DE60110235T2 - Behälter für Überraschungsgeschenke und ähnliche Gegenstände sowie Lebensmittelprodukt, das ihn enthält - Google Patents
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft einen Behälter für Überraschungsgeschenke, der dazu gedacht ist, dazu verwendet zu werden, z. B. Geschenkartikel, wie beispielsweise kleines Spielzeug, Schmuckgegenstände, Halsketten etc. darin z. B. in hohle Lebensmittelprodukte, wie beispielsweise Schokoladeneier und ähnliches, einzulegen.
- Insbesondere betrifft die Erfindung einen Behälter des Typs, wie er in der WO-A-93/00267 beschrieben ist, der zwei schalenähnliche Elemente umfasst, die einander zugewandt miteinander verbunden werden können, wobei jedes Element einen kappenförmigen Bodenabschnitt und einen Schürzenabschnitt umfasst, der dazu gedacht ist, mit dem Schürzenabschnitt des anderen Elements verbunden zu werden.
- Die
EP 0 951 835 A beschreibt einen Behälter für Überraschungsgeschenke gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 und umfasst zwei schalenähnliche Elemente, die beide einen entsprechenden sich axial erstreckenden Bund aufweisen, wobei die Bünde fluchten und aneinander anliegen, um eine kontinuierliche Rippe zu bilden und wobei die Bünde eine Verbindungsfunktion aufweisen. - Behälter des obigen Typs haben einen großen kommerziellen Erfolg genossen, insbesondere in Verbindung mit Lebensmittelprodukten, jedoch auch in Verbindung mit Verpackungen für Lebensmittelprodukten mit relativ kleinem Ausmaß eines solchen Typs, bei dem die Produktionskosten und Rohstoffe reduziert sind und daher niedrige Marktpreise zu erzielen sind, die es für den Verbraucher attraktiv machen, die Produkte zu kaufen.
- Im Hinblick auf die Verbraucher, für die die Behälter für Überraschungsgeschenke gedacht sind, ebenso angesichts der Art des Lebensmittelprodukts, mit dem sie in Verbindung stehen, muss der Behälter im allgemeinen präzise Dimensionserfordernisse erfüllen.
- Da es ein Produkt für Kinder ist, muss der Behälter ein minimales Ausmaß aufweisen, das größer ist als ein Grenzwert, der durch derzeitige Regulierungen festgelegt ist.
- Andererseits ist es im Sinne der Erfordernisse aus kommerzieller Sicht wünschenswert, dass der Behälter Gesamtdimensionen aufweist, die relativ klein sind, so dass er in einem hohlen Gegenstand mit kleinem Ausmaß und daher niedrigen Kosten enthalten sein kann.
- Derzeit erhältliche Behälter erfüllen die Erfordernisse, die durch die minimalen Dimensionen festgelegt sind. Es ist jedoch wünschenswert und stellt eine Aufgabe der Erfindung dar, einen verbesserten Behälter bereitzustellen, der – aufgrund seiner Form – auch vor der versuchten Handhabung mit dem Mund abschreckt und inhärent sicher ist, ohne die allgemeinen Gesamtmaße des Behälters wesentlich zu beeinflussen.
- Eine andere Aufgabe der Erfindung besteht darin, einen verbesserten Behälter bereitzustellen, der durch Modifikationen an herkömmlichen Gießformen hergestellt werden kann.
- Angesichts dieser Aufgaben besteht der Gegenstand der Erfindung in einem Behälter des in der Einleitung der vorliegenden Beschreibung erwähnten Typs, der dadurch gekennzeichnet ist, dass wenigstens eines der schalenähnlichen Elemente und vorzugsweise beide schalenähnliche Elemente, die den Behälter bilden, in dem kappenförmigen Abschnitt davon mehrere Rippen mit einem scharfen Erscheinungsbild umfasst/umfassen, die von der kappenförmigen Oberfläche vorragen.
- Weitere bevorzugte Ausführungsformen sind in den abhängigen Patentansprüchen 2 bis 10 offenbart.
- Die Erfindung wird nun rein anhand eines nicht begrenzenden Beispiels unter Bezugnahme auf die begleitenden Zeichnungen beschrieben, in denen:
-
1 eine allgemeine perspektivische Ansicht eines Behälters gemäß der Erfindung im geschlossenen Zustand ist, -
2 den Aufbau einer zweiten Ausführungsform des Behälters im offenen Zustand darstellt, -
3 eine Draufsicht des Behälters aus2 ist, -
4 einen Behälter gemäß der Erfindung darstellt, der in einen hohlen Gegenstand eingelegt ist, wie beispielsweise ein Schokoladenei, und -
5 eine Querschnittsansicht gemäß der Linie IV-IV in3 ist. - Ein Behälter, der dazu gedacht ist, z. B. zum Einlegen eines kleinen Spielzeugs, eines Schmuckgegenstandes oder ähnlichem, (d. h. eines sogenannten "Überraschungsgeschenks") in einem hohlen Gegenstand verwendet zu werden, ist im allgemeinen in den Zeichnungen mit 1 gekennzeichnet.
- Der Begriff "hohler Gegenstand" ist dazu gedacht, nicht nur Lebensmittelprodukte zu beinhalten, wie beispielsweise ein Schokoladenei, sondern auch Verpackungen für Lebensmittelprodukte, wie beispielsweise Behälter aus Kunststoffmaterialien, die mit einem Hohlraum versehen sind, der dazu gedacht ist, den Behälter der Erfindung aufzunehmen und mit einem weiteren Hohlraum oder mehreren weiteren Hohlräumen, die Lebensmittelprodukte enthalten.
- Gemäß der Lösung, die per se bekannt ist, umfasst der Behälter
1 zwei schalenähnliche Elemente oder Schalen2 aus gegossenem Kunststoff, die dazu gedacht sind, einander zugewandt miteinander verbunden zu werden, wobei zu diesem Zweck ein zylindrischer Bund3 auf einer der Schalen verwendet wird, der dazu gedacht ist, in den Öffnungsabschnitt4 der anderen Schale eingeführt zu werden. - Um eine sichere Verbindung zwischen den zwei Schalen zu fördern, ist eine ringförmige Rippe
5 auf der äußeren Fläche des Bunds3 vorgesehen, welche Rippe5 dazu gedacht ist, mit einer entsprechenden Nut (in den Zeichnungen nicht sichtbar) in schnappenden Eingriff zu gelangen, die ebenfalls ringförmig ist und die auf der Innenwand des Öffnungsabschnitts4 der anderen Schale2 vorgesehen ist. - Jede Schale weist ein kappenförmiges Ende bzw. einen Bodenabschnitt
6 , mit im wesentlichen Halbkugelform, vorzugsweise mit Ausnahme eines kleinen abgeflachten Polbereichs7 , sowie einen Körper- oder Schürzenabschnitt8 auf. Der Schürzenabschnitt8 weist üblicherweise eine im wesentlichen zylindrische Form auf; jedoch können auch abgerundete Schürzenabschnitte mit einem konvexen Profil vorgesehen sein, die an die kappenförmigen Abschnitte angrenzen. - Als Anmerkung von einem Dimensionsgesichtspunkt aus (in bezug auf eine Ausführungsform, die nicht in begrenzendem Sinne verstanden werden darf, jedoch derart verstanden werden kann), weisen die kappenförmigen Abschnitte
6 einen Radius in der Größenordnung von ungefähr 17 mm auf, wobei – für den Durchmesser der Basis der Kappe – ein Wert von ungefähr 34–34,5 mm definiert wird, der mit den Grenzwerten übereinstimmt, die durch die vorliegenden in Kraft stehenden Regulierungen für Gegenstände erforderlich sind, die durch Kinder gehandhabt werden. - In Bezug auf die relativen Höhen der Kappen und Schürzenabschnitte
8 ist es jedoch eine bevorzugte Lösung, eine Gesamthöhe von jeder Schale (mit Ausnahme des Bunds3 für den damit versehenen Abschnitt) in der Größenordnung von ungefähr 23–24 mm bereitzustellen, von denen ungefähr 3/4 jeder Schale durch den kappenförmigen Abschnitt eingenommen werden. - Gemäß dem erfinderischen Merkmal der Erfindung weist wenigstens eines der zwei schalenförmigen Elemente
2 , vorzugsweise jedoch beide, mehrere Rippen9 auf, die von der Oberfläche des kappenförmigen Abschnitts sechs vorragen. Es gibt vorzugsweise drei bis 6 dieser Rippen, die vorzugsweise winkelmäßig gleich beabstandet sind. - Bei der dargestellten bevorzugten Ausführungsform erstrecken sich die Rippen
9 im wesentlichen in axialen Ebenen und vorzugsweise weisen sie eine im wesentlichen dreieckige Konfiguration auf. - Gemäß einer ersten Ausführungsform, die in den
1 und4 dargestellt ist, ist das axiale Ausmaß der Rippen auf den kappenförmigen Bereich beschränkt und das Profil jeder Rippe ist derart gestaltet, dass die Rippe – in bezug auf ihre radiale Erstreckung – nicht über den maximalen Durchmesser des Behälters vorragt, so dass das Vorsehen der Rippen keine Erhöhung der radialen Dimensionen des Behälters mit sich bringt. - Zum Beispiel kann jede Rippe durch im wesentlichen gerade Seiten
10 und11 definiert sein, die einander schneiden, um spitze oder stumpfe Winkel zu bilden, wobei die Konfiguration in einem stumpfen Winkel derzeit bevorzugt ist. Es versteht sich jedoch, dass das Profil jeder Rippe auch durch eine im wesentlichen kontinuierliche gekrümmte Linie definiert sein kann. - Gemäß der Ausführungsform in den
2 ,3 und5 erstreckt sich wenigstens eine der Rippen oder erstrecken sich alle Rippen axial wenigstens in Abschnitten des Bereichs der Schürze8 und bildet bzw. bilden längliche Stege oder Rippen12 , die geringfügig in einer radialen Art und Weise von der Oberfläche der Schürze vorragen. - Die Rippen
12 erfüllen insbesondere die Funktion, das Greifen des Teils durch den Verbraucher zu unterstützen, wenn die zwei Schalen geöffnet und voneinander gelöst werden. - Die axiale Erstreckung der Rippe in einer Außenrichtung ist vorzugsweise derart, dass sie geringfügig vorragt oder mit dem axialen Ende jeder entsprechenden Kappe, zu der sie gehört, fluchtet. Die Erstreckung im Umfangssinn (Stärke) jeder Rippe ist im wesentlichen begrenzt, z. B. auf einen Wert von ungefähr 0,2 bis 2 mm, solange die Rippen nicht scharf werden.
- Während der gewerblichen Herstellung des Behälters kann die Konfiguration der Rippen derart gewählt werden – auch abhängig von den Kunststoffen, die für den Behälter verwendet werden –, dass die Rippen ein scharfes Erscheinungsbild aufweisen und ferner in der Lage sind, wenigstens ein unangenehmes oder irritierendes Gefühl erzeugen, sollte der Behälter oder eines der zwei schalenähnlichen Elemente des Behälters in den Mund eingeführt werden und in Kontakt mit den Mundwänden oder dem Rachen kommen; es versteht sich jedoch, dass die Rippen klar keinen schneidenden oder reißenden Effekt auf das Gewebe haben sollten.
- Die Vorteile des Behälters gemäß der Erfindung sind durch die folgenden Aspekte bestimmt.
- Erstens ist anzunehmen, dass das Vorsehen der Rippen mit scharfem Erscheinungsbild einen psychologischen Effekt bewirkt, der die Verwendung des Mundes und der Zähne zum Öffnen des Behälters vermindert.
- Ein schneidendes Empfinden oder ein Empfinden, das wenigstens unangenehm oder irritierend ist, welches wahrgenommen werden wird, sollte der Behälter unbeabsichtigt in den Mund eingeführt werden, dient als Abschreckung vor dem Verschlucken. Es ist ferner zu berücksichtigen, dass die durch die Rippen erzeugte größere Reibung eine Möglichkeit des Feststeckens bereitstellt.
- Das Vorsehen der Rippen bringt ferner eine Erhöhung in der Festigkeit des Behälters und jedes schalenähnlichen Elements, das mit den Rippen ausgestattet ist, mit sich, was die Möglichkeit der Deformation beschränkt.
- Nicht zuletzt wirken die Rippen, insbesondere wenn sich die Rippen in der Art länglicher Rippen erstrecken, als Greif- und/oder Stoppelemente für die Finger, die das Öffnen des Behälters mit der Hand erleichtern und daher die Neigung vermeiden, den Mund und die Zähne zu verwenden, um ihn zu öffnen.
- Bei der gewerblichen Herstellung des Behälters wird es möglich sein, Kunststoffe zu verwenden, die üblicherweise verwendet wurden. Ferner können derzeit erhältliche Gießformen leicht angepasst werden, um die neue Konfiguration zu erzielen, z. B. durch einfache Elektro-Entladebearbeitungsvorgänge, um in den Gießformen Hohlräume zu definieren, die den Dimensionen entsprechen, die für die Rippen gewünscht sind.
- Ferner beinhaltet der Behälter gemäß der Erfindung keine Modifikationen der herkömmlichen Verfahren der Verwendung. Im allgemeinen wird der Behälter anfänglich durch Einlegen des sogenannten Überraschungsgeschenks in eine der Schalen (gewöhnlicher Weise die mit der Schürze versehene) und dann Verschließen des Behälters durch Schnapppassung der anderen Schale auf die Schale, die das Überraschungsgeschenk aufgenommen hat, aufgebaut.
- Zu diesem Zeitpunkt kann der Behälter in einen hohlen Gegenstand, wie beispielsweise ein Schokoladenei U (
4 ), eingelegt werden. Da die Lösung gemäß der Erfindung im allgemeinen keine Erhöhung der Gesamtaußenmaße, oder eine Reduzierung des Volumens des inneren Hohlraums, der zum Einlegen des Überraschungsgeschenks zur Verfügung steht, beinhaltet, verleiht sich der Behälter selbst die Eignung mit den gleichen hohlen Gegenständen, mit denen er im allgemeinen verwendet wurde und mit dem gleichen Typ an Überraschungsgeschenken, die gewöhnlicher Weise verwendet wurden, verwendet zu werden.
Claims (10)
- Behälter für Überraschungsgeschenke und ähnliche Gegenstände, der dazu gedacht ist, in Hohlkörper (
1 ) eingelegt zu werden, umfassend zwei schalenähnliche Elemente (2 ), die miteinander die Klammern (3 ,5 ) einander zugewandt verbunden werden können, wobei jedes schalenähnliche Element (2 ) einen kappenförmigen Bodenabschnitt (6 ) und einen Schürzenabschnitt (8 ) umfasst, der dazu gedacht ist, mit dem Schürzenabschnitt (8 ) des anderen schalenähnlichen Elements (2 ) verbunden zu werden, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eines der schalenähnlichen Elemente (2 ) in dem kappenförmigen Abschnitt (6 ) davon mehrere Rippen (9 ) mit einem scharfen Erscheinungsbild aufweist, die von der kappenförmigen Fläche vorragen. - Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Profil jeder Rippe (
9 ) derart ist, dass die Rippe (9 ) in ihrer radialen Erstreckung nicht über den maximalen Durchmesser des Behälters vorragt. - Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich wenigstens eine der mehreren Rippen (
9 ) axial in den Bereich der Schürze (8 ) erstreckt und einen Längssteg (12 ) bildet, der radial von der Oberfläche der Schürze vorragt. - Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Profil jeder Rippe (
9 ) derart ist, dass die Rippe (9 ) in ihrer axialen Erstreckung von dem axialen Ende der Kappe (6 ), der sie zugeordnet ist, vorragt oder damit fluchtet. - Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass jede Rippe (
9 ) eine im wesentlichen dreieckige Form aufweist. - Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Außenprofil jeder Rippe (
9 ) durch zwei Seiten (10 ,11 ) definiert ist, die einander schneiden, um einen Winkel zu bilden. - Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Rippen (
9 ) in axialen Ebenen angeordnet sind. - Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Rippen (
9 ) auf beiden schalenähnlichen Elementen (2 ) vorgesehen sind. - Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen drei und sechs Rippen für jedes schalenähnliche Element (
2 ), dem sie zugeordnet sind, vorgesehen sind. - Hohles Lebensmittelprodukt, umfassend einen Behälter gemäß einem der Ansprüche 1 bis 9.
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