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Hintergrund
der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf Vorrichtungen zur Ablation
biologischer Gewebe. Insbesondere bezieht sich die vorliegende Erfindung
auf verbesserte Ablationsvorrichtungen, die zum Durchdringen in
Körperorgane
in der Lage sind.
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Seit
ihrer Einführung
zum Ende der 80'er Jahre
sind medizinische Ablationsvorrichtungen zu einem Standardwerkzeug
für Chirurgen
und Elektrophysiologen geworden. Zum Beispiel sind Ablationsvorrichtungen,
die DC-Schock, Radiofrequenz (RF)-Strom, Ultraschall, Mikrowellen,
Direkthitze, Cryothermy oder Laser verwenden, eingeführt worden
und in unterschiedlichen Ausmaßen
zur Ablation biologischer Gewebe verwendet worden. In einigen Ablationsprozessen
kann jedoch die Ablation des Zielgewebes schwierig sein aufgrund
ihrer Lokalisierung oder dem Vorliegen physiologischer Hindernisse.
In einigen Koronaranwendungen zum Beispiel, wo die Ablationszüge epicardial
erfolgen, kann das Epicardium von Fettschichten bedeckt sein, die
die Bildung von Läsionen
im Myocardialgewebe verhindern.
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Um
den Ablationsprozeß auszuführen, werden
gewöhnlich
Kathetervorrichtungen verwendet. Sie werden im allgemeinen in eine
Hauptvene oder -arterie oder durch eine Körperhöhle wie dem Mund, der Harnröhre oder
des Rektums eingeführt.
Diese Katheter werden dann zum Zielort im Körper (z.B. dem Organ) geführt, in
dem der Katheter vom Insertierpunkt oder von der natürlichen
Körperöffnung gehandhabt
wird. Um ein Beispiel zu nennen: in Koronaranwendungen wird ein
Katheter typischerweise transvenös
in die Oberschenkelvene eingeführt
und zu einer Herzkammer ge führt,
um Myocardialgewebe zu ablatieren. Obgleich Katheter in einer Reihe
von Anwendungen gut funktionieren, wäre es bei vielen Anwendungen
wünschenswert,
eine Ablationsvorrichtung bereitzustellen, die verwendet werden
kann, um eine Ablationsvorrichtung während einer chirurgischen Maßnahme zu
positionieren.
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Das
Dokument WO 93/20768 beschreibt ein lenkbares Mikrowellenantennensystem
zur Herzablation.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Zum
Erreichen der vorangehenden und weiteren Aufgaben werden Vorrichtungen
offenbart, die die Ablation von Geweben innerhalb der Kavität eines
Organs betreffen. Im allgemeinen betrifft die Erfindung eine Ablationsvorrichtung,
wie sie im beigefügten
Satz von Ansprüchen
definiert ist, und insbesondere eine chirurgische Vorrichtung, die
eine ablative Energiequelle und eine Vorrichtung zur Zufuhr ablativer
Energie, die mit der ablativen Energiequelle gekoppelt ist, einschließt. Die
ablative Energiezufuhrvorrichtung ist aufgebaut zur Lieferung einer
ausreichend starken Ablationsenergie, um eine Gewebeablation zu
verursachen. In den meisten Ausführungsformen
wird die ablative Energie aus elektromagnetischer Energie im Mikrowellenfrequenzbereich
gebildet.
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In
einer Ausführungsform
bezieht sich die Erfindung auf eine Ablationsvorrichtung, die ein
Ablationswerkzeug, das einen distalen Abschnitt, der zur Lieferung
von ausreichend starker ablativer Energie zur Verursachung von Gewebeablation
aufgebaut ist, und eine dielektrische Einfassung aufweist, sowie eine
Sonde einschließt,
die einen nadelförmigen Schaft
mit einem darin sich erstreckenden Lumen aufweist. Der nadelförmige Schaft
besitzt ebenfalls ein proximales Zugangsende und ein di stales Durchstoßende, das
darauf angepaßt
ist, eine Wand eines Organ zu einer Organkavität zu durchstoßen. Das Lumen
ist angepaßt
zum gleitenden Aufnehmen des Ablationswerkzeugs von einer gefalteten
Position, die den distalen Abschnitt des Ablationswerkzeugs in das
Innere des Lumens des nadelförmigen
Schafts einbringt, zu einer entfalteten Position, die den distalen
Abschnitt des Ablationswerkzeugs über das distale Durchstoßende des
nadelförmigen
Schafts hinweg einbringt. Die Dicke der dielektrischen Einfassung
kann entlang der Länge
der Antenne variiert werden, um Unterschiede, die im zu ablatierenden Gewebe
gefunden werden, zu kompensieren.
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In
einigen Ausführungsformen
ist der distale Abschnitt des Ablationswerkzeugs so angeordnet, daß er einen
Winkel in Bezug auf die Längsachse
der Sonde bildet, wenn der distale Abschnitt des Ablationswerkzeugs über das
distale Durchstoßende
des nadelförmigen
Schafts hinweg entfaltet wird. Als Beispiel kann ein Winkel von
zwischen etwa 45 und etwa 135 Grad verwendet werden. In verwandten
Ausführungsformen
schließt
die Ablationsvorrichtung eine abgewinkelte Komponente ein, zum Richten
des distalen Abschnitts des Ablationswerkzeugs auf eine vorbestimmte
Winkelposition. Beispielhaft können eine
Lenkanordnung, eine Vorspannanordnung oder eine Anordnung einer
gebogenen Sonde verwendet werden.
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In
einer anderen Ausführungsform
bezieht sich die Erfindung auf eine Ablationsvorrichtung, die eine
Sonde, eine Antenne und eine dielektrische Einfassung und eine Übertragungsleitung
einschließt. Die
Sonde ist darauf angepaßt,
in eine Körperkavität insertiert
zu werden und ein Organ innerhalb der Körperkavität zu durchstoßen. Die
Sonde weist ebenfalls eine Längsachse
auf. Die Antenne wird durch die Sonde getragen, zum Einführen in
eine Kavität
innerhalb des Organs, und die Übertragungsleitung wird durch
die Sonde gehalten, zum Zuführen
von elektromagnetischer Energie zur Antenne. Ferner sind die Antenne
und die Übertragungsleitung
so angeordnet, daß,
wenn die Antenne in der Organkavität entfaltet ist, die Antenne
bei einem Winkel in Bezug auf die Längsachse der Sonde liegt. In
einigen Ausführungsformen
liegt, wenn die Antenne innerhalb der Organkavität entfaltet ist, die Antenne
benachbart und im wesentlichen parallel zur Innenwand des Organs.
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In
einer anderen Ausführungsform
bezieht sich die Erfindung auf eine Mikrowellenablationsvorrichtung,
die eine längliche
Sonde, eine Übertragungsleitung,
eine dielektrische Einfassung und eine Antennenvorrichtung einschließt. Die
Sonde weist ein Durchstoßende,
das auf einen Durchstoß in
ein Organ angepaßt
ist, sowie ein gegenüberliegendes Zugangsende
auf. Die Sonde weist ebenfalls eine Längsachse auf und definiert
einen sich darin vom Zugangsende zum Durchstoßende davon erstreckenden Einführdurchgang.
Die Übertragungsleitung dient
zum Zuführen
von Mikrowellenenergie und weist ein proximales Ende auf, das mit
einer Mikrowellenenergiequelle gekoppelt ist. Die Antennenvorrichtung
ist distal mit der Übertragungsleitung
gekoppelt und ist angeordnet zum Ausstrahlen eines ausreichend starken
Mikrowellenfeldes, um Gewebeablation zu verursachen. Die Antennenvorrichtung schließt ferner
eine Antenne und ein Medium eines dielektrischen Materials ein,
das um die Antenne herum angeordnet ist. Ferner sind die Antennenvorrichtung
und mindestens ein Teil der Übertragungsleitung
jeweils dimensioniert zur gleitenden Aufnahme jeweils durch den
Einführdurchgang
der länglichen Sonde,
während
die längliche
Sonde im Organ positioniert wird zu einer Position, in der die Antennenvorrichtung über das
Durchstoßende
der Sonde hinaus sowie bei einem Winkel in Bezug auf die Längsachse der
Sonde vorgerückt
wird.
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In
einigen Ausführungsformen
ist die Übertragungsleitung
ein Koaxialkabel, welches einen inneren Leiter, einen äußeren Leiter
und ein dielektrisches Medium einschließt, das zwischen den inneren und äußeren Leitern
angeordnet ist. In einer verwandten Ausführungsform ist ein distaler
Abschnitt des äußeren Leiters
angeordnet, um im Inneren der Kavität des Organs exponiert zu sein.
In einer anderen verwandten Ausführungsform
schließt
die Ablationsvorrichtung ferner eine Grundplatte ein, die aufgebaut
ist zum Koppeln von elektromagnetischer Energie zwischen der Antenne
und der Grundplatte. Die Grundplatte ist im allgemeinen mit dem äußeren Leiter
der Übertragungsleitung
gekoppelt und ist auf der Transmissionsleitung so positioniert,
daß, wenn
die Antenne in die Organkavität
in die Nähe
der Innenwand des Organs vorgerückt
wird, die Grundplatte außerhalb
der Organkavität,
benachbart zur Außenwand
des Organs, angeordnet ist.
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Die
Vorrichtung der Erfindung kann in einem Verfahren zum Ablatieren
einer Innenwand eines Organs verwendet werden. Das Verfahren schließt das Bereitstellen
einer chirurgischen Vorrichtung ein, die eine Sonde und ein eine
dielektrische Einfassung umfassendes Ablationswerkzeugs einschließt. Die Sonde
ist angepaßt,
in eine Körperkavität insertiert zu
werden und ein Organ innerhalb der Körperkavität durchzustoßen. Die
Sonde weist ferner eine Längsachse
auf. Das Ablationswerkzeug, das einen distalen Abschnitt zum Liefern
von Ablationsenergie aufweist, wird durch die Sonde zur Einführung in
eine Kavität
innerhalb des Organs getragen. Das Verfahren schließt ferner
das Einführen
der chirurgischen Vorrichtung in einer Körperkavität ein. Das Verfahren schließt zudem
das Durchstoßen
einer Wand des Organs mit der Sonde ein. Das Verfahren schließt ebenfalls
das Vorrücken
der Sonde durch die Wand des Organs sowie in die Innenkammer davon
ein. Das Verfahren schließt
ferner das Entfalten des distalen Abschnitts des Ablationswerkzeugs
im Inneren der Innenkammer des Organs bei einem Winkel in Bezug auf
die Längsachse
der Sonde ein, wobei die distale Antenne benachbart zur Innenwand
des Organs positioniert ist. Darüberhinaus
schließt
das Verfahren das Liefern von Ablationsenergie ein, die ausreichend
stark ist, um eine Gewebeablation zu verursachen.
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In
den meisten Ausführungsformen
ist das Organ, welches ablatiert werden soll, das Herz. Als solches
kann die Ablationsvorrichtung verwendet werden, um Läsionen entlang
der Innenwand des Herzens zu bilden. Zum Beispiel können diese
Läsionen
verwendet werden, um atriales Fibrillieren, typisches atriales Flattern
oder atypisches atriales Flattern zu behandeln.
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In
einer anderen Ausführungsform
bezieht sich die Erfindung auf eine Ablationsvorrichtung, die eine
Nadelantenne und eine Übertragungsleitung einschließt. Sowohl
die Nadelantenne als auch die Übertragungsleitung
sind darauf angepaßt,
in eine Körperkavität eingeführt zu werden.
Die Übertragungsleitung
ist angeordnet zum Liefern von elektromagnetischer Energie zur Nadelantenne
und schließt eine
Längsachse
sein. Die Nadelantenne ist angeordnet zum Übertragen von elektromagnetischer
Energie, die ausreichend stark ist, um eine Gewebeablation zu verursachen.
Die Nadelantenne schließt
ferner ein Durchstoßende
ein, das darauf angepaßt
ist, ein Organ innerhalb der Körperkavität so zu
durchstoßen,
daß die
Nadelantenne, durch eine Wand des Organs in eine Kavität innerhalb
des Organs vorgerückt
werden kann. Ferner ist die Nadelantenne oder die Übertragungsleitung
bei einem Winkel in Bezug auf die Längsachse der Übertragungsleitung
so abgebogen, daß die
Nadelantenne in der Nähe
der Innenwand des Organs positioniert werden kann.
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Die
Vorrichtung der Erfindung kann ferner in einem Verfahren zum Ablatieren
einer Innenwand eines Organs verwendet werden. Das Verfahren schließt das Bereitstellen
einer chirurgischen Vorrichtung ein, die eine Nadelantenne, distal
mit einer Übertragungsleitung
gekoppelt, aufweist. Die Übertragungsleitung
besitzt eine Längsachse,
und die Nadelantenne weist ein distales Durchstoßende auf, das darauf angepaßt ist,
eine Wand eines Organs durchzustoßen. Die Nadelantenne ist auch
darauf angepaßt,
elektromagnetische Energie zu liefern. Ferner ist wenigstens die
Nadelantenne oder die Übertragungsleitung
bei einem Winkel in Bezug auf die Längsachse der Übertragungsleitung
abgebogen. Das Verfahren schließt
ferner das Einführen
der chirurgischen Vorrichtung in eine Körperkavität ein. Das Verfahren schließt zudem
das Durchstoßen
einer Wand des Organs mit dem distalen Durchstoßende der Nadelantenne ein.
Das Verfahren schließt
ferner das Vorrücken
der Nadelantenne durch die Wand des Organs und in eine Innenkammer
davon ein. Das Verfahren schließt
ferner das Positionieren der Nadelantenne im Inneren der Innenkammer
des Organs ein, so daß die
Nadelantenne zur Innenwand des Organs benachbart ist. Darüber hinaus
schließt
das Verfahren das Abstrahlen von elektromagnetischer Energie ein,
die ausreichend stark ist, um eine Gewebeablation zu verursachen.
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Kurzbeschreibung
der Zeichnungen
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Die
vorliegende Erfindung wird beispielhaft und nicht begrenzend in
den Figuren der beigefügten Zeichnungen
veranschaulicht, in denen gleiche Bezugsziffern sich auf ähnliche
Elemente beziehen, wobei:
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1 ist
eine seitliche Aufrißansicht
einer Sonde im Querschnitt, die eine Körperkavität und ein Organ durch stößt, gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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2A ist
eine Draufsicht eines Ablationswerkzeugs von oben, das eine Antennenvorrichtung und
eine Übertragungsleitung
gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zeigt.
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2B ist
eine seitliche Aufrißansicht
der Antennenvorrichtung von 2A im
Querschnitt, gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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2C ist
eine Aufrißansicht
der Antennenvorrichtung von vorne, genommen im wesentlichen entlang
der Ebene der Linie 2-2' in 2B gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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2D ist
eine perspektivische Ansicht der Antennenvorrichtung von 2A gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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3A und 3B ist
eine Sequenz von seitlichen Aufrißansichten des Ablationswerkzeugs von 2 im Querschnitt, wie es durch die Sonde von 1 eingeführt und
dort hindurch vorgerückt wird,
gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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4A und 4B sind
seitliche Aufrißansichten
der Ablationsvorrichtung von 3A und 3B im
Querschnitt, jeweils mit spitzen und stumpfen Winkelpositionen,
gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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5 ist
eine seitliche Aufrißansicht
einer alternativen Ausführungsform
der Sonde im Querschnitt mit einem gebogenen nadelförmigen Schaft gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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6A ist
eine seitliche Aufrißansicht
einer anderen Ausführungsform
der Antennenvorrichtung im Querschnitt.
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6B ist
eine Aufrißansicht
der Antennenvorrichtung von vorne, genommen im wesentlichen entlang
der Ebene der Linie 6-6' in 6A gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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7 ist
eine perspektivische Ansicht einer anderen Ausführungsform der Antennenvorrichtung.
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8 ist
eine perspektivische Ansicht einer anderen Ausführungsform der Antennenvorrichtung.
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9A ist
eine seitliche Querschnittsansicht der Antennenvorrichtung von 2, während
sie ein konzentriertes elektromagnetisches Feld erzeugt, gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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9B ist
eine Querschnittsansicht der Antennenvorrichtung von 2 von vorne, während sie ein konzentriertes
elektromagnetisches Feld erzeugt, gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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10 ist
eine perspektivische Ansicht einer anderen Ausführungsform der Antennenvorrichtung.
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11 ist
eine perspektivische Ansicht einer anderen Ausführungsform der Antennenvorrichtung.
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12A und 12B sind
seitliche Aufrißansichten
einer Ablationsvorrichtung im Querschnitt gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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13A und 13B sind
seitliche Aufrißansichten
einer Ablationsvorrichtung im Querschnitt gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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14A und 14B sind
seitliche Aufrißansichten
einer Ablationsvorrichtung im Querschnitt gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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15 ist
eine seitliche Aufrißansicht
einer anderen Ausführungsform
der Ablationsvorrichtung im Querschnitt gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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16 ist
eine seitliche Aufrißansicht
einer Sonde im Querschnitt, die durch eine Zugangsvorrichtung, die
in der Körperkavität positioniert
ist, eingeführt
ist und einen Körper
eines Organs durchstößt, gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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17 ist
eine seitliche Aufrißansicht,
die eine Herzbehandlung unter Verwendung der Ablationsvorrichtung
von 1–3 gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zeigt.
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18 ist
eine Draufsicht einer Ablationsvorrichtung mit einer nadelförmigen Antenne
von oben gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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19 ist
eine seitliche Aufrißansicht
der nadelförmigen
Ablationsvorrichtung von 18 nach dem
Durchstoßen
einer Organwand (im Querschnitt) gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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20 ist
eine perspektivische Ansicht der nadelförmigen Ablationsvorrichtung
von 18 gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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21 ist
eine seitliche Aufrißansicht
einer Nadelantenne im Querschnitt gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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22 ist
eine seitliche Aufrißansicht
einer Nadelantenne im Querschnitt gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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23 ist
eine seitliche Aufrißansicht
einer Nadelantenne im Querschnitt gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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24 ist
eine seitliche Aufrißansicht
einer Nadelantenne im Querschnitt gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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25A und 25B sind
seitliche Aufrißansichten
einer Nadelantenne, die jeweils spitze und stumpfe Winkelpositionen
aufweist, gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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26 ist
eine perspektivische Ansicht einer Nadelantenne, die ein Greifblock
aufweist, gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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27A ist eine perspektivische Ansicht einer Nadelantenne
gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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27B ist eine seitliche Aufrißansicht der Nadelantenne von 27A gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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27C ist eine seitliche Aufrißansicht der Nadelantenne von 27A nach dem Durchstoßen einer Organwand (im Querschnitt)
gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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Detaillierte
Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen
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Die
vorliegende Erfindung wird nun im Detail unter Bezugnahme auf einige
bevorzugte Ausführungsformen
davon sowie wie in den beigefügten Zeichnungen
veranschaulicht beschrieben. In der nachfolgenden Beschreibung werden
zahlreiche spezielle Details wiedergegeben, um ein gründliches Verständnis der
vorliegenden Erfindung zu liefern. Dem Fachmann wird jedoch klar
sei, daß die
vorliegende Erfindung ausgeführt
werden kann ohne einige oder aller dieser spezifischen Details.
In anderen Fällen
werden gutbekannte Prozeßschritte
nicht im einzelnen beschrieben, um die vorliegende Erfindung nicht
unnötig
zu verschleiern.
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Die
vorliegende Erfindung stellt eine Ablationsvorrichtung bereit, welche
zum Ablatieren von Geweben im Inneren der Kavität eines Organs (oder eines
Ductus) in der Lage ist. Speziell stellt die vorliegende Erfindung
eine Ablationsvorrichtung zur Verfügung, die zum Erzeugen von
Läsionen
entlang einer Innenwand eines Organs in der Lage ist. Die Ablationsvorrichtung
schließt
im allgemeinen eine ablative Energiequelle, einen Abstimmstumpf
sowie eine ablative Energiezufuhrvorrichtung ein, die mit der ablativen
Energiequelle gekoppelt ist. Die ablative Energiezufuhrvorrichtung
ist aufgebaut zum Liefern von ablativer Energie, die ausreichend
stark ist, um eine Gewebeablation zu verursachen. Die ablative Energiezufuhrvorrichtung
schließt
im allgemeinen eine abgewinkelte Komponente ein, die verwendet wird, um
die Vorrichtung im Inneren des Organs zu positionieren, nachdem
die Vorrichtung durch die Wand des Organs eingeführt worden ist. In einer Ausführungsform
wird eine Sonde (oder Einführelement), die
ein zum Durchstoß durch
eine Wand eines Organs angepaßtes
Durchstoßende
aufweist, verwendet, um das Insertieren (bzw. Einführen) der
Vorrichtung durch die Wand des Organs zu unterstützen. In einer anderen Ausführungsform
ist die Vorrichtung selbst so aufgebaut, daß sie ein Durchstoßende aufweist,
welches zum Durchstoßen
durch eine Wand eines Organs angepaßt ist.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung schließt die Ablationsvorrichtung eine
Sonde und ein Ablationswerkzeug ein. Das Ablationswerkzeug, welches
eine Antenne, eine dielektrische Einfassung und eine mit der Antenne
gekoppelten Übertragungsleitung
einschließt,
ist angepaßt, um
durch die Sonde zum Einführen
in das Innere einer Kavität
im Organ getragen zu werden. Die Übertragungsleitung ist angeordnet
zum Liefern von elektromagnetischer Energie zur Antenne. Die Sonde
ist angepaßt,
in eine Körperkavität eingeführt zu werden und
ein Organ innerhalb der Körperkavität zu durchstoßen. Ferner
ist die Ablationsvorrichtung so angeordnet, daß, wenn die Antenne in der
Organkavität entfaltet
wird, die Antenne unter einem Winkel in Bezug auf die Längsachse
der Sonde liegt. In einigen Ausführungsformen
ist beim Entfalten die Antenne aufgebaut, um eine vorbestimmte Position
einzunehmen, die mit der Form und/oder der Winkelposition der zu
ablatierenden Wand im wesentlichen übereinstimmt.
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Anfangs
auf 1–3 Bezug nehmend wird eine Ablationsvorrichtung
gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung beschrieben. Diese Ausführungsform schließt die Ablationsvorrichtung,
allgemein mit 10 bezeichnet (in 3 veranschaulicht),
eine relativ dünne,
längliche
Sonde 12 (in 1 veranschaulicht) ein, die
in Kombination mit einem Ablationswerkzeug 24 (in 2 veranschaulicht) funktioniert. Die Sonde 12 weist
ein proximales Zugangsende 14 und ein gegenüberliegendes
distales Durchstoßende 16 auf,
das darauf angepaßt
ist, ein Organ 18 innerhalb einer Körperkavität 20 durchzustoßen. Die
Sonde 12 weist ebenso ein sich längs erstreckendes Lumen 22 auf,
welches passend groß ist
zum Aufnehmen des Ablationswerkzeugs 24 dadurch. Das Ablationswerkzeug 24 schließt eine Übertragungsleitung 28 ein,
die eine Antennenvorrichtung 30 an ihrem distalen Ende
sowie eine dielektrische Einfassung trägt. Die Antennenvorrichtung 30 ist
aufgebaut, um ein ausreichend starkes elektrisches Feld zu erzeugen, um
eine Gewebeablation zu verursachen. Ein proximales Ende 42 der Übertragungsleitung 28 ist
an eine Energiequelle (nicht gezeigt) gekoppelt.
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Die
Antennenvorrichtung 30 mit einer dielektrischen Einfassung
(nicht gezeigt) und die Übertragungsleitung 28 sind
so groß,
daß sie
durch das Lumen 22 gleitend sind, während die längliche Sonde 12 in
einer Wand 35 des Organs 18 positioniert ist.
So kann das Ablationswerkzeug 24 innerhalb der Sonde 12 vorrücken, bis
die Antennenvorrichtung 30 in eine Kavität innerhalb
des Organs 18 bei einer Position über das Durchstoßende 16 der
Sonde 12 hinaus bewegt wird. Wie in 3B gezeigt
ist das Ablationswerkzeug so aufgebaut, daß, wenn es sich über das Durchstoßende 16 der
Sonde 12 hinaus erstreckt, die Antenne 30 bei
einem Winkel 38 in Bezug auf die Längsachse 40 der Sonde 12 (die
Achse, die vom proximalen Ende 14 der Sonde genommen wird) liegt.
In vielen Ausführungsformen
ist der Winkel 38 so angeordnet, daß, wenn die Antennenvorrichtung 30 in
der Organkavität
entfaltet wird, die Antennenvorrichtung 30 eine vorbestimmte
Winkelposition einnimmt, die mit der Form und/oder der Winkelposition der
zu ablatierenden Wand übereinstimmt.
Als Beispiel kann eine Winkelposition verwendet werden, die die
Antennenvorrichtung im wesentlichen parallel zur Kavitätswand bringt.
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Folglich
wird eine Ablationsvorrichtung bereitgestellt, die eine dünne längliche
Sonde als einem Entfaltungsmechanismus verwendet, um eine Antennenvorrichtung
innerhalb eines zur Ablation vorgesehenen Organs zu positionieren.
Sobald die Sonde in einer Wand des Organs positioniert ist, werden
die Antennenvorrichtung und die Übertragungsleitung durch
den Durchgang der Sonde als einer Einheit eingeführt, bis die Antennenvorrichtung
im Inneren der Kavität
des Organs positioniert ist. Anschließend wird von der Antennenvorrichtung
ein elektromagnetisches Feld emittiert, das ausreichend stark ist,
um eine Gewebeablation zu verursachen. Diese Anordnung ist besonders
vorteilhaft, wenn die zur Ablation vorgesehenen Flächen entlang
der Außenwand
des Organs Behinderungen aufweisen. Zum Beispiel kann die Ablationsvorrichtung
verwendet werden, um Fettschichten oder Venen zu umgehen oder darum herum
zu navigieren, welche die epicardiale Oberfläche (z.B. die Außenwand)
des Herzens umgeben. Zusätzlich
erlaubt die Winkelkomponente der Ablationsvorrichtung ein präzises Positionieren
und Einbringen der Anten nenvorrichtung bei spezifischen Stellen
innerhalb der Kavität
eines Körperorgans.
Als einem Ergebnis kann die Ablationsenergie zu dem für die Ablation
vorgesehenen Gewebe hin genau übertragen
werden.
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Auf 3A und 3B Bezug
nehmend schließt
die längliche
Sonde 12 eine steife Nadel 43 ein, die einen länglichen
nadelförmigen
Schaft 44 aufweist, der darauf angepaßt ist, durch das Organ 18 bei
seinem distalen Durchstoßende 16 durchzustoßen. Zum
Beispiel kann das distale Durchstoßende 16 die Form
einer herkömmlichen
abgeschrägten spitzen
Nadel oder einer abgeschrägten,
punktförmig abgekanteten
Nadel annehmen, die beide eine scharfe Schneidkante bilden. Das
Lumen 22 erstreckt sich längs durch den nadelförmigen Schaft 44 und
schließt
eine proximale Zugangsöffnung 46 und eine
gegenüberliegende
distale Durchstoßöffnung 47 an
dem distalen Durchstoßende 16 davon
ein. Wie gezeigt ist am proximalen Ende des nadelförmigen Schafts 44 ein
Griff 50 angeordnet, um das Einführen und das Herausziehen der
Antennenvorrichtung 30 in die proximale Zugangsöffnung 46 des
Lumens 22 hinein und daraus heraus erleichternd zu unterstützen.
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Im
allgemeinen ist der nadelförmige
Schaft 44 ein dünnwandiges
steifes Röhrchen,
das einen Außendurchmesser
von etwa weniger als etwa 3 mm und ein Innendurchmesser von etwa
weniger als 1,5 mm aufweist. Zusätzlich
können
eine Wanddicke im Bereich von zwischen etwa 0,003 Zoll bis etwa
0,007 Zoll und ein Lumendurchmesser (Innendurchmesser) im Bereich
von etwa 0,040 Zoll bis etwa 0,060 Zoll verwendet werden. In der
gezeigten Ausführungsform
ist die Wanddicke etwa 0,005 Zoll, und der Lumendurchmesser ist
etwa 0,050 Zoll. Die relativ geringe Durchmessergröße ist zur
Verwendung in sehr gefäßreichen
Organen wie dem Herzen besonders geeignet, um im Gefäßbereich
den Einstoß durchmesser
und somit die Gefahr des Blutens zu minimieren. Es wird klar, daß die vorliegende
Erfindung verwendet werden kann, um genauso gut Gewebe anderer Organe
und insbesondere die Innenwandungen anderer Organe zu ablatieren.
Ferner kann der Nadelschaft aus irgendeinem geeigneten Material gebildet
sein, das steif und biokompatibel ist. Zum Beispiel kann rostfreier
Stahl verwendet werden. Ferner sollte angemerkt werden, daß die Größenangaben
keine Begrenzung sind, und daß die
Größen je nach
speziellem Bedarf von jeder Vorrichtung variieren können.
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In
den meisten Ausführungsformen
wird die Sonde zuerst durch die Haut oder eine Körperkavität und dann zum Zielorgan oder
-gewebe hinein positioniert. Je nach Tiefe des Durchstoßes kann
die Wand des penetrierten Organs, die den nadelförmigen Schaft umgibt, genutzt
werden, um die Sonde während
der Gewebeablation vertikal und seitlich zu positionieren (und zu
stützen).
Auf 3A und 3B Bezug
nehmend kann die Antennenvorrichtung 30 in die Organkavität vorrücken, sobald
die Sonde 12 an der Zielpenetrationsstelle passend positioniert
und gehalten wird und insbesondere sobald das distale Durchstoßende 16 des
nadelförmigen
Schafts 44 an der passend ausgewählten Tiefe (wie derjenigen,
die in 3A und 3B gezeigt
ist) eingesetzt ist.
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In
einigen Ausführungsformen
sind die Sonde 12 und das Ablationswerkzeug 24 als
eine integrale Einheit gebildet, worin die Antennenvorrichtung 30 in
Position gebracht wird, indem das Ablationswerkzeug 24 mit
einer dielektrischen Einfassung (nicht gezeigt) durch die Sonde
von einer ersten vorbestimmten Position zu einer zweiten vorbestimmten
Position vorgerückt
wird. Zum Beispiel kann ein Griff, der mechanisch mit dem Ablationswerkzeug 24 verbunden ist,
verwendet werden, um die gleitende Bewegung des Antennenwerkzeugs 24 durch
die Sonde 12 zu steuern. So ist die erste vorbestimmte
Position so ausgestaltet, daß die Antennenvorrichtung
nicht in der vorgerückten
Position eingesetzt ist (wie in 3A gezeigt),
und die zweite vorbestimmte Position ist so ausgestaltet, daß die Antennenvorrichtung 30 in
einer entfalteten Position (wie in 3B gezeigt)
eingesetzt ist. In anderen Ausführungsformen sind
die Sonde 12 und das Ablationswerkzeug 24 getrennte
Elemente, und deshalb wird das Ablationswerkzeug 24 mit
einer dielektrischen Einfassung (nicht gezeigt) in die Sonde 12 eingeführt, nachdem die
Sonde 12 im Zielbereich des Organs 18 positioniert worden
ist. Nachdem das Ablationswerkzeug 24 in die Sonde 12 eingeführt worden
ist, kann die Antennenvorrichtung 30 von der nicht vorgerückten Position
(wie in 3A gezeigt) zu der entfalteten
Position (wie in 3B gezeigt) vorgerückt werden.
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Während des
Entfaltens wird das Ablationswerkzeug 24 durch den Griff 50 und
durch das Lumen 22 bewegt. Wie am besten in 3A und 3B gezeigt,
werden die Antennenvorrichtung 30 und die damit verbundene Übertragungsleitung 28 längs durch
das Lumen 22 des nadelförmigen Schafts 44 bis
zum distalen Durchstoßende 16 davon vorgerückt. Nach
dem anschließenden
Vorrücken kann
die Antennenvorrichtung 30 gehandhabt werden, um sich durch
die Durchstoßöffnung 47 des
Einführdurchgangs 22 und
in das Innere der Kavität
des Organs 18 zu erstrecken. Ein solches Vorrücken gestattet
es, daß die
Antennenvorrichtung 30 eine vorbestimmte Position einnimmt,
mit einem Winkel 38 in Bezug auf die Längsachse 40 der Sonde 12.
Wie gezeigt liegt die vorbestimmte Position in einer Richtung zur
Innenwand des Organs 18 hin und im wesentlichen parallel
zum Gewebe, das zur Ablation vorgesehen ist. In einer Ausführungsform
ist die Antennenvorrichtung angeordnet, um sich in die Winkelposition
während
des Vorrückens
des Antennenwerkzeugs durch die Sonde zu bewegen. In einer anderen Ausführungsform
ist die Antennenvorrichtung so angeordnet, um sich nach dem Vorrücken des
Antennenwerkzeugs durch die Sonde in die Winkelposition zu bewegen.
Entfaltungstechniken werden unten genauer diskutiert.
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Wie
in 3A und 3B gezeigt
durchstößt die Sonde 12 das
Organ 18 senkrecht, und die Antennenvorrichtung 30 ist
um etwa 90 Grad gegenüber
der Längsachse 40 der
Sonde 12 positioniert. Es ist jedoch in Betracht zu ziehen,
daß diese
Position nicht immer möglich
ist, weil der Zugang zu einigen Organen besonders schwierig ist,
und deshalb kann die Sonde 12 bei verschiedenen Winkeln
in die Wand des Organs 18 eingeführt werden. Folglich kann die
vorliegende Erfindung so ausgestaltet sein, daß ein Bereich von Winkelpositionen
bereitgestellt wird, um mit der Form und/oder der Winkelposition der
zu ablatierenden Wand übereinzustimmen.
Zum Beispiel kann eine Antennenvorrichtungsposition mit einem Winkel
im Bereich zwischen etwa 45 Grad bis etwa 135 Grad verwendet werden.
Um dies zu veranschaulichen zeigt 4A eine
Antennenvorrichtung 30 in einer spitzen Winkelposition
mit einem Winkel 38 von etwa 60 Grad in Bezug auf die Längsachse 40,
und 4B zeigt die Antennenvorrichtung 30 in einer
stumpfen Winkelposition mit einem Winkel 38 von etwa 120
Grad in Bezug auf die Längsachse 40. Diese
Winkelpositionen sind wie dicke Parameter, um sicherzustellen, daß die Antennenvorrichtung
gut positioniert ist in einer Richtung zum für die Ablation vorgesehenen
Gewebe hin. Ferner sollte angemerkt werden, daß, obgleich nur drei Winkel
gezeigt worden sind, dies keine Begrenzung ist, und daß andere Winkel
verwendet werden können.
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Nun
werden mehrere Ausführungsformen
im Detail beschrieben, die mit der angewinkelten Positionierung
und der Entfaltung der Antennenvorrichtung verbunden sind. Es sollte
jedoch klar sein, daß die vorliegende
Erfindung in vielen anderen spezifischen Formen ausgeführt werden
kann, ohne sich vom Umfang der Erfindung wie in den Ansprüchen definiert
zu entfernen.
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In
einer Ausführungsform
kann die Ablationsvorrichtung ein Vorspannelement einschließen, das
speziell geformt und gestaltet ist, um die Antennenvorrichtung in
eine vorbestimmte gebogene Position zu zwingen. Das heißt, das
Vorspannelement weist eine vorbestimmte Form auf, die der Winkelposition
der Antennenvorrichtung entspricht. Sobald die Antennenvorrichtung
in die Kavität
des Organs vorgerückt
wird, bewegt sich das Vorspannelement, um seine vorbestimmte Form
anzunehmen, und so bewegt sich die Antennenvorrichtung in die vorbestimmte
gebogene Position. Das Vorspannelement besteht im allgemeinen aus
einem oder mehreren vorgeformten elastischen oder federartigen Streifen oder
Stangen, die sich durch die Ablationsanordnung im Bereich der Antennenvorrichtung
erstrecken. Die Streifen oder Stangen können gebildet sein, um eine kreisförmige, eine
rechteckige oder eine andere Querschnittsform anzunehmen. Zum Beispiel
können
rostfreie Stähle,
Kunststoffe und Formerneuerungsmetalle verwendet werden.
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In
einer Ausführung
dieser Ausführungsform ist
das federähnliche
Material ein Formerinnerungsmetall wie NiCi (Nitinol). Nitinol ist
ein superelastisches Material, das typischerweise ausgezeichnete Flexibilität und beim
Verbiegen eine ungewöhnliche präzise Richtungspräferenz zeigt.
Wenn die Antennenvorrichtung innerhalb der Kavität eines Organs positioniert
wird, befähigt
folglich der Nitinolstreifen die Antennenvorrichtung, mit der Innenwand
des Organs konform zu gehen. Wenn die Antennenvorrichtung aus dem
Organ herausgezogen wird, erleichtert der Nitinolstreifen ein Geradestrecken,
um die Entfernung durch die Sonde zu ermöglichen.
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In
einer anderen Ausführungsform
kann die Vorrichtung ein Lenksystem einschließen, zum Verbiegen der Antennenvorrichtung
in eine vorbestimmte gebogene Position. Das Lenksystem schließt im allgemeinen
einen oder mehrere Draht bzw. Drähte ein,
der bzw. die sich durch die Ablationsanordnung erstreckt bzw. erstrecken.
Die Drähte
werden verwendet, um die Antennenvorrichtung aus einer ungebogenen
Position zu einer gebogenen Position zu ziehen, was zu einem kontrollierten,
vorbestimmten Verbiegen an der Antennenvorrichtung führt. Die Ziehdrähte werden
im allgemeinen an Ankern befestigt, die beim proximalen Ende der
Antennenvorrichtung angeordnet sind (daran befestigt sind). Bei
dieser Art der Anordnung kann ein Lenkelement, das sich auf dem
Griff 50 befindet, verwendet werden, um an den Drähten zu
ziehen, um das Biegen zu erleichtern. Die tatsächliche Position des Griffs
kann jedoch variieren je nach speziellen Bedürfnissen jeder Ablationsvorrichtung.
Lenksysteme sind im Stand der Technik gut bekannt und werden der
Kürze wegen nicht
genauer diskutiert.
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In
einer anderen Ausführungsform
kann der nadelförmige
Schaft der Sonde vorgebogen oder gekrümmt sein, um die Antennenvorrichtung
zu ihrer vorgerückten
Position zu führen.
Auf 5 Bezug nehmend schließt der nadelförmige Schaft 44 der Sonde 12 einen
gebogenen Abschnitt 55 ein, der die Position der Antennenvorrichtung 30 auf
eine gegenüber
der Achse 40 des proximalen Endes 14 der Sonde 12 abgeschrägte Weise
umlenkt. Indem das distale Ende der Antennenvorrichtung 30 die
gebogene Wand 55 des Einführdurchgangs kontaktiert, wird
die Antennenvorrichtung 30 zur distalen Durchstoßöffnung 47 hin
sowie in die Kavität
des Organs 18 bei einem Winkel 38 relativ zur
Achse 40 gezwungen. Obgleich die Sonde mit einem im wesentlichen
rechten Winkel gezeigt ist, sollte angemerkt werden, daß der Winkel
des gebogenen Abschnitts je nach den spezifischen Erfordernissen von
jeder Ablationsvorrichtung variieren kann. Der Winkel 38 kann
zum Beispiel auch so aufgebaut sein, daß er spitz oder stumpf (wie in 4A und 4B)
in Bezug auf die Längsachse 40 ist.
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Auf 2 und 3 zurückkehrend
ist das Ablationswerkzeug 24 mit einer flexiblen Übertragungsleitung 28,
einer dielektrischen Einfassung (nicht gezeigt) und einer Antennenvorrichtung 30,
die mit dem distalen Ende der Übertragungsleitung 28 verbunden ist,
veranschaulicht. Die Übertragungsleitung 28 ist zum
Einführen
in die Sonde 12 angepaßt
und zur Betätigung
und/oder Leistungszufuhr der Antennenvorrichtung 30 gestaltet.
In Mikrowellenvorrichtungen wird typischerweise eine Koaxialübertragungsleitung verwendet,
und deshalb schließt
die Übertragungsleitung 28 einen
inneren Leiter 31, einen äußeren Leiter 32 und
ein zwischen den inneren und äußeren Leitern 31, 32 angeordnetes,
dielektrisches Material 33 ein. Ferner ist beim proximalen
Ende der Übertragungsleitung 28 ein
elektrischer Verbinder 42 darauf angepaßt, die Übertragungsleitung 28 und
deshalb die Antennenvorrichtung 30 mit der Energiequelle (nicht
gezeigt) zu koppeln. Die Übertragungsleitung 28 kann
auch ein flexibles äußeres Rohr
(nicht gezeigt) einschließen,
um Steifigkeit hinzuzufügen
und dem äußeren Leiter 32 Schutz
zu verleihen. Zum Beispiel kann das flexible äußere Rohr aus irgendeinem geeigneten
Material wie Polyolefinen, Fluorpolymeren oder Polyvinylidinfluorid
von medizinischem Qualitätsgrad
gefertigt sein.
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Wie
in 2B–D
gezeigt schließt
die Antennenvorrichtung 30, die ebenfalls auf das Einführen in die
Sonde 12 angepaßt
ist, im allgemeinen einen Antennendraht 36 ein, mit einem
proximalen Ende, das direkt oder indirekt mit dem inneren Leiter 31 der Übertragungsleitung 28 gekoppelt
ist. Eine direkte Verbindung zwischen dem Antennendraht 36 und dem
inneren Leiter 31 kann auf irgendeine geeignete Weise gemacht
werden, wie Weichlöten,
Hartlöten, Ultraschall-
oder Laserschweißen
oder adhäsives Bondieren.
Wie detaillierter unten beschrieben kann es in einigen Ausführungen
erwünscht
sein, die Antenne mit dem inneren Leiter direkt zu verbinden durch
eine passive Komponente, um eine bessere Widerstandsabstimmung zwischen
der Antennenvorrichtung und der Übertragungsleitung
bereitzustellen.
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In
einer anderen Ausführungsform
kann die Antennenvorrichtung 30 aus der Übertragungsleitung 28 selbst
integral gebildet sein. Dies ist vom Herstellungstandpunkt aus typischerweise
schwieriger, weist jedoch den Vorteil des Bildens einer rauheren Verbindung
zwischen der Antennenvorrichtung und der Übertragungsleitung auf. Diese
Gestaltung wird im allgemeinen gebildet durch Entfernen des äußeren Leiters 32 entlang
eines Abschnitts der Koaxialübertragungsleitung 28.
Dieser exponierte Abschnitt des Mediums des dielektrischen Materials 33 und des
darin eingebetteten inneren Leiters 31 definiert die Antennenvorrichtung 30,
die dazu befähigt,
daß im
wesentlichen radial senkrecht zum inneren Leiter 31 das
elektromagnetische Feld abgestrahlt wird. Bei dieser Art der Antennenanordnung
sind die elektrische Impedanz zwischen der Antennenvorrichtung 30 und
der Übertragungsleitung 28 im
wesentlichen dieselben. Als einem Ergebnis ist die reflektierte
Leistung, die durch die geringe Impedanzfehlanpassung verursacht
wird, ebenfalls im wesentlichen gering, was die Energiekopplung
zwischen der Antenne und dem Zielgewebe optimiert.
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Der
Antennendraht 36 wird aus einem leitfähigen Material gebildet. Zum
Beispiel kann eine Stahlfeder, Berylliumkupfer oder Silber-plattiertes Kupfer
verwendet werden. Ferner kann der Durchmesser des Antennendrahts 36 bis
zu einem gewissen Grad variieren, basierend auf der speziellen Anwendung
der Ablati onsvorrichtung und der Art des gewählten Materials. Zum Beispiel
in Koronaranwendungen unter Verwendung einer Antenne vom Monopol-Typ
funktionieren Drahtdurchmesser zwischen etwa 0,005 Zoll bis etwa
0,020 Zoll gut. Bei der veranschaulichten Ausführungsform beträgt der Durchmesser
der Antenne etwa 0,013 Zoll.
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In
einer alternativen Ausführungsform
kann der Antennendraht 36 aus einem Formerinnerungsmetall
wie NiTi (Nitinol) gebildet sein. Wie erwähnt ist Nitinol ein superelastisches
Material, das typischerweise eine ausgezeichnete Flexibilität und beim
Verbiegen eine ungewöhnlich
genaue Richtungspräferenz
zeigt. Wenn die Antennenvorrichtung 30 innerhalb der Kavität eines
Organs positioniert wird, befähigt
folglich der Antennendraht 36 die Antennenvorrichtung 30 dazu,
mit der Innenwand des Organs konform zu gehen. Wenn die Antennenvorrichtung 30 aus
dem Organ herausgezogen wird, erleichtert auf ähnliche Weise der Antennendraht 36 das
Geradeziehen, um das Entfernen durch die Sonde 12 zu ermöglichen.
Es sollte jedoch angemerkt werden, daß die elektrische Leitfähigkeit
des Nitinols nicht sehr gut ist, und als ein Ergebnis kann Nitinol
beträchtlich
erhitzen, wenn Leistung (z.B. Mikrowellen) appliziert wird. In einer
Ausführung
ist deshalb eine Schicht eines guten leitenden Materials über dem
Nitinol angeordnet. Zum Beispiel kann eine Silberplattierung oder -abscheidung
verwendet werden. Die Dicke des gut leitenden Materials kann zwischen
etwa 0,00008 bis etwa 0,001 Zoll variieren, je nach Leitfähigkeit
des ausgewählten
Materials.
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Die
Länge der
durch das Ablationsinstrument erzeugten ablativen Energie stimmt
grob mit der Länge
der Antennenvorrichtung 30 überein. Als einer Folge können Ablationsvorrichtungen
mit spezifischen Ablationseigenschaften hergestellt werden, indem
Ablationsvorrichtungen mit verschiedenen Antennenlängen gebaut
werden. Zum Beispiel kann bei Koronaranwendungen eine Antennen länge zwischen etwa
20 mm und etwa 50 mm und insbesondere etwa 30 mm verwendet werden.
In einigen Anwendungen kann die Sonde verwendet werden, um ein Meßwerkzeug
einzuführen,
das darauf angepaßt
ist, den für eine
spezielle Behandlung erforderlichen, ablativen Läsionsabstand zu messen. Je
nach Messung kann die Länge
der Antennenvorrichtung ausgewählt
werden. In einigen Koronaranwendungen kann zum Beispiel das Werkzeug
verwendet werden, um den Abstand zwischen der Mitralklappe und den
Lungenvenen zu messen.
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Wie
gezeigt ist der Antennendraht 36 ein Monopol, der durch
einen Längsdraht
gebildet ist, der sich distal vom inneren Leiter 31 aus
erstreckt. Es sollte jedoch klar sein, daß eine große Vielzahl anderer Antennenstrukturen
genauso gut verwendet werden können.
Zum Beispiel funktionieren Monopole mit ungleichförmigem Querschnitt,
helikale Spulen, flache Leiterplattenantennen und dergleichen ebenfalls
gut. Es sollte zudem klar sein, daß sich längserstreckende Antennen kein
Erfordernis sind und daß andere
Formen und Anordnungen verwendet werden können. Zum Beispiel kann die
Antenne aufgebaut sein, um mit der Form des zu ablatierenden Gewebes oder
mit der Form eines vorbestimmten Ablativmusters zum Bilden von geformten
Läsionen
konform zu gehen.
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Ferner
ist der Antennendraht 36 im allgemeinen durch eine Antenneneinfassung 37 verkapselt. Die
Antenneneinfassung 37 wird typischerweise verwendet, um
entlang der Antennenvorrichtung 30 ein gleichförmiges Abstrahlmuster
zu erhalten und eine hohe Konzentration an elektromagnetischem Feld
zu beseitigen, die vorkommt, wenn ein freigelegtes Teil des Antennendrahts
sich in direktem Kontakt mit dem zu ablatierenden Gewebe befindet.
Eine hohe Feldkonzentration kann bei dem zu ablatierenden Gewebe
eine hohe Oberflächentemperatur
bilden, was nicht erwünscht
ist, insbesondere für
Herzanwendungen. Die Antenneneinfassung 37 kann aus irgendeinem
dielektrischen Material mit niedriger Wasserabsorption und niedrigem
dielektrischem Tangensverlust gebildet sein, wie Teflon oder Polyethylen.
Wie unten detaillierter beschrieben kann es in einigen Anwendungen
erwünscht
sein, die Dicke der Antenneneinfassung 37 einzustellen,
um eine bessere Impedanzanpassung zwischen der Antennenvorrichtung 30 und
dem zur Ablation beabsichtigten Gewebe bereitzustellen. Obgleich
ein Freiliegen des Antennendrahts typischerweise wegen der hohen
Feldkonzentration nicht erfolgt, sollte angemerkt werden, daß das die
Antenneneinfassung 37 bildende dielektrische Material entfernt
werden kann, um eine exponierte metallische Antenne zu bilden.
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Wie
in 3B gezeigt ist der äußere Leiter 32 mit
einem distalen Abschnitt 39 gebildet, der über das
Durchstoßende 16 der
Sonde 12 hinausgehend exponiert ist, wenn die Antennenvorrichtung 30 sich in
ihrer Vorrückposition
befindet. Während
nicht beabsichtigt ist, an eine Theorie gebunden zu sein, wird allgemein
angenommen, daß das
abgestrahlte Feld dazu neigt, stärker
entlang der Antennenvorrichtung 30 begrenzt zu sein, wenn
das distale Ende des äußeren Leiters 32 sich
in der Organkavität
erstreckt und zum umgebenden Medium hin exponiert ist. Zum Beispiel
funktioniert ein exponierter äußerer Leiter mit
einer Länge
von etwa 1 mm bis etwa 2 mm gut. Obgleich der äußere Leiter exponiert gezeigt
und beschrieben ist, sollte klar sein, daß dies keine Beschränkung darstellt,
und daß die
Ablationsanordnung mit oder ohne exponiertem äußeren Leiter gemacht werden
kann.
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In
einer Ausführungsform
sind die Antennenvorrichtung und der äußere Leiter von einer Schicht eines
dielektrischen Materials bedeckt. Die Schicht des dielektrischen
Materials verhilft da zu, die hohe Konzentration von elektromagnetischem
Feld zu entfernen, die durch den unbedeckten distalen Abschnitt des äußeren Leiters
erzeugt wird. Dieser Aufbau ist für Herzanwendungen besser geeignet,
weil die Hochfeldkonzentration potentiell ein Koagulum oder eine
Karbonisierung erzeugen kann, was einen Embolieanfall auslösen kann.
Wie in 6A und 6B gezeigt
schließt
das Ablationswerkzeug 24 eine Schutzhülle 45 ein, die die äußere Peripherie
der Antennenvorrichtung 30 und einen Abschnitt des äußeren Leiters 32 der Übertragungsleitung 28 umgibt. Speziell
ist die Schutzhülle 45 so
aufgebaut, daß sie mindestens
einen Abschnitt des exponierten distalen Abschnitts 39 des äußeren Leiters 32 und
der Antenneneinfassung 37 bedeckt. Wie gezeigt kann die Schutzhülle auch
das distale Ende der Antenneneinfassung 37 bedecken. Die
Schutzhülle
kann zum Beispiel aus irgendeinem dielektrischen Material wie Teflon
(PTFE), FEP, Silikon und dergleichen gebildet sein.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist die Ablationsanordnung so angeordnet,
daß elektromagnetische
Energie im Mikrowellenfrequenzbereich übertragen wird. Wenn Mikrowellenenergie
zur Gewebeablation verwendet wird, liegen optimale Frequenzen im
allgemeinen in der Nähe
der optimalen Frequenz zum Erhitzen von Wasser. Zum Beispiel funktionieren
Frequenzen im Bereich von ungefähr
800 MHz bis 6 GHz gut. Gegenwärtig
sind die Frequenzen, welche von der U.S. FCC (Federal Communication
Commission) zum experimentellen klinischen Arbeiten zugelassen sind, 915
MHz und 2,45 GHz. Deshalb kann eine Leistungszufuhr mit der Kapazität, um Mikrowellenenergie
bei Frequenzen in der Nähe
von 2,45 GHz zu erzeugen, gewählt
werden. Die Leistungszufuhr schließt im allgemeinen einen Mikrowellengenerator ein,
der irgendeine herkömmliche
Form annehmen kann. Zum Zeitpunkt des Erstellens dieser Unterlage sind
Feststoff-Mikrowellengeneratoren
im Bereich von 1–3
GHz teuer. Deshalb wird ein herkömmliches Magnetron
des Typs, der gewöhnlich
in Mikrowellenöfen
verwendet wird, als Generator verwendet. Es sollte jedoch klar sein,
daß stattdessen
irgendeine andere geeignete Mikrowellenleistungsquelle eingesetzt
werden könnte,
und daß die
erläuterten
Konzepte bei anderen Frequenzen wie etwa 434 MHz, 915 MHz oder 5,8
GHz (ISM-Band) angewandt werden können.
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Eine
häufige
Befürchtung
bei der Behandlung von Mikrowellenenergie ist die Impedanzanpassung
der Antenne und der verschiedenen Übertragungsleitungskomponenten
mit der Leistungsquelle. Eine Impedanzfehlanpassung führt zur
Reflektion eines Anteils der ursprünglichen Leistung zurück zum Generator,
was zu einer Verringerung der Gesamteffizienz führt. Es ist wünschenswert,
die Impedanz der Übertragungsleitung 28 und
der Antennenvorrichtung 30 mit der Impedanz des Generators,
die typischerweise fünfzig
Ohm beträgt,
abzustimmen.
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Die Übertragungsleitung 28 wird
deshalb durch eine herkömmliche
fünfzig-Ohm-Koaxialausgestaltung
bereitgestellt, die zur Übertragung
von Mikrowellenenergie in Frequenzen im Bereich von etwa 400 bis
etwa 6.000 Megahertz geeignet ist. Wie in 2B gezeigt
schließt
die koaxiale Übertragungsleitung 28 einen
inneren Leiter 31 und einen konzentrischen äußeren Leiter 32 ein,
getrennt durch ein Medium eines dielektrischen Materials 33.
Der innere Leiter 31 wird aus einem Kern eines festen metallischen
Materials mit guter elektrischer Leitfähigkeit gebildet. Das dielektrische
Medium 33 wird aus einem halbsteifen dielektrischen Material
mit einem niedrigen Verlusttangens gebildet. Der äußere Leiter 32 wird
aus einer Geflechthülse
aus metallischen Drähten
gebildet, die eine Abschirmung und eine gute Flexibilität davon
bereitstellen.
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Um
die oben angegebenen Eigenschaften einer Ablationsanordnung mit
relativ geringem Durchmesser, verbunden mit einem Erhalt der Impedanzübereinstimmung,
zu erreichen, müssen
die Größe des inneren
Leiters
31 und des äußeren Leiters
32 sowie
die Größe, die
Form und das Material des Mediums des dielektrischen Materials sorgfältig ausgewählt werden.
Jede dieser Variablen, zusammen mit anderen, auf die Antennenvorrichtung
bezogenen Faktoren können
verwendet werden, um die Impedanz und die Energieübertragungseigenschaften
der Antennenvorrichtung einzustellen. Solche bevorzugten dielektrischen
Materialien schließen
mit Luft ausgegebenes TEFLON
TM ein, während die
inneren und äußeren Leiter
aus Silber oder Kupfer zusammengesetzt sind. Die Impedanz der Übertragungsleitung
kann bestimmt werden durch die Gleichung:
worin "b" der
Durchmesser des Mediums des dielektrischen Materials ist, "a" der Durchmesser des inneren Leiters
ist, und er die Dielektrizitätskonstante
des Mediums des dielektrischen Materials
33 ist. Es dürfte klar
sein, daß eine
charakteristische Impedanz, die sich von den fünfzig Ohm unterscheidet, ebenfalls verwendet
werden kann, um das Mikrowellen-Ablationssystem aufzubauen. Um gute
mechanische Eigenschaften des Koaxialkabel-Zusammenbaus zu erhalten, ist es ferner
wichtig, die Härte
oder Schmiedbarkeit des ausgewählten
Materials in Betracht zu ziehen.
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Wie
zuvor erläutert
ist es ebenfalls wichtig, die Impedanz der Antenne mit der Impedanz
der Übertragungsleitung
abzugleichen.
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Wie
Fachleuten gut bekannt ist, wird die Mikrowellenleistung zurück zum Generator
reflektiert, und die Gesamtabstrahleffizienz neigt dazu, stark unterhalb
der optimalen Leistungsfähigkeit
zu liegen, wenn die Impedanz nicht abgeglichen ist. Mehrere, mit
einer Abstimmung (z.B. einer Verbesserung oder Erhöhung der
Abstrahleffizienz) der Antennenvorrichtung im Zusammenhang stehende
Ausführungen werden
nun im Detail beschrieben.
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In
einer Ausführungsform
wird eine Impedanz-Abgleichvorrichtung bereitgestellt, um die Impedanz-Abgleichung
zwischen der Antennenvorrichtung und der Übertragungsleitung zu erleichtern.
Die Impedanz-Abgleichvorrichtung ist im allgemeinen in der Nähe der Verknüpfung zwischen
der Antenne und der Übertragungsleitung
vorgesehen. Meistens ist die Impedanz-Abgleichvorrichtung aufgebaut,
um die Antennenstruktur in Resonanz zu setzen zur Minimierung der
reflektierten Leistung und somit zur Erhöhung der Abstrahleffizienz
der Antennenstruktur. Bei einer Ausführung wird die Impedanz-Abgleichvorrichtung
bestimmt durch Verwendung eines Smith-Abacus-Modells. Die Impedanz-Abgleichvorrichtung
kann bestimmt werden durch Messung der Impedanz der Antenne mit
einem Netzwerkanalysator, Analysieren des gemessenen Werts mit einem Smith-Abacus-Diagramm,
und Auswahl der geeigneten Abgleichvorrichtung. Zum Beispiel kann
die Impedanz-Abgleichvorrichtung
irgendeine Kombination eines seriellen oder parallelen Kondensators,
Resistors, Induktors, einer Abstimmhülse oder einer Stichübertragungsleitung
sein. Ein Beispiel des Smith-Abacus-Modells ist beschrieben in der
Druckschrift David K. Cheng, "Field
and Wave Electromagnetics",
zweite Ausgabe, Addison-Wesley Publishing, 1989, die hier durch
Bezugnahme eingeschlossen wird.
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Wie
in 7 gezeigt schließt in einer anderen Ausführungsform
die Antennenvorrichtung 30 eine Abstimmhülse 63 ein
zum Verbes sern der Strahleffizienz der Antennenvorrichtung 30.
Die Abstimmhülse 63 ist
ein im Umfang segmentierter Abschnitt, der sich distal vom distalen
Ende 53 des äußeren Leiters 32 heraus
erstreckt. In einigen Ausführungsformen
ist die Abstimmhülse 63 integral
mit dem äußeren Leiter 32 gebildet,
und in anderen Ausführungsformen
ist die Abstimmhülse 63 an
den äußeren Leiter 32 gekoppelt.
Wie gezeigt ist die Abstimmhülse 63 im
allgemeinen auf einer Seite der Antennenvorrichtung 30 und
insbesondere auf der Seite, die dem Zielgewebe der Ablation am nächsten ist
(z.B. der Seite der abgewinkelten Komponente), positioniert.
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Die
Abstimmhülse 63 ist
ebenfalls so angeordnet, daß sie
die Antenneneinfassung 37 teilweise bedeckt oder umgibt.
Zum Beispiel kann die Abstimmhülse 63 etwa
25% bis etwa 50% des Umfangs der Antenneneinfassung 37 bedecken.
Ferner kann die Länge
L der Abstimmhülse 63 eingestellt
werden, um die Abstrahleffizienz der Antennenvorrichtung 30 weiter
zu verbessern. Zum Beispiel wird durch Erhöhen der Länge L weniger Leistung beim
Eingang der Antennenvorrichtung 30 reflektiert, und die
Abstrahleffizienz des Systems wird erhöht. Die Abstrahleffizienz der
Antennenvorrichtung 30 wird maximiert, wenn die Resonanzfrequenz
die gleiche ist wie das durch den Generator erzeugte elektromagnetische Signal
(z.B. 2,45 GHz).
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Wie
in 8 gezeigt schließt in einer anderen Ausführungsform
die Antennenvorrichtung 30 ein Paar Richtstäbe 65 ein
zum Verbessern der Abstrahleffizienz der Antennenvorrichtung 30.
Wie gezeigt sind die Richtstäbe 65 im
allgemeinen auf einer Seite der Antennenvorrichtung 30 und
insbesondere auf der Seite, die dem Zielgewebe zur Ablation am nächsten ist
(z.B. der Seite der abgewinkelten Komponente), positioniert. Die
Richtstäbe 65 sind
an der Peripherie der Antenneneinfassung 37 angeordnet und
können
irgendwo entlang der Länge
der Antennenvorrichtung 30 posi tioniert sein. Zum Beispiel kann
einer der Richtstäbe 65 in
der Nähe
des distalen Endes der Antennenvorrichtung 30 positioniert
sein, während
der andere Richtstab 65 in der Nähe des proximalen Endes der
Antennenvorrichtung 30 positioniert sein kann. Die Position
der Richtstäbe
kann eingestellt werden, um die Abstrahleffizienz der Antennenvorrichtung 30 weiter
zu verbessern. Die Richtstäbe
werden im allgemeinen aus einem geeigneten metallischen Material
wie Silber gebildet und können
auch aus irgendeinem Material gebildet sein, welches mit Silber
plattiert ist, zum Beispiel Silber-plattierter rostfreier Stahl
oder Silber-plattiertes Kupfer. Ferner kann die Größe (Länge und
Breite) der Richtstäbe 65 eingestellt
werden, um die Abstrahleffizienz der Antennenvorrichtung 30 weiter
zu verbessern. Es sollte gewürdigt
werden, daß ein
Paar Stäbe
keine Begrenzung darstellen, und daß ein einzelner Stab oder mehr
als ein Paar Stäbe
verwendet werden können.
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Ein
besonderer Vorteil der Verwendung von Mikrowelleenergie besteht
darin, daß die
Antennenvorrichtung nicht in Kontakt mit dem Zielgewebe zu stehen
braucht, um das Gewebe zu entfernen. Dieses Konzept gilt insbesondere
bei der Herzablation. Wenn zum Beispiel eine Mikrowellenantenne
im Atrium lokalisiert ist, begegnet das abgestrahlte elektromagnetische
Feld keiner Impedanzveränderung
zwischen dem Blut und dem Myocardium (weil die komplexe Dielektrizitätskonstante
dieser beiden Medien ähnlich
sind). Als einem Ergebnis erfolgt bei der Grenzfläche von
Blut zu Myocardium nahezu keine Reflektion, und ein beträchtlicher
Teil der Energie wird in das Gewebe eindringen, um die Ablation
zu erzeugen. Zudem verhilft zirkulierendes Blut zwischen der Antennenvorrichtung
und dem zu ablatierenden Gewebe, die Gewebeoberfläche abzukühlen. So
ist die Technik potentiell sicherer, weil sie weniger dazu neigt,
eine Koagulation und/oder Karbonisierung zu bilden. Zum Beispiel
kann ein Nicht- Kontaktabstand
von etwa 1 bis etwa 2 mm verwendet werden. Obgleich das Fehlen eines
Kontakts bestimmte Vorteile bringt, sollte ferner angemerkt werden,
daß dies
keine Einschränkung
darstellt, und daß die
Antennenvorrichtung und insbesondere die Antenneneinfassung in direktem
Kontakt mit dem zu ablatierenden Gewebe positioniert werden kann.
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Wie
dem Fachmann ferner gut bekannt ist es schwieriger, Gewebe zu ablatieren,
wenn die Antennenvorrichtung von Luft umgeben ist. Das heißt, es gibt
einen starken Unterschied in den physikalischen Eigenschaften (der
komplexen Dielektrizitätskonstante)
zwischen Gewebe und Luft. Deshalb ist in einer Ausführungsform
die umgebende Kavität
mit einer Flüssigkeit
gefüllt,
bevor das Gewebe ablatiert wird, wenn die Antennenvorrichtung das
zu ablatierende Gewebe nicht direkt berührt. Als einem Ergebnis des
Füllens
der Kavität
mit einer Flüssigkeit
kann eine bessere Ablation erzielt werden, die potentiell sicherer
ist, weil sie weniger zur Bildung einer Koagulation und/oder Karbonisierung
neigt. Zum Beispiel können
Flüssigkeiten
wie isotonische Salzlösung oder
destilliertes Wasser verwendet werden.
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Wie
in 9A und 9B gezeigt
ist in einigen Ausführungsformen
die Antennenvorrichtung 30 darauf angepaßt, elektromagnetische
Energie (z.B. Mikrowelle) in Richtungen zu liefern, die sich im
wesentlichen radial senkrecht zur Längsachse 51 des Antennendrahts 36 und
durch die Antenneneinfassung 37 erstrecken. Das heißt die Antennenvorrichtung 30 erzeugt
im allgemeinen ein radiales isotropes Abstrahlmuster 41,
bei dem die erzeugte Energie um ihr Volumen herum homogen verteilt
ist. Das durch die Antennenvorrichtung 30 erzeugte Abstrahlmuster 41 besitzt
zum Beispiel entlang der Antennenvorrichtung 30 eine elliptische
Form (wie in 9A gezeigt) und um ihre Breite
herum eine kreisrunde Form (wie in 9B gezeigt).
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Es
soll jedoch gewürdigt
werden, daß zum Erzeugen
einer besonderen Läsion
(z.B. tiefer, schmäler,
symmetrischer, asymmetrischer, speziell geformt, etc.) andere Ablationsmuster
erforderlich sein können.
Folglich kann die Antennenvorrichtung so angeordnet sein, daß andere
Ablationsmuster geliefert werden. Die Antennenvorrichtung kann zum Beispiel
so angeordnet sein, daß ein
zylindrisches Ablationsmuster gebildet wird, welches entlang der Länge der
Antenne gleichförmig
verteilt ist, ein Ablationsmuster, welches auf eine Seite der Antennenvorrichtung
gerichtet ist, ein Ablationsmuster, welches eine größere oder
eine geringere Energie am distalen Ende der Antennenvorrichtung
liefert, und/oder dergleichen. Einige Ausführungsformen, die mit dem Einstellen
des Ablationsmusters der Antennenvorrichtung zusammenhängen, werden
nun im Detail beschrieben.
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In
einer Ausführungsform
wird die Dicke der Antenneneinfassung entlang der Längslänge der
Antennenvorrichtung variiert, um das Abstrahlmuster des elektromagnetischen
Feldes einzustellen, damit während
der Ablation ein besseres Temperaturprofil erzeugt wird. Das heißt, die
Dicke der Antenneneinfassung kann verwendet werden, um die Feldeigenschaften
(z.B. die Form) des elektromagnetischen Feldes zu verbessern. Gemäß einer
allgemeinen Regel neigt eine dickere Einfassung dazu, zu einer Verringerung
der Abstrahleffizienz zu führen,
und umgekehrt neigt eine dünnere
Einfassung dazu, zu einer Erhöhung
der Abstrahleffizienz zu führen.
Somit kann durch Variieren der Dicke entlang der Antennenlänge die
Menge der an das Gewebe gelieferten Energie verändert werden. So kann die Dicke
variiert werden, um im zu ablatierenden Gewebe gefundenen Unterschiede
zu kompensieren. In einigen Fällen
kann die Antennenvorrichtung aufgebaut sein, um einen größeren Betrag
an Energie auf eine spezielle Fläche
zu liefern, und in anderen Fällen
kann die Antennenvorrichtung aufgebaut sein, um eine gleichförmigere
Energie entlang der Antennenlänge
zu liefern. Wenn zum Beispiel die gelieferte Energie am proximalen Ende
der Antenne größer ist
als die Energie am distalen Ende, dann kann die Dicke des dielektrischen Materials
am proximalen Ende zur Verringerung der Abstrahleffizienz erhöht werden
und somit ein gleichförmigeres
Abstrahlmuster entlang der Antenne bilden. Folglich kann im zu ablatierenden
Gewebe eine gleichförmigere
Aufwärmverteilung
erzeugt werden.
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Bei
einer in 10 gezeigten alternativen Ausführung dieser
Ausführungsform
schließt
die Antennenvorrichtung 30 eine Abstimmhülse 77 zum Veränderung
des Abstrahlmusters der Antennenvorrichtung 30 ein. Die
Abstimmhülse 77 ist
aus einem geeigneten dielektrischen Material gebildet und ist so angeordnet,
daß die
Dicke der Antenneneinfassung 37 erhöht wird. Zum Beispiel kann
die Abstimmhülse aus
demselben Material gebildet werden, welches zum Bilden der Antenneneinfassung
verwendet wurde. In einigen Ausführungsformen
ist die Abstimmhülse 77 integral
aus der Antenneneinfassung 37 gebildet, und in anderen
Ausführungsformen
ist die Abstimmhülse 77 an
die Antenneneinfassung 37 gekoppelt. Ferner ist die Abstimmhülse 77 um
die Peripherie der Antenneneinfassung 37 herum angeordnet und
kann irgendwo entlang der Länge
der Antennenvorrichtung 30 positioniert sein. Zum Beispiel
kann die Abstimmhülse
am proximalen Ende oder am distalen Ende der Antennenvorrichtung
sowie irgendwo zwischen den proximalen und distalen Enden der Antennenvorrichtung
positioniert sein. Es sollte klar sein, daß die Position und die Länge der
Abstimmhülse 77 eingestellt
werden kann, um das Abstrahlmuster der Antennenvorrichtung zu verändern. Obgleich die
Abstimmhülse
als die Antenneneinfassung umgebend gezeigt ist, sollte angemerkt
werden, daß sie auch
im Umfang segmentiert sein kann. Zudem sollte klar sein, daß eine einzelne
Hülse kei ne
Einschränkung
darstellt, und daß eine
Vielzahl von Hülsen
verwendet werden können.
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In
einigen Ausführungsformen
kann die Spitze des Antennendrahts exponiert sein, um die Feldeigenschaften
weiter zu verändern.
Eine exponierte Spitze erzeugt im allgemeinen in der Regel eine "Spitzenfeuerung", was dazu verwendet
werden kann, mehr Energie am distalen Ende der Antenne zu erzeugen.
In anderen Ausführungsformen
kann eine Abstimmhülse
verwendet werden, um das Abstrahlmuster der Antennenvorrichtung
zu verändern.
In anderen Ausführungsformen
können
Richtstäbe
verwendet werden, um das Abstrahlmuster der Antennenvorrichtung
zu verändern.
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In
einer in 11 gezeigten anderen Ausführungsform
schließt
die Antennenvorrichtung 30 einen Reflektor 71 ein,
der angeordnet ist, um einen Großteil des elektromagnetischen
Feldes auf eine Seite des Antennendrahts 36 und somit auf
eine Seite der Antennenvorrichtung 30 zu richten. In dieser
Ausführungsform
ist der Reflektor 71 seitlich zu einer ersten Seite des
Antennendrahts 36 positioniert und ist so aufgebaut, daß ein Teil
des elektromagnetischen Feldes, der zum Reflektor 71 hin übertragen
wird, umgelenkt wird zu einer zweiten Seite des Antennendrahts 36 gegenüber dem
Reflektor 71. Folglich wird ein resultierendes elektromagnetisches
Feld, das einen Teil des erzeugten sowie einen Teil des umgelenkten elektromagnetischen
Feldes einschließt,
in eine gewünschte
Richtung gerichtet, weg von der zweiten Seite des Antennendrahts 36.
Die gewünschte
Richtung liegt vorzugsweise in einer Richtung zum zu ablatierenden
Gewebe hin, und somit wird der Reflektor auf der Seite der Antennenvorrichtung
angeordnet, der der zur Ablation festgelegten Richtung gegenüberliegt.
Ferner ist der Reflektor im wesentlichen parallel zur Antenne angeordnet,
um eine bessere Steuerung des elektromagnetischen Feldes während der Ablation
bereitzustellen.
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Der
Reflektor ist im allgemeinen an den äußeren Leiter der Übertragungsleitung
gekoppelt. Das Verbinden des Reflektors mit dem äußeren Leiter dient zur besseren
Begrenzung des während
des Gebrauchs erzeugten elektromagnetischen Feldes. Das heißt, das
abgestrahlte Feld ist besser eingegrenzt entlang der Antenne – auf einer
Seite –,
wenn der Reflektor mit dem äußeren Leiter
der Übertragungsleitung
elektrisch verbunden ist. Die Verbindung zwischen dem Reflektor
und dem äußeren Leiter
kann auf irgendeine geeignete Weise erfolgen, wie Weichlöten, Hartlöten, Ultraschallschweißen oder
adhäsives
Bondieren. In anderen Ausführungsformen
kann der Reflektor aus dem äußeren Leiter
der Übertragungsleitung
selbst gebildet werden. Typischerweise ist dies vom Standpunkt der
Herstellung aus schwieriger, weist jedoch den Vorteil der Bildung
einer rauheren Verbindung zwischen dem Reflektor und dem äußeren Leiter
auf. In anderen Ausführungsformen werden
Metallisiertechniken angewendet, um eine reflektive Oberfläche auf
der Antenneneinfassung aufzubringen.
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Wie
jenen, die mit der Technik vertraut sind, klar werden kann, kann
während
der Ablation eine tiefere Durchdringung von biologischem Gewebe
erhalten werden, und das biologische Zielgewebe zur Ablation kann
ohne großes
Erhitzen von umgebendem Gewebe und/oder Blut entfernt werden, indem ein
konzentriertes und gerichtetes elektromagnetisches Feld gebildet
wird. Da die Abstrahlleistung im Blut nicht verloren geht, wird
ferner im allgemeinen weniger Leistung von der Leistungsquelle benötigt, und
im allgemeinen geht in der Übertragungsleitung weniger
Leistung verloren. Zudem kann diese Anordnung verwendet werden,
um lineare Läsionen
zu bilden, die präziser
sind.
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Ferner
setzt sich der Reflektor 71 typischerweise aus einem leitfähigen metallischen
Netz oder einer leitfähigen
metallischen Folie zusammen. Ein besonders geeignetes Material ist
Silber-plattiertes Kupfer. Eine andere geeignete Anordnung kann
ein Netz oder eine Folie aus rostfreiem Stahl sein, mit einer auf
der inneren Umfangsoberfläche
gebildeten Schicht aus Silber. Es sollte jedoch klar sein, daß diese
Materialien keine Beschränkung
darstellen. Ferner kann die tatsächliche
Dicke des Reflektors je nach gewähltem
speziellen Material variiert werden.
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Der
Reflektor 71 ist aufgebaut, daß er eine gekrümmte oder
Meniskusform aufweist (z.B. einen Halbmond), mit einem Bogenwinkel,
der sich zum Antennendraht 36 hin öffnet. Die Kelchung des Reflektors 71 zum
Antennendraht 36 hin dient zum besseren Eingrenzen des
elektromagnetischen Feldes, das während des Gebrauchs erzeugt
wird. Der Bogenwinkel wird typischerweise zwischen etwa 90° bis etwa
180° eingestellt.
Zum Beispiel funktioniert ein Bogenwinkel von etwa 120° gut. Ferner
ist gefunden worden, daß,
wenn der Bogenwinkel 90 größer als 180° ist, die Abstrahleffizienz
der Antennenanordnung stark abfällt.
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Nun
auf 12A und 12B Bezug
nehmend wird eine alternative Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung veranschaulicht, wobei der metallische nadelförmige Schaft 44 als
eine elektrische Verlängerung
des äußeren Leiters 32 verwendet wird.
In dieser Ausführungsform
schließt
der äußere Leiter 32 ein
Kontaktelement 60 ein, der am distalen Ende des äußeren Leiters 32 vorgesehen
ist. Das Kontaktelement 60 ist angeordnet, um den äußeren Leiter 32 mit
dem nadelförmigen
Schaft 44 zu koppeln, wenn das Ablationswerkzeug durch
die Sonde 12 bewegt wird, und insbesondere wenn das Ablationswerkzeug
seine entfaltete Position erreicht (wie in 12B gezeigt).
Ferner sind die distalen Ab schnitte der Übertragungsleitung 28 passend
dimensioniert so, daß nur
das Medium des dielektrischen Materials 33 und der innere
Leiter 31 im Lumen 22 des metallischen nadelförmigen Schafts 44 aufgenommen
sind. Das heißt,
ein distaler Abschnitt des äußeren Leiters 32 ist
so entfernt worden, daß der äußere Leiter 32 vom
Lumen 22 des nadelförmigen
Schafts 44 nicht getragen wird. So ist das Kontaktelement 60 darauf angepaßt, das
distale Ende 46 des nadelförmigen Schafts 44 zu
kontaktieren. Durch Bereitstellen einer elektrischen Verbindung
kann der metallische nadelförmige
Schaft 44 als eine Verlängerung
des äußeren Leiters 32 der Übertragungsleitung 28 wirken.
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Zur
leichteren Diskussion sind Abschnitte des Ablationswerkzeugs 24,
die proximal vom Kontaktelement 60 vorgesehen sind, mit
einem A bezeichnet, und Abschnitte des Ablationswerkzeugs 24,
die distal vom Kontaktelement 60 angeordnet sind, sind
mit einem B bezeichnet. Folglich bildet der Zusammenbau, der den
inneren Leiter 31B, das dielektrische Material 33B und
den metallischen nadelförmigen
Schaft 44 einschließt,
ein distales Koaxialkabel 28B. Das heißt, der nadelförmige Schaft 44 fungiert
auf leitende Weise als eine Abschirmung für die Übertragungsleitung 28 von
der Zugangsöffnung 46 bis
zur distalen Durchstoßöffnung 47 der
Sonde 12. Wie am besten in 12B gesehen,
beginnt der Abschirmeffekt, wenn der äußere Leiter 32 der Übertragungsleitung 28 und
der nadelförmige
Schaft 44 der Sonde 12 sich in leitender Verbindung
miteinander verbinden. Der äußere Leiter 32 muß daher
mindestens dann in leitende Verbindung mit dem metallischen nadelförmigen Schaft 44 sein,
wenn die Antennenvorrichtung 30 elektromagnetische Energie abstrahlt.
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Wie
in 12B gezeigt ist das Kontaktelement 60 darauf
angepaßt,
den proximalen Teil 46 des nadelförmigen Schafts 44 elek trisch
zu kontaktieren, wenn sich die Antennenvorrichtung 30 vollkommen durch
den nadelförmigen
Schaft 44 und in das Zielorgan 18 erstreckt. Somit
wirkt das Kontaktelement 60 nicht nur als ein elektrischer
Verbinder zwischen dem äußeren Leiter 32 und
dem nadelförmigen
Schaft 44, sondern auch als eine Stoppvorrichtung, die
den Penetrierbetrag in das Organ begrenzt. In den meisten Anordnungen
ist die Größe des Kontaktelements 60 lediglich
größer als
diejenige der Zugangsöffnung.
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Wie
zuvor erläutert
ist es ebenfalls wichtig, die Impedanz der Antenne mit der Impedanz
der Übertragungsleitung
abzustimmen. Wie dem Fachmann gut bekannt, wird die Mikrowellenleistung
zum Generator zurückreflektiert
und die Gesamtabstrahleffizienz neigt dazu, deutlich unter die optimale
Leistungsfähigkeit
abzusinken, wenn die Impedanz mit der Übertragungsleitung nicht abgeglichen
ist. Folglich werden die Größenordnungen
der distalen Koaxialkabelelemente im allgemeinen so ausgewählt, daß die Impedanz
der proximalen Übertragungsleitung
abgeglichen ist. Wie klar sein sollte, können die Querschnittsgröße von 28B, 31B und 33B sich
von denjenigen von 28A, 31A und 33A unterscheiden.
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Bezüglich der
Länge der
Antennenvorrichtung 30 in dem Aufbau der 12A und 12B ist zu
sagen, daß die
Länge im
allgemeinen vom Zentrum der distalen Durchstoßöffnungen 47 bis zum distalen
Ende des Antennendrahts 36 definiert ist. Mehrere wichtige
Faktoren, die die Antennenlänge beeinflussen,
schließen
die gewünschte
Länge der Ablation,
der Antennenaufbau, die Frequenz der elektromagnetischen Welle und
die Impedanzabgleichung der Antenne mit dem Gewebe oder der Organkavität ein. Die
Abgleichung der Antenne wird durch Einstellung ihrer Länge ausgeführt, so
daß die
Abstrahleffizienz passend ist, wenn die Antenne im Gewebe oder in
der Organkavität
verwendet wird. Als einem Beispiel ist die Abstrahleffizienz im
allgemeinen pas send, wenn der Reflexionsverlust der Antenne bei
2,45 GHz im Bereich von –10
dB bis –13
dB liegt. Instrumente mit den spezifizierten Ablationseigenschaften
können
gestaltet werden durch Verändern der
Antennenlänge.
Bei Mikrowellen-Herzanwendungen zum Behandeln der atrialen Fibrillation
zum Beispiel kann die Antennenvorrichtung einen Antennendrahtdurchmesser
von etwa 0,013 Zoll, einen Durchmesser des Mediums des dielektrischen
Materials von etwa 0,050 Zoll sowie eine Länge im Bereich von etwa 20
mm bis 30 mm aufweisen.
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Das
distale Koaxialkabel kann auch als eine serielle Abstimmhülse verwendet
werden, um die Impedanz der Antennenvorrichtung 30 und
der Übertragungsleitung 28 abzugleichen.
Diese Anordnung ist vorteilhaft, da die Durchmesser des inneren
Leiters 31 und des Mediums des dielektrischen Materials 33 im
Vergleich zum Einführdurchgang 22 maximiert werden
können,
während
elektrische Fortführung und
der Impedanzabgleich zwischen dem Generator und der Antenne beibehalten
werden. Die größeren Durchmesser
erleichtern deutlich den axialen Durchstoß in das Organ aufgrund der
erhöhten
seitlichen und axialen Steifigkeit, ohne den Impedanzabgleich von
etwa fünfzig
(50) Ohm zu beeinträchtigen.
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Nun
auf 13A und 13B Bezug
nehmend wird eine alternative Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung veranschaulicht, wobei die Ablationsvorrichtung 10 einen
Arretierabschnitt 79 zum Positionieren der Antennenvorrichtung 30 in
der Nähe
der Wand 82 des Organs 18 einschließt. Der Arretierabschnitt 79 und
die Antennenvorrichtung 30 sind so angeordnet, daß eine lineare
Positionierung der Antennenvorrichtung 30 erleichtert wird.
Der Arretierabschnitt 79 schließt im allgemeinen einen Arretierfinger 81 und
eine Gleitstange 84 ein, die gleitend mit dem nadelförmigen Schaft 44 gekoppelt
ist und so gestaltet ist, daß sie sich
relativ zur Sonde 12 bewegt. Im allgemeinen ist die Gleitstange 84 so
aufgebaut, daß sie
mindestens innerhalb einer Gleitspurweite 86 gleiten kann,
die strukturell am nadelförmigen
Schaft 44 befestigt ist. Der Arretierabschnitt 79 ist
ferner so angeordnet, daß er
im wesentlichen entsprechend der Antennenvorrichtung 30 ausgerichtet ist
(in derselben Ebene), wenn sich die Antennenvorrichtung 30 in
ihrer abgeknickten Position befindet.
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Folglich
wird, wenn die Antennenvorrichtung 30 richtig positioniert
ist, der Arretierabschnitt 79 in einer Richtung zum Organ 18 hin
bewegt, um die Organwand zwischen der Antenne 30 und dem
Arretierfinger 81 einzuklemmen. Das heißt, der Arretierfinger 81 wird
bis zu einer Position bewegt, die die Außenwand 88 des Organs 18 kontaktiert,
wobei die Antennenvorrichtung 30 nach dem Kontakt und infolge
einer weiteren Fingerbewegung dazu gezwungen wird, sich in einer
Richtung zur Sonde 12 hin zu bewegen. Als einem Ergebnis üben die
Antennenvorrichtung 30 und der Arretierfinger 81 entgegengesetzte
Kräfte auf
gegenüberliegende
Seiten der Organwand aus. Der Finger und die Antennenvorrichtung
können
zum Beispiel verwendet werden, um das Myocardium des Herzens dazwischenzulegen,
wobei der Finger eine Kraft auf die epicardiale Oberfläche ausübt und die Antennenvorrichtung
eine entgegengesetzte Kraft auf das Endokardium ausübt. Diese
besondere Vorgehensweise neigt dazu, eine gleichmäßigere Ablationsoberfläche zu bilden,
was als Ergebnis eine bessere lineare Läsion erzeugt.
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Der
Arretierfinger ist im allgemeinen so aufgebaut, daß er parallel
zur abgewinkelten Position der entfalteten Antennenvorrichtung ist.
Wenn zum Beispiel die Antennenvorrichtung mit einem Winkel von etwa
60° in Bezug
auf die Achse der Sonde aufgebaut ist, dann kann der Finger mit
einem Winkel von etwa 60° im Bezug
auf die Achse der Sonde aufgebaut sein. Auf diese Weise können die
Antennenvorrichtung und der Arretierfinger die Organwand gleichmäßig einklemmen.
Alternativ kann der Arretierfinger so gestaltet sein, daß er mit
der Form der Außenwand
konform geht. Noch weiter weist der Arretierfinger im allgemeinen
eine Länge
auf, die zur Länge
der Antennenvorrichtung im wesentlichen gleich ist. Es soll jedoch
angemerkt werden, daß die Länge je nach
spezifischer Ausgestaltung der jeweiligen Ablationsvorrichtung variieren
kann. Ferner kann der Gleitstab mit einem Griff zum physikalischen
Betätigen
der Linearbewegung, mit einem Knauf oder einer Buchse zur mechanischen
Betätigung
der Linearbewegung, oder mit einer Luftzufuhr zum Antreiben der
Linearbewegung verbunden sein. Auch kann ein Sperrmechanismus verwendet
werden, um den Eingriff zwischen dem Arretierfinger und der Antennenvorrichtung
so zu blockieren, daß die Antennenvorrichtung
während
der Ablation sich nicht vom Zielbereich wegbewegt.
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Darüberhinaus
kann eine Dichtung zwischen dem Arretierfinger und der Außenwand
des Organs zum Abdichten der Einstichstelle verwendet werden. Zudem
kann auf dem Arretierfinger eine Saugvorrichtung vorgesehen sein,
um den Arretierfinger mit der äußeren Organwand
zu verankern und temporär
dort zu positionieren. Alternativ kann ein Ballon, der an der Sonde
befestigt ist, verwendet werden, um die Organwand zwischen dem aufgeweiteten
Ballon und der winkelig positionierten Antennenvorrichtung einzuklemmen.
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Nun
auf 14A und 14B Bezug
nehmend ist eine alternative Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung veranschaulicht, wobei die Ablationsvorrichtung 10 eine
Grundplatte 89 zum Koppeln von elektromagnetischer Energie 90 durch
die Organwand 35 einschließt. Die Grundplatte 89 stellt
im allgemeinen eine metal lische Oberfläche bereit, die das durch die
Antennenvorrichtung 30 erzeugte elektrische Feld anzieht,
und deshalb wird ein intensiveres elektromagnetisches Feld 90 zwischen
der Antennenvorrichtung 30 und der Grundplatte 89 erzeugt.
Folglich ist das durch die Antennenvorrichtung 30 emittierte
elektromagnetische Feld 90 stärker auf das Gewebe 35 zwischen
der Antennenvorrichtung 30 und der Grundplatte 89 begrenzt,
was als einem Ergebnis dazu verhilft, die Ablation zu bilden.
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Wie
für den
Fachmann klar sein dürfte,
besitzt das Einführen
des zu ablatierenden Gewebes zwischen der Grundplatte 89 und
der Antenne 30 mehrere potentielle Vorteile gegenüber herkömmlichen
Antennenstrukturen. Durch Bilden eines konzentrierten elektromagnetischen
Feldes kann zum Beispiel eine tiefere Durchdringung biologischer
Gewebe während
der Ablation erhalten werden, und das biologische Zielgewebe zur
Ablation kann ohne starkes Erhitzen von umgebendem Gewebe und/oder Blut
entfernt werden. Da die abgestrahlte Leistung im Blut nicht verloren
geht, ist ferner im allgemeinen weniger Leistung aus der Leistungsquelle
erforderlich, und weniger Leistung geht im allgemeinen in der Übertragungsleitung
verloren, was eine Verringerung ihrer Temperatur begünstigt.
Zusätzlich
kann diese Anordnung verwendet werden, um Läsionen zu bilden, die präziser sind.
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In
dieser Ausführungsform
ist die Grundplatte 89 elektrisch mit dem äußeren Leiter 32 der Übertragungsleitung 28 gekoppelt.
Die Grundplatte 89 ist im allgemeinen auf dem nadelförmigen Schaft 44 der Sonde 12 bei
einem vorbestimmten Abstand Q von der entfalteten Antennenvorrichtung 30 entfernt
angeordnet (wie in 14B gezeigt). Der vorbestimmte Abstand
Q ist so gestaltet, daß die
Grundplatte 89 in enge Nähe zur Antennenvorrichtung 30 und
außerhalb
der Außenwand
des Organs 18 gesetzt wird, wenn der nadelförmige Schaft 44 in
der Organwand 35 positioniert ist. Bei Herzanwendungen
zum Beispiel kann ein Abstand zwischen etwa 1 mm und etwa 15mm verwendet
werden.
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Darüberhinaus
ist die Grundplatte 89 im allgemeinen parallel zur abgewinkelten
Position der Antennenvorrichtung 30 gebildet. Wenn die
Antennenvorrichtung 30 zum Beispiel mit einem Winkel von etwa
60 Grad in Bezug auf die Achse der Sonde gebildet ist, dann kann
die Grundplatte mit einem Winkel von etwa 60 Grad in Bezug auf die
Achse der Übertragungsleitung
gebildet sein. Auf diese Weise können
die Antenne und die Grundplatte gleichmäßiger Energie verkoppeln. Alternativ
kann die Grundplatte so gestaltet sein, daß sie mit der Form der Außenwand
konform geht. Ferner kann die Grundplatte im allgemeinen eine Länge aufweisen,
die zu der Länge
der Antennenvorrichtung 30 im wesentlichen gleich ist.
Eine Grundplattenlänge
zum Beispiel zwischen etwa 20 mm und etwa 50 mm funktioniert gut. Es
sollte jedoch angemerkt werden, daß die Länge je nach speziellen Anforderungen
der jeweiligen Ablationsvorrichtung variieren kann. Die Grundplatte
ist ferner so angeordnet, daß sie
mit der abgewinkelten Komponente der Antennenvorrichtung 30 im
wesentlichen ausgerichtet ist (in derselben Ebene).
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Die
Grundplatte 89 kann aus einem Draht, einem Streifen oder
einer Stange gebildet sein und kann in einer kreisförmigen,
rechteckigen oder anderen Querschnittsform strukturiert sein. Ferner
ist die Grundplatte 89 aus einem geeigneten leitfähigen Material
wie rostfreiem Stahl oder Silber gebildet. Die Größenordnung
der Grundplatte 89 kann bis zu einem gewissen Grad auf
der Grundlage der speziellen Anwendung der Ablationsvorrichtung
und der Art des gewählten
Materials variieren. Zudem kann die Grundplatte auf einem flexiblen
dielektrischen Substrat (wie Teflon oder Polyimid) gedruckt sein
oder darin eingeschlossen sein. Ferner kann die Verbindung zwischen
der Grundplatte 89 und dem äußeren Leiter 32 auf
irgendeine geeignete Weise wie Weichlöten, Hartlöten, Ultraschallschweißen oder
adhäsivem Bondieren
gefertigt werden.
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Die
Grundplatte 89 kann auf eine Vielzahl von Arten angeordnet
werden. In einigen Ausführungsformen
kann die Grundplatte steif oder strukturell mit dem nadelförmigen Schaft
der Sonde gekoppelt werden. In anderen Ausführungsformen kann die Grundplatte
schwenkbar oder gleitbar mit dem nadelförmigen Schaft der Sonde verbunden
sein. Der Arretierfinger zum Beispiel, der wie oben in 13 beschrieben wurde, kann so gestaltet
werden, daß er eine
Grundplatte für
die Antenne ist. In anderen Ausführungsformen
kann die Grundplatte flexibel sein, um dem natürlichen Kurvenverlauf des Organs
zu folgen. In anderen Ausführungsformen
kann die Grundplatte für
den Kontakt mit dem Gewebe vorgespannt sein. Noch weiter kann in
einigen Ausführungsformen
die Grundplatte zur Wirkung als eine Stoppvorrichtung aufgebaut
sein, die den Betrag der Sondenpenetrierung in der Organ begrenzt.
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In
einer alternativen Ausführungsform
kann die Grundplatte passend gegenüber der Antennenvorrichtung
mit einem Grundplattenpositionierer positioniert sein. Der Grundplattenpositionierer
schließt im
allgemeinen ein röhrenförmiges Element
ein, welches einen Durchgang darin aufweist. In dieser Ausführungsform
rückt die
Grundplatte in Längsrichtung durch
den Durchgang des röhrenförmigen Elements bis
zur distalen Öffnung
des Durchgangs vor. Durch fortschreitendes Vorrücken kann die Grundplatte so gehandhabt
werden, daß sie
sich durch die distale Öffnung
des Durchgangs hindurch und bis zur Außenwand des Organs erstreckt.
Ein solches Vorrücken
ermöglicht
vorzugsweise, daß die
Grundplatte eine vorbestimmte Position einnimmt, die mit der entfal teten
Antennenvorrichtung im wesentlichen ausgerichtet ist, so daß die Organwand
zwischen der Grundplatte und der Antennenvorrichtung angeordnet
ist. In einer Ausführungsform
kann die Vorrichtung ein Vorspannelement einschließen, das
speziell so geformt und gestaltet ist, daß die Grundplatte in eine vorbestimmte
Biegeposition gezwungen wird. In einer anderen Ausführungsform
kann die Vorrichtung ein Lenksystem zum Biegen der Grundplatte auf
eine vorbestimmte Biegeposition einschließen. In einer anderen Ausführungsform
kann der nadelförmige Schaft
des röhrenförmigen Elements
vorgebogen oder gekrümmt
sein, um die Grundplatte in ihre vorgerückte Position zu lenken.
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Auf 15 Bezug
nehmend schließt
die Ablationsvorrichtung 10 einen Positionierer 91 ein,
der ein röhrenförmiges Element 92 und
einen Durchgang 94 darin aufweist. Wie oben erwähnt ist
die Grundplatte 96 mit dem äußeren Leiter 32 der Übertragungsleitung 28 elektrisch
gekoppelt. In dieser besonderen Ausführungsform schließt das röhrenförmige Element
einen gebogenen Abschnitt 95 ein, der die Position der
Grundplatte 96 auf eine gegenüber der Achse 40 des
proximalen Endes 14 der Sonde 12 abgekehrten Weise
umlenkt. Da das distale Ende der Grundplatte 96 die gekrümmte Wand 95 des
Durchgangs 94 kontaktiert, wird die Grundplatte 96 aus
der distalen Öffnung 97 heraus
und zu einer Außenwandposition
gezwungen, die im wesentlichen auf der abgewinkelten Antennenvorrichtung 30 ausgerichtet
ist. Zudem kann die Grundplatte 96 an der Übertragungsleitung 28 so
befestigt sein, daß,
wenn die Antennenvorrichtung 30 entfaltet ist, dies auch
für die Grundplatte 96 gilt.
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Nun
auf 16 Bezug nehmend wird eine alternative Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung veranschaulicht, bei der die Ablationsvorrichtung 10 durch
eine Zugangsvorrichtung 70 eingeführt ist, die in der Körperkavität 20 positioniert
ist.
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Die
Zugangsvorrichtung 70 ist im allgemeinen innerhalb eines
kleinen Einschnitts vorgesehen, der in der Körperkavität 20 gebildet ist.
Die Zugangsvorrichtung schließt
einen Durchgang 72 ein, der bezüglich der Größe ungefähr so bemessen
ist, daß die Ablationsvorrichtung 10 so
aufgenommen wird, daß der
nadelförmige
Schaft 44 der Sonde 12 in die Körperkavität 20 eingeführt werden
kann. Wie erkannt werden kann, ermöglicht der Durchgang 72 einen
Zugang zu dem Zielorgan 18. Zugangsvorrichtungen sind dem
Fachmann gut bekannt und werden deshalb nicht im Detail hier näher beschrieben.
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Bei 17 wird
die beschriebene Ablationsvorrichtung 10 zum Entfernen
von Herzgeweben gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung verwendet. Die Ablationsvorrichtung 10 ist
besonders vorteilhaft beim Navigieren um bestimmte Bereiche des
Herzens 200 herum. Die Ablationsvorrichtung 10 kann
zum Beispiel verwendet werden, um die Schichten aus Fett 202 oder
Venen 204, die die epicardiale Oberfläche 206 (z.B. die
Außenwand) des
Herzens 200 umgeben, zu umgehen. Die Vene 204 zum
Beispiel kann der Gefäßsinus sein,
der unmittelbar oberhalb der Verbindung zwischen dem linken Atrium 240 und
dem linken Ventrikel 246 lokalisiert ist. Wie erwähnt ist
Fett 202 ein guter Mikrowellenabsorber und ein sehr schlechter
Wärmeleiter. Ferner übertragen
Venen 204 ohne weiteres Wärme über den Blutstrom. Als einem
Ergebnis sind Fett 202 und Venen 204 von der epicardialen
Oberfläche
aus sehr schwierig zu entfernen (nicht genügend thermische Energie zur
Ablation). Folglich kann durch Positionieren der Antennenvorrichtung 30 in
das Innere einer Kavität 208 des
Herzens 200 (z.B. durch die Fettschicht) die Ablationsenergie
eher an das Endokardium 210 geliefert werden als an die
versperrte epicardiale Oberfläche 206,
wo das Zielgewebe wirksam entfernt wird. Die Kavität 208 kann
zum Beispiel das linke Atrium 240, das rechte Atrium 242,
das linke Ventrikel 246 oder das rechte Ventrikel 244 sein.
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Die
Ablationsvorrichtung 10 kann verwendet werden, um eine
Vielzahl von Herzerkrankungen zu behandeln. In einer Ausführungsform
wird die Ablationsvorrichtung zum Behandeln der atrialen Fibrillation
verwendet, und in einer anderen Ausführungsform wird die Ablationsvorrichtung
zum Behandeln des atrialen Flatterns verwendet. Nun werden Ausführungsformen
beschrieben, die mit dem Entfernen von Herzgeweben unter Verwendung
der Ablationsvorrichtung 10 verbunden sind.
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In
einer Ausführung
wird die Ablationsvorrichtung 10 verwendet, um Läsionen zwischen
irgendwelchen pulmonaren Venen 212 des Herzens 200 zu
schaffen, um atriale Fibrillationen zu behandeln. In einer anderen
Ausführung
wird die Ablationsvorrichtung 10 verwendet, um bei einer
der pulmonaren Venen 212 bis zur Mitralklappe 213 des
Herzens 200 zu bilden, um einen Makrowiedereintrittskreislauf über die
pulmonaren Venen in einem zum Behandeln der atrialen Fibrillation
verwendeten Läsionsmuster zu
verhindern. In einer anderen Ausführung wird die Ablationsvorrichtung 10 verwendet,
um Läsionen
bei einer der pulmonaren Venen 212 bis zum linken atrialen
Anhang des Herzens 200 zu bilden, ebenfalls um einen Makrowiedereintrittskreislauf über die
pulmonaren Venen in einem zur Behandlung einer atrialen Fibrillation
verwendeten Läsionsmuster
zu verhindern.
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In
einer Ausführung
wird die Ablationsvorrichtung 10 verwendet, um Läsionen zwischen
der unteren Hohlvene 216 und der Tricuspidalklappe 214 des
Herzens zu bilden, um ein typisches oder atypisches atriales Flattern
zu behandeln. In einer anderen Ausführung wird die Ablationsvorrichtung 10 verwendet,
um Läsionen
entlang der Cristae terminalis im rechten Atrium 242 des
Her zens 200 zu bilden, um ein typisches oder atypisches
atriales Flattern zu behandeln. In einer anderen Ausführung wird
die Ablationsvorrichtung 10 verwendet, um Läsionen in
den Cristae terminalis zu den Fossae ovalis im rechten Atrium 242 des
Herzens 200 zu bilden, um ein typisches oder atypisches
atriales Flattern zu behandeln. In einer noch anderen Ausführung wird
die Ablationsvorrichtung 10 verwendet, um Läsionen in
der Seitenwand des rechten Atriums 242 von der oberen 220 bis
zur unteren Hohlvene 216 zu bilden, um ein atypisches atriales
Flattern und/oder atriales Fibrillieren zu behandeln.
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Obgleich
eine große
Vielzahl von Herzbehandlungen beschrieben wurde, sollte klar sein,
daß diese
speziellen Behandlungen keine Begrenzung darstellen, und daß die vorliegende
Erfindung auch auf andere Bereiche des Herzens angewandt werden kann.
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Ein
Verfahren der Verwendung der beschriebenen Mikrowellen-Ablationsvorrichtung
bei der Behandlung des Herzens wird nun unter Bezugnahme auf 17 beschrieben.
Obgleich nur ein Herz gezeigt und beschrieben ist, sollte klar sein,
daß andere Organe
wie auch Organductusse mit der Ablationsvorrichtung behandelt werden
können.
Das Verfahren schließt
das Bereitstellen einer Ablationsvorrichtung wie irgendeiner der
hier beschriebenen Ablationsvorrichtungen ein. Insbesondere schließt das Verfahren
das Bereitstellen einer chirurgischen Vorrichtung 10 ein,
die eine Sonde 12 und eine längliche Mikrowellen-Ablationsanordnung 24 aufweist.
Die Sonde 12 schließt
einen Durchgang ein, der sich darin erstreckt von einem proximalen
Ende 14 bis zu einem gegenüberliegenden distalen Ende 16 davon. Das
distale Ende 16 ist angepaßt, eine Muskelwand 222 (z.B.
Myocardium) des Herzens 200 zu penetrieren. Die längliche
Mikrowellen-Ablationsanordnung 24 schließt ferner
eine distale Antenne 30 ein, die an eine Übertragungsleitung
gekoppelt ist, welche ihrerseits an einem proximalen Ende davon
mit einer Mikrowellen-Energiequelle gekoppelt ist. Gemäß der vorliegenden
Erfindung schließt
das Verfahren das Einführen
der chirurgischen Vorrichtung 10 in eine Körperkavität 230 ein.
Dies kann durch Penetrieren des Körpers 232 oder über eine
Zugangsvorrichtung 70 erfolgen. Mehrere chirurgische Wege
sind möglich.
Zum Beispiel kann die chirurgische Vorrichtung durch einen offenen
Brustkorb, einer posterioren Thorakotomie, einer lateralen Thorakotomie
(wie in 10 gezeigt), oder einer Sternotomie.
Die chirurgische Behandlung kann auch ein Endoskop verwenden, um
die Ablationsvorrichtung während
des Einsetzens sichtbar zu machen. Diese Behandlungen sind dem Fachmann
im allgemeinen bekannt und werden der Kürze wegen nicht im Detail diskutiert.
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Das
Verfahren schließt
ferner das Penetrieren der Muskelwand 222 des Herzens 200 mit
dem distalen Ende 16 der länglichen Sonde 12 und
das Einführen
der länglichen
Sonde 12 durch die Muskelwand 222 des Herzens 200 und
in die Innenkammer 208 davon ein. Das chirurgische Werkzeug 10 kann zum
Beispiel in das linke Atrium 240, das rechte Atrium 242,
das rechte Ventrikel 244 oder das linke Ventrikel 246 eingeführt werden.
Vor dem Penetrieren kann ferner eine Kräuselfadennaht in die Herzwand in
die Nähe
der Zielfläche
zur Penetrierung eingesetzt werden, um während der Penetrierung eine Spannung
aufzubauen. Kräuselfadennähte sind
im Stand der Technik gut bekannt und werden der Kürze wegen
nicht detaillierter beschrieben.
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Das
Verfahren schließt
ferner das Einführen der
länglichen
Mikrowellen-Ablationsvorrichtung 24 in den Durchgang der
länglichen
Sonde 12 und das Vorrücken
der Antenne 30 über
das distale Ende 16 der Sonde 12 hinweg ein, derart,
daß die
Antenne 30 im Inneren der Innenkammer 208 des
Herzens 200 angeordnet ist.
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Beim
Vorrücken
nimmt die Antenne 30 vorzugsweise eine vorbestimmte Position
ein, die mit der Form und/oder der Winkelposition der zu ablatierenden
Wand im wesentlichen übereinstimmt.
Diese Position kann zum Beispiel die Antenne im wesentlichen parallel
zur Innenoberfläche 210 (z.B.
Endokardium) der penetrierten Muskelwand 222 und in die Nähe des Zielgewebes
setzen. Ein abgewinkeltes Vorrücken
kann auf vielerlei Arten bewerkstelligt werden, zum Beispiel mit
einem Vorspannelement, einem Lenkdraht oder einer gebogenen Sonde.
Ferner schließt
das Verfahren das Erzeugen eines Mikrowellenfeldes bei der Antenne
ein, das ausreichend stark ist, um innerhalb des erzeugten Mikrowellenfeldes eine
Gewebeablation zu verursachen.
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Gemäß einem
anderen Gegenstand der vorliegenden Erfindung schließt die Ablationsvorrichtung
eine Nadel und eine Übertragungsleitung
mit einer Längsachse
ein. Die Nadel ist darauf angepaßt, in eine Körperkavität eingeführt zu werden
und ein Organ (oder ein Ductus) innerhalb der Körperkavität durchzustoßen. Die
Nadel ist ferner aufgebaut zum Einführen in eine Kavität innerhalb
des Organs und schließt
eine Antenne zur Übertragung
von elektromagnetischer Energie ein. Die Übertragungsleitung ist an die
Antenne gekoppelt und aufgebaut zum Liefern von elektromagnetischer
Energie an die Antenne. Ferner ist die Ablationsvorrichtung so angeordnet,
daß, wenn
die Nadel schließlich
in die Organkavität
eingeführt
ist, die Antenne unter einem Winkel in Bezug auf die Längsachse
der Übertragungsleitung zu
liegen kommt. In den meisten Fällen
ist die Nadel oder die Übertragungsleitung
vorgeformt oder gebogen bei einer vorbestimmten Position, die so
angeordnet ist, daß sie
mit der Form und/oder der Winkelposition der zu ablatierenden Wand
im wesentlichen übereinstimmt.
In anderen Fällen
kann ein Vorspannelement oder ein Lenksystem auf eine Weise ähnlich zu
dem oben beschriebenen Vorspannelement bzw. Lenksystem zur Bereitstellung
der abgewinkelten Position verwendet werden.
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Nun
auf 18–21 Bezug
nehmend wird eine Ablationsvorrichtung, allgemein mit 100 bezeichnet,
bereitgestellt, die eine relativ dünne Nadel 102 einschließt, die
zur Emission elektromagnetischer Energie aufgebaut ist und ein Penetrierende 104 aufweist,
das zum Durchstoßen
eines Organs 106 angepaßt ist. Die Nadel 102 ist
axial steif, um eine Gewebepenetrierung zu gestatten, und kann in der
Längsrichtung
flexibel sein, um während
der Positionierung eine Beschädigung
des Organs 106 zu vermeiden. Die Ablationsvorrichtung 100 schließt ferner
eine Übertragungsleitung 108 mit
einer Längsachse 110 und
einem distalen Ende 112 ein, das mit dem proximalen Ende 114 der
Nadel 102 gekoppelt ist zum Erzeugen eines elektromagnetischen
Feldes, das zur Verursachung einer Gewebeablation ausreichend stark
ist. Beim proximalen Ende 118 der Übertragungsleitung 110 ist
ein elektrischer Verbinder 120 darauf angepaßt, die
Antenne mit einer elektromagnetischen Energiequelle (nicht gezeigt)
elektrisch zu koppeln. Wie gezeigt ist die Nadel 102 unter
einem Winkel 116 relativ zur Längsachse 110 der Übertragungsleitung 108 gebogen.
In den meisten Ausführungsformen
ist die Biegung aufgebaut, um die Antenne parallel zum zu ablatierenden
Gewebe leicht zu positionieren, wobei der Zugangswinkel in Betracht
gezogen wird (der zum Einführen
der Nadel durch das Organ verwendete Winkel).
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Folglich
nutzt die Ablationsvorrichtung 100 die Nadel 102 zum
Bereitstellen von ablativer Energie innerhalb der Kavität des Organs 106.
Das heißt, das
distale Durchstoßende 104 wird
verwendet, um durch die Außenwand 122 des
Organs 106 zur Position der Nadel 102 in der Nähe und im
wesentlichen parallel zur Innenwand 124 des Organs 106 durchzustoßen. Sobald
die Nadel 102 positioniert ist, wird ablative Energie,
die zur Verursachung einer Gewebeablation ausreichend stark ist,
aus der Nadel 102 zum Ablatieren eines Teils der Innenwand 124 emittiert. Diese
Anordnung ist besonders vorteilhaft, wenn die Zielbereiche der Ablation
entlang der Außenwand des
Organs Hindernisse aufweisen. Die Nadel kann zum Beispiel verwendet
werden, um Schichten aus Fett oder Venen, die die epicardiale Oberfläche (z.B. die
Außenwand)
des Herzens umgeben, zu umgehen und darum herum zu navigieren. Ferner
stellt die abgewinkelte Position der Nadel sicher, daß die ablative
Energie exakt auf die Zielablationsregion übertragen wird.
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Auf 21 Bezug
nehmend schließt
die Nadel 102 eine längliche
Antenne 130 und eine Antenneneinfassung 132 ein,
die darauf angepaßt
sind, durch ein Organ 106 am distalen Durchstoßende 104 durchzustoßen. Das
distale Durchstoßende 104 liegt zum
Beispiel in Form einer herkömmlich
abgeschrägten,
spitzen Nadel oder einer abgeschrägten Punktkugel vor, eine scharfe
Schnittkante bildend. Wie gezeigt ist die Antenne 130 durch
die Antenneneinfassung 132 verkapselt, was im allgemeinen
zur Beseitigung einer hohen elektromagnetischen Feldkonzentration
besser geeignet ist, die normalerweise erhalten wird, wenn der metallische
Teil der Antenne sich in direktem Kontakt mit dem Gewebe befindet. Eine
hohe Feldkonzentration kann auf dem zu ablatierenden Gewebe eine
hohe Oberflächentemperatur erzeugen,
was nicht erwünscht
ist, insbesondere für Herzanwendungen.
Die Antenneneinfassung 132 kann aus irgendeinem dielektrischem
Material (z.B. niedrigem Verlusttangens) mit geringer Wasserabsorption
gebildet sein, wie Epoxy-, Polyethylen- oder Teflon-Produkten von
medizinischer Spezifikation (z.B. biokompatibel). Wie oben wesentlich
detaillierter beschrieben kann es erwünscht sein, die Dicke der Antenneneinfassung
einzustellen, um einen besseren Impedanzabgleich zwischen der Antenne
und dem Zielgewebe zur Ablation bereitzustellen. Es wird jedoch
in Betracht gezogen, daß nadelförmige Antenneneinfassungen
mit einer Dicke zwischen etwa 0,002 Zoll und etwa 0,015 Zoll und
insbesondere um etwa 0,005 Zoll gut funktionieren.
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Es
sollte ferner angemerkt werden, daß die Antenneneinfassung nicht
für alle
Ablationsvorrichtungen erforderlich sein können. Zum Beispiel zeigen 22 und 24 die
Ablationsvorrichtung 100 mit einer exponierten Antenne 130,
die keine Antenneneinfassung aufweist. Es sollte jedoch bemerkt
werden, daß in
den meisten Situationen die Antenneneinfassung ausgestaltet ist,
um die Antenne zu isolieren, Verbrennungs- und Gewebezerstörungswirkungen
zu verhindern, die allgemein beobachtet werden, wenn die ablativen
Elemente und insbesondere metallische Teile der Antenne direkt mit
dem Gewebe oder Flüssigkeiten
des Körpers
in Kontakt sind.
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Die
Antenne 130 ist aus einem leitfähigen Material gebildet. Zum
Beispiel funktionieren eine Stahlfeder, Beryllium-Kupfer oder Silber-plattiertes Kupfer
gut. Der Durchmesser der Antenne 130 kann ferner bis zu
einem gewissen Grad variieren auf der Grundlage einer speziellen
Anwendung der Ablationsvorrichtung sowie der Art des gewählten Materials.
In Systemen unter Verwendung einer Monopol-Antenne zum Beispiel
funktionieren Drahtdurchmesser zwischen etwa 0,005 Zoll bis etwa
0,020 Zoll gut. In der gezeigten Ausführungsform beträgt der Durchmesser
der Antenne etwa 0,013 Zoll.
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Wie
erwähnt
dürfte
das durch die Antenne erzeugte Feld um über die Länge der Antenne grob gesagt
konsistent verlaufen. Das heißt,
die Länge des
elektromagnetischen Feldes ist im allgemeinen auf die Längslänge der
Antenne begrenzt. Deshalb kann die Länge des Feldes eingestellt
werden durch Einstellung der Länge
der Antenne. Folglich können Ablationsanordnungen
mit speziellen Ablationseigenschaften hergestellt werden durch den
Aufbau von Ablationsvorrichtungen mit unterschiedlichen Antennenlängen. Antennen
mit einer Länge
zwischen etwa 20 mm und etwa 50 mm und insbesondere etwa 30 mm zum
Beispiel funktionieren gut. Ferner ist die gezeigte Antenne ein
einfacher, sich längsseitig
erstreckender exponierter Draht, der sich distal aus dem inneren
Leiter heraus erstreckt. Es sollte jedoch klar sein, daß eine große Vielzahl
anderer Antennengeometrien ebenfalls verwendet werden können. Zum
Beispiel funktionieren auch helikale Spulen, flache Leiterplattenantennen
und andere Antennengeometrien gut. Zudem sollte klar sein, daß sich längsseitig
erstreckende Antennen kein Erfordernis sind, und daß andere
Formen und Strukturen verwendet werden können. Zum Beispiel kann die
Antenne aufgebaut sein, um mit der Form des zu ablatierenden Gewebes
oder der Form eines vorbestimmten ablativen Musters zum Bilden geformter Läsionen konform
gehen.
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Auf 21 zurückkommend
schließt
die Übertragungsleitung 108 im
allgemeinen einen inneren Leiter 134 und einen äußeren Leiter 136,
die durch ein Medium eines dielektrischen Materials 138 getrennt
sind, ein. Eine Isolierhülle 140 ist
typischerweise um den äußeren Leiter 136 herum
angeordnet. Ferner ist der äußere Leiter 136 im
allgemeinen mit einem Abschnitt 136A angeordnet, der sich
vom distalen Ende der Isolierhülle 140 aus
so erstreckt, daß er
exponiert sein kann. Wenn der äußere Leiter 136 exponiert
ist, ist wie erwähnt
das erzeugte elektromagnetische Feld stärker auf die Antenne begrenzt,
und deshalb ist die Abstrahleffizienz eher größer. Ein exponierter äußerer Leiter
mit einer Länge
von etwa 1 mm bis etwa 2 mm zum Beispiel funktioniert gut. Obgleich
der äußere Leiter
exponiert gezeigt und beschrieben wurde, sollte klar sein, daß dies keine
Begrenzung darstellt, und daß die
Ablationsvorrichtung mit oder ohne einem exponierten äußeren Leiter
gefertigt werden kann.
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Ferner
ist die Übertragungsleitung 108 mit
einer herkömmlichen
fünfzig(50)-Ohm-Koaxialgestaltung
versehen, die zur Übertragung
einer Mikrowellenenergie bei Frequenzen im Bereich von etwa 400 bis
etwa 6.000 Megahertz geeignet ist. In der bevorzugten Ausführungsform
wird der innere Leiter 134 mit einem festen Kern aus metallischem
Material, umgeben von einem Medium eines flexiblen, halbsteifen
dielektrischen Material 138, bereitgestellt. Der äußere Leiter 136 schließt eine
umsponnene Hülse
aus Metalldrähten
ein, die den inneren Leiter 134 umgeben, um eine gute Abschirmung
und eine gute Flexibilität
davon bereitzustellen. Ferner ist die Isolierhülle im allgemeinen flexibel
und kann aus irgendeinem Material wie Polyolefinen, Fluorpolymeren
oder Polyvinylidenfluoriden medizinischer Spezifikation gefertigt
sein. Zum Beispiel sind PEBAX-Harze von Autochem aus Deutschland
mit Erfolg verwendet worden.
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In
den meisten Ausführungsformen
ist das proximale Ende 114 der Antenne 130 direkt
oder indirekt an das distale Ende 112 des inneren Leiters 134 der Übertragungsleitung 108 gekoppelt.
Eine direkte Verbindung zwischen der Antenne 130 und dem
inneren Leiter 134 kann auf irgendeine Weise erfolgen,
wie Weichlöten,
Hartlöten,
Ultraschall mit Schweißen
oder adhäsives
Bondieren. Wie im einzelnen oben beschrieben kann es erwünscht sein, die
Antenne indirekt über
eine passive Komponente an den inneren Leiter zu koppeln, um einen
besseren Impedanzabgleich zwischen der Antennenvorrichtung und der Übertragungsleitung
bereitzustellen. In anderen Ausführungsformen
kann die Antenne 130 integral aus der Übertragungsleitung 108 selbst
gebildet sein. Dies ist typischerweise vom Standpunkt der Herstellung
aus schwieriger, besitzt jedoch den Vorteil der Bildung einer rauheren
Verbindung zwischen der Antenne und der Übertragungsleitung.
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Die
Ablationsvorrichtung 100 ist vorzugsweise dünn mit einem
Durchmesser im Bereich von zwischen etwa 1,5 mm bis etwa 3 mm und
weiter bevorzugt etwa 2 mm. Die relativ kleine Durchmessergröße ist besonders
geeignet zum Gebrauch in den meisten Körperorganen wie dem Herzen,
um den Einstoßdurchmesser
und somit die Gefahr eines Blutens zu minimieren. Es ist jedoch
klar, daß die
vorliegende Erfindung zum Entfernen anderer Organe oder Gewebe genauso
gut verwendet werden kann. Zudem muß die Ablationsvorrichtung
ausreichend flexibel sein, um dem normalen Ablationsgebrauch zu
genügen,
andererseits jedoch ausreichend steif, um während der durchstoßenden Handhabung
der Nadel in das Zielorgan ein Einknicken der Leitung zu verhindern.
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In
einer Ausführungsform
schließt
die Ablationsvorrichtung 100 einen Bogen 150 ein,
der die Nadel 102 in einen Winkel relativ zur Längsachse 108 der Übertragungsleitung 110 setzt.
Wie in 21 gezeigt ist der Bogen 150 entlang
eines distalen Abschnitts der Übertragungsleitung
angebracht. Alternativ kann der Bogen 150 entlang einem
proximalen Abschnitt der Nadel angebracht sein, wie in 23 gezeigt.
In beiden Fällen
ist der Bogen 150 so angeordnet, daß, wenn die Nadel 102 in
die Organkavität eingeführt wird,
die Nadel bei einer vorbestimmten Position angeordnet ist, die so
eingerichtet ist, daß sie
mit der Form und/oder der abgewinkelten Position der zu ablatierenden
Wand im wesentlichen übereinstimmt.
Das heißt
die Nadel ist in einer Richtung zum Zielgewebe zur Ablation hin
umgebogen. Zum Beispiel kann die Nadel so gebaut sein, daß sie in
einer Richtung gebogen ist, die die Nadel im wesentlichen parallel
und in der Nähe
des zu ablatierenden Gewebes plaziert wird. Ferner ist der Bogen 150 so
gestaltet, daß er
ausreichend steif ist, um während
der Durchstoßmanipulation
der Nadel in das Zielorgan ein Einknicken der Leitung verhindert.
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In 19 ist
die Ablationsvorrichtung 100 gezeigt, wie sie senkrecht
die Organwand 106 durchstößt. Es wird jedoch in Betracht
gezogen, daß diese Position
nicht immer möglich
ist, weil der Zugang zu einigen Organen besonders schwierig ist,
und deshalb kann die Nadel in die Wand des Organs bei unterschiedlichen
Winkeln eingeführt
werden. Folglich kann die folgende Erfindung so gestaltet sein,
daß ein
Bereich von Winkelbögen
bereitgestellt wird. Zum Beispiel funktioniert eine Antennenposition
mit einem Winkel im Bereich zwischen etwa 45 Grad bis etwa 135 Grad
in Bezug auf die Linksachse der Übertragungsleitung
gut. Es sollte jedoch angemerkt werden, daß dies keine Einschränkung darstellt,
und daß andere
Winkel sowie andere Biegestrukturen verwendet werden können. Zum
Beispiel kann die Ablationsvorrichtung mit Mehrfachbiegungen, krummlinigen,
geradlinigen Bögen,
dreidimensionalen Bögen aufgebaut
sein oder eine Form aufweisen, die mit der Form des zu ablatierenden
Gewebes oder dem gewünschten
Ablationszug konform geht.
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Zur
leichteren Diskussion zeigen 25A und 25B eine Vielzahl von Ablationsvorrichtungsstrukturen. 25A zeigt die Nadel 102 in einer spitzen
Winkelposition in Bezug auf die Längsachse 110. 25B zeigt die Nadel 102 in einer stumpfen Winkelposition
relativ zur Längsachse 110.
Diese Winkelpositionen sind wiederum wichtige Parameter zur Sicherstellung,
daß die
Antennenvorrichtung in einer Richtung zum Zielgewebe zur Ablation
passend positioniert ist.
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Nun
auf 26 Bezug nehmend wird eine alternative Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung veranschaulicht, bei der die Ablationsvorrichtung 100 einen
Griff 160 einschließt,
der Greifoberflächen
zum Handhaben der Nadel 102 durch die Organwand bereitgestellt.
Der Griff 160 ist aufgebaut zum Aufnehmen von chirurgischen
Werkzeugen wie Pinzetten (nicht gezeigt). Auf diese Weise kann die Nadel 102 in
das Organ durch Halten des Griffs 160 mit Pinzette und
Manövrieren
der Pinzette positioniert werden, so daß die Nadel 102 durch
die Organwand hindurchgeht. Anschließend kann die Pinzette verwendet
werden, die Nadel 102 in der Nähe des Zielorgans zur Ablation
zu positionieren. Der Griff 160 ist an der Übertragungsleitung 108 bei
einem vom Bogenabschnitt 150 der Vorrichtung 100 entfernten,
vorbestimmten Abstand X angeordnet. Der vorbestimmte Abstand X ist
so eingerichtet, daß der Griff 160 in
enge Nähe
zur Nadel 102 und außerhalb der
Außenwand
des Organs gesetzt wird, wenn die Nadel 102 in das Innere
des Organs positioniert wird. Bei Herzanwendungen zum Beispiel funktioniert
ein Abstand von etwa 1 cm bis etwa 3 cm gut. Ferner funktioniert
ein Griff gut, der aus einem Polymer gebildet ist, das eine Breite
von etwa 5 mm bis etwa 10 mm, eine Länge von etwa 2 mm bis etwa
5 mm und eine Höhe
von etwa 5 mm bis etwa 10 mm aufweist. Obgleich der Griff rechteckig
gezeigt ist, sollte angemerkt werden, daß dies keine Beschränkung darstellt und
daß der
Griff mit einer Vielzahl unterschiedlicher Formen angeordnet sein
kann.
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In
einer Ausführung
ist der Griff angeordnet, um eine zusätzliche Stütze (Steifigkeit und Festigkeit)
bei der Verbindung zwischen der Antenne und dem inneren Leiter der Übertragungsleitung
zu bilden. In einer anderen Ausführung
ist der Griff vorgesehen, um eine Impedanzabgleichvorrichtung einzuschließen, die
sich zwischen der Antenne und dem inneren Leiter befindet. Ferner
kann der Griff auf eine Weise, die zu dem oben beschriebenen Klemmabschnitt
(13) analog ist, angeordnet werden, um
mit der Übertragungsleitung
gleitbar gekoppelt zu sein derart, daß der Griff zum Einklemmen
der Organwand zwischen der gebogenen Nadel und dem Griff verwendet
werden kann. Zusätzlich
kann eine Dichtung zwischen dem Griff und der Außenwand des Or gans verwendet
werden, um die Einstichstelle abzudichten. In einer anderen Ausführung kann
der Griff einen Ballon einschließen, zum vorspannenden Kontakt
zwischen dem Griff und der gebogenen Antenne.
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Nun
auf 27A–27C Bezug
nehmend wird eine alternative Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung veranschaulicht, bei der die Ablationsvorrichtung 100 einen
Grundplattenstreifen 170 zum Ankoppeln von elektromagnetischer
Energie durch die Organwand 106. Die Grundplatte 170 stellt
im allgemeinen eine metallische Oberfläche bereit, die das durch die
Antenne 130 erzeugte elektromagnetische Feld anzieht, und
deshalb wird zwischen der Antenne 130 und der Grundplatte 170 ein
intensiveres elektromagnetisches Feld 180 erzeugt. Als
einem Ergebnis kann ein wirksameres, besser kontrolliertes und stärker konzentriertes
elektrisches Feld verwendet werden, um das Zielgewebe zu entfernen.
Zusätzlich
ist weniger Leistung aus der Leistungsquelle erforderlich wegen
der effizienteren Ausnutzung der Energie.
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In
dieser Ausführungsform
ist die Grundplatte 170 elektrisch mit dem äußeren Leiter 136 der Übertragungsleitung 108 gekoppelt.
Die Grundplatte 170 ist im allgemeinen bei einem vorbestimmten
Abstand Y von der Antenne 130 der Nadel 102 entfernt auf
der Übertragungsleitung 108 angeordnet.
Der vorbestimmte Abstand Y ist so eingerichtet, daß die Grundplatte
in enge Nähe
zur Nadel 102 und außerhalb
der Außenwand
des Organs 106 plaziert wird, wenn die Nadel 102 in
das Innere des Organs 106 positioniert wird. Bei Herzanwendungen
zum Beispiel funktioniert ein Abstand von etwa 1 mm bis etwa 15 mm
gut.
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Zusätzlich muß die Grundplatte 170 ausreichend
flexibel sein, um den Nadelbewegungen, dem normalen Operationsgebrauch
sowie der Lagerung davon zu genügen,
andererseits jedoch ausreichend steif, um ein Knicken oder Verbiegen
der Grundplatte zu verhindern, wenn die Nadel in das Innere der
Organkavität
positioniert wird. Die Grundplatte 170 kann aus einer Metallfolie
gebildet sein. Zum Beispiel funktioniert Silber, rostfreier Stahl
oder Gold gut. Die Grundplatte 170 kann auch aus einem
flexiblen dielektrischen Substrat mit einer oder zwei Metalloberfläche(n) gebildet
sein. Zum Beispiel funktionieren KaptonTM-
oder TeflonTM-Substrate gut. Die Dicke der Grundplatte 170 kann
ferner bis zu einem gewissen Grad variieren, basierend auf der speziellen
Anwendung der Ablationsvorrichtung sowie der Art des gewählten Materials.
Eine Streifendicke zwischen etwa 0,005 Zoll und etwa 0,040 Zoll
zum Beispiel funktioniert gut. Bei der veranschaulichten Ausführungsform beträgt die Dicke
des Grundplattenstreifens etwa 0,010 Zoll. Ferner kann die Verbindung
zwischen der Grundplatte 170 und dem äußeren Leiter 136 auf
irgendeine geeignete Weise wie Weichlöten, Hartlöten, Ultraschallschweißen oder
adhäsives
Bondieren gefertigt sein.
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Obgleich
die Grundplatte als einem Streifen gezeigt und beschrieben wurde,
sollte angemerkt werden, daß dies
keine Einschränkung
ist, und daß die
Grundplatte hinsichtlich der Form je nach speziellen Anfordernissen
der jeweiligen Vorrichtung variieren kann. Zum Beispiel funktioniert
ein Metalldraht, der aus Silber mit einem Durchmesser von etwa 1 mm
bis etwa 2 mm gebildet ist, gut. Zusätzlich funktioniert eine Platte
gut, die aus Silber mit einer Dicke zwischen etwa 0,005 Zoll und
etwa 0,040 Zoll und einer Breite zwischen etwa 2 mm und etwa 5 mm
gebildet ist.
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Darüberhinaus
ist die Grundplatte im allgemeinen so gestaltet, daß sie parallel
zur abgewinkelten Position der Nadel 102 ist. Wenn zum
Beispiel die Nadel mit einem Winkel von etwa 60 Grad in Bezug auf
die Achse der Übertragungsleitung
gebildet ist, dann kann die Grundplatte mit einem Winkel von etwa
60 Grad in Bezug auf die Achse der Übertragungsleitung gebildet
sein. Auf diese Weise können die
Antenne und die Grundplatte Energie gleichmäßiger koppeln. Alternativ kann
die Grundplatte geformt sein, um mit der Form der Außenwand
konform zu gehen. Noch weiterhin weist die Grundplatte im allgemeinen
eine Länge
auf, die mit der Länge
der Antenne 130 im wesentlichen übereinstimmt. Zum Beispiel funktioniert
eine Grundplattenlänge
zwischen etwa 20 mm und etwa 50 mm gut. Es sollte jedoch angemerkt
werden, daß die
Länge je
nach speziellen Anforderungen der jeweiligen Ablationsvorrichtung
variieren kann. Die Grundplatte ist ferner so angeordnet, daß sie mit
dem gebogenen Abschnitt der Nadel 102 im wesentlichen ausgerichtet
ist (in derselben Ebene).
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Alternativ
ist in einer Ausführung
die Grundplatte so angeordnet, daß sie ein Teil des Griffs darstellt.
In einer anderen Ausführung
ist die Elektrode beweglich an die Übertragungsleitung gekoppelt.
Die Grundplatte kann zum Beispiel schwenkbar oder gleitbar an die Übertragungsleitung
gekoppelt sein. In einer anderen Ausführung ist die Grundplatte vorgespannt,
um das Gewebe zu kontaktieren.
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Nun
wird ein Verfahren zur Verwendung der beschriebenen Nadelablationsvorrichtung
bei der Behandlung eines Organs beschrieben. Das Verfahren schließt das Bereitstellen
einer chirurgischen Vorrichtung 100 ein, die eine Nadel 102 aufweist,
die mit einer Übertragungsleitung 108 gekoppelt
ist. Die Übertragungsleitung 108 ist
mit einem Abschnitt mit einer Längsachse 110 und
einem proximalen Ende 120, das an eine elektromagnetische
Energiequelle gekoppelt ist, angeordnet. Zum Beispiel funktioniert eine
Mikrowellenenergiequelle, die Energie im Mikrowellenfrequenzbereich
erzeugt, gut. Ferner schließt die
Nadel 102 ein distales Ende 104 ein, das darauf angepaßt ist,
durch eine Wand eines Organs 106 hindurchzutreten, sowie
eine Antenne 130 zum Erzeugen eines Mikrowellenfeldes.
Zum Beispiel kann das Organ ein menschliches Herz sein, und die
Wand kann das Myocardium des Herzens sein. Die Antenne 130 ist
ferner so angeordnet, daß sie
in einer abgewinkelten Position relativ zur Längsachse 110 der Übertragungsleitung 108 steht.
Die Nadel oder die Übertragungsleitung
kann zum Beispiel vorgeformt oder gebogen in einer vorbestimmten
Winkelposition sein.
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Das
Verfahren schließt
das Einführen
der chirurgischen Vorrichtung 100 in eine Körperkavität ein. Dies
kann durch Penetrieren des Körpers
oder durch eine in den Körper
eingeführte
Zugangsvorrichtung erfolgen. Bei den meisten Herzanwendungen zum
Beispiel kann das Einführen
durch den Thoraxbereich des Körpers
oder durch einen offenen Brustkorb gebildet werden. Das Verfahren
schließt ferner
das Durchstoßen
einer Wand des Organs 106 mit dem distalen Ende 104 der
Nadel 102 sowie das Einführen der Nadel 102 durch
die Wand des Organs 106 und in die Innenkammer davon ein.
Das chirurgische Werkzeug 100 kann zum Beispiel in das
linke Atrium, das rechte Atrium, das rechte Ventrikel oder das linke
Ventrikel des Herzens eingeführt
werden. Ferner kann vor dem Durchstoß eine Kräuselfadennaht in die Herzwand
nahe beim Zielbereich zur Durchstoßung eingebracht werden, um
während
der Penetration eine Spannung bereitzustellen. Kräuselfadennähte sind
im Stand der Technik gut bekannt und werden der Kürze wegen
nicht detaillierter beschrieben.
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Das
Verfahren schließt
ferner das Positionieren der Nadel 102 im Inneren der Innenkammer
des Organs 106 so ein, daß die Antenne 130 mit
der Form und/oder Winkelposition der zu ablatierenden Wand im wesentlichen übereinstimmt.
Die Position kann zum Beispiel die Antenne im wesentlichen parallel
zur Innenoberfläche
der penetrierten Wand und nahe zum Zielgewebe ein dringen. Ferner
schließt das
Verfahren das Erzeugen eines Mikrowellenfeldes bei der Antenne ein,
das ausreichend stark ist, um die Gewebeablation innerhalb des erzeugten
Mikrowellenfeldes zu verursachen.
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Obgleich
nur einige Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung im Detail beschrieben worden sind, sollte
klar sein, daß die
vorliegende Erfindung in vielen anderen speziellen Formen ausgeführt werden
kann, ohne sich vom Umfang der wie in den Ansprüchen definierten Erfindung
zu entfernen. Insbesondere ist die Erfindung im Zusammenhang einer Mikrowellenablationsvorrichtung
für Herzanwendungen
beschrieben worden. Es sollte jedoch klar sein, daß die vorliegende
Erfindung für
eine große
Vielzahl alternativer Anwendungen genauso gut verwendet werden könnte. Die
vorliegende Erfindung kann zum Beispiel bei den meisten Verfahren
in Bezug auf die Entfernung von inneren biologischem Gewebe und insbesondere
der Entfernung von Organen mit Kavitäten wie dem Herzen, dem Magen,
dem Darm und dergleichen verwendet werden. Obgleich die beschriebene
Vorrichtung extrem gut für
Mikrowellenanwendungen funktioniert, kann sie ferner verwendet werden,
um elektromagnetische Energie genauso gut bei anderen Frequenzen
zu übertragen,
zum Beispiel Radiofrequenzen. Zudem wird in Betracht gezogen, daß die vorliegende
Erfindung mit anderen geeigneten ablativen Energiequellen praktiziert
werden kann. Die vorliegende Erfindung kann zum Beispiel mit elektrischem
Strom, Ultraschall, elektrischen Pulsen, mit Cryothermie, mit Lasern
und dergleichen praktiziert werden. Bei solchen Anordnungen kann das
Ablationselement ein oder mehrere Metallelektrode(n), ein Lasertransducer,
ein Tieftemperaturtransducer oder ein Ultraschalltransducer sein,
während
das Übertragungselement
ein Metalldraht, eine optische Faser oder eine ein Kühlfluid
tragendes Rohr sein kann.
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Während die
Erfindung im Zusammenhang mit mehreren bevorzugten Ausführungsformen
beschrieben worden ist, gibt es ferner Veränderungen, Permutationen und Äquivalente,
die in den Umfang dieser Erfindung fallen. Zum Beispiel kann die
Ablationsvorrichtung auch eine Reihe von Abstimmelektroden einschließen, um
elektrophysiologische Signale aus dem Herzgewebe zu detektieren.
Solche Elektroden können
verwendet werden, um den relevanten Bereich des Herzens vor oder
nach der Ablationsanwendung abzutasten. Die Elektroden können auch verwendet
werden, um den Zustand und/oder die Natur des Ablationsprozesses
zu überwachen.
Die Elektroden können
entlang der Antennenvorrichtung im Antennenbereich, entlang der Übertragungsleitung
oder entlang des Klemmfingers angeordnet sein. Die Elektrodenbanden
können
optional in eine Vielzahl von elektrisch isolierten Elektrodensegmenten
aufgeteilt sein. Die aus den Elektroden erhaltene Information wird über Elektrodendrähte an externe elektrische
Geräte
wie einer EP-Signalüberwachungsvorrichtung übertragen.
Das Filtern des Signals kann je nach Bedarf erfolgen. Bei alternativen Ausführungsformen
könnten
einige der externen elektrischen Geräte in die Leistungszufuhr eingeschlossen
werden, und/oder die Leistungszufuhr könnte Informationen verwenden,
die aus dem Steuerprogramm der Elektroden erhalten wurden.
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Zudem
kann die Ablationsvorrichtung eine Reihe von Temperaturmeßelementen
zum Messen der Temperatur des Gewebes einschließen. Die Temperaturmeßelemente
können
die Form von Thermoelementdrähten,
optischen Sensorfaserkabeln oder irgendwelchen anderen geeigneten
Temperaturmeßvorrichtungen
annehmen. Die Temperaturmeßelemente
können
entlang der Antennenvorrichtung, entlang der Übertragungsleitung oder entlang
des Klemmfingers angeordnet sein.
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Obgleich
die Grundplatte mit direkter Verbindung mit dem äußeren Leiter der Übertragungsleitung
gezeigt und beschrieben worden ist, kann sie darüber hinaus über einen externen Leiter indirekt geerdet
sein. Diese Art der Anordnung schafft auch ein intensiveres elektromagnetisches
Feld, jedoch nicht mit demselben Ausmaß wie die direkt verbundene
Grundplatte.
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Ferner
wird auch in Betracht gezogen, daß die Ablationsvorrichtung
auf vielerlei Weise modifiziert werden kann, ohne sich vom Umfang
dieser Erfindung zu entfernen. Zum Beispiel können Ballons an der inneren
oder der äußeren Penetrierung
des Organs positioniert sein, um die Einstichstelle abzudichten.
Zusätzlich
kann die Ablationsvorrichtung ein chemisches Zuleitungssystem einschließen, zum
Injizieren chemischer Mittel in das penetrierte Gewebe. Noch weiterhin
können
Kräuselfadennähte verwendet
werden, um das Abdichten der Einstichstelle des Organs zu unterstützen. Es
sollte auch angemerkt werden, daß es viele Arten der Ausführung der
Verfahren und Geräte
der folgenden Erfindung gibt. Es ist deshalb beabsichtigt, daß die nachfolgenden
angehängten
Ansprüche
so ausgelegt werden, daß alle Veränderungen,
Permutationen und Äquivalente
in den Umfang der vorliegenden Erfindung fallen.