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DE60109706T2 - Vorrichtung zum Aufbewahren und Auftragen von einem Produkt - Google Patents

Vorrichtung zum Aufbewahren und Auftragen von einem Produkt Download PDF

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DE60109706T2
DE60109706T2 DE60109706T DE60109706T DE60109706T2 DE 60109706 T2 DE60109706 T2 DE 60109706T2 DE 60109706 T DE60109706 T DE 60109706T DE 60109706 T DE60109706 T DE 60109706T DE 60109706 T2 DE60109706 T2 DE 60109706T2
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DE
Germany
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unit
applicator
product
compartment
perforated
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Jean-Louis H. Gueret
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LOreal SA
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    • B65D35/24Pliable tubular containers adapted to be permanently or temporarily deformed to expel contents, e.g. collapsible tubes for toothpaste or other plastic or semi-liquid material; Holders therefor with auxiliary devices
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Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Einheit zur Verpackung und zum Auftragen eines kosmetischen Produkts nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Eine solche Einheit ist in der Druckschrift US-A-5 636 931 beschrieben. Die Erfindung betrifft hauptsächliche die Verpackung und das Auftragen von flüssigen oder halbflüssigen Produkten, insbesondere in Form einer Milch, einer Emulsion, eines Serums, eines Parfüms, eines Eau de Toilette oder eines Gels.
  • Das französische Patent FR 2 701 818 beschreibt eine Einheit, die ein ein aufzutragendes Produkt enthaltendes Reservoir, eine für den Verschluss des Reservoirs bestimmte Kappe und ein elastisch verformbares Auftragelement, insbesondere aus Schaumstoff mit offenen Zellen, aufweist. Das Produktreservoir wird von einem kapillaren Ansatzstück in Form eines Handschuhfingers begrenzt, der einen mindestens eine Kapillaröffnung aufweisenden steifen Boden besitzt, gegen den das Auftragelement verformt wird, wenn das Reservoir von der Kappe verschlossen wird.
  • Auch wenn ein solches System in vieler Hinsicht zufriedenstellend ist, hat es doch gewisse Einschränkungen.
  • Die erste liegt daran, dass man, wenn man den Applikator aus elastischem Schaumstoff durch einen Applikator von wesentlich steiferer Konsistenz ersetzen möchte, insbesondere aus Filz oder einem Sintermaterial, beobachtet, dass die Ladung des Applikators mit Produkt nicht zufriedenstellend ist. Der Mangel an engem Kontakt zwischen dem Applikator und dem steifen Sitz führt nämlich unausweichlich zu einer schlechten Übertragung des Produkts auf den Applikator. Solche Applikatoren von steiferer Konsistenz können aber wünschenswert sein, um bestimmte Zusammensetzungen wie zum Bei spiel flüssige Lippenstifte, oder bestimmte Hautpflegezusammensetzungen aufzutragen.
  • Außerdem kann der steife Kontakt zwischen dem Applikator und dem Sitz, in den die Zufuhröffnung gebohrt ist, bei einer Reibbewegung zwischen dem Applikator und dem Sitz, was zum Beispiel beim Öffnen der Einheit auftritt, eine mehr oder weniger starke Beschädigung der Oberfläche des Applikators hervorrufen, insbesondere, wenn sie mit einem Florbelag versehen ist. Diese Beschädigung kann die Eigenschaften des Auftragens, insbesondere die Sanftheit, stark beeinträchtigen.
  • Unter der Annahme, dass das aufzutragende Produkt sehr flüssig ist, insbesondere wenn es sich um ein Parfüm oder ein Eau de Toilette handelt, kann das Produkt schließlich, wenn die Einheit umfällt, durch die Zufuhröffnung des Produkts ausfließen und dadurch die Umgebung verschmutzen, in der ein solches Ausfließen stattfindet. Unabhängig von den mit einem solchen Umkippen verbundenen Gefahren können die Produktverluste durch Verdunsten, wenn das Produkt relativ flüchtige Lösungsmittel enthält, groß sein.
  • Die Patentanmeldung FR-A-2 754 458 beschreibt eine Auftrageinheit, die einen Applikator aufweist, der aus einem Produkt besteht, das sich in Kontakt mit einer in einem ersten Abteil, das sich unter einem zweiten, den Applikator aufnehmenden Abteil befindet, enthaltenen flüssigen Zusammensetzung auflösen oder an der Oberfläche gelieren kann. Die beiden Abteile werden von einem Schaumstoffblock getrennt, gegen den der Applikator in Kontakt anliegt. Obwohl diese Vorrichtung in vieler Hinsicht zufriedenstellend ist, kann sie gewisse Probleme aufweisen, insofern als der ablösbare Applikator immer mit einer Flüssigkeit in Kontakt steht, die ihn ablösen kann. Daher ist es zwischen zwei zeitlich ziemlich weit auseinanderliegenden Benutzun gen nicht auszuschließen, dass der Applikator sich vollkommen auflöst, was ihn vollständig unbrauchbar macht.
  • Daher ist es einer der Gegenstände der Erfindung, eine Verpackungs- und Auftrageinheit herzustellen, die die oben bezüglich der üblichen Einheiten erörterten Probleme ganz oder teilweise löst.
  • Es ist insbesondere ein Gegenstand der Erfindung, eine Verpackungs- und Auftrageinheit zu liefern, die die Verwendung von Applikatoren relativ steifer Konsistenz erlaubt.
  • Es ist ein weiterer Gegenstand der Erfindung, eine Verpackungs- und Auftrageinheit zu liefern, die die Verwendung von Produkten sehr geringer Viskosität erlaubt.
  • Es ist noch ein weiterer Gegenstand, eine Einheit herzustellen, die es im Laufe der Benutzungen erlaubt, die Eigenschaften des Auftragens, insbesondere die Sanftheit, intakt beizubehalten.
  • Weitere Ziele gehen aus der nachfolgenden ausführlichen Beschreibung hervor.
  • Erfindungsgemäß werden diese Ziele durch die Herstellung einer Einheit zum Verpacken und zur Ausgabe eines Produkts gemäß Anspruch 1 erreicht.
  • Im Sinne der vorliegenden Erfindung bedeutet der Begriff "nicht löslich" zur Kennzeichnung des Applikators die Tatsache, dass im Gegensatz zur oben erwähnten Druckschrift FR-A-2 754 458 das Inkontaktbringen des Applikators mit dem aufzutragenden Produkt die Integrität des Applikators nicht verändert. In anderen Worten löst sich der Applikator nicht ab, zersetzt sich nicht, löst sich nicht auf, oder geliert nicht, wenn er mit dem im ersten Abteil enthaltenen Produkt in Kontakt ist, Wie man nachfolgend sehen wird, kann ein solcher Applikator in Form eines Schaumstoffs, eines Filzes, eines Sintermaterials, eines Elastomers oder eines beliebigen anderen, insbesondere thermoplastischen Materials vorliegen. Seine Konsistenz kann steif oder halbsteif sein. Das ihn bildende Material kann porös oder nicht porös sein.
  • Aufgrund seiner Fähigkeit, sich bis in die Tiefe mit Produkt zu tränken, bildet das poröse Organ eine Produktreserve, die sehr viel größer ist als diejenige, die mit einem steifen Sitz erhalten wird, wie er im oben erwähnten Patent FR 2701 818 beschrieben ist. Da die Auftragfläche des Applikators auf dieser Reserve aufliegt, ist ihr Laden mit Produkt, insbesondere bei der Öffnung der Einheit, wenn das poröse Organ sich entspannt, augenblicklich.
  • Wenn der Applikator steif ist, verformt sich außerdem der aus einem elastisch zusammendrückbaren Organ bestehende geschmeidige Sitz dadurch, dass der Applikator auf ihn aufgelegt wird, und nimmt die Form des Applikators an, wodurch die Kontaktfläche zwischen dem Applikator und dem porösen Organ vergrößert wird. Daraus folgt ein sehr viel besseres Laden des Applikators mit Produkt.
  • Der Kontakt zwischen dem Applikator und dem zusammendrückbaren Sitz ist sanft. Daher wird die Oberfläche des Applikators nicht von den Reibungen beeinträchtigt, die insbesondere bei der Öffnung zwischen dem Applikator und dem porösen Organ auftreten können.
  • Außerdem entsteht bei der Öffnung, insbesondere im Fall einer relativen Drehbewegung zwischen dem Applikator (von der Kappe getragen) und dem porösen Block ein "Abstreifen" der Auftragfläche des Applikators, so dass im wesentlichen kein überschüssiges Produkt mehr auf der Auftragfläche bleibt (insbesondere in Form eines Tropfens). Ein solches Abstreifen ist deutlich weniger stark in dem Fall, in dem der Sitz, auf den der Applikator drückt, steif ist.
  • Das Block aus porösem Material bildet außerdem eine Barriere für die Flüssigkeit, die in der Lage ist, das Verdunsten der im Produkt enthaltenen Lösungsmittel stark zu begrenzen und die Gefahren des Ausfließens von Produkt beim Umkippen oder Umdrehen der Einheit zu beschränken.
  • Zumindest der Teil des porösen Organs, mit dem der Applikator in Kontakt gebracht wird, ist elastisch zusammendrückbar. Vorzugsweise ist aber die Gesamtheit des porösen Organs elastisch zusammendrückbar. Die Zusammendrückbarkeit des porösen Organs kann gleichmäßig sein, insbesondere im Fall eines porösen Organs aus dem gleichen Schaumstoff, oder variabel, insbesondere im Fall eines porösen Organs, das von einem Stapel mehrerer Schaumstoffblöcke gebildet wird, die unterschiedliche Dichten haben.
  • Insbesondere, wenn der geschmeidige Sitz ein Schaumstoffblock mit großen offenen Zellen ist, kann es wünschenswert sein, ihn zumindest zum Teil mit einer für das Produkt durchlässigen Folie zu bedecken, insbesondere einem Gewebe, einem Vlies, oder einer gelochten thermoplastischen Folie. So wird die Fähigkeit des flexiblen Sitzes, das Produkt am Verdunsten oder am Ausfließen zu hindern, wenn die Vorrichtung mit dem Kopf nach unten gehalten wird, verbessert, insbesondere wenn der Schaumstoffblock mit Produkt gesättigt ist. Außerdem wird die Sanftheit des Reibungskontakts zwischen dem Applikator und dem flexiblen Sitz weiter verbessert, wodurch die Gefahren der Beschädigung der Oberfläche des Applikators noch einmal beträchtlich verringert werden.
  • Vorzugsweise ist der Applikator fest mit dem Schließelement verbunden, wobei letzteres als Greiforgan für den Applikator dient. Die umkehrbare Befestigung des Schließelements an der Einheit kann durch Einklinken, Schraubbefestigung oder ein Bajonettsystem gewährleistet werden.
  • Das elastisch zusammendrückbare, poröse Organ kann aus einem hydrophilen Schaumstoffblock mit offenen oder halboffenen Zellen, insbesondere aus Polyurethan oder Polyether, einem geschmeidigen Sintermaterial, insbesondere Ethylenvinylalkohol (EVA) oder Polyvinylchlorid (PVC), oder einem Filz geringer Dichte bestehen. Vorzugsweise ist die Porosität des Materials so, dass selbst bei Sättigung in Abwesenheit von Druck das Produkt nicht aus dem porösen Organ ausfließt. Eine solche Fähigkeit, das Produkt selbst bei Sättigung zurückzuhalten, kann noch verbessert werden, indem in das poröse Material wasserabsorbierende Wirkstoffe eingefügt werden.
  • Ein solches poröses Organ kann aus einem Block, insbesondere aus Schaumstoff, bestehen, dessen Dicke in der Ruhestellung von 1 mm bis zu mehreren mm gehen kann.
  • Abgesehen von den "natürlichen" das poröse Organ durchquerenden Durchgängen, die aus den Poren des Materials bestehen, ist es möglich, einen oder mehrere "künstliche" Durchgänge in Form von Schlitzen oder jedem anderen Durchgang vorzusehen, der die Dicke des Blocks aus porösem Material axial durchquert. Solche Durchgänge begünstigen insbesondere im Fall von viskoseren Produkten den Übergang zwischen dem Produktreservoir und dem den Applikator enthaltenden Sitz.
  • Das poröse Organ kann außerdem bakteriostatische Wirkstoffe enthalten. So wird die Menge an direkt in das Produkt selbst einzuführenden Konservierungsmitteln verringert.
  • Der Applikator besteht aus einem steifen oder halbsteifen, insbesondere einem thermoplastischen Material, einem Filz oder einem Sintermaterial.
  • Alternativ besteht der Applikator aus einem elastisch zusammendrückbaren Material, insbesondere einem Schaumstoff mit offenen oder halboffenen Zellen, oder einem Elastomermaterial. Die Zusammendrückbarkeit des Applikators ist vorzugsweise geringer als oder ähnlich wie diejenige des elastisch zusammendrückbaren porösen Organs.
  • Weiter alternativ wird der Applikator aus einem Elastomermaterial hergestellt. In diesem letzteren Beispiel kann er in Form eines massiven oder hohlen Aufbaus gestaltet sein, um ihm eine größere Verformbarkeit zu verleihen, insbesondere in Kontakt mit der Oberfläche, auf die das Produkt aufgebracht werden soll.
  • Mindestens ein Teil der Oberfläche des Applikators ist mit einem Florbelag versehen, insbesondere aus Rayon, Nylon, Baumwolle, Seide, Polyester oder Viskose. Das Vorhandensein eines solchen Florbelags hängt in großem Maße von der Rheologie des aufzutragenden Produkts, vom den Applikator bildenden Material und insbesondere von seiner Fähigkeit, Produkt in die Tiefe zu absorbieren, und den für das Auftragen gewünschten Eigenschaften, insbesondere der Sanftheit, ab. Der Florbelag kann eine Mischung aus Fasern unterschiedlicher Art und/oder Querschnitts und/oder Länge sein.
  • Das poröse Organ weist mindestens einen insbesondere ringförmigen Bereich auf, der sich in ortsfester axialer Position innerhalb der Einheit befindet. Zu diesem Zweck kann ein gelochtes Element, insbesondere ein Gitter, ein gelochter Boden, ein Sieb oder eine Lochfolie zwischen dem ersten und dem zweiten Abteil geformt oder ortsfest gehalten werden, wobei das gelochte Element mindestens eine Zufuhröffnung definiert, wobei das elastisch zusammendrückbare poröse Organ sich im zweiten Abteil oberhalb des gelochten Elements befindet. So bildet ein solches gelochtes Element einen steifen Träger für das poröse Organ, wodurch dieses daran gehindert wird, sich in Richtung des Behälters einzudrücken, wenn der Applikator auf dem porösen Organ aufliegt.
  • Ein solches gelochtes Element kann außerdem ein Element bilden, das in der Lage ist, insbesondere durch Kapillarwirkung oder durch Wirkung der Oberflächenspannung, eine gewisse Menge von Produkt direkt in Kontakt mit der Oberfläche des porösen Blocks zurückzuhalten, wodurch das Tränken des porösen Organs mit dem Produkt noch verbessert wird. Die Gestaltung des gelochten Elements, insbesondere die Anzahl, die Größe und die Dichte der Löcher, hängt in großem Maße von der Rheologie des Produkts, den Eigenschaften des Applikators, insbesondere seiner Zusammendrückbarkeit, und den für das Auftragen gesuchten Eigenschaften ab, insbesondere der Menge an bei jeder Anwendung aufzutragenden Produkt.
  • Alternativ wird das elastisch zusammendrückbare poröse Organ im zweiten Abteil gehalten. Wenn der Applikator auf den flexiblen Sitz drückt, verformt sich letzterer zusätzlich zum elastischen Zusammendrücken in Richtung zum Boden des Behälters. Dadurch wird die Kontaktfläche zwischen dem Applikator und dem zusammendrückbaren Sitz noch verbessert.
  • Das elastisch zusammendrückbare poröse Organ kann insbesondere durch Kleben fest mit dem gelochten Element oder dem ringförmigen Rand verbunden sein.
  • Das zweite Abteil kann aus dem ersten über eine von Hand betätigte Pumpe gespeist werden. Eine Ausgangsöffnung der Pumpe, die insbesondere vorzugsweise am Ende einer Pumpenstange ausgebildet ist, mündet direkt in das poröse Organ. Eine solche Ausführungsform mit Verwendung einer Pumpe ist besonders geeignet für Produkte mit größerer Viskosität. Eine solche Pumpe kann mit Luftaufnahme oder ohne Luftaufnahme sein.
  • Die Betätigung der Pumpe erfolgt mittels eines auf den steifen Boden des ersten Abteils ausgeübten Drucks. Eine Verpackungs- und Ausgabeeinheit, die eine solche Pumpe verwendet, ist insbesondere in der Anmeldung FR-A-2 788 501 beschrieben. Diese Druckschrift beschreibt insbesondere verschiedene mögliche Konfigurationen um eine solche Pumpe herum.
  • Das Inkontaktbringen des elastisch zusammendrückbaren porösen Organs mit dem Produkt erfolgt ganz einfach durch mehr oder weniger starkes Schütteln des Behälters, was bei einem Produkt, wie zum Beispiel einem Parfüm, das die Verbraucherin in ihrer Handtasche trägt, auf ganz natürliche Weise geschieht. Das Produkt dringt in den Schaumstoffblock insbesondere durch Kapillarwirkung oder durch Oberflächenspannung ein. Wie bei der vorhergehenden Ausführungsform kann das Produkt auch mittels einer mit einem Tauchrohr verbundenen Pumpe in das poröse Organ eingeführt werden.
  • Vorzugsweise hat das erste Abteil ein variables Volumen und besteht insbesondere aus einem Behälter mit elastisch oder nicht elastisch verformbaren Wänden. So kann man eine Tube verwenden, deren geschmeidige Wände sich als Reaktion auf einen auf sie ausgeübten Druck zusammendrücken können. Die Wände nehmen wieder ihre ursprüngliche Form an, sobald der Druck endet. Der daraus im Behälter entstehende Überdruck kann den Übergang des zurückgehal tenen Produkts durch Kapillarwirkung (insbesondere durch ein das poröse Organ tragendes Gitter) in die Nähe des porösen Organs oder direkt auf das poröse Organ begünstigen.
  • Alternativ kann der Überdruck innerhalb des Behälters von einem Druck stammen, der auf einen Teil des Behälters ausgeübt wird, der wie ein Faltenbalg ausgebildet ist.
  • Im Fall einer Einheit, die eine Pumpe ohne Luftaufnahme verwendet, kann man einen Behälter verwenden, der mit einem einen Nachlaufkolben bildenden Boden ausgestattet ist. Bei jedem Pumpvorgang im Behälter steigt der Kolben im Behälter hoch, um am Produkt zu "kleben". Alternativ kann das Produkt in einer Tasche verpackt sein, deren geschmeidige Wände bei jedem Pumpvorgang zusammensacken, um das ausgegebene Produktvolumen zu kompensieren.
  • Die erfindungsgemäße Einheit kann vorteilhafterweise für die Verpackung und das Auftragen eines Schmink-, Pflege- oder Körperpflegeprodukts, insbesondere eines Parfüms, eines Eau de Toilette, einer Milch, eines Serums, einer Emulsion, eines Gels, eines Lippenschminkeprodukts, eines Fond de Teint, oder eines Haarbehandlungsprodukts, insbesondere zum Färben oder Bleichen von Strähnen, verwendet werden.
  • Abgesehen von den oben erläuterten Maßnahmen besteht die Erfindung aus einer bestimmten Anzahl weiterer Maßnahmen, die nachfolgend unter Bezugnahme auf nicht einschränkend zu verstehende Ausführungsbeispiele erklärt werden, die anhand der beiliegenden Figuren beschrieben werden, in denen
  • die 1A1B sich auf eine erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen Einheit beziehen;
  • die 2A2B sich auf eine zweite Ausführungsform der erfindungsgemäßen Einheit beziehen.
  • Die in den 1A und 1B dargestellte Verpackungs- und Auftragvorrichtung 1 weist einen Behälter 2 in Form einer Tube mit geschmeidigen Wänden und einer Achse X auf, der eine Produktreserve P, zum Beispiel einen flüssigen Lippenstift, enthält. Der Boden der Tube 2 ist entlang einer Schweißzone 3 geschlossen.
  • Das offene Ende der Tube gegenüber der Schweißzone ist auf ein Element 4 geschweißt, das einen Sitz 5 definiert, der durch eine Öffnung 11 einen Applikator 6 aufnehmen soll. Der Applikator 6 weist ein Auftragelement 7 und ein Greiforgan 8 auf, das gleichzeitig eine Verschlusskappe für den Sitz 5 bildet. Das Auftragelement 7 ist mit Presssitz in einen axialen Schacht 10 eingesetzt, der vom Applikator 6 gebildet wird.
  • Der Halt des Applikators 6 auf der Vorrichtung 1, um die Öffnung 11 zu schließen, erfolgt mittels eines Gewindes 12, das auf der Außenfläche des Sitzes 5 ausgebildet und dazu bestimmt ist, mit einem entsprechenden Gewinde 13 auf einer Innenfläche des Greiforgans 8 zusammenzuwirken. Eine Dichtungsschürze 14 gewährleistet den dichten Verschluss der Öffnung 11 durch den Applikator 6.
  • Gemäß dieser Ausführungsform besteht das Auftragelement 7 aus einem thermoplastischen Sintermaterial, insbesondere aus Polyethylen, dessen Oberfläche mit einem Florbelag 9 versehen ist. Das freie Ende des Auftragelements 7 bildet zwei abgeschrägte Bahnen, um das Auftragen des Produkts auf die Lippen zu erleichtern.
  • Die Innenfläche des Sitzes 5 weist in der Nähe seines Bodens einen ringförmigen Rand 15 auf, der einen ringförmiger Träger für einen Schaumstoffblock 16 mit offenen Zellen und einer Dicke von 3 mm bildet. Der ringförmige Rand 15 begrenzt eine zentrale Öffnung 18. Der Schaumstoffblock 16 ist auf den ringförmigen Rand 15 geklebt.
  • Die Porosität des Schaumstoffblocks 16 wird so gewählt, dass der Schaumstoffblock sich mit Produkt P tränken kann, wenn letzteres mit dem Schaumstoffblock in Kontakt gebracht wird, was insbesondere dann geschieht, wenn die Vorrichtung 1 geschüttelt wird. Ein solches Schütteln erfolgt auf natürliche Weise, wenn die Vorrichtung in der Handtasche der Benutzerin transportiert wird. Für dieses spezielle Beispiel wird ein Polyetherschaumstoff verwendet.
  • In der offenen Stellung, wie sie in 1A dargestellt ist, ist der Sitz 5 vom Behälter 2 durch den mit Produkt gesättigten Schaumstoffblock 16 getrennt, der eine "flüssige Barriere" bildet, die in der Lage ist, das Verdunsten von in der Tube 2 enthaltenem Produkt P beträchtlich zu verringern. Wenn die Vorrichtung 1 mit dem Kopf nach unten gehalten wird, fließt das Produkt nicht aus.
  • Wenn der Applikator 6 auf die Vorrichtung 1 montiert ist (1B), drückt das Auftragelement 7 so auf den Schaumstoffblock 16, dass er zusammengedrückt und im wesentlichen in Richtung des Bodens der Tube 2 verformt wird. Diese Verformung trägt dazu bei, eine große Kontaktfläche zwischen dem Auftragelement 7 und dem mit Produkt getränkten Schaumstoff 16 zu erzeugen.
  • Für eine Benutzung schüttelt die Benutzerin die Vorrichtung 1, um Produkt P mit dem Schaumstoffblock 16 in Kontakt zu bringen. Ein Teil des Produkts dringt tief in den Schaumstoff ein. Eine bestimmte Produktmenge kann durch Kapillarwirkung auf der Fläche des Schaumstoffs 16 zurückgehalten werden, die in Richtung des Behälters 2 weist. Durch Drücken auf die Wände der Tube 2 entsteht ein Überdruck innerhalb des Behälters, der den Durchgang des Produkts durch den Schaumstoff 16 in Richtung seiner Kontaktfläche mit dem Auftragelement 7 begünstigt.
  • Beim Öffnen verstärkt der Entspannungseffekt des Schaumstoffs 16 das Pumpen des Produkts in Richtung des Auftragelements 7. Außerdem ermöglicht beim Öffnen die relative Drehbewegung zwischen dem Auftragelement und dem Schaumstoffblock 16 das Abwischen der Auftragfläche, so dass diese von allem überschüssigen Produkt befreit wird, das sich in Form eines Tropfens ansammeln könnte. Es muss dann nur noch das Produkt in üblicher Weise auf die zu behandelnde Oberfläche aufgetragen werden.
  • In der in den 2A2B dargestellten Ausführungsform, auf sich nun bezogen wird, weist die Verpackungs- und Auftrageinheit einen steifen inneren Körper 20 in Form eines zylindrischen Elements aus Polypropylen auf. Der Querschnitt des zylindrischen Elements kann kreisförmig, oval, elliptisch oder von jeder anderen gewünschten Form sein. Ein Ende des inneren Körpers 20 wird von einem steifen Boden 21 verschlossen. Das dem Boden 21 gegenüberliegende Ende des steifen Körpers 20 ist offen und weist auf seiner Innenfläche eine Kehle 22 auf, die das Einsetzen eines Zwischenteils 23 durch Einschnappen ermöglicht. Das Zwischenteil 23 besitzt eine seitliche Schürze 24, deren Außenfläche in der Nähe ihres oberen Rands einen Wulst 25 aufweist, der durch Einschnappen mit der Kehle 22 des inneren Körpers 20 zusammenwirken kann. Die seitliche Schürze 24 verlängert sich an ihrem ihrem freien Rand gegenüberliegenden Ende im rechten Winkel durch einen Querkragen 26, der selbst mit einem axialen Schacht 27 von zylindrischem Querschnitt verbunden ist. Im Inneren des axialen Schachts 27 ist insbesondere mit Presssitz, durch Einschnappen oder Schraubverbindung eine Airless-Pumpe 28 montiert, über der eine vorstehende Stange 29 sitzt, die für die Dichtheit sorgt. Somit ist das unter Druck stehende Ausgabeelement 28 fest mit dem Aufbau verbunden, der das Produktreservoir trägt oder bildet.
  • Das Produkt P, im vorliegenden Fall ein Serum, ist im Inneren des inneren Körpers 20 enthalten, der einen Kolben 30 aufweist, der dicht gegen die Innenwände des inneren Körpers 20 gleiten kann, während das Produkt P gepumpt wird.
  • Der steife Boden 21 weist eine Öffnung 31 auf, die eine Luftaufnahme ins Innere des steifen Körpers 20 in das unter dem Kolben befindliche Volumen erlauben kann.
  • Über der Einheit sitzt ein Mantelring 32, der auf die Pumpenstange 29 montiert ist, und von dem ein zylindrischer Abschnitt 33 eine Schürze bildet, deren Ende 34 offen ist. Das offene Ende 34 befindet sich in der Nähe des steifen Bodens 21 des inneren Körpers, der in der Ruhestellung der Pumpe 28 (bezüglich des Endes 34) um eine Höhe vorsteht, die mindestens dem Betätigungshub der Pumpe 28 entspricht. Der zylindrische Abschnitt 33 hat einen geringfügig kleineren Innendurchmesser als der Außendurchmesser des inneren Körpers 20, um beim Betätigen der Pumpe 28 frei auf diesem gleiten zu können.
  • Entgegengesetzt zum offenen Ende 34 weist der Mantelring 32 einen Abschnitt 35 auf, von dem eine Innenfläche 36 einen halbkugelförmigen Sitz 39 begrenzt. Die Fläche 36 weist in ihrer Mitte eine Öffnung 37 auf. In ihrem der Fläche 36 benachbarten Bereich hat die Öffnung 37 einen Querschnitt, der geringfügig kleiner ist als der Außendurchmesser der Pumpenstange, so dass diese beim Betätigen der Pumpe gegen den Abschnitt kleineren Querschnitts der Öffnung 37 in Anschlag kommt. Der zylindrische Abschnitt 33 des Mantelrings 32 ermöglicht es, einen Griff für das Zuschrauben und Aufschrauben der Applikatorkappe 38 herzustellen.
  • Am Boden des Sitzes 39 wird insbesondere durch Kleben ein Polyurethanschaumstoffblock 40 festgehalten, der die gleiche Aufgabe hat wie der Schaumstoffblock 16 der vorhergehenden Ausführungsform. Die Fläche des Schaumstoffblocks 40, die zur Fläche 36 gerichtet ist, steht in fluider Verbindung mit der Öffnung 37, in die die Pumpenstange 29 eingesetzt ist.
  • Der Sitz 39 endet entgegengesetzt zur Öffnung 37 in einem freien Rand, der eine Öffnung 41 begrenzt. Die Außenfläche des Sitzes 39 ist mit einem Gewinde 42 versehen, das mit einem entsprechenden Gewinde 43 einer Kappe 38 zusammenwirken kann. Eine innere Schürze 44 der Kappe 38 dient zur Befestigung eines Auftragorgans 45 in Form eines steifen oder halbsteifen Blocks aus Filz, dessen Oberfläche mit einem Florbelag versehen ist. Die Befestigung des Auftragorgans 45 an der Schürze 44 kann insbesondere durch Kleben oder Schweißen gewährleistet werden. Das Auftragorgan 45 bildet außerhalb der Befestigungsschürze 44 im wesentlichen einen Kegel.
  • Wenn die Auftragkappe 38 auf die Vorrichtung 1 montiert ist (2B), drückt das Auftragelement 45 auf den Schaumstoffblock 40 derart, dass er ihn beträchtlich zusammendrückt. Diese Verformung trägt dazu bei, eine große Kontaktfläche zwischen dem Auftragelement 45 und dem mit Produkt getränkten Schaumstoff 40 zu erzeugen.
  • Mit dem Ziel einer Benutzung drückt die Benutzerin auf den steifen Boden 21, um die Betätigung der Pumpe 28 zu bewirken. Das Pro dukt tritt durch die Pumpenstange 29, die Öffnung 37 aus, dringt in den Schaumstoffblock 40 ein und kommt mit dem Auftragorgan 45 in Kontakt. Beim Öffnen der Auftragkappe 38 beschleunigt die Entspannung des Schaumstoffblocks 40 das Pumpen des Produkts in Richtung der Oberfläche des Schaumstoffs, die mit dem Auftragorgan 45 in Kontakt steht. Wenn der Applikator 45 sich vom Schaumstoffblock 40 trennt, ist er in zufriedenstellender Weise mit Produkt geladen. Dann muss nur noch das Produkt in absolut üblicher Weise auf die geeignete Oberfläche aufgetragen werden.
  • In der obigen ausführlichen Beschreibung wurde Bezug genommen auf bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung. Selbstverständlich können Varianten hinzugefügt werden, ohne den Rahmen der Erfindung, wie sie nachfolgend beansprucht wird, zu verlassen.

Claims (15)

  1. Einheit (1) zum Verpacken und Auftragen eines kosmetischen Produkts (P), wobei die Einheit (1) ein erstes, das Produkt enthaltendes Abteil (2 , 20) mit variablem Volumen und ein zweites Abteil (5, 39) begrenzt, das mit dem ersten über mindestens eine Zufuhröffnung (18, 37) in Verbindung steht, die von einem gelochten Element (36) oder einem ringförmigen Rand (15) definiert wird, wobei das zweite Abteil eine Öffnung (11, 41) aufweist, die lösbar von einem Verschlusselement (8, 38) verschlossen wird, wobei das zweite Abteil einen Sitz für einen Applikator (7, 45) bildet, der in Kontakt mit dem Produkt nicht löslich ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Applikator (7, 45) in der geschlossenen Stellung des Verschlusselements ein zumindest teilweise elastisch zusammendrückbares poröses Organ (16, 40) verformt, das mit der Zufuhröffnung (18, 37) in Verbindung steht, wobei das poröse Organ zumindest zum Teil eine ortsfeste axiale Stellung innerhalb der Einheit aufweist, wobei das poröse Organ über das gelochte Element (36) oder über den ringförmigen Rand (15) gehalten wird.
  2. Einheit (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Applikator (7, 45) fest mit dem Verschlusselement (8, 38) verbunden ist, wobei letzteres als Greiforgan für den Applikator dient.
  3. Einheit (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das elastisch zusammendrückbare poröse Organ (16, 40) aus einem hydrophilen Schaumstoffblock mit offenen oder halboffenen Zellen, insbesondere aus Polyurethan oder Polyether, ei nem geschmeidigen Sintermaterial, insbesondere Ethylenvinylalkohol (EVA), oder Polyvinylchlorid (PVC), oder einem Filz besteht.
  4. Einheit (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das elastisch zusammendrückbare poröse Organ (16, 40) zumindest zum Teil mit einer für das Produkt durchlässigen Folie bedeckt ist, insbesondere einem Gewebe, einem Vlies, oder einer gelochten thermoplastischen Folie.
  5. Einheit (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das poröse Organ (16, 40) bakteriostatische Wirkstoffe und/oder wasserabsorbierende Wirkstoffe enthält.
  6. Einheit (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Applikator (7, 45) aus einem steifen oder halbsteifen Material, insbesondere einem thermoplastischen Material, einem Filz oder einem Sintermaterial, besteht.
  7. Einheit (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Applikator (7, 45) aus einem elastisch zusammendrückbaren Material, insbesondere einem Schaumstoff mit offenen oder halboffenen Zellen, oder einem Elastomermaterial besteht.
  8. Einheit (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Teil der Oberfläche des Applikators mit einem Florbelag (9) versehen ist, insbesondere aus Rayon, Nylon, Viskose, Baumwolle, Seide oder Polyester.
  9. Einheit (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass ein gelochtes Element (36), insbesondere ein Gitter, ein Sieb oder eine Lochfolie, zwischen dem ersten (2, 20) und dem zweiten Abteil (5, 39) ortsfest gehalten wird, wobei das gelochte Element (36) mindestens eine Zufuhröffnung definiert, wobei das elastisch zusammendrückbare poröse Organ (7, 45) sich im zweiten Abteil oberhalb des gelochten Elements (36) befindet.
  10. Einheit (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das elastisch zusammendrückbare poröse Organ (7, 45) im zweiten Abteil gehalten wird.
  11. Einheit (1) nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass das elastisch zusammendrückbare poröse Organ (7, 45) insbesondere durch Kleben fest mit dem gelochten Element (36) oder dem ringförmigen Rand (15) verbunden ist.
  12. Einheit (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Abteil (39) aus dem ersten über eine von Hand betätigte Pumpe (28) gespeist wird.
  13. Einheit (1) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigung der Pumpe mittels eines auf den Boden (21) des ersten Abteils (20) ausgeübten Drucks erfolgt.
  14. Einheit (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Abteil (2, 20) insbesondere aus einem Behälter (2) mit elastisch oder nicht elastisch verformbaren Wänden, einem Behälter, von dem ein Teil wie ein Faltenbalg ausgebildet ist, oder einem Behälter (20) besteht, der einen Boden (30) aufweist, der einen Nachlaufkolben bildet.
  15. Verwendung einer Einheit (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche für die Verpackung und das Auftragen eines Schmink-, Pflege- oder Körperpflegeprodukts, insbesondere eines Parfüms, eines Eau de Toilette, einer Milch, eines Serums, einer Emulsion, eines Gels, eines Lippenschminkeprodukts, eines Fond de Teint, oder eines Haarbehandlungsprodukts, insbesondere zum Färben oder Bleichen von Strähnen.
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