DE4434616A1 - Verfahren und als Fahrzeugdatenerfassungsgerät ausgebildete Vorrichtung zur Überprüfung einer von dem Fahrzeugdatenerfassungsgerät zu registrierenden, die Betätigung eines Fahrzeugaggregates anzeigenden Meldung - Google Patents
Verfahren und als Fahrzeugdatenerfassungsgerät ausgebildete Vorrichtung zur Überprüfung einer von dem Fahrzeugdatenerfassungsgerät zu registrierenden, die Betätigung eines Fahrzeugaggregates anzeigenden MeldungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine als
Fahrzeugdatenerfassungsgerät ausgebildete Vorrichtung zur
Überprüfung einer von dem Fahrzeugdatenerfassungsgerät zu
registrierenden, die Betätigung eines Fahrzeugaggregates
anzeigenden Meldung. Eine wichtige Anwendung dieser Erfindung
sind als ein Unfalldatenspeicher ausgebildete
Fahrzeugdatenerfassungsgeräte.
Es sind Fahrzeugdatenerfassungsgeräte bekannt, die die
Betätigung z. B. der Bremsanlage, der lichttechnischen
Einrichtungen oder der optischen sowie akustischen Signalanlage
des Fahrzeugs registrieren. Auf diese Weise wird zwar das durch
die Betätigung eines entsprechenden Bedienelementes ausgelöste
Schaltereignis erfaßt, es erfolgt jedoch keine Feststellung zur
ordnungsgemäßen Ausführung der gewünschten Funktion.
Ganz besonders bei einem als Unfalldatenspeicher ausgebildeten
Fahrzeugdatenerfassungsgerät ist dieser Sachverhalt nicht
hinnehmbar, weil ein Unfalldatenspeicher nach seiner
Zweckbestimmung durch die Datenaufzeichnung gerade in einer
Unfallsituation zur Rechtssicherheit beitragen soll.
Der Hintergrund der Erfindung soll an folgendem Beispiel
verdeutlicht werden. Ein herkömmliches
Fahrzeugdatenerfassungsgerät mag registrieren, daß der
Fahrzeugführer die Betriebsbremse seines Fahrzeugs betätigt
hat. Bei einem Auffahrunfall könnte der Hintermann jedoch das
Aufleuchten der Bremsleuchten bestreiten. Wenn durch den
Aufprall die Bremsleuchten des vorderen Fahrzeugs derart
beschädigt worden sind, daß die Funktionsfähigkeit der
Bremsleuchten nicht mehr nachweisbar ist, hat es der
geschädigte Fahrer schwer, sich zu entlasten.
In einer solchen Situation benötigt der Fahrer des beschädigten
Fahrzeugs ein Mittel für den Nachweis, daß der Fahrer des
nachfolgenden Fahrzeugs das Bremslicht tatsächlich hätte sehen
können, um rechtzeitig die Geschwindigkeit seines Fahrzeugs zu
reduzieren und damit den Aufprall zu vermeiden.
Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die Aussagekraft
von Meldungen zu erhöhen, die infolge der Betätigung eines
Fahrzeugaggregates zur Registrierung an ein
Fahrzeugdatenerfassungsgerät geleitet werden.
Die Aufgabe wird durch das Verfahren mit den Merkmalen des
ersten Anspruchs gelöst. Die abhängigen Ansprüche betreffen
vorteilhafte Ausgestaltungen der gefundenen Lösung. Der
nebengeordnete Anspruch 9 offenbart eine als ein
Fahrzeugdatenerfassungsgerät ausgebildete Vorrichtung,
insbesondere einen Unfalldatenspeicher, der mit Mitteln zur
Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens ausgestattet ist.
Die gefundene Lösung behebt nicht nur den aufgezeigten Mangel
herkömmlicher Fahrzeugdatenerfassungsgeräte, sondern hat
darüber hinaus den entscheidenden Vorteil, daß sie ohne
Einfügung zusätzlicher Bauteile in die Fahrzeugelektronik
auskommt und auch keinen Hardware-Installationsaufwand
hervorruft. Dadurch ist sie sehr kostengünstig. Insbesondere
für einen äußerst kostensensiblen Unfalldatenspeicher wären
zusätzliche Bauteilekosten und durch Einfügung von Hardware
bedingte Installationsaufwendungen nicht tragbar. Die Lösung
läßt sich mit der bereits im Fahrzeugdatenerfassungsgerät
vorhandenen Elektronik realisieren. Auch die Nachrüstung für
bereits im Einsatz befindliche Geräte ist möglich.
Die gefundene Lösung stellt nicht nur für eine Unfallsituation
wertvolle Informationen bereit, sondern bietet auch zusätzlich
im täglichen Betrieb des Fahrzeugs die Möglichkeit einer
Funktionskontrolle der mit dem Fahrzeugdatenerfassungsgerät
verbundenen Fahrzeugaggregate, weil im Falle der Fehlfunktion
eines Fahrzeugaggregates auf einfache Weise eine entsprechende
Störungsmeldung an den Fahrer gegeben werden kann.
Die gefundene Lösung soll nun noch anhand eines Beispiels und
unterstützt durch das in der Fig. 1 dargestellte
Impulsdiagramm erläutert werden.
Es wird vorausgesetzt, daß das Fahrzeugdatenerfassungsgerät und
das Fahrzeugaggregat, dessen seine Betätigung anzeigende
Meldung registriert werden soll, an dieselben elektrischen
Stromversorgungsleitungen, d. h. an dasselbe Bordnetz des
Fahrzeugs angeschlossen sind. Wird nun ein Fahrzeugaggregat
durch die Betätigung eines Bedienelementes eingeschaltet oder
ausgeschaltet, so wird dadurch infolge des Innenwiderstandes
der Stromversorgungsgeräte (Generator/Akkumulator/Regler)
im Bordnetz des Fahrzeugs ein Spannungsabfall verursacht.
Zumindest treten aber induktiv oder kapazitiv bedingte
Spannungsspitzen, d. h. positive oder negative Impulse auf.
Impulse dieser Art treten jedoch auch im normalen Fahrbetrieb
des Fahrzeugs, d. h. im Zustand eingeschalteter Stromverbraucher,
durch Einstreuungen und eher zufällige Störereignisse auf. Zu
deren Unterscheidung von den tatsächlich mit der Betätigung z. B.
der Bremse oder der Lichtanlage des Fahrzeugs einhergehenden
und für die Überprüfung der die Betätigung anzeigenden Meldung
aussagefähigen Impulse ist es daher erforderlich, die
Korrelation des Zeitpunktes der auf dem Bordnetz detektierten
Impulse mit dem Zeitpunkt des Auftretens bzw. Wegfallens des
die Betätigung des Fahrzeugaggregates an das
Fahrzeugdatenerfassungsgerät meldenden Signals auszuwerten.
Gemäß der Fig. 1 sei angenommen, daß ein Fahrzeugaggregat A
zum Zeitpunkt t1 eingeschaltet und zum Zeitpunkt t2
ausgeschaltet wird. Die Schaltvorgänge rufen auf dem Bordnetz
mit diesen Schaltzeitpunkten korrelierende Spannungsspitzen
und/oder Pegeländerungen P(t1) und P(t2) hervor, die vom
Fahrzeugdatenerfassungsgerät ebenso wie die Pegeländerungen
A(t1) und A(t2) erfaßt werden. Im Fahrzeugdatenerfassungsgerät
werden die eingehenden Spannungsspitzen und/oder
Pegeländerungen P(t1) und P(t2) vorteilhafterweise elektronisch
zu den Impulsen PF(t1) und PF(t2) umgeformt. Auch die
detektierten Flanken des Signals, das die Betätigung des
Aggregats A meldet, werden für eine sichere Signalverarbeitung
zur Bildung der Impulse PA(t1) und PA(t2) benutzt.
Die Länge der geformten Signale PA und PF bestimmt die Breite
der Korrelation, d. h. also die Zeitspanne, in der die Signale PA
und PF gleichzeitig auftreten müssen. Je kürzer die Signale
sind, desto besser ist der Störabstand; denn wenn die Signale
zu lang werden, steigt die Wahrscheinlichkeit, daß zufällige
Störimpulse mit einem durch die Betätigung eines
Fahrzeugaggregats ausgelösten Schaltereignis zusammenfallen.
Andererseits kann man die Impulssignallängen aufgrund möglicher
systembedingter Verzögerungen der Eingangssignale nicht
beliebig kurz wählen.
Damit die Korrelation sicher detektiert werden kann, muß die
Korrelationsinformation mindestens über die Dauer desjenigen
Intervalls bestehen, mit dem an den Eingängen des
Fahrzeugdatenerfassungsgerätes anstehende Signale von der
Elektronik des Fahrzeugdatenerfassungsgerätes abgetastet
werden. Beispielsweise kann das Auftreten einer Korrelation
zwischen den Signalen PA und PF durch eine Zwischenspeicherung
der Signale PA und PF oder eines Signales aus der Verknüpfung
der beiden Signale PA und PF festgestellt werden. Die der
Abtastfrequenz entsprechenden Zeitintervalle sind in der Fig.
1 der Übersichtlichkeit halber nicht dargestellt worden.
Im Fahrzeugdatenerfassungsgerät werden die Signale PA und PF
bezüglich des Zeitpunktes ihres Auftretens miteinander
verglichen. Dieses geschieht zweckmäßigerweise durch eine
logische UND-Verknüpfung. Das Ergebnis der vergleichenden
Auswertung zeigt das Signal SA.
Weil in dem angeführten Beispiel die auf dem Bordnetz des
Fahrzeugs detektierten Spannungsspitzen P in etwa zeitgleich
mit den eine Betätigung des Aggregats A anzeigenden Signalen PA
auftraten, kann daraus erkannt werden, daß nicht nur das zum
Fahrzeugaggregat A gehörende Bedienelement betätigt wurde,
sondern daß dieses Aggregat durch den durch die detektierten
Impulse indizierten Stromfluß auch in Funktion getreten ist.
Eine etwas veränderte Situation ergibt sich im zweiten
Beispiel. Das Aggregat B wird zu den Zeitpunkten t4 und t6
betätigt, jedoch wird kein zeitgleicher Stromfluß detektiert.
Die aufgezeigten zufälligen Störimpulse P zu den Zeitpunkten t3
und t6 kommen durch ihren zeitlichen Abstand zu den
Schaltereignissen B(t4) und B(t6) als Reaktion auf die
Betätigung des Aggregates B nicht in Betracht. Die UND-Verknüpfung
der Signale PB und PF führt zu einem negativen
Ergebnis, d. h. hier wird kein registrierbarer Impuls SB erzeugt.
Das Aggregat B, z. B. die Glühwendel einer Lampe, muß
offensichtlich einen Defekt haben. Hier bietet es sich an, an
den Fahrer eine Störmeldung zu geben, die die Störstelle sehr
präzise lokalisiert.
Die bisher beschriebene Prüfung der die Betätigung eines
Fahrzeugaggregates anzeigenden Meldung gestattet allerdings
noch keine Aussage darüber, wieviele Verbraucher gleichzeitig
betätigt wurden. Soll zusätzlich erkannt werden, ob mehrere
parallel geschaltete Verbraucher gleichzeitig betätigt wurden,
empfiehlt es sich, auch die Intensität der auf dem Bordnetz
befindlichen Spannungsspitzen und/oder Pegeländerungen
auszuwerten, denn die Höhe der Impulse ist näherungsweise
proportional zur Stromstärke und damit zur Leistungsaufnahme
der geschalteten Stromverbraucher. Die
Proportionalitätskonstante ist von den speziellen Gegebenheiten
im Fahrzeug abhängig. Sie kann aus dem Vergleich der Signale
von verschiedenen betätigten Fahrzeugaggregaten ermittelt
werden. Im übrigen kann auf diese Weise auch festgestellt
werden, ob nur ein oder mehrere Aggregate gleichzeitig betätigt
wurden.
Jedes Aggregat erzeugt bei seiner Betätigung und bei seiner
ordnungsgemäßen Funktion ein für dieses Aggregat
charakteristisches Signal, dessen Kennwerte im
Fahrzeugdatenerfassungsgerät gespeichert werden können. Weichen
die Kennwerte des bei der Betätigung dieses Aggregats
detektierten Signals von den hinterlegten Kennwerten ab, deutet
dieses auf eine Störung im geschalteten Aggregat hin. In diesem
Fall kann eine Störmeldung an den Fahrer abgegeben werden.
Zusammenfassend kann gesagt werden, daß mit dem vorgeschlagenen
Verfahren eine sehr kostengünstige, einfach zu realisierende
Lösung zur qualitativen und auch quantitativen Überprüfung von
Meldungen, die die Betätigung eines Fahrzeugaggregats anzeigen
und zur Registrierung an ein Fahrzeugdatenerfassungsgerät
geleitet werden, gefunden wurde, um die Aussagekraft bezüglich
dieser Meldungen zu erhöhen.
Fig. 2 zeigt schematisch ein Ausführungsbeispiel für die
erfindungswesentlichen Mittel eines erfindungsgegenständlichen
Fahrzeugdatenerfassungsgerätes. Über den Eingang 1 ist das
Fahrzeugdatenerfassungsgerät 7 mit dem Bedienelement eines
Fahrzeugaggregates verbunden, dessen Betätigung im
Fahrzeugdatenerfassungsgerät 7 registriert werden soll. Die
Betätigung des Bedienelementes löst eine Meldung in Form eines
elektrisch erfaßbaren Signals aus. Dieses Signal wird im
Impulsformer 3 zu einem Rechteckimpuls gewandelt und weiter an
das Verknüpfungsglied 5 geleitet. Über den Eingang 2 wird die
Stromversorgung in das Fahrzeugdatenerfassungsgerät 7
eingespeist. Das Mittel 4 detektiert auf den
Versorgungsleitungen liegende Spannungsspitzen und/oder durch
das Zuschalten oder Abschalten eines Stromverbrauchers
verursachte Pegeländerungen und formt diese Signale zu
Rechteckimpulsen um, die ebenfalls dem Verknüpfungsglied 5
zugeleitet werden. Es wird vorausgesetzt, daß das
Fahrzeugdatenerfassungsgerät 7 und der Verbraucher, dessen
Betätigung registriert werden soll und der über den Eingang 1
Signale an das Fahrzeugdatenerfassungsgerät 7 abgibt, mit ihren
Versorgungsleitungen am selben Bordnetz des Fahrzeugs
angeschlossen sind. Das Verknüpfungsglied 5 vergleicht die
Zeitpunkte des Auftretens beider von den Mitteln 3 und 4
kommenden Eingangssignale. Treffen beide Eingangssignale in
etwa zeitgleich ein, wird im Speicher 6 die Nachricht
registriert, daß ein Stellbefehl erteilt und auch ausgeführt
wurde. Die durch die Betätigung eines Fahrzeugaggregates
ausgelöste Meldung an das Fahrzeugdatenerfassungsgerät 7 ist
auf diese Weise überprüft und hinsichtlich ihrer Aussagekraft
deutlich verbessert worden, weil der durch die detektierten
Spannungsspitzen und/oder Pegeländerungen angezeigte Stromfluß
im geschalteten Verbraucher mit hoher Wahrscheinlichkeit dessen
ordnungsgemäße Funktion indiziert.
Claims (10)
1. Verfahren zur Überprüfung der von einem
Fahrzeugdatenerfassungsgerät zu registrierenden, die
Betätigung eines Fahrzeugaggregates anzeigenden Meldung,
wobei das Fahrzeugdatenerfassungsgerät und das
Fahrzeugaggregat, dessen seine Betätigung anzeigende Meldung
zu registrieren ist, an dasselbe Bordnetz des Fahrzeugs
angeschlossen sind,
dadurch gekennzeichnet,
daß vom Fahrzeugdatenerfassungsgerät zum einen das Auftreten
und/oder das Wegfallen der Meldung, welche die Betätigung
eines Fahrzeugaggregates anzeigt, als Signal erfaßt wird,
zum anderen auch das Auftreten von Spannungsspitzen und/oder
von Pegeländerungen im Bordnetz des Fahrzeugs als weiteres
Signal erfaßt werden und daß die zu registrierende
Information aus einem Vergleich der Ereigniszeitpunkte der
beiden erfaßten Signale gewonnen wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
- a) daß die im Bordnetz des Fahrzeugs auftretenden und vom Fahrzeugdatenerfassungsgerät erfaßten Spannungsspitzen und/oder Pegeländerungen für eine sichere Signalauswertung zu Rechteckimpulsen umgeformt werden, deren Dauer so gewählt wird, daß einerseits systembedingte Verzögerungen der Eingangssignale ausgeglichen werden und andererseits die Wahrscheinlichkeit des Zusammentreffens zufälliger Störimpulse mit einem durch die Betätigung eines Fahrzeugaggregats ausgelösten Schaltereignis minimiert wird, und
- b) daß zur Gewinnung einer Korrelationsinformation ein zeitlich überlappendes Auftreten der Rechteckimpulse geprüft und das Prüfungsergebnis mindestens bis zum nächsten Zeitpunkt bereitgehalten wird, an dem vom Fahrzeugdatenerfassungsgerät an dessen Eingängen anstehende Signale abgetastet werden.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die im Bordnetz des Fahrzeugs auftretenden und vom
Fahrzeugdatenerfassungsgerät erfaßten Spannungsspitzen
und/oder Pegeländerungen für einen Rückschluß auf die Anzahl
der geschalteten Verbraucher hinsichtlich ihrer Intensität
ausgewertet werden.
4. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß dann vom Fahrzeugdatenerfassungsgerät eine Störmeldung
generiert wird, wenn zum Zeitpunkt des Eintritts der die
Betätigung eines Fahrzeugaggregates anzeigenden Meldung
nicht in etwa gleichzeitig ein von einer Spannungsspitze
resultierender Impuls festgestellt werden kann.
5. Verfahren nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Störmeldung vom Fahrzeugdatenerfassungsgerät
registriert wird.
6. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß im Fahrzeugdatenerfassungsgerät Kennwerte des bei der
Betätigung eines Aggregats detektierten Signals gespeichert
werden und daß dann eine Störmeldung registriert wird, wenn
bei einer nachfolgenden Auswertung des von diesem Aggregat
bei seiner Betätigung abgegebenen Meldung eine Abweichung
der Signalkennwerte von den hinterlegten Kennwerten
festgestellt wird.
7. Verfahren nach Anspruch 4, 5 oder 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Störmeldung an den Fahrer des Fahrzeugs abgegeben
wird.
8. Verfahren nach Anspruch 4, 5, 6 oder 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Störmeldung Einzelheiten zur Art der Störung
enthält, wie die Benennung des gestörten Aggregats und den
Ort der Störung.
9. Als Fahrzeugdatenerfassungsgerät ausgebildete Vorrichtung,
insbesondere Unfalldatenspeicher, mit Mitteln zur
Registrierung von Meldungen, die die Betätigung eines
Fahrzeugaggregates anzeigen, wobei die Vorrichtung und das
Fahrzeugaggregat, dessen Betätigung zu registrieren ist, an
daßelbe Bordnetz des Fahrzeugs angeschlossen ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß Mittel vorgesehen sind, die durch einen Vergleich des
Zeitpunktes des Eintritts einer von der Betätigung des
Fahrzeugaggregates resultierenden Meldung mit in etwa
zeitgleich detektierten Spannungsspitzen und/oder
Pegeländerungen im Bordnetz des Fahrzeugs feststellen, ob
der durch die Betätigung ausgelöste Stellbefehl ausgeführt
wurde, und die das Ergebnis des Vergleichs speichern.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß in der Vorrichtung Mittel vorgesehen sind, die im Falle
eines negativen Vergleichsergebnisses eine Störmeldung an
den Fahrer des Fahrzeugs generieren.
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