum Beispiel sind das Bearbeiten und Positionieren der Stahlstäbe oder Drahtgeflechte
in der Schalung komplizierte Vorgänge, die bei der Planung jedes
Gebäudestockwerks
eine beträchtliche
Ausführungszeit
erfordern.
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Um
auf die herkömmliche
Bewehrung bei der Herstellung von Böden verzichten zu können, wurde
vorgeschlagen, Bodenplatten herzustellen, die nur mit Metallfasern
verstärkt
sind.
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Eine
derartige Technik wird häufig
für die
Herstellung von Industriebodenplatten auf schlechtem Baugrund eingesetzt,
wobei die Bodenplatten zwecks stabiler Abstützung auf ein Raster aus Pfählen gegründet werden
müssen,
die im Baugrund, der in mehreren Hundert Metern Tiefe stabiler ist,
verrammt sind. Bei dieser Technik liegt der nur mit Stahlfasern
bewehrte Boden bei Dicken von jeweils 20–25 cm bis 30–40 cm auf
Pfählen,
die je nach Fall in einem Abstand von 2,40 bis 6 m angeordnet sind,
was sich folglich durch ein Schlankheitsverhältnis (Spannweite/Dicke) von
15 bis 20 auszeichnet.
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Ein
solcher Fußboden
wurde zum Beispiel mit unter dem Namen TWINCONE bekannten Fasern
hergestellt, (gerade Fasern mit kegelförmig zugespitzten Enden), wie
im Artikel "Twincone
SFRC Structural Concrete" von
Xavier Destrée
beschrieben (cf. Fiber Reinforced Concrete, Modern Developments,
Herausgeber: N. Banthia, S. Mindess, University of British Columbia,
Vancouver, B. C. Canada, März
1995, S. 77–86).
Es ist dort die Rede von einer Spannweite von 5,66 mal 6 m für eine Bodenplatte
von 35 cm Dicke, d.h. einer Schlankheit von 600/35 = 17, mit einer Überdicke
von 15 cm mal 1 m × 1
m über
jedem Pfahl, unter Verwendung eines mit 45 kg/m3 TWINCONE-Stahlfasern
bewehrten Betons.
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Ein
anderes Beispiel für
einen solchen Boden wird in dem Artikel von Xavier Destrée mit
dem Titel "Structural
Application Of Steel Fibre As Principal Reinforcing: Conditions-Design-Examples" präsentiert
(cf. RILEM Proceedings PRO 15, of the Fifth International Rilem
Symposium, Fibre-Reinforced Concretes (FRC) BEFIB 2000, Lyon, Frankreich,
13.–15.
September 2000, Herausgeber P. Rossi und G. Chanvillard, S. 291–301). Es
wird dort die Realisierung einer Spannweite von 3,60 m mal 3,60
m eines 25 cm dicken Bodens beschrieben, d.h. eine Schlankheit von
360/25 = 14,4, der mit 45 kg/m3 Stahlfasern
bewehrt ist. Für
diese Anwendung wurden Stahlfasern von 54 bis 60 mm Länge und
1 mm Durchmesser eingesetzt, und zwar je nach Fall mit Gewichtsanteilen
von 40 bis 50 kg/m3.
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Diese
Ausführungsbeispiele
für Strukturelemente
aus nur mit Metallfasern verstärktem
Beton sind ziemlich begrenzt und betreffen Schlankheitsverhältnisse
(Spannweite/Dicke) von 15 bis 20. Bei den verwendeten Faseranteilen
handelt es sich in der Praxis zudem um maximal mögliche Anteile unter Baustellenverhältnissen
mit einer optimalen Betonrezeptur, mit der noch eine Verarbeitbarkeit
erzielt werden kann, die mit den Misch-, Transport- und Einbautechniken
von Beton auf der Baustelle vereinbar ist.
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Diese
Bodenplatten-Technik auf Pfählen
ist zwar für
die Herstellung von Industrieböden
interessant, lässt
sich aber zum Beispiel nicht auf den Bau von Bodenplatten für Gebäude übertragen,
wo man es mit höheren
Schlankheitsverhältnissen
in der Größenordnung
von 25 bis 35 zu tun hat.
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Um
Bodenplatten mit einer Schlankheit von 25 bis 35 zu versehen, müsste folglich
die Effizienz der durch die Stahlfasern erzielten Verstärkung erhöht werden.
Der umfangreichen wissenschaftlichen Literatur über stahlfaserbewehrte Betone
zufolge scheint ein wesentlicher Faktor die Erhöhung des Formbeiwerts (Länge/Durchmesser)
der Fasern zu sein (cf. Perumalsamy N. Galaguru, Surendrah P. Shah
in "Fiber Reinforced Cement
Composites", 1992
McGraw-Hill, S. 54, Kapitel 3), wodurch sich die Leistung erhöht. Nach
der üblichen
Praxis müsste
man demnach den Formbeiwert durch einen kleineren Durchmesser und
eine größere Länge der
Fasern erhöhen,
wobei man zudem ihre Verankerung verbessern oder auch den Gewichtsanteil
an Stahlfasern erhöhen
könnte.
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Bei
den hier weiter oben beschriebenen bekannten Anwendungen von Strukturplatten
mit Stahlfasern als alleinige Bewehrung ist es in der Praxis nicht
möglich,
den Formbeiwert und den Faseranteil zu erhöhen, ohne den Beton wegen Unverarbeitbarkeit
und mangelhafter Mischung der Fasern unter Baustellenverhältnissen
unbrauchbar zu machen.
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Weitere
Versuche (cf. "Bending
Test and Interpretation" von
Lucie Vandewalle und David Dupont, Rilem proceedings PRO31 "Test and Design Methods
for Steel Fibre Reinforced Concrete – Background and Experiences", 2003, herausgegeben
von B. Schnütgen
und L. Vandewalle, S. 1–13)
haben gezeigt, dass die zu den Hochleistungsbetonen gehörenden Faserbetone
vom Typ C25/30 mit 75 kg/m3 Fasern von 0,9
mm Durchmesser und 60 mm Länge
(L/d = 65) bei Biegeversuchen vom Typ P-Cmod (crack mouth opening
displacement) lediglich eine 30%ige Erhöhung der Endfestigkeit in Bezug
auf die Rissbeständigkeit
herbeiführen.
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Diese
ziemlich begrenzte zusätzliche
Festigkeit trotz der erheblichen Erhöhung des Faseranteils und Formbeiwerts
gestattet es nicht, den maßtechnischen
Anforderungen eines Plattenbodens mit einer Schlankheit von 25 bis
35 zu nachzukommen.
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Da
die bei den Biegungsmomenten entstehende Biegebeanspruchung in einem
Plattenboden proportional zu (I/h)2, d.h.
dem Quadrat des Verhältnisses
Spannweite zu Dicke ist, müsste
die Biegefestigkeit folglich mehr als verdoppelt werden, um ein
Schlankheitsverhältnis
von 25 bis 30 zu ermöglichen.
Deshalb konnten mit herkömmlichen
Faserbetonen bisher keine Strukturelemente mit einer solchen Schlankheit
hergestellt werden.
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Letzten
Endes bleibt der Einsatz von Metallfaserbeton für die Herstellung von Strukturelementen
sehr beschränkt.
Man ist nämlich
allgemein der Auffassung, dass Fasern keine Alternative zur konventionellen
Verstärkung
darstellen können,
sondern lediglich als zusätzliche
Verstärkung
dienen. Der allgemeinen Praxis zufolge muss demnach die konventionelle
Verstärkung
mit Stahlstäben
so eingelegt werden, dass sie Zug-, Quer- und Druckkräfte aufnimmt,
während
die Fasern dazu dienen, die Festigkeit der Matrix zu verbessern. Bei
diesen herkömmlichen
Metallfaserbetonen beträgt
die Faserdosierung typischerweise etwa 30 bis 50 kg/m3 und
es werden Fasern mit einem Formbeiwert von 50 bis 100 verwendet.
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Eine
Ausnahme von den herkömmlichen
Faserbetonen bildet der duktile Ultra-Hochleistungsbeton (UHPC), wie in
WO 95/01316 beschrieben.
Dabei handelt es sich um einen High-Tech-Beton mit besonderem Materialverhalten,
der aus einem Gemisch aus Kornelementen von höchstens 800 μm Größe und Metallfasern von
4 bis 20 mm Länge
hergestellt wird. Das Verhältnis
zwischen der mittleren Länge
der Fasern und der maximalen Dicke der Kornelemente beträgt mindestens
10 und das Metallfaservolumen liegt vorzugsweise bei etwa 2,5% des
Betonsvolumens nach dem Hartwerden, d.h. bei etwa 200 kg/m
3. Mit diesem Gemisch können Betonelemente ohne klassische
Metallbewehrung hergestellt werden. Es wird darauf hingewiesen,
dass der UHPC nicht mit herkömmlichem
Beton vergleichbar ist, da er keine herkömmlichen Zuschlagstoffe aufweist (seine
mineralischen Bestandteile sind alle nicht größer als einige Millimeter)
und kurze Fasern in einem Verhältnis
enthält,
das deutlich über
dem Normalwert liegt. Der UHPC wurde bereits in einer gewissen Zahl
von Referenzanwendungen eingesetzt, aber er bleibt natürlich ein
High-Tech-Beton, der hohe Selbstkosten impliziert und deshalb für eine regelmäßige Anwendung
in klassischen Bauwerken nicht geeignet ist.
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Es
ergibt sich also – abgesehen
vom Fall des UHPC – dass
Metallfaserbetone ohne passive Bewehrung nur begrenzt einsetzbar
sind und insbesondere die Herstellung von Strukturelementen vom
Typ Bodenplatte mit einer Schlankheit größer 20 nicht gestatten.
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Es
wäre günstig, über ein
leicht zu verarbeitendes und kostengünstiges Metallfasergemisch
zu verfügen,
das die Herstellung von flach ausgebildeten Bauteilen mit hoher
Schlankheit für
Strukturanwendungen ermöglicht,
und dies ohne jegliche traditionelle Bewehrung.
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Allgemeine Beschreibung der beanspruchten
Erfindung mit ihren wesentlichen Vorteilen
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Erfindungsgemäß enthält ein Metallfaserbetongemisch
auf Basis von Zement, Kornelementen und Wasser Metallfasern, die
einen Durchmesser von 1,15 mm bis 1,8 mm und einen Formbeiwert von
35 bis 45 haben. Die Menge dieser Metallfasern in dem Gemisch ist
so gewählt,
dass ihre Masse mindestens 80 kg/m3 Festbeton
beträgt.
Die Metallfasermenge ist hierbei bezogen auf das Volumen des Festbetons
(nach dem Hartwerden) angegeben, wie dies bei Betonen üblich ist.
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Mit
dem Ausdruck "Formbeiwert" wird das Verhältnis Länge zu Durchmesser
der Faser bezeichnet. Wenn die Faser keine allgemein zylindrische
Form besitzt, kann ein Durchmesser berücksichtigt werden, der dem
eines Zylinders entsprechenden Querschnitts entspricht. Zudem kann
für den
Fall, dass die Faser nicht gerade ist, der gemessene Abstand zwischen
den Enden als Länge
verwendet werden.
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Das
erfindungsgemäße Betongemisch
wird in an sich bekannter Weise durch Mischen und Rühren der festen
Bestandteile und Wasser hergestellt. Ein solches Gemisch ergibt
nach Rühren,
Gießen
und Erhärten
in einer Gießform
oder Schalung einen Festkörper
aus Metallfaserbeton.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft also auch einen Metallfaserbeton
mit einem Zementmatrixkörper
mit eingebundenen Metallfasern, der durch Erhärten eines hydraulischen Gemisches
auf Basis von Zement und Wasser hergestellt wird, bei dem die Metallfasern
einen Durchmesser von wenigstens 1,15 mm und höchstens 1,8 mm und einen Formbeiwert
von 35 bis 45 haben und in einer Menge von mindestens 80 kg/m3 Beton dosiert sind.
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Bemerkenswert
ist dabei, dass das erfindungsgemäße Betongemisch die Herstellung
eines Metallfaserbetonelements mit einem Schlankheitsverhältnis größer als
20 und insbesondere von etwa 25 bis 35 gestattet, das eine gute
Biege- und Querkraftverstärkung
aufweist und deshalb bei Strukturanwendungen zum Einsatz kommen
kann.
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Somit
lassen sich mit dem erfindungsgemäßen Betongemisch Betonelemente
für strukturelle
Zwecke und Anwendungen mit hoher Schlankheit herstellen, und dies
ohne traditionelle Bewehrungen. Die vorliegende Erfindung, die folglich
eine Verstärkung
allein mit Metallfasern vorschlägt,
anstatt diese zusätzlich
zu Metallstäben
oder Drahtgeflechten zu verwenden, benutzt zudem eine ungewöhnliche
Faserabmessung. Denn überraschenderweise
und entgegen der üblichen
Praxis wird das Materialverhalten des erfindungsgemäßen Betons
mit Metallfasern erzielt, die einen geringen Formbeiwert und einen
größeren Durchmesser
als sonst üblich haben.
Die Fasern werden zudem in deutlich größeren Mengen als in der gewöhnlichen
Praxis zugesetzt.
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Bemerkenswert
ist weiterhin, dass mit dem erfindungsgemäßen Betongemisch ein bewehrter
gebrauchsfertiger Beton hergestellt werden kann, der eine gute Verarbeitbarkeit
und eine hohe Pumpfähigkeit aufweist
und daher mit den Misch-, Transport- und Einbautechniken von Beton
auf der Baustelle vereinbar ist.
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Obwohl
allgemein die Auffassung gilt, dass traditionelle unbewehrte Faserbetone
nicht als Strukturbetone eingesetzt werden können, d.h. für die Herstellung
von Balken, Stützen
oder Platten, stellt der erfindungsgemäße Beton hingegen einen Werkstoff
dar, der für
solche Anwendungen besonders gut geeignet ist. Zu bemerken ist auch,
dass der erfindungsgemäße Beton
durch sein verbessertes Materialverhalten besonders für flache
Strukturelemente wie Bodenplatten geeignet ist, deren Schlankheitsverhältnis bis
zu 35 betragen kann. Das erfindungsgemäße Betongemisch ist somit vorteilhaft
für die
Herstellung von Bodenplatten einsetzbar, die vor Ort in Schalungen
gegossen werden, so dass eine traditionelle Bewehrung unnötig ist
und die Herstellung zahlreicher Konstruktionen vereinfacht wird.
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Durch
die Angabe eines Gemischs zur Herstellung solcher Betonelemente
setzt sich die vorliegende Erfindung über das Vorurteil hinweg, wonach
eine Verstärkung
mit Fasern allein für
Strukturanwendungen nicht ausreicht. Zudem stehen die gewählten Metallfaserabmessungen
und die gewählte
Dosierung für
die Herstellung des erfindungsgemäßen Betongemischs im Gegensatz
zu den üblichen
Ausführungen,
die eine Erhöhung
des Formbeiwerts empfehlen, um die Wirksamkeit der Verstärkung zu
steigern. Schließlich
ist es durch die Abmessungen der Fasern in dem erfindungsgemäßen Gemisch
möglich,
mit hohen Dosierungen zu arbeiten, ohne die Verarbeitbarkeit des
Gemischs zu beeinträchtigen.
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In
der Praxis führt
die Beseitigung der Stahlstäbe
und Drahtgeflechte zu einer deutlich vereinfachten Herstellung von
Betonelementen. Dies ist besonders schätzenswert bei der Herstellung
von Teilen, die vor Ort in Schalungen gegossen werden, da die Baustellenbedingungen
schwierig sein können,
aber auch für
vorgefertigte Teile.
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Die
Metallfasern haben vorzugsweise einen Formbeiwert von etwa 40 und
ihre Länge
beträgt
45 bis 65 mm. Die Metallfasermenge ist vorzugsweise so gewählt, dass
sie bevorzugt 80 bis 180 kg/m3 Festbeton ausmacht.
Ein auf diesen bevorzugten Werten basierendes Betongemisch ermöglicht es
insbesondere, eine gute Verarbeitbarkeit und Pumpfähigkeit
des Gemischs zu gewährleisten.
Dies wiederum ermöglicht
einen leichten Einsatz des erfindungsgemäßen Gemischs in der Art eines
Fertigbetons.
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Es
werden bevorzugt Metallfasern aus Stahldraht verwendet, die zum
Beispiel durch Drahtziehen oder Walzen hergestellt werden. Obwohl
gezogene, gerade und glatte Stahlfasern bevorzugt werden, können verschiedenste
Metallfasern mit unterschiedlicher Form und Oberflächenrauheit
verwendet werden, wenn sie einen erfindungsgemäßen Formbeiwert und Mindestdurchmesser
besitzen. Es können
zum Beispiel gewellte, gezackte, mit Haken versehene Fasern oder
Fasern mit abgeflachten Enden verwendet werden, oder auch Fasern,
die eine Kombination aus diesen Verankerungsmitteln aufweisen.
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Abgesehen
von den Metallfasern handelt es sich bei den anderen Betonkomponenten
um solche herkömmlicher
Betone. Der Zement hat dabei typischerweise eine Korngröße von 1
bis 100 μm
und die Kornelemente enthalten feine und grobe Elemente wie zum
Beispiel Sand mit einer Korngröße von 1
bis 5 mm sowie Zuschlagstoffe in der Größe von 5 bis 25 mm (von denen
die Zuschlagstoffe in der Größe von 5/15
mm vorzugsweise zwei Drittel der Masse der groben Elemente ausmachen).
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Das
erfindungsgemäße Gemisch
kann außerdem
eine gewisse Zahl von Zusatzmitteln enthalten, wie Betonverflüssiger,
Fließmittel,
Erstarrungsbeschleuniger, Abbindeverzögerer, Luftporenbildner, etc.
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Das
erfindungsgemäße Betongemisch
ist neben dem besonderen Beispiel der Bodenplatten für die Herstellung
verschiedenartigster Betonelemente geeignet, seien es Struktur-
oder Dekorelemente. Besonders interessant erweist sich die Erfindung
aber für
Strukturelemente, da der Einsatz traditioneller Bewehrungen nicht
mehr notwendig ist. Zu beachten ist also, dass das erfindungsgemäße Gemisch
für die
Herstellung von Betonelementen vom Typ Bodenplatte, Wand, Stützmauer,
Fundamentplatte, Balken oder Säule
verwendet werden kann.
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Ein
weiteres Anwendungsbeispiel für
einen erfindungsgemäßen Beton
betrifft die allgemeinen Bausohlen, die aus einer allgemeinen Platte
bestehen, auf der die Säulen
oder Wände über der
Fundamentebene errichtet werden. Die Bausohle wird unter der gesamten
Baufläche
des Gebäudes
hergestellt, d.h. über
seine gesamte Länge
und Breite. Die Stärke
der Sohle hängt
im Wesentlichen auch von der Beschaffenheit des Baugrundes und der
vom Gebäude
bewirkten Überlast
ab. Im Allgemeinen beträgt
die Stärke
für gewöhnliche
Gebäude
300 bis 1000 mm. Eine solche Bausohle kann mit einem erfindungsgemäßen Betongemisch
hergestellt werden, bei dem der faserbewehrte Beton den herkömmlichen
stahlbewehrten Beton vollständig
ersetzt.
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Beschreibung anhand der Figuren
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Weitere
Besonderheiten und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der ausführlichen
Beschreibung einiger vorteilhafter Ausführungsarten, die nachstehend
zur Erläuterung
unter Bezugnahme auf die beigefügten
Zeichnungen präsentiert
werden. Es zeigen:
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1 eine
Last-Durchbiegungskurve einer kreisförmigen Platte (A) von 1,50
m Durchmesser, hergestellt mit dem Gemisch 1;
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2 eine
Last-Durchbiegungskurve einer kreisförmigen Platte (A) von 1,50
m Durchmesser, hergestellt mit dem Gemisch 2;
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3 eine
Last-Durchbiegungskurve einer kreisförmigen Platte (B) von 2,00
m Durchmesser, hergestellt mit dem Gemisch 1;
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4 eine
Last-Durchbiegungskurve einer kreisförmigen Platte (B) von 2,00
m Durchmesser, hergestellt mit dem Gemisch 2.
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Einige
Ausführungsbeispiele
für Platten,
die mit einem erfindungsgemäßen Beton
hergestellt wurden, sollen im folgenden näher beschrieben werden.
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Diese
aus bevorzugten Varianten des vorliegenden Betongemischs hergestellten
Platten bestehen aus Zement, feinen und groben Kornelementen sowie
Wasser und enthalten Metallfasern, die einen Durchmesser im Bereich
von 1,15 bis 1,8 mm und einen Formbeiwert von 35 bis 45 haben und
in einer Menge von mindestens 80 kg/m3 Hartbeton
dosiert sind.
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Ein
mit einem erfindungsgemäßen Gemisch
hergestelltes Betonelement weist eine hohe Rissfestigkeit bei Schlankheiten
bis zu 35 auf und kann mit Vorteil als Bodenplatte, Wand, Stützmauer,
Balken, Säule,
Fundamentplatte, Sohle oder für
beliebige Struktur- oder Dekorelemente verwendet werden.
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Beispiel 1
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Es
wurden zwei Typen von erfindungsgemäßen Gemischen (Gemische 1 und
2) für
die Fertigung kreisförmiger
Platten hergestellt, mit 1,50 m Durchmesser und 15 cm Dicke (Typ
A) einerseits und 2,00 m Durchmesser und 20 cm Dicke (Typ B) andererseits.
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Die
jeweiligen Anteile für
diese beiden Gemische sind in der nachstehenden Tabelle 1 aufgeführt.
| Mischung
1 | Mischung
2 |
Zementanteil | 360
kg/m3 | 360
kg/m3 |
Zuschlagstoffe
0 bis 15 mm | 1800
kg/m3 | 1800
kg/m3 |
Wasser-Zement-Verhältnis | 0,50 | 0,50 |
Fließmittel | 1%
der Zementmenge | 1%
der Zementmenge |
Stahlfasern
(gewellter Stahldraht mit einer Zugfestigkeit von 850 N/mm2) | | |
Dosierung: | 120
Kg/m3 | 100
Kg/m3 |
Durchmesser: | 1,15
mm | 1,3
mm |
Länge: | 45
mm | 50
mm |
Tabelle
1
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Es
ist anzumerken, dass diese Rezepturen im Hinblick auf die herkömmlichen
Betonbestandteile, nämlich
Zement, Zuschlagstoffe und Wasser, relativ klassisch sind. Die hergestellten
Gemische wiesen eine Fluidität
auf, die den Einbau und das Pumpen des Betons ohne jegliche Schwierigkeit
gestatten.
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Die
aus den beiden Gemischen hergestellten kreisförmigen Platten wurden Biegeversuchen
unterworfen. Dabei wurden die Platten an ihrem Rand entlang abgestützt und
einer mittigen Punktlast ausgesetzt, wobei die Durchbiegung in ihrer
Mitte aufgezeichnet wurde. Die Ergebnisse der Versuche sind in 1 bis 4 dargestellt,
in denen die Zeichen 1, 2 und 3 die Risslast, die aufgezeichnete Höchstlast
bzw. die Restlast bei einer Durchbiegung von 15 mm bzw. 20 mm angeben.
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Die
Biegeversuche an den kreisförmigen
Platten zeigen, dass sich punktuelle Erstrisslasten von 90 kN für den Durchmesser
1,50 m mit den Gemischen 1 und 2 (siehe 1 und 2)
und 180 kN für
den Durchmesser 2,00 m mit den Gemischen 1 und 2 (siehe 3 und 4)
ergeben.
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Weiter
ergeben sich punktuelle Bruchlasten von 180 kN bzw. 350 kN.
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Bei
gemessenen Deflexionen von mehr als 15 bzw. 20 mm für die Platte
mit dem Durchmesser 1,50 m bzw. 2,00 m lag die punktuelle Restlast
noch deutlich über
der Erstrisslast.
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Es
ist weiterhin zu beachten, dass die Umfangsfläche der Platten nach Ende des
Versuchs in allen Fällen
15 bis 30 Radialrisse hatte und dass schließlich in allen Fällen keine
Durchdrückung
der Platten festgestellt wurde.
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Diese
Feststellungen zeigen ein stabiles und kontrolliertes Verhalten
dieser Platten auf, das weit über die
Dehngrenzen hinausgeht und diese um mehr als 100% überschreitet,
also nicht nur um 30% gemäß der älteren Faserverstärkungstechnik,
die im Artikel "Bending
Test and Interpretation" von
Lucie Vandewalle und David Dupont (siehe oben) beschrieben wird.
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Ein
Betongemisch vom Typ 1 und 2 eignet sich zum Beispiel für die Herstellung
einer 20 cm starken Standard-Bodenplatte für Stockwerke, die von Säulen mit
einem Querschnitt von 25 cm × 25
cm und einem Abstand von 6 m in den zwei Richtungen x und y getragen
wird. Dieser Boden hält
eine Betriebslast von mindestens 7 kN/m2 aus.
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Beispiel 2
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Ein
weiteres Beispiel für
einen erfindungsgemäßen Beton
gestattet die Herstellung einer 20 cm starken Bodenplatte, die von
Säulen
mit einem Querschnitt von 25 cm × 25 cm und einem Abstand von
7 m in x- und y-Richtung
getragen wird. Dieser Boden wird einer verteilten Last von 10 kN/m2 ausgesetzt.
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Der
Beton hat dabei die gleiche Rezeptur wie im vorhergehenden Fall
(Beispiel 1), ist aber mit 150 kg/m3 gewellten
Fasern von 1,6 mm Durchmesser und 60 mm Länge bewehrt.
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Beispiel 3
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Ein
drittes Beispiel betrifft eine Fundamentsohle unter einem Büro- oder
Wohngebäude
mit insgesamt 11 Stockwerken, wobei die Säulen bzw. die Wände 6 m
voneinander beabstandet sind und die Fundamentsohle auf einem Baugrund
liegt, der einen Betriebsdruck von 0,1 N/mm2 zulässt. Die Überlast
auf den Säulen
beträgt
in diesem Fall 3500 kN. Eine Sohle mit einer Dicke von 600 mm ist
vorgesehen.
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Die
Anteile des Gemischs sind die folgenden:
- • Zement:
350 kg/m3
- • Zuschlagstoffe:
Sand 0/4 mm: 800 kg/m3
Gestein 4/14
mm: 800 kg/m3
Gestein 7/20 mm: 250
kg/m3
- • Wasser:
175 kg/m3
- • Fließmittel:
5 kg/m3
- • Stahlfasern:
Durchmesser 1,3 mm, Länge
50 mm, gewellte Ausführung
und Stahldraht mit 800 N/m2, Dosierung:
100 kg/m3.
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Zur
Gewährleistung
guter Pumpbedingungen enthält
diese Rezeptur vorzugsweise mindestens 450 kg/m3 feinkörnige, ein
200 μm-Sieb
passierende Stoffe, einschließlich
Zement. Bei Bedarf kann ein Mangel an feinkörnigen Stoffen durch die Zugabe
eines geeigneten Betonfüllers
kompensiert werden.
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Beispiel 4
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Nachstehend
wird ein weiteres erfindungsgemäßes Betongemisch
vorgeschlagen:
Zement: 350 kg/m3, Rest
wie in Beispiel 3, jedoch bewehrt mit 1,5 mm starken und 60 mm langen
Stahlfasern gewellter Form oder mit abgeflachten Enden, die in einer
Menge von 140 kg/m3 beigemischt sind, zur
Herstellung eines Stockwerkbodens mit:
- – Säulen 300 × 300 mm
- – einer
Spannweite zwischen den Säulen
von 7 m
- – einer
Plattenstärke
von 220 mm
- – einer
Nutzlast von 8 kN/m2.