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Die
vorliegende Erfindung betrifft allgemein das Gebiet von Dämpfungseinrichtungen
mit hydraulischer Drosselung vom Typ, wie sie insbesondere bei Kraftfahrzeugfederungen
Anwendung finden.
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Insbesondere
betrifft die Erfindung eine Dämpfungsvorrichtung
mit hydraulischer Drosselung zum Dämpfen von Druckschwankungen,
die zwischen einem ersten und einem zweiten Hydraulikflüssigkeitsvolumen
bzw. -raum ausgeübt
werden, wobei diese Vorrichtung eine zylindrische Trenneinrichtung
enthält,
die eine Hauptachse aufweist und kalibrierte Rückschlagventilmittel erster
und zweiter Art mit sich gegenseitig kreuzenden Strömungen und ein
umlaufendes Dichtlager mit einem ersten Durchmesser trägt, das
die beiden Flüssigkeitsvolumen trennt,
wobei die Ventilmittel erster Art eine erste Reihe von Kanälen aufweisen,
welche die Trenneinrichtung durchsetzen, sowie einen ersten flexiblen
Klappenverschluss, der in dem ersten Flüssigkeitsvolumen angeordnet
ist und elastisch zu einer ersten axialen Fläche der Trenneinrichtung hin
beaufschlagt wird, und die Ventilmittel zweiter Art eine zweite
Reihe von Kanälen
aufweisen, welche die Trenneinrichtung durchsetzen, sowie einen
zweiten flexiblen Klappenverschluss, der in dem zweiten Flüssigkeitsvolumen
angeordnet ist und elastisch zu einer zweiten axialen Fläche der
Trenneinrichtung hin beaufschlagt wird.
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Vorrichtungen
dieser Art sind im Stand der Technik wohl bekannt, insbesondere
deren Anwendung bei Kraftfahrzeugfederungen, und werden beispielsweise
in den Patentschriften FR-2 609 131 und FR-2 767 373 beschrieben.
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Die
Federung eines Fahrzeugs hat nämlich die
Aufgabe, beim Fahren des Fahrzeugs über Unebenheiten der Straße hervorgerufene
Stöße zu dämpfen und
zu vermindern, es jedem Rad zu ermöglichen, stets in Kontakt mit
dem Boden zu bleiben und eine möglichst
konstante Niveaulage des Fahrzeugaufbaus zu bewahren.
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Diese
Funktion wird dadurch erreicht, dass zwischen Fahrzeugaufbau und
Räder ein
elastisches Element, im allgemeinen eine Feder, eingefügt wird, dessen
Federungsbewegung über
einen Schwingungsdämpfer
abzudämpfen
ist, wobei dieser gleichzeitig die Schwingungen des Fahrzeugaufbaus
und die der Räder
abfangen soll, um das Abfedern der Räder vom Boden zu vermeiden.
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Eine
der derzeit am weitesten verbreiteten Techniken zum Erfüllen dieser
Dämpfungsfunktion besteht
insbesondere darin, die Energie der Schwingungen über eine Öldrosselung
zwischen zwei Räumen
abzubauen.
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Wie
die vorgenannten Patentschriften aufzeigen, wird dazu das Öl gezwungen,
nur durch kalibrierte Kanäle
von dem einen Raum in den anderen fließen zu können, von denen zumindest bestimmte von
elastischen Metalllamellen oder elastisch verformbaren Membranen
verschlossen werden, die aus ihrer Ruhelage nur mit einer minimalen
Kraft ungleich null verstellt werden können und die damit eine Ölströmung von
einem Raum zum anderen nur dann gestatten, wenn sie effektiv aus
ihrer Ruhestellung von einer ausreichend großen Druckdifferenz zwischen
den beiden Räumen
verstellt werden.
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Diese
Auslegung ist jedoch mit einem Nachteil bei der Ausführung behaftet,
der darin besteht, dass die Kanäle,
welche die beiden Kanalreihen mit sich kreuzenden Strömungen nur
dann ordnungsgemäß von den
Verschlüssen
versperrt werden können,
wenn sie am Umfang der axialen Flächen der Trenneinrichtung angeordnet
sind.
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Aufgrund
dieses Nachteils, der das Verhältnis
der Gesamtquerschnittsfläche
der Kanäle
zur Querschnittsfläche
einer jeden axialen Fläche
der Trennvorrichtung vermindert, müssen in der Praxis die Kanäle der beiden
Reihen auf Lücke
angeordnet werden und Querschnittsschwankungen entlang der Kanäle vorgesehen und/oder
unerwünscht
hohe Druckverluste hingenommen werden.
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In
diesem Zusammenhang zielt die vorliegende Erfindung darauf ab, eine
Dämpfungsvorrichtung
vorzuschlagen, mit der dieser Nachteil bei der Ausführung ausgeräumt werden
kann.
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Dazu
ist die erfindungsgemäße Vorrichtung, die
im übrigen
der gattungsgemäßen Definition
aus dem oben genannten Oberbegriff entspricht, im wesentlichen dadurch
gekennzeichnet, dass die erste und die zweite axiale Fläche der
Trenneinrichtung vertieft ausgeführt
sind, um jeweils eine erste bzw. zweite Kammer zu definieren, die
jeweils von einem ersten bzw. zweiten ringförmigen Ventilsitz eingefasst
werden, die einen maximalen Durchmesser aufweisen, der kleiner ist
als der erste Durchmesser, und an denen jeweils der erste bzw. der
zweite Verschluss anliegt, dass die Kanäle der ersten Reihe die erste
Kammer mit radialen Zwischenräumen
verbinden, die sich in das zweite Flüssigkeitsvolumen zwischen dem
zweiten Verschluss und dem Lager öffnen, dass die Kanäle der zweiten
Reihe die zweite Kammer mit einem ringförmigen Zwischenraum verbinden,
der sich in das erste Flüssigkeitsvolumen zwischen
dem ersten Verschluss und dem Lager öffnet.
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Aufgrund
dieser Anordnung, die es der erfindungsgemäßen Vorrichtung ermöglicht,
nur zwei ringförmige
Sitze zu enthalten, ist der Verschluss derselben einfach auszuführen, und
dies um so mehr, als diese Sitze einen relativ großen Durchmesser
und eine axiale Symmetrie aufweisen können.
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Zudem
bildet diese Anordnung einen Basisaufbau, von dem aus verschiedene
Varianten der Vorrichtung angegeben werden können, die eine sehr große Anzahl
von miteinander gemeinsamen Bauteilen aufweisen.
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Diese
Möglichkeit
wird vorteilhaft dazu genutzt, eine Vorrichtung zu schaffen, bei
der die Dämpfung
mit geringer Geschwindigkeit bzw. Langsamdämpfung sich je nach Strömungsrichtung
des Mediums zwischen zwei Kammern unterscheidet, um den Kompromiss
Komfort/Verhalten zu verbessern.
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Derzeit
erfolgt die Differenzierung der Langsamdämpfung durch Verwendung von
zwei Langsamkanälen
(für jede
Strömungsrichtung
des Mediums), deren Öffnung über Öffnungsventile
gesteuert wird.
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Diese
Ventile sind durch eine stark verminderte Tarierung und Trägheit bestimmt,
um nach einer Richtungsumkehr der Druckdifferenz zwischen dem ersten
und dem zweiten Volumen bzw. Raum so früh wie möglich zu öffnen
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Dennoch
wird durch die Dämpfung
eine Überspannung
hervorgerufen, welche sich mit der Häufigkeit der Verlagerung erhöht, und
zwar insofern, als stets ein Ventil öffnen muss, um das Hydraulikmedium
passieren zu lassen.
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Aufgrund
des gegebenen Aufbaus der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist es möglich, die Überspannung
beim Öffnen
mit Hilfe einer Architektur zu minimieren, welche die Anzahl und
die Trägheit
der Ventile vermindert und dabei eine maximale Gemeinsamkeit von
Bauteilen beibehält,
unabhängig
von der gewählten
Art der Differenzierung der Langsamdämpfung.
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In
dieser Hinsicht enthält
die erfindungsgemäße Vorrichtung
ein zusätzliches
Rückschlagventil, das
in einer der Kammern, beispielsweise in der ersten Kammer, aufgenommen
ist.
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Gemäß einer
ersten Variante der erfindungsgemäßen Vorrichtung gehört das zusätzliche
Rückschlagventil
zu den Rückschlagventilmitteln
der ersten Art und weist dritte Ventilsitze auf, von denen jeder
einen der Kanäle
der ersten Reihe umgibt, sowie einen dritten Verschluss, der elastisch
zu den dritten Sitzen beaufschlagt wird, und zumindest eine Öffnung,
die in den ersten Verschluss eingebracht ist und die erste Kammer
mit dem ersten Raum in Verbindung setzt.
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In
diesem Fall kann das zusätzliche
Rückschlagventil
eine Blattfeder enthalten, welche den dritten Verschluss zu den
dritten Sitzen hin drückt.
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Gemäß einer
zweiten Variante der erfindungsgemäßen Vorrichtung gehört das zusätzliche Rückschlagventil
zu den Rückschlagventilmitteln
der zweiten Art und weist zumindest eine Öffnung auf, die in den ersten
Verschluss eingebracht ist und die erste Kammer mit dem ersten Raum
in Verbindung setzt, sowie jeder Öffnung gegenüberliegend
einen vierten Verschluss, der elastisch zu dem ersten Verschluss
hin beaufschlagt wird.
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Bei
diesen beiden Varianten enthält
die erfindungsgemäße Vorrichtung
bevorzugt auch ein Dauerausströmmittel,
das einen Ausströmdurchgang
aufweist, der in zumindest einem des ersten bzw. zweiten ringförmigen Ventilsitzes
ausgeführt
ist und den ersten und den zweiten Raum in dauerhafter Weise miteinander
in Verbindung setzt.
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Mit
Vorhandensein eines derartigen gemeinsamen und dauerhaften Langsamdurchgangs
ist es möglich,
die Überspannungen
durch Abbau der Öffnungsschwelle
der Öffnungsventile
zu minimieren.
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In
jedem Fall können
die Kanäle
sich praktisch an jeder beliebiger Stelle durch die Trenneinrichtung
erstrecken, so dass die erste und die zweite Reihe von Kanälen auf
zwei Linien oder sogar auf mehr als zwei Linien um die Hauptachse
herum verteilt sind.
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Bei
der bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
werden der erste und der zweite Verschluss an den ersten bzw. zweiten
ringförmigen
Ventilsitz jeweils mit einer elastischen Vorspannung angedrückt, die
ihnen von einer vorgespannten Haltespindel aufgeprägt wird,
die axial die Trenneinrichtung und die Verschlüsse durchsetzt und einen ersten
und einen zweiten Anschlag trägt,
welche die beiden Verschlüsse
zwingen, sich einander anzunähern.
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Um
die Herstellung der Trenneinrichtung zu vereinfachen, kann letztere
einen von den Kanälen durchsetzten
zylindrischen Körper
und einen angesetzten Deckel aufweisen, wobei dieser Deckel am zylindrischen
Körper
anliegt, die erste bzw. die zweite Kammer definiert und von zumindest
einer Bohrung durchsetzt wird, welche diese Kammer mit den Kanälen der
ersten bzw. zweiten Reihe von Kanälen verbindet.
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Um
bei Bedarf die Flüssigkeitsströmungsgesetze
zwischen den beiden Räumen
leicht ändern
zu können,
kann die erfindungsgemäße Vorrichtung auch
insbesondere eine erste und eine zweite vorgespannte Haltescheibe
enthalten, die elastisch biegsam sind und jeweils dem ersten bzw.
zweiten Verschluss überlagert
sind, wobei jede Scheibe koaxial zum jeweiligen Verschluss verläuft, elastisch
an diesen angedrückt
wird, im Durchmesser kleiner oder gleich dem Durchmesser des jeweiligen
Verschlusses ist und außerhalb
der Kammer liegt, die von dem jeweiligen Verschluss verschlossen
wird.
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In
diesem Fall ist es möglich,
durch Verwendung einer vorgespannten Haltespindel, die mit zwei Anschlägen versehen
ist, so vorzugehen, dass die vorgespannten Haltescheiben, die Verschlüsse, der zylindrische
Körper
und der angesetzte Deckel unter elastischer Vorspannung durch Biegung
der Verschlüsse
und der Scheiben zwischen dem ersten und dem zweiten Anschlag eingeklemmt
werden.
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Bei
der einfachsten und wirkungsvollsten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung
sind der erste und der zweite ringförmige Ventilsitz zu kreisrunden
Ringen geformt.
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Schließlich weist
der angesetzte Deckel vorzugsweise eine axiale Symmetrie auf, um
bei der Montage keine Indexierung erforderlich zu machen
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich deutlicher aus
der nachfolgenden Beschreibung, die sich nur beispielhaft und keineswegs einschränkend versteht,
und zwar anhand der beigefügten
Zeichnungen, worin zeigt:
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1 eine
Ansicht im Längsschnitt
der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
d. h. eine Schnittansicht in einer die Hauptachse enthaltenden Ebene,
und
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2 eine
Ansicht im Querschnitt der erfindungsgemäßen Vorrichtung und insbesondere
eine Schnittansicht entlang der mit den Pfeilen II-II aus 1 angegebenen
Blickrichtung in kleinerem Maßstab,
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3 eine
Schnittansicht ähnlich
wie 1, die jedoch eine erste Variante der erfindungsgemäßen Vorrichtung
darstellt, und
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4 eine
Schnittansicht ähnlich
wie 1, die jedoch eine zweite Variante der erfindungsgemäßen Vorrichtung
darstellt.
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Die
Erfindung betrifft eine Dämpfungsvorrichtung
mit hydraulischer Drosselung zum Dämpfen von Druckschwankungen,
die zwischen einem ersten und einem zweiten Hydraulikflüssigkeitsraum 1, 2 ausgeübt werden,
die über
bzw. unter der Trenneinrichtung 3 dargestellt sind, wobei
letztere zwischen diese beiden Räume
eingefügt
ist.
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Diese
Trenneinrichtung 3, die beispielsweise die Form eines auf
eine Hauptachse X zentrierten Zylinders annimmt, weist zwei axiale
Flächen 31, 32 auf,
die dem Raum 1 bzw. 2 zugewandt sind, und wird
von zwei Reihen von Kanälen,
nämlich
Kanäle 40 und
Kanäle 50 durchsetzt.
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Diese
Trenneinrichtung 3 trägt
ein umlaufendes Dichtlager 6 mit einem ersten Durchmesser
D1, das die beiden Flüssigkeitsräume 1, 2 trennt,
sowie kalibrierte Rückschlagventile,
die insbesondere Gegenstand der Erfindung sind.
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Diese
Rückschlagventile
gehören
einer ersten bzw. zweiten Art an, je nachdem, ob sie eine Strömung der
Flüssigkeit
vom ersten Raum 1 zum zweiten Raum 2 oder eine
Strömung
der Flüssigkeit
vom zweiten Raum 2 zum ersten Raum 1 unterbinden.
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Die
Ventile der ersten Art enthalten neben der Reihe von Kanälen 40,
welche die Trenneinrichtung 3 durchsetzen, einen ersten
flexiblen Klappenverschluss 41, der in dem ersten Flüssigkeitsraum 1 angeordnet
ist und elastisch zur axialen Fläche 31 der
Trenneinrichtung 3 hin beaufschlagt wird.
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In ähnlicher
Weise enthalten Ventile zweiter Art neben der Reihe von Kanälen 50,
welche die Trenneinrichtung 3 durchsetzen, einen zweiten
flexiblen Klappenverschluss 52, der in dem zweiten Flüssigkeitsraum 2 angeordnet
ist und elastisch zur axialen Fläche 32 der
Trenneinrichtung 3 hin beaufschlagt wird.
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Gemäß einem
ersten Aspekt der Erfindung sind die beiden axialen Flächen 31 und 32 der
Trenneinrichtung 3 vertieft ausgeführt, um jeweilige Kammern 310 und 320 zu
definieren, die von jeweiligen ringförmigen Ventilsitzen 311 und 322 eingefasst werden,
die vorzugsweise die Form von kreisrunden Ringen annehmen.
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Die
Sitze 311 und 322 weisen einen maximalen Durchmesser
D auf, der kleiner ist als der erste Durchmesser D1 der Trenneinrichtung
und für
die Verschlüsse 41 und 52 jeweils
eine Abstützung
bieten.
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Gemäß einem
zweiten Aspekt der Erfindung verbinden die Kanäle 40 der ersten Reihe
von Kanälen
die Kammer 310 mit radialen Zwischenräumen 22, die sich
in den zweiten Flüssigkeitsraum 2 zwischen
dem zweiten Verschluss 52 und dem Lager 6 öffnen.
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Gemäß einem
dritten Aspekt der Erfindung verbinden die Kanäle 50 der zweiten
Reihe von Kanälen
die Kammer 320 mit einem ringförmigen Zwischenraum 11,
der sich in den ersten Flüssigkeitsraum 1 zwischen
dem ersten Verschluss 41 und dem Lager 6 öffnet.
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Wie
in 2 gezeigt ist, können die erste und die zweite
Reihe von Kanälen 40 und 50 auf
zwei Linien oder auf mehr als zwei Linien um die Hauptachse X herum
verteilt sein, so dass von der Flüssigkeit erlittene und auf
den Durchtritt der Trenneinrichtung 3 zurückzuführende Druckverluste
beträchtlich vermindert
werden können.
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Die
Verschlüsse 41 und 52 werden
beispielsweise an die jeweiligen Ventilsitze 311 und 322 jeweils
mit einer elastischen Vorspannung angedrückt, die ihnen von einer vorgespannten
Haltespindel 7 aufgeprägt
wird, die axial die Trenneinrichtung 3 und die Verschlüsse 41, 52 durchsetzt
und einen ersten und einen zweiten Anschlag 71 und 72 trägt, welche die
beiden Verschlüsse 41 und 52 zwingen,
sich einander anzunähern.
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Um
eine einfache Ausführung
der Trenneinrichtung 3 zu gestatten, besteht letzterer
vorzugsweise aus einem von den Kanälen 40 und 50 durchsetzten
zylindrischen Körper 30 und
aus einem angesetzten Deckel 300.
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Dieser
angesetzte Deckel, der die eine oder andere Kammer 310 und 320 definiert,
beispielsweise die Kammer 320, wird von einer oder mehreren Bohrungen
durchsetzt, wie etwa 302, und wird mit einer elastischen
Kraft an den zylindrischen Körper 30 angedrückt, die
ausreicht, um es dem zylindrischen Körper 30 und dem angesetzten
Deckel 300 zu gestatten, sich in Bezug auf die Hydraulikflüssigkeit
wie ein einziges Teil zu verhalten.
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Dazu
enthält
die erfindungsgemäße Dämpfungsvorrichtung
vorteilhaft vorgespannte Haltescheiben, wie etwa 81, 82, 83 und 84,
die elastisch biegsam sind und sich an den Verschlüssen 41 und 52 außerhalb
der Kammern 310 und 320 abstützen.
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Insbesondere
verlaufen die Scheiben 81 und 83 koaxial zum Verschluss 41 und
werden elastisch an diesen angedrückt, wobei die äußere Scheibe 83 im
Durchmesser kleiner ist als der Durchmesser der mittleren Scheibe 81,
die ihrerseits im Durchmesser kleiner ist als der Durchmesser des
Verschlusses 41.
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Ebenso
verlaufen die Scheiben 82 und 84 koaxial zum Verschluss 52 und
werden elastisch an diesen angedrückt, wobei die äußere Scheibe 84 im Durchmesser kleiner
ist als der Durchmesser der mittleren Scheibe 82, die ihrerseits
im Durchmesser kleiner ist als der Durchmesser des Verschlusses 52.
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Wie
in 1 gezeigt ist, werden die vorgespannten Haltescheiben 81 bis 84,
die Verschlüsse 41 und 52,
der zylindrische Körper 30 und
der angesetzte Deckel 300 zwischen den Anschlägen 71 und 72 der
Spindel 7 eingeklemmt und unterliegen einer elastischen
Vorspannung, die sich im wesentlichen aus der Biegung der Verschlüsse 41 und 52 und
der Scheiben 81 bis 84 ergibt.
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Wie
auch in dieser Figur gezeigt ist, kann einer der Anschläge 71 der
Spindel 7 aus einer Schulter derselben bestehen, wobei
der andere Anschlag 72 aus einer Unterlegscheibe besteht,
die über
eine Mutter gehalten wird.
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Die
Funktionsweise der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
wie sie bisher beschrieben wurde, ist wie folgt.
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Sofern
Hydraulikflüssigkeiten
sehr gering komprimierbar sind, ist der im Raum 2 zu jedem
Zeitpunkt herrschende Druck gleich dem Druck, der in dem radialen
Zwischenraum 22, in den Kanälen 40 und in der
Kammer 310 herrscht.
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Ebenso
ist der zu jedem Zeitpunkt im Raum 1 herrschende Druck
gleich dem Druck, der im ringförmigen
Zwischenraum 11, in den Kanälen 50 und in der
Kammer 320 herrscht.
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Wenn
also der Druck der Hydraulikflüssigkeit in
dem Raum 2 auf einen Punkt ansteigt, an dem die Kraft,
die von diesem Druck in der Kammer 310 ausgeübt wird,
die elastische Kraft übersteigt,
mit welcher der Verschluss 41 auf den Ventilsitz 311 angedrückt wird,
dann wird dieser Verschluss von der Flüssigkeit verlagert, die in
der Kammer 310 vorhanden ist, und gestattet somit den Durchtritt
eines gewissen Volumens dieser Flüssigkeit vom Raum 2 zum
Raum 1.
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In ähnlicher
Art und Weise wird dann, wenn der Druck der Hydraulikflüssigkeit
in dem Raum 1 auf einen Punkt ansteigt, an dem die Kraft,
die von diesem Druck in der Kammer 320 ausgeübt wird,
die elastische Kraft übersteigt,
mit welcher der Verschluss 52 auf den Ventilsitz 322 angedrückt wird, dieser
Verschluss von der Flüssigkeit
verlagert, die in der Kammer 320 vorhanden ist, und gestattet
somit den Durchtritt eines gewissen Volumens dieser Flüssigkeit
vom Raum 1 zum Raum 2.
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Da
die Verlagerung der Verschlüsse 41 und 52 und
die Drosselung der Flüssigkeit,
die zwischen diesen Verschlüssen
und den entsprechenden Ventilsitzen durchströmt, eine Energiemenge ungleich
null erfordern, werden mit der beschriebenen Vorrichtung Druckschwankungen
zwischen den Flüssigkeitsräumen 1 und 2 gedämpft.
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Trotz
ihrer Einfachheit im Aufbau ermöglicht es
diese Vorrichtung, Druckwerte unabhängig voneinander einzustellen,
die zur jeweiligen Verlagerung der Verschlüsse 41 und 52 führen, wobei
diese Einstellung insbesondere beispielsweise durch die Wahl des
Innendurchmessers der Kammern 310 und 320, durch
die Dicke der Verschlüsse 41 und 52 und
durch die Anzahl an vorgespannten Haltescheiben sowie durch ihre
jeweiligen Durchmesser und Dicken erhalten werden kann.
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Obgleich
die Verschlüsse
und die Scheiben vornehmlich aus Stahl bestehen, ist es auch nicht ausgeschlossen,
andere Materialien zu verwenden und/oder Stahlsorten mit unterschiedlichen
Nuancen für
das obere und das untere Ventil zu verwenden.
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Schließlich ist
es möglich,
den einen oder anderen der sich kreuzenden Strömungen zwischen dem Raum 1 und
dem Raum 2 zu begünstigen,
indem die Gesamtfläche
der Kanäle
der entsprechenden Reihe von Kanälen 40 bzw. 50 bezüglich der
Gesamtfläche
der Kanäle
der anderen Reihe 50 bzw. 40 erhöht wird.
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3 und 4 zeigen
zwei Varianten der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
die eine Differenzierung der Langsamdämpfung gestatten, je nachdem,
ob die Differenz zwischen den in den Räumen 1 und 2 herrschenden
Druckwerten positiv oder negativ ist.
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Das
allgemeine Prinzip dieser Varianten beruht auf der Verwendung eines
zusätzlichen
Rückschlagventils,
das in einer der Kammern aufgenommen ist, beispielsweise in der
ersten Kammer 310, vorzugsweise in Kombination mit einem
Langsamdurchgang 330, der in zumindest einem der ringförmigen Sitze 311 und/oder 322 eingebracht
ist und eine Ausströmfunktion
erfüllt,
durch die dauerhaft den ersten und den zweiten Flüssigkeitsraum 1 und 2 miteinander
verbunden werden.
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Wie
aus dem vorangehenden hervorgeht, setzt die Langsamdämpfung die
Verwendung von gering kalibrierten Rückschlagventilen voraus, wobei das
zusätzliche
Rückschlagventil
also wesentlich leichter öffnet,
als die aus den Hauptverschlüssen 41 und 52 gebildeten
Ventile.
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Die
in 3 dargestellte erste Variante ist in dem Falle
anwendbar, dass die Dämpfung
bei Einfederung kleiner sein soll als die Dämpfung bei Ausfederung, d.
h. in dem Falle, dass die Überdrücke des unteren
Raums 2 weniger gedämpft
werden sollen, als die Überdrücke des
oberen Raums 1.
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In
diesem Fall enthält
das zusätzliche
Rückschlagventil,
das somit den Rückschlagventilmitteln erster
Art angehört,
dritte Ventilsitze, wie etwa 240, von denen jeder einen
der Kanäle
der ersten Reihe 40 umgibt, einen dritten Verschluss 220,
der elastisch zu den dritten Sitzen 240 hin beaufschlagt
wird, und eine oder mehrere Öffnungen,
wie etwa 410, die in den ersten Verschluss 41 gebohrt
sind und die erste Kammer 310 mit dem ersten Flüssigkeitsraum 1 verbindet.
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Somit
durchströmt
bei einem Überdruck
des unteren Raums 2 die aus diesem kommende Flüssigkeit
die Kanäle 40,
erreicht die Kammer 310, nachdem sie den Verschluss 220 verstellt
hat, und tritt aus der Kammer 310 aus, indem sie die Öffnungen,
wie etwa 410, durchströmt,
wobei die Verstellung des Verschlusses 220 nur einen relativ
geringern Energieverbrauch gegenüber
demjenigen erfordert, den die Verstellung des Verschlusses 41 erforderlich
machen würde.
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Wie
in 3 gezeigt ist, kann die elastische Beaufschlagung,
welcher der dritte Verschluss 220 unterliegt, von einer
Blattfeder 230 aufgebracht werden, die diesen Verschluss 220 zu
den dritten Sitzen 240 drückt.
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Die
in 4 dargestellte zweite Variante ist in dem Falle
anwendbar, dass die Dämpfung
bei Einfederung größer sein
soll als die Dämpfung
bei Ausfederung, d. h. in dem Falle, dass die Überdrücke des unteren Raums 2 mehr
gedämpft
werden sollen, als die Überdrücke des
oberen Raums 1.
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In
diesem Fall enthält
das zusätzliche
Rückschlagventil,
das somit den Rückschlagventilmitteln zweiter
Art angehört,
eine oder mehrere Öffnungen, wie
etwa 410, die in den ersten Verschluss 41 gebohrt
sind, um die erste Kammer 310 mit dem ersten Flüssigkeitsraum 1 zu
verbinden, sowie einen vierten Verschluss 420, der elastisch
zu dem ersten Verschluss 41 hin einer jeden Öffnung 410 gegenüberliegend
beaufschlagt wird.
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Somit
durchströmt
bei einem Überdruck
des oberen Raums 1 die aus diesem kommende Flüssigkeit
die Öffnungen,
wie etwa 410, indem sie den Verschluss 420 verstellt,
strömt
in die Kammer 310 ein und tritt aus dieser durch die Kanäle 40 aus,
um den unteren Raum 1 zu erreichen, wobei die Verstellung des
Verschlusses 420 nur einen relativ geringen Energieverbrauch
gegenüber
demjenigen erfordert, den die Verstellung des Verschlusses 52 erforderlich
machen würde.