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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Einheit zur Verpackung
und zum Auftragen eines kosmetischen Produkts nach dem Oberbegriff des
Anspruchs 1. Eine solche Einheit ist in der Druckschrift US-A-5
636 931 beschrieben. Die Erfindung betrifft hauptsächliche
die Verpackung und das Auftragen von flüssigen oder halbflüssigen Produkten, insbesondere
in Form einer Milch, einer Emulsion, eines Serums, eines Parfüms, eines
Eau de Toilette oder eines Gels.
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Das
französische
Patent
FR 2 701 818 beschreibt
eine Einheit, die ein ein aufzutragendes Produkt enthaltendes Reservoir,
eine für
den Verschluss des Reservoirs bestimmte Kappe und ein elastisch verformbares
Auftragelement, insbesondere aus Schaumstoff mit offenen Zellen,
aufweist. Das Produktreservoir wird von einem kapillaren Ansatzstück in Form
eines Handschuhfingers begrenzt, der einen mindestens eine Kapillaröffnung aufweisenden
steifen Boden besitzt, gegen den das Auftragelement verformt wird,
wenn das Reservoir von der Kappe verschlossen wird.
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Auch
wenn ein solches System in vieler Hinsicht zufriedenstellend ist,
hat es doch gewisse Einschränkungen.
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Die
erste liegt daran, dass man, wenn man den Applikator aus elastischem
Schaumstoff durch einen Applikator von wesentlich steiferer Konsistenz ersetzen
möchte,
insbesondere aus Filz oder einem Sintermaterial, beobachtet, dass
die Ladung des Applikators mit Produkt nicht zufriedenstellend ist.
Der Mangel an engem Kontakt zwischen dem Applikator und dem steifen
Sitz führt
nämlich
unausweichlich zu einer schlechten Übertragung des Produkts auf
den Applikator. Solche Applikatoren von steiferer Konsistenz können aber
wünschenswert
sein, um bestimmte Zusammensetzungen wie zum Bei spiel flüssige Lippenstifte,
oder bestimmte Hautpflegezusammensetzungen aufzutragen.
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Außerdem kann
der steife Kontakt zwischen dem Applikator und dem Sitz, in den
die Zufuhröffnung
gebohrt ist, bei einer Reibbewegung zwischen dem Applikator und
dem Sitz, was zum Beispiel beim Öffnen
der Einheit auftritt, eine mehr oder weniger starke Beschädigung der
Oberfläche
des Applikators hervorrufen, insbesondere, wenn sie mit einem Florbelag
versehen ist. Diese Beschädigung
kann die Eigenschaften des Auftragens, insbesondere die Sanftheit,
stark beeinträchtigen.
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Unter
der Annahme, dass das aufzutragende Produkt sehr flüssig ist,
insbesondere wenn es sich um ein Parfüm oder ein Eau de Toilette
handelt, kann das Produkt schließlich, wenn die Einheit umfällt, durch
die Zufuhröffnung
des Produkts ausfließen
und dadurch die Umgebung verschmutzen, in der ein solches Ausfließen stattfindet.
Unabhängig
von den mit einem solchen Umkippen verbundenen Gefahren können die
Produktverluste durch Verdunsten, wenn das Produkt relativ flüchtige Lösungsmittel
enthält, groß sein.
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Die
Patentanmeldung FR-A-2 754 458 beschreibt eine Auftrageinheit, die
einen Applikator aufweist, der aus einem Produkt besteht, das sich
in Kontakt mit einer in einem ersten Abteil, das sich unter einem
zweiten, den Applikator aufnehmenden Abteil befindet, enthaltenen
flüssigen
Zusammensetzung auflösen
oder an der Oberfläche
gelieren kann. Die beiden Abteile werden von einem Schaumstoffblock
getrennt, gegen den der Applikator in Kontakt anliegt. Obwohl diese
Vorrichtung in vieler Hinsicht zufriedenstellend ist, kann sie gewisse
Probleme aufweisen, insofern als der ablösbare Applikator immer mit
einer Flüssigkeit
in Kontakt steht, die ihn ablösen kann.
Daher ist es zwischen zwei zeitlich ziemlich weit auseinanderliegenden
Benutzun gen nicht auszuschließen,
dass der Applikator sich vollkommen auflöst, was ihn vollständig unbrauchbar
macht.
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Daher
ist es einer der Gegenstände
der Erfindung, eine Verpackungs- und
Auftrageinheit herzustellen, die die oben bezüglich der üblichen Einheiten erörterten
Probleme ganz oder teilweise löst.
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Es
ist insbesondere ein Gegenstand der Erfindung, eine Verpackungs-
und Auftrageinheit zu liefern, die die Verwendung von Applikatoren
relativ steifer Konsistenz erlaubt.
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Es
ist ein weiterer Gegenstand der Erfindung, eine Verpackungs- und
Auftrageinheit zu liefern, die die Verwendung von Produkten sehr
geringer Viskosität
erlaubt.
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Es
ist noch ein weiterer Gegenstand, eine Einheit herzustellen, die
es im Laufe der Benutzungen erlaubt, die Eigenschaften des Auftragens,
insbesondere die Sanftheit, intakt beizubehalten.
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Weitere
Ziele gehen aus der nachfolgenden ausführlichen Beschreibung hervor.
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Erfindungsgemäß werden
diese Ziele durch die Herstellung einer Einheit zum Verpacken und
zur Ausgabe eines Produkts gemäß Anspruch
1 erreicht.
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Im
Sinne der vorliegenden Erfindung bedeutet der Begriff "nicht löslich" zur Kennzeichnung
des Applikators die Tatsache, dass im Gegensatz zur oben erwähnten Druckschrift
FR-A-2 754 458 das Inkontaktbringen des Applikators mit dem aufzutragenden
Produkt die Integrität
des Applikators nicht verändert.
In anderen Worten löst
sich der Applikator nicht ab, zersetzt sich nicht, löst sich
nicht auf, oder geliert nicht, wenn er mit dem im ersten Abteil
enthaltenen Produkt in Kontakt ist, Wie man nachfolgend sehen wird,
kann ein solcher Applikator in Form eines Schaumstoffs, eines Filzes,
eines Sintermaterials, eines Elastomers oder eines beliebigen anderen,
insbesondere thermoplastischen Materials vorliegen. Seine Konsistenz
kann steif oder halbsteif sein. Das ihn bildende Material kann porös oder nicht
porös sein.
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Aufgrund
seiner Fähigkeit,
sich bis in die Tiefe mit Produkt zu tränken, bildet das poröse Organ eine
Produktreserve, die sehr viel größer ist
als diejenige, die mit einem steifen Sitz erhalten wird, wie er im
oben erwähnten
Patent
FR 2701 818 beschrieben ist.
Da die Auftragfläche
des Applikators auf dieser Reserve aufliegt, ist ihr Laden mit Produkt,
insbesondere bei der Öffnung
der Einheit, wenn das poröse Organ
sich entspannt, augenblicklich.
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Wenn
der Applikator steif ist, verformt sich außerdem der aus einem elastisch
zusammendrückbaren
Organ bestehende geschmeidige Sitz dadurch, dass der Applikator
auf ihn aufgelegt wird, und nimmt die Form des Applikators an, wodurch
die Kontaktfläche
zwischen dem Applikator und dem porösen Organ vergrößert wird.
Daraus folgt ein sehr viel besseres Laden des Applikators mit Produkt.
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Der
Kontakt zwischen dem Applikator und dem zusammendrückbaren
Sitz ist sanft. Daher wird die Oberfläche des Applikators nicht von
den Reibungen beeinträchtigt,
die insbesondere bei der Öffnung zwischen
dem Applikator und dem porösen
Organ auftreten können.
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Außerdem entsteht
bei der Öffnung,
insbesondere im Fall einer relativen Drehbewegung zwischen dem Applikator
(von der Kappe getragen) und dem porösen Block ein "Abstreifen" der Auftragfläche des
Applikators, so dass im wesentlichen kein überschüssiges Produkt mehr auf der
Auftragfläche
bleibt (insbesondere in Form eines Tropfens). Ein solches Abstreifen
ist deutlich weniger stark in dem Fall, in dem der Sitz, auf den
der Applikator drückt,
steif ist.
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Das
Block aus porösem
Material bildet außerdem
eine Barriere für
die Flüssigkeit,
die in der Lage ist, das Verdunsten der im Produkt enthaltenen Lösungsmittel
stark zu begrenzen und die Gefahren des Ausfließens von Produkt beim Umkippen
oder Umdrehen der Einheit zu beschränken.
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Zumindest
der Teil des porösen
Organs, mit dem der Applikator in Kontakt gebracht wird, ist elastisch
zusammendrückbar.
Vorzugsweise ist aber die Gesamtheit des porösen Organs elastisch zusammendrückbar. Die
Zusammendrückbarkeit
des porösen
Organs kann gleichmäßig sein,
insbesondere im Fall eines porösen
Organs aus dem gleichen Schaumstoff, oder variabel, insbesondere
im Fall eines porösen
Organs, das von einem Stapel mehrerer Schaumstoffblöcke gebildet
wird, die unterschiedliche Dichten haben.
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Insbesondere,
wenn der geschmeidige Sitz ein Schaumstoffblock mit großen offenen
Zellen ist, kann es wünschenswert
sein, ihn zumindest zum Teil mit einer für das Produkt durchlässigen Folie
zu bedecken, insbesondere einem Gewebe, einem Vlies, oder einer
gelochten thermoplastischen Folie. So wird die Fähigkeit des flexiblen Sitzes,
das Produkt am Verdunsten oder am Ausfließen zu hindern, wenn die Vorrichtung
mit dem Kopf nach unten gehalten wird, verbessert, insbesondere
wenn der Schaumstoffblock mit Produkt gesättigt ist. Außerdem wird die
Sanftheit des Reibungskontakts zwischen dem Applikator und dem flexiblen
Sitz weiter verbessert, wodurch die Gefahren der Beschädigung der
Oberfläche
des Applikators noch einmal beträchtlich
verringert werden.
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Vorzugsweise
ist der Applikator fest mit dem Schließelement verbunden, wobei letzteres
als Greiforgan für
den Applikator dient. Die umkehrbare Befestigung des Schließelements
an der Einheit kann durch Einklinken, Schraubbefestigung oder ein
Bajonettsystem gewährleistet
werden.
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Das
elastisch zusammendrückbare,
poröse Organ
kann aus einem hydrophilen Schaumstoffblock mit offenen oder halboffenen
Zellen, insbesondere aus Polyurethan oder Polyether, einem geschmeidigen
Sintermaterial, insbesondere Ethylenvinylalkohol (EVA) oder Polyvinylchlorid
(PVC), oder einem Filz geringer Dichte bestehen. Vorzugsweise ist
die Porosität
des Materials so, dass selbst bei Sättigung in Abwesenheit von
Druck das Produkt nicht aus dem porösen Organ ausfließt. Eine
solche Fähigkeit,
das Produkt selbst bei Sättigung
zurückzuhalten,
kann noch verbessert werden, indem in das poröse Material wasserabsorbierende
Wirkstoffe eingefügt
werden.
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Ein
solches poröses
Organ kann aus einem Block, insbesondere aus Schaumstoff, bestehen, dessen
Dicke in der Ruhestellung von 1 mm bis zu mehreren mm gehen kann.
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Abgesehen
von den "natürlichen" das poröse Organ
durchquerenden Durchgängen,
die aus den Poren des Materials bestehen, ist es möglich, einen oder
mehrere "künstliche" Durchgänge in Form
von Schlitzen oder jedem anderen Durchgang vorzusehen, der die Dicke
des Blocks aus porösem
Material axial durchquert. Solche Durchgänge begünstigen insbesondere im Fall
von viskoseren Produkten den Übergang
zwischen dem Produktreservoir und dem den Applikator enthaltenden
Sitz.
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Das
poröse
Organ kann außerdem
bakteriostatische Wirkstoffe enthalten. So wird die Menge an direkt
in das Produkt selbst einzuführenden
Konservierungsmitteln verringert.
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Der
Applikator besteht aus einem steifen oder halbsteifen, insbesondere
einem thermoplastischen Material, einem Filz oder einem Sintermaterial.
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Alternativ
besteht der Applikator aus einem elastisch zusammendrückbaren
Material, insbesondere einem Schaumstoff mit offenen oder halboffenen
Zellen, oder einem Elastomermaterial. Die Zusammendrückbarkeit
des Applikators ist vorzugsweise geringer als oder ähnlich wie
diejenige des elastisch zusammendrückbaren porösen Organs.
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Weiter
alternativ wird der Applikator aus einem Elastomermaterial hergestellt.
In diesem letzteren Beispiel kann er in Form eines massiven oder hohlen
Aufbaus gestaltet sein, um ihm eine größere Verformbarkeit zu verleihen,
insbesondere in Kontakt mit der Oberfläche, auf die das Produkt aufgebracht werden
soll.
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Mindestens
ein Teil der Oberfläche
des Applikators ist mit einem Florbelag versehen, insbesondere aus
Rayon, Nylon, Baumwolle, Seide, Polyester oder Viskose. Das Vorhandensein
eines solchen Florbelags hängt
in großem
Maße von
der Rheologie des aufzutragenden Produkts, vom den Applikator bildenden
Material und insbesondere von seiner Fähigkeit, Produkt in die Tiefe
zu absorbieren, und den für
das Auftragen gewünschten
Eigenschaften, insbesondere der Sanftheit, ab. Der Florbelag kann
eine Mischung aus Fasern unterschiedlicher Art und/oder Querschnitts
und/oder Länge
sein.
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Das
poröse
Organ weist mindestens einen insbesondere ringförmigen Bereich auf, der sich
in ortsfester axialer Position innerhalb der Einheit befindet. Zu
diesem Zweck kann ein gelochtes Element, insbesondere ein Gitter,
ein gelochter Boden, ein Sieb oder eine Lochfolie zwischen dem ersten
und dem zweiten Abteil geformt oder ortsfest gehalten werden, wobei
das gelochte Element mindestens eine Zufuhröffnung definiert, wobei das
elastisch zusammendrückbare
poröse
Organ sich im zweiten Abteil oberhalb des gelochten Elements befindet.
So bildet ein solches gelochtes Element einen steifen Träger für das poröse Organ,
wodurch dieses daran gehindert wird, sich in Richtung des Behälters einzudrücken, wenn
der Applikator auf dem porösen
Organ aufliegt.
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Ein
solches gelochtes Element kann außerdem ein Element bilden,
das in der Lage ist, insbesondere durch Kapillarwirkung oder durch
Wirkung der Oberflächenspannung,
eine gewisse Menge von Produkt direkt in Kontakt mit der Oberfläche des
porösen
Blocks zurückzuhalten,
wodurch das Tränken des
porösen
Organs mit dem Produkt noch verbessert wird. Die Gestaltung des
gelochten Elements, insbesondere die Anzahl, die Größe und die
Dichte der Löcher,
hängt in
großem
Maße von
der Rheologie des Produkts, den Eigenschaften des Applikators, insbesondere
seiner Zusammendrückbarkeit,
und den für
das Auftragen gesuchten Eigenschaften ab, insbesondere der Menge
an bei jeder Anwendung aufzutragenden Produkt.
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Alternativ
wird das elastisch zusammendrückbare
poröse
Organ im zweiten Abteil gehalten. Wenn der Applikator auf den flexiblen
Sitz drückt, verformt
sich letzterer zusätzlich
zum elastischen Zusammendrücken
in Richtung zum Boden des Behälters.
Dadurch wird die Kontaktfläche
zwischen dem Applikator und dem zusammendrückbaren Sitz noch verbessert.
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Das
elastisch zusammendrückbare
poröse Organ
kann insbesondere durch Kleben fest mit dem gelochten Element oder
dem ringförmigen
Rand verbunden sein.
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Das
zweite Abteil kann aus dem ersten über eine von Hand betätigte Pumpe
gespeist werden. Eine Ausgangsöffnung
der Pumpe, die insbesondere vorzugsweise am Ende einer Pumpenstange
ausgebildet ist, mündet
direkt in das poröse
Organ. Eine solche Ausführungsform
mit Verwendung einer Pumpe ist besonders geeignet für Produkte
mit größerer Viskosität. Eine
solche Pumpe kann mit Luftaufnahme oder ohne Luftaufnahme sein.
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Die
Betätigung
der Pumpe erfolgt mittels eines auf den steifen Boden des ersten
Abteils ausgeübten
Drucks. Eine Verpackungs- und Ausgabeeinheit, die eine solche Pumpe
verwendet, ist insbesondere in der Anmeldung FR-A-2 788 501 beschrieben. Diese
Druckschrift beschreibt insbesondere verschiedene mögliche Konfigurationen
um eine solche Pumpe herum.
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Das
Inkontaktbringen des elastisch zusammendrückbaren porösen Organs mit dem Produkt
erfolgt ganz einfach durch mehr oder weniger starkes Schütteln des
Behälters,
was bei einem Produkt, wie zum Beispiel einem Parfüm, das die
Verbraucherin in ihrer Handtasche trägt, auf ganz natürliche Weise
geschieht. Das Produkt dringt in den Schaumstoffblock insbesondere
durch Kapillarwirkung oder durch Oberflächenspannung ein. Wie bei der
vorhergehenden Ausführungsform
kann das Produkt auch mittels einer mit einem Tauchrohr verbundenen
Pumpe in das poröse
Organ eingeführt
werden.
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Vorzugsweise
hat das erste Abteil ein variables Volumen und besteht insbesondere
aus einem Behälter
mit elastisch oder nicht elastisch verformbaren Wänden. So
kann man eine Tube verwenden, deren geschmeidige Wände sich
als Reaktion auf einen auf sie ausgeübten Druck zusammendrücken können. Die
Wände nehmen
wieder ihre ursprüngliche Form
an, sobald der Druck endet. Der daraus im Behälter entstehende Überdruck
kann den Übergang des
zurückgehal tenen
Produkts durch Kapillarwirkung (insbesondere durch ein das poröse Organ
tragendes Gitter) in die Nähe
des porösen
Organs oder direkt auf das poröse
Organ begünstigen.
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Alternativ
kann der Überdruck
innerhalb des Behälters
von einem Druck stammen, der auf einen Teil des Behälters ausgeübt wird,
der wie ein Faltenbalg ausgebildet ist.
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Im
Fall einer Einheit, die eine Pumpe ohne Luftaufnahme verwendet,
kann man einen Behälter verwenden,
der mit einem einen Nachlaufkolben bildenden Boden ausgestattet
ist. Bei jedem Pumpvorgang im Behälter steigt der Kolben im Behälter hoch, um
am Produkt zu "kleben". Alternativ kann
das Produkt in einer Tasche verpackt sein, deren geschmeidige Wände bei
jedem Pumpvorgang zusammensacken, um das ausgegebene Produktvolumen
zu kompensieren.
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Die
erfindungsgemäße Einheit
kann vorteilhafterweise für
die Verpackung und das Auftragen eines Schmink-, Pflege- oder Körperpflegeprodukts, insbesondere
eines Parfüms,
eines Eau de Toilette, einer Milch, eines Serums, einer Emulsion,
eines Gels, eines Lippenschminkeprodukts, eines Fond de Teint, oder
eines Haarbehandlungsprodukts, insbesondere zum Färben oder
Bleichen von Strähnen, verwendet
werden.
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Abgesehen
von den oben erläuterten
Maßnahmen
besteht die Erfindung aus einer bestimmten Anzahl weiterer Maßnahmen,
die nachfolgend unter Bezugnahme auf nicht einschränkend zu
verstehende Ausführungsbeispiele
erklärt
werden, die anhand der beiliegenden Figuren beschrieben werden,
in denen
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die 1A–1B sich
auf eine erste Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Einheit
beziehen;
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die 2A–2B sich
auf eine zweite Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Einheit beziehen.
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Die
in den 1A und 1B dargestellte Verpackungs-
und Auftragvorrichtung 1 weist einen Behälter 2 in
Form einer Tube mit geschmeidigen Wänden und einer Achse X auf,
der eine Produktreserve P, zum Beispiel einen flüssigen Lippenstift, enthält. Der
Boden der Tube 2 ist entlang einer Schweißzone 3 geschlossen.
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Das
offene Ende der Tube gegenüber
der Schweißzone
ist auf ein Element 4 geschweißt, das einen Sitz 5 definiert,
der durch eine Öffnung 11 einen
Applikator 6 aufnehmen soll. Der Applikator 6 weist
ein Auftragelement 7 und ein Greiforgan 8 auf, das
gleichzeitig eine Verschlusskappe für den Sitz 5 bildet.
Das Auftragelement 7 ist mit Presssitz in einen axialen
Schacht 10 eingesetzt, der vom Applikator 6 gebildet
wird.
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Der
Halt des Applikators 6 auf der Vorrichtung 1,
um die Öffnung 11 zu
schließen,
erfolgt mittels eines Gewindes 12, das auf der Außenfläche des Sitzes 5 ausgebildet
und dazu bestimmt ist, mit einem entsprechenden Gewinde 13 auf
einer Innenfläche
des Greiforgans 8 zusammenzuwirken. Eine Dichtungsschürze 14 gewährleistet
den dichten Verschluss der Öffnung 11 durch
den Applikator 6.
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Gemäß dieser
Ausführungsform
besteht das Auftragelement 7 aus einem thermoplastischen
Sintermaterial, insbesondere aus Polyethylen, dessen Oberfläche mit
einem Florbelag 9 versehen ist. Das freie Ende des Auftragelements 7 bildet
zwei abgeschrägte
Bahnen, um das Auftragen des Produkts auf die Lippen zu erleichtern.
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Die
Innenfläche
des Sitzes 5 weist in der Nähe seines Bodens einen ringförmigen Rand 15 auf,
der einen ringförmiger
Träger
für einen
Schaumstoffblock 16 mit offenen Zellen und einer Dicke
von 3 mm bildet. Der ringförmige
Rand 15 begrenzt eine zentrale Öffnung 18. Der Schaumstoffblock 16 ist
auf den ringförmigen
Rand 15 geklebt.
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Die
Porosität
des Schaumstoffblocks 16 wird so gewählt, dass der Schaumstoffblock
sich mit Produkt P tränken
kann, wenn letzteres mit dem Schaumstoffblock in Kontakt gebracht
wird, was insbesondere dann geschieht, wenn die Vorrichtung 1 geschüttelt wird.
Ein solches Schütteln
erfolgt auf natürliche
Weise, wenn die Vorrichtung in der Handtasche der Benutzerin transportiert
wird. Für
dieses spezielle Beispiel wird ein Polyetherschaumstoff verwendet.
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In
der offenen Stellung, wie sie in 1A dargestellt
ist, ist der Sitz 5 vom Behälter 2 durch den mit
Produkt gesättigten
Schaumstoffblock 16 getrennt, der eine "flüssige
Barriere" bildet,
die in der Lage ist, das Verdunsten von in der Tube 2 enthaltenem
Produkt P beträchtlich
zu verringern. Wenn die Vorrichtung 1 mit dem Kopf nach
unten gehalten wird, fließt
das Produkt nicht aus.
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Wenn
der Applikator 6 auf die Vorrichtung 1 montiert
ist (1B), drückt
das Auftragelement 7 so auf den Schaumstoffblock 16,
dass er zusammengedrückt
und im wesentlichen in Richtung des Bodens der Tube 2 verformt
wird. Diese Verformung trägt dazu
bei, eine große
Kontaktfläche
zwischen dem Auftragelement 7 und dem mit Produkt getränkten Schaumstoff 16 zu
erzeugen.
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Für eine Benutzung
schüttelt
die Benutzerin die Vorrichtung 1, um Produkt P mit dem
Schaumstoffblock 16 in Kontakt zu bringen. Ein Teil des
Produkts dringt tief in den Schaumstoff ein. Eine bestimmte Produktmenge
kann durch Kapillarwirkung auf der Fläche des Schaumstoffs 16 zurückgehalten werden,
die in Richtung des Behälters 2 weist.
Durch Drücken
auf die Wände
der Tube 2 entsteht ein Überdruck innerhalb des Behälters, der
den Durchgang des Produkts durch den Schaumstoff 16 in
Richtung seiner Kontaktfläche
mit dem Auftragelement 7 begünstigt.
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Beim Öffnen verstärkt der
Entspannungseffekt des Schaumstoffs 16 das Pumpen des Produkts in
Richtung des Auftragelements 7. Außerdem ermöglicht beim Öffnen die
relative Drehbewegung zwischen dem Auftragelement und dem Schaumstoffblock 16 das
Abwischen der Auftragfläche,
so dass diese von allem überschüssigen Produkt
befreit wird, das sich in Form eines Tropfens ansammeln könnte. Es
muss dann nur noch das Produkt in üblicher Weise auf die zu behandelnde
Oberfläche
aufgetragen werden.
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In
der in den 2A–2B dargestellten Ausführungsform,
auf sich nun bezogen wird, weist die Verpackungs- und Auftrageinheit
einen steifen inneren Körper 20 in
Form eines zylindrischen Elements aus Polypropylen auf. Der Querschnitt
des zylindrischen Elements kann kreisförmig, oval, elliptisch oder
von jeder anderen gewünschten
Form sein. Ein Ende des inneren Körpers 20 wird von
einem steifen Boden 21 verschlossen. Das dem Boden 21 gegenüberliegende
Ende des steifen Körpers 20 ist
offen und weist auf seiner Innenfläche eine Kehle 22 auf,
die das Einsetzen eines Zwischenteils 23 durch Einschnappen
ermöglicht.
Das Zwischenteil 23 besitzt eine seitliche Schürze 24,
deren Außenfläche in der
Nähe ihres
oberen Rands einen Wulst 25 aufweist, der durch Einschnappen
mit der Kehle 22 des inneren Körpers 20 zusammenwirken
kann. Die seitliche Schürze 24 verlängert sich
an ihrem ihrem freien Rand gegenüberliegenden
Ende im rechten Winkel durch einen Querkragen 26, der selbst
mit einem axialen Schacht 27 von zylindrischem Querschnitt verbunden
ist. Im Inneren des axialen Schachts 27 ist insbesondere
mit Presssitz, durch Einschnappen oder Schraubverbindung eine Airless-Pumpe 28 montiert, über der
eine vorstehende Stange 29 sitzt, die für die Dichtheit sorgt. Somit
ist das unter Druck stehende Ausgabeelement 28 fest mit
dem Aufbau verbunden, der das Produktreservoir trägt oder
bildet.
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Das
Produkt P, im vorliegenden Fall ein Serum, ist im Inneren des inneren
Körpers 20 enthalten, der
einen Kolben 30 aufweist, der dicht gegen die Innenwände des
inneren Körpers 20 gleiten
kann, während
das Produkt P gepumpt wird.
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Der
steife Boden 21 weist eine Öffnung 31 auf, die
eine Luftaufnahme ins Innere des steifen Körpers 20 in das unter
dem Kolben befindliche Volumen erlauben kann.
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Über der
Einheit sitzt ein Mantelring 32, der auf die Pumpenstange 29 montiert
ist, und von dem ein zylindrischer Abschnitt 33 eine Schürze bildet,
deren Ende 34 offen ist. Das offene Ende 34 befindet sich
in der Nähe
des steifen Bodens 21 des inneren Körpers, der in der Ruhestellung
der Pumpe 28 (bezüglich
des Endes 34) um eine Höhe
vorsteht, die mindestens dem Betätigungshub
der Pumpe 28 entspricht. Der zylindrische Abschnitt 33 hat
einen geringfügig
kleineren Innendurchmesser als der Außendurchmesser des inneren
Körpers 20,
um beim Betätigen
der Pumpe 28 frei auf diesem gleiten zu können.
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Entgegengesetzt
zum offenen Ende 34 weist der Mantelring 32 einen
Abschnitt 35 auf, von dem eine Innenfläche 36 einen halbkugelförmigen Sitz 39 begrenzt.
Die Fläche 36 weist
in ihrer Mitte eine Öffnung 37 auf.
In ihrem der Fläche 36 benachbarten Bereich
hat die Öffnung 37 einen
Querschnitt, der geringfügig
kleiner ist als der Außendurchmesser
der Pumpenstange, so dass diese beim Betätigen der Pumpe gegen den Abschnitt
kleineren Querschnitts der Öffnung 37 in
Anschlag kommt. Der zylindrische Abschnitt 33 des Mantelrings 32 ermöglicht es,
einen Griff für
das Zuschrauben und Aufschrauben der Applikatorkappe 38 herzustellen.
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Am
Boden des Sitzes 39 wird insbesondere durch Kleben ein
Polyurethanschaumstoffblock 40 festgehalten, der die gleiche
Aufgabe hat wie der Schaumstoffblock 16 der vorhergehenden
Ausführungsform.
Die Fläche
des Schaumstoffblocks 40, die zur Fläche 36 gerichtet ist,
steht in fluider Verbindung mit der Öffnung 37, in die
die Pumpenstange 29 eingesetzt ist.
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Der
Sitz 39 endet entgegengesetzt zur Öffnung 37 in einem
freien Rand, der eine Öffnung 41 begrenzt.
Die Außenfläche des
Sitzes 39 ist mit einem Gewinde 42 versehen, das
mit einem entsprechenden Gewinde 43 einer Kappe 38 zusammenwirken
kann. Eine innere Schürze 44 der
Kappe 38 dient zur Befestigung eines Auftragorgans 45 in
Form eines steifen oder halbsteifen Blocks aus Filz, dessen Oberfläche mit
einem Florbelag versehen ist. Die Befestigung des Auftragorgans 45 an
der Schürze 44 kann
insbesondere durch Kleben oder Schweißen gewährleistet werden. Das Auftragorgan 45 bildet
außerhalb
der Befestigungsschürze 44 im
wesentlichen einen Kegel.
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Wenn
die Auftragkappe 38 auf die Vorrichtung 1 montiert
ist (2B), drückt
das Auftragelement 45 auf den Schaumstoffblock 40 derart,
dass er ihn beträchtlich
zusammendrückt.
Diese Verformung trägt
dazu bei, eine große
Kontaktfläche
zwischen dem Auftragelement 45 und dem mit Produkt getränkten Schaumstoff 40 zu
erzeugen.
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Mit
dem Ziel einer Benutzung drückt
die Benutzerin auf den steifen Boden 21, um die Betätigung der
Pumpe 28 zu bewirken. Das Pro dukt tritt durch die Pumpenstange 29,
die Öffnung 37 aus,
dringt in den Schaumstoffblock 40 ein und kommt mit dem Auftragorgan 45 in
Kontakt. Beim Öffnen
der Auftragkappe 38 beschleunigt die Entspannung des Schaumstoffblocks 40 das
Pumpen des Produkts in Richtung der Oberfläche des Schaumstoffs, die mit dem
Auftragorgan 45 in Kontakt steht. Wenn der Applikator 45 sich
vom Schaumstoffblock 40 trennt, ist er in zufriedenstellender
Weise mit Produkt geladen. Dann muss nur noch das Produkt in absolut üblicher Weise
auf die geeignete Oberfläche
aufgetragen werden.
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In
der obigen ausführlichen
Beschreibung wurde Bezug genommen auf bevorzugte Ausführungsformen
der Erfindung. Selbstverständlich
können
Varianten hinzugefügt
werden, ohne den Rahmen der Erfindung, wie sie nachfolgend beansprucht wird,
zu verlassen.