DE4432205C1 - Hochspannungsstecker für eine Röntgenröhre - Google Patents
Hochspannungsstecker für eine RöntgenröhreInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Hochspannungsstecker für eine
Röntgenröhre, welcher zum Aufstecken auf einen am Vakuumge
häuse der Röntgenröhre vorgesehenen Hochspannungsanschluß
vorgesehen ist.
Derartige Hochspannungsstecker sind beispielsweise in der
DE 24 48 497 B2 beschrieben. Im Zusammenwirken derartiger
Hochspannungsstecker mit einer entsprechenden Röntgenröhre
hat sich gezeigt, daß die Gefahr von Spannungsüberschlägen
zwischen dem spannungsführenden Teil des Hochspannungs
steckers und dem auf einem abweichenden Potential, insbeson
dere Massepotential, liegenden Vakuumgehäuse Röntgenröhre be
steht. Es versteht sich, daß derartige Spannungsüberschläge
unerwünscht sind, da sie sich sowohl auf die Lebensdauer des
Hochspannungssteckers als auch der Röntgenröhre negativ aus
wirken.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Hochspan
nungsstecker der eingangs genannten Art so auszubilden, daß
sich eine verbesserte Spannungsfestigkeit ergibt.
Nach der Erfindung wird diese Aufgabe gelöst durch einen
Hochspannungsstecker für eine Röntgenröhre, welcher zum Auf
stecken auf einen am Vakuumgehäuse der Röntgenröhre vorgese
henen Hochspannungsanschluß vorgesehen ist und einen Kühlka
nal für ein Kühlmittel enthält. Es hat sich überraschender
weise gezeigt, daß sich durch Kühlung des Hochspannungs
steckers eine verbesserte Spannungsfestigkeit ergibt. Als
Kühlmittel eignen sich flüssige oder gasförmige Medien. Be
sonders geeignet ist Isolieröl, wie es normalerweise in dem
die Röntgenröhre aufnehmenden Schutzgehäuse vorhanden ist.
Unter Umständen besteht sogar die Möglichkeit das in dem
Schutzgehäuse vorhandene Isolieröl auch zur Kühlung des Hoch
spannungssteckers zu verwenden.
Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß
der Hochspannungsstecker eine zum Zusammenwirken mit einer
entsprechenden Fläche des Hochspannungsanschlusses der Rönt
genröhre vorgesehene Eingriffsfläche aufweist, unter der der
Kühlkanal verläuft. Es ergibt sich so eine nochmals verbes
serte Spannungsfestigkeit, da sich die Kühlung nicht auf den
Hochspannungsstecker beschränkt, sondern auch die im Bereich
des Hochspannungsanschlusses liegenden Teile der Röntgenröhre
erfaßt. Wenn der Hochspannungsstecker ein aus einem elek
trisch leitenden Material gebildetes Kontaktteil mit einer
Kontaktfläche enthält, das zum Zusammenwirken mit einem eine
entsprechende Fläche aufweisenden Teil der Röntgenröhre vor
gesehen ist, ist es von Vorteil, wenn die Kontaktfläche die
Eingriffsfläche bildet. Es muß dann keine besondere Ein
griffsfläche vorgesehen sein, so daß sich ein kompakter Auf
bau des Hochspannungssteckers sowie des Hochspannungsan
schlusses ergibt.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist
der Kühlkanal des Hochspannungssteckers eine Unterbrechung
auf, weil das Kühlmittel im Bereich der Unterbrechung einen
Teil der Röntgenröhre beaufschlagt. Dies kann geschehen, in
dem der Kühlkanal im Bereich der Unterbrechung in einen in
einem Teil der Röntgenröhre vorgesehenen Kanal mündet, der
seinerseits wieder in den Kühlkanal mündet. Es kann aber auch
vorgesehen sein, daß der Kühlkanal in einen in einem Teil der
Röntgenröhre vorgesehenen Kanal mündet, ohne daß das andere
Ende des Kanals mit dem Kühlkanal in Verbindung steht. In
beiden Fällen wird durch Kühlung des Hochspannungsanschlusses
bzw. des dem Hochspannungsanschluß benachbarten Bereiches der
Röntgenröhre eine verbesserte Spannungsfestigkeit erreicht.
Darüber hinaus kann bei Verwendungen des erfindungsgemäßen
Hochspannungssteckers vorgesehen sein, daß es sich bei dem
Teil, das mit dem Kühlmittel beaufschlagt wird bzw. den Kanal
enthält, um ein mit der Anode in wärmeleitender Verbindung
und/oder im Falle einer Drehanoden-Röntgenröhre um ein mit
der Lagerung der Drehanode in wärmeleitender Verbindung ste
hendes Teil handelt. Es wird dann nicht nur eine verbesserte
Spannungsfestigkeit gewährleistet, sondern außerdem auf vor
teilhafte Weise eine Kühlung der Anode und/oder der Lagerung
der (Dreh)anode erreicht. Konstruktiv besonders einfach ist
es, wenn es sich bei dem Teil um eine aus der
DE A 34 37 870 A1 an sich bekannte Hohlwelle oder Achse han
delt.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den beigefügten
Zeichnungen dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 in schematischer Darstellung eine Röntgenröhre mit
einem Hochspannungsstecker gemäß der Erfindung,
Fig. 2 und 3 in zu der Fig. 1 analoger, teilweiser Darstel
lung weitere Röntgenröhren mit einem Hochspan
nungsstecker gemäß der Erfindung, und
Fig. 4 und 5 in teilweiser Darstellung Varianten des
Hochspannungssteckers gemäß Fig. 3.
In der Fig. 1 ist eine Röntgenröhre dargestellt, die eine
insgesamt mit 1 bezeichnete Drehanodenanordnung aufweist, die
in einem Vakuumgehäuse 2 untergebracht ist. Das Vakuumgehäuse
2 enthält außerdem noch in an sich bekannter Weise eine Ka
thodenanordnung, in deren Kathodenbecher 4 eine Glühwendel 3
aufgenommen ist.
Die Drehanodenanordnung 1 weist einen Anodenteller 5 auf, der
mit dem einen Ende eines rohrförmigen Bauteils verbunden ist,
das als Rotor des zum Antrieb der Drehanodenanordnung 1 vor
gesehenen Elektromotors dient und mit dem Bezugszeichen 6
versehen ist. Der Stator 7 des Elektromotors ist im Bereich
des Rotors 6 außen auf das Vakuumgehäuse 2 aufgesetzt.
Mit dem Rotor 6 ist über eine Flanschverschraubung, die
Schrauben sind nur als strichpunktierte Linien angedeutet,
eine Lagerungshülse 8 verbunden. In deren Bohrung sind die
Außenringe der Wälzlager 9 und 10 aufgenommen, die dazu die
nen, die Drehanodenanordnung 1 mittels der Wälzlager 9, 10
auf einer feststehenden Lagerungsachse 11 drehbar zu lagern.
Die Lagerungsachse 11 ist an ihrem einen Ende mit einem ring
förmigen keramischen Bauteil 12 des Vakuumgehäuses 2 verbun
den. An ihrem anderen Ende ist die Lagerungsachse 11 über ei
ne metallische Hülse 13 mit einem ringförmigen keramischen
Bauteil 14 verbunden, das in einem entsprechenden topfförmi
gen Ansatz des Vakuumgehäuses 2 aufgenommen ist.
Im Falle der Röntgenröhre gemäß Fig. 1 erfolgt die Zufuhr des
Röhrenstromes über eine Hochspannungssteckverbindung, d. h.
mittels eines Hochspannungssteckers 15, der auf einen als
Hochspannungsanschluß 16 ausgebildeten Bereich des Vakuumge
häuses 2 aufgesteckt ist. Der als Hochspannungsanschluß 16
ausgebildeten Bereich des Vakuumgehäuses 2 liegt in aus der
DE 42 09 377 A1 an sich bekannter Weise außerhalb eines die
Röntgenröhre zur Bildung eines Röntgenstrahlers aufnehmenden
Schutzgehäuses 17, das in Fig. 1 nur teilweise dargestellt
ist.
Wird die Röntgenröhre mit Röhrenstrom versorgt, die Ableitung
des Röhrenstromes erfolgt über einen der Anschlüsse der
Glühwendel 3, wird zwischen die beiden Anschlüsse der
Glühwendel 3 eine Heizspannung angelegt und wird der Stator
mit Betriebsspannung versorgt, geht von der Glühwendel 3 ein
Elektronenstrahl E aus der in dem sogenannten Brennfleck auf
den rotierenden Anodenteller 5 auftrifft; vom Brennfleck geht
dann ein Röntgenstrahlenbündel aus, das durch das mit 38 be
zeichnete Strahlenaustrittsfenster 38 aus dem Vakuumgehäuse 2
austritt. Der Zentralstrahl des Röntgenstrahlenbündels ist in
Fig. 1 mit Z bezeichnet.
Der Hochspannungsstecker 15 weist ein von einem Blechgehäuse
18 umgebenes Isolierstoffteil 19 auf, in das ein Kontaktteil
20 eingebettet ist. Das Kontaktteil 20 steht mit einer Zufüh
rung 21 in elektrisch leitender Verbindung, da ein zapfenför
miger Ansatz der Zuführung 21 in ein Querloch des Kontakttei
les 20 eingesetzt ist. Am freien Ende der Zuführung ist ein
Hochspannungskabel 22 mittels einer Quetsch(Crimp)-Verbindung
angebracht.
Das rotationssymmetrisch ausgebildete Kontaktteil 20 weist
als Eingriffs- bzw. Kontaktfläche die äußere Mantelfläche ei
nes zylindrischen Ansatzes 24 auf, mit dem es in eine ent
sprechend geformte Vertiefung 25 an der Stirnfläche der Lage
rungsachse 11 eingreift und mit der Wandung der Vertiefung
zusammenwirkt.
Um unter allen Umständen die Leitung des Anodenstromes zu er
möglichen, ist zwischen einem Absatz des Kontaktteiles 20 und
der Stirnfläche der Lagerungsachse 11 eine Kontaktfeder 26
angeordnet. Zwischen der ringförmigen Stirnfläche des Bautei
les 12 und einer entsprechenden Fläche des Isolierstoffteiles
19 ist eine elastisch nachgiebige Isolierstoffscheibe 27, die
beispielsweise aus Silikongummi bestehen kann, angeordnet.
Die Isolierstoffscheibe 27 soll Spannungsüberschläge zwischen
dem Kontaktteil 20, der Kontaktfeder 26 und der Stirnfläche
der Lagerungsachse 11 einerseits und dem das keramische
Bauteil 12 aufnehmenden, sich durch das Schutzgehäuse 17 nach
außen erstreckenden Teil des Vakuumgehäuses 2 verhindern.
Der Hochspannungsstecker 15 ist mittels einiger Schrauben,
von denen nur eine in der Fig. 1 sichtbar und mit 23 bezeich
net ist, an dem Schutzgehäuse 17 befestigt. Es versteht sich,
daß die Röntgenröhre in an sich bekannter Weise innerhalb des
Schutzgehäuses 17 ortsfest fixiert ist.
Um im Interesse einer hohen Spannungsfestigkeit im Bereich
des Hochspannungssteckers 15 und des Hochspannungsanschlusses
16 der Röntgenröhre für Kühlung sorgen zu können, ist ein von
einem Kühlmittel durchströmter Kühlkanal vorgesehen. Dieser
ist durch einen Schlauch 28 gebildet, der durch das Isolier
stoffteil 19 des Hochspannungssteckers 15 zu dem Kontaktteil
20 geführt ist. Der Kühlkanal verläuft innerhalb des Hochspannungsstechers entlang der Ein
griffs- bzw. Kontaktfläche des Kontaktteiles 20, aus dem er
im Bereich der Stirnfläche des Ansatzes 24 austritt. Er mün
det in einen Kanal eines Bauteiles der Röntgenröhre, nämlich
die zentrale Öffnung 29 der als Hohlachse ausgebildeten Lage
rungsachse 11.
Das Kühlmittel, z. B. ein besonderes Kühlöl oder das in dem
Schutzgehäuse 17 vorhandene Isolieröl, durchströmt also nicht
nur den Hochspannungsstecker 15, sondern beaufschlagt auch
ein Bauteil der Röntgenröhre, nämlich die Lagerungsachse 11,
indem es durch diese strömt und an deren in der Hülse 13 auf
genommenem Ende wieder austritt. Das Kühlmittel wird durch
eine Leitung 30 aufgenommen und abgeführt.
Da die Lagerungsachse 11 einerseits mit den Wälzlagern 9, 10
und andererseits über die Wälzlager 9, 10 sowie die Lage
rungshülse 8 und den Rotor 6 mit dem Anodenteller 5 in wärme
leitender Verbindung steht, ist infolge des Kühlmittelstromes
durch die Lagerungsachse 11 eine verbesserte Wärmeabfuhr von
dem Anodenteller 5 und zugleich eine verbesserte Kühlung der
Wälzlager 9, 10 gewährleistet.
Es versteht sich, daß die Verbindung der Lagerungsachse 11
mit der Hülse 13, die Verbindung der Hülse 13 mit dem kerami
schen Bauteil 14, die Durchführung der Leitung 30 durch das
keramische Bauteil 14 und eventuell auch die Durchführung der
Leitung 31 durch den Boden des das keramische Bauteil 14 auf
nehmenden Ansatzes des Vakuumgehäuses 2 vakuumdicht sein müs
sen.
Um im Bereich des anderen Endes der Lagerungsachse 11 den
Austritt von Kühlmittel zu verhindern, ist ein Dichtring 31
vorgesehen.
Das Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 2 unterscheidet sich von
dem zuvor beschriebenen dadurch, daß der Kühlkanal eine Un
terbrechung aufweist und das Kühlmittel im Bereich der Unter
brechung ein Teil der Röntgenröhre, nämlich das Ende der La
gerungsachse 11, beaufschlagt. Die Unterbrechung des Kühl
kanals ist dadurch realisiert, daß zwei Schläuche 28a und 28b
vorgesehen sind, wobei der Schlauch 28a der Zufuhr und der
Schlauch 28b der Abfuhr des Kühlmittels dient. Die Schläuche
28a und 28b sind ähnlich wie der Schlauch 28 im Falle des
Ausführungsbeispieles gemäß Fig. 1 durch das Isolierstoffteil
19 des Hochspannungssteckers 15 geführt. Sie treten im Be
reich der Stirnfläche des Ansatzes 24 aus dem Kontaktteil 20
aus.
Im Interesse günstiger Strömungsverhältnisse sowie zur Ver
größerung der von dem Kühlmittel beaufschlagten Fläche der
Lagerungsachse 11 ist die Bodenfläche der Vertiefung 25 mit
einem Sackloch 32 versehen, in das der Schlauch 28a ragt.
Das Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 3 unterscheidet sich von
dem gemäß Fig. 2 dadurch, daß der Kühlkanal ohne Unterbre
chung ausgeführt ist. Er ist demnach durch einen einzigen
Schlauch 33 gebildet, der in einer Schleife innerhalb des
Kontaktteiles 20 verläuft. Hierdurch wird die erwünschte Küh
lung im Bereich des Hochspannungsanschlusses 16 erreicht.
Die von dem Schlauch 33 gebildete Schleife weist einen Be
reich auf, der unter der Stirnfläche des Kontaktteiles 20
verläuft. Die Stirnfläche 34 bildet eine Kontakt- bzw. Ein
griffsfläche, über die das Kontaktteil 20 mit einer entspre
chenden Fläche 35 der Hohlachse 11 zusammenwirkt.
Um unter allen Umständen eine sichere Leitung des Röhrenstro
mes zu gewährleisten, ist wieder eine Kontaktfeder vorgese
hen, die mit 36 bezeichnet ist. Diese ist in einem Sackloch
aufgenommen, das in der Fläche 35 der Lagerungsachse 11 ange
bracht ist.
Da, wie im Zusammenhang mit der Fig. 1 beschrieben, die Lage
rungsachse 11 sowohl mit den Wälzlagern 9 und 10 als auch mit
dem Anodenteller 5 in wärmeleitender Verbindung steht, ist
auch im Falle der Ausführungsbeispiele gemäß den Fig. 2 und 3
eine Wärmeabfuhr von den Wälzlagern bzw. dem Anodenteller 5
gewährleistet.
Im Falle des Ausführungsbeispieles gemäß Fig. 3 verläuft die
von dem Schlauch 33 gebildete Schleife in einer die Mittel
achse der Lagerungsachse 11 enthaltenden Ebene. Dies muß
nicht notwendigerweise so sein, wie aus den Fig. 4 und 5 er
sichtlich ist. Im Falle beider Figuren verläuft die Schleife
in einer rechtwinklig zur Mittelachs der Lagerungsachse 11
stehenden Ebene, wobei im Falle der Fig. 4 eine U-förmige
Schleife vorgesehen ist, während sich die Schleife im Falle
der Fig. 5 in zwei Arme 37a und 37b gabelt.
Im Falle der beschriebenen Ausführungsbeispiele ist zur Lage
rung der Drehanode jeweils eine rotierende Lagerungshülse und
eine feststehende Lagerungsachse vorgesehen. Es versteht
sich, daß statt dessen auch eine feststehende Lagerungshülse
und eine umlaufende Lagerungswelle vorgesehen sein kann.
Ebenso können anstelle der im Falle der Ausführungsbeispiele
zur Lagerung der Drehanode vorgesehenen Wälzlager in an sich
bekannter Weise Gleitlager vorgesehen sein.
Die Erfindung beschränkt sich nicht auf Röntgenröhren mit
Drehanoden; sie kann auch bei Röntgenröhren mit Festanoden
zum Einsatz kommen.
Weiter muß die Hochspannungssteckverbindung nicht notwendi
gerweise wie im Falle der beschriebenen Ausführungsbeispiele
außerhalb des Schutzgehäuses liegen. Die Erfindung kann auch
dann eingesetzt werden, wenn sich die Hochspannungssteckver
bindung innerhalb des Schutzgehäuses befindet.
Die beschriebenen Ausführungsbeispiele beziehen sich auf die
anodenseitige Anordnung eines mit einem Kühlkanal versehenen
Hochspannungssteckers. Der Einsatz eines derartigen Steckers
kann jedoch auch kathodenseitig erfolgen. In diesem Falle
eignen sich besonders die Ausführungsformen gemäß den Fig. 3
bis 5.
Im Falle der beschriebenen Ausführungsbeispiele ist der Kühl
kanal durch einen Schlauch gebildet. Es sind auch andere
Lösungen möglich; z. B. kann der Kühlkanal als Bohrung ausge
führt sein, die mit einer entsprechenden Leitung in Verbin
dung steht.
Claims (10)
1. Hochspannungsstecker für eine Röntgenröhre, welcher zum
Aufstecken auf einen am Vakuumgehäuse (2) der Röntgenröhre
vorgesehenen Hochspannungsanschluß (16) vorgesehen ist und
einen Kühlkanal für ein Kühlmittel enthält.
2. Hochspannungsstecker nach Anspruch 1, welcher mit einer
zum Zusammenwirken mit einer entsprechenden Fläche (35) des
Hochspannungsanschlusses (16) der Röntgenröhre vorgesehenen
Eingriffsfläche (34) versehen ist, wobei der Kühlkanal inner
halb des Hochspannungssteckers entlang der Eingriffsfläche
(34) verläuft.
3. Hochspannungsstecker nach Anspruch 2, welcher ein aus ei
nem elektrisch leitenden Material gebildetes Kontaktteil (20)
mit einer Kontaktfläche enthält, die zum Zusammenwirken mit
einem eine entsprechenden Fläche (35) aufweisenden Teil (11)
der Röntgenröhre vorgesehen ist, wobei die Kontaktfläche die
Eingriffsfläche (34) bildet.
4. Hochspannungsstecker nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dessen Kühlkanal eine Unterbrechung aufweist, wobei das Kühl
mittel im Bereich der Unterbrechung ein Teil (11) der Rönt
genröhre beaufschlagt.
5. Hochspannungsstecker nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dessen Kühlkanal in einen in einem Teil (11) der Röntgenröhre
vorgesehenen Kanal (29) mündet.
6. Hochspannungsstecker nach Anspruch 3, wobei das mit dem
Hochspannungsstecker zusammenwirkende Teil (11) der Röntgen
röhre mit einer Anode (1) der Röntgenröhre in wärmeleitender
Verbindung steht.
7. Hochspannungsstecker nach Anspruch 4, wobei das mit dem
Kühlmittel beaufschlagte Teil (11) der Röntgenröhre mit einer
Anode (1) der Röntgenröhre in wärmeleitender Verbindung
steht.
8. Hochspannungsstecker nach Anspruch 5, wobei das Teil (11)
der Röntgenröhre, in dessen Kanal (29) der Kühlkanal mündet,
mit einer Anode (1) der Röntgenröhre in wärmeleitender
Verbindung steht.
9. Hochspannungsstecker nach einem der Ansprüche 3 bis 5 in
Verbindung mit einer Drehanoden-Röntgenröhre, wobei es sich
bei dem Teil der Röntgenröhre um ein mit der Lagerung der
Drehanode (1) in wärmeleitender Verbindung stehendes Teil
(11) handelt.
10. Hochspannungsstecker nach einem der Ansprüche 6 bis 9,
wobei das Teil (11) eine Hohlwelle oder -achse ist.
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