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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Polycarbonatharzzusammensetzung
und daraus geformte Artikel. Genauer betrifft sie eine Polycarbonatharzzusammensetzung,
die vorzugsweise für
Reflektoren verwendet wird und eine verbesserte Flammenhemmung aufweist,
ohne einen Flammhemmer auf Halogen- oder Phosphatbasis zu enthalten,
der für
eine Korrosionswirkung, Verbrennung des Harzes und Senkung der Wärmebeständigkeit
verantwortlich ist, sowie die aus einer solchen Harzzusammensetzung
geformten Artikel.
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Polycarbonatharze
werden weit verbreitet in zahlreichen industriellen Bereichen verwendet,
wie beispielsweise typischerweise in Automobilen, OA-Ausrüstungen,
und elektrischen und elektronischen Vorrichtungen, da sie exzellente
mechanische Eigenschaften aufweisen. Vorrichtungen mit Anzeigefunktion,
die ein hohes Maß an
Lichtreflektionsvermögen
aufweisen müssen,
wie beispielsweise Reflektoren für
das Rücklicht von
Flüssigkristallanzeigen,
leuchtende Druckschalter, photoelektrische Schalter usw. in verschiedenen
Anzeigevorrichtungen für
Computer und TV-bezogene Vorrichtungen wie beispielsweise Dünnschichttransistoren (TFT)
sind mittlerweile allgemein gebräuchlich,
und die geformten Artikel, die aus Zusammensetzungen hergestellt
sind, die Polycarbonatharze mit darin inkorporiertem Weißpigment
wie Titanoxid umfassen, werden für die
in solchen Vorrichtungen verwendeten Lichtreflektoren verwendet.
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Die
JP-OS (KOKAI) Nr. 9-12853 schlägt
eine Polycarbonatharzzusammensetzung mit hohem Lichtreflektionsgrad
vor, die (A) ein Polycarbonatharz, (B) Titanoxid, (C) ein Pfropfkompositpolymer
auf Kautschukbasis, das hergestellt wird durch Pfropfpolymerisation
eines oder mehrerer Vinylmonomere mit einem Kompositkautschuk, das
eine Struktur aufweist, worin ein Polyorganosiloxankautschuk und
ein Alkylpolymethacrylat untrennbar miteinander verwirrt sind, (D)
ein Flammhemmer und (E) Polytetrafluorethylen umfasst. Diese Harzzusammensetzung
weist jedoch die Probleme auf, dass sie auf den Zylinder, die Schraube
und die Form der Formgebungsmaschine korrosiv wirkt, und eine Verbrennung
des Harzes und eine Verschlechterung der Wärmebeständigkeit hervorruft, da die
Zusammensetzung ein halogen- und/oder phosphattyp Flammhemmer enthält.
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Ferner
wurde eine Zusammensetzung, die ein Polyorganosiloxanpolymer und
Polytetrafluorethylen enthält
(JP-OS (KOKAI) Nr. 5-202280) und eine Zusammensetzung, die ein Polyorganosiloxanpolymer
und Silica umfasst (JP-OS (KOKAI) Nr. 8-22371) als Polycarbonatharzzusammensetzung
mit verbesserter Flammhemmung ohne ein wie oben genanntes flammhemmendes
Mittel zu enthalten, vorgeschlagen, diese Harzzusammensetzungen
sind jedoch hinsichtlich der Flammhemmung nicht notwendigerweise
zufriedenstellend.
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Als
Ergebnis der ernsthaften Studien der hiesigen Erfinder zur Lösung des
obigen Problems wurde herausgefunden, dass das obige Problem gelöst werden
kann durch eine Polycarbonatharzzusammensetzung, die aromatisches
Polycarbonatharz, Titanoxid, Silica, Polyorganosiloxanpolymer und
Polytetrafluorethylen in einer bestimmten Menge enthält. Die
vorliegende Erfindung wurde auf Basis des obigen Befundes erhalten.
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ZUSAMMENFASSUG DER ERFINDUNG
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Der
erste erfindungsgemäße Gegenstand
ist die Bereitstellung einer Polycarbonatharzzusammensetzung mit
exzellenter Wärmestabilität, hohem
Lichtreflektionsgrad, hoch reflektierender Eigenschaften und exzellenter
Flammhemmung. Der zweite erfindungsgemäße Gegenstand ist die Bereitstellung
einer Polycarbonatharzzusammensetzung mit verbesserter Flammhemmung,
die frei ist von Problemen wie einer korrosiven Wirkung auf die
Formgebungsmaschine, Form usw., Verbrennung des Harzes und Verschlechterung
der Wärmebeständigkeit.
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Der
dritte erfindungsgemäße Gegenstand
ist die Bereitstellung von geformten Artikeln mit schönem visuellen
Erscheinungsbild, hohen Lichtreflektionseigenschaften und exzellenter
Flammhemmung.
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Zum
Erreichen des obigen Ziels wird gemäß dem ersten erfindungsgemäßen Aspekt
eine Polycarbonatharzzusammensetzung bereitgestellt, die 100 Gewichtsteile
(pbw) eines aromatischen Polycarbonatharzes (a), 3–30 pbw
Titanoxid (b), ein Silikonpulver (c), das 0,01–9 pbw Polyorganoxiloxanpolymer
(c2) aufgebracht auf 0,01–9
pbw Silica (c1) umfasst, und 0,01–5 pbw Polytetrafluorethylen
(d) umfasst.
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Gemäß dem zweiten
erfindungsgemäßen Aspekt
werden geformte Artikel bereitgestellt, die die Polycarbonatharzzusammensetzung
gemäß dem ersten
Aspekt umfassen.
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DETAILLIERTE
BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
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Die
Erfindung wird nachfolgend detailliert beschrieben.
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Das
erfindungsgemäß verwendete
aromatische Polycarbonatharz (a) ist ein thermoplastisches aromatisches
Polycarbonatpolymer oder -copolymer, das verzweigt sein kann, und
das hergestellt werden kann durch Umsetzung einer aromatischen Hydroxylverbindung
und/oder einer geringen Menge einer Polyhydroxyverbindung mit Phosgen
oder einem Carbonsäurediester.
Das Verfahren zur Herstellung dieses Harzes (a) ist nicht sonderlich
beschränkt;
es kann nach einem beliebigen herkömmlichen Verfahren hergestellt
werden, wie beispielsweise dem Phosgenverfahren (Grenzflächenpolymerisationsverfahren)
oder dem Schmelzverfahren (Esteraustauschverfahren). Es ist auch
möglich,
ein aromatisches Polycarbonatharz mit einer gesteuerten Menge terminaler
OH-Gruppen zu verwenden, das nach dem Schmelzverfahren hergestellt
wird.
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Die
erfindungsgemäß verwendbaren
aromatischen Dihydroxyverbindungen schließen beispielsweise 2,2-Bis(4-hydroxypehnyl)propan
(= Bisphenol A), Tetramethylbisphenol A, α,α'-Bis(4-hydroxyphenyl)-1,4-diisopropylbenzyl,
Hydrochinon, Resorcinol und 4,4-Dihydroxydipehnol ein. Unter diesen
ist Bisphenol A bevorzugt. Die Verwendung einer aromatischen Dihydroxyverbindung
mit einer oder mehreren daran gebundenen Tetralkylphosphoniumsulfonatgruppen
ist bevorzugt, da hierdurch eine weitere Verbesserung der flammhemmenden
Eigenschaften der erzeugten Polycarbonatharzzusammensetzung erzielt
wird.
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Die
verzweigten aromatischen Polycarbonatharze können erhalten werden unter
Verwendung der folgenden Verbindungen als teilweisen Ersatz für die aromatischen
Dihydroxyverbindungen. Beispiele für solche Ersatzverbindungen
schließen
Polyhydroxyverbindungen ein wie beispielsweise Fluoroglucin, 4,6-Dimethyl-2,4-tri(4-hydroxyphenyl)-2-hepten,
4,6-Dimethyl-2,4,6-tri(4-hydroxyphenyl)heptan,
2,6-Dimethyl-2,4,6-tris(4- hydroxyphenyl)-3-hepten
und 1,3,5-Tri(4-hydroxyphenyl)benzol; 1,1,1-Tri(4-hydroxyphenyl)ethan,
3,3-Bis(4-hydroxydiaryl)oxyindol
(= Isatinbisphenol), 5-Chlorisatin, 5,7-Dichlorisatin und 5-Bromisatin.
Diese Verbindungen werden üblicherweise
in einer Menge von 0,01–10
Mol-%, vorzugsweise 0,1–2
Mol-% verwendet.
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Die
erfindungsgemäß besonders
bevorzugt verwendeten aromatischen Polycarbonatharze sind die aromatischen
Polycarbonatharze, die von 2,2-Bis(4-hydroxyphenyl)propan abgeleitet
sind, und die Polycarbonatpolymere, die von 2,2-Bis(4-hydroxyphenyl)propan und anderen
aromatischen Dihydroxyverbindungen abgeleitet sind. Im Verlauf der
Herstellung des aromatischen Polycarbonatharzes kann ein Polymer
oder ein Oligomer mit einer Siloxanstruktur zur weiteren Verbesserung
der flammhemmenden Eigenschaften der hergestellten Polycarbonatharzzusammensetzungen
copolymerisiert werden. Das erfindungsgemäß verwendete aromatische Polycarbonatharz
kann eine Mischung aus zwei oder mehr Typen von hinsichtlich ihrer
Zusammensetzung, ihres Molekulargewichts usw. unterschiedlichen
aromatischen Polycarbonatharzen sein.
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Vorzugsweise
wird zur Einstellung des Molekulargewichts des aromatischen Polycarbonatharzes
(a) eine monovalente aromatische Hydroxyverbindung verwendet. Beispiele
für solche
monovalente aromatische Hydroxylverbindungen sind m- und p-Methylphenol,
m- und p-Propylphenol, p-Tert-butylphenol und mit langkettigem alkylsubstituiertes
p-Phenol. Das Molekulargewicht des aromatischen Polycarbonatharzes
(a), ausgedrückt
in Einheiten des Viskositätsdurchschnitt-Mmolekulargewichts,
berechnet aus der Lösungsviskosität bei 25°C unter Verwendung
von Methylenchlorid als Lösungsmittel,
liegt üblicherweise
im Bereich von 16.000–30.000,
vorzugsweise 17.000–26.000,
weiter bevorzugt 18.000–23.000.
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Das
erfindungsgemäß verwendete
Titanoxid (b) dient zur Verbesserung der Lichtabschirmungseigenschaften,
des Weißgrades,
der lichtreflektierenden Eigenschaften usw. der geformten Artikel
aus der Polycarbonatharzzusammensetzung. Das Titanoxid (b) unterliegt
keiner besonderen Beschränkung
hinsichtlich seines Herstellungsverfahrens, der Kristallstruktur
und der durchschnittlichen Teilchengröße. Es gibt zwei Typen für das Herstellungsverfahren
des Titanoxids (b): (1) das Schwefelsäureverfahren und (2) das Chlorverfahren. Wenn
nach dem Schwefelsäureverfahren
hergestelltes Titanoxid verwendet wird, besitzt die hergestellte
Zusammensetzung eine Tendenz zu einem verschlechtertem Weißgrad, so
dass zur effektiven Erzielung des erfindungsgemäßen Ziels vorzugsweise nach
dem Chlorverfahren hergestelltes Titanoxid verwendet wird.
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Die
Kristallstruktur von Titanoxid kann entweder vom Rutiltyp oder Anatastyp
sein, im Hinblick auf die Lichtbeständigkeit ist jedoch der Rutiltyp
bevorzugt. Die durchschnittliche Teilchengröße des Titanoxids ist üblicherweise
0,1–0,7 μm, vorzugsweise
0,1–0,4 μm. Wenn die
durchschnittliche Teilchengröße weniger
als 0,1 μm
beträgt,
ist der geformte Artikel hinsichtlich der Lichtabschirmungseigenschaften
nicht zufriedenstellend, und wenn die durchschnittliche Teilchengröße 0,7 μm übersteigt,
kann der geformte Artikel auf seiner Oberfläche aufgeraut sein oder eine
verschlechterte mechanische Festigkeit zeigen.
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Das
Titanoxid (b) wird vorzugsweise mit Aluminahydrat und/oder Silicahydrat
vorbehandelt, bevor es einer Oberflächenbehandlung mit einem später beschriebenen
Siloxantyp-Oberflächenbehandlungsmittel
(b1) unterworfen wird. Die Vorbehandlung ist nicht wesentlich und
auch hinsichtlich des Verfahrens nicht spezifiziert. Die Vorbehandlung
mit einem Aluminahydrat oder einem Silicahydrat wird vorzugsweise
unter Verwendung des Hydrats in einer Menge von 1–15 Gew.-%
auf Basis des Titanoxids (b) durchgeführt.
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Nach
der obigen Vorbehandlung wird das Titanoxid (b) ferner einer Oberflächenbehandlung
mit einem Siloxantyp-Oberflächebehandlungsmittel
(b1) unterworfen. Diese Oberflächenbehandlung
ist bei der Herstellung der Polycarbonatharzzusammensetzung bevorzugt,
da sie die thermische Stabilität
der Zusammensetzung unter Verbesserung der gleichförmigen Dispergierbarkeit
und der Stabilität
des dispergierten Zustands in der Polycarbonatharzzusammensetzung
stark verbessert und ferner zur Verbesserung der flammhemmenden Eigenschaften
der Harzzusammensetzung und zur Affinität zu dem Silikonpulver (c)
und Polytetrafluorethylen (d) wie später beschrieben beiträgt. Als
Siloxantyp-Oberflächenbehandlungsmittel
(b1) werden vorzugsweise Polyorganohydrogensiloxane, beispielsweise
die aus den folgende Strukturformeln (I), (II) und (III) ausgewählten Verbindungen,
verwendet.
worin R eine lineare oder
verzweigte Alkylgruppe mit 1–10
Kohlenstoffatomen ist, und a und b sind jeweils eine ganze Zahl
von nicht mehr als 4.
worin A und B Gruppen sind,
die aus den unten gezeigten ausgewählt sind, und n ist eine ganze
Zahl von 1–500.
worin
A und B wie oben in Formel (II) definiert sind, und m ist eine ganze
Zahl von 1–50.
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Für die Oberflächenbehandlung
des Titanoxids (b) mit einem Siloxantyp-Oberflächenbehandlungsmittel (b1)
gibt es zwei Arten von Verfahren, (1) ein Nassverfahren und (2)
ein Trockenverfahren. In dem Nassverfahren wird mit Aluminahydrat
und/oder Silicahydrat vorbehandeltes Titanoxid (b1) zu einer Mischung
aus einem Polyorganohydrogensiloxan und einem Lösungsmittel zugegeben, und
die Mischung wird gerührt,
aufgelöst,
und ferner einer Wärmebehandlung
bei 100–300°C unterworfen.
Das Trockenverfahren schließt
ein Verfahren ein, worin in der gleichen Weise wie oben beschrieben
vorbehandeltes Titanoxid und ein Polyorganohydrogensiloxan mit einer
geeigneten Mischvorrichtung, beispielsweise einem Henschel-Mischer,
vermischt werden, und ein Verfahren, worin eine organische Lösung eines
Polyorganohydrogensiloxans auf das vorbehandelte Titanoxid aufgesprüht und darauf
abgeschieden wird, und anschließend
eine Wärmebehandlung
bei 100–300°C durchgeführt wird.
Die aufzubringende Menge des Siloxantyp-Oberflächenbehandlungsmittels (b1) ist
nicht spezifisch definiert, liegt jedoch im Hinblick auf die Reflektionseigenschaften
des Titanoxids, die Formbarkeit der erzeugten Harzzusammensetzung
und anderer Faktoren üblicherweise
im Bereich von 1–10 Gew.-%
auf Basis des Titanoxids.
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Der
Gehalt an Titanoxid (b) in der Zusammensetzung liegt im Bereich
von 3–30
Gewichtsteilen auf Basis von 100 Gewichtsteilen des aromatischen
Polycarbonatharzes (a). Wenn der Titanoxidgehalt weniger als 3 Gewichtsteile
beträgt,
kann der aus der Harzzusammensetzung geformte Artikel unzureichende
lichtreflektierende Eigenschaften besitzen, und wenn der Titanoxidgehalt
30 Gewichtsteile übersteigt,
hat die Harzzusammensetzung eine unzureichende Schlagfestigkeit.
Der bevorzugte Titanoxidgehalt ist 5–25 Gewichtsteile, weiter bevorzugt
8–20 Gewichtsteile,
auf Basis von 100 Gewichtsteilen des aromatischen Polycarbonatharzes. Das
hierin herangezogene "Gewicht
des Titanoxids (b)" schließt die Behandlungsmittel
ein, wenn das Titanoxid mit einem Aluminahydrat und/oder Silicahydrat
vorbehandelt und ferner mit einem Oberflächenbehandlungsmittel wie oben
erwähnt
behandelt wurde.
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Das
erfindungsgemäße verwendete
Silica (c1) dient zur Erzielung einer außerordentlichen Flammhemmung
in der Polycarbonatharzzusammensetzung in synergistischer Wirkung
mit dem später
beschriebenen Polytetrafluorethylen (d). Als Silica (c1) kann Gasphasensilica
(fumed silica), ausgefälltes
Silica oder Grubensilica (dug silica) in pulverisierter Form (Silicapulver)
verwendet werden. Gasphasensilica und ausgefälltes Silica ist vorzugsweise
ein solches mit einer spezifischen Oberfläche im Bereich von 50–400 m2/g. Diese Silicatypen (c1) können leicht
ein Polyorganosiloxanpolymer auf der Oberfläche tragen (mittels Absorption,
Adsorption oder Halten) gemäß einer
bevorzugten erfindungsgemäßen Ausführungsform.
Im Fall der Verwendung von Grubensilica wird dieses vorzugsweise
mit mindestens einer gleichen Gewichtsmenge an Gasphasensilica oder
ausgefälltem
Silica verwendet, und die Mischung wird so eingestellt, dass die
spezifische Oberfläche
des gemischten Silicas in den Bereich von 50–400 m2/g
fällt.
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Das
Silica (c1) kann mit einem Oberflächenbehandlungsmittel behandelt
sein. Als Oberflächenbehandlungsmittel
können
niedermolekulargewichtige hydroxy- oder alkoxyterminierte Polyorganosiloxane,
Hexaorganodisiloxane, Hexaorganodisilazane und dergleichen, die
von dem später
beschriebenen Polydimethylsilanpolymeren (c2) unterschiedlich sind,
verwendet werden. Unter diesen Polymeren sind die hydroxyterminierten
Polydimethylsiloxane, die Oligomere mit einem durchschnittlichen
Polymerisationsgrad von 2–100
darstellen, und bei Umgebungstemperatur einen flüssigen oder viskos-öligen Zustand
annehmen, besonders bevorzugt.
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Der
Gehalt an Silica (c1) ist 0,01–9
Gewichtsteile auf Basis von 100 Gewichtsteilen des aromatischen Polycarbonatharzes
(a). Wenn der Gehalt an Silica (c1) weniger als 0,01 Gewichtsteile
beträgt,
kann der aus der hergestellten Harzzusammensetzung geformte Artikel
hinsichtlich der flammhemmenden Eigenschaften, der mechanischen
Festigkeit und der Wärmebeständigkeit
unzureichend sein, und wenn der Gehalt an Silica (c1) 9 Gewichtsteile übersteigt,
ist die erhaltene Harzzusammensetzung hinsichtlich der Schlagfestigkeit
und Fließfähigkeit
beeinträchtigt.
Der bevorzugte Gehalt an Silica (c1) ist 0,05–7 Gewichtsteile, weiter bevorzugt 0,1–5 Gewichtsteile
auf Basis von 100 Gewichtsteilen des aromatischen Polycarbonatharzes.
Das angegebene Gewicht des Silicas (c1) schließt das Gewicht des Behandlungsmittels
ein, wenn das Silica wie oben beschrieben mit einem Behandlungsmittel
oberflächenbehandelt
ist.
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Das
erfindungsgemäß verwendete
Polyorganosiloxanpolymer (c2) wie oben erwähnt geht eine Synergie mit
dem Silica (c1) ein, wodurch der Polycarbonatharzzusammensetzung
eine bemerkenswerte Flammhemmung vermittelt wird. Die in dem Polyorganosiloxanpolymer
(c2) vorhandene organische Gruppe ist ausgewählt aus Kohlenwasserstoff-
oder halogenierten Kohlenwasserstoffgruppen wie beispielsweise C1-20-Alkyl und substituiertem Alkyl, Alkenylgruppen
wie beispielsweise Vinyl und 5-Hexenyl, Cycloalkylgruppen wie beispielsweise
Cyclohexyl und aromatischen Kohlenwasserstoffgruppen wie beispielsweise
Phenyl, Benzyl und Tolyl. C1-4-Niederalkylgruppen,
eine Phenylgruppe und halogensubstituierte Alkylgruppen wie beispielsweise 3,3,3-Trifluorpropyl sind
bevorzugt. Das Polyorganosiloxanpolymer (c2) kann entweder linear
oder verzweigt sein, jedoch ist ein lineares Polydimethylsiloxan
ohne Verzweigungsgruppen bevorzugt.
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Das
Polyorganosiloxanpolymer (c2) kann entweder ein Polyorganoxiloxanpolymer
(c21) ohne funktionelle Gruppen in der Molekülkette oder ein Polyorganoxiloxanpolymer
(c22) mit einer funktionellen Gruppe in der Molekülkette sein.
Im Fall eines Polyorganosiloxanpolymers (c22) mit einer funktionellen
Gruppe ist die funktionelle Gruppe vorzugsweise eine Methacrylgruppe
oder eine Epoxygruppe. Die Anwesenheit einer Methacrylgruppe oder
einer Epoxygruppe in der Molekülkette
induziert eine Vernetzungsreaktion mit dem aromatischen Polycarbonat
(a) während
eines Brandes, wodurch eine weitere Verbesserung der flammhemmenden Eigenschaften
der Harzzusammensetzung geliefert wird.
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Die
Menge der funktionellen Gruppe in der Molekülkette des Polyorganosiloxanpolymers
(c2) beträgt üblicherweise
ungefähr 0,01–1 Mol-%,
vorzugsweise 0,03–0,5
Mol-%, insbesondere 0,05–0,3
Mol-%.
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Der
Gehalt des Polyorganosiloxanpolymers (c2) liegt im Bereich von 0,01–9 Gewichtsteilen
auf Basis von 100 Gewichtsteilen des aromatischen Polycarbonatharzes
(a). Wenn der Gehalt des Polyorganosiloxanpolymers (c2) weniger
als 0,01 Gewichtsteile beträgt,
kann der aus der hergestellten Harzzusammensetzung geformte Artikel
hinsichtlich der flammhemmenden Eigenschaften, der mechanischen
Festigkeit und der Wärmebeständigkeit
unzureichend sein, und wenn der Gehalt an Polyorganosiloxanpolymer
(c2) 9 Gewichtsteile übersteigt,
kann die erhaltene Harzzusammensetzung einen Mangel an Schlagfestigkeit
und Fließfähigkeit aufweisen.
Der bevorzugte Gehalt des Polyorganosiloxanpolymers (c2) ist 0,07–7 Gewichtsteile,
weiter bevorzugt 0,01–5
Gewichtsteile, auf Basis von 100 Gewichtsteilen des aromatischen
Polycarbonatharzes.
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Zur
Herstellung der erfindungsgemäßen Harzzusammensetzung
wird ein Schmelzmischverfahren unter Verwendung eines Doppelschraubenextruders
oder anderer ähnlicher
Mittel wie später
beschrieben verwendet. In diesem Verfahren kann in dem Fall, dass
ein Polyorganosiloxanpolymer (c2) direkt in ein aromatisches Polycarbonatharz
(a) eingemischt wird, eine ungeeignete Zuführung des Polyorganosiloxanpolymes (c2)
in dem Doppelschraubenextruder auftreten, was die Aufnahme des Strangs
mit einer fixierten Größe beeinträchtigt oder
das Zerschneiden des Strangs hervorruft, wodurch es schwierig wird,
die gewünschte
Harzzusammensetzung in stabiler Weise herzustellen. Zur Eliminierung
solcher Nachteile wird das Polyorganosiloxanpolymer (c2) erfindungsgemäß auf Silica
(c1) geträgert.
Erfindungsgemäß bedeutet "geträgert" auch, dass das Polyorganosiloxanpolymer
(c2) nicht nur auf der Oberfläche
des Silicas (c1) geträgert
wird, sondern das Polyorganosiloxanpolymer (c2) auch in das Silica
(c1) migriert, absorbiert, dotiert oder eingemischt ist. Folglich ist
der geträgerte
Anteil nicht beschränkt.
Wenn aber Silica (c1) mit einem Behandlungsmittel wie oben erwähnt oberflächenbehandelt
wurde, wird das Polyorganosiloxanpolymer (c2) auf der Oberfläche des
oberflächenbehandelten
Silicas (c1) geträgert
(absorbiert, adsorbiert oder gehalten).
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Die
Produkte, die auf der Oberfläche
von Silica (c1) geträgertes
Polyorganosiloxanpolymer (c2) umfassen, sind leicht erhältlich,
da sie bereits kommerziell als Siliconpulver von Toray Dow Corning
Silicone Co., Ltd., usw. verkauft wurden.
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Bezüglich der
Mischungsverhältnisse
von Silica (c1) und Polyorganosiloxanpolymer (c2) in dem Siliconpulver
(c) wird der Anteil an Silica (c1) vorzugsweise innerhalb des Bereichs
von 10–90
Gew.-%, und der Anteil des Polyorganosiloxanpolymers (c2) innerhalb
des Bereichs von 90–10
Gew.-% ausgewählt.
Wenn der Anteil an Silica (c1) in dem Siliconpulver (c) weniger
als 10 Gew.-% beträgt,
ist es schwierig, das Polyorganosiloxanpolymer (c2) auf dem Silica
(c1) zu trägern,
und das gewünschte
trockene Pulver kann kaum erhalten werden. Wenn andererseits der
Silicaanteil 90 Gew.-% übersteigt,
neigt der geformte Artikel dazu, hinsichtlich des Erscheinungsbildes
beeinträchtigt
zu sein, da der Polyorganosiloxanpolymer (c2)-Gehalt zu gering ist. Weiter
bevorzugt sind 20–80
Gew.-% Silica (c1) und 80–20
Gew.-% Polyorganosiloxanpolymer (c2).
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Das
Siliconpulver (c) kann folgendes sein: (1) Siliconpulver, worin
ein Polyorganosiloxanpolymer (c21) ohne funktionelle Gruppe auf
der Oberfläche
des Silicas (c1) geträgert
wird; (2) Siliconpulver, worin ein Polyorganosiloxanpulver (c22)
mit einer Methacrylgruppe oder eine Epoxygruppe als funktioneller
Gruppe auf der Oberfläche
des Silicas (c1) geträgert
wird; oder (3) eine Mischung aus (1) und (2).
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Wenn
ein Polyorganosiloxanpolymer (c2) auf dem Silica (c1) geträgert wird,
ist es möglich,
einen Haftfähigkeitsverbesserer
zu verwenden. Die Verwendung eines Haftfähigkeitsverbesserers stellt
eine noch stärkerer
Grenzflächenadhäsion zwischen
dem Silica (c1) und dem Polyorganosiloxanpolymer (c2) sicher. Ein
Beispiel für
solche erfindungsgemäß verwenbare
Adhäsionsverbesserer
sind Alkoxysilantyp-Adhäsionsverbesserer.
Ein solcher Alkoxysilantyp-Adhäsionsverbesserer
kann beispielsweise Verbindungen mit mindestens einer C1-4-Alkoxygruppe
und mindestens einer Gruppe, die ausgewählt ist aus Epoxy, Acryloxy,
Methacryloxy, Vinyl, Phenyl und N-β-(N-Vinylbenzylamino)ethyl-γ-aminoalkylhydrochlorid,
im Molekül
genannt werden.
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Als
Alkoxysilantyp-Adhäsionsverbesserer
werden vorzugsweise die Verbindungen der Formel QSi(OMe)3 (worin Me eine Methylgruppe ist und Q ist
eine Gruppe, die ausgewählt
ist aus Epoxyalkyl, Acryloxyalkyl, Methacryloxyalkyl, Vinyl, Phenyl
und N-β-(N-Vinylbenzylamino)ethyl-γ-aminoalkyl
monohydrogenhydrochlorid) verwendet. Praktische Beispiele für solche
Verbindungen schließen γ-Acryloxypropyltrimethoxysilan, γ-Methacryloxypropyltrimethoxysilan, γ-Glycidoxypropylpropyltrimethoxysilan,
N-β-N-(N-Vinylbenzylamino)ethyl-γ-aminopropyltrimethoxysilanmonohydrogenhydrochlorid,
Phenyltrimethoxysilan und Vinyltrimethoxysilan ein.
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Der
Haftfähigkeitsverbesserer
wird vorzugsweise in einer Menge von 0,5–1,5 Gewichtsteilen auf Basis von
100 Gewichtsteilen Silica (c1) zugegeben. Der Zugabezeitpunkt wird
vorzugsweise mit dem Vermischen eines Polyorganosiloxanpolymers
(c2) mit Silica (c1) synchronisiert.
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Der
beizumischende Gehalt an Siliconpulver (c) wird ausgewählt im Bereich
von 0,1–10
Gewichtsteilen auf Basis von 100 Gewichtsteilen des aromatischen
Polycarbonatharzes (a). Wenn die zugemischte Menge an Siliconpulver
(c) mehr als 0,1 Gewichtsteile beträgt, neigt der aus der hergestellten
Harzzusammensetzung geformte Artikel dazu, hinsichtlich der flammhemmenden
Eigenschaften, der mechanischen Festigkeit und der Wärmebeständigkeit
nicht zufriedenstellend zu sein, und wenn die Menge 10 Gewichtsteile übersteigt,
neigt die Harzzusammensetzung zu einem Mangel an Schlagfestigkeit
und Fließfähigkeit.
Die bevorzugte Menge an Siliconpulver (c) ist 0,2–8 Gewichtsteile,
weiter bevorzugt 0,5–5
Gewichtsteile auf Basis von 100 Gewichtsteilen des aromatischen
Polycarbonatharzes (a).
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Das
erfindungsgemäß verwendete
Polytetrafluorethylen (d) dient zur Verinderung des Tropfens beim Verbrennen.
Vorzugsweise ist es von einem Typ, der fibrillenbildende Eigenschaften
besitzt, oder von der Art, dass durch Anlegen von Scherbelastungen
während
des Knetens im Prozess der Herstellung der Harzzusammensetzung oder
im Prozess der Herstellung eines geformten Artikels aus der Harzzusammensetzung
durch Spritzgießen
eine Fibrillierung auftritt. Die Zugabe von Polytetrafluorethylen
(d) führt
dazu, dass der Herzzusammensetzung eine hohe Flammhemmung vermittelt
wird. Polytetrafluorethylen mit fibrillenbildenden Eigenschaften
wird gemäß dem ASTM
Standard in Typ 3 klassifiziert. Nachfolgend werden einige Beispiele
der kommerziell erhältlichen
Polytetrafluorethylenprodukte erwähnt, die erfindungsgemäß verwendbar
sind: Teflon 6J und Teflon 30J (Markennamen, hergestellt von Mitsui
Du Pont Fluorochemical Co., Ltd.) Polyflon MPA FA100, Polyflon F20C
und Polyflon TFE F201 (Markennamen, hergestellt von Daikin Chemical
Industries Co., Ltd.); und Argoflon F5 (Markenname, hergestellt
von Montefluos Co., Ltd.).
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Die
zuzumischende Menge an Polytetrafluorethylen (d) wird im Bereich
von 0,01–5
Gewichtsteilen auf Basis von 100 Gewichtsteilen des aromatischen
Polycarbonatharzes (a) ausgewählt.
Wenn die Menge an Polytetrafluorethylen (d) weniger als 0,01 Gewichtsteile
beträgt,
kann die tropfverhindernde Wirkung unzureichend sein, und wenn die
Menge an (d) 5 Gewichtsteile übersteigt,
kann der geformte Artikel hinsichtlich seines Erscheinungsbilds
nachteilig beeinträchtig
sein. Die weiter bevorzugte Menge an (d) ist 0,02–4 Gewichtsteile,
insbesondere 0,05–3
Gewichtsteile.
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Die
erfindungsgemäße Polycarbonatharzzusammensetzung
enthält
zusätzlich
zu den aufgeführten Komponenten
vorzugsweise einen Fluoreszenzaufheller (e), einen UV-Absorber (f)
und ein Organosulfonsäuremetallsalz.
Der Fluoreszenzaufheller (e) ist ein Pigment oder Farbstoff, das/der
dem geformten Artikel inkorporiert wird, damit er heller aussieht.
Er dient zur Eliminierung einer gelblichen Verfärbung des geformten Artikels
und zur Erhöhung
seiner Leuchtkraft. Er erinnert dahingehend an die Bläuungsmittelfunktionalität, dass er
dafür sorgt,
eine gelbliche Tönung
des geformten Artikels zu beseitigen, beide unterscheiden sich jedoch dadurch
voneinander, dass das Bläuungsmittel
lediglich gelbliches Licht in den geformten Artikel absorbiert während der
Fluoreszenzaufheller (e) UV Licht absorbiert, dessen Energie in
bläulich-purpurnes
Licht im sichtbaren Bereich umwandelt und dieses abstrahlt.
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Der
Fluoreszenzaufheller (e) ist ein Farbstoff unterschiedlicher Herkunft
wie beispielsweise Cumarin, Naphthotriazolylstilben, Benzoxazol,
Benzimidazol und Diaminostilbendisulfonat. Die kommerziellen Produkte solcher
Fluoreszenzaufheller sind in einfacher Weise erhältlich, da sie beispielsweise
unter den Markennamen HAKKOL PSR von Hakkol Chemical Co., Ltd., "Host a luxKCB" von Hoechst AG und "White Flour PSN CONC" von Sumitomo Chemical
Co., Ltd. verkauft werden.
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Der
Fluoreszenzaufheller (e) wird vorzugsweise in einer Menge von 0,005–0,1 Gewichtsteilen
auf Basis von 100 Gewichtsteilen des aromatischen Polycarbonatharzes
(a) beigemischt. Wenn der Gehalt an Fluoreszenzaufheller (e) weniger
als 0,005 Gewichtsteile beträgt,
kann es sein, dass der Aufheller seine normale Funktion der Eliminierung
der gelblichen Färbung
des geformten Artikels und der Verstärkung seiner Leuchtkraft nicht
in vollem Umfang hervorbringen kann. Wenn sein Gehalt 0,1 Gewichtsteile übersteigt,
kann es unmöglich
werden, das Gleichgewicht mit anderen Färbemitteln zu halten. Der besonders
bevorzugte Bereich des Gehalts an Fluoreszenzaufhellern (e) ist
0,01–0,05
Gewichtsteile auf Basis von 100 Gewichtsteilen des aromatischen
Polycarbonatharzes (a).
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Wenn
der geformte Artikel für
einen langen Zeitraum dem Sonnenlicht oder Licht aus einer Fluoreszenzlampe
ausgesetzt wird, nimmt er durch die Einwirkung von UV Licht eine
gelbliche Verfärbung
an. Der UV-Absorber (f) dient zur deutlichen Verlängerung
der Zeit, bis der geformte Artikel eine gelbliche Verfärbung annimmt.
Es ist möglich,
verschiedene UV-Absorbertypen zu verwenden, wie beispielsweise vom
Benzophenontyp, Benzotriazoltyp, Phenylsalicylattyp und gehinderten
Amintyp.
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Beispiele
für UV-Absorber
vom Benzophenontyp schließen
2,4-Dihydroxybenzophenon,
2-Hydroxy-4-methoxybenzophenon, 2-Hydroxy-4-n-octoxy-benzophenon, 2-Hydroxy-4-dodesiloxy-benzophenon, 2-Hydroxy-4-octadesiloxybenzophenon,
2,2'-Dihydroxy-4-methoxy-benzophenon,
2,2'-Dihydroxy-4,4'-dimethoxy-benzophenon und 2,2',4,4'-Tetrahydroxy-benzophenon ein.
Beispiele für
UV-Absorber vom Benzotriazoltyp schließen 2-(2H-Benzotriazol-2-yl)-p-cresol,
2-(2H-Benzotriazol-2-yl)-4,6-bis(1-methyl-1-phenylmethyl)phenol,
2-[5-Chlor(2H)-benzotriazol-2-yl]-4-methyl-6-(tert-butyl)phenol,
2,4-Di-tert-butyl-6-(5-chlorbenzotriazol-2-yl)phenol,
2-(2H-benzotriazol-2-yl)-4,6-di-tert-pentylphenol,
2-(2H-Benzotriazol-2-yl)-4-(1,1,3,3-tetramethylbutyl)phenol
und 2,2'-Methylenbis[6-(2H-benzotriazole-2-yl)-4-(1,1,3,3-tetramethylbutyl)phenol]
ein.
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Beispiele
für UV
Absorber vom Phenylsalicylattyp schließen Phenylsalicylat und 2,4-Di-tert-butylphenyl-3,5-di-tert-butyl-4-hydroxybenzoate
ein. Beispiele für
UV-Absorber vom gehinderten Amintyp schließen Bis(2,2,6,6-tetramethylpiperidin-4-yl)
sebacat ein.
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Die
erfindungsgemäß verwendbaren
UV-Absorber (f) schließen
neben den oben genannten vier Arten von Verbindungen die Verbindungen
ein, die die Funktion der Umwandlung der Energie von UV-Licht in Schwingungsenergie
im Molekül
und Abgabe dieser Schwingungsenergie als Wärmeenergie besitzen. Ferner ist
es möglich,
solche Verbindungen zu verwenden, die bei Verwendung in Kombination
mit einem Antioxidationsmittel oder einem Färbemittel einen synergistischen
Effekt hervorbringen, sowie Lichtstabilisatoren, die als "Quencher" bezeichnet werden,
die als Energieumwandlungsmittel fungieren.
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Der
Gehalt an UV-Absorber (f) wird im Bereich von 0,01–2 Gewichtsteilen
auf Basis von 100 Gewichtsteilen des aromatischen Polycarbonatharzes
(a) ausgewählt.
Wenn der Gehalt weniger als 0,01 Gewichtsteile beträgt, kann
der aus der erhaltenen Harzzusammensetzung geformte Artikel hinsichtlich
der Witterungsbeständigkeit
unzureichend sein, und wenn der Gehalt an (f) 2 Gewichtsteile übersteigt,
wird der geformte Artikel in Bezug auf die Farbkoordinierung nachteilig,
da eine zu starke gelbliche Verfärbung
auftritt, und ferner eine Neigung zum Ausbluten besteht. Der bevorzugte
Gehalt des UV Absorbers (f) ist 0,05–1 Gewichtsteile, weiter bevorzugt
0,1–1
Gewichtsteile, auf Basis von 100 Gewichtsteilen des aromatischen
Polycarbonatharzes (a).
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Das
Organosulfonsäuremetallsalz
(g) dient zur Beschleunigung der Funktion des Fluoreszenzaufhellers
(e) und des UV Absorbers (f). Als ein solches Organosulfonsäuremetallsalz
(g) können
beispielsweise Perfluoralkansulfonsäuremetallsalze (g1) und aromatische
Sulfonsulfonsäuremetallsalze
(g2) verwendet werden. Das Organosulfonsäuremetallsalz (g) kann eine
Mischung aus 2 oder mehr unterschiedlichen Arten von Metallsalzen
sein. Das Metallsalz der Organosulfonsäure ist vorzugsweise ein Salz
eines Alkalimetalls oder Erdalkalimetalls wie beispielsweise Natrium,
Lithium, Kalium, Rubidium, Cäsium,
Beryllium, Magnesium, Calcium, Strontium und Barium.
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Bevorzuge
Beispiele für
Perfluoralkansulfonsäuremetallsalze
(g1) sind Alkalimetallsalze von Sulfonsäuren mit C1-8-Perfluoralkangruppen
und Erdalkalimetallsalze von Sulfonsäuren mit C1-8-Perfluoralkangruppen.
Genauere Beispiele solcher Sulfonsäuren sind Perfluormethansulfonsäure, Perfluorethansulfonsäure, Perfluorpropansulfonsäure, Perfluorbutansulfonsäure, Perfluorpentansulfonsäure, Perfluorhexansulfonsäure und
Perfluoroctansulfonsäure.
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Als
aromatisches Sulfonsäuremetallsalz
(g2) können
beispielsweise aromatische Sulfonsulfonsäurealkalimetallsalze und aromatische
Sulfonsulfonsäureerdalkalimetallsalze
verwendet werden. Diese Metallsalze können Polymere sein. Beispiele
für aromatische
Sulfonsulfonsäuremetallsalze
schließen
das Natriumsalz von Diphenylsulfon-3-sulfonsäure, Kaliumsalz von Diphenylsulfon-3-sulfonsäure, Natriumsalz
von 4,4'-Dibromdiphenylsulfon-3- sulfonsäure, Natriumsalz
von 4,4'-Dibromdiphenylsulfon-3-sulfonsäure, Kaliumsalz
von 4-Chlor-4'-nitrodiphenylsulfon-3-sulfonsäure, Dinatriumsalz
von Diphenylsulfon-3,3'-disulfonsäure, und
Dikaliumsalz von Diphenylsulfon-3,3'-disulfonsäure ein.
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Der
Gehalt des Organosulfonsäuremetallsalzes
(g) wird vorzugsweise im Bereich von 0,001–5 Gewichtsteilen auf Basis
von 100 Gewichtsteilen des aromatischen Polycarbonatharzes (a) ausgewählt. Wenn der
Gehalt an (g) 5 Gewichtsteile übersteigt,
besitzt die hergestellte Harzzusammensetzung eine geringe Wärmestabilität. Der weiter
bevorzugte Gehalt an (g) ist 0,005–3 Gewichtsteile, insbesondere
0,01–1
Gewichtsteile, auf Basis von 100 Gewichtsteilen des aromatischen
Polycarbonatharzes (a).
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Der
erfindungsgemäßen Polycarbonatharzzusammensetzung
kann bei Bedarf ein thermoplastisches Harz (h), das von den aromatischen
Polycarbonatharzen unterschiedlich ist, beigemischt werden. Beispiele
für solche
thermoplastische Haze (h) sind Polyesterharze wie beispielsweise
Polyethylenterephthalat und Polybutylenterephthalat, Polyamidharze,
Styrolharze wie beispielsweise HIPS-Harze und ABS-Harze, und Olefinharze
wie beispielsweise Polyethylen und Polypropylen. Der Gehalt der
von den aromatischen Polycarbonatharzen unterschiedlichen thermoplastischen
Harzes (h) beträgt
vorzugsweise mehr als 40 Gew.-%, weiter bevorzugt nicht mehr als
30 Gew.-% der kombinierten Menge an aromatischem Polycarbonatharz
(a) und thermoplastischem Harz (h), das von den aromatischen Polycarbonatharzen
unterschiedlich ist.
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Die
erfindungsgemäße Polycarbonatharzzusammensetzung
kann bei Bedarf verschiedene Arten von Harzzusatzstoffen enthalten,
wie beispielsweise Schlagfestigkeitsverbesserer, Stabilisatoren
wie beispielsweise Antioxidationsmittel, andere Pigmente als Titanoxid,
Farbstoffe, andere Flammhemmer als die oben genannten, Ablösemittel,
Gleitfähigkeitsverbesserer,
Antikorrosionsmittel, Stärkungsmaterialien
wie beispielsweise Glasfasern und Glasflocken, und Whisker aus Kaliumtitanat,
Aluminiumborat, usw.
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Das
Verfahren zur Herstellung der erfindungsgemäßen Polycarbonatharzzusammensetzung
ist nicht spezifisch definiert; beispielsweise können die folgenden Verfahren
angewandt werden: (1) ein aromatisches Polycarbonatharz (a), Titanoxid
(b), Siliconpulver (c), Tetrafluorethylen (d) und bei Bedarf ein
Fluoreszenzaufheller (e), ein UV Absorber (f) und ein Organosulfonsäuremetallsalz
(g) werden miteinander vermischt, geschmolzen und geknetet; (2)
Titanoxid (b) und Silikonpulver (c) werden vorab mit einem aromatischen
Polycarbonatharz (a) vermischt, und nach dem Verkneten der Mischung
werden Polytetrafluorethylen (d) und bei Bedarf ein Fluoreszenzaufheller
(e), ein UV Absorber (f) und ein Organosulfonsäuremetallsalz (g) weiter zugemischt,
geschmolzen und geknetet; (3) ein aromatisches Polycarbonatharz
(a) und Titanoxid (b) werden zuerst vermischt und geknetet, und
dann werden ferner Siliconpulver (c), Polytetrafluorethylen (d)
und bei Bedarf ein Fluoreszenzaufheller (e), ein UV Absorber (f)
und ein Organosulfonsäuremetallsalz
(g) beigemischt, geschmolzen und geknetet.
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Zum
Vermischen der Komponenten und Schmelzen und Kneten der Mischung
ist es möglich,
die herkömmlichen
Verfahren anzuwenden, die für
herkömmliche
Harzzusammensetzungen angewandt werden, wobei eine geeignete Mischvorrichtung
verwendet wird, wie beispielsweise ein Bandmischer, Henschel-Mischer, Banbury-Mischer,
Trommelmischer, Einzel- oder Doppelschraubenextruder usw., und ein
Kneter. Die Schmelz- und
Knettemperatur ist nicht spezifiziert, sie wird jedoch üblicherweise
im Bereich von 240–340°C ausgewählt.
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Die
aus der erfindungsgemäßen Polycarbonatharzzusammensetzung
erhaltenen geformten Artikel zeigen einen Lichtreflektionsgrad von
nicht weniger als 90% bei einer Wellenlänge von 700 mm, wenn die geformten
Artikel 2 mm dick sind. Wenn die geformten Artikel 3 mm dick sind,
ist ihre Gesamtlichtdurchlässigkeit nicht
mehr als 0,3%, was einen exzellenten Lichtabschirmungseffekt dieser
geformten Artikel wiederspiegelt.
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Die
erfindungsgemäße Polycarbonatharzzusammensetzung
kann als Formgebungsmaterial für
eine Vielzahl geformter Artikel verwendet werden. Als Formgebungsverfahren
können
alle üblichen
Verfahren, die zur Formgebung thermoplastischer Harze verwendet
werden, direkt angewandt werden, wie beispielsweise Spritzgießen, Extrusionsform,
Blasformen, Druckformen, Differenzialdruckformgebung und Übertragungsformgebung.
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Da
die erfindungsgemäßen geformten
Artikel flammhemmend sind und ferner hinsichtlich des Lichtreflektionsvermögens und
der lichtabschirmenden Eigenschaften exzellent sind, sind sie in
zahlreichen Bereichen als industrielle Produkte geeignet, wie beispielsweise
für Lichtreflektoren
für das
Rücklicht
von Flüssigkristallanzeigen,
Lichtreflektoren für
Beleuchtungsvorrichtungen, Automobilarmaturenbretter und verschiedene
Arten von Schaltern wie beispielsweise beleuchtete Druckschalter
und photoelektrische Schalter.
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Die
oben detailliert beschriebene vorliegende Erfindung liefert die
folgenden bemerkenswerten vorteilhaften Wirkungen, und ihr industrieller
Verwendungswert ist sehr hoch.
- 1. Die erfindungsgemäße Polycarbonatharzzusammensetzung
ist sehr nützlich
als ein Material zur Herstellung von geformten Artikeln mit exzellenten
flammhemmenden Eigenschaften, Schlagfestigkeit, Wärmebeständigkeit,
Lichtreflektionsvermögen
usw.
- 2. Da sie keine Verbindungen vom Halogentyp oder Phosphattyp
enthält,
ist die erfindungsgemäße Polycarbonatharzzusammensetzung
frei von Problemen wie beispielsweise der korrosiven Einwirkung
auf Schraube, Zylinder und Form der Formgebungsmaschine, der Verbrennung
des Harzes und eine niedrige Wärmebeständigkeit.
- 3. Da sie exzellente flammhemmende Eigenschaften, Schlagfestigkeit,
Wärmebeständigkeit,
Lichtreflektionsvermögen
und lichtabschirmende Eigenschaften besitzen, sind die aus der erfindungsgemäßen Polycarbonatharz
zusammengesetzten hergestellten geformten Artikel sehr nützlich für elektrische
und elektronische Vorrichtungen, in denen Flüssigkristallrücklichtsysteme
verwendet werden, Beleuchtungsvorrichtungen für Reklametafeln und dergleichen,
Automobilteile wie beispielsweise Armaturenbretter, usw.
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BEISPIELE
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Die
vorliegende Erfindung wird detaillierter unter Bezugnahme auf Beispiele
beschrieben, diese Beispiele haben jedoch lediglich erläuternden
Charakter und sind nicht als den Umfang der Erfindung in irgendeiner
Weise beschränkend
anzusehen.
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Die
Abkürzungen
oder Symbolnamen und die Eigenschaften der Zusammensetzungsmaterialien,
die in den Beispielen und den Vergleichsbeispielen verwendet werden,
sind wie nachfolgend erläutert.
- (1) aromatisches PC: Poly-4,4-isopropylidendiphenylcarbonat
mit einem Viskositätsdurchschnitts-Molekulargewicht
von 21.000.
- (2) Titanoxid: Mit Methylhydrogenpolysiloxan oberflächenbehandeltes
Titanoxid (Markenname TIPAQUE PC-3, hergestellt von Ishihara Sangyo
KK).
- (3) Siliconpulver 1: 60 Gew.-% lineares Polydimethylsiloxan
mit einer Viskosität
von 60.000 cSt wurden auf 40 Gew.-% Silica aufgebracht und pulverisiert
(Markenname Trefil F202, hergestellt von Toray Dow Corning Silicone
Co., Ltd.).
- (4) Siliconpulver 2: 60 Gew.-% Polydimethylsiloxan mit einer
Methylgruppe wurden auf 40 Gew.-% Silica aufgebracht und pulverisiert
(Markenname DC 4-7081 hergestellt von Dow Corning Co., Ltd.).
- (5) Siliconpulver 3: 60 Gew.-% Polydimethylsiloxan mit einer
Epoxygruppe wurden auf 40 Gew.-% Silica aufgebracht und pulverisiert
(Markenname DC 4-7051, hergestellt von Dow Corning Co., Ltd.).
- (6) Siliconöl:
lineares Polydimethylsiloxan mit einer Viskosität von 60.000 cSt (Markenname
SH-200, hergestellt von Toray Dow Corning Silicone Co., Ltd.).
- (7) PTFE: Polytetrafluorethylen (Markenname Polyflon F-201L,
hergestellt von Daikin Industries Co., Ltd.).
- (8) Fluoreszenzaufheller: 3-Phenyl-7-(2H-naphtho(1,2-d)-triazol-2-yl)cumarin
(Markenname HAKKOL PSR hergestellt von Hakkol Chemical Co., Ltd.).
- (9) UV Absorber: 2-(2H-Benzotriazol-2-yl)-4-(1,1,3,3-tetramethylbutyl)phenol.
- (10) Organosulfonsäuremetallsalz:
Perfluorbutansulfonsäure-Kaliumsalz.
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Die
Auswertung der Eigenschaften der Teststücke wurde nach den folgenden
Verfahren durchgeführt.
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(a) Entflammbarkeitstest
-
Mit
1,6 mm dicken Teststücken
im UL Standard wurde ein vertikaler Flammentest zur Untersuchung ihrer
Entflammbarkeit durchgeführt.
Die Teststücke,
die das Niveau V–O
in dem Flammentest bestanden, wurden mit V–O gekennzeichnet, und diejenigen,
die das Niveau V–O
nicht bestanden haben, wurden mit NG bezeichnet.
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(b) Izodschlagfestigkeit
(J/m)
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3,2
mm dicke Izodschlagfestigkeits-Teststücke wurden spritzgegossen,
und jedes dieser Teststücke wurde
mit einer 0,25 R Kerbe versehen und dem Bewertungstest gemäß JIS K7110
(1999) unterworfen.
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(c) Erweichungstemperatur
unter Last (°C)
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Spritzgegossene
6,4 mm dicke und 12,7 mm breite Teststücke wurden dem Test gemäß JIS K6911 (1995)
unter einer Last von 1,82 MPa unterworfen.
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(d) Lichtreflektionsvermögen (%)
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Auf
spritzgegossene 2 mm dicke quadratische flache Platten wurde Licht
mit Wellenlängen
von 700 nm und 400 nm aufgestrahlt, und der Reflektionsgrad wurde
gemäß JIS K7105
(1981) bestimmt.
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(e) Lichtdurchlässigkeit
(%)
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Unter
Verwendung der 3 mm dicken quadratischen flachen Platten, die zur
Bestimmung des Lichtreflektionsvermögens (d) hergestellt wurden,
wurde die Lichtdurchlässigkeit
gemäß JIS K7361
(1997) bestimmt.
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(f) Erscheinungsbild
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Das
Erscheinungsbild von geformten Artikeln wurde durch visuelle Beobachtung
der 3 mm dicken quadratischen flachen Platten bewertet, die zur
Bestimmung des Lichtreflektionsvermögens (d) hergestellt wurden.
Die Teststücke,
die keine Anzeichen von Verbrennung des Harzes zeigten und ein gutes
visuelles Erscheinungsbild aufwiesen, wurden mit O gekennzeichnet,
und diejenigen, bei denen ein Verbrennen des Harzes auftrat und
die ein schlechtes Erscheinungsbild aufwiesen, wurden mit X gekennzeichnet.
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BEISPIELE 1–14 UND
VERGLEICHSBEISPIELE 1–7
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Die
Zusammensetzungsmaterialien wurden in den Mengen wie in den Tabellen
1–5 gezeigt
ausgewogen, mit einem Trommelmischer für 20 min vermischt, dann mit
einem 30 mm-⌀ Doppelschraubenextruder (Modell
TEX30HSST hergestellt von Japan Steel Works, Ltd.) bei einer Zylindertemperatur
von 270°C
geschmolzen und geknetet und pelletisiert. Die erhaltenen Pellets
wurden mit einer Spritzgussmaschine (Modell J50E, hergestellt von
Japan Steel Works, Ltd.) bei einer Zylindertemperatur von 290°C zu Teststücken für den Entflammbarkeitstest
geformt, und ihre Entflammbarkeit wurde untersucht. Es wurden ferner
Teststücke
für die verschiedenen
Tests mit der gleichen Spritzgussmaschine bei einer Zylindertemperatur
von 280°C
hergestellt, und diese Teststücke
wurden den verschiedenen Auswertungstests unterworfen. Die Ergebnisse
sind in den Tabellen 1–5
gezeigt.
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Die
folgenden Tatsachen sind aus den Tabellen 1 bis 5 ersichtlich.
- (1) Die Polycarbonatharzzusammensetzung gemäß den erfindungsgemäßen Beispielen
haben eine exzellente Flammhemmung (selbst die Teststücke mit
geringer Dicke aus diesen Zusammensetzungen bestanden das Niveau
V–O im
Entflammbarkeitstest) und Schlagbeständigkeit. Ferner zeigen die
2 mm dicken geformten Artikel aus diesen Zusammensetzungen einen
Lichtreflektionsgrad von nicht weniger als 90% bei einer Wellenlänge von
700 nm, und die 3 mm dicken geformten Artikel zeigen eine Lichtdurchlässigkeit von
nicht mehr als 0,3%, was ihre exzellenten lichtabschirmenden Eigenschaften
zeigt. Ferner haben diese geformten Artikel ein gutes Erscheingungsbild.
- (2) Die Polycarbonatharzzusammensetzungen der Vergleichsbeispiele
1 und 2, die kein Siliconpulver (c) enthalten, haben eine schlechte
Schlagfestigkeit und bestehen das Niveau V–O im Entflammbarkeitstest nicht,
was eine geringe Flammhemmung anzeigt, obwohl sie Silikonöl enthalten
(d.h. Polyorganosiloxanpolymer).
- (3) Die Polycarbonatharzzusammensetzungen der Vergleichsbeispiele
1 und 2 sind bezüglich
des Lichtreflektionsgrads und Lichtabschirmungseigenschaften im
wesentlichen gleich mit den Beispielen 1, 3, 4 und 7, da sie oberflächenbehandeltes
Titanoxid (b) enthalten, jedoch sind diese Zusammensetzungen, die
kein PTFE enthalten, nicht in der Lage, ein Tropfen zu verhinden,
und können
das Niveau V–O
im Entflammbarkeitstest nicht bestehen, d.h. sie sind bezüglich der
flammhemmenden Eigenschaften schlecht. Im Fall des Vergleichsbeispiels
7 besteht die Zusammensetzung das Niveau V–O im Entflammbarkeitstest
nicht, da es kein Siliconöl
(d.h. Polyorganosiloxanpolymer) enthält, obwohl es Silica enthält.