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DE60015458T2 - Antenne in einem Fahrzeug mit breitem Frequenzbereich - Google Patents

Antenne in einem Fahrzeug mit breitem Frequenzbereich Download PDF

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DE60015458T2
DE60015458T2 DE60015458T DE60015458T DE60015458T2 DE 60015458 T2 DE60015458 T2 DE 60015458T2 DE 60015458 T DE60015458 T DE 60015458T DE 60015458 T DE60015458 T DE 60015458T DE 60015458 T2 DE60015458 T2 DE 60015458T2
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  • Waveguide Aerials (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf Antennen, die beispielsweise an Fahrzeugen angebracht sind und zum Empfang von terrestrischem Fernsehen verwendet werden.
  • 9 zeigt eine herkömmliche, an einem Fahrzeug vorgesehene Antenne für den terrestrischen Fernsehempfang. Diese herkömmliche Antenne 50 ist im Wesentlichen derart konfiguriert, dass ein stabförmiger Strahlungsleiter 51 derart eingestellt ist, dass er mit einer gewünschten Frequenz schwingt, und der Strahlungsleiter 51 ist derart angebracht, dass der Montagewinkel gegenüber einer Abstützbasis 52 frei einstellbar ist, wobei ein Abstützbereich 53 als Schwenkpunkt verwendet wird. Wie in den 10A und 10B gezeigt ist, ist die Antenne 50 üblicherweise in einem Fensterbereich 61 oder einem Dachbereich 52 eines Kraftfahrzeugs 6 angebracht.
  • Zum Eliminieren des Nachteils von Fading bzw. Schwund, der während eines mobilen Empfangs auftritt, wird im Allgemeinen eine Mehrzahl der Antennen 50 verwendet, um ein Diversity-bzw. Mehrfachempfang-Antennensystem zu bilden, wobei die Antenne mit dem maximalen Empfangspegel ausgewählt wird.
  • Da die herkömmliche Antenne an sich kein breites Betriebsfrequenzband aufweist, werden jedoch zusätzliche Schaltungen, wie z.B. eine Abstimmschaltung und eine Verstärkerschaltung, zum Empfang eines gewünschten Frequenzbands verwendet, wenn dies erforderlich ist, um einen breiten Frequenzbereich für Fernseh-Rundfunkempfang und andere Zwecke abzudecken. Da ferner die herkömmliche Antenne viel Platz für die Montage benötigt und aus diesem Grund außerhalb eines Fahrzeugs angebracht wird, kann diese abgebrochen oder gestohlen werden, oder sie kann das Erscheinungsbild des Fahrzeugs beeinträchtigen.
  • Dokumente zum Stand der Technik hierzu sind die AU 5589873A und die US 5 075 691 A .
  • Ein Ziel der vorliegenden Erfindung besteht daher, in der Schaffung einer Antenne, die einen breiten Frequenzbereich abdeckt, die sich kompakt ausbilden lässt und die bei Anbringung der Antenne im Inneren eines Fahrzeugs keinem Bruch unterliegt und nicht gestohlen wird und die das Erscheinungsbild des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt.
  • Erreicht wird das vorstehend genannte Ziel durch die Merkmale, die in den beigefügten Ansprüchen angegeben sind.
  • Da die Antenne mit der vorstehend genannten Konstruktion mit einer Mehrzahl von Strahlungsleitern unterschiedlicher Länge versehen ist, wird durch die Mehrzahl der Strahlungsleiter und die leitfähige Erdungsplatte eine Mehrzahl von Resonanzstellen gebildet. Die Gesamtfrequenzeigenschaften der Antenne werden in den der Mehrzahl von Resonanzfrequenzen entsprechenden Frequenzbändern verbessert, und auf diese Weise wird das Betriebsfrequenzband der Antenne erweitert. Da jeder von der Mehrzahl von Strahlungsleitern zur Strahlung beiträgt, wird ferner die zur Strahlung beitragende, substanzielle Fläche groß, und die Strahlungseffizienz der Antenne lässt sich erhöhen.
  • Wenn die mehreren Strahlungsleiter jeweils parallel angeordnet sind, wird eine kompaktere Antenne gebildet als im Fall einer allgemeinen Dipolantenne, bei der Strahlungsleiter der Reihe nach auf derselben geraden Linie angeordnet sind.
  • Da gemäß der Antenne der vorliegenden Erfindung die Strahlungsleiter parallel angeordnet sind, schwingt die Antenne somit mit einer Mehrzahl von Frequenzen, so dass die Betriebsbandbreite der Antenne erweitert wird. Da sich die Antenne ferner kompakt ausbilden lässt, kann diese im Inneren eines Fahrzeugs angebracht werden, so dass Bruch und Diebstahl vermieden werden und das Erscheinungsbild des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt wird.
  • Es ist bevorzugt, dass der leitfähige Speisebereich eine Formgebung hat, die dessen Breite von einer Speisestelle in Richtung auf ein Anschlussende erweitert, das mit den Strahlungsleitern der Antenne gemäß der vorliegenden Erfindung im Hinblick auf eine größere Bandbreite verbunden ist.
  • Wenn der leitfähige Speisebereich eine Formgebung aufweist, die dessen Breite von dem Speiseende in Richtung auf das mit den Strahlungsleitern verbundene Verbindungsende erweitert, wird die Weglänge eines durch den leitfähigen Speisebereich fließenden Stroms flexibler. Mit anderen Worten heißt dies, dass die Antenne mit einer größeren Bandbreite verwendet werden kann, da die Resonanzlänge in einem Bereich liegen kann.
  • Es ist bevorzugt, dass die Strahlungsleiter und der leitfähige Speisebereich durch Biegen einer einzigen Metallplatte gebildet sind, um die Anzahl der Bearbeitungsvorgänge zu reduzieren.
  • Wenn die Strahlungsleiter und der leitfähige Speisebereich durch Biegen einer Metallplatte gebildet sind, werden elektrische Verluste an den Verbindungsbereichen der Strahlungsleiter und des leitfähigen Speisebereichs vermindert.
  • Die Strahlungsleiter werden aus Metallplatten mit hoher Leitfähigkeit gebildet, wie z.B. Kupfer und Aluminium.
  • Es ist bevorzugt, dass die Strahlungsleiter, der leitfähige Speisebereich sowie die leitfähige Erdungsplatte auf einer Oberfläche eines Basiselements gebildet sind, das aus einem isolierenden Material hergestellt ist, um dadurch eine Abstützeinrichtung für jedes leitfähige Element robust auszubilden. Es ist auch möglich, dass leitfähiges Schichtmaterial, das auf den gesamten Oberflächen des Basiselements ausgebildet ist, geätzt wird, um jeweils eine leitfähige Struktur zu erzeugen.
  • Es ist bevorzugt, dass das Basiselement aus dielektrischem Keramikmaterial oder Harzmaterial für hohe Frequenzen mit relativ geringem Verlust gebildet ist.
  • Im Folgenden werden Ausführungsformen der Erfindung lediglich als Beispiel unter Bezugnahme auf die schematischen Begleitzeichnungen beschrieben; darin zeigen:
  • 1 eine Perspektivansicht einer Antenne gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
  • 2 eine Perspektivansicht einer Antenne gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
  • 3 eine auseinander gezogene Perspektivansicht der in 2 gezeigten Antenne;
  • 4 eine Perspektivansicht einer Antenne gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
  • 5 eine auseinander gezogene Perspektivansicht der in 4 gezeigten Antenne;
  • 6 eine Draufsicht zur Erläuterung des Einbauzustands jedes leitfähigen Elements bei der in 4 gezeigten Antenne;
  • 7 eine auseinander gezogene Perspektivansicht einer Antenne gemäß einem vierten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
  • 8 eine Draufsicht unter Darstellung des Einbauzustands jedes leitfähigen Elements bei der in 7 gezeigten Antenne;
  • 9 eine Perspektivansicht unter Darstellung der Konstruktion einer herkömmlichen Antenne;
  • 10A und 10B Perspektivansichten unter Darstellung der Art und Weise, in der die herkömmliche Antenne montiert ist.
  • Die Antenne 10 gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel ist gebildet aus einem ersten Strahlungsleiter 11 und einem zweiten Strahlungsleiter 12, die parallel zueinander angeordnet sind, jedoch unterschiedliche Längen aufweisen, aus einem leitfähigen Einspeis- bzw. Speisebereich 13, der mit den in Parallelrichtung der Strahlungsleiter 11 und 12 auf der einen Seite gelegenen Enden derselben verbunden ist, aus einer leitfähigen Erdungsplatte 14, die nahezu parallel zu den Strahlungsleitern 11 und 12 angeordnet ist, sowie aus einem Basiselement 15, das als Halterungseinrichtung für die vorstehend genannten leitfähigen Elemente dient.
  • Die speziellen Abmessungen der Antenne 10 gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel, wie es in 1 gezeigt ist, sind im Folgenden angegeben. Der erste Strahlungsleiter 11 und der zweite Strahlungsleiter 12 sind 85 mm lang bzw. 120 mm lang, wobei beide 5 mm breit sind. Der erste Strahlungsleiter 11 und der zweite Strahlungsleiter 12 sind in einem Abstand von 10 mm voneinander angeordnet. Der leitfähige Speisebereich 13 hat nahezu die Formgebung eines Dreiecks, das in seiner Breite von einem Spitzenbereich 13a in Richtung auf das mit dem ersten Strahlungsleiter 11 und dem zweiten Strahlungsleiter 12 verbundene Verbindungsende zunimmt. Die Verbindungsseite ist 20 mm breit, und der leitfähige Speisebereich 13 ist 10 mm hoch. Der leitfähige Speisebereich 13 ist zusammen mit dem ersten Strahlungsleiter 11 und dem zweiten Strahlungsleiter 12 in Form einer Einheit ausgebildet. Sie sind durch Biegen einer Metallplatte in eine gewünschte Konstruktion gebildet. Die leitfähige Erdungsplatte 14 ist 95 mm lang und 5 mm breit. Die Antenne insgesamt ist 120 mm lang, 20 mm breit und 12 mm hoch. Ein Spalt "g" von 2 mm ist zwischen dem Spitzenbereich 13a des leitfähigen Speisebereichs 13 und der leitfähigen Erdungsplatte 14 gebildet. Die Einspeisung erfolgt an dem Spalt "g". Das Betriebsfrequenzband (ein Band mit einem Stehwellenverhältnis von weniger als 2) der Antenne beträgt ca. 670 ±40 MHz (einem Bandbreitenverhältnisbereich von ca. 12%).
  • Der innere Leiter 16a und der äußere Leiter 16b einer koaxialen Speiseleitung 16 sind für die Einspeisung direkt mit dem leitfähigen Speisebereich 13 bzw. dem leitfähigen Erdungsbereich 14 verlötet. Alternativ hierzu sind der innere Leiter und der äußere Leiter eines Verbinders (nicht gezeigt), der aus dem inneren Leiter, dem äußeren Leiter und einem dazwischen angeordneten Dielektrikum gebildet ist, mit dem leitfähigen Speisebereich 13 bzw. dem leitfähigen Erdungsbereich 14 elektrisch verbunden, und eine Speiseeinrichtung ist über den Verbinder angeschlossen.
  • Der erste Strahlungsleiter 11, der zweite Strahlungsleiter 12, der leitfähige Speisebereich 13 sowie die leitfähige Erdungsplatte 14 sind aus Metall mit hoher Leitfähigkeit gebildet, wie z.B. Kupfer und Aluminium.
  • Es ist bevorzugt, dass das als Halterungseinrichtung dienende Basiselement 15 aus einem Schaumbildner mit einer relativen Dielektrizitätskonstante nahe bei 1 gebildet ist, um eine Breitband-Charakteristik zu schaffen. Wenn eine Schmalband-Charakteristik zulässig ist, ist es auch möglich, dass ein Dielektrikum mit einer hohen relativen Dielektrizitätskonstante verwendet wird, um die Antenne aufgrund der Wirkung einer Wellenlängenreduzierung kompakt auszubilden.
  • Das leitfähige Element, das als eine Einheit aus dem ersten Strahlungsleiter 11, dem zweiten Strahlungsleiter 12 und dem leitfähigen Speisebereich 13 gebildet ist, ist durch haftendes Anbringen oder andere Verfahrensweisen auf dem Basiselement 15 angebracht.
  • Da die Antenne gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel die vorstehend beschriebene Konstruktion aufweist, wird eine Mehrzahl von Resonanzstellen gebildet, wodurch die Betriebsbandbreite erweitert wird. Da außerdem eine relative kompakte Antenne gebildet wird, kann diese im Inneren eines Fahrzeugs angebracht werden.
  • 2 zeigt eine Perspektivansicht einer Antenne gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung. 3 zeigt eine auseinander gezogene Perspektivansicht der Antenne.
  • Die Antenne 20 gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel, wie sie in den 2 und 3 dargestellt ist, unterscheidet sich von der in 1 gezeigten An tenne gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel darin, dass die jeweiligen, die Antenne 20 bildenden leitfähigen Elemente nicht auf einem Basiselement angebracht sind, das als Halterungseinrichtung dient, sondern an der Innenfläche eines ersten Gehäuseteils 21a oder eines zweiten Gehäuseteils 21b angebracht sind, die zu einem Teil ein isolierendes Gehäuse 21 bilden. Da die übrigen Elemente die gleichen sind wie bei der Antenne gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel, sind den übrigen Elementen die gleichen Symbole zugeordnet, wie diese in 1 verwendet werden.
  • Bei der Antenne 20 gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel ist das leitfähige Element, das als eine Einheit aus einem ersten Strahlungsleiter 11, einem zweiten Strahlungsleiter 12 und einem leitfähigen Speisebereich 13 durch Biegen gebildet ist, an der Innenfläche des ersten Gehäuseteils 21a angebracht, das aus einem isolierenden Material gebildet ist, und eine leitfähige Erdungsplatte 14 ist an der Innenfläche des zweiten Gehäuseteils 21b angebracht, das aus einem isolierenden Material gebildet ist. Das erste Gehäuseteil 21a und das zweite Gehäuseteil 21b werden zum Bilden der Antenne 20 kombiniert.
  • Das leitfähige Element, das als eine Einheit aus dem ersten Strahlungsleiter 11, dem zweiten Strahlungsleiter 12 und dem leitfähigen Speisebereich 13 gebildet ist, ist an der Innenfläche des ersten Gehäuseteils 21a durch haftende Anbringung oder Einpassen angebracht. Die leitfähige Erdungsplatte 14 ist an der Innenfläche des zweiten Gehäuseteils 21b in der gleichen Weise angebracht.
  • Wenn das erste Gehäuseteil 21a und das zweite Gehäuseteil 21b kombiniert werden, nachdem die entsprechenden leitfähigen Elemente daran angebracht worden sind, bilden die Gehäuseteile eine Öffnung an einer Stelle gegenüber dem leitfähigen Speisebereich 13. Die Antenne 20 wird durch diese Öffnung hindurch mit einer koaxialen Speiseleitung 16 oder mit einem Verbinder verbunden, und nach der Verbindung wird dann ein drittes Gehäuseteil 21c in die Öffnung eingepasst, so dass alle leitfähigen Elemente zum Schutz von dem Gehäuse 21 bedeckt sind.
  • Eine Öffnung 22 ist für ein Teil (das zweite Gehäuseteil 21b im vorliegenden Fall) des Gehäuses 21 vorgesehen. Die koaxiale Speiseleitung 16 wird durch diese Öffnung 22 hindurch angeschlossen, oder der Verbindungsbereich zum Verbinden des Verbinders mit einer Speiseleitung wird unter Verwendung der Öffnung 22 außerhalb des Gehäuses angeordnet.
  • Es ist bevorzugt, dass das Gehäuse 21 aus einem Material hergestellt werden kann, das einen nicht hohen Verlust und gute Wärmebeständigkeit aufweist, wie z.B. ABS-Harz.
  • Da die Antenne gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel die vorstehend beschriebene Konstruktion aufweist, führt sie zu den gleichen Vorteilen wie die Antenne gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel. Da die leitfähigen Elemente der Antenne von dem isolierenden Gehäuse bedeckt sind, sind diese ferner gegen Bruch und Berührung mit anderen Elementen geschützt.
  • Bei den vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispielen sind der erste und der zweite Strahlungsleiter, das leitfähige Speiseelement und die leitfähige Erdungsplatte aus Metallplatten gebildet. Die Gesamtheit oder ein Teil dieser leitfähigen Elemente kann auf einer Oberfläche des Basiselements oder an der Innenfläche des Gehäuses durch Ätzen oder andere Verfahren gebildet werden.
  • Bei den vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispielen sind der erste und der zweite Strahlungsleiter nur auf einer Oberfläche des isolierenden Basiselements oder auf einer Innenfläche des Gehäuses gebildet. Der erste und der zweite Strahlungsleiter können auch auf zwei oder mehr Oberflächen gebildet sein, indem der erste und der zweite Strahlungsleiter auf andere Oberflächen verlängert und gebogen werden, die sich in Längsrichtung oder in Querrichtung anschließen. Die gleichen Bedingungen gelten auch für die leitfähige Erdungsplatte.
  • 4 zeigt eine Perspektivansicht einer Antenne gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung. 5 zeigt eine auseinander gezo gene Perspektivansicht der Antenne, und 6 zeigt eine Draufsicht unter Darstellung des Montagezustands jedes leitfähigen Elements.
  • Die Antenne 30 gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel, wie sie in den 4 bis 6 gezeigt ist, ist gebildet aus einem ersten Gehäuseteil 31a und einem zweiten Gehäuseteil 31b, die ein isolierendes Gehäuse 31 bilden, aus einem ersten Strahlungsleiter 32 und einem zweiten Strahlungsleiter 33, die parallel angeordnet sind und unterschiedliche Längen aufweisen, aus einem leitfähigen Speisebereich 34, der mit den Strahlungsleitern 32 und 33 an den auf der gleichen Seite gelegenen Enden in Parallelrichtung der Strahlungsleiter 32 und 33 verbunden ist, sowie aus einer leitfähigen Erdungsplatte 35, die nahezu parallel zu den Strahlungsleitern 32 und 33 angeordnet ist. Die Antenne 30 unterscheidet sich von der Antenne gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel am meisten darin, dass die jeweiligen, die Antenne 30 bildenden leitfähigen Elemente auf der Innenfläche des ersten Gehäuseteils 31a angebracht sind.
  • Der erste Strahlungsleiter 32, der zweite Strahlungsleiter 33 und der leitfähige Speisebereich 34 bilden ein leitfähiges Strahlungselement 36. In der gleichen Weise wie bei den vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispielen 1 und 2 ist auch das leitfähige Strahlungselement 36 durch Biegen in Form einer Einheit gebildet. Eine Spitze bzw. ein Ende des zweiten Strahlungsleiters 33 ist zweimal umgebogen, und zwar in eine U-Form mit zwei rechten Winkeln, um einen Montagebereich 33a zu bilden. Der Montagebereich 33a ist mit einer Einführöffnung 37a versehen. An einem Ende des leitfähigen Speisebereichs 34 sind ein Aufnahmebereich 34a und ein Montagebereich 34b durch stufenweises Biegen gebildet. Der Montagebereich 34b ist mit einer Einführöffnung 37b versehen. Der Aufnahmebereich 34a wird zum Anschließen des inneren Leiters 16a einer koaxialen Speiseleitung 16 verwendet. Der Montagebereich 34b und der Montagebereich 33a, der an einem Ende des zweiten Strahlungsleiters 33 gebildet ist, werden zum Befestigen des leitfähigen Strahlungselements 36 an einer Innenfläche des ersten Gehäuseteils 31a verwendet.
  • An einer Spitze bzw. einem Ende der leitfähigen Erdungsplatte 35 sind ein erster Aufnahmebereich 35a zum Anschließen des äußeren Leiters 16b der koa xialen Speiseleitung 16 sowie ein zweiter Aufnahmebereich 35b zum Halten des Isolators 16c der koaxialen Speiseleitung 16 gebildet. Die koaxiale Speiseleitung 16 wird durch den zweiten Aufnahmebereich 35b sicher an der leitfähigen Erdungsplatte 35 befestigt. Die leitfähige Erdungsplatte 35 ist auch mit einem Paar Einführöffnungen 37c und 37d versehen.
  • Vorsprünge 38a bis 38d, die aufrecht an vorbestimmten Stellen auf einer Innefläche des ersten Gehäuseteils 31a ausgebildet sind, werden in die Einführöffnungen 37a und 37b der Montagebereiche 33a und 34b sowie in den Einführöffnungen 37e und 37d der leitfähigen Erdungsplatte 35 eingeführt, und die Endbereiche der Vorsprünge 38a bis 38d werden breitgedrückt oder verklebt, um das leitfähige Strahlungselement 36 und die leitfähige Erdungsplatte 35 an der Innenfläche des ersten Gehäuseteils 31a zu befestigen. Wie in 6 gezeigt ist, ist die leitfähige Erdungsplatte 35 dem leitfähigen Strahlungselement 36 im Zentrum der Innenfläche des ersten Gehäuseteils 31a gegenüberliegend angeordnet. Der zwischen dem ersten Strahlungsleiter 32 und dem zweiten Strahlungsleiter 33 gebildete schlitzförmige Spalt ist unmittelbar über der leitfähigen Erdungsplatte 35 positioniert.
  • Bei der Antenne gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel wird nach der Befestigung des leitfähigen Strahlungselements 36 und der leitfähigen Erdungsplatte 35 an der Innenfläche des ersten Gehäuseteils 31a der innere Leiter 16a der koaxialen Speiseleitung 16 mit dem Aufnahmebereich 34a des leitfähigen Speisebereichs 34 verlötet, der äußere Leiter 16b wird mit dem ersten Aufnahmebereich 35a der leitfähigen Erdungsplatte 35 verlötet, und der zweite Aufnahmebereich 35b der leitfähigen Erdungsplatte 35 wird gecrimpt, um den Isolator 16c der koaxialen Speiseleitung 16 festzuklemmen. Anschließend wird das erste Gehäuseteil 31a mit dem Gehäuseteil 31b kombiniert, um daraus das Gehäuse 31 zu bilden. Die beiden Gehäuseteile 31a und 31b werden durch Schnappverbindung, Schraubverbindung oder durch Haftverbindung aneinander befestigt, um die in 4 gezeigte Antenne 30 zu bilden.
  • Bei der Antenne gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel führt die vorstehend beschriebene Konstruktion zu den gleichen Vorteilen, wie diese bei der Antenne gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel vorhanden sind. Da beide leitfähige Elemente, nämlich das leitfähige Strahlungselement und die leitfähige Erdungsplatte, in einem der beiden getrennten Gehäuseteile montiert sind, lässt sich jedes leitfähige Element auf einem großen Raum in einfacher Weise mit der Speiseleitung verbinden, und es können verschiedene Tests, einschließlich eines Kontinuitätstests und eines Tests der Eigenschaften, vor der Kombination der Gehäuseteile zum Bilden der Antenne durchgeführt werden.
  • 7 zeigt eine auseinander gezogene Perspektivansicht einer Antenne gemäß einem vierten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung. 8 zeigt eine Draufsicht unter Darstellung des Montagezustands jedes leitfähigen Elements.
  • Die Antenne gemäß dem vierten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung, wie sie in den 7 und 8 gezeigt ist, unterscheidet sich von der in den 4 bis 6 dargestellten Antenne gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel darin, dass die leitfähige Erdungsplatte 35 nicht im Zentrum des ersten Gehäuseteils 31a, sondern in der Nähe eines Rands des ersten Gehäuseteils 31a angeordnet ist. Die Gesamtform der leitfähigen Erdungsplatte 35 sowie die Positionen, an denen die Vorsprünge 38c und 38d in dem ersten Gehäuseteil 31 ausgebildet sind, sind somit geringfügig anders. Da es sich bei den übrigen Bereichen um die gleichen handelt wie bei der Antenne des dritten Ausführungsbeispiels, werden die gleichen Symbole, wie diese für die Antenne gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel verwendet werden, auch den übrigen Bereichen zugeordnet, wobei auf eine Beschreibung davon verzichtet wird.
  • Gemäß dem vierten Ausführungsbeispiel führt die vorstehend beschriebene Konstruktion zu den gleichen Vorteilen, wie diese auch durch die Antenne gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel erzielt werden. Zusätzlich dazu ist die leitfähige Erdungsplatte in der Nähe von einem Rand des einen Gehäuseteils angeordnet, die Distanz zwischen dem einen Strahlungsleiter des leitfähigen Strahlungselements und der leitfähige Erdungsplatte ist länger ausgebildet, und dadurch ist die Antenne zur Bildung einer dünnen Antenne geeignet.

Claims (4)

  1. Antenne, aufweisend: wenigstens zwei rechteckige Strahlungsleiter (11, 12), die parallel zueinander angeordnet sind, wobei dazwischen ein Spalt in Breitenrichtung vorgesehen ist, und die unterschiedliche Längen aufweisen; einen leitfähigen Speisebereich (13), der mit den wenigstens zwei Strahlungsleitern (11, 12) an einander benachbarten Enden der beiden Strahlungsleiter (11, 12) verbunden ist; und eine rechteckige leitfähige Erdungsplatte (14), die den wenigstens zwei Strahlungsleitern (11, 12) gegenüber liegt, wobei die leitfähige Erdungsplatte (14) parallel zu den wenigstens zwei Erdungsleitern (11, 12) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite der leitfähigen Erdungsplatte (14) kleiner ist als die Distanz zwischen den einander gegenüber liegenden Außenkanten der wenigstens zwei Strahlungsleiter.
  2. Antenne nach Anspruch 1, wobei der leitfähige Speisebereich (13) eine Formgebung aufweist, die von einem Speiseende in Richtung auf ein mit den Strahlungsleitern (11, 12) verbundenes Verbindungsende divergiert.
  3. Antenne nach einem der vorausgehenden Ansprüche, wobei die Strahlungsleiter (11, 12) und der leitfähige Speisebereich (13) durch Biegen einer einzigen Metallplatte gebildet sind.
  4. Antenne nach Anspruch 1, wobei die Strahlungsleiter (11, 12), der leitfähige Speisebereich (13) sowie die leitfähige Erdungsplatte (14) auf einer Oberfläche eines Basiselements (15) gebildet sind, das aus einem isolierenden Material hergestellt ist.
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