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DE60022490T2 - Gerüstelemente mit verschlusselement - Google Patents

Gerüstelemente mit verschlusselement Download PDF

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DE60022490T2
DE60022490T2 DE60022490T DE60022490T DE60022490T2 DE 60022490 T2 DE60022490 T2 DE 60022490T2 DE 60022490 T DE60022490 T DE 60022490T DE 60022490 T DE60022490 T DE 60022490T DE 60022490 T2 DE60022490 T2 DE 60022490T2
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DE
Germany
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locking
scaffolding
platform
locking slide
slide
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PlusEight Technology AB
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    • E04BUILDING
    • E04GSCAFFOLDING; FORMS; SHUTTERING; BUILDING IMPLEMENTS OR AIDS, OR THEIR USE; HANDLING BUILDING MATERIALS ON THE SITE; REPAIRING, BREAKING-UP OR OTHER WORK ON EXISTING BUILDINGS
    • E04G1/00Scaffolds primarily resting on the ground
    • E04G1/15Scaffolds primarily resting on the ground essentially comprising special means for supporting or forming platforms; Platforms
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • E04GSCAFFOLDING; FORMS; SHUTTERING; BUILDING IMPLEMENTS OR AIDS, OR THEIR USE; HANDLING BUILDING MATERIALS ON THE SITE; REPAIRING, BREAKING-UP OR OTHER WORK ON EXISTING BUILDINGS
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Description

  • Die Erfindung betrifft eine Gerüstplattform mit einer Arretiereinrichtung, bei der die Plattform mit einer Zahl von Hakenelementen versehen ist, die von wenigstens zwei der Seiten der Plattform vorstehen, damit sie bei der Montage auf liegenden Gerüstelementen in einem Gerüst anschließbar sind, wobei die Arretiereinrichtung zwischen einer Freigabestellung, in der die Plattformen von den begleitenden Gerüstelementen gelöst werden können, und einer Verriegelungsstellung, in der die Plattform mit dem Gerüstelement verriegelt ist, einstellbar ist, wobei die Arretiereinrichtung durch wenigstens einen verlagerbaren Arretierschieber gebildet ist, der in einer Führungseinrichtung einerseits zwischen der Freigabestellung, in der das begleitende Gerüstelement jeweils in die Hakenelemente eingesetzt und herausgenommen werden kann, und andererseits der Arretierungsstellung bewegbar ist, in der der Schieber das Gerüstelement in den Hakenelementen blockiert, wobei der Arretierschieber mit einem Anzeigeabschnitt versehen ist, der der Einstellbewegung des Arretierschiebers zwischen der Freigabestellung und der Arretierstellung folgt und in der Freigabestellung für einen Beobachter von der oberen Seite der Plattform zur visuellen Angabe, dass die Plattform entriegelt ist, klar sichtbar vorstehend vorgesehen ist.
  • Aufgrund der Tatsache, dass sie einen hohen Grad an Sicherheit und eine gleichförmige Festigkeit aufweisen, werden heutzutage Gerüstplattformen benutzt, um Bohlen zu ersetzen. Gerüstplattformen werden verwendet, um Personen und andere Lasten in Gerüsten zu tragen, können aber bei einer Anzahl von Gelegenheiten benutzt werden, wo zeitweilig bewegliche Gerüste oder Gestelle verwendet werden, zum Beispiel für Bühnenkonstruktionen für Auftritte von Künstlern, Brücken, Landungsbrücken usw. Die Plattformen können mit Arretiereinrichtungen zum Arretieren zugehöriger Hakenelemente an liegenden Gerüstelementen versehen sein. Die Hakenelemente sind nach unten offen, wodurch die Arretiereinrichtungen und insbesondere ihr aktiver Teil so angeordnet sind, dass sie im Wesentlichen von der Unterseite der Plattformen sichtbar sind. Beim Zusammenbau werden die Hakenelemente zuerst auf den liegenden Gerüstelementen so eingehakt, dass die Plattformen auf diesen ruhen. Als Nächstes ist eine besondere Maßnahme erforderlich, um die Arretiereinrichtung aus einer Freigabestellung in eine Arretierungsstellung zu verstellen. Weil die Plattform in der Freigabestellung ebenso im Gerüst getragen wird, besteht eine Gefahr, dass die Arretierungsmaßnahme nicht durchgeführt wird, etwas, das bei vorbekannten Arretiereinrichtungen nicht beobachtet werden kann, wenn die Plattform benutzt wird, d. h. wenn sich die Personen auf der Plattform befinden. Während ungünstiger Belastungsbedingungen kann die Plattform aus ihrer Lage versetzt und von den liegenden Gerüstelementen gelöst werden. Tatsache ist, dass die Arretierungsstellung nicht nur bedeutet, dass die Plattform an ihrem Platz gehalten wird, sondern auch in hohem Maß zur Gesamtfestigkeit und Stabilität des Gerüsts beiträgt.
  • Es sind verschiedene Lösungen vorbekannt, deren Ziel es ist, Probleme auf diesem Gebiet zu beseitigen. GB-A-2 218 146 offenbart eine Arretiereinrichtung, die kein Anzeigeelement aufweist und für deren Umbau ein Werkzeug erforderlich ist. GB-A-2 127 086 offenbart eine Arretiereinrichtung mit einem Arretierschieber, der aus Stangenwerkstoff gefertigt ist, der ein Hakenelement einschließt und ein Anzeigeelement bildet. EP-B 0 659 955 offenbart eine Arretiereinrichtung mit einem Arretierelement, das mittels eines Arretierkeils verriegelt wird.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Gerüstplattform mit einer Arretiereinrichtung zu schaffen, mittels der die zuvor erwähnten Nachteile beseitigt werden.
  • Diese Aufgabe wird mittels der erfindungsgemäßen Gerüstplattform gelöst, die dadurch gekennzeichnet ist, dass die Führungseinrichtung zwei Befestigungsklammern aufweist, wobei wenigstens eine der Klammern eine erste ebene Führungsfläche aufweist, gegen welche eine Seite des Arretierschiebers mit einer mittels einer Federkraft geeignet eingestellten Reibung lagert, wobei diese eine Seite eine zweite ebene Führungsfläche bildet, wobei die Führungseinrichtung weiterhin einen Führungsbolzen aufweist, der sich durch einen gekrümmten Führungsschlitz im Arretierschieber erstreckt.
  • Durch die erfindungsgemäße Gerüstplattform wird eine klare sichtbare Anzeige des Arretierzustands der Arretiereinrichtung erhalten, wobei diese Anzeige ebenso von der Oberseite der Plattform erlangt wird, d. h., wo sich die Benutzer befinden, wobei sie ferner einen Arretierschieber aufweist, der zwischen der Arretierungs- und der Freigabestellung geführt ist.
  • Im Folgenden wird die Erfindung noch unter Bezugnahme auf ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel und die Zeichnung beschrieben. Es zeigen:
  • 1 und 2 teilweise abgebrochene Seitenansichten einer erfindungsgemäßen Gerüstplattform mit einer Arretiereinrichtung in Freigabestellung beziehungsweise Arretierungsstellung,
  • 3 und 4 Endansichten der Gerüstplattform mit der Arretiereinrichtung in Freigabestellung beziehungsweise Arretierungsstellung,
  • 5 und 6 Querschnitte entlang der Linie A-A in 3 beziehungsweise 4, und
  • 7 und 8 teilweise weggebrochene Aufrisse der Enden der Gerüstplattform von oben mit der Arretiereinrichtung in Freigabestellung beziehungsweise Arretierungsstellung.
  • Wie aus den 18 ersichtlich ist, ist eine Arretiereinrichtung 1 an einer erfindungsgemäßen Gerüstplattform 2 befestigt, die von einem Typ ist, die eine Zahl von an den Enden der Plattform eingebauten Hakenelementen 3 aufweist, wobei nur eins der Enden in der Zeichnung dargestellt ist. Eine komplette Plattform ist im Allgemeinen lang gestreckt und weist gewöhnlich zwei Hakenelemente an jedem ihrer Enden auf. Ein einzelnes lang gestrecktes Hakenelement eines Profils kann sich möglicherweise über einen großen Teil der Breite der Plattform erstrecken, alternativ können möglicherweise, abhängig von der Breite der Plattform, mehrere Hakenelemente eingebaut sein. Es ist für diese Angelegenheit möglich, dass bei einer besonderen Anordnung Hakenelemente stattdessen oder auch an den Längsseiten angeordnet sind, um einen hohen Grad an Belastungskapazität zu schaffen. Die Gerüstplattform ist dafür bestimmt, einen Teil eines Gerüsts zu bilden oder von diesem getragen zu werden, von dem ein liegendes Gerüstelement 4 in der Zeichnung dargestellt ist. In der Praxis sind mindestens zwei liegende, im Wesentlichen horizontale Gerüstelemente parallel zueinander mit einem relativen Abstand angeordnet, der an den relativen Abstand der Hakenelemente in jeder Plattform angepasst ist. Die Gerüstelemente sind zweckmäßig aus Metallrohren gebildet, die bei dem dargestellten Beispiel eine kreisförmige Querschnittsform aufweisen, d. h. eine gleichförmige Querabmessung mit einer Symmetrieachse, die auch eine Mitte einer Krümmung bildet. Gewöhnlich weist das Gerüst auch Pfosten oder stehende Elemente auf, die auf einem Boden stehen und ihrerseits die liegenden Elemente 4 tragen. Ein Gerüst kann aus einer großen Zahl von liegenden Elementen 4 bestehen, die in verschiedenen Höhen und/oder derselben Höhe angeordnet sind, um eine große Zahl von Plattformen in einem Ge rüst zu tragen. Bei dem dargestellten Beispiel besteht die Plattform aus zwei parallelen längs verlaufenden Profilträgern 5. Zwischen den längs verlaufenden Profilträgern 5 erstrecken sich an jedem Ende quer verlaufende Profilträger 6. Es können auch zusätzliche Profilträger zwischen den längs verlaufenden Profilträgern 5 angeordnet sein. Die längs verlaufenden Profilträger tragen eine Plattformebene 7, welche die Oberseite der Plattform bildet. Vorteilhaft ist die gesamte Konstruktion aus Leichtmetall gefertigt, was eine wesentliche Festigkeit im Verhältnis zum Gewicht ergibt. Die übrigen Gerüstelemente, wie die liegenden Gerüstelemente 4, sind üblicherweise Rohrkonstruktionen, die bei dem dargestellten Beispiel eine kreisförmige Querschnittsform aufweisen, aber alternativ viereckige Profile sein oder eine andere Profilform haben können. Diese Elemente können entweder aus Stahl oder Leichtmetall hergestellt sein.
  • Vorteilhaft werden auch die Hakenelemente 3 aus einem hakenförmigen Profil hergestellt und weisen einen hakenförmigen Abschnitt 8 mit einem freien Hakenende 9 auf, das bei dem dargestellten Beispiel im zusammengebauten Zustand nach unten weist, und eine innere Auflagefläche 10, die vorteilhaft an die Form und Abmessung der Mantelfläche 11 des Gerüstelements 4 angepasst ist, d. h. im Wesentlichen an deren gekrümmte Form. Die Auflagefläche 10 weist eine Ausdehnung auf, die bei dem dargestellten Beispiel im Wesentlichen dem halben Umfang der Mantelfläche 11 entspricht, was dazu führt, dass eine Hakenöffnung 12 definiert wird, die es ermöglicht, das Gerüstelement in das Hakenelement einzufügen beziehungsweise herauszunehmen. Überdies ist das Hakenelement mit einer Befestigungsklammer 13 versehen, mittels derer das Hakenelement an der Plattform, in diesem Fall dem Profilträger 6, fixiert ist.
  • Die Arretiereinrichtung 1 der erfindungsgemäßen Gerüstplattform wird am besten aus den 3-6 offenbar. Die Arretiereinrichtung besteht aus einem Arretierschieber 14 oder Arretierriegel, der beweglich in einer Führungseinrichtung 15 zur Einstellung zwischen einer Freigabestellung für das Gerüstelement 4 und einer Arretierungsstellung eingebaut ist, in welcher das Gerüstelement so blockiert ist, dass die Hakenelemente nicht gelöst werden. Der Arretierschieber 14 weist eine gekrümmte oder gebogene Bogenform auf und hat eine Ausdehnung, die mindestens 90° eines Kreisbogens überdeckt. So ist der Arretierschieber bei dem dargestellten Beispiel bogenförmig gekrümmt, um an die Form der Mantelfläche 11 des liegenden Gerüstelements anzuschließen. Damit weist der Arretierschieber eine konkav ge krümmte bogenförmige Arretierfläche 16 auf und eine konvex gekrümmte Führungsfläche 17. Wie aus der Zeichnung klar ist, stimmt die Mitte der Krümmung für den Arretierschieber 14 nicht vollständig mit der Mitte 18 der Krümmung für das liegende Element überein, wodurch in der Arretierungsstellung eine spielfreie Verriegelung zwischen Arretierschieber und Gerüstelement 4 sichergestellt werden kann, siehe 6, das bedeutet so, dass sich die Arretierfläche 16 in der Arretierungsrichtung, das bedeutet abwärts in 6, dem Gerüstelement 4 nähert und in der Arretierungsstellung vorteilhaft teilweise an der Mantelfläche 11 anliegt.
  • Die Führungseinrichtung 15 ist dafür bestimmt, einerseits den Schieber 14 an der Plattform festzuhalten, und andererseits seine Einstellbewegungen zwischen Arretierungsstellung und Freigabestellung zu führen, und auch, um sicherzustellen, dass der Arretierschieber auf sichere Weise in der Arretierungsstellung gehalten wird. Bei dem dargestellten Beispiel weist die Führungseinrichtung zwei Befestigungsklammern 19, 20 auf, die an einer Befestigungsfläche des quer verlaufenden Profilträgers 6 so fixiert sind, dass zwischen ihnen ein Spalt gebildet ist, der die Breite des Arretierschiebers geringfügig überschreitet. Zumindest eine der Befestigungsklammern weist eine ebene Führungsfläche 21 auf, an welcher der Arretierschieber mit einer seiner Seiten anliegen soll, die ebenfalls eben ist und eine Führungsfläche 22 bildet. Überdies weist die Führungseinrichtung 15 einen Führungsbolzen 23 auf, der sich durch die Befestigungsklammern 19, 20 erstreckt und dadurch an seinem Platz gehalten wird, dass er zweckmäßig als Schraubenbolzen ausgebildet ist. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist eine Federscheibe 24 zwischen einer der Befestigungsklammern 19 und dem Arretierschieber 14 eingeklemmt, deren Zweck es ist, den Arretierschieber spielfrei gegen die Führungsfläche 21 der anderen Befestigungsklammer zu pressen. Der Führungsbolzen 23 erstreckt sich nämlich durch einen gekrümmten Führungsschlitz 25, der die Führung des Arretierschiebers bei seiner Einstellbewegung zwischen Arretierungsstellung und Freigabestellung bestimmt. Der Führungsschlitz 25 hat eine begrenzte Ausdehnung und bildet an seinen Enden Bolzenanschläge für den Führungsbolzen in den Endstellungen des Arretierschiebers. Die Einstellbewegung wird zusätzlich durch zwei Tragleisten 26, 27 des Profilträgers 6 geführt, indem diese an der Führungsfläche 17 des Arretierschiebers anliegen. So bestimmt die gekrümmte Führungsfläche 17 im Zusammenwirken mit der Stellung der Führungseinrichtung 15 die Einstellbewegung, die einem gekrümmten Weg folgt, der so den Arretierschieber vorteilhaft in Richtung des Gerüstelements in Arretierungsstellung bringt. Im Hinblick darauf wird die Krümmung der Arretierfläche 16 zweckmäßig so gewählt, dass sie einen Radius aufweist, der kleiner als der Radius oder die Hälfte der Querabmessung des Gerüstelements 4 oder der Radius der Krümmung der inneren Auflagefläche 10 des hakenförmigen Abschnitts 8 ist. Die gleiche Wirkung kann mittels des gleichen Krümmungsradius und einer Mitte der Krümmung für den Arretierschieber 14 erreicht werden, die einwärts verschoben wurde.
  • So ist die Freigabestellung der Arretiereinrichtung 1 in den 1, 3, 5 und 7 dargestellt. In diesem Zusammenhang ist der Arretierschieber so verschoben dass der Führungsbolzen 23 seine Endstellung in Richtung des unteren Endes 28 des Führungsschlitzes 25 erreicht, siehe 6. Auf diese Weise steht der Arretierschieber 14 übermäßig oberhalb der Plattformebene 29 vor, siehe insbesondere die 1, 3 und 5. Dies ist teilweise eine Wirkung eines exzentrisch angeordneten Weges am Arretierschieber. Alternativ oder in Kombination hiermit ist, wie in der Zeichnung dargestellt ist, der Arretierschieber 14 in seinem Abschnitt oberhalb des Gerüstelements 4 vorteilhaft radial dicker als das Hakenelement 8. Ferner steht der Arretierschieber von oben gesehen in deutlicher Weise im Verhältnis zum quer verlaufenden Profilträger 6 vor, wie in 7 zu sehen ist, und kreuzt über das liegende Gerüstelement 4. Auf diese Weise bildet der Arretierschieber einen visuellen Anzeigeabschnitt 30 mit einem seiner Enden, der sowohl für einen Betrachter von der Oberseite der Plattform als auch zum Beispiel für eine auf der Plattform befindliche Person klar erkennbar ist, was ein deutliches Anzeichen der Tatsache bildet, dass die Plattform nicht vollständig zusammengebaut ist, sondern dass eine Verstellung in die Arretierungsstellung erforderlich ist. Folglich wird der erste Schritt beim Zusammenbau damit durchgeführt, dass der Arretierschieber in Freigabestellung so zurückbewegt wird, dass die Hakenöffnung des Hakenelements ein Einfügen des Gerüstelements in die Hakenelemente 3 ermöglicht. So besteht dadurch dort eine Gefahr, dass die Hakenelemente aufgrund ungleichmäßiger Belastung oder anderer nachteiliger Bedingungen unbeabsichtigt gelöst werden. Daher ist es besonders wichtig, dass der Zusammenbau vollendet wird, indem die Arretiereinrichtung 1 in die Arretierungsstellung eingestellt wird. Dies wird so durchgeführt, dass der Arretierschieber entweder von Hand oder durch einen Schlag mit einem Werkzeug, Hammer oder dergleichen in Richtung des Endabschnitts oder Anzeigeabschnitts 30 bewegt wird, wodurch der Arretierschieber in einer gekrümmten Bewegung im Verhältnis zur Führungseinrichtung in die Arretierungsstellung verschoben wird, die in den 2, 4, 6 und 8 dargestellt ist. Umgekehrt wird die Arretierungsstellung in dieser Hinsicht dadurch angezeigt, dass der Anzeigeabschnitt 30 aus der vorgeschobenen oder vorstehenden Stellung zurückbewegt ist und bei dem dargestellten Beispiel unter der Plattformebe ne angeordnet ist und von oben gesehen unbedeutend vom quer verlaufenden Profilträger 6 vorsteht. Die Führungseinrichtung ermöglichte eine Verschiebebewegung mit einer zweckmäßig eingestellten Reibung, die abgesehen von den gleitenden Flächen durch die Federkraft in der Federscheibe 24 bestimmt ist, deren Zweck darin besteht, sicherzustellen, dass die Arretierungsstellung auch bei Kräften aufrechterhalten wird, die danach streben, die Hakenelemente 3 vom Gerüstelement 4 zu lösen. Eine minimale Anforderung ist die, dass die aktive Hakenöffnung 12, die in der Arretierungsstellung des Arretierschiebers beträchtlich verringert ist, kleiner als die Querabmessung des liegenden Gerüstelements 4 ist, d. h. kleiner als dessen Durchmesser. In der Praxis sollte die aktive Hakenöffnung beträchtlich kleiner als diese Abmessung sein, damit Bauteilkräfte am Arretierschieber nicht bewirken, ihn in seine Freigabestellung zu verstellen. Gleichzeitig sollte der Arretierschieber nicht unnötig lang ausgebildet werden, um Biegebeanspruchungen in ihm zu vermeiden. Ein zweckmäßiger Öffnungswinkel in der Arretierungsstellung beträgt beispielsweise, wie bei dem dargestellten Beispiel 90°.
  • Durch die erfindungsgemäße Gerüstplattform wird mit einfachen Mitteln eine äußerst einfache visuelle oder sichtbare Anzeige dessen erreicht, ob die Arretiereinrichtung in die Arretierungsstellung verstellt ist oder nicht. Eine Signalfarbe oder eine andere leuchtend gefärbte Markierung kann am Anzeigeabschnitt 30 angeordnet sein, zum Beispiel ein Kunststoffzapfen, der durch den Arretierschieber gebohrt ist.
  • Die Erfindung ist nicht auf die zuvor beschriebenen und in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern kann innerhalb des Umfangs der beigefügten Ansprüche variiert werden. Zum Beispiel kann die Führungseinrichtung in einer Zahl verschiedener Weisen konstruiert sein, wie in der Form eines Führungsgehäuses, in dem der Arretierschieber läuft. Die hakenförmigen Abschnitte 8 können eine Auflagefläche 10 aufweisen, die eine andere Form aufweist, die an eine andere Querschnittsform des in Rede stehenden Gerüstelements angepasst ist, z.B. polygonal, z.B. viereckig mit scharfen oder abgerundeten Ecken.

Claims (6)

  1. Gerüstplattform mit einer Arretiereinrichtung (1), bei der die Plattform (2) mit einer Zahl von Hakenelementen (3) versehen ist, die von wenigstens zwei der Seiten der Plattform vorstehen, damit sie bei der Montage auf liegenden Gerüstelementen (4) in einem Gerüst anschließbar sind, wobei die Arretiereinrichtung zwischen einer Freigabestellung, in der die Plattformen von den begleitenden Gerüstelementen gelöst werden können, und einer Arretierstellung, in der die Plattform mit dem Gerüstelement (4) verriegelt ist, einstellbar ist, wobei die Arretiereinrichtung durch wenigstens einen verlagerbaren Arretierschieber (14) gebildet ist, der in einer Führungseinrichtung (15) einerseits zwischen der Freigabestellung, in der das begleitende Gerüstelement jeweils in die Hakenelemente eingesetzt und herausgenommen werden kann, und andererseits der Arretierungsstellung bewegbar ist, in der der Schieber das Gerüstelement in den Hakenelementen blockiert, wobei der Arretierschieber (14) mit einem Anzeigeabschnitt (30) versehen ist, der der Einstellbewegung des Arretierschiebers zwischen der Freigabestellung und der Arretierstellung folgt und in der Freigabestellung für einen Beobachter von der oberen Seite der Plattform zur visuellen Angabe, dass die Plattform entriegelt ist, klar sichtbar vorstehend vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungseinrichtung zwei Befestigungsklammern (19, 20) aufweist, wobei wenigstens eine der Klammern eine erste ebene Führungsfläche (21) aufweist, gegen welche eine Seite des arretierenden Schiebers mit einer mittels einer Federkraft geeignet eingestellten Reibung lagert, wobei diese eine Seite eine zweite ebene Führungsfläche (21) bildet, wobei die Führungseinrichtung weiterhin einen Führungsbolzen (23) aufweist, der sich durch einen gekrümmten Führungsschlitz (25) in dem Arretierschieber erstreckt.
  2. Gerüstplattform nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Arretierungseinrichtung (14) gekrümmt und in der Führungseinrichtung (15) längs eines gekrümmten Weges bewegbar ist.
  3. Gerüstplattform nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die radiale Abmessung des Arretierschiebers (14) größer ist als die radiale Abmessung der Hakenelemente, wodurch der Arretierschieber (14) klar sichtbar mit seinem Anzeigeabschnitt oberhalb der Hakenelemente oder der Plattform (2) vorsteht.
  4. Gerüstplattform nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Arretierschieber (14) für ein geringeres Spiel in der Arretierstellung bezüglich der arretierten Gerüstelemente (4) als das Spiel ausgelegt ist, das in der Freigabestellung auftritt.
  5. Gerüstplattform nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Krümmungsmitte für den Arretierschieber (14) bezüglich der Krümmungsmitte des liegenden Gerüstelementes (4) exzentrisch ist.
  6. Gerüstplattform nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Arretierschieber (14) in der Arretierstellung gegen das Gerüstelement (14) anliegt.
DE60022490T 1999-04-09 2000-04-07 Gerüstelemente mit verschlusselement Expired - Lifetime DE60022490T2 (de)

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DK (1) DK1169532T3 (de)
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