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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Karosseriekonstruktion in einem
Bodenabschnitt eines Fahrzeugs.
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Eine
konventionelle Karosseriekonstruktion für einen Kraftfahrzeugbodenabschnitt
wird in der japanischen Patentveröffentlichung (kokai) Nr. 9-99870
offengelegt. In der Karosseriekonstruktion ist eine für die Karosseriekonstruktion
wesentliche Bodenkonstruktion aus einem Bodenkörper und Seitenschwellern an
beiden Seiten des Bodenkörpers zusammengesetzt.
Der Bodenkörper
ist aus einem Strangpressteil aus Leichtmetall, z.B. einer Al- oder Mg-Legierung,
einer Manganlegierung usw. hergestellt. Das Strangpressteil erhält man durch
Strangpressen von Rohstoff des obigen Metalls in einer Längsrichtung
zum Fahrzeug.
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Gemäß der mit
der oben erwähnten
Bodenkonstruktion ausgerüsteten
Karosseriekonstruktion kann die Anzahl von Bauteilen verringert
werden, um die Montage der Fahrzeugkarosserie zu erleichtern und
es zu ermöglichen,
dass die resultierende Fahrzeugkarosserie ein geringes Gewicht hat.
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Da
die aus dem oben erwähnten
Strangpressteil zusammengesetzte Bodenkonstruktion aber einen im
Wesentlichen einheitlichen Querschnitt in der Längsrichtung des Fahrzeugs hat,
wird die Verteilung von Stärke
(Steifigkeit) der Konstruktion von ihrem vorderen Ende bis zu ihrem
hinteren Ende einheitlich. Aus diesem Grund werden, wenn die Bodenkonstruktion
bei einem Fahrzeugseitenaufprall einer Belastung ausgesetzt wird,
ein Seitenschweller und der Bodenkörper in einer Breitenrichtung
des Fahrzeugs einwärts
verbogen.
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Folglich
wird die scheinbare Reaktionskraft der Bodenkonstruktion am unteren
Teil der mittleren Säule
so erhöht,
dass eine große
Belastung auf die mittlere Säule
oder dergleichen wirken kann. Die mittlere Säule muss daher gründlich verstärkt werden,
so dass die Möglichkeit
besteht, dass das Gewicht der Karosseriekonstruktion zunimmt.
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US-A-5613727
beschreibt eine Fahrzeugkarosseriekonstruktion gemäß dem Oberbegriff
von Anspruch 1.
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Unter
den obigen Umständen
ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Karosseriekonstruktion
bereitzustellen, die den Verformungsmodus der Fahrzeugkarosserie
bei einem Fahrzeugseitenaufprall idealisieren kann und die ferner
zulässt,
dass die Karosseriekonstruktion ein geringes Gewicht hat.
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Erfindungsgemäß wird die
oben erwähnte Aufgabe
mit einer Fahrzeugkarosseriekonstruktion gelöst, wie sie in Anspruch 1 dargelegt
wird.
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KURZBESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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1 ist
eine perspektivische Gesamtdarstellung in aufgelösten Einzelteilen einer Fahrzeugkarosseriekonstruktion
gemäß einer
ersten Ausgestaltung der Erfindung;
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2 ist
eine teilweise perspektivische Darstellung der Fahrzeugkarosseriekonstruktion
der ersten Ausgestaltung in ihrem zusammengebauten Zustand;
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3 ist
eine Schnittansicht entlang einer Linie III-III von 2;
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4 ist
eine gekerbte perspektivische Darstellung des wesentlichen Teils
der Fahrzeugkarosseriekonstruktion der ersten Ausgestaltung;
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5 ist
eine schematische Schnittansicht des wesentlichen Teils, die seine
Lage vor dem Fahrzeugseitenaufprall zeigt;
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6 ist
eine schematische Schnittansicht des wesentlichen Teils, die seine
Lage nach dem Fahrzeugseitenaufprall zeigt;
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7A ist
ein erläuterndes
Diagramm eines Annäherungsbetrags
(Verschiebung) eines unteren Teils einer Säule, 7B ist
ein erläuterndes
Diagramm des Charakters der Reaktionskraft des Bodens und 7C ist
ein erläuterndes
Diagramm des im Schweller erzeugten Moments;
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8 ist
ein Schaubild des Verhältnisses zwischen
dem in der Säule
erzeugten Moment und dem Annäherungsbetrag
des unteren Teils der Säule;
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9 ist
eine perspektivische Ansicht des wesentlichen Teils der Fahrzeugkarosseriekonstruktion
einer zweiten Ausgestaltung;
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10 ist
eine Schnittansicht entlang einer Linie X-X von 9;
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11 ist
eine perspektivische Darstellung des wesentlichen Teils der Fahrzeugkarosseriekonstruktion
in einer Modifikation der zweiten Ausgestaltung;
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12 ist
eine perspektivische Darstellung des wesentlichen Teils der Fahrzeugkarosseriekonstruktion
einer dritten Ausgestaltung;
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13 ist
eine perspektivische Darstellung des wesentlichen Teils der Fahrzeugkarosseriekonstruktion
in einer Modifikation der dritten Ausgestaltung;
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14 ist
eine perspektivische Darstellung des wesentlichen Teils der Fahrzeugkarosseriekonstruktion
einer vierten Ausgestaltung;
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15 ist
eine perspektivische Darstellung des wesentlichen Teils der Fahrzeugkarosseriekonstruktion
in einer Modifikation der vierten Ausgestaltung;
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16 ist
eine perspektivische Darstellung des wesentlichen Teils der Fahrzeugkarosseriekonstruktion
in einer weiteren Modifikation der vierten Ausgestaltung;
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17 ist
eine perspektivische Darstellung des wesentlichen Teils der Fahrzeugkarosseriekonstruktion
in der weiteren Modifikation der vierten Ausgestaltung;
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18A ist eine perspektivische Darstellung, die
die Anordnung eines festigkeitsregulierenden Teils der Fahrzeugkarosseriekonstruktion
einer fünften
Ausgestaltung zeigt, und 18B ist
eine vergrößerte perspektivische
Darstellung des wesentlichen Teils der Fahrzeugkarosserie der fünften Ausgestaltung;
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19 ist
eine perspektivische Darstellung der Fahrzeugkarosseriekonstruktion
gemäß einer sechsten
Ausgestaltung;
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20 ist
eine perspektivische Darstellung des wesentlichen Teils der Fahrzeugkarosseriekonstruktion
gemäß der sechsten
Ausgestaltung;
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21 ist
eine Draufsicht auf den wesentlichen Teil eines Bodens, die seinen
Belastungszustand zu Beginn des Fahrzeugseitenaufpralls zeigt;
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22 ist
eine Draufsicht auf den wesentlichen Teil des Bodens, die den folgenden
Zustand zu Beginn des Fahrzeugseitenaufpralls zeigt;
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23 ist
eine perspektivische Darstellung des wesentlichen Teils der Fahrzeugkarosseriekonstruktion
in einer Modifikation der sechsten Ausgestaltung;
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24 ist
eine perspektivische Darstellung des wesentlichen Teils der Fahrzeugkarosseriekonstruktion
in einer weiteren Modifikation der sechsten Ausgestaltung;
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25 ist
eine perspektivische Darstellung des wesentlichen Teils der Fahrzeugkarosseriekonstruktion
gemäß einer
siebten Ausgestaltung;
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26 ist
eine perspektivische Darstellung des wesentlichen Teils der Fahrzeugkarosseriekonstruktion
in einer Modifikation der siebten Ausgestaltung;
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27 ist
eine perspektivische Darstellung des wesentlichen Teils der Fahrzeugkarosseriekonstruktion
in einer weiteren Modifikation der siebten Ausgestaltung;
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28 ist
eine perspektivische Darstellung der Fahrzeugkarosseriekonstruktion
einer achten Ausgestaltung;
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29 ist
eine perspektivische Darstellung des wesentlichen Teils der Fahrzeugkarosseriekonstruktion
gemäß einer
neunten Ausgestaltung;
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30 ist
eine Schnittansicht entlang einer Linie XXX-XXX von 29;
und
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31 ist
eine Schnittansicht der Fahrzeugkarosserie in einer Modifikation
der neunten Ausgestaltung.
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BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN
AUSGESTALTUNGEN
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1. AUSGESTALTUNG
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Die 1 bis 8 illustrieren
die erste Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung. In diesen Figuren
ist 1 eine perspektivische Gesamtdarstellung in aufgelösten Einzelteilen
der Fahrzeugkarosseriekonstruktion der Erfindung, 2 eine
teilweise perspektivische Darstellung der Fahrzeugkarosseriekonstruktion
in ihrem zusammengebauten Zustand und 3 eine Schnittansicht
entlang einer Linie III-III von 2. Wie in
den 1 bis 3 gezeigt wird, umfasst die
Fahrzeugkarosseriekonstruktion der ersten Ausgestaltung eine Bodenkonstruktion 1 und
eine an jeder Seite der Bodenkonstruktion 1 angeordnete
Karosserieseitenkonstruktion 7.
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Die
Bodenkonstruktion 1 hat einen Bodenkörper 3, einen Armatwenbrettquerträger 11 und
einen hinteren Querträger 13.
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Der
Bodenkörper 3 ist
so gestaltet, dass er einen in der Längsrichtung des Fahrzeugs allgemein einheitlichen
Querschnitt hat. Ein Strangpressteil aus Leichtmetall, z.B. aus
einer Aluminiumlegierung, Manganlegierung usw., bildet den Bodenkörper 3 der Bodenkonstruktion 1.
Dieses Strangpressteil erhält man
durch Strangpressen des Leichtmetallrohstoffs in der Längsrichtung
des Fahrzeugs. Es ist zu beachten, dass in dieser Beschreibung die
Längsrichtung des
Fahrzeugs oft auch „longitudinale
Richtung" genannt
werden kann.
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Der
Bodenkörper 3 hat
einen Tunnelteil 15, der durch die Mitte des Körpers 3 verläuft, ein
Paar Bodenteile 17, die auf beiden Seiten des Tunnelteils 15 angeordnet
sind, und ein Paar innere Teile 19, die jeweils auf jeder
Seite der Bodenteile 17 angeordnet sind, wobei alle einstückig stranggepresst
sind, um den Bodenkörper 3 zu
bilden. Es ist zu beachten, dass jedes innere Teil 19 auch
ein Element eines unten beschriebenen Seitenschwellers 5 ist.
Der Tunnelteil 15, die Bodenteile 17 und die inneren
Teile 19 sind jeweils in der Form von Hohlprofilen ausgebildet. Wie
in 3 gezeigt wird, hat der Bodenteil 17 in dem
Hohlkörper
gebildete Trennwände 17a, 17b.
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Ein
Armaturenbrettquerträger 11 ist
mit einem vorderen Ende des Bodenkörpers 3 verbunden, um
ein Rahmenelement der Bodenkonstruktion 1 zu bilden. Desgleichen
ist auch ein hinterer Querträger 13 mit
einem hinteren Ende des Bodenkörpers 3 verbunden
und bildet ein weiteres Rahmenelement der Bodenkonstruktion 1.
In dieser Ausgestaltung bestehen sowohl der Armaturenbrettquerträger 11 als auch
der hintere Querträger 13 ähnlich dem
Bodenelement 3 aus Strangpressteilen aus Leichtmetall,
z.B. aus einer Aluminiumlegierung, Manganlegierung, Mg-Legierung,
usw. Diese Strangpressteile werden durch Strangpressen der Rohstoffe
in einer Breitenrichtung des Fahrzeugs zusammen hergestellt. Gegenüber der
oben definierten longitudinalen Richtung kann die obige Breitenrichtung
des Fahrzeugs oft auch als „Querrichtung" bezeichnet werden.
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In
der Modifikation können
der Armaturenbrettquerträger 11 und
der hintere Querträger 13 als Gussteile
aus Leichtmetall oder als Plattenteile daraus ausgebildet sein.
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Der
Armaturenbrettquerträger 11 hat
an seiner Mitte in der Breitenrichtung (d.h. Breitenmitte) des Fahrzeugs
eine Ausnehmung 11a als Gegenstück zu dem Tunnelteil 15 des
Bodenkörpers 3.
Desgleichen hat der hintere Querträger 13 eine an der Breitenmitte
ausgebildete Ausnehmung 13a als Gegenstück zu dem Tunnelteil 15.
Der Armaturenbrettquerträger 11 wird
zwischen den vorderen Enden der einander gegenüberliegenden inneren Teile 19 eingesetzt,
die jeweils den Seitenschweller 5 bilden. Der Träger 11 wird
dann durch Schweißen
oder dergleichen an den hinteren Teilen 19, dem Tunnelteil 15 und
den Bodenteilen 17 befestigt. Desgleichen wird der hintere
Querträger 13 zwischen
den hinteren Enden der einander gegenüberliegenden inneren Teile 19 eingesetzt
und des Weiteren mit dem obigen Mittel an den inneren Teilen 19,
dem Tunnelteil 15 und den Bodenteilen 17 befestigt.
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In
dieser Ausgestaltung wird die Karosserieseitenkonstruktion 7 von
einem Gussteil aus Leichtmetall, z.B. aus einer Aluminiumlegierung,
Manganlegierung, Mg-Legierung usw. gebildet, das mit einer mittleren
Säule 21 versehen
ist. Ein unteres Ende 21a der mittleren Säule 21 ist
einstückig
mit einem äußeren Teil 23 ausgebildet,
was den Seitenschweller 5 bildet. Ein vorderes Ende des äußeren Teils 23 ist
mit einem unteren Ende einer vorderen Säule 25 verbunden.
Die vordere Säule 25 ist
an ihrem oberen Ende mit einem Dachseitenprofil 27 versehen.
In der Karosserieseitenkonstruktion 7 ist der äußere Teil 23 des
Seitenschwellers 5 durch Schweißen usw. an dem inneren Teil 19 der
Bodenkonstruktion 1 befestigt.
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In
der oben erwähnten
Anordnung ist die mittlere Säule 21 relativ
zu der Mitte des Bodenkörpers 3 in
der Längsrichtung
des Fahrzeugs nach hinten versetzt. Gemäß der obigen Definition der
Richtungen kann die obige Mitte des Bodenkörpers 3 in der Längsrichtung
des Fahrzeugs auch als „Längsmitte" des Bodenkörpers 3 bezeichnet
werden.
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Gemäß der Ausgestaltung
ist der äußere Teil 23 des
Seitenschwellers 5 mit einem festigkeitsmodifizierenden
oder -regulierenden Teil 29 versehen, der speziell in den 1 und 4 abgebildet
ist.
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Der
festigkeitsregulierende Teil 29 dient bei einem Fahrzeugseitenaufprall
zum relativen Vergrößern einer
an der Seite der Längsmitte
des Bodenkörpers 3 erzeugten
Reaktionskraft im Vergleich zu einer an der Seite des unteren Endes 21a der
mittleren Säule 21 erzeugten
Reaktionskraft. Den festigkeitsregulierenden Teil 29 kann
man durch teilweises Verdicken des äußeren Teils 23 des
Seitenschwellers 5 erhalten, der aus dem Leichtmetallgussteil
besteht. Dank der obigen Gestaltung wird die Festigkeit um den festigkeitsregulierenden
Teil 29 von dem unteren Ende 21a der mittleren
Säule 21 in
Richtung auf eine Region, die mit der Längsmitte des Bodenkörpers 3 auf
gleicher Ebene ist, allmählich
vergrößert. Das heißt, dass
sie ausgeführt
wird, um die Festigkeit des unteren Endes 21a der mittleren
Säule 21 im
Vergleich zu der einer Region, die mit der Längsmitte des Bodenkörpers 3 auf
gleicher Ebene ist, zu verringern.
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Im
Detail ist der Seitenschweller 5 so gegossen, dass der äußere Teil 23 eine
Dicke t0 an einem allgemeinen Teil 31 und
auch eine Dicke t1 an einer Position 33 hat,
die der obigen Mitte des Bodenkörpers 3 entspricht.
Hier ist die letztere Dicke t1 größer als
die erstere Dicke t0. Ferner ist der äußere Teil 23 auch
so konturiert, dass seine Dicke von der obigen Position 3 (Dicke:
t1) in Richtung auf eine Position 35 [Dicke:
t2(=t0)] kurz vor
dem unteren Teil 21a der mittleren Säule 21 allmählich abnimmt.
Es ist zu beachten, dass in dieser Ausgestaltung die Position 35 mit einer
Position etwas hinter dem Teil des Schwellers zusammenfällt, wo
der untere Teil 21a der mittleren Säule 21 in den Seitenschweller 5 übergeht.
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Als
Nächstes
wird unten die Funktionsweise der wie oben aufgebauten Konstruktion
beschrieben. Zunächst
beschreiben wir das Verformungsphänomen der Fahrzeugkarosserie
unter der Voraussetzung, dass die Karosseriekonstruktion, bei der
die Bodenkonstruktion 1 mit dem Armaturenbrettquerträger 11 und
dem hinteren Querträger 13 verbunden ist,
beim Fahrzeugseitenaufprall einem seitlichen Einfluss ausgesetzt
wird.
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Wie
in 5 gezeigt wird, dringt der untere Teil 21a der
mittleren Säule 21,
wenn der Einfluss F auf die mittlere Säule 21 ausgeübt wird,
auf Grund der Verformung des Bodenkörpers 3 in der Fahrzeugbreitenrichtung
einwärts,
wie in 6 gezeigt wird.
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Im
Detail wird der Seitenschweller 5 einem Biegemoment M1 ausgesetzt, siehe 7C. Danach wird
auf Grund der Biegeverformung des Seitenschwellers 5 eine
Knickbelastung auf den Bodenkörper 3 ausgeübt.
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An
diesem Punkt nimmt, wie in 7C gezeigt
wird, das in dem Seitenschweller 5 erzeugte Biegemoment
M1 einen Höchstwert um die Längsmitte
des Bodenkörpers 3 ein.
In einem Element mit einem im Wesentlichen einheitlichen Querschnitt
in der Längsrichtung
des Fahrzeugs, z.B. dem Bodenkörper 3 von
einem Strangpressteil, sind seine von dem Seitenschweller 5 und
dem Bodenkörper 3 bestimmten „Reaktionskraft"-Charakteristiken
konstant, wie in 7B mit einer gestrichelten Linie
gezeigt wird. Folglich wird das obige Element unter der Wirkung des
oben genannten Biegemoments M1 mit einer
maximalen Verschiebung (Annäherungsbetrag)
L1 um die Längsmitte des Bodenkörpers 3 verformt,
wie in 7A mit einer gestrichelten Linie
gezeigt wird.
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Wir
beschreiben nun die Verformung der mittleren Säule 21 in der Karosserieseitenkonstruktion 7.
Wenn die Karosserieseitenkonstruktion 7 dein seitlichen
Einfluss (Flankenbelastung) F ausgesetzt wird, wie in 5 gezeigt
wird, wird das untere Ende 21a der mittleren Säule 21,
während
es in der Breitenrichtung des Fahrzeugs verschoben wird, zusammen
mit der Verformung des Seitenschwellers 5 und des Bodenkörpers 3 (siehe 6)
verbogen.
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8 zeigt
eine Beziehung zwischen dem Annäherungswert
L1 des Endes 21a der mittleren Säule 21 und
dem in der mittleren Säule 21 erzeugten
Biegemoment M2. Das heißt, weil das Biegemoment M2 umgekehrt proportional zur Annäherungsentfernung
L1 des unteren Endes 21a ist, muss
die Annäherungsentfernung
L1 größer gemacht
werden, um zu verhindern, dass die mittlere Säule 21 bricht.
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Trotzdem
muss die Annäherungsentfernung L1 hinsichtlich dem Gewährleisten des lebensnotwendigen
Raums eines Insassen kleiner als eine Konstante sein. Konstruktionsmäßig ist
es vorteilhaft, die Annäherungsentfernung
L1 der mittleren Säule 21 mit dem maximalen
Annäherungsbetrag
auszugleichen, der durch die Verformung des Seitenschwellers 5 und
des Bodenkörpers 3 bestimmt
wird, während
das in der mittleren Säule 21 erzeugte
Moment verringert wird.
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Auf
der Basis der oben erwähnten
Anforderungen ist der Seitenschweller 5 der ersten Ausgestaltung
im äußeren Teil 23 mit
dem festigkeitsregulierenden Teil 29 mit einer unterschiedlichen
Dicke versehen. Daher ist es möglich,
den Teil des Bodenkörpers
um die Längsmitte
des Bodenkörpers 3 zu verstärken, der
auf Grund der Plattendicke t1 das maximale
Biegemoment M1 erzeugt. Ferner ist es auch möglich, die
maximale Verformung des Seitenschwellers 5 und des Bodenkörpers 3 in
der Nähe des
unteren Endes 21a der mittleren Säule 21 wegen einer
allmählichen Änderung
von der Plattendicke t1 zu der Plattendicke
t2 zu verursachen. Mit anderen Worten heißt das,
dass es möglich
ist, die Verformung L1 des Seitenschwellers 5 und
des Bodenkörpers 3 zu
erzielen, ohne das in der mittleren Säule 21 erzeugte Biegemoment
M2 zu vergrößern, wodurch sichergestellt
wird, dass der lebensnotwendige Raum des Insassen in dem Fahrzeuginnenraum
gewährleistet
wird.
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Es
ist somit nicht nötig,
die Dicke der mittleren Säule 21 zu
vergrößern, wodurch
für die
leichte Karosseriekonstruktion gesorgt ist. Außerdem wird die Zahl der Bauteile
nicht größer, weil
der festigkeitsregulierende Teil 23 durch das Einrichten
der Plattendicke des äußeren Teils 23 des
Seitenschwellers 5 herbeigeführt werden kann. Dank der Bildung
der kontinuierlichen Festigkeitsverteilung kann verhindert werden,
dass der äußere Teil 23 lokal
verformt wird, wodurch die Energieabsorption auf einem breiten Bereich
erzielt wird.
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2. AUSGESTALTUNG
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Die 9 und 10 beziehen
sich auf die zweite Ausgestaltung der Erfindung. In den Figuren ist 9 eine
perspektivische Darstellung eines wesentlichen Teils der Konstruktion
und 10 ist eine Schnittansicht entlang einer Linie
X-X von 9. In dieser Ausgestaltung werden
Elemente, die denen in der ersten Ausgestaltung entsprechen, jeweils
mit den gleichen Bezugsnummern angezeigt und ihre einander überlappenden
Beschreibungen werden weggelassen.
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Gemäß der Ausgestaltung
ist als der oben erwähnte
festigkeitsregulierende Teil eine Verstärkungsplatte 37 am äußeren Teil 23 des
Seitenschwellers 5 angeordnet. Um die Festigkeit in einer
Region, die mit der Längsmitte
des Bodenkörpers 3 in
einer Ebene liegt, so zu erhöhen,
dass sie höher
ist als die des unteren Endes 21a der mittleren Säule 21,
hat die Verstärkungsplatte 37 jeweilige
in der Nähe
des hinteren Endes ausgebildete Löcher 37a, 37b.
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Folglich
kann die am unteren Ende 21a der mittleren Säule 21 erzeugte
Aufprallreaktionskraft im Vergleich zu der Aufprallreaktionskraft,
die an der zentralen Seite des Bodenkörpers 3 in der Längsrichtung
des Fahrzeugs erzeugt wird, ähnlich
der ersten Ausgestaltung verringert werden. Es können daher Vorgänge und
Auswirkungen erreicht werden, die denen der ersten Ausgestaltung ähnlich sind.
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Gemäß der Ausgestaltung
kann die Verstärkungsplatte 37 zeitlich
versetzt eingebaut werden, um die Einrichtung des festigkeitsregulierenden
Teils zu ermöglichen.
Außerdem
ist es möglich,
den äußeren Teil 23 des
Seitenschwellers 5 und die mittlere Säule 21 durch Gussteile
oder Plattenelemente aus Leichtmetall auszugestalten.
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11 zeigt
eine Modifikation der oben erwähnten
Ausgestaltung. Gemäß der Modifikation sind
anstelle der obigen Verstärkungsplatte 37 eine erste
Verstärkungsplatte 39a und
eine zweite Verstärkungsplatte 39b vorgesehen.
Diese Platten 39a, 39b sind am äußeren Teil 23 angeordnet,
so dass sie von der zentralen Seite des Bodenkörpers 3 in der Längsrichtung
des Fahrzeugs bis kurz vor dem unteren Teil 21a der mittleren
Säule 21 verlaufen.
Die zweite Verstärkungsplatte 39b ist
mit einer Dicke oder Festigkeit ausgebildet, die kleiner als die
der ersten Verstärkungsplatte 39a ist.
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Dementsprechend
ist es möglich,
die Festigkeit der zentralen Seite des Bodenkörpers 3 in der Längsrichtung
des Fahrzeugs im Vergleich zur Festigkeit des unteren Endes 21a der
mittleren Säule 21 zu
erhöhen,
was ähnliche
Vorgänge
und Effekte wie die der 9 und 10 bewirkt.
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In 11 kann
die Festigkeit des äußeren Teils 23 unter
identischen Bedingung auf der ganzen Peripherie vergrößert werden.
Wenn das Fahrzeug einer Flankenbelastung ausgesetzt wird, dann kann der äußere Teil 23 des
Seitenschwellers 5 daher in der Nähe des unteren Teils 21a der
mittleren Säule 21 als
der Ausgangspunkt (d.h. Punkt maximaler Verformung des Seitenschwellers 5 und
des Bodenkörpers 3)
verformt werden.
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3. AUSGESTALTUNG
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12 ist
eine Schnittansicht eines wesentlichen Teils der dritten Ausgestaltung.
In der gezeigten Konstruktion werden Elemente, die denen in der oben
genannten Ausgestaltung entsprechen, jeweils mit den gleichen Bezugsnummern
bezeichnet und ferner werden einander überlappende Beschreibungen
in diesen Ausgestaltungen weggelassen.
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Gemäß der Ausgestaltung
ist der äußere Teil 23 des
Seitenschwellers 5 aus Plattenmaterialien hergestellt.
Ferner sind innen am äußeren Teil 23 in regelmäßigen Abständen jeweilige
Rippen (oder Schotten) 41a, 41b, 41c und 41d angeordnet,
die den festigkeitsregulierenden Teil der Erfindung bereitstellen.
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Im
Detail sind die Rippen 41a, 41b, 41c und 41d jeweils
von der zentralen Seite des Bodenkörpers 3 in der Längsrichtung
des Fahrzeugs bis kurz vor dem unteren Teil 21a der mittleren
Säule 21 in Abständen im äußeren Teil 23 angeordnet.
Diese Rippen 41a, 41b, 41c und 41d sind
aus Gussteilen oder Platten aus Leichtlegierungsmetallen hergestellt und
auch so ausgebildet, dass ihre Höhe
oder Dicke von der vorderen Rippe 41a zur hinteren Rippe 41e hin
nach und nach kleiner wird. Deshalb können in dieser Ausgestaltung
auch Vorgänge
und Effekte bewirkt werden, die denen der ersten Ausgestaltung allgemein ähnlich sind.
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Darüber hinaus
kann verhindert werden, dass der äußere Teil 23 des Seitenschwellers 5 knickt,
wodurch die Verstärkungswirkung
verbessert werden kann.
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Es
ist zu beachten, dass die Verstärkungswirkung
der Rippen 41a, 41b, 41c und 41d nicht
nur durch ihre Höhen-
oder Dickeneinstellung geregelt werden kann, sondern auch durch
eine Vergrößerung oder
Verkleinerung der Rippenzahl. So kann das Einstellen von wenigstens
einem dieser Parameter (Höhe,
Dicke, Anzahl, Form und Position) in dieser Ausgestaltung den festigkeitsregulierenden
Teil der Erfindung bereitstellen. Außerdem ist es dank einer solchen
Einstellung möglich,
den festigkeitsregulierenden Teil entsprechend herzustellen.
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13 zeigt
eine Modifikation der oben erwähnten
Ausgestaltung. Gemäß der Modifikation sind
die Rippen 43a, 43b, 43c und 43d alle
in Form und Dickengestalt identisch. Dabei sind die Rippen 43a, 43b, 43c und 43d so
angeordnet, dass ein Abstand zwischen den benachbarten Rippen von
der zentralen Seite des Bodenkörpers 3 in
der Längsrichtung
des Fahrzeugs bis kurz vor dem unteren Teil 21a der mittleren
Säule 21 nach
und nach größer wird.
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Deshalb
können
auch in dieser Modifikation Vorgänge
und Effekte bewirkt werden, die denen der oben erwähnten Ausgestaltung
allgemein ähnlich sind.
Ferner kann der Knickmodus im äußeren Teil 23 des
Seitenschwellers 5 mit Leichtigkeit detaillierter geregelt
werden. Außerdem
können
die Einstellungen der Verstärkungswirkung
und/oder Aufprallreaktionskraft am äußeren Teil 23 vervollständigt werden, indem
wenigstens einer der obigen Parameter (Höhe, Dicke, Anzahl, Form, Position)
der Rippen 43a, 43b, 43c und 43d entsprechend
eingestellt wird.
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4. AUSGESTALTUNG
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14 ist
eine perspektivische Darstellung eines wesentlichen Teils der vierten
Ausgestaltung. Es ist zu beachten, dass in dieser Ausgestaltung
Elemente, die denen der ersten Ausgestaltung entsprechen, jeweils
mit den gleichen Bezugsnummern angezeigt und ihre einander überlappenden
Beschreibungen daher weggelassen werden.
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Gemäß der Ausgestaltung
ist an einer Außenwand 19a des
inneren Teils 19 des Seitenschwellers 5 ein Verstärkungselement 45 angebracht,
das den festigkeitsregulierenden Teil bereitstellt. Das heißt, das
Verstärkungselement 45 ist
auf jeder Seite des Bodenkörpers 3 in
der Breitenrichtung des Fahrzeugs angeordnet.
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Auch
hier hat das Verstärkungselement 45 die
Form einer Platte, in der Nuten 47a, 47b und 47c ausgebildet
sind. Diese Nuten 47a, 47b und 47c sind so
angeordnet, dass zwischen den benachbarten Nuten definierte Abstände zur
Rückseite
hin nach und nach schmäler
werden. Dementsprechend ist es möglich,
die Festigkeit der zentralen Seite des Bodenkörpers 3 in der Längsrichtung
des Fahrzeugs im Vergleich zur Festigkeit des unteren Endes 21a der mittleren
Säule 21 zu
vergrößern, was ähnliche
Vorgänge
und Effekte wie in der ersten Ausgestaltung bewirkt.
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Außerdem wäre die Konstruktion
dieser Ausgestaltung selbst dann auf den Seitenschweller 5 anwendbar,
wenn der äußere Teil 23 des
Seitenschwellers 5 nicht verstärkt werden kann.
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Die 15, 16 und 17 zeigen
jeweilige Modifikationen der oben erwähnten Ausgestaltungen, in denen
Verstärkungselemente 49, 51, 53 jeweils
an der Innenwand 19a des inneren Teils 19 des
Seitenschwellers 5 angebracht sind. Diese Verstärkungselemente 49, 51, 53 sind
so angeordnet, dass sie von allgemein der Mitte des Bodenkörpers 3 in
der Längsrichtung
des Fahrzeugs bis kurz vor dem unteren Ende 21a der mittleren
Säule 21 verlaufen. Das
Verstärkungselement 49 ist
mit Wülsten 55a, 55b, 55c und 55d versehen.
Das Verstärkungselement 51 ist
mit Löchern 57a, 57b und 57c versehen. Das
Verstärkungselement 53 ist
mit Nuten 59a, 59b und 59c versehen.
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Die
obigen Wülste 55a, 55b, 55c, 55d des Elements 49,
die Löcher 57a, 57b, 57c des
Elements 51 und die Nuten 59a, 59b, 59c des
Elements 53 sind jeweils so angeordnet, dass zwischen ihnen
definierte Abstände
zur Rückseite
hin nach und nach schmäler
werden.
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Durch
das Bereitstellen der Verstärkungselemente 49, 51, 53 (15, 16 und 17)
kann die Reaktionskraft der Konstruktion gegen den Aufprall reguliert
werden, wenn die Festigkeit der zentralen Seite des Bodenkörpers 3 in
der Längsrichtung des
Fahrzeugs im Vergleich zur Festigkeit des unteren Endes 21a der
mittleren Säule
erhöht
wird. Daher können
in den Modifikationen der 15, 16 und 17 ähnliche
Vorgänge
und Effekte wie die von 14 bewirkt
werden.
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Außerdem wären die
den Modifikationen der 15, 16, 17 gemäßen Konstruktionen dieser
Ausgestaltung selbst dann auf den Seitenschweller 5 anwendbar,
wenn der äußere Teil 23 des Seitenschwellers 5 oder
die Außenwand 19a des
inneren Teils 19 nicht verstärkt werden kann.
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5. AUSGESTALTUNG
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18A ist eine perspektivische Gesamtdarstellung
der Fahrzeugkarosseriekonstruktion der fünften Ausgestaltung. 18B ist eine perspektivische Darstellung eines
wesentlichen Teils der Fahrzeugkarosserie der Ausgestaltung. Auch
werden in dieser Ausgestaltung Elemente, die denen der ersten Ausgestaltung
entsprechen, jeweils mit den gleichen Bezugsnummern angezeigt und
ihre einander überlappenden
Beschreibungen daher weggelassen.
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In
der Ausgestaltung ist ein Sitzanbringungselement 61 an
der Innenwand 19b des inneren Teils 19 des Seitenschwellers 5 als
ein Bauteilanbringungselement angebracht. Das Anbringungselement 61 ist
so angeordnet, dass es von der Längsmitte
der Bodenkarosserie 3 bis kurz vor dem unteren Ende 21a der
mittleren Säule 21 verläuft.
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Das
Sitzanbringungselement 61 ist aus einem Leichtmetallstrangpressteil,
einem Gussteil oder einem Plattenmaterial aus dem gleichen Metall
hergestellt. Das Element 61 hat einen Querschnitt in der Form
einer Rinne. Ein Schienenelement 63 wird an der Seite eines
nicht abgebildeten Sitzes getragen, um in dem Element 61 gleiten
zu können,
wie in 18B gezeigt wird.
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Wie
in dieser Figur gezeigt wird, hat das Sitzanbringungselement 61 mit
Ausnahme des hinteren Teils des Elementes 61 die Aufgabe,
mit dem Schienenelement 63 ineinander zu greifen. Mit dieser
Eingriffsform kann die Festigkeit der Längsmitte des Bodenkörpers 3 auf
mehr als die des unteren Endes 21a der mittleren Säule 21 erhöht werden,
was mit der Bereitstellung des festigkeitsregulierenden Teils äquivalent
ist. Die Reaktionskraft gegen den Fahrzeugaufprall kann somit eingestellt
werden, wodurch die Vorgänge
und Auswirkungen ähnlich
denen der ersten Ausgestaltung durchgeführt werden.
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Außerdem lässt die
vorliegende Form des festigkeitsregulierenden Teils die Anbringung
eines weiteren Bauteils an der Bodenseite des Fahrzeugs zu.
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In
den oben erwähnten
Ausgestaltungen wird die Reaktionskraft gegen den Fahrzeugaufprall zwar
durch Erhöhen
der Festigkeit der Längsmitte des
Bodenkörpers 3 auf
mehr als die des unteren Endes 21a der mittleren Säule 21 eingestellt,
die Reaktionskraft gegen den Fahrzeugaufprall kann aber auch durch
Verringern der Festigkeit des unteren Endes 21a der mittleren
Säule 21 im
Vergleich zu der der Längsmitte
des Bodenkörpers 3 reguliert
werden. Auch wäre
es in diesem Fall möglich,
Vorgänge
und Effekte ähnlich
denen der ersten Ausgestaltung zu bewirken.
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6. AUSGESTALTUNG
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Die 19 und 20 zeigen
die sechste Ausgestaltung der Erfindung. 19 ist
eine perspektivische Gesamtdarstellung und 20 ist
eine perspektivische Darstellung des wesentlichen Teils der Fahrzeugkarosseriekonstruktion.
Auch in dieser Ausgestaltung werden Elemente, die denen in der ersten
Ausgestaltung entsprechen, jeweils mit den gleichen Bezugsnummern
bezeichnet. Wie in den Figuren gezeigt wird, ist die Bodenkonstruktion 1 der Ausgestaltung
an ihrem vorderen Ende mit einem unteren Armaturenbrettträger 11' eines nicht
abgebildeten Armaturenbretts verbunden und das hintere Ende ist
mit einem hinteren Boden 6 verbunden. Die inneren Teile 19 der
Seitenschweller 5 sind auf beiden Seiten der Bodenkonstruktion 1 in
der Breitenrichtung des Fahrzeugs befestigt. Der äußere Teil 23 der Karosserieseitenkonstruktion 7 ist
mit jedem inneren Teil 19 des Seitenschwellers 5 verbunden.
Zur Karosserieseitenkonstruktion 7 gehören ferner die vordere Säule 25,
die mittlere Säule 21,
das Dachseitenprofil 27 usw.
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Bei
der Bodenkonstruktion 1 ist das Tunnelteil (-abschnitt) 15 in
der Mitte des Fahrzeugs in der Breitenrichtung angeordnet und die
Bodenteile (-abschnitte) 17 sind auf beiden Seiten des
Tunnelteils 15 angeordnet. Der Tunnelabschnitt 15 und die
Bodenabschnitte 17 sind jeweils aus Strangpressteilen aus
Leichtmetall, zum Beispiel aus einer Aluminiumlegierung, Manganlegierung,
Magnesiumlegierung oder dergleichen, hergestellt.
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Die
Strangpressrichtung zum Bilden des Tunnelabschnitts 15 ist
mit der Längsrichtung
des Fahrzeugs identisch. Die Strangpressrichtung zum Bilden der
Bodenabschnitte 17 ist mit der Fahrzeugbreitenrichtung
identisch. Die Konstruktionen des linken und rechten Bodenabschnitts 17 sind
miteinander identisch, weshalb wir die Konstruktion des linken Bodenabschnitts 17 jetzt
repräsentativ
beschreiben.
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Der
Bodenabschnitt 17 ist in der Form einer Platte gestaltet
und umfasst einen vorderen Bereich 65, einen Säulennachbarbereich 67,
einen Säulenbereich 69 und
einen hinteren Bereich 71. In der Ausgestaltung sind der
vordere Bereich 65, der Säulennachbarbereich 67,
der Säulenbereich 69 und
der hintere Bereich 71 von der Vorderseite des Fahrzeugs
in der Längsrichtung
nacheinander nebeneinander angeordnet.
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Der
obige Säulenbereich 69 ist
positioniert, um der mittleren Säule 21 in
der Längsrichtung
des Fahrzeugs zu entsprechen. Der Säulennachbarbereich 67 befindet
sich neben dem Säulenbereich 69 und
ist auch an der Seite der Längsmitte
des Bodenabschnitts 17 positioniert. Der Säulennachbarbereich 67 der
Ausgestaltung ist zwar so ausgebildet, dass er die Längsmitte
des Bodenabschnitts 17 einbezieht, der gleiche Bereich 67 ist
aber strikt von der Längsmitte
des Bodenabschnitts 17 etwas nach vorn verschoben. Ferner
ist festgelegt, dass der Säulennachbarbereich 67 eine
Festigkeit hat, die größer ist
als die des Säulenbereichs 69.
Das heißt,
dass bei einem Fahrzeugseitenaufprall die Reaktionskraft des Säulennachbarbereichs 67 in
der Breitenrichtung des Fahrzeugs größer als die Reaktionskraft
des Säulenbereichs 69 festgelegt
ist.
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In
der Längsrichtung
des Fahrzeugs ist der vordere Bereich 65 vor dem Säulennachbarbereich 67 an
ihn angrenzend angeordnet. Andererseits ist der hintere Bereich 71 in
der gleichen Richtung hinter dem Säulenbereich 69 an
ihn angrenzend angeordnet. Ferner ist festgelegt, dass der vordere
Bereich 65 eine Festigkeit hat, die geringer ist als die
des Säulennachbarbereichs 67,
und der hintere Bereich 71 hat ebenfalls eine Festigkeit,
die geringer ist als die des Säulenbereichs 69.
Dementsprechend ist festgelegt, dass bei einem Fahrzeugseitenaufprall die
jeweiligen Reaktionskräfte
des vorderen Bereichs 65 und des hinteren Bereichs 71 in
der Breitenrichtung des Fahrzeugs geringer werden als die des Säulennachbarbereichs 67 bzw.
des Säulenbereichs 69. In
der Ausgestaltung ist der vordere Bereich 65 so geschaffen,
dass er eine Festigkeit hat, die im Wesentlichen gleich der des
hinteren Bereichs 71 ist. Außerdem kann der vordere Bereich 65 so
geschaffen sein, dass er eine Festigkeit hat, die geringer ist als
die des hinteren Bereichs 71 in der Modifikation.
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Durch Ändern der
Dicke dieser Bereiche in dieser Ausgestaltung wird erreicht, dass
die Festigkeit des vorderen Bereichs 65, des Säulennachbarbereichs 67,
des Säulenbereichs 69 und
des hinteren Bereichs 71 erzielt wird. Es wird somit festgelegt, dass
der Säulennachbarbereich 67 mit
der größten Dicke
und der Säulenbereich 69 mit
der zweitgrößten Dicke
ausgebildet werden. Der vordere Bereich 65 und der hintere
Bereich 71 sind dünner
als der Säulennachbarbereich 67 und
der Säulenbereich 69 ausgebildet.
Ferner ist der vordere Bereich 65 so ausgebildet, dass
er zur Vorderseite des Fahrzeugs hin allmählich dünner wird, und auch so geschaffen,
dass die Dicke des Bereichs an der Vorderseite geringer ist als
die Dicke des hinteren Bereichs 71. Außerdem ist die durchschnittliche
Dicke des vorderen Bereichs 65 ähnlich der des hinteren Bereichs 71.
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Zwischen
dem vorderen Bereich 65 und dem Säulennachbarbereich 67,
zwischen dem Säulennachbarbereich 67 und
dem Säulenbereich 69 sowie zwischen
dem Säulenbereich 69 und
dem hinteren Bereich 71, befinden sich jeweilige geneigte
Flächen 73, 75 und 77,
die eine abrupte Veränderung
des Querschnitts des Bodenabschnitts verhindern und dadurch eine
Spannungskonzentration vermeiden. Die latidudinale Innenseite des
Bodenabsschnitts 17 ist durch Laserschweißen usw.
an der Unterseite des Flanschteils 15a des Tunnelabschnitts 15 befestigt.
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Wir
beschreiben nun mit Bezug auf die 21 und 22 den
Belastungs- und Spannungszustand bei einem Fahrzeugseitenaufprall.
Bei dem Fahrzeugseitenaufprall (t = t0)
wird die Aufprallkraft durch eine nicht abgebildete Tür, den inneren Teil 19 und
den äußeren Teil 23 des
Seitenschwellers 5 auf den ganzen Bodenabschnitt 17 übertragen.
Auf diese Weise wird eine einheitliche Kraft f1 auf
den Abschnitt 17 in der Längsrichtung des Fahrzeugs ausgeübt. Wie
in 21 mit jeweiligen schräg schraffierten Bereichen P1, P2, P3 gezeigt
wird, ist die Spannungsverteilung in der Längsrichtung des Fahrzeugs und
in der Breitenrichtung des Fahrzeugs einheitlich. Der Bodenabschnitt 17,
der mit seinem vorderen Ende mit dem unteren Armaturenbrettträger 11' (19)
und mit seinem hinteren Ende mit dem hinteren Boden 6 verbunden
ist (19), weist eine Konstruktion auf, die der so genannten „Rahmenverbindung" ähnlich ist. Folglich kann die
Spannungskonzentration leicht in der Längsmitte P stattfinden und
bildet dadurch die schwerste Position hinsichtlich der Festigkeit.
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In
der Ausgestaltung ist der Bodenabschnitt 17 aber so ausgebildet,
dass er die größte Dicke
im Säulennachbarbereich 67,
der die Längsmitte
P enthält,
die zweitgrößte Dicke
im Säulenbereich 69 und eine
relativ geringere Dicke sowohl im vorderen Bereich 65 als
auch im hinteren Bereich 71 hat. Das heißt, dass
festgelegt ist, dass die Festigkeit des Bodenabschnitts an diesem
Punkt umso größer wird,
je weiter der Bodenabschnitt von jeweiligen Auflagen am vorderen
und am hinteren Ende entfernt ist. Daher wird die Charakteristik
der Reaktionskrafteigenschaft gegen die Last f1 allgemein
in der Längsrichtung
des Fahrzeugs ausgeglichen, wodurch veranlasst wird, dass die in
der gleichen Richtung in dem Gesamtbodenabschnitt 17 erzeugte
Spannung gemittelt wird. Folglich kann die lokale Verformung an der
Mitte P verhindert werden, wodurch eine relativ gemittelte Verformung
im ganzen Bodenabschnitt verursacht wird.
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Nach
dem Aufprall des Fahrzeugs wirkt eine Kraft zu einem Zeitpunkt t
= t1 direkt auf die mittlere Säule 21,
wenn die Verformung eines äußeren Türelements
(nicht gezeigt) wahrscheinlich abgeschlossen ist. Dann wird die
auf die Mittelsäule 21 ausgeübte Kraft
auf den Säulenbereich 69 übertragen.
Diese Kraft, die sich von der Anfangsbelastung f1 unterscheidet,
ist mit einer lokal wirkenden Kraft F identisch, wie in 22 gezeigt
wird. Das heißt,
dass wegen der durch diese Kraft F verursachten Spannungsverteilung
ein Punkt Q im Säulenbereich 69 der schwersten
Situation hinsichtlich der Festigkeit zum Zeitpunkt t = t1 ausgesetzt wird. Es ist zu beachten, dass
die Spannungsverteilung allmählich
gemittelt wird, während
sich eine Position in der Breitenrichtung des Fahrzeugs vom äußersten
Bereich P3 zum inneren Bereich P1 bewegt.
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Wenn
der Bodenabschnitt 17 so gestaltet ist, dass er eine durch
den ganzen Abschnitt hindurch eine einheitliche Festigkeit hat,
dann besteht die Tendenz, dass er seinen Abschnittskoeffizienten
auf Grund der Vereinigung des Abschnitts 17 mit dem unteren
Armaturenbrettträger 11' und dem hinteren
Boden 6 vergrößert. Sie
verursacht, dass sich der Abschnitt 17 nur schwer verformen
lässt.
Ferner entsteht auf Grund eines solchen Einflusses und der Verbindung
mit der mittleren Säule 21 die
Tendenz, dass sich der Bodenabschnitt 17 um die mittlere
Säule 21 auch
nur schwer verformen lässt.
Folglich würde
bei dem Bruchverlauf an der Breitenmitte P die scheinbare Reaktionskraft
in der Nachbarschaft der Verbindung mit der mittleren Säule 21 erhöht, wodurch
die Spannung in der Säule 21 selbst
vergrößert würde.
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Im
Gegensatz dazu ist, wie oben erwähnt, bei
der obigen Ausgestaltung festgelegt, dass der die Mitte P enthaltende
Säulennachbarbereich 67 die größte Dicke
hat, um seine Festigkeit zu erhöhen
und das Auftreten eines Bruchs zu verhindern. Darüber hinaus
hat der Säulenbereich 69 die
zweitgrößte Dicke,
so dass er eine Festigkeit hat, die höher ist als die des vorderen
und des hinteren Bereichs 65 und 71. Sie erleichtert
somit ihre Verformungen dieser Bereiche 65, 71,
die auf Grund ihrer Schweißbefestigung
am unteren Armaturenbrettträger 11' und am hinteren
Boden 6 jeweilige hohe Abschnittskoeffizienten aufweisen.
Folglich kann die Spannung im gesamten Bodenabschnitt 17 in
der Längsrichtung
des Fahrzeugs einheitlich gemacht werden. Da die in der Richtung „der vollen
Länge" des Bodenabschnitts 17 erzeugte
Spannung auf eine lokale Erhöhung
begrenzt ist und die Verformung allgemein in der gleichen Richtung
gemittelt wird, ist es also möglich,
die Aufprallenergie effizient zu absorbieren.
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23 ist
eine perspektivische Darstellung des wesentlichen Teils der Bodenkonstruktion
gemäß einer
Modifikation der sechsten Ausgestaltung. In der Modifikation nimmt
die Dicke des Bodenabschnitts 17 zur Mitte der Bodenkonstruktion 1 hin
in der Richtung der Fahrzeugbreite allmählich ab. Im Detail sind der
dickwandige Säulennachbarbereich 67 und
der dickwandige Säulenbereich 69 jeweils
so ausgebildet, dass die größte Dicke
an jedem äußersten
Teil in der Breitenrichtung des Fahrzeugs und die kleinste Dicke
an jedem innersten Teil sind, der mit einem Flansch 15a des
Tunnelabschnitts 15 verbunden ist. Der Säulennachbarbereich 67 und
der Säulenbereich 69 sind
jeweils so ausgebildet, dass die Dicke an der innersten Position
jeweils jeder Dicke des vorderen und hinteren Bereichs 65, 71 entspricht.
Das heißt,
das innere Ende des Bodenabschnitts 17 in der Breitenrichtung
des Fahrzeugs hat eine konstante Dicke entlang der Längsrichtung
des Fahrzeugs.
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In
der oben erwähnten
Konstruktion können auch
Vorgänge
und Effekte bewirkt werden, die denen der in 20 gezeigten
Konstruktion ähnlich sind.
Außerdem
kann die Bodenkonstruktion 1 mit einer weiteren leichtgewichtigen
Konstruktion versehen werden, weil die Gestaltung des Bodenabschnitts 17 eine
in Richtung der Breitenmitte allmählich abnehmende Dicke hat.
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24 ist
eine perspektivische Darstellung des wesentlichen Teils der Bodenkonstruktion
gemäß einer
weiteren Modifikation der sechsten Ausgestaltung. Umgekehrt nimmt
in der Modifikation die Dicke des Bodenabschnitts 17 zur
Mitte der Bodenkonstruktion 1 in der Breitenrichtung des
Fahrzeugs allmählich
zu. Im Detail sind der Säulennachbarbereich 67 und
der Säulenbereich 69 jeweils
so ausgebildet, dass sie an der äußersten
Position eine Dicke haben, die gleich der Dicke des vorderen und
des hinteren Bereichs 65, 71 ist. Das äußere Ende
des Bodenabschnitts 17 in der Breitenrichtung des Fahrzeugs
hat entlang der Längsrichtung
des Fahrzeugs eine konstante Dicke. Der Säulennachbarbereich 67 und
der Säulenbereich 69 sind
jeweils so ausgebildet, dass sie die größte Dicke an jedem innersten
Punkt haben, der mit einer Unterseite des Flanschs 15a des
Tunnelabschnitts 15 verbunden ist. Die Dickenbeziehung unter
diesen Bereichen 65, 67, 69 und 71 an
ihren äußersten
Positionen ist der der oben erwähnten
Modifikation an ihren innersten Positionen ähnlich.
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Dementsprechend
können
in dieser Modifikation auch Vorgänge
und Effekte bewirkt werden, die denen der in 20 gezeigten
Konstruktion ähnlich
sind. Außerdem
kann die Bodenkonstruktion 1 wegen der Gestaltung des Bodenabschnitts 17 mit
einer allmählich
zunehmenden Dicke in Richtung auf die Quermitte mit einer weiteren
leichten Konstruktion versehen werden.
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Es
ist zu beachten, dass die Strangpressrichtung zum Bilden des Bodenabschnitts 17 in Übereinstimmung
mit den Ausgestaltungen der 23 und 24 mit
der Breitenrichtung des Fahrzeugs identisch ist und daher die allmähliche Zunahme
oder Abnahme der Dicke durch anschließendes maschinelles Bearbeiten
oder dergleichen vervollständigt
werden kann. In der weiteren Modifikation kann der Bodenabschnitt 17 auch
mit einem Strangpressteil konstruiert werden, das durch Strangpressen
des Materials in der Längsrichtung
des Fahrzeugs erhalten wurde, und die Dickeneinstellung durch anschließendes maschinelles
Bearbeiten abgeschlossen werden.
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7. AUSGESTALTUNG
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25 ist
eine perspektivische Darstellung des wesentlichen Teils der Karosseriekonstruktion gemäß der siebten
Ausgestaltung der Erfindung. In dieser Ausgestaltung werden Elemente,
die denen der obigen Ausgestaltung entsprechen, jeweils mit den
gleichen Bezugsnummern bezeichnet und ihre einander überlappenden
Beschreibungen wurden weggelassen.
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Gemäß dieser
Ausgestaltung hat der Bodenabschnitt 17 ein einheitlich
dickes Plattenelement 79 und ein unterschiedlich dickes
Plattenelement 81. Das erstere Element 79 ist
aus einem Strangpressteil aus Leichtmetallen, wie z.B. aus einer
Mg-Legierung, Aluminiumlegierung, Manganlegierung usw., hergestellt,
das in der Längsrichtung
des Fahrzeugs oder der Breitenrichtung des Fahrzeugs stranggepresst wurde.
Andererseits hat das letztere Element 81 einen dickwandigen
Teil 81a und einen dünnwandigen Teil 81b und
ist ebenfalls aus einem Leichtmetallstrangpressteil hergestellt.
Die Strangpressrichtung des Elements 81 ist mit der Breitenrichtung
des Fahrzeugs identisch. Dieses unterschiedlich dicke Plattenelement 81 ist
an dem einheitlich dicken Plattenelement 79 festgeklebt.
Bei dem oben erwähnten
Aufbau kann der Bodenabschnitt 17 mit dem vorderen Bereich 65,
dem Säulennachbarbereich 67,
dem Säulenbereich 69 und
dem hinteren Bereich 71 versehen sein, was dem Aufbau der
sechsten Ausgestaltung ähnlich
ist.
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Dementsprechend
ist es in dieser Ausgestaltung auch möglich, Vorgänge und Effekte zu bewirken,
die denen der sechsten Ausgestaltung ähnlich sind. Ferner kann die
Spannungsverteilung in der Längsrichtung
des Fahrzeugs durch das Festlegen der Dicke des einheitlich dicken
Plattenelements 79 und des unterschiedlich dicken Plattenelements 81 präziser ausgeglichen
werden und dadurch die Aufprallenergie mit größerer Sicherheit und ausreichender
absorbiert werden.
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26 zeigt
eine Modifikation der siebten Ausgestaltung. In dieser Modifikation
ist das unterschiedlich dicke Plattenelement 81 so ausgebildet, dass
es eine Dicke hat, die vom äußeren Rand
des Elements 81 in Richtung auf die Mitte der Bodenkonstruktion 1 in
der Breitenrichtung des Fahrzeugs, d.h. der Quermitte, allmählich abnimmt.
Anders ausgedrückt
heißt
das, dass der Bodenabschnitt 17 allgemein mit einer Dicke
konstruiert ist, die in Richtung auf die Quermitte der Bodenkonstruktion 1 allmählich abnimmt.
Auf diese Weise können
in dieser Modifikation ebenfalls Vorgänge und Effekte bewirkt werden, die
denen der Ausgestaltungen der 23 und 25 ähnlich sind.
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27 zeigt
eine weitere Modifikation der siebten Ausgestaltung. In dieser Modifikation
ist das unterschiedlich dicke Plattenelement 81 so ausgebildet,
dass es eine Dicke hat, die vom äußeren Rand des
Elementes 81 in Richtung auf die Quermitte der Bodenkonstruktion 1 allmählich zunimmt.
Der Bodenabschnitt 17 ist daher allgemein mit einer Dicke
konstruiert, die in Richtung auf die Quermitte der Bodenkonstruktion 1 allmählich zunimmt.
Auf diese Weise können
in dieser Modifikation ebenfalls Vorgänge und Effekte bewirkt werden,
die denen der Ausgestaltungen der 24 und 25 ähnlich sind.
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8. AUSGESTALTUNG
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28 zeigt
die achte Ausgestaltung der Erfindung. Es ist zu beachten, dass
Elemente, die denen der obigen Ausgestaltung entsprechen, jeweils mit
den gleichen Bezugsnummern bezeichnet sind und ihre einander überlappenden
Beschreibungen weggelassen wurden.
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In
der Ausgestaltung haben einige Strangpressteile, die den Bodenabschnitt 17 bilden,
jeweils eine Konstruktion mit geschlossenen Profilen, die sich aus
dem Strangpressen des Materials entlang der Längsrichtung des Fahrzeugs ergibt.
Das heißt, der
Tunnelabschnitt 15 der Ausgestaltung hat ein Strangpressteil
aus Leichtmetall, wie z.B. aus einer Al-, Mn- oder Mg-Legierung,
bei dem jeweils beide Seitenteile 15b die Form geschlossener
Profile haben, die jeweils mit nach außen ausgesparten Passteilen 15c versehen
sind. Der Bodenabschnitt 17 ist in mehrere Bauteile in
der Breitenrichtung des Fahrzeugs unterteilt und umfasst Zwischenelemente 83 und
Randelemente 85. Die Zwischenelemente 83 und die
Randelemente 85 werden von Strangpressteilen gebildet,
die jeweils aus Leichtmetall hergestellt sind, z.B. aus einer Al-
oder Mg-Legierung, Manganlegierung usw.
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Jedes
Zwischenelement 83 ist auf seinen beiden Querseiten (d.h.
Seiten in Breitenrichtung) mit paarweisen vorspringenden Passteilen 83a versehen.
Die inneren vorspringenden Passteile 83a jedes Zwischenelements 83 sind
im Passteil 15c des Tunnelabschnitts 15 in Eingriff
und durch Laserschweißen
oder dergleichen daran befestigt.
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Jedes
Randelement 85 ist auf einer inneren Querseite davon mit
einem ausgesparten Passteil 85a für den Eingriff des vorspringenden
Passteils 83a des Zwischenelements 83 durch Laserschweißen usw.
versehen. Die Unterseite des Randelementes 85 ist stufenförmig, um
mehrere Dicken zu haben. Der Säulennachbarbereich 67, ähnlich wie
in der oben erwähnten
Ausgestaltung, hat die größte Dicke, der
Säulenbereich 69 hat
die nächste
Dicke nach dem Bereich 67 und der vordere und die hinteren
Bereiche 65 und 71 haben jeweils die kleinste
Dicke. Eine solche Dickenregulierung kann durch Bearbeiten nach
dem Strangpressen des Materials zu einem Randelement 85 erreicht
werden. In der abgebildeten Ausgestaltung sind der dickwandige Säulennachbarbereich 67 und
der dickwandige Säulenbereich 69 zusammen
so gebildet, dass sie in der Breitenrichtung des Fahrzeugs eine
konstante Dicke haben. In der Modifikation, wie in den 23 und 24 gezeigt,
können
diese Dicken in Richtung auf die Quermitte der Bodenkonstruktion 1 allmählich abnehmen oder
zunehmen. Alternativ können,
nachdem das Material zum Randelement 85 mit einem dünnwandigen
regelmäßigen Abschnitt
stranggepresst worden ist, Elemente mit verschiedenen Dicken an
den dickwandigen Säulennachbarbereich 67 und
den dickwandigen Säulenbereich 69 geklebt
werden, wodurch die in den 25 bis 27 gezeigten
Konstruktionen erreicht werden.
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Dementsprechend
können
auch in dieser Ausgestaltung Vorgänge und Effekte bewirkt werden, die
denen der sechsten Ausgestaltung ähnlich sind. Ferner kann wegen
der Konstruktion mit geschlossenen Profilen die Festigkeit des Bodenabschnitts 17 verbessert
werden und die Energieabsorption auf Grund des einheitlichen Knickens
des Bodenabschnitts 17 in der Breitenrichtung des Fahrzeugs
fortgesetzt werden.
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Es
ist zu beachten, dass der Bodenabschnitt 17 als Strangpressteil
zu einem Körper
ausgebildet werden kann, ohne in der Breitenrichtung des Tunnels
unterteilt zu werden. Alternativ können der Bodenabschnitt 17 und
der Tunnelabschnitt 15 als Strangpressteil zu einem Körper ausgebildet
werden.
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9. AUSGESTALTUNG
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Die 29 und 30 zeigen
die neunte Ausgestaltung der Erfindung. In diesen Figuren ist 29 eine
perspektivische Ansicht des wesentlichen Teils der Fahrzeugkarosseriekonstruktion
der Ausgestaltung und 30 ist eine Schnittansicht entlang
einer Linie XXX-XXX von 29. In
der gezeigten Fahrzeugkarosseriekonstruktion werden Elemente, die
denen der obigen Ausgestaltung entsprechen, mit den gleichen Bezugsnummern
bezeichnet und ihre einander überlappenden
Beschreibungen wurden weggelassen.
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In
der Ausgestaltung ist der Bodenabschnitt 17 aus einem Strangpressteil
aufgebaut, das an seinem vorderen Rand durch ein Verbindungselement 87 mit
dem unteren Armaturenbrettträger 11' (19)
und an seinem hinteren Rand durch ein weiteres Verbindungselement 89 mit
dem hinteren Boden (19) verbunden ist.
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Das
heißt,
der Bodenabschnitt 17 ist aus dem Strangpressteil aus Leichtmetall
(z.B. aus einer Aluminiumlegierung, Mn- oder Mg-Legierung) mit einer
einheitlichen Dicke zusammengesetzt. Die Strangpressrichtung des
Abschnitts 17 ist entweder mit der Längsrichtung des Fahrzeugs oder
mit der Breitenrichtung des Fahrzeugs identisch. Die Verbindungselemente 87, 89 sind
jeweils mit Flanschen 87a, 89a versehen. Bei der
Montage werden der vordere und der hintere Rand 17c, 17d des
Bodenabschnitts 17 jeweils an diesen Flanschen 87a, 89a der Elemente 87, 89 montiert
und durch Laserschweißen usw.
befestigt. Darüber
hinaus hat das Verbindungselement 87 einen abwärts gerichteten
Flansch 87b, der durch Schweißen, Schrauben oder dergleichen mit
dem unteren Armaturenbrettträger 11' (19) verbunden
wird. Desgleichen hat das Verbindungselement 89 einen abwärts gerichteten
Flansch 89b, der durch Schweißen, Schrauben oder dergleichen mit
dem hinteren Boden 6 (19) verbunden
ist.
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Der
Bodenabschnitt 17 ist zwar in dieser Ausgestaltung nicht
mit einer unterschiedlichen Dicke ausgebildet, der vordere und der
hintere Rand 17c, 17d des Bodenabschnitts 17 sind
aber an die Flansche 87a, 89a der Verbindungselemente 87, 89 angeschweißt, so dass
die resultierenden Schweißfestigkeiten
jeweils höher
sind als die Festigkeit der mittleren Säule und geringer als die Festigkeit
der Teile vor und hinter der mittleren Säule. Durch das Festlegen der
Festigkeit können
beim Fahrzeugseitenaufprall der vordere und der hintere Rand 17c, 17d des
Bodenabschnitts 17 an den Flanschen 87a, 89a im
Vergleich zu dem unteren Armaturenbrettträger 11' und dem hinteren Boden 6 leicht
verformt werden. Indem das auf den Boden wirkende Moment in gewissem
Grad freigesetzt wird, kann die Spannungskonzentration auf die Längsmitte
des Bodenabschnitts 17 begrenzt werden, wodurch die lokale Verformung
begrenzt wird. Folglich ist die Spannung im Bodenabschnitt 23 allgemein
in der Längsrichtung des
Fahrzeugs ausgeglichen, wodurch die Energieabsorption bei allgemein
einheitlicher Verformung erhöht
werden kann.
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31 zeigt
einen Querschnitt des Bodenabschnitts in einer Modifikation der
neunten Ausgestaltung. In 31 sind
die Flansche 87b, 89b zur Verbindung mit dem unteren
Armaturenbrettträger und
dem hinteren Boden (nicht gezeigt) ausgebildet, um horizontal gerichtet
zu sein. In der Modifikation sind auch der vordere und der hintere
Rand 17c, 17d des Bodenabschnitts 17 durch
Schweißen
usw. mit den Flanschen 87b, 89b verbunden. Daher
kann bei einem Flankenaufprall des Fahrzeugs die Verschiebung des
vorderen und des hinteren Rands 17c, 17d gegen
die Flansche 87b, 89b erleichtert werden, wodurch
Vorgänge
und Effekte ähnlich
denen der Ausgestaltung der 29 und 30 bewirkt
werden.
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Der
Umfang der Erfindung wird durch die folgenden Ansprüche definiert.