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Die
Erfindung betrifft ein Mikrokörnchen,
das aus einem umhüllten
Kern besteht, der mindestens einen Wirkstoff umfasst. Sie bezieht
sich ebenfalls auf ein Herstellungsverfahren für dieses Mikrokörnchen wie
auch auf pharmazeutische Zusammensetzungen, in die eine Vielzahl
dieser Mikrokörnchen aufgenommen
ist.
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Das
Dokument
WO 95/22319 beschreibt
ein Herstellungsverfahren durch Extrusion/Kugelbildung von Feinpartikeln
auf Wirkstoffbasis. Die gewonnenen Feinpartikel haben eine Größe, die
zwischen 50 μm
und 1 mm beträgt.
Insbesondere beschreiben die Beispiele Partikel mit einer Größe von 300 μm, die bis zu
72% Wirkstoff umfassen, wobei mindestens drei Arzneimittelträger, darunter
vor allem ein Extrusionsmittel, vorhanden sind. Außerdem zeigen
eben diese Beispiele, und vor allem zeigt die Formulierung 1 c, dass
es dieses Verfahren nicht ermöglicht,
Feinpartikel in dieser Größenordnung
mit einer hohen Konzentration an Wirkstoff, die 95% entspricht,
zu erhalten. Schließlich
weisen die am Ende des Verfahrens erhaltenen Feinpartikel eine Oberfläche auf,
die zu unregelmäßig ist,
um eine zufriedenstellende Weiterverarbeitung zuzulassen, wobei
die Umhüllung
darauf abzielt, den Geschmack des Wirkstoffs zu überdecken, was beispielsweise
einen hohen Umhüllungsanteil
erforderlich macht.
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Das
Dokument
EP-A443572 beschreibt
eine Umhüllungszusammensetzung,
die auf verschiedene Formen aufgetragen werden kann, und insbesondere Mikrokörnchen,
die hier mit dem Ausdruck "Feinkörnchen" bezeichnet sind.
Es ist angegeben, dass mindestens 75% des Gesamtbestands an Mikrokörnchen eine
Größe von 1
bis 500 μm
aufweisen. Es ist kein Hinweis gegeben, der die Konzentration an Wirkstoff
im Inneren des Mikrokörnchens
betrifft.
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Das
Dokument
FR-A-2 419
722 beschreibt Mikrokörnchen
aus Wirkstoff und insbesondere aus Ferritin, sowie ihr Herstellungsverfahren.
Diese Mikrokörnchen
bestehen aus einem Kern, der eine erste Umhüllung umfasst, die durch Aufstäuben einer wässrigen
Wirkstoffsuspension erhalten wird, wobei der Zusammenhalt der ersten
Umhüllung
mit dem Kern durch gleichmäßige Dispersion
kleiner Talkmengen zwischen jedem Aufstäubungsschritt sichergestellt
wird (siehe vor allen Seite 7, Beispiel 3). Der so umhüllte Kern
weist außerdem
eine zweite Umhüllung
auf, deren Beschaffenheit von den Freisetzungseigenschaften des
gewünschten
Wirkstoffs abhängt.
In der Praxis kann der eigentliche Kern zwei verschiedene Formen
aufweisen. So besteht in einer ersten Ausführungsform der Kern ausschließlich aus einem
neutralen Stoff, beispielsweise von der Art Saccharose. In einer
zweiten Ausführungsform
(Beispiel 3) stellt sich der Kern in Form eines Körnchens auf
Basis eines Bindemittels (zum Beispiel Stärke) und eines Wirkstoffs in
Anteilen von 50/50 dar.
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Das
Herstellungsverfahren und das so gewonnene Mikrokörnchen weisen
manche Nachteile auf. Wenn es sich zunächst um das Herstellungsverfahren
handelt, so macht dieses mindestens vier Schritte erforderlich,
die da sind: Herstellung des Kerns, dann, alternativ, Aufbringen
der ersten Umhüllung
und die Dispersion von Talk, und schließlich das Aufbringen der zweiten
Umhüllung.
Ein solches Verfahren ist besonders langwierig und kann nicht kontinuierlich
durchgeführt
werden. Außerdem
ist die Anhaftung der ersten Umhüllung
am Kern nicht immer homogen, was zu umhüllten Kernen führt, die
eine unregelmäßige Oberfläche aufweisen
und von daher die Menge an Stoff größer ist, die für die zweite
Umhüllung
benötigt
wird. Wenn es sich um das Mikrokörnchen
als solches handelt, ist angegeben, dass der Kern vor der Umhüllung eine
Größe zwischen
0,3 und 0,5 Millimeter (siehe Beispiele) bei einer Konzentration
an Wirkstoff aufweist, die nur 50% der Masse des Kerns ausmacht.
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Von
daher besteht das erste Problem, das sich die Erfindung zu lösen gesetzt
hat, darin, Mikrokörnchen
bereitzustellen, deren Kern vor der Umhüllung mit der oder den Funktionsschichten,
die dem Mikrokörnchen
die gewünschten
Eigenschaften zur Freisetzung des Wirkstoffs und/oder zur Geschmacksüberdeckung
verleihen, eine höchstmögliche Konzentration
an Wirkstoff hat.
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Das
zweite Problem, das die Erfindung lösen möchte, besteht darin, ein Mikrokörnchen bereitzustellen,
dessen Kern vor der Umhüllung
mit der oder den Funktionsschicht/en im Wesentlichen kugelförmig ist,
um seine spezifische Oberfläche
zu verkleinern und somit die Stoffmenge zu senken, die zur weiteren
Umhüllung
notwendig ist.
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Das
dritte Problem, das die Erfindung lösen möchte, besteht darin, ein Mikrokörnchen bereitzustellen,
dessen Kern vor der Umhüllung
mit der oder den Funktionsschicht/en eine kleinstmögliche Größe, vorteilhafter
Weise ein mittlere Größe von unter
500 μm aufweist.
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Das
Dokument
US-A-5 476
667 beschreibt ein Herstellungsverfahren für Pellets,
die mehr als 80 Gew-.% Wirkstoff enthalten. Da das eingesetzte Verfahren
darin besteht, den Wirkstoff mit einem Bindemittel zu granulieren,
und dann in das erhaltene Schmelzgemisch erneut Wirkstoff zu adsorbieren,
ermöglicht
es, Mikrokörnchen
mit einer Größe von über 300 μm, in der
Praxis um die 500 μm
zu gewinnen.
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Die
Erfindung hat somit ein Mikrokörnchen zum
Gegenstand, das aus einem Kern besteht, der mit mindestens einer
Umhüllungsschicht
umhüllt
ist, wobei der umhüllte
Kern mindestens einen Wirkstoff umfasst.
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Dieses
Mikrokörnchen
zeichnet sich dadurch aus, dass der Kern und die Umhüllungsschicht
jeweils zwischen 80 und 95 Gew.-% Wirkstoff enthalten, wobei die
Ergänzung
auf 100% aus mindestens einem Bindemittel besteht, und dass der
umhüllte Kern
eine im Wesentlichen kugelige Form aufweist.
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Unterhalb
einer Konzentration von 80% Wirkstoff ist der Titer des Mikrokörnchens
nicht ausreichend und der Bindemittelanteil ist zu hoch, was dazu
führt,
dass die Größe des Mikrokörnchens
zunimmt. Bei einer Konzentration über 95% ist die Kohäsion zwischen
den Wirkstoffpartikeln aufgrund des zu geringen Bindemittelanteils
nicht zufriedenstellend.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
enthalten der Kern und die Umhüllungsschicht
jeweils zwischen 85 und 93 Gew.-%, vorzugsweise 90 Gew.-% Wirkstoff.
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In
einer vorteilhaften Ausführungsform
besteht die Ergänzung
auf 100 Gew.-% des Kerns und der Umhüllungsschicht ausschließlich aus
einem Bindemittel.
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Die
Wahl des "Binders" wird nicht nur in
Abhängigkeit
von seinem Vermögen,
die Wirkstoffpartikel untereinander im Inneren des umhüllten Kerns
zu verbinden, sondern auch von den gewünschten Funktionseigenschaften
des umhüllten
Kerns bestimmt, ganz gleich ob eine weitere Funktionsumhüllung vorhanden
ist oder nicht. Mit dem Ausdruck "Funktionseigenschaften" werden vor allem,
aber nicht einschränkend,
die Eigenschaften der Geschmacksüberdeckung
und/oder der (modifizierten oder nicht) Freisetzung des Wirkstoffs
bezeichnet.
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Diese
Eigenschaften hängen
ab:
- • einerseits
von den physikalisch-chemischen Eigenschaften des verwendeten Bindemittels
(Löslichkeit,
Durchlässigkeit,
Glasübergangstemperatur,
usw.);
- • und
andererseits von der Beschaffenheit des Wirkstoffs (Löslichkeit,
bitterer Geschmack, usw.).
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Anders
ausgedrückt,
weist das erfindungsgemäße Mikrokörnchen vor
jeglicher weiterer Funktionsumhüllung
bereits spezifische Eigenschaften auf, die es also ermöglichen,
die Dicke der weiteren Umhüllung
und damit die Größe des endgültigen Mikrokörnchens
zu reduzieren.
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In
der Praxis ist das Bindemittel aus der Gruppe ausgewählt, die
Ethylcellulose, Hydroxypropylcellulose (HPC), Carboxymethylcellulose
(CMC), Hydroxypropylmethylcellulose (HPMC), Acrylpolymere, Methacrylpolymere,
Ammoniummethacrylatcopolymer, Polyacrylat, Methacrylsäurecopolymer und
Polyvinylpyrrolidon umfasst.
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Nach
einem weiteren Merkmal können
das in der Umhüllungsschicht
enthaltene Bindemittel und dasjenige, das im Kern enthalten ist,
identisch oder verschieden sein.
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Wie
bereits erwähnt,
besteht eine andere Aufgabe der Erfindung darin, die Größe des umhüllten Mikrokörnchens
vor der Umhüllung
mit der eventuellen weiteren Funktions schicht zu reduzieren. Der hohe
Titer der erfindungsgemäßen Mikrokörnchen ermöglicht es,
diese Aufgabe teilweise zu erfüllen.
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Um
die Größe der Mikrokörnchen noch
mehr zu verkleinern, variiert die Größe der Wirkstoffpartikel zwischen
10 und 30 μm.
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In
der Praxis ist die Größe der erfindungsgemäßen umhüllten Mikrokörnchen vor
einer eventuellen weiteren Umhüllung
kleiner als 500 μm,
und liegt vorteilhafter Weise zwischen 200 und 300 μm.
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Selbstverständlich kann
der umhüllt
Kern wie bereits erwähnt,
der das erfindungsgemäße Mikrokörnchen bildet,
eine zusätzliche
Funktionsumhüllung,
im Allgemeinen polymerischen Ursprungs umfassen, deren Beschaffenheit
von den gewünschten Eigenschaften
der endgültigen
Formulierung und vor allen der Geschmacksüberdeckung und/oder der modifizierten
oder auch nicht modifizierten Freisetzung des Wirkstoffs abhängen wird.
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Aufgrund
des speziellen Gewinnungsverfahrens, das in der Folge beschrieben
wird, haben die erfindungsgemäßen Mikrokörnchen darüber hinaus den
Vorteil, im Wesentlichen kugelförmig
zu sein, und weisen somit eine kleinere spezifische Oberfläche auf,
was es ermöglicht,
gegenüber
Mikrokörnchen, die
aus dem Stand der Technik bekannt sind, eine weitere Ausgangsstoffschicht
in kleineren Mengen aufzutragen. Diese weitere Schicht umfasst vorzugsweise
ein Polymer, dessen Auftrag auf die Mikrokörnchen es ermöglicht,
die gewünschten
endgültigen
Eigenschaften zu erzielen.
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Im Übrigen können die
erfindungsgemäßen Mikrokörnchen in
verschiedenen galenischen Formen verwendet werden, wie vor allem
Beutel, Gelkapseln, Flüssigsuspensionen,
Trockensuspensionen, die zu einer bedarfsweisen Wiederherstellung bestimmt
sind. Sie können
auch Eingang in die Zusammensetzung von Tabletten finden, die im
Mund löslich
sind oder auch nicht. Als solches ermöglicht es die kleine Größe der erfindungsgemäßen Mikrokörnchen,
den Anteil an Komprimierungsexzipienten (beispielsweise Streckmitteln)
zu senken, die vor der Komprimierung zur Gewinnung einer homogenen
Mischung notwendig sind, was es ermöglicht, gegenüber den
bekannten Tabletten derselben Art über eine endgültige Form
mit geringerer Größe und geringerem
Gewicht zu verfügen,
und auch die Komprimierungskräfte
zu senken.
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Als
solches umfasst die Erfindung im Spezielleren sich schnell auflösende multipartikuläre Tabletten
wie diejenigen, die vom Anmelder im Dokument
FR-A-2 679 451 beschrieben
sind, oder schnell wasserlösliche
(schnell lösliche)
Tabletten, welche die vorstehend beschriebenen Mikrokörnchen umfassen.
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Die
Erfindung hat auch das Verfahren zur Herstellung der vorstehend
beschriebenen Mikrokörnchen
zum Gegenstand, gemäß dem:
- • in
einem ersten Schritt auf die auf individuelle Bedürfnisse
abgestimmten Partikel des Wirkstoffs, die in einem Fließbett in
Suspension gehalten werden, eine Granulierungslösung aufgestäubt wird,
die mindestens ein Bindemittel in einem Lösungsmittel umfasst, bis ein
Kern erhalten wird;
- • dann
in einem zweiten Schritt der durch Aufstäuben einer Suspension in Umhüllungslösung auf Basis
von Wirkstoffpartikeln und Bindemittel ausgebildete Kern umhüllt wird,
wobei der erhaltene umhüllte
Kern dann eine im Wesentlichen kugelige Form aufweist.
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In
einer vorteilhaften Ausführungsform
wird zwischen den ersten Schritt und den zweiten Schritt ein Schritt
zum Trocknen der erhaltenen Kerne eingeschoben.
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Nach
einem anderen Merkmal kann das Verfahren kontinuierlich oder diskontinuierlich
durchgeführt
werden.
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Selbstverständlich wird
das Lösungsmittel,
in dem das Bindemittel gelöst
wird, in Abhängigkeit
von der Eigenbeschaffenheit des Bindemittels bestimmt und wird aus
wässrigen
oder organischen Lösungsmitteln
allein oder Kombination ausgewählt.
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Um
das Problem zu lösen,
das sich stellt, um umhüllte
Kerne zu erhalten, deren Größe kleinstmöglich ist,
in jedem Fall unter 500 μm,
vorzugsweise unter 350 μm
liegt, beträgt die
Größe der im
ersten Schritt eingesetzten Wirkstoffpartikel zwischen 10 und 30
Mikrometer, vorzugsweise 25 Mikrometer, während die Größe der im
zweiten Schritt eingesetzten Wirkstoffpartikel zwischen 10 und 20
Mikrometer, vorteilhafter Weise unter 15 Mikrometer beträgt.
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Selbstverständlich können solche
Wirkstoffpartikelgrößen mit
allen dem Fachmann bekannten Verfahren, insbesondere Mikronisation
oder Pulverisierung erzielt werden.
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In
einer vorteilhaften Ausführungsform
ist die Größe der im
ersten Schritt eingesetzten Wirkstoffpartikel gleich der Größe der im
zweiten Schritt eingesetzten Wirkstoffpartikel.
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Um
im Verlauf des Herstellungsverfahrens die Größe der Mikrokörnchen in
Abhängigkeit
vom Gehalt an Wirkstoff zu kontrollieren, ist das Verhältnis Wirkstoff/Bindemittel
während
des ersten und zweiten Schritts konstant und beträgt vorteilhafter
Weise 90/10. In der Folge könnte
der zweite Schritt angehalten werden, sobald die gewünschte Größe des Mikrokörnchens,
die kleiner 500 μm
ist, erreicht ist.
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Nach
einem weiteren Merkmal wird in einem dritten Schritt mindestens
eine zusätzliche
Umhüllungslösung aufgestäubt, deren
Zusammensetzung in Abhängigkeit
von den gewünschten
Eigenschaften der Geschmacksüberdeckung
und/oder Wirkstofffreisetzung gewählt wird.
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Wie
bereits erwähnt,
erfolgt das erfindungsgemäße Verfahren
im Fließbett
vorteilhafter Weise durch ein Untersprühverfahren. Die Parameter des Fließbetts (Druck,
Aufstäubungsaustrag,
usw.) stellen keine besonderen Charakteristika dar und werden auf
eine für
den Fachmann gebräuchliche
Weise eingestellt.
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Die
Erfindung und die sich daraus ergebenden Vorteile gehen klarer aus
den folgenden Ausführungsbeispielen
hervor, die zu veranschaulichenden Zwecken wiedergegeben sind.
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BEISPIEL 1: Herstellung von Mikrokörnchen aus
Ibuprofen
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Zusammensetzung
des umhüllten
Kerns
– Ibuprofen | 1600
g |
– HPMC 606* | 160
g |
- * hergestellt von SHIN-ETSU
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b) Zubereitung der Granulierungs- und
Suspensionslösungen
zur Umhüllung,
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– Granulierungslösung
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Es
werden 40 g HPMC 606 unter Rühren
in 360 g gereinigtes Wasser gegeben, bis die Hydroxymethylpropylcellulose
vollständig
aufgelöst
ist.
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– Umhüllungslösung
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Es
werden 1200 g mikronisierten Ibuprofens (25 μm) und 120 g HPMC 606 in 3080
g gereinigtem Wasser unter ständigem
Rühren
zusammengemischt, bis die Hydroxymethylpropylcellulose vollständig aufgelöst ist.
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Herstellung des umhüllten Kerns
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Es
werden 400 g Ibuprofen mit einer Korngröße von 25 μm in eine Fließbettvorrichtung
des Typs GLATT GPCG 1, die mit einer Bottom Spray-Wanne ausgestattet
ist, gegeben, wobei der Wirkstoff auf einer Temperatur gehalten
wird, die ausreicht, um Verkleben zu verhindern, während die Masse
gleichzeitig feucht gehalten wird.
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Dann
wird die zuvor vorbereitete Granulierungslösung aufgestäubt, bis
ein Kern erhalten wird, der eine mittlere Korngröße von ca. 100 μm aufweist.
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Nach
dem Trocknen des so ausgebildeten Kerns wird die Umhüllungssuspension
auf Wirkstoffbasis kontinuierlich aufgestäubt, bis ein Granulat erhalten
wird, das eine mittlere Korngröße von zwischen
250 und 300 μm
aufweist.
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Funktionsumhüllung
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Es
wird eine Ethylcellulose-Polymerdispersion und HPMC und Syloid auf
den umhüllten
Kern aufgetragen, um den Geschmack des Wirkstoffs zu überdecken.
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BEISPIEL 2: Herstellung von Mikrokörnchen aus
Tinidazol
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a)
Zusammensetzung des umhüllten
Kerns
– Tinidazol | 1600
g |
– Eudragit® E
100 | 160
g |
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b) Herstellung des umhüllten Kerns
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Beispiel
1 wird wiederholt, wobei HPMC durch Eudragit® E
100 und das gereinigte Wasser durch Ethanol ersetzt wird.
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Eudragit® wird
als Bindemittel gewählt,
aber auch wegen seiner Funktion als Geschmacksüberdecker für den Wirkstoff, der aber gleichzeitig
eine sofortige Freisetzung von diesem ermöglicht. Dies ermöglicht es
also, die Geschmacksüberdeckung schon
beim Granulierungsschritt, vor dem eventuellen Funktionsumhüllungsschritt
zu verbessern.
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BEISPIEL 3: Herstellung von Mikrokörnchen aus
Doxycyclin
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a)
Zusammensetzung des umhüllten
Kerns
– Docycylin | 15
kg |
– PVP K90 | 1,5
kg |
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b) Zubereitung der Garnulierungslösungen und
der Umhüllungssuspension
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– Granulierungslösung
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Es
wird eine Granulierungslösung
aus PVP K90 zu 5% (p/p) in Ethanol zubereitet.
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– Umhüllungssuspension
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Es
werden 25 kg der zuvor gewonnenen Lösung aus PVP K90 zu 5% in Ethanol
entnommen, der 10 kg Doxycyclin (10 μm) in 23,75 kg Ethanol zugesetzt
werden.
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c) Herstellung des umhüllten Kerns
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5
kg Doxycyclin (10 μm)
werden in eine Fließbettvorrichtung
des Typs GLATT GPCG5 gegeben, die mit einer Bottom Spray-Wanne und
einer 12''-Düse ausgestattet
ist.
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Dann
wird die zuvor erhaltene Granulierungslösung aufgestäubt. Nach
dem Trocknen des so ausgebildeten Kerns wird die Umhüllungssuspension
auf Wirkstoffbasis kontinuierlich aufgestäubt, bis ein Granulat erhalten
wird, das eine mittlere Korngröße von ca.
257 μm aufweist.
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d) Funktionsumhüllung
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Auf
die umhüllten
Kerne wird eine Polymerlösung
aus Eudragit® E
100 (hergestellt von Röhm)
zu 12,5% (p/p) in Ethanol aufgestäubt. Dann wird das Äquivalent
von 10% (p/p berechnet in Trockenpolymer) der Masse der umhüllten Kerne
zur Geschmacksüberdeckung
aufgestäubt.
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Die
Erfindung und die Vorteile, die sich daraus ergeben, werden aus
der Beschreibung gut hervorgehen.
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Vor
allem ist die Möglichkeit
festzuhalten, umhüllte
Mikrokörnchen
herzustellen, deren umhüllter
Kern eine sehr geringe, unter 300 μm betragende Größe aufweist,
was die Funktionsumhüllung
und die spätere
Formgebung erleichtert.