DE4432090A1 - Maschine zur Herstellung von Fließmittelpackungen - Google Patents
Maschine zur Herstellung von FließmittelpackungenInfo
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- B29C—SHAPING OR JOINING OF PLASTICS; SHAPING OF MATERIAL IN A PLASTIC STATE, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; AFTER-TREATMENT OF THE SHAPED PRODUCTS, e.g. REPAIRING
- B29C51/00—Shaping by thermoforming, i.e. shaping sheets or sheet like preforms after heating, e.g. shaping sheets in matched moulds or by deep-drawing; Apparatus therefor
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Description
Die Erfindung betrifft eine Maschine zur Herstellung von aus einem Paar von schalenförmigen
Werkstücken zusammengesetzten Fließmittelpackungen von Zuschnitten aus tiefziehfähigem
Kunststoff, mit Einrichtungen zum Erwärmen, Transportieren, Tiefziehen und Versiegeln.
Bekannt sind aus tiefziehfähigem Kunststoff gefertigte Fließmittelpackungen, die mit einer
Maschine hergestellt werden, welche aus einem Zuschnitt schalenförmige Werkstücke formt und
diese in einer nachfolgenden Stufe längs einer Flanschnaht verschweißt. Bei dieser bekannten
Maschine wird ein Zuschnitt in Plattenform in vertikaler Lage einer Wärmeplatte zugeführt, welche
nach einer gewissen Durchwärmung den Zuschnitt an eine gegenüberliegende Wärmeplatte angibt,
die sich dann vertikal nach unten in eine nächste Position bewegt usw., bis der Zuschnitt
ausreichend erwärmt ist. Danach wird der Zuschnitt über eine Halbschale gelegt, an den Rändern
unter Bildung einer Flanschnaht festgehalten und tiefgezogen. Wegen der an einer Stelle des
schalenförmigen Werkstückes vorgesehenen Ausgießeinrichtung ist die Flanschnaht unterbrochen,
und es müssen besondere Maßnahmen zur Abdichtung in der Tiefziehstation vorgesehen sein.
Diese Maßnahmen erfordern eine teilweise aufwendige Technik mit dem Verschleiß stark
unterworfenen Teilen. Außerdem wird jedes schalenförmige Werkstück mit der außen unter
brochenen Flanschnaht als Zwischenprodukt für die zu erstellende Packung separat für sich
gefertigt und gehaltert. Wenn dann nach dem Tiefziehvorgang die beiden halbschalenförmigen
Werkstücke längs der Flanschnähte aufeinandergelegt und miteinander verschweißt werden,
müssen die die halbschalenförmigen Werkstücke tragenden Maschinenteile sehr exakt und mit nur
sehr geringen Toleranzen geführt und aufeinanderzubewegt werden. Hier ergeben sich bisweilen
Justierfehler.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Maschine der eingangs genannten Art so zu
verbessern, daß die hergestellten schalenförmigen Werkstücke mit technisch einfacheren Mitteln
zusammengesetzt werden können und vorzugsweise bei leistungsstarken Maschinen nicht extra
die Packungen voneinander separiert werden müssen.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Einrichtung zum Erwärmen und
Tiefziehen eine Stapelstation und letzterer eine weitere Vorrichtung zum Erwärmen und Versiegeln
der tiefgezogenen, schalenförmigen Werkstücke nachgeordnet ist/sind und derart ausgestaltet sind,
daß die Zuschnitte und schalenförmigen Werkstücke eines Paares längs einer gemeinsamen Kante
zusammenhängen und außen von einer durchgehenden, geschlossenen Flanschnaht umgeben
sind. Wenn die Flanschnaht durchgehend geschlossen ist, entfallen schon einmal die aufwendigen
Dichtungsmittel bei der bekannten Maschine. Dies ist die erste Vereinfachung. Wenn ferner die
schalenförmigen Werkstücke längs einer gemeinsamen Kante zusammenhängen, um die sie dann
zum Verschweißen herumgekippt werden, kommt die Flanschnaht der einen Packungshälfte
wesentlich genauer auf die der anderen Hälfte, und es können einfachere Maschinenteile
vorgesehen sein, um eine gut aussehende Fließmittelpackung mit präzisen Außenkanten zu
schaffen, obwohl einfachere Maschinenteile verwendet werden. Bei Hochleistungsmaschinen, die
eine große Anzahl von Fließmittelpackungen pro Zeiteinheit herstellen, wurde gemäß der
bekannten Maschine so gearbeitet, daß mehrere schalenförmige Werkstücke aus einem einzigen
Zuschnitt aneinanderhängend gefertigt wurden. Es mußte dann am Ende der Packungsmaschine
eine besondere Trennstation vorgesehen werden, um die aneinanderhängenden Packungen zu
separieren.
Ein weiterer Vorteil, der sich bei der erfindungsgemäßen Maschine ergibt, besteht darin, daß durch
die Stapelstation das jeweils schalenförmige Werkstück zwar schon tiefgezogen ist, dann aber auf
Lager genommen werden kann, so daß der Hersteller halbschalenförmige Kunststoffteile mit außen
durchgehender Flanschnaht an Molkereien oder andere Füllbetriebe abgeben kann, die dann die
weiteren Arbeiten bis zur Fertigstellung der gefüllten Fließmittelpackung vornehmen. Wünscht der
Abfüllbetrieb hingegen die Lieferung einer Gesamtmaschine, bei welcher z. B. von einem ebenen
Zuschnitt die fertige und gefüllte Fließmittelpackung hergestellt werden soll, dann kann infolge der
Stapelstation gemäß der Erfindung der zweite Teil der Maschine mit der Versiegelungsstation
direkt angeschlossen werden. Die erfindungsgemäße Maschine ist also zweiteilig und gut
montierbar.
Vorteilhaft ist es gemäß der Erfindung ferner, wenn die Einrichtung zum Erwärmen und Tiefziehen
einen transportierbaren Tragebalken mit angewinkelter Tragefläche und eine relativ zu letzterem
bewegbare Tiefziehform mit entsprechend dem Tragebalken angewinkelt angeordneten, paarweise
aneinanderliegenden Halbschalen aufweist. Durch die Halbschalen können sogleich zwei
aneinanderliegende, halbschalenförmige Werkstücke geformt werden, aus denen dann jeweils eine
Fließmittelpackung der beschriebenen Art hergestellt werden kann. Die Halbschalen (des
Werkzeuges) sind zueinander angewinkelt angeordnet, damit für das Werkzeug beider
nebeneinanderliegender Halbschalen genügend Platz ist, um eine Wandung zu formen.
Beispielsweise kann neben der gemeinsamen, sogenannten Verbindungslinie der beiden
Halbschalen jeweils ein halbes Bodenfeld tiefgezogen werden, das nach dem Zusammenklappen
der beiden halbschalenförmigen Werkstücke und späteren Versiegeln längs der Flanschnaht einen
standfähigen Boden ergibt.
Bei weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist die der Stapelstation nachgeordnete
Vorrichtung zum Erwärmen und Versiegeln der schalenförmigen Werkstücke aus Kunststoff ein
um eine zentrale Achse intermittierend drehbar angetriebenes Karussell mit wenigstens zwei im
Winkelabstand angeordneten Bearbeitungsstationen. Dieses Karussell ist selbstverständlich als
Teil der Gesamtmaschine zur Herstellung von Fließmittelpackungen anzusehen und gehört zu
dieser Maschine als Gesamtanordnung. Andererseits kann infolge der oben erwähnten
Stapelstation die Maschine in ihren Funktionen nach den Wünschen eines Abfüllers aufgeteilt
werden, nämlich der erste Teil bis zum Stapeln der tiefgezogenen, halbschalenförmigen
Werkstücke einerseits und der Einrichtung zum Erwärmen und Versiegeln der Werkstücke
andererseits. Die letztgenannte Einrichtung ist als Karussell ausgestaltet, weil an diesem die
Bearbeitungsfunktionen gut untergebracht und die Werkstücke von einer Station leicht zur
nächsten transportiert werden können. Außerdem ist eine solche Einrichtung platzsparend und
funktionell zuverlässig.
Es ist zweckmäßig, wenn erfindungsgemäß ferner die Einrichtung zum Erwärmen und Tiefziehen
zwei sich überlappende Führungsschienen aufweist, deren erste Führungsschiene sich bis in die
Vereinzelungsstation für Zuschnitte erstreckt und eine erste, in unterschiedliche Richtungen
bewegbar angetriebene Werkstückaufnahme führt. Von dieser Werkstückaufnahme wird zunächst
ein Zuschnitt nach dem anderen zum Separieren aufgenommen und, auf der ersten Führungs
schiene translatorisch geführt, unter eine mittlere Position bewegt, die sogenannte Übernahme
station. Man kann bei einer bevorzugten Ausführungsform die beiden Führungsschienen so
anordnen, daß sie sich im Bereich der Übernahmestation überlappen und zwar derart, daß sowohl
die eine als auch die andere Führungsschiene ganz über die Übernahmestation hinwegreicht. Dies
hat den Vorteil, daß von der vorstehend beschriebenen ersten Werkstückaufnahme der Zuschnitt
aus dem Bereich der ersten Führungsschiene direkt in den Bereich der zweiten Führungsschiene
übergeben werden kann, und zwar auf die zweite Werkstückaufnahme. Von dort ist dann, mittels
der zweiten Führungsschiene geführt, der weitere Transport des Werkstückes gewährleistet.
Es wurde oben erwähnt, daß (im Bereich der zweiten Führungsschiene) die Einrichtung zum
Erwärmen und Tiefziehen einen transportierbaren Tragebacken hat. Dieser ist von der
Tiefziehstation zur Übernahmestation hin- und wieder zurückbewegbar. Befindet sich der
Tragebacken in der Übernahmestation, dann kann er von der ersten Werkstückaufnahme aus dem
Bereich der ersten Führungsschiene den Zuschnitt auf die angewinkelte Tragefläche übernehmen,
wo das Werkstück beispielsweise durch Saugmittel gehalten wird. Dazu muß die zweite Führungs
schiene weit genug über die erste Führungsschiene überlappen, nämlich über die Erstreckung der
ganzen Übernahmestation, über welche sich der längliche Tragebacken erstreckt.
Es wurde oben auch schon erläutert, daß der Tragebacken angewinkelte Trageflächen hat
"Angewinkelt" bedeutet hier, daß eine erste längliche ebene Tragefläche unter einem Winkel zur
zweiten ebenen Tragefläche - unter Bildung der gesamten angewinkelten Tragefläche - angeordnet
ist. Der Winkel, den beide ebene Trageflächen in der seitlichen Projektion einschließen, beträgt
90° bis 170°, vorzugsweise 110° bis 160° und ganz bevorzugt 150°. Diese angewinkelte Lage der
Trageflächen ist wegen der Ausgestaltung der Halbschalen der Tiefziehform zweckmäßig. Günstig
ist es nun, wenn die Zuschnitte aus Kunststoff in ihrer Gesamtheit zunächst in einer Ebene
gelagert sind und von dort vereinzelt werden. Zweckmäßig ist es daher, wenn die erste
Werkstückaufnahme zwei ebene Transportplatten aufweist, die relativ zueinander verkippbar
angetrieben sind und Sauger zum Halten und gegebenenfalls Vereinzeln von Zuschnitten tragen.
Das Verkippen kann man beispielsweise durch pneumatische oder hydraulische Antriebe
erreichen, wobei dann die beiden ebenen Transportplatten über ein Gelenk so miteinander
verbunden sein müssen, daß sie zunächst zum Vereinzeln der Zuschnitte aus dem Magazin in
einer gemeinsamen Ebene liegen und nach dem Bewegen längs der ersten Führungsschiene in
die Übernahmestation hinein im Bereich des Tragebackens so verkippt werden, daß die eine
ebene Transportplatte parallel zu der ebenen Tragefläche steht und die andere ebene
Transportplatte entsprechend parallel der anderen ebenen Tragefläche gegenüberliegt. Dann
können die ebenen Transportplatten in ihrer verkippten Position gegen den Tragebacken anfahren
und den Zuschnitt gegen dessen Tragefläche drücken, von wo an der Zuschnitt durch die Sauger
des Tragebackens gehalten wird.
Wenn vorstehend von der Bewegung der ersten Werkstückaufnahme in zwei unterschiedliche
Richtungen gesprochen wurde, so ist vorzugsweise an zwei Bewegungen gedacht, die senkrecht
zueinander und gerade gerichtet sind. Vorzugsweise ist die eine Richtung horizontal, und die
andere Richtung ist vertikal. Die horizontale Bewegung der ersten Werkstückaufnahme dient dazu,
diese entlang der horizontal angeordneten Führungsschiene von der Vereinzelungsstation in die
Übernahmestation zu transportieren und umgekehrt. Pneumatische oder hydraulische Mittel
können ferner in der ersten Werkstückaufnahme angeordnet sein, um die ebenen Transportplatten
in der Höhe zu variieren, d. h. vertikal nach oben an ein Magazin heranzufahren, von welchem z. B.
durch Sauger der unterste Zuschnitt abgezogen wird, danach wieder vertikal herunterzufahren; und
in der Übernahmestation vertikal wieder nach oben gegen den Tragebacken zu fahren und
umgekehrt.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist es erfindungsgemäß vorteilhaft, wenn die zweite
Führungsschiene gerade ist und sich von der Übernahmestation über die Tiefziehstation bis in die
Stapelstation erstreckt und einen um eine Station kürzeren, geraden Verbindungsträger
translatorisch hin- und herbewegbar führt, an dem im Abstand eine zweite und eine dritte
Werkstückaufnahme befestigt sind. Die Führungsschiene ist stationär angeordnet. Der
Verbindungsträger wird translatorisch hin- und herbewegbar auf dieser um einen bestimmten Hub
geführt, wobei der Hub dem Abstand zwischen zwei Stationen entspricht, so daß z. B. der
Tragebacken, der unter anderem an diesem Verbindungsträger angebracht ist, zusammen mit dem
Verbindungsträger von der Übernahmestation in die Tiefziehstation und umgekehrt bewegbar ist.
An dem Verbindungsträger ist als zweite Werkstückaufnahme der Tragebacken befestigt, und am
anderen Ende des Verbindungsträgers als dritte Werkstückaufnahme eine Halterung für
schalenförmige Werkstücke, die beispielsweise gelenkig angeordnete Arme und Sauger aufweist.
Durch diese Ausgestaltung der dritten Werkstückaufnahme ist es möglich, daß in der Tiefzieh
station schalenförmig ausgestaltete Werkstücke durch die Saugmittel aus der Tiefziehform
herausgenommen werden.
Zweckmäßig ist es dabei, wenn sowohl die zweite Führungsschiene als auch der an dieser hin- und
herbewegliche Verbindungsträger sowie die an letzterem befestigten zwei Werkstückauf
nahmen in der Höhe unveränderbar stehen, hingegen die Tiefziehform mit den zwei Halbschalen
auf- und abbewegbar ähnlich der ebenen Transportplatten der ersten Werkstückaufnahme sind,
derart, daß das Werkstück von dem einen Teil auf das andere übernommen bzw. übergeben
werden kann, obgleich die zweite und die dritte Werkstückaufnahme in der Höhe unveränderlich
sind.
Durch die zwei Führungsschienen sind sozusagen zwei sich überlappende Transportanordnungen
geschaffen, mit deren Hilfe zunächst ebene Zuschnitte aus einem Magazin herausgenommen, an
einen Tragebacken angelegt und von diesem gehalten werden können, auf welchem sie vorgeheizt
werden, wenn insbesondere der Tragebacken beheizbar ist; vom Tragebacken die auf
Tiefziehtemperatur erwärmten Zuschnitte in die Tiefziehstation bewegt und dadurch an die
Tiefziehform herangebracht werden, wobei letztere sich auf den Tragebacken hinbewegt; die
Zuschnitte dann tiefgezogen werden, nach dem Tiefziehen die dritte Werkstückaufnahme mit den
Saugern über die Tiefziehform bewegt wird, die Tiefziehform die Werkstücke an die dritte
Werkstückaufnahme abgibt, woraufhin die dritte Werkstückaufnahme die fertig geformten
Werkstücke in einem Lager ablegt (Stapelstation).
Zweckmäßig ist es gemäß der Erfindung ferner, wenn die Tiefziehform auf- und abbewegbar in
der Tiefziehstation angeordnet ist und mehrere Paare von jeweils zueinander um eine gemeinsame
Verbindungslinie angewinkelten Halbschalen längs einer Linie nebeneinander angeordnet aufweist,
die sich in Richtung der gemeinsamen Verbindungslinien erstreckt, und daß sich die zweite Füh
rungsschiene ebenfalls in Richtung dieser Linie erstreckt. Hier handelt es sich um eine andere
Ausführungsform als oben beschrieben. Bei der hier zuletzt definierten Ausführungsform sind die
Halbschalen zwar auch wieder längs der gemeinsamen Verbindungslinie angewinkelt, ein Paar von
Halbschalen ist aber in Richtung dieser Verbindungslinie hinter dem anderen Paar von
Halbschalen angeordnet usw. Wenn nun außerdem die zweite Führungsschiene in der gleichen
Linie verläuft, d. h. parallel zu der gemeinsamen Verbindungslinie der jeweiligen Halbschalen, dann
lassen sich die tiefgezogenen Werkstücke schneller aus der Tiefziehform herausnehmen, in eine
andere Position bewegen und an der Stapelstation ablegen. Der Grund liegt darin, daß die
Tiefziehform nicht so weit von der dritten Werkstückaufnahme nach unten wegbewegt werden
muß, um genug Raum zu haben, um mit der dritten Werkstückaufnahme aus der Tiefziehstation
herauszufahren. Die Bewegungsrichtung der dritten Werkstückaufnahme war bei der zuerst
beschriebenen Ausführungsform in Richtung der Längsachse der Tiefziehform, d. h. in derjenigen
Richtung, in welcher die eine Halbschale hinter der anderen angeordnet war. In dieser Richtung
lag auch die zweite Führungsschiene, mit deren Hilfe der Verbindungsträger bewegbar war. Es ist
nun verständlich, daß die dritte Werkstückaufnahme so hoch von der Tiefziehform vertikal
fortbewegt werden muß, daß die äußersten höchsten Stellen der Ränder der Halbschale der
Tiefziehform auch dann ohne Berührung und Eingriff mit der dritten Werkstückaufnahme bleiben,
wenn diese in Längsrichtung der Tiefziehform über letztere hinwegbewegt wird. Ist hingegen die
zweite Führungsschiene und damit die Bewegungsrichtung der dritten Werkstückaufnahme
senkrecht oder quer zur Längsrichtung der Tiefziehform, dann besteht die Gefahr der Berührung
der in Längsrichtung vordersten und hintersten, nämlich höchsten Kante der Tiefziehform mit dem
vertikal untersten Ende der dritten Werkstückaufnahme nicht. Die dritte Werkstückaufnahme
braucht in der zuletzt beschriebenen Ausführungsform also nur um eine geringere Höhe von der
Tiefziehform wegbewegt zu werden, und dennoch ist das Herausbewegen der dritten Werkstück
aufnahme mit oder ohne Werkstücke in Richtung der gemeinsamen Verbindungslinie der
Halbschalen ohne Anstoßgefahr möglich.
Vorteilhaft ist es gemäß der Erfindung weiterhin, wenn das Karussell vier im Winkelabstand von
90° zueinander angebrachte Stationen, stationäre Halte- und Stützarme und einen drehbaren
Tragkörper mit vier Paaren von Schalenaufnahmen hat, die jeweils ein Paar von um eine
gemeinsame Verbindungslinie angewinkelten Halbschalen aufweisen, und daß jede Schalen
aufnahme in einer Station, der Versiegelungsstation, um die gemeinsame Verbindungslinie
zusammenklappbar angetrieben ist. In Draufsicht auf das Karussell ist unter einer ersten
Bearbeitungsstation, die an einem stationären Haltearm bewegbar angebracht ist, und einer
Versiegelungsstation, die bewegbar an einem Stützarm angeordnet ist, ein drehbarer Tragkörper
vorgesehen, der sich intermittierend von einer Station in die nächste bewegen, dort verweilen und
wieder weiterbewegen kann. Der Tragkörper weist 4 × 2 Schalenaufnahmen auf. Jede
Schalenaufnahme für sich hat zwei Halbschalen, die um eine gemeinsame Verbindungslinie
angewinkelt sind und um ein Gelenk in dieser Verbindungslinie zusammenklappbar sind. Der
Antrieb für das Zusammenklappen der Halbschalen befindet sich aber nur in einer Station, nämlich
der Versiegelungsstation. In den anderen Stationen dreht der Tragkörper die Schalenaufnahmen
nur in Position; dann weiter bis in die nächste Position usw.
Die Leistung der Packungsmaschine kann dann, wenn die Tiefziehstation mit zwei oder mehr
parallel zueinander angeordneten Tiefziehformen ausgestattet ist, besonders leistungsstark dann
ausgestaltet werden, wenn das Karussell in der vorstehend beschriebenen Weise in jeder der vier
Stationen ein Paar von Schalenaufnahmen hat. Das bedeutet, daß zwei schalenförmig
tiefgezogene Werkstücke gleichzeitig und parallel nebeneinander angeordnet in der ersten Station,
der sogenannten Aufnahmestation, in dem Karussell aufgenommen werden; nach Drehung um 90°
in die zweite Station gelangen, der sogenannten ersten Bearbeitungsstation, wo sie beispielsweise
ausgestanzt und an bestimmen Stellen abdeschnitten werden; um nach weiterer Drehung um 90°
in der zweiten Bearbeitungsstation erwärmt und nach weiterer Drehung von 90° in der
Versiegelungsstation dadurch versiegelt zu werden, daß jede der beiden Halbschalen relativ zur
anderen um die gemeinsame Verbindungslinie herum zusammengeklappt werden. Dadurch gelangt
Flanschnaht auf Flanschnaht, und durch den gleichzeitig aufgebrachten Druck erfolgt eine
flüssigkeitsdichte Versiegelung unter Bildung der Fließmittelpackung. Insbesondere werden zwei
Fließmittelpackungen gleichzeitig versiegelt, denn auch in der Versiegelungsstation sind die zwei
Schalenaufnahmen angekommen und durch das Zusammenklappen betätigt worden. Es versteht
sich, daß zum Herausnehmen der Fließmittelpackung die Halbschalen wieder auseinandergeklappt
werden müssen. Werden sie dann um weitere 90° in die Aufnahmestation bewegt, beginnt der
vorstehend beschriebene Zyklus erneut.
Um diese Funktionen auf kleinem Raum, mit großer Leistung und mit zuverlässigen technischen
Mitteln durchzuführen, ist es erfindungsgemäß zweckmäßig, daß jeder Station des Karussells zwei
parallel zueinander und im wesentlichen radial angeordnete, intermittierend drehbare Schalen
aufnahmen zugeordnet sind, daß in der ersten Bearbeitungsstation zum Stanzen und Schneiden
der schalenförmigen Werkstücke zwei stationäre, parallel zueinander angebrachte Stanz- und
Schneidbacken und in einer zweiten Bearbeitungsstation zwei stationäre, parallel zueinander
angebrachte Wärmebacken vorgesehen sind. Mit diesen Merkmalen gelingt der vorstehend
erläuterte Betrieb auf unkomplizierte Weise.
Das Erwärmen, Tiefziehen und Versiegeln der Zuschnitte gelingt erfindungsgemäß besonders
günstig, wenn der Kunststoff ein thermoplastisches Kunststoffmaterial ist, z. B. Polypropen. Auch
PVC kann als solcher Kunststoff dienen, wobei Polypropen in der Technik weitgehend auch als
Polypropylen bekannt ist. Die mit der erfindungsgemäßen Maschine hergestellte Fließmittelpackung
besteht dann aus einwandfrei wiederaufarbeitbaren und leicht verrottbaren Teilen und Materialien.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform kann man das Kunststoffmaterial, z. B. das
Polypropen, auch füllen, wobei als Füllstoffe hier an Kreide, Glimmer, Talkum, Gips oder
dergleichen gedacht ist. In der Praxis haben sich Füllgrade von bis zu 70%, vorzugsweise 60%,
als günstig erwiesen. Es hat sich gezeigt, daß derartige gefüllte Kunststoffmaterialien einerseits
leicht verrottbar sind, natürlich auch ohne weiteres und nach einfachen Methoden wiederaufge
arbeitet bzw. rezykliert werden können und andererseits die Eigenschaften eines Kunststoffes nicht
beeinträchtigen, so daß derartige gefüllte Kunststoffmaterialien insbesondere tiefziehfähig und auch
siegelfähig sind.
Weitere Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung ergeben
sich aus der folgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele in Verbindung mit den
Zeichnungen. Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer schematisch vereinfachten Maschine einer ersten
Ausführungsform mit der Erwärmungs- und Tiefzieheinrichtung,
Fig. 2 perspektivisch das Gesamtgestell der Maschine zur Veranschaulichung der
räumlichen Lage der einzelnen Teile,
Fig. 3 eine vergrößerte, abgebrochene Teilansicht der Vereinzelungsstation für
Zuschnitte,
Fig. 4 eine Ansicht entsprechend der der Fig. 1, jedoch nur von der Übernahmestation,
bei welcher die erste Werkstückaufnahme unter die zweite Werkstückaufnahme
heruntergefahren ist und den Zuschnitt nach oben drückt,
Fig. 5 perspektivisch einen Teil einer Herstellungsmaschine einer zweiten Ausführungs
form, bei weicher drei Tiefziehformen parallel nebeneinander angeordnet sind und
darüber der an der zweiten Führungsschiene befestigte Verbindungsträger in
Richtung der gemeinsamen Verbindungslinien verläuft,
Fig. 6 die zweite Hälfte der Herstellungsmaschine mit der Stapelstation nachgeschalteter
Vorrichtung zum Erwärmen und Versiegeln und einem Abförderer,
Fig. 7 die vergrößerte und teilweise geschnittene Ansicht des Karussells als Einrichtung
zum Erwärmen und Versiegeln und
Fig. 8 die Draufsicht auf das Karussell in vereinfachter und schematischer Darstellung.
In einem insbesondere in Fig. 2 perspektivisch dargestellten Rahmen 100 ist zum Betrachter hin
vorn rechts der Raum 101 für ein Magazin 1 für ebene Zuschnitte vorgesehen, und links dahinter
in Fig. 2 schließt sich der Raum 102 für die Einrichtung zum Tiefziehen an, die in Verbindung mit
Fig. 1 später genauer erläutert wird. Auf der einen unteren Stütze 103, die auch bei der anderen
Ausführungsform der Fig. 5 zu sehen ist, sitzt die Tragplatte 104 für den Motor 105, der über die
Kette 106 die Antriebswelle 107 treibt. Auf dieser sitzen Nockenscheiben 108 für die Steuerung
von Nockenfolgern 109 zur Betätigung z. B. der Halterung 2 für die allgemein mit 3 bezeichnete
Tiefziehform.
In dem Raum 101 unter dem Magazin 1 ist auf dem Träger 110 die erste Führungsschiene 4
befestigt, die von der in Fig. 1 rechts gezeigten Vereinzelungsstation 1 in die links davon
befindliche Übernahmestation II reicht. Links davon befindet sich die Tiefziehstation III, und am
linken Ende liegt die Stapelstation IV, welche vier Stationen zwischen den in den Fig. 1 und
2 gezeigten fünf Pfosten 111 liegen. Auch in Fig. 5 sind die zwei betreffenden Pfosten mit 111
bezeichnet. In Fig. 1 erkennt man unter dem mit Zuschnitten 5 gefüllten Magazin 1 die erste
Werkstückaufnahme 6, deren Aufbau auch in Fig. 4 dargestellt ist. Auf dem Tragarm 110 sitzt
die erste Führungsschiene 4, auf welcher ein Schlitten 7 in Richtung des Doppelpfeiles 112
translatorisch hin- und herbewegbar ist. Dieser Schlitten ist in Fig. 1 in der rechts dargestellten
Vereinzelungsstation 1 und in Fig. 4 in der Übernahmestation II befindlich dargestellt. Auf dem
Schlitten 7 ist ein Pneumatikzylinder 8 angebracht mit einer Kolbenstange 9, die in vertikaler
Richtung gemäß Doppelpfeil 113 senkrecht zur horizontalen Richtung des Doppelpfeiles 112
bewegbar ist. Am oberen Ende trägt die Kolbenstange 9 einen Querträger 10 mit senkrechten
Stützen 11 an seinen Enden, an denen an ihrem jeweils oberen Ende ebene Tragplatten 12, 12′
um die Achse 13, 13′ verkippbar angeordnet sind. Die ebenen Transportplatten 12, 12′ sind
zusätzlich mit Saugern 14 versehen, deren Luftanschlüsse hier zur Vereinfachung nicht näher
dargestellt sind. Die ebenen Transportplatten 12, 12′ können sich aus der in Fig. 1 dargestellten
gemeinsamen Ebene z. B. dadurch in zwei unterschiedliche Ebenen abwinkeln, daß die erste
Werkstückaufnahme 6 gemäß Darstellung in Fig. 4 von unten gegen die zweite Werkstückauf
nahme 15 mit dem Tragebacken 16 und zwar gegen seine abgewinkelte Tragefläche 17
heranfahren. Gegenüber dem stationären Rahmen 100 ist die erste Werkstückaufnahme 6 also
in einer ersten horizontalen Richtung 112, zusätzlich in einer vertikalen Transportrichtung 113
bewegbar und bezüglich der ebenen Transportplatten 12, 12′ kippbar.
Die zweite Werkstückaufnahme 15 weist einen beheizbaren Tragebacken 16 auf, der die erwähnte,
angewinkelte Tragefläche 17 unten auf der zur ersten Führungsschiene 4 hin gewandten Seite hat
und nach oben gegenüber an dem Verbindungsträger 18 festgeschraubt ist (Schrauben 114). Der
Verbindungsträger 18 hat eine Länge, die größer ist als der Mittenabstand zwischen der zweiten
und dritten Werkstückaufnahme, derart, daß an den Enden des Verbindungsträgers 18 die zweite
Werkstückaufnahme 15 und im Abstand a davon die dritte Werkstückaufnahme 19 (mit dem
Mittenabstand a voneinander) angebracht werden können. Über Gleiter 20 ist der Verbindungs
träger 18 gleitbar gegenüber der zweiten Führungsschiene 21 angehängt. Nicht dargestellte
Antriebsmittel erlauben eine Verschiebung des Verbindungsträgers 18 mit den beiden an diesem
befestigten Werkstückaufnahmen 15 und 19 aus der in Fig. 1 gezeigten rechten Stellung, in
welcher der Verbindungsträger mit 18 und der Gleiter mit 20 bezeichnet ist, in die links
abgebrochen gezeigte Position der dritten Werkstückaufnahme 19a, wo der Verbindungsträger mit
18a, der Gleiter mit 20a und die dritte Werkstückaufnahme mit 19a bezeichnet ist, um
klarzustellen, daß es sich hier nur um eine andere Positionierung ein und desselben Verbindungs
trägers 18 handelt. Der Hub des Verbindungsträgers 18 ist derart groß, vorzugsweise etwa gleich
dem Mittenabstand a zwischen den zwei Werkstückaufnahmen 15 und 19, daß beim Verschieben
translatorisch in die linke Endlage die zweite Werkstückaufnahme 15, d. h. der Tragebacken 16
genau über die Tiefziehstation III zu liegen kommt, während die dritte Werkstückaufnahme 19 in
die mit 19a gezeigte Position zu liegen kommt, also direkt über einem Stapel von inein
andergelegten, halbschalenförmig tiefgezogenen Werkstücken 22. Die dritte Werkstückaufnahme
19 weist kippbeweglich angelenkte Tragehebel, Sauger und Gelenke auf, die in Fig. 1 und
teilweise auch in Fig. 5 zu erkennen sind, aber keine Bezugszahlen tragen. Die wesentliche
Funktion der dritten Werkstückaufnahme 19 besteht darin, aus den Halbschalen 23 der
Tiefziehform 3 tiefgezogene Werkstücke 22 festzuhalten, wenn die Tiefziehform 3 in Richtung des
Doppelpfeiles 115 nach unten in die in Fig. 1 gezeigte Position bewegt wird, damit die
halbschalenförmigen Werkstücke 22 an der dritten Werkstückaufnahme 19 gehalten werden und
beim Hub des Verbindungsträgers 18 nach links in die linke Position bewegt werden, wo die
Bezugszahlen zusätzlich den Buchstaben a tragen. Wenn dort die Sauger mit Druckluft
beaufschlagt werden, fällt das schalenförmig tiefgezogene Werkstück 22 ab nach unten in den
gezeigten Stapel, wo es in nicht gezeigter Weise gehalten oder auch wegtransportiert werden
kann.
Fig. 1 zeigt in der Tiefziehstation III zwei Tragsäulen 24, die unten in Lagern 25 vertikal in
Richtung des Doppelpfeiles 115 bewegbar gelagert sind und oben mit der Stütze 2 verbunden
sind, auf welcher die aus zueinander angewinkelten Halbschalen 23 bestehende Tiefziehform 3
befestigt ist. Die beiden Halbschalen 23 haben eine gemeinsame Verbindungslinie 26, die
sozusagen quer durch die Papierebene verläuft und senkrecht sowohl zu den Führungsschienen
4 und 21 als auch der Längsrichtung der Halbschalen 23 und des Tragebackens 16 verläuft. Der
gemeinsamen Verbindungslinie 26 zwischen den Halbschalen 23, d. h. werkzeugseitig, entspricht
die gemeinsame Kante 116 des schalenförmigen Werkstückes 22, die sich in der gleichen Höhe
wie die außen geschlossene Flanschnaht liegt, die in den Figuren am Werkstück selbst nicht
gezeigt ist, aber aus der perspektivischen Darstellung der anderen Ausführungsform gemäß Fig.
5 aus der Tiefziehform 3 abgeleitet werden kann, denn dort sieht man außen einen Flansch 27,
längs dem der Zuschnitt 5 beim Tiefziehen festgehalten wird, d. h. wenn (gemäß Fig. 5) die
abgewinkelte Tragefläche 17′ des jeweiligen Tragebackens 16′ gegen die Tiefziehform 3 von oben
aufgedrückt wird, wobei der Zuschnitt 5 dazwischen auf die Flansche 27 gepreßt und dort gehalten
wird, während in den mittleren Bereichen das Tiefziehen erfolgt. In Fig. 5 sind die Teile 15′ bis
18′ mit einem Apostroph versehen, um anzuzeigen, daß es sich dort um eine andere Ausführungs
form als die nach den übrigen Figuren handelt.
Sowohl die dritte Werkstückaufnahme 19′ der Fig. 5 als auch die zweite Werkstückaufnahme 15′,
die an dem gemeinsamen Verbindungsträger 18′ unten angebracht sind, können relativ zur
Tiefziehform 3 weg bzw. auf diese zubewegt werden, vorzugsweise durch eine von den
Nockenscheiben 18 gesteuerte Hubbewegung der Tiefziehform 3 entsprechend dem vertikalen
Doppelpfeil 115. Die Tiefziehform braucht hier aber von der dritten Werkstückaufnahme 19′ nicht
soweit nach unten wegbewegt zu werden, weil schon ein geringerer Abstand zwischen den
Unterkanten der an der dritten Werkstückaufnahme 19′ hängenden Werkstücke und der Oberkante
der Flansche 27 genügt, um diese beiden Maschinenteile relativ zueinander ohne Störung in
Richtung der Linie 112′ zu bewegen, die sich quer zur Längsrichtung 117 (Fig. 5) jedes Paares
von Halbschalen 23 der Tiefziehform 3 in Richtung der oben beschriebenen gemeinsamen
Verbindungslinien 26 erstreckt. Man erkennt aus Fig. 5, daß die Tiefziehform 3 in dem
dargestellten Zustand des Maschinenteils gerade nach unten in Richtung des Pfeiles 115
abgesenkt wurde und die schalenförmigen Werkstücke 22 an der dritten Werkstückaufnahme 19′
hängen. Danach wird der Verbindungsträger 18 in Richtung 115′ nach rechts verschoben, um dort
die Werkstücke in der in Fig. 5 nicht gezeigten Stapelstation abzugeben. Inzwischen sind neue
abgewinkelte, nicht dargestellte Zuschnitte an die abgewinkelten Trageflächen 17′ des
Tragebackens 16′ angelegt worden, und bei der Bewegung des Verbindungsträgers 18′ nach
rechts in Richtung 112′ kommen die, inzwischen durch die Heizung erwärmten Zuschnitte über die
drei Tiefziehformen 3 zu liegen. Durch die Nocken 118 gesteuert fahren die Tiefziehformen 3
vertikal nach oben, wie bei der anderen Ausführungsform gemäß Fig. 4 mit 113 dargestellt ist,
so daß die Ränder 27 der Halbschalen 23 die nicht gezeigten geschlossenen Flanschnähte der
halbschalenförmigen Zuschnitte 22 formen können, während in den Gebieten dazwischen der
Hauptkörper der Halbschale tiefgezogen wird.
Aus der vorstehenden Beschreibung erkennt man die Einrichtungen 15 bis 17 zum Erwärmen und
die Tiefzieheinrichtung 2, 3, 23, welchen die Stapelstation IV nachgeschaltet ist. Betrachtet man
nun Fig. 6, dann kann man sich die gestapelten, schalenförmigen Werkstücke 22 z. B. als vor der
Papierebene angeordnet denken und sieht, daß eine weitere Vorrichtung zum Erwärmen und
Versiegeln der Werkstücke zur Bildung der fertigen Fließmittelpackung 28 nachgeordnet ist im
linken Bereich der Fig. 6 befindet sich das allgemein mit 29 bezeichnete Karussell, das sich um
die zentrale Achse 30 in Richtung des gebogenen Pfeiles 118 intermittierend dreht. Von einer in
Fig. 6 links und in Fig. 8 unten gezeigten ersten Aufnahmestation V dreht sich das Karussell
29 um 90° weiter in eine in Fig. 8 gezeigte Bearbeitungsstation VI, wo beispielsweise gestanzt
und geschnitten wird, von dort weiter in eine zweite Bearbeitungsstation VII und schließlich die in
den Fig. 6 bis 8 rechts gezeigte Versiegelungsstation VIII. Ein Förderband 31 mit horizontal
verlaufendem Obertrum nimmt die fertig versiegelten Fließmittelpackungen 28 auf und fördert sie
in Richtung des Pfeiles 119 ab. In Fig. 6 ist zwischen dem Karussell 29 die Füllstation 32 gezeigt,
und es versteht sich, daß die Fließmittelpackungen 28 nach dem Füllen mit Verschlüssen und
später gegebenenfalls auch mit Etiketten versehen werden, bevor sie für den Endverbraucher fertig
sind.
Obwohl Fig. 7 zur Verdeutlichung der Erfindung vereinfacht ist, kann anhand dieser doch die
Vorrichtung zum Erwärmen und Versiegeln der tiefgezogenen schalenförmigen Werkstücke 22 am
besten beschrieben werden. Die teilweise abgebrochene und teilweise im Schnitt gezeigte Fig.
7 kann man sich als Blick auf das Karussell 29 z. B. in Richtung des Pfeiles 120 der Fig. 6 von
links nach rechts denken.
Die in Fig. 7 nicht dargestellte Aufnahmestation liegt also unsichtbar vor der drehsymmetrisch um
die zentrale Achse 30 herum angeordneten Stützsäule 33, die stationär auf dem Untergestell 34
befestigt ist und oben nach links den stationären Haltearm 35 und nach rechts den stationären
Stützarm 36 trägt. Über Kugellager 37 oder dergleichen wird eine Drehhülse 38 abgestützt, an
welcher über Tragarme 39 Schalenaufnahmen 40 getragen werden, die zu Viert in einem allgemein
mit 41 bezeichneten drehbaren Tragkörper gehaltert sind. In Draufsicht kann dieser drehbare
Tragkörper 41 rund oder eckig sein, es kommt nur darauf an, daß er im Winkelabstand von jeweils
90° vier Schalenaufnahmen trägt, wobei zur Erhöhung der Leistung der Maschine bei der hier
dargestellten Ausführungsform vier mal zwei Schalenaufnahmen 40 derart angeordnet sind, daß
jeweils zwei Schalenaufnahmen 40 parallel nebeneinander so angeordnet sind, daß sie in
Draufsicht etwa kreuzförmig liegen, wie schematisch in Fig. 8 zu sehen ist.
Jede Schalenaufnahme 40 ist um eine etwa horizontal angeordnete Schwenkachse 42 so drehbar
gelagert, daß jeweils eine Halbschale der Schalenaufnahme 20 um die gemeinsame Verbindungs
linie, die in der Schwenkachse 42 liegt, angewinkelt und sogar zusammengeklappt werden kann.
Die jeweilige Schwenkachse 42 befindet sich daher am oberen verjüngten Ende einer Führungs
wange 43, und jede Halbschale der Schalenaufnahme 40 ist auf Rollen 44 gelagert, deren Achsen
parallel zur Schwenkachse 42 liegen und so im Abstand voneinander angeordnet sind, daß die
zusammengeklappte Schalenaufnahme 40 in der in Fig. 7 strichpunktiert rechts zusammen
geklappten Position zwischen die beiden Rollen 44 nach unten (z. B. vertikal) hindurchgezogen
werden kann. Die Führungswangen 43 mit den Schwenkachsen 42 laufen zwar mit dem drehbaren
Tragkörper 41 während der intermittierenden Drehbewegung insgesamt mit um, während die
Rollen 44 aber in ihrer Höhe verbleiben, können die in jeder der vier Stationen befindlichen
Führungswangen 43 in einer Station, nämlich der Versiegelungsstation VIII, durch einen allgemein
mit 45 bezeichneten Antrieb vertikal nach unten wegbewegt werden.
Ein Antriebsmotor 46 treibt über ein Getriebe 47 und Zahnrad 48 die Drehhülse 38 an, so daß
damit der Tragkörper 41 intermittierend drehbar ist. Auf diese Weise werden die paarförmig
angeordneten Schalenaufnahmen 40 gemäß der schematischen Darstellung der Fig. 8 in
Richtung des gebogenen Pfeiles 118 im Uhrzeigersinn von einer Station V bis VIII in die nächste
VI bis V gefördert.
In der Aufnahmestation V gemäß Fig. 8 werden zwei schalenförmig tiefgezogene Werkstücke 22
so in die Halbschalen der zwei parallel zueinander angeordneten Schalenaufnahmen 40 eingelegt,
daß die Schwenkachse bzw. die gemeinsame Verbindungslinie 42 zweier Schalenhälften in der
Mitte quer zum Mittelradius R1 (strichpunktierte Linie) verlaufen. Man erkennt in der Draufsicht auf
die Aufnahmestation V der Fig. 8 die Kontur der späteren Verpackung mit der Ausgießeinrichtung
49.
Hat sich das Karussell um 90° nach rechts gedreht, dann gelangen die hier betrachteten
Werkstücke 22 in die erste Bearbeitungsstation VI, wo beispielsweise Stanz- und Schneidbacken
überflüssige Teile und Ränder um die umlaufende Flanschnaht herum abschneiden. Beispielsweise
könnte hier die überflüssige Stanznaht oberhalb des Verschlusses 49 in einem Bereich, der in
Fig. 8 mit 50 bezeichnet ist, abgestanzt werden, um nach dem Zusammenklappen der
Schalenhälften und Versiegeln längs der Flanschnaht eine vernünftige Ausgießtülle zu bilden, die
nach außen offen ist, um beispielsweise von dort in der Füllstation 32 das Befüllen der
Fließmittelpackung zu besorgen.
Die Stanz- und Schneidbacken sind in Fig. 7 schematisch dargestellt und mit 51 bezeichnet. Sie
befinden sich immer in der Station VI und werden mittels pneumatischen Zylindern 52 auf die
jeweilige Schalenaufnahme 40 aufgedrückt und wieder abgenommen, wenn eine Bearbeitung des
Werkstückes 22 in der Schalenaufnahme 40 erfolgt bzw. danach das bearbeitete Werkstück
zusammen mit dem drehbaren Tragkörper in die nächste Position gedreht wird.
Bei der nächsten Position handelt es sich um die zweite Bearbeitungsstation VII, wo beispielsweise
Wärmebacken, die in Fig. 6 mit 53 bezeichnet sind, in ähnlicher Weise wie die Stanz- und
Schneidbacken 51 gehaltert und angetrieben auf die darunter befindlichen Schalenaufnahmen 40
aufgedrückt und von diesen wieder abgezogen werden.
Wird das Karussell 29 dann um weitere 90° in die Versiegelungsstation VIII gedreht, dann erfolgt
der Betrieb, wie anhand Fig. 7 rechts beschrieben werden kann.
An dem Stützarm 36, der radial von der Stützsäule 33 herauskragt, ist eine Halterung 54 mit einem
konischen Dorn 55 mit im mittleren Bereich etwa solchem Durchmesser angeordnet, daß das Loch
56 (Fig. 8) der Ausgießvorrichtung 49 der Fließmittelpackung 28 aufgesteckt werden kann.
Zunächst aber ist in der mit ausgezogenen Linien dargestellten Position VIII der Fig. 7 die
Schalenaufnahme 40 offen, wenn auch etwas um die Schwenkachse 42 angewinkelt, nämlich
vorzugsweise unter demselben Winkel, wie oben in dem Maschinenteil der Fig. 1 und 5. Die
schalenförmig tiefgezogenen Werkstücke 22 liegen also hälftig offen in den beiden Halbschalen
der Schalenaufnahme 40. Die Flanschnaht zieht sich außen - wenn auch durch das Abstanzen
nicht mehr vollständig geschlossen - um die jeweilige Halbschale herum bzw. um das Volumen
des halbschalenförmigen Werkstückes herum, derart, daß beim Zusammenklappen um die
Schwenkachse 42 die eine etwa U-förmige Flanschnaht in Draufsicht auf die andere zu liegen
käme.
Diese zusammenklappende Bewegung wird auch von der Maschine erreicht, indem nämlich die
Schalenaufnahme 40 um die Schwenkachse 42 herum in Richtung des gebogenen Pfeiles 121
zusammengeklappt wird. Dann ist der in Fig. 7 rechts mit strichpunktierten Linien gezeigte
Versiegelungszustand erreicht. Die Flanschnaht wird durch die vorherige zweite Bearbeitungs
station VII hinreichend erhitzt, so daß sie beim Zusammenklappen eine mechanisch feste und
flüssigkeitsdichte Verbindung mit der gegenüberliegenden Naht bildet, so daß dadurch aus den
zwei Schalenhälften eine Gesamtpackung wird, die von der Seite in Fig. 6 dargestellt und mit 28
bezeichnet ist.
Diese Zusammenklapp- oder Schwenkbewegung gemäß dem gebogenen Pfeil 121 um die
Schwenkachse 42 herum gelingt mit dem mit 45 bezeichneten Antrieb. Von dem in Fig. 7
gezeigten Motor 46 wird über ein weiteres Getriebe 57 der um eine Kurbelachse 58 drehbare
Kurbelarm 59 so gedreht, daß er sich aus der Papierebene der Fig. 7 heraus auf der der
Kurbelachse 58 gegenüberliegenden Seite wieder in diese hinein-, herausbewegt usw. Dadurch
erfährt die vertikal ausgerichtete Antriebsstange 60 eine vertikale Auf- und Abbewegung gemäß
dem Doppelpfeil 122. An dieser Antriebsstange 60 ist ein Verbindungsteil 61 mittels Schrauben
62 und an dem Verbindungsteil 61 die Führungswange 43 angebracht. Beim Herunterziehen der
Antriebsstange 60 nach unten in Richtung des Pfeiles 122 wird damit auch die Führungswange
43 (von der es eine entsprechend gegenüberliegende hinter der Papierebene der Fig. 7 gibt)
nach unten in die mit strichpunktierten Linien gezeigte Position 43′ gebracht im oberen Bereich
ist die Schwenkachse 42 sowohl an der Führungswange 43 als auch an den Halbschalen der
Schalenaufnahme 40 angebracht, so daß sich mit dem Herunterbewegen der Führungswangen
43 auch die Halbschalen der Schalenaufnahme 40 vertikal nach unten bewegen, während die
unteren Oberflächen über die Rollen 44 gleiten und von diesen gehalten werden. Die Schalen
aufnahme 40 kann dieser zusammenklappenden Bewegung nur dadurch folgen, daß die
Halbschalen in entgegengesetzter Richtung gemäß dem gebogenen Pfeil 121 um die Schwenk
achse 42 so herumklappen, daß sie sich beide in der Mitte der strichpunktiert gezeigten Linie 63
(Fig. 7) treffen. Die jeweils halbkreisförmige Öffnung für die spätere Ausgießvorrichtung legt sich
um den konusförmigen Dorn 55 herum, so daß die zusammengesiegelte Packung dadurch
zentriert ist.
Gleichzeitig kann die durch das Versiegeln fertiggestellte, wenn auch oben offene und leere
Packung 28 durch den Dorn 55 gehaltert werden und aus der Schalenaufnahme 40 her
ausgenommen werden. In Richtung des horizontalen Doppelpfeiles 123 wird dann das in Fig. 8
von oben im geschlossenen Zustand gezeigte Paar von Packungen mit dem Loch 56 der späteren
Ausgießvorrichtung auf das Förderband 31 transportiert und dort abgesetzt.
Inzwischen ist die Führungswange 43 aus der unteren Position 43′ durch die Bewegung der
Antriebsstange 60 in Richtung des Pfeiles 122 nach oben wieder in die mit ausgezogenen Linien
gezeigte Position 43 gelangt, so daß die beiden Halbschalen der Schalenaufnahme 40 wieder die
nur schwach angewinkelte Position der ausgezogen gezeichneten Position VIII hat.
Eine weitere Drehung des Karussells 29 in Richtung des gekrümmten Pfeiles 118 um 90° verbringt
die beiden Schalenaufnahmen 40 wieder in die Aufnahmestation V, wo das Bearbeitungsspiel in
der vorstehend beschriebenen Weise erneut beginnt.
Bezugszeichenliste
1 Magazin
2 Halterung, Stütze
3 Tiefziehform
4 Führungsschiene
5 Zuschnitt
6 Werkstückaufnahme
7 Schlitten
8 Pneumatikzylinder
9 Kolbenstange
10 Querträger
11 Stützen
12, 12′ Transportplatten
13, 13′ Achse
14 Sauger
15, 15′ Werkstückaufnahme
16, 16′ Tragebacken
17, 17′ Tragefläche
18, 18′ Nockenscheiben, Verbindungsträger
18a Verbindungsträger
19, 19′ Werkstückaufnahme
19a Werkstückaufnahme
20 Schalenaufnahme, Gleiter
20a Gleiter
21 Führungsschiene
22 Zuschnitte, Werkstücke
23 Halbschalen
24 Tragsäulen
25 Lager
26 Verbindungslinien
27 Ränder, Flansch
28 Fließmittelpackungen
29 Karussell
30 zentrale Achse
31 Förderband
32 Füllstation
33 Stützsäule
34 Untergestell
35 Haltearm
36 Stützarm
37 Kugellager
38 Drehhülse
39 Tragarme
40 Schalenaufnahmen
41 Tragkörper
42 Schwenkachse
43 Führungswange
43′ Position
44 Rollen
45 Antrieb
46 Antriebsmotor
47 Getriebe
48 Zahnrad
49 Ausgießvorrichtung
50 Bereich
51 Stanz- und Schneidbacken
52 Zylinder
53 Wärmebacken
54 Halterung
55 Dorn
56 Loch
57 Getriebe
58 Kurbelachse
59 Kurbelarm
60 Antriebsstange
61 Verbindungsteil
62 Schrauben
63 Linie
100 Rahmen
101 Raum
102 Raum
103 Stütze
104 Tragplatte
105 Motor
106 Kette
107 Antriebswelle
108 Nockenscheiben
109 Nockenfolger
110 Tragarm
111 Pfosten
112 horizontale Richtung, Doppelpfeil
112′ Linie
113 Doppelpfeil, Transportrichtung
114 Schrauben
115 Doppelpfeil
115′ Richtung
116 Kante
117 Längsrichtung
118 Pfeil, Nocken
119 Pfeil
120 Pfeil
121 Pfeil
122 Pfeil
123 Doppelpfeil
a Mittenabstand
I Vereinzelungsstation
II Übernahmestation
III Tiefziehstation
IV Stapelstation
V Aufnahmestation
VI Bearbeitungsstation
VII Bearbeitungsstation
VIII Versiegelungsstation
2 Halterung, Stütze
3 Tiefziehform
4 Führungsschiene
5 Zuschnitt
6 Werkstückaufnahme
7 Schlitten
8 Pneumatikzylinder
9 Kolbenstange
10 Querträger
11 Stützen
12, 12′ Transportplatten
13, 13′ Achse
14 Sauger
15, 15′ Werkstückaufnahme
16, 16′ Tragebacken
17, 17′ Tragefläche
18, 18′ Nockenscheiben, Verbindungsträger
18a Verbindungsträger
19, 19′ Werkstückaufnahme
19a Werkstückaufnahme
20 Schalenaufnahme, Gleiter
20a Gleiter
21 Führungsschiene
22 Zuschnitte, Werkstücke
23 Halbschalen
24 Tragsäulen
25 Lager
26 Verbindungslinien
27 Ränder, Flansch
28 Fließmittelpackungen
29 Karussell
30 zentrale Achse
31 Förderband
32 Füllstation
33 Stützsäule
34 Untergestell
35 Haltearm
36 Stützarm
37 Kugellager
38 Drehhülse
39 Tragarme
40 Schalenaufnahmen
41 Tragkörper
42 Schwenkachse
43 Führungswange
43′ Position
44 Rollen
45 Antrieb
46 Antriebsmotor
47 Getriebe
48 Zahnrad
49 Ausgießvorrichtung
50 Bereich
51 Stanz- und Schneidbacken
52 Zylinder
53 Wärmebacken
54 Halterung
55 Dorn
56 Loch
57 Getriebe
58 Kurbelachse
59 Kurbelarm
60 Antriebsstange
61 Verbindungsteil
62 Schrauben
63 Linie
100 Rahmen
101 Raum
102 Raum
103 Stütze
104 Tragplatte
105 Motor
106 Kette
107 Antriebswelle
108 Nockenscheiben
109 Nockenfolger
110 Tragarm
111 Pfosten
112 horizontale Richtung, Doppelpfeil
112′ Linie
113 Doppelpfeil, Transportrichtung
114 Schrauben
115 Doppelpfeil
115′ Richtung
116 Kante
117 Längsrichtung
118 Pfeil, Nocken
119 Pfeil
120 Pfeil
121 Pfeil
122 Pfeil
123 Doppelpfeil
a Mittenabstand
I Vereinzelungsstation
II Übernahmestation
III Tiefziehstation
IV Stapelstation
V Aufnahmestation
VI Bearbeitungsstation
VII Bearbeitungsstation
VIII Versiegelungsstation
Claims (9)
1. Maschine zur Herstellung von aus einem Paar von schalenförmigen Werkstücken (22)
zusammengesetzten Fließmittelpackungen (28) von Zuschnitten (5) aus tiefziehfähigem
Kunststoff, mit Einrichtungen (15-17) zum Erwärmen, Transportieren (18, 20, 21),
Tiefziehen (2, 3, 23) und Versiegeln (VIII, 42-45), dadurch gekennzeichnet, daß der
Einrichtung (15, 16, 17) zum Erwärmen und Tiefziehen (2, 3, 23) eine Stapelstation (IV)
und letzterer (IV) eine weitere Vorrichtung (53, VII) zum Erwärmen und Versiegeln (VIII,
42-45) der tiefgezogenen schalenförmigen Werkstücke (42) nachgeordnet ist/sind und
derart ausgestaltet sind, daß die Zuschnitte (5) und schalenförmigen Werkstücke (22) eines
Paares längs einer gemeinsamen Kante (116) zusammenhängen und außen von einer
durchgehenden geschlossenen Flanschnaht umgeben sind.
2. Maschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung (15, 16, 17) zum
Erwärmen und Tiefziehen (2, 3, 23) einen transportierbaren Tragebacken (16) mit
angewinkelter Tragefläche (17) und einer relativ zu letzterem bewegbare Tiefziehform (3)
mit entsprechend dem Tragebacken (16) angewinkelt angeordneten, paarweise
aneinanderliegenden Halbschalen (23) aufweist.
3. Maschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die der Stapelstation (IV)
nachgeordnete Vorrichtung (53, VII) zum Erwärmen und Versiegeln (VIII, 42-45) der
schalenförmigen Werkstücke (22) aus Kunststoff ein um eine zentrale Achse (30)
intermittierend drehbar angetriebenes Karussell (29) mit wenigstens zwei im Winkelabstand
(90°) angeordneten Bearbeitungsstationen (V-VIII) ist.
4. Maschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung (15, 16,
17) zum Erwärmen und Tiefziehen (2, 3, 23) zwei sich überlappende Führungsschienen
(4, 21) aufweist, deren erste Führungsschiene (4) sich bis in die Vereinzelungsstation (1)
für Zuschnitte (5) erstreckt und eine erste, in unterschiedliche Richtungen (112, 113)
bewegbar angetriebene Werkstückaufnahme (6) führt.
5. Maschine nach Anspruch 1, 2 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Führungs
schiene (21) gerade ist und sich von der Übernahmestation (1) über die Tiefziehstation (III)
bis in die Stapelstation (IV) erstreckt und einen um eine Station kürzeren, geraden
Verbindungsträger (18) translatorisch hin- und herbewegbar führt, an dem im Abstand (a)
eine zweite (15) und eine dritte Werkstückaufnahme (19) befestigt sind.
6. Maschine nach einem der Ansprüche 1, 2 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß die erste
Werkstückaufnahme (6) zwei ebene Transportplatten (12, 12′) aufweist, die relativ
zueinander verkippbar angetrieben sind und Sauger (14) zum Halten und gegebenenfalls
Vereinzeln von Zuschnitten (5) tragen.
7. Maschine nach einem der Ansprüche 1, 2 und 4-6, dadurch gekennzeichnet, daß die
Tiefziehform (3) auf- und abbewegbar in der Tiefziehstation (III) angeordnet ist und
mehrere Paare von jeweils zueinander um eine gemeinsame Verbindungslinie (26)
angewinkelten Halbschalen (23) längs einer Linie (112′) nebeneinander angeordnet
aufweist, die sich quer zur Längsrichtung (117) jedes Paares von Halbschalen (23) in
Richtung der gemeinsamen Verbindungslinien (26) erstreckt, und daß sich die zweite
Führungsschiene (21) ebenfalls in Richtung dieser Linie (112′) erstreckt (Fig. 5).
8. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Karussell
(29) vier im Winkelabstand von 90° zueinander angebrachte Stationen (V-VIII), stationäre
Halte- (35) und Stützarme (36) und einen drehbaren Tragkörper (41) mit vier Paaren von
Schalenaufnahmen (40) hat, die jeweils ein Paar von um eine gemeinsame Verbindungs
linie (42) angewinkelten Halbschalen aufweisen, und daß jede Schalenaufnahme (40) in
einer Station, der Versiegelungsstation (VIII), um die gemeinsame Verbindungslinie (42)
zusammenklappbar angetrieben ist.
9. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3 und 8, dadurch gekennzeichnet, daß jeder
Station (V-VIII) des Karussells (29) zwei parallel zueinander und im wesentlichen radial
angeordnete, intermittierend drehbare Schalenaufnahmen (40) zugeordnet sind, daß in
einer ersten Bearbeitungsstation (VI) zum Stanzen und Schneiden der schalenförmigen
Werkstücke (22) zwei stationäre, parallel angebrachte Stanz- und Schneidbacken und in
einer zweiten Bearbeitungsstation (VII) zwei stationäre, parallel zueinander angebrachte
Wärmebacken (53) vorgesehen sind (Fig. 8).
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19944432090 DE4432090A1 (de) | 1994-09-09 | 1994-09-09 | Maschine zur Herstellung von Fließmittelpackungen |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19944432090 DE4432090A1 (de) | 1994-09-09 | 1994-09-09 | Maschine zur Herstellung von Fließmittelpackungen |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE4432090A1 true DE4432090A1 (de) | 1996-03-14 |
Family
ID=6527777
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19944432090 Ceased DE4432090A1 (de) | 1994-09-09 | 1994-09-09 | Maschine zur Herstellung von Fließmittelpackungen |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE4432090A1 (de) |
Cited By (1)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
CN102358027A (zh) * | 2011-07-25 | 2012-02-22 | 天津市宏程伟业塑料制品厂 | 单模一次成型系统和单模一次成型方法 |
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-
1994
- 1994-09-09 DE DE19944432090 patent/DE4432090A1/de not_active Ceased
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EP0343266A1 (de) * | 1986-12-17 | 1989-11-29 | Unionpack Industrielle Lohnverpackungs-GmbH | Verfahren zum Herstellen von Folienbehälter und Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens |
Cited By (2)
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CN102358027A (zh) * | 2011-07-25 | 2012-02-22 | 天津市宏程伟业塑料制品厂 | 单模一次成型系统和单模一次成型方法 |
CN102358027B (zh) * | 2011-07-25 | 2014-07-09 | 天津市宏程伟业塑料制品厂 | 单模一次成型系统和单模一次成型方法 |
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