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DE60020757T2 - Flachbaugruppenträger und Leerbaugruppe - Google Patents

Flachbaugruppenträger und Leerbaugruppe Download PDF

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DE60020757T2
DE60020757T2 DE60020757T DE60020757T DE60020757T2 DE 60020757 T2 DE60020757 T2 DE 60020757T2 DE 60020757 T DE60020757 T DE 60020757T DE 60020757 T DE60020757 T DE 60020757T DE 60020757 T2 DE60020757 T2 DE 60020757T2
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DE
Germany
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air chamber
unpopulated
edge
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John Edward Colts Neck Clarke
Naresh C. Howell Patel
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Nokia of America Corp
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Lucent Technologies Inc
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    • HELECTRICITY
    • H05ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • H05KPRINTED CIRCUITS; CASINGS OR CONSTRUCTIONAL DETAILS OF ELECTRIC APPARATUS; MANUFACTURE OF ASSEMBLAGES OF ELECTRICAL COMPONENTS
    • H05K7/00Constructional details common to different types of electric apparatus
    • H05K7/20Modifications to facilitate cooling, ventilating, or heating
    • H05K7/20536Modifications to facilitate cooling, ventilating, or heating for racks or cabinets of standardised dimensions, e.g. electronic racks for aircraft or telecommunication equipment
    • H05K7/20554Forced ventilation of a gaseous coolant
    • H05K7/20563Forced ventilation of a gaseous coolant within sub-racks for removing heat from electronic boards

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  • Mounting Of Printed Circuit Boards And The Like (AREA)
  • Cooling Or The Like Of Electrical Apparatus (AREA)
  • Insertion, Bundling And Securing Of Wires For Electric Apparatuses (AREA)
  • Structures Of Non-Positive Displacement Pumps (AREA)

Description

  • GEBIET DER ERFINDUNG
  • Diese Erfindung betrifft die Montage von elektronischen Geräten in einem Baugruppenträger. Genauer gesagt betrifft die Erfindung die Verwendung eines Nutzens an einer unbestückten Stelle eines Trägers, um den Luftströmungsgegendruck in einem Träger auszugleichen, und um optische Kabel zu halten, die zur späteren Verwendung an einer unbestückten Stelle zur Verfügung gestellt sind.
  • ALLGEMEINER STAND DER TECHNIK
  • Ein komplexes elektronisches Gerät kann die Zusammenschaltung von tausenden einzelnen elektronischen Bauelementen erfordern. Um diese große Anzahl von erforderlichen Verschaltungen handhaben zu können, ist ein solches Gerät häufig für das Aufbringen von Bauelementen auf eine Leiterplatine (Leiterplatte) konfiguriert, und für das Zusammenschalten dieser Leiterplatten über eine oder mehrere gedruckte Rückwandplatinen. Sammlungen von zusammen geschalteten Leiterplatten sind häufig in Gehäusen untergebracht, die als Baugruppenträger bezeichnet werden.
  • Da Schaltungs- und Leistungsdichte ansteigen, stellt die Wärmeabgabe eine erhebliche Herausforderung dar. Konvektionskühlung durch Luftumwälzung wird in Baugruppenträgern immer häufiger verwendet, um die erforderliche Kühlungskapazität zur Verfügung zu stellen. Bei einer typischen Trägerkonfiguration werden Leiterplatten vertikal mit ausreichender Beabstandung positioniert, um Luftströmung zwischen benachbarten Platten zu ermöglichen. Luftströmung wird durch über oder unter dem Träger angeordnete Ventilatoren erzeugt und an den Platten vorbei gelenkt, wobei die Seiten, die Rück- und Vorderseite des Trägers mit eingeschlossen sind, um eine relative Luftdichtigkeit zu erreichen. Luft, die an den Platinen vorbei strömt, befördert Wärme weg von den elektronischen Bauelementen auf den Platinen und wird anschließend aus dem Träger abgeführt. Umgebungsluft wird durch die Ventilatoren in den Träger geführt, um die Luftströmung zu erneuern und fortzusetzen.
  • Die Wirksamkeit dieses Lösungsansatzes kann durch Ungleichgewichte in dem Baugruppenträger beeinträchtigt werden. Um beispielsweise eine spätere Erhöhung an Systemkapazität zu berücksichtigen, können nicht alle Leiterplattenstellen bestückt sein. Ventilatoranordnungen für Träger, welche nur teilweise bestückt sind, können ungleichmäßigen Luftströmungsgegendruck über den bestückten und unbestückten Stellen erzeugen.
  • An einer bestückten Stelle liegen elektronische Bauelemente auf dem Luftströmungsweg und diese Bauelemente erzeugen Widerstand und einen damit verbundenen Druckabfall entlang dem Luftströmungsweg. An einer unbestückten Stelle liegen keine elektronischen Bauelemente auf dem Luftströmungsweg und die Druckunterschiede entlang dem Luftströmungsweg sind wesentlich niedriger. Da Luft, welche sich durch den Träger bewegt, den Weg des geringsten Widerstandes sucht, führt das Vorhandensein von unbestückten Stellen zu einer erhöhten Luftströmung durch die unbestückten Stellen und zu einer niedrigeren Luftströmung durch die bestückten Stellen. Während immer leistungsfähigere Ventilatoren dieses Problem im Wesentlichen beheben können, können sie außerdem mehr Geräusch erzeugen, zusätzlichen Raum benötigen, zusätzlichen Strom verbrauchen, zusätzliche Kosten erzeugen und können verkürzte Lebensdauer erfahren. Darüber hinaus kann es zu Ausfällen der Ventilatoren kommen, welche das Risiko von Überhitzung erhöhen und die Lebensdauer der elektronischen Bauelemente verkürzen.
  • US-B-4 620 265 offenbart eine modulare Zelle zum Aufnehmen und Schützen von elektronischen Karten.
  • KURZDARSTELLUNG DER ERFINDUNG
  • Ein Leiterplattennutzen und ein Träger zum Unterbringen gemäß der Erfindung werden in den unabhängigen Ansprüchen ausgeführt. Bevorzugte Ausführungsformen werden in den abhängigen Ansprüchen ausgeführt.
  • Gleichmäßiger Luftströmungsgegendruck wird im Wesentlichen über den Luftströmungswegen in teilweise bestückten Baugruppenträgern durch die Verwendung eines neuartigen Leiterplattennutzens für unbestückte Stellen aufrechterhalten. Jeder Nutzen weist eine Basis zum Halten des Nutzens an einer unbestückten Stelle, und eine oder mehrere Diffusorschaufeln auf, die an der Basis befestigt sind, um Widerstand in einer benachbarten Luftkammer zu erzeugen. Die Diffusorschaufel ist dergestalt ausgelegt, dass sie in der benachbarten Luftkammer einen Gegendruck erzeugt, der im Wesentlichen zu den Gegendrücken gleichwertig ist, die in den Luftkammern erzeugt werden, die neben den bestückten Stellen liegen.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform des Nutzens werden zwei Diffusorschaufeln an der Basis befestigt, um Widerstand sowohl an dem Eingang als auch dem Ausgang des benachbarten Luftströmungsweges zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus ist eine Blende in den Nutzen integriert, welche das Einsetzen und Entfernen unterstützt, und welche eine neuartige Pritsche enthält, um zugehörige Kabel für spätere Verwendung an der Stelle zu halten. Bei einer bevorzugten Ausführungsform des Trägers wird der Nutzen mittels einer Geräteführung an einer unbestückten Stelle in den Träger eingesetzt und dergestalt positioniert, dass zwischen dem Nutzen und einer benachbarten bestückten Stelle eine Luftkammer ausgebildet wird. Die an dem Nutzen befestigten Diffusorschaufeln reduzieren wirkungsvoll die Querschnittsfläche dieser Luftkammer dergestalt, dass ein Gegendruck, der durch Luftströmung in der Luftkammer erzeugt wird, im Wesentlichen gleichwertig zu einem Gegendruck ist, der durch Luftströmung in einer der bestückten Stelle benachbarten Luftkammer erzeugt wird.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Ein umfassenderes Verständnis der Erfindung kann beim Lesen der nachfolgenden Beschreibung von bestimmten veranschaulichenden Ausführungsformen der Erfindung im Zusammenhang mit den beigefügten Zeichnungen gewonnen werden, wobei:
  • 1 eine bevorzugte Ausführungsform des Leiterplattennutzens darstellt, welcher eine Basis, zwei Diffusorschaufeln, eine Blende und eine Kabelpritsche aufweist;
  • 2A und 2B die Positionierung des Nutzens von 1 innerhalb eines Geräteträgers darstellen, und schematisch eine Luftströmung durch diese Stelle darstellen;
  • 3A den Aufbau der Kabelpritsche zeigt;
  • 3B die Positionierung der Kabelpritsche mit der Blende darstellt;
  • 4A und 4B einen Federmechanismus zeigen, wie an der Basis von 1 dargestellt, um Vibration an der Basis zu reduzieren; und
  • 5A und 5B einen Federmechanismus zeigen, wie an der Basis von 1 dargestellt, um den Nutzen an der Stelle zu halten.
  • Aus Gründen der Konsistenz und zur Erleichterung des Verständnisses tragen diejenigen Elemente in jeder Figur, welche ähnlich oder gleichwertig sind, Bezugszeichen, deren zwei letzte Stellen identisch sind (beispielsweise ist die Diffusorschaufel 104 von 1 gleichwertig mit der Diffusorschaufel 204 von 2).
  • AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG
  • Eine veranschaulichende Ausführungsform der Leiterplatten-Gerätebaugruppe 100 ist in 1 gezeigt. Der Nutzen 100 weist eine Diffusorschaufel 104 auf, welche senkrecht dergestalt an der Basis 102 befestigt ist, dass sie einem unteren Rand 111 gegenüberliegt. Darüber hinaus weist der Nutzen 100 eine weitere Diffusorschaufel 104 auf, welche senkrecht dergestalt an der Basis 102 befestigt ist, dass sie einem oberen Rand 109 gegenüberliegt. Wenn Diffusorschaufeln 104 an einer unbestückten Stelle in einen Baugruppenträger eingesetzt sind, dienen sie dazu, die Nutzquerschnittsfläche eines Luftströmungsweges über dem Nutzen 100 zu reduzieren, und dadurch einen erhöhten Luftströmungsgegendruck zu erzeugen. Die Diffusorschaufeln 104 können einstückig innerhalb der Basis 102 geformt sein oder auf unterschiedliche Arten befestigt werden, die in der Technik schon bekannt sind. Bei der Ausführungsform von 1 sind Aussteifungen 106 hinzugefügt worden, um die strukturelle Einheit der Diffusorschaufeln 104 zu verbessern.
  • Wie für den Fachmann offensichtlich sein wird, kann die Basis 102 auf unterschiedliche Arten wirkungsvoll aufgebaut sein, vorausgesetzt, dass sie über die Ränder 109 und 111 auf eine Weise in den Baugruppenträger eingesetzt werden kann, die dem Einsetzen von Schaltplatinen an bestückten Stellen gleichwertig ist. Die Basis 102 kann beispielsweise einfach als ein gleichförmiges Glied mit rechteckigen Abmessungen ausgebildet sein, die denjenigen von Leiterplatinen gleichwertig sind. Wie in 1 gezeigt, weist die Basis zum Einsparen von Material und zur Erhöhung der Steifigkeit Streben 101 auf. Bei einer alternativen Ausführungsform der Erfindung wird Material wahlweise aus einigen der Zellen 113 innerhalb der Streben 101 entfernt, um zusätzliches Material einzusparen. Außerdem sind innerhalb der Basis 102 Führungsfedern 112 ausgebildet und stellen einen Mechanismus zur Verfügung, um Vibrationen des Nutzens zu reduzieren, wenn er in eine unbestückte Stelle eingesetzt wird.
  • Die Blende 108 ist senkrecht zu der Basis 102 an einem Vorderrand 107 der Basis 102 befestigt. Wie für den Fachmann offensichtlich sein wird, kann die Blende 108 an der Basis 102 auf unterschiedliche Arten befestigt werden. In der in 1 dargestellten Ausführungsform ist die Blende 108 einstückig mit der Basis 102 geformt, und Versteifungen 114 sind für zusätzliche Steifigkeit und Festigkeit mit integriert.
  • Bei der Ausführungsform von 1 weist die Blende 108 außerdem Federrasten 103 auf, welche Mittel zur sicheren Befestigung des Nutzens 100 an der unbestückten Stelle in dem Träger bereitstellen. Die Rasten 103 können auf zahlreiche herkömmliche Arten konstruiert sein. Die Blende 108 weist außerdem eine oder mehrere Kabelpritschen 110 auf, welche beispielsweise zum Halten von optischen Kabeln verwendet werden, die für eine spätere Zusammenschaltung mit einer Leiterplatine bereit sind, welche den Nutzen 100 an der unbestückten Stelle ersetzen wird.
  • Wie für einen Fachmann ohne weiteres offensichtlich sein wird, können die Bestandteile des Nutzens 100 aus verschiedenen Materialien hergestellt sein. Beispielsweise kann ein Einspritzverfahren verwendet werden, um den Nutzen 100 aus verschiedenen Kunststoffharzen auszubilden. Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS) ist ein solches Harz, welches angemessene Festigkeit zu gerin gen Kosten bereitstellt. Als Alternative können Materialien, wie beispielsweise Polykarbonat (PC) verbesserte Schlagfestigkeit zu höheren Kosten bereitstellen. Verschiedene Mischungen aus ABS und PC können verwendet werden, um ein gutes Gleichgewicht zwischen Festigkeit, Kosten und einfacher Verarbeitung zu erhalten. Ein Beispiel eines solchen Mischmaterials ist der technische Kunststoff C6200 von General Electric. Der ganze Nutzen 100 kann einstückig aus einem solchem Material geformt werden.
  • 2A stellt dar, wie der Nutzen 100 aus 1 an einer unbestückten Stelle in einem Baugruppenträger 200 funktioniert, um Luftströmungsgegendruck durch die Stelle hindurch zur Verfügung zu stellen. In 2A legen ein oberer Rand 223 und ein unterer Rand 221 einer Basis 202 einen Nutzen 202 jeweils in den Gerätepositionierungsführungen 222, 220 fest. Gerätepositionierungsführungen 222, 220 werden durch eine von einer Vielzahl herkömmlicher Verfahren an einem Geräteträgerrahmen 232 befestigt. Die Gerätepositionierungsführungen 222, 220 können beispielsweise als ein in die zugehörige Rahmenoberfläche 234 integriertes Stanzteil hergestellt werden.
  • Ein Ventilator 224 baut eine Luftströmung in einer Ventilatorkammer 225 auf, die an eine Gerätepositionskammer 226 angeschlossen ist. Die Gerätepositionskammer 226 ist tatsächlich durch den Nutzen 202 und eine nächste Gerätepositionsoberfläche 230 über eine Entfernung eingeschlossen, die durch den unteren Rand 221 und den oberen Rand 223 definiert wird. An oder in der Nähe des unteren Randes 221 trifft die eingehende Luftströmung, der durch einen Ventilator 224 angetrieben wird, auf die Diffusorschaufel 204.
  • Wie in 2B gezeigt, reduziert die Diffusorschaufel 204 die nominale Kammerhöhe 229 auf eine tatsächliche Kammerhöhe 228. Obwohl sich diese Höhe wieder ver größert, sobald die Luftströmung an der Diffusorschaufel 204 vorbeigegangen ist, stellt eine zweite Diffusorschaufel 205, die an oder in der Nähe des oberen Randes angeordnet ist, eine weitere Barriere dar, welche die tatsächliche Höhe an dem Ausgang aus der Kammer wiederum reduziert.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die Diffusorschaufeln 204, 205 dergestalt ausgelegt, dass sie in einem Plenum, welches eine nominale Höhe von 1,575 Inch aufweist, ungefähr 0,950 Inch hoch sind. Daraus ergibt sich, dass die tatsächliche Kammerhöhe 228 ungefähr 0,625 Inch beträgt. Mit dieser Konfiguration ist bei einer Luftgeschwindigkeit von 400 Fuß pro Minute (fpm) ein Druckabfall von 0,40 Inch Wasser (in H2O) von dem unteren Rand 221 zu dem oberen Rand 223 festgestellt worden. An bestückten Stellen, welche ähnliche Luftgeschwindigkeiten erfahren, sind Druckabfälle von 0,2 in H2O bis 0,5 in H2O festgestellt worden.
  • 3 stellt weitere Einzelheiten des Aufbaus einer veranschaulichenden Ausführungsform der Kabelpritsche 110 von 1 dar. Die Kabelpritsche 330 weist eine Haltefläche 332 auf, die als flächenmäßig ausreichend ausgelegt ist, um beispielsweise einen Verbinder an dem Ende eines optischen Kabels zu halten. Ein Halteschlitz 336 führt senkrecht durch die Oberfläche 332 und ist breit genug, um freien Durchgang von beispielsweise einem optischen Kabel zu gestatten, das eine Kabelstärke im Bereich von 1,6 bis 3,0 Millimeter aufweist. Ein Einlassschlitz 334 von im Wesentlichen vergleichbarer Breite führt außerdem senkrecht durch die Oberfläche 332 und den Halteschlitz 336. Wenn die Kabelpritsche 330 an der Blende 108 aus 1 dergestalt befestigt ist, dass die Längsachse des Halteschlitzes 336 parallel zu der Blende 108 und senkrecht zu der Basis 102 verläuft, ermöglicht der Einlassschlitz 334, dass das Kabel von der Vorderseite der Blende 108 über den Einlassschlitz 334 in den Halte schlitz 336 eingeführt wird.
  • Wände 338, 340, 342 und 344 sind senkrecht an den Rändern der Haltefläche 332 dergestalt zur Verfügung gestellt, dass die Haltefläche 332 weiterhin einen Kabelverbinder halten wird, wenn dieser nicht horizontal angeordnet ist. Da die Breite des Einlassschlitzes 334 ausreichend ist, damit ein Kabel hindurch passt, aber die Breite nicht ausreichend ist, damit ein Verbinder hindurchpasst, muss das Verbinderende des Kabels, welches gehalten werden soll, über die Wand 338 sowohl für das Einsetzen in die Kabelpritsche 330 als auch für das Entfernen daraus angehoben werden.
  • 3B stellt einen Querschnitt der Kabelpritsche 330 dar, so wie sie an der Blende 308 befestigt ist. Bei dieser Ausführungsform ist die Haltefläche 332 mit einem Neigungswinkel Θ 346 im Verhältnis zu einer horizontalen Ebene positioniert, welche die Blende 308 senkrecht schneidet. Ein Kabelverbinder 350 wird durch die Haltefläche 332 mit weiterer Unterstützung, beispielsweise von der Wand 342 gehalten. Die Positionierung der Haltefläche 332 mit einem Neigungswinkel Θ 346 ermöglicht, dass ein Kabel 348, das mit einem Kabelverbinder 350 verbunden ist, leicht in einen Halteschlitz 336 durch die Blende 308 platziert werden kann, beispielsweise ohne das Kabel 348 im Wesentlichen zu biegen.
  • 4A und 4B stellen den Betrieb der Federn 112 von 1 dar. In 4A ist die Basis 402 in eine Gerätepositionierungsführung 420 eingesetzt, damit sie an einer unbestückten Stelle platziert werden kann. Indem die Basis 402 durch die Führung 420 gleitet, werden Federelemente 460 durch die Führungswände 462 zusammengedrückt und dadurch wird eine Reibungskraft auf die Wände 462 ausgeübt, welche das Halten der Basis 402 innerhalb der Führung 420 unterstützt. Demzufolge werden Vibrationen in der Basis 402, die andernfalls durch die Luftzirkulierungskühlung auftreten würden, und weitere Kräfte im Wesentlichen reduziert.
  • Wenn, wie in 4B gezeigt, die Basis 402 aus der Führung 420 herausgezogen wird, kehren die Federelemente 460 in eine entspannte Stellung zurück. Die Entfernung 466 über die Federenden, in einem in 4B gezeigten, entspannten Zustand, ist größer als die Entfernung 464 über diese Enden, wie in 4A gezeigt, wenn die Basis 402 in die Führung 420 eingesetzt ist.
  • 5A und 5B stellen den Betrieb der Federrasten 103 von 1 dar, wenn sie verwendet werden, um den Nutzen 100 an der unbestückten Stelle zu halten. In 5A weist eine Federraste 503 ein Federelement 514 auf, das an einem stationären Element 502 und einem beweglichen Hebel 504 befestigt ist. Das stationäre Element 502 verbindet die Federraste 503 kraftschlüssig mit der Basis 102 von 1. Das Federelement 504 kann durch Bewegen des beweglichen Hebels 504 in Richtung des stationären Elementes 502 bewegt werden, wodurch eine veränderliche Oberfläche 506 dergestalt abgesenkt wird, dass eine Rückhaltezunge 508 horizontal über die veränderliche Oberfläche 506 gehen kann. Die Rückhaltezunge 508 ist kraftschlüssig an dem Baugruppenträger in der Nähe von einer der Gerätepositionierungsführungen 222, 220 aus 2A als ein Anker zum Festhalten des Nutzens 100 aus 1 an seiner unbestückten Stelle befestigt.
  • Als Alternative zum Bewegen des beweglichen Hebels 504, kann die Rückhaltezunge 508 aus 5A in direkten Kontakt mit der veränderlichen Oberfläche 506 gebracht werden. Die Höhe der veränderlichen Oberfläche 506 steigt schrittweise an, so wie sie sich dem Rastenanschlag 510 annähert. Wenn die Rückhaltezunge 508 mit der veränderlichen Oberfläche 506 in Kontakt kommt und sich horizontal in Richtung des Rastenanschlages 510 bewegt, übt die Rückhaltezunge 508 eine Kraft auf die veränderliche Oberfläche 506 aus. Diese Kraft verursacht, dass sich der bewegliche Hebel 504 in Richtung des stationären Elementes 502 dergestalt bewegt, dass das Federelement 514 zusammengedrückt wird. Als Folge davon wird die veränderliche Oberfläche 506 horizontal ausgerichtet, wodurch der Rückhaltezunge 508 ermöglicht wird, ihre horizontale Bewegung fortzusetzen, bis sie den Rastenanschlag 510 erreicht.
  • 5B zeigt den Rastenanschlag 503 und die Rückhaltezunge 508 in einer Stellung, in welcher der Nutzen 100 aus Figur gehalten werden kann. Sobald die Rückhaltezunge 508 über die veränderliche Oberfläche 506 geht, wird sie mit der Haltefläche 512 ausgerichtet. Da sich die Haltefläche 512 unter dem benachbarten Abschnitt der veränderlichen Oberfläche 506 befindet, entspannt sich das Federelement 504, um die Haltefläche 512 mit der Rückhaltezunge 508 in Kontakt zu bringen. Sobald der Rastenanschlag 510 mit der Haltefläche 512 in Kontakt ist, unterbindet eine Zwischenfläche 516, dass die Rückhaltezunge 508 eine weitere horizontale Bewegung ausführt.
  • Die beispielhafte Ausführungsform dieses vorstehend beschriebenen Verfahrens stellt nur eine Anzahl von alternativen Ausführungsformen der Erfindung dar, die für die Fachleute angesichts der vorausgehenden Beschreibung offensichtlich sein werden. Dementsprechend ist die Beschreibung nur als Veranschaulichung vorgesehen und soll die Fachleute die beste Ausführungsform der Erfindung lehren. Weitere unterschiedliche Alternativen können durch einen Facharbeiter vorgesehen werden, ohne von den Lehren dieser Erfindung abzuweichen. Beispielsweise könnte, um die vorstehend beschriebene Druck erhöhende Funktion bereitzustellen, der Nutzen 100 von 1 eine einzige Diffusorschaufel 104 enthalten. Als Alternative könnte in den Nutzen 100 eine größere Oberfläche einbezogen sein, die über einen Abschnitt oder über die Gesamtheit der Basis 102 mit einer Querschnittsgestalt und einer -fläche verläuft, die im Wesentlichen ähnlich der Gestalt und Fläche der Diffusorschaufel 104 ist.

Claims (10)

  1. Leiterplattennutzen (100) zur Verwendung an einer unbestückten Stelle in einem Geräteträger, wobei der Nutzen Folgendes umfasst: eine Basis (102) zur Positionierung des Nutzens an der unbestückten Stelle; und eine Diffusorschaufel (104), die an der Basis befestigt und daran positioniert ist, wobei die Diffusorschaufeln so angeordnet sind, dass sie die Nutzquerschnittsfläche einer Luftkammer, die sich neben der Basis befindet und teilweise von ihr gebildet wird, wesentlich reduziert, wenn der Nutzen an der unbestückten Stelle platziert ist.
  2. Nutzen nach Anspruch 1, bei dem die Diffusorschaufel eine weitgehend planare Fläche aufweist und in der Nähe eines ersten Rands der Basis so befestigt ist, dass sich die planare Fläche im Wesentlichen senkrecht zur vorherrschenden Luftströmungsrichtung durch die Luftkammer erstreckt, wenn der Nutzen an der unbestückten Position platziert ist.
  3. Nutzen nach Anspruch 2, der eine zusätzliche Diffusorschaufel (104) mit einer weitgehend planaren Fläche enthält und in der Nähe eines zweiten Rands der Basis so befestigt ist, dass sich die zusätzliche planare Fläche im Wesentlichen senkrecht zur vorherrschenden Luftströmungsrichtung durch die Kammer erstreckt, wenn der Nutzen an der unbestückten Stelle platziert ist.
  4. Nutzen nach Anspruch 1, der weiterhin Mittel zur Begrenzung von Vibrationen (112) in dem Nutzen enthält, nachdem er an der unbestückten Stelle eingesetzt ist.
  5. Nutzen nach Anspruch 1, der weiterhin eine Blende (108) umfasst, welche ein im Wesentlichen planares Glied enthält, das senkrecht am dritten Rand der Basis befestigt ist, wobei die Blende ein Mittel zum Einsetzen und Entfernen der Gerätebaugruppe aus dem Geräteträger bereitstellt.
  6. Nutzen nach Anspruch 5, bei dem die Blende entweder einen zusätzlichen Teil der Luftkammer bildet, wenn der Nutzen an der unbestückten Stelle positioniert ist, oder weiterhin ein Mittel zum Halten (103) des Nutzens an der unbestückten Stelle oder weiterhin eine Kabelpritsche (110) enthält, die am planaren Glied der Blende befestigt ist, wobei die Kabelpritsche Folgendes aufweist: eine im Wesentlichen flache Haltefläche, deren Fläche groß genug ist, einen ein Kabel abschließenden Verbinder zu tragen, und einen Halteschlitz, der in der Haltefläche entlang einer großen Strecke einer Längsachse durch die Haltefläche senkrecht ausgebildet ist, wobei der Halteschlitz ausreichend breit ist, den ungehinderten Durchgang des Kabels durch den Halteschlitz zu gestatten, während der Durchgang des Abschlussverbinders durch den Halteschlitz verhindert wird.
  7. Nutzen nach Anspruch 6, bei dem die Kabelpritschenanordnung weiterhin entweder einen Einlassschlitz, der senkrecht in der Haltefläche ausgebildet ist, senkrecht zum Halteschlitz verläuft, sich vom Halteschlitz durch einen Rand der Haltefläche erstreckt und eine Breite aufweist, die im Wesentlichen gleich der Breite des Halteschlitzes ist, oder eine Wand, die im Wesentlichen senkrecht zur Haltefläche verläuft und sich entlang einem Teil des Halteflächenrands befindet, der sich von einer Öffnung zu dem Einlassschlitz weg erstreckt, und/oder eine Wand an jedem verbleibenden Rand der Haltefläche aufweist, wobei jede der verbleibenden Wände im Wesentlichen senkrecht zur Haltefläche verläuft.
  8. Träger zur Aufnahme eines elektronischen Geräts, der Folgendes umfasst: einen Rahmen (232) eine am Rahmen befestigte Geräteführung (220, 222); einen Nutzen (202), der Folgendes umfasst: eine Basis, von der ein Rand durch die Geräteführung festgehalten wird, um den Nutzen an einer unbestückten Stelle des Trägers anzuordnen, und eine oder mehrere Diffusorschaufeln (204, 205), die an der Basis befestigt oder daran angeordnet sind; eine Luftkammer neben dem Nutzen, die durch die Basis und den Rahmen gebildet wird; und wobei der Nutzen so im Rahmen angeordnet ist, dass die eine oder mehreren Diffusorschaufeln die Nutzquerschnittsfläche der Luftkammer wesentlich reduzieren.
  9. Träger nach Anspruch 8, der weiterhin entweder eine bestückte Geräteposition mit einer zusätzlichen Luftkammer daneben oder einen Ventilator (224) und eine Ventilatorkammer (225) umfasst, wobei die Ventilatorkammer mit der Luftkammer verbunden ist und die zusätzliche Luftkammer einen Luftstrom mit im Wesentlichen gleichförmiger Geschwindigkeit aufrechterhalten kann, so dass Gegendrücke an der Luftkammer und der zusätzlichen Luftkammer im Wesentlichen gleich sind.
  10. Träger nach Anspruch 8, der ein Mittel zum Halten (103, 502516) des Nutzens im Rahmen enthält und/oder bei dem der Rahmen eine Haltenase (508) neben der Vorrichtungsführung aufweist, die durch das Haltemittel zum Festhalten des Nutzens im Rahmen in Eingriff genommen werden kann.
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