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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Übertragen
eines elektronischen Dienstes in einem Kommunikationsnetzwerk an
ein Endgerät,
wie es im Oberbegriff des unabhängigen Patentanspruchs
1 beschrieben ist. Zusätzlich
bezieht sich die vorliegende Erfindung auf ein System zum Übertragen
eines elektronischen Dienstes in einem Kommunikationsnetzwerk an
ein Endgerät,
wie es im Oberbegriff des unabhängigen
Patentanspruchs 5 beschrieben ist. Die vorliegende Erfindung bezieht
sich auch auf einen Proxy-Server zum Übertragen eines elektronischen
Dienstes in einem Kommunikationsnetzwerk an ein Endgerät, wie es
in dem Oberbegriff des unabhängigen
Patentanspruchs 9 beschrieben ist.
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Die
Nutzung von Internetdiensten ist herkömmlich in der Weise implementiert,
dass eine festgelegte Verbindung von einem Computer zu einem Internetdienstprovider
durch Einsatz einer Browseranwendung gebildet wird, über die
die Netzwerkadresse (URL ≈ Uniform
Resource Locator ≈ Internetadresse)
der gewünschten
Dienstseite eingesetzt oder ausgewählt wird. Diese Netzwerkadresse
wird von einem Domainnamen gebildet, der zu einer IP-(IP ≈ Internet
Protocol) Adresse modifiziert wird, die in dem Internet verwendet
wird. Der Computer des Nutzers des Internetdienstes kann in dem
Internet auf der Basis der IP-Adresse des in Frage kommenden Computers
identifiziert werden. Die Spezifikation der URL Adressen ist auf
den IETF (IETF ≈ Internet
Engineering Task Force)-Spezifikationen „Universal Resource Identifiers
in WWW" (≈ Universelle
Quellen-Identifikationen im Worldwide Web) (RFC 1630) und auf den „Functional
Requirements for Internet Resource Locators" (RFC 1736) basiert, und die Spezifikation lässt sich
im Detail in den zugehörigen
IETF-Dokumenten rfc1630.txt und rfc1736.txt nachlesen.
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Das
Trennen einer Internet-Browserfunktion von einer festen Verbindung
ermöglicht
dem Nutzer einen Zugang zu einem Internet-Inhalt über tragbare drahtlose
Vorrichtungen. Diese tragbaren drahtlosen Vorrichtungen sind beispielsweise
ein WAP-Telefon, ein PDA (Personal Digital Assistant ≈ Minicomputer) und
ein Laptop-Computer. Wenn der Übertragungsweg,
der benutzt wird, ein Mobiltelefonnetzwerk wie zum Beispiel GRPS
oder UMTS ist, muss die Vorrichtung mit einer SIM-Karte (Subscriber
Identification Module ≈ Teilnehmeridentifikationsmodul)
ausgestattet sein, die die Identifikationsdaten des Endgeräts umfasst,
wie zum Beispiel die Identifikationen für MSISDN (Mobile Subscriber
International ISDN number ≈ Internati onale
ISDN-Nummer für
mobile Teilnehmer) und die IMSI (International Mobile Subscriber
Identifikation ≈ Internationale
Identifikation für mobile
Teilnehmer). Die MSISDN-Nummer wird eingesetzt, um Telefonanrufe
weiterzuleiten und, um den Nutzer der mobilen Kommunikationsvorrichtung zu
identifizieren, wird der individuelle IMSI-Code verwendet, der dann
die mobile Kommunikationsvorrichtung an das Netzwerk in Verbindung
mit dem Login meldet. Zusätzlich
sind diese Identifikationen eingeschlossen in dem Home Location
Register (HLR) (≈ Verzeichnis
eigener Standorte) und in dem Visitor Location Register (VLR)(≈ Verzeichnis
von Besucherstandorten), die Daten an dem Standort des Endgeräts mittels
verschiedener Zellen für
die Nutzung des Mobile Station Center (MSC)(≈ Mobilstationszentrum) aufrechterhalten.
Zwischen dem Endgerät
und dem Mobilstationszentrum funktionieren das Basisstationsuntersystem
(BSS ≈ Base
Station Subsystem) und der Basisstationscontroller (BSC), von denen
der erste (BSS) an das Endgerät
und der letztere (BSC) an das Mobilstationszentrum angeschlossen ist.
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Der
Zugang der mobilen Endgeräte
an das Internet kann auch durch die Nutzung der Technologie des
drahtlosen lokalen Netzes (Wireless Local Area Network) (WLAN, IEEE802.11b)
implementiert werden. Dies kann mittels einer speziellen WLAN-Karte
ausgeführt
werden, mittels der eine Datenübertragungsverbindung
zu einem drahtlosen Netzwerk auf einer lokalen Ebene gebildet wird.
Das drahtlose Netzwerk auf der lokalen Ebene wird von Basisstationen
gebildet (Zugangspunkte), von denen eine mit einer drahtlosen Verbindung
von dem Endgerät
ausgestattet sein muss. Es besteht eine Verbindung von der Basisstation
zu einem Netzwerk der lokalen Ebene (LAN) und außerdem zu dem Internet. Dieser
Typ eines drahtlosen Netzwerks der lokalen Ebene wird typischerweise
durch den Inhaber des Standorts der Basisstation zur Verfügung gestellt.
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Ein
drahtloses Netzwerk auf lokaler Ebene, das durch den Betreiber zur
Verfügung
gestellt wird (Operator Wireless LAN, OWLAN) ermöglicht die Bildung eines einzigen
flexiblen und sicheren Datenübertragungsnetzwerks
zwischen den physisch getrennten Außenstellen eines Unternehmens.
Auf diese Weise haben alle drahtlosen Endgeräts, die innerhalb des Operationsbereichs
der Basisstationen des Unternehmens angeordnet sind, einen Zugang
zu dem Intranet des Unternehmens, zu Datenbanken, und zur E-Mail
in irgendeiner Außenstelle
des Unternehmens. Daher lassen sich die Operationsbereiche sogar
bei physikalisch und geographisch großen Entfernungen einrichten,
aber aus der Sicht des Nutzers besteht kein Unterschied in der Betriebsweise
des Netzwerks. Das OWLAN-Netzwerk verwendet die SIM-Identifikation,
mittels der die WLAN-Technologie und die GSM-Infrastruktur kombiniert
werden können,
wodurch die beschriebene Operation ermöglicht wird. Eine konventionelle
SIM-Karte wird in der WLAN-Karte des Nutzers installiert, welche
SIM-Karte die Dienste des Kunden in dem Ver zeichnis der eigenen
Stationen innerhalb des Netzwerks einschließt. Dies ermöglicht dem
Nutzer den Zugang zu dem gewünschten
Dienst in einem spezifischen Netzwerk auf lokaler Ebene mittels
des Basisprotokolls (MAP ≈ Mobile
Application Part) des mobilen Telefonnetzwerks (GSM), in dem welchem
Fall die Identifikationsdaten leicht von irgendeinem Betreibernetzwerk überprüft werden
können,
das mit dem mobilen Telefonnetzwerk verbunden ist.
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Die
Tragbarkeit und die Mobilität
der Vorrichtungen schafft neue Dienste, wie zum Beispiel standortbasierte
Dienste (LBS ≈ location
based services). Ein standortbasierter Dienst ist ein Netzwerkdienst von
zusätzlichen
Wert, welche die Standortdaten nutzt, die durch den Nutzer oder
mittels einer Vorrichtung zur Bestimmung der Position oder der Vorrichtung
zur Verfügung
gestellt werden, deren Position bestimmt werden muss. Der standortbasierte
Dienst besteht aus der Bestimmung der Position, der Übertragung
der Standortdaten des Nutzers und den Daten, die mit dem Dienst
verknüpft
sind. Eine relevante Information über den Dienst, die auf der
Bestimmung der Position basiert, wird der Umgebung zur Verfügung gestellt,
in der sich der Nutzer der mobilen Kommunikationsvorrichtung zu
dem Zeitpunkt befindet, zu dem die Suche auftritt.
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Eine
andere standortbasierte Form eines Dienstes ist der den Standort
berücksichtigende Dienst,
bei der die Dienste, die genutzt werden, aus den Gründen bestimmt
werden, von denen einige örtlich
in der in Frage stehenden Umgebung verfügbar sind. Dieser Typ eines
Dienstes verknüpft
im Wesentlichen das Auffinden eines Benutzers, bei dem die Standortdaten
des Benutzers übertragen
werden, beispielsweise in regelmäßigen Intervallen
zu dem Dienstanbieter.
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Der
Standort des Nutzers für
die Nutzung der Dienste kann mittels der mobilen Kommunikationsnetzwerke
eingerichtet werden, wenn sich die mobile Kommunikationsvorrichtung
in dem Schaltmodus befindet, in welchem Fall der Standort der mobilen Kommunikationsvorrichtung
durch das mobile Kommunikationszentrum bekannt ist. Die Bestimmung der
Position innerhalb des Netzwerks kann mittels der Zellenidentifikationen
des mobilen Kommunikationsnetzwerks implementiert werden, auf das
Bezug genommen wird als Bestimmung des Standorts der Ursprungszelle
(COO ≈ Cell-of-Origin).
Bei der Bestimmung der Position innerhalb des Netzwerks ist es auch
möglich,
die Eingangsrichtung des Signals zu benutzen, das durch die mobile
Kommunikationsvorrichtung gesendet wurde, auf welche als Bestimmung
der Position nach dem Ankunftswinkel (AOA ≈ Angle of Arrival) Bezug genommen
wird. Zusätzlich kann
die Länge
der Übertragungszeit
(TOA ≈ Time
of Arrival (Ankunftszeit)) des von der mobilen Kommunikationsvorrichtung
gesendeten Signals bei der Bestimmung der Position innerhalb des
Netzwerks verwendet werden, ebenso wie die Übertragungszeitdifferenzen
(E-OTD ≈ Enhanced
Observed Time Difference ≈ Verbesserte
beobachtete Zeitdifferenz) der übertragenen
Sig nale. Die Standortdaten des Nutzers der mobilen Kommunikationsvorrichtung
können
zusätzlich
mittels Positionsbestimmungsvorrichtungen ermittelt werden, wie
zum Beispiel durch GPS-Vorrichtungen.
Die Positionsbestimmungsvorrichtung kann die Koordinaten ihres eigenen
Standortes mittels des Positionsbestimmungssystems berechnen. Die
GPS-Positionsbestimmung basiert auf der Messung von Entfernungen
zwischen dem Empfänger
und wenigstens drei Satelliten auf der Basis der Übertragungszeit
des Radiosignals. Die GPS-Vorrichtung kann eine getrennte Vorrichtung sein,
oder sie kann als ein Teil der mobilen Kommunikationsvorrichtung
eingebettet sein. Wenn der GPS-Chip in dem Endgerät hinzugefügt wird,
wird hierauf als das A-GPS-Verfahren
Bezug genommen. Das A-GPS (unterstütztes GPS) ist ein netzwerkassistiertes
GPS, d. h. eine Kombination von Satellitenpositionsbestimmung und
Netzwerkpositionsbestimmung, bei der das mobile Kommunikationsnetzwerk dem
Empfänger
zusätzliche
Daten zur Verfügung stellt,
um die Positionsbestimmung zu beschleunigen und zu fokussieren.
Das A-GPS verwendet das mobile Kommunikationsnetzwerk, aus dem das
Endgerät
die Ephemeridendaten der Satelliten empfängt, in welchem Fall es die
Arbeit zur Berechnung des Standorts versenden kann, die durch den
tatsächlichen
Positionsbestimmungsdienstrechner ausgeführt werden muss. Auf diese
Weise wird das Endgerät
selber hiermit nicht belastet, was der Grund dafür ist, warum die Standortbestimmung
beträchtlich
beschleunigt wird. Die Positionsbestimmung kann auch als Positionsbestimmung
auf kurzen Entfernungen implementiert werden, das sich auf eine
spezifische beschränkte
Fläche
fokussiert und das auf der Übertragung
eines kurzreichweitigen Signals beruht. Die kurzreichweitige Verbindung
kann mittels drahtloser Netzwerke auf lokaler Ebene (WLAN, HiperLan),
der Bluetooth-Technologie oder Identifikationen (RFID) gebildet
werden.
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Die
Veröffentlichung
US 6,175,740 B1 offenbart
ein Verfahren zur Bestimmung der Auflösung der Anzeige gemäß dem Standort
der Teilnehmereinheit und dem durchgeführten Verfahren. Wenn die Auflösung aufgelöst wird,
wird das angeforderte Verfahren mit der festgelegten Auflösung ausgeführt. Das
Verfahren kann beispielsweise im Anzeigen des Standorts der Teilnehmereinheit
bestehen.
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Die
Veröffentlichung
EP 1 126 732 A2 offenbart
eine Übertragung
der standortbasierten Dienste auf ein mobiles Endgerät. Eine
Anfrage nach Information über
den Standort wird von dem mobilen Endgerät zu einem Dienstrechner übertragen,
der eine Standortinformation vor der tatsächlichen Dienstanforderung
zur Verfügung
stellt. Zur Antwort auf die Anforderung erhält der die Standortinformation
zur Verfügung
stellende Dienstrechner die Standortinformation und sendet sie an
das mobile Endgerät.
Ein dynamisches Nutzerprofil an dem mobilen Endgerät wird mit
der Standortinformation aktualisiert und dann mit der Information
der Dienstanforderung übertragen.
Auf diese Weise erhält
das mobile Endgerät
der angeforderte Dienst in Abhängigkeit
von dem Standort des Endgeräts.
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Die
Veröffentlichung
US 2001/0036224 A1 bezieht
sich auf ein Verfahren, das die Lieferung zielgerichteter Daten
an Nutzer drahtloser Transceiver erlaubt, die auf der Positionsbestimmung
von Nutzerstandorten beruhen. Die Lösung gemäß der Veröffentlichung setzt die Standortbestimmung
ein, um das Profil eines drahtlosen und insbesondere das verhaltensmäßige, übliche und
psychographische Profil in Form von Interessen, Gewohnheiten und Vorlieben
zu bestimmen, wie sie durch das Ortsbestimmungsmuster eines Standorts
eines drahtlosen Benutzers suggeriert werden.
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Es
ist ein Ziel der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren zu schaffen,
um standortbasierte Dienste zur Verfügung zu stellen. Es ist insbesondere
ein Ziel der Erfindung, ein schnelles Verfahren zur Übermittlung
der Standortdaten eines Nutzers zur Verfügung zu stellen. Bei der Lösung gemäß der Erfindung
werden die Identifikationsdaten des Nutzers nicht an den Dienstprovider übertragen,
was die Datensicherheit des Netzwerkverkehrs verbessert.
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Um
diese Zwecke zu erreichen, ist das Verfahren gemäß der Erfindung primär durch
das gekennzeichnet, was in dem kennzeichnenden Teil des unabhängigen Patentanspruchs
1 dargestellt wird. Das System gemäß der Erfindung ist durch das
gekennzeichnet, was in dem kennzeichnenden Teil des unabhängigen Patentanspruchs
5 dargestellt wird. Der Proxy-Server gemäß der Erfindung ist durch das gekennzeichnet,
was in dem kennzeichnenden Teil des unabhängigen Patentanspruchs 9 dargestellt wird.
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Aufgrund
der Erfindung befinden sich die Standortdaten des Nutzers unmittelbar
im Zugriff des Dienstproviders und des Dienstes, in welchem Fall keine
besondere Schnittstelle für
die Positionsbestimmungsanfrage des Dienstproviders erforderlich ist.
Zusätzlich
verschafft die Erfindung den Vorteil, dass die Identifikationen
des Nutzers nicht an den Dienstprovider gesendet werden müssen, in
welchem Fall beispielsweise die MSISDN-Nummer des Nutzers nur in
der Nutzung des Betreibers vorliegt. Zusätzlich macht die Erfindung
es möglich,
den Standort berücksichtigende
Dienste zur Verfügung zu
stellen, die auf der Aufspürung
von Nutzern basieren, in welchem Fall dem Dienstprovider eine Rechnung
auf der Basis der Standortdaten gestellt werden kann, wenn die Partei,
die das Bestimmen der Position ausführt und der Dienstprovider
verschiedene Anbieter sind.
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Die
vorliegende Erfindung wird unter Bezugnahme auf die nachfolgenden
Zeichnungen mehr im Detail beschrieben, in denen:
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1 eine
vorteilhafte Ausführungsform
der Erfindung zur Übertragung
von Standortdaten zeigt, und
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2 eine
Signalverlaufsdarstellung gemäß einer
vorteilhaften Ausführungsform
der Erfindung zeigt.
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Es
ist ein Ziel der vorliegenden Erfindung, standortbasierte Dienste über ein
drahtloses Datenübertragungsnetz
zur Verfügung
zu stellen. Das Netz zur drahtlosen Datenübertragung ist in vorteilhafter Weise
ein lokales Netz (WLAN) oder ein HiperLAN/2 Netz. Die Erfindung
bezieht sich auf die Übertragung von
Standortdaten an den Server oder den Dienstanbieter. Die Standortdaten
des Nutzers können
mittels irgendeiner Methode gemäß der zugehörigen Technik
ermittelt werden, wobei beispielsweise die MAC Adresse der Netzkarte
des lokalen Netzes der mobilen Kommunikationsvorrichtung und/oder
die IP-Adresse der Basisstation verwendet werden.
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Das
System gemäß der Erfindung
umfasst ein Endgerät
MT, eine Basisstation AP, einen Nutzer-Datenbestand-Server DB und
ein Zugangssteuergerät
AC. Der Nutzer-Datenbestand-Server
DB ist vorzugsweise ein RADIUS-Server (Remote Access Dial-In User
Service ≈ Nutzerservice
mit Einwahl entfernter Zugänge),
bei dem die MAC Adressen zugelassener Netzwerkkarten gelistet sind.
Der RADIUS-Server führt
die Nutzeridentifikation auf der Basis dieser MAC-Adressen durch. Zusätzlich umfasst
das System gemäß der Erfindung
einen Proxy-Server P, wobei die Netzwerkadressen der Netzwerkdienste
S gespeichert sind, die Standortdaten benötigen, ebenso wie einen Positionsbestimmungsdienst
TS zur Positionsbestimmung des Endgeräts MT. Diese oben erwähnten Elemente
werden vorzugsweise durch einen Anbieter gesteuert, wie zum Beispiel
den Netzwerkbetreiber. Das System kann um drei Anbieter herum in
der Weise gebildet werden, dass der erste Netzwerkbetreiber dafür vorgesehen
ist, die mobilen Kommunikationsfunktionen (Telefonanrufe, Datenverkehr,
usw.) dem Nutzer zur Verfügung
zu stellen, der zweite Netzwerkbetreiber TS, um dem ersten Netzwerkbetreiber
Positionsbestimmungsdienste zur Verfügung zu stellen, und der Serviceprovider,
um dem Nutzer einen Netzwerkdienst S anzubieten.
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Die
Nutzung des Netzwerkdiensts S, die durch den eigenen Dienstprovider
des Betreibers oder durch ein Unternehmen außerhalb des Betreibers zur
Verfügung
gestellt werden kann, beginnt in bekannter Weise durch einen Identifizierungsvorgang
(Punkt 1), der gestartet wird, wenn der Nutzer eine Verbindung von
dem Endgerät
MT mit dem Zugangssteuergerät
AC herstellt. Der Nutzer überträgt das Nutzeridentifikations-/Passwort-Paar
zu dem Zugangssteuergerät
AC, welches eine Identifizierungsanforderung an den Nutzer-Server
sendet. Der Nutzerdaten-Server überprüft die Daten
des Nutzers anhand seiner Datenbank DB und antwortet auf die Anforderung
des Zugangs-Steuergeräts
AC, indem er einen dynamischen Sitzungs-Schlüssel generiert. Der Sitzungs-Schlüssel wird
zu der Basisstation AP übertragen,
in welchem Fall die Datenübertragung über die
Basisstation AP gestartet werden kann. In der WLAN-Umgebung ist die Überprüfung der
Nutzerdaten in vorteilhafter Weise bei der Datenbank DB eines einzigen
Nutzerdaten-Servers zentralisiert. Auf diese Weise können die
Nutzer, wenn sie sich über das
WLAN-Netz anmelden, dieselben Nutzerdaten verwenden wie in dem tatsächlichen
Netzwerk. Die variablen, bei der Gelegenheit generierten Passwörter für jeden
Nutzer werden mittels des Nutzerdaten-Servers implementiert.
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Netzwerkadressen
der Dienste, die Standortdaten anfordern, werden für den Proxy-Server P bestimmt,
in welchem Fall es möglich
ist, zu überprüfen, ob
die Dienstseite, die von dem Nutzer angefordert wurde, die Standortdaten
des Nutzers benötigt. Die
Netzwerkadressen können
in einer Datenbank angeordnet werden, die an den Proxy-Server P
angeschlossen ist, welche Datenbank physikalisch in dem Proxy-Server
oder separat von ihm angeordnet sein kann. Die Datenbank wird in
vorteilhafter Weise von dem Betreiber unterhalten. In Verbindung
mit der Dienstanforderung wird eine Überprüfung in der Datenbank ausgeführt, auf
deren Basis analysiert wird, ob die Netzwerkadresse, die das Ziel
der Anforderung ist, Standortdaten des Nutzers erfordert.
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Wenn
der Nutzer einen Dienst von dem Dienstprovider anfordert, werden
die Standortdaten des Nutzers, die durch den Positionsbestimmungsdienst
TS erstellt wurden, zu dem Proxy-Server P übertragen. Der Positionsbestimmungsdienst
TS funktioniert gemäß demselben
bekannten Positionsbestimmungsverfahren. Bei Erhalt der Daten von dem
Positionsbestimmungsdienst TS an dem Standort des Nutzers führt der
Proxy-Server P eine Überprüfung darnach
aus, ob der Dienst, der das Ziel der Anforderung ist, Daten an dem
Standort des Nutzers erfordert. Wenn dies der Fall ist, verknüpft der
Proxy-Server automatisch die Standortdaten mit der Netzwerkadresse
in der Dienstanforderung (Punkt 2). Zu derselben Zeit wird überprüft, in welcher
Form der Dienst, der das Ziel der Anforderung ist, die Standortdaten
behandeln kann, worauf die Standortdaten in solch eine Form modifiziert
werden. Die angepasste Dienstanforderung, welche die Netzwerkadresse
des gewünschten
Dienstes ebenso wie die Standortdaten des Nutzers einschließt, wird
zu dem Dienstprovider S (Punkt 3) übermittelt, der den gewünschten
Dienst für
den Nutzer (Punkt 4) implementiert. Das Datenübertragungsnetzwerk, das für die Übertragung
des Dienstes genutzt wird, kann ein lokales Netzwerk oder das mobile
Kommunikationsnetzwerk sein, das von der mobilen Kommunikationsvorrichtung
genutzt wird oder dergleichen. Es ist für einen Fachmann offenkundig,
dass die Rolle des Basisstation AP bei der Übertragung des Dienstes zu dem
Endgerät
sich in Abhängigkeit
von der Auswahl des Datenübertragungsnetzwerks ändert. Zusätzlich ist
mit im Wesentlichen jeder Dienstanforderung, mit der die Standortdaten
des Nutzers verkettet sind, eine Ereignisinformation verknüpft, auf
deren Basis es möglich
ist, die Rechnungsstellung, basierend auf dem in Frage stehenden
Ereignis, zu generieren. Mit anderen Worten, wird auf diese Weise
der Dienst für den
Nutzer mittels der Rechnungsreservierung aktiviert.
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Der
Dienstprovider kann auch die Standortdaten des Nutzers anfordern.
Bei Einrichtung des Standorts fordert der Dienstprovider die Standortdaten
für eine
Nutzeridentifikation an, durch die ihm bekannt ist, woher eine Dienstanforderung
eingegangen ist. Die Anforderung wird zu dem Proxy-Server P übertragen,
der mittels der Nutzeridentifikation die Mobiltelefonidentifikation
einrichtet, wobei die Mobiltelefonidentifikation zu dieser korrespondiert,
wie zum Beispiel die MSISDN-Nummer (Punkte 5, 6) von der Datenbank
DB des Nutzerdaten-Servers. Auf der Basis dieser Mobiltelefonidentifikation
ist es möglich, den
Standort des Nutzers durch den Proxy-Server P zu ermitteln oder
den Positionsbestimmungsdienst TS anzufordern, um sie durch einige
bekannte Mittel einzurichten (7, 8). Die identifizierten Standort-Daten werden
weiter zu einem Dienstprovider übertragen, in
welchem Fall der standortbasierte Dienst dem Nutzer weiter zur Verfügung gestellt
werden kann. Wenn der Nutzer sich von dem WLAN-Netzwerk ausloggt (Punkt 9), werden
die Daten, die mit der Sitzung verknüpft sind, von dem Proxy-Server
entfernt (Punkt 10).
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Es
ist wichtig anzumerken, dass das Verfahren gemäß der Erfindung, die Identifikation
des Mobiltelefons (MSISDN) nicht zu dem Dienstprovider übertragen
wird, sondern dass nur die Standortdaten übertragen werden, was die Datensicherheit
des Nutzers verbessert. Zusätzlich
ist anzumerken, dass, wenn der Service-Provider eine Partei außerhalb
des Betreibers ist, der Betreiber dem Dienstprovider die Positionsbestimmung
in Rechnung stellen kann. Diese Art von Situation kann auftreten,
wenn ein Unternehmen seinen Mitarbeitern Dienste zur Verfügung stellen
möchte,
die auf Standortdaten basieren, und wenn er möchte, dass ein Betreiber die
Standortdaten einrichtet. Die länderspezifischen
Intranetseiten eines internationalen Unternehmens sind ebenso wie die
ihnen zugeordneten Ankündigungen
gute Beispiele der beschriebenen Anforderung. Es ist ebenso anzumerken,
dass die oben beschriebenen Funktionen derart angeordnet werden
können,
dass sie sich durch einen Ausführenden
ausführen
lassen, oder dass sie zwischen verschiedenen Ausführenden
aufgeteilt werden können,
wie in der Beschreibung dargestellt. Jedoch besteht der wesentlichste
Punkt darin, festzuhalten, dass das Kernelement der Erfindung der
Proxy-Server ist, welcher so angeordnet ist, um eine Dienstanfrage
zu erhalten, um Positionsdaten von dem Endgerät, welches die Dienstanfrage gestellt
hat, zu empfangen, als auch eine Dienstanfrage in der Art zu generieren,
wie diese vom Dienstanbieter gewünscht
wird und dass die Position des Nutzers in der gebildeten Dienstanfrage
bereitgestellt wird. Die Verhältnisse
der anderen Teilnehmer mit dem zentralen Element der Erfindung können variieren.
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Es
ist ebenfalls klar, dass die zuvor beschriebenen Beispiele der vorliegenden
Erfindung bevorzugte Ausführungsformen
der Erfindung sind. Jedoch ist die Erfindung nicht allein hierauf beschränkt und
kann aber auch mit ihrem Inhalt auf die abhängigen Ansprüche angewendet
werden.