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Hintergrund
der Erfindung
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Gebiet der
Erfindung
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Diese
Erfindung betrifft Alarmmeldestellen oder Glasbruchmelder.
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Insbesondere
betrifft sie Alarmmeldestellen zur Verwendung in Alarmsystemen,
zum Beispiel, in Feuer- oder Einbruchsalarmsystemen, Zugangskontrollsystemen,
oder für
andere Anwendungen.
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Zusammenfassung
des Standes der Technik
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Alarmsysteme
umfassen im Allgemeinen einen oder mehrere Schallgeber; diese können mechanische
Glocken oder elektronische Schallgeber sein und sind gewöhnlich mit
einem oder mehreren Detektoren, wie z.B. Rauch- oder Hitzedetektoren,
und einem zentralen Bedienungsfeld ausgestattet. Zusätzlich dazu
verfügen
die meisten Alarmsysteme über manuelle
Alarmmeldestellen, damit die Person, die ein Feuer entdeckt, das
System, und somit die anderen Bewohner des Gebäudes, manuell alarmieren kann.
Alarmmeldestellen werden auch in Zugangskontrollsystemen und anderen
Anwendungen verwendet.
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Die
Alarmmeldestellen sind meistens Glasbruchmelder, bei denen ein Stück Glas
oder anderes zerbrechliches Material so positioniert wird, dass
das Glas, wenn Druck darauf ausgeübt wird, bricht und so den
Schalter betätigt.
Die Betätigung
des Schalters sendet dann ein geeignetes Signal an das Alarmsystem.
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Systeme
dieser Art funktionieren gut, jedoch zerbricht jedes Mal, wenn eine
Alarmmeldestelle betätigt
wird, natürlich
das Stück
Glas oder anderes Material und muss, bevor es erneut verwendet werden kann,
ersetzt werden. Das hat einige Vorteile, insofern, dass ein zerbrochenes
zerbrechliches Element deutlich gesehen wird und man deshalb weiß, dass es
ausgelöst
wurde.
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Als
Alternative dazu enthalten manche Einheiten ein Element, das nicht
zerbrochen wird, sondern bei der Betätigung nur durch Fingerdruck
oder ähnliches
verschoben wird, so dass es den Schalter freigibt. Das verschiebbare
Element kann selbstverständlich
oft wiederverwendet werden, muss aber nach jeder Verwendung manuell
in seine Ausgangsposition zurückversetzt
werden. Da es kein deutlich zerbrochenes Element gibt, um durch
Sichtkontrolle festzustellen, dass die Einheit betätigt wurde,
ist es erforderlich, dass es ein deutliches Anzeichen dafür gibt,
dass die Einheit betätigt
wurde und eine Rücksetzung
erforderlich ist. Eine Alarmmeldestelle dieser Art wird von dem
Dokument US-A-S 760678 offenbart.
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Dieses
erfolgt im Allgemeinen durch ein Anzeigeelement, welches im Allgemeinen
einer Aufschrift wie „Alarm" oder einem anderen
sichtbaren Anzeichen versehen ist und bei Betätigung der Einheit mechanisch
in eine sichtbare Stellung bewegt wird. Bisher erfolgte das durch
einen komplizierten mechanischen Mechanismus, der von dem Mechanismus,
durch den die Platte zur Auslösung
des Alarms bewegt wird, getrennt ist.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung entstand in dem Versuch, eine verbesserte
Alarmmeldestelle bereitzustellen.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung ist eine Alarmmeldestelle bereitgestellt, umfassend ein
bewegliches Element, das verschiebbar ist, um so den Schalter zu
veranlassen, die Alarmmeldestelle zu betätigen und so einen Alarmzustand
anzuzeigen sowie ein Anzeigeelement, um anzuzeigen, dass die Alarmmeldestelle
betätigt
wurde und rückgesetzt
werden muss, worin das Anzeigeelement in das verschiebbare Element
integriert ist, damit es, wenn sich das Element bewegt, von einer
ersten Stellung, in der es nicht sichtbar ist, in eine zweite Stellung,
in der es sichtbar ist, bewegt wird.
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Vorzugsweise
ist das Element hinter einem Sichtfenster angeordnet, so dass das
Anzeigeelement in seiner unbetätigten
Stellung nicht durch das Fenster sichtbar ist, sich das Element
jedoch bei Betätigung
in eine Stellung bewegt, in der das Anzeigeelement durch das Fenster
sichtbar ist.
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Das
verschiebbare Element kann so angeordnet werden, dass es in die
Alarmposition schwenkt. In diesem Fall ist das Anzeigeelement vorzugsweise
mit einer Aufschrift versehen, welche im Allgemeinen horizontal
ist, wenn sich das verschiebbare Element in der Alarmstellung befindet.
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Gemäß einem
Beispiel ist eine Alarmmeldestelle umfassend ein Gehäuse; ein
zerbrechliches oder bewegliches Element, welches unter manuellem
Druck zerbrochen oder bewegt werden kann; einen Schalter, der durch
Bewegen oder Zerbrechen des Elements zum Anzeigen einer Alarmstellung
betätigt
wird; ein Federmittel und ein Sperrelement, wobei das Sperrelement
als integrierter Bestandteil des Formteils ausgeformt ist, bereitgestellt.
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Gemäß einem
anderen Beispiel ist eine Alarmmeldestelle umfassend ein bewegliches
Element, das verschiebbar ist, um so den Schalter zu veranlassen,
einen Alarmzustand anzuzeigen, bereitgestellt. Darin ist eine Nocke
bereitgestellt, die einen Teil hat, auf dem das bewegliche Element
in einer unbetätigten
Stellung aufliegt, wobei die Nocke verschiebbar ist, um das bewegliche
Element von seiner betätigten
in seine unbetätigte
Position zurückzusetzen.
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Gemäß einem
weiteren Beispiel wird eine Alarmmeldestelle bereitgestellt, die
zwei oder mehrere der Grundelemente der Erfindung und der oben genannten
Beispiele umfasst.
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Vorzugsweise
werden auch ein Schwenkpunkt und eine Anschlagrippe bereitgestellt.
Diese sind ebenfalls als in das Gehäuse integrierte Komponenten
ausgeformt. Die Anbringungsorte für die Feder und den Schalter
können
auch als in das Gehäuse
integrierte Komponenten ausgeformt sein.
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Das
Federmittel kann eine separate oder integrierte Komponente sein.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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Im
Folgenden werden Ausführungsformen der
Erfindung ausschließlich
als Beispiele unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben.
Diese zeigen Folgendes:
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1 zeigt
die Vorderansicht einer Alarmmeldestelle;
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2 zeigt
einen Querschnitt durch die Meldestelle in Normalzustand;
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3 zeigt
die Alarmmeldestelle in Alarmzustand;
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4 zeigt
einen Querschnitt durch die Meldestelle in Alarmzustand;
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5 bis 7 zeigen
eine alternative Alarmmeldestelle jeweils in NORMAL-, ALARM- und RÜCKGESTELLTEM
Zustand.
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8 zeigt
einen vertikalen Querschnitt;
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9 zeigt
einen horizontalen Querschnitt;
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10(a)–(c)
zeigen eine Nocke; und
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11 zeigt
eine Explosions-Darstellung der Alarmmeldestelle.
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Detaillierte
Beschreibung
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Unter
Bezugnahme auf die 1 und 2 umfasst
eine Alarmmeldestelle ein Gehäuse 1 mit
einem eingebauten Mikroschalter, oder einer anderen Schaltervorrichtung 2.
Ein verschiebbares Element 3, umfassend eine Schicht, im
Allgemeinen aus Kunststoffmaterial, welches in Normalzustand zwischen dem
Mikroschalter und einem Sperrelement 4 befestigt ist. Das
Sperrelement 4 ist vorzugsweise als in das Gehäuse integrierter
Teil und als eine nach oben gerichteter Vorsprung oder Zapfen ausgeformt.
Das Sperrelement hält
das verschiebbare Element in seiner Stellung, damit es den Mikroschalter
niederdrückt.
Eine Feder 5 wird in Spannung gehalten, wenn das Element
in dieser Position ist. Das Element liegt hinter einem Sichtfenster 6,
welches offen ist, damit man mit dem Finger hindurchfahren und das verschiebbare
Element zur Betätigung
der Alarmmeldestelle bewegen kann. Das Gehäuse um fasst eine oder mehrere
Vertiefungen 20 und/oder Aufsteckvorrichtungen 21 für die Anbringung
einer Frontplatte.
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In
Ausführungsformen
der Erfindung bildet ein in das verschiebbare Element integrierter
Teil ein Anzeigeelement 7. In dem angeführten Beispiel wird dieses
durch einen erweiterten Teil des verschiebbaren Elements gebildet
und trägt
die Aufschrift ALARM. Selbstverständlich kann auch eine andere geeignete
Aufschrift und/oder eine Farbanzeige (wie z.B. die Farbe Rot) verwendet
werden. Wie die Figur zeigt, liegt der Anzeigebereich normalerweise
nicht im sichtbaren durch Fenster 6 gebildeten Bereich 8 und
kann deshalb nicht gesehen werden. Es kann nur ein rechteckiger,
zentraler Teil des verschiebbaren Elements 3, welcher durch
die Größe des sichtbaren
Bereichs 8 bestimmt wird, gesehen werden.
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Beachten
Sie, dass das Anzeigeelement ein Teil sein kann, der mit dem verschiebbaren
Element verbunden ist (z.B. durch ein festes Verbindungsstück), damit
es sich mit dem verschiebbaren Element von einer Position, in der
es nicht sichtbar ist, in eine Position, in der es sichtbar ist,
bewegt. Der Begriff „integriert" umfasst in der vorliegenden
Beschreibung solche Konstruktionen.
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Das
verschiebbare Element liegt an einer Ecke auf einem Schwenkpunkt 9 auf
und es besteht ein Abstand zwischen seiner anderen unteren Ecke und
einer Anschlagrippe 10. Der Schwenkpunkt 9 und
die Anschlagrippe 10 sind vorzugsweise, wie die Anbringungsorte
für die
Feder 5 und den Mikroschalter 2, ebenfalls als
in das Gehäuse
integrierte Teile ausgeformt.
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Die 3 und 4 zeigen
die Alarmmeldestelle in Alarmzustand. Wenn ein Passant eine Notfallsituation
wie Rauch oder Feuer bemerkt, betätigt er die Alarmmeldestelle,
in dem er sie wie in A (4) dargestellt hineindrückt. Dadurch
wird das untere Ende des Elements von dem Sperrelement 4 geschoben
und durch die Feder 5 so verschoben, dass es um den Schwenkpunkt 9 nach
unten schwenkt. Alternativ dazu könnte der Schwenkpunkt 9 weggelassen
und die Feder möglicherweise
zentraler positioniert oder eine weitere Feder eingebaut werden,
so dass die gesamte Platte abfällt.
Der Rand 11 des Elements fällt ab, bis er an die Anschlagrippe 10 anstößt. In dieser
Stellung berührt
es den Mikroschalter 2 nicht. Der Mikroschalter wird demnach ausgelöst und die
Alarmmeldestelle betätigt.
Alternativ dazu kann in manchen Ausführungsformen die Feder weggelassen
und allein die Schwerkraft genutzt werden, um ein Abfallen des Elements
zu ermöglichen.
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Man
sieht, dass mit dem Abfallen des verschiebbaren Elements der Teil 7 des
verschiebbaren Elements, welcher als Anzeigeelement dient, ebenfalls
abfällt.
Dies ist so eingerichtet, dass es ausreichend abfällt, damit
die Alarmaufschrift nun durch das Sichtfenster 6 sichtbar
ist. So wird jemand, der die Alarmmeldestelle sieht, sofort darauf
aufmerksam gemacht, dass sich der Schalter in Alarmposition befindet
und nach Vorübergehen
der Notfallsituation rückgesetzt
werden muss. Alternativ dazu kann ein separates Sichtfenster, durch
welches das Anzeigeelement sichtbar ist, bereitgestellt werden.
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In
einem System wie dem dargestellten, in welchem das verschiebbare
Element schwenkt, werden das Anzeigeelement und die darauf angebrachte Aufschrift
vorzugsweise so aufgedruckt oder anders an dem verschiebbaren Element
angebracht wird, dass die Aufschrift, wenn sich die Alarmmeldestelle in
Alarmposition befindet, horizontal ist. Das erfordert, dass sie,
wie in 1 gezeigt, in einem passenden Winkel aufgedruckt
wird.
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Ein
oder mehrere Positionierungsnasen 12, 13 können als
Vorsprünge
des Gehäuses
nach innen ausgebildet sein und zur richtigen Positionierung und Anordnung
des verschiebbaren Elements in seiner Normalstellung dienen.
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Das
Gehäuse
besteht vorzugsweise aus einem Plastikmaterial und, wie beschrieben,
sind Elemente wie das Sperrelement, der Schwenkpunkt, die Anschlagrippe
und die Anbringungsorte für
die Feder und den Mikroschalter besonders bevorzugt als in das Gehäuse integrierte
Teile ausgeformt. Das erleichtert die Herstellung erheblich und
stellt eine deutliche Verbesserung gegenüber Ausführungen nach dem Stand der Technik
dar, bei welchen separate Verriegelungskomponenten hergestellt und
in der Alarmmeldestelle befestigt werden mussten.
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Die 5 bis 10 zeigen eine alternative Ausführungsform
der Alarmmeldestelle. In dieser Ausführungsform umfasst ein verschiebbares
oder zerbrechliches Element 56 einen Anzeigeelementteil 57, der
so angebracht ist, dass er sich in und aus einem Sichtfenster bewegt.
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Das
verschiebbare Element 56 wird im Normalzustand durch eine
Nocke 58 gehalten. Das Element wird so durch die Feder 55 unter
Spannung gehalten, damit der Mikroschalter 2 niedergedrückt wird.
Das Alarmanzeigeelement ist nicht sichtbar. Die Nocke ist auf einem
Schwenkelement 59 angebracht, aber wird im Normalzustand
durch eine Haltevorrichtung 60 (deutlicher in 8 im
Querschnitt erkennbar) am Drehen gehindert. Das zeigt, dass die
Haltevorrichtung 60 einen oberen Schulterteil umfasst,
gegen den eine Oberfläche
der Nocke 58 in Normalzustand anschlägt und so die Drehung der Nocke
um das Schwenkelement 59 verhindert. Die Haltevorrichtung 60 ist
vorzugsweise als Teil des Rahmengestells der Alarmmeldestelle ausgeformt
und umfasst einen sich nach außen
verjüngenden,
schrägen
Keilabschnitt 61, so dass wenn ein Schlüssel oder ein anderes Element,
im Allgemeinen entlang des Keilverlaufs nach oben gedrückt wird,
es den schrägen
Teil schrittweise nach hinten drückt
und so auch die daran angebrachte Haltevorrichtung nach hinten bewegt.
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Nach
Bemerken eines Alarmzustands oder zum Testen der Einheit drückt der
Anwender das verschiebbare Element ungefähr an der durch die Pfeile angezeigten
Stelle aus seiner Position. Dadurch verformt sich das verschiebbare
Element, so dass sein zentraler Teil, wie in 9 dargestellt,
nach innen gedrückt
wird. So wird es von dem obersten Teil 62 der Nocke geschoben
und bewegt sich unter dem Abwärtsdruck
der Feder unter den ausgeschnittenen Bereich 62 der Nocke.
Es kommt dann auf dem Leistenteil 63 der Nocke zu liegen.
Die verschiedenen Teile der Nocke sind in den 10(a)–(c)
deutlicher dargestellt. Das verschiebbare Element ist weiterhin verformt.
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Da
das verschiebbare Element nun nach unten gedrückt wurde, ist der Anzeigebereich 57 im Sichtfenster
sichtbar. Der Mikroschalter 2 ist ausgelöst und somit
wird ein Alarm gemeldet.
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Das
verschiebbare Element schwenkt auf Teil 63 des Rahmens.
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Um
das Element wieder zurückzusetzen, wird
ein Schlüssel 70 verwendet
(7). Der Schlüssel
ist so geformt, dass er einen Teil 71 hat, der komplementär zu einem
vertieften Teil 72 der Nocke ist. Der Schlüssel 70 wird
eingeführt
und wirkt auf den keilförmigen
Teil 61, um die Haltevorrichtung 60 nach hinten
zu drücken
(in die Ebene des Papiers). Wie aus 8 erkenntlich
ist, wird die Nocke durch das Zurückdrücken der Haltevorrichtung 60 gelöst.
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Wenn
der Schlüssel
weiter eingeführt
wird, drückt
der Teil 71 gegen den Rand der Vertiefung 72 und
dreht die Nocke herum (im Uhrzeigersinn) in eine Stellung nach der
Kante des verschiebbaren Elements 56. Das verschiebbare
Element 56 nimmt dann wieder seinen normalen, flachen Zustand
ein, im Gegensatz zu dem verformten Zustand, den es zuvor innehatte.
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Wenn
der Schlüssel
entfernt wird, wird der der Vertiefung 72 gegenüberliegende
Rand 73 nach hinten gezogen, damit die Nocke sich wieder
in ihre Normalposition dreht. Da das verschiebbare Element nun seine
flache Form hat, wird es durch den nach oben stehenden Teil 62 der
Nocke nach oben geschoben und wird so wieder in seinen ursprünglichen, „Normal" zustand zurückgedrückt. Das
Halteelement 60 rastet dann wieder an seinem ursprünglichen
Ort ein und die Nocke rastet ebenfalls zurück in ihrer Position im Bereich 60 der
Haltevorrichtung ein. Der Mikroschalter 2 wird wieder niedergedrückt.
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Die 10(a)–(c)
zeigen die Nocke detaillierter und veranschaulichen den nach oben
abstehenden Teil 62, den Leistenteil 63, den vertieften
Teil 72 und ein Durchgangsloch 73, durch welches
ein Stift oder ein anderes Element in den Rahmen eingeführt wird
und um welches die Nocke rotieren kann.
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Die
Nockenform ist nur eine von mehreren verschiedenen Formen und Strukturen
von Nocken, die eingesetzt werden können und im Allgemeinen auf
dieselbe Weise wirken.
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Die
meisten Alarmmeldestellen sind adressierbare Vorrichtungen. Wenn
also eine bestimmte Alarmmeldestelle betätigt wird, ist es möglich, die Adresse
dieser Stelle im System zu bestimmen und somit zu wissen, welche
Anmeldestelle betätigt
wurde. Es kann auch möglich
sein, die Alarmmeldestellen von einer zentralen Steuerungseinheit
aus zu Testzwecken abzufragen und Nachrichten von und zu der Alarmmeldestelle
zu senden.
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Die
Adressierung einer Alarmmeldestelle erfolgt im Allgemeinen unter
Verwendung eines DIL(dual-in-line)-Schalters mit einer Reihe von
Einstellungsvariationen der Schalter zur Einstellung einer bestimmten
Adresse. Alarmmeldestellen umfassen im Allgemeinen einen hinteren
Kasten, ein Rahmengestell, eine Frontabdeckung inklusive des Sichtfensters.
Der Adressen-DIL-Schalter befindet sich herkömmlicherweise hinter dem Rahmengestell. Bei
der Installation wird die Alarmmeldestelle an eine Wand geschraubt
und bis zur Inbetriebnahme so belassen. Um dann den Adressen-code festzulegen, muss
der Handwerker die Frontabdeckung abnehmen (gewöhnlich durch eine oder mehrere
Schrauben), das Rahmengestell von dem hinteren Kasten abschrauben
(normalerweise durch eine Vielzahl von Schrauben) und dann das Rahmengestell
herausziehen, um die DIL-Schalter zu lokalisieren. Das kann sehr
zeitaufwändig
und mühselig
sein.
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11 zeigt
eine Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung in Explosions-Darstellung, einen hinteren Kasten 100,
ein Rahmengestell 101 und eine Frontabdeckung 102.
Der Adressen-DIL-Schalter 103 befindet sich auf der vorderen
Oberfläche 104 des
Rahmengestells 101. Das Rahmengestell ist auf der hinteren
Platte mit Schrauben 105 angebracht und die Frontabdeckung
wird einfach unter Verwendung von wie in 1 dargestellten
Vertiefungen und Aufsteckvorrichtungen auf dem Gehäuse (Rahmen) aufgesteckt.
Der Adressen-DIL-Schalter 103 ermöglicht, dass eine Adresse der
Alarmmeldestelle, wie oben beschrieben, durch Veränderungen
in Bezug auf seine Einstellungen bestimmt wird. Der Schalter 103 kann
durch eine elektronische Schaltung, die durch eine Steuereinrichtung,
mit der die Alarmmeldestelle verbunden ist, fernbedient werden.
Die Steuereinrichtung sendet Signale an die elektronische Schaltung,
welche diese Schaltung (z.B. durch die Einstellung eines geeigneten
elektronischen Speichers) auf eine geeignete Adresse einstellen.
Der Schalter 103 stellt also ein Hardware-Verfahren zur Einstellung
der Adresse dar und die elektronische Schaltung (welche den Schalter 103 ersetzen
und an derselben Stelle angebracht werden würde) stellt ein Software-Verfahren
zur Einstellung der Adresse dar.
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Die
Inbetriebnahme kann in den Ausführungsformen
der Erfindung demnach erfolgen, indem lediglich die Frontabdeckung,
die einfach abgenommen werden kann, z.B. unter Verwendung des Testschlüssels 70 entfernt
wird und die Adresse eingestellt wird, wobei der Rahmen weiterhin
auf dem hinteren Kasten angebracht ist.
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Der
Testschlüssel
kann einen Teil in einer geeigneten Form oder einen geeignet geformten
Anhänger
zur Entfernung der Frontabdeckung haben. Eine LED oder eine andere
Anzeigeeinrichtung kann in einem Bauteil 107 angebracht
werden und durch ein Loch 106 in der Frontabdeckung sichtbar
sein.
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Andere
elektronische Apparate und Vorrichtungen, wie die Steuerungselektronik
für die
Alarmmeldestelle, können
ebenfalls an der Vorderseite des Rahmens angebracht werden.