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DE60101870T2 - Fälschungssicheres Aufzeichnungspapier und Papierträger - Google Patents

Fälschungssicheres Aufzeichnungspapier und Papierträger Download PDF

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DE60101870T2
DE60101870T2 DE60101870T DE60101870T DE60101870T2 DE 60101870 T2 DE60101870 T2 DE 60101870T2 DE 60101870 T DE60101870 T DE 60101870T DE 60101870 T DE60101870 T DE 60101870T DE 60101870 T2 DE60101870 T2 DE 60101870T2
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DE
Germany
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paper
recording
layer
adhesive
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Yoshimi Amagasaki-shi Ishibashi
Masanori Amagasaki-shi Ohhashi
Hiroshi Ito
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Oji Paper Co Ltd
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Description

  • GEBIET DER TECHNIK
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Aufzeichnungspapier und betrifft genauer ein Sicherheits-Aufzeichnungspapier.
  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Bereits bekannt ist ein Thermoaufzeichnungsmaterial, das durch die Wärmeenergie von einem Thermokopf anhand der Farbbildungsreaktion zwischen einer elektronenspendenden Verbindung und einer elektronenaufnehmenden Verbindung, eines Thermotranfers oder Sublimationstransfers einen Aufzeichnungsbereich bildet, oder ein Tintenstrahl-Aufzeichnungsmaterial, das anhand der Tintenstrahltechnik beschrieben wird. Da diese Aufzeichnungsmaterialien relativ preiswert sind, mit kompakten Aufzeichnungsmaschinen verwendet werden können und leicht zu erhalten sind, werden sie als Aufzeichnungsmedien für Faxgeräte und für Computer, ebenso wie auf einer großen Anzahl technischer Gebiete verwendet.
  • Seit einiger Zeit wird die Druckstabilität zahlreicher Informations-Aufzeichnungsmaterialien ständig stark verbessert, und sie können mit hoher Geschwindigkeit verschiedene Informationen aufzeichnen. Aufgrund dieses Vorteils werden diese Informations-Aufzeichnungsmaterialien für Wettscheine, Lotteriescheine, Fahrausweise, Zugfahrkarten und dergleichen verwendet. Wenn die Informations-Aufzeichnungsmaterialien für diese Zwecke verwendet werden, ist insbesondere für die Toto-Wettscheine und Lotteriescheine, die ausgezahlt werden können, eine Modifizierungs- und Fälschungssicherung notwendig.
  • Als eine Methode für den Fälschungsschutz der Aufzeichnungsmaterialien offenbart beispielsweise die japanische Patent-Offenlegungsschrift Nr. 1999-165463 die Hinzufügung eines Wasserzeichens auf dem Papierträger; und die japanische Patent-Offenlegungsschrift Nr. 1998-315620 offenbart die Verwendung eines Papierträgers, in den ein bandförmiges Sicherheitselement eingebettet ist, das einen Film und eine wärmeempfindliche Aufzeichnungsschicht aufweist, die auf dem Film ausgebildet ist.
  • Die Dokumente EP-A-0492407, US-A-5002636, S-A-4897300, DE-A-197 06 049 und GB-A-1357489 beschreiben ein Aufzeichnungspapier, das einen Träger und eine Aufzeichnungsschicht umfaßt, die auf dem Papierträger ausgebildet ist, wobei ein Sicherheitselement in den Papierträger eingebettet ist. Diese Dokumente sagen jedoch nichts über die Dicke des Papierträgers und des eingebetteten Sicherheitselements und über die Lagebeziehung zwischen dem Papierträger und dem eingebetteten Sicherheitselement aus.
  • Diese herkömmlichen Verfahren haben jedoch die folgenden Nachteile: in den erhaltenen Bildern, insbesondere in den Bildern, die in dem Bereich aufgezeichnet werden, wo das Sicherheitselement eingebettet ist, zeigen sich fehlende Rasterpunkte bzw. „Missing Dots", was die Qualität der erhaltenen Bilder herabsetzt; die Produktivität ist gering, da bei der Durchführung eines Superkalanderns bzw. Hochsatinierens Falten entstehen; in den Aufzeichungsmaterialprodukten ist die Oberfläche in dem Bereich, wo die Sicherheitselemente eingebettet sind, dicker als die der anderen Teile, was zu einer mangelnden Glattheit führt (im folgenden als „ungleichmäßige Dicke" bezeichnet); wenn die erzeugten Aufzeichnungsmaterialien aufgerollt werden, zeigt die Rolle wegen der ungleichmäßigen Dicke Aufwerfungen.
  • Die Aufgabe, die der vorliegenden Erfindung zugrunde liegt, besteht in der Bereitstellung eines Sicherheits-Aufzeichnungspapiers unter Verwendung eines Papierträgers, in den ein Sicherheitselement eingebettet ist, wobei das Aufzeichnungspapier frei ist von Qualitätseinbußen der aufgezeichneten Bilder, wie Missing Dots auf der Oberfläche der Aufzeichnungsschicht im Bereich des Sicherheitselements (in und um den Bereich, in dem das Sicherheitselement eingebettet ist), von einer ungleichmäßig dicken Oberfläche des Aufzeichnungsmaterials, von einer Faltenbildung während der Herstellung und von Aufwerfungen, die beim Aufrollen entstehen, und leicht herzustellen ist.
  • Die Lösung dieser Aufgabe ist in Anspruch 1 dargestellt. Bevorzugte Ausführungsformen sind in den Unteransprüchen 2–12 beansprucht.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER FIGUREN
  • 1 ist eine Querschnittsdarstellung des Aufzeichnungsmaterials gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • 2 ist eine Querschnittsdarstellung des Papierträgers für die Verwendung in der vorliegenden Erfindung, in dem ein Sicherheitselement eingebettet ist.
  • 3 ist die Querschnittsdarstellung eines Beispiels für das Aufzeichnungsmaterial der vorliegenden Erfindung mit einem Papierträger, in den ein bandförmiges Sicherheitselement eingebettet ist, das mit einer aufgedampften Metallschicht und einer Klebstoffschicht versehen ist.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
  • In der in 1 dargestellten Ausführungsform ist ein Papierträger 1 auf einer Seite mit einer Aufzeichnungsschicht 2 versehen, und ein Sicherheitselement 3 (in 1 ist ein bandförmiges Sicherheitselement gezeigt) ist in den Papierträger 1 eingebettet. Man kann auch eines oder mehrere Sicherheitselemente in den Papierträger einbetten.
  • Papierträger
  • In einem Aufzeichnungspapier, das eine Aufzeichnungsschicht auf einem Papierträger aufweist, wird, um die oben genannten Probleme zu lösen, in der vorliegenden Erfindung ein Papierträger verwendet, in den ein bandförmiges Sicherheitselement eingebettet ist, und der mindestens 3-mal so dick ist wie das bandförmige Sicherheitselement.
  • Wenn der Papierträger dünner als 3-mal so dick wie das bandförmige Sicherheitselement ist, kann er ungleichmäßig dick werden, oder eine Glättungsbehandlung, um die Qualität eines aufgezeichneten Bildes zu verbessern, unter Verwendung eines Superkalanders oder dergleichen nach der Bildung der Aufzeichnungsschicht kann Falten verursachen. Der Papierträger ist vorzugsweise 4- bis 10-mal, stärker bevorzugt 4- bis 8-mal so dick wie das bandförmige Sicherheitselement.
  • 2 ist eine Querschnittsdarstellung des Papierträgers für die Verwendung in dem Aufzeichnungsmaterial der vorliegenden Erfindung, wobei in den Papierträger ein Sicherheitselement eingebettet ist. 2 zeigt die Lage des in den Papierträger eingebetteten Sicherheitselements. Die Lage des eingebetteten Sicherheitselements wird mit Bezug auf ein in 2 dargestelltes Beispiel beschrieben, für das ein nachstehend beschriebenes bandförmiges Sicherheitselement 2 verwendet wird. Wie in 2 dargestellt, ist das Sicherheitselement 3 in den Papierträger 1 eingebettet und liegt daher im wesentlichen parallel zur Oberfläche a des Papierträgers 1 auf der Aufzeichnungsschicht-Seite und zur Oberfläche b auf der gegenüberliegenden Seite.
  • Wenn die Dicke des Papierträgers 1 T ist, und die Dicke des Sicherheitselements 3 t ist, ist T mindestens 3-mal so groß wie t, vorzugsweise 4- bis 10-mal so groß. Die Lage, in der das Sicherheitselement 3 eingebettet wird, ist nicht besonders beschränkt, und das Sicherheitselement 3 wird vorzugsweise so eingebettet, daß es nicht an der Oberfläche des Papierträgers 1 erscheint.
  • Der Abstand D1 von der vorderen (Aufzeichnungsschicht-seitigen) Fläche a des Papierträgers 1 zur vorderen (Aufzeichnungsschicht-seitigen) Oberfläche c des Sicherheitselements 3 ist 1- bis 7-mal, insbesondere 1,5- bis 5-mal so groß wie die Dicke t des Sicherheitselements 3. Der Abstand D2 von der hinteren (der vorderen, Aufzeichnungsschicht-seitigen Fläche a gegenüberliegenden) Fläche b des Papierträgers 1 zur hinteren (der vorderen, Aufzeichnungsschicht-seitigen Fläche c gegenüberliegenden) Fläche d des Sicherheitselements 3 ist 0,5- bis 6-mal, insbesondere 0,5- bis 4-mal so groß wie die Dicke t des Sicherheitselements. In der vorliegenden Erfindung können D1 und D2 aus den oben angegebenen Bereichen ausgewählt werden, und die Dicke der Elemente kann so gewählt werden, daß die Gesamtdicke D1 + D2 + t mindestens 3-mal, vorzugsweise 4- bis 10-mal so groß ist wie die Dicke t des Sicherheitselements. Insbesondere ist das Sicherheitselement 3 vorzugsweise in der Mitte des Papierträgers angeordnet (das heißt, in einer Lage, die etwa T/2 von der vorderen, Aufzeichnungsschicht-seitigen Fläche a des Papierträgers 1 entfernt ist, wo D1 und D2 gleich oder fast gleich sind).
  • Der Papierträger ist 40 bis 250 μm, insbesondere 60 bis 200 μm dick. Wenn der Papierträger dünner als 40 μm ist, ist es schwierig, das Sicherheitselement gleichmäßig einzubetten. Wenn er dicker als 250 μm ist, wird die Erkennungsgenauigkeit des Sicherheitselements herabgesetzt, und die Fälschungsverhütungs-Eigenschaft des Aufzeichnungspapiers wird beeinträchtigt.
  • Papiere, die als der Papierträger verwendet werden können, schließen diejenigen ein, die aus Kraft-Zellstoff, Sulfit-Zellstoff, Holzschliff (ground pulp), thermo-mechanischem Zellstoff und ähnlichem Holzfaserstoff aus üblichen Weich- und Harthölzern, Sekundärfaserstoff aus Altpapier, Nicht-Holzfaserstoff und dergleichen hergestellt werden.
  • Sicherheitselement
  • Beispiele für das bandförmige Sicherheitselement schließen diejenigen ein, die einen nicht-ausgerichteten oder biaxial ausgerichteten Kunstharzfilm enthalten. Spezielle Beispiele für die Kunstharzfilme schließen 6,6-Nylonfilm, Polyethylenterephthalat-Film, Polyethylen-Film, Polyethylennaphthalat-Film, Polypropylen-Film und dergleichen ein.
  • Diese bandförmigen Sicherheitselemente schließen ein farbiges Sicherheitselement ein, das aus solch einem Harzfilm gemacht ist, insbesondere ein Sicherheitselement, das eine andere Farbe aufweist als der Papierträger, und die oben genannten Kunstharzfilme mit einer aufgedampften Metallschicht aus Aluminium, Kupfer, Nickel, Zinn, Zink oder dergleichen, und sie werden aufgrund ihrer hervorragenden Fälschungsverhütungs-Eigenschaft bevorzugt.
  • Wenn ein Kunstharzfilm mit aufgedampfter Metallschicht als das bandförmige Sicherheitselement verwendet wird, kann die aufgedampfte Metallschicht entweder auf der Vorderseite oder der Rückseite des Harzfilms oder auf sowohl der Vorderseite als auch der Rückseite bereitgestellt sein. Die aufgedampfte Metallschicht weist normalerweise eine Dicke auf, wie sie üblicherweise für die Fälschungsverhütung verwendet wird, und liegt beispielsweise im Bereich von etwa 0,05 μm bis etwa 1,0 μm. Das Sicherheitselement, das aus einem Harzfilm mit aufgedampfter Metallschicht besteht, kann auf herkömmliche Weise hergestellt werden, beispielsweise dadurch, daß man verschiedene im Handel erhältliche metallisierte Filme mit einer Dicke innerhalb des angegebenen Bereichs in Streifen mit der oben angegebenen Breite schneidet.
  • Die Breite des oben genannten bandförmigen Sicherheitselements liegt vorzugsweise bei 0,3 bis 20 mm, stärker bevorzugt bei 0,5 bis 5 mm. Die Dicke des oben genannten bandförmigen Sicherheitselements (im Fall eines metallisierten Films die Gesamtdicke der aufgedampften Metallschicht und des Harzfilms) beträgt 10 bis 80 μm, vorzugsweise 10 bis 40 μm.
  • Wenn es sich bei dem bandförmigen Sicherheitselement um einen Harzfilm mit aufgedampfter Metallschicht handelt, ist die Dicke des Papierträgers mindestens 3-mal so groß wie die Gesamtdicke der aufgedampften Metallschicht und des Harzfilms.
  • In der vorliegenden Erfindung kann, falls nötig, zumindest auf einem Teil der Oberfläche des bandförmigen Sicherheitselements eine Klebstoffschicht bereitgestellt werden, die als Hauptbestandteil einen Klebstoff enthält, wodurch die Haftung zwischen dem Sicherheitselement und den Faserstoff-Fasern im Papierstoff verstärkt wird. Dadurch wird die Lösung des Sicherheitselements vom Papier während des Druck- oder Schneidvorgangs wirkungsvoller verhindert. Wenn ein bandförmiges Sicherheitselement (einschließlich farbiger Sicherheitselemente und Sicherheitselemente mit aufgedampfter Metallschicht) verwendet wird, kann die Klebstoffschicht entweder auf der Vorderseite oder der Rückseite des bandförmigen Sicherheitselements oder sowohl auf der Voderseite als auch der Rückseite bereitgestellt sein.
  • Der Klebstoff in der Klebstoffschicht ist nicht besonders beschränkt und umfaßt einen Klebstoff auf Wasser-Basis (wasserlöslich oder auf Latex-Basis), einen Klebstoff auf Basis organischer Lösemittel oder dergleichen. Beispiele für den Klebstoff sind ein Klebstoff auf Polyesterharz-Basis, ein Klebstoff auf Urethanharz-Basis, ein Klebstoff auf Acrylharz-Basis oder ein Klebstoff auf Vinylacetatharz-Basis.
  • Die Klebstoffschicht haftet auf dem Papier durch Kontakt mit Wasser, wenn das Sicherheitselement, das mit der Klebststoffschicht versehen ist, während der Papierherstellung in dem Papierträger eingebettet wird, oder durch die Wärme, die beim Trocknen des Papierprodukts angewendet wird, oder durch den Druck, der während des Superkalandrierens oder dergleichen ausgeübt wird.
  • Falls nötig, kann die Klebstoffschicht ferner mindestens ein Glied aus der Gruppe bestehend aus einem Fluoreszenzfarbstoff, einem Fluoreszenzpigment und einem Lumineszenzpigment enthalten, wodurch die Fälschungsverhütungs-Wirkung weiter verstärkt wird.
  • Die Klebstoffschicht kann folgendermaßen hergestellt werden: man dispergiert den oben genannten Klebstoff und, falls gewünscht, mindestens einen bzw. eines aus einem Fluoreszenzfarbstoff, einem Fluoreszenzpigment und einem Lumineszenzpigment, wobei Wasser oder ein organisches Lösemittel als Medium für die Herstellung einer Beschichtungszusammensetzung verwendet wird, um eine Klebstoffschicht zu bilden, man trägt die Beschichtungszusammensetzung durch Walzenbeschichten, Rakelbeschichten, Gravurbeschichten oder ein ähnliches Verfahren auf das bandförmige Sicherheitselement auf, und man trocknet die resultierende Beschichtung. Die Menge der aufgetragenen Beschichtungszusammensetzung liegt vorzugsweise bei 1 bis 10 g/m2, insbesondere 2 bis 8 g/m2 auf Trockengewichts-Basis.
  • Wenn das bandförmige Sicherheitselement eine Klebstoffschicht aufweist, ist in der vorliegenden Erfindung der Papierträger mindestens 3-mal so dick wie das bandförmige Sicherheitselement selbst, wobei die Dicke der Klebstoffschicht nicht gerechnet ist.
  • 3 zeigt ein Beispiel für das Aufzeichnungsmaterial der vorliegenden Erfindung, das einen Papierträger umfaßt, in den ein bandförmiges Sicherheitselement mit aufgedampften Metallschichten und mit Klebstoffschichten eingebettet ist. In 3 sind die Elemente mit den gleichen Bezugszahlen versehen wie in 1. In der in 3 dargestellten Ausführungsform handelt es sich bei dem Sicherheitselement 3 um einen metallisierten Film, der einen Harzfilm 3a umfaßt, der auf beiden Seiten mit aufgedampften Metallschichten 4, 4' versehen ist. Darüber hinaus kann als Sicherheitselement 3 ein Harzfilm 3a verwendet werden, der eine der aufgedampften Harzschichten 4 und 4' auf einer seiner Seiten aufweist.
  • In 3 sind die Klebstoffschichten 5, 5' auf beiden Seiten des Sicherheitselements 3 bereitgestellt, aber die Klebstoffschicht kann auch nur auf der Vorderseite (der Aufzeichnungsschichtseite) des Sicherheitselements 3 bereitgestellt sein oder kann nur auf der Rückseite (der Seite gegenüber der Aufzeichnungsschicht-Seite) des Sicherheitselements bereitgestellt sein.
  • Das Verfahren zum Einbetten des Sicherheitselements in den Papierträger ist nicht besonders beschränkt und kann eines der herkömmlichen Verfahren sein. Beispielsweise können das Sicherheitselement und das Papier mittels einer Kombinations-Papiermaschine verbunden werden, wobei zuerst eine erste und eine zweite Faserstoffbahn kombiniert werden und gleichzeitig ein bandförmiges Sicherheitselement zwischen der ersten und der zweiten Faserstoffbahn eingebracht wird, das resultierende Laminat mit einer oder mehreren Faserstoffbahnen kombiniert wird, gefolgt von einem Trocknen.
  • Der Papierträger kann beispielsweise anhand einer Zylinderpapiermaschine mit drei Zylinderbütten hergestellt werden, und zwar durch Bilden einer ersten Faserstoffbahn mit einem ersten Zylinder, Bilden einer zweiten Faserstoffbahn mit einem zweiten Zylinder, Einbringen eines Sicherheitselements, beispielsweise in Abständen von 10 cm, zwischen die erste Faserstoffbahn und die zweite Faserstoffbahn, die sich noch auf dem zweiten Zylinder befindet und gerade vom zweiten Zylinder abläuft, weiter durch Kombinieren des resultierenden Laminats mit einer dritten Faserstoffbahn, die von einem dritten Zylinder gebildet wird, und Trocknen der resultierenden Kombi-Bahn durch Erwärmen auf herkömmliche Weise, wodurch man den Papierträger der vorliegenden Erfindung erhält. Bei der obigen Vorgehensweise kann die Lage des eingebetteten Sicherheitselements durch geeignete Anpassung der Dicke der ersten, zweiten und dritten Bahn gesteuert werden.
  • Aufzeichnungsschicht
  • Bei der Aufzeichnungsschicht handelt es sich um eine wärmeempfindliche Aufzeichnungsschicht, die mit einem Thermokopf Aufzeichnungsbereiche bilden kann, und die eine elektronenspendende Verbindung, eine elektronenaufnehmende Verbindung und ein Bindemittel enthält.
  • Wie oben angegeben, handelt es sich gemäß einer Ausführungsform der Erfindung bei der Aufzeichnungsschicht, die auf mindestens einer Seite des Papierträgers mit eingebettetem bandförmigem Sicherheitselement ausgebildet ist, um eine wärmeempfindliche Aufzeichnungsschicht, die mit einem Thermokopf Aufzeichnungsbereiche (= Bildaufzeichnungen) bilden kann, und die eine elektronenspendende Verbindung, eine elektronenaufnehmende Verbindung und ein Bindemittel enthält.
  • Beispiele für die Kombination der elektronenspendenden Verbindung und der elektronenaufnehmenden Verbindung in der wärmeempfindliche Aufzeichnungsschicht schließen die folgenden ein: eine Kombination aus einem Leukofarbstoff und einem Farbentwickler; eine Kombination aus einem Diazoniumsalz und einem Kuppler; eine Kombination aus einer Chelatverbindung und einem Übergangselement, wie Eisen, Cobalt, Kupfer und dergleichen; eine Kombination aus einer Aminoverbindung und einer aromatischen Isocyanatverbindung usw. Die Kombination aus dem Leukofarbstoff und dem Farbentwickler wird aufgrund ihrer ausgezeichneten optischen Bildaufzeichnungsdichte bevorzugt verwendet. In der folgenden Beschreibung wird die Aufzeichnungsschicht mit einer Kombination aus einer elektronenspendenden Verbindung, d. h. einem Leukofarbstoff, und einer elektronenaufnehmenden Verbindung, d. h. einem Farbentwickler, detailliert beschrieben.
  • Der Leukofarbstoff, der in der Aufzeichnungsschicht enthalten ist, ist nicht besonders beschränkt, und es können verschiedene herkömmlich bekannte Leukofarbstoffe verwendet werden. Beispiele für die Leukofarbstoffe schließen 3,3-Bis(p-dimethylaminophenyl-6-dimethylaminophthalid, 3-Diethylamino-7-anilinofluoran-3-cyclohexylamino-6-chlorfluoran, 3-Diethylamino-6-methyl-7-chlorfluoran, 3-Diethylamino-7-chlorfluoran, 3-(N-Ethyl-N-isoamyl)amino-6-methyl-7-anilinofluoran, 3-(N-Methyl-N-cyclohexyl)amino-6-methyl-7-anilinofluoran, 3-Diethylamino-6-methyl-7-anilinofluoran, 3-Di(n-butyl)amino-6-methyl-7-anilinofluoran, 3-Di(n-pentyl)amino-6-methyl-7-anilinofluoran, 3-Diethylamino-7-(o-chloranilino)fluoran, 3-Di(n-butyl)amino-7-(o-fluoranilino)fluoran, 3-(N-Ethyl-p-toluidino)-6-methyl-7-anilinofluoran, 3-(N-Ethyl-N-tetrahydrofurfurylamino)-6-methyl-7-anilinofluoran, 3,3-Bis[1-(4-methoxyphenyl)-1-(4-dimethylaminophenyl)ethylen-2-yl]-4,5,6,7-tetrachlorophthalid und dergleichen.
  • Beispiele für den Farbentwickler schließen die folgenden ein: 4,4'-Isopropylidendiphenol, 1,1-Bis(4-hydroxyphenyl)cyclohexan, Benzyl-4-hydroxybenzoat, 4,4'-Dihydroxydiphenylsulfon, 2,4'-Dihydroxydiphenylsulfon, 4-Hydroxy-4'-isopropoxydiphenylsulfon, Bis(3-allyl-4-hydroxyphenyl)sulfon, 4-Hydroxyphenyl-4'-benzyloxyphenyl sulfon, 1,4-Bis[α-methyl-α-(4'-hydroxyphenyl)ethyl]benzol, 2,2'-Thiobis(3-tert-octylphenol) und ähnliche phenolische Verbindungen, N,N'-Di-m-chlorphenylthioharnstoff und ähnliche Thiohamstoffverbindungen, N-(p-Tolylsulfonyl)carbaminsäure-p-cumylphenylester, N-(p-Tolylsulfonyl)carbaminsäure-p-benzyloxyphenylester, N-(p-Tolylsulfonyl)-N'-(p-tolyl)harnstoff und ähnliche Verbindungen, die -SO2NH- -Bindungen im Molekül enthalten, Zink-4-[2-(p-methoxyphenoxy)ethyloxy]salicylat, Zink-4-[3-(p-tolylsulfonyl)propyloxy]salicylat, Zink-5-[p-(2-p-methoxyphenoxyethoxy)cumyl]salicylat und ähnliche Zinksalze aromatischer Carbonsäuren ein.
  • Die Menge des verwendeten Leukofarbstoffs liegt bei 5 bis 30 Gew.-%, vorzugsweise 5 bis 20 Gew.-%, bezogen auf den Gesamt-Feststoffgehalt der Aufzeichnungsschicht. Die Menge des verwendeten Farbentwicklers liegt bei 5 bis 40 Gew.-%, vorzugsweise 10 bis 30 Gew.-%, bezogen auf den Gesamt-Feststoffgehalt der Aufzeichnungsschicht.
  • Das Verhältnis des verwendeten Leukofarbstoffs zum verwendeten Farbentwickler kann abhängig von der Art des verwendeten Leukofarbstoffs und Farbentwicklers geeignet gewählt werden und ist nicht besonders beschränkt. Im allgemeinen werden die Farbentwickler in einer Menge von 1 bis 10 Gewichtsteilen, vorzugsweise 2 bis 6 Gewichtsteilen pro Gewichtsteil Leukofarbstoff verwendet.
  • Die wärmeempfindliche Aufzeichnungsschicht kann ein Mittel zur Verbesserung der Druckstabilität enthalten, um die Lagerstabilität der Aufzeichnungsbereiche (d. h. der Bildaufzeichnungen) zu verbessern, und/oder ein Sensibilisierungsmittel, um die Aufzeichnungsempfindlichkeit zu erhöhen. Beispiele für das Mittel zur Verbesserung der Druckstabilität schließen die folgenden ein: 2,2'-Ethylidenbis(4,6-di-tert-butylphenol), 4,4'-Thiobis(2-methyl-6-tert-butylphenol), 1,1,3-Tris(2-methyl-4-hydroxy-5-tert-butylphenyl)butan, 1,1,3-Tris(2-methyl-4-hydroxy-5-cyclohexylphenyl)butan, 2,2-Bis(4-hydroxy-3,5-dimethylphenyl)propan und ähnliche gehinderte Phenolverbindungen, 4-Benzyloxy-4'-(2-methylglycidyloxy)diphenylsulfon, Diglycidylterephthalat, Novolak-Phenolepoxidharz, Bisphenol-A-Epoxidharz und ähnliche Epoxy-Verbindungen.
  • Beispiele für das Sensibilisierungsmittel schließen die folgenden ein: Stearinsäureamid, Methylenbisstearamid, 2-Naphthylbenzylether, m-Terphenyl, p-Benzylbiphenyl, Di(p-methoxyphenoxyethyl)ether, 1,2-Di(3-methylphenoxy)ethan, 1,2-Di(4-methylphenoxy)ethan, 1,2-Di(4-methoxyphenoxy)ethan, 1,2-Diphenoxyethan, 1,4-Di(phenylthio)butan, p-Acetotoluidid, p-Acetophenetidin, N-Acetoacetyl-p-toluidin, Di((3-biphenylethoxy)benzol, Di(p-chlorbenzyl)oxalat, Di(p-methylbenzyl)oxalat, Dibenzyloxalat und dergleichen.
  • Wenn das Mittel für die Verbesserung der Druckstabilität und das Sensibilisierungsmittel verwendet werden, sind ihre jeweiligen Mengen nicht besonders beschränkt, sondern jedes von ihnen kann ein einer Menge von etwa 1 bis 4 Gewichtsteilen pro Gewichtsteil Farbentwickler verwendet werden.
  • Das wärmeempfindliche Aufzeichnungsmaterial wird anhand des folgenden Verfahrens ausgebildet. Zuerst werden ein Leukofarbstoff, ein Farbentwickler und, falls nötig, ein Sensibilisierungsmittel, ein Mittel zur Verbesserung der Druckstabilität und dergleichen in Wasser, das als Dispersionsmedium dient, mittels einer Kugelmühle, eines Attritors, einer Sandmühle oder einer ähnlichen Rührvorrichtung oder einer Pulverisiervorrichtung gleichzeitig oder getrennt dispergiert, bis ein durchschnittlicher Teilchendurchmesser von 3 μm oder kleiner, vorzugsweise 2 μm oder kleiner erreicht ist. Dann wird eine Beschichtungs-Zusammensetzung für das Ausbilden einer wärmeempfindlichen Aufzeichnungsschicht durch Zugabe mindestens eines Bindemittels auf Wasser-Basis (eines wasserlöslichen oder wasserdispergierbaren Bindemittels) hergestellt und dann auf den Papierträger aufgebracht, und die resultierende Beschichtungs-Zusammensetzung auf dem Papierträger wird getrocknet.
  • Beispiele für das wäßrige Bindemittel, das der Beschichtungs-Zusammensetzung zugesetzt wird, um wärmeempfindliche Aufzeichnungsschichten zu bilden, schließen die folgenden ein: Stärken, Methylcellulose, Carboxymethylcellulose, Casein, Gummi arabicum, Polyvinylalkohol, Carboxy-modifizierter Polyvinylalkohol, Diaceton-modi fizierter Polyvinylalkohol, Acetacetyl-modifizierter Polyvinylalkohol, Silicium-modifizierter Polyvinylalkohol, Diisobutylen/Maleinsäure-Copolymersalze, Styrol/Maleinsäureanhydrid-Copolymersalze, Ethylen/Acrylsäure-Copolymersalze, Styrol/Acrylsäure-Copolymersalze und ähnliche wasserlösliche Bindemittel, Latex auf Harnstoffharz-Basis, Latex auf Acrylharz-Basis, Latex auf Acrylonitril/Butadien-Harz-Basis und ähnliche wasserdispergierbare Bindemittel.
  • Die Menge des verwendeten Bindemittels beträgt etwa 5 bis 40 Gew.-%, vorzugsweise etwa 8 bis 30 Gew.-%, bezogen auf den Gesamt-Feststoffgehalt der wärmeempfindlichen Aufzeichnungsschicht.
  • Falls notwendig, kann die Beschichtungs-Zusammensetzung für das Ausbilden einer wärmeempfindlichen Aufzeichnungsschicht ferner verschiedene Hilfsmittel enthalten, beispielsweise Kaolin, Calciumcarbonat, calcinierten Kaolin, amorphes Siliciumdioxid, Aluminiumhydroxid, Harnstoff-Formalinharz-Streckmittel und ähnliche Pigmente mit einem durchschnittlichen Teilchendurchmesser von etwa 0,1 bis 5 μm, Natriumdioctylsulfosuccinat, Natriumdodecylbenzolsulfonat, Natriumlaurylsulfat, Fettsäuremetallsalze und ähnliche Dispergiermittel, Zinkstearat, Calciumstearat, Polyethylenwachs, Carnaubawachs, Paraffinwachs, Esterwachs und ähnliche Wachse, Entformungsmittel, Vernetzungsmittel, Farbstoffe usw.
  • Die Menge der Beschichtungszusammensetzung für das Ausbilden einer aufzutragenden wärmeempfindlichen Aufzeichnungsschicht kann aus einem großen Bereich ausgewählt werden. Im Allgemeinen wird empfohlen, daß die Menge bei 3 bis 15 g/m2, vorzugsweise 4 bis 10 g/m2 auf Trockengewichts-Basis liegt.
  • Falls nötig, kann eine Schutzschicht, die ein Bindemittel mit Filmbildungsfähigkeit einschließt, auf der wärmeempfindlichen Aufzeichnungsschicht bereitgestellt werden. Die Schutzschicht wird beispielsweise folgendermaßen gebildet: Mischen des Bindemittels, das der oben genannten Beschichtungszusammensetzung für die Bildung einer wärmeempfindlichen Aufzeichnungsschicht zugesetzt wird, und, falls nötig, der Hilfsmittel (insbesondere des genannten Pigments), die der Beschichtungszusammensetzung für das Ausbilden einer wärmeempfindlichen Aufzeichnungsschicht zugesetzt werden können, wobei Wasser als Medium verwendet wird, Rühren der Mischung, Auftragen der erhaltenen Beschichtungszusammensetzung für das Ausbilden einer Schutzschicht auf der Aufzeichnungsschicht und Trocknen der Beschichtung.
  • Die Menge des verwendeten Bindemittels liegt bei 20 bis etwa 90 Gew.-%, vorzugsweise 20 bis 70 Gew.-%, bezogen auf den Gesamt-Feststoffgehalt der Schutzschicht. Das genannte Hilfsmittel (insbesondere das Pigment), falls verwendet, wird in einer Menge von 10 bis 70 Gew.-%, vorzugsweise 30 bis 60 Gew.-%, bezogen auf den Gesamt-Feststoffgehalt der Schutzschicht, verwendet.
  • Die Menge der Beschichtungszusammensetzung für das Ausbilden einer Schutzschicht kann passend aus einem großen Bereich ausgewählt werden. Im allgemeinen wird eine Menge von 0,5 bis 6 g/m2, vorzugsweise 2 bis 5 g/m2 auf Trockengewichts-Basis empfohlen.
  • Zwischenschicht
  • In der vorliegenden Erfindung kann, falls gewünscht, eine Zwischenschicht, die ein Pigment und ein Bindemittel als Hauptkomponenten umfaßt, zwischen dem Papierträger und der Aufzeichnungsschicht bereitgestellt werden. Wenn es sich bei der Aufzeichnungsschicht um eine Bildempfangsschicht für die Sublimationstransfer-Aufzeichnung handelt, und eine thermoplastische Harzfilmschicht bereitgestellt wird, kann eine Zwischenschicht zwischen dem Papierträger und der thermoplastischen Harzfilmschicht bereitgestellt werden. Die Bereitstellung der Zwischenschicht kann in nennenswertem Umfang verhindern, daß das Aufzeichnungspapier ungleichmäßig dick wird und das Aufzeichnungspapier in einer Rolle Aufwerfungen bildet.
  • Beispiele für das obige Pigment schießen anorganische Pigmente mit einem durchschnittlichen Teilchendurchmesser von 0,1 bis 5 μm ein, wie Calciumcarbonat, Kaolin, Talkum, calcinierten Kaolin, amorphes Siliciumdioxid, synthetisches Aluminiumsilicat, Zinkoxid, Titanoxid, Aluminiumhydroxid und dergleichen; organische Pigmente mit einer durchschnittlichen Teilchengröße von 0,5 bis 30 μm, wie Harnstoff/ -Formalin-Harzstreckmittel, hohle Acryl-Harzstreckmittel, hohle Styrol-Harzstreckmittel, hohle Vinylidenchlorid-Harzstreckmittel und dergleichen. Besonders bevorzugt sind organische Hohlteilchen mit ausgezeichneten Dämpfungseigenschaften, wie hohle Acryl-Harzstreckmittel, hohle Styrol-Harzstreckmittel, hohle Vinylidenchlorid-Harzstreckmittel und dergleichen. Die Menge dieser verwendeten Pigmente liegt vorzugsweise bei 30 bis 90 Gew.-%, insbesondere 40 bis 80 Gew.-%, bezogen auf den Gesamt-Feststoffgehalt der Zwischenschicht.
  • Beispiele für das Bindemittel, das in der Zwischenschicht verwendet wird, schließen diejenigen ein, die in der oben genannten Aufzeichnungsschicht (insbesondere der wärmeempfindlichen Aufzeichnungsschicht) verwendet werden können. Die Menge des verwendeten Bindemittels liegt vorzugsweise bei 5 bis 30 Gew.-%, insbesondere 10 bis 25 Gew.-%, bezogen auf den Gesamt-Feststoffgehalt der Zwischenschicht.
  • Die Zwischenschicht wird durch Auftragen einer Beschichtungszusammensetzung für das Ausbilden einer Zwischenschicht auf der Vorderseite (der Aufzeichnungsschicht-Seite) des Papierträgers und Trocknen der Beschichtungszusammensetzung gebildet. Die Beschichtungszusammensetzung für das Ausbilden der Zwischenschicht wird beispielsweise durch Mischen des obigen Pigments, des Bindemittels und, falls nötig, der Hilfsmittel, die der Beschichtungszusammensetzung für das Ausbilden einer Aufzeichnungsschicht (insbesondere einer wärmeempfindlichen Aufzeichnungsschicht) zugesetzt werden können, in Wasser, das als Medium dient, und Rühren der Mischung ausgebildet.
  • Die Menge, in der die Beschichtungszusammensetzung für das Ausbilden einer Zwischenschicht aufgetragen wird, kann passend aus einem großen Bereich ausgewählt werden, liegt aber im allgemeinen bei 5 bis 15 g/m2, vorzugsweise 6 bis 12 g/m2 auf Trockengewichts-Basis.
  • Beispiele für das Verfahren zum Auftragen der Beschichtungszusammensetzung für die Aufzeichnungsschicht, die Zwischenschicht und die Schutzschicht schließen Luftrakelbeschichten, Mayer Bar-Beschichten, Pure Blade-Beschichten, Stabrakelbeschichten, Umkehrwalzenbeschichten, Tiefdruckbeschichten, Breitschlitzbeschichten, Gießbeschichten und dergleichen ein.
  • Darüber hinaus kann das Aufzeichnungspapier der vorliegenden Erfindung beispielsweise mittels eines Superkalanders, Glanzkalanders bearbeitet werden, um seine Oberflächenglätte zu verbessern, indem man es nach der Ausbildung der Aufzeichnungsschicht zwischen Walzenspalten hindurchlaufen läßt, um das Aufzeichnungspapier zu glätten oder zu anderen Zwecken. Man kann auch eine magnetische Aufzeichnungsschicht oder eine Klebstoffschicht auf der Rückseite des Papierträgers bereitstellen. Darüber hinaus können verschiedene auf dem Gebiet der Aufzeichnungsblatt-Herstellung bekannte Verfahren in der vorliegenden Erfindung verwendet werden.
  • BEISPIELE
  • In der folgenden Beschreibung werden Beispiele angegeben, um die vorliegende Erfindung in größerer Einzelheit zu beschreiben. Die vorliegende Erfindung wird durch diese Beispiele jedoch nicht beschränkt.
  • Alle Teile und Prozentangaben in den Beispielen beziehen sich auf das Gewicht, solange nichts anderes angegeben ist.
  • Wärmeempfindliches Aufzeichnungspapier
  • Beispiel 1
  • (1) Herstellung der Dispersion A
  • Es wurde eine Zusammensetzung hergestellt durch Mischen von 10 Teilen 3-Di(n-butyl)amino-6-methyl-7-anilinofluoran, 5 Teilen einer 10%-igen wäßrigen Lösung von Sulfon-modifiziertem Polyvinylalkohol (Produktname: GOHSERAN® L-3266, Hersteller The Nippon Synthetic Chemical Industry Co., Ltd.) und 25 Teilen Wasser. Die so hergestellte Zusammensetzung wurde mit einer Sandmühle pulverisiert, bis ein durchschnittlicher Teilchendurchmesser von 0,8 μm erreicht war, wodurch man die Dispersion A erhielt.
  • (2) Herstellung der Dispersion B
  • Es wurde eine Zusammensetzung hergestellt durch Mischen von 10 Teilen 4-Hydroxy-4'-isopropoxydiphenylsulfon, 5 Teilen einer 10%-igen wäßrigen Lösung von Sulfon-modifiziertem Polyvinylalkohol (Produktname: GOHSERAN® L-3266, Hersteller The Nippon Synthetic Chemical Industry Co., Ltd.) und 25 Teilen Wasser. Die so hergestellte Zusammensetzung wurde mit einer Sandmühle pulverisiert, bis ein durchschnittlicher Teilchendurchmesser von 1,5 μm erreicht war, wodurch man die Dispersion B erhielt.
  • (3) Herstellung der Dispersion C
  • Es wurde eine Zusammensetzung hergestellt durch Mischen von 10 Teilen 1,2-Di(3-methylphenoxy)ethan, 5 Teilen einer 10%-igen wäßrigen Lösung von Sulfonmodifiziertem Polyvinylalkohol (Produktname: GOHSERAN® L-3266, Hersteller The Nippon Synthetic Chemical Industry Co., Ltd.) und 25 Teilen Wasser. Die so hergestellte Zusammensetzung wurde mit einer Sandmühle pulverisiert, bis ein durchschnittlicher Teilchendurchmesser von 1,0 μm erreicht war, wodurch man die Dispersion C erhielt.
  • (4) Herstellung einer Beschichtungszusammensetzung für die Bildung einer wärmeempfindlichen Aufzeichnungsschicht.
  • Es wurde eine Beschichtungszusammensetzung hergestellt durch Mischen von 50 Teilen Dispersion A, 100 Teilen Dispersion B, 100 Teilen Dispersion C, 20 Teilen gefälltem Calciumcarbonat („Brilliant 15", Hersteller Shiraishi Calcium Kaisha Ltd.), 20 Teilen SBR-Latex („L-1571", Hersteller Asahi Kasei Corporation), 20 Teilen Zinkstearat-Dispersion („Hydrin Z-7-30", Hersteller Chukyo Yushi Co., Ltd.) und 30 Teilen Wasser, und Rühren der Mischung.
  • (5) Herstellung einer Beschichtungszusammensetzung zur Ausbildung einer Zwischenschicht
  • Es wurde eine Beschichtungszusammensetzung für das Ausbilden einer Zwischenschicht hergestellt durch Mischen von 100 Teilen einer 40%-igen Dispersion aus hohlen Styrolteilchen mit einem durchschnittlichen Teilchendurchmesser von 1 μm und einer Hohlheit (Prozent Innendurchmessers zum Außendurchmesser) von 70%, 40 Teilen einer 10%-igen wäßrigen Lösung von Polyvinylalkohol, 10 Teilen Sytrol/-Butadien-Latex mit einem Feststoffgehalt von 50%, 20 Teilen calciniertem Kaolin mit einer Ölabsorption von 110 ml/100 g, 5 Teilen Calciumcarbonat mit einem durchschnittlichen Teilchendurchmesser von 1 μm und 50 Teilen Wasser, und Rühren der Mischung.
  • (6) Herstellung des Sicherheitselements
  • Ein Urethanharz-Klebstoff (Produktname: „Super Flex 750", Hersteller DAI-ICHI KOGYO SEIYAKU CO., LTD.) wurde jeweils in einer Menge von 3 g/m2 auf Trockengewichts-Basis mittels eines Tiefdruckwalzenbeschichters auf beide Seiten eines Polyethylenterephthalat- (PET-) Films, der auf beiden Seiten mit Aluminium vakuumbedampft war (Dicke einschließlich der im Vakuum aufgedampften Metallschichten: 12 μm) aufgebracht Der aufgetragene Klebstoff wurde dann getrocknet. Anschießend wurde der Film mit einem Mikroschlitzer in 3 mm Breite geschnitten. Der geschlitzte Film wurde auf eine Spule gewickelt, wodurch ein Sicherheitselement erhalten wurde.
  • (7) Herstellung des Papierträgers
  • In einer Zylinder-Papiermaschine, die mit drei Zylinderbütten ausgestattet war, wurde eine erste Faserstoffbahn mit einem ersten Zylinder hergestellt, und eine zweite Faserstoffbahn wurde mit einem zweiten Zylinder hergestellt. Das in (6) erhaltene Sicherheitselement wurde mit Abständen von 10 cm zwischen der ersten Faserstoffbahn und der zweiten Faserstoffbahn, die sich noch auf dem zweiten Zylinder befand und gerade vom zweiten Zylinder ablief, eingebracht. Das resultierende Laminat wurde weiter mit einer dritten Bahn kombiniert, und die resultierende Faserstoffbahnkombination (Wassergehalt: 50%) wurde mit einem Yankee-Trockner (Oberflächentemperatur: etwa 70°C) und 4 Zylindertrocknern (Oberflächentemperatur: etwa 70 bis 90°C) getrocknet, wodurch man einen Papierträger mit einem Wassergehalt von 5% und einer Dicke von 60 μm erhielt. In diesem Papierträger war das Sicherheitselement in Dickenrichtung des Papierträgers etwa mittig eingebettet.
  • (8) Herstellung des wärmeempfindlichen Aufzeichnungspapiers
  • Eine Seite des unter Punkt (7) oben hergestellten Papierträgers wurde mit der Beschichtungszusammensetzung für das Ausbilden einer Zwischenschicht, die unter Punkt (5) hergestellt worden war, und anschließend mit der Beschichtungszusammensetzung für das Ausbilden einer Aufzeichnungsschicht, die unter Punkt (4) hergestellt worden war, in einer Menge von 8,0/m2 bzw. 6,0 g/m2 auf Trockengewichts-Basis beschichtet. Die Beschichtungszusammensetzungen wurden getrocknet, was eine Zwischenschicht und eine wärmeempfindliche Aufzeichnungsschicht ergab. Der getrocknete Papierträger wurde superkalandriert, was ein wärmeempfindliches Aufzeichnungspapier ergab.
  • Beispiel 2 (Vergleichs-Sicherheitselement)
  • Es wurde ein wärmeempfindliches Aufzeichnungspapier anhand der Vorgehensweise von Beispiel 1 und unter Verwendung des nachstehend beschriebenen Papierträgers anstelle des bei der Herstellung des wärmeempfindlichen Aufzeichnungspapiers von Beispiel 1 verwendeten Papierträgers hergestellt.
  • (1) Herstellung des Papierträgers
  • Eine erste Faserstoffbahn wurde mit einem ersten Zylinder in einer Zylinderpapiermaschine hergestellt, die mit drei Zylinderbütten ausgestattet war. Eine zweite Faserstoffbahn wurde mit einem zweiten Zylinder hergestellt. Zwischen der ersten Faserstoffbahn und der zweiten Faserstoffbahn, die sich noch auf dem Zylinder befand und gerade von dem Zylinder ablief, wurde ein goldener Seidenfaden (ein Seidenfaden, der mit Gold metallisiert war; Dicke (Durchmesser) einschließlich der aufgedampften Goldschicht: 40 μm) in Abständen von 10 cm eingebracht.
  • Das resultierende Laminat wurde mit einer dritten Faserstoffbahn, die mit einem dritten Zylinder hergestellt worden war, kombiniert, und die so erhaltene Faserstoffbahnen-Kombination (die 50% Wasser enthielt) wurde mit einem Yankee-Trockner (Oberflächentemperatur: etwa 70°C) und 4 Zylindertrocknern (Oberflächentemperatur: etwa 70 bis 90°C) getrocknet, was einen Papierträger mit einem Wassergehalt von 5% und einer Dicke von 180 μm ergab. In diesem Papierträger war das Sicherheitselement in Dickenrichtung des Papierträgers etwa mittig eingebettet.
  • Beispiel 3
  • Die nachstehend beschriebene Beschichtungszusammensetzung für das Ausbilden einer Schutzschicht wurde in einer Menge von 2,5 g/m2 auf Trockengewichts-Basis auf die wärmeempfindliche Aufzeichnungsschicht von Beispiel 1 aufgebracht. Die aufgebrachte Beschichtungszusammensetzung wurde getrocknet, wodurch eine Schutzschicht ausgebildet wurde. Dann wurde die Schutzschicht superkalandriert, was ein wärmeempfindliches Aufzeichnungspapier ergab.
  • (1) Herstellung der Beschichtungszusammensetzung für das Ausbilden einer Schutzschicht
  • Es wurde eine Zusammensetzung hergestellt durch Mischen von 200 Teilen einer 12%-igen wäßrigen Lösung von Acetacetyl-modifiziertem Polyvinylalkohol (Produktname: „GOHSEFIMER Z-200®", Hersteller The Nippon Synthetic Chemical Industry Co., Ltd.), 60 Teilen Kaolin (Produktname: „Ultrawhite 90®", Hersteller Engelhard Corporation), 30 Teilen einer 30%-igen Zinkstearat-Dispersion („Hydrin Z-7-30®", Hersteller Chukyo Yushi Co., Ltd.), 2 Teilen Polyamidepichlorhydrin-Harzvernetzungsmittel („PA-801", Hersteller Japan PMC Corporation) und 210 Teilen Wasser. Die Zusammensetzung wurde gerührt, was eine Beschichtungszusammensetzung für das Ausbilden einer Schutzschicht ergab.
  • Vergleichsbeispiel 1
  • Ein wärmeempfindliches Aufzeichnungspapier wurde auf die gleiche Weise wie in Beispiel 1 hergestellt, mit der Ausnahme, daß anstelle des auf beiden Seiten durch Vakuumentdampfen mit Aluminium metallisierten PET-Films (Dicke einschließlich der aufgedampften Metallschichten: 12 μm) ein PET-Film verwendet wurde, der mittels Vakuumbedampfen auf beiden Seiten mit Aluminium beschichtet war (Dicke einschließlich des aufgedampften Metallschichten: 30 μm).
  • Testbeispiel 1
  • Die oben hergestellten wärmeempfindlichen Aufzeichnungspapiere wurden anhand der folgenden Verfahren bewertet. Die Ergebnisse sind in Tabelle 1 dargestellt.
  • Aufwerfungen
  • Die wärmeempfindlichen Aufzeichnungspapiere wurden aufgerollt (Breite: 40 cm, Länge: 50 cm, Kerndurchmesser: 5 cm). Die Rollen aus den wärmeempfindlichen Aufzeichnungspapieren wurden visuell auf Aufwerfungen überprüft.
    • A: Es wurden fast keine Aufwerfungen festgestellt, die aus einer ungleichmäßigen Dicke der Rolle resultierten.
    • B: Es wurden erhebliche Aufwerfungen festgestellt, die aus einer ungleichmäßigen Dicke der Rolle resultierten.
  • Qualität des aufgezeichneten Bildes
  • Die oben hergestellten Aufzeichnungsmaterialien wurden mit einer aufgebrachten Energie von 0,2 mJ/Rasterpunkt mit einem Thermodrucktester (Produktname: THPMD, Hersteller Okura Denki Kabushiki Kaisha) beschrieben. Die Aufzeichnungsbereiche, insbesondere die Aufzeichnungsbereiche um die Randbereiche des Sicherheitselements und die Bereiche außerhalb des Sicherheitselements der wärmeempfind lichen Aufzeichnungsmaterialien wurden mittels einer Vergrößerungsvorrichtung (× 10) visuell untersucht.
    • A: Es wurden fast keine Missing Dots festgestellt.
    • B: Es wurden einige Missing Dots festgestellt.
    • C: Es wurden ziemlich viele Missing Dots festgestellt.
  • Tabelle 1
    Figure 00220001
  • Wirkungen der Erfindung
  • Das Aufzeichnungspapier der vorliegenden Erfindung umfaßt einen Papierträger, in den ein Fälschungsverhinderungs-Sicherheitselement eingebettet ist, dessen Dicke aber trotzdem kaum ungleichmäßig ist, und der Bildaufzeichnungen mit ausgezeichneter Qualität liefert.

Claims (12)

  1. Aufzeichnungspapier, umfassend: einen Papierträger (1) und eine Aufzeichnungsschicht (2), die auf dem Papierträger (1) ausgebildet ist, wobei in den Papierträger (1) ein bandförmiges Sicherheitselement (3) eingebettet ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand D1 von der vorderen (Aufzeichnungsschicht-seitigen) Fläche a des Papierträgers (1) zur vorderen (Aufzeichnungsschicht-seitigen) Fläche c des Sicherheitselements (3) 1 bis 7 mal so groß ist wie die Dicke t des Sicherheitselements (3); der Abstand D2 von der hinteren (der vorderen, Aufzeichnungsschicht-seitigen Fläche c gegenüberliegenden) Fläche b des Papierträgers (1) zur hinteren (der vorderen, Aufzeichnungsschicht-seitigen Fläche c gegenüberliegenden) Fläche d des Sicherheitselements (3) 0,5 bis 6 mal so groß ist wie die Dicke des Sicherheitselements (3); die Dicke T des Papierträgers (1) 40 bis 250 um beträgt und mindestens der dreifachen Dicke des Sicherheitselements entspricht; und die Aufzeichnungsschicht (2) ein wärmeempfindliches Aufzeichnungsmaterial ist, das eine elektronenspendende Verbindung, eine elektronenaufnehmende Verbindung und ein Bindemittel umfaßt.
  2. Aufzeichnungspapier nach Anspruch 1, worin das Sicherheitselement (3) einen synthetischen Harzfilm umfaßt und ein bandförmiges Sicherheitselement ist, dessen Farbe von der des Papierträgers abweicht.
  3. Aufzeichnungspapier nach Anspruch 1, worin es sich bei dem Sicherheitselement um ein bandförmiges Sicherheitselement handelt, das einen synthetischen Harzfilm umfaßt, der auf mindestens einer Seite mit einer aufgedampften Metallschicht versehen ist, wobei der Papierträger eine Dicke aufweist, die mindestens der drei fachen Gesamtdicke der aufgedampften Metallschicht und des synthetischen Harzfilms entspricht.
  4. Aufzeichnungspapier nach Anspruch 3, worin die aufgedampfte Metallschicht aus Aluminium, Kupfer, Nickel, Zinn oder Zink besteht.
  5. Aufzeichnungspapier nach Anspruch 1, worin es sich bei dem Sicherheitselement um ein bandförmiges Sicherheitselement handelt, das einen synthetischen Harzfilm oder einen metallisierten synthetischen Harzfilm umfaßt, wobei das bandförmige Sicherheitselement eine Breite von 0,3 bis 20 mm und eine Dicke t von 10 bis 80 μm aufweist.
  6. Aufzeichnungspapier nach Anspruch 1, worin das Sicherheitselement als Hauptbestandteil eine Klebstoffschicht auf mindestens einem Teil seiner Oberfläche aufweist.
  7. Aufzeichnungspapier nach Anspruch 6, worin die Klebstoffschicht durch Kontakt der Klebstoffschicht und Wasser an dem Träger haftet, wenn das Sicherheitselement mit der Klebstoffschicht während der Papierherstellung in den Papierträger eingebettet wird, oder durch Wärme, mit der es beaufschlagt wird, wenn das Papier nach seiner Herstellung getrocknet wird, oder durch Druck, mit dem es während des Hochsatinierens beaufschlagt wird.
  8. Aufzeichnungspapier nach Anspruch 6, worin der Klebstoff ein Klebstoff auf Polyesterharz-Basis, ein Klebstoff auf Urethanharz-Basis, ein Klebstoff auf Acrylharz-Basis oder ein Klebstoff auf Vinylacetatharz-Basis ist.
  9. Aufzeichnungspapier nach Anspruch 6, worin die Klebstoffschicht außerdem mindestens eine Substanz aus der Gruppe umfaßt, die aus einem Fluoreszenzfarbstoff, einem Fluoreszenzpigment und einem Lumineszenzpigment besteht.
  10. Aufzeichnungspapier nach Anspruch 6, worin die Klebstoffschicht folgendermaßen hergestellt wird: gleichmäßiges Dispergieren eines Klebstoffs und, falls gewünscht, mindestens einer Substanz, die aus der Gruppe ausgewählt ist, welche aus Fluoreszenzfarbstoff, Fluoreszenzpigment und Lumineszenzpigment besteht, in Wasser oder einem organischen Lösemittel, das als Medium dient, wodurch man eine Beschichtungsformulierung erhält, um auf dem fadenförmigen Sicherheitselement oder dem bandförmigen Sicherheitselement eine Klebstoffschicht zu bilden, in einer Menge von 1 g/m2 bis 10 g/m2 auf Trockengewichtsbasis, und Trocknen der resultierenden Beschichtung.
  11. Aufzeichnungspapier nach Anspruch 1, worin eine bindemittelhaltige Schutzschicht, die einen Film bilden kann, auf der wärmeempfindlichen Aufzeichnungsschicht gebildet wird.
  12. Aufzeichnungsschicht nach Anspruch 1, worin eine Zwischenschicht, welche ein Pigment oder organische Hohlteilchen enthält, zwischen dem Papierträger und der Aufzeichnungsschicht bereitgestellt wird.
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