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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung betrifft im allgemeinen Systeme zur Ausgabe
von Postwertzeichen und im besonderen Verfahren zur Ausgabe von
Postwertzeichen in einer dezentralen Umgebung mit Hilfe eines Kommunikationsnetzes.
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Traditionellerweise
könnten
Verbraucher die Postwertzeichen oder Wertzeichen nur bei speziellen Stellen
kaufen, die durch eine Postbehörde
bezeichnet sind. Beispielsweise könnten Verbraucher in den USA Postwertzeichen
nur bei Postämtern
oder anderen Zentren kaufen, die durch den Postdienst der USA (USPS) speziell
zum Verkauf von Postwertzeichen autorisiert sind. Ein Nachteil dieses
traditionellen Kaufverfahrens für
Postwertzeichen ist, daß ein
Verbraucher die Zeit aufwenden und sich die Mühe machen muß, zum Kauf von
Postwertzeichen physisch zum Postamt zu fahren.
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Um
die Unbequemlichkeiten zu lindern, die mit dem oben beschriebenen
traditionellen Verfahren zusammenhängen, lassen Postbehörden wie
die USPS nunmehr zu, daß Postwertzeichen
mit elektromechanischen Frankiermaschinen gedruckt werden, die in
den Räumen
von Verbrauchern oder Kunden aufgestellt werden können. Solche
Frankiermaschinen kann man von der Postbehörde oder von Verkäufern, beispielsweise
NeopostTM, die von der Postbehörde zum
Verkauf der Frankiermaschinen autorisiert sind, leasen, mieten oder
bei Zulässigkeit
kaufen. Typischerweise kauft der Benutzer einen festen Betrag des
Postwertzeichenwerts im voraus, und die Frankiermaschine ist mit
diesem Betrag programmiert. Anschließend kann der Benutzer Postwertzeichen
bis zu dem programmierten Betrag ausdrucken lassen. Die Frankiermaschine
umfaßt
typischerweise einen Druckmechanismus und mechanische Anordnungen
und/oder eine elektronische Steuerkreisanordnung, welche den Betrieb
des Druckmechanismus lenken.
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Da
die Frankiermaschine Postwertzeichen mit einem Wert drucken kann,
fordert die Postbehörde
im allgemeinen, daß die
Frankiermaschinen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit der Geldmittel
der Post gemäß von der
Postbehörde
erlassenen strengen, komplizierten und oft bürokratischen Vorschriften erworben
und benutzt/gehandhabt werden. Beispielsweise muß eine spezielle Frankiermaschinen-Vereinbarung zwischen
dem Verkäufer
der Frankiermaschine und dem Benutzer unterschrieben werden, bevor
der Benutzer die Frankiermaschine mieten oder leasen kann. Der Benutzer
muß auch
eine Postlizenznummer von einer Postbehörde einholen, und die Frankiermaschine
muß mit
der Postlizenznummer gespeist werden. Einer Postlizenznummer wird
gewöhnlich
einer geographischen Adresse eines Benutzers zugeordnet, und die
Postbehörde
nutzt diese, um den Standort der Frankiermaschine und ihres Benutzers
zu verfolgen. Ein Benutzer, der an mehreren geographischen Adressen
Frankiermaschinen verwendet, muß mehrere
Postlizenzen einholen, für
jede Adresse eine. Des weiteren muß, bevor eine Frankiermaschine
in Betrieb genommen wird, die Frankiermaschine von Personal der
Postbehörde
inspiziert und versiegelt werden. Sobald sie in Betrieb ist, muß jede Frankiermaschine
periodisch von Vertretern der Postbehörde inspiziert werden. Außerdem fordern
die Postvorschriften, daß die
Frankiermaschine selbst eine Vielzahl von Sicherheitsmerkmalen aufweist,
wodurch sich die beim Erwerb und der Nutzung der Frankiermaschine
entstehenden Kosten erhöhen.
Infolgedessen kann das Mieten oder Leasen und anschließend die
Nutzung einer Postfrankiermaschine oft teuer und unbequem werden
und viele bürokratische
Hürden
mit sich bringen. Folglich ist es für einzelne Benutzer ziemlich
unpraktisch Frankiermaschinen zu verwenden.
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Mit
dem Ziel, einige von den oben genannten Problemen zu lindern und
Fortschritte in Elektronik und Kommunikation zu nutzen, hat der
Postdienst der USA (USPS) Spezifikationen für sein Information Based Indicia
Program (IBIP) verbreitet. Das IBIP-Programm unterstützt neue
Verfahren zum Aufbringen von Postwertzeichen an Stelle von herkömmlichen
Methoden, die typischerweise auf der Verwendung einer Frankiermaschine
beruhen, die den Freimachungsvermerk mechanisch auf Postsendungen
aufdruckt.
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In
dem IBIP-Programm sind Postfreimachungsvermerke angedacht, die mit
herkömmlichen
Druckern (beispielsweise Wärme-,
Tintenstrahl- oder Laserdruckern) gedruckt werden und visuell lesbare
und maschinenlesbare Teile enthalten. Ein Freimachungsvermerk bezeichnet
die aufgedruckte Bezeichnung oder eine Portomarke, die auf Postsendungen
verwendet wird und beweist, daß das
Porto gezahlt wurde. Der maschinenlesbare Teil wurde anfänglich als
zweidimensionale Strichcodesymbolik festgelegt, die als PDF417 bekannt
ist. Der Inhalt des Freimachungsvermerks umfaßt aus Sicherheitsgründen (um
Fälschungen
auszuschließen)
eine digitale Signatur. Es gibt gesonderte Spezifikationen für offene
und für
geschlossene Systeme.
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Die
Spezifikationen wurden während
der letzten Jahre aktualisiert; die jüngsten Spezifikationen für offene
und für
geschlossene Systeme lauten:
- • Information-Based
Indicia Program (IBIP) Performance Criteria for Information-Based
Indicia and Security Architecture for Open IBI Postage Evidencing
Systems (PCIBI-O) (Entwurf vom 23. Februar 2000) und
- • Information-Based
Indicia Program (IBIP) Performance Criteria for Information-Based
Indicia and Security Architecture for Closed IBI Postage Metering
Systems (PCIBI-C) (Entwurf vom 12. Januar 1999).
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Diese
Spezifikationen sind hier durch Verweis darauf in ihrer Gesamtheit
für alle
Zwecke einbegriffen.
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Ein
offenes System ist als Universalcomputer definiert, der zum Drucken
von auf Informationen basierten Freimachungsvermerken verwendet
wird, jedoch nicht zum Aufdrucken dieser Freimachungsvermerke zweckgebunden
ist. Ein geschlossenes System ist als System, dessen Grundbauelemente
zur Herstellung von auf Informationen basierten Freimachungsvermerken
und zugehörigen
Funktionen zweckgebunden sind, d.h. als eine Vorrichtung definiert,
die zur Schaffung von Freimachungsvermerken ähnlich wie bei einer vorhandenen,
traditionellen Frankiermaschine zweckgebunden ist. Ein geschlossenes
System kann eine privat besessene Vorrichtung sein, die allein oder
in Verbindung mit anderen eng dazugehörenden, spezialisierten Anlagen verwendet
wird und den Wertzeichendruckmechanismus umfaßt.
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Das
IBIP-Programm legt eine Postsicherheitsvorrichtung (PSD) fest, welche
die sicheren Postwertzeichenregister verwaltet und die kryptographischen
Vorgänge
des Schaffens und Prüfens
von digitalen Signaturen ausführt.
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Die
Spezifikation des offenen Systems beschreibt ein Host-System (einen
Computer oder eine Frankiermaschine), das/die mit einem ungesicherten
Drucker (beispielsweise einem Laserdrucker oder dergleichen) verbunden
ist, und eine PSD. Das Host-System stellt auch Kommunikationseinrichtungen
bereit, durch die der Verkäufer
der PSD und/oder die USPS Verbindungen mit der PSD herstellen können. Unterstützte Verbindungen
umfassen auch Fehlersuche, kontobezogene Transaktionen und dergleichen.
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Die
PSD und das Host-System wirken zusammen und liefern einen Freimachungsvermerk,
das dann an den ungesicherten Drucker übermittelt und von diesem ausgedruckt
wird. Der spezifizierte Freimachungsvermerk ermöglicht, daß ein ungesicherter Drucker
(beispielsweise ein Wärme-,
Tintenstrahl- oder Laserdrucker) verwendet wird, indem eine digitale
Signatur verwendet wird, die auch die Autentifizierung der Postsendung
unterstützt.
Der Freimachungsvermerk enthält
eine visuell lesbare Information und eine maschinenlesbare Information
(die anfänglich
als zweidimensionale Strichcodesymbolik PDF417 festgelegt waren).
Jede PSD ist eine spezielle Sicherheitsvorrichtung mit Sicherheits-Kernfunktionen,
beispielsweise der Erzeugung von digitalen Signaturen sowie der
Prüfung
und sicheren Verwaltung von Informationen (beispielsweise absteigenden
und aufsteigenden Registern).
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Auf
der Basis des IBIP-Programms wurden mehrere Verfahren entwickelt,
um die Verwendung von Frankiermaschinen zu verbessern und zu vereinfachen
und dabei für
die erforderliche Sicherheit zu sorgen. Beispielsweise ist in dem
USA-Patent Nr. 6,005,945 (Whitehouse) ein System zum elektronischen
Vertrieb von Postwertzeichen unter Verwendung eines sicheren Zentralcomputers
offenbart, welcher die Postfreimachungsvermerke als Reaktion auf
Postwertzeichenanfragen erzeugt, die von Computern von Endnutzern
gestellt werden. Diese herkömmlichen
Verfahren einschließlich
des in dem Patent von Whitehouse beschriebenen Systems erfordern
dennoch, daß der
Benutzer eine Postlizenznummer bei einer Postbehörde beantragt und einholt.
Außerdem
muß der
Benutzer, wenn der Benutzer Postwertzeichen von mehr als einer Adresse kaufen
möchte,
und da jeder Postlizenz einer spezielle Adresse zugeordnet ist,
mehrere Postlizenznummern einholen, für jede Adresse eine. Infolgedessen
muß ein
Benutzer immer noch unter den Unbequemlichkeiten und bürokratischen
Hürden
des Einholens von Postlizenznummern leiden. Außerdem wird, da die Erteilung von
Postlizenzen mehrere Tage oder sogar Wochen dauern kann, wertvolle
Zeit vergeudet, bevor ein Benutzer von einem Postwertzeichenverkäufer geleistete
Dienste in Anspruch nehmen kann. Mithin haben zwar elektronische
Postwertzeichenvertriebsverfahren, die auf dem IBIP-Programm basieren,
bei traditionellen Frankiermaschinen auftretende Unbequemlichkeiten
vermindert, sie sind jedoch immer noch äußerst schwerfällig.
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Angesichts
des Obigen besteht die Notwendigkeit für Verfahren, mit denen ein
Benutzer Postwertzeichen kaufen kann, ohne unter den oben beschriebenen
Unbequemlichkeiten zu leiden. Es ist außerdem erwünscht, daß die Verfahren in einer dezentralisierten
Umgebung funktionsfähig
sind und daß das
Kommunikationsnetz, beispielsweise das Internet, genutzt wird.
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Beispielsweise
betrifft das Dolument WO 98/57302 ein virtuelles Frankiersystem
für Postwertzeichen zur
Bereitstellung von Frankierungsvorgängen, ohne daß am Standort
des Benutzers ein Wert gespeichert wird. Das System umfaßt auch
eine Datenbank für
jede Postsendung, damit der Postdienst seine Dienste anpassen kann.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Mit
der vorliegenden Erfindung werden Verfahren zur Ausgabe von Postwertzeichen
mit Hilfe eines Kommunikationsnetzes wie beispielsweise des Internets
geschaffen. Gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird eine einzelne von einer Postbehörde, beispielsweise
von dem USPS, einem Postwertzeichenverkaufssystem (PVS) zugeteilte
Postlizenznummer von dem PVS genutzt, um auf Postwertzeichenanfragen
von einer Vielzahl von nicht zugehörigen Benutzern zu reagieren,
die sich an verschiedenen geographischen Adressen befinden können. Gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung kann das PVS eine Vielzahl von Serversystemen
umfassen und kann Anfragen zum Kauf von Postwertzeichen von einem
oder mehreren Benutzersystemen empfangen. Das PVS kann als Reaktion
auf die Anfragen zum Kauf von Postwertzeichen eine Information zum
Drucken von Freimachungsvermerken erzeugen, welche den Anfragen
zu Wertzeichen auf der Basis der dem PVS zugeordneten einzelnen
Postlizenznummer entspricht. Dann kann die Information zum Drucken
der Freimachungsvermerke zu dem einen oder zu mehreren Benutzersystemen übermittelt
werden. Mithin wird gemäß der vorliegenden
Erfindung eine einzelne Postlizenznummer effektiv unter einer Vielzahl
von Benutzern geteilt, die verschiedene geographische Adressen aufweisen können.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung enthält
eine Anfrage zum Kauf eines Wertzeichens eine Information, die das
Medium identifiziert, auf das der einem Wertzeichen entsprechende
Freimachungsvermerk aufgedruckt werden soll. Das PVS validiert die
das Medium identifizierende Information und erzeugt nur dann eine
Information zum Drucken des dem Wertzeichen entsprechenden Freimachungsvermerks,
wenn die das Medium identifizierende Information gültig ist.
Gemäß einer
Ausführungsform
wird der Freimachungsvermerk auf ein Etikett aufgedruckt, und die
das Medium identifizierende Information ist eine dem Etikett zugeordnete
Seriennummer. Gemäß einer
anderen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird der Freimachungsvermerk auf ein
Etikett von einem Etikettenbogen aufgedruckt, und die das Medium identifizierende
Information ist eine dem Etikettenbogen zugeordnete Seriennummer.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird bei Empfang einer Anfrage zum Kauf eines
Wertzeichens ein erster Server von der Vielzahl von Servern des
PVS zur Erzeugung der Information zum Drucken des dem Wertzeichen
entsprechenden Freimachungsvermerks ausgewählt. Der erste Server kann
eine erste Postsicherheitsvorrichtungsressource (PSD) aus einer
Vielzahl von PSD-Ressourcen auswählen,
welche das PVS gespeichert hat. Der erste Server kann einen ersten
der PSD-Ressource zugeordneten ersten Wert um den Wert des Wertzeichens
vermindern, einen zweiten der ersten PSD-Ressource zugeordneten
Wert um den Wert des Wertzeichens erhöhen und die Information zum
Drucken des dem Wertzeichens entsprechenden Freimachungsvermerks
mit Hilfe der ersten PSD-Ressource
erzeugen. Die erste PSD-Ressource kann auch zur Erzeugung einer
Information zum Drucken von anderen Wertzeichenkaufanfragen entsprechenden
Freimachungsvermerken verwendet werden.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung werden Verfahren zur Ausgabe von Postwertzeichen
mit Hilfe eines ersten Systems offenbart, das einen Web-Server und
einen Verarbeitungsserver umfaßt.
Dem ersten System ist eine einzelne Postlizenz zugeordnet, die von
einer Postbehörde
zugeteilt wird. Der Web-Server kann von einem zweiten System eine
Anfrage zum Kauf eines Wertzeichens empfangen, und als Reaktion
darauf kann der Verarbeitungsserver eine Information zum Drucken
eines dem Wertzeichen entsprechenden Freimachungsvermerks auf der
Basis der einzelnen, dem ersten System zugeordneten Postlizenz erzeugen.
Die Information zum Drucken des Freimachungsvermerks wird dann zu
dem zweiten System übermittelt.
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Gemäß noch einer
weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung werden Verfahren zum Kauf von Postwertzeichen
mit Hilfe eines oder mehrerer Datenverarbeitungssysteme beschrieben.
Bei dieser Ausführungsform
kann ein an einer ersten Adresse befindliches erstes Datenverarbeitungssystem
eine erste Anfrage zum Kauf eines ersten Wertzeichens an ein Postwertzeichenverkaufssystem
mit einer Vielzahl von Servern übertragen.
Das erste Datenverarbeitungssystem kann eine Information zum Drucken
eines dem ersten Wertzeichen entsprechenden ersten Freimachungsvermerks
von dem Postwertzeichenverkaufssystem empfangen. Der erste Freimachungsvermerk
kann an dem ersten Datenverarbeitungssystem auf der Basis der Information
zum Drucken des ersten Freimachungsvermerks von dem Postwertzeichenverkaufssystem
gedruckt werden. Ebenso kann auch eine Vielzahl von anderen Datenverarbeitungssystemen
zum Kauf von Postwertzeichen von dem Postwertzeichenverkaufssystem
verwendet werden.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung werden Verfahren zur Ausgabe von Postwertzeichen
mit Hilfe eines Postwertzeichenverkaufssystems offenbart. Das Postwertzeichenverkaufssystem
kann von einem ersten Benutzersystem eine erste Anfrage, die den
Kauf eines ersten Wertzeichens anfragt, und von einem zweiten Benutzersystem
eine zweite Anfrage empfangen, die den Kauf eines zweiten Wertzeichens
anfragt. Das Postwertzeichenverkaufssystem kann eine erste Postsicherheitsvorrichtungsressource
(PSD-Ressource) aus einer Vielzahl von durch das Postwertzeichenverkaufssystem
gespeicherten PSD-Ressourcen wählen,
einen der ersten PSD-Ressource zugeordneten ersten Wert um einen
Wert des ersten Wertzeichens vermindern, einen der ersten PSD-Ressource
zugeordneten zweiten Wert um den Wert des ersten Wertzeichens erhöhen und
eine Information zum Drucken eines dem ersten Wertzeichen entsprechenden
ersten Freimachungsvermerks erzeugen. Das Postwertzeichenverkaufssystem
kann auch den der ersten PSD-Ressource zugeordneten ersten Wert
um einen Wert des zweiten Wertzeichens vermindern, den der ersten
PSD-Ressource zugeordneten zweiten Wert um den Wert des zweiten
Wertzeichens erhöhen und
eine Information zum Drucken eines dem zweiten Wertzeichen entsprechenden
zweiten Freimachungsvermerks erzeugen. Dann kann das Postwertzeichenverkaufssystem
die Information zum Drucken des ersten Freimachungsvermerks an das
erste Benutzersystem übermitteln
und die Information zum Drucken des zweiten Freimachungsvermerks
an das zweite Benutzersystem übermitteln.
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Ein
weiteres Verständnis
für die
Beschaffenheit und die Vorteile der vorliegenden Erfindung läßt sich an
Hand der verbleibenden Abschnitte der Spezifikation und der beigefügten Zeichnungen
erlangen.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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1 ist
ein vereinfachtes Blockschaltbild eines verteilten Computernetzes,
das eine Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung verkörpern
kann;
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2 ist
ein vereinfachtes Blockschaltbild eines beispielhaften Computersystems
gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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3 ist
ein vereinfachtes Ablaufschema auf hohem Niveau, das die von einem
Nutzersystem und einem Postwertzeichenverkaufssystem vorgenommene
Verarbeitung zur Ausgabe von Postwertzeichen gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zeigt;
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4 stellt
ein beispielhaftes einzelnes vorgedrucktes Etikett dar, auf das
ein Freimachungsvermerk gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung aufgedruckt werden kann;
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5 stellt
einen Bogen mit vorgedruckten Etiketten gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung dar;
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6 stellt
ein einzelnes Etikett mit einem darauf aufgedruckten Freimachungsvermerk
gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung dar;
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7 ist
ein erweitertes Blockschaltbild eines Postwertzeichenverkaufssystems
gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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8 ist
ein vereinfachtes Ablaufschema, das die von den verschiedenen Bauelementen
eines Postwertzeichenverkaufssystems bei Empfang einer Anfrage zum
Kauf von Postwertzeichen gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung vorgenommenen Verarbeitungen zeigt;
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9 stellt
Beziehungen zwischen AR- und DR-Werten der GPSD und der MPSDs gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung dar;
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10 ist
ein vereinfachtes Ablaufschema, das eine von einem Postwertzeichenverkaufssystem
zur Finanzierung einer MPSD-Ressource vorgenommene Verarbeitung
gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zeigt.
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BESCHREIBUNG
DER SPEZIELLEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Mit
der vorliegenden Erfindung werden Verfahren zur Ausgabe von Postwertzeichen
unter Verwendung eines Kommunikationsnetzes wie beispielsweise des
Internets bereitgestellt. 1 ist ein
vereinfachtes Blockschaltbild eines verteilten Computernetzes 100,
in dem eine Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung enthalten sein kann. Das Computernetz 100 umfaßt eines
oder mehrere Benutzercomputersysteme 104-1 und 104-2,
die im folgenden gattungsgemäß als Benutzersystem 104 bezeichnet
werden, mindestens ein Postwertzeichenverkaufssystem (PVS) 102 und
ein Postbehördensystem
(PAS) 106, das über
eine Vielzahl von Kommunikationsverbindungen 110 an ein
Kommunikationsnetz 108 angeschlossen ist. Die Benutzersysteme 104 können wahlweise
an einen oder mehrere Drucker 112 oder andere gleichartige
Druckvorrichtungen und an (nicht gezeigte) andere periphere Geräte angeschlossen
sein, beispielsweise an eine Wiegemaschine.
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Das
Kommunikationsnetz 108 stellt einen Mechanismus bereit,
mit dem die verschiedenen Bauelemente des verteilten Netzes 100 miteinander
kommunizieren und Informationen austauschen können. Das Kommunikationsnetz 108 selbst
kann viele miteinander verbundene Computersysteme und Kommunikationsverbindungen
umfassen. Die Kommunikationsverbindungen 110 können festverdrahtete
Verbindungen, optische Verbindungen, Satelliten- oder andere drahtlose
Kommunikationsverbindungen, Wellenfortpflanzungsverbindungen und
alle anderen Mechanismen zur Übermittlung
von Informationen sein. Zwar ist das Kommunikationsnetz 108 bei
einer Ausführungsform
das Internet, jedoch kann das Kommunikationsnetz 108 bei
anderen Ausführungsformen
jedes geeignete Computernetz sein. Das in 1 dargestellte
verteilte Computernetz 100 veranschaulicht lediglich eine
Ausführungsform,
welche die vorliegende Erfindung verkörpert, und schränkt den
Umfang der Erfindung, wie er in den Ansprüchen dargestellt ist, nicht
ein. Der Fachmann mit gewöhnlichen
Kenntnissen würde
auch andere Variationen, Modifizierungen und Alternativen erkennen.
Beispielsweise können
mehr als ein PVS 102 an das Kommunikationsnetz 108 angeschlossen
sein. Außerdem können einer
oder mehrere Drucker 112 wahlweise an ein einziges Benutzersystem 104 angeschlossen
werden, oder als Alternative können
sich mehrere Benutzersysteme 104 einen oder mehrere gemeinsame
Drucker teilen. An Benutzersysteme 104 können auch
andere Vorrichtungen, beispielsweise Wiegemaschinen zum Wiegen von
Postsendungen, Faxgeräte,
Scanner usw., angeschlossen werden.
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Durch
Benutzersysteme 104 können
Benutzer der vorliegenden Erfindung, beispielsweise Postwertzeichenverbraucher,
mit dem PVS 102 zusammenarbeiten und von diesem Postwertzeichen
kaufen. Zu diesen Benutzern können
eine oder mehrere Personen, die mit einem Benutzersystem 104 zusammenarbeiten,
ein oder mehrere Verfahren, die an dem Benutzersystem 104 oder
an mit Benutzersystemen 104 verbundenen Systemen ablaufen,
an Benutzersysteme 104 angeschlossene Vorrichtungen oder
andere Einrichtungen zählen,
die mit dem PVS 102 zusammenwirken können. Durch Benutzersysteme 104 werden
verschiedene unterschiedliche Arten des Zusammenwirkens mit dem
PVS 102 erleichtert. Beispielsweise können Benutzersysteme 104 von
Benutzersystemen genutzt werden, um Anfragen zum Kauf von Postwertzeichen
von dem PVS 102 zu konfigurieren. Diese Kaufanfragen von
Benutzern werden dann von den Benutzersystemen 104 über das
Kommunikationsnetz 108 zu dem PVS 102 übermittelt.
Als Reaktion auf die Anfragen durch Benutzer können die Benutzersysteme 104 eine
Information zu Drucken von Freimachungsvermerken (oder eines einzelnen
Freimachungsvermerks) von dem PVS 102 empfangen. Dann kann
ein Benutzer das Benutzersystem 104 zum Drucken der Freimachungsvermerke
mit Hilfe von Druckervorrichtungen verwenden, die an das Benutzersystem 104 angeschlossen
oder für
dieses zugänglich
sind. Die Freimachungsvermerke können
auf Etiketten, auf Papier, auf die Postsendungen selbst oder auf
andere gleichartige Medien aufgedruckt werden. Bei alternativen
Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung kann ein das Benutzersystem 104 nutzender
Benutzer die Information zum Drucken von Freimachungsvermerken,
die er auf einem Speichermedium, beispielsweise einer Computerdiskette,
von dem PVS 102 erhalten hat, zum nachfolgenden Ausdrucken
der Freimachungsvermerke speichern.
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Benutzer
können
Benutzersysteme 104 auch zur Ausführung anderer Aktivitäten nutzen,
beispielsweise um durch das PVS 102 gespeicherte Webseiten
zu durchsuchen, sich als Benutzer von durch das PVS 102 bereitgestellten
Diensten registrieren zu lassen, Finanz- und Kreditinformationen
zur Ausführung
kommerzieller Transaktionen mit dem PVS 102 bereitzustellen,
den Stand von durch das PVS 102 geführten Benutzerkonten zu prüfen, den
Werdegang des Postwertzeichenkaufs zu verfolgen, auf Hilfen oder
auf von dem PVS 102 bereitgestellte Kundendienste zuzugreifen
und andere gleichartige Aktivitäten
zu vollziehen. Demgemäß funktioniert
das Benutzersystem 104 in einer Client-Server-Umgebung
typischerweise als Client, der Informationen von dem PVS 102 anfragt,
das als Server fungiert, der als Reaktion auf die Anfrage von dem
Client eine Verarbeitung vornimmt und die angefragte Information
an die Client-Systeme liefert. Jedoch sollte erkennbar sein, daß ein spezielles
Benutzersystem 104 abhängig
davon, ob das Benutzersystem eine Information erbittet oder bereitstellt,
sowohl als Client als auch als Server fungieren kann.
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Wie
oben dargelegt, kann ein Benutzer das Benutzersystem 104 zum
Durchsuchen von Webseiten, welche das PVS 102 bereitstellt,
oder zum Zusammenwirken mit diesen nutzen. Diese Webseiten können von einem
oder mehreren Web-Servern des PVS 102 gespeichert werden,
und Benutzer des Benutzersystems 104 können über ein Browser-Programm, das
an dem Benutzersystem 104 abläuft, auf sie zugreifen. Zu
Beispielen für
Browser-Programme gehören
das von der Microsoft Corporation gelieferte Browser-Programm des
Internet-Explorers,
der von der Netscape Corporation gelieferte Netscape-Navigator-Browser
und andere. In der Umgebung des Internets und des World Wide Webs
(des "Webs") können die
Webseiten in Hypertext Markup Language (HTML) geschrieben werden
und können
jede Kombination von Text, Graphik, Audio- und Video-Inhalt, Software-Programmen und anderen
Daten in sich schließen.
Webseiten können
auch Hypertext-Links
zu anderen Webseiten enthalten. Jede Webseite ist speziell mit einer
Uniform Resource Locator (URL) genannten Adresse identifiziert,
durch welche die Benutzer auf die Webseite zugreifen können. Benutzer
können
auf Webseiten zugreifen, indem sie den Browser entweder direkt oder
indirekt mit URL-Informationen versorgen, und als Reaktion darauf
wird eine Webseite, die dem benutzerspezifischen URL entspricht,
von einem Server heruntergeladen, der an das Kommunikationsnetz 108 und
den anfragenden Benutzercomputer 104 angeschlossen ist.
Der Benutzer kann dann mit Hilfe des Browsers die heruntergeladene
Webseite betrachten.
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Gemäß den Lehren
der vorliegenden Erfindung ist das PVS 102 für die Ausgabe
von Postwertzeichen als Reaktion auf die Anfrage zu Postwertzeichenkäufen zuständig, die
von Benutzersystemen 104 empfangen werden. Wie in 1 gezeigt
ist, kann das PVS 102 selbst in der im folgenden beschriebenen
Weise mehrere miteinander verbundene Computer- und Server-Systeme 114 und
Kommunikationsverbindungen umfassen. Das PVS 102 kann derart
konfiguriert sein, daß es
Postwertzeichenanfragen von Benutzersystemen 104 empfängt, die
Postwertzeichenanfragen validiert, als Reaktion auf die Anfragen
zu Postwertzeichen eine Information zum Drucken von Freimachungsvermerken
erzeugt, zu den Postwertzeichentransaktionen gehörige Sicherheitsfunktionen
erfüllt,
zu den Postwertzeichentransaktionen gehörige Geldmittel verwaltet,
die Information zum Drucken der Freimachungsvermerke zu den anfragenden
Benutzersysteme 104 übermittelt
und Benutzerkonten führt
und mehrere andere Funktionen ausführt. Diese Funktionen werden
im wesentlichen von Software-Codemodulen erfüllt, die durch das PVS 102 abgearbeitet
werden. Es sollte jedoch erkennbar sein, daß diese Funktionen auch von
Software-Modulen oder Hardware-Modulen des PVS 102 oder
von Kombinationen derselben ausgeführt werden können.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung erfolgt die von dem PVS 102 erzeugte
Information zum Drucken von Freimachungsvermerken im wesentlichen
entlang der Richtlinien, die durch die von dem Postdienst der USA
(USPS) veröffentlichten
IBIP-Spezifikationen festgelegt sind. Gemäß den Lehren der vorliegenden
Erfindung entsprechen die von dem PVS 102 als Teil der
Erzeugung der Information zum Drucken der Freimachungsvermerke ausgeführten sicherheitskritischen
Funktionen den von der Postsicherheitsvorrichtung (PSD) ausgeführten sicherheitskritischen
Funktionen, die in den IBIP-Spezifikationen beschrieben sind. Das
PVS 102 kann auch derart konfiguriert werden, daß es Funktionen
erfüllt,
die das in den IBIP-Spezifikationen beschriebene Host-System ausführt. Der
gesamte Inhalt der IBIP-Spezifikationen ist durch Verweis darauf
für alle
Zwecke hier einbegriffen. Außerdem
werden im folgenden Einzelheiten zu den von dem PVS 102 ausgeführten Funktionen
bereitgestellt.
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Gemäß den Lehren
der vorliegenden Erfindung wird durch eine Postbehörde, beispielsweise
die USPS, jedem PVS 102 eine einzelne Postlizenznummer
zugeteilt. Das PVS 102 nutzt die einzelne Postlizenznummer
zur Erfüllung
von Postwertzeichenanfragen von einer Mehrzahl von nicht zugehörigen Benutzern,
die sich an verschiedenen geographischen Adressen befinden können. Mithin
wird gemäß der vorliegenden
Erfindung eine einzige Postlizenznummer effektiv zwischen einer
Vielzahl von Benutzern geteilt, die verschiedene geographische Adressen
aufweisen können.
Das unterscheidet sich wesentlich von herkömmlichen Postwertzeichenverkaufsverfahren,
bei denen ein Benutzer mindestens eine spezielle Postlizenznummer
beantragen und erhalten muß.
Das wäre
selbst dann der Fall, wenn der Portofreimachungsvermerk von einem
Zentralcomputer, beispielsweise in der in dem USA-Patent Nr. 6,005,945
(Whitehouse) erläuterten
Weise, erzeugt würde. Demgemäß wird mit
der vorliegenden Erfindung ein Bequemlichkeitsgrad für den Kauf
von Postwertzeichen geschaffen, der mit herkömmlichen Verfahren bisher nicht
zustande gebracht wurde. Da die Postlizenznummer dem PVS 102 zugeteilt
ist und nicht dem Benutzer, ist der Benutzer von den zum Erwerb
der Postlizenznummer erforderlichen Verfahrensschritten abgeschirmt.
Tatsächlich
braucht gemäß der vorliegenden
Erfindung der Verbraucher des Postwertzeichens nicht einmal über die
Postlizenznummer in Kenntnis zu sein. Ein Benutzer kann Postwertzeichen
kaufen, indem er an das PVS 102 einfach eine Postwertzeichenanfrage
sendet und eine Information zum Drucken eines oder mehrerer Freimachungsvermerke
empfängt,
die der Anfrage von dem PVS 102 entsprechen.
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Wieder
in 1 kann das Postbehördensystem (PAS) 106 ein
oder mehrere Computersysteme umfassen, die von einer Postbehörde verwaltet
werden, die zur Regelung und Steuerung von Postangelegenheiten autorisiert
ist. Beispiele für
Postbehörden
sind der United States Postal Service (USPS), La Poste in Frankreich,
die Royal Mail in Großbritannien
und andere. In den meisten Fällen
ist die Postbehörde
eine staatliche oder quasi-staatliche Einrichtung, die zur Beaufsichtigung
der Postangelegenheiten autorisiert ist. An das PVS 102 kann über ein
Kommunikationsnetz 108 oder direkt über eine andere Kommunikationsverbindung 110 ein PAS 106 angeschlossen
sein. Die zwischen PVS 102 und PAS 106 ausgetauschten
Informationen können
eine Finanzinformation, eine durch die Postbehörde zu Buchrevisionszwecken
verlangte Information, eine Statusinformation, eine Sicherheitsinformation
und andere gleichartige Information umfassen. Die zu Buchrevisionszwecken
durch die Postbehörde
verlangte Information kann eine Information zur Identifizierung
der Postwertzeichenkäufer,
zum Postwertzeichenwert und zu der durch die Käufer gekauften Menge sowie
andere Informationen umfassen. Das PVS 102 läßt sich
derart konfigurieren, daß eine
Information an das PAS 106 auf periodischer Basis mit Hilfe
der Stapelverarbeitung oder beim Eintritt bestimmter Ereignisse
heruntergeladen wird. Das PVS 102 läßt sich auch derart konfigurieren,
daß Postwertzeichen
von dem PAS 106 gekauft werden.
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2 ist
ein vereinfachtes Blockschaltbild eines beispielhaften Computersystems 200 gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung. Das Computersystem 200 kann
als Benutzersystem 104, als PVS 102 oder als eines
der Computersysteme, die das PVS 102 ausmachen, als PAS 106 oder
als ein anderes gleichartiges System dienen. Das Computersystem 200 umfaßt typischerweise
mindestens einen Prozessor 204, der über ein Bus-Untersystem 202 mit
einer Anzahl von peripheren Geräten
kommuniziert. Diese peripheren Geräte umfassen typischerweise
ein Speicherungs-Untersystem 212, das ein Speicher-Untersystem 214 und
ein Dateienspeicherungs-Untersystem 220 umfaßt, Benutzeroberflächen-Eingangsvorrichtungen 210,
Benutzeroberflächen-Ausgangsvorrichtungen 208 und
ein Netzschnittstellen-Untersystem 206. Die Eingangs- und
die Ausgangsvorrichtungen ermöglichen
das Zusammenwirken des Benutzers mit dem Computersystem 200.
Es sollte erkennbar sein, daß der
Benutzer eine benutzende Person, eine Vorrichtung, ein Verfahren,
ein anderer Computer und dergleichen sein kann. Mit dem Netzschnittstellen-Untersystem 206 wird
eine Schnittstelle zu äußeren Netzen
bereitgestellt, auch eine Schnittstelle zu dem Kommunikationsnetz 108,
und das System ist über
das Kommunikationsnetz 108 an entsprechende Schnittstellenvorrichtungen
in anderen Computersystemen angeschlossen.
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Benutzeroberflächen-Eingangsvorrichtungen 210 können eine
Tastatur, Zeigeeinrichtungen wie beispielsweise eine Maus, eine
Rollkugel, ein Berührungstablett
oder Graphiktablett, einen Scanner, einen Strichcodescanner zum
Abtasten von Strichcodes von Gegenständen, einen in die Anzeige
eingebauten Berührungsbildschirm,
Audio-Eingangsvorrichtungen, beispielsweise Spracherkennungssysteme,
Mikrophone und andere Arten von Eingangsvorrichtungen umfassen.
Im wesentlichen sollen mit der Verwendung des Begriffs "Eingangsvorrichtung" alle möglichen
Arten von Vorrichtungen und Methoden zur Eingabe von Informationen in
das Computersystem 200 oder in das Kommunikationsnetz 108 umfaßt sein.
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Benutzeroberflächen-Ausgangsvorrichtungen 208 können ein
Anzeige-Untersystem,
einen Drucker, ein Faxgerät
oder nichtvisuelle Anzeigen umfassen, beispielsweise Audio-Ausgangsvorrichtungen.
Das Anzeige-Untersystem kann eine Kathodenstrahlröhre (CRT),
eine Flachbildschirmvorrichtung, beispielsweise eine Flüssigkristallanzeige
(LCD), oder eine Projektionsvorrichtung umfassen. Mit dem Anzeige-Untersystem
kann auch für
eine nichtvisuelle Anzeige gesorgt werden, beispielsweise über Audio-Ausgangsvorrichtungen.
Im wesentlichen sollen mit der Verwendung des Begriffs "Ausgangsvorrichtung" alle möglichen
Arten von Vorrichtungen und Methoden zum Ausgeben von Informationen
aus dem Computersystem 200 an einen Benutzer oder an eine
andere Maschine oder ein anderes Computersystem umfaßt sein.
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Das
Speicherungs-Untersystem 212 speichert die Grundprogrammierung
und die Datenkonfigurationen, die für die Funktionsfähigkeit
des Computersystems sorgen. Beispielsweise können die verschiedenen Module,
welche die Funktionsweise der vorliegenden Erfindung ausführen, in
dem Speicherungs-Untersystem 212 des PVS 102 gespeichert
werden. Diese Software-Module werden im allgemeinen durch (einen)
Prozessoren) 204 abgearbeitet. In einer dezentralen Umgebung
können
die Software-Module
in einer Mehrzahl von Computersystemen gespeichert und von Prozessoren der
Mehrzahl von Computersystemen abgearbeitet werden. Das Speicherungs-Untersystem 212 stellt
auch einen Verwahrungsort zum Speichern der verschiedenen Datenbänke bereit,
die Informationen gemäß der vorliegenden
Erfindung speichern. Das Speicherungs-Untersystem 212 umfaßt typischerweise
ein Speicher-Untersystem 214 und ein Dateienspeicherungs-Untersystem 220.
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Das
Speicher-Untersystem 214 umfaßt typischerweise eine Anzahl
von Speichern mit einem Haupt-Direktzugriffsspeicher (RAM) 218 zum
Speichern von Befehlen und Daten während des Abarbeitens des Programms
sowie einen Festwertspeicher (ROM) 216, in dem festgelegte
Befehle gespeichert sind. Das Dateienspeicherungs-Untersystem 220 sorgt
für die
beständige
(nichtflüchtige)
Speicherung von Programm- und Datendateien und kann ein Festplattenlaufwerk,
ein Diskettenlaufwerk zusammen mit zugeordneten entnehmbaren Medien,
ein kompaktes digitales Festwertspeicherlaufwerk (CD-ROM-Laufwerk),
ein optisches Laufwerk, entnehmbare Medienkassetten und andere gleichartige
Speicherungsmedien umfassen. Eines oder mehrere von den Laufwerken
können
sich an entfernt befindlichen Orten in anderen angeschlossenen Computern
an einer anderen Stelle in dem Kommunikationsnetz 108 befinden.
Das Dateienspeicherungs-Untersystem 220 kann auch Informationen
speichern, die gemäß den Lehren
der vorliegenden Erfindung gespeichert werden.
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Mit
dem Bus-Untersystem 202 wird ein Mechanismus bereitgestellt,
um die verschiedenen Bauelemente und Untersysteme des Computersystems 200 in
beabsichtigter Weise miteinander kommunizieren zu lassen. Die verschiedenen
Untersysteme und Bauelemente des Computersystems 200 brauchen
sich nicht an dem gleichen physischen Ort zu befinden, sondern können an
verschiedenen Orten innerhalb des verteilten Netzes 100 verteilt
sein. Zwar ist das Bus-Untersystem 202 schematisch als
einziger Bus gezeigt, jedoch können
bei alternativen Ausführungsformen
des Bus-Untersystems mehrere Busse verwendet werden.
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Das
Computersystem 200 selbst kann von verschiedenen Arten
sein und einen Personalcomputer, einen transportablen Computer,
einen Arbeitsplatzrechner, ein Computer-Endgerät, einen Netzrechner, einen Großrechner
oder jedes anderes Datenverarbeitungssystem umfassen. Auf Grund
der sich stetig ändernden Beschaffenheit
von Computern und Netzen soll die Beschreibung des in 2 dargestellten
Computersystems 200 lediglich als spezielles Beispiel zum
Zwecke der Darstellung der bevorzugten Ausführungsform des Computersystems
vorgesehen sein.
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Es
sind viele andere Konfigurationen eines Computersystems mit mehr
oder mit weniger Bauelementen als bei dem in 2 dargestellten
Computersystem möglich.
Client-Computersysteme und Server-Computersysteme weisen im wesentlichen
die gleiche Konfiguration auf, wie sie in 2 gezeigt
ist, wobei die Server-Systeme im allgemeinen mehr Speicherkapazität und Rechenleistung
als die Client-Systeme haben.
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3 ist
ein vereinfachtes Ablaufschema 300 auf hoher Ebene, das
eine von dem Benutzersystem 104 und dem PVS 102 ausgeführte Verarbeitung
zur Ausgabe von Postwertzeichen gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zeigt. Wie in 3 gezeigt
ist, wird die Verarbeitung im wesentlichen dann eingeleitet, wenn
ein Benutzer mit Hilfe des Benutzersystems 104 auf eine
von dem PVS 102 bereitgestellte Webseite zugreift (Schritt 302).
In der oben beschriebenen Weise kann der Benutzer auf die Webseiten
zugreifen, indem er URL-Informationen, die den Webseiten entsprechen,
zu einem an dem Benutzersystem 104 ablaufenden Browser
liefert. Mit Hilfe der Webseite(n) kann der Benutzer dann eine Anfrage
zum Kauf von Posteertzeichen von dem PVS 102 konfigurieren
(Schritt 304). Der Benutzer kann beispielsweise den Kauf
von einer oder mehreren Wertzeichen zu $0,33 anfragen. Zum Konfigurieren
der Anfrage kann der Benutzer auch mit dem Benutzersystem 104 verbundene
Vorrichtungen verwenden. Beispielsweise kann eine mit dem Benutzersystem 104 verbundene
Waage zur Lieferung einer Information verwendet werden, die das
Gewicht der Postsendung betrifft, für welche das Postwertzeichen
gekauft werden soll.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung kann ein Benutzer aufgefordert werden, sich
zuerst als Benutzer des PVS 102 registrieren zu lassen
und ein Konto bei dem PVS 102 zu eröffnen, bevor der Benutzer Postwertzeichen
von dem PVS 102 kaufen darf. Als Teil dieses Registrierungsvorgangs
kann der Benutzer gebeten werden, an den PVS 102 Informationen
zu liefern, beispielsweise eine den Benutzer identifizierende Information,
eine Kreditkarten-Information oder eine andere gleichartige Information,
welche das PVS 102 verwenden kann, um die von dem Benutzer
gekauften Postwertzeichen in Rechnung zu stellen, und andere Informationen.
Die von dem Benutzer gelieferten Informationen können durch das PVS 102 gespeichert
werden, und dem Benutzer kann eine spezielle Kennung zugeteilt werden,
um den Benutzer eindeutig zu identifizieren. Der Benutzer kann auch
ein Paßwort
zum Zugriff auf das Konto des Benutzers wählen dürfen. Der Benutzer kann auch
Benutzerpräferenzen
konfigurieren dürfen,
welche die Postwertzeichenkaufvorgänge betreffen. Der Benutzer
kann auf dem Konto auch Geldmittel speichern dürfen, der zum Kauf von Postwertzeichen
verwendet werden können.
Es sollte erkennbar sein, daß der
Benutzer bei alternativen Ausführungsformen
der Erfindung Postwertzeichen von dem PVS 102 ohne oder
mit Eröffnung
eines Kontos oder einer Registrierung bei dem PVS 102 kaufen
darf.
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Die
Benutzeranfrage zum Kauf von Postwertzeichen kann eine Information
zur Identifizierung des Benutzers, eine Kreditkarten- oder andere
gleichartige Informationen enthalten, welche das PVS 102 verwendet, um
die gekauften Postwertzeichen, den Betrag und den Wert/Nennwert
der Postwertzeichen, die der Benutzer kaufen möchte, in Rechnung zu stellen,
und andere gleichartige Informationen enthalten, welche das PVS 102 zum
Verarbeiten der Anfrage verwenden kann. Mit einer einzigen Benutzeranfrage
kann der Kauf von einer oder mehreren Postwertzeichen angefragt
werden. Wenn der Benutzer ein registrierter Benutzer ist und ein vorher
bei dem PVS 102 eingerichtetes Konto besitzt, kann die
Information zur Benutzer-Identifizierung eine Benutzerkennung enthalten,
die das PVS 102 dem Benutzer bei der Registrierung des
Benutzers zugeteilt hat. Außerdem
kann das PVS 102 bei einem registrierten Benutzer Informationen
verwenden, welche der Benutzer bei dem Registrierungsvorgang zu
Rechnungslegungszwecken geliefert hat, und folglich brauchen die
Kreditkarten- oder andere gleichartige Informationen nicht in der
Benutzeranfrage enthalten zu sein.
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Die
Benutzeranfrage kann auch andere die Postsendung/das Paket betreffende
Informationen enthalten. Beispielsweise kann die Benutzeranfrage
eine Information enthalten, welche das Gewicht der Postsendung/des
Pakets betrifft und die das PVS 102 zum Berechnen des genauen
Portowertes verwenden kann, der zum Versenden der Postsendung/des
Pakets notwendig ist. Die Gewichts-Information kann direkt durch
den Benutzer eingegeben werden oder kann von Vorrichtungen, beispielsweise
von an das Benutzersystem 104 angeschlossenen Wiegevorrichtungen,
empfangen werden. Gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung kann die Benutzeranfrage auch eine Information
umfassen, welche das Medium identifiziert, auf das der Freimachungsvermerk
(oder die Freimachungsvermerke) aufgedruckt werden sollen. Wenn
der Freimachungsvermerk beispielsweise auf ein Etikett oder einen
Etikettenbogen aufgedruckt werden soll, kann die Benutzeranfrage
Informationen wie beispielsweise eine Seriennummer enthalten, die
dem Etikett oder Etikettenbogen zugeteilt ist. Die Seriennummer
kann der Benutzer in Schritt 304 eingeben. Als Alternative
kann eine Information zur Identifizierung des Mediums abgetastet
und an das Benutzersystem 104 geliefert werden. Weitere
Einzelheiten bezüglich
der Verwendung von Etiketten und Etikettenbögen werden weiter unten bereitgestellt.
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Dann übermittelt
das Benutzersystem 104 die Benutzeranfrage zum Kauf von
Postwertzeichen über das
Kommunikationsnetz 108 an das PVS 102 (Schritt 306).
Gemäß einer
Ausführungsform
kann zwischen dem Benutzersystem 104 und dem PVS 102 ein
Datensicherungsprotokoll (eine SSL-Verbindung) hergestellt werden,
um die Übermittlung
von Informationen zwischen dem Benutzersystem 104 und dem
PVS 102 zu erleichtern.
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Dann
empfängt
das PVS 102 die Benutzeranfrage zum Kauf von Postwertzeichen
von dem Benutzersystem 104 (Schritt 308). Dann
kann das PVS 102 die Benutzeranfrage validieren (Schritt 310).
Das PVS 102 kann beispielsweise feststellen, ob die von
dem Benutzer gelieferte Kreditkarten-Information gültig ist.
Das PVS 102 kann Dienste, welche von Firmen wie Cybercash
und Cybersource geleistet werden, zur Ausführung der Validierung der Kreditkarten-Information
nutzen. Wenn die Anfrage von einem registrierten Benutzer kommt,
der ein vorfinanziertes Konto besitzt, kann das PVS 102 feststellen,
ob der Benutzer ausreichenden Geldmittel in dem von dem PVS 102 geführten Benutzerkonto
hat, um die Postwertzeichenanfrage abzudecken. Als Alternative kann
das PVS 102 feststellen, ob die Kreditkarten-Information für den registrierten
Benutzerin dem PVS 102 gespeichert ist oder durch die Benutzeranfrage
an das PVS 102 geliefert wird. Das PVS 102 kann
auch andere Informationen validieren, beispielsweise die Identität des den
Kauf anfragenden Benutzers, die Seriennummer des Mediums, auf das
der Portofreimachungsvermerk aufgedruckt werden soll, die Art der
von dem Benutzer angeforderten Postwertzeichens und dergleichen.
Wenn der Validierungsvorgang aus irgendeinem Grunde nicht funktioniert
(Schritt 312), kann die Benutzer-Anfrage beendet werden,
und an das anfragende Benutzersystem 104 kann eine Nachricht übermittelt
werden, die anzeigt, daß die
Validierung der Benutzeranfrage nicht erfolgreich war (Schritt 314).
Auch kann ein Grund dafür
genannt werden, warum die Validierung nicht funktioniert hat.
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Wenn
die Validierung erfolgreich war, erzeugt das PVS 102 danach
eine Information zum Drucken eines Freimachungsvermerks für jedes
Wertzeichen, das in der Postwertzeichenanfrage des Benutzers angefragt
wurde (Schritt 316). Gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung läuft
die von dem PVS 102 erzeugte Information zum Drucken des
Freimachungsvermerks entlang der Richtlinien, die in den von der USPS
veröffentlichten
IBIP-Spezifikationen festgelegt sind. Für jeden Freimachungsvermerk
kann die Information zum Drucken des Freimachungsvermerks ein Pixelmuster
des Freimachungsvermerks, ein graphisches Bild des Freimachungsvermerks,
die den Freimachungsvermerk darstellenden Daten, die dem Freimachungsvermerk
entsprechenden Ursprungsdaten oder andere Informationen enthalten,
die das Drucken des Wertzeichens erleichtern. Dann wird die Information
zum Drucken des Freimachungsvermerks von dem PVS 102 über das
Kommunikationsnetz 108 zu dem anfragenden Benutzersystem übermittelt
(Schritt 318).
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Dann
empfängt
das anfragende Benutzersystem 104 die Information zum Drucken
des Freimachungsvermerks (oder der Freimachungsvermerke) von dem
PVS 102 (Schritt 320). Dann kann die in Schritt 320 empfangene
Information zum Drucken des Freimachungsvermerks verwendet werden
(Schritt 324). Zum Drucken des Freimachungsvermerks (oder
der Freimachungsvermerke) kann beispielsweise eine an das Benutzersystem 104 angeschlossene
Druckvorrichtung verwendet werden. Gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung kann das Benutzersystem 104 die
von dem PVS 102 empfangene Information verarbeiten, bevor
der Freimachungsvermerk gemäß Schritt 324 gedruckt
wird. Der Freimachungsvermerk kann auf jedes geeignete Medium gedruckt
werden, beispielsweise auf ein Etikett, Papier, einen Etikettenbogen,
auf Umschläge, Karten,
direkt auf die Postsendung/das Paket oder andere gleichartige Medien.
Es können
ein oder mehrere Freimachungsvermerke auf einmal gedruckt werden.
Bei alternativen Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung kann der Benutzer die Information zum
Drucken der Freimachungsvermerke auf einem Speichermedium, beispielsweise
einer Speicherdiskette, zum anschließenden Drucken speichern.
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Um
betrügerisches
Aufdrucken des Freimachungsvermerks zu verringern, kann das Medium,
auf das der Freimachungsvermerk aufgedruckt wird, derart konfiguriert
werden, daß es
spezielle Merkmale besitzt, die für verbesserte Sicherheit gegen
betrügerischen
Mißbrauch
sorgen. Beispielsweise kann der Freimachungsvermerk auf Etiketten
aufgedruckt werden, die beliebige oder alle einer Vielzahl von Sicherheitsmerkmalen
wie Strichcodierung, Mikrodruck, Wasserzeichen, Verwendung von fluoreszierenden
Streifen, gezackte Ränder, Taggant-Markierungen
und dergleichen enthalten. Wenn der Freimachungsvermerk auf ein
spezielles Medium, beispielsweise Sicherheitspapier, aufgedruckt
wird, kann der Benutzer aufgefordert werden, dem Drucker das spezielle
Medium zur Verfügung
zu stellen und das spezielle Medium betreffende Befehle zu befolgen,
bevor das Wertzeichen gedruckt wird. Beispielsweise kann der Benutzer
aufgefordert werden, in den Drucker ein Etikettenbogen einzuführen, bevor
der Freimachungsvermerk aufgedruckt wird, und ein oder mehrere Etiketten
zu wählen,
auf welche die Freimachungsvermerke gedruckt werden sollen. Dann
kann der Freimachungsvermerk (oder können die Freimachungsvermerke)
auf eine oder mehrere Etiketten aufgedruckt werden, die dann (genauso
wie eine beim Postamt gekaufte gewöhnliche Wertzeichen) auf die
Postsendung/das Paket aufgeklebt werden.
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Zum
Aufdrucken des Freimachungsvermerks (oder der Freimachungsvermerke)
gemäß Schritt 324 können viele
verschiedene Verfahren benutzt werden. Gemäß einer Ausführungsform
kann ein Druckerprogramm, beispielsweise ein "print.dII", von dem PVS 102 in das Benutzersystem 104 heruntergeladen
werden. Das Druckerprogramm kann eine Information enthalten, die
der Drucker zum Aufdrucken des Freimachungsvermerks benötigt, und
kann den Drucker und andere periphere Geräte wie beispielsweise eine
Wiegemaschine steuern, die an das Benutzersystem 104 angeschlossen
sind. Das Druckprogramm kann in regelmäßigen Zeitabständen automatisch
von dem PVS 102 in das Benutzersystem 104 heruntergeladen
werden oder es kann bei Eintreten spezieller Ereignisse heruntergeladen
werden, beispielsweise wenn die Information zum Drucken des Freimachungsvermerks
oder der Freimachungsvermerke an das Benutzersystem 104 übermittelt wird,
oder wenn das PVS 102 feststellt, daß eine neuere Version des Druckprogramms
zur Verfügung
steht. Nach dem Herunterladen kann das Druckprogramm derart konfiguriert
werden, daß es
bei Bedarf automatisch abgearbeitet wird, um den zum Drucken des
Freimachungsvermerks verwendeten Drucker zu steuern. Das Druckerprogramm
kann beispielsweise ein Java-Applet, ein VBScript, ein Jaca-Script,
ActiveX-Steuerungen, a C++-Programm, ein C-Programm, ein Java-Programm
usw. umfassen, die der Benutzer herunterladen kann, oder die das
PVS 102 automatisch in das Benutzersystem 104 herunterladen
kann. Bei einer Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung, bei der das Druckprogramm ein Java-Applet
ist, kann das Applet durch das Browser-Programm abgearbeitet werden,
wenn der Benutzer die Option zum Drucken des Freimachungsvermerks wählt.
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Wie
oben dargelegt, kann der Freimachungsvermerk auf ein Etikett, ein
Papier oder ein anderes gleichartiges Medium oder sogar auf die
Postsendung/das Paket selbst aufgedruckt werden. 4 stellt
ein beispielhaftes einzelnes vorgedrucktes Etikett 400 dar,
auf das der Freimachungsvermerk gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung gedruckt werden kann. Wie in 4 gezeigt
ist, weist das Etikett 400 gezackte Ränder 402 auf, die
nicht nur als Sicherheitsmechanismus dienen, sondern auch für ein ästhetisches Aussehen
und eine ästhetische
Anfühlweise
eines herkömmlichen
USA-Wertzeichens sorgen. Andere Sicherheitsmerkmale, die auf das
Etikett 400 aufgedruckt werden, können ein gefärbter Streifen 404,
Mikrodrucklinien 406, eine Etiketten-Seriennummer 408,
ein Logo 410 und ein Wasserzeichen 412 sein. Diese
Sicherheitsmerkmale können
an verschiedenen Stellen auf das Etikett 400 aufgebracht
werden. Die Beschreibung des einzelnen vorgedruckten Etiketts 400,
das in 4 beschrieben ist, ist nur als spezifisches Beispiel
für die Zwecke
der Darstellung einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung vorgesehen. Es sind viele andere Konfigurationen
des Etiketts 400 mit mehr oder weniger Merkmalen als den
in 4 dargestellten möglich.
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Die
in 4 gezeigten Sicherheitsmerkmale sollen das betrügerische
Kopieren oder den Mißbrauch des
Etiketts mit dem darauf aufgedruckten Freimachungsvermerk einschränken. Beispielsweise
kann der farbige Streifen 404 in einer Farbe wie zum Beispiel
fluoreszierendem Pink vorhanden sein, die mit Schwarz-Weiß-Kopierern
nicht so leicht kopiert werden kann. Der Mikrodruck 406 kann
den in einer komplizierten Weise gedruckten Namen des Postwertzeichenverkäufers enthalten.
Beispielsweise kann der Mikrodruck 406 den mehrmals gedruckten
Namen "Neopost" enthalten.
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Der
höheren
Sicherheit halber können
einzelne Etiketten serialisiert werden, und auf das Etikett kann die
jedem Etikett entsprechende Seriennummer, beispielsweise die in 4 dargestellte
Seriennummer, aufgedruckt werden. Als Teil der Konfigurierung der
Benutzeranfrage zu Postwertzeichen (in Schritt 304 gemäß 3)
kann der Benutzer aufgefordert werden, die Seriennummer des Etiketts
einzugeben, auf das der Freimachungsvermerk aufgedruckt werden soll.
Der PVS 102 kann eine Liste aller gültigen (verfügbaren und
nicht benutzten) Etikett-Seriennummern führen, und Seriennummern, die
Etiketten zugeteilt sind, können
durch den PVS 102 ungültig
gemacht werden, nachdem die Freimachungsvermerke auf die Etiketten
aufgedruckt sind. Auf diese Weise kann Mißbrauch oder Betrug entdeckt
werden, wenn eine von dem Benutzer empfangene Etikett-Seriennummer
eine ungültig
gemachte Seriennummmer betrifft.
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Das
Logo 410 kann ein Logo des Postwertzeichenverkäufers darstellen.
Bei alternativen Ausführungsformen
kann das auf dem Etikett 400 dargestellte Logo von dem
Kunden, der die Postwertzeichen kauft, gewählt oder kundenspezifisch gemacht
sein. Außerdem
braucht das Logo 410 nicht auf dem Etikett 400 vorgedruckt
zu sein, sondern kann zusammen mit der Information zum Drucken des
Freimachungsvermerks in das Benutzersystem 104 heruntergeladen
werden und dann (beispielsweise während Schritt 324 des
in 3 dargestellten Ablaufschemas) auf das Etikett 400 aufgedruckt
werden.
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Die
auf das Etikett 400 aufgedruckten verschiedenen Merkmale
können
zur weiteren Erhöhung
der Sicherheit in einer Spezialfarbe gedruckt werden. Das Papier
selbst, auf welches das Etikett 400 aufgedruckt wird, kann
aus speziellen Merkmalen bestehen oder diese enthalten, um betrügerische
Verwendung einzuschränken.
Weitere Einzelheiten bezüglich
der Verwendung von Sicherheitsmerkmalen sind in dem am 07. Juli 2000
eingereichten USA-Patentanmeldung Nr. 09/611,375 erläutert, deren
gesamte Offenbarung durch Verweis darauf hier einbegriffen ist.
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5 stellt
einen Bogen 500 mit vorgedruckten Etiketten gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung dar. Wie in 5 gezeigt
ist, umfaßt
der Bogen 500 zehn einzelne vorgedruckte Etiketten, die in 4 beschrieben
sind. Die Anzahl der einzelnen Etiketten auf einem Bogen kann bei
alternativen Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung verschieden sein. Zur höheren Sicherheit
können
einzelne Bögen
serialisiert werden, und auf den Bogen kann eine jedem Bogen entsprechende
spezielle Seriennummer, beispielsweise die Seriennummer 502,
aufgedruckt werden.
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Als
Teil des Konfigurierens der Benutzeranfrage zu Postwertzeichen kann
der Benutzer aufgefordert werden, die spezielle Serienummer des
Bogens einzugeben, auf den der Freimachungsvermerk aufgedruckt werden
soll. Der PVS 102 kann eine Liste aller verfügbaren und
gültigen
Bogen-Seriennummern und die Nummer von nicht benutzten, den Bögen entsprechenden
Etiketten führen.
Nachdem sämtliche
Etiketten auf einem speziellen Bogen verwendet wurden, kann das
PVS 102 die spezielle Bogen-Seriennummer, die dem speziellen
Bogen entspricht, durch den PVS 102 ungültig machen. Auf diese Weise
kann Mißbrauch
oder Betrug entdeckt werden, wenn die von dem Benutzer empfangene
Bogen-Seriennummer eine ungültig
gemachte Bogen-Seriennummer bezeichnet. Gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung kann die auf jedes Etikett eines Bogens
aufgedruckte Etikett-Seriennummer 408 die gleiche wie die
Bogen-Seriennummer 502 sein. Bei alternativen Ausführungsformen
können
die Etikettenbögen
serialisiert werden, wobei eine erste Gruppe von Nummern verwendet
wird, und jedes der Etiketten auf den Bögen kann selbst serialisiert
werden, wobei eine zweite Gruppe von Nummern verwendet wird. Durch
Serialisieren sowohl der Bögen
als auch der Etiketten wird für
erhöhte
Sicherheit gesorgt.
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6 stellt
ein einzelnes Etikett 600 mit einem darauf gedruckten Freimachungsvermerk
gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung dar. Neben Merkmalen eines leeren Etiketts
(die oben in Bezug auf 4 beschrieben sind) weist das
Etikett 600 einen darauf gedruckten Freimachungsvermerk
auf, der eine visuell lesbare Information und eine maschinenlesbare
Information enthalten kann. Beispielsweise kann die visuell lesbare
Information auf dem Freimachungsvermerk den Portobetrag oder Wert 602 (beispielsweise $0,33),
die Postklasse 604 des Postwertzeichens (beispielsweise "FIRST CLASS) und
die Nummer 606 (beispielsweise "042N5DD00038) enthalten, die einer PSD-Ressource
aus dem Pool an PSD-Ressourcen in dem PVS 102 entspricht,
die zur Erzeugung der Information zum Aufdrucken des Freimachungsvermerks
verwendet wurde. Weitere Einzelheiten bezüglich der Verwendung von PSD-Ressourcen
zur Erzeugung einer Information zum Aufdrucken des Freimachungsvermerks
werden im folgenden bereitgestellt.
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Der
maschinenlesbare Teil des Freimachungsvermerks kann einen zweidimensionalen
Code 608 enthalten, der beispielsweise ein Strichcodeformat
PDF-417, ein DataMatrix-Format
oder ein anderes Format sein kann. Gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist der zweidimensionale Code 608 eine
DataMatrix. Im folgenden werden die speziellen Inhalte des zweidimensionalen
Codes 608 erläutert.
Gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung entsprechen der Freimachungsvermerk und
die Positionierung des Freimachungsvermerks auf dem Etikett 600 im
wesentlichen den in den IBIP-Spezifikationen beschriebenen Spezifikationen.
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7 stellt
ein erweitertes Blockschaltbild des PVS 102 gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung dar. Wie in 7 gezeigt
ist, kann das PVS 102 einen oder mehrere Web-Server 702,
einen oder mehrere Server 704 für Postsicherheitsmodule (PDSM-Server
(mit zugehörigen
kryptographischen Modulen 706) und eine Datenbank 708 umfassen,
die über
mehrere Kommunikationsverbindungen 712 an ein lokales Kommunikationsnetz 710 angeschlossen
ist. Mit dem lokalen Kommunikationsnetz 710 wird ein Mechanismus
geschaffen, mit dem die verschiedenen Bauelemente des PVS 102 miteinander
kommunizieren und Informationen austauschen können. Das lokale Kommunikationsnetz 710 selbst
kann viele miteinander verbundene Computersysteme und Komunikationsverbindungen
umfassen. Die Kommunikationsverbindungen 712 können festverdrahtete
Verbindungen, optische Verbindungen, Satelliten- oder andere drahtlose Kommunikationsverbindungen,
Wellenfortpflanzungsverbindungen und beliebige andere Mechanismen
zur Übermittlung
von Informationen sein. Die in 7 dargestellte
Konfiguration des PVS 102 veranschaulicht lediglich eine
die vorliegende Erfindung enthaltende Ausführungsform und schränkt den
in den Ansprüchen
dargelegten Umfang der Erfindung nicht ein. Für den Fachmann würden auch
andere Variationen, Modifizierungen und Alternativen erkennbar.
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Der/die
Web-Server 702 kann/können
die Website des Postwertzeichenverkäufers beherbergen und von dem
Postwertzeichenverkäufer
angebotene Webseiten speichern. Der Web-Server 702 ist
für den
Empfang von URL-Anforderungen
von Benutzersystemen 104 und für die Weiterleitung von Webseiten
zuständig, die
den URL-Anforderungen an die anfragenden Benutzersysteme 104 entsprechen.
Wie weiter oben festgestellt, kann ein Benutzer über diese Webseiten mit dem
PVS 102 zusammenarbeiten, um beispielsweise eine Anfrage
zum Kauf von Postwertzeichen von dem PVS 102 konfigurieren.
Wenn das Benutzersystem 104 eine Kommunikation mit dem
PVS 102 anfragt, kann der Web-Server derart konfiguriert
werden, daß er
eine Kommunikationsverbindung zwischen Benutzersystem 104 und
PVS 102 herstellt. Beispielsweise kann der Web-Server 702 eine
sichere Internet-Socketverbindung,
beispielsweise eine SSL 2.0 Verbindung, zwischen dem PVS 102 und
dem Benutzersystem 104 herstellen. Die zwischen dem Benutzersystem 104 und
dem PVS 102 übermittelten
Informationen können
eine SSL sein, die mit Hilfe verschiedener Verschlüsselungsgrade, beispielsweise
einer 40-Bit-Verschlüsselung,
einer 128-Bit-Verschlüsselung
und dergleichen, verschlüsselt wurde.
Der Web-Server 702 kann auch einen Firewall in sich schließen, der
das interne PVS-Netz von dem Kommunikationssystem 108 und
den Benutzersystemen 104 und anderen an das Kommunikationssystem 108 angeschlossenen
Ressourcen abschirmt. Gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist der Web-Server 702 für den Empfang
von Anfragen von Benutzersystemen 104 zum Kauf von Wertzeichen
und zur Ausführung
einer Belastungsverteilung und einer den Anfragen zugeteilten Umschaltzeitverarbeitung
zuständig.
Der Web-Server 702 kann auch derart konfiguriert sein,
daß er
das Herunterladen von Druckersteuerungsprogrammen von dem PVS 102 in
das Benutzersystem 104 steuert.
-
Jeder
PSDM-Server 704 ist in Verbindung mit einem oder mehreren
an dem PSDM-Server 704 angeschlossenen kryptographischen
Modulen verantwortlich, um die Information zum Aufdrucken des Freimachungsvermerks
als Reaktion auf Anfragen zum Kauf von Postwertzeichen, die von
einem oder mehreren Benutzersystemen 104 empfangen werden,
zu erzeugen. Gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung gehören
zu Funktionen, die der PSDM-Server 704 ausführt, auch
Funktionen, die eine Postsicherheitsvorrichtung (PSD) in der von
dem USPS veröffentlichten
IBIP-Spezifikationen beschriebenen Weise ausführt. Beispielsweise zählen zu
von dem PSDM-Server 704 ausgeführten Funktionen die Initialisierung
und Schaffung von PSD-Ressourcen, die Erzeugung digitaler Signaturen,
die Verwaltung von Geldmitteln für
die von dem PVS 102 ausgegebenen Postwertzeichen, die Erzeugung
einer Information zum Drucken der Freimachungsvermerke, die Handhabung
von Schlüsseln
sowie weitere Funktionen. Die PSDM-Server 704 können in
einer gruppierten Umgebung funktionieren, damit eine Erweiterungsmöglichkeit
besteht, um den Bedürfnissen
einer schnell wachsenden Nutzerbasis zu genügen. Gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung kommuniziert der PSDM-Server 704 mit dem Web-Server 702 und
nutzt dabei eine DCOM-Schnittstelle (Distributed Component Object
Model-Schnittstelle von Microsoft).
-
Jeder
PSDM-Server 704 kann ein oder mehrere kryptographische
Module 706 zur Ausführung
kryptographischer Funktionen und zur Erzeugung digitaler Signaturen
umfassen. Das kryptographische Modul 706 speichert verschiedene
Schlüssel
zur Ausführung
von sicherheitskritischen Funktionen, beispielsweise zur Erzeugung
von digitalen Signaturen, Hash-Funktionen, solche zur Verschlüsselung
usw. Gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist das kryptographische Modul 706 ein
Modul nCipher nFast/CA, das auf FIPS 140-1 Grad 3 der Sicherheit
validiert wird.
-
Gemäß den Lehren
der vorliegenden Erfindung nutzt der PSDM-Server 704 PSD-Ressourcen
zur Erzeugung von Informationen zum Drucken von Freimachungsvermerken
und zur Verfolgung von Geldmitteln in Zusammenhang mit den von dem
PVS 102 ausgegebenen Postwertzeichen. Um den Durchsatz
der Erzeugung von Freimachungsvermerken zu erhöhen, können die PSDM-Server 704 mehrere
geteilte PSD-Ressourcen zur Erzeugung der Freimachungsvermerke nutzen.
Wenn eine Vielzahl von PSD-Ressourcen genutzt wird, können mehrere
PSDM-Server 704 gleichzeitig laufen und Freimachungsvermerke
parallel erzeugen, ohne durch die Einschränkung behindert zu werden,
sich eine einzige PSD-Ressource teilen zu müssen.
-
Gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung umfaßt
jede PSD-Ressource
eine spezielle PSD-Kennung (beispielsweise eine 4-Byte-Kennung),
einen absteigenden Registerwert (DR) (beispielsweise einen 4-Byte-Wert),
einen aufsteigenden Registerwert AR (beispielsweise einen 5-Byte-Wert)
und einen Steuercode (beispielsweise einen 20-Byte-Wert). Die PSD-Kennung
identifiziert in spezieller Weise jede PSD-Ressource. Der aufsteigende
Registerwert (AR) stellt den gesamten Geldwert aller Freimachungsvermerke
dar, welche die PSD jemals während
ihres Lebenszyklus hergestellt hat. Der absteigende Registerwert (DR)
zeigt die verfügbaren
Geldmittel an, welche der PSD-Ressource zugeordnet sind und zur
Ausgabe von Postwertzeichen verwendet werden können. Gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung werden die durch die AR- und die DR-Werte gespeicherten
Geldmittel gemäß der Festlegung
in den IBIP-Spezifikationen in 1/10 von 1-Cent-Inkrementen gemessen.
Der Steuercode ist ein sicherer Hash-Code für die PSD-Kennung, den AR-Wert
der PSD und den AR-Wert der PSD. Gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird der Steuercode mit Hilfe eines HMAC-mit-SHA1
(RFC 2104) unter Verwendung eines geheimen HMAC-Schlüssels erzeugt,
der durch das kryptographische Modul 706 gespeichert ist.
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Gemäß den Lehren
der vorliegenden Erfindung werden die mit den von dem PVS 102 ausgegebenen Postwertzeichen
zusammenhängenden
Geldmittel mit Hilfe einer globalen PSD-Ressource (GPSD) und eines Pools
von PSD-Ressourcen verfolgt, die als von dem PVS 102 gespeicherte
Mini-PSDs (oder MPSDs) bezeichnet werden. Gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung kann ein einziges kryptographisches Modul 706,
das dem PSDM-Server 704 zugeordnet ist, acht MPSD-Ressourcen nutzen,
um eine Information zum Drucken von Freimachungsvermerken gleichlaufend
zu erzeugen. Die Summe des AR-Wertes und des DR-Wertes der GPSD-Ressource
stellt den gesamten Betrag der Postwertzeichen dar, die der Postwertzeichenverkäufer (beispielsweise
die Neopost) des PVS 102 von der Postbehörde, beispielsweise
der USPS, gekauft hat. Die Gesamtsummen der AR- und DR-Werte der
MPSD-Ressourcen entsprechen den AR- und den DR-Werten der GPSD-Ressource.
Informationen hinsichtlich der GPSD-Ressource und den MPSD-Ressourcen können in
der Datenbank 708 gespeichert werden.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung kann der Postwertzeichenverkäufer jeder MPSD-Ressource
eine eindeutige Nummer zuteilen. Eine einer speziellen MPSD zugeteilte
Nummer kann in der Information zum Drucken eines Freimachungsvermerks
enthalten sein, die von der speziellen MPSD erzeugt und als Teil
des Freimachungsvermerks gedruckt wird. Beispielsweise wird mit
der Nummer "042N50000058" (Bezugsziffer 606 in 6)
eindeutig die MPSD-Ressource identifiziert, die zur Erzeugung der
Information zum Drucken des in 6 dargestellten
Freimachungsvermerks verwendet wurde. Diese MPSD-Seriennummer ist
wie eine Freistempelnummer und kann verwendet werden, um die MPSD-Ressource aufzuspüren, die
für die
Erzeugung der Information zum Drucken des Freimachungsvermerks zuständig ist. Gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung kann die MPSD-Seriennummer "042N50000058" eine Kombination
von folgendem darstellen:
"04" – Herstellerkennung, dem Postwertzeichenverkäufer von
der Postbehörde
zugeteilt;
"2N" – Modellkennung (Einzelheiten
weiter unten);
"50000058" – Nummer der MPSDs, die wiederum
eine globale PSD-Nummer "0000", eine Maschinennummer "0" und eine PSD-Nummer "058" umfassen können. Jeder
MPSD kann auch eine eindeutige, von einer Postbehörde zugeordnete
Zertifikatnummer zugeordnet werden, welche jede MPSD in spezieller
Weise identifiziert.
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Die
Datenbank 708 wirkt als Verwahrungsort zum Speichern von
mit dem Postwertzeichenausgabevorgang zusammenhängenden Informationen. Beispielsweise
kann die Datenbank 708 mit den PSD-Ressourcen (sowohl GPSD
und MPSDs) zusammenhängende
Informationen, zur Erzeugung von digitalen Signaturen verwendete
Informationen und andere gleichartige Informationen speichern. Die
Datenbank 708 kann auch Informationen über Benutzer speichern, die
Postwertzeichen von dem PVS 102 gekauft haben. Die Datenbank 708 kann
auch Informationen bezüglich
Benutzern speichern, die sich bei dem PVS 102 eingetragen
haben, beispielsweise Informationen zu Benutzerkonten, Informationen
zu Benutzerpräferenzen
usw. Die Datenbank 708 kann auch die Postlizenznummer speichern,
welche die Postbehörde
dem PVS 102 zugeteilt hat. Die Datenbank 708 kann
auch andere Informationen hinsichtlich der Ausgabe von Postwertzeichen
speichern. Der Begriff "Datenbank", wie er in dieser
Anmeldung verwendet wird, kann eine einzelne Datenbank oder eine
Vielzahl von Datenbänken
bezeichnen, die an das lokale Kommunikationssystem 710 angeschlossen
sind. Außerdem
kann die Datenbank 708 eine relationale Datenbank, eine
objektorientierte Datenbank, eine zweidimensionale Datei oder jede
andere Methode zum Speichern von Informationen sein. Gemäß einer
Ausführungsform
ist die Datenbank 708 über
eine ODBC-Schnittstelle
an einen Web-Server 702 und einen PSDM-Server 704 angeschlossen.
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8 ist
ein vereinfachtes Ablaufschema 800, das die Arbeitsschritte
zeigt, welche die verschiedenen Bauelemente des PVS bei Empfang
einer Anfrage zum Kauf von Postwertzeichen gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ausführen.
In der in 8 gezeigten Weise wird die Verarbeitung
im wesentlichen initiiert, wenn ein das Benutzersystem 104 nutzender
Benutzer auf eine oder mehrere von dem PVS 102 bereitgestellte
Webseiten zugreift (Schritt 802). Die Anfragen zum Zugriff
auf Webseiten werden im allgemeinen durch den Web-Server 702 empfangen,
der reagiert, indem er die angeforderten Seiten zu dem anfragenden
Benutzersystem 104 übermittelt.
Als Teil der Kommunikation kann der Web-Server 702 eine
SSL-Verbindung mit
dem Benutzersystem 104 herstellen. Gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung kann der Web-Server 702 auch
ein Drucksteuerungsprogramm, beispielsweise eine ActiveX-Steuerung
oder eine Netscape-Programmerweiterung, in das Benutzersystem 104 herunterladen.
Das Steuerprogramm kann zwecks Herstellung der SSL-Verbindung abgearbeitet
werden.
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Dann
kann der Web-Server 702 eine Anfrage von dem Benutzer zum
Kauf von Postwertzeichen empfangen (Schritt 804). Wie weiter
oben unter Verweis auf 3 beschrieben, kann die Anfrage
Informationen wie beispielsweise eine den Benutzer identifizierende
Information, eine Nutzerkennung und ein entsprechendes Paßwort, wenn
der Benutzer ein registrierter Benutzer ist, Kreditkarten- oder
andere Informationen, den Betrag und den Wert der zu kaufenden Postwertzeichen,
das Gewicht der Postsendung/des Pakets und andere gleichartige Informationen
umfassen. Ein Benutzer kann den Kauf einer oder mehrerer Wertzeichen
beantragen.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung kann die Kaufanfrage des Benutzers in Form
einer Datenstruktur in erweiterbarer Auszeichnungssprache (XML)
von dem Benutzersystem
104 zu dem PVS
102 übermittelt
werden und kann folgendes umfassen:
wobei:
<LoginID>TestPrint</LoginID> der Name des Benutzers
(oder der Login-Name oder die Kennung ist, wenn der Benutzer ein
registrierter Benutzer ist);
<Amount>330</Amount> der Wert der zu kaufenden Postwertzeichen
in 1/1000 US$1 ist. Beispielsweise 300 = $0,33;
<RateClass>1100</RateClass> der Wert ist, der
einer Gebührenklasse
der Postwertzeichen entspricht, beispielsweise "First class";
<FIM>0</FIM> ein unbenutztes Stammdatenfeld
ist, das auf Null eingestellt ist;
<SerialNumber>1966-F8CF</SerialNumber> das Medium Identifiziert, auf das der
Freimachungsvermerk oder die Freimachungsvermerke aufgedruckt werden
sollen. Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung identifiziert dieses Feld die Seriennummer des Etikettenbogens,
auf das der Benutzer die Freimachungsvermerke aufdrucken möchte (wobei
angenommen wird, daß die
Etikettenbogen serialisiert sind). In diesem Feld kann auch die
Seriennummer des Etiketts identifiziert werden, auf das ein Freimachungsvermerk
aufgedruckt werden soll. Bei Ausführungsformen der vorliegenden
Erfindung, bei denen sowohl die Etiketten als auch die Bögen serialisiert
sind, kann dieses Feld eine oder mehrere Etiketten-Seriennummern
und eine oder mehrere Bogen-Seriennummern enthaften;
<CCNameOnCard>Joe Customer</CCNameOnCard> der Name des Benutzers
in der Schreibweise auf einer Kreditkarte ist, die benutzt wird,
um die kommerzielle Kauftransaktion zu vollziehen. Wenn der Benutzer
ein registrierter Benutzer ist, Kann dieses Feld leer sein, und
das PVS
102 kann Informationen nutzen, welche der Benutzer
bei der Registrierung geliefert hat und die von dem PVS
102 gespeichert
wurden;
<CCNumber>0000111122223333</CCNumber> die Kreditkarten-Nummer
ist, welche der Benutzer zu Rechnungslegungszwecken verwenden möchte. Wenn
der Benutzer ein registrierter Benutzer ist, kann dieses Feld leer
sein, und das PVS
102 kann eine Kreditkarten-Information
nutzen, welche der Benutzer bei der Registrierung geliefert hat
und die von dem PVS
102 gespeichert wurde; und
<CCExp>0401</CCExp> das Kreditkarten-Ablaufdatum
der Kreditkarte ist, welche der Benutzer zu Rechnungslegungszwecken
verwenden möchte.
Bei dem gezeigten Beispiel lautet das Format des Datums Monat-Jahr
(MMYY). Wenn der Benutzer ein registrierter Benutzer ist, kann dieses
Feld leer sein, und das PVS
102 kann Informationen nutzen,
welche der Benutzer bei der Registrierung geliefert hat und die
von dem PVS
102 gespeichert wurden.
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Es
sollte erkennbar sein, daß die
oben beschriebene Datenstruktur lediglich ein Beispiel für die Daten und
für das
Datenformat darstellt, das in der Benutzeranfrage zum Kauf von Postwertzeichen
enthalten ist, die von dem Benutzersystem 104 an das PVS 102 übermittelt
wird und den in den Ansprüchen
dargestellten Umfang der Erfindung nicht einschränken soll. Bei alternativen
Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung können
mehr oder weniger Informationen, als oben gezeigt sind, in der Benutzeranfrage
enthalten sein. Außerdem
können
zur Übermittlung
der Informationen an das PVS 102 verschiedene unterschiedliche
Formate verwendet werden.
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Dann
kann der Web-Server 702 die von dem Benutzersystem 104 empfangene
Benutzeranfrage validieren (Schritt 806). Als Teil des
Validierungsschritts kann der Web-Server 702 die Gültigkeit
des Benutzers, die Gültigkeit
der Kreditkarten-Information
oder anderer gleichartiger von dem Benutzer gelieferter Informationen,
die Gültigkeit
der Informationen, welche das Medium identifizieren, auf das die
Freimachungsvermerke aufgedruckt werden sollen, beispielsweise von
durch den Benutzer gelieferten Bogen-Seriennummern und/oder Etikett-Serienummern,
und die Gültigkeit
anderer die Benutzeranfrage betreffender Informationen prüfen. Gemäß alternativen
Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung können
auch verschiedene andere Validierungsprüfungen vorgenommen werden.
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Bei
der Prüfung
der Gültigkeit
von Kreditkarten kann z.B. geprüft
werden, ob der Benutzer eine gültige Kreditkartennummer
angegeben hat, wobei sichergestellt wird, daß der Name des Benutzers auf
der Kreditkarte gültig
ist, daß die
Kreditkarte nicht abgelaufen ist, und von der Kreditkartenfirma
die Autorisierung für
den Wert der abgerufenen Postwertzeichen und gegebenenfalls für andere
Kosten, und für
andere Prüfungen
eingeholt wird. Zur Durchführung
der Validierung können
Dienste, welche von Firmen wie Cybercash und Cybersource geleistet
werden, genutzt werden. Wenn der Benutzer ein registrierter Benutzer
mit einem vorfinanzierten Konto ist, kann der Web-Server 702 feststellen,
ob der Benutzer ausreichende Geldmittel auf dem Benutzerkonto hat,
um die zu kaufenden Postwertzeichen zu bezahlen.
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Das
PVS kann die Validierung der Informationen vornehmen, die das Medium
identifizieren, auf welches der Freimachungsvermerk aufgedruckt
werden soll, um sich gegen betrügerische
Verwendung des Freimachungsvermerks zu sichern. Wie oben erläutert, können als
Sicherheitsmaßnahme
zur Verminderung des Mißbrauchs
des Postwertzeichen-Ausgabesystems den Etiketten oder Etikttenbögen Seriennummern
zugeteilt werden. Gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung führt
das PVS 102 eine Liste aller gültigen oder nicht benutzten
Seriennummern (Bogen-Serienummern
und/oder Etikett-Seriennummern) in der Datenbank 708. Die
Seriennummer eines speziellen Etiketts wird ungültig gemacht, nachdem das Etikett
verwendet wurde. Ebenso wird die Seriennummer eines speziellen Etikettenbogens
ungültig
gemacht, nachdem sämtliche
Etiketten auf dem speziellen Bogen verwendet wurden. Demgemäß funktioniert
die Validierung nicht, wenn die Information in der Benutzeranfrage
eine ungültige
(d.h. benutzte) Seriennummer des Bogens oder des Etiketts enthält.
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Dann
prüft der
Web-Server 702, ob irgendeine der in Schritt 806 vorgenommenen
Validierungsprüfungen
nicht funktioniert hat (Schritt 808). Wenn irgendeine Validierungsprüfung nicht
funktioniert hat, kann der Web-Server 702 an das anfragende
Benutzersystem 104 eine Mitteilung zurücksenden, die anzeigt, daß die Validierung
nicht funktioniert hat (Schritt 810). Die an das Benutzersystem 104 übermittelte
Nachricht kann wahlweise auch Gründe
für das
Versagen liefern. Dem Benutzer kann dann Gelegenheit gegeben werden,
den Grund für
das Versagen der Validierung zu beseitigen. Wenn der Benutzer beispielsweise
ein registrierter Benutzer mit einem vorfinanzierten Konto ist und
der Web-Server 702 während
des Validierungsvorgangs feststellt, daß der Benutzer/die Benutzerin
keine ausreichende Geldmittel auf seinem/ihrem Konto hat, um die
angefragten Postwertzeichen zu bezahlen, kann dem Benutzer die Wahl
geboten werden, Geldmittel auf das Konto einzuzahlen, damit die
Transaktion ausgeführt
werden kann, oder der Benutzer kann die Kaufanfrage derart ändern dürfen, daß die abgeänderte Anfrage
in den Bereich der zur Verfügung
stehenden Geldmittel fällt.
Ebenso kann der Benutzer, wenn der Benutzer unabsichtlich eine falsche
Information, beispielsweise eine Kreditkarteninformation, gegeben
hat, die Information korrigieren und die Kaufanfrage wieder an das
PVS 102 senden dürfen.
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Wenn
in Schritt 808 festgestellt wird, daß die in Schritt 806 vorgenommenen
Validierungsprüfungen erfolgreich
waren, bestimmt der Web-Server 702 danach auf der Basis
der Kaufanfrage die Anzahl der Wertzeichen, für welche die Information zum
Drucken des Wertzeichens (oder der Wertzeichen) erzeugt werden müssen, und
die Aufgaben zur Erzeugen der Information werden einem oder mehreren
PSDM-Servern 704 zugeteilt (Schritt 814). Auf
diese Weise verteilt der Web-Server 702 die Arbeitsbelastung
zur Erzeugung der das Werzeichen betreffenden Information unter
den an das lokale Kommunikationsnetz 710 angeschlossenen PSDM-Servern 704.
Zur Verteilung der Arbeit unter den PSDM-Servern 704 kann
der Web-Server 702 verschiedene Zuteilungssysteme/Algorithmen
verwenden.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung führt
der Web-Server 702 eine
Liste aller an das lokale Kommunikationsnetz 710 angeschlossenen
PSDM-Server 704. Beispielsweise kann eine Liste der verfügbaren PSDM-Server 704 in
der Windows-NT-Registrierdatenbank des Web-Servers 702 gespeichert werden.
Ein Systemadministrator kann mit Hilfe eines Editors für Windows-NT-Registrierdatenbänke PSDM-Server
einfügen
oder entfernen. Gemäß einer
anderen Ausführungsform
kann eine Proxy-Softwareklasse (beispielsweise C++) vorgesehen werden,
die eine Liste der verfügbaren
PSDM-Server 704 speichert. Informationen, die PSDM-Server 704 betreffen,
können
auch in der Datenbank 708 gespeichert werden. Der Web-Server 702 kann
dann ein Zuteilungssystem, beispielsweise ein Round-Robin-Verfahren,
zur Verteilung der Arbeit verwenden. Wenn beispielsweise zwei PSDM-Server
zur Verfügung
stehen, wird der Web-Server 702 die Aufgaben zur Erzeugung
der Information zum Drucken des Freimachungsvermerks wechselweise
an die zwei PSDM-Server senden. Gemäß der Ausführungsform wird dann, wenn
der Benutzer den Kauf zweier Wertzeichen zu US$0,33 angefragt hat,
die Aufgabe zur Erzeugung der Information zum Drucken des Freimachungsvermerks
für das
erste Wertzeichen zu US$0,33 dem ersten PSDM-Server zugeteilt, und
die Aufgabe zur Erzeugung der Information zum Drucken eines Freimachungsvermerks
für das
zweite Wertzeichen zu US$0,33 wird dem zweiten PSDM-Server zugeteilt.
Auf diese Weise macht der Web-Server 702 optimalen Gebrauch
von den verfügbaren
PSDM-Servern 704. Es sollte erkennbar sein, daß der Web-Server 702 auch
verschiedene andere Zuteilungssysteme/Algorithmen nutzen kann.
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Wie
oben dargelegt, kann gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung der Web-Server
702 mit Hilfe
einer DCOM-Schnittstelle mit dem PSDM-Server
704 kommunizieren. Beispielsweise
kann eine DCOM-Schnittstelle, beispielsweise die im folgenden gezeigte "IPSDStation", mit zwei funktionellen
APIs "CreateIndicium" und "GetStatus" vorgesehen werden.
wobei:
"postage" der Betrag/Wert
des angefragten Postwertzeichens ist;
"indicium" ein Zeiger auf eine Freimachungsvermerke
speichernde Indicium-Struktur
ist. Die Felder der Indicium-Struktur sind im folgenden beschrieben;
"strError" eine Fehlermeldung
enthält,
wenn die Schaffung von Freimachungsvermerkdaten infolge eines Fehlers
verhindert wurde; und
"pStatus" auf eine PSDServerStatus-Struktur
hinweist, die Informationen enthält,
die zur Überwachung
der Leistung eines PSDM-Servers verwendet werden.
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Die
PSDServerStatus-Struktur umfaßt:
wobei:
"Uptime" anzeigt, wie lange
der PSDM-Server in Tagen/Stunden/Minuten/Sekunden gelaufen ist;
"Throughput" die Anzahl der Freimachungsvermerke
anzeigt, welche der PSDM-Server pro Sekunde behandelt hat;
"Load" den Prozentsatz
der Belastung auf der Basis der Anzahl der in Gebrauch befindlichen
virtuellen PSDs anzeigt; und
"Total" die Gesamtanzahl von Freimachungsvermerken
anzeigt, welche der PSDM-Server erzeugt hat.
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Nachdem
die Aufgabe zur Erzeugung einer Information zum Drucken eines Freimachungsvermerks für ein Wertzeichen
einem PSDM-Server 704 zugeteilt wurde, wählt der
PSDM-Server, dem die Aufgabe zugeteilt wurde, wieder in 8 danach
eine MPSD-Ressource, die zur Erzeugung der Information zum Drucken des
Freimachungsvermerks für
ein Wertzeichen verwendet werden soll (Schritt 816). Gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung erwirbt der PSDM-Server 704,
wenn der PSDM-Server 704 beispielsweise beim Anlaufen des
Systems initialisiert wird, Exklusivechte auf eine oder mehrere
in der Datenbank 708 gespeicherte MPSD-Ressourcen, die
zur Bedienung von Anfragen zur Erzeugung von Freimachungsvermerken
verwendet werden. Praktisch "prüft" der PSDM-Server 704 eine
oder mehrere MPSD-Ressourcen aus der Datenbank 708 "durch". Bei einer speziellen
Ausführungsform
prüft jeder
mit einem kryptographischen Modul 706 ausgestattete PSDM-Server 704 bis
zu acht MPSD-Ressourcen durch. Nachdem der PSDM-Server 704 Exklusivrechte
auf den Pool von MPSD-Ressourcen erworben hat, geht er online und
wartet auf Anfragen zur Erzeugung der Information zum Drucken von
Freimachungsvermerken. Demgemäß wählt der
PSDM-Server 704, wenn der PSDM-Server 704 eine
Anfrage zum Drucken eines Freimachungsvermerks von dem Web-Server 702 empfängt, eine
der vorher durchgeprüften
MPSD-Ressourcen zur Erzeugung der Information aus.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung kann als Teil von Schritt 816,
wenn bei der Anfrage von der Datenbank 708 keine MPSD-Ressourcen
zur Verwendung verfügbar
sind, automatisch eine neue MPSD-Ressource erzeugt werden. Der neuen
MPSD-Ressource wird eine spezielle Kennung zugeteilt, ihre AR- und DR-Werte werden
auf Null gesetzt, und ihr wird ein Steuercodewert zugeordnet. Der
anfragende PSDM-Server 704 kann dann die neue MPSD-Ressource
durchprüfen.
An den PSDM-Server 704 wird ein Signal übermittelt, das anzeigt, daß die MPSD-Ressource neu ist,
und dadurch wird der PSDM-Server 704 veranlaßt, eine
Anfrage zur Eingabe von Geldmitteln (d.h. zur Hinzufügung von
Geldmiteln zu dem DR-Wert der MPSD-Ressource) in die MPSD-Ressource
zu stellen, um diese nutzbar zu machen. Im folgenden wird der Vorgang
zur Finanzierung einer MPSD-Ressource beschrieben.
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Dann
kann der PSDM-Server 704 sicherstellen, daß die ausgewählte MPSD-Ressource ausreichende Geldmittel
aufweist, um die Postwertzeichenanfrage zu erfüllen (Schritt 818).
Wenn die ausgewählte MPSD-Ressource
keine ausreichenden Geldmittel aufweist, um die Postwertzeichenanfrage
zu erfüllen,
kann der PSDM-Server 704 Arbeitsschritte
ausführen,
um die ausgewählte
MPSD-Ressource zu finanzieren. Weitere Einzelheiten bezüglich der
von dem PSDM-Server 704 ausgeführten Arbeitsschritte zur Finanzierung
der ausgewählten
MPSD-Ressource sind im folgenden an Hand von 10 erläutert.
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Dann
erzeugt der PSDM-Server 704 mit Hilfe der gewählten (und
ausreichend finanzierten) MPSD die Information zum Drucken des angefragten
Freimachungsvermerks (Schritt 820). Der PSDM-Server 704 stellt die
AR- und DR-Werte
der gewählten
MPSD-Ressource ein, die dem Wert des angefragten Wertzeichens entsprechen,
für das
der Freimachungsvermerk erzeugt werden soll. Der AR-Wert der gewählten MPSD-Ressource
erhöht
sich um den Wert des Wertzeichens, während sich der DR-Wert der
gewählten
MPSD-Ressource um den Wert des Wertzeichens vermindert. Die AR-
und DR-Werte für
die MPSDs können
zusammen mit anderen die MPSDs betreffenden Informationen in der
Datenbank 708 gespeichert werden.
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Die
Information zum Drucken des in Schritt 820 erzeugten Wertzeichens
umfaßt
eine digitale Signatur, die von dem an den PSDM-Server 704 angeschlossenen
kryptographischen Modul 706 signiert ist. Zur Erzeugung
der digitalen Signatur können
mehrere verschiedene Signatur-Algorithmen verwendet werden. Dazu
zählen
Algorithmen, die in den IBIP-Spezifikationen identifiziert sind,
beispielsweise der Digitale Signatur-Algorithmus (DSA), der Rivest-Ahamir-Adleman-Algorithmus
(RSA), der Digitale Ellipsenkurven-Signaturalgorithmus (ECDSA) und
andere. Die digitale Signaturmethodik sorgt für Datenintegrität und Nichtzurückweisungsdienste. Bei
einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung befolgt die von dem PSDM-Server 704 erzeugte
digitale Signatur im allgemeinen die Anforderungen für digitale
Signaturen, die in den IBIP-Spezifikationen festgelegt sind.
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Bei
einer speziellen Ausführung
der vorliegenden Erfindung wird die digitale Signatur mit Hilfe
eines privaten DSA-Schlüssels
geleistet, beispielsweise eines 1024 Bit umfassenden DSA-Schlüssels, den
das kryptographische Modul 706 gespeichert hat. Das kryptographische
Modul 706 kann auch weitere Schlüssel speichern, beispielsweise
einen zu Hash-Zwecken verwendeten Schlüssel, und andere. Bei einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung speichert das kryptographische Modul 706 einen
auf Hash basierenden Meldungsautentifizierungscodeschlüssel (HMAC)
und nutzt diesen für
Hash-Funktionen. Um die Identität
der privaten und der anderen Schlüssel zu schützen, kann das kryptographische
Modul 706 einen Stammdatenschlüssel nutzen, um die gespeicherten
Schlüssel
zu verschlüsseln.
Dieser Stammdatenschlüssel
ist im allgemeinen intern gespeichert und läßt sich in keiner Weise aus
dem kryptographischen Modul 706 heraus exportieren. Gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird ein Stammdatenschlüssel nach
einem Dreifachen Digitalen Verschlüsselungsstandard (3DES) zum
Verschlüsseln
der anderen Schlüssel
verwendet.
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Die
verschiedenen von dem kryptographischen Modul 706 gespeicherten
Schlüssel
werden im wesentlichen dann geschaffen, wenn der PSDM-Server 704 initialisiert
wird. Der private Schlüssel,
der Hash-Schlüssel
und andere Schlüssel
werden geschaffen, unter Verwendung des Stammdatenverschlüsselungsschlüssels verschlüsselt und
dann durch das kryptographische Modul 706 intern gespeichert.
Dann wird der öffentliche
Schlüssel,
der dem zum Signieren der Information zum Drucken des Freimachungsvermerks verwendeten
privaten Schlüssel
entspricht, beispielsweise ein öffentlicher
DSA-Schlüssel,
der dem von dem kryptographischen Modul 706 gespeicherten
privaten DSA-Schlüssel
entspricht, an die Postbehörde
gesendet, um eine Zertifikat-Seriennummer zu erhalten. Die Zertifikat-Seriennummer
wird in der Datenbank 708 gespeichert und von dem PSDM-Server 704 in
dem Erzeugungsvorgang für
den Freimachungsvermerk verwendet.
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Als
Teil von Schritt 820 können
Daten, die den Vorgang der Informationserzeugung zum Drucken des Freimachungsvermerks
betreffen, in der Datenbank 708 gespeichert werden. Beispielsweise
können
der PSDM-Server 704 und das zugeordnete kryptographische
Modul 706 in der Datenbank 708 Finanzinformationen,
Benutzerinformationen und andere Informationen speichern, welche
die Erzeugung einer Information zum Drucken des Freimachungsvermerks
betreffen. Diese Informationen können
in periodischen Abständen
in das PAS 106 heruntergeladen werden.
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Dann
wird die Information zum Drucken des in Schritt
820 erzeugten
Freimachungsvermerks von dem PSDM-Server
704 an den Web-Server
702 weitergeleitet,
der die Information zu dem anfragenden Benutzersystem
104 übermittelt
(
822). Wie oben beschrieben, kann der PSDM-Server
704 gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zur Weiterleitung der erzeugten Wertzeichen
an den Web-Server
702 eine DCOM-Schnittstelle (beispielsweise
die IPSDStation-Schnittstelle) nutzen. Beispielsweise wird durch
einen Aufruf an die (oben beschriebene) API "CreateIndicium" ein Zeiger zu einer Struktur Freimachungsvermerk
zurückgeführt, die
in der Information zum Drucken der Information enthalten ist, und
die Daten enthält,
welche den Freimachungsvermerk darstellen. Der Inhalt der Wertzeichen-Datenstruktur
kann folgende Datenfelder umfassen:
wobei:
das
Datenfeld "VersionNo" die Versions-Nummer
darstellt, welche die Postbehörde,
beispielsweise die USPS, dem Datensatz für den Freimachungsvermerk zugeteilt
hat. Zur Darstellung dieses Datenfeldes kann ein binärer Wert
von 1 Byte verwendet werden;
das Datenfeld "AlgorithmuID" den Algorithmus der digitalen Signatur
identifiziert, der zur Schaffung der digitalen Signatur in dem Wertzeichen
verwendet wird. Zur Darstellung dieses Datenfeldes kann ein 1 Byte
umfassender binärer
Wert verwendet werden;
das Datenfeld "CertilicateSerialNo" eine eindeutige Seriennummer des PSD-Zertifikats darstellt,
das die IBIP-Zertifikatbehörde
(beispielsweise die USPS) ausgestellt hat. Zur Darstellung dieses
Datenfeldes kann ein 4 Byte umfassender binärer Wert verwendet werden;
das
Datenfeld "ManufacturerID" die von der USPS
zugeteilte Kennung für
den Postwertzeichenverkäufer
darstellt. Beispielsweise kann der Neopost die Herstellerkennung "04" zugeteilt werden.
Zur Darstellung dieses Datenfeldes kann ein aus 2 Zeichen bestehender
ASCII-Text verwendet werden;
das Datenfeld "ModellD" die Modellnummer darstellt, welche
die Postbehörde
(beispielsweise die USPS) dem Produktmodell zugeteilt hat, das zur
Erzeugung der Information zum Drucken des Freimachungsvermerks verwendet
wird. Zur Darstellung dieses Datenfeldes kann ein aus 2 Zeichen
bestehender ASCII-Text, beispielsweise "2N",
verwendet werden. Entsprechend den IBIP-Spezifikationen ist das
erste Zeichen in diesem Datenfeld ein numerischer Wert (0 – 9), und
das zweite Zeichen ist ein alphanumerischer Wert (A – Z);
das
Datenfeld "SerialNo" die Serienummer
des MPSD darstellt, die zur Erzeugung der Daten des Freimachungsvermerks
verwendet wird. Zur Darstellung dieses Datenfeldes kann ein 4 Byte
umfassender binärer Wert
verwendet werden;
das Datenfeld "AscendingRegister" den Gesamtgeldwert aller Freimachungsvermerke
darstellt, welche die MPSD jemals während ihres Lebenszyklus erzeugt
hat. Zur Darstellung dieses Datenfeldes kann ein 5 Byte umfassender
binärer
Wert verwendet werden;
das Datenfeld "Postage" den Portobetrag darstellt, der für diesen
speziellen Freimachungsvermerk zutrifft. Dieses Datenfeld kann mit
Hilfe eines 3 Byte umfassenden binären Wertes in numerischem Format
dargestellt werden. Dieses Datenfeld gewährleistet den maximalen Betrag
des Portos, das auf einer einzelnen Postsendung in einer beliebigen
Postklasse fällig
ist, für
welche das Postsystem ausgelegt ist;
das Datenfeld "Date" das Datum darstellt,
an dem der Freimachungsvermerk (nach der Uhr des PSDM-Servers) gedruckt
wurde. Dieses Datenfeld kann mit Hilfe eines 4 Byte umfassenden
binären
Wertes in dem Format YYYYMMDD dargestellt werden;
das Datenfeld "ZIP" die PLZ des zu dem
Wertzeichen anfragenden Benutzers (auch Abgangs-Nutzer genannt) darstellt.
Dieses Datenfeld kann mit Hilfe eines 4 Byte umfassenden binären Wertes
in 5 Zeichen umfassendem numerischem Format dargestellt werden;
das
Datenfeld "UserID" den zu dem Wertzeichen
anfragenden Benutzer identifiziert. Dieses Feld kann beispielsweise
den Namen des Benutzers enthalten. Dieses Datenfeld kann mit Hilfe
eines 5 Byte umfassenden binären
Wertes dargestellt werden;
das Datenfeld "StfampSerialNo" ein Kombinationsfeld ist. Der erste
Abschnitt (beispielsweise das erste Byte) des Feldes kann eine Systemsoftware-Identifikationsnummer
für die
PVS-Software darstellen. Der zweite Abschnitt (beispielsweise die
restlichen 5 Byte) dieses Feldes kann die Seriennummer des Etiketts
darstellen, auf welches der Freimachungsvermerk aufgedruckt wird.
Beispielsweise lautet die Wertzeichen-Seriennummer gemäß
6 "13DA-5F45" (Referenz
408);
das
Datenfeld "DescendingRegister" den auf dem MPSD
verbleibenden Portowert darstellt. Dieses Datenfeld kann mit Hilfe
eines 4 Byte umfassenden binären
Wertes dargestellt werden;
das Datenfeld "RateCategory" die Portoklasse für den Freimachungsvermerk und
die Gebühr
sowie ein etwaiges Rabattmaß für die Vorsortierung
darstellt. Die Gebührenwerte
für diesen
Bereich stellt gewöhnlich
die Postbehörde,
beispielsweise die USPS, zur Verfügung. Dieses Datenfeld kann
mit Hilfe eines 4 Byte umfassenden binären Wertes dargestellt werden;
und
das Datenfeld "DigitalSignature" die digitale Signatur
der anderen Datenfelder darstellt. Die Größe dieses Datenfeldes ist eine
Funktion des zur Erzeugung der digitalen Signatur verwendeten Algorithmus.
Gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung kann für dieses Feld bei einer digitalen
DSA-Signatur ein 40 Byte umfassender Wert verwendet werden.
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Die
Information zum Drucken des in das anfragende Benutzersystem
104 heruntergeladenen
Wertzeichens kann verschiedene Arten von Informationen umfassen,
welche den Freimachungsvermerk (oder die Freimachungsvermerke) darstellen.
Gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung kann ein Pixelmuster oder ein graphisches
Bild, welches den Freimachungsvermerk darstellt, in der Information
zum Drucken des Freimachungsvermerks enthalten sein. Gemäß einer
anderen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung können
in der Information zum Drucken des Freimachungsvermerks Freimachungsvermerkdaten
oder eine Datenstruktur enthalten sein, die den Freimachungsvermerk
darstellende Informationen umfassen. Gemäß noch einer weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung kann eine Datenstruktur im XML-Format
enthalten sein. Gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung kann das XML-Format für die Datenstruktur folgendermaßen aussehen:
wobei:
<MeterNumber>042N50000061</MeferNumber> die spezielle Seriennummer
der zur Erzeugung der Wertzeichendatenstruktur verwendeten MPSD
ist;
<RateClass>1100</RateClass> ein Wert ist, der
einer Gebührenklasse
entspricht, beispielsweise der "First class";
<FIM>0</FIM> ein
auf 0 eingestelltes reserviertes Feld ist;
<LPO>Warrenton,
VA</LPO> eine wahlweise verwendete
Abgangssadresse ist;
<Amount>330</Amount> ein Portobetrag in 1/1000 von US$1 ist,
beispielsweise 330 = $0,33; und
<Matrix>AgFa4gEAMDQyTr3w+glikQEAAEoBAP8uMQEAAAAAHhOAAACuBw AAAAAesQ0AMTEwMKHVkp9AoLIvuCxwwowCZT35n5nxxFKfC4VU6s3i22eQbgPaF
QCH53g=</Matrix> auf Basis 64 codierte
binäre
Daten sind, welche die Freimachungsvermerkdaten (89 Byte) darstellen,
die als maschinenlesbarer Teil des Freimachungsvermerks gedruckt
werden. Die in dem Abschnitt Matrix codierten Freimachungsvermerkdaten
können
das Format des oben beschriebenen structure Indicium aufweisen.
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Die
durch das Benutzersystem vom PVS 102 empfangene Information
zum Drucken des Freimachungsvermerks können dann mit Hilfe einer an
das Benutzersystem 104 angeschlossenen Druckverrichtung gedruckt
werden. Die Information kann zwecks anschließenden Druckens des Freimachungsvermerks
auch auf einem vom Computer lesbaren Speichermedium gespeichert
werden. Bei einer speziellen Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung kann das Benutzersystem 104 die in der Information
zum Drucken des Freimachungsvermerks enthaltenen Freimachungsvermerkdaten
vor dem Drucken in einen Freimachungsvermerk umwandeln. Wie weiter
oben dargelegt, kann der Freimachungsvermerk auf jedes Medium, beispielsweise
ein Etikett, einen Etikettenbogen, Papierbogen, direkt auf die Postsendung
selbst, auf einen Umschlag, eine Karte usw. aufgedruckt werden,
jedoch werden die Freimachungsvermerke bei bevorzugten Ausführungsformen
auf serialisiertes Etikettenmaterial aufgedruckt, die eventuell
zusätzliche
Sicherheitsmerkmale aufweisen.
-
Wie
oben beschrieben, behandelt und verwaltet das PVS 102 Geldmittel,
welche den Postwertzeichenausgabevorgang betreffen, über eine
GPSD-Ressource und MPSD-Ressourcen. Gemäß einen Ausführungsform
der Erfindung werden sämtliche
AR- und DR-Werte der GPSD-Ressource und der MPSD-Ressourcen, wenn
das PVS 102 zu Anfang initialisiert und hochgeladen wird,
auf Null gesetzt. Dann kann das PVS 102 die GPSD-Ressource
durch Ausführen
eines Geldmittelkaufs von dem PAS 106 finanzieren. Beispielsweise kann
das PVS 102 Postwertzeichen im Werte von US$100000,00 von
dem USPS kaufen. Nach dem Kauf wird der DR-Wert der GPSD auf US$100000,00
gesetzt. Dann kann die GPSD zur Finanzierung der MPSD-Ressourcen verwendet
werden, um diese zur Erzeugung einer Information zum Drucken von
Freimachungsvermerken verfügbar
zu machen.
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9 stellt
Beziehungen zwischen den AR- und den DR-Werten der GPSD-Ressource und der MPSD-Ressourcen
dar. Wie in 9 gezeigt ist, können von
der Postbehörde 106 Geldmittel 900 gekauft
und in den DR-Wert 904 der GPSD-Ressource eingebracht werden. Die Summe
der AR-Werte 902 und der DR-Werte 904 der GPSD-Ressource
zeigt die gesamten von der Postbehörde gekauften Geldmittel an
(siehe Gleichung (1) unten). Die Geldmittel können dann zur Finanzierung
der einzelnen GPSD-Ressourcen verwendet werden, um diese zur Erzeugung
von Informationen zum Drucken von Freimachungsvermerken vorzubereiten.
Immer dann, wenn eine MPSD-Ressource für einen speziellen Betrag finanziert
wird, erhöht
sich der AR-Wert 902 der GPSD-Ressource um den speziellen
Betrag, und der DR-Wert 904 der GPSD-Ressource vermindert
sich um den speziellen Betrag. Der spezielle Betrag wird in den
DR-Wert 908 der zu finanzierenden MPSD-Ressource eingebracht.
Die Summe von AR 906.1, 906.2,... 906.n (im
folgenden gattungsgemäß als ARs 906 bezeichnet)
und von DR 908-1, 908-2,... 908-n (im
folgenden gattungsgemäß als DRs 908 bezeichnet)
der einzelnen MPSD-Ressourcen ist gleich dem AR-Wert 902 der
GPSD-Ressource (siehe Gleichung (2) unten). Immer dann, wenn eine
MPSD-Ressource eine
Information zum Drucken eines Freimachungsvermerks für ein Wertzeichen
erzeugt, wird der Wert des Wertzeichens vom DR-Wert 908 der
GPSD-Ressource abgezogen
und dem AR-Wert 906 der MPSD-Ressource hinzugefügt. Zur
Erzeugung einer Information zum Drucken von Freimachungsvermerken
für eine
Vielzahl von Wertzeichenanfragen, die von einer Vielzahl von Benutzern
empfangen werden, kann eine einzige MPSD-Ressource verwendet werden.
Demgemäß wird es mit
der vorliegenden Erfindung möglich,
ein einer MPSD-Ressource zugeordnetes AR/DR-Paar zwischen einer
Vielzahl von Benutzern zu teilen. Die folgenden Gleichungen zeigen
eine mathematische Darstellung der Beziehungen:
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-
Wenn
der DR-Wert der gewählten
MPSD-Ressource niedriger als der Wert des Wertzeichens ist, für das die
MPSD eine Information zum Drucken eines Freimachungsvermerks erzeugen
muß, bedeutet
das in der oben beschriebenen Weise, daß die MPSD keine ausreichenden
Geldmittel zur Erzeugung des Freimachungsvermerks aufweist, und
daß die
MPSD Geldmittel erhalten muß,
bevor die Information zum Drucken eines Freimachungsvermerks erzeugt
werden kann.
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10 ist
ein vereinfachtes Ablaufschema, das weitere Einzelheiten von Schritt 818 in 8 zeigt, der
die von dem PVS 102 ausgeführte Verarbeitung zur Finanzierung
einer MPSD-Ressource gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zeigt. Nachdem der PSDM-Server 704 eine
MPSD-Ressource zur Erzeugung einer Information zum Drucken des einem
Wertzeichen entsprechenden Freimachungsvermerks gewählt hat
(Schritt 816 in 8), stellt der PSDM-Server 704 fest,
ob die gewählte
MPSD-Ressource ausreichende Geldmittel aufweist, um die Information
auf der Basis des Wertes des Wertzeichens zu erzeugen (Schritt 102).
Das kann durch Vergleichen des DR-Wertes der gewählten MPSD-Ressource mit dem
Wert des Wertzeichens erfolgen.
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Wenn
der DR-Wert der gewählten
MPSD-Ressource größer als
der oder gleich dem Wert des Wertzeichens ist, bedeutet dies, daß die gewählte MPSD-Ressource
ausreichende Geldmittel aufweist, um die Information zum Drucken
des dem Wertzeichen entsprechenden Freimachungsvermerks zu erzeugen,
und es geht mit Schritt 1010 weiter, bei dem die AR- und
die DR-Werte der gewählten
MPSD-Ressource durch
den Wert des Wertzeichens eingestellt werden. Während des Schritts 1010 wird
der DR-Wert der MPSD-Ressource um den Wert des Wertzeichens dekrementiert,
und der AR-Wert der MPSD-Ressource wird um um den Wert des Wertzeichens
inkrementiert. Die Bearbeitung geht dann mit Schritt 820 in 8 weiter,
worin die Information zum Drucken des Freimachungsvermerks erzeugt
wird. Es sollte erkennbar sein, daß Schritt 1010 auch
als Teil von Schritt 820 in 8 ausgeführt werden
kann. Außerdem
können
gemäß anderen
Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung die AR- und die DR-Werte der gewählten MPSD
eingestellt werden, nachdem die Information zum Drucken des Freimachungsvermerks
erzeugt wurde.
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Wenn
in Schritt 1002 festgestellt wird, daß der DR-Wert der gewählten MPSD-Ressource kleiner
als der Wert des Wertzeichens ist, wodurch angezeigt wird, daß die MPSD-Ressource
keine ausreichenden Geldmittel zur Deckung der Anfrage aufweist,
versucht der PSDM-Server 704, die MPSD-Ressource durch
Verwendung von Geldmitteln aus der GPSD-Ressource zu finanzieren.
Gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung kann der PSDM-Server 704 derart
konfiguriert werden, daß er
einen voreingestellten Geldmittelbetrag aus der GPSD-Ressource in
die MPSD-Ressource
transferiert. Der voreingestellte Betrag kann beispielsweise auf
US$1000,00 festgelegt sein. Diesen voreingestellten Betrag kann
der Postwertzeichenverkäufer
konfigurieren. Bei alternativen Ausführungsformen der vorliegenden
Erfindung kann die GPSD-Ressource die MPSD-Ressource für einen
durch die MPSD-Ressource angefragten Betrag oder einen anderen Betrag finanzieren.
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Um
die MPSD-Ressource aus der GPSD-Ressource zu finanzieren, stellt
der PSDM-Server 704 fest, ob die GPSD-Ressource ausreichenden
Geldmittel zur Finanzierung der gewählten MPSD aufweist (Schritt 1004).
Der PSDM-Server 704 kann beispielsweise feststellen, ob
die GPSD zumindest den voreingestellten Betrag der in die MPSD-Ressource
zu transferierenden Geldmitteln aufweist. Der PSDM-Server 704 führt das durch
Vergleichen des DR-Wertes der GPSD-Ressource mit dem voreingestellten
Betrag in Schritt 1004 aus. Wenn der DR-Wert der GPSD-Ressource
größer als
der voreingestellte Betrag oder gleich diesem ist, zeigt das an,
daß die
GPSD-Ressource ausreichende Geldmittel aufweist, um die MPSD-Ressource
zu finanzieren, und der voreingestellte Betrag wird aus der GPSD-Ressource
in die MPSD-Ressource transferiert (Schritt 1008). Als
Teil von Schritt 1008 wird der DR-Wert der GPSD-Ressource um den in die
MPSD-Ressource transferierten Betrag dekrementiert, und der AR-Wert
der GPSD-Ressource wird um den in die MPSD-Ressource transferierten Betrag inkrementiert.
Außerdem
wird der DR-Wert der MPSD-Ressource um den aus der GPSD-Ressource
in die MPSD-Ressource tranferierten Betrag inkrementiert. Die Bearbeitung
geht dann in der oben beschriebenen Weise mit Schritt 1010 weiter.
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Wenn
der PSDM-Server 704 in Schritt 1004 feststellt,
daß der
DR-Wert der GPSD-Ressource kleiner als der in die MPSD-Ressource
zu tranferierende Betrag ist, zeigt das an, daß die GPSD-Ressource keine
ausreichenden Geldmittel zur Finanzierung der MPSD-Ressource aufweist.
Bei diesem Szenarium kann die GPSD-Ressource finanziert werden, indem ein
Kauf von der Postbehörde
erfolgt (Schritt 1006). Als Teil von Schritt 1006 wird
der Wert der von der Postbehörde
gekauften Postwertzeichen in den DR-Wert der GPSD-Ressource eingebracht.
Bei alternativen Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung kann die GPSD-Ressource auch in periodischen
Zeitabständen
oder auf der Basis anderer Kriterien finanziert werden. Dann geht
die Bearbeitung mit Schritt 1008 weiter, bei dem die MPSD-Ressource
mit Hilfe von Geldmitteln aus der GPSD-Ressource finanziert wird.
Dann geht die Bearbeitung mit Schritt 1010 in der oben
beschriebenen Weise weiter.
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Wie
oben beschrieben, werden mit der vorliegenden Erfindung Verfahren
zur Ausgabe von Postwertzeichen mit Hilfe eines Kommunikationsnetzes
wie beispielsweise des Internets geschaffen. Das PVS 102 erzeugt
eine Information zum Drucken von Freimachungsvermerken entsprechend
den Anfragen zum Kauf von Wertzeichen, die von einem oder mehreren
Benutzersystemen empfangen werden. Gemäß den Lehren der vorliegenden
Erfindung wird jedem PVS 102 eine einzelne Postlizenznummer
zugeteilt, die dann zur Erfüllung der
Postwertzeichenanfragen von einer Vielzahl von Benutzern verwendet
wird, die sich an verschiedenen Adressen befinden können. Auf
diese Weise teilt das PVS 102 die einzelne Postlizenznummer
mit einer Vielzahl von Benutzern. Mithin ist der Postwertzeichenverbraucher
von den ablaufsbezogenen Unbequemlichkeiten des Einholens einer
Postlizenznummer abgeschirmt. Tatsächlich braucht der Verbraucher
der Postwertzeichen nicht einmal eine Kenntnis von der Postlizenznummer
zu haben.
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Des
weiteren behandelt das PVS 102 in der oben beschriebenen
Weise alle die Erzeugung der Information zum Drucken von Freimachungsvermerken
betreffenden Geldangelegenheiten mit Hilfe einer GPSD und eines
Pools von MPSD-Ressourcen. Zur Erzeugung einer Information zum Drucken
eines Freimachungsvermerks für
eine Vielzahl von verschiedenen Benutzern kann eine spezielle MPSD-Ressource
verwendet werden. Demgemäß können der
AR- und der DR-Wert des PVS102 zwischen mehreren Benutzern
und Postwertzeichenanfragen geteilt werden. Das unterscheidet sich
wesentlich von herkömmlichen
Verahren, bei denen jedem Benutzer ein spezieller AR- und ein spezieller
DR-Wert zugeordnet sind, die zwischen den Benutzern nicht geteilt
werden können.
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Zwar
wurden spezielle Ausführungsformen
der Erfindung beschrieben, jedoch sind im Rahmen der Erfindung auch
verschiedene Modifizierungen, Änderungen,
alternative Konstruktionen und Äguivalente
umfaßt. Die
beschriebene Erfindung ist nicht auf den Betrieb innerhalb von speziellen
Datenverarbeitungsumgebungen beschränkt, sondern kann frei innerhalb
einer Vielzahl von Datenverarbeitungsumgebungen arbeiten. Des weiteren
wurde die vorliegende Erfindung zwar an Hand einer speziellen Reihe
von Transaktionen und Schritten beschrieben, jedoch sollte der Fachmann
erkennen, daß der
Umfang der vorliegenden Erfindung nicht auf die beschriebenen Reihe
von Transaktionen und Schritten beschränkt ist.
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Außerdem wurde
die vorliegende Erfindung zwar an Hand einer speziellen Kombination
von Hardware und Software beschrieben, jedoch sollte erkannt werden,
daß auch
andere Kombinationen von Hardware und Software innerhalb des Umfangs
der vorliegenden Erfindung liegen. Die vorliegende Erfindung kann
nur in Hardware oder nur in Software oder unter Verwendung von Kombinationen
derselben ausgeführt
werden.