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Straßenleuchte für eine angenähert punktförmige Lichtquelle Zur Beleuchtung
von Straßen u.dgl., d. h. angenähert rechteckiger Leuchtfelder, hat man die Anwendung
von Leuchten vorgeschlagen, die mit einer angenähert punktförmigen Lichtquelle und
einem Hohlspiegel ausgerüstet sind, der aus einem vollständigen tonnenförmigen Drehkörpei
aus Glas besteht, der auf etwa der Hälfte seines Umfanges verspiegelt ist. Derartige
Leuchten haben auch dann, wenn man den nicht verspiegelten Teil des Glaskörpers
mattiert oder durch eine sonstige geeignete Maßnahme als nur diffuses Licht aussendenden
Isörper einrichtet, wegen des großen, ungefähr r8o° umfassenden Leuchtfeldwinkels
den Nachteil, die Passanten zu blenden.
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Die Erfindung betrifft eine Straßenleuchte für eine angenähert punktförmige
Lichtquelle mit einem Hohlspiegel, dessen spiegelnde Fläche einen Sektor einer Umdrehungsfläche
bildet und die neben den durch ähnlichen Aufbau bedingten Vorzügen der erstgenannten
Leuchte den weiteren Vorzug hat, blendungsfreies Licht zu erzeugen. Diese erstrebte
Wirkung ist bei dem Gegenstande der Erfindung dadurch erreicht, daß außer dem Hohlspiegel,
der in der Regel eine Meridiankurve hat, die in bezug auf eine die Lichtquelle enthaltende,
auf der Umdrehungsachse senkrecht stehende Ebene symmetrisch ist, zwei ebene Reflektoren
vorgesehen sind, deren Ebenen sich in einer zur Umdrehungsachse parallelen Geraden
schneiden, d. h. die so angeordnet sind, daß sie die nur wenig geneigt zur beleuchteten
Fläche der Straße austretenden Lichtstrahlen abblenden, wobei diese Strahlen keineswegs
verloren sind,- sondern der beleuchteten Fläche unter einem keine Blendung bewirkendenWinkel
zugeführt werden. Die Flächen der ebenen Reflektoren können so eingerichtet sein,
daß sie zerstreutes oder gerichtetes Licht ausstrahlen; die Reflektoren können also
entweder mit weißer Farbe üßerzogen (z. B. emailliert) oder verspiegelt sein. Im
letzteren Falle wirken sie so, als ob das von ihnen ausgestrahlte Licht von einer
Lichtquelle herrührte, welche sich am Orte des virtuellen Spiegelbildes der vorhandenen
Lichtquelle befände. Daraus folgt, daß die Entfernung der Schnittgeraden der beiden
Reffektorenebenen von der Umdrehungsachse und somit die Neigung dieser Ebenen gegenüber
der zu beleuchtenden Straßenfläche sowie die Breite der Reflektoren so gewählt sein
muß, daß die in entsprechender Entfernung von der Leuchte befindlichen Passanten
beim Blicken nach der Leuchte weder die Lichtquelle noch deren virtuelles Spiegelbild
sehen können, um nicht geblendet zu werden. Eine besonders zweckmäßige Anordnung
der ebenen Reflektoren ergibt sich dann, wenn die Schnittgerade ihrer Ebenen auf
der der Strahlenaustrittsöffnung der Leuchte entgegengesetzten Seite der Lichtquelle
liegt. Unter Umständen können die Reflektor enflächen auch in mehrere gegeneinander
geneigte
Teilflächen aufgelöst oder im Grenzfalle durch entsprechend angeordnete, stetig
gekrümmte Flächen ersetzt werden.
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Als Meridiankurve der Hohlspiegelfläche kommt vorzugsweise eine stetig
gekrümmte Kurve (z. B. eine Parabel, Ellipse o. dgl.) in Betracht, und der Hohlspiegel
kann beispielsweise aus einem vollständigen tonnenförmigen Umdrehungskörper aus
Glas bestehen, der nur auf einem Teile seines Umfanges verspiegelt ist. Es steht
dann frei, den nicht verspiegelten, also für den Lichtdurchtritt in Frage kommenden
Teil so auszubilden, daß er entweder gerichtetes oder zerstreutes Licht ausstrahlt.
Er kann daher insbesondere glasklar oder mattiert sein. Der Wirkung eines glasklaren
Drehkörperteiles kommt es gleich, wenn dieser Teil überhaupt wegfällt und von dem
Umdrehungskörper nur der verspiegelte Sektor verwendet wird. Der Zentriwinkel des
verspiegelten Sektors beträgt zweckmäßig ungefähr 18o°, wenn die Lichtquelle auf
der Umdrehungsachse liegt. Zur Verstärkung der Beleuchtung des nur von reflektiertem
Lichte getroffenen Teiles der zu beleuchtenden Fläche kann die Lichtquelle in bekannter
Weise mit einem Gegenspiegel ausgerüstet sein.
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Die Strahlenaustrittsöffnung der Leuchte wird im allgemeinen von den
ebenen Reflektoren begrenzt und besteht daher aus einer Fläche, deren Hauptteil
ein zur Umdrehungsachse ungefähr paralleler Flächenteil ist, der von den reflektierten
neben einem Teile der ohne Ablenkung ausgesandten Lichtstrahlen durchsetzt wird,
während zwei weitere Flächenteile auf der Umdrehungsachse ungefähr senkrecht stehen
und im wesentlichen nur von nicht abgelenkten Lichtstrahlen durchsetzt werden. Die
Strahlenaustrittsöffnung kann in einfacher Weise frei gelassen werden oder auch
zum Schutze der Spiegelflächen usw. durch einen entsprechend geformten ein- oder
mehrteiligen, lichtdurchlässigen Körper verschlossen sein. Auch können die Teile
der Strahlenaustrittsöffnung, die im wesentlichen nur von nicht abgelenkten Lichtstrahlen
durchsetzt werden, wenn man auf die vielfach als nebensächlich zu betrachtende Wirkung
dieser Strahlen verzichten will, durch lichtundurchlässige Blenden verdeckt sein.
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Will man zum Schutze des Hohlspiegels usw. die Lichtaustrittsöffnung
der Leuchte verschließen, dann empfiehlt es sich, die Leuchte mit einem Gehäuse
zu versehen, in welchem Abschlußscheiben aus geeigneten Stoffen, z. B. aus klarem
oder mattiertem Glase, aus Opalglas o. dgl., befestigt sind. Als Abschlußscheibe,
die von den reflektierten Lichtstrahlen durchsetzt wird, benutzt man zweckmäßig
eine solche aus klarem und zwecks Ausgleichs von Ungleichmäßigkeiten des Lichtstromes,
die von der räumlichen Ausdehnung der Lichtquelle und von Ungleichmäßigkeiten der
Spiegel herrühren können, mit lichtzerstreuenden Rippen oder Rillen versehenem Glase.
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In der Zeichnung ist eine der Erfindung entsprechende Straßenleuchte
als Ausführungsbeispiel in Abb. 1 in einem Mittelschnitt im Aufriß und in Abb. a,
teilweise im Mittelschnitt, im Seitenriß dargestellt. Die Leuchte hat eine angenähert
punktförmige Lichtquelle, eine Glühlampe a und einen Hohlspiegel
b,
dessen spiegelnde Fläche einen Sektor mit einem Zentriwinkel von 18o° einer
Umdrehungsfläche bildet, deren Meridiankurve eine Parabel ist, in deren. Brennpunkt
die Lichtquelle a liegt. Die Umdrehungsachse dieses Spiegels b liegt bei der gezeichneten
Lage der Leuchte in einer waagerechten Ebene durch die Lichtquelle a. Eine Kugelkappe
c der Birne der Glühlampe a, die durch einen zu der genannten Ebene parallelen Kreis
begrenzt ist, ist verspiegelt, und wirkt als Gegenspiegel für die Lichtquelle. Die
Leuchte hat ein vierteiliges Gehäuse, dessen Teile ein trapezförmiger Mantel d,
zwei Seitenwände e und eine in einem Gelenk f drehbare Abschlußscheibe g sind. Die
Seiten des trapezförmigen Mantels d tragen rechteckige Planspiegel h, die so bemessen
sind, daß die vom Hohlspiegel b unter einem wenig von der Waagerechten abweichenden
Winkel reflektierten Strahlen (s. Abb.1) nochmals abgelenkt werden. Die Strahlenaustrittsfläche
der Leuchte setzt sich aus der Abschlußschei!be g und den beiden Seitenwänden e
zusammen. Die Abschlußscheibe g ist aus klarem Glase und zwecks Ausgleichs von Ungleichmäßigkeiten
des Lichtstromes mit Rippen versehen, -die zur Undrehungsachse des Hohlspiegels
b parallel liegen und daher allerdings den Leuchtfeldwinkel in der zur Umdrehungsachse
senkrechten Richtung, die mit der Längsrichtung des zu beleuchtenden Feldes zusammenfällt,
wiederum vergrößern. Zum Festhalten der Abschlußscheibe g in der das Gehäuse abschließenden
Lage ist eine federnde Sperrklinke i angebracht. Die Seitenwände e haben dem Gehäusequerschnitt
entsprechende trapezförmige Fenster h, die durch mattierte Glasscheiben l verschlossen
sind. Das Gehäuse ist mit einer regensicheren Stromzuführung in und einer Aufhängevorrichtung
ia versehen.
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Die am Hohlspiegel b reflektierten Lichtstrahlen -mit Ausnahme solcher,
die infolge der räumlichen Ausdehnung der Glühlampe a in Richtung der Umdrehungsachse
abgelenkt werden - durchsetzen den durch die Abschlußscheibe
g
gebildeten Teil der Strahlenaustrittsfläche der Leuchte, während die vor dem Fenster
k befindlichen Glasscheiben d im allgemeinen nur von nicht abgelenkten Lichtstrahlen
durchsetzt werden.