DE4435549C1 - Gehäuseträgeranordnung, insbesondere von Nutzfahrzeug-Elektronikgehäusen - Google Patents
Gehäuseträgeranordnung, insbesondere von Nutzfahrzeug-ElektronikgehäusenInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich eine Gehäuseträgeranordnung nach dem
Oberbegriff des Anspruchs 1. Eine solche Anordnung ist insbeson
dere zur Halterung von Gehäusen elektronischer Steuergeräte in
einem Nutzfahrzeug verwendbar, das mit mehreren derartigen Steu
ergeräten zur Steuerung von diversen Aggregaten ausgerüstet ist.
Die Gehäuse der erforderlichen Steuergeräte sind häufig unter
schiedlich groß, wobei es bereits bekannt ist, die Gehäuse mit
tels Schraubverbindungen an einem jeweiligen Trägerteil zu befe
stigen.
Aus der Offenlegungsschrift DE 37 43 446 A1 ist ein Gerätesystem
bekannt, bei dem Geräte mit ihrem Gehäuse aneinander über eine
Rastbefestigung lösbar verbunden sind, wobei gleichzeitig elek
trische Kontaktierungen vorgesehen sind. Die Rastverbindung be
inhaltet dort die Anordnung eines schwenkbeweglichen Rasthakens
an einem der beiden Gehäuse, der zum Trennen der Gehäuse freige
bend betätigt werden muß.
In dem Gebrauchsmuster DE 78 08 240 U1 ist eine Kleingerätean
ordnung mit mehreren Einzelgeräten beschrieben, die in einem ge
meinsamen Trägergehäuse gehalten sind. Die Halterung kann durch
eine Rastverbindung mit einer betätigbaren Federraste sowie ei
ner an der Geräterückseite als Auswerfer angeordneten Blattfeder
bestehen, so daß das verrastet eingeschobene Gerät nach Betäti
gen der Federraste ausgeworfen wird.
In den Offenlegungsschriften DE 36 32 470 A1 und DE 36 32 498 A1
sind Vorrichtungen zum Befestigen elektrischer Schaltgeräte in
einem Geräteträger offenbart, bei denen das Schaltgerätegehäuse
mit einer Seite gegen eine korrespondierende Seite des Trägers
angesetzt und dort anschließend mittels einer Verriegelungs-
oder Spannvorrichtung festgelegt wird, was einen entsprechenden
Hebelmechanismus am Gerätegehäuse erfordert. Eine ähnliche Art
der Befestigung eines Moduls an einer Gehäusewand wird in der
Offenlegungsschrift DE 37 11 341 A1 beschrieben. Dort dient ein
am Modul angelenkter, schwenkbeweglicher Hakenhebel zur Modulbe
festigung.
In der Offenlegungsschrift EP 0 398 607 A1 ist ein Gehäuse zur
rastenden Aufnahme einer Batterie offenbart. Die Batterie wird
in eine einseitig offene Ausnehmung eingesteckt. Eine am inneren
Ende der Aufnahme angebrachte ′Feder drückt die Batterie nach
außen, während seitlich beidseits elektrische Federkontakte an
geordnet sind und an einer Seite ein Rastmechanismus vorgesehen
ist, der aus einer Rastausnehmung an der Batterie sowie einem am
umgebenden Gehäuse angelenkten und mittels einer Feder in die
Rastausnehmung gedrückten Rasthebel besteht. Rastausnehmung und
Rasthebel sind so ausgelegt, daß die Batterie zunächst über ihre
spätere Endlage hinaus gegen die Kraft der rückwärtigen Feder in
die Ausnehmung gedrückt wird, bis der Rasthebel in die seitliche
Rastausnehmung eingeschnappt, wonach die Batterie von der rück
wärtigen Feder wieder etwas nach vorne geschoben wird, bis eine
Rastnase an der Batterieausnehmung in einer zugehören Rastnut am
Rasthebel aufgenommen ist und der Hebel die Batterie gegen ein
weiteres Herausbewegen sichert. Um die Batterie zu entnehmen,
ist diese wieder entgegen der Kraft der rückwärtigen Feder in
die Ausnehmung zu drücken, bis die Rastverbindung freigegeben
ist. Dann kann der Rasthebel entgegen seiner Federvorspannung in
die Freigabeposition verschwenkt werden, wonach die Batterie
herausnehmbar ist.
Aus der Patentschrift US 5 230 016 ist eine Halterung für ein
Elektronikgehäuse, insbesondere ein Telefonhörergehäuse, be
kannt, bei der das Elektronikgehäuse in eine einseitig offene
Ausnehmung der Halterung eingesteckt wird. Eine am hinteren, in
neren Ende der Halterung angebrachte Feder drückt das aufgenom
mene Elektronikgehäuse nach außen, während an einer Seite der
Halterung ein Rasthebel vorgesehen ist, der unter Federvorspan
nung in eine Rastausnehmung des aufgenommenen Elektronikgehäuses
eingreift und letzteres gegen ein Herausbewegen sichert. Um das
Elektronikgehäuse zu entnehmen, ist der Rasthebel entgegen sei
ner Federvorspannung in eine Freigabeposition zu verschwenken,
wonach das Elektronikgehäuse von der vorgespannten Feder wenig
stens teilweise aus der Halterung herausbewegt und anschließend
vom Benutzer entnommen werden kann.
Bei sämtlichen, oben angegebenen, bekannten Gehäuseträgeranord
nungen ist folglich die Handhabung des Gehäusekörpers allein
nicht ausreichend, um das Gehäuse vom Träger zu demontieren.
Vielmehr ist hierzu jeweils zusätzlich ein separates Element zu
betätigen. Außerdem sind häufig eigenständige, am Träger anzu
bringende Halteteile vorgesehen.
Aus der Offenlegungsschrift DE-OS 23 14 343 ist eine gattungsgemäße
Anordnung bekannt, bei der eine Schublade in ein Aufnahmegehäuse
gegen den Druck einer in letzterem angeordneten Feder eingescho
ben und durch Zusammenwirken der Rastelementpaare rastend befe
stigbar ist. Die Schublade weist ein Bedienungsteil auf, das um
eine Schubladenquerachse gekippt werden kann, wobei das Bedie
nungsteil durch diese Kippbewegung die jeweilige Rastnase aus
ihrer Rastnasenaufnahme herausdrückt, wodurch die Verriegelung
gelöst wird. Das Lösen der Verriegelung mittels dieser Kippbewe
gung soll verhindern, daß allein durch eine starke Druckkraft
auf die Frontplatte, z. B. zur Betätigung von dort vorgesehenen
Sensorkontakten, aufgrund einer daraus resultierenden, geringfü
gigen Rückwärtsbewegung der Schublade die Rastnasen aus ihren
Rastnasenaufnahmen herausgedrückt werden und sich die Schublade
anschließend aus dem Aufnahmegehäuse herausbewegt.
Der Erfindung liegt als technisches Problem die Bereitstellung
einer Gehäuseträgeranordnung der eingangs genannten Art zugrun
de, bei welcher der Träger mit vergleichsweise geringem Kon
struktionsaufwand gefertigt werden kann, das Anbringen und Lösen
eines jeweiligen Gehäuses am Träger mit hohem Bedienungskomfort
möglich ist und mehrere Gehäuse möglichst spiel frei und/oder
sehr platzsparend am Träger angeordnet werden können.
Dieses Problem wird durch eine Gehäuseträgeranordnung mit den
Merkmalen des Patentanspruchs 1 oder 2 gelöst. Diese Anordnungen
sind mit außergewöhnlich hohem Bedienungskomfort allein durch
Handhabung des Gehäuses am Träger nicht nur rastend montierbar,
sondern auch wieder demontierbar. Letzteres erfolgt einfach
durch Drücken des montierten Gehäuses in Steckrichtung gegen die
Spannfeder, wodurch die jeweilige Rastnase in eine von ihrer zu
gehörigen Aufnahme freigegebene Position bewegt wird, und an
schließendes Herausführen der Rastnase aus ihrer zugeordneten
Aufnahme durch eine geringfügige Gehäusebewegung in zur Steck
richtung senkrechter Richtung. Das Lösen des Gehäuses aus der
Rastverbindung mit dem Träger erfordert somit keine Betätigung
eines weiteren, beweglichen Halterungselementes. Zudem ist zur
Montage und Demontage keinerlei Werkzeug erforderlich. Befesti
gungsteile von Schraubverbindungen werden ebenso eingespart wie
der Platzbedarf für bekannte Befestigungslaschen. Der Wegfall
solcher weiterer Halterungselemente vereinfacht zudem den kon
struktiven Aufwand. Diesbezüglich ist außerdem von Vorteil, daß
keine separaten Elemente zur Gehäusefestlegung am Träger ange
bracht sein müssen und letzterer folglich als einstückiges Teil
realisierbar ist. Auch an dem festzulegenden Gehäuse ist nur die
Anbringung der einen oder mehreren Spannfedern erforderlich,
während die Rastnasen und Rastaufnahmen bereits am Gehäuse bzw.
am Träger angeformt sein können. Zur Montage und Demontage ist
die Zugänglichkeit an der in Steckrichtung vorderen Seite aus
reichend, da die Rastverbindung jeweils durch geeignete Bewegung
des Gehäuses im wesentlichen parallel zur Steckrichtung sowie in
geringem Maße in einer dazu senkrechten Richtung hergestellt und
wieder gelöst werden kann. Die auf diese Weise realisierbare Ge
häuseanbringung am Träger läßt sich in Verbindung mit der Wahl
einer geeigneten Federkonstante für die Spannfedern sowie einer
geeigneten, aufeinander abgestimmten Gestaltung der haltend zu
sammenwirkenden Teile sehr erschütterungsfest auslegen, so daß
sie sich insbesondere auch zur Anbringung von Elektronikgehäusen
an einem Träger in einem Nutzfahrzeug eignet, wo aufgrund von
fahrbahnbedingten Erschütterungen eine hohe Stabilität der Ge
häusehalterung am Träger gefordert ist, die z. B. Beschleuni
gungseffekten bis zum Vierfachen der Erdbeschleunigung sicher
standhält.
Die Anordnung gemäß Anspruch 1 ermöglicht durch den zur Steck
richtung spitzwinkligen Verlauf der Rastnasenseitenfläche eine
quer zur Steckrichtung klemmende und damit stabilisierende Ver
rastung der Rastnase in der zugeordneten Rastnasenaufnahme, de
ren zugehöriger Rand mit einer korrespondierenden Schrägung ver
sehen ist. Mit dieser Maßnahme läßt sich einerseits die Rastnase
bequem in die Aufnahme einführen und andererseits eine quer zur
Steckrichtung unabhängig von Fertigungstoleranzen spiel freie
Verrastung realisieren.
Bei der Anordnung nach Anspruch 2 können wahlweise mehrere Ge
häuse unterschiedlicher Größe an einer Halteplatte festgelegt
und/oder besonders raumsparend angeordnet werden. Dazu weist die
Halteplatte Rastnasenaufnahmen für die Rastnasen der Gehäuse in
bezüglich der Steckrichtung unterschiedlichen Tiefen und/oder
Rastnasenaufnahmen auf, in denen jeweils zwei Rastnasen von auf
gegenüberliegenden Halteplattenseiten aufsteckbaren Gehäusen
aufgenommen werden können. So können beispielsweise die Steuer
geräte für ein Nutzfahrzeug in zwei oder drei standardisierten
Gehäusegrößen untergebracht sein und die jeweils bei einem be
stimmten Fahrzeug vorhandenen Steuergeräte an einem einzigen,
für alle Fahrzeuge gleichartigen Träger durch einfaches, rasten
des Aufstecken festlegt werden, wobei jeweils ein Gehäuse an der
Oberseite sowie eines an der Unterseite der Halteplatte gehalten
werden kann.
In konstruktiv vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung sind
gemäß Anspruch 3 die Spannfedern an der Gehäuserückwand befe
stigt, während die Rastnasen einstückig an der Gehäusevorderwand
angeformt sind. Dadurch ist ein großer, die Gehäusehalterung am
Träger stabilisierender Abstand der entsprechenden Befestigungs
punkte parallel zur Steckrichtung gegeben.
Für ein schmalseitig an einer Trägerwand festzulegendes Gehäuse
wird durch eine Weiterbildung der Erfindung nach Anspruch 4 er
reicht, daß beim Anlegen der Spannfeder gegen den zugeordneten
Anschlag sowohl die Spannkraft entgegen der Einsteckrichtung für
die Sicherung der Verrastung als auch eine Sicherung der Gehäu
selage senkrecht zur Schmalseitenfläche an der Gehäuserückseite
bereitgestellt wird, während diese Lagesicherung senkrecht zur
Schmalseitenfläche an der Vorderseite von der die Rastnasenaus
nehmung hintergreifenden Rastnase bewirkt wird. Eine weitere
Ausgestaltung dieser Variante gemäß Anspruch 5 gibt der Spannfe
der zusätzlich die Funktion einer Lagesicherung des Gehäuses im
rückwärtigen Bereich quer zur Einsteckrichtung in der Schmalsei
tenebene. Zudem erleichtert dies das Ansetzen der Spannfeder am
zugehörigen Anschlag.
Bei einer Weiterbildung der Erfindung nach Anspruch 6 ergibt
sich eine beidseitige rückwärtige Gehäuselagesicherung in der
Richtung senkrecht zu der die Rastaufnahme beinhaltenden Träger
wand durch die an den Spannfederanordnung vorgesehenen Einbuch
tungen, gegen die die zugehörigen Anschläge zur Anlage kommen.
Eine Weiterbildung der Erfindung nach Anspruch 7 erlaubt eine
kompakte Anordnung mehrerer Gehäuse an einem mit geringem Ferti
gungsaufwand realisierbaren Träger.
Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind in den Zeichnun
gen dargestellt und werden nachfolgend beschrieben. Hierbei zei
gen:
Fig. 1 eine seitliche Schnittansicht einer Gehäuseträgeranord
nung, bei der ein Gehäuse mit einer Breitseite gegen eine
Trägerplatte anliegend an letzterer verrastet gehalten
ist,
Fig. 2 eine Schnittansicht längs der Linie II-II in Fig. 1,
Fig. 3 eine vergrößerte Detailansicht des in Fig. 1 umrahmten
Bereichs III,
Fig. 4 eine Schnittansicht längs der Linie IV-IV in Fig. 3,
Fig. 5 eine seitliche Schnittansicht einer Gehäuseträgeranord
nung, bei der ein Gehäuse mit einer Schmalseite gegen ei
ne Trägerplatte anliegend an einem Träger verrastet ge
halten ist,
Fig. 6 eine Schnittansicht längs der Linie VI-VI in Fig. 5,
Fig. 7 eine Schnittansicht längs der Linie VII-VII in Fig. 5,
Fig. 8 eine Perspektivansicht eines Trägers für eine Gehäuseträ
geranordnung, der zur Aufnahme mehrerer Gehäuse unter
schiedlicher Größe eingerichtet ist, und
Fig. 9 die Ansicht von Fig. 8 bei teilweise von verrastet aufge
steckten Gehäusen belegtem Träger.
Die nachfolgend beschriebenen Ausführungsbeispiele der Erfindung
beinhalten verschiedene Gehäuseträgeranordnungen zur rastenden
Befestigung von Elektronikgehäusen elektronischer Nutzfahrzeug-
Steuergeräte an einem Träger.
Ein erstes Beispiel, bei dem ein Gehäuse (1) mit einer untenlie
genden Breitseite (13) gegen eine Tragplatte (3) eines Trägers
(2) anliegt, ist in den Fig. 1 bis 4 veranschaulicht. Das Elek
tronikgehäuse (1) weist an seiner Rückfläche (4) und seiner
Frontfläche (5) Kühlrippen (6) auf. Zusätzlich bildet die Vor
derfläche (5) die Steckerseite des Gehäuses (1), an der elektri
sche Anschlüsse (8) vorgesehen sind. Symmetrisch zur Längsmittel
ebene des Gehäuses (1) ist an der Gehäuserückfläche (4) in deren
Seitenbereichen jeweils eine Spannfedereinheit (9) angeordnet.
Jede Spannfedereinheit (9) besteht aus zwei bandförmigen, etwa
zu einem Dreiviertel-Kreisbogen gekrümmten Spannfedern, die an
einem Ende an die Gehäuserückfläche (4) angenietet sind, während
das andere, freie Spannfederende jeweils geradlinig abgewinkelt
ist. Die beiden Spannfedern jeder Einheit (9) sind, wie sich aus
Fig. 1 ergibt, symmetrisch zur Ebene der halben Gehäusehöhe so
angebracht, daß sich ihre geradlinig abgewinkelten, freien Enden
in einer zur Gehäuserückfläche (4) parallelen Ebene gegenüber
liegen, wodurch in diesem Bereich eine Einbuchtung (10) der
Spannfedereinheit (9) entgegen einer Steckrichtung (S), in der
das Gehäuse (1) am Träger (2) montiert wird, entsteht. Auf Höhe
dieser Einbuchtung (10) sind aus Seitenwänden (11) des Trägers
(2) rechteckförmige Bereiche ausgeschnitten und zur Bildung von
Spannfederanschlägen (12) rechtwinklig nach innen gebogen, wie
besonders aus Fig. 2 zu erkennen. Bei montiertem Gehäuse (1)
stützen sich die beiden seitlichen Spannfedereinheiten (9) an
der Gehäuserückseite (4) gegen diese Spannfederanschläge (12) ab
und erzeugen auf das Gehäuse (1) eine entgegen der mit dem Rich
tungspfeil (S) markierten Gehäusesteckrichtung wirkende Spannfe
derkraft. Indem die Spannfederanschläge (12) in den Einbuchtun
gen (10) der Spannfedereinheiten (9) liegen, wird ein Verrut
schen des Gehäuses (1) in diesem rückwärtigen Bereich von der
Tragplatte (3) weg verhindert. Seitlich ist das Gehäuse (1)
durch die Trägerseitenflächen (11) gesichert, die sich im rück
wärtigen Gehäuseeinschubbereich etwa bis zur Gehäusehöhe er
strecken und nach vorne zu, d. h. entgegen der Steckrichtung (S)
linear bis zur Höhe der Tragplatte (3) abnehmen, wie durch die
gestrichelte Linie in Fig. 1 angedeutet ist.
Im vorderen, unteren Bereich des Gehäuses (1) ist dieses in die
Tragplatte (3) des Trägers (2) eingerastet. Die Gestaltung der
Rastverbindung ist genauer aus den Fig. 3 und 4 zu erkennen. Das
Gehäuse (1) weist hierzu zwei jeweils seitlich an der Gehäuse
vorderwand (5) in Verlängerung nach unten über die Gehäuseunter
seite (13) hinaus angeformte Rastnasen (14) auf, die einen ent
gegen der Steckrichtung (S) über die sonstige Gehäusekontur vor
springenden Endabsatz beinhalten. Dazu korrespondierend sind in
die Tragplatte (3) zwei Rastnasenöffnungen (15) kurz hinter der
Vorderkante (19) der Tragplatte (3) eingebracht, so daß zwischen
Öffnung (15) und Vorderkante (19) ein Stegbereich (16) ver
bleibt. Dieser Stegbereich (16) wird bei eingerastet gehaltenem
Gehäuse (1) von der zugeordneten Rastnase (14) unterseitig hin
tergriffen, wobei die gegen die Steckrichtung (S) wirkende
Spannfederkraft die Rastnase (14) mit ihrem vornliegenden Absatz
gegen den Stegbereich (16), d. h. gegen die entgegen der Steck
richtung (S) liegende Randseite der Rastnasenöffnung (15),
drückt. Durch dieses Zusammenwirken von Rastnase (14) und Steg
bereich (16) ist das Gehäuse (1) sowohl entgegen der Steckrich
tung (S) als auch senkrecht zur Tragplatte (3) gesichert an
letzterer verrastet gehalten. Zur erhöhten Stabilisierung der Gehäu
selage im Frontbereich sind die absatzbildende Oberseite der
Rastnase (14) und die mit dieser in Kontakt tretende Unterseite
des Stegbereichs (16) mit der in Fig. 3 gezeigten, geringfügigen
vertikalen Schrägung (β) gegenüber der Ebene der Gehäuseuntersei
te (13) bzw. der Tragplatte (3) versehen. Diese geringfügige
Schrägung gewährleistet eine spiel freie Rasthalterung auch noch
bei geringfügigen fertigungsbedingten Maßabweichungen, z. B. in
der Dicke der Tragplatte (3) oder des Abstands der absatzbilden
den Rastnasenoberseite von der sonstigen Gehäuseunterseite. Zu
dem erleichtert das Vorsehen dieses geringfügigen Schrägwinkels
(β) die Einrastbewegung.
Durch geeignete Gestaltung der in Gehäusequerrichtung äußeren
Seitenränder der Rastnasenöffnungen (15) und der Rastnasen (14)
wird außerdem eine Stabilisierung des Gehäuses (1) im Frontbe
reich parallel zur Tragplattenebene und quer zur Steckrichtung
(S) erzielt. Speziell verlaufen die der Längsmitte der Anordnung
zugewandten Seitenränder exakt parallel zur Steckrichtung (S),
während die den Trägerseitenwänden (11) zugewandten Seitenränder
(17, 18) schräg in einem spitzen Winkel (α₁) von vorliegend 15°
zu dieser Richtung, d. h. zur Gehäuselängsrichtung, verlaufen.
Aufgrund dieser einseitigen Schrägung von Öffnungsrändern (17)
und Rastnasenseitenflächen (18) wird zusammen mit der die Rast
nasen (14) in Richtung Tragplattenvorderkante (19) drückenden
Spannfederwirkung erreicht, daß selbst bei fertigungsbedingten
Maßabweichungen in der Weite der Öffnungen (15) oder der Breite
der Rastnasen (14) letztere in Querrichtung jeweils gegen die
zugehörige Öffnungsrandseite anliegen, wie dies aus Fig. 4 für
die eine der beiden Gehäuserastnasen (14) zu ersehen ist. Somit
ist das Gehäuse (1) frontseitig auch in dieser Querrichtung
spielfrei an der Tragplatte (3) gehalten.
Aus den Fig. 1 bis 4 und der obigen Beschreibung ist bereits er
sichtlich, daß das Gehäuse (1) nicht nur sehr sicher am Träger
(2) verrastet gehalten wird, sondern daß dies auch mit einer be
sonders einfachen Montage und Demontage einhergeht. Um das Ge
häuse in die in Fig. 1 gezeigte, montierte Lage zu verbringen,
wird es in der Steckrichtung (S) entlang der Tragplatte (3) in
den Träger (2) eingeschoben, bis sich die Spannfedereinheiten
(9) gegen die zugeordneten Anschläge (12) anlegen. Das Gehäuse
(1) wird daraufhin gegen die Spannfederkraft weiter in Steck
richtung (S) gedrückt, wobei es frontseitig geringfügig von der
Tragplatte (3) abgehoben wird, damit die Rastnase (14) über den
Stegbereich (16) hinweggeführt werden kann. Sobald sich die je
weilige Rastnase (14) vollständig über der zugehörigen Rastna
senöffnung (15) befindet, wird das Gehäuse (1) frontseitig wie
der gegen die Tragplatte (3) angelegt, wodurch die Rastnasen
(14) durch die zugehörigen Rastnasenöffnungen (15) hindurchge
führt werden. Anschließend wird dem Druck der Spannfedereinhei
ten (9) entgegen der Steckrichtung (S) nachgegeben, wonach die
Rastnasen (14) die Tragplatte (3) hintergreifen, indem sie unter
deren Stegbereich (16) geschoben werden. Sobald die Schmalseiten
der Rastnasen (14) gegen die zugehörigen Öffnungsrandseiten an
liegen, insbesondere die Rastnasenschrägfläche (18) gegen die
Öffnungsrandschrägseite (17), ist die endgültige Gehäuselage er
reicht. In dieser Lage ist das Gehäuse (1) parallel zur Steck
richtung (S) durch die gegen die Anschläge (12) abgestützten
Spannfedereinheiten (9) und die Rastverbindungen (14 bis 19),
senkrecht zur Tragplatte (3) durch das Anliegen der Gehäuseun
terseite (13) gegen die Tragplatte (3), die in den Spannfeder
einbuchtungen (10) liegenden Anschläge (12) und die die Trag
plattenstegbereiche (16) hintergreifenden Rastnasen (14) sowie
quer zur Steckrichtung (S) in der Tragplattenebene durch die
Trägerseitenwände (11) und die zusammenwirkenden Schmalseiten
der Rastnasen (14) und Rastnasenöffnungen (15) jeweils sowohl im
rückwärtigen wie auch im frontseitigen Bereich sicher am Träger
(2) gehalten.
Ebenso einfach wie die Montage erfolgt auch die Demontage des
Gehäuses (1) vom Träger (2) durch Wiederholen der Montagebewe
gungen in umgekehrter Richtung. Das Gehäuse (1) wird also zu
diesem Zweck zuerst in Steckrichtung (S) gegen die Spannfeder
kraft gedrückt, bis die Rastnasen (14) aus den Rastnasenöffnun
gen (15) herausgeführt werden können, wonach dem Spannfederdruck
nachgegeben wird und das Gehäuse entgegen der Steckrichtung (S)
vom Träger (2) weggenommen werden kann. Daraus folgt, daß weder
zur Montage, noch zur Demontage des Gehäuses (1) irgendein Werk
zeug erforderlich oder außer dem Gehäuse (1) selbst irgendein
Gegenstand ergriffen oder betätigt werden muß.
Neben diesem Handhabungsvorteil ist diese Gehäuseträgeranordnung
auch konstruktiv und fertigungstechnisch von Vorteil. So ist der
Träger (2) als einstückiges Formteil herstellbar, ohne daß zu
sätzliche Elemente an ihm angebracht werden müssen. Auch am Ge
häuse (1) ist lediglich die Anbringung der Spannfedereinheiten
(9) notwendig, hingegen entfallen jegliche weiteren Befesti
gungselemente, wie Schrauben oder bewegliche Rastverbindungstei
le. Gleichwohl ist durch die gezeigte Gestaltung der Gehäuse
rastbefestigung gewährleistet, daß sie selbst ruckartigen Stoß
effekten bis zum Vierfachen der Erdbeschleunigung standhält, wie
sie beim Betrieb des Fahrzeuges auftreten können.
Während alternativ die Spannfedereinheiten und die Rastverbin
dungen auch seitlich am Gehäuse in einem Bereich zwischen Gehäu
sevorderseite und -rückseite vorgesehen sein können, hat die ge
zeigte Anordnung den Vorteil, daß die zugehörigen Befestigungs
punkte in Steckrichtung maximal beabstandet sind, wodurch sich
eine hohe Lagesicherheit ergibt.
In den Fig. 5 bis 7 ist eine Variante der obigen Gehäuseträ
geranordnung dargestellt. Bei dieser Anordnung ist ein Gehäuse
(21) mit einer Schmalseite (27) gegen einen von einer Halteplat
te (22) gebildeten Träger anliegend an letzterem verrastet ge
halten. Das Gehäuse (21) ist wiederum an seiner Rückfläche (24)
mit Kühlrippen (26) sowie an seiner Frontseite (25) ebenfalls
mit Kühlrippen (26) sowie mit elektrischen Steckanschlüssen (28)
versehen. An der Gehäuserückseite (24) ist in dem Bereich, der
an die gegen den Träger (22) anzulegende Schmalseite (27) an
grenzt, eine bandförmige Spannfeder (29) mit einem Ende angenie
tet, die wiederum etwa in einem Dreiviertelkreis gebogen ausge
führt ist. Das freie Spannfederende (30) ist bei dieser Spannfe
der (29) entgegen der sonstigen Spannfederkrümmung umgebogen und
endet in etwa in der Ebene der zugehörigen Schmalseite (27). Da
zu korrespondierend weist der plattenförmige Träger (22) einen
sich bügelförmig erhebenden Spannfederanschlag (23) auf, dessen
Kontur aus den Fig. 5 und 6 hervorgeht. Insbesondere ist durch
den Bügel (23) eine U-förmige, entgegen der Steckrichtung (S)
offene Aufnahme (33) gebildet, wobei deren begrenzende Innensei
ten (31, 32) in einem spitzen Winkel (α₃) von vorliegend 15° par
allel zur Steckrichtung (S) und damit zur Gehäuselängsrichtung
derart verlaufen, daß sich die Aufnahme (33) entgegen der Steck
richtung (S) erweitert. Auf diese Weise läßt sich das Spannfe
derband (29) mit seinem freien, abgewinkelten Ende (30) zentrie
rend in die Bügelaufnahme (33) einführen, bis dessen Breite der
Weite der Aufnahme (33) entspricht. Durch die insbesondere aus
Fig. 5 ersichtliche Abwinklung des freien Spannfederendes (30)
bildet die Spannfeder (29) ihrerseits eine Einbuchtung, gegen
welche der als Spannfederanschlag dienende Bügel (23) so zur An
lage kommt, daß damit das Gehäuse (21) an seiner Rückseite (24)
gegen ein Lösen senkrecht von der Trägerplatte (22) weg gesi
chert ist. Die gleichzeitig zentrierende und klemmende Einfügung
der Spannfeder (29) in die U-förmige Aufnahme (33) sichert das
Gehäuse (21) in seinem rückwärtigen Bereich zudem gegen Bewegun
gen in der Trägerebene quer zur Steckrichtung (S). Parallel zur
Steckrichtung (S) ist das Gehäuse (21) durch das Andrücken der
Spannfeder (29) gegen den trägerseitigen Bügel (23) federela
stisch gehalten.
An der Frontseite (25) ist das Gehäuse (21) durch eine Rastver
bindung festgelegt, die weitgehend derjenigen des voranstehenden
Beispiels gleich ist, wobei hier nur eine einzige Rastnase (34)
vorgesehen ist. Die Rastnase (34) ist durch eine Rastnasenöff
nung (35) hindurchführbar und hintergreift dann unterseitig ei
nen frontseitigen Stegbereich (36) der Trägerplatte (22) hinter
deren Vorderkante (37) entsprechend dem obigen Beispiel. Dies
ist in Fig. 7 genauer zu erkennen, wobei zur Orientierung die
Kontur des Gehäuses (21) zusätzlich gestrichelt angedeutet ist.
Die Oberseite des Absatzes der Rastnase (34) sowie die Untersei
te des Stegbereichs (36) sind mit derselben, geringfügigen
Schrägung (β) gegenüber der Trägerplattenebene versehen wie zum
obigen Beispiel beschrieben, wobei sich dieselben Vorteile wie
oben erläutert ergeben. Da an dem Gehäuse (21) nur eine einzige
Rastnase (34) an der Vorderseite (25) angeformt ist, sind deren
gehäusequerseitigen Schmalseiten (38) im Gegensatz zu den Rast
nasen des obigen Beispiels beide schräg verlaufend ausgebildet,
indem sie jeweils einen spitzen Winkel (α₂) von vorliegend 15°
zur Gehäuselängsrichtung bilden. Dazu passend sind die zugehöri
gen Seitenränder (39) der Rastnasenöffnung (35) ebenfalls beide
um denselben Winkel (α₂) zur Steckrichtung (S) geschrägt, wobei
sich die Öffnungsweite entgegen der Steckrichtung (S) verrin
gert.
Im Zusammenwirken mit der entgegen der Steckrichtung (S) auf das
Gehäuse (21) und damit die Rastnase (34) wirkenden Spannfeder
kraft resultiert diese Gestaltung wiederum in einer in Querrich
tung klemmenden Positionierung der Rastnase (34) in der Öffnung
(35) zwecks spielfreier frontseitiger Sicherung der Gehäuselage
gegen Bewegungen in der Trägerebene quer zur Steckrichtung (S).
Gleichzeitig lassen sich damit Fertigungstoleranzen ausgleichen.
Auch im übrigen sind die bereits zum obigen Beispiel genannten
Vorteile einer solchen Gehäuseträgeranordnung mit spannfederela
stisch an einem Träger verrasteten Gehäuse auf dieses Beispiel
übertragbar. So ist auch hier der Träger (22) als einteiliges
Formteil realisierbar, ohne daß zusätzliche Elemente an ihm an
zubringen sind. Am Gehäuse (21) ist wiederum die Rastnase (34)
angeformt, und nur die Spannfeder (29) ist anzunieten. Montage
und Demontage erfolgen auch hier lediglich durch Handhaben des
Gehäuses (21) selbst. Zur Montage wird die Spannfeder (29) gegen
den Bügelanschlag (23) angesetzt und das Gehäuse (21) in Steck
richtung (S) gegen die Spannfederkraft weitergedrückt, bis die
Rastnase (34) über der Öffnung (35) liegt und beim anschließen
den Anlegen der zugehörigen Gehäuseschmalseite (27) gegen die
Trägerplatte (22) durch die Öffnung (35) hindurchgeführt wird.
Danach wird dem Spannfederdruck entgegen der Steckrichtung (S)
nachgegeben, wodurch die Rastnase (34) mit dem Trägerstegbereich
(36) wie gezeigt verrastet. Das Gehäuse (21) ist dann rückseitig
und frontseitig nach allen Richtungen lagegesichert gehalten,
wobei die Befestigung lediglich in der Steckrichtung (S) gegen
die Spannfederkraft nachgiebig ist, wie dies ebenso bei dem obi
gen Beispiel der Fall ist. Ersichtlich erfolgt auch die Demonta
ge wiederum allein durch Handhaben des Gehäuses in einem zur
Montage gegenläufigen Bewegungsablauf.
In den Fig. 8 und 9 ist ein Ausführungsbeispiel gezeigt, bei dem
an einem einzigen, einteiligen Träger (40) eine Vielzahl von in
drei verschiedenen Größen standardisiert gefertigten Gehäusen
(44, 45, 46) variabel und raumsparend angebracht werden kann.
Der Träger ist wiederum mit geringem Herstellungsaufwand als
einstückiges Gußteil gefertigt, ohne daß zusätzliche Elemente
anzubringen sind. Er weist eine Rückwand (41) auf, die so struk
turiert ist, daß der Träger (40) beispielsweise vor dem Fußraum
in einem Nutzfahrzeug-Führerhaus angebracht werden kann. In der
unteren Hälfte der Rückseite (41) sind mehrere Rastnasenöffnun
gen (42) und nach unten im Abstand von diesen jeweils ein zuge
höriger Spannfederanschlag (43) vorgesehen, wobei letztere eben
falls aus jeweils einer Öffnung in der Trägerrückfläche (41) be
stehen. An jeweils einer Spannfederanschlagöffnung (43) und der
gegenüberliegenden Rastnasenöffnung (42) ist ein Gehäuse (44) in
der zu den Fig. 5 bis 7 beschriebenen Art mit einer Schmalseite
gegen die Trägerrückwand (41) anliegend verrastend befestigbar.
In Fig. 9 ist der Träger (40) mit einem solchen Gehäuse (44) be
stückt dargestellt. Dabei wird die an der Gehäuserückseite seit
lich benachbart zu einer Gehäuseschmalseite angebrachte Spannfe
der mit ihrem freien Ende in die Spannfederanschlagöffnung (43)
eingesetzt, das Gehäuse (44) anschließend nach unten gedrückt
und mit der vorderseitig angeformten Rastnase in die zugehörige
Rastnasenöffnung (42) eingeführt. Diese Befestigungsart ist für
das Gehäuse mit dem geringsten Volumen aus dem Satz von drei
verschieden großen Gehäusemodulen (44, 45, 46) vorgesehen.
Alle drei Gehäusemodulgrößen (44, 45, 46) besitzen dieselbe Hö
he. Das Gehäuse (45) mit der mittleren Größe besitzt dieselbe
Länge wie das kleinste Gehäuse (44), jedoch eine größere Breite.
Das Gehäuse (46) mit dem größten Volumen besitzt dieselbe Breite
wie das mittelgroße Gehäuse (45), jedoch eine größere Länge. Im
Unterschied zu dem kleinsten Gehäuse (44) sind die beiden größe
ren Gehäuse (45, 46) an dem Träger (40) nach Art des zu den Fig.
1 bis 4 beschriebenen Beispiels festlegbar. Dazu besitzen diese
Gehäuseformen (45, 46) den zu diesem obigen Beispiel beschriebe
nen Aufbau mit den beiden seitlich an der Gehäuserückwand ange
ordneten Spannfedereinheiten (9) und den frontseitig an der Vor
derwand (5) angeformten Rastnasen (14). Zur Halterung dieser
beiden größeren Gehäuse (45, 46) erstrecken sich senkrecht von
der Rückwand (41) im Abstand parallel zueinander verlaufend zwei
Halteplatten (48, 49). Dabei besitzt die eine Halteplatte (48)
eine größere Länge parallel zur Gehäusesteckrichtung (S) und ist
nahe ihrer Vorderkante (50) mit einem ersten Paar seitlicher
Rastnasenaufnahmeschlitze (51) sowie zur Rückwand (41) hin ver
setzt mit einem zweiten Paar derartiger Rastnasenaufnahmeschlit
ze (52) versehen. Die andere Halteplatte (53) ist demgegenüber
verkürzt und besitzt lediglich ein Paar solcher seitlicher Rast
nasenaufnahmeschlitze (53), deren Abstand zur Rückwand (41) dem
jenigen der näher zur Rückwand (41) gelegenen Rastnasenaufnahme
schlitze (52) an der längeren Halteplatte (48) entspricht.
An der Rückwand (41) sind jeweils im Seitenbereich oberhalb und
unterhalb einer jeden Halteplatte (48, 49) Spannfederanschlag
nocken (47) angeformt, deren Gestalt sich aus Fig. 8 ergibt. Die
Spannfederanschläge (47) grenzen dabei zusätzlich an versteifen
de Trägerseitenflächen (54) an und dienen jeweils zur Abstützung
einer gehäuseseitigen Spannfedereinheit (9), wobei sie in ihrer
Funktion dem abgewinkelten Anschlag (12) des Beispiels der Fig.
1 bis 4 entsprechen. Die Trägerseitenbereiche (54) sichern die
Gehäuselage in der Ebene der Halteplatten (48, 49) quer zur
Steckrichtung (S) im rückwärtigen Bereich. Die Rastnasenaufnah
meschlitze (51 bis 53) übernehmen die Funktion der Rastöffnungen
(15) des Beispiels der Fig. 1 bis 4, wobei sie jedoch mit einer
Schlitzweite ausgebildet sind, welche die Einfügung zweier Rast
nasen (14) in einen Aufnahmeschlitz (51 bis 53) erlauben. Auf
diese Weise ist es möglich, in der in Fig. 9 dargestellten Art
an jeder Halteplatte (48, 49) zwei Gehäuse (45, 46) an den ge
genüberliegenden Seiten der Halteplatte (48, 49) zu halten.
Dies realisiert eine besonders raumsparende, verrastet steckbare
Gehäuseanbringung an dem Träger (40). Dabei ist das unter einer
Halteplatte (48, 49) gehaltene Gehäuse lediglich um 180° um seine
Längsachse gedreht gegenüber dem Gehäuse oberhalb derselben Hal
teplatte (48, 49) angebracht, wobei sich bei gleich großen Ge
häusen deren Rastnasen (14) benachbart im selben Aufnahme
schlitzpaar aufgenommen gegenüberliegen. Auf diese Weise kann
jedes Gehäuse wahlweise an der Ober- oder der Unterseite einer
Halteplatte angeordnet werden. Während an der verkürzten Halte
platte (49) spezifisch die Gehäuse (45) mittlerer Größe montier
bar sind, ist es neben der in Fig. 9 gezeigten Montage der größ
ten Gehäuse (46) an der längeren Halteplatte (48) alternativ
möglich, ein oder zwei Gehäuse (45) der mittleren Größe an sel
biger festzulegen.
An dem Träger (40) lassen sich somit bis zu vier Gehäuse (44)
der kleinsten Größe sowie vier Gehäuse (45, 46) mit dem mittle
ren und dem größten Volumen, davon wenigstens zwei von der
mittleren Größe (45) äußerst platzsparend und mit extrem gerin
gem Montage- und Demontageaufwand sowie sehr geringem konstruk
tivem Aufwand verrastet festlegen. Dabei können je nach Bedarf
einzelne Gehäusesteckplätze am Träger (40) unbelegt bleiben oder
an der langen Trägerplatte (48) ein längeres Gehäuse (46) und
ein kürzeres Gehäuse (45) angeordnet sein, ohne daß jeweils die
Haltefähigkeit der spannfedergesicherten Rastverbindungen aller
am Träger (40) befestigter Gehäuse beeinträchtigt wird. Folglich
kann der Träger (40) einheitlich für verschiedene Nutzfahrzeug
typen Verwendung finden, wobei die Elektronikgehäuse der für das
jeweilige Nutzfahrzeug vorgesehenen Steuergeräte an diesem Trä
ger (40) festgelegt werden können.
Es versteht sich, daß sich für den Fachmann weitere Varianten
der oben beschriebenen erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiele je
nach Bedarf anbieten, wobei der Anwendungsbereich sich selbst
verständlich nicht auf Nutzfahrzeuge beschränkt ist. Vielmehr
ist die Erfindung überall dort von Nutzen, wo Gehäuse an einem
anderen Bauteil lösbar verrastet werden sollen. Charakteristisch
ist jeweils das Fehlen jeglicher am Träger zusätzlich anzubrin
gender Befestigungselemente sowie die Möglichkeit, die Gehäuse
allein durch Handhabung derselben ohne Werkzeug und Bedienung
beweglicher Befestigungselemente durch eine einfache Steckbewe
gung montieren und demontieren zu können.
Claims (9)
1. Gehäuseträgeranordnung, insbesondere von Nutzfahrzeug-Elek
tronikgehäusen, mit
- - einem Träger (2),
- - wenigstens einem Gehäuse (1), das durch Zusammenwirken eines oder mehrerer Rastelementpaare in Form jeweils einer Rastnase (14) und einer Rastnasenaufnahme (15), von denen sich jeweils das eine Element am Träger und das andere Element am Gehäuse befindet, am Träger rastend befestigbar ist, und
- - wenigstens einer Spannfedereinheit (9) und einem der Spannfe dereinheit zugeordneten Spannfederanschlag (12) am Gehäuse (1) einerseits und am Träger (2) andererseits, wobei
- - das Gehäuse in einer Steckrichtung (S) durch Abstützung der Spannfedereinheit am Spannfederanschlag und entgegen der Steckrichtung durch die von der Spannfederkraft bewirkte An lage der Rastnase (14) an einem von ihr hintergriffenen Rast aufnahmerand (16) gesichert am Träger festlegbar ist,
dadurch gekennzeichnet, daß
- - die Spannfedereinheit (9) am Gehäuse (1) und der Spannfeder anschlag (12) am Träger (2) angeordnet sind,
- - zum Lösen des Gehäuses (1) vom Träger (2) die Rastnase von der den Aufnahmerand hintergreifenden Position durch Ver schieben des Gehäuses in Steckrichtung entgegen der Spann federkraft in eine von der Rastnasenaufnahme freigegebene Po sition bewegbar und anschließend durch eine Gehäusebewegung senkrecht zur Steckrichtung aus der Aufnahme herausführbar ist, und
- - wenigstens eine (18) der sich quer zur Steckrichtung (S) ge genüberliegenden Rastnasenseitenflächen und die gegen diese zur Anlage kommende Randseite (17) der Rastnasenaufnahme (15) in spitzem Winkel (α₁) zur Steckrichtung verlaufend ausgebil det sind, wobei sich die Breite der Rastnase und die Weite der Rastnasenaufnahme entgegen der Steckrichtung verringern.
2. Gehäuseträgeranordnung, insbesondere nach Anspruch 1, mit
- - einem Träger (2),
- - wenigstens einem Gehäuse (1), das durch Zusammenwirken eines oder mehrerer Rastelementpaare in Form jeweils einer Rastnase (14) und einer Rastnasenaufnahme (15), von denen sich jeweils das eine Element am Träger und das andere Element am Gehäuse befindet, am Träger rastend befestigbar ist, und
- - wenigstens einer Spannfedereinheit (9) und einem der Spann federeinheit zugeordneten Spannfederanschlag (12) am Gehäuse (1) einerseits und am Träger (2) andererseits, wobei
- - das Gehäuse in einer Steckrichtung (S) durch Abstützung der Spannfedereinheit am Spannfederanschlag und entgegen der Steckrichtung durch die von der Spannfederkraft bewirkte An lage der Rastnase (14) an einem von ihr hintergriffenen Rast aufnahmerand (16) gesichert am Träger festlegbar ist,
dadurch gekennzeichnet, daß
- - die Spannfedereinheit (9) am Gehäuse (1) und der Spannfeder anschlag (12) am Träger (2) angeordnet sind,
- - zum Lösen des Gehäuses (1) vom Träger (2) die Rastnase von der den Aufnahmerand hintergreifenden Position durch Ver schieben des Gehäuses in Steckrichtung entgegen der Spann federkraft in eine von der Rastnasenaufnahme freigegebene Po sition bewegbar und anschließend durch eine Gehäusebewegung senkrecht zur Steckrichtung aus der Aufnahme herausführbar ist, und
- - der Träger (40) wenigstens eine Halteplatte (48) beinhaltet, welche zwei in Steckrichtung (S) beabstandete Paare von Rast nasenaufnahmen (51, 52) zur wahlweisen Aufnahme eines von zwei unterschiedlichen Gehäusen (45, 46) mit verschiedenem Abstand der Rastnasen (14) von der Gehäuserückfläche aufweist und/oder welche Rastnasenaufnahmen (51, 52) aufweist, die zur Aufnahme zweier Rastnasen (14) von auf gegenüberliegenden Seiten der Halteplatte aufsteckbaren Gehäusen (46) eingerich tet sind, wobei Spannfederanschlagnocken (47) oberhalb und unterhalb der Halteplatte am Träger angeformt sind.
3. Gehäuseträgeranordnung nach Anspruch 1 oder 2, weiter
dadurch gekennzeichnet, daß
die Spannfedereinheit (9) an einer Gehäuserückwand (4) befestigt
und die Rastnase (14) an einer Gehäusevorderwand (5) angeformt
ist.
4. Gehäuseträgeranordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wei
ter
dadurch gekennzeichnet, daß
- - Rastnase (34) und Spannfedereinheit (29) im Bereich einer Ge häuseschmalseite (27), die gegen eine die Rastnasenaufnahme (35) aufweisende Trägerwand (22) anlegbar ist, angeordnet sind und
- - die Spannfedereinheit als gebogenes Federband ausgebildet ist, das am einen Ende am Gehäuse (21) festgelegt und an sei nem anderen, freien Ende (30) eine Einbuchtung entgegen der Steckrichtung (S) bildend abgebogen ist, in welcher der Spannfederanschlag (23) das Gehäuse senkrecht zur Schmalseite (27) sichernd aufnehmbar ist.
5. Gehäuseträgeranordnung nach Anspruch 4, weiter
dadurch gekennzeichnet, daß
der Spannfederanschlag (23) als U-förmige, in Steckrichtung (S)
offene Begrenzung gestaltet ist, in deren Ausnehmung (33) die
Spannfeder (29) einführbar ist, wobei sich die Weite der Ausneh
mung entgegen der Steckrichtung (S) vergrößert, indem wenigstens
eine zugehörige Begrenzungsseite (31, 32) in spitzem Winkel (α₃)
zur Steckrichtung (S) verläuft.
6. Gehäuseträgeranordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wei
ter
gekennzeichnet durch
- - Spannfedereinheiten (9) in Form von jeweils zwei einseitig an den Seitenbereichen der Gehäuserückfläche (4) befestigten Fe derbändern, deren freie Enden gegeneinanderliegend eine Spannfedereinbuchtung (10) entgegen der Steckrichtung (S) bilden, gegen die der Spannfederanschlag (12) das Gehäuse (1) senkrecht zu einer Trägerwand (3) sichernd zur Anlage kommt, wobei
- - das Gehäuse mit einer Breitseite (13) gegen die Trägerwand (3), welche die Rastnasenaufnahme (15) aufweist, anliegend festlegbar ist.
7. Gehäuseträgeranordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wei
ter
dadurch gekennzeichnet, daß
der Träger (40) als einstückiges Formteil zur rastbaren Befesti
gung mehrerer Gehäuse (44, 45, 46) ausgebildet ist.
Priority Applications (2)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE4435549A DE4435549C1 (de) | 1994-10-05 | 1994-10-05 | Gehäuseträgeranordnung, insbesondere von Nutzfahrzeug-Elektronikgehäusen |
EP95112916A EP0705735B1 (de) | 1994-10-05 | 1995-08-17 | Gehäuseträgeranordnung, insbesondere von Nutzfahrzeug-Elektronikgehäusen |
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