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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein elektrisches Kabel, insbesondere
für die
Hochspannungsgleichstromübertragung
oder -verteilung, sowie die darin verwendete Isolierzusammensetzung.
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Insbesondere
betrifft die vorliegende Erfindung ein elektrisches Kabel, insbesondere
für die
Hochspannungsgleichstromübertragung
oder -verteilung, das entweder für
terrestrische oder Unterseeanlagen geeignet ist, das einen Leiter
und einen extrudierten Isolierüberzug
umfasst, der aus einer Polymerzusammensetzung besteht, die ein Polyethylen,
das mit mindestens einer ungesättigten
Carbonsäure
oder einem Derivat davon modifiziert ist, umfasst.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft darüber hinaus eine Isolierzusammensetzung,
die ein Polyethylen umfasst, das mit mindestens einer ungesättigten
Carbonsäure
oder einem Derivat davon modifiziert ist.
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Für die Zwecke
der vorliegenden Beschreibung und der Ansprüche meint die Bezeichnung "Hochspannung" eine Spannung von
größer als
35 kV.
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Die üblicherweise
für die Übertragung
von Hochspannungs-Gleichstrom
verwendeten Kabel, entweder durch terrestrische Leitungen oder insbesondere
durch Unterseeleitungen, sind Kabel, die in der Technik allgemein
bekannt sind, wie beispielsweise Massenkabel (mass-impregnated cables),
bei denen der Leiter, der mit einer ersten halbleitenden Schicht
abgedeckt ist, dadurch elektrisch isoliert ist, dass er mit einem
Isoliermaterial, üblicherweise
Papier oder mehrschichtigen Papier/Polypropylen/Papier-Laminaten
umwickelt ist, das anschließend
vollständig
mit einer Mischung mit hohem spezifischem elektrischem Widerstand
und hoher Viskosität,
im allgemeinen einem Kohlenwasserstofföl, das ein viskositätserhöhendes Mittel
enthält,
imprägniert wird.
Das Kabel umfasst dann eine weitere halbleitende Schicht und eine
Metallabschirmung, die im allgemeinen aus Blei hergestellt ist,
welche selbst von mindestens einer Metallarmierungsstruktur und
von einer oder mehreren Kunststoffschutzhüllen umgeben ist.
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Obwohl
Massenkabel durch eine hohe Betriebssicherheit beim Betrieb auch
bei sehr hohen Spannungen (über
150 kV) gekennzeichnet sind, haben sie eine Anzahl von Nachteilen,
die hauptsächlich
mit der Migration der Isolierflüssigkeit
in das Innere des Kabels zusammenhängen. Insbesondere ist das
Kabel während der
Verwendung infolge von Schwankungen der Intensität des geführten Stroms, thermischen Zyklen
ausgesetzt, welche die Migration der Flüssigkeit in radialer Richtung
verursachen. Tatsächlich
nimmt, wenn der geführte
Strom zunimmt und sich das Kabel aufheizt, die Viskosität der Isolierflüssigkeit
ab und die Flüssigkeit
ist einer thermischen Expansion ausgesetzt, die größer ist
als die aller anderen Komponenten, aus denen das Kabel hergestellt
ist. Dies führt
zur Migration der Flüssigkeit
aus der Isolierungsschicht nach außen und folglich zu einer Erhöhung des
auf die Metallabschirmung ausgeübten
Drucks, welche in Radialrichtung deformiert wird. Wenn sich der
geführte
Strom verringert und sich das Kabel abkühlt, zieht sich die Imprägnierungsflüssigkeit
zusammen, während
die Metallabschirmung, die aus einem plastischen Material (üblicherweise
Blei) besteht, andauernd deformiert bleibt. Dies führt folglich
zu einer Verringerung des Drucks im Inneren des Kabels, was zur
Bildung von Mikrohohlräumen
in der Isolierungsschicht führt
mit dem folgenden Risiko elektrischer Entladungen und folglich der
Durchlöcherung
der Isolierung. Das Risiko der Durchlöcherung erhöht sich mit einer Zunahme der
Dicke der Isolierungsschicht und folglich mit einer Zunahme der
Maximalspannung, für welche
das Kabel ausgelegt ist.
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Eine
weitere Lösung
zur Übertragung
von Hochspannungs-Gleichstrom
besteht in Kabeln mit Flüssigöl, bei denen
die Isolierung durch ein unter Druck gesetztes Öl mit niedriger Viskosität und hohem
spezifischem elektrischem Widerstand (unter statischem Druck) erreicht
wird. Obwohl diese Lösung
höchst
wirksam ist im Hinblick darauf, dass die Bildung von Mikrohohlräumen in
der Kabelisolierung vermieden wird, hat sie eine Zahl von Nachteilen,
die hauptsächlich
mit der Komplexität
der Konstruktion zusammenhängen
und insbesondere führen
sie zu einer Beschränkung
der maximal zulässigen
Länge des
Kabels. Diese Beschränkung der
maximalen Länge
ist ein gravierender Nachteil, insbesondere im Hinblick auf die
Unterseeverwendung, bei der die erforderlichen Längen üblicherweise sehr groß sind.
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Seit
vielen Jahren wird die Forschung auf die Möglichkeit der Verwendung vernetzter
Polyolefine und insbesondere von vernetztem Polyethylen (XLPE) gerichtet,
um Isoliermaterialien für
Kabel für
die Gleichstromübertragung
herzustellen. Isoliermaterialien dieses Typs werden im Fall von
Kabeln für
die Wechselstromübertragung
schon verbreitet verwendet. Die Verwendung dieser Isoliermaterialien
auch im Fall von Kabeln für
die Gleichstromübertragung
würde es
ermöglichen,
dass diese Kabel bei höheren
Temperaturen, beispielsweise bei 90°C anstelle von 50°C verwendet
werden, im Vergleich mit den oben beschriebenen Massenkabeln (höhere Arbeitstemperaturen,
was es möglich
macht, die Menge des transportierten Stroms zu erhöhen), und
würde Beschränkungen
der maximal zulässigen
Länge des
Kabels beseitigen, im Gegensatz zu den oben beschriebenen Kabeln,
die Flüssigöl enthalten.
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Es
war jedoch bisher nicht möglich,
diese Isoliermaterialien angemessen und vollständig auszunutzen, insbesondere
für die
Gleichstromübertragung.
Es wird allgemein angenommen, dass einer der Hauptgründe für diese
Beschränkung
die Entwicklung und Akkumulation sogenannter Raumladungen in dem
dielektrischen Isoliermaterial ist, wenn dieses Material einem Gleichstrom
ausgesetzt ist. Es wird angenommen, dass Raumladungen die Verteilung
des elektrischen Feldes verändern
und aufgrund des hohen spezifischen Widerstandes der verwendeten
Polymere für
lange Zeiträume
bestehen bleiben. Die Akkumulation von Raumladungen führt zu einer
lokalen Verstärkung
des elektrischen Feldes, das folglich größer ist als unter Berücksichtigung der
geometrischen Abmessungen und der dielektrischen Eigenschaften des
Isoliermaterials zu erwarten wäre.
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Die
Akkumulation von Raumladungen ist ein langsamer Prozess: das Problem
wird jedoch verstärkt, wenn
der durch das Kabel transportierte Gleichstrom umgekehrt wird (in
anderen Worten, wenn es eine Umpolung gibt). Im Ergebnis dieser
Umpolung wird ein Kapazitivfeld dem gesamten elektrischen Feld überlagert und
der Wert des maximalen Gradienten kann sich innerhalb des Isoliermaterials
befinden.
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Es
ist bekannt, dass eine anhaltende Entgasungsbehandlung, die beispielsweise
durchgeführt
werden kann, indem das Isoliermaterial auf Basis eines vernetzten
Polymers hohen Temperaturen und/oder einem Hochvakuum für einen
langen Zeitraum ausgesetzt wird, es möglich macht, ein Isoliermaterial
zu erhalten, das die Akkumulation von Raumladungen beschränkt, wenn
das Kabel umgepolt (der Polaritätsumkehr
unterzogen) wird. Im allgemeinen wird angenommen, dass diese Entgasungsbehandlung
aufgrund der Entfernung der Zersetzungsprodukte des Vernetzungsmittels (beispielsweise
Dicumylperoxid, das bei der Zersetzung Acetophenon und Cumylalkohol
bildet) aus dem Isoliermaterial, die Bildung von Raumladungen verringert.
Eine anhaltende Entgasungsbehandlung führt jedoch offensichtlich zu
einer Erhöhung
der Produktionszeiten und Kosten.
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Bei
Bemühungen,
die Akkumulation von Raumladungen zu verringern, ist es bekannte
Praxis, vernetztes Polyethylen (XLPE) durch Einführung geringer Mengen polarer
Gruppen zu modifizieren.
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Beispielsweise
offenbart die japanische Patentanmeldung
JP-A-210 610 ein vernetztes
Polyethylen, das durch Pfropfen mit einer Menge Maleinsäureanhydrid
zwischen 0,02 Gew.% und 0,5 Gew.% modifiziert ist, wobei von diesem
Produkt gesagt wird, dass es als ein Isoliermaterial für Kabel
für die
Gleichstromübertragung verwendbar
ist, da es angeblich in der Lage ist, die Raumladungen einzufangen
und folglich ihre Akkumulation zu verringern.
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Die
japanische Patentanmeldung
JP
10/283 851 offenbart ein Kabel für die Gleichstromübertragung, das
verbesserte dielektrische Stabilität bei Umpolungen oder anschließend an
die Anwendung elektrischer Pulse besitzt, bei dem die Isolierbeschichtung
aus einer Polymerzusammensetzung besteht, die ein vernetztes Polyolefin
umfasst, das (i) ein Dicarbonsäureanhydrid
und (ii) mindestens ein eine polare Gruppe (ausgewählt aus
mindestens einer Carbonyl-, Nitril- oder Nitrogruppe) enthaltendes Monomer
enthält.
Ein besonderes Peroxid, im einzelnen 2,5-Dimethyl-2,5-di(t-butylperoxy)-hexan,
und ein besonderes Antioxidationsmittel, im einzelnen ein Thiocarbonsäureester,
sind jedoch erforderlich.
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Die
Patentanmeldung
EP-A-0
463 02 offenbart ein Ethylen(co)polymer, das polare Gruppen,
ausgewählt
aus Keton-, Nitril- und Nitrogruppen in einer Menge zwischen 20
ppm und 8.000 ppm enthält,
wobei die polaren Gruppen ein Dipolmoment von größer als 0,8 Debye haben. Über das
(Co)polymer wird gesagt, dass es als ein Isoliermaterial für Hochspannungskabel
mit verbesserter dielektrischer Stabilität verwendbar ist.
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Die
Patentanmeldung
WO 99/405589 betrifft
ein Kabel für
die Gleichstromübertragung,
bei dem die Isolierbeschichtung aus vernetztem Polyethylen besteht,
das polare Gruppen enthält,
welche erhalten werden durch Vorbehandlung des Polyethylens mit
molekularem Sauerstoff vor der Extrusion.
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Die
Patentanmeldung
WO 99/44207 betrifft
ein Kabel für
die Gleichstromübertragung,
bei dem die Isolierbeschichtung aus einer Polymerzusammensetzung
besteht, die auf mit polaren Gruppen modifiziertem vernetztem Polyethylen
basiert. Diese polaren Gruppen mit der allgemeinen Formel:
CH
2=CR-CO-X-(CH
2)n-N(CH
3)
2 oder
CH
2=CR-CO-O-(CH
2-CH
2O)n-H, in der n 2 oder 3 ist, m eine Zahl
zwischen 1 und 20 ist, R H oder CH
3 ist
und X O oder NH ist, werden durch Copolymerisation oder Pfropfen
in das vernetzte Polyethylen eingeführt. Beispiele der polaren
Gruppen sind Dialkylaminopropyl(meth)acrylamid und (Oligo)ethylenglycolmethacrylat.
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Die
japanische Patentanmeldung
JP
06/215 645 offenbart ein Kabel für die Hochspannungsgleichstromübertragung,
das eine verringerte Akkumulation von Raumladungen zeigt. Die Isolierbeschichtung
wird hergestellt durch Heißvernetzung
einer Mischung aus einem Polyethylen, einem organischen Peroxid
mit einer Halbwertszeit von größer als
5 Stunden bei 130°C
und einer Säure,
ausgewählt
aus Itaconsäure
und Krotonsäure
in einer Menge von weniger als 5 Gew.-Teilen pro 100 Gew.-Teile
Polyethylen.
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Die
japanische Patentanmeldung
JP
05/266 724 offenbart ein Kabel für die Hochspannungsgleichstromübertragung
mit einer verringerten Akkumulation von Raumladungen. Die Isolierbeschichtung
wird hergestellt durch:
- – Zugabe einer Verbindung,
die ausgewählt
ist beispielsweise aus Vinylacetat, Benzoesäure, Naphthoesäure und
Acrylsäure
zu dem Polyethylen; oder
- – Heißvernetzten
einer Mischung aus Polyethylen, einem organischen Peroxid mit einer
Halbwertszeit von größer als
5 Stunden bei 130°C
und einer Verbindung, die beispielsweise ausgewählt ist aus Vinylacetat, Benzoesäure, Naphthoesäure und
Acrylsäure.
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Diese
Verbindung liegt in einer Menge von bis zu 10 Gew.-Teilen pro 100 Gew.-Teile
Polyethylen vor.
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Das
Polyethylen der resultierenden Isolierbeschichtung ist chemisch
unmodifiziert.
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Die
Patentanmeldung
WO 00/08655 betrifft
ein Kabel für
die Gleichstromübertragung,
bei dem die Isolierbeschichtung aus einer Polymerzusammensetzung
auf Basis von Polyethylen, das mit einem veresterten (Poly)glycerol,
das mindestens zwei freie OH-Gruppen enthält, versetzt ist, besteht.
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Die
japanische Patentanmeldung
JP
04/118 808 offenbart ein Polymer aus Ethylenbasis oder
eine Polymerzusammensetzung auf Ethylenbasis, umfassend: (a) 89,2
bis 98,998 Gew.% Ethyleneinheit; (b) 1 bis 10 Gew.% ungesättigte Carbonsäureester-
und/oder Vinylestereinheit; und (c) 0,002 bis 0,8 Gew.% mindestens eines
Typs Einheit mit polarer Gruppe, ausgewählt aus einer Gruppe, umfassend
Monomere, die Ketogruppe, Nitrilgruppe oder Nitrogruppe enthalten,
zur Verhinderung der Erzeugung von Wasserbäumchen, ohne die elektrischen
Isoliereigenschaften eines Stromkabels, das das Polymer auf Ethylenbasis
oder die Polymerzusammensetzung auf Ethylenbasis verwendet, zu beeinträchtigen.
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Die
Anmelderin hat nun gefunden, dass es möglich ist, die lokale Akkumulation
von Raumladungen in der Isolierbeschichtung eines elektrischen Kabels,
insbesondere eines Kabels für
die Hochspannungsgleichstromübertragung
oder -verteilung zu verringern, indem als eine Isolierbeschichtung
eine Polymerzusammensetzung verwendet wird, die ein Polyethylen
umfasst, das mit mindestens einer ungesättigten Carbonsäure oder
einem Derivat davon, wie nachstehend definiert [der Einfachheit
halber wird diese im nachstehenden Text als die Verbindung der allgemeinen
Formel (I) bezeichnet] modifiziert ist. Die Verbindung der allgemeinen
Formel (I), die für
die Ausführung
der vorliegenden Erfindung geeignet ist, hat eine hohe Kompatibilität mit dem Polyethylen,
ist leicht darin dispergierbar und kann auf das Polyethylen mit
hoher Ausbeute gepfropft werden: folglich kann das so isolierte
Kabel bessere elektrische Performanceeigenschaften ergeben, wenn
es für
die Hochspannungsgleichstromübertragung
oder -verteilung, insbesondere bei Umpolungen, verwendet wird.
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In
einem ersten Aspekt betrifft die vorliegende Erfindung somit ein
elektrisches Kabel, insbesondere für die Hochspannungsgleichstromübertragung
oder -verteilung, das mindestens einen Leiter und mindestens eine
extrudierte Isolierüberzugsschicht
umfasst, die aus einer Polymerzusammensetzung besteht, die ein Polyethylen,
das mit mindestens einer Verbindung der allgemeinen Formel (I) modifiziert
ist, umfasst:
in der
– R H oder
CH
3 bedeutet;
– R
1 eine
lineare oder verzweigte, vorzugsweise lineare C
1-C
8-Alkylengruppe bedeutet;
– R
2 bedeutet OH; eine Gruppe NR
4R
5, in der R
4 und
R
5, die gleich oder verschieden sein können, H
oder eine lineare oder verzweigte C
1-C
4-Alkylgruppe bedeuten.
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In
der vorliegenden Beschreibung und in den folgenden Patentansprüchen meint
die Bezeichnung "Leiter" ein leitendes Bauelement
in unmodifizierter Form von länglicher
Gestalt und vorzugsweise hergestellt aus einem Metallmaterial oder
ein leitendes Bauelement, das mit einer halbleitenden Schicht überzogen
ist. Wie nachstehend klarer spezifiziert wird, wird die letztere
Lösung,
welche die Verwendung einer halbleitenden Schicht sowohl innerhalb
als auch außerhalb
des Isolierüberzugs
vorsieht, typischerweise für
elektrische Kabel verwendet.
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In
einem zweiten Aspekt betrifft die vorliegende Erfindung eine Isolierzusammensetzung,
welche ein Polyethylen umfasst, das mit mindestens einer Verbindung
der allgemeinen Formel (I) modifiziert ist:
in der
– R H oder
CH
3 bedeutet;
– R
1 eine
lineare oder verzweigte, vorzugsweise lineare C
1-C
8-Alkylengruppe bedeutet;
– R
2 bedeutet OH; eine Gruppe NR
4R
5, in der R
4 und
R
5, die gleich oder verschieden sein können, H
oder eine lineare oder verzweigte C
1-C
4-Alkylgruppe bedeuten.
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In
einem weiteren Aspekt betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren
zur Verringerung der Akkumulation von Raumladungen in einem elektrischen
Kabel während
der Hochspannungsgleichstromübertragung
oder -verteilung, das mindestens einen Leiter und mindestens eine
extrudierte Isolierüberzugsschicht umfasst,
die aus einer Polymerzusammensetzung besteht, die ein Polyethylen
umfasst, wobei das Verfahren die Modifizierung des Polyethylens
mit mindestens einer Verbindung der allgemeinen Formel (I) umfasst:
in der
– R H oder
CH
3 bedeutet;
– R
1 eine
lineare oder verzweigte, vorzugsweise lineare C
1-C
8-Alkylengruppe bedeutet;
– R
2 bedeutet OH; eine Gruppe NR
4R
5, in der R
4 und
R
5, die gleich oder verschieden sein können, H
oder eine lineare oder verzweigte C
1-C
4-Alkylgruppe bedeuten.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
ist das Polyethylen (PE) ein Ethylen-Homopolymer oder ein Copolymer
von Ethylen mit mindestens einem α-Olefin
mit einer Dichte zwischen 0,860 g/cm3 und
0,970 g/cm3, vorzugsweise zwischen 0,865
g/cm3 und 0,940 g/cm3.
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Für die Zwecke
der vorliegenden Beschreibung und der Patentansprüche meint
die Bezeichnung "α-Olefin" ein Olefin der allgemeinen
Formel CH2=CH-R', in der R' eine lineare oder verzweigte Alkylgruppe bezeichnet,
die 1 bis 10 Kohlenstoffatome enthält. Das α-Olefin kann beispielsweise
ausgewählt
sein aus: Propylen, 1-Buten, 1-Penten, 4-Methyl-1- penten, 1-Hexen,
1-Octen, 1-Dodecen oder Mischungen davon. Die folgenden sind bevorzugt:
1-Buten, 1-Hexen und 1-Octen. Die optional vorliegende Menge α-Olefin ist üblicherweise
zwischen 0,5 mol% und 15 mol%, vorzugsweise zwischen 1 mol% und
10 mol%.
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Das
Polyethylen ist vorzugsweise ausgewählt aus: Polyethylen hoher
Dichte (HDPE) mit einer Dichte von mindestens 0,940 g/cm3, vorzugsweise zwischen 0,940 g/cm3 und 0,960 g/cm3;
Polyethylen mittlerer Dichte (MDPE) mit einer Dichte zwischen 0,926
g/cm3 und 0,940 g/cm3;
Polyethylen niedriger Dichte (LDPE) und linearem Polyethylen niedriger
Dichte (LLDPE) mit einer Dichte zwischen 0,910 g/cm3 und
0,926 g/cm3.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
ist das Polyethylen modifiziert durch Pfropfen mit mindestens einer
Verbindung der allgemeinen Formel (I). Das Pfropfen kann durchgeführt werden
auf dem Basis-Polyethylen (Vor-Pfropfen) oder während eines Verfahrens der
Vernetzung der Polymerzusammensetzung, welche die Isolierüberzugsschicht
bildet. Das Pfropfen kann nach bekannten Techniken durchgeführt werden,
beispielsweise einer radikalvermittelten Route in Gegenwart eines
organischen Peroxids.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
ist das Polyethylen durch Copolymerisation des Ethylens mit mindestens
einer Verbindung der allgemeinen Formel (I) modifiziert. Die Zugabe
der Verbindung der allgemeinen Formel (I) kann vor oder während der
Polymerisationsreaktion stattfinden: auf diese Weise wird die Verbindung
der allgemeinen Formel (I) in die Struktur des Polymers eingebaut
und in die Polyethylenkette integriert.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
ist die Verbindung der allgemeinen Formel (I) ausgewählt aus:
ungesättigten
Carbonsäuren,
wie beispielsweise Vinylessigsäure, Allylessigsäure, 4-Methyl-4-pentensäure, 3-Pentensäure, 10-Undecensäure oder
Mischungen davon; Amiden, wie beispielsweise N,N-Dimethylallylacetamid,
N,N-Diethylallylacetamid, N,N-Dibutylallylacetamid, N,N-Dipropylallylacetamid
oder Mischungen davon. Allylessigsäure ist besonders bevorzugt.
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Wenn
das modifizierte Polyethylen vernetzt wird, wird die Vernetzung über eine
radikalvermittelte Route durch thermische Zersetzung eines Radikalstarters,
gewöhnlich
eines organischen Peroxids, wie beispielsweise Dicumylperoxid, t-Butylcumylperoxid,
2,5-Dimethyl-2,5-di(t-butylperoxy)hexan oder Di-t-butylperoxid, der
vor der Extrusion auf das Polyethylen absorbiert wird oder direkt
in den Extruder eingespritzt wird, durchgeführt. Die Menge des verwendeten
Radikalstarters ist üblicherweise
zwischen 0,1 und 5 Gew.-Teilen
pro 100 Gew.-Teile der Zusammensetzung.
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In
diesem Fall wird die Extrusionstemperatur des Materials, das die
Isolierüberzugsschicht
bildet, unterhalb der Zersetzungstemperatur des verwendeten Peroxids
gehalten. Wenn beispielsweise Dicumylperoxid verwendet wird, wird
die Extrudertemperatur bei etwa 130°C gehalten, um das Anvulkanisieren
des Isoliermaterials zu vermeiden, und das Vernetzungsverfahren
wird bei einer Temperatur zwischen 180°C und 280°C durchgeführt.
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Die
Verbindung der allgemeinen Formel (I) pfropft auf das Polyethylen
mit einer Pfropfausbeute zwischen 80 % und 100 %. Wenn Reste dieser
nicht umgesetzten Verbindung der allgemeinen Formel (I) verbleiben,
können
diese Reste durch Entgasen entfernt werden.
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Wenn
das Pfropfen während
der Vernetzung des Materials, das die Isolierüberzugsschicht bildet, stattfindet,
kann die Zugabe der Verbindung der allgemeinen Formel (I) entweder
durch Absorbieren dieses Materials auf Polyethylengranulat oder
-pulver vor der Extrusion oder durch Einspritzen und Mischen dieses
Materials mit dem geschmolzenen Polyethylen während der Extrusion durchgeführt werden.
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Alternativ
kann, wie schon oben erwähnt
wurde, ein Polyethylen, das durch Copolymerisation mit mindestens
einer Verbindung der allgemeinen Formel (I) modifiziert wurde, oder
ein Polyethylen, das zuvor durch Vorpfropfen mit mindestens einer
Verbindung der allgemeinen Formel (I) modifiziert wurde, verwendet
werden. Auch in diesem Fall kann das so modifizierte Polyethylen
durch das Arbeiten nach bekannten Techniken, wie oben beschrieben,
vernetzt werden.
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Die
Menge der Verbindung der allgemeinen Formel (I), die in der Isolierzusammensetzung
vorliegt, ist üblicherweise
zwischen 0,01 Gew.% und 7 Gew.% und vorzugsweise zwischen 0,10 Gew.%
und 3 Gew.%.
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Die
oben beschriebene Isolierzusammensetzung kann optional eine wirksame
Menge eines oder mehrerer herkömmlicher
Additive, wie beispielsweise Antioxidationsmittel, Prozesshilfsmittel,
Schmiermittel, Pigmente, Mittel zur Hemmung der Wasserbäumchenbildung,
Spannungsstabilisatoren, Anti-Anvulkanisationsmittel und dergleichen
umfassen.
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Allgemein
für diesen
Zweck verwendbare Antioxidationsmittel schließen ein: 4,4'-Thiobis-(6-t-Butyl-m-kresol)
(bekannt unter dem Handelsnamen Santonox® TBMC
von Flexsys), Tetrakis[3-(3,5-di-t-butyl-4-hydroxyphenyl)propionyloxymethylmethan
(bekannt unter dem Handelsnamen Irganox® 1010
von Ciba), 2,2'-Thiobis-(4-methyl-6-t-butylphenol) (bekannt
unter dem Handelsnamen Irganox® 1081 von Ciba), 2,2'-Thiodiethylenbis[3-(3,5-di-t-butyl-4-hydroxyphenyl)propionat]
(bekannt unter dem Handelsnamen Irganox® 1035 von
Ciba) und Thiocarbonsäureester
oder Mischungen davon.
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Die
beigefügte 1 illustriert
eine Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Kabels
und zeigt insbesondere in perspektivischer Ansicht einen Ausschnitt
eines Kabels, dessen Teile Schritt für Schritt entfernt sind, um
seinen Aufbau zu zeigen.
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Unter
Bezugnahme auf 1 umfasst das erfindungsgemäße Kabel 1 der
Reihe nach von der Mitte nach außen: einen Leiter 2,
eine innere halbleitende Schicht 3, eine Isolierüberzugsschicht 4,
eine äußere halbleitende
Schicht 5, eine Metallabschirmung 6 und eine äußere Hülle 7.
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Der
Leiter 2 besteht im allgemeinen aus Metalldrähten, vorzugsweise
Kupfer- und Aluminiumdrähten, die
mit herkömmlichen
Techniken zu einem Strang verbunden sind. Die inneren und äußeren halbleitenden Schichten 3 und 5,
die allgemein aus einer Polymerzusammensetzung auf Polyolefin-Basis, die einen
leitfähigen
Füllstoff
(beispielsweise Ruß)
enthält,
bestehen, werden separat oder zusammen mit der erfindungsgemäßen Isolierüberzugsschicht 4 über den
Leiter 2 extrudiert. Um die äußere halbleitende Schicht 5 herum
wird gewöhnlich
eine Abschirmung 6 angeordnet, die im allgemeinen aus elektrisch
leitenden Drähten
oder Streifen, die spiralförmig
gewickelt sind, besteht. Diese Abschirmung wird dann mit einer Hülle 7,
die aus einem thermoplastischen Material, beispielsweise unvernetztem
Polyethylen (PE) oder vorzugsweise einem Propylen-Homopolymer oder
-Copolymer besteht, abgedeckt.
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Das
Kabel kann darüber
hinaus mit einer äußeren Schutzstruktur
(in
1 nicht gezeigt) versehen sein, die hauptsächlich dazu
dient, das Kabel gegen mechanische Stöße und/oder das Zusammendrücken zu schützen. Diese
Schutzstruktur kann beispielsweise eine Metallarmierung oder eine
Schicht von geschäumtem
Polymermaterial sein, wie in der Patentanmeldung
WO 98/52197 beschrieben.
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1 zeigt
nur eine mögliche
Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Kabels:
selbstverständlich können in
der Technik bekannte Änderungen
an dieser Ausführungsform
vorgenommen werden, ohne hierdurch vom Bereich der vorliegenden
Erfindung abzuweichen.
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Das
erfindungsgemäße Kabel
kann mit bekannten Techniken zur Abscheidung von Schichten aus thermoplastischem
Material, beispielsweise durch Extrusion hergestellt werden. Die
Extrusion wird vorteilhaft mit einer Einfachdurchgangs("single pass"), beispielsweise
mit Hilfe der "Tandem"-Technik durchgeführt, bei der Einzelextruder,
die in Reihe geschaltet sind, verwendet werden, oder mit Hilfe der
Coextrusion mit einem Mehrfach-Extrusionskopf.
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Die
vorliegende Erfindung wird nun weiter in dem Beispiel, das folgt,
beschrieben, welches nur zu Illustrationszwecken gegeben ist und
nicht als die Erfindung in irgendeiner Weise einschränkend angesehen werden
sollte.
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Beispiel 1
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99,5
g Polyethylen niedriger Dichte (LDPE LE 4201 S von Borealis, enthaltend
2,1 Gew.% Dicumylperoxid) und 0,5 g Allylessigsäure (Fluka; Reinheit > 98 %) wurden unter
Rühren
in einen 200 ml Rundkolben gegeben.
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Die
Temperatur wurde dann auf 50°C
erhöht
und die Mischung wurde unter Rühren
für drei
Stunden bei dieser Temperatur gehalten, bis die Allylessigsäure vollständig absorbiert
war.
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Filme
wurden aus der so erhaltenen Mischung durch Pressformen bei 130°C, gefolgt
vom Vernetzen bei 180°C
hergestellt.
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Die
Formbedingungen waren wie folgt:
- – Abmessungen
der Form: 20 × 20
cm;
- – Druck:
170 bar;
- – Materialmenge:
4,5 g;
- – Warmformtemperatur:
130°C;
- – Dauer
des Warmformens: 5 min;
- – Vernetzungstemperatur:
180°C;
- – Vernetzungszeit:
30 min;
- – Abkühlungszeit:
30 min.
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Die
wie oben beschrieben erhaltenen Filme hatten eine Größe von 20 × 20 cm
und eine Dicke von etwa 120 μm.
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Probenstücke mit
einer Größe von 7 × 7 cm wurden
aus den oben erwähnten
Filmen herausgeschnitten und einem elektrischen Alterungstest sowohl
in Abwesenheit als auch in Gegenwart von Umpolung (polarity reversal)
unterzogen: die erhaltenen Resultate sind in Tabelle 1 angegeben.
Probenstücke
mit demselben Polyethylen ohne Zugabe von Allylessigsäure wurden
zu Vergleichszwecken, wie oben beschrieben, hergestellt.
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Der
Test wurde wie folgt durchgeführt.
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Die
oben erwähnten
Probenstücke
wurden zwischen zwei Edelstahlelektroden mit einem Rogowski-Profil
gelegt, in ein Silikonöl
eingetaucht, um äußere Entladungen
während
des Tests zu verhindern, und ein elektrisches Gleichstromfeld gleich
einem Gradienten von 185 kV/mm mit positiver Polarität wurde
bei Umgebungstemperatur angelegt. Nach 3 Stunden wurde die Polarität umgekehrt
(umgepolt) und die Operation auf diese Weise fortgesetzt, bis alle
Proben durchlöchert
waren. Der Test wurde ohne Umpolen wiederholt.
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Die
Standzeiten wurden aus den Daten berechnet, die aus den an 8 Proben
durchgeführten
Tests erhalten worden waren, indem die Daten der Weibull-Verarbeitung
unterzogen wurden: Die Resultate sind in Tabelle 1 angegeben. Tabelle 1
Material | Standzeit
bei 185 kV/mm (Stunden) |
Ohne
Umpolungen | Mit
Umpolungen |
XLPE | 150 | 60 |
XLPE-g-AA* | 672 | 116 |
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Beispiel 2
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Ein
Prototyp eines Hochspannungskabels wurde hergestellt, bei dem die
Isolierüberzugsschicht
aus einer erfindungsgemäßen Polymerzusammensetzung
bestand.
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Das
Kabel wurde durch Coextrusion der drei Schichten unter Verwendung
eines Dreikopfextruders, d.h. drei separate Extruder, die sich in
einen einzigen Extrusionskopf öffnen,
um so die Coextrusion der Halbleiterbeschichtungen und der Isolierbeschichtung
zu erreichen, hergestellt.
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So
wurde ein Aluminiumleiter (der aus mehreren Aluminiumdrähten bestand,
die unter Bildung eines Querschnitts von etwa 70 mm2 zu
einem Strang verbunden waren) in der Extrusionslinie mit einer 0,5
mm dicken inneren Halbleiterbeschichtung, die ein Ethylen/Butylacrylat-Copolymer und Ruß umfasste,
beschichtet.
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Ein
45 mm Einzelschnecken-Bandera-Extruder mit der Konfiguration 20D,
der mit vier Zonen der Wärmeregulierung
unter Verwendung von diathermischem Öl versehen war, wurde verwendet,
um die innere halbleitende Beschichtung abzuscheiden.
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Über der
inneren halbleitenden Beschichtung wurde eine 5,5 mm dicke Isolierungsbeschichtung
extrudiert, die Polyethylen niedriger Dichte (LDPE LE 4201 S von
Borealis), das mit 0,5 Gew.% Allylessigsäure versetzt war, umfasste.
Die Zugabe wurde durchgeführt
durch Einspritzen der Allylessigsäure in die Extruderöffnung unter
Verwendung einer zuvor kalibrierten Ismatec-Kolbenpumpe mit einer
Geschwindigkeit, um die gewünschte
Konzentration von gleich 0,5 Gew.% zu ergeben.
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Ein
100 mm Einzelschnecken-Bandera-Extruder in der Konfiguration 25D,
der mit fünf
Zonen der Wärmeregulierung
unter Verwendung von diathermischem Öl versehen war und das folgende
Temperaturprofil aufwies: von 115°C
bis 125°C
im Zylinder, 115°C
am Kragen und 115°C
im Kopf, wurde verwendet, um die innere Isolierbeschichtung abzuscheiden.
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Eine
0,5 mm dicke äußere halbleitende
Beschichtung mit derselben Zusammensetzung wie die innere halbleitende
Beschichtung wurde dann an einer Stelle radial außen zu der
Isolierbeschichtung durch Arbeiten, wie oben beschrieben, extrudiert.
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Ein
60 mm Einzelschnecken-Bandera-Extruder in der Konfiguration 20D,
der mit fünf
Zonen der Wärmeregulierung
unter Verwendung von diathermischem Öl versehen war, wurde verwendet,
um die äußere halbleitende
Beschichtung abzuscheiden.
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Die
Extrusionslinie hatte eine Geschwindigkeit von 2 m/min. Das so erhaltene
Kabel hatte eine Isolierüberzugsschicht
von 5,5 mm. Eine dünne
Scheibe gleich etwa 150 μm
Dicke des Kabels wurde unter Verwendung eines Mikrotoms abgeschnitten
und wurde dann in einen Ofen bei 80°C gegeben, bis die Vernetzungsnebenprodukte
vollständig
entfernt waren.
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Das
so erhaltene Probenstück
wurde durch Infrarotspektroskopie (FTIR) auf einer vorkalibrierten
Maschine unter Verwendung des Verhältnisses zwischen der Bande
bei 1711 cm–1 (Allylessigsäure) und
der Bande bei 1377 cm–1 (Polyethylen) charakterisiert.
Die Messung wurde nach Behandlung der Probe in einem Soxhlet-Extraktor
mit Chloroform für
24 Stunden behandelt, um die ungepfropften Reaktionsprodukte zu
entfernen und eine Pfropfausbeute zu erhalten, die gleich 100 %
war.