DE512731C - Elektrischer Stecker - Google Patents
Elektrischer SteckerInfo
- Publication number
- DE512731C DE512731C DEK109510D DEK0109510D DE512731C DE 512731 C DE512731 C DE 512731C DE K109510 D DEK109510 D DE K109510D DE K0109510 D DEK0109510 D DE K0109510D DE 512731 C DE512731 C DE 512731C
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- plate
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- electrical connector
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- Expired
Links
Classifications
-
- H—ELECTRICITY
- H01—ELECTRIC ELEMENTS
- H01R—ELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
- H01R4/00—Electrically-conductive connections between two or more conductive members in direct contact, i.e. touching one another; Means for effecting or maintaining such contact; Electrically-conductive connections having two or more spaced connecting locations for conductors and using contact members penetrating insulation
- H01R4/28—Clamped connections, spring connections
- H01R4/30—Clamped connections, spring connections utilising a screw or nut clamping member
- H01R4/34—Conductive members located under head of screw
Landscapes
- Details Of Connecting Devices For Male And Female Coupling (AREA)
Description
DEUTSCHES REICH
AUSGEGEBEN AM
24. NO VEMBER 1930
24. NO VEMBER 1930
REICHSPATENTAMT
PATENTSCHRIFT
JVI 512731 KLASSE 21 c GRUPPE
Elektrischer Stecker Patentiert im Deutschen Reiche vom 19. Mai 1928 ab
Elektrische Stecker, bei denen die Steckerstifte an der Anschlußstelle für die Leitungsdrähte
mit erhöhtem Schutzrand gegen Abgleiten der Leitungsdrähte während ihres Anschließens
versehen sind, sind an sich bekannt. Bei den meisten der bekannten Ausführungen dieser Art sind die Steckerstifte als Schraubbolzen
verlängert und dienen zur Aufnahme einer Kiemmutter, welche zum Teil gleichzeitig
zur Befestigung der Stifte am Steckerkörper dient, so daß der gesamte Zusammenhalt
gelockert werden muß, um die Leitungen anschließen zu können. Teils sind die erwähnten
Kiemmuttern nur mittels eines Sonderwerkzeuges bedienbar, um die Leitungsdrähte dauerhaft
festzuklemmen. Der Nachteil dieser bekannten Ausführungen liegt darin, daß infolge
der verlängerten Schraubbolzen erheblich mehr Raum zur Verfügung stehen muß, so daß es bei
Beibehaltung der üblichen Steckergrößen Schwierigkeiten macht, zwei oder gar mehrere Stifte,
z. B. Erdungsstifte, mit ihren Anschlußeinrichtungen unterzubringen.
Den gleichen Nachteil besitzen auch solche Stecker, bei denen an die Steckerstifte eine besondere Anschlußplatte angeschlossen ist, in welcher seitlich neben den Stiften die Klemmschraube sitzt. Nachteilig sind auch solche Ausführungen, bei denen ein besonderer Klemmbügel unter Vermittlung von zwei Buchsen auf die als Schraubbolzen verlängerten Steckerstifte aufgebracht ist, weil hierdurch unter Fortfall jeder günstigen Raumausnutzung die gesamte Höhe des Steckers vergrößert wird. Schließlich sind als bekannt solche Ausführungen zu erwähnen, bei denen die Steckerstifte durchbohrt sind; in die entstehenden kleinen Öffnungen müssen die Leitungsdrähte umständlich eingefädelt werden, sie werden dann durch kleine Madenschrauben festgeklemmt, dabei aber leicht abgequetscht.
Den gleichen Nachteil besitzen auch solche Stecker, bei denen an die Steckerstifte eine besondere Anschlußplatte angeschlossen ist, in welcher seitlich neben den Stiften die Klemmschraube sitzt. Nachteilig sind auch solche Ausführungen, bei denen ein besonderer Klemmbügel unter Vermittlung von zwei Buchsen auf die als Schraubbolzen verlängerten Steckerstifte aufgebracht ist, weil hierdurch unter Fortfall jeder günstigen Raumausnutzung die gesamte Höhe des Steckers vergrößert wird. Schließlich sind als bekannt solche Ausführungen zu erwähnen, bei denen die Steckerstifte durchbohrt sind; in die entstehenden kleinen Öffnungen müssen die Leitungsdrähte umständlich eingefädelt werden, sie werden dann durch kleine Madenschrauben festgeklemmt, dabei aber leicht abgequetscht.
Die Erfindung bezieht sich auf eine Ausbildung von elektrischen Steckern, bei welcher
sämtliche vorgenannten Nachteile vermieden sind. Erreicht wird dies dadurch, daß der
Schutzrand unlösbar mit den Steckerstiften an deren zum Anschließen der Leitungsdrähte
dienenden Enden verbunden ist, und daß die Steckerstifte in ihrer Längsrichtung mit einer
Gewindebohrung zur Aufnahme einer Klemmkopfschraube versehen sind. Bei einer solchen
Ausbildung der Steckerstifte und der festen Verbindung des Schutzrandes mit diesen ist der
kleine, zur Verfügung stehende Raum so weitgehend ausgenutzt, daß nicht nur zwei,
sondern mit Leichtigkeit auch drei und mehr Stifte im Steckerkörper untergebracht werden
können. Der Zusammenhalt ist dadurch gewährleistet, daß der Schutzrand unlösbar an
den Stiften befestigt ist. Durch Verwendung einer Klemmkopfschraube ist es dann bei Anwendung
eines jedem Monteur zur Verfügung
*) Von dem Patentsucher ist als der Erfinder angegeben worden:
Paul Schmidmeier in Cronberg, Taunus.
stehenden Schraubenziehers leicht möglich, die Leitungsdrähte ohne Gefahr der Beschädigung
fest und dauerhaft anzuschließen.
Als Schutzrand kann zwekmäßig eine als S Kontakt'fiäche dienende, am Anschlußende der
Steckerstifte angeordnete Scheibe o. dgl. dienen. Diese Platte wird entweder durch Umbördeln
mit den Steckerstiften unlösbar vereinigt oder sie besteht mit den Steckerstiften aus einem
ίο Stück.
Die Zeichnung läßt ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes erkennen. Abb. ι
stellt eine Draufsicht auf die Steckerplatte bei abgenommener Steckerkappe dar. Abb. 2 ist
ein Schnitt nach Linie A-B der Abb. 1 mit gestrichelt angedeuteter Isolierkappe. In den
Abb. 3 bis 5 sind verschiedene Ausführungsmöglichkeiten der Steckerstifte mit unlösbar
befestigtem Schutzrand dargestellt.
Jn dem Steckersockel α sind beim Ausführungsbeispiel
zwei Steckerstifte b, c vorgesehen. Jeder dieser Steckerstifte ist mit einem erhöhten
Schutzrand d versehen, und zwar wird dieser gebildet durch einen hochgezogenen Rand der
Kontaktfläche e. Beim Ausführungsbeispiel nach Abb. 3 ist die Kontaktfläche e als Blechplatte
ausgebildet und durch Nietung mit dem Steckerstift verbunden. Bei der Ausführung
nach Abb. 4 bestehen Steckerstift und Schutzrand aus einem Stück, und dieser Teil ist aus
Rundmaterial geschlagen. In ähnlicher Weise ist der Steckerstift nach Abb. 5 aus Blech gedrückt.
Jeder der Steckerstifte b, c besitzt in der Längsrichtung eine Gewindebohrung g zur Aufnahme der Klemmschraube/. Beim Befestigen des Leitungsendes h kann dieses infolge des Schutzrandes d nach der Seite nicht abgleiten.
Jeder der Steckerstifte b, c besitzt in der Längsrichtung eine Gewindebohrung g zur Aufnahme der Klemmschraube/. Beim Befestigen des Leitungsendes h kann dieses infolge des Schutzrandes d nach der Seite nicht abgleiten.
Beim Ausführungsbeispiel ist der Sockel α mit einem mittleren erhöhten Steg versehen,
welcher zur Zugentlastung dienen kann. Bei Anwendung eines solchen Steges ist es zweckmäßig,
diesen Steg als inneren Schutzrand i (Abb. 1) gegen Abgleiten des Leitungsdrahtendes
zu verwenden.
Claims (7)
1. Elektrischer Stecker, bei welchem die Steckerstifte an der Anschlußstelle mit erhöhtem
Schutzrand gegen Abgleiten der Anschlußdrähte versehen sind, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schutzrand (d) unlösbar mit den Steckerstiften (δ, c) an deren
zum Anschließen der Leitungsdrähte (&) dienenden Enden verbunden ist und die
Steckerstifte (δ, c) in ihrer Längsrichtung mit einer Gewindebohrung (g) zur Aufnahme
einer Klemmkopfschraube (f) versehen sind.
2. Elektrischer Stecker nach Anspruch i,
gekennzeichnet durch eine als Kontaktfläche dienende, am Anschlußende der Steckerstifte
(δ, c) angeordnete Scheibe, Platte o. dgl. (e) mit erhöhtem Schutzrand (d).
3. Elektrischer Stecker nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Platte (e) mit Schutzrand durch Umbördeln an den Enden der Steckerstifte (δ, c) befestigt
ist.
4. Elektrischer Stecker nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Platte (<?) und der Steckerstift (δ bzw. c) aus einem Stück bestehen.
5. Elektrischer Stecker nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Steckerstifte
(δ, c) und die Platte o. dgl. (e) aus Rundmaterial geschlagen sind.
6. Elektrischer Stecker nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Stifte (δ, c)
und die Platte (e) aus Blech gedrückt sind. 80 ■
7. Elektrischer Stecker nach Anspruch 1 bis 6, gekennzeichnet durch einen zwischen
den Steckerstiften (δ, c) angeordneten Steg des Steckersockels («), welcher ein Ausweichen
der Drahtenden Qi) nach der Stekkermitte zu verhindert.
Hierzu ι Blatt Zeichnungen
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DEK109510D DE512731C (de) | 1928-05-19 | 1928-05-19 | Elektrischer Stecker |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DEK109510D DE512731C (de) | 1928-05-19 | 1928-05-19 | Elektrischer Stecker |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE512731C true DE512731C (de) | 1930-11-24 |
Family
ID=7241722
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DEK109510D Expired DE512731C (de) | 1928-05-19 | 1928-05-19 | Elektrischer Stecker |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE512731C (de) |
-
1928
- 1928-05-19 DE DEK109510D patent/DE512731C/de not_active Expired
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