DE4434748C2 - Verfahren und Vorrichtung zur Trennung eines Schüttgutgemisches - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zur Trennung eines SchüttgutgemischesInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung
zur Abtrennung von Roh- oder Abfallstoffen, insbesondere
Wertstoffen, aus einem schwingungserregten Materialstrom
auf einer Transporteinrichtung gemäß dem Oberbegriff des
Patentanspruchs 1 bzw. 3.
Aus der DE 33 01 978 A1 ist ein Verfahren und eine
Vorrichtung zur Trennung eines Schüttgutgemisches, das
Materialbestandteile mit unterschiedlichem spezifischen
Gewicht aufweist, in zwei Fraktionen bekannt. Dabei wird
das Schüttgutgemisch einer Schwingrinne mit
Fluidisiereinrichtung zugeführt, die mit hoher
Schwingfrequenz und kleiner Schwingamplitude betrieben
wird. Dabei sinken die schwereren Bestandteile infolge
der Schwerkraft auf den Anströmboden der Schwingrinne ab,
die durch die Bewegung der Rinne zum Austragsende für die
Schwergutfraktion gefördert, sich an einem Staublech
anstauen und über das Staubblech ausgetragen werden. Die
leichten Gutbestandteile werden fluidisiert und bilden
eine Wirbelschicht, wobei sie mittels Luftdüsen zum
Austragsende für die leichte Gutfraktion gefördert
werden.
Durch die Anordnung von
Fluidisiereinrichtungen, Düsen zur Transportunterstützung
und Staublechen sind Verfahrensweise bzw. Konstruktion der Anlage aufwendig.
Die Druckschrift DE 39 36 021 A1 befaßt sich mit der
Abtrennung von Bestandteilen unterschiedlicher Größe wie
Hackfrüchten und anorganischen Bestandteilen, z. B. Sand,
nicht aber von Bestandteilen eines
Sekundärrohstoffgemisches mit unterschiedlichem
spezifischem Gewicht, die sich bei der Aufgabe auf die
Transporteinrichtung miteinander verhaken oder/und
aggregieren. Den Trennboden mit relativ hohen Amplituden
zu erregen, dient dazu, daß sich die zu trennenden
Gegenstände zuverlässig vom Trennboden abheben, nicht
jedoch Verhakungen und Aggregationen zu verhindern oder
zu lösen. Die Trennung der beiden Fraktionen geschieht in
der DE 39 36 021 Al durch einen Schwingboden, der mit
einer Lochung versehen ist, durch die die kleineren
Bestandteile abgeschieden werden. Dadurch kommt es gar
nicht zu einer Zonierung des Schüttgutgemisches, da die
zu trennenden kleineren Bestandteile sofort durch die
Öffnungen des Schwingbodens fallen.
Die DE 28 46 499 C2 beschreibt eine Vorrichtung zum
Abtrennen von an Partikeln haftendem Feinstaub. Dabei
sind mehrere Düsen in den Seitenwänden eines
Fluidisierungsbettes angeordnet, die gegeneinander
gerichtet sind und in dem Fluidisierungsbett
aufeinandertreffende Partikelströme erzeugen, um den an
den Partikeln haftenden Feinstaub abzutrennen.
Anschließend werden die kleineren Teilchen, nämlich
Staub, nach oben abgesogen. Mit einer derartigen
Vorrichtung wird eine Zerstörung von Bestandteilen eines
Gemisches erreicht, sie ist aber ungeeignet, einen aus
zwei Zonen aufgebauten Materialstrom räumlich zu trennen.
Darüber hinaus sind Verfahren und Vorrichtungen bekannt,
die mittels angeordneten Überbandmagneten oder
Aushebemagneten über einer Vorrichtung zum Transport von
eisenhaltigen Schüttgütern, wie Vibrationsrinne oder
Förderbänder, die magnetischen Bestandteile aus dem
Schüttgutstrom abtrennen. Dabei treten folgende Probleme
auf:
Bruchstücke von zerkleinerten, eisenhaltigen
Stoffgemischen, insbesondere aus Verfahren der
Sekundärrohstoffaufbereitung, erzeugen nach Abwurf auf
Transporteinrichtungen Agglomerate in Form von
Verhakungen. Desweiteren werden die unten liegenden
eisenhaltigen Stoffkomponenten von anderen
Stoffkomponenten überdeckt. Bei einer nachfolgenden
Überband- oder Aushebemagnetscheidung können die
eisenhaltigen Komponenten nur durch stärkere
Aushebekräfte ausgetragen werden, wobei dabei auch die
mit den eisenhaltigen Bestandteilen verhakten Störstoffe
ebenfalls in das gewonnene Konzentrat gelangen, welches
aufwendig nachzureinigen ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein
vereinfachtes Verfahren sowie Vorrichtung zur Trennung
eines Schüttgutgemisches zu schaffen, wobei Aggregationen
der verschiedenen Komponenten, z. B. Verhakungen,
verhindert bzw. bestehende Aggregationen aufgelöst
werden.
Die Lösung dieser Aufgabe ist hinsichtlich des Verfahrens
in Anspruch 1 bzw. für die Vorrichtung in Anspruch 3
angegeben. Die Ansprüche 2, 3 und 4 geben
erfindungsgemäße Gestaltungen an.
Gemäß der Erfindung wird die Aufgabe dadurch gelöst, daß
das Schüttgutgemisch aus Roh- und Abfallstoffen,
insbesondere eines aus der Elektronikschrottaufbereitung,
als Materialstrom auf eine schwingende
Transporteinrichtung aufgegeben wird, die mit hoher
Schwingamplitude betrieben wird. Bevorzugt wird die
Schwingamplitude im überkritischen Bereich betrieben. Im
überkritischen Bereich ist die Schwingungsfrequenz größer
als die Eigenfrequenz der Transporteinrichtung. Hierbei
wird der Materialstrom aufgelockert und zoniert.
Überraschenderweise findet sich in der oberen Zone das
spezifisch schwerere Gut des Materialstromes, das durch
eine Abtrennvorrichtung abgetrennt wird.
Die Abtrennung von Materialbestandteilen während des Transportes auf
Fördereinrichtungen auf die erfindungsgemäße Art und
Weise ist besonders vorteilhaft, weil hierdurch auf
einfache Weise ein Verfahrensschritt eingespart werden
kann, was zu einer wirtschaftlicheren Betriebsweise
führt. Darüber hinaus wird eine Überdeckung von
spezifisch schwererem durch leichteres Gut, wie sie
normalerweise in Schüttgutströmen auftreten, wirkungsvoll
verhindert. Durch die derart in den Schüttgutstrom
eingetragene Energie wird überraschenderweise die
Aggregation der verschiedenen Komponenten des
Schüttgutstromes, z. B. durch Verhakungen, verhindert bzw.
bestehende Aggregationen aufgelöst und führt zu einer
Erhöhung der Selektivität bei der Abtrennung.
Vorteilhafterweise kann der Transporteinrichtung zwecks
Optimierung des Gesamtprozesses eine
Zerkleinerungseinrichtung vorgeschaltet bzw. eine
Sortier- oder Klassiereinrichtung nachgeschaltet sein.
Zur Verhinderung des ungewollten Austragens von
Bestandteilen des aufgelockerten Materialstromes weisen
die parallel zu der Transportrichtung gelegenen Seiten
der Transporteinrichtung erhöhte Wangen auf. Dabei ist es
besonders vorteilhaft, das die Wangenhöhe der
Transporteinrichtung in etwa die drei - bis zehnfache
Schütthöhe des Materialstromes erreicht. In diesem
Bereich befindet sich auch die bevorzugte Auflockerung
der Schüttung. Die Ausgestaltung der Fördereinrichtung
als Trog, Vibrationsrinne und Kreisschwingsieb hat sich
als besonders zweckmäßig erwiesen, da hierdurch die
Transporteinrichtungen in bestehenden Anlagen
nachgerüstet, bzw. bestehende einfache
Transporteinrichtungen mit geringem Kostenaufwand
aufgerüstet werden können.
Vorzugsweise ist bei Kreisschwingsieben eine Amplitude
von 4 bis 8 mm eingestellt, die im normalen Betrieb 1 bis
3 mm beträgt. Bei dem Einsatz von Vibrationsrinnen
beträgt die Amplitude im überkritischen Bereich ca. 4 bis
8 mm gegenüber 1 bis 2 mm im normalen Betrieb, wobei auch
die Einstellung der Schwingungen pro Zeiteinheit zur
Optimierung der Zonenbildung beiträgt.
Die Anordnung eines Reglers zur Einstellung der Amplitude
der Fördereinrichtung hat den Vorteil, die Zonierung des
Schüttgutstromes in Abhängigkeit von Schüttgutmaterial
und Schüttgutkorngröße sowie -form zu optimieren.
Die Aussparungen, die an den Seitenwangen der
Transporteinrichtung angeordnet sind, dienen der
Integrierung von geeigneten Vorrichtungen, insbesondere
Überbandmagnetscheidern, horizontalen Trennblechen in
Förderrichtung, Trennsicheln, Schaufeln oder
Absaugvorrichtungen, in Abhängigkeit von zu trennendem
Gut, das sich in der oberen Zone des aufgelockerten
Schüttgutstromes befindet. Der Vorteil der Integration
der Trennvorrichtung in die Seitenwangen mittels der
Aussparungen liegt darin, das hierdurch verhindert wird,
daß Bestandteile vor oder hinter der Abscheidevorrichtung
aus der Transporteinrichtung herausgetragen werden und
das die Trennvorrichtungen optimal auf die abzutrennende
Schüttgutstromfraktion abgestimmt werden kann.
Zur Optimierung von Durchsatz und Beanspruchungsprofil
ist die Neigung der Vorrichtung um den Winkel alpha
zwischen Transporteinrichtung und der Horizontalen in
Richtung der Transportrichtung, vorzugsweise 100 bis 200,
einstellbar ausgeführt.
Ein Ausführungsbeispiel ist in der Zeichnung 1
schematisch dargestellt und wird im folgenden näher
beschrieben.
Dabei zeigt die Fig. 1 eine Vorrichtung zur Abtrennung
von eisenhaltigen Wertstoffen aus einem Materialstrom.
Dabei wird das Schüttgut, z. B. aus der
Elektronikschrottaufbereitung, auf eine
Transporteinrichtung (1) auf der einen Seite der
Transporteinrichtung aufgegeben und in Pfeilrichtung (3)
zum Ende der Transporteinrichtung (1) gefördert, wo es in
in Pfeilrichtung (4) ausgetragen wird. Die Bestandteile
des Materialstromes werden unter dem Bewegungseinfluß der
Transporteinrichtung (1) aufgelockert und springen auf
und ab. Beispielsweise wird eine 20 mm hohe
Schüttgutschicht auf 100 mm bis 150 mm aufgelockert.
Dabei tritt eine Zonierung im Schüttgutstrom auf. Die
spezifisch schwereren Eisenbestandteile springen
vergleichsweise höher und werden, wenn sie sich während
ihrer Sprungbahn in Zone B (8) aufhalten, durch einen
Überbandmagnet (2) in Richtung des Pfeiles (5)
abgetrennt. Spezifisch leichtere Bestandteile springen
nur innerhalb der Zone A (7). Erfindungsgemäß sind an den
Seiten der Transporteinrichtung (1) erhöhte Wangen (9)
angeordnet, die zur Integration des Magnetscheiders
erfindungsgemäße Aussparungen (6) aufweisen.
Ein weiteres Ausführungsbeispiel betrifft die Trennung
nach der Kornform, z. B. Trennung von Aluminium-, Messing-
und Kunststoffbestandteilen. Dabei finden sich in der
Zone A (7) die flächigen Bestandteile mit schmaler Kante
(z. B. Kunststoffe, Leiterplattenstücke, Bauteilreste)′
während in Zone B (8) vorwiegend Bestandteile mit
rundlicher, verkugelter und verdichteter Gestalt
auftreten, die mittels Abtrennvorrichtung wie z. B. einer
Absaugeinrichtung oder Trennsichel bzw. -schaufel,
abgetrennt werden.
Claims (13)
1. Verfahren zur Trennung eines Schüttgutgemisches,
insbesondere aus der Sekundärrohstoffaufbereitung,
dessen Bestandteile ein unterschiedliches
spezifisches Gewicht aufweisen, in zwei Fraktionen
durch das Aufgeben des Schüttgutgemisches als
Materialstrom auf eine schwingende
Transporteinrichtung dadurch gekennzeichnet, daß
die Transporteinrichtung mit hoher Schwingamplitude
betrieben wird und daß die in der oberen Zone
befindlichen Materialbestandteile des aufgelockerten
Materialstromes durch eine Abtrennvorrichtung
abgetrennt werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Transporteinrichtung mit einer
Schwingamplitude im überkritischen Bereich betrieben
wird.
3. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach
Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Transporteinrichtung an den parallel zur
Transportrichtung gelegenen Seiten erhöhte Wangen
aufweist und daß in den Seitenwangen der
Transporteinrichtung Aussparungen angeordnet sind und
daß als Abtrennvorrichtung ein Überbandmagnetscheider
oder eine Absaugeinrichtung oder eine Trennsichel
angeordnet ist und daß die Transporteinrichtung mit
hoher Schwingamplitude betrieben wird.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Wangenhöhe der Transporteinrichtung
mindestens die dreifache Schütthöhe des
Materialstromes aufweist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 oder 4, dadurch
gekennzeichnet, daß der Transporteinrichtung eine
Zerkleinerungseinrichtung vorgeschaltet ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß der Transporteinrichtung
Sortieraggregate oder Klassiereinrichtungen
nachgeschaltet sind.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 oder 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Transporteinrichtung
als Fördertrog ausgebildet ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Transporteinrichtung als
Vibrationsrinne ausgebildet ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Transporteinrichtung als
Kreisschwingsieb ausgebildet ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß an der Transporteinrichtung eine
Regeleinrichtung zur Einstellung der
Schwingungsamplitude und der Frequenz angeordnet ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß in den Aussparungen als Trennvorrichtung ein
Aushebe- oder Auslenk- oder Rückhaltescheider oder
eine pneumatische Abscheidevorrichtungen angeordnet
sind.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Transporteinrichtung in
Transportrichtung in einem Winkel alpha zur
Horizontalen einstellbar ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß eine Regeleinrichtung zur Einstellung der
Schwingamplitude in dem überkritischen Bereich
angeordnet ist.
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