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DE60026867T2 - Walzenmühle zum mahlen von körnigem material insbesondere getreide - Google Patents

Walzenmühle zum mahlen von körnigem material insbesondere getreide Download PDF

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DE60026867T2
DE60026867T2 DE60026867T DE60026867T DE60026867T2 DE 60026867 T2 DE60026867 T2 DE 60026867T2 DE 60026867 T DE60026867 T DE 60026867T DE 60026867 T DE60026867 T DE 60026867T DE 60026867 T2 DE60026867 T2 DE 60026867T2
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DE
Germany
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rollers
chamber
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sieve surface
conveyor
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DE60026867T
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Silvano Barbieri
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Agrex SpA Villafranca Padovana It
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AGREX SpA
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B02CRUSHING, PULVERISING, OR DISINTEGRATING; PREPARATORY TREATMENT OF GRAIN FOR MILLING
    • B02CCRUSHING, PULVERISING, OR DISINTEGRATING IN GENERAL; MILLING GRAIN
    • B02C4/00Crushing or disintegrating by roller mills
    • B02C4/02Crushing or disintegrating by roller mills with two or more rollers
    • B02C4/06Crushing or disintegrating by roller mills with two or more rollers specially adapted for milling grain
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B02CRUSHING, PULVERISING, OR DISINTEGRATING; PREPARATORY TREATMENT OF GRAIN FOR MILLING
    • B02CCRUSHING, PULVERISING, OR DISINTEGRATING IN GENERAL; MILLING GRAIN
    • B02C23/00Auxiliary methods or auxiliary devices or accessories specially adapted for crushing or disintegrating not provided for in preceding groups or not specially adapted to apparatus covered by a single preceding group
    • B02C23/08Separating or sorting of material, associated with crushing or disintegrating

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Food Science & Technology (AREA)
  • Crushing And Grinding (AREA)

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Walzenmühle zum Mahlen von körnigem Material, insbesondere Getreide, gemäß dem Oberbegriff des Hauptanspruchs 1.
  • Stand der Technik
  • Innerhalb des Gebiets der Mühlentechnologie, auf welche die vorliegende Erfindung besonders, aber nicht ausschließlich, gerichtet ist, sind Mühlen bekannt, die ein oder mehrere Paar(e) von gegendrehenden Walzen aufweisen, die um einen vorbestimmten Abstand beabstandet sind, so dass ein Spalt zwischen den jeweiligen Zylinderoberflächen für den Durchgang des zu mahlenden Materials definiert ist.
  • In diesen Mühlen sind im Allgemeinen mehrere aufeinanderfolgende Mahlstufen des Getreides vorgesehen, bis Mehle, die im gewünschten Maße gemahlen sind, erzeugt werden. In diesem Fall gibt es zwischen einer Mahlstufe und der nächsten eine Stufe, in welcher die Mahlprodukte klassifiziert werden, um das feinere Material vom gröberen Material in einer solchen Weise zu trennen, dass die so getrennten Produkte zu nachfolgenden Mahlstufen transportiert werden, die gemäß den Abmessungen des gemahlenen Materials vorgesehen sind.
  • Eine Mahlanlage mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1 ist aus der US 1497108 bekannt.
  • Aus der europäischen Patentanmeldung Nr. EP-A-0949003 ist eine Mühle zum Mahlen von Getreide bekannt, umfassend zwei aufeinanderfolgende, getrennte Mahldurchgänge mit jeweiligen gegendrehenden Walzen und einer Siebvorrichtung, die zwischen den Durchgängen angeordnet ist. Die Siebvorrichtung umfasst ein Drehelement, welches das Produkt, das den ersten Mahldurchgang verlässt, so bewegt, dass es gegen eine Sieboberfläche getrieben wird, um eine bedeutende Menge des Produkts vor dem zweiten Mahldurchgang abzutrennen. In der in diesem Dokument offenbarten Walzenmühle ist ferner vorgesehen, dass das durch die Sieboberfläche getriebene Produkt und das Produkt, welches den zweiten Mahldurchgang verlässt, nacheinander kombiniert werden und zu einer Trenn- und Klassifizierungseinheit transportiert werden, zum Beispiel zu einem Plansichter.
  • Im Hinblick auf dieses letzte Merkmal weisen die bekannten Mühlen Transportvorrichtungen zum Transportieren des von den Walzen gemahlenen Materials in spezielle Siebvorrichtungen auf. Zum Beispiel ist es bekannt, Vorkehrungen zu treffen, um die Mahlprodukte zu den Eingängen der Trennvorrichtungen zu transportieren und anzuheben, welche ein oder mehrere Sieb(e) mit Maschenweiten unterschiedlicher Größen aufweisen, die übereinander angeordnet sind, so dass, wenn das von oben eingefüllte Produkt herabfällt, dieses in Klassen mit homogenen Abmessungen getrennt wird.
  • Eine Anordnung dieser Art, welche die Vorsehung von Transporteinrichtungen und Hebevorrichtungen zwischen den Walzen und der Trennvorrichtung für jede Mahlstufe erfordert, ist ziemlich beschwerlich und führt außerdem zu einem Grad struktureller Kompliziertheit. Da die Transporteinrichtung eine lokalisierte und konzentrierte Abgabe des Materials auf die Siebe der Trennvorrichtung erlaubt, kann außerdem eine konstante und einheitliche Verteilung des Materials auf dem Sieb nicht sichergestellt werden, wodurch eine größere Sieboberfläche nötig ist, um das Risiko einer übermäßigen Zufuhr und Unterbrechungen in der Zufuhr des Materials und eine darausfolgende Verringerung der Effizienz und der Ausbeute zu verhindern.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Das technische Problem, auf dem die vorliegende Erfindung basiert, ist, eine Walzenmühle zum Mahlen von körnigem Material, insbesondere Getreide, vorzusehen, welche bezüglich Aufbau und Funktionalität konstruiert ist, um die Nachteile, die unter Bezugnahme auf den erwähnten Stand der Technik beklagt wurden, zu überwinden.
  • Dieses Problem wird von der Erfindung mittels einer Walzenmühle gelöst, welche gemäß den beigefügten Ansprüchen ausgebildet ist.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Die Eigenschaften und die Vorteile der Erfindung werden aus der genauen Beschreibung eines Ausführungsbeispiels derselben unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen, die als ein nicht einschränkendes Beispiel vorgelegt werden, deutlicher, in denen:
  • 1 eine teilweise geschnittene, perspektivische Ansicht einer Walzenmühle gemäß der Erfindung ist,
  • 2 eine teilweise geschnittene, herausgehobene Seitenansicht der Mühle aus 1 ist,
  • 3 eine perspektivische Ansicht entsprechend 1 ist.
  • Beste Art und Weise der Ausführung der Erfindung
  • Unter Bezugnahme auf 1 ist eine Walzenmühle zum Mahlen von Getreide, wie Mais, Weizen und dergleichen, die gemäß der vorliegenden Erfindung ausgebildet ist, allgemein mit 1 bezeichnet.
  • Die Mühle 1 umfasst ein (oder mehrere) Paar(e) von gegendrehenden Walzen 2, zwischen denen ein Spalt 3 für den Durchgang des zu mahlenden Materials definiert ist, und eine Zufuhrvorrichtung, allgemein mit 4 bezeichnet, die über den Walzen 2 angeordnet ist und einen vibrierenden Einfülltrichter 5 zum Halten des zu mahlenden Materials sowie zum Zuführen und Lenken desselben in den Spalt 3 mittels Ablenkelementen 6 umfasst.
  • Die Walzen 2 sind drehbar auf einem Rahmengestell 7 der Mühle gelagert und liegen innerhalb eines Körpers 8, der unter den Walzen Wände 8a aufweist, die so geneigt sind, dass sie an einem Auslass 8b, der vertikal zum Spalt 3 ausgerichtet ist, zusammenlaufen.
  • Schubladenähnliche Körper, mit 9 bezeichnet, die zwischen den Walzen 2 und dem Auslass 8b angeordnet sind, sind abnehmbar am Körper 8 befestigt und dienen zum Sammeln von Proben des gemahlenen Materials, das von den Walzen ausgegeben wird.
  • Die Mühle 1 umfasst außerdem eine Siebvorrichtung, allgemein mit 10 bezeichnet, die unter den Walzen 2 mittels eines Rahmengestells 11 befestigt ist. In der Vorrichtung 10 sind eine erste Kammer 12, die mit dem Auslass 8b in Verbindung steht, und eine zweite Kammer 13, die mittels einer perforierten Sieboberfläche 14a eines Siebs 14 von der Kammer 12 getrennt und mit dieser verbunden ist, definiert.
  • Das Sieb 14 umfasst einen im Wesentlichen halbzylindrischen Rahmen 14b, der sich parallel zu den Längsachsen der Walzen erstreckt und eine Länge aufweist, die im Wesentlichen der axialen Länge der Walzen entspricht. Dies stellt eine bevorzugte Auswahl dar, auch wenn das Sieb eine Ausrichtung und eine axiale Abmessung aufweisen kann, die sich von denen der Walzen unterscheidet.
  • Der Rahmen 14b ist am Rahmengestell 11 abnehmbar befestigt und ein Netz oder ein Gewebe mit miteinander verwobenen Fäden, welche die perforierte Sieboberfläche 14a des Siebs bilden, dehnt sich über diesen aus.
  • In der ersten Kammer 12 ist auch eine Rühreinrichtung mit einem Rotor 15 mit radialen Schaufeln 16 und mit einer Drehachse, die vorzugsweise parallel zu den Drehachsen der Walzen 2 und beabstandet von einer vertikalen Ebene tangential zu den Walzen im Bereich des Spaltes 3 verläuft, vorhanden.
  • Jede Schaufel 16 umfasst eine Vielzahl von Ansätzen 16a, die radial vom Rotor 15 in einer harkenartigen Konfiguration vorstehen. Die Anordnung des Rotors 15 innerhalb der Kammer 12 ist in einer solchen Weise gewählt, dass die freien Enden der Schaufeln auf ihrem kreisförmigen Pfad nahe an der perforierten Oberfläche des Siebs 14 vorbeilaufen. Bürsten 17 sind ebenfalls an den freien Enden der Schaufeln 16 vorgesehen, um eine Einrichtung zum Reinigen der Oberfläche des Siebs zu bilden.
  • Auf der gegenüberliegenden Seite des Siebs 14 weist die Kammer 12 eine mehreckig profilierte Konfiguration auf, die von einem Paar von geneigten Ablenkflächen 18, 19 definiert wird, wobei die zweite von diesen auch eine Einrichtung zum Lenken des Flusses von gemahlenem Material, das der Kammer 12 durch den Auslass 8b zugeführt wird, bildet.
  • Diesbezüglich sei angemerkt, dass das gemahlene Material mittels der Ablenkfläche 19 gelenkt wird, um durch die Schwerkraft auf die Sieboberfläche 14a zu fallen, mit einem Pfad, der im Wesentlichen tangential zur Oberfläche ausgerichtet ist (2).
  • Die Kammer 12 steht außerdem durch eine Öffnung 21, aus welcher das Material, das vom Sieb 14 abgesondert wurde, ausgegeben wird, mit einem Ende einer Rohrleitung 20 in Verbindung, wie genauer in der folgenden Beschreibung erläutert wird. Das gegenüberliegende Ende der Rohrleitung 20 ist mit einer Fördereinrichtung 22, z. B. vom Vertikalschraubentyp, verbunden, die zum Anheben des gemahlenen Materials, das von dem Sieb abgesondert wurde, hinauf zum Einfülltrichter 5 vorgesehen ist.
  • Die zweite Kammer 13 umfasst Seitenwände 13a, die so geneigt sind, dass sie an einer Auslassöffnung 23 zusammenlaufen, unter der eine horizontale Fördereinrichtung 24, z. B. vom Schraubentyp, angeordnet ist. Die Fördereinrichtung 24 ist vorgesehen, um das gemahlene Material in eine pneumatische Fördereinrichtung 25 zu transportieren, welche wiederum dazu gedacht ist, das Material zu nachfolgenden Verarbeitungsstufen gemäß dem vorab ausgewählten Mahlmuster zu transportieren.
  • Zusätzlich zu den oben beschriebenen Funktionen dient der Rotor 15 mit radialen Schaufeln dazu, durch seine Rotation ein Ansaugen von Luft durch einen oder mehrere Einlässe, die im unteren Bereich des Körpers 8 angeordnet sind, die z. B. von einem perforierten Bereich 8c des Körpers gebildet sind, zu verursachen. Die angesaugte Luft wird über einen oder mehrere Auslässe, gekennzeichnet durch Bezugszeichen 13b, die an den Seitenwänden 13a der Kammer 13 angeordnet sind, und am Auslass der Fördereinrichtung 24 in dem Bereich des Einlasses der pneumatischen Fördereinrichtung 25 ausgegeben.
  • Dank der Aufnahme von Luft, die in dem Bereich des Auslasses der Fördereinrichtung 24 und der Seitenwände der Kammer 13 ausgegeben wird, wird auch eine Luftzirkulation hervorgerufen, deren Funktion aus der nachfolgenden Beschreibung klarer wird, und durch die Walzen 2 sowie durch die erste und zweite Kammer 12, 13 angesaugt. Diese Luftzirkulation findet durch die oben erwähnten Lufteinlässe statt. In 3 ist die Fließrichtung der erzwungenen Luftzirkulation schematisch durch Pfeile mit der Bezeichnung A angezeigt.
  • Im Betrieb fällt das von den Walzen 2 gemahlene Material durch die Schwerkraft in die Kammer 12 der Siebvorrichtung und wird durch das Sieb 14 getrennt. Das getrennte Material fällt in die Kammer 13, wo es den Auslass 23 passiert und von der Fördereinrichtung 24 gesammelt und zum Einlass der pneumatischen Fördereinrichtung 25 transportiert wird, welche das Material zu nachfolgenden Vorgängen transportiert, während das vom Sieb 14 abgesonderte Material von dem Schaufelrotor 15 in die Rohrleitung 20 bewegt und transportiert wird, um von der vertikalen Fördereinrichtung 22 zum Einfülltrichter 5 angehoben zu werden und von weiteren einem Paar von Walzen eines nachfolgenden Durchgangs weiter gemahlen zu werden. Es sei angemerkt, dass der Transport des abgesonderten Materials in die Rohrleitung 20 durch die Ablenkflächen 18, 19, die im oberen Bereich der Kammer 12 angeordnet sind, erleichtert wird. Während der Drehung des Rotors 15 halten die Bürsten, die an den Enden der Schaufeln 16 vorgesehen sind, die perforierte Oberfläche 14 des Siebs sauber, um so die Trennung des gemahlenen Materials, das durch die Schwerkraft ständig in die Kammer 12 fällt, zu erleichtern. Weiterhin ist die Drehung des Rotors so, dass auch wirbelnde Luftbewegungen innerhalb der Kammer 12 erzeugt werden, welche durch Ansaugen von Luft vom oberen Bereich des Körpers 8 eine Luftzirkulation durch die Walzen, in dem Körper sowie durch die Kammern der Trennvorrichtung hervorrufen. Diese Luftzirkulation, zu der jeder Beitrag von der Ansaugeinrichtung (nicht gezeigt), die mit der pneumatischen Fördereinrichtung verbunden ist, hinzugefügt wird, ist derart, dass sie eine Kühlung der Walzen sowie des gemahlen Materials herbeiführt.
  • Die Erfindung löst somit das gestellte Problem, wobei viele Vorteil im Vergleich zu den bekannten Anordnungen erzielt werden.
  • Ein erster Vorteil liegt in der Tatsache, dass keine Förder- und/oder Hebeeinrichtung erforderlich ist, um diese Vorrichtung zu beschicken, da das gemahlene Material direkt auf die Siebvorrichtung der Mühle gemäß der Erfindung zugeführt wird, indem es durch die Schwerkraft herabfällt, mit der Folge einer Vereinfachung des Aufbaus sowie größerer Effizienz des Systems dank der damit verbundenen Einsparung von Energie und Strom.
  • Ein zweiter Vorteil ist der Tatsache geschuldet, dass das von den Walzen gemahlene Material auf die Sieboberfläche des Siebs im Wesentlichen in der Form eines ununterbrochenen „Films" herabfällt, der über die gesamte axiale Länge der Walzen einheitlich ist, um so die Sieboberfläche des Siebs mit einer einheitlichen und gleichmäßigen Verteilung tangential zu bedecken (2), ohne übermäßige Zufuhr oder Unterbrechungen, wodurch eine verbesserte Ausbeute der Materialausgabe erzielt wird und weniger Wartung erforderlich ist.
  • Ein weiterer Vorteil besteht in der Tatsache, dass die Luftzirkulation, die durch die Drehung der Siebvorrichtung der Erfindung hervorgerufen wird, dabei hilft, die Walzen und das Getreide selbst, das dazu neigt, sich während der Mahlvorgänge zu erwärmen, ständig gekühlt zu halten, so dass die chemophysikalischen Eigenschaften des Getreides intakt gehalten werden und eine verbesserte Gesamteffizienz der Mühle erreicht wird. Weiterhin ermöglicht die Luftzirkulation eine größere Homogenisierung des Produkts während der Mahlvorgänge.
  • Noch ein weiterer Vorteil ist, dass die Mühle gemäß der Erfindung eine vollständige Klassifizierung des gemahlenen Produkts ermöglicht, ohne dass der Mühle nachgeschaltet eine weitere Klassifizierungseinheit (Plansichter) oder Siebmaschine erforderlich ist.
  • Die Aufbaukosten der Anlage sind ebenfalls verringert, da die Mühle gemäß der Erfindung mit sich bringt, dass die Gesamträume stärker beschränkt sind als bei den bekannten Lösungen, in denen die Existenz von Plansichtern oder ähnlichen Vorrichtungen vertikale Abmessungen erfordern, die drei oder vier Mal größer sind.

Claims (11)

  1. Walzenmühle zum Mahlen von körnigem Material, insbesondere Getreide, umfassend: zumindest ein Paar von gegendrehenden Walzen (2), zwischen denen ein Spalt (3) für den Durchgang des zu mahlenden Materials definiert ist, und eine Siebvorrichtung (10), die mit den Walzen (2) in Verbindung steht, um die Produkte des Mahlvorgangs gemäß den Abmessungen des gemahlenen Materials zu trennen, wobei die Siebvorrichtung (10) eine Sieboberfläche (14a) umfasst, die unterhalb der Walzen (2) in einer solchen Position angeordnet ist, dass sie direkt durch die Schwerkraft beschickt wird, indem das gemahlene Material mittels der Walzen (2) herabfällt, dadurch gekennzeichnet, dass sie umfasst: eine Fördereinrichtung (19), die zwischen den Walzen (2) und der Sieboberfläche (14a) angeordnet ist, um das Material, das durch Schwerkraft durch Herabfallen von den Walzen zugeführt wird, entlang eines Fallpfades, der im Wesentlichen tangential zu dieser Oberfläche (14a) ausgerichtet ist, auf die Sieboberfläche (14a) zu leiten.
  2. Mühle nach Anspruch 1, bei welcher die Siebvorrichtung (10) eine erste Kammer (12), welcher das von den Walzen (2) gemahlene, herabfallende Material zugeführt wird, eine zweite Kammer (13), die mittels der Sieboberfläche (14a) von der ersten Kammer (12) getrennt und mit dieser verbunden wird, umfasst, wobei die zweite Kammer (13) dazu ausgelegt ist, das Material, dass mittels der Oberfläche (14a) gesiebt wurde, zu sammeln.
  3. Mühle nach Anspruch 2, bei welcher eine Rühreinrichtung (15, 16) in der ersten Kammer (12) zum Rühren und Transportieren des von der Sieboberfläche (14a) abgesonderten Materials von der ersten Kammer (12) zu einem Auslass (21) vorgesehen ist.
  4. Mühle nach Anspruch 3, bei welcher eine erste Fördereinrichtung (22) zum Anheben des gemahlenen Materials, das von der Sieboberfläche (14a) abgesondert und über den Auslass (21) ausgegeben wurde, zu einem Zuführtrichter (5) der Walzen (2) vorgesehen ist, damit es von den Walzen weiter gemahlen wird.
  5. Mühle nach Anspruch 3, bei welcher die Rühreinrichtung einen mit Schneiden versehenen Rotor (15) umfasst und die Sieboberfläche (14a) sich zumindest teilweise entlang eines Bereichs des Pfads, der durch die Drehung der Schneiden (16) beschrieben wird, erstreckt.
  6. Mühle nach Anspruch 5, bei welcher der Rotor (15) eine Rotationsachse aufweist, die im Wesentlichen parallel zur Rotationsachse der Walzen (2) verläuft.
  7. Mühle nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, bei welcher eine zweite Fördereinrichtung (24, 25) mit einem Auslass (23) der zweiten Kammer (13) in Verbindung steht, um das Material, das mittels der Sieboberfläche (14a) getrennt wurde, zu transportieren.
  8. Mühle nach Anspruch 7, bei welcher die Fördereinrichtung pneumatisch oder mechanisch betätigt ist.
  9. Mühle nach Anspruch 7, bei welcher eine Lufteinlasseinrichtung mit der zweiten Fördereinrichtung (24, 25) in Verbindung steht.
  10. Mühle nach Anspruch 9, bei welcher die Lufteinlasseinrichtung eine oder mehrere Einlassöffnungen (8c) umfasst, die stromaufwärts der Walzen vorgesehen ist/sind, wobei die Drehgeschwindigkeit des Rotors (15) so gewählt wird, dass eine erzwungene Luftzirkulation durch die Walzen (2) bewirkt und hervorgerufen wird.
  11. Mühle nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, bei welcher die Sieboberfläche (14a) abnehmbar in der Siebvorrichtung (10) befestigt ist.
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