DE60127504T2 - Grundelement für die einrichtung eines thermischen unterbrechers zwischen einer wand und einer betonplatte und gebäudestruktur mit entsprechender anwendung - Google Patents
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Description
- Die Erfindung betrifft Gebäude, die mindestens eine Wärmebrückenunterbrechung zwischen einer Mauer und einer im Wesentlichen horizontalen Betonplatte umfassen.
- Eine Mauer kann allgemein ein warmes Milieu von einem kälteren Milieu trennen, beispielsweise das Innere eines Gebäudes vom Äußeren.
- In den meisten Fällen möchte man eine Isolierung zwischen diesen beiden Milieus herstellen, und zwar insbesondere um die Wärmeverluste einer beheizten Einheit nach außen zu begrenzen, um umgekehrt das Innere einer Einheit auf einer frischen oder gemäßigten Temperatur zu halten, während es draußen warm ist, und/oder um den Wärmekomfort einer zur Aufnahme von Personen bestimmten Konstruktion zu verbessern.
- Eine Mauer kann auch die Funktion haben, im Wesentlichen horizontale Betonplatten zu tragen, die mit ihr verbunden sind und die beispielsweise zur Konstruktion eines Bodens gehören. Diese Platten können auch auf dem Boden aufliegen. Häufig erstrecken sie sich in einer gewissen Höhe über dem Boden beispielsweise eines darunter liegenden Stockwerks. Die Verbindung zwischen der Mauer und der Platte ist also dazu bestimmt, die Unterstützung der Platte mauerseitig und ihre Verankerung in der Mauer zu gewährleisten.
- Wenn diese Verbindung durch den Beton der Mauer und/oder der Platte sowie durch die Bewehrung, die in der Mauer und/oder in der Platte enthalten ist, gewährleistet wird, wird eine Wärmebrücke gebildet, die die Wärmeleitung zwischen dem mit der Mauer in Kontakt stehenden Ende der Platte und der Mauer selbst begünstigt. Eine solche Verbindung bildet noch deutlicher eine Wärmebrücke, wenn die Wände der Mauer plattenseitig mit einem Dämmstoff verkleidet wurden.
- Um den Wärmeaustausch zwischen der Mauer und der Platte zu begrenzen, ist es bekannt, an der Verbindung der Mauer und der Platte lokalisierte Wärmebrückenunterbrechungen durch Einsetzen einer Dämmstoffdicke zwischen die innere Wand der Mauer und das Ende der Platte zu schaffen. Die mechanische Verbindung der Platte mit der Mauer wird ihrerseits mit Hilfe einer Bewehrung hergestellt, die gleichzeitig im Beton der Mauer und in dem der Platte eingebettet ist und die Dämmstoffdicke durchquert.
- Diese Bewehrung besitzt eine hohe Wärmeleitfähigkeit. Jedes Bewehrungselement, das sie bildet und das die Isoliermaterialdicke von der Platte aus und in Richtung der Mauer oder umgekehrt durchquert, bildet an sich eine Einzelwärmebrücke. Die Bewehrungsmenge, die die mechanische Verbindung gewährleistet, kann zu einem nicht vernachlässigbaren Wärmefluss führen.
- In thermischer Hinsicht ist eine solche Anordnung, obwohl sie eine Verbesserung bezüglich der oben beschriebenen Strukturen bildet, die keinerlei Wärmebrückenunterbrechungsvorrichtung aufweisen, noch zu verbessern.
- Aus DE-A-195 43 768 ist eine Dämmstoffdicke bekannt, die in einer Mauer an der Schnittstelle von zwei horizontalen Platten untergebracht ist.
- Aus DE-A-198 14 452 sind vertikale Lamellen bekannt, die zum Befestigen einer horizontalen Platte an einer Mauer verwendet werden.
- Ziel der Erfindung ist es, die Wärmeleistungen einer solchen Wärmebrückenunterbrechung zu erhöhen, indem gleichzeitig die mechanischen Qualitäten gewahrt bleiben, die von der Verbindung zwischen der Mauer und der Platte verlangt werden, die sich in manchen Fällen im Wesentlichen horizontal über einem Leerraum erstrecken kann.
- Zu diesem Zweck schlägt die Erfindung ein Grundmodul gemäß Anspruch 1 oder 3 vor.
- Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
- Gegenstand der Erfindung ist ferner eine Baustruktur gemäß Anspruch 14.
- Gemäß weiteren Merkmalen dieser Baustruktur:
- – sind der Fuß und die Schenkel des T, das im Wesentlichen den Querschnitt des Trägers bildet, in einer im Wesentlichen vertikalen bzw. im Wesentlichen horizontalen Richtung gerichtet;
- – ist der Fuß des T, das im Wesentlichen den Querschnitt des Trägers bildet, im Wesentlichen nach oben gerichtet und liegen die Schenkel des T unter diesem Fuß.
- Die Träger gestatten es, die Wärmeleistungen der Wärmebrückenunterbrechung zu verbessern.
- An erster Stelle gestattet die Verwendung von Trägern die Verwendung von Werkstoffen, und zwar insbesondere Verbundwerkstoffen, deren Wärmeleitfähigkeit viel niedriger als die von Eisen ist.
- Außerdem gestattet die Verwendung von Trägern, die bei dem Bau der mechanischen Verbindung zu verwendende Materialmenge und damit die Ausbreitung der Wärme und die Beeinträchtigung der Wärmeleistungen der Wärmebrückenunterbrechung zu verringern.
- Erstens besitzt ein Träger bei gleichwertiger Materialmenge mechanische Eigenschaften der Verbindung und des Unterstützens der Platte, die höher als die mit Bewehrung erhaltenen Eigenschaften sind.
- Zweitens sind die Träger dazu bestimmt, regelmäßig gemäß der Länge der Verbindung angeordnet zu werden, indem man einen im Wesentlichen konstanten Raum zwischen jedem von ihnen belässt. Die Anzahl von pro Längeneinheit der Verbindung verwendeten Trägern wird somit genau gesteuert.
- Schließlich kann die Form der Träger so optimiert werden, dass ihr Querschnitt reduziert wird, der auch den Durchgangsquerschnitt der Wärme bildet und den man infolgedessen so klein wie möglich halten möchte, wobei gleichzeitig die mechanischen Eigenschaften gewahrt bleiben, die zur Gewährleistung der Verbindung zwischen der Platte und der Mauer erforderlich sind. Auf diese Weise gestatten die Träger auch eine Verbesserung der Wärmeleistungen der Wärmebrückenunterbrechung.
- Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der weiteren Beschreibung von nicht begrenzenden Ausführungsbei spielen, wobei auf die beiliegende Zeichnung Bezug genommen wird. In dieser zeigen:
-
1 eine perspektivische Ansicht eines Teils einer erfindungsgemäßen Wärmebrückenunterbrechung zwischen einer Betonplatte und einer Betonwand, wobei Teile weggebrochen sind, -
2 einen Schnitt nach der EbeneII von1 , -
3 eine vergrößerte perspektivische Ansicht eines in Querrichtung geschnittenen Trägerabschnitts, der dazu bestimmt ist, bei der Konstruktion der in1 dargestellten Wärmebrückenunterbrechung verwendet zu werden, -
3 eine perspektivische Ansicht eines Grundmoduls, das dazu bestimmt ist, bei der Konstruktion der in1 dargestellten Wärmebrückenunterbrechung verwendet zu werden. - Eine Wärmebrückenunterbrechung
1 , die an der Verbindung einer Mauer2 aus Beton und einer sich im Wesentlichen horizontal erstreckenden Betonplatte3 gelegen ist, ist in1 dargestellt. Sie umfasst eine Dämmstoffdicke4 , die an der Verbindung der Mauer2 und der Platte3 zwischen einer Wand5 der Mauer2 und einem Ende der Platte3 eingesetzt ist. Die Dämmstoffdicke4 erstreckt sich gemäß der Länge der Verbindung der Mauer2 und der Platte3 und füllt den Abschnitt des Raums aus, der von dem Ende6 der Platte3 und der Wand5 der Mauer2 begrenzt wird, die sich in einem im Wesentlichen konstanten Abstand voneinander erstrecken. - Bei einem vorteilhaften Beispiel ist die Wand
5 der Mauer2 , die auf der Seite der Platte3 gelegen ist, mit einem Dämmstoff2A bedeckt. - Die Dämmstoffdicke
4 ist nach oben und nach unten durch zwei Seiten9 und10 begrenzt, die sich in der Verlängerung der oberen bzw. der unteren Seite der Platte3 erstrecken. - Das die Dämmstoffdicke
4 bildende Material ist feuerfest. Es kann sich um Polystyrol, Glas- oder Steinwolle handeln. - Die Platte
3 erstreckt sich im Wesentlichen horizontal über einem Leerraum, beispielsweise über dem Boden eines darunter liegenden Stockwerks. Träger11 gewährleisten die Verankerung der Platte3 in der Mauer2 sowie die Unterstützung der Platte3 mauerseitig. Sie sind regelmäßig gemäß der Länge der Verbindung der Mauer2 und der Platte3 verteilt. Sie erstrecken sich in einer zur Ebene der Platte3 im Wesentlichen parallelen Ebene und sind im Wesentlichen senkrecht zur Wand5 der Mauer2 gerichtet. Die Träger11 erstrecken sich in einer Scheibe des Raums, die von der Oberseite und der Unterseite der Platte3 begrenzt wird. - Wie
2 zeigt, weist jeder Träger11 an einem ersten Ende einen ersten Abschnitt12 auf, der in dem Beton der Mauer2 eingebettet ist. Auf der zu seinem ersten Ende entgegengesetzten Seite weist der Träger11 einen zweiten Abschnitt13 auf, der in dem Beton der Platte3 eingebettet ist. Ein dritter Abschnitt14 des Trägers11 zwischen dem ersten Abschnitt12 und dem zweiten Abschnitt13 durchquert die Dämmstoffdicke4 vollständig. - Ein quer geschnittener Trägerabschnitt
11 ist in3 perspektivisch vergrößert dargestellt. Dieser Träger11 ist aus einem Verbundwerkstoff8 hergestellt, der von einer Matrix8a aus Polymer gebildet ist, die mit einem gekreuzten Netz von Glasfasern8b bewehrt ist und behandelt wurde, um feuerfest zu sein. Der Träger11 umfasst eine Umhüllung9 , die die Glasfasern gegen den alkalischen Angriff des Betons in der Reifungsphase schützt. Die Umhüllung9 besteht aus einem Harz, das sich in Anwesenheit von Wasser nicht hydrolysiert. - Bei einem anderen Ausführungsbeispiel (nicht dargestellt) ist der Träger
11 aus mit Polyethylenfasern bewehrtem Hochleistungsbeton hergestellt. - Diese Verbundwerkstoffe besitzen Wärmeleitfähigkeiten von etwa 0,6 W·K–1·m–1, die wesentlich kleiner als die von Stahl sind, die um 53 W·K–1·m–1 herum liegen. Es ist hier daran zu erinnern, dass die Wärmeleitfähigkeit eines Dämmstoffs wie Glas- oder Steinwolle etwa 0,04 W·K–1·m–1 beträgt. Die Verwendung dieser Verbundwerkstoffe zur Herstellung einer Wärmebrückenunterbrechung ist also besonders vorteilhaft.
- Der Träger
11 besitzt die allgemeine Form eines Profilteils. In dem Fall, in dem der den Träger bildenden Werkstoff ein mit einem Glasfasernetz bewehrtes Polymer ist, kann das Profilteil vorteilhafterweise pultrudiert sein. - Der Wärmefluss zwischen der Platte
3 und der Mauer2 breitet sich in einer zur allgemeinen Richtung des Trägers11 im Wesentlichen parallelen Richtung aus. Infolgedessen ist der Durchgangsquerschnitt des Wärmeflusses und die zwischen der Mauer2 und der Platte3 durch den Träger11 übergehende Wärmemenge um so kleiner, je kleiner der Querschnitt des Trägers11 ist. Die Wärmeleistungen des Trägers11 sind also im Wesentlichen mit der Fläche und nicht mit der Form seines Querschnitts verbunden. Dagegen ist sein mechanisches Verhalten gegenüber den verschiedenen Belastungen, denen er nach Verlegung ausgesetzt ist, sehr von der Form seines Querschnitts abhängig. - Ein Träger
11 , dessen Querschnitt die allgemeine Form eines I oder eines T aufweist, das eine am freien Ende seines Fußes gelegene Verdickung umfasst, kann diese Besonderheit ausnutzen. Der Querschnitt eines solchen Trägers11 ist nämlich so optimiert, dass er eine minimale Fläche besitzt und gleichzeitig dem Träger11 optimale mechanische Merkmale des Verhaltens gegenüber den besonderen Belastungen verleiht, denen er ausgesetzt sein muss. - Wenn der Träger einmal eingebaut ist, ist die Sagittalebene des I oder diejenige des T im Wesentlichen vertikal gerichtet. Bei einem I-Träger ist das Gießen des Betons schwieriger und das Auftreten von Fehlern, die mit diesem Arbeitsgang verbunden sind, wird begünstigt. Der T-Querschnitt wird bevorzugt, da er das Gießen des Betons um den Träger
11 herum begünstigt. - Der in
3 dargestellte Träger11 besitzt einen solchen T-Querschnitt. In dieser Figur ist das T umgekehrt, wie es der Fall ist, wenn der Träger11 in seiner endgültigen Stellung ist. - Der Fuß
15 des T umfasst an seinem freien Ende eine Verdickung16 . - Das Profilteil umfasst Löcher
17 in der Anzahl von drei, die sich gemäß seiner Länge erstrecken und von denen zwei an den Enden der Schenkel18 dieses T gelegen sind, wobei das letzte im Inneren der Verdickung16 am freien Ende des Fußes T untergebracht ist. - In seiner endgültigen Stellung im Inneren der Wärmebrückenunterbrechung
1 ist der Träger1 so ausgerichtet, dass seine Sagittalebene oder auch die Richtung des Fußes15 des T im Wesentlichen vertikal ist, wie in1 sichtbar ist. Die Schenkel18 des T erstrecken sich ihrerseits in einer im Wesentlichen horizontalen Ebene. Das freie Ende des Fußes15 des T ist nach oben gerichtet, während seine Schenkel18 sich darunter befinden. - Der Träger
11 überträgt auf die Mauer2 das Gewicht der Platte3 . Die Schenkel18 des T bilden eine in den Beton eingebettete Fläche, die im Wesentlichen zur Richtung des Gewichts der Platte senkrecht ist und eine Auflagefläche des Trägers11 auf dem Beton der Mauer2 bildet, was die Verteilung der mit dem Gewicht der Platte3 verbundenen Belastung gestattet. Die Mauer2 ist also im Wesentlichen einer Kompressionskraft ausgesetzt. - Da das Gewicht der Platte
3 sich in einem gewissen Abstand von dem Ort des Einlassens des Trägers11 in die Mauer2 ausübt, übt sich ein mit dem Gewicht der Platte3 verbundenes Moment auf Höhe dieser Einlassstelle aus. Auch hier begünstigen die von den Schenkeln18 des T gebildeten Ober- und Unterseiten die Verteilung der mit diesem Moment verbundenen Belastungen auf Höhe der Einlassstelle. - Der Zwischenabschnitt
14 des Trägers11 ist seinerseits einerseits einer Scherkraft, die sich auf die Übertragung des Gewichts der Platte3 bezieht und andererseits einem Biegemoment ausgesetzt, das sich aus der Entfernung des Angriffspunkts dieses Gewichts der Platte3 ergibt. Die Ober fläche des Querschnitts des Trägers11 gestattet ihm, die Scherkraft auszuhalten. Was das Biegemoment betrifft, so ist es das Trägheitsmoment des Trägers11 , das wirkt und das man maximal wünscht. Die Form des Trägers11 ist also in dieser Hinsicht äußerst vorteilhaft, und zwar aufgrund des Vorhandenseins von Werkstoff an jedem Ende des Fußes15 des T, und zwar die Schenkel18 des T einerseits und die Verdickung16 am freien Ende des Fußes15 des T andererseits. - Auf Höhe der Einlassstelle des Trägers
11 im Inneren der Platte3 treten im Wesentlichen dieselben mechanischen Erscheinungen auf, wie sie oben auf der Höhe der Einlassung des Trägers11 in die Mauer2 beschrieben wurden. Der Abschnitt13 des Trägers11 , der in den Beton der Platte3 eingebettet ist, trägt das Gewicht dieser Platte3 . Wieder übernimmt die von den Schenkeln18 des T gebildete Oberfläche den wesentlichen Teil des Gewichts der Platte3 , und zwar auf verteilte Weise. Hier jedoch wird im Wesentlichen die nach oben gerichtete Fläche der Schenkel18 belastet. - Die Platte
3 kann auch Belastungen ausgesetzt sein, die bestrebt sind, sie von der Mauer zu entfernen und das Ausreißen des Trägers11 zu bewirken. Vorteilhafterweise sind zusätzliche Mittel zur festen Verbindung des Trägers mit der Platte vorgesehen, beispielsweise in Form von Klammern oder von Mitteln zur Verbindung mit einer Bewehrung, die den Beton in der Platte3 , in dem sie eingebettet ist, bewehrt. - In den
1 und2 bestehen diese Verbindungsmittel aus Eisen, die in den Löchern17 untergebracht sind und die sich von dem Träger11 aus in der Platte3 zu einer Bewehrung20 erstrecken, die in dieser eingebettet ist und mit der sie verbunden sind. - Wenn der Träger
11 nicht dazu bestimmt ist, solche Eisen19 aufzunehmen, kann er ohne solche Löcher17 ausgeführt sein. - Ein in
4 dargestelltes Grundmodul21 ist dazu bestimmt, für den Bau einer Wärmebrückenunterbrechung1 , wie sie oben beschrieben wurde, verwendet zu werden. Es umfasst ein Element22 aus Dämmstoff, das dazu bestimmt ist, bei der Bildung der Dämmstoffdicke4 verwendet zu werden. - Das Element
22 aus Dämmstoff weist die allgemeine Form eines Parallelepipeds auf, das sich vorzugsweise gemäß einer Richtung erstreckt, die zu derjenigen des Trägers11 senkrecht ist, der es durchquert. - Das Element
22 umfasst einen Kanal23 , der den Träger11 aufnimmt und dessen Form zu derjenigen dieses Trägers11 komplementär ist. Das Element22 ist beispielsweise aus Glas- oder Steinwolle ausgeführt. Es kann auch aus durch feuerfeste Platten geschütztem Polystyrol gebildet sein. - In dem Fall, in dem die Wand
5 der Mauer2 Krümmungen aufweist, wird ein Dämmstoff, der eine gewisse Flexibilität oder auch eine gewisse Biegsamkeit besitzt, aufgrund seiner Fähigkeit, sich an die Form der Wand5 anzuschmiegen, bevorzugt. Das Grundmodul21 umfasst vorteilhafterweise Eisen19 , hier in der Anzahl von drei, die in den Löchern17 aufgenommen sind, die sich gemäß der Länge des Trägers11 erstrecken. Sie überragen um eine gewisse Länge das Ende des Trägers11 , das dazu bestimmt ist, in den Beton der Platte3 eingebettet zu werden. Vorteilhafterweise ist die Eindringlänge der Eisen19 in das Innere der Löcher17 des Trägers11 gerade ausreichend, um eine gute gegenseitige feste Verbindung der Eisen19 und des Trägers11 zu gestatten, da sie außerdem die Ausbreitung der Wärme in Richtung auf oder von der Mauer2 her begünstigen. - Das Grundmodul
21 liegt entweder in der Form einer zusammenbaubaren Einheit vor oder, wie man in4 sehen kann, in bereits zusammengebauter Form. - Solche Grundmodule
21 sind dazu bestimmt, gemäß der Länge der Verbindung der Mauer2 und der Platte3 nebeneinander angeordnet zu werden, um eine Wärmebrückenunterbrechung1 , wie sie oben beschrieben wurde, zu bilden. - Ein solches verwendungsbereites Grundmodul kann schnell auf einer Baustelle eingesetzt werden. Nun wünscht man allgemein, so weit wie möglich die Zeiten der direkt auf der Baustelle durchgeführten Arbeitsgänge zu reduzieren. Je länger nämlich diese Arbeitsgänge sind, um so höher sind die Personalkosten und um so mehr verlängern sie die Zeit der Baustelle und erschweren die Organisation.
- Das mit einem Glasfasernetz bewehrte Polymer bildet einen sehr befriedigenden Kompromiss zwischen seiner niedrigen Wärmeleitfähigkeit einerseits und seinem mechanischen Verhalten andererseits, wobei gleichzeitig seine Kosten auf einem niedrigen Niveau gehalten werden.
- Obwohl die oben beschriebene Anordnung für die Anwendung bei einer Betonmauer betrachtet wurde, kann sie auch auf jeden Mauertyp angewandt werden, beispielsweise eine Mauer aus Stein, Bruchstein, Ziegeln oder anderes.
- Natürlich ist die Erfindung nicht auf die Platten beschränkt, die zwei aufeinander folgende Stockwerke eines Gehäuses trennen. Sie kann beispielsweise auch bei der Herstellung von Balkonen oder Loggias verwendet werden.
Claims (16)
- Grundmodul (
21 ), das dazu bestimmt ist, eine Wärmebrückenunterbrechung (1 ) zwischen einer Mauer (2 ) und einer im Wesentlichen horizontalen Betonplatte (3 ) zu bilden, umfassend: – mindestens einen Träger (11 ), der dazu bestimmt ist, ein Organ zur Verbindung der Platte (3 ) mit der Mauer (2 ) zu bilden, und eine reduzierte Wärmeleitfähigkeit besitzt, und – ein Längselement (22 ) aus isolierendem Material, das dazu bestimmt ist, zwischen die Platte (3 ) und die Mauer (2 ) eingesetzt zu werden, und von mindestens einem Kanal (23 ) zur Aufnahme des Trägers (11 ) ganz durchsetzt ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger aus Verbundmaterial besteht und einen die Form eines "T" aufweisenden Querschnitt besitzt. - Grundmodul (
21 ) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Querschnitt des Trägers (11 ) eine Verdickung (16 ) aufweist, die im Wesentlichen am freien Ende des Fußes (15 ) des T gelegen ist. - Grundmodul (
21 ), das dazu bestimmt ist, eine Wärmebrückenunterbrechung (1 ) zwischen einer Mauer (2 ) und einer im Wesentlichen horizontalen Betonplatte (3 ) zu bilden, umfassend: – mindestens einen Träger (11 ), der dazu bestimmt ist, ein Organ zur Verbindung der Platte (3 ) mit der Mauer (2 ) zu bilden, und eine reduzierte Wärmeleitfähigkeit besitzt, und – ein Längselement (22 ) aus einem isolierenden Material, das dazu bestimmt ist, zwischen die Platte (3 ) und die Mauer (2 ) eingesetzt zu werden, und von mindestens einem Kanal (23 ) zur Aufnahme des Trägers (11 ) ganz durchsetzt ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger aus Verbundmaterial besteht und einen die Form eines "I" aufweisenden Querschnitts besitzt. - Grundmodul (
21 ) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (11 ) einen "Eisenbahnschienen"-Querschnitt besitzt. - Grundmodul (
21 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (11 ) aus einem mit Polyethylenfasern bewehrten Hochleistungsbeton hergestellt ist. - Grundmodul (
21 ) nach einem der Ansprüche 1 und 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (11 ) in Form eines Profilteils aus Polymer ausgeführt ist, das mit einem Glasfasernetz bewehrt ist und behandelt ist, um feuerfest zu sein. - Grundmodul (
21 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Abschnitt (13 ) des Trägers (11 ), der an einem Ende des Trägers (11 ) gelegen ist und dazu bestimmt ist, in die Platte (3 ) eingebettet zu sein, zusätzliche Mittel (19 ) zur festen Verbindung mit der Platte (3 ) aufweist. - Grundmodul (
21 ) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die zusätzlichen Mittel (19 ) zur festen Verbindung Klammern umfassen. - Grundmodul (
21 ) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die zusätzlichen Mittel zur festen Verbindung Mittel (19 ) zur Verbindung mit einer Bewehrung (20 ) in der Platte (3 ) umfassen. - Grundmodul (
21 ) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Profil des Trägers (11 ) Löcher (17 ) begrenzt, die sich gemäß seiner Länge erstrecken und dazu bestimmt sind, jeweils ein Eisen (19 ) fest aufzunehmen, das ein Mittel zur Verbindung mit der Bewehrung (20 ) der Platte (3 ) bildet. - Grundmodul (
21 ) nach einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (11 ) in Form eines Profilteils ausgeführt ist. - Grundmodul (
21 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (11 ) eine Umhüllung (9 ) umfast, die der Hydrolyse standhalten kann. - Grundmodul (
21 ) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Umhüllung (9 ) aus einem Harz hergestellt ist. - Baustruktur, umfassend: – mindestens eine Mauer (
2 ), – mindestens eine im Wesentlichen horizontale Betonplatte (3 ) und – mindestens eine Wärmebrückenunterbrechung (1 ), umfassend eine Dämmstoffdicke (4 ), die an der Verbindung der Mauer (2 ) und der Platte (3 ) zwischen einer Wand (5 ) der Mauer (2 ) und einem entsprechenden Ende (6 ) der Platte (3 ) eingesetzt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Wärmebrückenunterbrechung (1 ) eine Vielzahl von Grundmodulen (21 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 13 umfasst, die längs der Verbindung regelmäßig verteilt sind, wobei jeder der Träger (11 ) der Grundmodule (21 ) an einem ersten Ende einen ersten Abschnitt (12 ), der an der Mauer (2 ) starr befestigt ist, an einem zweiten Ende einen zweiten Abschnitt (13 ), der in den Beton der Platte (3 ) eingebettet ist, und zwischen dem ersten Abschnitt (12 ) und dem zweiten Abschnitt (13 ) einen dritten Abschnitt (14 ) umfasst, der die Dämmstoffdicke (4 ) durchquert, wobei die Vielzahl von Trägern (11 ) die Unterstützung der Platte (3 ) auf der Seite der Mauer (2 ) und ihre Verankerung in der Mauer (2 ) gewährleistet. - Baustruktur nach Anspruch 14, umfassend ein Grundmodul (
21 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Fuß (15 ) und die Schenkel (18 ) des T, das im Wesentlichen den Querschnitt des Trägers (11 ) bildet, in einer im Wesentlichen vertikalen bzw. im Wesentlichen horizontalen Richtung gerichtet sind. - Baustruktur nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Fuß (
15 ) des T, das im Wesentlichen den Querschnitt des Trägers (11 ) bildet, im Wesentlichen nach oben gerichtet ist und dass die Schenkel (18 ) des T unter diesem Fuß (15 ) liegen.
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