-
Sackverschluß Die Erfindung besteht in einem Sackverschluß, bei dem
das mit einem Ende an einem Verschlußkörper befestigte Versehnürungsmittel zunächst
um den Sackhals herumgelegt, dann mit Hilfe einer das Verschnürungsmittel ohne Klemmung
durchlassenden Öse o. dgl. des Verschlußkörpers zu einer Schlinge geformt und angezogen,
hierauf um einen Steg des Verschlußkörpers herumgewickelt und schließlich das freie
Ende des Verschnürungsmittels in eine am Verschlußkörper vorgesehene, an sich bekannte
Klemmvorrichtung eingelegt wird.
-
Es sind bereits Sackverschlüsse bekannt, bei denen das mit einem Ende
an einem Verschlußkörper befestigte Verschnürungsmittel um den Sackhals herumgelegt,
dann mit Hilfe eines hakenartigen Teiles des Verschlußkörpers zu einer Schlinge
geformt und hierauf um einen Steg des Verschlußkörpers herumgewickelt wird. Nachteilig
ist hierbei, daß das Ende des Schnürmittels zwischen Sackhals und Verschlußkörper
festgeklemmt werden muß, daß also die Spannung des geschlossenen Sackhalses zur
Verschlußbildung benutzt wird. Die Folge hiervon ist, daß ein unbeabsichtigtes Lockern
des Verschlusses stattfinden kann, wenn die Spannung im Sackhalse beim Aufnehmen
des Sackes, bei der Verschiebung des Sackinhalts oder aus anderen Gründen nachläßt.
Dazu kommt, daß das schnelle Lösen eines solchen Sackverschlusses mit nur einem
Griff infolge der verhältnismäßig hohen Spannung zwischen Sackhals und Verschlußkörper
erschwert ist. Diese Nachteile werden gemäß der Erfindung dadurch vermieden, daß
die Klemmung des freien Endes des Verschnürungsmittels in einer Klemmvorrichtung
erfolgt, die am Verschlußkörper vorgesehen ist, um den das Schnürmittel vorher herumgewunden
ist, so daß diese Klemmung, von der Spannung im Sackhals unabhängig, nur die geringe
Endspannung des Schnürmittels aufzunehmen hat.
-
Die Anordnung einer Klemmvorrichtung an einem Verschlußkörper ist
an sich bekannt. Bei Sackverschlüssen dieser Art ist es jedoch nicht vorgesehen,
das Verschnürungsmittel nach dem Herumlegen um den Sackhals zunächst zu einer Schlinge
zu formen und damit den Sackhals ohne mehrmaliges Herumwickeln des Verschnürungsmittels
mit schliellem Griff fest zuzuziehen.
-
Durch die neuartige Vereinigung der an sich bekannten Einzelmerkmale
nach der Erfindung werden alle an einen Sackverschlu1'1) zu stellenden Forderungen
mit einfachsten Mitteln erfüllt: Es ist eine Vorrichtung vorhanden, mit der die
Bildung einer Schlinge des Verschnürungsmittels möglich ist; die Spannung im Verschnürungsmittel
wird durch das Herumwickeln des Verschnürungsmittels um einen Teil des Verschlußkörpers
allmählich verringert und dadurch die Gefahr des Reißens und des Verschleißens gemindert;
das freie Ende des Verschnürungsmittels wird in einer von der Spannung im Sackhals
unabhängigen Klemmvorrichtung
festgelegt, so daß ein selbsttätiges
Lösen des Verschlusses nicht möglich ist.
-
Auf der Zeichnung ist eine --4,usführun;;sform der Erfindung dargestellt,
und zwar zeigt: Abb. i eine Ansicht des Verschlußkörpurs mit einem Teil des Verschnürungsmittels,
Abb. 2 eine Seitenansicht zu Abb. i, Abb. 3 einen Längsschnitt durch die Darstellung
in Abb. i und Abb. 4 eine schaubildliche Darstellung des Sackverschlusses in der
Gebrauchslage.
-
In einem Ringe a ist das in zwei Stränge auslaufende Ende des Verschnürungsmittels
b (Bindfaden, Schnur, Riemen, Kette o. dgl.) befestigt. An den Ring a schließt sich
ein Steg c und an diesen eine durch zwei federnde Wangen d gebildete Mulde e an.
Zur Verhinderung des Abscherens des Verschnürungsmittels sind an der Übergangsstelle
vom Steg c in die Mulde e, d Leitflächen f vorgesehen.
-
Wie insbesondere aus Abb..I hervorgeht, erfolgt der Verschluß auf
folgende Weise: Das Verschnürungsmittel b wird um den Sackhals herumgelegt, das
Ende b' des Verschnürungsmittels wird durch den Ring a des Verschlußkörpers hindurchgesteckt
und die so gebildete Schlinge angezogen. Das Ende des Verschnürungsmittels wird
dann einmal oder mehrmals um den Steg c herumgewickelt; diese Wicklung trägt in
der Zeichnung das Bezugszeichen . b". Das äußere Ende b"' des Versehnürungsmittels
wird dann in die von den federnden Wangen d gebildete Mulde eingelegt.
-
Die Wangen d des Verschlußkörpers können auch zur Aufnahme einer Plombe
dienen. An den Steg c kann sich auch eine Platte anschließen, die einen federnden
Knopf trägt. Die Plombierung geschieht in diesem Falle zweckmäßig dadurch, daß die
Platte über den das Verschnürungsmittel bereits enthaltenden Knopf gekappt wird.
-
Für die Durchführung des Erfindungsgedankens ist es unwesentlich,
in welcher Form die Schlinge b, b' gebildet -wird. An Stelle des Ringes a
könnte auch ein Haken oder ein Stift verwendet werden, um den das Ende b' des Verschnürungsmittels
herumgelegt wird.