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DE4428198C1 - Anschlußleiste für die Telekommunikationstechnik - Google Patents

Anschlußleiste für die Telekommunikationstechnik

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DE4428198C1
DE4428198C1 DE19944428198 DE4428198A DE4428198C1 DE 4428198 C1 DE4428198 C1 DE 4428198C1 DE 19944428198 DE19944428198 DE 19944428198 DE 4428198 A DE4428198 A DE 4428198A DE 4428198 C1 DE4428198 C1 DE 4428198C1
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DE
Germany
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carrier system
terminal block
terminal
adapter
opening
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DE19944428198
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English (en)
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Hans-Dieter Dipl Ing Otto
Helmut Dipl Ing Weber
Norbert Gaertner
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3M Deutschland GmbH
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Publication date
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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Anschlußleiste für die Telekommunikationstechnik, die an ihren beiden Enden jeweils eine schlitzartige Öffnung mit einem darin angeordneten ersten Rasthaken aufweist, in die ein Schenkel eines Trägersystems einsetzbar ist.
Derartige Anschlußleisten dienen zur Rangierung von Adern von Telekommunikationskabeln. Hierbei wird in Fernmeldeverteileranlagen üblicherweise eine Vielzahl von Anschlußleisten auf einem entsprechenden Trägersystem befestigt, indem die Anschlußleisten mit ihren schlitzartigen Öffnungen auf die Schenkel eines Trägersystems aufgerastet werden. Die Befestigung erfolgt dabei mit Hilfe eines an der Anschlußleiste vorgesehenen Rasthakens, der in eine entsprechende Öffnung, bzw. über eine entsprechende Ausnehmung des Trägersystems rastet.
An den beiden Enden der bekannten Anschlußleiste ist ferner ein Bereich vorgesehen, in welchem eine Überspannungsschutzeinrichtung einen Schenkel des - in diesem Fall leitend ausgebildeten - Trägersystems kontaktieren kann.
Zur Demontage der obenbeschriebenen, bekannten Anschlußleisten ist ein Werkzeug erforderlich, welches die Rastverbindung löst.
Die vorbeschriebenen Anschlußleisten werden im Zusammenhang mit einem sogenannten Trägerprofil eingesetzt, das ein- oder zweiteilig aus Metall hergestellt ist und parallel gegenüberliegende Zungen oder Schenkel aufweist, die in die schlitzartigen Öffnungen der Anschlußleiste einsetzbar sind. Hierbei besitzt jeder Schenkel eine Öffnung, in welche der Rasthaken der Anschlußleiste einrasten kann.
Ein derartiges Trägersystem zur Halterung von Anschlußleisten der Telekommunikationstechnik ist aus dem GM-94 02 908 bekannt und ist unter der Bezeichnung Flexi-Rail erhältlich. Bei diesem bekannten Trägersystem dienen jeweils zwei Aufnahmeschenkel mit einer Hinterschneidung dazu, eine mit einem Rasthaken versehene Anschlußleiste zu fixieren. Der Rasthaken der auf dieses Trägersystem passenden Anschlußleisten, die unter der Bezeichnung SID-Anschlußleiste bekannt sind, befindet sich jedoch im Gegensatz zu dem eingangs beschriebenen Rasthaken bekannter Anschlußleisten im Eingangsbereich der Öffnung. Deshalb können die bekannten Anschlußleisten ohne weitere Hilfsmittel nur auf den entsprechenden Trägersystemen befestigt werden. Sofern andere Anschlußleisten auf einem Trägersystem des Typs Flexi-Rail befestigt werden sollen, ist ein Adapter erforderlich.
Die Anschlußleisten der oben beschriebenen Art können Überspannungsschutzeinrichtungen aufnehmen, die evtl. auftretende Überspannungen zur Erde ableiten. Derartige Einrichtungen sind als sogenannte Überspannungsschutzmagazine bekannt und werden auf die Anschlußleiste aufgesteckt, wobei ein Kontakt des Magazins einen leitenden Teil des Trägersystems berührt. Jedoch ergibt sich bei den bekannten Anschlußleisten der Nachteil, daß die Überspannungsableitermagazine nicht identisch ausgebildet sind.
Aus der DE 33 45 803 C2 ist eine Verteilerleiste für Fernsprechanlagen bekannt, die auf ein Trägersystem aufgerastet werden kann, wobei ein Überspannungsableitermagazin vorgesehen ist. Durch eine zusätzliche Anschlußklemme wird eine Erdungsfeder mit der Erdungsschiene des Magazins elektrisch verbunden.
Aus der DE 42 16 422 A1 ist ferner ein aufschnappbares Verteilerelement zum Einbau in Gestelle der elektrischen Nachrichtentechnik bekannt, das aus einem Grundkörper aus Kunststoff zur Montage auf einer metallenen Tragschiene durch Aufschnappen besteht. Der Grundkörper weist mehrere nebeneinanderliegende Kuhlen auf, wobei in den Kuhlen Federn der Kontaktstreifen eingelegt sind. Der Kontaktstreifen ist so ausgebildet, daß ein Ende desselben nach dem Aufschnappen des Verteilerelementes auf die Tragschiene federnd an der Tragschiene anliegt.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Anschlußleiste für die Telekommunikationstechnik der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, daß diese ohne weitere Hilfsmittel bei unterschiedlichen Trägersystemen eingesetzt werden kann, wobei bei zumindest einem Trägersystem die Demontage der Anschlußleiste von dem Trägersystem ohne Werkzeug möglich sein soll. Gleichzeitig soll die Möglichkeit gewährleistet sein, auf jedem Trägersystem eine Überspannungsschutzeinrichtung vorzusehen.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Erfindungsgemäß ist im Eingangsbereich der Öffnung eine flexible Betätigungskontur vorgesehen, die zumindest einen weiteren Rasthaken aufweist. Durch diese flexible und damit federnde Anordnung des Rasthakens an einer Betätigungskontur wird ein werkzeugloses Lösen der Anschlußleiste vom Trägersystem möglich, da die Betätigungskontur mit einem Finger soweit aus der Verriegelungsstellung weggebogen werden kann, bis der Rasthaken außer Eingriff mit dem entsprechenden Teil des Trägersystems gerät. Darüber hinaus ist durch das Vorsehen von einem weiteren Rasthaken im Eingangsbereich der Öffnung gewährleistet, daß die erfindungsgemäße Anschlußleiste auf verschiedenen Trägersystemen eingesetzt werden kann.
Darüber hinaus weist die erfindungsgemäße Anschlußleiste im Bereich der Öffnung eine Aufnahme für einen Erdungsadapter auf. Durch einen solchen Erdungsadapter, der beispielsweise die Form eines U-förmigen Metallwinkels mit einem Klemmschlitz aufweisen kann, läßt sich unabhängig von der Wahl des Trägersystems ein Überspannungsmagazin in die Anschlußleiste einsetzen.
Nach einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung kann die Betätigungskontur zwei nebeneinanderliegende Rasthaken aufweisen. Hierdurch wird eine besonders gute Befestigung der Anschlußleiste an dem Trägersystem gewährleistet.
Nach einer weiteren Ausbildung kann sich der Rasthaken der Betätigungskontur, gesehen in Einführrichtung des Schenkels des Trägersystems, vor dem ersten Rasthaken befinden. Hierdurch rastet automatisch der jeweils passende Rasthaken der Anschlußleiste in die entsprechende Öffnung des Trägersystems ein.
Sofern die Aufnahme für den Erdungsadapter einen weiteren Rasthaken aufweist, der den Erdungsadapter verriegelt, ist für eine besonders gute Befestigung des Adapters gesorgt.
Schließlich kann die Betätigungskontur einstückig an die Anschlußleiste angeformt sein, wodurch eine besonders kostengünstige Herstellung gewährleistet ist.
Nachfolgend wird die vorliegende Erfindung rein beispielhaft anhand einer vorteilhaften Ausführungsform beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine Anschlußleiste gemäß der Erfindung, die auf ein erstes Trägersystem aufgerastet ist;
Fig. 2 die Anschlußleiste von Fig. 1, die auf ein weiteres Trägersystem vom Typ Flexi-Rail aufgerastet ist; und
Fig. 3 eine Seitenansicht eines Teils eines Trägersystems, auf das links eine Anschlußleiste gemäß der Erfindung, und rechts eine herkömmliche Anschlußleiste aufgerastet ist, wobei beide Anschlußleisten mit Überspannungsmagazinen versehen sind.
Fig. 1 zeigt eine erfindungsgemäße Anschlußleiste 10, die auf ein Trägersystem aufgerastet ist. Die Anschlußleiste 10 weist an ihren beiden Enden jeweils eine schlitzartige Öffnung 12 auf, in der jeweils ein Rasthaken 14 angeordnet ist. Der Rasthaken ist dabei einstückig mit der Anschlußleiste verbunden.
Wie die geschnitten dargestellten Bereiche von Fig. 1 zeigen, ist der Rasthaken 14 in eine Ausnehmung 16 beider Schenkel 18 eines Trägersystems 20 eingerastet.
Im Eingangsbereich der Öffnung 12 der Anschlußleiste 10 ist eine einstückig angeformte, flexible Betätigungskontur 22 vorgesehen, die mit zwei nebeneinanderliegenden Rasthaken 24 versehen ist. Die manuelle Betätigung der Betätigungskontur 22 wird durch einen angeformten Hebel 26 erleichtert.
Bei Befestigung der Anschlußleiste 10 auf dem in Fig. 1 dargestellten Trägersystem 20 ist der Rasthaken 24 nicht unbedingt erforderlich. Jedoch dient dieser zur Befestigung auf einem weiteren Trägersystem, wie nachfolgend noch ausgeführt wird.
Im linken Teil von Fig. 1 ist in dem geschnitten dargestellten Bereich eine Aufnahme 28 für einen Erdungsadapter 30 zu erkennen. Der Erdungsadapter 30 besteht grundsätzlich aus einem U-förmigen Metallstreifen, der zwischen den Schenkeln um 90 Grad abgebogen ist. Hierbei ist ein Schenkel derart geschlitzt ausgebildet, daß zwei Zungen 31 und 32 gebildet sind, die zwischen sich einen Federkontakt bilden.
Der Erdungsadapter 30 wird zur Montage in die Anschlußleiste 10 von oben in die Aufnahme 28 eingesteckt und nach unten gedrückt, bis ein weiterer Rasthaken 34 über den oberen Rand des Erdungsadapters einrastet. Da das Trägersystem 20 und der Erdungsadapter aus Metall bestehen, wird eine leitende Verbindung zwischen dem Trägersystem, das geerdet ist, und der Zunge eines Erdkontaktes 41 (Fig. 3) als Sammelerde für Überspannungsableiter eines, aufgesetzten Magazins 40 (Fig. 3) in einer Schlitzöffnung 3 (Fig. 1) hergestellt.
Fig. 2 zeigt die erfindungsgemäße Anschlußleiste von Fig. 1, die jedoch auf ein Trägersystem des Typs Flexi-Rail aufgerastet ist. Ein derartiges Trägersystem besteht unter anderem aus zwei Schenkeln 18′, die mit einer Hinterschneidung 16′ versehen sind, in welche der Rasthaken 24 der Anschlußleiste 10 einrasten kann.
Das Lösen der Anschlußleiste 10 von diesem Trägersystem kann durch einfache manuelle Betätigung erfolgen, indem von unten mit einem Finger auf den Hebel 26 der Betätigungskontur 22 gedrückt wird. Hierdurch löst sich der Rasthaken 24 aus der Hinterschneidung 16′, wodurch die Anschlußleiste 10 nach oben abgezogen werden kann.
Fig. 3 zeigt die Seitenansicht eines Trägersystems 20, das auch in Fig. 1 dargestellt ist. Hierbei ist auf dem in Fig. 3 rechten Schenkel 18a eine herkömmliche Anschlußleiste 10′′ aufgerastet, wohingegen auf dem linken Schenkel 18b des Trägersystems 20 eine erfindungsgemäße Anschlußleiste 10 aufgerastet ist. Auf die erfindungsgemäße Anschlußleiste 10 ist ein Überspannungsableitermagazin 40 aufgesteckt, wohingegen auf die herkömmliche Anschlußleiste 10′′ ein dazu passendes Überspannungsableitermagazin 40′′ aufgesteckt ist.
Wie zu erkennen ist, kontaktiert der Erdkontakt 41′′ des Magazins 40′′ direkt den Schenkel 18a des Trägersystems 20. Demgegenüber kontaktiert der Erdkontakt 41 des Magazins 40 den in die Anschlußleiste 10 eingesteckten Erdungsadapter 30, der mit seinen beiden Kontaktschenkeln 31 und 32 die Schulter des Trägersystems 20 zwischen den Zungen 18a und 18b kontaktierend berührt.
Durch die erfindungsgemäße Anschlußleiste läßt sich somit eine außerordentlich hohe Flexibilität erzielen, da die Anschlußleiste auf verschiedene vorhandene Trägersysteme aufrastbar ist und teilweise ohne Werkzeug von dem Trägersystem entfernbar ist. Gleichzeitig ist sichergestellt, daß auch bei unterschiedlichen Trägersystemen Überspannungsmagazine kontaktiert werden können, da die erfindungsgemäße Anschlußleiste mit einer Aufnahme für einen Erdungsadapter versehen ist. Da die erfindungsgemäße Anschlußleiste universell einsetzbar ist, lassen sich erhebliche Kosteneinsparungen erzielen.

Claims (5)

1. Anschlußleiste für die Telekommunikationstechnik, die an ihren beiden Enden jeweils eine schlitzartige Öffnung (12) mit einem darin angeordneten ersten Rasthaken (14) aufweist, in die ein Schenkel (18, 18′) eines Trägersystems (20) einsetzbar ist, dadurch gekennzeichnet,
  • - daß im Eingangsbereich der Öffnung (12) eine flexible Betätigungskontur (22) mit zumindest einem weiteren Rasthaken (24) vorgesehen ist; und
  • - daß die Anschlußleiste im Bereich der Öffnung (12) mit einer Aufnahme (28) für einen Erdungsadapter (30) versehen ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungskontur zwei nebeneinanderliegende Rasthaken (24) aufweist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Rasthaken (24) der Betätigungskontur (22), gesehen in Einführrichtung des Schenkels (18, 18′) des Trägersystems, vor dem ersten Rasthaken (14) befindet.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme (28) einen weiteren Rasthaken (34) aufweist, der den Erdungsadapter (30) verriegelt.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungskontur (22) an der Anschlußleiste angeformt ist.
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