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DE60110875T2 - Kopfreinigungsvorrichtung, Kopfreinigungsverfahren und Tintenstrahlaufzeichnungsgerät - Google Patents

Kopfreinigungsvorrichtung, Kopfreinigungsverfahren und Tintenstrahlaufzeichnungsgerät Download PDF

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Publication number
DE60110875T2
DE60110875T2 DE60110875T DE60110875T DE60110875T2 DE 60110875 T2 DE60110875 T2 DE 60110875T2 DE 60110875 T DE60110875 T DE 60110875T DE 60110875 T DE60110875 T DE 60110875T DE 60110875 T2 DE60110875 T2 DE 60110875T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
ink
head
recording
cap
dye
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE60110875T
Other languages
English (en)
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DE60110875D1 (de
Inventor
Haruo Ohta-ku Uchida
Isao Ohta-ku Ebisawa
Yasuyuki Ohta-ku Hirai
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Canon Inc
Original Assignee
Canon Inc
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Publication date
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Publication of DE60110875T2 publication Critical patent/DE60110875T2/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B41PRINTING; LINING MACHINES; TYPEWRITERS; STAMPS
    • B41JTYPEWRITERS; SELECTIVE PRINTING MECHANISMS, i.e. MECHANISMS PRINTING OTHERWISE THAN FROM A FORME; CORRECTION OF TYPOGRAPHICAL ERRORS
    • B41J2/00Typewriters or selective printing mechanisms characterised by the printing or marking process for which they are designed
    • B41J2/005Typewriters or selective printing mechanisms characterised by the printing or marking process for which they are designed characterised by bringing liquid or particles selectively into contact with a printing material
    • B41J2/01Ink jet
    • B41J2/135Nozzles
    • B41J2/165Prevention or detection of nozzle clogging, e.g. cleaning, capping or moistening for nozzles
    • B41J2/16517Cleaning of print head nozzles
    • B41J2/16552Cleaning of print head nozzles using cleaning fluids
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B41PRINTING; LINING MACHINES; TYPEWRITERS; STAMPS
    • B41JTYPEWRITERS; SELECTIVE PRINTING MECHANISMS, i.e. MECHANISMS PRINTING OTHERWISE THAN FROM A FORME; CORRECTION OF TYPOGRAPHICAL ERRORS
    • B41J2/00Typewriters or selective printing mechanisms characterised by the printing or marking process for which they are designed
    • B41J2/005Typewriters or selective printing mechanisms characterised by the printing or marking process for which they are designed characterised by bringing liquid or particles selectively into contact with a printing material
    • B41J2/01Ink jet
    • B41J2/135Nozzles
    • B41J2/165Prevention or detection of nozzle clogging, e.g. cleaning, capping or moistening for nozzles
    • B41J2/16505Caps, spittoons or covers for cleaning or preventing drying out
    • B41J2/16508Caps, spittoons or covers for cleaning or preventing drying out connected with the printer frame

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Description

  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • GEBIET DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Kopfreinigungsvorrichtung und ein Kopfreinigungsverfahren für Aufzeichnungsmittel, die eine Pigmenttintenausstoßöffnung für den Ausstoß von Pigmenttinte und eine Farbstofftintenausstoßöffnung für den Ausstoß von Farbstofftinte aufweisen, sowie ein Tintenstrahlaufzeichnungsgerät zur Ausführung einer solchen Kopfreinigung.
  • BEMER KUNGEN ZUM STAND DER TECHNIK
  • Die Aufzeichnungsgeräte haben die Funktion eines Druckers, eines Kopiergerätes oder eines Faksimile, oder arbeiten als Ausgabeneinheit für eine zusammengesetzte elektronische Baueinheit, einschließlich einem Computer oder einem Wortprozessor, oder für einen Arbeitsplatz, zur Aufzeichnung von Bildern (einschließlich Zeichen oder Symbolen) auf einem Aufzeichnungsmaterial (Aufzeichnungsmedium) wie etwa, Papier, Stoff, Plastikstreifen oder OHP-Folie.
  • Unter den Aufzeichnungsgeräten verschiedener Typen ist das Tintenstrahlsystem (Tintenstrahlaufzeichnungssystem) dazu verwendet, eine Aufzeichnung durch das Ausstoßen von Tinte von einem Aufzeichnungsmittel (Aufzeichnungskopf) auf das Aufzeichnungsmaterial zu erzeugen und weist dabei verschiedene Vorteile auf, solche wie etwa einfache Kompaktbauweise des Aufzeichnungsmittels, Hochgeschwindigkeitsaufzeichnung bei hoher Bildauflösung, Aufzeichnung auf glattem Papier ohne einen besonderen Zusatzprozeß, niedrige Betriebskosten, niedriger Geräuschpegel durch das berührungsfreie Verfahren und die leichte Aufzeichnung von Farbbildern mittels Vielfachtinten (z.B. Farbtinten).
  • Die Energie, die für den Ausstoß der Tinte aus der Ausstoßöffnung eines Tintenstrahlaufzeichnungskopfes zu verwenden ist, kann z.B. durch ein solches elektromechanisches Umwandlungselement, wie ein piezoelektrisches Element, durch das Abstrahlen einer elektromagnetischen Welle wie etwa Laserlicht zur Wärmeerzeugung und dadurch ausgelöster Ausstoßung eines Tintentröpfchens, oder durch ein elektrothermisches Umwandlungselement einschließlich eines Wärmeerzeugungswiderstandes zur Erwärmung der Flüssigkeit, erzeugt werden. Unter diesen Verfahren ist das Aufzeichnungsmittel (Aufzeichnungskopf) des Tintenstrahltyps das thermische Energie für den Ausstoß von Tinte in Tröpfchenform verwendet, zur Aufzeichnung mit einer hohen Auflösung geeignet, da die Ausstoßöffnungen in hoher Dichte angeordnet werden können. Unter diesen Aufzeichnungsmitteln ist ein Aufzeichnungskopf vorteilhaft, der ein elektrothermisches Umwandlungselement oder dergleichen als Energieerzeugungselement verwendet, da er leicht kompakt gestaltbar ist, voll die Vorteile der integrierten Schaltkreistechnik und der Mikrotechnologie nutzen kann, die beachtliche Fortschritte im Halbleitergebiet und in der Zuverlässigkeit aufweisen und ebenso zu niedrigen Herstellungskosten in einer hohen Dichte ausgeführt werden kann.
  • Es gibt auch verschiedene Forderungen an die Qualität des Aufzeichnungsmechanismus und es wurden in letzter Zeit Entwicklungen durchgeführt um solche Anforderungen zu erfüllen, so sind dabei Aufzeichnungsgeräte entwickelt worden, die nicht nur gewöhnliche Aufzeichnungsmittel wie Papier (ein schließlich dünnes Papier und veredeltes Papier) und dünne Kunststoffbahnen (z.B. OHP-Folie) verwenden, sondern auch Stoff, Leder, Vliesstoff und Metall.
  • Die Aufzeichnungsgeräte kann man unterteilen in einen seriellen Typ, bei dem die Aufzeichnung während eines Hauptscanprozesses ausgeführt ist, in einer Richtung, welche die Transportrichtung des Aufzeichnungsbogens (Aufzeichnungsmaterial) kreuzt, und einen Zeilentyp bei dem die Aufzeichnung durch einen Aufzeichnungskopf, der in einer festen Position gestützt angeordnet ist und eine solche Länge aufweist, die einen vorher bestimmten Breitenbereich (einschließlich der gesamten Breite) in Querrichtung zum Aufzeichnungsbogen abdeckt.
  • Die vorliegende Erfindung ist in jedem beliebigen Typ eines Aufzeichnungsgerätes anwendbar, einschließlich des vorgenannten Aufzeichnungstyps. In dem Tintenstrahlaufzeichnungsgerät des vorgenannten seriellen Typs ist ein Bild auf dem Aufzeichnungsbogen durch Aufzeichnen des Bildes (einschließlich Zeichen und Symbole) mittels eines Aufzeichnungskopfes erzeugt, der auf einem Schlitten fest angeordnet ist, sich dabei entlang des Aufzeichnungsbogens bewegt und danach den Bogen um einen vorherbestimmten Betrag weiter befördert (Unterabtastung).
  • In dem vorgenannten Tintenstrahlaufzeichnungsgerät können sich durch den Aufzeichnungsvorgang unerwünschte Substanzen, wie Tintentröpfchen, Staub oder Papierstaub auf der Kopfvorderseite des Aufzeichnungskopfes ablagern und es ist dort ein Reinigungsvorgang der Kopfvorderseite mit einem Reinigungselement ausgeführt (z.B. Abwischen durch Abreiben), um solche unerwünschten Substanzen zu entfernen. Ein solches Reinigungselement besteht gewöhnlich aus einem elastischen Element wie etwa einem Gummiblatt, bestehend aus gummiähnlichem Elastikmaterial.
  • Dabei kann auch ein Zusetzen der Ausstoßöffnung auftreten, durch Trocknen der Tinte in der unmittelbaren Umgebung der Ausstoßöffnung des Aufzeichnungskopfes, was einen Anstieg der Viskosität, eine Verfestigung oder eine Ablagerung von Tinte zur Folge hat. Das Zusetzen der Ausstoßöffnung kann auch von einem Bläschen herrühren, das innerhalb der Ausstoßöffnung (Strömungskanal) erzeugt ist, oder durch Staub. Um ein solches Zusetzen zu bereinigen (zu verhindern oder auszuschalten) ist ein Saugreinigungsverfahren angewendet, das an dem Tintenausstoßöffnungsabschnitt ein geschlossenes System mit einem Verschlußelement bildet und eine bestimmte Saugwirkung an der Ausstoßöffnungsvorderseite (Kopfvorderseite) mittels einer Pumpe erzeugt, wobei zwangsläufig Tinte aus der Ausstoßöffnung ausgestoßen ist. Um auch die an der Kopfvorderseite durch die Saugreinigung anhaftende Tinte zu entfernen, ist ein Reinigungsvorgang (Wischvorgang) der Kopfvorderseite mit einem Reinigungselement ausgeführt.
  • Es folgt die Beschreibung der Kopfreinigungsvorrichtung des Kopfreinigungsverfahrens des konventionellen Tintenstrahlaufzeichnungsgerätes unter Bezugnahme auf die 13 und 14.
  • 13 ist eine schematische Stapelansicht der Kopfreinigungsvorrichtung für das konventionelle Tintenstrahlreinigungsgerät, von vorn gesehen;
  • 14 ist eine schematische Seitenansicht der in 13 gezeigten Kopfreinigungsvorrichtung, von der Seite gesehen.
  • In den 13 und 14 sind des weiteren gezeigt:
    • – ein Schwarzkopf (Pigmenttintenkopf) 1A für den Ausstoß schwarzer Pigmenttinte;
    • – ein Farbkopf (Farbstofftintenkopf) 1B für den Ausstoß von Farbstofftinten verschiedener Farben (z.B. Zyan, Magenta und Gelb);
    • – ein Abtasthauptschlitten 2 für die Positionierung und die Aufnahme des Schwarzkopfes 1A und des Farbkopfes 1B; und eine Abtasthauptführungsbahn 3 zur Führung und Aufnahme des Abtasthauptschlittens 2 in einem Zustand der eine Hin- und Herbewegung in einer Richtung A, welches die Aufzeichnungsrichtung ist, ermöglicht. Weiterhin sind auch gezeigt:
    • – eine Gummiverschlußkappe (für den Pigmenttintenkopf) 4A zur Bildung eines geschlossenen Systems (Verschluß) an einem Ausstoßöffnungsabschnitt 1Aa des Schwarzkopfes 1Aa; und
    • – eine Gummiverschlußkappe (für den Farbstofftintenkopf) 4B zur Bildung eines geschlossenen Systems (Verschluß) an einem Ausstoßöffnungsabschnitt 1Ba des Farbtintenkopfes 1B.
  • Diese Gummiverschlußkappen 1A, 1B sind so durch eine nicht gezeigte Antriebsquelle aufgenommen und positioniert, daß sie zu einer Verschlußrichtung B und in einer Öffnungsrichtung C beweglich sind, wodurch Verschlußelemente für den Pigmenttintenkopf und den Farbstofftintenkopf verfügbar sind.
  • Gemäß den 13 und 14 sind Verschlußkappenaufsaugelemente 9A, 9B für das Aufsaugen und Zurückhalten von Tinte jeweils innerhalb der Gummiverschlußkappen 4A, 4B angeordnet. Zur Verhinderung der Verfestigung und Ablagerung der Tinten an den Ausstoßöffnungsabschnitten 1Aa, 1Ba infolge des Anstiegs der Viskosität der Tinten, sind während des Aufzeichnungsvorgangs (Druckvorgangs) auch vorgelagerte Tintenausstöße von den Ausstoßöffnungen zu den Aufsaugelementen der Verschlußkappen 9A, 9B in einem vorbestimmten Zeitintervall ausgeführt.
  • Dabei sind auch eine Saugpumpe (Saugelement) 5A für den Schwarzkopf (Pigmenttintenkopf) und eine Saugpumpe (Saugelement) 5B für den Farbkopf (Farbstofftintenkopf) angeordnet, für die Erzeugung einer vorbestimmten Saugwirkung (Unterdruck) an den Ausstoßöffnungsabschnitten 1Aa, 1Ba im geschlossenen Zustand, wobei ein Saugreinigungsvorgang (Reinigungsprozeß) abläuft, in Form des zwangsläufigen Ansaugens von Tinte von den Ausstoßöffnungsabschnitten 1Aa, 1Ba durch erste Rohrleitungen 6A, 6B und des Ausstoßens der angesaugten Tinte in ein dazu verwendetes Tintenverarbeitungselement 8 durch zweite Rohrleitungen 7A, 7B.
  • Des weiteren sind auch ein Reinigungselement 10A für den Schwarzkopf (Pigmenttintenkopf) und eine Reinigungselement 10B für den Farbkopf (Farbstofftintenkopf) angeordnet, die aus Gummimaterial wie Methankautschuk, Butylkautschuk oder Silikonkautschuk oder aus porösem Material, wie etwa ein Schwamm, bestehen.
  • Die Reinigungselemente 10A, 10B sind durch eine nicht gezeigte Antriebsquelle in den Richtungen D und E beweglich angeordnet und kommen bei einer Bewegung in die Richtung D in gleitenden Kontakt (dargestellt durch die unterbrochenen Linien) mit der Kopfvorderseite, einschließlich der Ausstoßöffnungsabschnitte 1Aa, 1Ba um einen Reinigungsvorgang (Wischvorgang) auszuführen.
  • Nach dem Reinigungsvorgang bewegen sich die Reinigungselemente 10A, 10B weiter in eine Richtung D bis zum Kontakt mit den Reinigern 11A, 11B (dargestellt durch die unterbrochenen Linien (4)), wobei die von der Kopfvorderseite abgeriebenen und auf den Reinigungselementen 10A, 10B abgelagerten Tintentröpfchen, Staub, Papierstaub usw., dabei durch Übertra gung auf die jeweils entsprechenden Reiniger 11A, 11B beseitigt sind.
  • Bei diesem Vorgang sind die Verschlußkappen 4A, 4B der Verschlußelemente durch eine nicht gezeigte Antriebsquelle in eine Richtung C bewegt (zurückgezogen), zu einer Position (nicht gezeigt), wo sie nicht mit den Reinigungselementen 10A, 10B des Reinigungssystems kollidieren.
  • Im Fall, daß der Ausstoß von Tintentröpfchen instabil oder unmöglich wird, ist es erforderlich, den normalen Tintenausstoßzustand durch Beseitigung solcher Fehler wiederherzustellen und als Arbeitsmittel dafür das vorgenannte Reinigungssystem (Ausstoßfehlerbehebungssystem) zu verwenden.
  • Als ein solches Reinigungselement ist ein Saugreinigungselement zum Verschluß der Öffnung des Aufzeichnungskopfes (z.B. einer Aufzeichnungskopfpatrone) und zur Erzeugung eines Unterdruckes an der Ausstoßöffnung durch eine Saugpumpe verwendet, wodurch zwangsläufig Tinte von dem Aufzeichnungskopf ausgestoßen ist. Ein solches Reinigungselement dieses Unterdrucksaugtyps weist jedoch einen technischen Nachteil auf, nämlich den Verbrauch einer großen Tintenmenge für einen solchen Reinigungsvorgang.
  • Um eine solchen technischen Nachteil zu beseitigen, wurde z.B. vorgeschlagen, wie in dem japanischen Dokument Nr. 2-102058 offengelegt, ein Tintenstrahlaufzeichnungssystem so zu gestalten, daß, nach dem die Aufzeichnung mit der Tintenstrahlaufzeichnungspatrone abgeschlossen ist, noch eine bestimmte Anzahl von Tintentröpfchen von der Aufzeichnungspatrone ausgestoßen ist und danach die Aufzeichnungskopfpatrone verschlossen ist (Verschluß der Ausstoßöffnung), durch das Andrücken einer Verschlußkappe darauf.
  • Auch das japanische Dokument Nr. 4-339665 sieht vor, ein Tintenstrahlaufzeichnungsgerät so zu gestalten, daß, nach der Beendigung der Tintenstrahlaufzeichnung der Verschlußvorgang ausgeführt ist, nachdem vorher eine vorbestimmte Anzahl von Tintentröpfchen in die jeweilige Verschlußkappe hinein ausgestoßen ist, ausgehend vom Ergebnis der Feststellung der Periode, in welcher sich die Aufzeichnungskopfpatrone in einem Zustand mit geöffneter Verschlußkappe befindet, oder ausgehend vom Stand der Aufzeichnung.
  • Bei der, wie vorgenannt beschriebenen konventionellen Kopfreinigungsvorrichtung und dem Kopfreinigungsverfahren und einem Tintenstrahlaufzeichnungsgerät, in dem eine solche Vorrichtung bzw. ein solches Verfahren angewendet bzw. ausgeführt ist, zeigt, obwohl die Standzeit der verschiedenen Komponenten der Vorrichtung im Falle von Farbstoff-basierter Tinte (Farbstofftinte) nicht beeinträchtigt ist, die Pigmentbasierte Tinte (Pigmenttinte) einen schnelleren Viskositätsanstieg oder Verfestigung im Vergleich mit Farbstofftinte und ist durch eine solche Viskositätszunahme oder Verfestigung in dem Verschlußkappenaufsaugelement 9A der Verschlußkappe 4A für den Pigmenttintenkopf abgelagert, wobei die Beseitigung der Tinte durch das vorgenannte Saugverfahren schwierig sein kann und die Saugfähigkeit für die Reinigung dadurch auch verschlechtert sein kann.
  • Des weiteren ist die Tinte durch Viskositätsanstieg und Verfestigung am Kontaktabschnitt der Verschlußkappe 4A mit dem Pigmenttintenkopf 1A abgelagert, wobei durch die abgelagerte und verfestigte Tinte eine Schwelle an einem solchen Kontaktabschnitt der Verschlußkappe 4A mit der Kopfvorderseite erzeugt ist, die im Ergebnis dadurch zu einer fehlerhaften Abdichtung beim Verschlußvorgang führen kann.
  • Ein solches Phänomen ist vermutlich folgendem zuzuschreiben: Da die Pigment- basierte Tinte durch dispergieren von Pigment wie etwa Ruß-Schwarz in einem wässrigen Medium erstellt ist, koagulieren die Pigmentpartikel, wenn die wässrige Lösung verdampft ist und sind nur schwer erneut zu lösen. Eine solche Schwierigkeit bei der Wiederauflösung ist wünschenswert für die Bildzeichen, aber nicht wünschenswert für den Schutz des Aufzeichnungskopfes (Aufzeichnungskopfpatrone). Mehr im Besonderen, wenn die Pigment-basierte Tinte ausgestoßen ist und nach dem Aufzeichnungsvorgang für eine lange Zeit in der Verschlußkappe verbleibt, verfestigt sich die Pigmenttinte selbst in der Verschlußkappe und der Reinigungsvorgang kann beim Wiederbeginn des Aufzeichnungsvorganges nicht mit einem stabilen Saugvorgang erfolgen, wobei es schwierig sein kann, die Tintenausstoßleistung des Aufzeichnungskopfes beizubehalten oder wiederherzustellen.
  • Das Dokument EP 1002640A beschreibt eine Reinigungsvorrichtung, die einen Spülbereich aufweist, zu dem ein vorgelagerter Schwarz-Ausstoß zuerst ausgeführt ist, wobei diese hochstabile schwarze Tinte danach mittels vorgelagerter Ausstöße über diesen Bereich, durch den vorgelagerten Ausstoß der anderen Köpfe weggewaschen ist.
  • Dazu sind eine Kopfreinigungsvorrichtung, ein Kopfreinigungsverfahren und ein Tintenstrahlaufzeichnungsgerät verfügbar, das in der Lage ist, die abgelagerte und verfestigte Pigmenttinte, die in dem Vorschlußelement für die Pigmenttintenausstoßöffnung oder in dem Aufnahmeelement für den vorgelagerten Ausstoß abgelagert und verfestigt ist, durch Auflösen der Pigmenttinte mittels der Farbstofftinte, leicht und zuverlässig zu entfernen.
  • Bevor der Verschluß des Aufzeichnungselements (Aufzeichnungskopfpatrone oder dergleichen) nach dem Aufzeichnungsvorgang erfolgt, ist die Farbstofftinte in die Verschlußkappe ausgestoßen, um das Innere der Verschlußkappe in einem feuchten Zustand zu erhalten, eben auch in einem Fall, in dem das Aufzeichnungselement für eine längere Periode in einem verschlossenen Zustand belassen ist, wobei der Vikositätsanstieg oder die Verfestigung der Tinte in der Verschlußkappe vermieden werden kann, trotz der Fortsetzung der Feuchtigkeitsverdampfung.
  • Dadurch ist es möglich, beim Wiederbeginn des Aufzeichnungsvorganges den Tintenausstoß und die Bildaufzeichnung stabil zu realisieren und, falls das Aufzeichnungselement in einem unzureichenden Zustand ist und einen Reinigungsvorgang erfordert, den Saugreinigungsvorgang durch Absaugen der Tinte von der Ausstoßöffnung durch die Verschlußkappe zuverlässig auszuführen, und dabei einen stabilen und zuverlässigen Reinigungsvorgang leicht zu erreichen.
  • Es können auch eine Kopfreinigungsvorrichtung, ein Kopfreinigungsverfahren und ein Tintenstrahlaufzeichnungsgerät verfügbar gemacht werden, das in der Lage ist, die vorgenannten Wirkungen durch einen Aufbau zu erreichen, bei dem der Pigmenttintenkopf für den Ausstoß der Pigmenttinte näher an der Aufzeichnungsfläche angeordnet ist, als der Farbstofftintenkopf für den Ausstoß der Farbstofftinte, wobei das Verschlußelement für den Pigmenttintenkopf näher an der Aufzeichnungsfläche angeordnet ist als das Verschlußelement für den Farbstofftintenkopf.
  • Nach dieser Erfindung ist es mit einer Vorrichtung nach Anspruch 1, mit einem Gerät nach Anspruch 8 und mit einem Verfahren nach Anspruch 19 möglich, das Pigment, das z.B. in dem Kontaktabschnitt der Verschlußkappe mit der Kopfvorderseite abgelagert und verfestigt ist, in einem vorbestimmten Reinigungsvorgang, durch Ausführung eines vorgelagerten Ausstoßes von Farbstofftinte von der Farbstofftintenausstoßöffnung zu dem Kontaktabschnitt der Pigmenttintenverschlußkappe mit der Ausstoßöffnungsvorderseite, in der die Pigmenttintenausstoßöffnung angeordnet ist, von einem weiten Bereich zu lösen und zu beseitigen.
  • Es ist auch möglich das Pigment, in einem vorbestimmten Reinigungsvorgang, von einem weiten Bereich zu lösen und zu beseitigen, das z.B. in dem Verschlußelement oder der Saugpumpe für den Pigmenttintenkopf abgelagert und verfestigt ist, durch Absaugen der Tinte von der Farbstofftintenausstoßöffnung durch das Verschlußelement und durch das Saugelement für die Pigmenttintenausstoßöffnung.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1 ist eine schematische Perspektivansicht, die den Aufbau eines Tintenstrahlaufzeichnungsgerätes zeigt, das die vorliegende Erfindung aufweist.
  • 2 ist eine Teilperspektivansicht, die schematisch den Aufbau eines Tintenausstoßabschnitts eines in 1 dargestellten Aufzeichnungskopfes zeigt.
  • 3 ist eine schematische Stapelansicht, die an einer Ausführungsform der Kopfreinigungsvorrichtung für das Tintenstrahlaufzeichnungsgerät einen nicht verschlossenen Zustand zeigt, bei dem ein Farbstofftintenkopf (Farbstofftintenausstoßöffnung) gegenüber einer Verschlußkappe (Verschlußelement) für einen Pigmenttintenkopf (Pigmenttintenausstoßöffnung) positioniert ist.
  • 4 ist eine schematische Stapelansicht der in 3 dargestellten Kopfreinigungsvorrichtung, in welcher die Kontaktabschnitte (Kopfvorderseitenkontaktabschnitte) 4Aa, 4Ab der Verschlußkappe für den Pigmenttintenkopf mit der Kopfvorderseite (Ausstoßöffnungsvorderseite) zusätzlich dargestellt sind.
  • 5 ist eine schematische Stapelansicht, die am Beispiel der in 3 dargestellten Kopfreinigungsvorrichtung einen verschlossenen Zustand zeigt, bei dem der Farbstofftintenkopf der Verschlußkappe für den Pigmenttintenkopf gegenüber positioniert ist.
  • 6 ist eine schematische Stapelansicht, die am Beispiel der in 3 dargestellten Kopfreinigungsvorrichtung einen nicht verschlossenen Zustand zeigt, bei dem der Pigmenttintenkopf 1A der Verschlußkappe 4A für den Pigmenttintenkopf gegenüber positioniert und der Farbstofftintenkopf 1B der Verschlußkappe 4B für den Farbstofftintenkopf gegenüber positioniert ist.
  • 7 ist eine schematische Stapelansicht, die am Beispiel der in 3 dargestellten Kopfreinigungsvorrichtung einen verschlossenen Zustand zeigt, bei dem der Pigmenttintenkopf 1A der Verschlußkappe 4A für den Pigmenttintenkopf gegenüber positioniert und der Farbstofftintenkopf 1B gegenüber der Verschlußkappe 4B für den Farbstofftintenkopf positioniert ist.
  • 8 ist eine schematische Stapelansicht, die am Beispiel der in 3 dargestellten Kopfreinigungsvorrichtung einen nicht verschlossenen Zustand zeigt, bei dem zumindest einer von beiden, der Pigmenttintenkopf 1A oder der Farbstofftintenkopf 1B zumindest einer von beiden, der Verschlußkappe 4A für den Pigmenttintenkopf oder der Verschlußkappe 4B für den Farbstofftintenkopf gegenüber positioniert ist.
  • 9 ist eine schematische Perspektivansicht der in 3 dargestellten Kopfreinigungsvorrichtung, offensichtlich von oben gesehen.
  • 10 ist eine schematische Perspektivansicht des Reinigungselements der in 3 dargestellten Kopfreinigungsvorrichtung zusammen mit dem Kopf (Ausstoßöffnung), von unten gesehen.
  • 11 ist eine schematische Perspektivansicht einer weiteren Ausführungsform der Kopfreinigungsvorrichtung der vorliegenden Erfindung, offensichtlich von oben gesehen.
  • 12 ist eine schematische Perspektivansicht eines Reinigungselements der Kopfreinigungsvorrichtung der vorliegenden Erfindung und ein integrierter Kopf, von unten gesehen.
  • 13 ist eine schematische Stapelansicht einer Kopfreinigungsvorrichtung für ein Tintenstrahlaufzeichnungsgerät, zur Darstellung eines konventionellen Reinigungsvorgangs.
  • 14 ist eine schematische Seitenansicht einer Kopfreinigungsvorrichtung für ein Tintenstrahlaufzeichnungsgerät, zur Darstellung eines konventionellen Reinigungsvorgangs.
  • 15 ist eine schematische Perspektivansicht, die den Aufbau einer fünften Ausführungsform des Tintenstrahlaufzeichnungsgerätes der vorliegenden Erfindung zeigt.
  • 16 ist eine schematische Perspektivansicht, in der ein Beispiel für den Aufbau einer Aufzeichnungskopfpatrone ge zeigt ist, die das Aufzeichnungsmittel in 15 verkörpert.
  • 17A und 17B sind schematische Perspektivansichten, in der andere Beispiele für den Aufbau der Aufzeichnungskopfpatrone gezeigt sind, die das Aufzeichnungsmittel in 15 verkörpern.
  • 18 ist ein Fließschema, das die Abfolge des Arbeitsablaufes der fünften Ausführungsform des Tintenstrahlaufzeichnungsgerätes der vorliegenden Erfindung aufzeigt.
  • 19 ist eine schematische seitliche Querschnittsansicht, die ein Stadium des Tintenausstoßes von dem in 15 dargestellten Aufzeichnungsmittel in die Verschlußkappe aufzeigt.
  • 20 ist ein Fließschema, das die Abfolge des Arbeitsablaufes einer siebenten Ausführungsform des Tintenstrahlaufzeichnungsgerätes der vorliegenden Erfindung aufzeigt.
  • 21 ist eine schematische Perspektivansicht, die einen Vorschlag für den Aufbau eines Tintenstrahlaufzeichnungsgerätes aufzeigt, der mit den Ansprüchen der vorliegenden Erfindung nicht übereinstimmt.
  • 22 ist ein Fließschema, das die Abfolge des Arbeitsablaufes dieses Vorschlags des Tintenstrahlaufzeichnungsgerätes aufzeigt.
  • 23 ist eine schematische Perspektivansicht einer siebenten Ausführungsform des Tintenstrahlaufzeichnungsgerätes der vorliegenden Erfindung, von vorn gesehen.
  • 24 ist eine schematische Perspektivansicht des in 23 dargestellten Tintenstrahlaufzeichnungsgerätes, von hinten gesehen.
  • 25 ist eine schematische seitliche Querschnittsansicht des in 23 dargestellten Tintenstrahlaufzeichnungsgerätes.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • Unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen erfolgt nachfolgend die detaillierte Beschreibung der vorliegenden Erfindung anhand der beigefügten Zeichnungen.
  • 1 ist eine schematische Perspektivansicht, die den Aufbau eines Tintenstrahlaufzeichnungsgerätes unter Anwendung der vorliegenden Erfindung zeigt, an dem ein Aufzeichnungshauptschlitten 2 angeordnet ist, der einen Pigmenttintenkopf (z.B. Schwarzkopf) 1A für das Ausstoßen von Pigmenttinte (z.B. Schwarzpigmenttinte) und einen Farbstofftintenkopf (z.B. Farbkopf) 1B für das Ausstoßen von Farbtinte (z.B. Farbstofftinten der Farben Zyan, Magenta und Gelb usw.) aufweist. Der Aufzeichnungshauptschlitten 2 ist dabei durch eine Aufzeichnungshauptführungsbahn 3 aufgenommen, um dadurch zur Hin- und Herbewegung entlang dieser fähig zu sein, wobei das Hin- und Herbewegen in der Hauptaufzeichnungsrichtung (Richtung der Aufzeichnungshauptführungsbahn 3) durch eine nicht gezeigte Antriebsquelle erfolgt.
  • Im Weiteren ist Aufzeichnungsmaterial 30, wie etwa ein Aufzeichnungsbogen, in das Hauptgehäuse des Gerätes durch eine Zuführrolle 31 eingeführt, danach durch eine Andrückrolle (nicht gezeigt) und eine Papierandrückplatte 33 an eine Bogenzuführrolle (Transportrolle) 32 angedrückt und durch die gesteuerte Rotation der Bogenzuführrolle 32 zu einer Positi on zugeführt (transportiert), die einen vorbestimmten Abstand von der Vorderseite (im dargestellten Beispiel die untere Kopfvorderseite) des Aufzeichnungsmittels (Aufzeichnungskopf) 1 aufweist, das durch den vorgenannten Pigmenttintenkopf 1A und den Farbstofftintenkopf 1B verkörpert ist, wobei die Aufnahme der Aufzeichnung (Druck) eines Bildes (einschließlich Zeichen usw.) durch den Antrieb des Aufzeichnungskopfes 1 auf der Grundlage der Aufzeichnungsinformation erfolgt. Dabei ist eine Ausgangsposition HP des Aufzeichnungshauptschlittens 2 innerhalb des betreffenden Bewegungsbereiches, jedoch außerhalb des Aufzeichnungsbereiches festgelegt (in der Zeichnung der rechte Endabschnitt).
  • In unmittelbarer Nähe der Ausgangsposition ist eine Kopfreinigungsvorrichtung 35 einschließlich Verschlußelement angeordnet die weiterhin aufweist: Verschlußkappen 4A, 4B aus elastischem Material, die in der Lage sind, die Kopfvorderseite (Vorderseite, welche die Ausstoßöffnungen aufweist), des Pigmenttintenkopfes 1A und des Farbstofftintenkopfes 1B zu kontaktieren und dabei die Ausstoßöffnungen zu verschließen; eine Saugvorrichtung 1 einschließlich Saugpumpe die in der Lage ist, eine Saugwirkung an den Ausstoßöffnungen dadurch zu erzeugen, daß die Verschlußkappen 4A, 4B in einem geschlossenen Zustand gehalten sind; eine Reinigungsvorrichtung einschließlich Reinigungselemente, die in gleitendem Kontakt mit den Kopfvorderseiten des Pigmenttintenkopfes 1A und des Farbstofftintenkopfes 1B sind, um solche Ablagerungen wie Tinte und Staub abzukratzen (wegzuwischen). Die Reinigungsvorrichtung 35 dient dabei zur Ausführung eines Reinigungsvorganges zur Wiederherstellung der Tintenausstoßfähigkeit des Aufzeichnungskopfes durch die Erzeugung eines Unterdrucks in der Verschlußkappe mittels der Saugpumpe, während der Ausstoßöffnungsabschnitt des Aufzeichnungskopfes verschlossen ist, um dadurch den Viskositätsanstieg der Tin te, die Verfestigung der Tinte, Blasenbildung und Stäube durch das gemeinsame Absaugen mit der Tinte von der Ausstoßöffnung mittels des Unterdrucks auszuschließen.
  • Der Pigmenttintenkopf 1A und der Farbstofftintenkopf 1B, die das Aufzeichnungsmittel (Aufzeichnungskopf) 1 verkörpern, sind Tintenstrahlaufzeichnungsköpfe die für den Ausstoß von Tinte thermische Energie verwenden, weshalb sie elektrothermische Umwandlungselemente zur Erzeugung der thermischen Energie aufweisen. Das vorgenannte Aufzeichnungsmittel 1 (Pigmenttintenkopf 1A und Farbstofftintenkopf 1B) soll durch die über das elektrothermische Umwandlungselement bereitgestellte thermische Energie in der Tinte ein Filmsieden erzeugen, und unter Nutzung der Druckänderung infolge der Ausdehnung und Kontraktion einer Blase, die durch so ein Filmsieden erzeugt ist, die Tinte von der Ausstoßöffnung auszustoßen und dabei die Aufzeichnung (das Drucken) auszuführen.
  • 2 ist eine partielle Perspektivansicht, die schematisch den Aufbau eines Tintenausstoßabschnittes des Aufzeichnungskopfes 1 zeigt, der folgendes aufweist: Eine Ausstoßöffnungsvorderseite 81, die gegenüber dem Aufzeichnungsmaterial 30 mit einem vorbestimmten Abstand (z.B. etwa 0,3 bis 2,0 mm) positioniert ist; eine Vielzahl von Ausstoßöffnungen 82 (entsprechend den Ausstoßöffnungen 1Aa, 1Ba, was später zu erklären ist) mit einem vorbestimmten Abstand; ein elektrothermisches Umwandlungselement (Wärmeerzeugungselement) 85 für die Erzeugung der Tintenausstoßenergie, das an einer Wandoberfläche jedes der Flüssigkeitskanäle 84 angeordnet ist, welche die Ausstoßöffnungen 82 mit einer gemeinsamen Flüssigkeitskammer 83 verbinden. Der Aufzeichnungskopf 1 ist dabei an dem Aufzeichnungshauptschlitten so angebracht, daß die Ausstoßöffnungen 82 in einer Richtung angeordnet sind, welche die Hauptaufzeichnungsrichtung kreuzt (Hin- und Her bewegungsrichtung des Aufzeichnungskopfes 1). Der Aufzeichnungskopf (Pigmenttintenkopf 1A und Farbstofftintenkopf 1B) ist dabei so aufgebaut, daß er die entsprechenden elektrothermischen Umwandlungselemente in Übereinstimmung mit den Bildsignalen oder Ausstoßsignalen antreiben (anregen) kann, in jedem Flüssigkeitskanal 84 ein Filmsieden in der Tinte zu erzeugen und dabei Tinte von jeder Ausstoßöffnung 82 durch den Druck infolge eines solchen Filmsiedens auszustoßen.
  • Die in 1 dargestellten Kopfreinigungsvorrichtung 35 weist dabei einen Aufbau auf, der die Anwendung der vorliegenden Erfindung beinhaltet.
  • 3 ist eine schematische Stapelansicht der Kopfreinigungsvorrichtung 35 in einem nicht verschlossenen Zustand, bei welcher der Farbstofftintenkopf 1B (Farbstofftintenausstoßöffnung 1Ba) gegenüber der Verschlußkappe (Verschlußelement) 4A für den Pigmenttintenkopf (Pigmenttintenausstoßöffnung) positioniert ist.
  • 4 ist eine schematische Stapelansicht, die in Ergänzung zu dem in 3 dargestellten Aufbau zusätzlich Kontaktabschnitte 4Aa, 4Ab (mit der Kopfvorderseite, Ausstoßöffnungsvorderseite) der Verschlußkappe 4A des Pigmenttintenkopfes mit der Kopfvorderseite (Ausstoßöffnungsvorderseite) aufzeigt.
  • 5 ist eine schematische Stapelansicht der Kopfreinigungsvorrichtung 35 in einem geschlossenen Zustand, bei welcher der Farbstofftintenkopf 1B, gegenüber der Verschlußkappe für den Pigmenttintenkopf positioniert ist.
  • 6 ist eine schematische Stapelansicht der Kopfreinigungsvorrichtung 35 in einem nicht verschlossenen Zustand, bei dem der Pigmenttintenkopf 1A (Pigmenttintenausstoßöffnung 1Aa) gegenüber der Verschlußkappe 4A für den Pigmenttintenkopf (Pigmenttintenausstoßöffnung) positioniert ist, wobei der Farbstofftintenkopf 1B gegenüber der Verschlußkappe (Verschlußelement) 4B für den Farbstofftintenkopf positioniert ist.
  • 7 ist eine schematische Stapelansicht der Kopfreinigungsvorrichtung 35 in einem geschlossenen Zustand, bei dem der Pigmenttintenkopf 1A gegenüber der Verschlußkappe 4A für den Pigmenttintenkopf positioniert ist, wobei der Farbstofftintenkopf 1B ist gegenüber der Verschlußkappe 4B für den Farbstofftintenkopf positioniert.
  • 8 ist eine schematische Seitenansicht der Kopfreinigungsvorrichtung 35 in einem nicht verschlossenen Zustand, bei dem zumindest einer, der Pigmenttintenkopf 1A oder der Farbstofftintenkopf 1B gegenüber zumindest einer, der Verschlußkappe 4A für den Pigmenttintenkopf oder der Verschlußkappe 4B für den Farbstofftintenkopf positioniert ist.
  • 9 ist eine schematische Perspektivansicht der Kopfreinigungsvorrichtung 35 von oben gesehen.
  • 10 ist eine schematische Perspektivansicht, welche die Kopfreinigungsvorrichtung 35 in Verbindung mit dem Aufzeichnungskopf von unten gesehen zeigt.
  • 11 ist eine schematische Perspektivansicht, die eine weitere Ausführungsform der Kopfreinigungsvorrichtung der vorliegenden Erfindung darstellt, schräg von oben gesehen.
  • 12 ist eine schematische Perspektivansicht des Reinigungselements der Kopfreinigungsvorrichtung der vorliegenden Erfindung, in Verbindung mit einem integrierten Aufzeichnungskopf, von unten gesehen.
  • Es folgt als erstes die Beschreibung eines gewöhnlichen Kopfreinigungsvorgangs unter Bezugnahme auf die 6 bis 10, in denen gezeigt sind:
    • – ein Pigmenttintenkopf (Schwarzkopf) 1A für den Ausstoß von Pigmenttinte (z.B. schwarze Tinte),
    • – ein Farbstofftintenkopf (Farbkopf) 1B für den Ausstoß von Farbstofftinte (z.B. Farbtinte),
    • – ein Aufzeichnungshauptschlitten 2 für die Aufnahme des Pigmenttintenkopfes 1A und des Farbstofftintenkopfes 1B,
    • – ein Paar Aufzeichnungshauptführungsbahnen 3 für die Führung des Aufzeichnungshauptschlittens 2, um diesen in einer Hin- und Herbewegung in der Aufzeichnungsrichtung A zu befähigen,
    • – eine gummielastische Verschlußkappe 4A (Verschlußelemet, auch als Aufnahmemittel des vorgelagerten Ausstoßes verwendbar) für den Kontakt mit dem Ausstoßöffnungsabschnitt 1Aa des Pigmenttintenkopfes 1A, wodurch ein geschlossener Zustand erzeugt ist, und
    • – eine gummielastische Verschlußkappe 4B (Verschlußelement, auch als Aufnahmemittel des vorgelagerten Ausstoßes verwendbar) für den Kontakt mit dem Ausstoßöffnungsabschnitt 1Ba des Pigmentkopfes 1B, wodurch ein geschlossener Zustand erzeugt ist. Diese Verschlußkappen 4A, 4B sind durch ein nicht gezeigtes Halterungselement aufgenommen und positioniert, um so in einer Verschlußrichtung B und in einer Öffnungsrichtung C durch eine nicht gezeigte Antriebsquelle beweglich zu sein.
  • Die Tintenaufsaugelemente 9A, 9B, die in den vorgenannten Verschlußkappen 4A, 4B angeordnet sind, bestehen aus porösem oder schwammförmigen Material, das in der Lage ist, Tinte aufzusaugen und aufzunehmen. Wie in 6 gezeigt, führen die Ausstoßöffnungen 1Aa, 1Ba der Köpfe 1A, 1B den vorgelagerten Ausstoß von Tinte zu den Tintenaufsaugelementen 9A, 9B in einem nicht verschlossenen Zustand aus, bei dem die Verschlußkappen 4A, 4B von den Köpfen 1A, 1B beabstandet sind. Der vorgezogene Ausstoß ist ein Verfahren zur Verhinderung des Viskositätsanstiegs oder der Verfestigung von Tinte in den Ausstoßöffnungsabschnitten 1Aa, 1Ba im Verlauf des Aufzeichnungsvorganges und ist gewöhnlich in einem vorbestimmten Zeitintervall ausgeführt. Der vorgelagerte Ausstoß kann dabei zu einem nicht dargestellten Aufnahmemittel für den vorgelagerten Ausstoß ausgeführt werden, welches aus einem Behälter oder einem Tintenaufsaugelement bestehen kann.
  • Weiterhin sind dabei eine Saugpumpe (Saugmittel) 5A für den Pigmenttintenkopf (Pigmenttintenausstoßöffnung) und eine Saugpumpe (Saugelement) 5B für den Farbstofftintenkopf (Farbstofftintenausstoßöffnung) angeordnet. In einem geschlossenen Zustand, bei dem die Verschlußkappen 4A, 4B mit den Köpfen 1A, 1B in Kontakt stehen, wie in 7 gezeigt, ist ein Saugreinigungsverfahren durch Erzeugung eines vorbestimmten Saugunterdruckes (Saugkraft) an der Ausstoßöffnung 1Aa, 1Ba des Kopfes 1A, 1B ausgeführt, das ein zwangsläufiges Absaugen der Tinte von den Ausstoßöffnungsabschnitten 1Aa, 1Ba durch die ersten Rohrleitungen 6A, 6B zur Folge hat, wobei die abgesaugte Tinte durch die zweiten Rohrleitungen 7A, 7B zu dem verwendeten Tintenverarbeitungselement 8 ausgestoßen ist. Die vorgenannten Saugpumpen (Saugmittel) 5A, 5B werden zur Ausführung eines solchen Saugreinigungsverfahrens verwendet, welches ausgeführt ist, wann immer es als notwendig erachtet ist, z.B. unmittelbar vor dem Start des Aufzeichnungsvorgangs, oder im Verlauf des Aufzeich nungsvorgangs, oder wenn ein Untersuchungsergebnis anzeigt, daß das Kopfreinigungsverfahren notwendig geworden ist.
  • Des weiteren sind dazu auch angeordnet: Ein Reinigungselement (Reinigungsmittel) 10A für den Pigmenttintenkopf (Schwarzkopf); ein Reinigungselement (Reinigungsmittel) 10B für den Farbstofftintenkopf (Farbkopf); wobei diese Reinigungselemente aus einem hochelastischen, einem porösen oder einem schwammförmigen Material wie etwa Urethankautschuk, Butylkautschuk oder Silikonkautschuk bestehen. Die Reinigungselemente 10A, 10B sind in den Richtungen D und E (8 bis 10) durch eine nicht gezeigte Antriebsquelle beweglich gestaltet, wobei sie durch eine Bewegung in die Richtung D in gleitenden Kontakt kommen (dargestellt durch die unterbrochenen Linien (1), (2), (3) und (4) bei diesem Vorgang in 8) mit der Kopfvorderseite einschließlich der Ausstoßöffnungsabschnitte 1Aa, 1Ba, um den Reinigungsvorgang (Wischvorgang) anzuführen. Nach dem Reinigungsvorgang bewegen sich die Reinigungselemente 10A, 10B weiter in eine Richtung D bis zum Kontakt mit den Reinigern 11A, 11B (dargestellt durch die unterbrochene Linie (4)), wobei die von der Kopfvorderseite abgeriebenen und auf den Reinigungselementen 10A, 10B abgelagerten Tintentröpfchen, Staub, Papierstaub usw., dabei durch Übertragung auf die jeweils entsprechenden Reiniger 11A, 11B beseitigt sind.
  • Bei diesem Vorgang sind die Verschlußkappen 4A, 4B der Verschlußelemente durch eine nicht gezeigte Antriebsquelle in eine Richtung C bewegt (zurückgezogen), zu einer Position (nicht gezeigt), wo sie nicht mit den Reinigungselementen 10A, 10B kollidieren.
  • Bei dem unter Bezugnahme auf die 6 bis 10 wie vorgenannt dargelegten gewöhnlichen Reinigungsverfahren, ist der Pigmenttintenkopf 1A dem Prozeß der Tintenansaugung, der Reinigung und dem vorgelagerten Ausstoß über die Verschlußkappe (Verschlußmittel) 4A für den Pigmenttintenkopf, dem Tintenaufsaugelement 9A und dem Reinigungselement (Reinigungsmittel) 10A zugeordnet, wobei auch der Farbstofftintenkopf 1B dem Prozeß der Tintenansaugung, der Reinigung und dem vorgelagerten Ausstoß über die Verschlußkappe (Verschlußmittel) 4B für den Pigmenttintenkopf, dem Tintenansaugelement 9B und dem Reinigungselement (Reinigungsmittel) 10B zugeordnet ist.
  • Es folgt, unter Bezugnahme auf die 3 bis 12, die Beschreibung verschiedener Ausführungsformen des Reinigungsvorgangs, der für die vorliegende Erfindung kennzeichnend ist und zur Beseitigung von an dem Verschlußmittel für den Pigmenttintenkopf abgelagerter und verfestigter Pigmenttinte genutzt wird. Diese Ausführungsformen können jedoch auch in geeigneten Kombinationen angewendet werden und die Auswirkungen solcher Ausführungsformen können durch die Umsetzung in solchen Kombinationen positiv beeinflußt werden, wobei solche Kombinationen in die vorliegende Erfindung einbezogen sind.
  • (Erste Ausführungsform)
  • Zuerst erfolgt unter Bezugnahme auf 3 die Beschreibung einer ersten Gestaltungsform des Reinigungsvorgangs zur Beseitigung der in dem Tintenaufsaugelement 9A und in dem Kopfkontaktabschnitt (Kontaktvorderseite) der Verschlußkappe 4A für den Pigmenttintenkopf abgelagerten und verfestigten Pigmenttinte. Dabei ist z.B. wie in 6 gezeigt, der Aufzeichnungshauptschlitten 2, bei einem nicht verschlossenen Zustand, von der Stelle wie in 6 gezeigt, in die Richtung A bewegt und ist dabei in einer Position angehalten, in welcher der Farbstofftintenkopf 1B dem Verschlußmittel 4A für den Pigmenttintenkopf gegenüber steht, wie in 3 gezeigt.
  • In einem solchen Stadium erfolgt der Ausstoß von Farbstofftinte von der Ausstoßöffnung (Ausstoßöffnungsabschnitt) 1Ba des Farbstofftintenkopfes 1B zu dem Tintenaufsaugelement 9A für den Pigmenttintenkopf, um die Farbstofftinte auf die in dem Tintenaufsaugelement 9A abgelagerte und verfestigte Pigmenttinte aufzubringen, dabei die abgelagerte und verfestigte Pigmenttinte durch die Farbstofftinte zu lösen und die gelöste Pigmenttinte z.B. durch Saugreinigung zu beseitigen. Bei diesem Vorgang ist in einer Phase, in der Farbstofftinte auf die abgelagerte und verfestigte Pigmenttinte aufgebracht ist, eine bestimmte Wartezeit erforderlich, um eine ausreichende Lösung der Pigmenttinte zu erreichen und dadurch die Beseitigungsfähigkeit der in dem Tintenaufsaugelement 9A abgelagerten und verfestigten Pigmenttinte zu verbessern.
  • Bei der vorgenannten Gestaltungsform weist dabei eine Kopfreinigungsvorrichtung folgendes auf: Einen Pigmenttintenkopf 1A für den Ausstoß von Pigmenttinte; einen Farbstofftintenkopf 1B für den Ausstoß von Farbtinte; Verschlußmittel 4A, 4B für den Verschluß der Ausstoßöffnungen 1Aa, 1Ba der vorgenannten Köpfe; Saugmittel (Saugpumpen) 5A, 5B, um an den Verschlußmitteln einen vorbestimmten Saugunterdruck für das Absaugen von Tinte von den Ausstoßöffnungen zu erzeugen, die dabei den vorgenannten Köpfen jeweils entsprechend zugeordnet sind; und ist dabei so gestaltet, daß sie einen gewöhnlichen Reinigungsvorgang wie folgt ausführen kann: Vorgelagerter Ausstoß von dem Pigmenttintenkopf 1A zu dem Verschlußmittel 4A für den Pigmenttintenkopf oder zu einem nicht gezeigten Aufnahmemittel des vorgelagerten Ausstoßes, vorgelagerter Ausstoß vom Farbstofftintenkopf 1B zu dem Verschlußmittel 4B für den Farbstofftintenkopf oder zu einem nicht gezeigten Aufnahmemittel des vorgelagerten Ausstoßes, Ausführung eines vorbestimmten Reinigungsprozesses durch den vorgelagerten Ausstoß von Farbstofftinte von dem Farbstofftintenkopf 1B zu dem Verschlußmittel 4A für den Farbstofftintenkopf oder zu dem nicht gezeigten Aufnahmemittel des vorgelagerten Ausstoßes, wobei die in dem Verschlußmittel 4A für den Pigmenttintenkopf oder in dem Aufnahmemittel des vorgelagerten Ausstoßes abgelagerte und verfestigte Pigmenttinte durch die Farbstofftinte gelöst ist und die dadurch gelöste Pigmenttinte dabei durch Absaugen beseitigt ist.
  • Auf diese Weise kann der Reinigungsvorgang für die Beseitigung der abgelagerten und verfestigten Pigmenttinte einfach und sicher ausgeführt werden.
  • Die vorgenannte Ausführungsform ist so aufgebaut, daß sie den vorgelagerten Ausstoß der Farbstofftinte zu dem Tintenaufsaugelement 9A für den Pigmenttintenkopf (für die Pigmenttintenausstoßöffnung) ausführt, wobei der vorgelagerte Ausstoß der Farbstofftinte entsprechend der Erfindung jedoch zu dem Kopfvorderseitenkontaktabschnitt (Ausstoßöffnungsvorderseitenkontaktabschnitt, d.h. einen Abschnitt, der die Kopfvorderseite/Ausstoßöffnungsvorderseite kontaktiert) des Verschlußmittels (Verschlußkappe) 4A des Pigmenttintenkopfes ausgeführt ist.
  • Es folgt die Beschreibung einer ersten Ausführungsform für die Ausführung des vorgelagerten Ausstoßes zu dem Kopfvorderseitenkontaktabschnitt unter Bezugnahme auf die 4 bis 8.
  • 6 zeigt dabei ein Beispiel, in dem der Aufzeichnungshauptschlitten 2 bei einem nicht geschlossenen Zustand von der Stelle wie in 6 gezeigt, in die Richtung A bewegt ist und in einer Position angehalten ist, in der die Ausstoßöffnung 1Ba des Farbstofftintenkopfes 1B gegenüber dem Kopfvorderseitenkontaktabschnitt (Ausstoßöffnungsvorderseitenkontaktabschnitt, d.h. ein Abschnitt, der die Kopfvorderseite/Ausstoßöffnungsvorderseite kontaktiert) der Verschlußkappe (Verschlußmittel) 4A für den Pigmenttintenkopf positioniert ist. In diesem Stadium ist der vorgelagerte Ausstoß der Farbstofftinte von der Ausstoßöffnung 1Ba des Farbstofftintenkopfes 1B zu dem Verschlußmittel (Verschlußkappe) 4A für den Pigmenttintenkopf ausgeführt, um Farbstofftinte auf die in dem Kopfvorderseitenkontaktabschnitt 4Aa abgelagerte und verfestigte Pigmenttinte aufzubringen und dadurch die abgelagerte und verfestigte Pigmenttinte mit der Farbstofftinte zu lösen, wobei durch die Beseitigung der gelösten Pigmenttinte der Reinigungsvorgang abgeschlossen ist.
  • Anschließend ist der Aufzeichnungshauptschlitten 2 in eine Richtung F bewegt und in einer Position angehalten, in der die Ausstoßöffnung 1Ba des Farbstofftintenkopfes 1B dem Kopfvorderseitenkontaktabschnitt 4Ab der Verschlußkappe 4A für den Pigmenttintenkopf gegenüber positioniert ist.
  • In einem solchen Stadium ist der vorgelagerte Ausstoß von Farbstofftinte von der Ausstoßöffnung 1Ba des Farbstofftintenkopfes 1B zu dem Kopfvorderseitenkontaktabschnitt 4Ab der Verschlußkappe 4A des Pigmenttintenkopfes ausgeführt, um Farbstofftinte auf die in dem Kopfvorderseitenkontaktabschnitt 4Ab abgelagerte und verfestigte Pigmenttinte aufzubringen und dadurch die abgelagerte und verfestigte Pigmenttinte mit der Farbstofftinte zu lösen, wobei durch die Beseitigung der gelösten Pigmenttinte der Reinigungsvorgang abgeschlossen ist. Dabei ist bei diesem Vorgang in einem Stadium, in dem Farbstofftinte auf die abgelagerte und verfestigte Pigmenttinte aufgebracht ist, eine bestimmte Warte zeit erforderlich, um eine ausreichende Lösung der Pigmenttinte zu erreichen und dadurch die Beseitigungsfähigkeit der in den Kopfvorderseitenkontaktabschnitten 4Aa, 4Ab der Verschlußkappe 4A des Pigmenttintenkopfes abgelagerten und verfestigten Pigmenttinte zu verbessern. Danach ist die Verschlußkappe 4A des Pigmenttintenkopfes durch eine nicht gezeigte Antriebsquelle in eine Richtung D (8) bewegt und in einer Position angehalten, in welcher der Kopfvorderseitenkontaktabschnitt 4Ad der Verschlußkappe 4A in dem Bereich der Ausstoßöffnung 1Ba des Farbstofftintenkopfes 1B positioniert ist. In einem solchen Stadium ist der vorgelagerte Ausstoß von Farbstofftinte von Ausstoßöffnung 1Ba des Farbstofftintenkopfes 1B zu dem Kopfvorderseitenkontaktabschnitt 4Ad der Verschlußkappe 4A des Pigmenttintenkopfes ausgeführt, um die Farbstofftinte auf die in dem Kopfvorderseitenkontaktabschnitt 4Ad abgelagerte und verfestigte Pigmenttinte aufzubringen und dadurch die abgelagerte und verfestigte Pigmenttinte mit der Farbstofftinte zu lösen, wobei der Reinigungsprozeß durch die Beseitigung der gelösten Pigmenttinte abgeschlossen ist. Danach ist die Verschlußkappe 4A in eine Richtung E bewegt und in einer Position angehalten, in welcher der Kopfvorderseitenkontaktabschnitt 4Ac (8) der Verschlußkappe (Verschlußmittel) 4A in dem Bereich der Ausstoßöffnung 1Ba des Farbstofftintenkopfes 1B positioniert ist. In einem solchen Stadium ist der vorgelagerte Ausstoß der Farbstofftinte von der Ausstoßöffnung 1Ba des Farbstofftintenkopfes 1B zu dem Kopfvorderseitenkontaktabschnitt 4Ac der Verschlußkappe 4A des Pigmenttintenkopfes ausgeführt, um die Farbstofftinte auf die in dem Kopfvorderseitenkontaktabschnitt 4Ac abgelagerte und verfestigte Pigmenttinte aufzubringen und dadurch die abgelagerte und verfestigte Tinte mit der Farbstofftinte zu lösen, wobei durch die Beseitigung der gelösten Pigmenttinte der Reinigungsvorgang abgeschlossen ist. Dabei ist auch in diesem Fall in einem Stadium, in dem nem Stadium, in dem Farbstofftinte auf die abgelagerte und verfestigte Pigmenttinte aufgebracht ist, eine bestimmte Wartezeit erforderlich, um eine ausreichende Lösung der Pigmenttinte zu erreichen und dadurch die Beseitigungsfähigkeit der in dem Kopfvorderseitenkontaktabschnitten 4Ac, 4Ad der Verschlußkappe 4A des Pigmenttintenkopfes abgelagerten und verfestigten Pigmenttinte zu verbessern.
  • (Zweite Ausführungsform)
  • Es folgt die Beschreibung einer zweiten Ausführungsform mit Bezug auf 3 und 5 für die Ausführung des Absaugvorgangs von dem Farbstofftintenkopf 1B mit Hilfe der Verschlußkappe (Verschlußmittel) 4A des Pigmenttintenkopfes und dem darin angeordneten Tintenaufsaugelement 9A. 6 zeigt dabei ein Beispiel, in dem der Aufzeichnungshauptschlitten 2 bei einem nicht geschlossenen Zustand von der Stelle wie in 6 gezeigt, in eine Richtung A bewegt ist und in einer Position angehalten ist, in der die Ausstoßöffnung 1Ba des Farbstofftintenkopfes 1B gegenüber der Verschlußkappe (Verschlußmittel) 4A des Pigmenttintenkopfes positioniert ist. Wie in 5 gezeigt, ist in einem solchen Stadium die Verschlußkappe 4A des Pigmenttintenkopfes durch die nicht gezeigte Antriebsquelle in die Richtung B bewegt, um die Kopfvorderseite (Ausstoßöffnungsvorderseite) des Farbstofftintenkopfes zu verschließen. In einem solchen geschlossenen Stadium ist die Saugpumpe (Saugmittel) 5A für den Pigmenttintenkopf zur Ausführung des Saugvorgangs in Betrieb gesetzt. Ein solcher Saugvorgang bewirkt den zwangsläufigen Ausstoß von Farbstofftinte von der Ausstoßöffnung 1Ba des Farbtintenkopfes 1B und bringt die ausgestoßene Farbstofftinte dabei auf die in den Verschlußkappenaufsaugelementen 9A des Pigmenttintenkopfes und in dem Kopfvorderseitenkontaktabschnitt (Abschnitt der die Kopfvorderseite kontaktiert) der Verschlußkappe 4A abgelagerte und verfestigte Pigmenttinte auf, um dadurch die abgelagerte und verfestigte Pigmenttinte mit der Farbstofftinte zu lösen, wobei durch die Beseitigung der gelösten Pigmenttinte der Reinigungsvorgang zeitgleich mit dem Saugvorgang abgeschlossen.
  • In den vorgenannten ersten und zweiten Ausführungsformen ist der Pigmenttintenkopf (Pigmenttintenausstoßöffnung) für den Ausstoß der Pigmenttinte näher zu der Aufzeichnungsfläche positioniert als der Farbstofftintenkopf (Farbstofftintenausstoßöffnung) für den Ausstoß der Farbstofftinte und das Verschlußmittel (Verschlußkappe) des Pigmenttintenkopfes ist näher zu der Aufzeichnungsfläche positioniert als das Verschlußmittel (Verschlußkappe) des Farbstofftintenkopfes, wobei der Reinigungsprozeß gemäß der vorliegenden Erfindung durch eine Reinigungsvorrichtung verwirklicht werden kann, die der für einen gewöhnlichen Reinigungsprozeß gleicht, ohne dabei den Arbeitsbereich des Aufzeichnungshauptschlittens zu überschreiten.
  • (Dritte Ausführungsform)
  • In den vorgenannten ersten und zweiten Ausführungsformen sind die Verschlußkappe (Verschlußmittel) 4A für den Pigmenttintenkopf und die 4B für den Farbstofftintenkopf als getrennte Elemente ausgeführt, sie können aber auch in der Form einer integrierten Verschlußkappe hergestellt sein. Mehr im Besonderen können ähnliche Ergebnisse mit einer integrierten Verschlußkappe erreicht werden, die eine Verschlußkappenkammer für die Ausstoßöffnung des Pigmenttintenkopfes 1A und eine Verschlußkappenkammer für die Ausstoßöffnung des Farbstofftintenkopfes 1B in Form eines unabhängigen geschlossenen Systems aufweist.
  • Unter Bezugnahme auf 11 erfolgt nachfolgend die Beschreibung einer dritten Ausführungsform, die einen solchen Aufbau aufweist.
  • Die gemäß 11 dargestellte integrierte Verschlußkappe 4 weist dabei eine Verschlußkappenkammer 4a für die Ausstoßöffnung des Pigmenttintenkopfes 1A und eine Verschlußkappenkammer 4b für die Ausstoßöffnung des Farbstofftintenkopfes 1B auf, wobei beide durch eine Trennwand 4c getrennt sind und dabei aber an die Ausformung eines unabhängigen geschlossenen Systems für die jeweiligen Ausstoßöffnungen angepaßt sind. Andere Gestaltungsformen der vorliegenden dritten Ausführungsform stimmen im Wesentlichen mit denen anderer Ausführungsformen überein, womit die vorliegende Ausführungsform mit anderen Ausführungsformen in frei wählbaren Kombinationen beliebig ausgeführt werden kann.
  • (Vierte Ausführungsform)
  • In den vorgenannten ersten und zweiten Ausführungsformen sind, der Pigmenttintenkopf 1A (Pigmenttintenausstoßöffnung 1Aa) und der Farbstofftintenkopf 1B (Farbstofftintenausstoßöffnung 1Ba) als getrennte Elemente ausgeformt (oder in getrennten Elementen), aber es kann auch ein integrierter Kopf 1 verwendet werden, der die Pigmenttintenausstoßöffnung 1a und die Farbstofftintenausstoßöffnung 1b aufweist, wie in 12 gezeigt, wobei auch die Wirkeffekte, die denen in vorgenannten Ausführungsformen gleichen, durch eine solche Gestaltungsform erreicht werden können.
  • Eine vierte Ausführungsform, die eine solche Gestaltungsform aufweist, ist in 12 dargestellt. Andere Gestaltungsformen der vorliegenden vierten Ausführungsform stimmen im Wesentlichen mit denen anderer Ausführungsformen überein, womit deshalb die vorliegende Ausführungsform mit anderen Aus führungsformen in frei wählbaren Kombinationen beliebig ausgeführt werden kann.
  • Bei den vorgenannten Ausführungsformen ist der vorgelagerte Ausstoß der Farbstofftinte zu der Verschlußkappe (Verschlußmittel) ausgeführt, er kann aber auch mit gleichartigen Wirkungen zu einem getrennt angeordneten Aufnahmemittel für den vorgelagerten Ausstoß erfolgen (z.B. ein Tintenaufnahmebehälter oder ein Tintenaufsaugelement).
  • Die vorgenannten Ausführungsformen weisen auch einen Fall eines seriellen Aufzeichnungsgerätes auf, in welchem die Aufzeichnung ausgeführt ist, während der Aufzeichnungskopf (Pigmenttintenkopf 1A und Farbstofftintenkopf 1B), der das Aufzeichnungsmittel verkörpert, in der Aufzeichnungshauptrichtung bewegt ist, die vorliegende Erfindung ist aber mit gleichen Wirkeffekten gleichermaßen in einem Zeilentypaufzeichnungssystem (Zeilentypaufzeichnungsgerät) anwendbar, in welchem die Aufzeichnung durch Teilabtastung nur mit einem Zeilentypaufzeichnungskopf in einer Länge ausgeführt ist, welche die gesamte Breite des Aufzeichnungsmechanismus oder einen Teil davon einschließt.
  • Des weiteren ist die vorliegende Erfindung beliebig funktionsfähig, unabhängig von der Anzahl der Aufzeichnungsköpfe und mit gleichen Wirkeffekten nicht nur in einem Aufzeichnungsgerät anwendbar, das Einzelaufzeichnungsmittel aufweist, sondern auch bei Aufzeichnungsgeräten wie folgt: Einem Aufzeichnungsgerät das Mehrfachaufzeichnungsmittel aufweist; einem Gradierungsaufzeichnungsgerät das Mehrfachaufzeichnungsmittel aufweist für die Aufzeichnung einer gleichen Farbe in unterschiedlicher Dichte; und einem Aufzeichnungsgerät das eine Kombination aus den vorgenannten aufweist.
  • Des weiteren ist die vorliegende Erfindung mit gleichen Wirkeffekten auch in beliebigen Gestaltungsformen des Aufzeichnungskopfes und des Tintenbehälters anwendbar, wie: Einer Gestaltungsform die eine austauschbare Kopfpatrone aufweist, in welcher der Aufzeichnungskopf und der Tintenbehälter integriert sind; und eine Gestaltungsform die dadurch gekennzeichnet ist, daß der Aufzeichnungskopf und der Tintenbehälter getrennt ausgeführt und über ein Tintenzuführrohr miteinander verbunden sind.
  • Dabei ist die vorliegende Erfindung innerhalb der Tintenstrahlaufzeichnungsgeräte z. B. in einem Gerät anwendbar, das ein elektrothermisches Umwandlungselement wie etwa ein piezoelektrisches Element aufweist, aber sie führt auch zu sehr guten Wirkeffekten in einem Tintenstrahlaufzeichnungsgerät eines Typs, in dem thermische Energie für den Tintenausstoß verwendet ist, da solch ein Typ eine hohe Dichte und hohe Auflösung der Aufzeichnung ermöglicht.
  • (Fünfte Ausführungsform)
  • In 15 ist eine schematische Perspektivansicht dargestellt, die den Aufbau einer fünften Ausführungsform des Tintenstrahlaufzeichnungsgerätes dieser Erfindung zeigt, wobei eine Aufzeichnungskopfpatrone 101, die das Aufzeichnungsmittel verkörpert, austauschbar auf einem Schlitten 102 angeordnet ist, welcher seinerseits so gelagert ist, daß er eine Hin- und Herbewegung quer über einen Aufzeichnungsbogen 108 ausführen kann, der das Aufzeichnungsmedium verkörpert, wobei anstelle der dargestellten Aufzeichnungskopfpatrone 101 auch Aufzeichnungsmittel verwendet werden können, die direkt an dem Schlitten 102 befestigt sind. Der Schlitten 102 ist dabei so gelagert, daß er eine Hin- und Herbewegung entlang einer Führungsleitbahn im Hauptgehäuse des Gerätes ausführen kann, wobei ein Treibriemen 103 mit dem Schlitten 102 verbunden ist.
  • Bei dem Aufzeichnungsvorgang erfolgt die Aufzeichnung auf einem Aufzeichnungsbogen 108, durch das Inbetriebsetzen der Aufzeichnungskopfpatrone 101 entsprechend den Aufzeichnungsinformationen in Folge der Bewegung des Schlittens 102 über den Treibriemen und einen nicht gezeigten Motor entlang der Führungsleitbahn 104. Nach der Aufzeichnung einer Zeile während der Bewegung (Hauptaufzeichnung) des Schlittens 102, ist der Aufzeichnungsbogen 108 durch ein Fördermittel um einen vorbestimmten Abstand (Unteraufzeichnung) weiterbewegt, wobei dann die Aufzeichnung der nächsten Zeile erfolgt. Die Aufzeichnung erfolgt so über den gesamten Aufzeichnungsbogen 108, durch die Wiederholung der Aufzeichnung einer Zeile und der Weiterbewegung des Bogens um einen vorbestimmten Abstand.
  • Bei der vorliegenden Ausführungsform weist die Aufzeichnungskopfpatrone 101 mehrfach Gruppen von Ausstoßöffnungen für die Tinten der entsprechenden Farben auf z.B. solche für schwarze Tinte, solche für Zyantinte, solche für Magentatinte und solche für gelbe Tinte. Beim Empfang von Aufzeichnungssignalen durch elektrische Verbindungen mit einem nicht gezeigten Aufzeichnungssignalerzeugungselement, sind Tintentröpfchen in den jeweiligen Farben von den Ausstoßöffnungsgruppen in der Aufzeichnungskopfpatrone 101 ausgestoßen, um ein Bild auf dem Aufzeichnungsbogen 108 zu erzeugen. Dabei sind in der vorliegenden Ausführungsform die Tintenbehälter (z.B. 113 bis 116, wie in 16 gezeigt) abnehmbar (austauschbar) an der Aufzeichnungskopfpatrone 101, die das Aufzeichnungsmittel verkörpert, angebracht, und ein Tintenbehälter eines Typs (z.B. Farbe) kann angrenzend an jede der Ausstoßöffnungsgruppen angeordnet sein. Das Tintenzuführmittel ist dabei nicht auf das vorgenannte tel ist dabei nicht auf das vorgenannte System des direkten Angrenzens des Tintenbehälters an die Aufzeichnungskopfpatrone beschränkt, sondern kann auch aus einem System bestehen, bei dem die Zuführung der Tinte von einem Tank aus über eine flexible Leitung oder dergleichen erfolgt, der in einem Aufzeichnungsgerät angeordnet ist.
  • Die vorgenannte Aufzeichnungskopfpatrone 101, die das Aufzeichnungsmittel verkörpert, ist ein Tintenstrahlaufzeichnungskopf, der ein elektrothermisches Umwandlungselement zur Erzeugung thermischer Energie aufweist, die zum Tintenausstoß verwendet ist. Ein solcher Tintenstrahlaufzeichnungskopf ist dadurch gekennzeichnet, daß die Aufzeichnung über das Erzeugen von Filmsieden in der Tinte mittels thermischer Energie erfolgt, die durch ein elektrothermisches Umwandlungselement bereitgestellt ist, wobei der Tintenausstoß von der Ausstoßöffnung durch Nutzung einer Druckänderung erfolgt, die durch die Ausdehnung bzw. Kontraktion einer Blase infolge des Filmsiedens erzeugt ist. Der Tintenausstoßabschnitt des Aufzeichnungsmittels (Aufzeichnungskopf) 101 weist dabei einen Aufbau auf, wie er unter Bezugnahme auf 2 vorgenannt erklärt ist.
  • Bei der Ausführung der Aufzeichnung sind die Aufzeichnungssignale, wie vorgenannten erklärt, von einem nicht gezeigten Aufzeichnungssignalerzeugungsmittel empfangen, wodurch die Aufzeichnungskopfpatrone 101 auf dem Aufzeichnungsbogen 108 ein Bild erzeugt. Bei einem solchen Vorgang, eben während des Verlaufs der Aufzeichnung, erfolgt der vorgelagerte Ausstoß einer vorbestimmten Menge in die Verschlußkappen 106, 107 in einem vorbestimmten Intervall, um ein Austrocknen der Ausstoßöffnungen zu verhindern, die nicht für den Tintenausstoß genutzt sind. Die Änderung des vorbestimmten Intervalls für den vorgelagerten Ausstoß erfolgt dabei vorzugsweise in Abhängigkeit von der umgebenden Temperatur, sowie der Temperatur und dem Zustand der Aufzeichnungskopfpatrone, wobei Ausstöße von 15 bis 20 Tintentröpfchen in einem Intervall von 5–10 Sekunden gewöhnlich von allen Ausstoßöffnungen ausgeführt sind.
  • Bei dem gewöhnlichen Aufzeichnungsvorgang ist der vorgelagerte Ausstoß von der Gruppe der Schwarzausstoßöffnungen zu der Verschlußkappe 106 für die schwarze Farbe ausgeführt, während der Ausstoß von der Gruppe der Farbausstoßöffnungen für die Farben Zyan, Magenta und Gelb zu der Farbverschlußkappe 107 ausgeführt ist. Die in der Verschlußkappe zurückgehaltene Tinte ist nach dem Erreichen einer vorbestimmten Menge durch einen Entleer-Saugvorgang der Pumpe ausgestoßen. Der Entleer-Saugvorgang ist ein Saugvorgang der in einem Stadium erfolgt, in dem die Verschlußkappe nicht mit der Aufzeichnungskopfpatrone in Kontakt steht, so daß die Tinte nicht von den Ausstoßöffnungen ausgestoßen ist.
  • Beim Verschließen des Aufzeichnungskopfes nach dem Aufzeichnungsvorgang, ist an den Schwarz-Ausstoßöffnungen der Aufzeichnungspatrone jeweils in dem Fall ein Fehler erzeugt, wenn der vorgelagerte Ausstoß der vorbestimmten Menge Tinte in die Verschlußkappe vor einem Verschließen ausgeführt ist und die Aufzeichnungskopfpatrone dadurch für einen längeren Zeitabschnitt in einem Verschlußzustand belassen ist. Ein solches Phänomen beruht auf Eigenschaften der als schwarze Tinte verwendeten Pigment-basierten Tinte, die unterschiedlich ist zu der konventionellen Farbstoff-basierten Tinte. Die Pigment-basierte schwarze Tinte weist sehr gute Eigenschaften in der Bildschärfe (Bildqualität), der Aufzeichnungsdichte, der Lichtbeständigkeit und des Feuchtigkeitswiderstandes auf, ist aber, wenn sie einmal getrocknet ist, nur schwer wieder zu lösen. Aus diesem Grunde kann die schwarze Tinte, die für einen längeren Zeitraum in der Verschlußkappe verbleibt, einen Viskositätsanstieg oder Verfestigung zur Folge haben und dadurch eine korrekte Absaugoperation der Pumpe behindern. Eine solche Beeinträchtigung kann jedoch wesentlich abgeschwächt werden, wenn die Ausführung des Tintenausstoßes zu der Verschlußkappe vor der verlängerten Standperiode mit der Farbstoff-basierten Tinte (d.h. Farb-Tinte) anstatt der Pigment-basierten Tinte erfolgt.
  • Die vorliegende Erfindung ist gekennzeichnet durch eine Abtrennung des vorgelagerten Ausstoßes im Verlauf des Aufzeichnungsvorgangs, bevor der Verschlußvorgang nach dem Aufzeichnungsvorgang erfolgt ist, unter Nutzung der in der Verschlußkappe zurückgehaltenen Tinte, die verschieden ist zu der in dem entsprechenden Aufzeichnungsmittel verwendeten Tinte (z.B. der Aufzeichnungskopfpatrone 101). Mehr im Besonderen ist als erstes die in der Verschlußkappe vorhandene Pigment-basierte schwarze Tinte durch einen Entleer-Saugvorgang der Pumpe nach außen ausgestoßen, dann erfolgt der Ausstoß eines vorbestimmten Betrages der Farbstoffbasierten Farb-Tinte von der Farbausstoßöffnung in die Schwarz-Verschlußkappe, um das Verdampfen von Wasser an der Schwarzausstoßöffnung zu verhindern, womit der Verschlußvorgang an der Schwarzausstoßöffnung ausgeführt ist.
  • Andererseits ist von der Farbausstoßöffnung ein vorbestimmter Betrag der Farbstofftinte in die entsprechende Verschlußkappe ausgestoßen, womit der Verschlußvorgang der Farbausstoßöffnung ausgeführt ist.
  • Die Pigment-basierte schwarze Tinte und die Farbstoffbasierte Farbtinte sind dabei so ausgewählt, daß sie nicht gegenseitig miteinander reagieren, so daß auch kein Viskosi tätsanstieg oder keine Verfestigung eintritt, wenn beide Farben gemischt werden.
  • 16 ist dabei eine schematische Perspektivansicht eines Beispiels für den Aufbau der Aufzeichnungskopfpatrone 101, die das Aufzeichnungsmittel in 15 verkörpert. 16 zeigt dabei, daß die Aufzeichnungskopfpatrone 101 eine Ausstoßöffnungsgruppe 111 für die schwarze Tinte und Ausstoßöffnungsgruppen 112 für die Farbtinten in integrierter Form, auf einer gemeinsamen (selben) Ausstoßöffnungsvorderseite aufweist. Für die vorgenannten Farbtinten sind Ausstoßöffnungsgruppen für drei Tinten in den Farben Zyan, Magenta und Gelb angeordnet. Die vorliegende Ausführungsform zeigt ein Beispiel für die Aufzeichnung mit Tinten, die aus vier Farben bestehen, wobei die zu verwendenden Tintenarten nicht auf ein solches Beispiel begrenzt sind, sondern auch Ausstoßöffnungsgruppen für Tinten wie z.B. Fotozyan, Fotomagenta und Fotogelb einschließen, oder auch solche Tinten, die z.B. Dunkelzyan, Dunkelmagenta und Dunkelgelb einschließen. Für jede Ausstoßöffnungsgruppe ist ein separater Tintenbehälter (Schwarzbehälter 113, Zyanbehälter 114, Magentabehälter 115 oder Gelbbehälter 116) angeordnet, der abnehmbar an der Aufzeichnungskopfpatrone 101 so angeordnet ist, daß er mit der entsprechenden Ausstoßöffnungsgruppe verbunden ist. Dabei ist jeder der Tintenbehälter durch den Anwender zu ersetzen, wenn die Tinte darin verbraucht ist. Der Schwarztintenbehälter 113 enthält Pigment-basierte schwarze Tinte, die z.B., wie vorgenannt, Ruß verwendet. Bei einer monochromatischer Aufzeichnung besteht die Forderung nach Aufzeichnungsdichte, Wasserfestigkeit und Lichtbeständigkeit auf dem glatten Papier, wobei in den Tintenstrahlaufzeichnungsmitteln in letzter Zeit prinzipiell die Pigment-basierte Tinte verwendet ist.
  • Andererseits ist für die Farbtinten prinzipiell Farbstoffbasierte Tinte verwendet, da die Farbentwicklung ein wichtiger Faktor ist. Bei der Aufzeichnung einer Fotografie kann die fotografische Qualität durch die Verwendung von Hochglanzpapier oder Hochglanzfilm erreicht werden. Ein solches Hochglanzmedium (Aufzeichnungsmedium) verkörpert die sehr guten Eigenschaften wie etwa Wasserfestigkeit und Lichtbeständigkeit in sich selbst, wobei sich diese guten Eigenschaften in der Reaktion mit der dazu passenden Tinte zeigen.
  • In der in 16 dargestellten Aufzeichnungskopfpatrone 101, beinhalten der Schwarzbehälter 113 und die Farbbehälter 114 bis 116 poröse Aufsaugelemente, die z.B. aus Polyurethanschaum hergestellt sind oder ein Aufsaugelement das aus gepreßten oder thermisch verfestigten Polyesterfasern oder Polypropylenfasern ausgeformt ist, dabei können diese auch aus einem Aluminiumbeutel hergestellt sein, der Tinte direkt aufnimmt, wobei der Aufbau der Tintenbehälter nicht ausdrücklich auf die Ausführung der vorliegenden Erfindung beschränkt ist. Nach dem Verbrauch der Tinte eines Tintenbehälters ist der Behälter zu ersetzen, um den vollen Zustand wieder herzustellen. Die verbleibende Menge an Tinte kann dabei durch ein bekanntes optisches Erkennungssystem festgestellt werden, oder über ein Punktzählverfahren durch Zählung der ausgestoßenen Punkte, wobei der Anwender zum richtigen Zeitpunkt über die Wiederauffüllung der Tinte informiert ist.
  • Die 17A und 17B sind schematische Perspektivansichten, die ein anderes Beispiel des Aufbaus der Aufzeichnungskopfpatrone 101, die das Aufzeichnungsmittel in 15 verkörpert, darstellen. Die in den 17A und 17B gezeigte Aufzeichnungskopfpatrone 101 weist dabei einen Schwarzauf zeichnungskopf 101A und einen Farbaufzeichnungskopf 101B auf, die getrennt angeordnet sind. Der Schwarzaufzeichnungskopf 101A weist dabei eine Schwarzausstoßöffnungsgruppe 111 auf, während der Farbausstoßöffnungskopf 101B eine Farbausstoßöffnungsgruppe 112 aufweist. Dabei ist der Schwarzaufzeichnungskopf 101A mit dem Tintenbehälter als geschlossenes Bauteil ausgeführt, wobei an dem Farbaufzeichnungskopf 101B die Tintenbehälter der jeweiligen Farben getrennt und dabei individuell austauschbar angeordnet sind.
  • 18 ist ein Fließschema, das die Abfolge des Arbeitsablaufs einer fünften Ausführungsform des Tintenstrahlaufzeichnungsgerätes aufzeigt, das die vorliegende Erfindung verkörpert. Dabei weist das Aufzeichnungsmittel, bezugnehmend auf 18, bei eingeschalteter Energiezuführung nach Ausführung eines Anfangsarbeitsschrittes gewöhnlich einem verschlossenen Zustand auf.
  • Nachfolgend erfolgt die Beschreibung des Arbeitsablaufs anhand jedes einzelnen Arbeitsschrittes (S).
  • Ein Schritt S1 ist ein Bereitschaftsstadium in einem geschlossenen Zustand, wobei ein Schritt S2 die Bereitschaft zur Aufnahme eines Aufzeichnungssignals bestätigt. Wenn ein Aufzeichnungssignal eingegangen ist, öffnet ein Schritt S3 die Verschlußkappe und ein Schritt S4 veranlaßt vor der Aufzeichnung einen vorgelagerten Ausstoß von Ausstoßtinte in einer vorbestimmten Menge in die jeweilige Verschlußkappe, zur Reinigung des Aufzeichnungsmittels (Aufzeichnungskopf) vor der Aufzeichnung. Wenn der Bereitschaftszustand relativ lange dauert, ist es wünschenswert durch die Verschlußkappe einen Absaugvorgang von dem Aufzeichnungskopf auszuführen, wobei dadurch vor dem Beginn des Aufzeichnungsvorgangs, die alte Tinte von den Ausstoßöffnungen ausgestoßen ist.
  • Nach der Ausführung der vorgenannten Kopfreinigung vor der Aufzeichnung, startet bei einem Schritt S5 die Aufzeichnung mit der Erzeugung eines Bildes. Zur Verhinderung des Trocknens der für die Aufzeichnung nicht verwendeten Ausstoßöffnungen, löst ein Schritt S6 zu einer vorbestimmten Zeit T1 den periodischen Ausstoß von in der Viskosität erhöhter Tinte vom Aufzeichnungskopf in die Verschlußkappe aus. Mehr im Besonderen ist der vorgelagerte Ausstoß wünschenswerter Weise im Verlauf des Aufzeichnungsvorgangs in einem Intervall von 5 bis 15 Sekunden ausgeführt, wobei ein solches Intervall in geeigneter Weise abhängig von der Feststellung der umgebenden Temperatur oder der Temperatur des Aufzeichnungskopfes auszuwählen ist. In einem Schritt S7 sind jeweils 10 bis 20 Tröpfchen pro vorgelagertem Ausstoß ausgestoßen. Der Inhalt eines solchen vorgelagerten Ausstoßes ist in Abhängigkeit von der Eigenschaft der Tinte variabel, wobei es wünschenswert ist, die Anzahl der ausgestoßenen Tröpfchen in Abhängigkeit vom Inhalt jedes der ausgestoßenen Tröpfchen zu ändern.
  • In einem Schritt S8 erfolgt die Feststellung, ob der Aufzeichnungsvorgang abgeschlossen ist, wobei im Ja-Fall in einem Schritt S9 der Ausgabevorgang des Aufzeichnungsbogens erfolgt. Im Nein-Fall kehrt die Arbeitsschrittabfolge zurück zu Schritt 6, um die vorgenannten Arbeitsschritte zu wiederholen. Nach dem Ausgabevorgang des Aufzeichnungsbogens in Schritt S9, ist in einem Schritt S10 der Aufzeichnungskopf veranlaßt, für eine bestimmte Periode nach der Aufzeichnung in einer Position angrenzend an die Verschlußkappe zu verharren, um auf das nächste Aufzeichnungssignal zu warten.
  • In einem Schritt S11 erfolgt die Feststellung, ob die abgelaufene Zeit, seit der Aufzeichnungskopf im Schritt S10 in den Bereitschaftszustand gesetzt ist, eine vorbestimmte Zeit T2 überschritten hat, wobei, wenn das nächste Aufzeichnungssignal eben nach dem Ablauf der vorbestimmten Zeit T2 nicht eingegangen ist, die Arbeitsschrittabfolge zu dem folgenden Verschlußvorgang nach Abschluß der Aufzeichnung fortschreitet. Die vorbestimmte Zeit T2 in Schritt S11 ist z.B. so ausgewählt, daß sie etwa 1 bis 2 Minuten beträgt.
  • Bei dem Verschlußvorgang nach Abschluß der Aufzeichnung ist als erstes in einem Schritt S12 ein Entleer-Saugvorgang durch die Saugpumpe, zur Erzeugung eines Unterdrucks in jeder der Verschlußkappen ausgeführt und dabei die im Verlauf des Aufzeichnungsvorgangs in die Verschlußkappe ausgestoßene Tinte ausgestoßen. Ein solcher Entleer-Saugvorgang ist eine Schrittstufe vor dem Verschluß. In einem Schritt S13 ist danach ein Tintenausstoßvorgang (vorgelagerter Ausstoß) ausgeführt, um im Hinblick auf eine Situation, in welcher der Aufzeichnungskopf für eine beträchtlich lange Zeitperiode im verschlossenen Zustand belassen ist, das Innere der Verschlußkappe in einem feuchten Zustand zu erhalten. Eine Bedingung für die Ausführung eines solchen Tintenausstoßvorgangs ist, daß die in die Verschlußkappe ausgestoßene Tinte keine Anzeichen eines Viskositätsanstiegs oder einer Verfestigung zeigt. Mehr im Besonderen ist zuerst eine vorbestimmte Menge Farbstoff-basierte Farbtinte zu dem Tintenaufsaugelement ausgestoßen, das in der Schwarzverschlußkappe angeordnet ist. Danach ist eine vorbestimmte Menge Farbstoff-basierte Farbtinte zu dem Tintenaufsaugelement ausgestoßen, das in der Farbverschlußkappe angeordnet ist.
  • Das vorgenannte Tintenaufsaugelement besteht vorzugsweise aus porösem Material wie etwa hydrophil behandeltem Polyurethanschaum oder Polyäthylenschaum, wobei die Anwendung nicht auf diese Materialien beschränkt ist, sondern verschiedene Materialien und Gefüge als Aufsaugelemente einge setzt werden können, solange eine bestimmte Tintenrückhaltefähigkeit erreichbar ist. In einem Schritt S14 ist danach die Verschlußkappe an das Aufzeichnungsmittel gedrückt um den Verschlußzustand zu erreichen, wodurch die Abfolge der Arbeitsschritte beendet ist.
  • Die in 18 dargestellte Abfolge der Arbeitsschritte erlaubt das Beibehalten der Ausstoßöffnungen in der unmittelbaren Nähe des Aufzeichnungsmittels (Aufzeichnungskopf) eben auch im Fall eines verlängerten Stillstands, wodurch ein Anstieg der Viskosität oder der Verfestigung der Tinte in der Verschlußkappe verhindert ist, wenn der Aufzeichnungsvorgang nach so einem Stillstand wieder zu starten ist. Auch im Fall des fehlerhaften Tintenausstoßes, der z.B. aus einer Verschmutzung der Ausstoßöffnung der Aufzeichnungskopfpatrone (Aufzeichnungsmittel) im Verlauf des verlängerten Stillstands resultiert, kann die Tintenausstoßfähigkeit des Aufzeichnungsmittels (Aufzeichnungskopfpatrone) einfach durch die Ausführung eines Saugreinigungsvorgangs, d.h. des Absaugens der Tinte von der Ausstoßöffnung durch die Saugpumpe, wieder hergestellt werden.
  • Im Folgenden erfolgt an Hand von Beispielen die Beschreibung von Tinten, die in dem Tintenstrahlaufzeichnungsgerät zu verwenden sind. Die schwarze Tinte kann aus Pigmentbasierter Tinte bestehen, die als Pigment Ruß verwendet, dessen Löslichkeit durch eine hydrophile Behandlung erreicht ist. Es kann auch Kohlenstoff verwendet werden, der durch eine Mikroverkapselung oder durch eine Harzdispersion stabilisiert ist. Auch der in der Farbtinte zu verwendende Farbstoff kann aus einem wasserlöslichen Farbstoff bestehen, wobei dies ein eßbarer Farbstoff, ein saurer Farbstoff, ein Direktfarbstoff oder ein basischer Farbstoff sein kann. Ebenso kann das Lösungsmittel der Tinte aus einer Feuchtig keit aufnehmenden Substanz bestehen, so wie etwa Glycerin, Harnstoff oder Diäthylenglykol jeweils gelöst in gereinigtem Wasser, welches Äthanol oder Isopropylalkohol enthält. In einem solchen Fall beträgt der Glycerinanteil vorzugsweise 2 bis 15% Wasseranteile, bevorzugter Weise 5 bis 10% Wasseranteile.
  • 19 ist eine schematische seitliche Querschnittsansicht, die ein Stadium des Tintenausstoßes von dem Aufzeichnungsmittel (Aufzeichnungskopf) zu der Verschlußkappe, wie in 15 gezeigt, aufzeigt. Nach der Aufzeichnung bewegt sich die Aufzeichnungskopfpatrone 1, die das Aufzeichnungsmittel verkörpert, zu einer Position, die dem Verschlußelement, das außerhalb des Aufzeichnungsbereiches angeordnet ist, gegenüber liegt. In diesem Stadium ist vor dem Verschlußvorgang der Tintenausstoß von der Aufzeichnungskopfpatrone 101 zu dem Tintenaufsaugelement 143, das in der Verschlußkappe 106 (oder 107) angeordnet ist, ausgeführt. Dabei sind auch die ausgestoßene Tinte (Tintenköpfchen) 141 und ein Saugrohr 144 für die Verbindung der Verschlußkappe 106 (107) mit der nicht gezeigten Saugpumpe aufgezeigt.
  • Tabelle 1 zeigt die Testergebnisse, die bei Beibehaltung des feuchten Zustandes im Inneren der Verschlußkappe mittels Pigment-basierter Tinte und Farbstoff-basierter Tinte (Farbtinte) unter Umweltbedingungen mit einer Hochtemperatur und niedrigem Feuchtigkeitsgehalt erreicht wurden. Die Umgebungstemperatur wurde dabei auf 30°C und die relative Luftfeuchtigkeit auf 10% festgelegt, wobei der verschlossene Zustand 40 Tage beibehalten wurde. Bei der Saugreinigungsabfolge des Aufzeichnungskopfes selbst, ist der automatische Absaugvorgang einmal zum Wiederbeginn der Aufzeichnung nach 5 Tagen Stillstand ausgeführt. Beim Test unter so einer Bedingung, zeigte der Kopf, der mit einer Pigment-basierten Tinte in feuchtem Zustand gehalten wurde, Ausstoßfehler, obschon nur an einem kleinen Teil der Ausstoßöffnungen und nach einem Stillstand von 10 Tagen. Der normale Zustand wurde durch einen manuellen Saugvorgang wiederhergestellt. Ein solcher Nachteil tritt bei den aktuellen kommerziellen Produkten nicht auf, seit der Aufzeichnungsvorgang nach der automatischen Ausführung des Reinigungsvorgangs beginnt, falls die Stillstandsperiode 5 Tage überschreitet.
  • Die Anzahl der Ausstoßöffnungen, die Ausstoßfehler aufweisen, stieg allerdings bei Stillstandperioden von etwa 20 Tagen an und der normale Zustand konnte nur nach Ausführung von ein oder zwei manuellen Saugvorgängen wiederhergestellt werden. Dabei ist der Saugvorgang selbst durch in der Viskosität verhärtete Substanzen des Pigments betroffen, wodurch die Fähigkeit zur Reinigung zerstört ist. Eine solche Tendenz der Zerstörung ist im Fall des Stillstands von 30 oder 40 Tagen stufenweise verstärkt, wodurch der manuelle Reinigungsvorgang 2 bis 4 mal erforderlich ist.
  • Auf der anderen Seite konnte, im Fall der Ausführung des vorgelagerten Ausstoßes mit der Farbstoff-basierten Tinte, nach Beendigung des Aufzeichnungsvorgangs und vor dem Verschlußvorgang, in die Schwarzverschlußkappe, der Aufzeichnungskopf in normalem Zustand gehalten werden, eben nach einem Stillstand von 40 Tagen. Nach einem Stillstand von 5 Tagen ist jedoch, wie im Vorgenannten erklärt, ein automatischer Reinigungsvorgang ausgeführt, wobei mit einem so einfachen Reinigungsvorgang eine ausreichende Wirkung erreicht werden konnte. Auf diese Weise ist die Ausstoßfähigkeit der Tinte nach der Stillstandsperiode erwiesenermaßen unterschiedlich in Abhängigkeit von der Art der Tinte (Pigment-basierte Tinte oder Farbstoff-basierte Tinte), die in dem Tintenaufsaugelement in der Verschlußkappe angewendet ist.
  • Tabelle 1: Reinigung nach 40 Tagen Standzeit Umgebung: 30°C, 10% Luftfeuchtigkeit
    Figure 00450001
  • (Sechste Ausführungsform)
  • Nachfolgend erfolgt die Beschreibung einer sechsten Ausführungsform des Tintenstrahlaufzeichnungsgerätes unter Anwendung der vorliegenden Erfindung. Im Vergleich mit der fünften Ausführungsform unterscheidet sich die sechste Ausführungsform in dem vorgelagerten Ausstoß, der vor dem Verschlußvorgang auszuführen ist, wobei dieser nach dem Aufzeichnungsvorgang erfolgt.
  • In 20 ist ein Fließschema dargestellt, das die Abfolge des Arbeitsablaufs der sechsten Ausführungsform zeigt, wobei die Arbeitsschritte vom verschlossenen Zustand im Schritt S1 bis zum Bereitschaftszustand des Aufzeichnungskopfes in der Position der unmittelbaren Nähe zur Verschlußkappe im Schritt S10 die gleichen sind, wie jene in der fünften Ausführungsform, wie in 18 dargestellt.
  • Bezugnehmend auf 20 erfolgt in einem Schritt S21 die Überwachung des Ablaufs der Bereitschaftszeit des Aufzeichnungskopfes in der Bereitschaftsposition des Schrittes 510, und wenn dabei die Bereitschaftszeit eine vorbestimmte Zeit T21 überschreitet, erfolgt in einem Schritt S22 die Feststellung der Tintenmenge, die im Verlauf des Aufzeichnungsvorgangs in jede Verschlußkappe ausgestoßen ist. Wenn dabei die Verschlußkappe eine Tintenmenge enthält, die ein Überlaufen der Tinte bewirkt, ist in einem Schritt S23 zuerst ein Entleer-Saugvorgang ausgeführt und danach ist in einem Schritt S24 die Verschlußkappe an den Aufzeichnungskopf gedrückt, wodurch der verschlossene Zustand erreicht ist.
  • In der vorliegenden Ausführungsform ist für den Fall, daß der Empfang des Aufzeichnungssignals über einen längeren Zeitraum nicht erfolgt ist, oder für den Fall, daß die Energiezuführung im verschlossenen Zustand, wie im Schritt S24, abgeschaltet ist, ein Prozeß (S24 bis S28) zur Beseitigung der Pigment-basierten Tinte aus der Schwarzverschlußkappe durch einen Entleer-Saugvorgang ausgeführt, wobei auch der Ausstoß einer vorbestimmten Menge der Farbstoff-basierten Tinte in die Schwarzverschlußkappe erfolgt.
  • Mehr im Besonderen erfolgt in einem Schritt S25 die Feststellung, daß durch den Anwender die Energiezuführung abgeschaltet ist; in einem Schritt S26 erfolgt die Feststellung, daß ein längerer Stillstand eine vorbestimmte Zeit T31 überschreitet; wobei ein Schritt 27 einen Prozeß der Beseitigung der in der Verschlußkappe enthaltenen Tinte durch einen Entleer-Saugvorgang ausführt. Die wie vorgenannt vorbestimmte Zeit T31 ist wünschenswerter Weise in einem Bereich von mehreren Stunden bis zu etwa einen Tag ausgewählt, wobei ein solcher Zeitraum keine Beschränkung ist, da die Zeit unter Beachtung der Tendenz des Viskositätsanstiegs der Tinte in der Verschlußkappe passend ausgewählt werden kann. Bei dem Entleer-Saugvorgang der Tinte aus der Verschlußkappe im Schritt S27, sind die in der Schwarzverschlußkappe enthalte ne Pigment-basierte schwarze Tinte und die in der Farbverschlußkappe enthaltene Farbstoff-basierte Farbtinte zur gleichen Zeit durch den Entleer-Saugvorgang der Saugpumpe entfernt.
  • In einem Schritt S28 erfolgt der Ausstoß einer vorbestimmten Menge Tinte (Farbstoff-basierte Farbtinte) vom Farbaufzeichnungskopf in alle Verschlußkappen, d.h. in die Schwarzverschlußkappe und in die Farbverschlußkappe. Mehr im Besonderen erfolgt der Ausstoß der Farbstoff-basierten Tinte durch mehrere hundert Tröpchen bis zu mehreren tausend Tröpfchen. Bei der vorliegenden Ausführungsform erfolgt ein Ausstoß von 2000 Tröpfchen, wobei die Anzahl der Tröpfchen vorzugsweise unter Beachtung der Ausstoßmenge pro Tröpfchen von der Ausstoßöffnung des Farbaufzeichnungskopfes festzulegen ist. In einem Schritt S29 ist die Verschlußkappe an das Aufzeichnungsmittel gedrückt, wodurch der Verschlußzustand erreicht ist.
  • In einem Schritt S30 erfolgt die Feststellung, ob die Fortdauer des verschlossenen Zustandes durch das Abschalten der Energiezuführung verursacht ist, wobei im Ja-Fall die Schrittabfolge des Arbeitsablaufs zu einem Schritt S31 fortschreitet um die Energiezuführung abzuschalten, womit die Schrittabfolge beendet ist. Andererseits kehrt die Schrittabfolge zu dem Schritt S1 zurück, wenn sie nicht durch die Abschaltung der Energiezuführung verursacht ist, um den wie vorgenannt beschriebenen Arbeitsablauf zu wiederholen.
  • In der gemäß 20 erklärten sechsten Ausführungsform erfolgt, wie schon in der vorgenannten fünften Ausführungsform als erstes auch ein Entleer-Saugvorgang, um die im Verlauf des Aufzeichnungsvorgangs in die jeweilige Verschlußkappe ausgestoßene Tinte vor dem Verschlußvorgang, der nach dem Aufzeichnungsvorgang erfolgt, durch Saugwirkung auszustoßen, wobei danach ein vorgelagerter Ausstoßvorgang (Tintenausstoß) des Ausstoßens der Farbstoff-basierten Tinte (Farbtinte) in die Verschlußkappe ausgeführt ist, um deren Inneres in einem feuchten Zustand zu erhalten, unter Beachtung eines Umstandes, daß der Aufzeichnungskopf für einen beträchtlich langen Zeitabschnitt im verschlossenen Zustand belassen werden kann. Auch die siebenten Ausführungsform weist die Abfolge des Arbeitsablaufs auf, wie in 20 dargestellt, wobei es ermöglicht ist, die Ausstoßöffnung in unmittelbarer Nähe des Aufzeichnungsmittels (Aufzeichnungskopf) beizubehalten, eben auch ein Fall eines verlängerten Stillstands, wodurch ein Viskositätsanstieg oder die Verfestigung von Tinte in der Verschlußkappe verhindert ist, wenn die Aufzeichnung nach so einem Stillstand wieder beginnt. Auch wenn z.B. ein Tintenausstoßfehler auftritt, der durch die Verschmutzung der Ausstoßöffnung der Aufzeichnungskopfpatrone (Aufzeichnungsmittel) in Folge eines verlängerten Stillstand verursacht ist, kann die Tintenausstoßfähigkeit des Aufzeichnungsmittels (Aufzeichnungskopfpatrone) auf einfache Weise wieder hergestellt werden, durch die Ausführung eines Saugreinigungsvorgangs, der durch die Inbetriebnahme der Saugpumpe erfolgt, wobei die Tinte von der Ausstoßöffnung abgesaugt ist.
  • Ausführungsform, die nicht den Ansprüchen der Erfindung entsprechen. Im Folgenden erfolgt die Beschreibung eines Vorschlags für einen Tintenstrahlaufzeichnungskopf.
  • 21 ist eine schematische Perspektivansicht, die den Strukturaufbau dieses Vorschlages aufzeigt, wobei 2 Verschlußkappen für das Schwarzaufzeichnungsmittel angeordnet sind. Über eine Verschlußkappe 166a erfolgt dabei die Ausführung eines periodisch vorgelagerten Ausstoßvorgangs zur Verhinderung des Trocknens der in dem Aufzeichnungsvorgang nicht genutzten Ausstoßöffnungen (nicht für den Tintenausstoß verwendet), wobei eine Verbindung mit einer nicht gezeigten Saugpumpe für das Absaugen von dem Schwarzaufzeichnungsmittel vorhanden ist. Andererseits ist eine Schwarzverschlußkappe 166b eine Schutzkappe für das Schwarzaufzeichnungsmittel in der Stillstandsphase. Ein den vorgelagerten Ausstoß aufnehmender Abschnitt 169 ist dabei für die Ausführung eines periodisch vorgelagerten Ausstoßvorgangs von dem Farbaufzeichnungsmittel genutzt, um ein Trocknen im Verlauf des Aufzeichnungsvorgangs zu verhindern.
  • Die dem vorgelagerten Ausstoß zugeordnete Verschlußkappe 166a, die ausschließlich und zur Aufnahme der schwarzen Tinte des vorgelagerten Ausstoßes verwendet ist, sowie die Schwarzverschlußkappe 166b, die ausschließlich für den Stillstand verwendet ist, sind getrennt angeordnet, da ein Tintensystem in Anwendung ist, bei dem die Pigment-basierte schwarze Tinte und die Farbstoff-basierte Farbtinte gegenseitig miteinander reagieren.
  • Mehr im Besonderen sind eine Pigment-basierte anionische schwarze Tinte und eine Farbstoff-basierte kathionische Farbtinte in Anwendung, um ein gegenseitiges Auslaufen der Tinten in einem Abschnitt zu verhindern, wo schwarze Bildflächen und farbige Bildflächen dicht aneinander grenzen. In einem Abschnitt, wo beide Tinten auf dem Aufzeichnungsbogen dicht aneinander grenzen, kann das Auslaufphänomen durch die Verwendung von Farben verhindert werden, die gegenseitig miteinander reagieren. Eine solche Reaktion kann auch durch Farbtinte erreicht werden, die ein zweiwertiges Metallsalz enthält, wobei die Reaktion der Pigment-basierten schwarzen Tinte, wie auch der Farbstoff-basierten Farbtinte in einer Erhöhung der Viskosität oder einer Verfestigung besteht.
  • In dem periodisch vorgelagerten Ausstoßvorgang im Verlauf des Aufzeichnungsvorgangs, ist ein vorgelagerter Ausstoß ausgeführt, bei dem 10 bis 20 Tintentröpfchen von allen Ausstoßöffnungen in einem Intervall von 10 bis 15 Sekunden ausgestoßen sind. Der periodische Tintenausstoß ist dabei nicht in die Schwarzschutzkappe 166b und nicht in die Farbverschlußkappe 167 ausgeführt. Vor dem Verschlußvorgang, der nach Beendigung des Aufzeichnungsvorgangs erfolgt, ist jedoch eine vorbestimmte Menge Farbstoff-basierter Tinte vom Farbaufzeichnungskopf sowohl in die Schwarzschutzkappe 166b, als auch in die Farbverschlußkappe 167 ausgestoßen, wobei der verschlossene Zustand danach durch Andrücken der Verschlußkappe an den Aufzeichnungskopf erreicht ist, wie schon in den vorgenannten Ausführungsformen fünf und sechs.
  • 22 ist ein Fließschema, daß die Abfolge des Arbeitsablaufs dieses Vorschlages für ein Tintenstrahlaufzeichnungsgerät aufzeigt. Unter Bezugnahme auf 22 befindet sich das Aufzeichnungsmittel beim Einschalten der Energiezuführung nach Ausführung einer Anfangsoperation, gewöhnlich in einem verschlossenen Zustand.
  • Im Folgenden erfolgt die Beschreibung der Abfolge der Arbeitsschritte anhand jedes Schrittes (S).
  • Ein Schritt S31 ist ein Bereitschaftsstadium in einem verschlossenen Zustand, wobei ein Schritt S32 die Bereitschaft zur Aufnahme eines Aufzeichnungssignals bestätigt. Wenn ein Aufzeichnungssignal eingegangen ist, öffnet ein Schritt S33 die Verschlußkappe und ein Schritt S34 veranlaßt vor der Aufzeichnung einen vorgelagerten Ausstoß von Farbstofftinte in einer vorbestimmten Menge aus allen Ausstoßöffnungen zur anfänglichen Reinigung des Aufzeichnungsmittels (Aufzeichnungskopf) vor der Aufzeichnung, wobei dieser Ausstoß von dem Schwarzaufzeichnungsmittel in die Schwarzverschlußkappe 166a und von dem Farbaufzeichnungsmittel zu dem den vorgelagerten Ausstoß aufnehmenden Abschnitt 169 erfolgt. Wenn das Bereitschaftsstadium eine relativ lange Zeit andauert, ist es wünschenswert, einen Absaugvorgang durch die Verschlußkappe von dem Aufzeichnungskopf auszuführen, wobei alte Tinte vor Beginn des Aufzeichnungsvorganges aus den Ausstoßöffnungen ausgestoßen ist. Danach startet ein Schritt S35 die Aufzeichnung mit der Erzeugung eines Bildes. Ein Schritt S36 bewegt dabei im Verlauf des Aufzeichnungsvorgangs den Aufzeichnungskopf bei jedem der vorherbestimmten Zeitabschnitte T41 zu dem den vorgelagerten Ausstoß aufnehmenden Abschnitt 169, wobei ein Schritt S37 veranlaßt, daß der Tintenausstoß (vorgelagerter Ausstoß) in einer vorbestimmten Menge zu dem den vorgelagerten Ausstoß aufnehmenden Abschnitt 169 ausgeführt ist. In einem Schritt S38 erfolgt die Feststellung, ob der Aufzeichnungsvorgang abgeschlossen ist, wobei im Ja-Fall in einem Schritt S39 der Ausgabevorgang des Aufzeichnungsbogens erfolgt. Im Nein-Fall kehrt die Arbeitsschrittabfolge zurück zu Schritt S36, um die vorgenannten Arbeitsschritte zu wiederholen. Nach dem Ausgabevorgang des Aufzeichnungsbogens im Schritt S39, ist in einem Schritt S40 der Aufzeichnungskopf bis zum Neustart der Aufzeichnung in Erwartung eines Aufzeichnungssignals in eine Bereitschaftsposition bewegt.
  • In einem Schritt S41 erfolgt die Feststellung, ob die abgelaufene Zeit, seit der Aufzeichnungskopf im Schritt S40 in das Bereitschaftsstadium gesetzt ist, eine vorbestimmte Zeit T42 überschritten hat, wobei nach dem Verlauf von weiteren 2 Minuten über die vorbestimmte Zeit T42 hinaus, in einem Schritt S42 vor dem vorgelagerten Ausstoß die in der Schwarzverschlußkappe 166a enthaltene Tinte durch einen Entleer-Saugvorgang zu entfernen ist. In einem Schritt S43 ist danach ein vorgelagerter Ausstoß ausgeführt, um den feuchten Zustand des Aufsaugelements in der Verschlußkappe zu erhalten, der durch das Ausstoßen der Farbstoff-basierten Tinte (Farbtinte) von den Ausstoßöffnungen des Farbaufzeichnungskopfes in der Aufeinanderfolge in die Schwarzschutzkappe 166b und in die Farbverschlußkappe 167 erzeugt ist. Der vorgelagerte Ausstoß zur Erhaltung des Feuchtigkeitszustandes ist nicht auf die Farbtinte einer besonderen Farbe beschränkt, sondern kann mit der Farbtinte einer willkürlichen Farbe, oder mit den Farbtinten aller Farben, oder mit wenigstens einer der Farbtinten Zyan, Magenta, Gelb, Zyan hell, Magenta hell und Hellgelb ausgeführt werden. Dabei ist jedoch die Gesamtmenge der aus den Farbausstoßöffnungen auszustoßenden Tinte in geeigneter Weise im Voraus so auszuwählen, daß dadurch kein Überlaufen der Verschlußkappe verursacht ist. Bei diesem Vorschlag ist ebenfalls vorzuziehen, vor dem in Schritt S42 genannten vorgelagerten Ausstoßvorgang zu den Aufsaugelementen in den Verschlußkappen, einen Entleer-Saugvorgang zum Ausstoßen der bereits in der Schwarzschutzkappe 166b, sowie in der Farbverschlußkappe 167 enthaltenen Tinte auszuführen, da es wünschenswert ist, die Tinte für die Erhaltung des Feuchtigkeitszustandes, die in den vorgelagerten Ausstoß ausgestoßen ist, vor dem vorhergehenden Verschlußvorgang zu entfernen.
  • Ein solcher Entleer-Saugvorgang kann anstelle jenes vor dem Verschlußvorgang oder jenes vor dem Beginn des Aufzeichnungsvorgangs im Schritt S35 oder jenes vor einer Bereitschaftsperiode, die nicht für die Aufzeichnung verwendet ist, ausgeführt werden. Auf den vorgenannten Entleer-Saugvorgang kann auch verzichtet werden, wenn vor dem Verschlußvorgang für den Aufzeichnungskopf ein Saugreinigungsvorgang ausgeführt ist, da die in der Viskosität erhöhte Tinte bereits aus der Verschlußkappe entfernt ist. Danach erfolgt in einem Schritt S43 der Verschluß des Aufzeich nungskopfes, um den Verschlußzustand herzustellen, womit der Arbeitsablauf beendet ist.
  • (Siebente Ausführungsform)
  • 23 ist eine schematische Perspektivansicht einer siebenten Ausführungsform des Tintenstrahlaufzeichnungsgerätes der vorliegenden Erfindung von vorn gesehen. 24 ist eine schematische Perspektivansicht des in 23 gezeigten Gerätes von hinten gesehen. 25 ist eine schematische seitliche Querschnittsansicht des in 23 gezeigten Gerätes.
  • Bezugnehmend auf die 23 bis 25 ist eine Aufzeichnungskopfpatrone 101, die das Aufzeichnungsmittel verkörpert, an einem Schlitten 102 in einer vertikalen Position (stehend) befestigt, um dadurch auf einem vertikal beförderten Aufzeichnungsbogen 108 ein Bild erzeugen zu können. Der grundsätzliche Aufbau des in den 23 bis 25 dargestellten Tintenstrahlaufzeichnungsgerätes ist dabei gleich dem in der vorgenannten fünften Ausführungsform. In der vorliegenden Erfindung ist der Aufzeichnungsbogen 108, der das Aufzeichnungsmittel verkörpert, um einen vorbestimmten Schritt von unten nach oben befördert und die Aufzeichnung erfolgt in Form einer Zeile innerhalb eines Intervalls zwischen den Bewegungsphasen.
  • Bei dem in den 23 bis 25 gezeigten Tintenstrahlaufzeichnungsgerät sind auch ein struktureller Aufbau und eine Arbeitsschrittabfolge angewendet, die annähernd gleich denen sind, wie in den vorgenannten Ausführungsformen fünf und sechs erklärt, d.h. den vorgelagerten Ausstoß einer vorbestimmten Menge Farbstoff-basierter Tinte von dem Aufzeichnungskopf in eine Verschlußkappe (Schwarzverschlußkappe) für den Aufzeichnungskopf der Pigment-basierte Tinte verwendet, sowie in eine Verschlußkappe (Farbverschlußkappe) für den Aufzeichnungskopf der Farbstoff-basierte Tinte verwendet, vor dem Verschlußvorgang, der nach dem Aufzeichnungsvorgang erfolgt, auszuführen, dabei ist danach der Verschlußvorgang durch Andrücken des Aufzeichnungskopfes an die Verschlußkappe ausgeführt, wobei ein Austrocknen der Ausstoßöffnungen verhindert ist. Obwohl sich das in den 23 bis 25 dargestellte Tintenstrahlaufzeichnungsgerät von den vorgenannten Ausführungsformen darin unterscheidet, daß der Aufzeichnungskopf (Aufzeichnungskopfpatrone) 101 in senkrechter Position zur Aufzeichnung auf dem von unten nach oben beförderten Aufzeichnungsmittel 108 genutzt ist, andererseits aber substantiell mit der vorhergehenden Ausführungsform in anderen strukturellen Gestaltungsformen und in den Abfolgen der Arbeitschritte übereinstimmt.
  • Unter den im vorgenannten beschriebenen Ausführungsformen sind in einem Tintenstrahlaufzeichnungsgerät, das einen Tintenstrahlaufzeichnungskopf aufweist, der das Aufzeichnungsmittel verkörpert, für die Ausführung einer Aufzeichnung auf einem Aufzeichnungsbogen durch das Ausstoßen von Tintentröpfchen aus Ausstoßöffnungen, Verschlußkappen 106, 107 zur Verhinderung der Austrocknung der Ausstoßöffnungen 111, 112 des Aufzeichnungskopfes 101 angeordnet, sowie Ausstoßwiederherstellungsmittel für die Beseitigung von Ausstoßfehlern, durch Gegenüberstellen des Aufzeichnungskopfes 101 zu den Verschlußkappen 106, 107 in einem Nicht-Aufzeichnungszustand und das Ausstoßen von Tintentröpfchen aus den Ausstoßöffnungen 111, 112, wobei durch den Ausstoß einer vorbestimmten Tintenmenge von dem Aufzeichnungskopf 101 in die Verschlußkappen 106, 107 vor dem Verschluß des Aufzeichnungskopfes mit den Verschlußkappen 106, 107 nach dem Ende des Aufzeichnungsvorgangs mit dem Aufzeichnungskopf 101, ein vorbestimmter Betrag von Farbstoff-basierter Tinte in alle Verschluß kappen, d.h. in die Verschlußkappe 106, die der Ausstoßöffnung 111 entspricht, zum Ausstoßen der Pigment-basierten Tinte (schwarze Tinte) und in die Verschlußkappe 107, die der Ausstoßöffnung 112 entspricht, zum Ausstoßen der Farbstoff-basierten Tinte (Farbtinte), wobei danach der Verschluß des Aufzeichnungskopfes ausgeführt ist. Auf diese Weise kann ein Tintenstrahlaufzeichnungsgerät hergestellt werden, das in der Lage ist, das Austrocknen der Ausstoßöffnung 112, 112 des Aufzeichnungskopfes 101 und deren unmittelbare Umgebung zu verhindern, eben auch im Fall eines längeren Stillstandes in verschlossenem Zustand, wobei der Reinigungsvorgang des Aufzeichnungsmittels dauerhaft zu ermöglichen ist, wenn die Aufzeichnung wieder zu starten ist.
  • Die vorliegende Entwicklung kann ähnliche Ergebnisse in jedem beliebigen Tintenstrahlaufzeichnungsgerät erreichen, das wenigstens ein Aufzeichnungsmittel aufweist, das Pigmentbasierte Tinte verwendet und wenigstens ein Aufzeichnungsmittel, das Farbstoff-basierte Tinte verwendet, wie z.B. ein Farbaufzeichnungsgerät, das ein Vielfachaufzeichnungsmittel aufweist, für Tinten in gleichen oder unterschiedlichen Farben, oder ein Abstufungs-Aufzeichnungsgerät, das einen Vielfachaufzeichnungskopf aufweist, für die Aufzeichnung mit gleichen Farben unterschiedlicher Dichte, oder ein Aufzeichnungsgerät, das eine Kombination aus den Vorgenannten verwendet. Die vorliegende Erfindung kann ähnliche Ergebnisse auch bei beliebigen strukturellen Gestaltungsformen des Aufzeichnungsmittels, sowie des Tintenbehälters erreichen, z.B. ein struktureller Aufbau, der eine austauschbare Tintenstrahlpatrone (Aufzeichnungspatrone) aufweist, integrierend (zusammengeschlossen) mit dem Aufzeichnungsmittel und mit einem Tintenbehälter, oder ein struktureller Aufbau, bei dem das Aufzeichnungsmittel und der Tintenbehälter getrennt ausgeformt sind, wobei sie aber durch ein Tintenzuführrohr miteinander verbunden sind.
  • Des weiteren ist die vorliegende Erfindung in einem Tintenstrahlaufzeichnungsgerät anwendbar, das ein Aufzeichnungsmittel verwendet, welches ein elektrothermisches Umwandlungselement, wie etwa ein piezoelektrisches Element aufweist, wobei besonders gute Ergebnisse mit einem Tintenstrahlaufzeichnungsgerät erreicht werden, das ein Aufzeichnungsmittel eines Systems verwendet, bei dem thermische Energie für den Tintenausstoß genutzt ist, da ein solches System eine höhere Dichte und eine größere Bildschärfe bei der Aufzeichnung erreichen kann.

Claims (19)

  1. Kopfreinigungsvorrichtung für ein Tintenstrahlaufzeichnungsgerät, die mit einer Pigmenttintenausstoßöffnung (1Aa) für den Ausstoß von Pigmenttinte und einer Farbstofftintenausstoßöffnung (1Ba) für den Ausstoß von Farbstofftinte ausgestattet ist und dabei aufweist: eine Pigmenttintenverschlußkappe (4A) für den Verschluß der Pigmenttintenausstoßöffnung (1Aa) und eine Farbstofftintenverschlußkappe (4B) für den Verschluß der Farbstofftintenausstoßöffnung (1Ba); wobei das Bauelement so angeordnet ist, daß bei einem vorbestimmten Reinigungsvorgang ein vorgelagerter Ausstoß von der Farbstofftintenausstoßöffnung (1Ba) gegen die Pigmentverschlußkappe (4A) so ausgeführt wird, daß der vorgelagerte Ausstoß der Farbstofftinte von der Farbstofftintenausstoßöffnung (1Ba) aus gegen einen Kontakt-abschnitt (4Aa) der Pigmenttintenverschlußkappe (4A) erfolgt, zum Kontaktieren mit einer gegenüberliegenden Ausstoßöffnungsseite, in der die Pigmenttintenausstoßöffnung (1A) angeordnet ist.
  2. Kopfreinigungsvorrichtung gemäß Anspruch 1, wobei die Pigmenttintenverschlußkappe (4A) beziehungsweise die Farbstofftintenverschlußkappe (4B) jeweils mit Tintenaufsaugelementen (9A, 9B) ausgestattet sind.
  3. Kopfreinigungsvorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Pigmenttintenausstoßöffnung (1Aa) auf einer Seite angeordnet ist, die einen geringeren Abstand zu einer Aufzeichnungsfläche, wo die Aufzeichnung ausgeführt ist aufweist, als die Farbstofftintenausstoßöffnung, wobei die Pigmenttintenverschlußkappe (4A) auf einer Seite angeordnet ist, die einen geringeren Abstand zu einer Aufzeichnungsfläche aufweist als die Farbstofftintenverschlußkappe (4B).
  4. Kopfreinigungsvorrichtung gemäß Anspruch 1, wobei die Pigmenttintenverschlußkappe (4A) und die Farbstofftintenverschlußkappe (4B) als Preßverbindung ausgebildet sind.
  5. Kopfreinigungsvorrichtung gemäß Anspruch 1, die weiterhin aufweist, eine Pigmenttintenansaugpumpe (5A) für die Ausführung des Ansaugens von der Pigmenttintenausstoßöffnung, wenn die Pigmenttintenverschlußkappe die Pigmenttintenausstoßöffnung verschließt, und eine Farbstofftintenansaugpumpe (5B) für das Ansaugen von der Farbstofftintenausstoßöffnung (1Ba), wenn die Farbstofftintenverschlußkappe (4B) die Farbstofftintenausstoßöffnung (1Ba) verschließt.
  6. Kopfreinigungsvorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Farbstofftintenausstoßöffnung (1Ba) während eines weiteren vorherbestimmten Reinigungsvorganges durch die Pigmenttintenverschlußkappe (4A) verschlossen ist, wobei das Ansaugen über die Farbstofftintenausstoßöffnung (1Ba) ausgeführt ist.
  7. Kopfreinigungsvorrichtung für einen Tintenkopf gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei diesem vorherbestimmten Reinigungsvorgang die Farbstofftintenausstoßöffnung (1Ba) durch die Pigmenttintenausstoßkappe (4A) verschlossen ist, wobei das Ansaugen über die Farbstofftintenausstoßöffnung (1Ba) ausgeführt ist.
  8. Tintenstrahlaufzeichnungsgerät, das eine Kopfreinigungsvorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 7 aufweist.
  9. Tintenstrahlaufzeichnungsgerät gemäß Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Pigmenttinte schwarze Tinte und die Farbstofftinte farbige Tinte ist.
  10. Tintenstrahlaufzeichnungsgerät gemäß Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die schwarze Tinte auf Ruß basierende Pigmenttinte ist.
  11. Tintenstrahlaufzeichnungsgerät gemäß Anspruch 9, wobei die farbige Tinte Farbtinte ist, in den Farben Zyan, Magenta und Gelb.
  12. Tintenstrahlaufzeichnungsgerät gemäß Anspruch 9, wobei die farbige Tinte Farbtinte ist, in den Farben Zyan, Magenta, Gelb, Zyan-hell, Magenta-hell und Hellgelb.
  13. Tintenstrahlaufzeichnungsgerät gemäß Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die auf Ruß basierende Pigmenttinte und die Farbstofftinte gegenseitig nicht miteinander reagieren und bei gegenseitiger Mischung keinen Viskositätsanstieg, keine Ausfällung oder keine Verfestigung zeigen.
  14. Tintenstrahlaufzeichnungsgerät gemäß Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Pigmenttintenausstoßöffnung (1Aa) in einem Pigmenttintenausstoßkopf (1A) angeordnet ist, der ein Energieerzeugungselement (85) für die Energieerzeugung aufweist, die für den Ausstoß der Pigmenttinte (1Aa) verwendet ist.
  15. Tintenstrahlaufzeichnungsgerät gemäß Anspruch 14, wobei das Energieerzeugungselement (85) ein elektrothermisches Umwandlungselement zur Wärmeenergieerzeugung ist.
  16. Tintenstrahlaufzeichnungsgerät gemäß Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Farbstofftintenausstoßöffnung (1Ba) in einem Farbstofftintenausstoßkopf (1B) angeordnet ist, der ein Energieerzeugungselement (85) für die Energieerzeugung aufweist, die für den Ausstoß der Farbstofftinte aus der Farbstofftintenausstoßöffnung (1Ba) verwendet ist.
  17. Tintenstrahlaufzeichnungsgerät gemäß Anspruch 16, wobei das Energieerzeugungselement (85) ein elektrothermisches Umwandlungselement zur Wärmeenergieerzeugung ist.
  18. Kopfreinigungsverfahren für ein Tintenstrahlaufzeichnungsgerät, das eine Pigmenttintenausstoßöffnung (1Aa) zum Ausstoß von Pigmenttinte und eine Farbstofftintenausstoßöffnung (1Ba) zum Ausstoß von Farbstofftinte aufweist, wobei folgende Schritte ausgeführt werden: – einen Schritt der Ausführung eines vorgelagerten Ausstoßes, der keine Bedeutung für die Aufzeichnung hat, von der Pigmenttintenausstoßöffnung (1Aa) gegen eine Pigmenttintenverschlußkappe (4A) zum Verschluß der Pigmenttintenausstoß-öffnung (1Ba), – einen Schritt der Ausführung eines vorgelagerten Ausstoßes von der Farbstofftintensausstoßöffnung (1Ba) gegen eine Farbstofftintenverschlußkappe (4B) zum Verschluß der Farbstofftintenausstoßöffnung (1Ba), – einen Schritt der Ausführung eines vorgelagerten Ausstoßes von der Farbstofftintenausstoßöffnung (1Ba) gegen eine Farbstofftintenverschlußkappe (4A), – einen Schritt der Ausführung eines vorgelagerten Ausstoßes von Farbstofftinte aus der Farbstofftintenausstoßöffnung (1Ba) gegen einen Kontaktabschnitt (4Aa) der Pigmenttintenverschlußkappe (4A) zum Kontaktieren mit einer gegenüberliegenden Ausstoßöffnungsseite, in der die Pigmenttintenausstoßöffnung (1Aa) angeordnet ist.
  19. Kopfreinigungsverfahren gemäß Anspruch 18, das nach dem Schritt der Ausführung eines vorgelagerten Ausstoßes von der Pigmenttintenausstoßöffnung (1Ba) gegen die Pigmenttintenverschlußkappe (4A), einen weiteren Schritt zum Verschluß der Pigmenttintenausstoßöffnung (1Aa) mit der Pigmenttintenverschlußkappe (4A) aufweist.
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Families Citing this family (13)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
US20040257397A1 (en) * 2003-06-20 2004-12-23 Antonio Gomez Spittoon mechanism and method
JP2005022193A (ja) * 2003-07-01 2005-01-27 Canon Inc インクジェット記録装置
JP2005088423A (ja) * 2003-09-18 2005-04-07 Olympus Corp 画像形成装置及びこの装置の電源遮断時処理方法
US7547089B2 (en) * 2004-03-23 2009-06-16 Canon Kabushiki Kaisha Ink jet recording apparatus
CN101341221B (zh) * 2006-03-09 2011-07-27 佳能株式会社 颜料墨、成套墨、喷墨记录法、墨盒、记录单元、喷墨记录设备和图像形成方法
JP2007320164A (ja) * 2006-05-31 2007-12-13 Canon Inc インクジェット記録装置および記録ヘッドの回復方法
JP2009083291A (ja) * 2007-09-28 2009-04-23 Brother Ind Ltd インクジェット記録装置
JP5540648B2 (ja) * 2009-10-29 2014-07-02 セイコーエプソン株式会社 インクジェットプリンターのフラッシング制御方法およびインクジェットプリンター
US8944585B2 (en) 2010-04-27 2015-02-03 Canon Kabushiki Kaisha Printing apparatus
KR101337368B1 (ko) * 2010-10-27 2013-12-05 엘지디스플레이 주식회사 코팅장치 및 이를 이용한 코팅막 형성방법
US8888263B2 (en) * 2011-03-31 2014-11-18 Brother Kogyo Kabushiki Kaisha Treatment solution for ink-jet recording, water-based ink set for ink-jet recording, ink-jet recording method, and ink-jet recording apparatus
JP5845633B2 (ja) * 2011-05-26 2016-01-20 セイコーエプソン株式会社 液滴吐出装置
PL3253581T3 (pl) * 2015-02-02 2022-08-16 Padaluma Ink-Jet Solutions Gmbh Jednoprzebiegowa drukarka atramentowa

Family Cites Families (20)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
JPH02102058A (ja) 1988-10-11 1990-04-13 Seiko Epson Corp インクジェット記録装置
US5266974A (en) 1989-05-18 1993-11-30 Canon Kabushiki Kaisha Ink jet recording apparatus including means for controlling speed of wiper member
EP0494693B1 (de) 1991-01-11 1998-04-01 Canon Kabushiki Kaisha Tintenstrahlaufzeichnungsgerät
JP3016271B2 (ja) 1991-05-17 2000-03-06 セイコーエプソン株式会社 インクジェット記録装置およびインクジェット記録方法
US5517219A (en) 1992-01-16 1996-05-14 Canon Kabushiki Kaisha Ink jet recording apparatus having an improved capping mechanism
US5644347A (en) * 1992-09-21 1997-07-01 Hewlett-Packard Company Inkjet printer with variable wiping capabilities for multiple printheads
JP3155871B2 (ja) 1992-10-30 2001-04-16 キヤノン株式会社 インクジェット記録装置
JPH07164643A (ja) 1993-12-14 1995-06-27 Canon Inc インクジェット記録装置および該装置用吐出回復装置
US6447095B1 (en) 1994-05-19 2002-09-10 Canon Kabushiki Kaisha Discharge recovery method for ink jet apparatus using waterproof ink and ink jet apparatus employing the method
TW334399B (en) * 1995-04-26 1998-06-21 Canon Kk Liquid ejecting head, and device and method of liquid ejection
JPH08324001A (ja) * 1995-06-02 1996-12-10 Canon Inc 記録装置
JP3303003B2 (ja) 1995-09-21 2002-07-15 富士写真フイルム株式会社 インクジェット記録装置
US6193351B1 (en) 1995-11-27 2001-02-27 Canon Kabushiki Kaisha System to perform ink jet printing head recovery
EP0844094B1 (de) * 1996-11-22 2004-06-09 Seiko Epson Corporation Tintenstrahlaufzeichnungsgerät
JPH1120199A (ja) * 1997-07-08 1999-01-26 Brother Ind Ltd インクジェット記録装置
JP3597346B2 (ja) 1997-08-11 2004-12-08 株式会社リコー インクジェット記録装置
EP1982836A3 (de) * 1998-11-20 2009-01-28 Seiko Epson Corporation In einem Tintenstrahlaufzeichnungsgerät eingebauter Spülpositionsregler und Spülverfahren dafür
JP2001001534A (ja) 1999-06-18 2001-01-09 Toyobo Co Ltd インクジェットプリンター
JP4070058B2 (ja) * 1999-12-17 2008-04-02 キヤノンファインテック株式会社 インクジェット方式画像形成装置及び廃インクチューブ清掃方法
JP3728195B2 (ja) * 2000-10-04 2005-12-21 キヤノン株式会社 ヘッド回復装置及びヘッド回復方法並びにインクジェット記録装置

Also Published As

Publication number Publication date
DE60110875D1 (de) 2005-06-23
US20040041876A1 (en) 2004-03-04
EP1195252B1 (de) 2005-05-18
US6913339B2 (en) 2005-07-05
EP1195252A1 (de) 2002-04-10

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