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IViaschine zur Herstellung von Durchbrechungen und Verzierungen im
Oberleder von Schuhwerk Die Erfindung betrifft eine Maschine zur Herstellung von
Durchbrechungen und Verzierungen im Oberleder von Schuhwerk. Erfindungsgemäß ist
die Auflagerplatte für das Arbeitsstück so ausgebildet, daß das fertig zusammengenähte
Oberleder darauf in Stanzstellung gebracht und so gehalten werden kann, daß jene
Teile des Oberleders, die nicht durchlocht werden sollen, nicht flach sind.
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Durch diese Anordnung wird eine bisher beobachtete Schwierigkeit beseitigt,
welche darin bestand, daß die Symmetrie der Verzierung bei den bisher bekannten
Maschinen gestört wurde, wenn das Oberleder in flachem Zustande erst ausgestanzt
und dann auf die Schuhform vernäht wurde.
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Die Erfindung besteht ferner darin, daß die Maschine so eingerichtet
ist, daß die zu durchlochenden Teile eines fertiggestellten Oberschuhes von einem
an der Auflagerplatte angebrachten, von Hand zu bedienenden Rahmen fest gegen die
Auflagerplatte gepreßt werden. Diese Besonderheit und weitere erfinderische Merkmale
sind nachstehend in einem Ausführungsbeispiel an Hand von Zeichnungen beschrieben.
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Abb. i ist eine Seitenansicht der Maschine von links.
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Abb. z ist eine Seitenansicht der Maschine von rechts.
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Abb.3 ist ein Teil der Seitenansicht des Schneidblockes auf seinem
Schlitten.
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Abb. 4 ist eine Draufsicht auf den Schneidblock mit einem Muster zum
Ausstanzen. Abb.5 ist ein senkrechter Schnitt durch die Matrize und den Schneidblock.
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Abb.6 ist eine Ansicht nach Abb.5 mit dem Stempel in Bewegungsrichtung
auf die Matrize zu.
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Abb.7 ist eine Ansicht nach Abb.6 mit dem Stempel in Schneidstellung,
und Abb. 8 ist ein- Schnitt durch die Abstreiferplatte.
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Das Gehäuse z der Maschine besteht mit der Grundplatte i und den beiden
nach aufwärts gerichteten Seitenstützen, in denen die Welle 3 gelagert ist, aus
einem Stück. Zwischen den Enden der Welle 3 ist ein Exzenter aufgekeilt, an welchem
ein exzentrischer Ring befestigt ist, welcher zwecks Umdrehung einstellbar in einem
exzentrischen Bügel angeordnet ist. Dieser exzentrische Bügel wird vorzugsweise
aus einem Stück mit der Treibstange hergestellt. Die Treibstange ist mit einem Bolzen
verbunden, welcher in dem unteren Ende eines Stempels 4 befestigt ist. Dieser Stempel
¢ gleitet in Führungen, welche durch Leisten 5 an der Maschine gebildet werden (Abb.
i). Am unteren Ende des Stempels 4 ist eine abnehmbare Platte 6 angebracht. Einheitlich
mit dem Gehäuse 2 und nach vorwärts ragend, ist eine Tischplatte 7 _- hergestellt,
welche auf ihrer Oberfläche it Gleitbahnen 8 versehen ist. Die Tischplatte 7 liegt
innerhalb der senkrechten Bewegungsrichtung des Stempels 4. An einem Ende der Welle
3 ist eine Riemenscheibe 9
drehbar befestigt, die von irgendeiner
Antriebsquelle in Umdrehung versetzt wird. Die Kupplungsvorrichtung ist so eingerichtet,
daß nur eine einzige Umdrehung der Welle 3 bei jedem Arbeitshub der Maschine stattfindet.
Als Sicherheitsvorrichtung ist ein Arm i o vorgesehen, welcher in Verbindung mit
einem Hebel i i steht, der die Kupplung außer Eingriff hält, bis der Schneidblock
12 in seine Arbeitsstellung gebracht ist. Beim Einbringen des Schneidblockes 12
in seine Arbeitsstellung drückt derselbe gegen einen Hebel 13, welcher mittels einer
Achse 13a mit einem Hebel 13b verbunden ist. Dieser Hebel 13b
bringt die Kupplungsvorrichtung
zur Wirkung durch einen Eingriff auf den Hebel i i (Abb. 2). Auf der Oberfläche
der Tischplatte 7, ist eine Schneidblockstütze 14 einstellbar beestigt, welche
als Stützpunkt für das freie Ende des Schneidblockes 12 dient. Ferner ist an dem
Gehäuse 2 der Maschine eine Anschlagplatte 15 angebracht, welche die Längsbewegung
des Schneidblockes 12 begrenzt, und zwar in der Weise, daß, wenn der Block 12 an
dieser Anschlagplatte 15 anliegt, der Block genau unter den Stempel, zu liegen kommt
(Abb. i und 2).
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Der - Schneidblock' 12 ist abnehmbar an einem Schlitten 16
angeordnet, und zwar mittels eines Schraubenstiftes 17 und einer Flügelmutter 18
(Abb. 5). Um den Schneidblock 12 gegen Verdrehung in bezug auf den Schlitten 16
zu sichern, ist ferner ein Stift i9 an der Unterseite des Blockes angebracht (Abb.
7), welcher in eine Bohrung 2o in der Oberfläche des Schlittens hineinragt. Der
Schneidblock ist an den Stellen 21, wo eine Matrize 23 angebracht wird, durchbrochen.
Die Matrize wird auf der Oberfläche des Schneidblockes mit Schrauben 22 befestigt
und kann irgendeine gewünschte Form haben (@1.@bb. 4). Mit der Matrize 23 ist eine
Abstreifplatte 24 verbunden, und zwischen dieser Abstreifplatte 24 und der Matrize
sind Federn 25 angeordnet, welche bewirken, daß die Abstreifplatte 24 im Ruhezustand
ein ganz klein wenig über den scharfen Schneidkanten der Matrize 23 liegt. Am rückseitigen
Ende des Schneidblockes 12 ist mittels des Scharniers 26 ein Rahmen 27 angelenkt.
Der Rahmen besitzt einen Ausschnitt 28 von solcher Form, daß beim Herunterklappen
des Rahmens 27 auf die Matrize 23 ein Oberleder 29, das zwischen Rahmen und Matrize
gelegt wird, genau ausgestanzt werden kann (Abb. 4). Um ein genaues Auflegen des
Oberleders 29 auf den Schneidblock zu erleichtern, ist der Ausschnitt 28 in dem
Rahmen ferner so ausgebildet, daß er mit bestimmten Teilen der Matrize übereinstimmt,
so daß man gewisse Oberlederteile, z. B. einen Saum oder einen Heftrand mit Bezug
auf einen Teil des Rahmens in eine ganz bestimmte Lage bringen kann, so daß alle
Lederstücke gleichmäßig ausgestanzt werden können. Der Rahmen 27 enthält zwei Teile
3 0 und 31, welche ein Ende des zu stanzenden Oberleders zunächst in ungefähr
genauer Lage festhalten. Die ganz genaue Lage des Oberleders wird dann hergestellt,
wenn der Rahmen von dem Arbeiter heruntergedrückt wird (Abb.6). In dieser endgültigen
Lage wird das andere Endteil des Leders von den Teilen 32 und 33 des Rahmens 27
festgehalten. Für die verschiedenen Arbeitsvorgänge kann der Schlitten 16 mit seinem
Schneidblock 12, auch in umgekehrter Richtung, in die Gleitbahn des Tisches 7 hineingeführt
werden (vgl. Abb. 3 und 5). Nach der Abb.5 legt sich das freie Ende des Schneidblockes
12 auf die Stütze 14, wenn der Schlitten 16 in Arbeitsstellung geschoben wird. Wird
der Schlitten 16 nach Abb. 3 umgekehrt in die Führungen 8 des Tisches 7 hineingeführt,
dann wird die Stütze 14 nicht benutzt. Damit jedoch auch in dieser Stellung das
freie Ende des Schneidblockes 12 unterstützt wird, ist eine Stütze 3 5 vorgesehen,
welche auf einer Achse 34 drehbar in dem Schlitten 16 gelagert ist. Diese Stütze
35 wird bei Gebrauch in die durch gestrichelte Linien angedeutete Lage geschwungen
(Abb.3).
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Eine Rolle 36 mit Papier 37 von ungefähr gleicher Dicke als das zu
verarbeitende Leder ist auf eine Achse 38 aufgesetzt. Die Papierbahn wird über eine
gekrümmte Führungsplatte 39 und eine Spannrolle 4o an der Stempelplatte 6 vorbeigeführt
(Abb. i und 2). Doch bevor das Papier den Stempe14 erreicht, wird dasselbe noch
über eine weitere gekrümmte Führungsplatte 42 und von hier aus unter dem Stempel
vorbei nach dem rückwärtigen Ende der Maschine geführt, wo das Papier zwischen zwei
gerillten Walzen 43 und 44 hindurchgeleitet wird und sich auf einer Achse 45 aufrollt.
Die waagerechte Ebene, in welcher die Schneidkanten der Matrize 23 liegen, liegt
ein ganz klein wenig tiefer als die waagerechte Ebene, in welcher die untere Fläche
der an dem Stempe14 befestigten Stempelplatte 6 in ihrer tiefsten Stellung sich
befandet. Der Abstand zwischen dieser .Platte 6 und den Schneidkanten der Matrize
23 ist jedoch kleiner als die Dicke der Papierbahn, die zwischen diesen Teilen hindurchgeführt
wird. Die Papierbahn wirkt daher als Stempel auf die Matrize 23. Bei jedem Hub der
Stange wird ein anderer Teil der Papierbahn mit der Matrize in Berührung gebracht,
so daß jedesmal eine neue Stelle auf die Schneidkanten einwirkt. Es findet jedoch
keine gänzliche Ausstanzung der Papierteile statt, sondern nur ein leichtes
Einschneiden
in dieselben. Es ist daher nicht notwendig, bei jedem Hub die Papierbahn um die
Breite des ausgestanzten Lederstreifens weiterzubefördern, sondern nur um ein kleines
Stück. Für praktische Fälle wird eine Weiterbewegung der Papierbahn 37 um 2 mm vollkommen
ausreichend sein. Arbeitsweise der Maschine Nachdem die Papierbahn 37 in die Maschine
eingespannt worden ist und der Schneidblock 12 mit der gewünschten Matrize 23 versehen
ist und der Anschlag i 5 in der richtigen Stellung befestigt ist, kann die Maschine
in Betrieb genommen werden. Der Arbeiter zieht den Schlitten 16 nach rechts (Abb.
i), klappt den Rahmen 27 nach aufwärts (Abb: 5), legt das zu stanzende Arbeitsstück
29 in ungefähr richtige Lage über die Matrize 23 und bringt dann den Teil 3o und
31 des Rahmens mit dem einen Ende des Arbeitsstückes in Berührung. Mit Hilfe der
vorher festgestellten Kennzeichen an dem Leder werden dieselben in die genaue Lage
in bezug auf den Ausschnitt 28 des Rahmens gebracht. Dann wird der `Rahmen 27 fest
heruntergedrückt (Abb. 6), und der Schlitten 16 mit dem Arbeitsstück wird in die
Arbeitsstellung geschoben (Abb. i). Dabei legt sich das freie Ende des Schneidblockes
12 auf die Stütze 1 ¢ auf, und der Arm i o der Sicherheitskupplung wird ausgelöst.
Dann wird der Tretschemel (in der Zeichnung nicht dargestellt) heruntergedrückt,
wodurch der Stempel q. sich nach abwärts bewegt. Die Stempelplatte 6 legt sich dabei
gegen die Papierbahn 37 und drückt diese und das Oberleder 29 auf die Schneiden
der Matrize 23 (Abb. 7).
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Dieser Arbeitsvorgang setzt sich ununterbrochen fort. Bei jedesmaligem
Einführen eines neuen Arbeitsstückes und Betätigung des Stempels rückt der Papierstreifen
37 um einen kleinen Schritt vorwärts, so daß die Schneidkanten der Matrize stets
mit einem ungeschnittenen Teil des Papierstreifens in Berührung kommen. Der Vorschub
ist so klein gewählt, daß fast jedes kleine Stückchen der Papierbahn ausgenutzt
wird.