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DE602004006192T2 - Verfahren und System zum Transfer eines elektronischen Dienstes zu einem Endgerät in einem Kommunikationsnetz - Google Patents

Verfahren und System zum Transfer eines elektronischen Dienstes zu einem Endgerät in einem Kommunikationsnetz Download PDF

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DE602004006192T2
DE602004006192T2 DE602004006192T DE602004006192T DE602004006192T2 DE 602004006192 T2 DE602004006192 T2 DE 602004006192T2 DE 602004006192 T DE602004006192 T DE 602004006192T DE 602004006192 T DE602004006192 T DE 602004006192T DE 602004006192 T2 DE602004006192 T2 DE 602004006192T2
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proxy server
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Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Übertragen eines elektronischen Dienstes in einem Kommunikationsnetzwerk an ein Endgerät, wie es im Oberbegriff des unabhängigen Patentanspruchs 1 beschrieben ist. Zusätzlich bezieht sich die vorliegende Erfindung auf ein System zum Übertragen eines elektronischen Dienstes in einem Kommunikationsnetzwerk an ein Endgerät, wie es im Oberbegriff des unabhängigen Patentanspruchs 5 beschrieben ist. Die vorliegende Erfindung bezieht sich auch auf einen Proxy-Server zum Übertragen eines elektronischen Dienstes in einem Kommunikationsnetzwerk an ein Endgerät, wie es in dem Oberbegriff des unabhängigen Patentanspruchs 9 beschrieben ist.
  • Die Nutzung von Internetdiensten ist herkömmlich in der Weise implementiert, dass eine festgelegte Verbindung von einem Computer zu einem Internetdienstprovider durch Einsatz einer Browseranwendung gebildet wird, über die die Netzwerkadresse (URL ≈ Uniform Resource Locator ≈ Internetadresse) der gewünschten Dienstseite eingesetzt oder ausgewählt wird. Diese Netzwerkadresse wird von einem Domainnamen gebildet, der zu einer IP-(IP ≈ Internet Protocol) Adresse modifiziert wird, die in dem Internet verwendet wird. Der Computer des Nutzers des Internetdienstes kann in dem Internet auf der Basis der IP-Adresse des in Frage kommenden Computers identifiziert werden. Die Spezifikation der URL Adressen ist auf den IETF (IETF ≈ Internet Engineering Task Force)-Spezifikationen „Universal Resource Identifiers in WWW" (≈ Universelle Quellen-Identifikationen im Worldwide Web) (RFC 1630) und auf den „Functional Requirements for Internet Resource Locators" (RFC 1736) basiert, und die Spezifikation lässt sich im Detail in den zugehörigen IETF-Dokumenten rfc1630.txt und rfc1736.txt nachlesen.
  • Das Trennen einer Internet-Browserfunktion von einer festen Verbindung ermöglicht dem Nutzer einen Zugang zu einem Internet-Inhalt über tragbare drahtlose Vorrichtungen. Diese tragbaren drahtlosen Vorrichtungen sind beispielsweise ein WAP-Telefon, ein PDA (Personal Digital Assistant ≈ Minicomputer) und ein Laptop-Computer. Wenn der Übertragungsweg, der benutzt wird, ein Mobiltelefonnetzwerk wie zum Beispiel GRPS oder UMTS ist, muss die Vorrichtung mit einer SIM-Karte (Subscriber Identification Module ≈ Teilnehmeridentifikationsmodul) ausgestattet sein, die die Identifikationsdaten des Endgeräts umfasst, wie zum Beispiel die Identifikationen für MSISDN (Mobile Subscriber International ISDN number ≈ Internati onale ISDN-Nummer für mobile Teilnehmer) und die IMSI (International Mobile Subscriber Identifikation ≈ Internationale Identifikation für mobile Teilnehmer). Die MSISDN-Nummer wird eingesetzt, um Telefonanrufe weiterzuleiten und, um den Nutzer der mobilen Kommunikationsvorrichtung zu identifizieren, wird der individuelle IMSI-Code verwendet, der dann die mobile Kommunikationsvorrichtung an das Netzwerk in Verbindung mit dem Login meldet. Zusätzlich sind diese Identifikationen eingeschlossen in dem Home Location Register (HLR) (≈ Verzeichnis eigener Standorte) und in dem Visitor Location Register (VLR)(≈ Verzeichnis von Besucherstandorten), die Daten an dem Standort des Endgeräts mittels verschiedener Zellen für die Nutzung des Mobile Station Center (MSC)(≈ Mobilstationszentrum) aufrechterhalten. Zwischen dem Endgerät und dem Mobilstationszentrum funktionieren das Basisstationsuntersystem (BSS ≈ Base Station Subsystem) und der Basisstationscontroller (BSC), von denen der erste (BSS) an das Endgerät und der letztere (BSC) an das Mobilstationszentrum angeschlossen ist.
  • Der Zugang der mobilen Endgeräte an das Internet kann auch durch die Nutzung der Technologie des drahtlosen lokalen Netzes (Wireless Local Area Network) (WLAN, IEEE802.11b) implementiert werden. Dies kann mittels einer speziellen WLAN-Karte ausgeführt werden, mittels der eine Datenübertragungsverbindung zu einem drahtlosen Netzwerk auf einer lokalen Ebene gebildet wird. Das drahtlose Netzwerk auf der lokalen Ebene wird von Basisstationen gebildet (Zugangspunkte), von denen eine mit einer drahtlosen Verbindung von dem Endgerät ausgestattet sein muss. Es besteht eine Verbindung von der Basisstation zu einem Netzwerk der lokalen Ebene (LAN) und außerdem zu dem Internet. Dieser Typ eines drahtlosen Netzwerks der lokalen Ebene wird typischerweise durch den Inhaber des Standorts der Basisstation zur Verfügung gestellt.
  • Ein drahtloses Netzwerk auf lokaler Ebene, das durch den Betreiber zur Verfügung gestellt wird (Operator Wireless LAN, OWLAN) ermöglicht die Bildung eines einzigen flexiblen und sicheren Datenübertragungsnetzwerks zwischen den physisch getrennten Außenstellen eines Unternehmens. Auf diese Weise haben alle drahtlosen Endgeräts, die innerhalb des Operationsbereichs der Basisstationen des Unternehmens angeordnet sind, einen Zugang zu dem Intranet des Unternehmens, zu Datenbanken, und zur E-Mail in irgendeiner Außenstelle des Unternehmens. Daher lassen sich die Operationsbereiche sogar bei physikalisch und geographisch großen Entfernungen einrichten, aber aus der Sicht des Nutzers besteht kein Unterschied in der Betriebsweise des Netzwerks. Das OWLAN-Netzwerk verwendet die SIM-Identifikation, mittels der die WLAN-Technologie und die GSM-Infrastruktur kombiniert werden können, wodurch die beschriebene Operation ermöglicht wird. Eine konventionelle SIM-Karte wird in der WLAN-Karte des Nutzers installiert, welche SIM-Karte die Dienste des Kunden in dem Ver zeichnis der eigenen Stationen innerhalb des Netzwerks einschließt. Dies ermöglicht dem Nutzer den Zugang zu dem gewünschten Dienst in einem spezifischen Netzwerk auf lokaler Ebene mittels des Basisprotokolls (MAP ≈ Mobile Application Part) des mobilen Telefonnetzwerks (GSM), in dem welchem Fall die Identifikationsdaten leicht von irgendeinem Betreibernetzwerk überprüft werden können, das mit dem mobilen Telefonnetzwerk verbunden ist.
  • Die Tragbarkeit und die Mobilität der Vorrichtungen schafft neue Dienste, wie zum Beispiel standortbasierte Dienste (LBS ≈ location based services). Ein standortbasierter Dienst ist ein Netzwerkdienst von zusätzlichen Wert, welche die Standortdaten nutzt, die durch den Nutzer oder mittels einer Vorrichtung zur Bestimmung der Position oder der Vorrichtung zur Verfügung gestellt werden, deren Position bestimmt werden muss. Der standortbasierte Dienst besteht aus der Bestimmung der Position, der Übertragung der Standortdaten des Nutzers und den Daten, die mit dem Dienst verknüpft sind. Eine relevante Information über den Dienst, die auf der Bestimmung der Position basiert, wird der Umgebung zur Verfügung gestellt, in der sich der Nutzer der mobilen Kommunikationsvorrichtung zu dem Zeitpunkt befindet, zu dem die Suche auftritt.
  • Eine andere standortbasierte Form eines Dienstes ist der den Standort berücksichtigende Dienst, bei der die Dienste, die genutzt werden, aus den Gründen bestimmt werden, von denen einige örtlich in der in Frage stehenden Umgebung verfügbar sind. Dieser Typ eines Dienstes verknüpft im Wesentlichen das Auffinden eines Benutzers, bei dem die Standortdaten des Benutzers übertragen werden, beispielsweise in regelmäßigen Intervallen zu dem Dienstanbieter.
  • Der Standort des Nutzers für die Nutzung der Dienste kann mittels der mobilen Kommunikationsnetzwerke eingerichtet werden, wenn sich die mobile Kommunikationsvorrichtung in dem Schaltmodus befindet, in welchem Fall der Standort der mobilen Kommunikationsvorrichtung durch das mobile Kommunikationszentrum bekannt ist. Die Bestimmung der Position innerhalb des Netzwerks kann mittels der Zellenidentifikationen des mobilen Kommunikationsnetzwerks implementiert werden, auf das Bezug genommen wird als Bestimmung des Standorts der Ursprungszelle (COO ≈ Cell-of-Origin). Bei der Bestimmung der Position innerhalb des Netzwerks ist es auch möglich, die Eingangsrichtung des Signals zu benutzen, das durch die mobile Kommunikationsvorrichtung gesendet wurde, auf welche als Bestimmung der Position nach dem Ankunftswinkel (AOA ≈ Angle of Arrival) Bezug genommen wird. Zusätzlich kann die Länge der Übertragungszeit (TOA ≈ Time of Arrival (Ankunftszeit)) des von der mobilen Kommunikationsvorrichtung gesendeten Signals bei der Bestimmung der Position innerhalb des Netzwerks verwendet werden, ebenso wie die Übertragungszeitdifferenzen (E-OTD ≈ Enhanced Observed Time Difference ≈ Verbesserte beobachtete Zeitdifferenz) der übertragenen Sig nale. Die Standortdaten des Nutzers der mobilen Kommunikationsvorrichtung können zusätzlich mittels Positionsbestimmungsvorrichtungen ermittelt werden, wie zum Beispiel durch GPS-Vorrichtungen. Die Positionsbestimmungsvorrichtung kann die Koordinaten ihres eigenen Standortes mittels des Positionsbestimmungssystems berechnen. Die GPS-Positionsbestimmung basiert auf der Messung von Entfernungen zwischen dem Empfänger und wenigstens drei Satelliten auf der Basis der Übertragungszeit des Radiosignals. Die GPS-Vorrichtung kann eine getrennte Vorrichtung sein, oder sie kann als ein Teil der mobilen Kommunikationsvorrichtung eingebettet sein. Wenn der GPS-Chip in dem Endgerät hinzugefügt wird, wird hierauf als das A-GPS-Verfahren Bezug genommen. Das A-GPS (unterstütztes GPS) ist ein netzwerkassistiertes GPS, d. h. eine Kombination von Satellitenpositionsbestimmung und Netzwerkpositionsbestimmung, bei der das mobile Kommunikationsnetzwerk dem Empfänger zusätzliche Daten zur Verfügung stellt, um die Positionsbestimmung zu beschleunigen und zu fokussieren. Das A-GPS verwendet das mobile Kommunikationsnetzwerk, aus dem das Endgerät die Ephemeridendaten der Satelliten empfängt, in welchem Fall es die Arbeit zur Berechnung des Standorts versenden kann, die durch den tatsächlichen Positionsbestimmungsdienstrechner ausgeführt werden muss. Auf diese Weise wird das Endgerät selber hiermit nicht belastet, was der Grund dafür ist, warum die Standortbestimmung beträchtlich beschleunigt wird. Die Positionsbestimmung kann auch als Positionsbestimmung auf kurzen Entfernungen implementiert werden, das sich auf eine spezifische beschränkte Fläche fokussiert und das auf der Übertragung eines kurzreichweitigen Signals beruht. Die kurzreichweitige Verbindung kann mittels drahtloser Netzwerke auf lokaler Ebene (WLAN, HiperLan), der Bluetooth-Technologie oder Identifikationen (RFID) gebildet werden.
  • Die Veröffentlichung US 6,175,740 B1 offenbart ein Verfahren zur Bestimmung der Auflösung der Anzeige gemäß dem Standort der Teilnehmereinheit und dem durchgeführten Verfahren. Wenn die Auflösung aufgelöst wird, wird das angeforderte Verfahren mit der festgelegten Auflösung ausgeführt. Das Verfahren kann beispielsweise im Anzeigen des Standorts der Teilnehmereinheit bestehen.
  • Die Veröffentlichung EP 1 126 732 A2 offenbart eine Übertragung der standortbasierten Dienste auf ein mobiles Endgerät. Eine Anfrage nach Information über den Standort wird von dem mobilen Endgerät zu einem Dienstrechner übertragen, der eine Standortinformation vor der tatsächlichen Dienstanforderung zur Verfügung stellt. Zur Antwort auf die Anforderung erhält der die Standortinformation zur Verfügung stellende Dienstrechner die Standortinformation und sendet sie an das mobile Endgerät. Ein dynamisches Nutzerprofil an dem mobilen Endgerät wird mit der Standortinformation aktualisiert und dann mit der Information der Dienstanforderung übertragen. Auf diese Weise erhält das mobile Endgerät der angeforderte Dienst in Abhängigkeit von dem Standort des Endgeräts.
  • Die Veröffentlichung US 2001/0036224 A1 bezieht sich auf ein Verfahren, das die Lieferung zielgerichteter Daten an Nutzer drahtloser Transceiver erlaubt, die auf der Positionsbestimmung von Nutzerstandorten beruhen. Die Lösung gemäß der Veröffentlichung setzt die Standortbestimmung ein, um das Profil eines drahtlosen und insbesondere das verhaltensmäßige, übliche und psychographische Profil in Form von Interessen, Gewohnheiten und Vorlieben zu bestimmen, wie sie durch das Ortsbestimmungsmuster eines Standorts eines drahtlosen Benutzers suggeriert werden.
  • Es ist ein Ziel der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren zu schaffen, um standortbasierte Dienste zur Verfügung zu stellen. Es ist insbesondere ein Ziel der Erfindung, ein schnelles Verfahren zur Übermittlung der Standortdaten eines Nutzers zur Verfügung zu stellen. Bei der Lösung gemäß der Erfindung werden die Identifikationsdaten des Nutzers nicht an den Dienstprovider übertragen, was die Datensicherheit des Netzwerkverkehrs verbessert.
  • Um diese Zwecke zu erreichen, ist das Verfahren gemäß der Erfindung primär durch das gekennzeichnet, was in dem kennzeichnenden Teil des unabhängigen Patentanspruchs 1 dargestellt wird. Das System gemäß der Erfindung ist durch das gekennzeichnet, was in dem kennzeichnenden Teil des unabhängigen Patentanspruchs 5 dargestellt wird. Der Proxy-Server gemäß der Erfindung ist durch das gekennzeichnet, was in dem kennzeichnenden Teil des unabhängigen Patentanspruchs 9 dargestellt wird.
  • Aufgrund der Erfindung befinden sich die Standortdaten des Nutzers unmittelbar im Zugriff des Dienstproviders und des Dienstes, in welchem Fall keine besondere Schnittstelle für die Positionsbestimmungsanfrage des Dienstproviders erforderlich ist. Zusätzlich verschafft die Erfindung den Vorteil, dass die Identifikationen des Nutzers nicht an den Dienstprovider gesendet werden müssen, in welchem Fall beispielsweise die MSISDN-Nummer des Nutzers nur in der Nutzung des Betreibers vorliegt. Zusätzlich macht die Erfindung es möglich, den Standort berücksichtigende Dienste zur Verfügung zu stellen, die auf der Aufspürung von Nutzern basieren, in welchem Fall dem Dienstprovider eine Rechnung auf der Basis der Standortdaten gestellt werden kann, wenn die Partei, die das Bestimmen der Position ausführt und der Dienstprovider verschiedene Anbieter sind.
  • Die vorliegende Erfindung wird unter Bezugnahme auf die nachfolgenden Zeichnungen mehr im Detail beschrieben, in denen:
  • 1 eine vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung zur Übertragung von Standortdaten zeigt, und
  • 2 eine Signalverlaufsdarstellung gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung zeigt.
  • Es ist ein Ziel der vorliegenden Erfindung, standortbasierte Dienste über ein drahtloses Datenübertragungsnetz zur Verfügung zu stellen. Das Netz zur drahtlosen Datenübertragung ist in vorteilhafter Weise ein lokales Netz (WLAN) oder ein HiperLAN/2 Netz. Die Erfindung bezieht sich auf die Übertragung von Standortdaten an den Server oder den Dienstanbieter. Die Standortdaten des Nutzers können mittels irgendeiner Methode gemäß der zugehörigen Technik ermittelt werden, wobei beispielsweise die MAC Adresse der Netzkarte des lokalen Netzes der mobilen Kommunikationsvorrichtung und/oder die IP-Adresse der Basisstation verwendet werden.
  • Das System gemäß der Erfindung umfasst ein Endgerät MT, eine Basisstation AP, einen Nutzer-Datenbestand-Server DB und ein Zugangssteuergerät AC. Der Nutzer-Datenbestand-Server DB ist vorzugsweise ein RADIUS-Server (Remote Access Dial-In User Service ≈ Nutzerservice mit Einwahl entfernter Zugänge), bei dem die MAC Adressen zugelassener Netzwerkkarten gelistet sind. Der RADIUS-Server führt die Nutzeridentifikation auf der Basis dieser MAC-Adressen durch. Zusätzlich umfasst das System gemäß der Erfindung einen Proxy-Server P, wobei die Netzwerkadressen der Netzwerkdienste S gespeichert sind, die Standortdaten benötigen, ebenso wie einen Positionsbestimmungsdienst TS zur Positionsbestimmung des Endgeräts MT. Diese oben erwähnten Elemente werden vorzugsweise durch einen Anbieter gesteuert, wie zum Beispiel den Netzwerkbetreiber. Das System kann um drei Anbieter herum in der Weise gebildet werden, dass der erste Netzwerkbetreiber dafür vorgesehen ist, die mobilen Kommunikationsfunktionen (Telefonanrufe, Datenverkehr, usw.) dem Nutzer zur Verfügung zu stellen, der zweite Netzwerkbetreiber TS, um dem ersten Netzwerkbetreiber Positionsbestimmungsdienste zur Verfügung zu stellen, und der Serviceprovider, um dem Nutzer einen Netzwerkdienst S anzubieten.
  • Die Nutzung des Netzwerkdiensts S, die durch den eigenen Dienstprovider des Betreibers oder durch ein Unternehmen außerhalb des Betreibers zur Verfügung gestellt werden kann, beginnt in bekannter Weise durch einen Identifizierungsvorgang (Punkt 1), der gestartet wird, wenn der Nutzer eine Verbindung von dem Endgerät MT mit dem Zugangssteuergerät AC herstellt. Der Nutzer überträgt das Nutzeridentifikations-/Passwort-Paar zu dem Zugangssteuergerät AC, welches eine Identifizierungsanforderung an den Nutzer-Server sendet. Der Nutzerdaten-Server überprüft die Daten des Nutzers anhand seiner Datenbank DB und antwortet auf die Anforderung des Zugangs-Steuergeräts AC, indem er einen dynamischen Sitzungs-Schlüssel generiert. Der Sitzungs-Schlüssel wird zu der Basisstation AP übertragen, in welchem Fall die Datenübertragung über die Basisstation AP gestartet werden kann. In der WLAN-Umgebung ist die Überprüfung der Nutzerdaten in vorteilhafter Weise bei der Datenbank DB eines einzigen Nutzerdaten-Servers zentralisiert. Auf diese Weise können die Nutzer, wenn sie sich über das WLAN-Netz anmelden, dieselben Nutzerdaten verwenden wie in dem tatsächlichen Netzwerk. Die variablen, bei der Gelegenheit generierten Passwörter für jeden Nutzer werden mittels des Nutzerdaten-Servers implementiert.
  • Netzwerkadressen der Dienste, die Standortdaten anfordern, werden für den Proxy-Server P bestimmt, in welchem Fall es möglich ist, zu überprüfen, ob die Dienstseite, die von dem Nutzer angefordert wurde, die Standortdaten des Nutzers benötigt. Die Netzwerkadressen können in einer Datenbank angeordnet werden, die an den Proxy-Server P angeschlossen ist, welche Datenbank physikalisch in dem Proxy-Server oder separat von ihm angeordnet sein kann. Die Datenbank wird in vorteilhafter Weise von dem Betreiber unterhalten. In Verbindung mit der Dienstanforderung wird eine Überprüfung in der Datenbank ausgeführt, auf deren Basis analysiert wird, ob die Netzwerkadresse, die das Ziel der Anforderung ist, Standortdaten des Nutzers erfordert.
  • Wenn der Nutzer einen Dienst von dem Dienstprovider anfordert, werden die Standortdaten des Nutzers, die durch den Positionsbestimmungsdienst TS erstellt wurden, zu dem Proxy-Server P übertragen. Der Positionsbestimmungsdienst TS funktioniert gemäß demselben bekannten Positionsbestimmungsverfahren. Bei Erhalt der Daten von dem Positionsbestimmungsdienst TS an dem Standort des Nutzers führt der Proxy-Server P eine Überprüfung darnach aus, ob der Dienst, der das Ziel der Anforderung ist, Daten an dem Standort des Nutzers erfordert. Wenn dies der Fall ist, verknüpft der Proxy-Server automatisch die Standortdaten mit der Netzwerkadresse in der Dienstanforderung (Punkt 2). Zu derselben Zeit wird überprüft, in welcher Form der Dienst, der das Ziel der Anforderung ist, die Standortdaten behandeln kann, worauf die Standortdaten in solch eine Form modifiziert werden. Die angepasste Dienstanforderung, welche die Netzwerkadresse des gewünschten Dienstes ebenso wie die Standortdaten des Nutzers einschließt, wird zu dem Dienstprovider S (Punkt 3) übermittelt, der den gewünschten Dienst für den Nutzer (Punkt 4) implementiert. Das Datenübertragungsnetzwerk, das für die Übertragung des Dienstes genutzt wird, kann ein lokales Netzwerk oder das mobile Kommunikationsnetzwerk sein, das von der mobilen Kommunikationsvorrichtung genutzt wird oder dergleichen. Es ist für einen Fachmann offenkundig, dass die Rolle des Basisstation AP bei der Übertragung des Dienstes zu dem Endgerät sich in Abhängigkeit von der Auswahl des Datenübertragungsnetzwerks ändert. Zusätzlich ist mit im Wesentlichen jeder Dienstanforderung, mit der die Standortdaten des Nutzers verkettet sind, eine Ereignisinformation verknüpft, auf deren Basis es möglich ist, die Rechnungsstellung, basierend auf dem in Frage stehenden Ereignis, zu generieren. Mit anderen Worten, wird auf diese Weise der Dienst für den Nutzer mittels der Rechnungsreservierung aktiviert.
  • Der Dienstprovider kann auch die Standortdaten des Nutzers anfordern. Bei Einrichtung des Standorts fordert der Dienstprovider die Standortdaten für eine Nutzeridentifikation an, durch die ihm bekannt ist, woher eine Dienstanforderung eingegangen ist. Die Anforderung wird zu dem Proxy-Server P übertragen, der mittels der Nutzeridentifikation die Mobiltelefonidentifikation einrichtet, wobei die Mobiltelefonidentifikation zu dieser korrespondiert, wie zum Beispiel die MSISDN-Nummer (Punkte 5, 6) von der Datenbank DB des Nutzerdaten-Servers. Auf der Basis dieser Mobiltelefonidentifikation ist es möglich, den Standort des Nutzers durch den Proxy-Server P zu ermitteln oder den Positionsbestimmungsdienst TS anzufordern, um sie durch einige bekannte Mittel einzurichten (7, 8). Die identifizierten Standort-Daten werden weiter zu einem Dienstprovider übertragen, in welchem Fall der standortbasierte Dienst dem Nutzer weiter zur Verfügung gestellt werden kann. Wenn der Nutzer sich von dem WLAN-Netzwerk ausloggt (Punkt 9), werden die Daten, die mit der Sitzung verknüpft sind, von dem Proxy-Server entfernt (Punkt 10).
  • Es ist wichtig anzumerken, dass das Verfahren gemäß der Erfindung, die Identifikation des Mobiltelefons (MSISDN) nicht zu dem Dienstprovider übertragen wird, sondern dass nur die Standortdaten übertragen werden, was die Datensicherheit des Nutzers verbessert. Zusätzlich ist anzumerken, dass, wenn der Service-Provider eine Partei außerhalb des Betreibers ist, der Betreiber dem Dienstprovider die Positionsbestimmung in Rechnung stellen kann. Diese Art von Situation kann auftreten, wenn ein Unternehmen seinen Mitarbeitern Dienste zur Verfügung stellen möchte, die auf Standortdaten basieren, und wenn er möchte, dass ein Betreiber die Standortdaten einrichtet. Die länderspezifischen Intranetseiten eines internationalen Unternehmens sind ebenso wie die ihnen zugeordneten Ankündigungen gute Beispiele der beschriebenen Anforderung. Es ist ebenso anzumerken, dass die oben beschriebenen Funktionen derart angeordnet werden können, dass sie sich durch einen Ausführenden ausführen lassen, oder dass sie zwischen verschiedenen Ausführenden aufgeteilt werden können, wie in der Beschreibung dargestellt. Jedoch besteht der wesentlichste Punkt darin, festzuhalten, dass das Kernelement der Erfindung der Proxy-Server ist, welcher so angeordnet ist, um eine Dienstanfrage zu erhalten, um Positionsdaten von dem Endgerät, welches die Dienstanfrage gestellt hat, zu empfangen, als auch eine Dienstanfrage in der Art zu generieren, wie diese vom Dienstanbieter gewünscht wird und dass die Position des Nutzers in der gebildeten Dienstanfrage bereitgestellt wird. Die Verhältnisse der anderen Teilnehmer mit dem zentralen Element der Erfindung können variieren.
  • Es ist ebenfalls klar, dass die zuvor beschriebenen Beispiele der vorliegenden Erfindung bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind. Jedoch ist die Erfindung nicht allein hierauf beschränkt und kann aber auch mit ihrem Inhalt auf die abhängigen Ansprüche angewendet werden.

Claims (9)

  1. Verfahren zum Übertragen eines elektronischen Dienstes in einem Kommunikationsnetzwerk an ein Endgerät (MT) in einer Signalisierungsverbindung mit einer Basisstation (AP), wobei der Standort des Endgerätes (MT) bestimmt wird, dadurch gekennzeichnet, dass bei dem Verfahren die Kommunikationsnetzwerk-Adressen von elektronischen Diensten, die Standortdaten des Endgerätes (MT) benötigen, in einem Proxy-Server (P) gespeichert werden, wobei in dem Fall, nachdem eine Dienstanforderung des Endgerätes (MT) empfangen wurde, es überprüft wird, ob der angeforderte elektronische Dienst die Standortdaten des Endgerätes (MT) benötigt, und falls dies der Fall ist, bestimmte Standortdaten als solche oder in ein Format modifizierte, das von dem elektrischen Dienst benötigt wird, an die Dienstanforderung angehängt werden und die angepasste Dienstanforderung an den elektronischen Dienst gesendet wird, um den elektronischen Dienst über eine Nahbereichs-Signalisierungsverbindung an das Endgerät (MT) zu übertragen.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass Daten über den Standort des Endgerätes (MT) mit der Dienstanforderung verkettet werden.
  3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass Daten über den Standort des Endgerätes (MT) auf der Basis einer Diensteinwahlidentifikation des Endgerätes (MT) angefordert werden, wobei in diesem Fall die Standortdaten auf der Basis eines Identifikationscodes des Endgerätes (MT) bestimmt werden.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, dass bei dem Verfahren die Standortdaten des Endgerätes (MT) auf der Basis einer Adresse der Basisstation (AP) bestimmt werden.
  5. System zum Übertragen eines elektronischen Dienstes in einem Kommunikationsnetzwerk an ein Endgerät (MT), wobei das System zumindest ein Endgerät (MT) und zumindest eine Basisstation (AP) aufweist, und das Endgerät (MT) in einer Signalisierungsverbindung mit der Basisstation (AP) steht, wobei in diesem Fall der Standort des Endgerätes (MT) dem System bekannt ist, dadurch gekennzeichnet, dass das System zusätzlich einen Proxy-Server (P) zum Speichern von Kommunikationsnetzwerk Adressen der Dienste aufweist, die Standortdaten des Endgerätes (MT) benötigen, wobei der Proxy-Server (P) eingerichtet ist, nachdem er eine Dienstanforderung des Endgerätes (NT) empfangen hat, zu überprüfen, ob der angeforderte elektronische Dienst Daten über den Standort des Endgerätes (MT) benötigt, und falls dies der Fall ist, ist der Proxy-Server (P) eingerichtet, das Format der Standortdaten zu identifizieren, die von dem elektronischen Dienst benötigt werden, und falls erforderlich die Standortdaten in das Format zu modifizieren, wonach das System ferner eingerichtet ist, die bestimmten Standortdaten als solche oder modifiziert an die Dienstanforderung anzuhängen und die angepasste Dienstanforderung von dem Proxy-Server an den elektronischen Dienst zu senden, um den elektronischen Dienst über eine Nahbereichs-Signalisierungsverbindung an das Endgerät (MT) zu übertragen.
  6. System nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das System auch eingerichtet ist, Daten über den Standort des Endgerätes (MT) mit der Dienstanforderung zu verketten.
  7. System nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der elektronische Dienst eingerichtet ist, Daten über den Standort des Endgerätes auf der Basis einer Diensteinwahlidentifikation des Endgerätes (MT) anzufordern, wobei in diesem Fall das System eingerichtet ist, die Standortdaten auf der Basis eines Identifikationscodes des Endgerätes (MT) zu bestimmen.
  8. System nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das System auch Einrichtungen zum Identifizieren des Standortes des Endgerätes (MT) aufweist.
  9. Proxy-Server zum Übertragen eines elektronischen Dienstes in einem Kommunikationsnetzwerk an ein Endgerät (MT), dessen Standort dem Proxy-Server (P) bekannt ist, wobei der Proxy-Server (P) eine Signalisierungsverbin dung mit mindestens einer Basisstation sowie mit mindestens einem elektronischen Dienst aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Proxy-Server (P) zusätzlich Einrichtungen zum Speichern der Kommunikationsnetzwerk- Adressen der elektronischen Dienste aufweist, die Standortdaten des Endgerätes (MT) benötigen, wobei in diesem Fall der Proxy-Server (P) eingerichtet ist, nachdem er eine Dienstanforderung von dem Endgerät (MT) empfangen hat, zu überprüfen, ob der angeforderte elektronische Dienst Daten über den Standort des Gerätes (MT) benötigt, und falls dies der Fall ist, ist der Proxy-Server (P) eingerichtet, das Format der Standortdaten zu identifizieren, die von dem elektronischen Dienst benötigt werden, und falls erforderlich, die Standortdaten in dieses Format zu modifizieren, wonach der Proxy-Server (P) eingerichtet ist, die bestimmten Standortdaten als solche oder modifiziert an die Dienstanforderung anzuhängen und die angepasste Dienstanforderung an den elektronischen Dienst zu senden, um den Dienst über eine Nahbereichs-Signalisierungsverbindung an das Endgerät (MT) zu übertragen.
DE602004006192T 2003-01-21 2004-01-20 Verfahren und System zum Transfer eines elektronischen Dienstes zu einem Endgerät in einem Kommunikationsnetz Expired - Lifetime DE602004006192T2 (de)

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