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Durch Klemmung feststellbarer Griff für Fleischklemmen an Aufschnittschneidemaschinen
Die Erfindung betrifft -eine Aufschnittschneidemaschine mit feststellbarer Fleischklemme.
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Es ist bei derartigen Maschinen bekannt, die Fleischklemme gelenkig
an Muffen anzuordnen, von denen jede an senkrechten Führungsstangen verschiebbar
und feststellbar ist. Diese bekannte Vorrichtung ist in der Weise ausgebildet, daß
der mit der Muffe verbundene Handgriff in einem gelenkigen Klemmstück untergebracht
ist, das durch sein Eigengewicht und unter Einwirkung einer Feder gegen die Führungsstange
angedrückt wird. Befindet sich unter der Fleischklemme kein Fleisch und steht diese
frei, so wird infolge des Eigengewichtes des Klemmstückes und des Federdruckes das
Klemmstück gegen die Führungsstange fest genug angedrückt, um ein Abwärtsrutschen
der Muffe mit der Fleischklemme zu verhindern. Wird dagegen Fleisch durch die Fleischklemme
zusammengedrückt, so bildet die durch diesen Druck bedingte und nach unten gerichtete
Kraft die Ursache dafür, daß das Klemmstück gegen die Führungsstange fest angedrückt
wird, wodurch ein Emporschieben der Muffe mit der mit ihr verbundenen Fleischklemme
verhindert wird.
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Es sind auch Vorrichtungen bekannt, bei welchen die Vergrößerung der
zwischen (lern Klemmstück und der Führungsstange auftretenden Reibung vorgesehen
ist. Zu diesem Zweck ist der Hebelkopf, mit dem das Klemmstück gegen die Führungsstange
anliegt, mit Rippen - ausgestattet, welche mit über die Gesamtlänge der Führungsstange
angeordneten Nuten zusammenwirken.
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Bei diesen bekanntenVorrichtungenkönnen sich in der in der Führungsstange
angeordneten Aussparung Fleischreste sammeln. Uberdies ist es zweifelhaft, ob der
Hebelkopf unter allen Umständen den auftretenden Druck aufAehmen kann. Selbst für
den Fall, daß dies anfangs der Fall sein sollte, ist es doch unwahrscheinlich, daß
bei Abnutzung ein zuverlässiges Arbeiten der Feststellvorrichtung gewährleistet
bleibt, weil die Berührungsflächen der Aussparung gegen den Hebelkopf bzw. gegen
die Führungsstangen drücken.
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Erfindungsgemäß ist der Hebelkopf derartig ausgebildet, daß er mit
einer Führungsstange von kreisförmigem Querschnitt ohne Aussparungen- zusammenwirkt
und daß eine ausreichende Klemmung auch für den Fall der Abnutzung unter allen Umständen
gewährleistet bleibt.
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Das Merkmal der Erfindung besteht darin, daß im Hebelkopf eine stumpfwinklige
Aussparurig angeordnet ist, welche mit der Zylindermantelfläche
der
Führungsstange zu, sammenwirkt. Infolge der stumpfwinkligen Aussparung im Hebelkopf
nimmt der gegen die Führungsstange ausgeübte Druck zu, wodurch die Reibung, die
die Klemmung herbeiführt, gleichfalls vergrößert wird.
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Ein weiteres Kennzeichen der Erfindung besteht darin, daß die Klemmfläche
des Klemmstückes in der Schwingungsebene des letzteren derart gekrümmt ist, daß
der Stützwinkel auch bei Abnutzung der Kleininfläche unverändert bleibt.
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In der Zeichnung ist die Erfindung in einem Ausführungsbeispiel veranschaulicht.
Abb. i zeigt die auf der Fleischplatte angebrachte Fleischklemme in Vorderansicht.
Abb. 2 ist eine Draufsicht auf Abb. i. Abb. 3 stellt in größerem Maßstab einen senkrechten
Schnitt nach der Linie I-I der Abb.2 durch die Feststellvorrichtung dar, und zeigt
gleichzeitig die Anordnung derselben auf der senkrechten Führungsstange.
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Abb. q. stellt in noch größerem Maßstab einen teilweisen waagerechten
Schnitt nach der Linie II-II der Abb. 3 dar.
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i bezeichnet die Fleischplatte, auf welcher zwei Führungsstangen 2
und 3 befestigt sind. Die eine dieser Führungsstangen (3) ist unten mit einer Verstärkung
q. versehen, welche als Anschlag wirkt. Auf den Führungsstangen 2 und 3 gleitet
je eine Muffe 5 bzw. 6. Jede dieser Muffen ist mit einem Handgriff 7 versehen. Beide
Handgriffe sind von übereinstimmender Form und von gleichen Abmessungen. Der der
Muffe 6 zugehörige Handgriff ist senkrecht zur Längsachse der Platte angeordnet,
während der mit der anderen ;Muffe 5 verbundene Handgriff parallel zur erwähnten
Längsachse liegt. Jede der beiden Muffen trägt ein Ansatzstück, und zwar die Muffe
5 das Ansatzstück 8 und die Muffe 6 das Ansatzstück g. Das Ansatzstück 8 dient zur
Befestigung des Bolzens io und das Ansatzstück g zur Befestigung des Bolzens i i.
Der Bolzen i i ist mit dem Bolzen 12 auf dem Lenker 13 befestigt, so daß bei der
Auf- oder Abwärtsbewegung der Fleischklemme der Bolzen 12 einen Kreis beschreiben
kann, dessen Mittelpunkt der Bolzen i i bildet.
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Die Fleischklemme 14 ist mit ihren beiden Enden um die Bolzen io und
12 drehbar und trägt die gezahnte Platte 15. Die Anordnung der Muffen 5 und 6 ist
derart, dag sie sich nur in senkrechter Richtung auf der Führungsstange auf und
abwärts bewegen und sich nicht drehen können. Eine Drehung wird dadurch verhindert,
daß die Ösen 16 und 17 der Fleischklemme und die Öse g der Muffe 6 genau
auf die Bolzen io bzw. 12 bzw. ii passen. Um die hierbei auftretende Reibung soweit
als möglich herabzusetzen, sind zwischen den sich gegeneinander drehenden Oberflächen
Zwischenringe 18 angeordnet. Die Klemmvorrichtung muß derart ausgefüfirt sein, daß
der Außenrand i9 der Fleischklemme i.'. und die Vorderseite 2o der Fleischplatte
i bei jedem Stand der Fleischklemme genau in dieselbe senkrechte Ebene fallen. Zu
diesem Zweck sind die Führungsstangen 2 und 3 genau senkrecht aufgestellt, und außerdem
müssen sie soweit als möglich an der Vorderkante 2o der Maschine angeordnet sein.
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Die das Fleisch tragende Platte ist in üblicher Weise mit einer oder
mehreren Reihen von scharf gespitzten Stiften 21 versehen.
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Die Muffen 5 und 6 können über die Führungsstangen 2 und 3 frei verschoben
werden. Da die Fleischklemme 1d. an den Lenker 13
angelenkt ist, so wird die
Fleischklemme dadurch innerhalb bestimmter Grenzen befähigt, jede Stellung einzunehmen.
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Das selbsttätigeFestklemmen der Muffen5 und 6 an irgendeiner beliebigen
Stelle der Führungsstangen wird durch je eine Bremsklinke 23 erreicht, welche um
einen Bolzen 22 drehbar ist und sich mit geringem Ausschlag in dem Hohlraum 24 eines
Handgriffs derart bewegen kann, daß das freie Ende 25 der Bremsklinke 23 sich gegen
die zugehörige Führungsstange 2 bzw. 3 anlegt. In der Bohrung 26 des Handgriffs
kann eine Feder 27 eingelassen sein, welche das freie Ende 25 der Bremsklinke 23
gegen die Führungsstange 2 bzw. 3 drückt. Die Feder 27 kann in der Bohrung
2,6 durch den Schraubenkopf 28 gesichert sein. An ihrem freien Ende 25 hat
die Bremsklinke eine stumpfwinklige' Aussparung (Abb. q.), mit welcher sie sich
gegen die glatte Oberfläche der Führungsstange 2 bzw. 3 stützt. Die unvermeidlich
auftretende Abnutzung der Bremsklinken und der Führungsstangen wird dadurch ausgeschaltet,
daß die Berührungsfläche 35 der Sperrklinke 23 gebogen ausgebildet ist, so daß der
Winkel der Aussparung des Hebelkopfes selbst dann gleich bleibt, wenn die Sperrklinke
einen tieferen Stand einnimmt. Das Verschieben der Klemmvorrichtung geschieht dadurch,
daß man durch Fassen der Handgriffe 7 die Muffen 5 und 6 an den Führungsstangen
nach oben bewegt. Hierbei wird die aus dem Handgriff 7 herausragende Bremsklinke
nach oben gedrückt, und diese kommt von der Führungsstange frei. Die hierbei erforderliche
Kraft ist derart gering, daß ein auf die Bremsklinke ausgeübter Druck des Fingers-
ausreichend ist, den Bremshebel zu lösen und das Hochschieben der bluffe zu ermöglichen.
Die Feder 27 hat lediglich den Zweck, eine Reibung von soleher
Größe
zwischen der Bremsklinke 23 und der Führungsstange zu erzeugen, daß dasAbwärtsgleiten
der Fleischklemme infolge ihres Eigengewichts verhindert wird. Die Stärke dieser
Feder ist demnach ausschließlich abhängig von dem Gewicht der Fleischklemme. Die
Einrichtung kann auch ohne solche Feder ausgeführt «-erden.