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Füllvorrichtung für faseriges Gut Die Erfindung bezieht sich auf solche
Füllvorrichtungen bekannter Art für faseriges Gut, insbesondere Tabak, bei denen
das Fasergut aus einem Vorfüllraum in einen sich in der Einstopfrichtung konisch
erweiternden Preßraum und aus diesem durch Einstopfen in einen von der leeren Packung
umgebenen Hohldorn befördert wird. Die in der Einstopfrichtung sich konisch erweiternde
Gestalt des Preßraumes gibt hierbei den Vorteil, daß der Tabak aus dem Preßraum
ohne nennenswerten Widerstand, also ohne die Gefahr eines Klumpens oder Zerreißens
der Fasern, leicht und glatt in den Hohldorn eingeschoben werden kann, was auch
eine gleichmäßige Schichtung des Tabaks in der den Hohlraum umgebenden Packung zur
Folge hat. Zwecks Bildung dieses konisch erweiterten Preßraumes geht die Erfindung
von solchen an sich bekannten Füllvorrichtungen aus, bei denen die Beförderung des
Fasergutes aus dem Vorfüllraum in den Preßraum durch die beiden nach der Mitte zu
verschiebbaren Seitenwände und eine im Boden des Vorfüllraumes nach oben schwingbar
angeordnete Klappe bewirkt wird; während jedoch bei diesen bekannten Vorrichtungen
der Preßraum einen gleichmäßigen Querschnitt und daher auch die hiermit verbundenen
Nachteile aufweist, besteht das Neue der Erfindung darin, daß die Bodenklappe über
ihren Scheitelpunkt hinaus in eine schräg gestellte Lage gedreht wird und infolgedessen
mit der Vorderwand des Vorfüllraumes und den beiden Seitenwänden desselben einen
in der Einstopfrichtung konisch erweiterten Preßraum bildet. Bei der Drehung der
Bodenklappe wird daher das Fasergut durch diese ohne Verlagerung zu einem nach unten
sich erweiternden Brikett zusammengepreßt, welches dann ohne wesentlichen Kraftaufwand
gleichmäßig in den Hohldorn und damit auch in die Packung eingeschoben werden kann.
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Der Erfindungsgegenstand ist auf der Zeichnung schematisch veranschaulicht,
und zwar in Abb. i im Aufriß und in Abb. a in einer Stirnansicht von rechts auf
Abb. i.
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Der trichterartig ausgebildete Vorfüllraum a besteht in bekannter
Weise aus den festen Vorder- und Rückwänden a1 und a2 und den verschiebbaren Seitenwänden
a3 und a4. Der Boden a5 des Vorfüllraumes a ist gegen die Vorderwand a1 schräg geneigt
und wird in seinem mittleren Teil durch eine Klappe cgebildet, die um die Achse
b schwingbar angeordnet ist. D bezeichnet den Hohldorn, auf welchen die zu füllende
Packung aufgestreift ist. je nach der übrigen Bauart der Maschine kann in bekannter
Weise nur ein einziger Hohldorn D vorhanden sein, oder es können auch eine Mehrzahl
derartiger Hohldorne, beispielsweise zu einem Förderrad vereinigt, nacheinander
schrittweise unter der unteren Öffnung der Füllvorrichtung vorbeigeführt werden.
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Die Bodenklappe c ist in an sich bekannter Weise aus der unteren,
in Abb. i in vollen Linien dargestellten Lage nach oben schwingbar angeordnet. jedoch
erfolgt im Gegensatz
zu den bekannten Vorrichtungen dieser Art gemäß
der Erfindung die Aufwärtsschwingung der Bodenklappe c um einen solchen Winkel,
daß in der oberen Stellung (c) die Vorderwand der Klappe c nicht parallel zur Vorderwand
a1 liegt, sondern so, daß sich der Raum zwischen Klappe c und Wand a1 von oben nach
unten konisch erweitert.
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Die Arbeitsweise ist demnach folgende: Vor dem Einfüllen des Tabaks
oder sonstigen Gutes befinden sich die Seitenwände a3 und a4 in ihrer Außenstellung
gemäß Abb. 2, und die Bodenklappe c nimmt die aus Abb. i näher ersichtliche Schließstellung
ein. Ist die für - die jeweilige Packung bestimmte Menge Tabak in den Trichter a
eingeschüttet worden, so werden die Seitenwände ag und a4 in die innere, aus Abb.
2 ersichtliche Stellung al' und a4' verschoben, um den Tabak seitlich auf das für
die tinschiebung in den Hohldorn D erforderliche Maß zusammenzuschieben. Es wird
jetzt die Bodenklappe c, deren Breite gemäß Abb.2 so gewählt ist, daß sie zwischen
den in ihre Innenstellung a3' und a4' verschobenen Seitenwänden d3 und a4 hindurchtreten
kann, in die strichpunktierte Lage (c) der Abb. i hochgeschwungen, und zwar so weit
über ihre senkrechte Lage hinweg, daß sich der Abstand zwischen der Bodenklappe
und der Vorderwand a1 konisch nach unten erweitert. Der Tabak befindet sich jetzt
in dem durch die Vorderwand a1 und die Bodenklappe c einerseits und die in ihre
Innenstellung verschobenen Seitenwände a3' und a4' gebildeten Preßraum P. Die Bodenklappe
c ist über die Schwingwelle b hinaus mit einer Verlängerung d versehen, die in der
unteren Stellung der Klappe c gemäß Abb. i die untere Austrittsöffnung des Preßraumes
P gegenüber dem Hohldorn D absperrt. Durch die Aufwärtsschwingung der Bodenklappe
c ist aber auch die Verlängerung d in die Stellung (d) geschwenkt worden und hat
damit die untere Austrittsöffnung des Preßraumes P freigegeben.
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Es erfolgt jetzt mittels der im vorliegenden Fall durch den Stopfstempel
St gebildeten Stopfvorrichtung das Einstopfen des Tabaks aus dem Preßraum P in den
Hohldorn D und damit auch in die den Hohldorn D umfassende Packung. Wie eingangs
bereits beschrieben, wird hierbei das Herausschieben des Tabaks aus dem Preßraum
P, obgleich in diesem der Tabak durch die Bodenklappe c und die beiden Seitenwände
a3 und a4 zusammengepreßt ist, infolge der konischen Erweiterung des Preßraumes
P wesentlich erleichtert, da beim Abwärtsgang des Stopfstempels St nach dem anfänglichen
Zusammenpressen der oberen lockeren Schicht des Tabaks der letztere leicht in den
Hohldorn D hineingleiten kann.