DE60112669T3 - Vorrichtung zum Auftragen eines Mittels auf Wimpern oder Augenbrauen - Google Patents
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Description
- Die Erfindung betrifft den Bereich des Schminkens und/oder der Behandlung von Keratinfasern, insbesondere Wimpern oder Augenbrauen.
- Es besteht allgemein ein Bedarf daran, über eine Auftragvorrichtung zu verfügen, die in der Lage ist, sich mit einer relativ großen Menge Produkt zu laden, damit der Benutzer während des Schminkens die Auftragvorrichtung nicht zu oft mit Produkt nachladen muss.
- Man kennt aus dem Patent
US 5 611 361 eine Wimperntusche-Auftragvorrichtung, die zwei verdrillte Bürsten umfasst, die sich zueinander parallel erstrecken und ausreichend weit voneinander entfernt sind, um das Auftragen von Produkt auf die Wimpern des oberen Lids bei der einen und auf die Wimpern des unteren Lids bei der anderen aufzutragen. - Die Anmeldung
DE 198 48 472 offenbart eine Vorrichtung, die zwei Bürsten umfasst, die jeweils am Ende eines Schenkels einer eine Zange bildenden Auftragvorrichtung angeordnet sind. - Die Anmeldung
DE 93 167 04 offenbart eine Vorrichtung, die zwei Auftragorgane, eine am Ende einer ersten Stange angeordnete Bürste und ein am Ende einer zweiten Stange angeordnetes Anschlagsorgan umfasst. - Bei den bekannten Auftragvorrichtungen, die eine Reihe von Zähnen umfassen, hängt die zwischen diesen zurückgehaltene Produktmenge von ihrem Abstand ab und ist dadurch begrenzt, dass die Zähne relativ eng bleiben müssen, um die Wimpern ergreifen zu können.
- Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, eine neue Auftragvorrichtung zu schaffen, die insbesondere die Wimpern oder die Augenbrauen auf befriedigende Weise schminken kann und gleichzeitig eine ausreichende Autonomie bietet und bequem zu verwenden ist.
- Die Erfindung erreicht dies mit einer Auftragvorrichtung nach Anspruch 1.
- Dank der Erfindung ist es möglich, die Auftragvorrichtung mit vorspringenden Elementen auszuführen, die so ausgebildet sind, dass sie die Wimpern ergreifen, indem sie gleichzeitig über einen Produktvorrat verfügen, der der Auftragvorrichtung eine ausreichende Autonomie verleiht, und ferner gestatten, die Wimpern zum Zeitpunkt der Verwendung in geeigneter Weise mit Produkt zu laden.
- Außerdem kann die erfindungsgemäße Auftragvorrichtung einfach hergestellt werden, da die vorstehenden Elemente in dem Träger ausgeschnitten werden können oder die Öffnung des Trägers für die Entformung der vorstehenden Elemente ausgenutzt werden kann.
- Mindestens ein Teil der vorstehenden Elemente kann auf jedem entgegengesetzten Bereich des Trägers durch Formung oder Aufspritzen auf den Träger oder Ausschneiden und Verformung einer Metallfolie hergestellt sein.
- Die Erfindung gestattet es, vom selben Träger getragene vorstehende Elemente von verschiedenen Arten und Konfigurationen zu haben, und zwar insbesondere vorstehende Elemente von einem bestimmten Typ, deren senkrechte Projektion sich mindestens teilweise in der Öffnung des Trägers erstreckt, und vorstehende Elemente von einem anderen Typ, die am Außenumfang des Trägers gelegen sind.
- Bei einer besonderen Ausführung ist der Träger um die Öffnung herum geschlossen.
- Gemäß einer Abwandlung kann der Träger eine allgemeine U-Form besitzen, wobei er in diesem Fall um die Öffnung nicht vollständig geschlossen ist.
- Der Träger kann eben oder gemäß einer Abwandlung nicht eben sein.
- Der Träger kann auf diese Weise beispielsweise eine Schiff-Konfiguration aufweisen oder gebogen sein.
- Der Träger kann insbesondere eine gemäß einer Längsachse langgestreckte Form besitzen und um diese Achse oder um eine Querachse herum gebogen sein.
- Bei einer besonderen Ausführung schließt der Träger an einem Ende an ein mit einem Greiforgan verbundenes Verbindungsorgan an.
- Das Verbindungsorgan besteht beispielsweise aus einer Stange.
- In diesem Fall besitzt der Träger vorteilhafterweise eine in Richtung des dem Verbindungsorgan entgegengesetzten Endes zugespitzte allgemeine Form, um seine Einführung durch ein Abstreiforgan zu erleichtern.
- Der Träger kann eine langgestreckte allgemeine Form mit einer parallel oder quer zur Achse des Verbindungsorgans gerichteten Langsachse besitzen.
- Alle vorstehenden Elemente oder ein Teil davon besitzen ein freies Ende, das in einem Abstand von dem Bereich des Trägers gelegen ist, der dem entgegengesetzt ist, an den sie anschließen.
- Manche vorstehenden Elemente können auf diese Weise Materialbrücken in zwei entgegengesetzten Bereichen des Trägers bilden, um diesem beispielsweise mehr Starrheit zu verleihen.
- Derartige Materialbrücken können auch dazu dienen, mindestens ein einen Vorsprung bildendes Element, wie einen Zahn oder eine Spitze, zu halten.
- Die Auftragvorrichtung kann insbesondere eine oder mehrere Materialbrücken umfassen, die sich in der Längsrichtung des Trägers oder gemäß einer Abwandlung in seiner Querrichtung erstrecken.
- Die erfindungsgemäße Auftragvorrichtung besitzt bei einer besonderen Ausführung eine Folge von gekrümmten Materialbrücken, die sich auf einer gemeinsamen Seite der Öffnung oder abwechselnd zu beiden Seiten von dieser erstrecken.
- Wenn der Träger eine langgestreckte Form besitzt, kann mindestens ein Teil der vorstehenden Elemente an einen Bereich des Trägers anschließen, der im Wesentlichen parallel zu seiner Längsrichtung gerichtet ist.
- Der Träger kann aus einem Elastomer-Material hergestellt sein.
- Der Träger kann auch aus einem Material hergestellt sein, das starrer als das für die Herstellung der Auftragelemente verwendete Material ist.
- Man kann auch den Verwendungskomfort dadurch verbessern, dass die vorstehenden Elemente biegsamer als der Träger sind.
- Der Träger kann eine Verbundstruktur mit beispielsweise einer Einlage aus Metall und einer Hülle aus Kunststoff um diese Einlage herum aufweisen.
- In diesem Fall kann mindestens ein Teil der vorstehenden Elemente aus demselben Material hergestellt sein, wie es für die Herstellung dieser Hülle verwendet wird, wobei andere vorstehende Elemente gegebenenfalls aus demselben Material wie die Einlage hergestellt sind.
- Man kann auf diese Weise in einer gemeinsamen Auftragvorrichtung über vorstehende Elemente verfügen, die verschiedene Härten besitzen.
- Die Auftragvorrichtung kann vorstehende Elemente auf zwei entgegengesetzten Bereichen des Trägers besitzen, wobei die senkrechte Projektion dieser Elemente sich mindestens teilweise in der zwischen diesen Bereichen gebildeten Öffnung erstreckt.
- Dies gestattet es, mit den vorstehenden Elementen Gabeln oder V-förmige Nuten zu schaffen, in die die Wimpern eintreten können.
- Derartige Gabeln oder V-förmige Nuten gestatten es, das Produkt auf der Oberfläche der Wimpern zu glätten, sie zu recken und sie zu ergreifen, um sie zu krümmen.
- Die Auftragvorrichtung kann vorstehende Elemente auf nur einer Seite des Trägers oder gemäß einer Abwandlung auf beiden Seiten des Trägers aufweisen.
- Insbesondere kann die Auftragvorrichtung eine erste Gruppe von vorstehenden Elementen aufweisen, die über dem Träger ineinander greifen, und eine zweite Gruppe von vorspringenden Elementen, die unter dem Träger ineinander greifen.
- Die Auftragvorrichtung kann vorstehende Elemente aufweisen, die sich abwechselnd zu beiden Seiten der Öffnung erstrecken.
- Die vorstehenden Elemente, die sich auf einer gemeinsamen Seite des Trägers erstrecken, können nicht aneinander anschließende Basen aufweisen.
- Die Auftragvorrichtung kann eine Folge von vorstehenden Elementen aufweisen, deren Länge sich in Abhängigkeit der Lage auf dem Träger ändert.
- Insbesondere kann die Länge dieser vorstehenden Elemente mit zunehmender Entfernung von einem Ende des Trägers zunehmen.
- Die Auftragvorrichtung kann vorstehende Elemente aufweisen, deren senkrechte Projektion ganz in der Öffnung liegt.
- Die Auftragvorrichtung kann auch vorstehende Elemente aufweisen, deren senkrechte Projektion teilweise in der Öffnung und teilweise auf dem Träger liegt.
- Mindestens ein Teil der vorstehenden Elemente kann aus Zähnen bestehen, die eine zugespitzte Form besitzen.
- Bei mindestens einem Teil der vorstehenden Elemente kann der von diesen Elementen mit ihrer senkrechten Projektion gebildete Winkel eingegrenzt zwischen 5 und 90°, vorzugsweise 10 und 50° und noch bevorzugter 15 und 30° betragen.
- Der betreffende Winkel wird in Abhängigkeit von der gewünschten Schminkung, der Geometrie und der Konfiguration der vorstehenden Elemente gewählt.
- Mindestens ein Teil der vorstehenden Elemente kann eine geradlinige oder nicht geradlinige, insbesondere gekrümmte Form aufweisen.
- Mindestens ein Teil der vorstehenden Elemente kann auf seiner Oberfläche eine Beflockung, ein mit bloßem Auge sichtbares Relief oder einen Überzug aufweisen, der dazu bestimmt ist, das Gleiten der Wimpern zu verbessern.
- Die vorstehenden Elemente können aus Kunststoff vorzugsweise einstückig mit dem Träger hergestellt sein.
- Der Kunststoff kann eine Ladung mit einem Biozid, mit einem zum Verbessern des Gleitens bestimmten Material oder magnetische Partikel umfassen.
- Die Länge der vorstehenden Elemente beträgt beispielsweise 0,5 bis 10 mm, vorzugsweise 2 bis 6 mm.
- Die vorstehenden Elemente bilden mit dem Träger vorzugsweise ein Auftragorgan, dessen maximale Querabmessung d parallel zur Öffnung größer als die maximale Querabmessung senkrecht zur Öffnung ist.
- Gegenstand der Erfindung ist ferner eine Verpackungs- und Auftragvorrichtung, die mit einer solchen Auftragvorrichtung und einem Behälter zur Aufnahme eines aufzutragenden Produkts ausgerüstet ist.
- Die folgende ausführliche Beschreibung von nicht begrenzenden Ausführungsbeispielen und die beiliegende Zeichnung dienen zum besseren Verständnis der Erfindung.
- In der Zeichnung zeigen:
-
1 eine schematische Ansicht in einem axialen Schnitt einer Verpackungs- und Auftragvorrichtung mit einer erfindungsgemäßen Auftragvorrichtung, -
2 eine Darstellung der Auftragvorrichtung von1 allein, -
3 bis5 Darstellungen von verschiedenen Ausbildungen der vorstehenden Elemente auf dem Träger, -
6 bis10 Darstellungen von verschiedenen Ausbildungen des Trägers, -
11 bis15 Darstellungen von verschiedenen Ausbildungen von vorstehenden Elementen und von verschiedenen Arten ihrer Verbindung mit dem Träger, -
16 eine schematische perspektivische Ansicht, die eine mit zwei Zähnen ergriffene Wimper zeigt, -
17 eine schematische Ansicht gemäß dem Pfeil XX von16 , wobei die Wimper im Schnitt dargestellt ist, -
18 eine17 entsprechende Ansicht im Fall einer anderen Anordnung der Zähne und -
19 eine schematische perspektivische Ansicht einer gekrümmten Auftragvorrichtung. - Die in
1 dargestellte Verpackungs- und Auftragvorrichtung1 umfasst einen Behälter2 , der einen Vorrat3 eines kosmetischen und/oder Behandlungsprodukts für Wimpern oder Augenbrauen, beispielsweise Wimperntusche, enthält. - Der Behälter
2 ist mit einem Hals versehen. - Die Öffnung des Behälters
2 ist innen mit einem Abstreiforgan5 versehen, das auf herkömmliche Weise aus einem Teil aus Elastomer besteht, das in den Hals4 eingesetzt ist und im unteren Teil eine kreisförmige Abstreiföffnung6 aufweist. - Die Vorrichtung
1 besitzt eine Auftragvorrichtung7 , die eine Stange8 mit der Achse X aufweist, die an einem Ende mit einem Auftragelement9 und am anderen Ende mit einem Greifelement8a versehen ist, das auch eine Kappe zum dichten Verschluss des Behälters2 bildet, die dafür ausgebildet ist, auf den Hals aufgesteckt zu werden. - Die Stange
8 kann starr oder halbstarr sein. - Sie ist geradlinig dargestellt, kann aber gemäß einer Abwandlung auch gekrümmt sein.
- Die Abstreiföffnung
6 besitzt einen Durchmesser, der an die Abstreifung der Stange8 sowie die des Auftragelements9 angepasst ist, wenn die Auftragvorrichtung aus dem Behälter2 gezogen wird. - Das Abstreiforgan könnte gemäß einer Abwandlung von jedem anderen bekannten Typ sein und beispielsweise aus einem Schaumstoffblock mit offenen Zellen bestehen.
- Das Auftragelement
9 kann mit einer Stange8 der Auftragvorrichtung einstückig ausgeführt sein oder an dieser angebracht sein. - In
2 hat man in vergrößertem Maßstab das Auftragelement9 dargestellt. - Das Auftragelement
9 besitzt einen Träger10 mit einer allgemeinen Rahmenform mit einem hinteren Bereich11 , der quer zur Längsachse X gerichtet ist und an die Stange8 anschließt, und zwei seitlichen Bereichen12a und12b , die sich in einem der Stange8 entgegengesetzten vorderen Bereich13 des Trägers10 treffen. - Der Träger
10 besitzt eine nach vorne zugespitzte allgemeine Form, was die Durchquerung des Abstreiforgans5 erleichtert, wenn die Auftragvorrichtung auf den Behälter2 zurückgesetzt wird. - Der Träger
10 begrenzt eine ebene Öffnung14 , die er vollständig umgibt. - Der Träger
10 ist im vorliegenden Fall von konstanter Dicke, könnte jedoch auch eine veränderliche Dicke aufweisen, die beispielsweise nach vorne abnimmt. - Der Bereich
12b weist auf seinem äußeren Rand eine Reihe von Zähnen15 auf, die bei dem Auftrag verwendet werden können. - Das Auftragelement
9 besitzt zwei Reihen16 und17 von vorstehenden Elementen, die sich außerhalb der Ebene der Öffnung14 erstrecken. - Die erste Reihe
16 ist aus einer Folge von zugespitzten Zähnen16a und16b zusammengesetzt, die sich abwechselnd unter und über der Ebene der Öffnung14 erstrecken und dem Bereich12b zugewandt sind. - Die zweite Reihe
17 umfasst eine Folge von zugespitzten Zähnen17a und17b , die sich abwechselnd unter und über der Ebene der Öffnung14 erstrecken und dem Bereich12a zugewandt sind. - Die Zähne
16a und17a greifen ineinander und dasselbe gilt für die Zähne16b und17b , wie man in3 sehen kann, die ein Querschnitt nach der Schnittlinie III-III von2 ist. - Die Länge der Zähne
16a ,16b ,17a und17b nimmt nach vorne ab. - Der Winkel α, den die Zähne mit ihrer senkrechten Projektion in der Ebene der Öffnung
14 bilden, ist in Abhängigkeit von der gewünschten Schminkung gewählt. - Er beträgt bei dem beschriebenen Beispiel etwa 30°, wie man in
3 sehen kann. - Man kann ferner in
3 sehen, dass die senkrechten Projektionen der vorstehenden Elemente16a ,16b ,17a und17b ganz in der Öffnung14 liegen. - Zwischen den Zähnen kann in der Öffnung
14 Produkt enthalten sein, was dem Auftragelement gestattet, eine ausreichende Autonomie zu besitzen. - Außerdem erleichtert die Konfiguration der Zähne und ihre Anordnung auf dem Träger das Kämmen und das Trennen der Wimpern sowie das Ausbreiten des Produkts auf ihrer Oberfläche, wie im Nachstehenden erläutert wird.
- Die Erfindung ist natürlich nicht auf die in den
2 bis3 dargestellte Konfiguration beschränkt. - Man kann insbesondere die Form der Zähne ändern, wie in
4 dargestellt. - In dieser Figur hat man ein Auftragelement dargestellt, das sich von dem unter Bezugnahme auf die
2 und3 beschriebenen dadurch unterscheidet, dass die Zähne16b und17b durch nicht ganz geradlinige Zähne16'b und17'b ersetzt sind, die eine geradlinige Basis und ein Ende21 aufweisen, das nach oben gekrümmt ist, wenn das Auftragelement mit dem Träger10 horizontal und mit den Zähnen16'b und17'b auf der oberen Seite des Trägers10 gelegen betrachtet wird. - Das Auftragelement kann auch Zähne nur auf einer Seite des Trägers
10 aufweisen, wie in5 dargestellt. - Bei allen beschriebenen Beispielen ist die parallel zur Öffnung
14 gemessene Querabmessung d der Auftragvorrichtung größer als die senkrecht zur Öffnung14 gemessene Querabmessung h. - Außerdem ist bei den beschriebenen Beispielen die Abmessung d größer als der Durchmesser der Abstreiföffnung
6 , so dass letztere bei Durchgang der Auftragvorrichtung einen elliptischen Querschnitt annimmt, in den sich letztere einschreibt. - Indem man den Durchmesser der Abstreiföffnung
6 wählt, kann man die vorstehenden Elemente, die sich außerhalb der Ebene der Öffnung des Trägers erstrecken, mehr oder weniger abstreifen. - Der Träger kann andere Ausbildungen besitzen als die, die in
2 dargestellt ist. - In
6 hat man als Beispiel einen Träger10' dargestellt, der sich von dem in Bezug auf2 beschriebenen durch das Fehlen des vorderen Bereichs13 unterscheidet, der die seitlichen Bereiche12a und12b verbindet, was dem Träger eine allgemeine U-Form verleiht. - Das Auftragelement kann ferner durch die von dem Träger begrenzte Öffnung hindurch Materialbrücken aufweisen, die entgegengesetzte Bereiche von diesem verbinden, um dem Träger ein besseres mechanisches Verhalten zu verleihen.
- In
7 hat man als Beispiel einen Träger30 dargestellt, der seitliche Bereiche31a und31b analog zu den seitlichen Bereichen12a und12b des oben beschriebenen Trägers10 und zwei Quermaterialbrücken32 und33 aufweist, die diese seitlichen Bereiche31a und31b verbinden. - Der in
8 dargestellte Träger40 besitzt seitliche Bereiche41a und41b , einen mit der Stange8 verbundenen hinteren Bereich42 , einen vorderen Bereich43 und zwischen dem vorderen und dem hinteren Bereich42 und43 eine Materialbrücke44 , die in der Längsrichtung des Trägers gerichtet ist, die zu den seitlichen Bereichen41a und41b im Wesentlichen parallel ist. - Diese Materialbrücke
44 trennt zwei Öffnungen45 und46 . - Jeder Öffnung
45 oder46 sind zwei Reihen von vorstehenden Elementen zugeordnet, deren senkrechte Projektionen sich in dieser Öffnung erstrecken. - So sind der Öffnung
45 zwei Reihen von vorstehenden Elementen48 und49 zugeordnet und der Öffnung46 sind zwei Reihen von vorstehenden Elementen50 und51 zugeordnet. - Die Reihen
48 und49 umfassen Gruppen von vorstehenden Elementen, die jeweils über und unter der Ebene der Öffnung45 ineinander greifen. - Die Reihen von Zähnen
50 und51 umfassen ebenfalls vorstehende Elemente, die über und unter der Ebene der Öffnung46 ineinander greifen. - Der Träger kann nicht eben sein und beispielsweise eine Schiff-Konfiguration besitzen, wie in
9 dargestellt. - In dieser Figur hat man den Träger aus Gründen der Klarheit der Zeichnung getrennt, ohne die vorstehenden Elemente, dargestellt.
- Man kann sehen, dass der Träger
60 zwei parallele seitliche Bereiche61a und61b besitzt, die hinten, d. h. auf der Seite der Stange8 , durch einen Bogen62 und vorne durch einen anderen Bogen63 verbunden sind. - Die Bögen
62 und63 sind um die Längsachse X des Trägers60 gekrümmt. - Nicht dargestellte vorstehende Elemente schließen an die seitlichen Bereiche
61a und61b an. - Der Träger kann auch eine um die Querachse gekrümmte Form aufweisen, wie in
10 dargestellt. - In dieser Figur hat man einen Träger
70 dargestellt, der in Form eines rechteckigen Rahmens vorliegt, der hinten durch eine kleine Seite71 mit der Stange8 verbunden ist. - Die großen Seiten
72a und72b des Rahmens, die die seitlichen Bereiche des Trägers bilden, sind im Wesentlichen auf halber Länge in10 nach oben um eine zur Längsachse des Trägers senkrechte Achse Y gebogen. - Die seitlichen Bereiche
72a und72b tragen vorstehende Elemente, die aus Gründen der Klarheit der Zeichnung nicht dargestellt wurden. - Die Krümmung der seitlichen Bereiche ist vorteilhafterweise so gewählt, dass sie sich an den Umriss des Lids anschmiegen.
- Die vorstehenden Elemente können an den Träger auf zahlreiche Weisen anschließen und verschiedene Ausbildungen besitzen.
- In
11 hat man teilweise einen seitlichen Bereich des Trägers, beispielsweise einen der oben beschriebenen seitlichen Bereiche12a oder12b , und ein vorstehendes Element dargestellt, das in der allgemeinen Form einer Borste mit einem verbreiterten Kopf81 vorliegt. - Diese Borste
81 schließt an die Seitenfläche82 des seitlichen Bereichs des Trägers an, die der vom Träger begrenzten Öffnung, beispielsweise der oben beschriebenen Öffnung14 , zugewandt ist. - Das vorstehende Element kann auch eine andere Form aufweisen.
- In
12 hat man als Beispiel ein vorstehendes Element84 dargestellt, das ebenfalls an die oben genannte seitliche Fläche82 anschließt und das eine Hakenform mit einem freien gekrümmten Ende85 besitzt. - Das vorstehende Element kann auch an seiner Oberfläche einen Beflockungsüberzug, wie in
13 dargestellt, aufweisen. - In dieser Figur hat man ein vorstehendes Element
86 dargestellt, dessen Oberfläche mit einem Beflockungsüberzug87 bedeckt ist. - Dieses vorstehende Element schließt gleichzeitig an die seitliche Fläche
82 und an die obere Fläche88 des seitlichen Bereichs des Trägers an. - Das vorstehende Element kann auch mit bloßem Auge sichtbare Reliefs oder Rauheiten aufweisen, wie in
14 dargestellt. - In dieser Figur hat man ein vorstehendes Element
89 dargestellt, das an den Träger wie das oben beschriebene Element86 anschließt und das auf mindestens einem Teil seiner Oberfläche Spitzen90 besitzt, die es gestatten, das Zurückhalten des Produkts und gegebenenfalls die Fähigkeit des Verhakens der Wimpern zu verbessern. - Die vorstehenden Elemente können auch, wie es bei dem in
15 dargestellten Element91 der Fall ist, eine Gabel92 an ihrem freien Ende bilden, wobei eine solche Gabel das Kämmen der Wimpern beim Auftrag verbessert. - Außerdem hat man in dieser Figur die Möglichkeit dargestellt, den Träger mit einer Verbundstruktur auszuführen.
- Man sieht, dass der Träger eine Einlage
99 beispielsweise aus Metall besitzt, auf die eine Hülle100 aus Kunststoff aufgeformt ist, wobei die vorstehenden Elemente mit dieser Hülle einstückig ausgeführt sind. - Nun wird als Beispiel beschrieben, auf welche Weise das Auftragelement
9 verwendet wird. - Wenn der Träger
10 mit Produkt geladen und aus dem Behälter2 gezogen ist, wird er in die Nähe der Wimpern gebracht und in Kontakt mit diesen in einer Richtung quer zu seiner Längsachse bewegt. - Die Wimpern C können zwischen benachbarte Zähne eintreten, die jeweils an zwei entgegengesetzte seitliche Bereiche des Trägers anschließen, beispielsweise die Zähne
16b und17b , wie in den16 und17 dargestellt. - Die Wimper C kann sich mit dem zwischen den Zähnen vorhandenen Produkt P tränken und das Produkt kann durch die benachbarten Ränder
95 und96 der beiden Zähne geglättet werden, die eine V-förmige Nut96 bilden, wenn das Auftragelement9 von der Seite betrachtet wird. - Um zu gestatten, die Wimpern zu ergreifen, achtet man vorzugsweise darauf, dass der Abstand zwischen zwei benachbarten Zähnen, die an entgegengesetzte seitliche Bereiche des Trägers anschließen, so gering ist, dass die Wimper den Träger nicht erreichen kann.
- Die vorstehenden Elemente können anders angeordnet sein, um die Wimpern zu ergreifen.
- So kann man, wie in
18 dargestellt, die Zähne so anordnen, dass zwei auf einem gemeinsamen seitlichen Bereich des Trägers gelegene Zähne miteinander eine V-Nut bilden, die es gestattet, die Wimper zu ergreifen. - In
19 hat man die Möglichkeit für den Träger dargestellt, gemäß einer gekrümmten Längsachse langgestreckt zu sein. - So hat man in dieser Figur einen Träger
110 dargestellt, der eine nierenförmige Öffnung111 begrenzt. - Die seitlichen Bereiche
112a und112b tragen Reihen von vorstehenden Elementen, die den oben beschriebenen Reihen16 und17 ähnlich sind. - Natürlich ist die Erfindung nicht auf die oben beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt.
- Man kann insbesondere das Auftragelement anders als durch Formung herstellen, beispielsweise durch Ausschneiden und Verformung einer Metallfolie.
- Man kann auch die vorstehenden Elemente auf dem Träger aufformen.
- Der Träger und auch die vorstehenden Elemente können mit anderen Ausbildungen als den dargestellten ausgeführt sein.
Claims (43)
- Auftragvorrichtung (
1 ), die ein Produkt, insbesondere ein kosmetisches oder Pflegprodukt, auf die Wimpern oder die Augenbrauen auftragen kann und einen durchbrochenen Träger (10 ;10' ;30 ;40 ;60 ;70 ;110 ;120 ), der mindestens eine zwischen zwei entgegengesetzten Bereichen (12a ,12b ;31a ,31b ;41a ,41b ;112a ,112b ;121a ,121b ) des Trägers gelegene Öffnung begrenzt, und vorstehende Elemente aufweist, die an jeden dieser Bereiche anschließen und in Richtung des anderen Bereichs gewandt sind, dadurch gekennzeichnet, dass die vorstehenden Elemente permanent ineinander greifen und ausgebildet sind, um ein kosmetisches oder Schminkprodukt auf die Wimpern oder die Augenbrauen aufzutragen. - Auftragvorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass alle vorstehenden Elemente oder ein Teil von ihnen ein freies Ende aufweisen, das in einem Abstand von diesem anderen Bereich gelegen ist.
- Auftragvorrichtung nach einem der beiden vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (
10 ) um die Öffnung (14 ) herum geschlossen ist. - Auftragvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (
10' ) eine allgemeine U-Form besitzt. - Auftragvorrichtung nach einem der vier vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (
10 ) eben ist. - Auftragvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (
60 ;70 ) nicht eben ist. - Auftragvorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (
60 ) eine Schiff-Konfiguration besitzt. - Auftragvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (
70 ) eine gemäß einer Längsachse langgestreckte allgemeine Form besitzt und um eine Querachse (Y) gebogen ist. - Auftragvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger eine gemäß einer Langsachse langgestreckte Form besitzt und um diese Längsachse (X) gebogen ist.
- Auftragvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger an einem Ende an ein mit einem Greiforgan (
8a ) verbundenes Verbindungsorgan (8 ) anschließt. - Auftragvorrichtung nach dem unmittelbar vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (
10 ) eine in Richtung des dem Verbindungsorgan entgegengesetzten Endes zugespitzte allgemeine Form besitzt. - Auftragvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (
10 ) eine langgestreckte allgemeine Form besitzt. - Auftragvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie mindestens eine Materialbrücke (
32 ;33 ;44 ) aufweist, die entgegengesetzte Bereiche des Trägers verbindet. - Auftragvorrichtung nach den beiden unmittelbar vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass diese Materialbrücke (
44 ) sich in der Längsrichtung des Trägers erstreckt. - Auftragvorrichtung nach den Ansprüchen 12 und 13, dadurch gekennzeichnet, dass diese Materialbrücke (
32 ;33 ) sich in der Querrichtung des Trägers (30 ) erstreckt. - Auftragvorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass diese Materialbrücke mindestens ein einen Vorsprung bildendes Element, wie einen Zahn oder eine Spitze (
123 ;132 ), aufweist. - Auftragvorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Folge von gekrümmten Materialbrücken (
121a ,121b ) aufweist, die sich auf ein und derselben Seite der Öffnung oder abwechselnd zu beiden Seiten von dieser erstrecken. - Auftragvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger eine langgestreckte Form aufweist und dass er vorstehende Elemente besitzt, die an einen Bereich des Trägers anschließen, der im wesentlichen parallel zu seiner Längsrichtung gerichtet ist.
- Auftragvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger aus einem Material hergestellt ist, das starrer als das für die Herstellung der Auftragelemente verwendete Material ist.
- Auftragvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger aus einem Elastomer-Material hergestellt ist.
- Auftragvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger eine Verbundstruktur besitzt.
- Auftragvorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger eine Einlage (
99 ) und eine Hülle (100 ) um diese Einlage herum aufweist und dass mindestens ein Teil der vorstehenden Elemente (91 ) aus demselben Material wie das zur Herstellung der Hülle dienende Material hergestellt ist. - Auftragvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die senkrechten Projektionen der vorstehenden Elemente (
16b ,17b ) auf die Öffnung sich mindestens teilweise in dieser erstrecken. - Auftragvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie nur auf einer Seite des Trägers vorstehende Elemente aufweist (
5 ). - Auftragvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass sie auf beiden Seiten des Trägers vorstehende Elemente aufweist.
- Auftragvorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine erste Gruppe von vorspringenden Elementen, die über dem Träger ineinander greifen, und eine zweite Gruppe von vorspringenden Elementen aufweist, die unter dem Träger ineinander greifen.
- Auftragvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass sie vorspringende Elemente aufweist, die sich abwechselnd zu beiden Seiten der Öffnung erstrecken.
- Auftragvorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die vorstehenden Elemente (
17b ), die sich auf ein und derselben Seite des Trägers erstrecken, nicht aneinander anschließende Basen aufweisen. - Auftragvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Folge von vorstehenden Elementen aufweist, deren Länge sich in Abhängigkeit von der Lage auf dem Träger ändert.
- Auftragvorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge dieser vorstehenden Elemente (
17b ) mit zunehmender Entfernung von einem Ende des Trägers zunimmt. - Auftragvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie vorstehende Elemente aufweist, deren senkrechte Projektion auf die Öffnung vollständig in dieser liegt.
- Auftragvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass sie vorstehende Elemente (
86 ;89 ) aufweist, deren senkrechte Projektion auf die Öffnung teilweise in dieser und teilweise auf dem Träger liegt. - Auftragvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Teil der vorstehenden Elemente aus Zähnen, die eine zugespitzte Form besitzen, besteht.
- Auftragvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei mindestens einem Teil der Elemente der von diesen mit ihrer senkrechten Projektion gebildete Winkel (⎕) genaugenommen zwischen 5 und 90°, vorzugsweise 10 und 50° und noch bevorzugter 15 und 30° beträgt.
- Auftragvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Teil der vorstehenden Elemente eine geradlinige Form aufweist.
- Auftragvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Teil der vorstehenden Elemente (
16'b ;17'b ) eine nicht geradlinige Form aufweist. - Auftragvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Teil der vorstehenden Elemente auf seiner Oberfläche eine Beflockung (
87 ), ein mit bloßem Auge sichtbares Relief (90 ) oder einen Überzug aufweist, der dazu bestimmt ist, das Gleiten der Wimpern zu verbessern. - Auftragvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die vorstehenden Elemente aus Kunststoff vorzugsweise einstückig mit dem Träger ausgeführt sind.
- Auftragvorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass dieser Kunststoff mit einem Biozid, einem zum Verbessern des Gleitens bestimmten Material oder magnetischen Teilchen geladen ist.
- Auftragvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge der vorstehenden Elemente zwischen 0,5 und 10 mm, vorzugsweise 2 und 6 mm, beträgt.
- Auftragvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die vorstehenden Elemente mit dem Träger eine Auftragorgan bilden, dessen maximale Querabmessung (d) parallel zur Öffnung größer als die maximale Querabmessung (h) senkrecht zur Öffnung ist.
- Auftragvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Teil der vorstehenden Elemente auf jedem entgegengesetzten Bereich des Trägers durch Formung oder Aufspritzung auf den Träger oder Ausschneiden einer Metallfolie gebildet ist.
- Verpackungs- und Auftragvorrichtung, umfassend eine Auftragvorrichtung, wie sie in einem der vorhergehenden Ansprüchen definiert ist, und einen Behälter zum Enthalten eines aufzutragenden Produkts.
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