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DE60035549T2 - Bildaufzeichnungsgerät und Verfahren - Google Patents

Bildaufzeichnungsgerät und Verfahren Download PDF

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Publication number
DE60035549T2
DE60035549T2 DE60035549T DE60035549T DE60035549T2 DE 60035549 T2 DE60035549 T2 DE 60035549T2 DE 60035549 T DE60035549 T DE 60035549T DE 60035549 T DE60035549 T DE 60035549T DE 60035549 T2 DE60035549 T2 DE 60035549T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
dot pattern
dot
pattern table
recording
gradation value
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE60035549T
Other languages
English (en)
Other versions
DE60035549D1 (de
Inventor
Yuji Ohta-ku Konno
Hisashi Ohta-ku Ishikawa
Hiroshi Ohta-ku Tajika
Miyuki Ohta-ku Fujita
Norihiro Ohta-ku Kawatoko
Tetsuya Ohta-ku Edamura
Tetsuhiro Ohta-ku Maeda
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Canon Inc
Original Assignee
Canon Inc
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Priority claimed from JP28581299A external-priority patent/JP4392911B2/ja
Priority claimed from JP2000109247A external-priority patent/JP4298127B2/ja
Priority claimed from JP2000109322A external-priority patent/JP4280391B2/ja
Application filed by Canon Inc filed Critical Canon Inc
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Application granted granted Critical
Publication of DE60035549T2 publication Critical patent/DE60035549T2/de
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    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04NPICTORIAL COMMUNICATION, e.g. TELEVISION
    • H04N1/00Scanning, transmission or reproduction of documents or the like, e.g. facsimile transmission; Details thereof
    • H04N1/40Picture signal circuits
    • H04N1/401Compensating positionally unequal response of the pick-up or reproducing head
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    • HELECTRICITY
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Description

  • Bereich der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Bildaufzeichnungsverfahren und eine Bildaufzeichnungsvorrichtung zur Durchführung einer Aufzeichnung unter Verwendung eines Punktemusters, in welchem eine Punkteinformation gespeichert ist, ein Verfahren zur Steuerung der Bildaufzeichnungsvorrichtung, ein Speichermedium zur Speicherung eines Programms, das in der Lage ist, durch einen Computer gelesen zu werden, und ein Bildverarbeitungsverfahren.
  • Beschreibung des Standes der Technik
  • Es ist ein Verfahren bekannt, das auch als ein Dichtemusterverfahren bezeichnet wird, als ein Verfahren der Pseudohalbtonverarbeitung zur Darstellung einer Gradation (Abstufung) durch Umwandeln eines mehrwertigen Bilds in ein binäres Bild. Zur Darstellung einer kontinuierlichen Gradation in einer Bildaufzeichnungsvorrichtung, die jedes Pixel eines Bilds lediglich durch binäre Werte darstellt, sind in diesem Verfahren eine Vielzahl von binären Pixeln zur Bildung eines Blocks angesammelt bzw. vorgesehen, und es wird die Gradation durch eine Gruppe derartiger Pixelblöcke dargestellt bzw. repräsentiert. Insbesondere sind Punkte angeordnet mit einer Punktmatrixzelle mit beispielsweise 2 × 2 oder 4 × 4 Pixel, und es wird ein Pixel durch Erhalten einer Pseudogradation mit einem Bereichsverhältnis (Flächenverhältnis) dargestellt. Das Dichtemusterverfahren weist jedoch ein derartiges Problem auf, dass die Auflösung verschlechtert ist, wenn die Blockgröße ansteigt, und die Anzahl der Gradationspegel wird klein, wenn die Blockgröße vermindert ist, wobei dies zu einer Verschlechterung des Grads der Gradation oder Abstufung führt, da es schwierig ist, eine sanfte Darstellung der Gradation zu erhalten.
  • In einem Verfahren zum Lösen dieses Problems des Dichtemusterverfahrens wird eine pseudokontinuierliche Gradation dargestellt durch Erhalten eines Fehlers zwischen einem Gradationswert, der durch einen Pixelblock dargestellt ist, und einem Gradationswert eines Eingabepixels, und Addieren des Fehlers zu einem nicht eingegebenen Pixelwert. Dieses Verfahren wird als ein Fehlerdiffusionsverfahren bezeichnet. Entsprechend diese Verfahren ist es möglich, die Bildaufzeichnung durchzuführen, bei der die Auflösung und die Gradation kompatibel sind.
  • In den vorstehend beschriebenen Vorgehensweisen wird jedoch ein Punktemuster mit einer festen Anordnung der Punkte für jeden Gradationswert verwendet. Im Falle des Gradationswerts „1" gemäß der Darstellung in 41 wird beispielsweise ein Punktemuster mit einem Punkt an einer oberen rechten Ecke desselben in einer 2 × 2-Punktematrix wiederholt. Durch die Wiederholung eines derartigen regelmäßigen Punktemusters wird eine Ungleichmäßigkeit in der Dichte mit einer vorbestimmten Periodizität in dem aufgezeichneten Bild erzeugt.
  • Eine derartige Ungleichmäßigkeit in der Dichte durch die Abweichungen der Charakteristika der jeweiligen Entladeöffnungen in Folge dessen, dass die Formen der jeweiligen Entladeöffnungen leicht unterschiedlich sind, ist die Leistungsfähigkeit der Quelle zum Erzeugen einer Tintenentladungskraft unterschiedlich in Abhängigkeit von der Düse, und es ist beispielsweise in Folge einer Differenz in der Temperatur jeder Düse die Tintenentladungsmenge unterschiedlich für jede Entladeöffnung.
  • Wird eine Aufzeichnung durchgeführt unter Verwendung eines Punktemusters mit einer festen Anordnung der Punkte für jeden Gradationspegel, wie in den vorstehend beschriebenen Fällen, dann tendiert das aufgezeichnete Bild dazu, durch Änderungen der Eigenschaften oder Charakteristika jeder Düse beeinflusst zu werden. Es treten ferner in dem Bild eine Ungleichmäßigkeit in der Dichte und eine Ungleichmäßigkeit in Folge von Streifen auf, so dass daher in erheblichem Mass die Qualität des Bilds verschlechtert wird.
  • Zur Verhinderung eines Auftretens eines Ungleichmäßigkeit in der Dichte und einer Ungleichmäßigkeit in Folge von Streifen, (i) wird in bekannten Tintenstrahldruckern eine Mehrwegaufzeichnungssteuerung angewendet, bei der ein Aufzeichnungskopf denselben Bereich (dieselbe Region) auf einem Aufzeichnungsmedium mehrfach unter Verwendung unterschiedlicher Düsen des Aufzeichnungskopfs bei jedem Weg abtastet (überstreicht). Ist das Muster der auszugebenden Punkte ein festes Punktemuster gemäß der vorstehenden Beschreibung, dann ist es in einigen Fällen unmöglich, eine Verschlechterung der Qualität des Bilds auch bei der Mehrwegaufzeichnungssteuerung in ausreichender Weise zu verhindern.
  • (ii) In einer weiteren Vorgehensweise sind zur Lösung des Problems der vorstehend angegebenen Vorgehensweise (i) Punktmustertabellen vorgesehen bzw. bereitgestellt, von denen jede eine Vielzahl von Punktemustern speichert, deren Anzahl die gleiche ist, wie die Anzahl der Gradationspegel. Bei dieser Vorgehensweise jedoch wird die Anzahl der erforderlichen Punktemustertabellen ansteigen, wenn die Anzahl der Gradationspegel ansteigt oder größer wird, wodurch die Datenmenge der Punktemustertabellen ebenfalls ansteigt. Das Ansteigen der Datenmenge erfordert eine Speichereinrichtung mit größerer Kapazität, wodurch die Kosten der Aufzeichnungsvorrichtung ebenfalls erhöht werden.
  • (iii) In einer weiteren Vorgehensweise zur Lösung des Problems bei der vorstehend angegebenen Vorgehensweise (i) ist die Größe der Punktemustertabelle vergrößert. Diese Vorgehensweise erfordert jedoch eine große Speicherkapazität. Wird die Größe der Punktemustertabelle einfach vermindert zum Lösen dieses Problems, dann werden vermutlich Streifen und Ungleichmäßigkeiten in dem aufgezeichneten Bild auftreten oder können vorausgesagt oder erwartet werden, so dass auf diese Weise die Qualität des Bilds vermindert wird.
  • Die Druckschrift US-A-6 203 133 offenbart eine Aufzeichnungsvorrichtung für eine Aufzeichnung mit einer höheren Auflösung als die Auflösung der eingegebenen Daten unter Verwendung eines Halbtonprozessors zur Durchführung einer Halbtonverarbeitung für jedes Pixel der Eingabebilddaten, um aus den Eingabebilddaten Mehrpegeldaten zu erhalten. Ein Datenerzeuger erzeugt Musterdaten entsprechend dem Pixel der Eingabebilddaten auf der Basis der Mehrpegeldaten. Daten für eine Vielzahl von unterschiedlichen Mustern werden für zumindest einen Wert der Mehrpegeldaten erzeugt, und es werden die unterschiedlichen Muster in einer Aufeinanderfolge (Reihenfolge) oder zufällig ausgewählt.
  • Gemäß einem Aspekt der vorliegenden Erfindung wird eine Bildaufzeichnungsvorrichtung entsprechend den Angaben in Patentanspruch 1 bereitgestellt.
  • Entsprechend einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Bildaufzeichnungsverfahren gemäß den Angaben in Patentanspruch 26 bereitgestellt.
  • Ein Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung stellt ein Bildaufzeichnungsverfahren bereit, das ein qualitativ hochwertiges Bild aufzeichnen kann, während die Ungleichmäßigkeit in der Dichte, die Ungleichmäßigkeit in Folge von Streifen und dergleichen in dem aufgezeichneten Bild vermindert ist, wenn eine Aufzeichnung des Bilds erfolgt durch eine Pseudohalbtonverarbeitung, eine Bildaufzeichnungsvorrichtung zum Aufzeichnen eines derartigen Bilds, ein Verfahren zur Steuerung der Bildaufzeichnungsvorrichtung, ein Speichermedium, das durch einen Computer gelesen werden kann, und ein Bildverarbeitungsverfahren.
  • Ein Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung stellt ein Bildaufzeichnungsverfahren und eine Bildaufzeichnungsvorrichtung bereit, die die Kapazität der Daten einer Punktemustertabelle vermindern kann, während das Auftreten einer Ungleichmäßigkeit in der Dichte und eine Ungleichmäßigkeit in Folge von Streifen in dem aufgezeichneten Bild verhindert wird, ein Verfahren zur Steuerung der Bildaufzeichnungsvorrichtung, und ein Speichermedium, das durch einen Computer gelesen werden kann. Es liegt der vorliegenden Erfindung eine weitere Aufgabe zu Grunde, eine kostengünstige Bildaufzeichnungsvorrichtung bereitzustellen durch Vermindern der Kapazität der Daten einer Punktemustertabelle.
  • Ein Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung stellt eine Bildaufzeichnungsvorrichtung, ein Bildaufzeichnungsverfahren und ein Bildverarbeitungsverfahren bereit, das die Größe einer Punktemustertabelle vermindern kann, während die Qualität der Aufzeichnung aufrecht erhalten wird.
  • Es ist wünschenswert, dass jede der N Punktemustertabelle eine zweidimensionale Tabelle darstellt, mit einer ersten Richtung entsprechend einer Richtung der Anordnung der Düsen des Aufzeichnungskopfes, und einer zweiten Richtung entsprechend einer Bewegungsrichtung des Aufzeichnungskopfs, und dass das Punktemuster ein zweidimensionales Muster ist, das sich in der ersten Richtung und in der zweiten Richtung erstreckt.
  • Es ist in diesem Fall wünschenswert, dass in dem Fall, dass die Größen der Punktemustertabelle in der ersten Richtung und in der zweiten Richtung der Punktemustertabelle jeweils durch L und K angegeben sind, und die Größen der Punktemustertabelle in der ersten Richtung und der zweiten Richtung jeweils durch l und k angegeben sind, die Größe der Punktemustertabelle und die Größe der Punktemuster die Beziehungen gemäß L = α × l (α ist eine natürliche Zahl) und K = β × k (β ist eine natürliche Zahl) erfüllen, und dass α Punktemuster und β Punktemuster, die denselben Gradationswert aufweisen, in der ersten Richtung und in der zweiten Richtung jeweils in der Punktemustertabelle gespeichert sind.
  • Die Punktemustertabelle wird wiederholt alle L Pixel in der ersten Richtung und alle K Pixel in der zweiten Richtung verwendet.
  • Es ist wünschenswert, dass die Anzahl der Zellen L der Punktemustertabelle in der ersten Richtung und die Anzahl der Düsen A des Aufzeichnungskopfs die Beziehung erfüllen L = γ × A (γ ist eine natürliche Zahl).
  • Ist jeweils die Positionsinformation, die durch das Pixel bezeichnet ist, angegeben durch zweidimensionale Koordinaten (x, y) und entsprechen die x-Koordinate und die y-Koordinate jeweils der zweiten Richtung und der ersten Richtung, dann ist das in dem zweiten Auswählschritt ausgewählte Punktemuster ein Punktemuster bei einer Position, die durch den x-Koordinatenwerten, den y-Koordinatenwert, den Wert α und den Wert β innerhalb der Punktemustertabelle spezifiziert ist.
  • Es ist wünschenswert, dass die Punktemustertabelle unter Berücksichtigung der Charakteristika oder Eigenschaften jeder einer Vielzahl von Düsen des Aufzeichnungskopfs bestimmt ist.
  • Es ist in diesem Fall wünschenswert, dass eine Anzahl der Punktemustertabellen, die unter Berücksichtigung der Charakteristika jeder der Düsen bestimmt ist, auf N Punktemustertabellen, die entsprechend für die jeweiligen der N Gradationswerte vorgesehen ist, gleich H ist (N > H, H ist eine natürliche Zahl).
  • Es ist wünschenswert, dass die unter Berücksichtigung der Charakteristika jeder der Düsen bestimmte Punktemustertabelle eine Punktemustertabelle entsprechend einem Gradationswert derart ist, dass ein Verhältnis der Punkte D (%) die innerhalb eines Pixels vorgesehen sind, innerhalb eines Bereichs von 25 ≤ D ≤ 50 liegt.
  • Es ist wünschenswert, dass Zellen in der zweiten Richtung aus Zellen, die in Endbereichen der Punktemustertabelle angeordnet sind, keine Punkteinformation beinhalten.
  • Es ist wünschenswert, dass der Gradationswert eines Punktemusters, das in einem Endbereich der Punktemustertabelle in der zweiten Richtung angeordnet ist, kleiner ist als der Gradationswert zur Angabe der Punktemustertabelle, bei der das Punktemuster gespeichert ist.
  • Es ist wünschenswert, dass die Punktemustertabelle eine Blaues-Rauschen-Charakteristik (Eigenschaft des Blauen Rauschens) aufweist.
  • Die Blaues-Rauschen-Charakteristik ist eine Charakteristik, bei der ein Leistungsspektrum eines Niederfrequenzbereichs eines Bilds, das auf der Basis der Bilddaten aufgezeichnet ist, kleiner ist als ein Leistungsspektrum eines Hochfrequenzbereichs.
  • In dem Aufzeichnungsschritt kann der Aufzeichnungskopf eine Aufzeichnung durch mehrfaches Abtasten desselben Bereichs auf dem Aufzeichnungsmedium durchführen.
  • Es ist wünschenswert, dass der Aufzeichnungskopf ein Tintenstrahlaufzeichnungskopf ist zum Durchführen einer Aufzeichnung durch Entladen von Tinte, und insbesondere ein Kopf zum Entladen von Tinte unter Verwendung thermischer Energie und einschließlich eines Thermoenergieerzeugungsteils zum Erzeugen der thermischen Energie, die auf die Tinte einwirkt.
  • Bei der Aufzeichnung eines Pseudohalbtonbilds unter Verwendung von Punktemustern ist bei dem Betrieb eines Ausführungsbeispiels eine Punktemustertabelle zur Speicherung einer Vielzahl von unterschiedlichen Punktemustern für jeden der Gradationswerte vorgesehen. Eine Punktemustertabelle wird aus N Punktemustertabellen auf der Basis der durch jedes Pixel angegebenen Gradationsinformation ausgewählt. Danach wird ein Punktemuster aus der ausgewählten Punktemustertabelle auf der Basis einer Positionsinformation, die durch das Pixel angegeben ist, ausgewählt, und es wird die Aufzeichnung unter Verwendung des ausgewählten Punktemusters durchgeführt. Es ist auf diese Weise möglich, die konzentrierte Benutzung einer speziellen Düse zu verhindern und das Auftreten von Ungleichmäßigkeiten bei der Dichte in Folge der Charakteristika oder Eigenschaften der spezifischen Düse zu unterdrücken.
  • In einem Ausführungsbeispiel ist eine Bildaufzeichnungsvorrichtung vorgesehen zur Durchführung einer Aufzeichnung unter Verwendung eines Punktemusters entsprechend jedem Gradationswert auf der Basis der Bilddaten, die jedes Pixel durch einen von N Gradationswerten darstellen, und die Vorrichtung umfasst eine Eingabeeinheit zum Eingeben von Bilddaten einschließlich einer Gradationswertinformation und einer Positionsinformation bezüglich jedes Pixels, einer Auswähleinrichtung zum Auswählen eines Punktemusters auf der Basis einer Gradationswertinformation und einer Positionsinformation, die durch jedes Pixel der durch die Eingabeeinheit eingegebenen Bilddaten angegeben ist, aus einer Punktemustertabellenspeichereinheit zum Speichern von X (N > X, X ist eine natürliche Zahl) Punktemustern, von denen jedes eine Vielzahl von unterschiedlichen Punktemustern aufweist, entsprechend der jeweiligen der X Gradationswerte, und eine Punktemustererzeugungseinrichtung zum Erzeugen eines Punktemusters entsprechend (N – X) vorbestimmten Gradationswerten. Wird eine Punktemustertabelle entsprechend der Gradationswertinformation in der Punktemustertabellenspeichereinheit gespeichert, dann wird das durch die Auswähleinrichtung ausgewählte Punktemuster durch einen Aufzeichnungskopf aufgezeichnet. Wird eine Punktemustertabelle entsprechend der Gradationswertinformation in der Punktemustertabellenspeichereinheit nicht gespeichert, dann werden Punktemuster entsprechend der vorbestimmten Gradationswerte, die durch die Punktemustererzeugungseinrichtung erzeugt werden, durch den Aufzeichnungskopf aufgezeichnet.
  • In einem Ausführungsbeispiel ist eine Bildaufzeichnungsvorrichtung zur Durchführung einer Aufzeichnung unter Verwendung eines Punktemusters entsprechend jedes Gradationswerts auf der Basis von Bilddaten zur Darstellung jedes Pixels durch einen von N Gradationswerten vorgesehen, und umfasst eine Eingabeeinheit zum Eingeben von Bilddaten einschließlich einer Gradationswertinformation und einer Positionsinformation bezüglich jedes Pixels, eine Punktemustertabellenspeichereinheit zum Speichern von X (N > X, X ist eine natürliche Zahl) Punktemustern, von denen jedes eine Vielzahl von unterschiedlichen Punktemustern aufweist, entsprechend der jeweiligen der X Gradationswerte, eine erste Auswähleinrichtung zum Auswählen eines Punktemusters aus der Punktemustertabellenspeichereinheit auf der Basis einer Gradationswertinformation, die durch jedes Pixel der mittels der Eingabeeinheit eingegebenen Bilddaten bestimmt ist, eine zweite Auswähleinrichtung zum Auswählen eines Punktemusters aus der Punktemustertabelle, die durch die erste Auswähleinrichtung ausgewählt wird, auf der Basis einer durch das Pixel angegebenen Positionsinformation, und eine Punktemustererzeugungseinrichtung zur Erzeugung von Punktemustern entsprechend (N – X) vorbestimmten Gradationswerten. Die Punktemustertabelle ist eine zweidimensionale Tabelle, die sich in einer ersten Richtung entsprechend einer Richtung der Anordnung der Düsen des Aufzeichnungskopfs sowie in einer zweiten Richtung erstreckt, die zu der ersten Richtung unterschiedlich ist. Eine Anzahl von L-Zellen innerhalb der Punktemustertabelle in der ersten Richtung und eine Anzahl von Düsen A des Aufzeichnungskopfs entsprechen einer Beziehung gemäß L = α × A (α ist eine natürliche Zahl). Wird eine Punktemustertabelle entsprechend der Gradationswertinformation in der Punktemustertabellenspeichereinheit gespeichert, dann wird das durch die zweite Auswähleinrichtung ausgewählte Punktemuster mittels eines Aufzeichnungskopfs aufgezeichnet. Wird eine Punktemustertabelle entsprechend der Gradationswertinformation nicht in der Punktemustertabellenspeichereinheit gespeichert, dann werden die Punktemuster entsprechend dem vorbestimmten Gradationswerten, die mittels der Punktemustererzeugungseinrichtung erzeugt werden, mittels des Aufzeichnungskopfs aufgezeichnet.
  • In einem Ausführungsbeispiel ist eine Bildaufzeichnungsvorrichtung zur Durchführung einer Aufzeichnung unter Verwendung eines Punktemusters entsprechend jedes Gradationswerts auf der Basis von Bilddaten, die jedes Pixel mit einem von N (N ist eine ganze Zahl gleich oder größer als 3) Gradationswerten bezeichnet, vorgesehen, und umfasst eine Eingabeeinheit zur Eingabe von Bilddaten einschließlich einer Gradationswertinformation und einer Positionsinformation bezüglich jedes Pixels, eine Punktemustertabellenspeichereinheit zum Speichern von X (N > X, X ist eine natürliche Zahl) Punktemustertabellen, von denen jede eine Vielzahl von Punktemustern entsprechend den X Gradationswerten aufweist, die entsprechend den Intervallen jedes anderen Gradationspegels vorgesehen sind, eine erste Auswähleinrichtung zum Auswählen einer Punktemustertabelle aus der Punktemustertabellenspeichereinheit auf der Basis einer durch jedes Pixel der durch die Eingabeeinheit eingegebenen Bilddaten angegebenen Gradationswertinformation, eine zweite Auswähleinrichtung zum Auswählen eines Punktemusters auf der Basis einer durch das Pixel angegebenen Positionsinformation aus der Punktemustertabelle, die mittels der ersten Auswähleinrichtung ausgewählt wurde, und eine Punktemusterinterpolationseinrichtung zum Erzeugen von Punktemustern entsprechend (N – X) vorbestimmten Gradationswerten auf der Basis eines Punktemusters innerhalb der Punktemustertabelle entsprechend einem Gradationswert, der um 1 größer ist als ein entsprechender der vorbestimmten Gradationswerte, und eines Punktemusters innerhalb der Punktemustertabelle entsprechend eines Gradationswerts, der um 1 kleiner ist als der entsprechende der vorbestimmten Gradationswerte. Die Punktemustertabelle ist eine zweidimensionale Tabelle, die sich in einer ersten Richtung entsprechend einer Richtung der Anordnung der Düsen des Aufzeichnungskopfs und in einer zweiten Richtung erstreckt, die unterschiedlich zu der ersten Richtung ist. Eine Anzahl von Zellen L innerhalb der Punktemustertabelle in der ersten Richtung und eine Anzahl der Düsen A des Aufzeichnungskopfes entsprechen einer Beziehung gemäß L = α × A (α ist eine natürliche Zahl). Wird eine Punktemustertabelle entsprechend der Gradationswertinformation in der Punktemustertabellenspeichereinheit gespeichert, dann wird das durch die zweite Auswähleinrichtung ausgewählte Punktemuster mittels eines Aufzeichnungskopfes aufgezeichnet. Wird eine Punktemustertabelle entsprechend der Gradationswertinformation nicht in der Punktemustertabellenspeichereinheit gespeichert, dann werden die Punktemuster entsprechend den vorbestimmten Gradationswerten, die durch die Punktemustererzeugungseinrichtung erzeugt wurden, mittels des Aufzeichnungskopfs aufgezeichnet.
  • Die vorliegende Erfindung stellt ebenfalls ein Speichermedium bereit, wie es in Patentanspruch 52 angegeben ist.
  • Wird eine Aufzeichnung unter Verwendung von Aufzeichnungsmaterialien mit einer Vielzahl von Farben in einem Ausführungsbeispiel durchgeführt unter Verwendung der Tatsache, dass in Folge der menschlichen optischen Erkennungseigenschaften Farben vorliegen, bei denen Streifen und Ungleichmäßigkeiten in dem aufgezeichneten Bild auf einfache Weise erkannt werden können, und Farben vorliegen, in denen Streifen und Ungleichmäßigkeiten in dem aufgezeichneten Bild nicht auf einfache Weise erkannt werden können, dann wird die Größe jedes Punktemusters für die Farben der ersteren Typs vergrößert und wird die Größe jedes Punktemusters für die Farben des letzteren Typs vermindert. Es ist daher möglich, die Kapazität der Punktemustertabellen und die Kosten der Vorrichtung zu vermindern während die gleiche Aufzeichnungsqualität wie in dem Fall der Verwendung großformatiger Punktemuster für sämtliche Farben aufrecht erhalten werden kann.
  • Die vorstehenden und weiteren Aspekte, Vorteile und Merkmale der vorliegenden Erfindung werden aus der nachfolgenden Beschreibung der bevorzugten Ausführungsbeispiele in Verbindung mit den zugehörigen Figuren verständlich.
  • KURZBESCHREIBUNG DER FIGUREN
  • 1 ist eine schematische Darstellung zur Veranschaulichung des Aufbaus des Bildverarbeitungssystems gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung,
  • 2 ist eine schematische perspektivische Darstellung zur Veranschaulichung einer Außenansicht eines Tintenstrahldruckers IJRA, der ein typisches Beispiel einer Bildausgabeeinheit 12 gemäß 1 ist,
  • 3 ein Blockschaltbild zur Veranschaulichung von Einzelheiten des Aufbaus einer Bildverarbeitungseinheit 11 gemäß 1,
  • 4 ist eine graphische Darstellung zur Veranschaulichung von Fehlerverteilungsverhältnissen,
  • 5A und 5B sind graphische Darstellungen zur Veranschaulichung der Beziehung zwischen einer Punktemustertabelle und Punktmustern,
  • 6 ist eine graphische Darstellung zur Veranschaulichung der Beziehung zwischen einer Aufzeichnungsbreite und einer Aufzeichnungsabtastung eines Aufzeichnungskopfs,
  • 7 ist eine graphische Darstellung zur Veranschaulichung der Beziehung zwischen Düsen eines Aufzeichnungskopfs und der Anordnung der Punkte, die mittels einer Entladung von Tinte aus den Düsen aufgezeichnet werden, wobei dies nicht in den Bereich der beanspruchten Erfindung fällt,
  • 8 eine graphische Darstellung zur Veranschaulichung einer Punktemustertabelle, bei der Tinte gleichförmig aus jeder Düse entladen bzw. ausgestoßen wird,
  • 9 ein Ablaufdiagramm zur Veranschaulichung eines Punktemusterauswählablaufs,
  • 10 eine graphische Darstellung zur Veranschaulichung einer weiteren Punktemustertabelle,
  • 11 eine graphische Darstellung zur Veranschaulichung einer Punktemustertabelle zur Speicherung von Punktemustern, deren Aufzeichnungsbetriebsverhältnis um 25% bezüglich des Normalfalls vermindert ist, wobei dies nicht in dem Bereich der beanspruchten Erfindung fällt,
  • 12 eine graphische Darstellung zur Veranschaulichung einer Beziehung zwischen dem Verhältnis der Anzahl der einer Tintenentladung unterworfenen Punkte in einer 4 × 4-Punktematrix und dem Gradationswert,
  • 13 eine schematische Darstellung zur Veranschaulichung einer Zweiwegeaufzeichnung,
  • 14A und 14B sind graphische Darstellungen zur Veranschaulichung eines Beispiels einer Anordnung von Punkten, wenn eine Aufzeichnung durchgeführt wird mit einem Betriebsverhältnis von 50% und einer jeweils für die Aufzeichnung verwendeten Punktemustertabelle, wobei dies nicht unter die beanspruchte Erfindung fällt,
  • 15 ist eine graphische Darstellung zur Veranschaulichung, in welcher Weise Streifen an Rändern eines Wegs bei der Mehrfachwegaufzeichnung erzeugt werden,
  • 16 ist eine graphische Darstellung zur Veranschaulichung einer Punktemustertabelle gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung,
  • 17 ist eine graphische Darstellung zur Veranschaulichung eines Ergebnisses der Aufzeichnung unter Verwendung der in 16 gezeigten Punktemustertabelle,
  • 18 ist eine graphische Darstellung zur Veranschaulichung einer Adressenverschiebung innerhalb einer Punktemustertabelle,
  • 19 ist eine graphische Darstellung zur Veranschaulichung von in einer Punktemustertabellenspeichereinheit gespeicherten Punktemustertabellen,
  • 20 ist eine graphische Darstellung zur Veranschaulichung einer Punktemustertabelle entsprechend einem Gradationswert „5",
  • 21 ist ein Blockschaltbild zur Veranschaulichung des Aufbaus des Tintenstrahldruckers gemäß der Darstellung in 2,
  • 22 ist eine perspektivische Darstellung zur Veranschaulichung einer Tintenkartusche,
  • 23 ist ein Blockschaltbild zur Veranschaulichung des Aufbaus einer Bildaufzeichnungsvorrichtung gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung,
  • 24 ist eine schematische perspektivische Darstellung zur Veranschaulichung der Bildaufzeichnungsvorrichtung gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel,
  • 25 ist ein Blockschaltbild zur Veranschaulichung von Einzelheiten des Aufbaus einer Bildverarbeitungseinheit gemäß der Darstellung in 23,
  • 26 ist eine graphische Darstellung zur Veranschaulichung von Fehlerverteilungsverhältnissen für nicht verarbeitete Pixel,
  • 27A und 27B sind graphische Darstellungen zur Veranschaulichung der Beziehung zwischen einer Punktemustertabelle und Punktemustern,
  • 28 ist eine graphische Darstellung zur Veranschaulichung der Beziehung zwischen Düsen eines Aufzeichnungskopfs 600 und der Anordnung der mittels der Entladung von Tinte aus den Düsen aufgezeichneten Punkte, wobei dies nicht unter den Bereich der beanspruchten Erfindung fällt,
  • 29 ist eine graphische Darstellung zur Veranschaulichung einer Punktemustertabelle, die mittels einer Vielzahl von Punktemustern mit unterschiedlichen Punktanordnungen aufgebaut ist,
  • 30 ist ein Ablaufdiagramm zur Veranschaulichung eines Verarbeitungsablaufs zum Auswählen eines auszugebenden Punktemusters aus einer Punktemustertabelle,
  • 31 ist eine graphische Darstellung zur Veranschaulichung einer Punktemustertabelle entsprechend eines Gradationswerts „5",
  • 32 ist eine graphische Darstellung zur Veranschaulichung eines Punktemusters entsprechend des Gradationswerts „13",
  • 33 ist ein Blockschaltbild zur Veranschaulichung von Einzelheiten des Aufbaus einer Bildverarbeitungseinheit gemäß einem vierten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung,
  • 34 ist ein Ablaufdiagramm zur Veranschaulichung eines Verarbeitungsverfahrens bei einer Bestimmungseinheit 1103 gemäß der Darstellung in 33,
  • 35 ist eine graphische Darstellung zur Veranschaulichung von Punktemustertabellen, die in Punktemusterentwicklungseinheiten 1 und 2 eingegeben sind, und ein Ergebnis der Entwicklung, wenn die Bestimmungseinheit 1103 bestimmt hat, dass ein Punktemuster entsprechend des Gradationswerts „3" nicht existiert,
  • 36 ist ein Ablaufdiagramm zur Veranschaulichung einer Interpolationsverarbeitung in einer Punktemusterinterpolationseinheit 1100 gemäß der Darstellung in 33,
  • 37 ist eine graphische Darstellung zur Veranschaulichung von Adressen innerhalb eines Punktemusters,
  • 38 ist ein schematisches Blockdiagramm zur Veranschaulichung eines Aufbaus, wenn die Bildaufzeichnungsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung bei einer Informationsverarbeitungsvorrichtung verwendet wird, die als ein Wordprozessor, ein Personal Computer, ein Faxgerät und ein Kopierer betrieben werden,
  • 39 ist eine schematische Darstellung zur Veranschaulichung der äußeren Ansicht (Außenansicht) der Informationsverarbeitungsvorrichtung gemäß der Darstellung in 38,
  • 40 ist eine schematische Darstellung zur Veranschaulichung einer äußeren Ansicht, wenn die Bildaufzeichnungsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung bei der Informationsverarbeitungsvorrichtung angewendet wird,
  • 41 ist ein Blockschaltbild zur Veranschaulichung des Aufbaus eines Teils zur Durchführung einer Bildverarbeitung in einer Aufzeichnungsvorrichtung gemäß einem sechsten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung,
  • 43 ist ein Blockschaltbild zur Veranschaulichung des detaillierten Aufbaus einer Bildverarbeitungseinheit gemäß der Darstellung in 42,
  • 44 ist eine graphische Darstellung zur Veranschaulichung eines detaillierten Aufbaus einer Punktemusteradressenerzeugungseinheit gemäß der Darstellung in 43,
  • 45 ist eine graphische Darstellung zur Veranschaulichung des detaillierten Aufbaus einer Punktemustertabellenspeichereinheit gemäß der Darstellung in 43, wenn Tintenmaterialien für vier Farben verwendet werden,
  • 46 ist eine graphische Darstellung zur Veranschaulichung des detaillierten Aufbaus der Punktemustertabellenspeichereinheit, wenn Tintenmaterialien von sechs Farben verwendet werden, und
  • 47 ist ein Ablaufdiagramm zur Veranschaulichung eines Verfahrens zur Bestimmung der Größe einer Punktemustertabelle.
  • BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSBEISPIELE
  • Bevorzugte Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung werden nachstehend im Einzelnen unter Bezugnahme auf die Figuren beschrieben.
  • Erstes Ausführungsbeispiel
  • 1 ist eine schematische Blockdarstellung zur Veranschaulichung des Aufbaus eines Bildverarbeitungssystems gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung.
  • Gemäß 1 gibt eine Bildeingabeeinheit 10 mehrwertige Bilddaten oder Mehrwertbilddaten von einer Bildeingabeeinrichtung wie einem Scanner, einer Digitalkamera oder dergleichen, oder Mehrwertbilddaten ein, die in jedem Typ eines Speichermediums wie einer Harddisk oder dergleichen gespeichert sind. Eine Bildverarbeitungseinheit 11 führt eine Bildverarbeitung (die nachstehend noch beschrieben wird) mit den durch die Bildeingabeeinheit 10 eingegebenen Mehrwertbilddaten zum Umwandeln der Mehrwertbilddaten in binäre Bilddaten durch. Eine Bildausgabeeinheit 12 empfängt die binären Bilddaten von der Bildverarbeitungseinheit 11 und führt eine tatsächliche Bilderzeugung oder Bilderstellung durch. Obwohl dies nicht in 1 dargestellt ist, umfasst jede der das System bildenden Einheiten eine Zentraleinheit CPU (Zentralprozessor, Central Processing Unit) zum Steuern des Betriebs der Einheit selbst und des verbundenen Betriebs mit anderen Einheiten, eine Speichereinrichtung ROM (Nur-Lese-Speicher) zum Speichern von mittels der Zentraleinheit CPU zu verarbeiteten Steuerungsprogrammen, eine Speichereinrichtung RAM (Schreib/Lesespeicher), die als Arbeitsspeicher dient zur Durchführung bzw. Verarbeitung der Steuerungsprogramme, und dergleichen.
  • 2 zeigt eine schematische perspektivische Darstellung der äußeren Ansicht des Aufbaus eines Tintenstrahldruckers IJRA, der als ein typisches Beispiel der Bildausgabeeinheit 12 gemäß der Darstellung in 1 dient.
  • In 2 steht ein Schlitten oder ein Wagen HC in Verbindung mit einer Schraubenrille 5004 einer Führungsschraube (Führungsspindel) 5005, die sich mittels Antriebskraftübertragungszahnrädern 5009 bis 5011 in einem Zustand dreht und in Verbindung mit der Vorwärts- oder Rückwärtsdrehung eines Antriebsmotors 5013 steht, und (nicht gezeigte) Stifte aufweist, und in einer Richtung von Pfeilen a und b eine hin- und hergehende Bewegung durchführt und auf einer Führungsschiene 5003 geführt wird. Eine integrierte Tintenkartusche IJC, die einen Aufzeichnungskopf IJA und einen Tintentank IT beinhaltet, ist auf dem Schlitten HC befestigt. Eine Blattandrückplatte 5002 drückt ein Aufzeichnungsblatt P gegen eine Platte 5000 über der Bewegungsrichtung des Schlittens HC. Fotokoppler 5007 und 5008 dienen als Ruhepositionsdetektoren zur Durchführung beispielsweise eines Umschaltens der Richtung der Umdrehung des Antriebsmotors 5013 durch Bestätigen des Vorliegens bzw. der Anwesenheit eines Schlittenhebels 5006 in dem Bereich der Fotokoppler 5007 und 5008. Bezugszeichen 5016 bezeichnet ein Teil zum Tragen eines Abdeckkappenteils 5022 zum Abdecken der vorderen Oberfläche des Aufzeichnungskopfs IJH. Bezugszeichen 5015 bezeichnet eine Ansaugeinheit zur Durchführung eines Ansaugvorgangs eines Teils innerhalb des Abdeckkappenteils 5022. Die Ansaugeinheit 5010 führt einen Ansaugvorgang durch zum Erholen bzw. Wiederherstellen des Aufzeichnungskopfs IJH über eine Öffnung 5023 in dem Teil innerhalb des Abdeckkappenteils 5022. Bezugszeichen 5017 bezeichnet eine Reinigungsklinge. Ein Teil 5019 veranlasst die Reinigungsklinge 5017 zu einer Bewegung in beiden Richtungen vorwärts und rückwärts. Die Reinigungsklinge 5017 und das Teil 5019 werden mittels einer Trägerplatte 5018 des Hauptkörpers des Druckers getragen. Eine bekannte Reinigungsklinge kann selbstverständlich auch als die vorstehend beschriebene Reinigungsklinge verwendet werden. Ein Hebel 5021 wird zum Starten des Ansaugens zur Erholung in Folge des Ansaugens verwendet. Der Hebel 5021 bewegt sich in Verbindung mit der Bewegung einer Nocke 5020, die mit dem Schlitten HC in Eingriff steht. Zur Bewegung des Hebels 5021 wird die Antriebskraft des Antriebsmotors 5013 über einen bekannten Übertragungsmechanismus wie eine Kupplung und dergleichen übertragen.
  • Eine gewünschte Verarbeitung in Verbindung mit der vorstehend beschriebenen Abdeckkappenverarbeitung, der Reinigungsverarbeitung und der Ansaugerholungsverarbeitung wird bei einer entsprechenden Position in Abhängigkeit von dem Betrieb der Führungsschraube 5005 durchgeführt, wenn der Schlitten HC einen Ruhepositionsbereich erreicht. Die gewünschte Verarbeitung kann zu einer bekannten Zeit durchgeführt werden.
  • 21 zeigt ein Blockschaltbild zur Veranschaulichung des Aufbaus einer Steuerungsschaltung des Tintenstrahldruckers IJRA gemäß der Darstellung in 2.
  • In 21 ist eine Schnittstelle (Interface) 1700 zum Eingeben eines Aufzeichnungssignals, eine Mikroprozessoreinheit MPU 1701, eine Speichereinrichtung ROM 1702 zum Speichern von Steuerungsprogrammen zur Durchführung (Verarbeitung) durch die Mikroprozessoreinheit MPU 1701 und eine Speichereinrichtung DRAM (Dynamik-RAM) 1703 zum Speichern unterschiedlicher Daten (des Aufzeichnungssignals, der Aufzeichnungsdaten, die dem Aufzeichnungskopf IJH zuzuführen sind, und dergleichen) gezeigt. Eine Gate-Array (G.A.) 1704 steuert die Zuführung der Aufzeichnungsdaten zu dem Aufzeichnungskopf IJH, sowie die Datenübertragung (Datentransfer) mit der Schnittstelle 1700, der Mikroprozessoreinheit MPU 1701 und dem Dynamik-RAM 1703.
  • Ein Schlittenmotor 1710 bewegt den Aufzeichnungskopf IJH. Ein Förderungsmotor 1709 befördert ein Aufzeichnungsblatt. Eine Kopfansteuerungseinrichtung 1705 steuert den Aufzeichnungskopf IJH an. Motortreiber 1706 und 1707 steuern den Förderungsmotor 1709 und den Schlittenmotor 1710 an.
  • Wird zu der Schnittstelle 1700 ein Aufzeichnungssignal eingegeben, dann wird das Aufzeichnungssignal in Aufzeichnungsdaten für ein Drucken in Verbindung mit dem Gate-Array 1704 und der Mikroprozessoreinheit MPU 1701 umgewandelt. Die Aufzeichnung wird durchgeführt durch Ansteuern des Förderungsmotors 1709 und des Schlittenmotors 1710 jeweils durch die Motortreiber 1706 und 1707, und es wird der Aufzeichnungskopf IJH in Verbindung mit den Aufzeichnungsdaten, die zu der Kopfansteuerungseinrichtung 1705 übertragen wurden, angesteuert.
  • Obwohl in der vorstehenden Beschreibung angenommen wird, dass Steuerungsprogramme durch die Mikroprozessoreinheit MPU 1701 durchzuführen sind und diese in dem Speicher ROM 1702 gespeichert sind, kann ebenfall ein löschbares/beschreibbares Speichermedium wie ein EEPROM (Electrically Erasable and Programmable ROM) oder dergleichen hinzugefügt werden, und ein Steuerungsprogramm kann auch von einem mit der Aufzeichnungsvorrichtung verbundenen Hostcomputer geändert werden.
  • Obwohl die austauschbare Tintenkartusche IJC, die erhalten wird durch integrales Ausbilden des Tintentanks IT und des Aufzeichnungskopf IJH gemäß der vorstehenden Beschreibung, verwendet werden kann, können der Tintentank IT und der Aufzeichnungskopf IJH in getrennter Weise vorgesehen sein, und es kann lediglich der Tintentank IT ausgetauscht werden, wenn die darin enthaltene Tinte aufgebraucht ist.
  • 22 zeigt eine perspektivische Darstellung zur Veranschaulichung einer Außenansicht der Tintenkartusche IJC, bei der der Tintentank IT und der Aufzeichnungskopf IJH getrennt werden können. Gemäß der Darstellung in 22 kann in der Tintenkartusche IJC der Tintentank IT bei der Position einer Grenzlinie F von dem Aufzeichnungskopf IJH getrennt werden. Die Tintenkartusche IJC umfasst (nicht gezeigte) Elektroden zum Empfangen eines elektrischen Signals, das von dem Schlitten HC zugeführt wird, wenn die Tintenkartusche IJC auf dem Schlitten HC befestigt wird. Der Aufzeichnungskopf IJH wird in der vorstehend beschriebenen Weise mittels des elektrischen Signals zum Entladen bzw. Ausstoßen von Tinte angesteuert.
  • In 22 bezeichnet Bezugszeichen 500 eine Reihe von Tintenentladeöffnungen. Ein faserförmiges oder poröses Tintenabsorptionsteil zum Halten der Tinte ist in dem Tintentank IT vorgesehen. Die Tinte wird durch den Tintenabsorptionsteil gehalten.
  • Obwohl in der vorstehend Beschreibung angenommen wird, dass Tintentröpfchen von dem Aufzeichnungskopf IJH entladen werden und die in dem Tintentank IT aufgenommene Flüssigkeit Tinte ist, ist die Flüssigkeit nicht auf Tinte begrenzt. Beispielsweise kann in dem Tintentank IT auch eine Entwicklungsflüssigkeit aufgenommen werden, die gegenüber einem Aufzeichnungsmedium zur Verbesserung der Festigkeit und der Wasserbeständigkeitseigenschaft des aufgezeichneten Bilds und zur Verbesserung der Qualität des Bilds entladen bzw. ausgestossen wird.
  • 3 zeigt ein Blockschaltbild zur Veranschaulichung von Einzelheiten des Aufbaus der Bildverarbeitungseinheit 11.
  • In 3 korrigiert eine Eingabedatenkorrektureinheit 20 die eingegebenen Bilddaten durch Eingeben mehrwertiger Bilddaten, dargestellt beispielsweise durch 8 Bit je Pixel (256 Gradationspegel), von der Bildeingabeeinheit 10, und Addieren von erzeugten Fehlerdaten bei einem quantifizierten Pixel zu den Bilddaten des gegenwärtigen Pixels. Da Fehlerdaten, die durch 9 Bits (–255–255), zu dem Wert innerhalb eines Bereichs von 0–255, angegeben durch die Eingabebilddaten für ein Pixel (8 Bit), hinzugefügt wird, werden Bilddaten, die erhalten werden durch Hinzufügen eines Fehlers für ein Pixel durch 10 Bits dargestellt bzw. repräsentiert, d. h. ein Wert innerhalb eines Bereichs von –255–510. In dem ersten Ausführungsbeispiel begrenzt jedoch die Eingabedatenkorrektureinheit 20. die Bilddaten innerhalb eines Bereichs von 0–255, und gibt die Bilddaten bestehend aus 8 Bit je Pixel aus.
  • Eine Quantisierungseinheit 21 quantisiert die mehrwertigen und durch die Eingabedatenkorrektureinheit 20 korrigierten Bilddaten in einen „N"-Wert, der ein Gradationswert ist. Der „N"-Wert wird durch die Beziehung zwischen der Eingabeauflösung und der Ausgabeauflösung bestimmt. Wird die Auflösung der Eingabebilddaten (eingegebene Bilddaten) durch A dargestellt, und wird die Auflösung der Ausgabebilddaten durch B dargestellt (zum Zwecke der Vereinfachung wird angenommen, dass dieselbe Auflösung vorgesehen ist für die vertikale und horizontale Richtung des Bilds), und da ein Punkt, der verwendet wird zur Darstellung der Gradation, gebildet wird durch (B/A)2 Punkte für ein Pixel der Eingabebilddaten, ist die Anzahl der Gradationswerte, die durch einen Block angegeben werden kann (B/A)2 + 1, wenn ein Block (B/A)2 Punkte. Ist beispielsweise die Eingabeauflösung 300 dpi (Punkte je Inch) und ist die Ausgabeauflösung 600 dpi, dann ist der Punkt der Ausgabedaten ein Block mit 2 × 2 = 4 Punkten für die Eingabebilddaten, die 8 Bit je Pixel aufweisen, so dass die Anzahl der Gradationswerte, die durch den Block dargestellt werden kann 5 beträgt. Somit werden quantisierte Werte von „0", „64", „128", „192" und „255" durch die Quantisierungseinheit 21 ausgegeben.
  • In dieser Spezifikation werden Werte zur Angabe der Gradationspegel durch Gradationswerte angegeben. Ist die Anzahl der Gradationspegel bei 5, dann wird der Gradationswert „N" durch einen Wert von „0", „1", „2", „3" und „4" bezeichnet. Die jeweiligen quantisierten Werte entsprechen den Gradationswerten. Beispielsweise entsprechend die quantisierten Werte „0", „64", „128", „192" und „255" jeweils den Gradationswerten „0", „1", „2", „3" und „4".
  • Ein quantisierter Wert wird durch die Quantisierungseinheit 21 zu einer Punktemusterentwicklungseinheit 24 gemäß der Darstellung in 25 (die nachstehend noch beschrieben wird) ausgegeben. Ein Gradationswert (eine Information bezüglich des Gradationswerts) entsprechend dem quantisierten Wert kann ausgegeben werden. In der nachfolgenden Beschreibung wird zur Vereinfachung des Verständnisses angenommen, dass eine Gradationswertinformation durch die Quantisierungseinheit 21 zu der Punktemustertabellenentwicklungseinheit 24 ausgegeben wird.
  • Eine Fehlerberechnungseinheit 21 berechnet einen Fehler zwischen dem von der Quantisierungseinheit 21 erhaltenen Quantisierungswert und den mehrwertigen Bilddaten, die durch die Eingabedatenkorrektureinheit 20 korrigiert wurden. Da die Quantisierungseinheit 21 die Bilddaten mit 8 Bit je Pixel in 5 Werte quantisiert, werden in dem vorstehend beschriebenen Beispiel 8-Bit-Daten zur Angabe der Werte „0", „64", „128", „192" und „255" zu der Fehlerberechnungseinheit 22 eingegeben. Da Bilddaten mit 8 Bit je Pixel (0–255) von der Eingabedatenkorrektureinheit 20 eingegeben werden, liegt der Wert der als Ergebnis der Berechnung erhaltenen Fehlerdaten bei einem Wert innerhalb eines Bereichs von –255–255, d. h. die Daten werden durch 9 Bit dargestellt.
  • Ein Fehlerspeicher 23 speichert die durch die Verteilung des mittels der Fehlerberechnungseinheit 22 erzeugten Fehlers erhaltene Daten zu unverarbeiteten Umgebungspixel mit vorbestimmten Verteilungsverhältnissen. In einer tatsächlichen Vorrichtung umfasst der Fehlerspeicher 23 ein DRAM oder dergleichen.
  • 4 ist ein Diagramm zur Veranschaulichung der Verteilungsverhältnisse. In 4 bezeichnet ein schraffiertes Pixel ein Zielpixel (die gegenwärtige Pixelposition), ein Pixel, das durch einen Rahmen umgeben ist bezeichnet ein Pixel, bei dem der Fehler verteilt ist, und ein numerischer Wert, der in dem Rahmen angegeben ist, ist das Verteilungsverhältnis des Pixels. Wird der Fehler mit Verteilungsverhältnissen gemäß der Darstellung in 4 verteilt, dann muss der Fehlerspeicher 23 eine Kapazität von zumindest 2 Zeilen aufweisen.
  • Die Gradationswertinformation nach der Quantisierung (die Werte „0", „1", „2", „3" und „4" in dem Fall von 5 Werten) wird von der Quantisierungseinheit 21 zu der Punktemusterentwicklungseinheit 24 ausgegeben.
  • Die Punktemusterentwicklungseinheit 24 wählt eine Punktemustertabelle zur Verwendung aus der Vielzahl der Punktemustertabellen aus (von denen jede eine Größe von K × L Punkte aufweist) entsprechend den jeweiligen Gradationswerten auf der Basis des durch die Quantisierung der Quantisierungseinheit 21 erhaltenen Gradationswerts, und beschafft die gewünschte Punktemustertabelle aus der Punktemustertabellenspeichereinheit 25. Gleichzeitig wird eine Punktemusteradresseninformation entsprechend der gegenwärtigen Pixelposition von einer Punktemusteradressenerzeugungseinheit 26 bereit gestellt. Ein Punktemuster entsprechend dem gegenwärtigen Pixel wird entwickelt und in Verbindung mit einer Adresse, die durch diese Information angegeben ist, ausgegeben.
  • Die Punktemustertabellenspeichereinheit 25 speichert die Vielzahl der Punktemustertabellen entsprechend den jeweiligen Gradationswerten. Die Punktemustertabellenspeichereinheit 25 wählt eine gewünschte Punktemustertabelle aus der Vielzahl der Punktemustertabellen auf der Basis einer Punktemustertabellenauswählinformation aus, die von der Punktemusterentwicklungseinheit 24 bereitgestellt wird, und gibt die ausgewählte Punktemustertabelle zu der Punktemusterentwicklungseinheit 24 aus. Eine Punktemustertabelle umfasst eine Vielzahl von unterschiedlichen Punktemustern entsprechend dem Gradationswert. Aus den Punktemustertabellen, die jeweils eine Vielzahl von 4 × 4 Punktemustern (einschließlich 16 Zellen) aufweisen, umfasst eine Punktemustertabelle für den Gradationswert „5" eine Vielzahl von unterschiedlichen Punktemustern, von denen jedes 5 Punkte in 16 Zellen gemäß der Darstellung in 20 aufweist. Die Punktemustertabellenspeichereinheit 25 ist in einem Halbleiterspeicher vorgesehen, wie beispielsweise einem EEPROM oder dergleichen. In der Bildaufzeichnungsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung unter Berücksichtigung der Durchführung der Verarbeitung mit einer hohen Geschwindigkeit kann ein Hochgeschwindigkeitsspeicher wie ein SRAM (Statik-RAM) oder dergleichen verwendet werden.
  • Jede der in der Punktemustertabellenspeichereinheit 25 gespeicherten Punktemustertabellen umfasst eine Größe von K × L Punkte für jeden Gradationswert. 19 veranschaulicht die Bilder derartiger Punktemustertabellen. Eine Punktemustertabelle mit einer Größe von K × L punkten ist für einen entsprechenden der Gradationswerte „0", „1", „2", „3" und „4" vorgesehen.
  • Die Punktemusteradressenerzeugungseinheit 26 erzeugt eine Adresseninformation zur Angabe der Position des Punktemusters (k × l Punkte) für das gegenwärtige Pixel in Verbindung mit einer Punktemustertabelle mit der Größe von K × L Punkten, und gibt die Adresseninformation an die Punktemusterentwicklungseinheit 24 aus.
  • Die Adresseninformation wird durch die Pixelpositionsinformation bestimmt, die durch die Eingabebilddaten angegeben ist, die die Größe der gesamten Punktemustertabelle (K × L Punkte), und die Größe der auszugebenden Punktemuster (k × l Punkte). Bezeichnet die Pixelpositionsinformation der Eingabebilddaten einen zweidimensionalen Koordinatenwert (x, y), dann bilden der Wert eines Restes, der erhalten wird, wenn der Wert x durch K/k (= Dx) dividiert wird, und der Wert eines Restes, der erhalten wird, wenn der Wert y durch L/l (= Dy) dividiert wird, die Adresseninformation für das gegenwärtige Pixel innerhalb der Punktemustertabelle.
  • Die 5A und 5B sind graphische Darstellungen zur Veranschaulichung der Beziehung zwischen einer Punktemustertabelle und den Punktemustern. 5A veranschaulicht die Beziehung zwischen der Punktemustertabelle (mit der Größe von K × L Punkten) und einem Punktemuster (mit der Größe von k × l Punkten). In 5A werden α Punktemuster in einer ersten Richtung (L-Richtung) und β Punktemuster in einer zweiten Richtung (K-Richtung) gespeichert. Die Beziehung zwischen der Größe der Punktemustertabelle und der Größe der Punktemuster ist angegeben durch K = β × k (β ist eine natürliche Zahl), und L = α × l (α ist eine natürliche Zahl). Ein k × l Punktemuster umfasst k × l Zellen.
  • 5 veranschaulicht eine Beziehung zwischen der Punktemustertabelle und den Punktemustern, wenn die Punktemustertabelle eine Größe von 64 × 64 Punkten aufweist, und das Punktemuster entsprechend einem Pixel der Eingabebilddaten 2 × 2 Punkte umfasst. In dem Fall der 5B umfasst die Punktemustertabelle Punktemuster entsprechend 32 Pixel × 32 Pixel der Eingabebilddaten. Mit anderen Worten, es wird in diesem Fall eine Adresse zur Angabe desselben Punktemusters für die Eingabebilddaten alle 32 Pixel in jedem der vertikalen und horizontalen Richtungen bereitgestellt. Ist beispielsweise die Pixelpositionsinformation (x, y) der Eingabebilddaten gleich (100, 100), dann wird der Wert des Restes „4", der erhalten wird durch Dividieren jedes des x-Koordinatenwerts und des y-Koordinatenwerts durch „32", zu der Adresseninformation des Punktemusters. Gemäß der Darstellung in 5B ist das Punktemuster für die gegenwärtige Pixelposition das Punktemuster bei der schraffierten Position in der Punktemustertabelle.
  • Die Punktemustertabelle wird wiederholt verwendet für ein Aufzeichnungsmedium für eine Ausgabe. Zu dieser Zeit wird jedoch die Periode der Punktemustertabelle in einigen Fällen ausgeprägt in Abhängigkeit von der Größe der Punktemustertabelle und der Auflösung des Ausgabebilds, so dass sie als eine Struktur erkennbar wird. Es ist möglich, die Wiederholung der Punktemustertabelle weniger ausgeprägt zu machen durch Versetzen der Adresse innerhalb des Punktemusters bei der Entwicklung des Punktemusters aus der Punktemustertabelle.
  • Dieser Vorgang wird nachstehend unter Bezugnahme auf 18 beschrieben.
  • In 18 bezeichnet jedes der Bezugszeichen 2800 bis 2802 eine Punktemustertabelle, und bezeichnet Bezugszeichen 2803 das gesamte Bild, das auf einem Aufzeichnungsmedium aufzuzeichnen ist. Die Punktemustertabelle umfasst 3 × 3 Punktemuster. Die Zahlen {*, *} innerhalb jedes Punktemusters bezeichnet eine Adresse innerhalb der Punktemustertabelle. In 18 umfasst die Punktemustertabelle 2801 eine Punktemusteranordnung, bei der die Adresse innerhalb der Punktemustertabelle um 1 in der Hauptabtastrichtung von der Punktemusteranordnung in der Punktemustertabelle 2800 versetzt ist. In gleicher Weise ist in der Punktemustertabelle 2802 die Adresse innerhalb der Punktemustertabelle um 1 in der Nebenabtastrichtung versetzt.
  • Im Gegensatz zu der Punktemusteranordnung mit einer Periode in Einheiten von 3 × 3, wenn die Adresse nicht versetzt ist, wird eine Periode in Einheiten von 9 × 9 bereitgestellt, während die Adresse in jeder der Hauptabtastrichtung und der Nebenabtastrichtung versetzt ist.
  • Eine derartige Adressenversetzung wird durch die Punktemusteradressenerzeugungseinheit 26 durchgeführt. Das Versetzen der Adresse kann periodisch oder zufällig durchgeführt werden.
  • Der Aufzeichnungsvorgang des Tintenstrahldruckers, der als Bildausgabeeinheit 12 gemäß der Darstellung in 2 verwendet wird, wird nachstehend kurz beschrieben. Der Tintenstrahldrucker umfasst den Aufzeichnungskopf IJH, bei dem eine Vielzahl von Tintenentladedüsen (nachstehend auch als „Düsen" bezeichnet) mit einem vorbestimmten Abstand zueinander angeordnet ist. Durch Entladen der Tinte während des Hin- und Herfahrens des Aufzeichnungskopfs IJH führt der Tintenstrahldrucker eine Aufzeichnung auf einem Aufzeichnungsblatt wie beispielsweise einem Aufzeichnungspapier oder dergleichen, durch die Breite der Anordnung der Düsen (der Aufzeichnungsbreite) bei jeder Abtastung durch.
  • 6 zeigt eine graphische Darstellung zur Veranschaulichung der Beziehung zwischen der Aufzeichnungsbreite und der Aufzeichnungsabtastung (Scanning) des Aufzeichnungskopfs. In 8 wird zur Vereinfachung der Beschreibung angenommen, dass der Aufzeichnungskopf 8 Düsen aufweist.
  • Gemäß der Darstellung in 6 umfasst der Aufzeichnungskopf IJH eine Vielzahl von (8) Düsen, die an der Kartusche angeordnet sind, und es wird ein Bild aufgezeichnet durch Entladen von Tinte während der Durchführung des Abtastens durch den Aufzeichnungskopf in der Bewegungsrichtung der Kartusche (Hauptabtastrichtung). Nach dem Abschluss bzw. der Vollendung einer Abtastung (der n-ten Abtastung in dem Falle gemäß 6) kehrt der Aufzeichnungskopf zu seiner Ruheposition zurück, und es wird das Aufzeichnungsmedium in der Richtung der Anordnung der Düsen (der Nebenabtastrichtung) weiter befördert. Eine Aufzeichnung wird fortgesetzt mittels des Durchführens eines nächsten Abtastvorgangs (n+1-te Abtastung, und danach n+2-te Abtastung in dem Falle von 6) unter Verwendung der nächsten Bilddaten.
  • 7 zeigt eine graphische Darstellung zur Veranschaulichung der Beziehung zwischen den Düsen des Aufzeichnungskopfs und der Anordnung der tatsächlich aufgezeichneten Punkte durch das Entladen der Tinte aus den Düsen, wobei dies ein Beispiel darstellt, das nicht in den Bereich der Patentansprüche fällt. Gemäß 7 besteht zur Vereinfachung der Beschreibung und der Darstellung die Größe jedes Punktemusters aus 2 × 2 Punkten. Die Größe des Punktemusters, das im Rahmen der vorliegenden Erfindung verwendet werden kann, ist jedoch nicht auf eine derartige Größe beschränkt. Weitere angemessene oder geeignete Punktemuster können selbstverständlich verwendet werden.
  • Wird ein Punktemuster, bei dem ein Punkt bei der gleichen Position für jedes Pixel angeordnet ist, immer verwendet als ein Punktemuster, das lediglich einen Punkt in einem Punktemuster mit 2 × 2 Punkten aufweist, d. h. ein Punktemuster zur Angabe des Gradationswerts „1" im Falle der Quantisierung mit 5 Werten, wie es in 7 dargestellt ist, dann wird die Häufigkeit der Tintenentladung aus einer speziellen Düse des Aufzeichnungskopfs IJH groß werden. Daher werden die Eigenschaften und Charakteristika dieser speziellen Düse (wie die Variationen bei der Tintenentladerichtung, die Variationen in der Tintenentlademenge und dergleichen) sehr stark in dem aufgezeichnetem Bild wiedergegeben. Falls die Düse eine große Variationsbreite in Bezug auf ihre Eigenschaften oder Charakteristika aufweist, wird in dem aufgezeichneten Bild in der Tendenz eine Ungleichmäßigkeit in Folge von Streifen auftreten.
  • Gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel und der Darstellung in 8 wird die Anordnung der Punkte vorgenommen für einen Unterschied in Abhängigkeit von der Position des Pixels für ein gleichförmiges Entladen der Tinte aus jeder Düse, auch wenn die Aufzeichnung eines Punktemusters für den Gradationswert „1" vorliegt. Dies bedeutet, dass die Häufigkeit der Benutzung jeder Düse gleich eingestellt ist.
  • Zur Verwirklichung der Anordnung der Punkte gemäß der Darstellung in 8 wird gemäß der vorstehenden Beschreibung und dem ersten Ausführungsbeispiel eine Punktemustertabelle verwendet.
  • Nachstehend erfolgt eine Beschreibung der Eigenschaften oder Charakteristika der Punktemustertabelle und der Verarbeitung zum Auswählen eines Punktemusters aus der Punktemustertabelle unter Bezugnahme auf das Ablaufdiagramm gemäß der Darstellung in 9.
  • Die Punktemustertabelle weißt die Eigenschaften auf, dass die Anzahl der Zellen in der vertikalen Richtung (Nebenabtastrichtung) die gleiche ist wie die Anzahl der Düsen des Aufzeichnungskopfs IJH, und die Anzahl der Zellen in der horizontalen Richtung (der Hauptabtastrichtung) gleich der Anzahl der Zellen ist, die ausreichend groß ist zum Absorbieren des Einflusses der Variationen in Verbindung mit den Düsen. In dem Fall der Darstellung in 8 und da die Anzahl der Düsen des Aufzeichnungskopf gleich „8" ist, umfasst die Punktemustertabelle eine Größe „8" in der vertikalen Richtung, und dieselbe Größe in der horizontalen Richtung zum Unterdrücken des Einflusses der Variationen bei den Düsen.
  • Die Größe in der horizontalen Richtung verändert sich in Abhängigkeit davon, bis zu welchem Grad der Einfluss der Veränderungen oder Variationen bei den Düsen unterdrückt werden soll.
  • Die Auswahl eines Punktemusters aus dieser Punktemustertabelle wird durch Verarbeiten des nachfolgenden Ablaufs durchgeführt.
  • In Schritt S10 werden zuerst die Positionskoordinaten (x, y) des Eingabebilds eingegeben. In Schritt S20 wird ein quantisierter Gradationswert (QV) bei den Koordinaten erhalten. In Schritt S30 wird eine Punktemustertabelle entsprechend dem erhaltenen Gradationswert ausgewählt.
  • In Schritt S40 wird eine Zugriffsadresse (Dx, Dy) zu der Punktemustertabelle aus dem Eingabekoordinatenwert und dem Verhältnis der Größe der Punktemustertabelle zu der Größe des Punktemusters berechnet. In Schritt 550 wird ein Punktemuster erhalten durch Zugreifen auf die Punktemustertabelle in Verbindung mit dieser Adresse.
  • In Schritt S60 erfolgt sodann die Entwicklung bzw. die Erstellung des Punktemusters in dem Speicher (Speichereinrichtung).
  • Die vorstehend beschriebene Verarbeitung wird mittels der Punktemusterentwicklungseinheit 24, der Punktemustertabellenspeichereinheit 25 und der Punktemusteradressenerzeugungseinheit 26 gemäß der Darstellung in 3 durchgeführt. Diese Verarbeitung kann jedoch auch realisiert werden durch entsprechende zugehörige Logikschaltungen, oder durch die Verarbeitung eines entsprechenden Verarbeitungsprogramms mittels der Zentraleinheit CPU.
  • Das entsprechend der vorstehend beschriebenen Weise entwickelte Punktemuster wird zu dem Tintenstrahldrucker übertragen, und der Aufzeichnungskopf IJH führt eine Aufzeichnung durch Entladen von Tinte auf der Basis dieses Musters durch.
  • Bei der Durchführung der Aufzeichnung durch Entladen von Tinte aus dem Aufzeichnungskopf auf der Basis des Punktemusters entsprechend dem quantisierten Gradationswert werden gemäß dem vorstehend beschriebenen ersten Ausführungsbeispiel eine Vielzahl von Punktemustern vorbereitet, auch für denselben Gradationswert zur Verhinderung einer Konzentration der Tintenentladung bei denselben Düsen auch für denselben Gradationswert, und es werden unterschiedliche Punktemuster in Verbindung mit den Positionen des aufzuzeichnenden Pixels ausgewählt. Es ist im Ergebnis möglich, die Tintenentladung auf eine Vielzahl von Düsen zu verteilen oder zu erstrecken.
  • Es ist auf diese Weise möglich, eine starke Auswirkung der Charakteristika einer speziellen Düse auf das aufgezeichnete Bild bei einem speziellen Gradationswert zu verhindern und das Auftreten des Phänomens einer Verschlechterung der Bildqualität wie einer Ungleichmäßigkeit in Folge von Streifen in dem aufgezeichneten Bild zu vermindern.
  • Punktemuster zur Bildung einer Punktemustertabelle sind nicht auf die vorstehend beschriebenen Arten beschränkt. Gemäß dem Aufbau der Düsen des Aufzeichnungskopfs in der Darstellung von 8 ist es möglich, durch Anordnen von Punktemustern in der Punktemustertabelle gemäß der Darstellung in 10 die Benutzung der Düse in Endbereichen des Aufzeichnungskopfs so weit wie möglich zu verhindern, auch mit demselben Betriebsverhältnis (25% in dem Fall gemäß 10), falls Punkte nicht stabil aufgezeichnet werden in Folge dessen, dass der Durchmesser der mittels der Tintenentladung gebildeten Punkte zu Änderungen tendiert zwischen einer Düse 701 am oberen Ende und einer Düse 702 am unteren Ende, oder falls Änderungen in der Tintenentladerichtung aus diesen Düsen dazu tendiert, dass die Tintenentladung größer ist als in dem Fall einer Tintenentladung von anderen Düsen.
  • Auch wenn die Entladecharakteristika von Düsen in den Endbereichen des Aufzeichnungskopfs erheblich zu den Entladecharakteristika der anderen Düsen unterschiedlich sind, ist es möglich, die Verschlechterung des aufgezeichneten Bilds in Folge der Charakteristika zu unterdrücken und beispielsweise des Weiteren die Ungleichmäßigkeit in Folge von Streifen zu verbessern.
  • Bei der Aufzeichnung eines Bilds mittels Durchführen einer Abtastung durch den Aufzeichnungskopf, auch wenn die Entladecharakteristika von Düsen in Endbereichen des Aufzeichnungskopfs sich nicht von den Entladecharakteristika von anderen Düsen unterscheiden, beispielsweise gemäß der Darstellung in 6, kann ein Überlappen von durch unterschiedliche Abtastvorgänge aufgezeichneten Punkten in den Grenzbereichen 601 und 602 zwischen jeweiligen Abtastvorgängen auftreten, wobei in diesem Fall eine höhere Dichte als in dem Fall des Überlappens der Punkte, das innerhalb desselben Abtastvorgangs auftritt, bewirkt wird, und wobei in einigen Fällen Streifen in dem aufgezeichneten Bild erzeugt werden.
  • Zur Unterdrückung dieses Auftretens derartiger Streifen, beispielsweise falls die Rate der Vergrößerung der Dichte bei den Grenzbereichen etwa 25% im Durchschnitt beträgt können Punktemuster, deren Aufzeichnungsbetriebsverhältnis um 25% vermindert ist, im Vergleich zu dem Normalfall für die Grenzbereiche definiert werden. 11 zeigt eine 25%-Betriebsverhältnis-Punktemustertabelle, die nicht in den Bereich der beanspruchten Erfindung fällt.
  • Falls jedes Punktemuster eine Größe von 4 × 4 Punkten aufweist, dann beträgt die Anzahl der Gradationswerte, die dargestellt werden kann, 4 × 4 + 1 = 17. Die Entsprechung zwischen diesen 17 Gradationswerten und dem Verhältnis der Anzahl der mittels der Tintenentladung erzeugten Punkte (= das Betriebsverhältnis) in der Matrix von 4 × 4 Punkten liegt gemäß der Darstellung in 12 vor. Es ist empirisch bekannt, dass der Einfluss der Variationen der Charakteristika der Düsen zur Durchführung der Aufzeichnung durch Entladen von Tinte auf die Ungleichmäßigkeit in Folge von Streifen am meisten innerhalb eines Bereichs des Betriebsverhältnisses von 25% bis 50% hervortritt. Zur Unterdrückung des Auftretens der Ungleichmäßigkeit in Folge von Streifen kann lediglich die Punktemustertabelle entsprechend jedes der Gradationswerte mit einem derartigen Betriebsverhältnis (4–8 in dem Fall von 12) Muster aufweisen, bei denen die Positionen der aufzuzeichnenden Punkte verteilt sind, wie es in 8 gezeigt ist. Dies bedeutet, dass die Charakteristika der Düsen lediglich für Punktemustertabellen entsprechend Gradationswerten mit einem Verhältnis der Punkte von D (%), die innerhalb jedes Pixels sind, innerhalb eines Bereichs von 25 ≤ D (%) ≤ 50 liegen, berücksichtigt werden.
  • Unter Benutzung der Tatsache, dass Punktemustertabellen, deren Anzahl gleich der Anzahl der Gradationswerte des Dichtemusters ist, bereitgestellt sind, ist es gemäß der vorstehenden Beschreibung möglich, ein optimales Punktemuster in Verbindung mit einem Gradationswert zu verwenden.
  • Obwohl in dem vorstehend beschriebenen ersten Ausführungsbeispiel die Größe der Punktemustertabelle in der Nebenabtastrichtung gleich der Aufzeichnungsbreite des Aufzeichnungskopfs gemacht wurde, ist die vorliegende Erfindung hierauf jedoch nicht beschränkt. In dem Fall eines Aufzeichnungskopf mit einer sehr kleinen Anzahl von Düsen gemäß der Darstellung in 8 und falls beispielsweise die Größe der Punktemustertabelle in der Richtung der Anordnung der Düsen (der Nebenabtastrichtung) lediglich die Aufzeichnungsbreite des Aufzeichnungskopfs abdeckt, ist dasselbe Punktemuster in einigen Fällen erheblich häufig in der Nebenabtastrichtung angeordnet. Daher tendiert im Ergebnis das aufgezeichnete Bild zu einem Einfluss beispielsweise in Folge von Änderungen in der Geschwindigkeit des Schlittenmotors, der bei der Durchführung der Abtastung des Aufzeichnungskopfs verwendet wird.
  • Zum Minimieren eines derartigen Einflusses kann die Größe der Punktemustertabelle in der Nebenabtastrichtung auf ein ganzzahliges Vielfaches der Anzahl der Düsen des Aufzeichnungskopfs, beispielsweise in dem Fall von 8 auf „32" eingestellt werden, das vier Mal die Anzahl der Düsen von „8" ist, zur Verminderung der Häufigkeit der Verwendung desselben Punktemusters in der Nebenabtastrichtung. Bei der Benutzung eines Aufzeichnungskopf mit einer großen Anzahl von Düsen, beispielsweise von 256 Düsen, muss die Größe des Punktemusters nicht weiter vergrößert werden, da eine Ungleichmäßigkeit in ausreichender Weise verbessert werden kann unter Verwendung einer Punktemustertabelle, deren Größe gleich der Anzahl der Düsen ist.
  • Ist die Anzahl der Zellen (die Größe) der Punktemustertabelle in der Nebenabtastrichtung durch L (L ist eine natürliche Zahl) angegeben, und ist die Anzahl der Düsen des Aufzeichnungskopfs durch A (A ist eine natürliche Zahl) angegeben, dann kann durch Bereitstellen der Beziehung zwischen L und A gemäß L = γ × A (γ ist eine natürliche Zahl) das Auftreten einer Ungleichmäßigkeit in der Dichte und einer Ungleichmäßigkeit in Folge von Streifen in dem aufgezeichneten Bild in wirksamer Weise verhindert werden. Erfüllt die Beziehung zwischen der Größe der Punktemustertabelle und der Anzahl der Düsen des Aufzeichnungskopfs die Beziehung L = γ × A, da die Größe der Punktemustertabelle in der Nebenabtastrichtung gleich zumindest der Aufzeichnungsbreite des Aufzeichnungskopfs ist, dann ist es möglich, die Punktemustertabelle unter Berücksichtigung der Charakteristika (Menge der Tintenentladung, Verdrehung und dergleichen) jeder der Vielzahl der Düsen zu bestimmen. Somit die kann die Punktemustertabelle unter Berücksichtigung der Eigenschaften bzw. Charakteristika sämtlicher zu verwendender Düsen bestimmt werden. Es ist auf diese Weise möglich, eine Punktemustertabelle zu bilden, die die Häufigkeit der Benutzung der Düsen mit einer schlechten Tintenentladeeigenschaft, wie einer Düse mit einer sehr kleinen Tintenentlademenge, einer Düse mit einer großen Verdrehung und dergleichen, zu vermindern, und auf diese Weise ein qualitativ hochwertiges aufgezeichnetes Bild zu erhalten, in dem die Aufzeichnung auf der Basis der Punktemustertabelle durchgeführt wird.
  • Obwohl bei der vorstehenden Beschreibung die Punktemustertabelle unter Berücksichtigung der Eigenschaften oder Charakteristika der Düsen des Aufzeichnungskopfs gebildet wurde, ist die vorliegende Erfindung jedoch auf diese Vorgehensweise nicht beschränkt. Beispielsweise kann die Anordnung der Punkte innerhalb der Punktemustertabelle entsprechend einem Muster aufgebaut sein, das eine Blaues-Rauschen-Kennlinie aufweist. Ein derartiges Blaues-Rauschen-Muster weist eine Kennlinie bzw. Charakteristika auf, die vorteilhaft in Bezug auf den Standpunkt des menschlichen Sehens sind. Durch die Verwendung eines Blaues-Rauschen-Musters ist es möglich, ein qualitativ hochwertiges Bild zu erhalten, in welchem das Rauschen weniger stark wahrgenommen wird.
  • Das Blaue Rauschen wird nachstehend kurz beschrieben. Verfahren zur Erzeugung eines Blaues-Rauschen-Musters (eine Blaues-Rauschen-Maskierung) und Merkmale des Blauen- Rauschens sind in einer Vielzahl von Literaturstellen angegeben oder veröffentlicht, wie beispielsweise in „Digital Halftoning" von Robert Ulichneey (Mit Press Cambridge, Massachusetts London, England). Das Blaue Rauschen wird erzeugt zur Verminderung der Erkennbarkeit der Anwesenheit eines Rauschens in dem ausgegebenen Bild durch Unterdrücken eines Leistungsspektrums einer Niederfrequenzkomponente. Die Gründe, warum ein Leistungsspektrum einer Niederfrequenzkomponente unterdrückt wird, sind die Folgenden. Die Empfindlichkeit des menschlichen Auges ist wesentlich größer in einem Niederfrequenzbereich als in einem Hochfrequenzbereich. Liegt somit zumindest eine konstante Größe eines Leistungsspektrums in einem Niederfrequenzbereich vor, dann tritt ein Erkennen der Anwesenheit des Rauschens (das Erfassen einer Rauheit) in Folge der menschlichen Seheigenschaften (Erkennungseigenschaften) auf. Da das Erkennen der Rauheit auftritt, falls das Leistungsspektrum in dem Niederfrequenzbereich vorliegt, wird eine Maskierung durch Blaues Rauschen verwendet, bei der das Leistungsspektrum des Bilds in einem Hochfrequenzbereich konzentriert ist, durch Unterdrücken des Leistungsspektrums des Niederfrequenzbereichs. Mittels des Durchführens einer Rasterbildverarbeitung (Halftone Processing) unter Verwendung des Blauen Rauschens, bei dem das Spektrum des Niederfrequenzbereichs in der vorstehend beschriebenen Weise unterdrückt ist, kann das vorstehend beschriebene „Wahrnehmen der Rauheit" beseitigt werden.
  • Zweites Ausführungsbeispiel
  • In einem zweiten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung wird ein Mehrfachwegaufzeichnungsverfahren durchgeführt, in welchem eine Aufzeichnung desselben Bereichs eines Aufzeichnungsmediums vervollständigt bzw. abgeschlossen wird mittels des Durchführens einer mehrfachen Abtastung des Bereichs durch einen Aufzeichnungskopf. Zur Vereinfachung der Beschreibung wird ein Fall beschrieben, bei dem der gleiche Bereich zwei Mal abgetastet wird. Da das zweite Ausführungsbeispiel gleich dem vorstehend beschriebenen ersten Ausführungsbeispiel mit Ausnahme des Mehrfachwegaufzeichnungsverfahrens ist, können die vorstehend beschriebenen 1 bis 5 und die 8 bis 10 und 12 ebenfalls auf das zweite Ausführungsbeispiel angewendet werden. Daher ist eine weitere Beschreibung derselben weggelassen.
  • 13 zeigt eine schematische Darstellung (Diagramm) zur Veranschaulichung der Durchführung einer Zweiwegeaufzeichnung.
  • Gemäß der Darstellung in 13 wird jedes Mal dann, wenn der Aufzeichnungskopf einen Abtastvorgang durchführt, das Aufzeichnungsmedium um ½ der Aufzeichnungsbreite des Aufzeichnungskopfs weiter transportiert, so dass die Aufzeichnung vervollständigt wird durch zwei Abtastvorgänge desselben Bereichs auf dem Aufzeichnungsmedium. Der erste Abtastvorgang der beiden Abtastvorgänge (wenn der Aufzeichnungskopf den gegenwärtigen Aufzeichnungsbereich überstreicht) wird als ein erster Weg bezeichnet, und der zweite Aufzeichnungsvorgang wird als ein zweiter Weg bezeichnet. Wie es in 13 erkennbar ist, wird in diesem Zusammenhang der untere halbe Teil des Aufzeichnungskopfs immer für die Aufzeichnung des ersten Wegs, und der obere Halbe Teil des Aufzeichnungskopfs immer zur Aufzeichnung des zweiten Wegs verwendet.
  • Auch wenn das Mehrfachwegaufzeichnungsverfahren angewendet wird, treten Ungleichmäßigkeiten in Folge von Streifen bei Positionen 1001 bis 1003 gemäß der Darstellung in 13 auf, d. h. an den Grenzbereichen zwischen den Wegen, in Folge von Änderungen in der Richtung der Tintenentladung der Düse, eines Fehlers in der Beförderung (Weitertransport) des Aufzeichnungsmediums, Variationen in der Bilddichte in Folge des zeitlichen Unterschieds zwischen den Abtastvorgängen und dergleichen.
  • Es wird in einem Beispiel ein Fall betrachtet, der nicht in den Bereich der vorliegenden Erfindung fällt, und bei dem dann, wenn Aufzeichnungspunkte mit einem Leistungsverhältnis von 50% gemäß der Darstellung in 14A aufgezeichnet werden, der erste Weg durch den oberen halben Bereich des Aufzeichnungskopfs aufgezeichnet wird, und der zweite Weg durch den unteren halben Bereich des Aufzeichnungskopfs aufgezeichnet wird, wobei eine Punktemustertabelle gemäß der Darstellung in 14B verwendet wird. Wie es in 15 gezeigt wird, falls die relative Position des Aufzeichnungskopfs IJH bezüglich des Aufzeichnungsmediums bei der Durchführung der Aufzeichnung bei dem zweiten Pfad erheblich von einer Anfangsförderungsposition versetzt ist, werden in diesem Fall Punkte nicht bei den Positionen aufgezeichnet, die durch Pfeile und durch eine Schraffur in 15 angegeben sind. Diese Teile werden durch das menschliche Auge als Streifen erkannt.
  • Auch wenn Punkte gemäß 14A aufgezeichnet werden, wird somit bei dem zweiten Ausführungsbeispiel eine Punktemustertabelle gemäß der Darstellung in 16 verwendet. Bei der Durchführung Zweiwegeaufzeichnung durch Auswählen von Punktemustern unter Verwendung dieser Punktemustertabelle wird ein Aufzeichnungsergebnis gemäß der Darstellung in 17 erhalten. Wie es aus einem Vergleich der 17 und 15 erkennbar ist, werden Bereiche, in denen Punkte gemäß der Darstellung in 15 nicht aufgezeichnet werden, in 17 nicht erzeugt, auch wenn ein Beförderungsfehler bei der gleichen Position gemäß der Darstellung in 15 erzeugt wird. Daher kann eine Ungleichmäßigkeit in Folge von Streifen durch das menschliche Auge kaum erkannt werden.
  • Gemäß der vorstehenden Beschreibung des zweiten Ausführungsbeispiels ist es möglich, im Voraus Punktemuster einzustellen, die kaum Streifen erzeugen können, unter Berücksichtigung der Grenzbereiche zwischen den Wegen bei der Mehrwegeaufzeichnung, als in der Punktemustertabelle zu speichernde Punktemuster. Es ist daher möglich, eine optimale Aufzeichnung im Vergleich zu dem bekannten Fall des Markierens der Punktemuster mittels eines Maskierungsmusters bei der Mehrwegaufzeichnung nach der Bestimmung des Punktemusters im Voraus durchzuführen.
  • Drittes Ausführungsbeispiel
  • Ein drittes Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung wird nachstehend beschrieben.
  • 23 zeigt ein Blockschaltbild zur Veranschaulichung des Aufbaus einer Bilderzeugungsvorrichtung gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel.
  • In 23 bezeichnet Bezugszeichen 100 die gesamte Bilderzeugungsvorrichtung. Eine Bildeingabeeinheit 101 gibt mehrwertige Bilddaten von einer Bildeingabeeinrichtung ein, wie beispielsweise von einer Abtasteinrichtung (Scanner), einer Digitalkamera oder dergleichen, oder mehrwertige Bilddaten, die in jeder Art eines Speichermediums gespeichert sind, wie einer Festplatte oder dergleichen. Eine Bildverarbeitungseinheit 102 führt eine Bildverarbeitung (die nachstehend noch beschrieben wird) mit den mehrwertigen und durch die Bildeingabeeinheit 101 eingegebene Bilddaten zum Umwandeln der mehrwertigen Bilddaten in binäre Bilddaten durch. Eine Bildaufzeichnungseinheit 103 empfängt die binären Bilddaten von der Bildverarbeitungseinheit 102 und führt eine tatsächliche Bilderzeugung durch. Obwohl dies in 23 nicht dargestellt ist, sind ein Betrieb und die verbundenen Betriebsvorgänge mit anderen Einheiten der Einheiten zur Bildung der Bildaufzeichnungsvorrichtung durch eine Zentraleinheit CPU gesteuert.
  • In der Zentraleinheit CPU umfasst die Bildaufzeichnungsvorrichtung einen Speicher ROM zum Speichern von Steuerungsprogrammen, die mittels der Zentraleinheit CPU zu verarbeiten sind, einen Speicher RAM, der als Arbeitsspeicher dient zur Durchführung bzw. zur Verarbeitung der Steuerungsprogramme, und dergleichen.
  • 24 zeigt eine schematische Darstellung zur Veranschaulichung der Bilderzeugungsvorrichtung gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel. Ein Aufzeichnungsmedium 206, das in einer Blattzuführungsposition 211 in einer Bildaufzeichnungsvorrichtung 100 eingesetzt ist, wird zu einem Aufzeichnungsbereich einer Aufzeichnungskopfeinheit 203 durch eine Zuführungsrolle 209 transportiert bzw. befördert. Eine Platte 208 ist zwischen dem Aufzeichnungsmedium 206 in dem Aufzeichnungsbereich vorgesehen. Ein Schlitten 201 ist in Richtungen beweglich, die bestimmt werden durch zwei Führungswellen 204 und 205, um eine hin- und hergehende Bewegung des Aufzeichnungsbereichs zu erreichen. Eine Aufzeichnungskopfeinheit 203 mit Aufzeichnungsköpfen zum Entladen von Tintenmaterialien entsprechend einer Vielzahl von Farben, und Tintenbehältern zur Versorgung der Aufzeichnungsköpfe mit entsprechenden Tintenmaterialien ist auf dem Schlitten 201 angeordnet. Die Vielzahl der Farben der Tintenmaterialien, die in dieser Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung vorgesehen sind, sind vier Farben, beispielsweise Schwarz (Bk), Cyan (C), Magenta (M) und Gelb (Y).
  • Eine Wiederherstellungssystemeinheit 210 ist in einem unteren Bereich des linken Endes eines Bereichs vorgesehen, in dem sich der Schlitten 201 bewegen kann, und führt die Vorgänge des Abdeckens des Bereichs der Entladeöffnungen des Aufzeichnungskopf und dergleichen durch. Das linke Ende wird als Ruheposition oder Grundposition des Aufzeichnungskopfs bezeichnet.
  • Bezugszeichen 207 bezeichnet eine Schalteinheit und eine Aufzeichnungseinheit. Die Schalteinheit wird beispielsweise verwendet, wenn ein Ein- und Ausschalten der Leistungszufuhr der Aufzeichnungsvorrichtung oder eine Einstellung verschiedener Aufzeichnungsbetriebsarten durchgeführt wird. Die Anzeigeeinheit ermöglicht eine Anzeige des Zustands der Aufzeichnungsvorrichtung.
  • 25 ist ein Blockschaltbild zur Veranschaulichung des detaillierten Aufbaus der Bildverarbeitungseinheit 102 gemäß der Darstellung in 23. In 23 korrigiert eine Eingabedatenkorrektureinheit 300 die eingegebenen Bilddaten (Eingabebilddaten) durch Eingeben von mehrwertigen Bilddaten, die beispielsweise durch 8 Bit je Pixel (256 Gradationspegel) dargestellt sind, von der Eingabebildeinheit 101, und Addieren von bei einem quantisierten Pixel (das später noch beschrieben wird) erzeugte Fehlerdaten zu den Bilddaten des gegenwärtigen Pixels. Da 9-Bit-Fehlerdaten, die durch einen Wert innerhalb eines Bereichs von –255–255 dargestellt sind, zu einem Wert in einem Bereich von 0 bis 255 addiert werden, der dargestellt ist durch Eingabebilddaten für ein Pixel (8 Bit), sind Bilddaten für ein Pixel 10-Bit-Bilddaten, die durch einen Wert dargestellt sind innerhalb eines Bereichs von –255–510. Die Eingabedatenkorrektureinheit 300 begrenzt die 10-Bit-Bilddaten innerhalb eines Bereichs von 0 bis 255, und gibt Ausgabebilddaten für ein Pixel als 8-Bit-Daten aus.
  • Eine Quantisierungseinheit 301 quantisiert die mehrwertigen und durch die Eingabedatenkorrektureinheit 300 korrigierten Bilddaten in N-wertige Bilddaten. Der Wert N wird aus einer Beziehung zwischen der Eingabeauflösung und der Ausgabeauflösung bestimmt. Wird die Auflösung der Eingabebilddaten (die Eingabeauflösung) durch A dargestellt, und wird die Auflösung der Ausgabebilddaten (die Ausgabeauflösung) durch B dargestellt (zum Zwecke der Vereinfachung wird angenommen, dass die gleiche Auflösung für die vertikalen und die horizontalen Richtungen des Bilds bereitgestellt wird), dann wird ein Punkt zur Darstellung der Gradation durch (B/A)2 Punkte für ein Pixel der Eingabebilddaten gebildet. Dies bedeutet, dass ein Pixel unter Verwendung von (B/A)2 Punkten als ein Block gebildet wird, und die Anzahl der Gradationswerte, die in einem Block dargestellt werden können, beträgt (B/A)2 + 1.
  • Ist beispielsweise die Eingabeauflösung bei 300 dpi und beträgt die Ausgabeauflösung 600 dpi, dann ist der Punkt der Ausgabedaten ein Block mit (600/300)2 = 4 Punkte für die Eingabedaten mit 8 Bit je Pixel, so dass die Anzahl der Gradationswerte, die durch jeden Block bezeichnet werden kann, 5 beträgt. Somit werden quantisierte Werte von „0", „64", „128", „192" und „255" durch die Quantisierungseinheit 301 ausgegeben.
  • In dieser Beschreibung werden Werte zur Angabe der Gradationspegel durch Gradationswerte beschrieben bzw. bezeichnet oder dargestellt. Ist die Anzahl der Gradationswerte 5, dann wird ein Gradationswert „n" dargestellt durch einen der Werte von „0", „1", „2", „3" und „4". Die jeweiligen quantisierten Werte entsprechen den Gradationswerten. Beispielsweise entsprechen die quantisierten Werte „0", „64", „128", „192" und „255" jeweils den Gradationswerten „0", „1", „2", „3" und „4".
  • Ein quantisierter Wert wird durch eine Quantisierungseinheit 301 zu einer Punktemustertabelleentwicklungseinheit 304 (die nachstehend noch beschrieben wird) ausgegeben. Ein Gradationswert entsprechend diesem quantisierten Wert kann ausgegeben werden. In der folgenden Beschreibung wird zur Vereinfachung des Verständnisses angenommen, dass die Gradationswertinformation durch die Quantisierungseinheit 301 zu der Punktemustertabelleentwicklungseinheit 304 ausgegeben wird.
  • Eine Fehlerberechnungseinheit 302 berechnet einen Fehler zwischen dem durch die Quantisierungseinheit 301 erhaltenen quantisierten Wert und den mehrwertigen Bilddaten, die durch die Eingabedatenkorrektureinheit 300 korrigiert wurden. Da die Quantisierungseinheit 301 die Bilddaten mit einem Bit je Pixel in 5 Werte quantisiert, werden gemäß dem vorstehend beschriebenen Beispiel 8-Bit-Daten zur Angabe eines der Werte „0", „64", „128", „192" und „255" in die Fehlerberechnungseinheit 302 eingegeben. Da Bilddaten mit 8 Bit je Pixel und dargestellt durch einen Wert innerhalb eines Bereichs von 0 bis 255 durch die Eingabedatenkorrektureinheit 300 eingegeben werden, ist der Wert der Fehlerdaten, der erhalten wird als ein Ergebnis der Berechnung ein Wert innerhalb eines Bereichs von –255–255, d. h. er wird durch 9 Bit dargestellt.
  • Ein Fehlerspeicher 300 speichert Daten, die durch Verteilen eines durch die Fehlerberechnungseinheit 302 erzeugten Fehlers mit unverarbeiteten Umgebungspixeln mit den Verhältnissen gemäß der Darstellung in 4 erhalten werden. In der Bildaufzeichnungsvorrichtung gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel umfasst beispielsweise der Fehlerspeicher 303 einen Speicher DRAM oder dergleichen.
  • 26 ist eine graphische Darstellung zur Veranschaulichung der Verteilungsverhältnisse des auf die nicht verarbeiteten Pixel zu verteilenden Fehlers. In 26 bezeichnet ein schraffiertes Pixel ein Zielpixel (die gegenwärtige Pixelposition), ein Pixel, das durch einen Rahmen umgeben ist, bezeichnet ein Pixel, bei dem der Fehler verteilt wird, und ein numerischer Wert zur Angabe des Rahmens ist das Verteilungsverhältnis auf das Pixel. Wird der Fehler mit den in 26 dargestellten Fehlerverhältnissen verteilt, dann ist es erforderlich, dass der Fehlerspeicher 303 eine Kapazität von zumindest 2 Zeilen aufweist.
  • Die Punktemusterentwicklungseinheit 304 wählt eine Punktemustertabelle, die aus einer Vielzahl von Punktemustertabellen (von denen jede eine Größe von K × L Punkten aufweist) entsprechend der jeweiligen Gradationswerte auszugeben ist, auf der Basis des Gradationswerts, der durch die Quantisierungseinheit 301 ausgegeben wird, aus und beschafft die gewünschte Punktemustertabelle aus der Punktemustertabellenspeichereinheit 305 (die nachstehend noch beschrieben wird). Zur gleichen Zeit wird die Punktemusteradresseninformation entsprechend der gegenwärtigen Pixelposition von einer Punktemusteradressenerzeugungseinheit 306 bereitgestellt. Ein Punktemuster entsprechend der gegenwärtigen Pixelposition wird entwickelt und in Abhängigkeit von einer durch die Information angegebene Adresse ausgegeben.
  • Die Punktemustertabellenspeichereinheit 305 speichert eine Vielzahl von Punktemustertabellen entsprechend der jeweiligen Gradationswerte. Die Punktemustertabellenspeichereinheit 305 wählt eine gewünschte Punktemustertabelle aus der Vielzahl der Punktemustertabellen auf der Basis einer Punktemustertabellenauswählinformation aus, die von der Punktemusterentwicklungseinheit 304 zugeführt wird, und gibt die ausgewählte Punktemustertabelle an die Punktemusterentwicklungseinheit 304 aus. Eine Punktemustertabelle umfasst eine Vielzahl von unterschiedlichen Punktemustern entsprechend den Gradationswerten. Beispielsweise wird aus den Punktemustertabellen, die jeweils eine Vielzahl von 4 × 4 Punktemuster (einschließlich 16 Zellen) aufweisen, eine Punktemustertabelle für den Gradationswert „5" einschließlich einer Vielzahl von unterschiedlichen Punktemustern ausgewählt, von denen jedes 5 Punkte in 16 Zellen gemäß der Darstellung in 31 aufweist. Die Punktemustertabellenspeichereinheit 25 ist in einem Halbleiterspeicher, wie beispielsweise einem EEPROM oder dergleichen vorgesehen. In der Bildaufzeichnungsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung wird unter Berücksichtigung der Durchführung einer Verarbeitung mit einer hohen Geschwindigkeit ein Hochgeschwindigkeitsspeicher wie ein SRAM oder dergleichen verwendet.
  • Die Punktemusteradressenerzeugungseinheit 306 erzeugt eine Adresseninformation zur Angabe der Position des Punktemusters (k × l Punkte) für das gegenwärtige Pixel in einer entsprechenden Punktemustertabelle mit der Größe von K × L Punkten, und gibt die Adresseninformation an die Punktemusterentwicklungseinheit 304 aus.
  • Die Adresseninformation wird durch eine Pixelpositionsinformation bestimmt zur Angabe der Eingabebilddaten, der Größe der gesamten Punktemustertabelle (K × L Punkte) und der Größe des auszugebenden Punktemusters (k × l Punkte). Gibt die Pixelpositionsinformation der Eingabebilddaten einen zweidimensionalen Koordinatenwert (x, y) an, dann werden der Wert eines Restes, der erhalten wird, wenn der Wert x durch K/k (= Dx) dividiert wird, und der Wert eines Restes, der erhalten wird, wenn y durch L/l (= Dy) dividiert wird, eine Adresseninformation bilden für die gegenwärtige Pixelposition innerhalb der Punktemustertabelle.
  • Die 27A und 27B zeigen graphische Darstellungen (Diagramme) zur Veranschaulichung einer Beziehung zwischen einer Punktemustertabelle und Punktemustern. 27A veranschaulicht die Beziehung zwischen der Punktemustertabelle und den Punktemustern mit Standardgrößen. 27B veranschaulicht die Beziehung zwischen der Punktemustertabelle und den Punktemustern, wenn die Punktemustertabelle eine Größe von 64 × 64 Punkten aufweist und das Punktemuster einen Pixel der Eingabebilddaten einschließlich 2 × 2 Punkten entspricht.
  • Somit umfasst gemäß der Darstellung in 27B die Punktemustertabelle Punktemuster entsprechend 32 Pixel × 32 Pixel der Eingabebilddaten. Mit anderen Worten, eine Adresse zur Angabe desselben Punktemusters werden für die Eingabebilddaten alle 32 Pixel in jedem der vertikalen und horizontalen Richtungen bereitgestellt. Ist beispielsweise die Pixelpositionsinformation (x, y) der Eingabebilddaten (100, 100), dann wird der Wert des Restes „4", der erhalten wird durch Dividieren jedes des x-Koordinatenwerts und des y-Koordinatenwerts durch „32", zu der Adresseninformation des Punktemusters. Gemäß der Darstellung in 27B ist somit das Punktemuster für die gegenwärtige Pixelposition das Punktemuster bei der schraffierten Position in der Punktemustertabelle. In dieser Beschreibung umfasst ein k × l-Punktemuster k × l Zellen.
  • In dem dritten Ausführungsbeispiel gemäß der vorstehenden Beschreibung wird die Maßnahme des Auswählens eines Punktemusters für die gegenwärtige Pixelposition aus der Punktemustertabelle verwendet. Die Gründe für diese Maßnahme werden nachstehend unter Bezugnahme auf die 28 und 29 beschrieben.
  • 28 zeigt eine graphische Darstellung, die nicht in den Bereich der Patentansprüche fällt, und die eine Beziehung zwischen den Düsen eines Aufzeichnungskopfs 600 und der Anordnung der tatsächlichen aufgezeichneten Punkte durch Entladen von Tinte aus den Düsen zeigt. In 28 ist zur Vereinfachung der Beschreibung die Größe jedes Punktemusters zu 2 × 2 Punkten festgelegt. Die Größe des bei der vorliegenden Erfindung zu verwendenden Punktemusters ist jedoch selbstverständlich auf diese Größe nicht beschränkt.
  • Wird ein Punktemuster, bei dem ein Punkt bei derselben Position für jedes Pixel angeordnet ist, immer als das Punktemuster verwendet mit lediglich einem Punkt in der Größe von 2 × 2 Punkten, d. h. einem Punktemuster zur Angabe des Gradationswerts „1" in dem Fall der Quantisierung mit 5 Werten, wie es in 28 gezeigt ist, dann wird die Häufigkeit der Tintenentladung aus einer spezifischen Düse des Aufzeichnungskopfs 600 hoch. Dies bedeutet, dass die Häufigkeit der Verwendung der Düsen ungleichmäßig wird. Die Menge und die Richtung der Tintenentladung ist unterschiedlich in Abhängigkeit von der Düse, da jede Düse ihre Eigenschaften aufweist. Ist die Häufigkeit der Verwendung der Düsen unterschiedlich, wie es vorstehend beschrieben ist, dann werden die Eigenschaften der Düsen, die mit einer größeren Häufigkeit verwendet werden, stärker in dem aufgezeichneten Bild reflektiert. Im Ergebnis besteht die Tendenz, dass eine Ungleichmäßigkeit in der Dichte und eine Ungleichmäßigkeit in Folge von Streifen in dem aufgezeichneten Bild auftritt. Es ist daher nicht wünschenswert, in festgelegter Weise ein Punktemuster zu verwenden, das dieselbe Punkteanordnung aufweist.
  • Zur Unterdrückung des Auftretens einer Ungleichmäßigkeit in der Dichte und einer Ungleichmäßigkeit in Folge von Streifen wird im Rahmen des dritten Ausführungsbeispiels die Häufigkeit der Benutzung der Düse gleichförmig durchgeführt unter Verwendung einer Vielzahl von Punktemustern mit unterschiedlichen Punkteanordnungen, wie es in 29 dargestellt ist für den Gradationswert „1".
  • In dem dritten Ausführungsbeispiel gemäß der vorstehenden Beschreibung wird eine Punktemustertabelle verwendet zur Verwirklichung der Punkteanordnung gemäß der Darstellung in 29.
  • Die Eigenschaften bzw. die Charakteristika der Punktemustertabelle zur Verwendung bei dem dritten Ausführungsbeispiel werden beschrieben.
  • In der Punktemustertabelle gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel ist die Anzahl der Zellen der Punktemustertabelle in der Nebenabtastrichtung gleich der Anzahl der Düsen des Aufzeichnungskopfs. Mit anderen Worten, die Anzahl der Zellen gleich der Anzahl der Düsen des Aufzeichnungskopfs wird angewendet als die Größe der Aufzeichnungsmustertabelle in der Nebenabtastrichtung. Als die Größe in der Hauptabtastrichtung ist die Anzahl der Zellen ausreichend zum Absorbieren des Einflusses von Änderungen durch die Eigenschaften der Düsen. Da die Anzahl der Düsen des Aufzeichnungskopfs „8" beträgt, beträgt somit im Fall gemäß 29 die Größe der Punktemustertabelle in der Nebenabtastrichtung „8", und die Größe in der Hauptabtastrichtung wird gleich der Größe in der Nebenabtastrichtung ausgeführt zur Unterdrückung des Einflusses von Änderungen in Folge der Eigenschaften der Düsen auf dem aufgezeichneten Bild.
  • Unter Verwendung einer Punktemustertabelle, bei der die Anzahl der Zellen gleich der Anzahl der Düsen des Aufzeichnungskopfs als die Größe in der Nebenabtastrichtung verwendet wird, ist es gemäß der vorstehenden Beschreibung möglich, eine Punktemustertabelle bereitzustellen, bei der eine Vielzahl von Punktemustern mit unterschiedlichen Punkteanordnungen in einer gewünschten Weise vorgesehen ist, um in effektiver Weise das Auftreten einer Ungleichmäßigkeit in Bezug auf die Dichte und eine Ungleichmäßigkeit in Folge von Streifen zu unterdrücken.
  • Ein Verfahren zum Auswählen eines Punktemusters zur Ausgabe aus der Punktemustertabelle wird nachstehend unter Bezugnahme auf 30 beschrieben. 30 zeigt ein Ablaufdiagramm zur Veranschaulichung eines Verarbeitungsablaufs zum Auswählen eines auszugebenden Punktemusters von der Punktemustertabelle.
  • In Schritt S1 wird zuerst eine Pixelpositionsinformation (x, y) der Eingabebilddaten eingegeben. In Schritt S2 wird der Gradationswert entsprechend der Pixelpositionsinformation (x, y) erhalten. In Schritt S3 wird sodann eine Punktemustertabelle entsprechend dem Gradationswert, der in Schritt S2 erhalten wird, ausgewählt. In Schritt S4 wird eine Adresseninformation (Dx, Dy) zur Angabe der Position eines Punktemusters entsprechend der eingegebenen Pixelpositionsinformation (x, y) in der Punktemustertabelle, die in Schritt S3 ausgewählt wird, auf der Basis der Pixelpositionsinformation, der Größe der Punktemustertabelle und der Größe der Punktemuster berechnet. In Schritt S5 wird ein Punktemuster entsprechend der Adresseninformation ausgewählt. In Schritt S6 wird das in Schritt S5 ausgewählte Punktemuster in dem Speicher entwickelt. Das entwickelte Punktemuster wird an den Aufzeichnungskopf ausgegeben, der eine Aufzeichnung durch Entladen von Tinte auf der Basis des Punktemusters durchführt.
  • Gemäß der vorstehenden Beschreibung wird in dem dritten Ausführungsbeispiel ein Punktemuster entsprechend einem Gradationswert aus einer Punktemustertabelle ausgewählt. Da die Anzahl der Zellen (die Größe) der Punktemustertabelle in der Nebenabtastrichtung gleich der Anzahl der Düsen des Aufzeichnungskopfs ist, ist jedoch gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel die Kapazität der Punktemustertabelle sehr groß. Obwohl in dem Fall gemäß der Darstellung in 29 die Anzahl der Düsen 8 beträgt, steigt die Kapazität der Punktemustertabelle an, wenn die Anzahl der Düsen ansteigt, wie beispielsweise 128, 257 und 512. Daher ist zur Speicherung der Punktemustertabelle ein Speicher wie eine Speichereinrichtung (ROM) mit sehr großer Kapazität erforderlich. Der Speicher mit großer Kapazität ist jedoch teuer. Zur Vermeidung der Kosten des Speichers bzw. der Speichereinrichtung ist somit gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel die Kapazität der Punktemustertabelle vermindert. Ein Verfahren zur Verminderung der Kapazität der Punktemustertabelle wird nachstehend beschrieben.
  • In dem dritten Ausführungsbeispiel ist zur Verminderung der Kapazität der Punktemustertabelle ein Punktemuster für einen Gradationswert, in welchem kein Punkt ausgebildet wird (Gradationswert „0") aus den Gradationswerten „n des Werts N nicht in der Punktemustertabelle vorgesehen, und ein Punktemuster für den Gradationswert „0" wird in einer separaten Schaltung erzeugt. Diese Vorgehensweise benutzt die Tatsache, dass bei üblicher Verarbeitung der N-Wert-Quantisierung ein Gradationswert aus den Gradationswerten einem Muster entspricht, bei dem kein Punkt bereitgestellt wird (ein derartiger Gradationswert existiert notwendigerweise in einer üblichen Bildausgabevorrichtung, da ein völlig weißes Bild nicht dargestellt werden kann, falls ein solches Gradationswert fehlt).
  • Der Gradationswert „n" nach der Durchführung der N-Wertquantisierung durch die Quantisierungseinheit 301 wird einer Gesamt-0-Erzeugungseinheit 307 zugeführt bzw. in diese eingegeben. Es wird beispielsweise angenommen, dass dann, wenn Gradationswerte „0", „1", „2", „3" und „4" entsprechend der quantisierten Werte dann ebenfalls in „die Werte 0, 64, 128, 192 und 255 als ein Ergebnis der 5-Wertquantisierung durch die Quantisierungseinheit 309 ausgegeben werden, der Gradationswert „0" den Fall bezeichnet, bei dem durch die Bildaufzeichnungseinheit kein Punkt ausgebildet wird, d. h. ein völlig weißes Bild. Wird der Gradationswert „0" zu der Gesamt-0-Erzeugungseinheit 307 übertragen, dann wird ein Muster, in welchem kein Punkt ausgebildet wird, d. h. ein Gesamt-0-Punktemuster für ein auszugebendes Punktemuster, beispielsweise ein 2 × 2-Punktemuster, ausgegeben. Der Gradationswert „n" wird einem Schalter 308 zugeführt. Ist der Gradationswert „0", dann wird das von der Gesamt-0-Erzeugungseinheit 307 ausgegebene Punktemuster ausgewählt. Ist der Gradationswert ein anderer Wert als „0", dann wird das durch die Punktemustertabellenentwicklungseinheit ausgewählte Punktemuster ausgegeben, und es werden Daten zu der Bildaufzeichnungseinheit übertragen.
  • Ist die Anzahl der Gradationswerte N, dann wird ursprünglich eine Kapazität für N-Punktemustertabellen erforderlich. Gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel jedoch, bei dem eine Punktemustertabelle entsprechend dem Gradationswert „0" nicht vorgesehen ist, und wobei das Punktemuster für den Gradationswert „0" durch eine separate Schaltung (eine Punktemustererzeugungsschaltung) erzeugt wird, und da lediglich die Kapazität für (N – 1) Punktemustertabellen erforderlich ist, kann die Kapazität für die gesamten Punktemustertabellen vermindert werden. Beträgt beispielsweise die Größe der Punktemustertabelle 512 × 512, und beträgt die Anzahl der Gradationswerte 5, und sind Punktemustertabellen für sämtliche der Gradationswerte vorgesehen, dann beträgt die Kapazität der Daten 512 × 512 × 5/8 = 163840 Byte. Ist demgegenüber das Punktemuster für ein völlig weißes Bild (Gradationswert „0") nicht gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel vorgesehen, dann kann die Kapazität der Daten auf 512 × 512 × 4/8 = 131072 Byte vermindert werden.
  • Obwohl gemäß dem vorliegenden dritten Ausführungsbeispiel der Fall beschrieben wurde, bei dem die Anzahl der Gradationswerte 5 beträgt, kann die vorliegende Erfindung selbstverständlich auch auf einen Fall angewendet werden, bei dem die Gradationswerte einen anderen Wert als 5 aufweisen. Obwohl des Weiteren der Fall eines Werts von insgesamt 0, bei dem kein Punkt ausgebildet wird, d. h. der Fall des Nicht-Bereitstellens einer Punktemustertabelle für ein völlig weißes Bild beschrieben wurde, und da die meisten Bildaufzeichnungsvorrichtungen üblicherweise einen Punktemuster für ein vollständigschwarzes Bild (Gesamt-1-Bild) ausgeben, kann auch an Stelle der Gesamt-0-Erzeugungseinheit eine Gesamt-1-Erzeugungseinheit bereitgestellt werden, und es kann ein Gesamt-1-Punktemuster ausgegeben werden, wenn Daten zur Angabe eines Gradationswerts für Gesamt-1 angegeben wurden. Der Gradationswert zur Angabe von Gesamt-1 ist ein Gradationswert, in welchem ein Punkt immer ausgebildet wird. Ist insbesondere die Anzahl der Gradationswerte dargestellt durch „0", „1", „2", „3" und „4", dann entspricht der Gradationswert zur Angabe von Gesamt-1 dem Gradationswert „4".
  • Obwohl bei der vorstehenden Beschreibung der Fall des getrennten Bereitstellens einer Gesamt-0-Erzeugungseinheit und einer Gesamt-1-Erzeugungseinheit, können beide Einheiten, d. h. die Gesamt-0-Erzeugungseinheit und die Gesamt-1-Erzeugungseinheit bereitgestellt werden. Da in diesem Fall sowohl eine Punktemustertabelle für ein insgesamt weißes Bild und eine Punktemustertabelle für ein insgesamt schwarzes Bild nicht bereitgestellt wird, wenn die Größe der Punktemustertabelle 512 × 512 wie in dem vorstehend beschriebenen Fall beträgt, dann ist es möglich, die Kapazität der Daten der Punktemustertabellen auf 512 × 512 × 3/8 = 98304 Bytes zu vermindern.
  • Weist ein Punktemuster entsprechend einem vorbestimmten Gradationswert für andere Fälle als das gesamte weiße Bild (Gesamt-0) und ein insgesamt schwarzes Bild (Gesamt-1) eine regelmäßige Punktanordnung auf, dann kann dieses Punktemuster nicht in der Punktemustertabelle bereitgestellt werden, und es kann das Punktemuster durch eine getrennte Schaltung (eine Punktemustererzeugungsschaltung) erzeugt werden. Ist beispielsweise der Anzahl der Gradationswerte 17, und wird bestimmt, dass das Punktemuster entsprechend einem Gradationswert „13" immer eine Punktanordnung gemäß der Darstellung in 32 aufweist, dann ist es möglich, dieses Punktemuster mittels einer Punktemustererzeugungsschaltung zu erzeugen. Obwohl ein Punktemuster mit einer regulären Punkteanordnung auf einfache Weise mittels einer Punktemustererzeugungsschaltung erzeugt werden kann, ist die Erzeugung einer Vielzahl von Punktemustern mit unterschiedlichen Punkteanordnungen nicht bevorzugt, da die Konfiguration der Schaltung dann kompliziert wird. Wird ein Punktemuster entsprechend einem vorbestimmten Gradationswert, der anders ist als das insgesamt weiße Bild und das insgesamt schwarze Bild, mittels einer Punktemustererzeugungsschaltung erzeugt, dann weist das Punktemuster für denselben Gradationswert immer dieselbe Punkteanordnung auf, so dass hierbei eine Ungleichmäßigkeit bei der Dichte und eine Ungleichmäßigkeit in Folge von Streifen erzeugt wird. Es ist somit erforderlich, in angemessener Weise ein Punktemuster entsprechend einem bestimmten Gradationswert, das mittels einer Punktemustererzeugungsschaltung erzeugt werden soll, unter Berücksichtigung einer Ungleichmäßigkeit in der Dichte und einer Ungleichmäßigkeit in Folge von Streifen zu bestimmen.
  • Da es empirisch bekannt ist, dass der Einfluss von Änderungen in den Eigenschaften der Düse bei einer Ungleichmäßigkeit in der Dichte und einer Ungleichmäßigkeit in Folge von Streifen am Stärksten bei einem Leistungsverhältnis (das Verhältnis der Anzahl der Punkte der entladenen Tinte innerhalb einer Matrix von a × l Punkten) innerhalb eines Bereichs von 25% bis 50% ausgeprägt ist, können zur Unterdrückung des Auftretens von Ungleichmäßigkeiten in der Dichte und Ungleichmäßigkeiten in Folge von Streifen Punktemuster für Gradationswerte entsprechend den Leistungsverhältnissen innerhalb dieses Bereichs (Gradationswerte 4 bis 8, wenn die Anzahl der Gradationswerte 17 beträgt) in der Form von Punktemustertabellen bereitgestellt werden, und ein Punktemuster für einen Gradationswert in der Nähe eines Gradationswerts zur Angabe eines insgesamt weißen Bilds oder eines insgesamt schwarzen Bilds, bei dem der Einfluss der Ungleichmäßigkeit in der Dichte und der Ungleichmäßigkeit in Folge von Streifen gering ist, kann durch die Schaltung erzeugt werden.
  • Gemäß der vorstehenden Beschreibung und entsprechend dem dritten Ausführungsbeispiel ist es durch das Erzeugen eines Punktemusters gemäss einem vorbestimmten Gradationswert durch eine Punktemustererzeugungsschaltung möglich, die Kapazität der Daten der Punktemustertabellen zu vermindern. Durch dieses Vermindern der Kapazität der Daten (Datenumfang) kann die Kapazität eines Speichers ROM zur Speicherung der Punktemustertabellen vermindert werden. Somit können die Kosten der Bilderzeugungsvorrichtung ebenfalls vermindert werden.
  • Viertes Ausführungsbeispiel
  • In einem vierten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung werden dann, wenn die Anzahl der Gradationswerte N ist, X Punktemustertabellen bereitgestellt, deren Anzahl kleiner ist als die Anzahl der Gradationswerte, und es werden Punktemuster entsprechend der jeweiligen von sämtlichen erforderlichen Gradationswerten aus den X Punktemustertabellen gebildet. Insbesondere werden Punktemustertabellen für jeden anderen Gradationswert der N-Gradationswerte bereitgestellt, und ein Punktemuster entsprechend einem erforderlichen Gradationswert wird aus zwei benachbarten Punktemustertabellen entsprechend der benachbarten (unmittelbar nachfolgenden und unmittelbar vorhergehenden) Gradationswerte bestimmt. Die Anzahl der Zellen (die Größe) der Punktemustertabelle in der Nebenabtastrichtung gemäß dem vierten Ausführungsbeispiel ist die gleiche wie die Anzahl der Düsen des Aufzeichnungskopfs.
  • Das vierte Ausführungsbeispiel wird nachstehend unter Bezugnahme auf 33 beschrieben. 33 zeigt ein Blockschaltbild zur Veranschaulichung von Einzelheiten des Aufbaus der Bildverarbeitungseinheit 102, die in 23 gezeigt ist, gemäß dem vierten Ausführungsbeispiel.
  • In 33 bezeichnet Bezugszeichen 1100 eine Punktemusterinterpolationseinheit. Bezugszeichen 1101 bezeichnet eine Punktemusterentwicklungseinheit 1. Bezugszeichnen 1102 bezeichnet eine Punktemusterentwicklungseinheit 2. Bezugszeichen 1103 bezeichnet eine Bestimmungseinheit. Komponenten mit demselben Aufbau wie die Komponenten gemäß der Darstellung in 25, die zur Beschreibung des dritten Ausführungsbeispiels verwendet wurden, werden mit demselben Bezugszeichen bezeichnet, und es wird eine weitere Beschreibung dieser Teile weggelassen. Der Gradationswert „n", der in einem von N Werten quantisiert ist, wird durch die Quantisierungseinheit 301 ausgegeben und wird in die Bestimmungseinheit 1103 eingegeben. Die Bestimmungseinheit 1103 bestimmt auf der Basis des Ergebnisses der Quantisierung, ob eine Punktemustertabelle entsprechend des Gradationswerts „N" vorliegt.
  • 34 zeigt ein Ablaufdiagramm zur Veranschaulichung des Verfahrens des Verarbeitens durch die Bestimmungseinheit 1103 gemäß der Darstellung in 23. Das Verfahren des Verarbeitens durch die Bestimmungseinheit 1103 wird nun unter Bezugnahme auf die 34 beschrieben. Zuerst wird gemäß Schritt S11 ein Gradationswert „n" aus der Quantisierungseinheit 301 gemäß der Darstellung in 23 erhalten. Es wird in Schritt S12 bestimmt, ob eine Punktemustertabelle entsprechend diesem Gradationswert „n" vorliegt. Ist das Ergebnis der Bestimmung in Schritt 12 positiv (JA), dann geht der Ablauf über zu Schritt S13, in welchem die Punktemustertabelle entsprechend dem Gradationswert „n" aus der Punktemustertabellenspeichereinheit 305 gemäß der Darstellung in 25 geladen wird, und es erfolgt eine Übertragung zu den Punktemustertabellenentwicklungseinheiten 1101 und 1102. Ist hingegen das Ergebnis der Bestimmung in Schritt S12 negativ, dann geht der Ablauf über zu Schritt S14, in welchem Punktemustertabellen für Gradationswerte „n – 1" und „n + 1", für die Punktemustertabellen vorliegen, aus der Punktemustertabellenspeichereinheit 305 geladen werden und jeweils zu den Punktemustertabellenentwicklungseinheiten 1101 und 1102 übertragen werden. Die Bestimmungseinheit 1103 gemäß 33 führt die vorstehend beschriebene Verarbeitung gemäß der Darstellung in 34 durch.
  • Nach der Durchführung der vorstehend beschriebenen Verarbeitung durch die Bestimmungseinheit 1103 entwickeln die Punktemusterentwicklungseinheiten 1101 und 1102 jeweilige Punktemuster entsprechend der gegenwärtigen Pixelposition für die Bilderzeugungseinheit auf der Basis der übertragenen Punktemustertabellen und der Punktemusteradressen, die von der Punktemusteradressenerzeugungseinheit 306 ausgegeben werden. Hat die Bestimmungseinheit 1103 bestimmt, dass ein Punktemuster entsprechend einem Gradationswert „n" vorliegt, da dieselbe Punktemustertabelle zu den Punktemusterentwicklungseinheiten 1101 und 1102 eingegeben wird, dann wird dasselbe Punktemuster für die gegenwärtige Pixelposition entwickelt. Hat hingegen die Bestimmungseinheit 1103 bestimmt, dass ein Punktemuster entsprechend der gegenwärtigen Pixelposition fehlt (nicht vorhanden ist), dann wird eine Punktemustertabelle für den Gradationswert „n – 1" in die Punktemusterentwicklungseinheit 1101 eingegeben, und es wird eine Punktemustertabelle für den Gradationswert „n + 1" in die Punktemusterentwicklungseinheit 1102 eingegeben. Somit werden Punktemuster für unterschiedliche Gradationswerte entwickelt. Hat beispielsweise die Bestimmungseinheit 1103 bestimmt, dass ein Punktemuster entsprechend dem Gradationswert „n" fehlt, dann sind Punktemustertabellen, die in die Punktemusterentwicklungseinheiten 1101 und 1102 eingegeben werden, sowie die Ergebnisse der Entwicklung in 35 dargestellt. Ist der Gradationswert für das gegenwärtige Pixel „3", und fehlt eine Punktemustertabelle entsprechend dem Gradationswert „3", dann wird eine Punktemustertabelle für n = 2 benachbart zu dem Gradationswert n = 3 in die Punktemustertabellenentwicklungseinheit 1101 eingegeben, und eine Punktemustertabelle für n = 4 wird in die Punktemusterentwicklungseinheit 1102 eingegeben, und es werden die in 35 schraffiert dargestellten Punktemuster als Punktemuster für die gegenwärtige Pixelposition entwickelt.
  • Da der Gradationswert „n" der Anzahl der Punkte in einem Punktemuster entspricht, ist die Anzahl der Punkte innerhalb eines Punktemusters 2 wenn gilt n = 2, und es ist die Anzahl der Punkte innerhalb eines Punktemusters 4, wenn gilt n = 4.
  • Nachstehend wird die Punktemusterinterpolationseinheit 1100 beschrieben. Fehlt eine Punktemustertabelle entsprechend einem Gradationswert „n" gemäß der Darstellung in 35, dann erzeugt die Punktemusterinterpolationseinheit 1100 ein Punktemuster entsprechend dem Gradationswert „n" für das gegenwärtige Pixel aus 2 unterschiedlichen Punktemustern, die aus den beiden Punktemustertabellen für benachbarte (unmittelbar vorhergehende und unmittelbar nachfolgende) Gradationswerte „n – 1" und „n + 1" entwickelt sind.
  • 36 zeigt ein Ablaufdiagramm zur Veranschaulichung eines Verfahrens der Interpolationsverarbeitung durch die Punktemusterinterpolationseinheit 1100. In Schritt S21 wird die Initialisierung der zu verarbeitenden Parameter durchgeführt. Diese Parameter sind die Adresse innerhalb des Punktemusters und der Zählwert der Punkte innerhalb des Punktemusters. Gemäß der Darstellung in 37 bezeichnet die Adresse innerhalb des Punktemusters die Reihenfolge der Bezugnahme auf die Punktemuster. Auf das Punktemuster wird in absteigender Reihenfolge der Adressen gemäß der Darstellung in 37 Bezug genommen. Die Zählnummer der Punkte innerhalb des Punktemusters ist ein Parameter zur Angabe der Anzahl der Punkte innerhalb des Punktemusters, das gegenwärtig zu interpolieren ist. Der benachbarte Gradationswert „n – 1" wird zu einem Anfangswert für den Zählwert der Punkte innerhalb des Punktemusters. In Schritt S22 wird bestimmt, ob ein Punkt bei der gegenwärtigen Punkteposition des Punktemusters für den Gradationswert "n – 1" vorliegt, d. h. ob eine Punkteposition durch die Adresse innerhalb des Punktemusters angegeben ist. Ist die Adresse innerhalb des Punktemusters bei der Position „0" gemäß der Darstellung in 37, dann zeigt dies an, dass ein Punkt in dem Fall des Punktemusters für den Gradationswert „n – 1" gemäß der Darstellung in (a) von 35 vorliegt. Der Ablauf geht sodann über zu Schritt S23 gemäß 36. In Schritt S23 wird der Punkt bei der gegenwärtigen Punktemusterposition in dem Punktemuster entsprechend dem gegenwärtigen Gradationswert „n" in den eingeschalteten Zustand (EIN-Zustand) versetzt. Ist das Ergebnis der Bestimmung in Schritt S22 negativ, dann geht der Ablauf über zu Schritt S24. In Schritt S24 wird bestimmt, ob die Zählnummer der Punkte innerhalb des Punktemusters kleiner als der Gradationswert „n" ist. Ist in Schritt S24 das Ergebnis der Bestimmung positiv (bejahend), dann geht der Ablauf über zu Schritt S25. Ist hingegen in Schritt S24 das Ergebnis negativ, dann geht der Ablauf über zu Schritt S27. In Schritt S25 wird der Punkt bei der gegenwärtigen Punkteposition in dem Punktemuster für den gegenwärtigen Gradationswert „n" in den EIN-Zustand versetzt. Der Ablauf geht sodann über zu Schritt S26, in welchem die Zählnummer der Punkte innerhalb des Punktemusters um 1 erhöht wird. Der Ablauf geht sodann von Schritt S23 oder Schritt S26 zu Schritt S27 über, in welchem die Adresse innerhalb des Punktemusters um 1 hoch gezählt wird, zur Erneuerung bzw. zur Aktualisierung der Position, auf die innerhalb des Punktemusters Bezug genommen wird. In Schritt S28 wird bestimmt, ob die Adresse innerhalb des Punktemusters die Endadresse übersteigt. Ist das Ergebnis der Bestimmung in Schritt S28 negativ, dann kehrt der Ablauf zu Schritt S22 zurück. Ist hingegen das Ergebnis der Bestimmung in Schritt S28 positiv, dann geht der Ablauf über zu Schritt S29, in welchem die Abfolge der Interpolationsverarbeitung beendet wird. Die Endadresse (letzte Adresse) ist „3" in dem Fall von 37. Ist insbesondere ein Punktemuster für den Gradationswert „3" aus (d) und (e) von 35 unter Verwendung des vorstehend beschriebenen Verfahrens der Punktemusterinterpolationsverarbeitung gebildet, dann wird ein Punktemuster mit der Punkteanordnung gemäß der Darstellung in (f) von 35 erhalten. Bei der Bildung eines Punktemusters für den Gradationswert „3", werden somit Punkte immer erzeugt bei Positionen, bei denen Punkte in einem Punktemuster für den Gradationswert „2" gebildet werden, und der dritte Punkt wird bei der kleinsten Adresse aus diesen Adressen angeordnet, wo kein Punkt innerhalb des Punktemusters vorgesehen ist.
  • Gemäß der vorstehenden Beschreibung in Verbindung mit dem vierten Ausführungsbeispiel ist es möglich, in dem Punktemustertabellen nicht für sämtliche der Gradationswerte gebildet werden und eine Interpolation eines Zwischen-Punkte-Musters durchgeführt wird, Punktemuster für sämtliche erforderlichen Gradationswerte zu bilden. Dies bedeutet, dass das vierte Ausführungsbeispiel des Weiteren die Kapazität des Speichers vermindern kann, und im Ergebnis werden die Kosten der Vorrichtung im Vergleich zu dem dritten Ausführungsbeispiel weiter vermindert.
  • Fünftes Ausführungsbeispiel
  • In dem vorstehend beschriebenen dritten und vierten Ausführungsbeispiel zum Unterdrücken der Ungleichmäßigkeit in der Dichte und der Gleichmäßigkeit in Folge von Streifen ist die Anzahl der Zellen (die Größe) der Punktemustertabelle in der Nebenabtastrichtung die gleiche wie die Anzahl der Düsen des Aufzeichnungskopfs. Die vorliegende Erfindung ist jedoch auf diese Vorgehensweise nicht beschränkt. Die Größe der Punktemustertabelle kann eine derartige Größe aufweisen, dass das Auftreten einer Ungleichmäßigkeit in der Dichte und einer Ungleichmäßigkeit in Folge von Streifen unterdrückt werden kann. Ist somit die Anzahl der Zellen der Punktemustertabelle in der Nebenabtastrichtung dargestellt durch L (L ist eine natürliche Zahl), und ist die Anzahl der Düsen des Aufzeichnungskopf dargestellt durch A (A ist eine natürliche Zahl), dann kann eine Bedingung L > A angewendet werden, vorausgesetzt, dass die Wirkung des Unterdrückens des Auftretens einer Ungleichmäßigkeit in der Dichte und einer Ungleichmäßigkeit in Folge von Streifen bereitgestellt werden kann.
  • Die Bedingung L = α × A (α ist eine natürliche Zahl) wird bevorzugt, da ein größerer Effekt bzw. eine größere Wirkung des Unterdrückens des Auftretens einer Ungleichmäßigkeit in der Dichte und einer Ungleichmäßigkeit in Folge von Streifen bereitgestellt wird.
  • Sechstes Ausführungsbeispiel
  • Nachstehend wird ein sechstes Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung im Einzelnen beschrieben. In dem sechsten Ausführungsbeispiel werden der Tintenstrahldrucker gemäß der Darstellung in 2, der Aufbau der Steuerung gemäß der Darstellung in 21 und die Tintenkartusche gemäß der Darstellung in 22 angewendet bzw. können angewendet werden. Daher wird eine weitere Beschreibung derselben weggelassen.
  • Nachstehend wird die Bildverarbeitung bei dem Tintenstrahldrucker gemäß dem sechsten Ausführungsbeispiel beschrieben. In dem sechsten Ausführungsbeispiel wird eine Beschreibung der Bildverarbeitung bereitgestellt, wenn ein Farbbild unter Verwendung eines Aufzeichnungskopf mit 64 Düsen für jede von vier Farben, d. h. Schwarz, Cyan, Magenta und Gelb mit Tintenflüssigkeiten für die vier Farben aufgezeichnet wird.
  • 42 zeigt ein Blockschaltbild zur Veranschaulichung des Aufbaus eines Teils zur Durchführung der Bildverarbeitung des Tintenstrahldruckers gemäß dem sechsten Ausführungsbeispiel. Wie es in 42 gezeigt ist, umfasst der Teil zur Durchführung der Bildverarbeitung eine Bildeingabeeinheit 4210, eine Bildverarbeitungseinheit 4211 und eine Bildausgabeeinheit 4212.
  • Die Bildeingabeeinheit 4210 quantisiert die von der Bildeingabevorrichtung, wie einer Digitalkamera, einer Abtasteinrichtung (Scanner) oder dergleichen, oder von jedem Typ eines Aufzeichnungsmediums, oder über ein Kommunikationsnetzwerk oder dergleichen eingegebenen Bilddaten, und gibt quantisierte mehrwertige Bilddaten aus.
  • Die Bildverarbeitungseinheit 4211 führt eine tatsächliche Bildverarbeitung durch, und bewirkt eine Umwandlung der mehrwertigen Eingabedaten (mit N Werten) von der Bildeingabeeinheit 4210 in Daten mit Gradationswerten (N Werte), die in der Lage sind, durch den Tintenstrahldrucker wiedergegeben zu werden.
  • Die Bildausgabeeinheit 4212 gibt ein Punktemuster auf der Basis der N-wertigen Daten aus, die einer Bildverarbeitung bei der Bildverarbeitungseinheit 4211 unterworfen wurden.
  • 43 ist ein Blockschaltbild zur Veranschaulichung von Einzelheiten des Aufbaus der Bildverarbeitungseinheit 4211 gemäß der Darstellung in 42. Gemäß der Darstellung in 43 umfasst die Bildverarbeitungseinheit 4211 eine Quantisierungseinheit 4320, eine Punktemusteradressenerzeugungseinheit 4321, eine Punktemusterumwandlungseinheit 4322 und eine Punktemusterspeichereinheit 4323.
  • Die Quantisierungseinheit 4320 quantisiert die mehrwertigen Bilddaten, die von der Bildeingabeeinheit 4310 eingegeben wurden, in N-wertige Gradationsdaten. In dem sechsten Ausführungsbeispiel werden die Daten in 16 Werte unter Verwendung einer Nebenmatrix (Punktemuster) mit 4 × 4 Punkten quantisiert.
  • Die Punktemusteradressenerzeugungseinheit 4321 erzeugt eine Adresseninformation zur Angabe der Position des Punktemusters (mit einer Größe von k × l Punkten) für die gegenwärtigen Pixel in einer Punktemustertabelle mit einer Größe von K × L Punkten, und gibt die erzeugte Adresseninformation an die Punktemusterumwandlungseinheit 4322 aus. Die Adresseninformation wird durch die Positionsinformation für jede Pixeldaten in den eingegebenen Bilddaten, die Größe der gesamten Punktemustertabelle und die Größe der auszugebenden Punktemuster bestimmt. Die Beziehung zwischen der Punktemustertabelle und den Punktemustern ist diejenige, die unter Bezugnahme auf 5 in dem ersten Ausführungsbeispiel beschrieben wurde.
  • Die Punktemusterumwandlungseinheit 4322 wählt eine auszugebende Punktemustertabelle aus der Vielzahl der Punktemustertabellen auf der Basis einer Gradationswertinformation und einer Farbinformation bezüglich der Daten aus, die durch die Quantisierungseinheit 4320 quantisiert wurden. Sodann wird die ausgewählte Punktemustertabelle aus der Punktemustertabellenspeichereinheit 4323 beschafft. Danach wird ein Punktemuster aus der beschafften Punktemustertabelle auf der Basis der Adresseninformation für das gegenwärtigen Pixel, die von der Punktemusteradressenerzeugungseinheit 4321 erzeugt wurde, ausgewählt.
  • Die Punktemustertabellenspeichereinheit 4323 speichert die Punktemustertabellen für Gradationswerte, die durch die Quantisierung durch die Quantisierungseinheit 4320 bereitgestellt wurden, wählt eine Punktemustertabelle aus der Vielzahl der Punktemustertabellen auf der Basis der Gradationswertinformation und der Farbinformation für jedes Pixel aus, und gibt die ausgewählte Punktemustertabelle an die Punktemustertabellenumwandlungseinheit 4322 aus. In dem sechsten Ausführungsbeispiel werden Punktemustertabellen für jede Farbe der Aufzeichnungsmaterialien in der Punktemustertabellenspeichereinheit 4323 gespeichert. Wird somit ein Punktemuster aus der Punktemustertabellenspeichereinheit 4323 ausgegeben, dann ist es erforderlich, nicht nur die Positionsinformation und die Gradationswertinformation für jede Pixeldaten, sondern ebenfalls die Farbinformation zu berücksichtigen.
  • Die Punktemusteradressenerzeugungseinheit 4321 wird nachstehend im Einzelnen unter Bezugnahme auf 44 beschrieben. Die Punktemusteradressenerzeugungseinheit 4321 stellt eine Adresse in der zugeordneten Punktemustertabelle ein, um in der Lage zu sein, jede Farbe gemäß Schwarz (K), Cyan (c), Magenta (M) und Gelb (y) zuzuordnen durch sequenzielles Durchführen eines Umschaltens unter Verwendung eines Schalters oder dergleichen von der Punktemustertabellenspeichereinheit 4323, die nachfolgend noch im Einzelnen unter Bezugnahme auf 45 beschrieben wird, und es erfolgt eine Übertragung der Adressendaten zu der Punktemustertabellenumwandlungseinheit 4322.
  • 45 ist eine graphische Darstellung (Diagramm) zur Veranschaulichung des Aufbaus der Punktemustertabellenspeichereinheit 4323, die Punktemustertabellen für jede der Farben Schwarz (K), Cyan (C), Magenta (M) und Gelb (Y) speichert.
  • In dem sechsten Ausführungsbeispiel wird die Tatsache bezüglich der menschlichen Erkennungseigenschaften verwendet, dass es schwierig ist, die Differenz zwischen Gradationspegeln zu erkennen, und daher Ungleichmäßigkeiten in der Dichte und Ungleichmäßigkeiten in Folge von Streifen in einer Farbe mit einer relativ höheren Helligkeit zu erkennen. Insbesondere wird die Größe der Punktemustertabelle entsprechend jeder Farbe für Farben vergrößert, bei denen die Tendenz besteht, dass Streifen leicht beobachtet oder erkannt werden können (Cyan, Magenta und Schwarz), und wird für eine spezielle Farbe vermindert, in welcher Streifen nicht auf einfache Weise beobachtet werden können (Gelb).
  • Dies bedeutet, dass es unter Verwendung einer großformatigen Matrix für eine Farbe, für die die Tendenz besteht, dass Streifen und Ungleichmäßigkeiten in der Dichte leicht beobachtet werden können, möglich ist, die Streifen und die Ungleichmäßigkeiten in der Dichte zu vermindern, bei denen die Tendenz besteht, dass sie in Verbindung mit einem festen Muster erzeugt werden. In einer speziellen Farbe, bei der Streifen und Ungleichmäßigkeiten in der Dichte nicht auf einfache Weise beobachtet werden können, ist es andererseits beabsichtigt, die Verschlechterung der Bildqualität zu verhindern, während die Kapazität der in dem Speicher ROM gespeicherten Tabellen unter Verwendung von Mustern mit festem Index vermindert wird.
  • Diese Vorgehensweise wird nachstehend im Einzelnen beschrieben. In dem sechsten Ausführungsbeispiel wird die Größe der Punktemustertabelle für Cyan, Magenta und Schwarz auf 64 × 64 Punkte festgelegt, und die Größe der Punktemustertabelle für Gelb wird auf 4 × 4 Punkte festgelegt.
  • Nachstehend wird nun im Einzelnen angegeben, auf welchen Grad der Kapazität die Punktemustertabelle entsprechend dem sechsten Ausführungsbeispiel vermindert werden kann.
  • Die Kapazität der Punktemustertabelle, wenn die Anzahl der Gradationswerte 16 bei einer üblichen 4-Farben-Betriebsart beträgt, ist die folgende, wenn die Größe der Punktemustertabelle für alle vier Farben 64 × 64 Punkte beträgt: 64 × 64 × 16 × 4/8 = 32768 B (Bytes).
  • Andererseits ist die Kapazität der Punktemustertabelle, wenn die Größe der Punktemustertabelle für Gelb, wobei bei dieser Farbe Streifen und Ungleichmäßigkeiten in der Dichte nicht auf einfache Weise erkannt werden können, 4 × 4 Punktebeträge, und die Größe für die Punktemustertabelle für Cyan und Magenta, in welchen Streifen und Ungleichmäßigkeiten in der Dichte leicht erkannt werden können, 64 × 64 beträgt, wie folgt: (64 × 64 × 16 × 3/8) + (4 × 4 × 16/8) = 24608 B (Bytes)
  • Durch Vermindern der Größe der Punktemustertabelle für Gelb ist es somit möglich, die Kapazität der gesamten Punktemustertabelle um 8160 B (Bytes) zu vermindern.
  • Nachstehend erfolgt eine Beschreibung der Punktemustertabellen, wenn zumindest fünf Typen (Arten) von Tintenmaterialien verwendet werden. Insbesondere wird eine Beschreibung angegeben zur Veranschaulichung eines Falls des Addierens von Tintenmaterialien von zwei Farben, d. h. Hellcyan und Hellmagenta, zu den vorstehend beschriebenen üblichen vier Farben.
  • 46 veranschaulicht eine Punktemustertabellenspeichereinheit 4323', die in der Lage ist, Punktemustertabellen entsprechend 6 Farben, d. h. Schwarz (K), Hellcyan (LC), Cyan (C), Hellmagenta (LM), Magenta (M) und Gelb (Y) zu speichern.
  • In diesem Fall werden Streifen und Ungleichmäßigkeiten in der Dichte, bei denen die Tendenz dazu besteht, in Verbindung mit festen Mustern erzeugt zu werden, unter Verwendung einer größerformatigen Matrix für die Punktemustertabellen für Farben vermindert, in denen Streifen und Ungleichmäßigkeiten in der Dichte leicht beobachtet werden können (Schwarz, Cyan und Magenta). Andererseits ist es für Farben mit höherer Helligkeit, bei denen Streifen und Ungleichmäßigkeiten in der Dichte nicht auf einfache Weise beobachtet werden können (Hellcyan, Hellmagenta und Gelb) beabsichtigt, die Verschlechterung der Bildqualität zu vermindern, während die Kapazität der in dem Speicher ROM gespeicherten Tabellen unter Verwendung von Mustern mit festem Index vermindert wird.
  • Auf welchen Grad die Kapazität der Punktemustertabellen vermindert werden kann, wird gemäß dem sechsten Ausführungsbeispiel nachstehend angegeben.
  • Wie es in dem vorstehend beschriebenen Fall angegeben ist, wird angenommen, dass die Aufzeichnung durchgeführt wird unter Verwendung eines Aufzeichnungskopfs mit 64 Düsen für jede der sechs Farben (Schwarz, Cyan, Hellcyan, Magenta, Hellmagenta und Gelb).
  • Die Kapazität der Punktemustertabellen, wenn die Anzahl der Gradationswerte 16 in einer normalen Sechsfarbenbetriebsart beträgt, ist die folgende, wenn die Größe der Punktemustertabelle 64 × 64 Punkte für sämtliche 6 Farben beträgt: 64 × 64 × 16 × 6/8 = 49152 B (Bytes).
  • Andererseits ist die Kapazität der Punktemustertabelle, wenn die Größe der Punktemustertabelle für Hellcyan, Hellmagenta und Gelb, bei denen Streifen in der Dichte nicht auf einfache Weise beobachtet werden können, 4 × 4 Punkte beträgt, und die Größe der Punktemustertabelle für Schwarz, Cyan und Magenta, in denen Streifen und Ungleichmäßigkeiten in der Dichte leicht erkannt werden können, 64 × 64 beträgt, wie folgt: (64 × 64 × 16 × 3/8) + (4 × 4 × 16 × 3/8) = 24672 B (Bytes).
  • Durch Vermindern der Größe der Punktemustertabelle für Hellcyan, Hellmagenta und Gelb ist es somit möglich, die Kapazität der gesamten Punktemustertabellen um 24480 B (Bytes) in entsprechender Weise zu vermindern.
  • Das Verfahren zur Bestimmung der Größe der Punktemustertabelle in dem sechsten Ausführungsbeispiel wird nachstehend unter Bezugnahme auf das Ablaufdiagramm von 47 beschrieben.
  • Zuerst wird in Schritt S01 die Einstellungsanzahl der Tabellen auf 1 eingestellt, und es wird ferner eine Farbe entsprechend der Tabelle eingestellt. Der Ablauf geht sodann über zu Schritt S602, in welchem bestimmt wird, ob die Farbe der Tinte eine Farbe ist, in welcher Streifen und Ungleichmäßigkeiten in der Dichte auf einfache Weise erkannt werden können. Diese Bestimmung wird durchgeführt auf der Basis der menschlichen Erkennungseigenschaften, wie der Helligkeit oder dergleichen.
  • Ist das Ergebnis der Bestimmung in Schritt S602 positiv, dann geht der Ablauf über zu Schritt S603, in welchem eine Einstellung vorgenommen wird zur Verwendung einer großformatigen Punktemustertabelle. Ist hingegen das Ergebnis der Bestimmung in Schritt S602 negativ, dann geht der Ablauf über zu Schritt S604, in welchem eine Einstellung vorgenommen wird zur Verwendung einer kleinerformatigen Punktemustertabelle.
  • Der Ablauf geht danach über zu Schritt S605, in welchem bestimmt wird, ob die eingestellte Anzahl der Tabellen gleich der Anzahl der zu verwendenden Farben ist (der Typen der Tintenmaterialien). Ist das Ergebnis der Bestimmung in Schritt S605 positiv, dann wird der Ablauf beendet, da dies angibt, dass die Einstellung der Tabellengröße für sämtliche zu verwendende Farben abgeschlossen wurde.
  • Ist hingegen die Bestimmung in Schritt S605 negativ, dann geht der Ablauf zu Schritt S606 über, in welchem die eingestellte Anzahl der Tabellen um 1 erhöht wird, und es wird die nächste Farbe eingestellt. Der Ablauf kehrt sodann zu Schritt S602 zurück.
  • Gemäß der vorstehenden Beschreibung ist die Verminderung der Kapazität der Punktemustertabellen entsprechend dem sechsten Ausführungsbeispiel effektiver, da die Größe der Punktemustertabelle zur Verwendung für eine Farbe größer ist. Da die Anzahl der Tintenmaterialien mit einer höheren Helligkeit größer ist, ist der Effekt der Verminderung der Kapazität des Speichers ROM und der Kosten für die gesamte Vorrichtung größer.
  • Obwohl in dem vorstehend beschriebenen sechsten Ausführungsbeispiel Tintenmaterialien in zwei Typen klassifiziert wurden, d. h. einen Typ, in welchem Streifen und Ungleichmäßigkeiten in der Dichte auf einfache Weise erkannt werden können, und einen Typ, in welchem Streifen und Ungleichmäßigkeiten in der Dichte nicht auf einfache Weise erkannt werden können, und wobei zwei Typen von Punktemustertabellen bereitgestellt wurden, können zumindest drei Typen von Mustertabellen bereitgestellt werden, oder die Größe der Mustertabelle kann geändert werden für jede zu verwendende Farbe auf der Basis der Erkennungseigenschaften.
  • Ferner können Tintenmaterialien von Farben, die nicht die Komplementärfarben sind, d. h. Y, M und C, als Aufzeichnungsmaterialien verwendet werden. Die vorliegende Erfindung kann selbstverständlich auch in dem Fall der Durchführung der Aufzeichnung auf einem Aufzeichnungsmaterial unter Verwendung eines anderen Materials als Tinte angewendet werden.
  • Durch das Verwenden der Punkteanordnung innerhalb der Punktemustertabelle, wie es in dem vorstehenden ersten oder zweiten Ausführungsbeispiel beschrieben ist, ist es möglich, des Weiteren Streifen und Ungleichmäßigkeiten in der Dichte zu vermindern. Es ist ferner auf diese Weise möglich, eine Verminderung der Kapazität der Speichereinrichtung zu verwirklichen und des Weiteren eine Verminderung von Streifen und Ungleichmäßigkeiten in der Dichte zu erreichen.
  • Obwohl in dem vorstehend beschriebenen ersten bis sechsten Ausführungsbeispiel durch den Aufzeichnungskopf entladene Flüssigkeitstropfen Tintentropfen sind, und die in den Tintentank aufgenommene Flüssigkeit eine Tinte ist, ist das Aufzeichnungsmaterial jedoch nicht auf Tinte beschränkt. Beispielsweise kann eine Verarbeitungsflüssigkeit, die auf das Aufzeichnungsmedium aufgetragen wird zur Verbesserung der Fixierung und der Wasserbeständigkeitseigenschaft des aufgezeichneten Bilds und der Qualität des Bilds in dem Tintentank aufgenommen werden.
  • Die vorliegende Erfindung kann auch bei einem System mit einer Vielzahl von Vorrichtungen (wie einem Hostcomputer, einer Schnittstellenvorrichtung (Interface) und einem Leser (Leseeinrichtung), einem Drucker und dergleichen) oder bei einer Vorrichtung einschließlich einer einzigen Einheit (wie einem Kopierer, einem Faxgerät und dergleichen) angewendet werden.
  • Die Aufgaben der vorliegenden Erfindung können ebenfalls erreicht werden durch Bereitstellen eines System oder einer Vorrichtung mit einem Speichermedium zum Speichern von Programmcodes eines Programms (Software) zur Verwirklichung der Funktionen der vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiele, und Lesen und Verarbeiten der in dem Speichermedium gespeicherten Programmcodes mittels eines Computers (oder einer Zentraleinheit CPU oder einer MPU) des Systems oder der Vorrichtung.
  • In einem derartigen Fall werden die Programmcodes selbst von dem Speichermedium zur Verwirklichung der Funktionen der vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiele gelesen, so dass das Speichermedium zur Speicherung der Programmcodes die vorliegende Erfindung bildet.
  • Beispielsweise können eine Floppy-Disk, eine Festplatte, eine optische Platte, eine Magneto-Optische Platte, eine CD-ROM, eine CD-R (beschreibbar), ein Magnetband, eine nicht flüchtige Speicherkarte, ein Speicher ROM oder dergleichen als das Speichermedium zum Zuführen der Programmcodes verwendet werden.
  • Die vorliegende Erfindung kann selbstverständlich nicht nur in dem Falle angewendet werden, bei denen die Funktionen der vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiele verwirklicht werden durch Verarbeiten von Programmcodes, die mittels eines Computers gelesen werden, sondern ebenfalls in einem Fall, bei dem ein Betriebssystem (OS, Operating System) oder dergleichen, für einen Ablauf in einem Computer einen Teil oder die gesamte tatsächliche Verarbeitung durchführt, und die Funktionen der vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiele durch diese Verarbeitung realisiert werden.
  • Die vorliegende Erfindung kann selbstverständlich auch in dem Fall angewendet werden, in dem nach dem Schreiben von aus einem Speichermedium gelesenen Programmcodes in einen Speicher, der in einer Funktionserweiterungsplatine angeordnet ist, die in einem Computer oder in einer Funktionserweiterungseinheit, die mit dem Computer verbunden ist, eingesetzt ist, eine Zentraleinheit CPU oder dergleichen, die in der Funktionserweiterungsplatine oder der Funktionserweiterungseinheit angeordnet ist, einen Teil oder die Gesamtheit der tatsächlichen Verarbeitung durchführt, und die Funktionen der vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiele durch diese Verarbeitung verwirklicht werden.
  • Ein Tintenstrahlaufzeichnungskopf ist vorzugsweise eine Aufzeichnungseinrichtung der Bildaufzeichnungsvorrichtung gemäß den vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispielen. Die vorliegende Erfindung kann bei verschiedenen Tintenstrahlaufzeichnungsverfahren angewendet werden. Beispielsweise in dem Fall einer kontinuierlichen Art, bei welcher Tintentropfen pulverisiert werden durch kontinuierliche Entladung, kann ein Ladesteuerungsverfahren, eine Divergenzsteuerungsverfahren und dergleichen verwendet werden. In dem Falle eines Anforderungstyps, in welchem Tintentröpfchen entladen werden, wann immer dies erforderlich ist, können ein Drucksteuerungsverfahren, in welchem Tintentropfen von Öffnungen entladen werden durch mechanische Vibration von piezoelektrischen Übertragungselementen, ein Thermosteuerungsverfahren, bei dem Heizwiderstände verwendet werden oder dergleichen, verwendet werden.
  • Insbesondere weist die vorliegende Erfindung eine ausgezeichnete Wirkung in Aufzeichnungsvorrichtungen unter Verwendung von Aufzeichnungsköpfen wie einem Tintenstrahlverfahren, bei welchem eine Aufzeichnung durchgeführt wird durch Formen fliegender Flüssigkeitstropfen unter Verwendung von thermischer Energie, aus den Tintenstrahlaufzeichnungsverfahren auf.
  • Typische Aufbauten und Prinzipien eines derartigen Tintenstrahlaufzeichnungsverfahrens sind beispielsweise in den U.S.-Patenten Nr. 4 723 129 und 4 740 796 offenbart. Das offenbarte Verfahren kann bei sowohl dem so genannten Anforderungstyp oder dem kontinuierlichen Typ angewendet werden. Insbesondere ist der Anforderungstyp effektiv, da durch die Anwendung von zumindest einem Ansteuerungssignal zum Bewirken eines schnellen Temperaturanstiegs, der das Bläschen 7 übersteigt, bei einem elektrothermischen Wandler, der derart angeordnet ist, dass er gegenüber einem eine Flüssigkeit (Tinte) haltenden Blatt angeordnet ist, oder einem Flüssigkeitskanal in Verbindung mit der Aufzeichnungsinformation, thermische Energie in dem elektrothermischen Wandler erzeugt wird zum Bewirken eines Filmsiedens auf der heißen Betriebsoberfläche des Aufzeichnungskopfs und zur Bildung einer Blase innerhalb der Flüssigkeit (Tinte) entsprechend dem Ansteuerungssignal. Durch Entladen der Flüssigkeit (Tinte) durch die Entladeöffnung in Folge des Wachstums und der Kontraktion der Blase wird zumindest ein Tröpfchen gebildet. Es wird bevorzugt, das Ansteuerungssignal in der Form eines Pulses bereitzustellen, da die Blase sofort und in angemessener Weise wachsen und kontrahiert werden kann und eine Entladung der Flüssigkeit (Tinte) mit einer hohen Ansprechgeschwindigkeit erreicht werden kann. Ein pulsförmiges Ansteuerungssignal wie diejenigen, die in den U.S.-Patenten Nr. 4 463 359 und 4 345 262 beschrieben sind, ist geeignet. Durch die Anwendung der Bedingungen gemäß der Beschreibung in dem U.S.-Patent Nr. 4 313 124 bezüglich der Rate des Temperaturanstiegs der Wärmebetriebsoberfläche kann eine verbesserte Aufzeichnung durchgeführt werden.
  • Zusätzlich zu dem Aufbau des Kombinierens der Entladeöffnungen kann ferner ein Flüssigkeitskanal und ein elektrothermischer Wandler (ein linearer Flüssigkeitskanal oder ein orthogonaler Flüssigkeitskanal) gemäß der Offenbarung in den vorstehend beschriebenen Anwendungen, Aufbauten, wie sie in dem U.S.-Patenten Nr. 4 558 333 und 4 459 600 , in welchem eine Wärmebetriebseinheit angeordnet ist in einem gebogenen Bereich ebenfalls für den Aufzeichnungskopf der vorliegenden Erfindung verwendet werden. Die Erfindung ist ebenfalls wirksam bei einem Aufbau, wie er in der japanischen Offenlegungsschrift JP 59-123670 (1984) offenbart ist, in welcher ein gemeinsamer Schlitz verwendet wird als eine Entladeöffnung für eine Vielzahl von elektrothermischen Wandlern, und entsprechend einem Aufbau, wie er in der japanischen Offenlegungsschrift JP 59-138461 (1984) offenbart ist, in welcher eine Vorrichtung zum Absorbieren der Druckwelle einer thermischen Energie verwendet wird als eine Entladeöffnung. Gemäß der vorliegenden Erfindung kann somit eine Aufzeichnung sicher und in effektiver Weise ungeachtet der Form des Aufzeichnungskopfs durchgeführt werden.
  • Ferner ist die vorliegende Erfindung ebenfalls wirksam für Köpfe gemäß der vorstehenden Beschreibung vom seriellen Typ, beispielsweise einem Aufzeichnungskopf, der an dem Hauptkörper der Vorrichtung angeordnet ist, einem Austauschchip-Aufzeichnungskopf, der zu einer elektrischen Verbindung zu dem Hauptkörper der Vorrichtung in der Lage ist und Tinte von dem Hauptkörper der Vorrichtung zuführt, durch Anbringen an dem Hauptkopf der Vorrichtung, und einem Kartuschen-Aufzeichnungskopf mit einem als ein Körper desselben ausgestalteten Tintentank.
  • Das Hinzufügen von Einrichtungen zum Erholen bzw. Wiederherstellen eines Entladevorgangs des Aufzeichnungskopfs, einer vorläufigen Hilfseinrichtung und dergleichen wird bevorzugt, da die Wirkungen der vorliegenden Erfindung besser stabilisiert werden können. Insbesondere umfassen diese Einrichtungen eine Abdeckeinrichtung, eine Reinigungseinrichtung und eine Druck- oder Ansaugeinrichtung für den Aufzeichnungskopf, eine Vorheizeinrichtung zum Durchführen eines Aufheizens unter Verwendung eines elektrothermischen Wandlers, ein Heizelement, das nicht der thermoelektrische Wandler ist, oder eine Kombination dieser Elemente, und eine Vorentladeeinrichtung zur Durchführung einer Entladung, die nicht für die Aufzeichnung vorgesehen ist.
  • Bezüglich der Art oder der Anzahl der zu montierenden Aufzeichnungsköpfe, kann beispielsweise ein einzelner Kopf für eine einfarbige Tinte, oder kann eine Vielzahl von Köpfen für eine Vielzahl von Tintenflüssigkeiten mit unterschiedlichen Farben und Dichtewerten verwendet werden. Die vorliegende Erfindung ist sehr wirksam für eine Aufzeichnungsbetriebsart unter Verwendung einer einzigen Farbe, wie beispielsweise schwarz oder dergleichen, die einen integral ausgebildeten Aufzeichnungskopf, eine Kombination einer Vielzahl von Aufzeichnungsköpfen, und eine Aufzeichnungsvorrichtung, bei der zumindest eine der Aufzeichnungsbetriebsarten unter Verwendung einer Vielzahl von unterschiedlichen Farben und einer Aufzeichnungsbetriebsart zum Erhalten eines Vollfarbenbilds durch Mischen von Farben aufweist.
  • Obwohl in den vorstehenden Ausführungsbeispielen eine Beschreibung gegeben wurde zur Veranschaulichung von Tinte in der Form einer Flüssigkeit, kann ebenfalls eine Tinte, die bei einer Temperatur gleich oder größer als die Raumtemperatur fest ist und die weicher oder flüssig wird bei der Raumtemperatur ebenfalls verwendet werden. In dem Tintenstrahlaufzeichnungsverfahren unterliegt die Tinte selbst im Allgemeinen einer Temperatursteuerung innerhalb eines Bereichs von 30°C bis 70°C, so dass die Viskosität der Tinte innerhalb eines Bereichs einer stabilen Entladung liegt. Somit kann Tinte, die verflüssigt wird, wenn ein Aufzeichnungssignal bereitgestellt wird, ebenfalls verwendet werden. Zur Vermeidung eines Temperaturanstiegs in Folge der thermischen Energie unter Verwendung der Energie zum Verflüssigen der Tinte von einem festen Zustand oder zur Verhinderung einer Verdampfung der Tinte kann ebenfalls eine Tinte verwendet werden, die üblicherweise fest ist und die durch ein Aufheizen verflüssigt wird. In jedem Fall kann die vorliegende Erfindung auch in dem Fall angewendet werden, in welchem die Tinte verflüssigt wird durch die Bereitstellung einer thermischen Energie entsprechend einem Aufzeichnungssignal, und es wird die verflüssigte Tinte entladen, und bei einem Fall der Verwendung der Tinte, die durch die Bereitstellung von thermischer Energie verflüssigt wird und die beginnt, sich zu verfestigen, wenn sie ein Aufzeichnungsmedium erreicht. Gemäß der Offenbarung in der japanischen Offenlegungsschrift JP 54-56847 (1979) und JP 60-671260 (1985) wird eine derartige Tinte bereitgestellt für eine Anordnung bei einem elektrothermischen Wandler, wobei diese in einer Vertiefung oder in einer gewendelten Öffnung eines porösen Blattes in einem flüssigen oder in einem festen Zustand gehalten wird. In der vorliegenden Erfindung ist das vorstehend beschriebene Filmsiedeverfahren am meisten wirksam für die vorstehend beschriebene Tinte.
  • Die vorliegende Erfindung kann angewendet werden bei einem Bildausgabegerät, einer Informationsverarbeitungsvorrichtung, wie einem Computer oder dergleichen, einem Kopierer in Kombination mit einem Leser und dergleichen, einem Faxgerät mit einer Übertragungs/Empfangsfunktion, und dergleichen.
  • 38 zeigt schematisch eine graphische Blockdarstellung (Blockdiagramm), wenn die Bildaufzeichnungsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung bei einer Informationsverarbeitungsvorrichtung angewendet wird, die als ein Wordprozessor, ein Personalcomputer, ein Faxgerät oder ein Kopierer arbeitet.
  • Gemäß der Darstellung in 38 bezeichnet Bezugszeichen 1810 eine Steuerungseinheit zur Steuerung der gesamten Vorrichtung bzw. des gesamten Geräts. Die Steuerungseinheit 1810 umfasst eine Zentraleinheit CPU, wie einen Mikroprozessor oder dergleichen, und unterschiedliche Eingangs- und Ausgangsanschlüsse, und führt eine Steuerung durch Ausgabe von Steuerungssignalen, Datensignalen und dergleichen zu den jeweiligen Einheiten, und durch Eingabe von Steuerungssignalen und Datensignalen von den jeweiligen Einheiten durch. Bezugszeichen 1802 bezeichnet eine Anzeigeeinheit. Verschiedene Menüs, Dokumenteninformationen, durch eine Bildleseeinrichtung 1807 gelesene Bilddaten und dergleichen werden auf der Bildoberfläche der Anzeigeeinheit 1802 dargestellt. Bezugszeichen 1803 bezeichnet einen transparenten hochempfindlichen Berührungsbildschirm (Touchpanel), der auf der Anzeigeeinheit 1802 vorgesehen ist. Durch Berühren der Oberfläche des Touchpanel 1803 mittels eines Fingers oder dergleichen können Angaben, Koordinatenpositionen und dergleichen in die Anzeigeeinheit 1802 eingegeben werden.
  • Eine FM-Klangquelleneinheit 1804 (FM: Frequenzmodulation) speichert Musikinformation, die mittels eines Musikeditors oder dergleichen in einer Speichereinheit 1810 oder einer externen Speichereinheit 1012 als digitale Daten gebildet sind, und führt eine FM-Modulation (Frequenzmodulation) durch Lesen der Daten aus der die Daten speichernden Einheit durch. Ein elektrisches Signal der FM-Klangquelleneinheit 104 wird in einen hörbaren Klang durch eine Lautsprechereinheit 1805 umgewandelt. Eine Druckereinheit 1806 wird als ein Ausgabegerät für den Wordprozessor, den Personalcomputer, das Faxgerät oder den Kopierer betrieben, bei denen die Bildaufzeichnungsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung angewendet wird.
  • Die Bildleseeinheit 1807 liest auf photoelektrischen Wege Daten eines Originals und gibt die gelesenen Daten ein. Die Bildleseeinrichtung 1807 ist in der Mitte eines Bewegungswegs oder Beförderungswegs für das Original vorgesehen, und liest jeden Typ eines Originals, wie eines Faxoriginals, eines Kopieroriginals oder dergleichen. Eine Fax-Übertragungs/Empfangseinheit 1808 führt eine Faxübertragung der Daten des durch die Bildleseeinheit 1807 gelesen Originals durch, und empfängt und decodiert ein übertragenes Faxsignal. Die Faxübertragungs/Empfangseinheit 1808 umfasst eine Schnittstellenfunktion nach außerhalb. Eine Telefoneinheit 1809 weist verschiedene Funktionen auf, wie beispielsweise die übliche Telefonfunktion (Fernsprechfunktion), eine Funktion des Empfangens und Speicherns einer Nachricht während der Abwesenheit, und dergleichen.
  • Eine Speichereinheit 1810 umfasst beispielsweise einen Speicher ROM zur Speicherung von Systemprogrammen, Verwaltungsprogrammen und weiteren Anwendungsprogrammen, von Schriftarten, Wörterbüchern und dergleichen, und ein Speicher RAM dient zur Speicherung der Anwendungsprogramme, der Dokumentinformation, der Videoinformation und dergleichen, die von der externen Speichereinheit 1812 geladen wurde.
  • Bezugszeichen 1811 bezeichnet eine Tastatur zum Eingeben einer Dokumentinformation, verschiedener Befehle und dergleichen.
  • Die externe Speichereinrichtung 1812 verwendet eine Floppy Disk, eine Festplatte oder dergleichen als ein Speichermedium, das dazu dient, Dokumenteninformation, Musik oder eine Klanginformation, Benutzeranwendungsprogramme und dergleichen zu speichern.
  • 39 zeigt eine perspektivische Darstellung zur Veranschaulichung der äußeren Ansicht der Informationsverarbeitungsvorrichtung gemäß der Darstellung in 38.
  • In 39 bezeichnet Bezugszeichen 1901 eine Flachbildschirm-Anzeigeeinrichtung unter Verwendung einer Flüssigkristallanzeige-Einrichtung oder dergleichen. Die Flachbildschirm-Anzeigeeinrichtung 1901 bewirkt eine Anzeige von verschiedenen Menüs, einer Zeichnungsinformation (Grafik-Information), einer Dokumenteninformation oder dergleichen. Durch Berühren bzw. Betätigen der Oberfläche des berührungsempfindlichen Bildschirms oder Touchpanel 1803 mittels eines Fingers oder dergleichen ist es möglich, Koordinaten und Zuordnungen zu einem Gegenstand auf der Flachbildschirm-Anzeigeeinheit 1901 einzugeben. Ein Handapparat 1902 wird verwendet, wenn die Vorrichtung als ein Telefon verwendet wird. Eine Tastatur 1903 ist abnehmbar mit dem Hauptgehäuse (Hauptkörper) der Vorrichtung mittels einer Leitung verbunden. Es ist möglich, verschiedene Typen von Dokumenteninformation und unterschiedlichen Daten über die Tastatur 1903 einzugeben. Verschiedene Funktionstasten 1904 und dergleichen sind auf der Tastatur 1903 angeordnet. Bezugszeichen 1905 bezeichnet eine Einsetzöffnung zum Einsetzen einer Floppy Disk in die externe Speichereinrichtung 1812.
  • Bezugszeichen 1906 bezeichnet eine Blattanordnungseinheit zum Anordnen eines Originals, das durch die Bildleseeinheit 1807 gelesen werden soll. Das gelesene Original wird an einem hinteren Endbereich der Vorrichtung ausgegeben. Wird beispielsweise ein Faxempfang durchgeführt, dann wird eine Aufzeichnung mittels eines Tintenstrahldruckers 1907 durchgeführt. Obwohl auch eine Kathodenstrahlröhre (CRT, Cathode Ray Tube) als die Anzeigeeinheit 1802 verwendet werden kann, ist es jedoch wünschenswert, eine Flachpanelanordnung wie eine Flüssigkristallanzeigeeinrichtung mit einem ferroelektrischen Flüssigkristall oder dergleichen als die Anzeigeeinheit 1802 zu verwenden, da es auf diese Weise möglich ist, zusätzlich zu Größe und der Dicke auch das Gewicht zu vermindern.
  • Bei der Verwendung der vorstehend angegebenen Informationsverarbeitungsvorrichtung als ein Personal-Computer oder ein Word Prozessor, wird jede Art der Information, die mittels der Tastatureinheit 1811 eingegeben wurde, in Verbindung mit einem vorbestimmten Programm mittels der Steuerungseinheit 1801 verarbeitet bzw. durchgeführt, und es erfolgt die Ausgabe des empfangenen Bilds durch die Druckereinheit 1806.
  • Bei der Verwendung der Informationsverarbeitungsvorrichtung als die Empfangseinheit eines Faxgeräts, wird die Faxinformation, die von der Faxübertragungs/Empfangseinheit 1808 mittels eines Kommunikationsnetzwerks eingegeben bzw. empfangen wurde, einer Empfangsverarbeitung in Verbindung mit einem vorbestimmten Programm durch die Steuerungseinheit 1801 unterworfen, und es erfolgt sodann eine Ausgabe des empfangenen Bilds durch die Druckereinheit 1806.
  • Wird die Informationsverarbeitungsvorrichtung als ein Kopierer verwendet, dann wird ein Original mittels der Bildleseeinheit 1807 gelesen, und Daten des gelesenen Bilds werden mittels der Steuerungseinheit 1801 als ein kopiertes Bild durch die Druckereinheit 1806 ausgegeben. Wird die Informationsverarbeitungsvorrichtung als Übertragungseinheit eines Faxgeräts verwendet, dann werden die Daten eines durch die Bildleseeinheit 1807 gelesenen Originals einer Übertragungsverarbeitung in Verbindung mit einem vorbestimmten Programm durch die Steuerungseinheit 1801 unterworfen, und es werden diese sodann zu dem Kommunikationsnetzwerk mittels der Faxübertragungs/Empfangseinheit 1808 übertragen.
  • Die vorstehend beschriebene Informationsverarbeitungsvorrichtung kann eine integrierte Vorrichtung sein, die gemäß der Darstellung in 40 einen Tintenstrahldrucker umfasst. Es ist in diesem Fall möglich, die Tragbarkeit des Weiteren zu verbessern. In 40 sind den Komponenten mit denselben Funktionen wie die in 39 gezeigten Komponenten mit denselben Bezugszeichnen bezeichnet.
  • Durch Anwenden der Bildaufzeichnungsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung bei der vorstehend beschriebenen Multifunktions-Informationsverarbeitungsvorrichtung ist es möglich, ein qualitativ hochwertiges aufgezeichnetes Bild mit einer hohen Geschwindigkeit und mit einem geringen Rauschen zu erzeugen. Im Ergebnis können die Funktionen der vorstehend beschriebenen Informationsverarbeitungsvorrichtung weiter verbessert werden.
  • Gemäß der vorstehenden Beschreibung und in Verbindung mit der vorliegenden Erfindung sind Punktemustertabellen vorgesehen, von denen jede eine Vielzahl von unterschiedlichen Punktemustern aufweist und diese den N Gradationswerten entsprechen, wobei ein für die Aufzeichnung erforderliches Punktemuster auf der Basis einer Positionsinformation und einer Gradationswertinformation jedes Pixels ausgewählt wird, und sodann eine Aufzeichnung durchgeführt wird, wobei das ausgewählte Punktemuster verwendet wird. Es wird somit eine Vielzahl von unterschiedlichen Punktemustern verwendet, auch wenn ein spezifischer Gradationswert aufeinander folgend aufgezeichnet wird.
  • Auch wenn eine aufeinander folgende (fortlaufende) Aufzeichnung von Mustern mit einem spezifischen Gradationswert gemäß der vorstehenden Beschreibung erfolgt, kann somit die Häufigkeit der Benutzung der Düse zur Verwendung bei der Aufzeichnung verteilt werden. Im Ergebnis wird das Auftreten einer konzentrierten Benutzung einer spezifischen Düse verhindert, und es ist daher möglich, ein aufgezeichnetes Bild zu erhalten, das weniger beeinflusst ist durch die Eigenschaften einer spezifischen Düse.
  • Es ist ferner möglich, die Verschlechterung der Bildqualität zu unterdrücken, wie eine Ungleichmäßigkeit in der Dichte und dergleichen, die beispielsweise durch die Veränderung der Eigenschaften einer spezifischen Düse verursacht werden.
  • Durch die Bereitstellung von Punktemustern für jeden Gradationswert ist es möglich, eine Aufzeichnung eines qualitativ höherwertigen Bilds unter Verwendung eines optimalen Musters für jeden Gradationswert zu erzielen.
  • Es ist des Weiteren möglich, die Kapazität der Daten der Punktemustertabellen zu vermindern, während das Auftreten einer Ungleichmäßigkeit in der Dichte und einer Ungleichmäßigkeit in Folge von Streifen unterdrückt wird. Durch Vermindern der Kapazität eines Speichers zum Speichern der Punktemustertabelle können die Kosten der gesamten Vorrichtung vermindert werden.
  • Es ist ebenfalls möglich, die Kapazität der Punktemustertabellen und die Kosten der Vorrichtung zu vermindern, während dieselbe Aufzeichnungsqualität aufrecht erhalten wird, als wenn großformatige Punktemuster für sämtliche Farben verwendet werden.
  • Die individuellen Komponenten die in ihren Grundzügen oder durch bestimmte Blöcke in den Figuren dargestellt sind, sind bei einer Bildaufzeichnungsvorrichtung oder einem Bildaufzeichnungsverfahren bekannt, und es sind Bildverarbeitungsverfahren und ihr spezifischer Aufbau und ihre Wirkungsweise nicht kritisch bei dem Betrieb der besten Ausführung (bester Weg) zur Durchführung der vorliegenden Erfindung.

Claims (52)

  1. Bildaufzeichnungsvorrichtung zum Aufzeichnen von durch Pixel mit unterschiedlichen Gradationswerten dargestellten Bilddaten, wobei die Vorrichtung umfasst: eine Punktemustertabellenspeichereinheit (25) zum Speichern einer Punktemustertabelle mit einer Vielzahl von unterschiedlichen Punktemustern in Verbindung mit einem Gradationswert und einer Pixelposition, eine Auswähleinrichtung (26) zum Auswählen eines Punktemusters für jedes Pixel der Bilddaten aus der in der Punktemustertabellenspeichereinheit gespeicherten Punktemustertabelle, auf der Basis einer Gradationswertinformation und einer Positionsinformation des Pixels, und eine Aufzeichnungssteuerungseinrichtung (12) zum Steuern einer Aufzeichnungseinrichtung mit einer Anordnung von Aufzeichnungsdüsen zum Aufzeichnen eines Tintenpunkts auf einem Aufzeichnungsmedium auf der Basis eines mittels der Auswähleinrichtung ausgewählten Punktemusters, wobei die Punktemustertabelle eine Vielzahl von verschiedenen Punktemustern entsprechend desselben Gradationswerts und mit derselben Anzahl von Punkten, jedoch mit unterschiedlichen Punkteanordnungen aufweist, wobei unterschiedliche Punktemuster entsprechend desselben Gradationswerts in Verbindung stehen mit unterschiedlichen Pixelpositionen in einer ersten Richtung entsprechend im wesentlichen der Aufzeichnungsdüsenanordnungsrichtung, und wobei unterschiedliche Punktemuster entsprechend desselben Gradationswerts mit unterschiedlichen Pixelpositionen in einer zweiten Richtung senkrecht zur ersten Richtung verknüpft sind.
  2. Bildaufzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Punktemustertabelle eine zweidimensionale Tabelle ist, die sich in der ersten Richtung und der zweiten erstreckt, und wobei die Punktemuster zweidimensionale Muster sind, die sich in der ersten Richtung und in der zweiten Richtung erstrecken.
  3. Bildaufzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 2, wobei die Punktemustertabelle und die Punktemuster eine Beziehung aufweisen gemäß: L = α × l, und K = β × K, wobei L und K jeweils die Abmessungen der Punktemustertabelle in der ersten Richtung und der zweiten Richtung bezeichnen, und l und k jeweils die Abmessungen des Punktemusters in der ersten Richtung und der zweiten Richtung bezeichnen, und α und β natürliche Zahlen sind, und wobei α Punktemuster und β Punktemuster, die denselben Gradationswert aufweisen, jeweils in der ersten Richtung und der zweiten Richtung in der Punktemustertabelle gespeichert sind.
  4. Bildaufzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 3, wobei die Auswähleinrichtung (26) betreibbar ist zur wiederholten Verwendung der Punktemustertabelle alle L Pixel in der ersten Richtung, und alle K Pixel in der zweiten Richtung.
  5. Bildaufzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 3, wobei die Anzahl der Zellen L der Punktemustertabelle in der ersten Richtung und die Anzahl der Düsen A der Aufzeichnungseinrichtung eine Beziehung gemäß L = δ × A aufweisen, wobei δ eine natürliche Zahl ist.
  6. Bildaufzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 3, wobei die Positionsinformation, die durch das Pixel angegeben ist, dargestellt ist durch zweidimensionale Koordinaten (x, y), wobei die x-Koordinate und die y-Koordinate jeweils der zweiten Richtung und der ersten Richtung entsprechen, und wobei die Auswähleinrichtung betreibbar ist zum Auswählen eines Punktemusters bei einer Position, die bestimmt ist auf der Basis des x-Koordinatenwerts, des y-Koordinatenwerts, des Werts α und des Werts β innerhalb der Punktemustertabelle.
  7. Bildaufzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 3, wobei die Punktemustertabelle in Verbindung mit den Charakteristika jeder einer Vielzahl von Düsen der Aufzeichnungseinrichtung bestimmt ist.
  8. Bildaufzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 7, wobei die Anzahl der Punktemustertabellen, die unter Berücksichtigung der Charakteristika jeder der Düsen aus N Punktemustertabellen, die für einen jeweils entsprechenden der N Gradationswerte vorgesehen ist, zu H bestimmt ist, wobei gilt N > H, und H eine natürliche Zahl ist.
  9. Bildaufzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 7, wobei die Punktemustertabelle, die unter Berücksichtigung der Charakteristika jeder der Düsen bestimmt ist, eine Punktemustertabelle entsprechend eines Gradationswerts derart ist, dass ein Verhältnis der innerhalb eines Pixels vorgesehenen Punkte D innerhalb des Bereichs von 25 ≤ D ≤ 50 liegt.
  10. Bildaufzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 3, wobei die Zellen in der zweiten Richtung aus den Zellen, die in Endbereichen der Punktemustertabelle angeordnet sind, keine Punkteinformation beinhalten.
  11. Bildaufzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 3, wobei der Gradationswert eines an einem Endbereich der Punktemustertabelle in der zweiten Richtung angeordneten Punktemusters kleiner ist als der Gradationswert, der durch die Punktemustertabelle angegeben ist, wo das Punktemuster gespeichert ist.
  12. Bildaufzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 3, wobei die Punktemustertabelle eine Blaues-Rauschen-Kennlinie aufweist.
  13. Bildaufzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 3, wobei die Punktemustertabelle eine Kennlinie aufweist, bei der ein Leistungsspektrum in einem Niederfrequenzbereich eines Bilds, das auf der Basis der Bilddaten aufgezeichnet wurde, kleiner ist als ein Leistungsspektrum eines Hochfrequenzbereichs.
  14. Bildaufzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Auswähleinrichtung (306) betreibbar ist zum Auswählen eines Punktemusters auf der Basis einer Gradationswertinformation und einer Positionsinformation von einer Punktemustertabellespeichereinheit, die X speichert, wobei X eine natürliche Zahl kleiner als die Anzahl N der Gradationswerte ist, wobei unterschiedliche Punktemuster den jeweiligen der X Gradationswerte entsprechen, die Punktemustererzeugungseinrichtung (307) vorgesehen ist zum Erzeugen von Punktemustern entsprechend N – X vorbestimmten Gradationswerten, und wobei die Aufzeichnungssteuerungseinrichtung betreibbar ist: zum Aufzeichnen des mittels der Auswähleinrichtung ausgewählten Punktemusters, wenn ein Punktemuster entsprechend der Gradationswertinformation in der Punktemustertabellespeichereinheit gespeichert ist, und zum Aufzeichnen des Punktemusters entsprechend des vorbestimmten Gradationswerts, der durch die Punktemustererzeugungseinrichtung erzeugt wird, wenn ein Punktemuster entsprechend der Gradationsinformation nicht in der Punktemustertabellespeichereinheit gespeichert ist.
  15. Bildaufzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 14, wobei die Punktemustererzeugungseinrichtung (307) betreibbar ist zur Erzeugung der Punktemuster, sodass eines der Punktemuster eine feste Punktanordnung aufweist.
  16. Bildaufzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 15, wobei die Punktemustererzeugungseinrichtung (307) betreibbar ist zur Erzeugung der Punktemuster, sodass eines der Punktemuster keine Punkteaufzeichnung an sämtlichen Punktpositionen aufweist.
  17. Bildaufzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 15, wobei die Punktemustererzeugungseinrichtung (307) betreibbar ist zur Erzeugung der Punktemuster, sodass eines der Punktemuster Punkte aufweist, die an sämtlichen Punktepositionen aufgezeichnet werden.
  18. Bildaufzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Anzahl der Gradationswerte gleich oder größer als drei ist, die Punktemustertabellenspeichereinheit (305) die X Punktemustertabellen speichert, wobei X eine natürliche Zahl kleiner als N ist, jede Tabelle eine Vielzahl von unterschiedlichen Punktemustern entsprechend X Gradationswerten aufweist, die in Intervallen von jedem anderen Gradationspegel angeordnet sind, und wobei eine Punktemusterinterpolationseinrichtung (1110) vorgesehen ist zur Erzeugung von Punktemustern entsprechend N – X vorbestimmten Gradationswerten, auf der Basis eines Punktemusters innerhalb der Punktemustertabelle entsprechend eines Gradationswerts, der um eins größer als ein entsprechender der vorbestimmten Gradationswerte ist, und ein Punktemuster innerhalb der Punktemustertabelle entsprechend eines Gradationswerts, der um eins kleiner als der entsprechende der vorbestimmten Gradationswerte ist, wobei die Punktemustertabelle eine zweidimensionale Tabelle mit einer ersten Richtung entsprechend einer Aufzeichnungsdüsenanordnungsrichtung und einer zweiten Richtung, die unterschiedlich ist zur ersten Richtung, ist, wobei die Anzahl der Zellen N innerhalb der Punktemustertabelle in der ersten Richtung und die Anzahl der Düsen A der Aufzeichnungseinrichtung eine Beziehung aufweisen gemäß L = α × A, wobei α eine natürliche Zahl ist, wobei die Aufzeichnungssteuerungseinrichtung betreibbar ist zum Veranlassen der Aufzeichnungseinrichtung zum Aufzeichnen des mittels der Auswähleinrichtung ausgewählten Punktemusters, wenn eine Punktemustertabelle entsprechend der Gradationswertinformation in der Punktemustertabellenspeichereinheit gespeichert ist, und betreibbar ist zum Veranlassen der Aufzeichnungseinrichtung zur Aufzeichnung des Punktemusters entsprechend der vorbestimmten Gradationswerte, die durch die Punktemusterinterpolationseinrichtung erzeugt werden, wenn eine Punktemustertabelle entsprechend der Gradationswertinformation nicht in der Punktemustertabellenspeichereinheit gespeichert ist.
  19. Bildaufzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 1, die ferner betreibbar ist zum Aufzeichnen unter Verwendung eines Aufzeichnungsmaterials mit einer Vielzahl von Farben, wobei die Punktemustertabellenspeichereinheit N Punktemustertabellen speichert, von denen jede eine Vielzahl von unterschiedlichen Punktemustern aufweist entsprechend der jeweiligen der N Gradationswerte, für jede Phase des Aufzeichnungsmaterials, und die Auswähleinrichtung betreibbar ist zum Auswählen eines Punktemusters aus der Punktemustertabellenspeichereinheit auf der Basis einer Positionsinformation, einer Gradationswertinformation und einer Farbinformation, die durch ein Pixel der Bilddaten angegeben ist, mit der Größe einer Punktemustertabelle für zumindest eine spezifische Farbe, die kleiner ist als die Größe der Punktemustertabellen entsprechend den Farben, die anders sind als die spezifische Farbe.
  20. Bildaufzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 19, wobei die spezifische Farbe eine Farbe mit einer relativ hohen Helligkeit aus der Vielzahl der Farben ist.
  21. Bildaufzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 19, wobei die Farben Cyan, Magenta, Gelb und Schwarz umfassen, und die spezifische Farbe Gelb ist.
  22. Bildaufzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 19, wobei die Farben Cyan, Hellcyan, Magenta, Hellmagenta, Gelb und Schwarz umfassen, und wobei eine Vielzahl von spezifischen Farben vorliegt: Hellcyan, Hellmagenta und Gelb.
  23. Bildaufzeichnungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Aufzeichnungssteuerungseinrichtung betreibbar ist zur Steuerung der Aufzeichnungseinrichtung zur Durchführung der Aufzeichnung mittels eines mehrfachen Abtastens desselben Bereichs auf dem Aufzeichnungsmedium.
  24. Bildaufzeichnungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, ferner mit einem Tintenstrahlaufzeichnungskopf (IJC) als die Aufzeichnungseinrichtung zur Durchführung der Aufzeichnung mittels des Entladens von Tinte.
  25. Bildaufzeichnungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, ferner mit: einer Quantisierungseinrichtung zum Quantisieren von Bilddaten zur Darstellung von Pixeln mit M Werten, wobei gilt M > N, in Bilddaten zur Angabe der Pixel mit N Gradationswerten.
  26. Bildaufzeichnungsverfahren zur Bereitstellung von Punktemustern zum Aufzeichnen von durch Pixel mit unterschiedlichen Gradationswerten dargestellten Bilddaten, wobei das Verfahren umfasst: Auswählen, auf der Basis der Gradationswertinformation und der Positionsinformation eines Pixels, eines Punktemusters für das Pixel aus einer Punktemustertabelle mit einer Vielzahl von unterschiedlichen Punktemustern in Verbindung mit einem Gradationswert und Pixelpositionen, wobei die Punktemustertabelle eine Vielzahl von unterschiedlichen Punktemustern entsprechend desselben Gradationswerts und mit derselben Anzahl von Punkten, jedoch unterschiedlichen Punktanordnungen aufweist, wobei die unterschiedlichen Punktemuster entsprechend desselben Gradationswerts in Verbindung mit unterschiedlichen Pixelpositionen in einer ersten Richtung orthogonal zu einer Aufzeichnungsrichtung stehen, und wobei unterschiedliche Punktemuster entsprechend desselben Gradationswerts mit unterschiedlichen Pixelpositionen in einer zweiten Richtung senkrecht zur ersten Richtung verknüpft sind.
  27. Aufzeichnungsverfahren nach Anspruch 26, wobei die Punktemustertabelle eine zweidimensionale Tabelle ist, die sich in der ersten Richtung und der zweiten unterschiedlichen Richtung erstreckt, und wobei die Punktemuster zweidimensionale Muster sind, die sich in der ersten Richtung und in der zweiten Richtung erstrecken.
  28. Verfahren nach Anspruch 27, wobei die Punktemustertabelle und die Punktemuster die Beziehungen aufweisen: L = α × l, und K = β × K, wobei L und K jeweils die Größe der Punktemustertabelle in der ersten Richtung und in der zweiten Richtung sind, l und k jeweils die Größen der Punktemuster in der ersten Richtung und der zweiten Richtung sind, und wobei α und β natürliche Zahlen sind, und wobei α Punktemuster und β Punktemuster mit demselben Gradationswert jeweils in der ersten Richtung und der zweiten Richtung der Punktemustertabelle gespeichert sind.
  29. Verfahren nach Anspruch 28, wobei die Punktemustertabelle wiederholt alle L Pixel in der ersten Richtung und alle K Pixel in der zweiten Richtung verwendet wird.
  30. Verfahren nach Anspruch 28, wobei die Anzahl der Zellen L der Punktemustertabelle in der ersten Richtung und die Anzahl der Düsen A der Aufzeichnungseinrichtung eine Beziehung gemäß L = 6 × A aufweisen, wobei 6 eine natürliche Zahl ist.
  31. Verfahren nach Anspruch 28, wobei die Positionsinformation, die durch das Pixel angegeben ist, durch zweidimensionale Koordinaten (x, y) dargestellt ist, wobei die x-Koordinate und die y-Koordinate jeweils der zweiten Richtung und der ersten Richtung entsprechen, und wobei ein Punktemuster bei einer Position ausgewählt wird, die spezifiziert ist auf der Basis des x-Koordinatenwerts, des y-Koordinatenwerts, des Werts α und des Werts β innerhalb der Punktemustertabelle.
  32. Verfahren nach Anspruch 28, wobei die Punktemustertabelle unter Berücksichtigung der Charakteristika jeder der Vielzahl der Düsen eines zur Aufzeichnung der Bilddaten zu verwendenden Aufzeichnungsmediums bestimmt ist.
  33. Verfahren nach Anspruch 32, wobei die Anzahl der Punktemustertabellen, die unter Berücksichtigung der Charakteristika jeder der Düsen aus den N Punktemustertabellen, die für die entsprechenden der N Gradationswerte vorgesehen sind, H ist, wobei N > H gilt und H eine natürliche Zahl ist.
  34. Verfahren nach Anspruch 32, wobei die Punktemustertabelle, die unter Berücksichtigung der Charakteristika jeder der Düsen bestimmt ist, eine Punktemustertabelle entsprechend eines Gradationswerts derart ist, dass ein Verhältnis der Punkte D, die innerhalb eines Pixels vorgesehen sind, innerhalb des Bereichs von 25 ≤ D ≤ 50 liegt.
  35. Verfahren nach Anspruch 28, wobei die Zellen in der zweiten Richtung aus den Zellen, die bei den Endbereichen der Punktemustertabelle positioniert sind, keine Punktinformation beinhalten.
  36. Verfahren nach Anspruch 28, wobei der Gradationswert eines Punktemusters, das an einem Endbereich der Punktemustertabelle in der zweiten Richtung angeordnet ist, kleiner ist als der Gradationswert, der durch die Punktemustertabelle angegeben ist, bei der das Punktemuster gespeichert ist.
  37. Verfahren nach Anspruch 28, wobei die Punktemustertabelle eine Blaues-Rauschen-Kennlinie aufweist.
  38. Verfahren nach Anspruch 28, wobei die Punktemustertabelle eine Kennlinie aufweist, in der ein Leistungsspektrum in einem Niederfrequenzbereich eines Bilds, das auf der Basis der Bilddaten aufgezeichnet wurde, kleiner ist als ein Leistungsspektrum eines Hochfrequenzbereichs.
  39. Verfahren nach Anspruch 26, wobei ein Punktemuster auf der Basis einer Gradationswertinformation und einer Positionsinformation gemäß X ausgewählt wird, wobei X eine natürliche Zahl kleiner als die Anzahl N der Gradationswerte ist, aus gespeicherten unterschiedlichen Punktemustern entsprechend der jeweiligen der X Gradationswerte, und wobei das Verfahren ferner umfasst: Erzeugen von Punktemustern entsprechend N – X vorbestimmten Gradationswerten, Veranlassen, dass das ausgewählte Punktemuster zur Aufzeichnung verwendet wird, wenn ein Punktemuster entsprechend der Gradationswertinformation eines der gespeicherten Punktemuster ist, und Veranlassen, dass das erzeugte Punktemuster entsprechend des vorbestimmten Gradationswerts zum Aufzeichnen verwendet wird, wenn ein Punktemuster entsprechend der Gradationswertinformation nicht eines der gespeicherten Punktemuster ist.
  40. Verfahren nach Anspruch 39, wobei eines der erzeugten Gradationsmuster eine feste Punktanordnung aufweist.
  41. Verfahren nach Anspruch 40, wobei eines der erzeugten Punktemuster angibt, dass kein Punkt bei allen Punktpositionen aufzuzeichnen ist.
  42. Verfahren nach Anspruch 40, wobei eines der erzeugten Punktemuster angibt, dass Punkte an allen Punktpositionen aufzuzeichnen sind.
  43. Verfahren nach Anspruch 26, wobei die Anzahl der Gradationswerte gleich oder größer als drei ist, wobei X gespeicherte Punktemustertabellen vorliegen, wobei X eine natürliche Zahl kleiner als N ist, wobei jede Tabelle mit einer Vielzahl von unterschiedlichen Punktemustern entsprechend X Gradationswerten vorgesehen ist in Intervallen von jedem anderen Gradationspegel, die Punktemustertabellen zweidimensionale Tabellen sind mit einer ersten Richtung entsprechend der Richtung senkrecht zu der Aufzeichnungsrichtung und einer zweiten Richtung, die unterschiedlich ist zur ersten Richtung, und die Anzahl der Zellen L innerhalb der Punktemustertabelle in der ersten Richtung und die Anzahl der Düsen A des Aufzeichnungskopfs die Beziehung aufweisen L = α × A, wobei α eine natürliche Zahl ist, und wobei das Verfahren ferner umfasst: Erzeugen von Punktemustern durch Interpolation entsprechend N – X vorbestimmten Gradationswerten auf der Basis eines Punktemusters innerhalb der Punktemustertabelle entsprechend eines Gradationswerts, der um eins größer als ein entsprechender der vorbestimmten Gradationswerte ist, und eines Punktemusters innerhalb der Punktemustertabelle entsprechend eines Gradationswerts, der um eins kleiner als der entsprechende der vorbestimmten Gradationswerte ist, und Veranlassen, dass das ausgewählte Punktemuster zum Aufzeichnen verwendet wird, wenn eine gespeicherte Punktemustertabelle entsprechend der Gradationswertinformation vorliegt, und Veranlassen, dass das Punktemuster entsprechend der vorbestimmten Gradationswerte, die durch Interpolation erzeugt werden, verwendet wird zur Aufzeichnung, wenn keine gespeicherte Punktemustertabelle entsprechend der Gradationswertinformation vorliegt.
  44. Verfahren nach Anspruch 26, wobei ein Punktemuster ausgewählt wird auf der Basis einer Positionsinformation, einer Gradationsinformation und einer Farbinformation, die mittels eines Pixels der Bilddaten angegeben sind, mit der Größe einer Punktemustertabelle für zumindest eine spezifische Farbe, die kleiner ist als die Größe der Punktemustertabelle entsprechend Farben, die anders sind als die spezifische Farbe.
  45. Verfahren nach Anspruch 44, wobei die spezifische Farbe eine Farbe mit einer relativ großen Helligkeit aus der Vielzahl der Farben ist.
  46. Verfahren nach Anspruch 44, wobei die Farben Cyan, Magenta, Gelb und Schwarz umfassen und wobei die spezifische Farbe Gelb ist.
  47. Verfahren nach Anspruch 44, wobei die Farben Cyan, Hellcyan, Magenta, Hellmagenta, Gelb und Schwarz umfassen, und wobei eine Vielzahl von spezifischen Farben vorliegt: Hellcyan, Hellmagenta und Gelb.
  48. Verfahren nach einem der Ansprüche 26 bis 47, ferner mit: dem Quantisieren von Bilddaten, die durch Pixel dargestellt sind, mit M Werten, wobei M > N gilt, in Bilddaten, die Pixel mit N Gradationswerten darstellen.
  49. Verfahren zur Aufzeichnung eines Bilds auf einem Aufzeichnungsmedium, wobei das Verfahren das Aufzeichnen eines Tintenpunkts auf einem Aufzeichnungsmedium auf der Basis eines mittels eines Verfahrens gemäß einem der Ansprüche 26 bis 48 ausgewählten Punktemusters umfasst.
  50. Verfahren nach Anspruch 49, wobei die Aufzeichnung durchgeführt wird durch mehrfaches Abtasten desselben Bereichs auf dem Aufzeichnungsmedium.
  51. Verfahren nach Anspruch 49 oder 50, wobei ein Tintenstrahlaufzeichnungskopf zur Durchführung der Aufzeichnung mittels Entladen von Tinte verwendet wird.
  52. Speichermedium, das in der Lage ist, mittels eines Computers gelesen zu werden, zum Speichern von Programmcodes zum Programmieren einer Prozessoreinrichtung zur Durchführung eines Verfahrens in Verbindung mit einem der Ansprüche 26 bis 51.
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