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Die
Erfindung betrifft eine universelle Kupplung für Schaufelbagger.
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Hydraulisch
betätigte
mechanische Bagger haben einen Baggerarm an dem Ende, von welchem zwei
Anbringungspunkte am Ende vorliegen, mittels derer eine Baggerschaufel
schwenkbar an dem Ende des Arms befestigt und relativ zum Arm jeweils
geschwenkt wird. Bis vor relativ kurzer Zeit, wenn der Betreiber
wünschte,
die Schaufel zu wechseln, zum Beispiel eine größere, hatte dies manuell zu
erfolgen. Dies veranlasste den Betreiber, die Kabine des Baggers
zu verlassen, zwei Schwenkbolzen zu entfernen, mittels welcher die
Schaufel an dem Baggerarm verbunden war, zurück in die Kabine zu kehren,
den Baggerarm von der Schaufel weg zu bewegen, den Baggerarm mit
der neuen Schaufel auszurichten (und Ausrichten der Schwenköffnungen),
aus der Kabine wieder auszusteigen und die Schwenkbolzen in den
ausgerichteten Öffnungen
anzuordnen und sie vor Ort zu sichern (zum Beispiel mit Sicherungsringen,
Sperrbolzen oder Bolzen oder dergleichen) und zurück in die
Kabine zu kehren, um den Bagger zu benutzen. Manchmal würde der
Betreiber beträchtliche
Schwierigkeiten beim Entfernen oder Wiedereinsetzen der Schwenkbolzen
haben auf Grund einer leichten Fehlausrichtung der Schwenköffnungen
und würde
einen schweren Hammer für
diesen Zweck verwenden müssen.
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Vor
kurzem ist diese zeitaufwändige Übung weitgehend
weggelassen worden mit der Einführung von
Schnellkupplungen, welche zwischen dem Baggerarm und der Schaufel
angeordnet werden. Die Kupplungen können vom mechanischen Typ sein, aber
es ist üblicher,
jetzt einen hydraulischen Typ zu liefern, welcher von der Kabine
des Baggers betrieben werden kann. Die so permanent an die zwei Schwenköffnungen
des Baggerarms befestigten Kupplungen und die Schaufelschwenkverbindung
jeweils sind permanent befestigt. Diese Kupplungen umfassen im Allgemeinen
horizontal und nach hinten sich erstreckend eine hakenartige Öffnung oder
ein Maul, ausgelegt, um mit den Schwenkbolzen der Schaufel einzugreifen
(beide davon werden an der Schaufel befestigt belassen) und eine
im Wesentlichen sich nach unten erstreckende Aussparung, dazu ausgelegt,
um über
den anderen Schwenkbolzen an der Schaufel angeordnet zu sein, mit
der eine nach unten sich erstreckende Ausnehmung einem beweglichen
Sicherungshaken zugeordnet ist.
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In
der manuellen Version der Kupplung wird dieser Einklinkhaken durch
eine Spiralfeder in seine Einklinkposition geleitet und wird aus
seiner Einklinkposition durch Loslassen des Handgriffs oder Hebelstabes
herausbewegt, welcher abnehmbar in einer Öffnung in der Nase des Einklinkhakens
platzierbar ist.
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In
der hydraulischen Version bewegt eine doppelt wirkende Hydraulikkolben-und-Zylindervorrichtung
den Sicherungshaken zwischen seinen jeweiligen Positionen und Rückschlagventile
sind in der Kolben-und-Zylindervorrichtung angeordnet, um unbeabsichtigte
Bewegung des Kolbens im Falle von hydraulischem Versagen zu verhindern.
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In
beiden manuellen und hydraulischen Versionen muss eine Sicherheitsvorrichtung
geliefert werden. Dies kann ein Bolzen sein, der durch den Baggerbetreiber
in spezifisch vorgesehenen Öffnungen
der Kupplung angeordnet werden muss, um den Einklinkhaken in seiner
Einklinkposition zu sperren. Der Baggerfahrer muss seine Kabine
verlassen, um die Sicherungsposition des Sicherungsbolzens sicherzustellen.
Hingegen gibt es in dem britischen Patent Nr. 2 330 570 eine Offenbarung
eines hydraulisch betätigten
Sperrmittels, welches den Bolzen ersetzt. Dies ist sehr befriedigend,
aber eine teure Option.
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Einer
der Nachteile dieser bekannten Kupplungen ist, dass sie alle zur
Verwendung mit einer bestimmten Machart von Baggern und Schaufeln
und Werkzeugen vorgesehen worden sind, die zum Gebrauch mit Bagger(n)
vorgesehen sind von dieser Machart, das heißt Bagger eines speziellen
Herstellers. Dies bedeutet, dass solche Kupplungen oft nicht verwendet
werden können,
um eine Schaufel oder ein Werkzeug eines anderen Herstellers aufzunehmen.
Dies kann ein wesentlicher Nachteil sein, speziell an Orten, wo
Bagger von mehreren verschiedenen Herstellern alle von demselben
Auftragnehmer(n) betätigt
werden.
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Es
ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine universelle Kupplung
für einen
Bagger zu liefern, welche von einem Baggerfahrer verwendet werden
kann, um Schaufeln oder andere durch verschiedene Hersteller gemachte
Werkzeuge aufzunehmen und zu verwenden, welche verschieden von dem
Hersteller des Baggers selbst sein können.
EP 0 769 509 offenbart eine solche
Kupplung. Ihre Offenbarung ist die Basis für den einleitenden Teil von
Anspruch 1, der hier anliegt.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung liefern wir eine Kupplung wie in Anspruch 1 definiert,
um es einem Baggerfahrer zu ermöglichen,
eine Baggerschaufel an einen Baggerarm eines Baggers zu koppeln,
während
er in der Kabine ist, wobei die Kupplung ein Paar beabstandeter
Seitenrahmen umfasst und anbringbar um oder versehen mit Mitteln
zu sein, von welchen sie an den Baggerarm des Baggers gekoppelt
werden kann, eine erste hakenartige Öffnung in jedem Seitenrahmen
zum Eingriff mit dem ersten Schwenkbolzen vorgesehen an einer Baggerschaufel;
ein kraftbetriebener Einklinkhaken, angeordnet zwischen den Seitenrahmen
und getragen zum relativen Schwenken relativ zu den Armen und betätigbar durch
den Fahrer von seiner Kabine zum Sicherungseingriff mit dem zweiten
Schwenkbolzen, vorgesehen an der Schaufel, wenn die erste hakenartige Öffnung einmal
mit dem ersten Schwenkbolzen in Eingriff gebracht ist, und einen
Sperrbolzen, bewegbar aus und in eine Sperrposition, in welcher
er den Einklinkhaken am Loslösen
von den zweiten Schwenkbolzen an der Schaufel hindert, und worin
es eine Vielzahl von Sperrpositionen für den Bolzen gibt, um verschiedene
Schaufeln aufzunehmen.
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Eine
Vielzahl von beabstandeten Öffnungen wird
in den Seitenrahmen ausgebildet, wobei jene in einem Rahmen quer
mit jenen in dem anderen Seitenrahmen ausgerichtet sind. Vorzugsweise
ist auch eine Vielzahl beabstandeter Öffnungen und/oder Einklinkflächen in
dem Einklinkhaken oder eine Verlängerung
davon ausgebildet, über
welche der Sperrbolzen geführt
werden kann, um die relative Bewegung zwischen dem Haken und Seitenrahmen
zu beschränken.
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Vorzugsweise
wird der Einklinkhaken mittels einer doppelt wirkenden Kolben-und-Zylindervorrichtung
betätigt,
von der ein Ende schwenkbar um eine erste Schwenkachse relativ zu
den Kupplungsseitenrahmen verbunden ist und das andere Ende davon
ist schwenkbar mit dem Sicherungshaken verbunden. Diese Kolben- und-zylindervorrichtung
hat einen sehr viel längeren
Anschlag als jene in bekannten Kupplungen. Dies bedeutet, dass der
Bogen, durch welchen der Sicherungshaken geschwenkt werden kann,
größer ist
als bei bekannten Kupplungen.
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Weiterhin
sind die Seitenrahmen der Kupplung vorzugsweise länger als
jene von bekannten Kupplungen.
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Vorzugsweise
gibt es wie auch die hakenartige, in jedem Seitenrahmen ausgebildete Öffnung, eine
Ausnehmung, um einen zweiten Schwenkbolzen an der Schaufel aufzunehmen,
wobei diese Ausnehmung nach unten und bei 90° an der hakenartigen Öffnung geöffnet und
im Wesentlichen größer ist als
die Breite der äquivalenten
Ausnehmung von bekannten Kupplungen, um verschiedene Bolzenbeabstandungen
an den Schaufeln oder anderen Werkzeugen verschiedener Hersteller
auszugleichen.
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Obwohl
die Kolben-und-zylindervorrichtung für den Sicherungshaken mit einem
Rückschlagventil versehen
ist und Sperrmittel vorgesehen sind, ist es wichtig, dass maximale
Vorsicht angewandt wird, um sicherzustellen, dass die Schaufel nicht
zufällig
von der Kupplung gelöst
werden kann und vorzugsweise ist dazu der Einklinkhaken so gestaltet,
dass er nicht an eine Öffnungsposition
bzw. Freisetzposition rotieren wird, wenn er unter Last steht oder
wenn es ein hydraulisches Versagen in der den Haken steuernden Kolben-und-Zylindervorrichtung
gibt und wenn der Sperrbolzen nicht vorliegt.
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In
der vorliegenden Erfindung liefern wir vorzugsweise einen Haken,
der ein Innenprofil derart hat, dass unter obigen Bedingungen und
wenn der Haken das Gewicht der Schaufel trägt und es andernfalls eine
Tendenz für
den Haken geben würde, in
eine Freisetzungsposition zu rotieren, der Bolzen den Haken dazu
veranlassen wird, um die Schwenkung zu einer Einklinkposition hin
zu schwingen.
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Zu
diesem Zweck hat das freie Ende des Hakens eine nach oben geneigte
ausgestreckte Nase an der Innenfläche und die Innenfläche des
Hakens ist ein flacher V-förmiger
Querschnitt, der so eine Gabel für
den Bolzen bildet.
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Eine
bevorzugte Ausführung
der Kupplung gemäß der vorliegenden
Erfindung wird nun beispielhaft mit Bezug auf die anliegenden Zeichnungen
beschrieben, in welchen:
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1 eine
Seitenansicht einer Kupplung nach Stand der Technik ist, die zeigt,
wie die Kupplung verwendet wird, um eine Baggerschaufel an einen
Baggerarm eines Baggers zu verbinden.
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2 ist
eine teilschematische Ansicht eines größeren Maßstabs der Kupplung von 1.
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3 ist
eine Seitenansicht der Kupplung der vorliegenden Erfindung; und
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4 bis 6 sind
teilweise Ansichten mit weggebrochenen Teilen, die Details der Kupplung von 3,
gekoppelt an drei verschiedene Schaufeln, zeigen (nur ein Bolzen
der Schaufel ist dabei veranschaulicht).
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Mit
Bezug zu 1 der Zeichnung wird eine Baggerschaufel
bei 1 gezeigt und das distale Ende eines Baggerarms ist
bei 3 gezeigt. In Übereinstimmung
mit Standardpraxis trägt
der Baggerarm eine 3 eine Schaufel-Kolben-und-Zylindervorrichtung 4 zum Steuern
der Schaufel über
zwei parallele Schwenkverbindungen 6. Die Schaufel 1 wird
normalerweise direkt mit dem Baggerarm 3 mittels eines
ersten Schwenkbolzens 7 verbunden, der von der Schaufel getragen
wird und direkt eingreifend mit einem Anbringungspunkt oder einer
Bolzenöffnung
an einem Endbereich des Baggerarms 3 und durch einen zweiten
Schwenkbolzen 9, der direkt mit einem Anbringungspunkt
oder einer Schwenköffnung 5' in einem Endbereich
von einer der Verbindungen 6 eingreift (diese Anordnung
ist nicht gezeigt).
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Kürzlich hingegen
ist eine Kupplung 11 verwendet worden, um die halbautomatische
Verbindung der Schaufel 1 an den Arm 3 zu ermöglichen und
wie veranschaulicht, hat die Kupplung 2 Anbringungspunkte
daran, mittels welcher sie an die Anbringungspunkte 5 und 5' an dem Baggerarm 3 und an
der Verbindung 6 jeweils verbunden ist, durch geeignete
Verbindungsbolzen 12. Die Kupplung 11 ist in einer unteren
Region davon vorgesehen, mit einer ersten sich allgemein horizontal
und nach hinten erstreckenden hakenartigen Öffnung oder Maul 13 und einer
zweiten sich allgemein nach unten öffnenden Ausnehmung oder Maul 15.
Unter sich nach hinten erstreckend meinen wir nach außen hin öffnend, beim
Gebrauch, von der Kupplung hin zum Betreiber eines Baggers, an welchem
der Baggerarm und die Kupplung befestigt sind und unter nach unten öffnend meinen
wir beim Gebrauch sich nach außen
erstreckend oder öffnend,
allgemein nach unten in Richtung des Bodens. Um die Schaufel 1 an
den Baggerarm zu verbinden, manövriert
der Baggerfahrer den Arm in die in 1 gezeigte
Position und dann bewegt er den Baggerarm nach unten und hinten,
um die erste Öffnung
oder Maul 13 mit dem ersten Schwenkbolzen 7 in
Eingriff zu bringen, welcher eigentlich permanent an der Schaufel 1 befestigt
ist; er betreibt dann die Schaufelsteurungs-Kolben-und-Zylindervorrichtung 4,
um die Schwenkverbindungen 6 nach unten zu schwenken, um
die zweite Ausnehmung oder Maul 15 in Eingriff mit dem
zweiten Schwenkbolzen 9 zu bewegen, welcher auch eigentlich
permanent an der Schaufel befestigt ist. Die Kupplung wird dann
eingeklinkt in Position mit dem Einklinkhaken (nicht in 1 gezeigt),
so dass das Maul 15 um den Bolzen 9 befestigt
bzw. eingespannt ist und die Schaufel zum Baggern verwendet werden kann.
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In 2 ist
ein Einklinkhaken 17 gezeigt, der eine Stand-der-Technik-Kupplung
von 1 bildet, wobei der Haken 17 schwenkbar
auf dem Körper
der Kupplung um einen Bolzen 18 getragen ist und in den die
Einklinkposition geleitet ist (in welcher er den Schwenkbolzen 9 in
der Ausnehmung 15 hält)
mittels einer Kolben-und-Zylindervorrichtung 19,
welche natürlich
ebenso verwendet wird, um den Haken 17 zu einer Freisetzungsposition
zu bewegen. Der Kolben der Vorrichtung 19 ist schwenkbar
mit dem Haken bei 20 verbunden und der Zylinder ist schwenkbar
mit dem Körper
der Kupplung bei 22 verbunden. Ein geeignetes Rückschlagventil
(nicht gezeigt) wird in der Kolben-und-Zylindervorrichtung 9 vorgesehen,
in dem Falle, dass es ein Versagen in der Hydraulikversorgung an
die Kolben-und-zylindervorrichtung geben sollte. Hingegen, im Falle,
dass dieses Rückschlagventil
versagen sollte, wird immer ein Sicherheitsbolzen 23 bereitgestellt.
Dieser Sicherheitsbolzen 23 überbrückt zwischen zwei Seitenrahmen 25 der
Kupplung 11 und liegt an die Rückseite des Einklinkhakens 17 an,
um den Einklinkhaken 17 in einer Einklinkposition zu halten
und den Schaufelbolzen 9 daran zu hindern, von der Ausnehmung 15 losgelassen
zu werden. Der Nachteil dieser Anordnung besteht darin, dass es
sehr wenig Toleranz in der Beabstandung zwischen den Schaufelbolzen 7 und 9 gibt. Wenn
die Beabstandung zu groß oder
zu klein ist, kann man die Kupplung nicht verwenden.
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Jetzt
bezogen auf 3 unterscheidet sich die Kupplung
der Erfindung von jener von 2 in ihrer
Form und Größe und allgemeinen
Konstruktionen der Seitenrahmen, die bei 25a identifiziert
sind. Wie in der Konstruktion nach Stand der Technik sind zwei Anbringungspunkte
vorgesehen, zum Verbinden der Kupplung an den Baggerarm unter Verwendung
von Bolzen 12 und die Rahmen 25a sind jeder versehen mit
einer ersten sich nach hinten erstreckenden hakenartigen Öffnung oder
Maul 13 für
einen ersten Schaufelbolzen (nicht gezeigt). Die Rahmen 25a sind länger als
die Rahmen 25 und eine sehr viel breitere, sich nach unten öffnende
Ausnehmung oder Maul 15a ist vorgesehen anstelle der Ausnehmungen 15 in jedem
Rahmen 25a. Weiterhin sind drei nahe anliegende, aber beabstandete
kreisförmige
Löcher 27, 29 und 31 in
jedem der Rahmen 25a ausgebildet, um drei Sets von Löchern auszubilden,
wobei die Löcher von
jedem Set direkt gegenüber
dem anderen in den jeweiligen Rahmen 25a sind und so drei
verschiedene Orte für
einen Sperrbolzen 23 ergeben (siehe 4 bis 6).
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Wie
aus 4 bis 6 ersehen werden kann, sind
die einzigen Unterschiede zwischen den Figuren an den Orten der
Schaufelbolzen 9a, 9b und 9c in der Ausnehmung
und in den Orten des Sicherungshakens 17a und von mit dem
Haken 17a verbundenen Teilen.
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Zunächst in
Bezug auf 4 ist der Ort des Zentrums des
ersten Schwenkbolzens 7 für eine Schaufel (nicht gezeigt)
bei X identifiziert, wenn der Bolzen gut passend in der Öffnung 13 aufgenommen ist.
Die Ausnehmung 15a ist im Wesentlichen größer als
der Durchmesser des zweiten Schaufelbolzens 9a, welcher
angeordnet in einem zentralen Bereich der Ausnehmung 15a gezeigt
ist. Der Abstand zwischen den Zentren der Bolzen 7, 9a ist
D1.
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Wie
aus 5 ersichtlich, wurde eine Schaufel mit Schaufelbolzen 7 und 9b,
welche ihre Zentren beabstandet haben durch einen Abstand D2 (wobei D1 > D2)
durch die Kupplung aufgenommen.
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Wie
in 6 ersichtlich, ist diesmal eine unterschiedliche
Schaufel mit Schaufelbolzen 7 und 9c durch die
Kupplung aufgehoben worden. In dieser Schaufel ist die Beabstandung
zwischen den Zentren der Schaufelbolzen 7 und 9c D3, wenn D3 > D1 > D2.
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Ebenso
wie das Erfordern einer besonders weiten Ausnehmung 15a um
Schaufeln mit Bolzen mit verschiedenen Beabstandungen zwischen deren Zentren
aufzunehmen, ist es notwendig, dass der Einklinkhaken 17a in
der Lage ist, durch verschiedene Bögen zu schwingen, um die jeweiligen
Bolzen 9a, 9b oder 9c in der Ausnehmung 15a einzuklinken. Dies
erreicht man durch Bereitstellen einer Kolben-und-Zylindervorrichtung 19a mit
einem Kolbenschub, welcher viel länger ist als jener der Kolben-und-Zylindervorrichtung 19 der
Kupplung nach Stand der Technik. Dies stellt sich, das alle drei
(oder zu diesem Zweck alle geeignete) Schaufelbolzenbeabstandungen
den Einklinkhaken 17a durch einen geeigneten Betrag aus
einer Schaufelfreisetzungsposition (nicht gezeigt) hin zu einer
Bolzensperrposition schwingen können.
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Wie
beschrieben mit Bezug auf 3 werden
drei Sets von Löchern 27, 29, 31 für den Sperrbolzen 23 in
den Seitenrahmen der Kupplung so vorgesehen, dass unabhängig von
der Position des Einklinkhakens 17a er immer noch in seiner
Bolzensperrposition eingeklinkt werden kann.
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Wie
aus jeder der 4 bis 6 ersichtlich,
hat der Haken 17a eine Sperrplatte 36, die vom hinteren
Teil davon mit einer ersten Sperröffnung 33 darin hervorsteht
und einer zweiten Sperröffnung 35 darin
und einer Sperrfläche 37 darin.
Jede der Öffnungen 33 und 35 ist
von einer verlängerten
genauen Konstruktion, um einen Grad an Universalität zu liefern.
Wie aus 4 ersichtlich, ist für eine Schaufelbolzenbeabstandung
D1 der Sperrbolzen 23 in der Öffnung 35 angeordnet
und verläuft
durch die Löcher 31 in
den Kupplungsseitenrahmen. Hingegen in 5, wo die
Kupplung mit einer Schaufel verwendet wird, die Bolzenbeabstandungen von
D2 hat, ist der Sperrbolzen 23 in
der Öffnung 33 angeordnet
und verläuft
durch die Löcher 27 an
den Seitenrahmen 25a. Hingegen greift in 6,
wo die Kupplung eine Schaufel mit der Bolzenzentrumsbeabstandung
von D3 aufgehoben hat, der Sperrbolzen 23 gegen
die Sperrfläche 37 ein
und verläuft
durch die Löcher 29 in
den Seitenrahmen 25a. Mit allen drei Schaufeln mit verschiedenen
Bolzenbeabstandungen ist es daher möglich, ein Set ausgerichteter
Löcher
und in den Kupplungsseitenrahmen zu finden, welches mit einer der Öffnungen 33, 35 auf
der Oberfläche 37 ausgerichtet
ist. Man sollte hingegen anmerken, dass es für jede unterschiedliche Bolzenbeabstandung
nur ein Set von ausgerichteten Löchern
in den Kupplungsseitenrahmen geben wird, welche mit einer der Öffnungen 33, 35 oder
der Oberfläche 37 ausgerichtet sind.
Es ist daher nicht möglich,
den Sperrbolzen 23 in ein „falsches" Set von Löchern 27, 29, 31 einzuschieben
und nicht den Haken 17 in einer Bolzensperrposition einzuklinken,
da zwei von diesen Sets von Löchern 27, 29, 31 zu
jeder Zeit durch den Haken oder den Haken 17a oder die
Platte 36 wegblockiert werden können.
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In
der Praxis gibt es viele verschiedene Hersteller von Baggern, die
alle Schaufeln mit unterschiedlichen Bolzenbeabstandungen herstellen
und die Kupplungen der vorliegenden Erfindung auf Grund ihrer Universalität kann man
verwenden, um die Mehrheit dieser Schaufeln aufzuheben und haben
ihren Sperrhaken 17a in seiner Sperrposition unter Verwendung
eines Sperrbolzens 23 eingeklinkt.
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Trotz
des oben beschriebenen Sicherheitsmerkmals (Vorsehen des Bolzens 23)
besteht noch ein geringes Risiko, zum Beispiel in dem Fall eines Fehlgebrauchs
des Fahrers wie des Nichtbefestigens von Bolzen 23, so
dass der Einklinkhaken 17a in seine Ausklinkposition schwingt
und es dabei der Schaufel ermöglicht,
von dem Baggerarm fallen gelassen zu werden, wenn ein hydraulisches
Versagen auftritt und wenn das Rückschlagventil
in der Kolben-und-Zylindervorrichtung 19 versagt. Dementsprechend
bevorzugen wir, einen Einklinkhaken 17a zu liefern, welcher
unter normalen Bedingungen nicht in eine ausgeklinkte Position auf
Grund des Gewichts des Schaufelbolzens 9 daran schwingen
kann.
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Normalerweise
mit den meisten im Stand-der-Technik-Einklinkhaken wird das Gewicht der
Schaufel an dem Haken, welches auf den Haken über den Schaufelbolzen 9 überführt wird,
den Haken dazu veranlassen, im Uhrzeigersinn, wie in 4 bis 6 gezeigt,
zu schwingen, auf Grund der Reaktionskraft, die auf die innere konkave
Fläche
des Hakens wirkt und den Haken dazu veranlasst, sich in eine Öffnungsposition
zu bewegen. Hingegen wie gezeigt in 4 bis 6,
hat ein bevorzugter Haken der Erfindung ein Innenprofil von flacher
V-Form wie bei 39 in 4 gezeigt
und einen ausgestreckten Nasenteil 41. Die Konfiguration
des Innenprofils ist derart, dass, wenn der Schaufelbolzen nach
unten lagert, über
den flachen V-förmigen
konkaven Teil 39 des Hakens, es eine Reaktionskraft geben
wird, die man so erzeugt, dass das auf den Haken 17a wirkende
Moment um seinen Trägerbolzen
herum gegen den Uhrzeigersinn ist und so versuchen wird, den Haken
in Sperrposition zu bewegen.
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In
der Kupplung nach Stand der Technik, die in den 1 und 2 veranschaulicht
ist, beträgt die
Länge des
Zylinders 19 etwa 265 mm und die Länge des Anschlags bzw. Hubs
des Zylinders beträgt
etwa 100 mm. Diese Kupplung könnte
Schaufeln (oder andere Werkzeugen) mit einer Bolzenbeabstandung
von 464 mm (zwischen den Zentren) aufnehmen.
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In
einem bevorzugten Beispiel einer Kupplung gemäß der vorliegenden Erfindung
ist der Zylinder 19a etwa 310 mm lang und die Länge seines Schubs
beträgt
etwa 140 mm. Weiterhin sind die Seitenrahmen 25a etwa 20%
länger
als die Seitenrahmen 25 der Kupplung nach Stand der Technik,
was bedeutet, dass die Kupplung dieser Erfindung Schaufelbolzenbeabstandungen
zwischen etwa 435 mm und 520 mm aufnehmen kann. Es gibt eine Vergrößerung in
der Länge
der Ausnehmung von 15a von etwa 90 mm bezüglich der
Länge der
Ausnehmung 15 des Stands der Technik. Die Basis der Ausnehmung 15a ist
in einem zentralen Bereich leicht „gebogen", um sicherzustellen, dass der Schaufelbolzen
in der Ausnehmung angeordnet immer in einem gleichen Bereich des
Hakens 17a sitzt, unabhängig
von der Schaufelbolzenbeabstandung. Dies stellt sicher, dass beide
Beanspruchungen innerhalb des Hakens und die Schaufeleinspannkraft
konstant bleiben.
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Man
wird natürlich
verstehen, dass die vorliegende Erfindung oben nur beispielhaft
beschrieben worden ist und man Modifikationen eines Details im Rahmen
der Erfindung durchführen
kann.