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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf Antennen, die beispielsweise
an Fahrzeugen angebracht sind und zum Empfang von terrestrischem Fernsehen
verwendet werden.
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9 zeigt eine herkömmliche,
an einem Fahrzeug vorgesehene Antenne für den terrestrischen Fernsehempfang.
Diese herkömmliche
Antenne 50 ist im Wesentlichen derart konfiguriert, dass
ein stabförmiger
Strahlungsleiter 51 derart eingestellt ist, dass er mit
einer gewünschten
Frequenz schwingt, und der Strahlungsleiter 51 ist derart
angebracht, dass der Montagewinkel gegenüber einer Abstützbasis 52 frei
einstellbar ist, wobei ein Abstützbereich 53 als
Schwenkpunkt verwendet wird. Wie in den 10A und 10B gezeigt
ist, ist die Antenne 50 üblicherweise in einem Fensterbereich 61 oder
einem Dachbereich 52 eines Kraftfahrzeugs 6 angebracht.
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Zum
Eliminieren des Nachteils von Fading bzw. Schwund, der während eines
mobilen Empfangs auftritt, wird im Allgemeinen eine Mehrzahl der Antennen 50 verwendet,
um ein Diversity-bzw. Mehrfachempfang-Antennensystem zu bilden,
wobei die Antenne mit dem maximalen Empfangspegel ausgewählt wird.
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Da
die herkömmliche
Antenne an sich kein breites Betriebsfrequenzband aufweist, werden
jedoch zusätzliche
Schaltungen, wie z.B. eine Abstimmschaltung und eine Verstärkerschaltung,
zum Empfang eines gewünschten
Frequenzbands verwendet, wenn dies erforderlich ist, um einen breiten Frequenzbereich
für Fernseh-Rundfunkempfang
und andere Zwecke abzudecken. Da ferner die herkömmliche Antenne viel Platz
für die
Montage benötigt
und aus diesem Grund außerhalb
eines Fahrzeugs angebracht wird, kann diese abgebrochen oder gestohlen werden,
oder sie kann das Erscheinungsbild des Fahrzeugs beeinträchtigen.
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Dokumente
zum Stand der Technik hierzu sind die AU 5589873A und die
US 5 075 691 A .
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Ein
Ziel der vorliegenden Erfindung besteht daher, in der Schaffung
einer Antenne, die einen breiten Frequenzbereich abdeckt, die sich
kompakt ausbilden lässt
und die bei Anbringung der Antenne im Inneren eines Fahrzeugs keinem
Bruch unterliegt und nicht gestohlen wird und die das Erscheinungsbild
des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt.
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Erreicht
wird das vorstehend genannte Ziel durch die Merkmale, die in den
beigefügten
Ansprüchen
angegeben sind.
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Da
die Antenne mit der vorstehend genannten Konstruktion mit einer
Mehrzahl von Strahlungsleitern unterschiedlicher Länge versehen
ist, wird durch die Mehrzahl der Strahlungsleiter und die leitfähige Erdungsplatte
eine Mehrzahl von Resonanzstellen gebildet. Die Gesamtfrequenzeigenschaften der
Antenne werden in den der Mehrzahl von Resonanzfrequenzen entsprechenden
Frequenzbändern verbessert,
und auf diese Weise wird das Betriebsfrequenzband der Antenne erweitert.
Da jeder von der Mehrzahl von Strahlungsleitern zur Strahlung beiträgt, wird
ferner die zur Strahlung beitragende, substanzielle Fläche groß, und die
Strahlungseffizienz der Antenne lässt sich erhöhen.
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Wenn
die mehreren Strahlungsleiter jeweils parallel angeordnet sind,
wird eine kompaktere Antenne gebildet als im Fall einer allgemeinen
Dipolantenne, bei der Strahlungsleiter der Reihe nach auf derselben
geraden Linie angeordnet sind.
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Da
gemäß der Antenne
der vorliegenden Erfindung die Strahlungsleiter parallel angeordnet
sind, schwingt die Antenne somit mit einer Mehrzahl von Frequenzen,
so dass die Betriebsbandbreite der Antenne erweitert wird. Da sich
die Antenne ferner kompakt ausbilden lässt, kann diese im Inneren
eines Fahrzeugs angebracht werden, so dass Bruch und Diebstahl vermieden
werden und das Erscheinungsbild des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt wird.
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Es
ist bevorzugt, dass der leitfähige
Speisebereich eine Formgebung hat, die dessen Breite von einer Speisestelle
in Richtung auf ein Anschlussende erweitert, das mit den Strahlungsleitern
der Antenne gemäß der vorliegenden
Erfindung im Hinblick auf eine größere Bandbreite verbunden ist.
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Wenn
der leitfähige
Speisebereich eine Formgebung aufweist, die dessen Breite von dem Speiseende
in Richtung auf das mit den Strahlungsleitern verbundene Verbindungsende
erweitert, wird die Weglänge
eines durch den leitfähigen
Speisebereich fließenden
Stroms flexibler. Mit anderen Worten heißt dies, dass die Antenne mit
einer größeren Bandbreite
verwendet werden kann, da die Resonanzlänge in einem Bereich liegen
kann.
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Es
ist bevorzugt, dass die Strahlungsleiter und der leitfähige Speisebereich
durch Biegen einer einzigen Metallplatte gebildet sind, um die Anzahl
der Bearbeitungsvorgänge
zu reduzieren.
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Wenn
die Strahlungsleiter und der leitfähige Speisebereich durch Biegen
einer Metallplatte gebildet sind, werden elektrische Verluste an
den Verbindungsbereichen der Strahlungsleiter und des leitfähigen Speisebereichs
vermindert.
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Die
Strahlungsleiter werden aus Metallplatten mit hoher Leitfähigkeit
gebildet, wie z.B. Kupfer und Aluminium.
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Es
ist bevorzugt, dass die Strahlungsleiter, der leitfähige Speisebereich
sowie die leitfähige
Erdungsplatte auf einer Oberfläche
eines Basiselements gebildet sind, das aus einem isolierenden Material
hergestellt ist, um dadurch eine Abstützeinrichtung für jedes
leitfähige
Element robust auszubilden. Es ist auch möglich, dass leitfähiges Schichtmaterial, das
auf den gesamten Oberflächen
des Basiselements ausgebildet ist, geätzt wird, um jeweils eine leitfähige Struktur
zu erzeugen.
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Es
ist bevorzugt, dass das Basiselement aus dielektrischem Keramikmaterial
oder Harzmaterial für
hohe Frequenzen mit relativ geringem Verlust gebildet ist.
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Im
Folgenden werden Ausführungsformen der
Erfindung lediglich als Beispiel unter Bezugnahme auf die schematischen
Begleitzeichnungen beschrieben; darin zeigen:
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1 eine Perspektivansicht
einer Antenne gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung;
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2 eine Perspektivansicht
einer Antenne gemäß einem
zweiten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung;
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3 eine auseinander gezogene
Perspektivansicht der in 2 gezeigten
Antenne;
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4 eine Perspektivansicht
einer Antenne gemäß einem
dritten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung;
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5 eine auseinander gezogene
Perspektivansicht der in 4 gezeigten
Antenne;
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6 eine Draufsicht zur Erläuterung
des Einbauzustands jedes leitfähigen
Elements bei der in 4 gezeigten
Antenne;
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7 eine auseinander gezogene
Perspektivansicht einer Antenne gemäß einem vierten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung;
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8 eine Draufsicht unter
Darstellung des Einbauzustands jedes leitfähigen Elements bei der in 7 gezeigten Antenne;
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9 eine Perspektivansicht
unter Darstellung der Konstruktion einer herkömmlichen Antenne;
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10A und 10B Perspektivansichten unter Darstellung
der Art und Weise, in der die herkömmliche Antenne montiert ist.
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Die
Antenne 10 gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel
ist gebildet aus einem ersten Strahlungsleiter 11 und einem
zweiten Strahlungsleiter 12, die parallel zueinander angeordnet
sind, jedoch unterschiedliche Längen
aufweisen, aus einem leitfähigen
Einspeis- bzw. Speisebereich 13, der mit den in Parallelrichtung
der Strahlungsleiter 11 und 12 auf der einen Seite
gelegenen Enden derselben verbunden ist, aus einer leitfähigen Erdungsplatte 14,
die nahezu parallel zu den Strahlungsleitern 11 und 12 angeordnet
ist, sowie aus einem Basiselement 15, das als Halterungseinrichtung
für die
vorstehend genannten leitfähigen
Elemente dient.
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Die
speziellen Abmessungen der Antenne 10 gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel,
wie es in 1 gezeigt
ist, sind im Folgenden angegeben. Der erste Strahlungsleiter 11 und
der zweite Strahlungsleiter 12 sind 85 mm lang bzw. 120
mm lang, wobei beide 5 mm breit sind. Der erste Strahlungsleiter 11 und
der zweite Strahlungsleiter 12 sind in einem Abstand von
10 mm voneinander angeordnet. Der leitfähige Speisebereich 13 hat
nahezu die Formgebung eines Dreiecks, das in seiner Breite von einem
Spitzenbereich 13a in Richtung auf das mit dem ersten Strahlungsleiter 11 und
dem zweiten Strahlungsleiter 12 verbundene Verbindungsende
zunimmt. Die Verbindungsseite ist 20 mm breit, und der leitfähige Speisebereich 13 ist
10 mm hoch. Der leitfähige Speisebereich 13 ist
zusammen mit dem ersten Strahlungsleiter 11 und dem zweiten
Strahlungsleiter 12 in Form einer Einheit ausgebildet.
Sie sind durch Biegen einer Metallplatte in eine gewünschte Konstruktion
gebildet. Die leitfähige
Erdungsplatte 14 ist 95 mm lang und 5 mm breit. Die Antenne
insgesamt ist 120 mm lang, 20 mm breit und 12 mm hoch. Ein Spalt "g" von 2 mm ist zwischen dem Spitzenbereich 13a des
leitfähigen
Speisebereichs 13 und der leitfähigen Erdungsplatte 14 gebildet.
Die Einspeisung erfolgt an dem Spalt "g".
Das Betriebsfrequenzband (ein Band mit einem Stehwellenverhältnis von
weniger als 2) der Antenne beträgt
ca. 670 ±40
MHz (einem Bandbreitenverhältnisbereich
von ca. 12%).
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Der
innere Leiter 16a und der äußere Leiter 16b einer
koaxialen Speiseleitung 16 sind für die Einspeisung direkt mit
dem leitfähigen
Speisebereich 13 bzw. dem leitfähigen Erdungsbereich 14 verlötet. Alternativ
hierzu sind der innere Leiter und der äußere Leiter eines Verbinders
(nicht gezeigt), der aus dem inneren Leiter, dem äußeren Leiter
und einem dazwischen angeordneten Dielektrikum gebildet ist, mit dem
leitfähigen
Speisebereich 13 bzw. dem leitfähigen Erdungsbereich 14 elektrisch
verbunden, und eine Speiseeinrichtung ist über den Verbinder angeschlossen.
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Der
erste Strahlungsleiter 11, der zweite Strahlungsleiter 12,
der leitfähige
Speisebereich 13 sowie die leitfähige Erdungsplatte 14 sind
aus Metall mit hoher Leitfähigkeit
gebildet, wie z.B. Kupfer und Aluminium.
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Es
ist bevorzugt, dass das als Halterungseinrichtung dienende Basiselement 15 aus
einem Schaumbildner mit einer relativen Dielektrizitätskonstante
nahe bei 1 gebildet ist, um eine Breitband-Charakteristik zu schaffen.
Wenn eine Schmalband-Charakteristik zulässig ist, ist es auch möglich, dass
ein Dielektrikum mit einer hohen relativen Dielektrizitätskonstante
verwendet wird, um die Antenne aufgrund der Wirkung einer Wellenlängenreduzierung
kompakt auszubilden.
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Das
leitfähige
Element, das als eine Einheit aus dem ersten Strahlungsleiter 11,
dem zweiten Strahlungsleiter 12 und dem leitfähigen Speisebereich 13 gebildet
ist, ist durch haftendes Anbringen oder andere Verfahrensweisen
auf dem Basiselement 15 angebracht.
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Da
die Antenne gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel
die vorstehend beschriebene Konstruktion aufweist, wird eine Mehrzahl
von Resonanzstellen gebildet, wodurch die Betriebsbandbreite erweitert
wird. Da außerdem
eine relative kompakte Antenne gebildet wird, kann diese im Inneren
eines Fahrzeugs angebracht werden.
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2 zeigt eine Perspektivansicht
einer Antenne gemäß einem
zweiten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung. 3 zeigt
eine auseinander gezogene Perspektivansicht der Antenne.
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Die
Antenne 20 gemäß dem zweiten
Ausführungsbeispiel,
wie sie in den 2 und 3 dargestellt ist, unterscheidet
sich von der in 1 gezeigten
An tenne gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel
darin, dass die jeweiligen, die Antenne 20 bildenden leitfähigen Elemente
nicht auf einem Basiselement angebracht sind, das als Halterungseinrichtung
dient, sondern an der Innenfläche
eines ersten Gehäuseteils 21a oder
eines zweiten Gehäuseteils 21b angebracht
sind, die zu einem Teil ein isolierendes Gehäuse 21 bilden. Da
die übrigen
Elemente die gleichen sind wie bei der Antenne gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel,
sind den übrigen
Elementen die gleichen Symbole zugeordnet, wie diese in 1 verwendet werden.
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Bei
der Antenne 20 gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel
ist das leitfähige
Element, das als eine Einheit aus einem ersten Strahlungsleiter 11, einem
zweiten Strahlungsleiter 12 und einem leitfähigen Speisebereich 13 durch
Biegen gebildet ist, an der Innenfläche des ersten Gehäuseteils 21a angebracht,
das aus einem isolierenden Material gebildet ist, und eine leitfähige Erdungsplatte 14 ist
an der Innenfläche
des zweiten Gehäuseteils 21b angebracht, das
aus einem isolierenden Material gebildet ist. Das erste Gehäuseteil 21a und
das zweite Gehäuseteil 21b werden
zum Bilden der Antenne 20 kombiniert.
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Das
leitfähige
Element, das als eine Einheit aus dem ersten Strahlungsleiter 11,
dem zweiten Strahlungsleiter 12 und dem leitfähigen Speisebereich 13 gebildet
ist, ist an der Innenfläche
des ersten Gehäuseteils 21a durch
haftende Anbringung oder Einpassen angebracht. Die leitfähige Erdungsplatte 14 ist
an der Innenfläche
des zweiten Gehäuseteils 21b in
der gleichen Weise angebracht.
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Wenn
das erste Gehäuseteil 21a und
das zweite Gehäuseteil 21b kombiniert
werden, nachdem die entsprechenden leitfähigen Elemente daran angebracht
worden sind, bilden die Gehäuseteile
eine Öffnung
an einer Stelle gegenüber
dem leitfähigen Speisebereich 13.
Die Antenne 20 wird durch diese Öffnung hindurch mit einer koaxialen
Speiseleitung 16 oder mit einem Verbinder verbunden, und
nach der Verbindung wird dann ein drittes Gehäuseteil 21c in die Öffnung eingepasst,
so dass alle leitfähigen Elemente
zum Schutz von dem Gehäuse 21 bedeckt sind.
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Eine Öffnung 22 ist
für ein
Teil (das zweite Gehäuseteil 21b im
vorliegenden Fall) des Gehäuses 21 vorgesehen.
Die koaxiale Speiseleitung 16 wird durch diese Öffnung 22 hindurch
angeschlossen, oder der Verbindungsbereich zum Verbinden des Verbinders
mit einer Speiseleitung wird unter Verwendung der Öffnung 22 außerhalb
des Gehäuses angeordnet.
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Es
ist bevorzugt, dass das Gehäuse 21 aus einem
Material hergestellt werden kann, das einen nicht hohen Verlust
und gute Wärmebeständigkeit aufweist,
wie z.B. ABS-Harz.
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Da
die Antenne gemäß dem zweiten
Ausführungsbeispiel
die vorstehend beschriebene Konstruktion aufweist, führt sie
zu den gleichen Vorteilen wie die Antenne gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel.
Da die leitfähigen
Elemente der Antenne von dem isolierenden Gehäuse bedeckt sind, sind diese ferner
gegen Bruch und Berührung
mit anderen Elementen geschützt.
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Bei
den vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispielen sind der erste
und der zweite Strahlungsleiter, das leitfähige Speiseelement und die
leitfähige
Erdungsplatte aus Metallplatten gebildet. Die Gesamtheit oder ein
Teil dieser leitfähigen
Elemente kann auf einer Oberfläche
des Basiselements oder an der Innenfläche des Gehäuses durch Ätzen oder andere Verfahren
gebildet werden.
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Bei
den vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispielen sind der erste
und der zweite Strahlungsleiter nur auf einer Oberfläche des
isolierenden Basiselements oder auf einer Innenfläche des
Gehäuses
gebildet. Der erste und der zweite Strahlungsleiter können auch
auf zwei oder mehr Oberflächen
gebildet sein, indem der erste und der zweite Strahlungsleiter auf
andere Oberflächen
verlängert und
gebogen werden, die sich in Längsrichtung
oder in Querrichtung anschließen.
Die gleichen Bedingungen gelten auch für die leitfähige Erdungsplatte.
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4 zeigt eine Perspektivansicht
einer Antenne gemäß einem
dritten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung. 5 zeigt
eine auseinander gezo gene Perspektivansicht der Antenne, und 6 zeigt eine Draufsicht
unter Darstellung des Montagezustands jedes leitfähigen Elements.
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Die
Antenne 30 gemäß dem dritten
Ausführungsbeispiel,
wie sie in den 4 bis 6 gezeigt ist, ist gebildet
aus einem ersten Gehäuseteil 31a und
einem zweiten Gehäuseteil 31b,
die ein isolierendes Gehäuse 31 bilden,
aus einem ersten Strahlungsleiter 32 und einem zweiten
Strahlungsleiter 33, die parallel angeordnet sind und unterschiedliche
Längen aufweisen,
aus einem leitfähigen
Speisebereich 34, der mit den Strahlungsleitern 32 und 33 an
den auf der gleichen Seite gelegenen Enden in Parallelrichtung der
Strahlungsleiter 32 und 33 verbunden ist, sowie
aus einer leitfähigen
Erdungsplatte 35, die nahezu parallel zu den Strahlungsleitern 32 und 33 angeordnet
ist. Die Antenne 30 unterscheidet sich von der Antenne
gemäß dem zweiten
Ausführungsbeispiel
am meisten darin, dass die jeweiligen, die Antenne 30 bildenden
leitfähigen
Elemente auf der Innenfläche
des ersten Gehäuseteils 31a angebracht sind.
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Der
erste Strahlungsleiter 32, der zweite Strahlungsleiter 33 und
der leitfähige
Speisebereich 34 bilden ein leitfähiges Strahlungselement 36.
In der gleichen Weise wie bei den vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispielen
1 und 2 ist auch das leitfähige
Strahlungselement 36 durch Biegen in Form einer Einheit
gebildet. Eine Spitze bzw. ein Ende des zweiten Strahlungsleiters 33 ist
zweimal umgebogen, und zwar in eine U-Form mit zwei rechten Winkeln, um
einen Montagebereich 33a zu bilden. Der Montagebereich 33a ist
mit einer Einführöffnung 37a versehen.
An einem Ende des leitfähigen
Speisebereichs 34 sind ein Aufnahmebereich 34a und
ein Montagebereich 34b durch stufenweises Biegen gebildet.
Der Montagebereich 34b ist mit einer Einführöffnung 37b versehen.
Der Aufnahmebereich 34a wird zum Anschließen des
inneren Leiters 16a einer koaxialen Speiseleitung 16 verwendet.
Der Montagebereich 34b und der Montagebereich 33a,
der an einem Ende des zweiten Strahlungsleiters 33 gebildet
ist, werden zum Befestigen des leitfähigen Strahlungselements 36 an
einer Innenfläche
des ersten Gehäuseteils 31a verwendet.
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An
einer Spitze bzw. einem Ende der leitfähigen Erdungsplatte 35 sind
ein erster Aufnahmebereich 35a zum Anschließen des äußeren Leiters 16b der
koa xialen Speiseleitung 16 sowie ein zweiter Aufnahmebereich 35b zum
Halten des Isolators 16c der koaxialen Speiseleitung 16 gebildet.
Die koaxiale Speiseleitung 16 wird durch den zweiten Aufnahmebereich 35b sicher
an der leitfähigen
Erdungsplatte 35 befestigt. Die leitfähige Erdungsplatte 35 ist
auch mit einem Paar Einführöffnungen 37c und 37d versehen.
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Vorsprünge 38a bis 38d,
die aufrecht an vorbestimmten Stellen auf einer Innefläche des
ersten Gehäuseteils 31a ausgebildet
sind, werden in die Einführöffnungen 37a und 37b der
Montagebereiche 33a und 34b sowie in den Einführöffnungen 37e und 37d der
leitfähigen
Erdungsplatte 35 eingeführt,
und die Endbereiche der Vorsprünge 38a bis 38d werden breitgedrückt oder
verklebt, um das leitfähige
Strahlungselement 36 und die leitfähige Erdungsplatte 35 an
der Innenfläche
des ersten Gehäuseteils 31a zu befestigen.
Wie in 6 gezeigt ist,
ist die leitfähige Erdungsplatte 35 dem
leitfähigen
Strahlungselement 36 im Zentrum der Innenfläche des
ersten Gehäuseteils 31a gegenüberliegend
angeordnet. Der zwischen dem ersten Strahlungsleiter 32 und
dem zweiten Strahlungsleiter 33 gebildete schlitzförmige Spalt ist
unmittelbar über
der leitfähigen
Erdungsplatte 35 positioniert.
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Bei
der Antenne gemäß dem dritten
Ausführungsbeispiel
wird nach der Befestigung des leitfähigen Strahlungselements 36 und
der leitfähigen
Erdungsplatte 35 an der Innenfläche des ersten Gehäuseteils 31a der
innere Leiter 16a der koaxialen Speiseleitung 16 mit
dem Aufnahmebereich 34a des leitfähigen Speisebereichs 34 verlötet, der äußere Leiter 16b wird
mit dem ersten Aufnahmebereich 35a der leitfähigen Erdungsplatte 35 verlötet, und
der zweite Aufnahmebereich 35b der leitfähigen Erdungsplatte 35 wird
gecrimpt, um den Isolator 16c der koaxialen Speiseleitung 16 festzuklemmen.
Anschließend
wird das erste Gehäuseteil 31a mit
dem Gehäuseteil 31b kombiniert,
um daraus das Gehäuse 31 zu
bilden. Die beiden Gehäuseteile 31a und 31b werden
durch Schnappverbindung, Schraubverbindung oder durch Haftverbindung
aneinander befestigt, um die in 4 gezeigte
Antenne 30 zu bilden.
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Bei
der Antenne gemäß dem dritten
Ausführungsbeispiel
führt die
vorstehend beschriebene Konstruktion zu den gleichen Vorteilen,
wie diese bei der Antenne gemäß dem zweiten
Ausführungsbeispiel
vorhanden sind. Da beide leitfähige
Elemente, nämlich
das leitfähige
Strahlungselement und die leitfähige
Erdungsplatte, in einem der beiden getrennten Gehäuseteile
montiert sind, lässt
sich jedes leitfähige
Element auf einem großen
Raum in einfacher Weise mit der Speiseleitung verbinden, und es können verschiedene
Tests, einschließlich
eines Kontinuitätstests
und eines Tests der Eigenschaften, vor der Kombination der Gehäuseteile
zum Bilden der Antenne durchgeführt
werden.
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7 zeigt eine auseinander
gezogene Perspektivansicht einer Antenne gemäß einem vierten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung. 8 zeigt
eine Draufsicht unter Darstellung des Montagezustands jedes leitfähigen Elements.
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Die
Antenne gemäß dem vierten
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung, wie sie in den 7 und 8 gezeigt
ist, unterscheidet sich von der in den 4 bis 6 dargestellten
Antenne gemäß dem dritten
Ausführungsbeispiel
darin, dass die leitfähige
Erdungsplatte 35 nicht im Zentrum des ersten Gehäuseteils 31a,
sondern in der Nähe
eines Rands des ersten Gehäuseteils 31a angeordnet
ist. Die Gesamtform der leitfähigen
Erdungsplatte 35 sowie die Positionen, an denen die Vorsprünge 38c und 38d in dem
ersten Gehäuseteil 31 ausgebildet
sind, sind somit geringfügig
anders. Da es sich bei den übrigen Bereichen
um die gleichen handelt wie bei der Antenne des dritten Ausführungsbeispiels,
werden die gleichen Symbole, wie diese für die Antenne gemäß dem dritten
Ausführungsbeispiel
verwendet werden, auch den übrigen
Bereichen zugeordnet, wobei auf eine Beschreibung davon verzichtet
wird.
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Gemäß dem vierten
Ausführungsbeispiel führt die
vorstehend beschriebene Konstruktion zu den gleichen Vorteilen,
wie diese auch durch die Antenne gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel
erzielt werden. Zusätzlich
dazu ist die leitfähige
Erdungsplatte in der Nähe
von einem Rand des einen Gehäuseteils
angeordnet, die Distanz zwischen dem einen Strahlungsleiter des
leitfähigen
Strahlungselements und der leitfähige
Erdungsplatte ist länger
ausgebildet, und dadurch ist die Antenne zur Bildung einer dünnen Antenne
geeignet.