DE4427901A1 - Vorrichtung zum Beladen von Containern - Google Patents
Vorrichtung zum Beladen von ContainernInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Beladen von Containern
mit einer in den Container einführbaren, mit einem Grundfahrzeug
durch eine Kupplungseinrichtung verbundenen und mindestens in
vertikaler Richtung beweglichen Lastaufnahmevorrichtung und mit
Rädern für die Abstützung eines von der Lastaufnahmevorrichtung
erzeugten Drehmoments.
Die Abmessungen von Containern werden aufgrund internationaler
Normen in Fuß angegeben. Die Längen derartiger Container liegen
zwischen 20 und 40 Fuß, das sind etwa 6 bis 12 Meter. Es handelt
sich hierbei um sogenannte Fracht-Container für den Transport von
Stückgütern. Es hat sich wegen der Länge dieser Container als
schwierig erwiesen, den Beladevorgang durchzuführen, ohne den
Containerboden durch den Raddruck von Transportfahrzeugen
übermäßig zu belasten. Die Tendenz geht dabei in Richtung auf die
Verwendung von Containern größtmöglicher Länge, da die
Frachtraten hierfür deutlich günstiger sind als die Frachtraten für
kürzere Container. Das Problem liegt hierbei in der Länge der zu den
Beladefahrzeugen gehörenden Lastaufnahmevorrichtungen, die in
beladenem Zustand ein Kippmoment auf das Beladefahrzeug
ausüben, das beispielsweise ein Gabelstapler sein kann. Verwendet
man hierbei einen Gabelstapler mit einem Leergewicht von 2,5
Tonnen, so ergibt sich bei einer hierfür zulässigen Nutzlast unter
Berücksichtigung einer Standsicherheit mit einem Faktor von 1,3 eine
vordere Achslast von 5 Tonnen. Für das Befahren mit Fahrzeugen
mit einer derartigen Achslast sind die Containerböden nicht geeignet.
Es ist bereits bekannt, als Beladefahrzeug einen Gabelstapler mit
entsprechend langen Gabelzinken einzusetzen, die an ihren vorderen
Enden mit Stützrollen oder Stützrädern versehen sind, um das
Kippmoment aufzufangen. Das Einfahren der Gabelzinken mit den
Stützrädern ist jedoch deshalb schwierig, weil die Vorderkante des
Containerbodens einen Abstand von 15 bis 20 cm von der
Aufstellfläche des Containers aufweist, so daß vor der
Containeröffnung Laderampen aufgestellt werden müssen, deren
maximale Höhe dem Abstand der besagten Vorderkante von der
Aufstellfläche entspricht. Dennoch wird auch hierbei der
Containerboden großen Achslasten ausgesetzt, für die der Container
in aller Regel nicht ausgelegt ist. Besonders schwierig wird das
Beladen des Containers, wenn dieser nicht auf dem Erdboden,
sondern auf der Ladefläche eines Lastkraftwagens steht. Ein
derartiger Abstand vom Erdboden läßt sich durch Rampen zumindest
nicht mehr ohne weiteres überbrücken.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung
der eingangs beschriebenen Gattung anzugeben, bei deren Einsatz
das von der Lastaufnahmevorrichtung erzeugte Drehmoment nicht
mehr vom Containerboden getragen werden muß, die ein Beladen
von Containern ermöglicht, bei denen der Containerboden
unterschiedliche Abstände vom Erdboden aufweist und mit der große
Lasten zuverlässig in die gesamte Tiefe des Containers eingefahren
werden können.
Die Lösung der gestellten Aufgabe erfolgt bei der eingangs
angegebenen Beladevorrichtung erfindungsgemäß dadurch, daß die
Räder an zwei Radarmen angeordnet sind, die beiderseits des
Containers an den Außenseiten der längsten Containerwände am
Container entlang verfahrbar und mit ihren den Rändern abgekehrten
Enden mit dem Grundfahrzeug verbunden sind, und daß die
Lastaufnahmevorrichtung über einen mindestens in senkrechter
Richtung beweglichen Ausleger mit der Kupplungseinrichtung
verbunden ist.
Durch die erfindungsgemäßen konstruktiven Maßnahmen ist es
möglich, das von der Lastaufnahmevorrichtung mit dem zugehörigen
Ausleger erzeugte Kipp- oder Drehmoment in größtmöglicher Nähe
der Lastaufnahmevorrichtung außerhalb des Containers abzufangen,
den betreffenden Container auch dann zu beladen, wenn sich dessen
Bodenoberfläche in unterschiedlichen Abständen vom Erdboden
befindet, und es ist insbesondere möglich, den Container auch auf
seiner gesamten Länge zu beladen, ohne daß das Ladegut auf dem
Containerboden verschoben werden müßte.
Es ist dabei besonders vorteilhaft, wenn die virtuelle gemeinsame
Rotationsachse FA-FA der Räder zwischen der
Lastaufnahmevorrichtung und der Kupplungseinrichtung liegt. Dabei
ist es wiederum besonders vorteilhaft, wenn der waagerechte
Abstand D1 der Rotationsachse FA-FA der Räder von der
Lastaufnahmevorrichtung kleiner ist als der waagerechte Abstand D2
der gleichen Rotationsachse FA-FA von der Kupplungseinrichtung.
Die Verhältnisse werden dabei um so günstiger, je kleiner der
Abstand D1 ist.
Es ist dabei im Zuge einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung
wiederum besonders vorteilhaft, wenn der Ausleger durch eine
Anordnung von Parallelogrammlenkern gebildet ist, insbesondere
durch Parallelogrammlenker, deren Gelenkstellen sowohl eine
vertikale als auch eine horizontale Bewegung der
Lastaufnahmevorrichtung ermöglichen.
Es ist dabei im Zuge einer wiederum weiteren Ausgestaltung der
Erfindung besonders vorteilhaft, wenn zwei obere, auf Zug
beanspruchte Parallelogrammlenker und ein mittig darunter
angeordneter, auf Druck beanspruchter Parallelogrammlenker
vorhanden sind, und wenn der untere Parallelogrammlenker mit
mindestens einem Hubantrieb verbunden ist.
Durch diese konstruktive Maßnahme können die oberen
Parallelogrammlenker sehr schlank und damit leicht ausgebildet
werden, während der untere Parallelogrammlenker, der aufgrund
seiner Druckbeanspruchung mit hoher Knicksteifigkeit ausgelegt
werden muß, durch den Hubantrieb auch auf Biegung beansprucht
werden kann.
Zur Herbeiführung der verschiedenen Freiheitsgrade des Auslegers
ist es von besonderem Vorteil, wenn die Kupplungseinrichtung eine
Drehsäule aufweist, an der der untere Parallelogrammlenker in
vertikaler Richtung schwenkbar, aber in horizontaler Richtung
verdrehfest angeordnet ist, und an der ein Schwenkantrieb angreift.
Auch hier ist es wiederum der untere, mit hoher Knicksteifigkeit
versehene Parallelogrammlenker, der zur Aufnahme der Querkräfte
des Schwenkantriebs dient.
Die einzelnen Gelenkstellen der Parallelogrammlenker des Auslegers
sind dabei gemäß den Merkmalen von Unteransprüchen so gestaltet,
daß bei jeglicher Bewegung in vertikaler oder horizontaler Richtung
sowie in Richtung überlagerter Bewegungen die
Lastaufnahmevorrichtung stets parallel zu sich selbst bewegt wird.
Es ist dabei weiterhin von Vorteil, wenn der Abstand der
gemeinsamen Rotationsachse FA-FA der Räder von der
Kupplungseinrichtung veränderbar ist, insbesondere dann, wenn die
Radarme zur Veränderung des Achsabstandes mit
Teleskopführungen ausgestattet sind.
Durch diese Maßnahmen kann die Manövrierfähigkeit der Vorrichtung
zumindest in unbelastetem Zustand erheblich verbessert werden, und
durch das teleskopartige Ausfahren der Radarme in belastetem
Zustand, können Kipp- bzw. Drehmomente aufgefangen werden, die
durch einen extrem langen Ausleger erzeugt werden.
Um eine universelle Einsatzmöglichkeit der Vorrichtung zu
gewährleisten, ist es wiederum besonders vorteilhaft, wenn die
Radarme an ihren den Rädern abgekehrten Enden durch ein Joch zu
einem U-förmigen Fahrgestell miteinander verbunden sind. Dieses
Fahrgestell kann alsdann mit sehr unterschiedlich gestalteten
Grundfahrzeugen verbunden werden:
So ist es beispielsweise möglich, als Grundfahrzeug einen
Gabelstapler zu verwenden und die Radarme im Bereich der
Kupplungseinrichtung mit dem Gabelstapler zu verbinden.
Diese Verbindung geschieht in besonders vorteilhafter und einfacher
Weise dadurch, daß das Fahrgestell im Bereich des Jochs über
Schwenklager mit waagerechten und über Drehlager mit senkrechten
Achsen mit zwei Gabeltaschen verbunden ist, in die die Gabeln des
Gabelstaplers bei auf dem Boden aufliegenden Gabeltaschen
einschiebbar sind.
Es ist andererseits möglich, als Grundfahrzeug den Antriebsteil eines
Schubmaststaplers zu verwenden und die Radarme und die
Kupplungseinrichtung fest mit dem Antriebsteil des
Schubmaststaplers zu verbinden.
Dieser Antriebsteil enthält die zum Antrieb eines Fahrmotors
erforderlichen Akkumulatoren sowie ein um eine senkrechte Achse
drehbares Antriebsrad oder ein paar von Antriebsrädern.
Üblicherweise werden derartige Schubmaststapler mit relativ kurzen
Radarmen versehen, um die Standfestigkeit und Kippsicherheit des
Schubmaststaplers zu gewährleisten. An die Stelle dieser kurzen
Radarme treten nunmehr erfindungsgemäß Radarme sehr viel
größerer Länge, die auch untereinander einen sehr viel größeren
Abstand aufweisen, und zwar derart, daß die an den Enden der
Radarme angeordneten Räder beiderseits und außerhalb der
längsten Seitenwände des Containers verfahrbar sind.
Es ist dabei einerseits möglich, ein Antriebsteil des
Schubmaststaplers mit einem Führerstand zu verwenden; es ist aber
mit besonderem Vorteil möglich, den Führerstand vom Antriebsteil zu
trennen und in der Nähe der Lastaufnahmevorrichtung in die
Parallelogrammlenkeranordnung zu integrieren.
Bei Verwendung des Antriebsteils eines Schubmaststaplers läßt sich
eine besonders hohe Manövrierfähigkeit der erfindungsgemäßen
Vorrichtung erreichen. Durch die Anordnung des Führerstandes in
unmittelbarer Nähe der Lastaufnahmevorrichtung hat die
Bedienungsperson einen hervorragenden Überblick über alle
Bewegungen und die Raumlage des Ladeguts in jeder Phase des
Beladungs- und Entladungsvorganges. Die Arbeit der
Bedienungsperson kann dadurch erleichtert werden, daß der
Führerstand mit Beleuchtungseinrichtungen und/oder mit
zusätzlichen Beobachtungseinrichtungen wie Spiegeln und/oder
Videokameras ausgestattet wird.
Der Führerstand läßt sich in besonders einfacher Weise an dem
besonders biegesteifen unteren Parallelogrammlenker befestigen.
Hierbei führt allerdings der Führerstand mit der Bedienungsperson
die gleichen Neigebewegungen aus wie der untere
Parallelogrammlenker selbst.
Für den Fall, daß der Führerstand stets die gleiche Raumlage
gegenüber der Lastaufnahmevorrichtung einnehmen soll, ist es
besonders vorteilhaft, wenn die Lastaufnahmevorrichtung an der
Vorderseite eines Tragrahmens befestigt ist, an dessen Rückseite
eine Tragkonstruktion mit dem Führerstand starr befestigt ist, und
wenn sich die vorderen Gelenkstellen der Parallelogrammlenker an
der Rückseite des Führerstandes befinden.
Weiterhin ist es besonders vorteilhaft, wenn in der
Parallelogrammlenkeranordnung eine Verstelleinrichtung zur
Veränderung der Neigung der Lastaufnahmevorrichtung angeordnet
ist. In diesem Falle läßt sich eine ähnliche Veränderung der
Raumlage herbeiführen, wie dies durch Veränderung der Neigung
des Hubmastes eines Gabelstaplers möglich ist.
Insbesondere bei langen Auslegern ist es zur Gewichtsersparnis
besonders vorteilhaft, wenn der Ausleger einen einzigen Lenkarm
aufweist, der an einen Hubantrieb und an einen Schwenkantrieb
angeschlossen ist und an beiden Enden über je eine Gelenkstelle,
die jeweils eine horizontale Achse und eine vertikale Achse aufweist,
mit der Kupplungseinrichtung einerseits und mit der
Lastaufnahmevorrichtung andererseits verbunden ist, und wenn die
beiden Endabschnitte des Lenkarms über paarweise parallel
zueinander angeordnete Weggeber mit der Kupplungseinrichtung
einerseits und über paarweise parallel zueinander angeordnete
Stellantriebe mit der Lastaufnahmevorrichtung andererseits
verbunden sind, wobei die Stellantriebe nach Maßgabe der
Weggeber die Raumlage der Lastaufnahmevorrichtung bestimmen.
Bei rein hydraulischen Antriebs- und Steuerelementen ist eine
besonders einfache Lösung dadurch gekennzeichnet, daß die
Weggeber und die Stellantriebe als Hydraulikzylinder mit Kolben und
Kolbenstangen ausgebildet sind, und daß die Hydraulikzylinder auf
jeweils einer Seite einer Mitten ebene auf der Seite des
Kolbenbodens einerseits und auf der Seite der Kolbenstange
andererseits durch Hydraulikleitungen miteinander verbunden sind.
Eine solche Vorrichtung läßt sich jedoch hinsichtlich des
mechanischen Aufbaus und des Gewichts noch weiter ausgestalten,
wenn elektrische Komponenten in die Steuerung integriert werden.
Mit Vorteil können beispielsweise die Stellantriebe als
Hydraulikantriebe und die Weggeber als elektrische Weggeber
ausgeführt sein, deren Ausgänge über Meßverstärker Steuerventilen
für die Ansteuerung der Stellantriebe durch ein Hydraulikaggregat
aufgeschaltet sind.
Die elektrischen Weggeber können dabei analoge Weggeber (z. B.
mit Schiebepotentiometern) oder digitale Weggeber (mit
Impulsgeneratoren und Zählern) sein.
Als Lastaufnahmevorrichtungen können verschiedene Einrichtungen
dienen, wie beispielsweise ein Dorn, der in einen Hohlraum einer
Rolle oder Walze einführbar ist, eine Zange, mit der tonnenförmige
Gegenstände umfaßt und sogar um im wesentlichen waagerechte
Achsen gedreht werden können, weiterhin kann die
Lastaufnahmevorrichtung aus zwei oder mehreren Gabelzinken
bestehen, deren seitliche Abstände unabhängig voneinander
verändert werden können, um beispielsweise auch mehrere Paletten
gleichzeitig aufnehmen, transportieren und absetzen zu können. Der
weiter oben beschriebene Abstand D1 bezieht sich in allen Fällen
vorteilhaft in etwa auf den Massenschwerpunkt der
Lastaufnahmevorrichtung.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des Erfindungsgegenstandes
ergeben sich aus den übrigen Unteransprüchen.
Ausführungsbeispiele des Erfindungsgegenstandes werden
nachstehend anhand der Fig. 1 bis 9 näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht von oben auf die
erfindungsgemäße Beladeeinrichtung mit zwei
unterschiedlichen Stellungen von Ausleger und
Lastaufnahmevorrichtung,
Fig. 2 eine Seitenansicht des Gegenstandes nach Fig. 1
mit drei unterschiedlichen Raumlagen von
Lastaufnahmevorrichtung und Ausleger,
Fig. 3 die Verwendung einer Vorrichtung nach den
Fig. 1 und 2 im Zusammenwirken mit einem
Gabelstapler,
Fig. 4 die Verwendung einer gegenüber den Fig. 1
und 2 leicht modifizierten Vorrichtung im
Zusammenwirken mit dem Antriebsteil eines
Schubmaststaplers, welches Antriebsteil
gleichzeitig einen Führerstand aufweist,
Fig. 5 die Verwendung einer gegenüber den Fig. 1
und 2 leicht modifizierten Vorrichtung in
Verbindung mit einem anders gestalteten
Antriebsteil eines Schubmaststaplers und mit
Anordnung eines Führerstandes in der Nähe der
Lastaufnahmevorrichtung,
Fig. 6 eine Variante des Gegenstandes nach Fig. 5, bei
der die Parallelogrammlenker verkürzt ausgebildet
sind und bei der sich zwischen den Parallelo
grammlenkern und der Lastaufnahmevorrichtung
ein Führerstand befindet, dessen Raumlage zur
Lastaufnahmevorrichtung unverändert bleibt,
Fig. 7 eine Seitenansicht einer weiteren Variante analog
Fig. 3, jedoch mit einem Ausleger in Form eines
einzigen Lenkarms, der mit zwei hydraulischen
Weggebern und zwei hydraulischen Stellantrieben
für die Lasthalteeinrichtung zusammenwirkt,
Fig. 8 eine vergrößerte Draufsicht auf einen Teil des
Gegenstandes nach Fig. 7 mit zusätzlichen
Details hinsichtlich der hydraulischen Steuerkreise,
und
Fig. 9 eine Anordnung analog Fig. 8, bei der jedoch die
hydraulischen Weggeber durch elektronische
Weggeber mit Meßverstärkern und Steuerventilen
ersetzt worden sind.
In Fig. 1 ist gestrichelt ein Container 1 mit einem Containerboden 2
und zwei längsten Seitenwänden 3 und 4 dargestellt. Die
Beladeöffnung 5 ist gleichfalls angedeutet.
Wesentlicher Teil der Beladevorrichtung sind zwei Radarme 6 und 7,
an deren Enden zwei Räder 8 und 9 angeordnet sind und die die
Schenkel eines U-förmigen Fahrgestells 10 bilden, dessen Joch 11
aus drei Profilteilen 11a, 11b und 11c zusammengesetzt ist, wie dies
in den Fig. 1 und 2 dargestellt ist. Die beiden Radarme 6 und 7
werden durch eine Traverse 12 in einem vorgegebenen Abstand
zueinander gehalten.
Die den Rädern 8 und 9 abgekehrten Enden der Radarme 6 und 7
sind durch eine Kupplungseinrichtung 13 mit einem Grundfahrzeug
14 verbindbar oder verbunden, das in Fig. 3 als Gabelstapler
dargestellt ist, auf dessen Einzelheiten nachstehend noch näher
eingegangen wird.
An dem Fahrgestell 10 ist auf eine nachstehend noch näher
beschriebene Weise ein Ausleger 15 in der Weise befestigt, daß er
sowohl vertikale als auch horizontale als auch überlagerte
Bewegungen ausführen kann. An dem der Kupplungseinrichtung 13
abgekehrten Ende besitzt der Ausleger 15 eine
Lastaufnahmevorrichtung 16, die bei dem Beispiel nach den Fig.
1 und 2 als Dorn 17 für das Einschieben in den axialen Hohlraum
einer Rolle oder Walze oder eines Wickels ausgebildet ist.
Wie aus Fig. 1 ersichtlich ist, liegt die virtuelle gemeinsame
Rotationsachse FA-FA der Räder 8 und 9 zwischen der
Lastaufnahmevorrichtung 16 und der Kupplungseinrichtung 13, wobei
in diesem Fall der angenommene Massenschwerpunkt M betrachtet
wird, der durch das hier nicht gezeigte Ladegut definiert wird, auf
dessen Abmessungen naturgemäß die Abmessungen der
Lastaufnahmevorrichtung 16 abgestimmt sind.
Wie sich aus Fig. 1 ergibt, ist der waagerechte Abstand D1 der
Rotationsachse FA-FA der Räder 8 und 9 von der
Lastaufnahmevorrichtung 16 erheblich kleiner als der waagerechte
Abstand D2 der gleichen Rotationsachse FA-FA von der
Kupplungseinrichtung 13.
Wie sich insbesondere aus einer Zusammenschau der Fig. 1 und
2 ergibt, besteht der Ausleger 15 aus insgesamt drei
Parallelogrammlenkern 18, 19 und 20. Die beiden oberen
Parallelogrammlenker 18 und 19 werden nur auf Zug beansprucht
und sind infolgedessen sehr schlank ausgebildet. In der Mitte
darunter befindet sich der auf Druck beanspruchte weitere
Parallelogrammlenker 20, der aus einem Kastenprofil gebildet ist.
Dieser mittlere Parallelogrammlenker 20 ist mit einem Hubantrieb 21
verbunden, der im vorliegenden Falle aus zwei Hydraulikzylindern 22
besteht, wie dies insbesondere aus Fig. 1 hervorgeht.
Die Lastaufnahmevorrichtung 16 ist an der Vorderseite eines
Tragrahmens 23 befestigt, auf dessen Rückseite Gelenkstellen 24,
25 und 26 für die äußersten Enden der Parallelogrammlenker 18,19
und 20 angeordnet sind. Die jeweils anderen Enden der
Parallelogrammlenker 18, 19 und 20 sind über weitere Gelenkstellen
27, 28 und 29 an der Kupplungseinrichtung 13 angelenkt. Sämtliche
Gelenkstellen sind so ausgebildet, daß die Parallelogrammlenker 18,
19 und 20 Schwenkbewegungen in horizontaler, vertikaler und
zusammengesetzter Bewegung ausführen können, wobei der
Tragrahmen 23 bei allen Bewegungen parallel zu sich selbst
verschoben wird. In Fig. 1 sind zwei solcher Stellungen gezeigt; in
Fig. 2 drei solcher Stellungen. Zur Parallelverschiebung in
senkrechter Richtung dient hierbei der bereits beschriebene
Hubantrieb 21. Zur Erzeugung einer waagerechten
Bewegungskomponente dienen die nachstehenden konstruktiven
Einrichtungen: Die Kupplungseinrichtung 13 besitzt eine Drehsäule
30, an der der untere Parallelogrammlenker 20 mittels der
Gelenkstelle 29 in vertikaler Richtung schwenkbar, aber in
horizontaler Richtung verdrehfest angeordnet ist. An der Drehsäule
30 greift ein Schwenkantrieb 31 an, zu dem ein waagerecht liegender
Hydraulikzylinder 32 gehört. Daraus ist erkennbar, daß die dem
Tragrahmen 23 zugeordneten Gelenkstellen 24, 25 und 26 und die
beiden oberen, der Kupplungseinrichtung 13 zugeordneten weiteren
Gelenkstellen 27 und 28 so ausgelegt sind, daß sie zusätzlich zur
Hubbewegung in vertikaler Richtung eine Schwenkbewegung der
zugehörigen Parallelogrammlenker 18, 19 und 20 in Querrichtung zur
Hubbewegung zulassen. Bei der Schwenkbewegung des unteren
Parallelogrammlenkers 20 in Querrichtung spielt die bereits
beschriebene Drehsäule 30 die entscheidende Rolle.
Fig. 2 zeigt - in gestrichelten Linien angedeutet - auch die
technischen Maßnahmen zur Veränderung des Abstandes der
Rotationsachse FA-FA der Räder 8 und 9 von der
Kupplungseinrichtung 13. Zu diesem Zweck sind die Radarme 6 und
7 mit Teleskopführungen 33 ausgestattet. Der zugehörige
Hydraulikantrieb ist durch einen Doppelpfeil 34 angedeutet.
Wie aus Fig. 2, rechts, hervorgeht, ist das Fahrgestell 10 im
Bereich des Jochs 11 über zwei Schwenklager 35 mit waagerechten
Achsen und über ein Drehlager 36 mit einer senkrechten Drehachse
mit zwei Gabeltaschen 37 verbunden, in die die Gabelzinken 38
eines Grundfahrzeugs 14 einschiebbar sind, das als Gabelstapler 39
ausgeführt ist. Die beiden waagerechten Schwenklager 35 sind über
eine waagerechte Traverse 35a miteinander verbunden, in deren
Mitte sich oben das Drehlager 36 mit seiner senkrechten Drehachse
befindet. Ein Abgleiten der Gabeltaschen 37 wird durch
Sicherungsbolzen 37a verhindert.
Die Verwendung eines herkömmlichen Gabelstaplers 39 mit einem
Führerstand 40 ist in Fig. 3 dargestellt. In diesem Falle ist die
Lastaufnahmevorrichtung 16 aus zwei Gabeln gebildet, von denen
nur eine sichtbar ist. Diese Gabeln sind - mit veränderbarem Abstand
zueinander - an dem bereits beschriebenen Tragrahmen 23
angeordnet. Die Kupplungseinrichtung 13 mit der Drehsäule 30 und
allen Gelenkstellen sowie dem Hubantrieb 21 und dem
Schwenkantrieb 31 sowie dem Ausleger 15 entspricht dabei in allen
Details den Fig. 1 und 2, so daß auf Wiederholungen weitgehend
verzichtet werden kann. Der Gabelstapler 39 besitzt einen
Führerstand 40 und einen in der Neigung verstellbaren Hubmast 41,
um die Gabelzinken 38 in der Höhe und in der Neigung verstellen zu
können, wie dies von den üblichen Gabelstaplern her bekannt ist.
Dadurch läßt sich das Einführen der Gabelzinken 38 in die
Gabeltaschen 37 erheblich erleichtern.
Bei dem Ausführungsbeispiel der Erfindung nach Fig. 4 besteht das
Grundfahrzeug 14 aus dem Antriebsteil 42 eines Schubmaststaplers,
wobei die Radarme 6 und 7 und die Kupplungseinrichtung 13 mit dem
besagten Antriebsteil 42 starr und fest verbunden sind. Das
Antriebsteil 42 ist dabei mit einem Führerstand 43 ausgestattet und
besitzt mindestens ein um eine senkrechte Achse schwenkbares
Antriebsrad 44, wodurch die gesamte Vorrichtung außerordentlich
manövrierfähig gestaltet wird.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 5 wird als Grundfahrzeug
ein anders gestalteter Antriebsteil 45 verwendet, von dem ein
besonderer Führerstand 46 getrennt und in der Nähe der
Lastaufnahmevorrichtung 16 angeordnet ist. In diesem Fall ist der
Führerstand 46 in die Parallelogrammlenkeranordnung integriert, und
zwar ist er am unteren Parallelogrammlenker 20 befestigt. Dies führt
- wie in Fig. 5 zeichnerisch dargestellt - dazu, daß der Führerstand
46 bei einer Änderung der Winkelstellung des unteren
Parallelogrammlenkers 20 seine Raumlage entsprechend verändert.
Der Ausdruck "Führerstand" ist stellvertretend für jede Art von
Betätigungs- und Steuereinrichtung. Es kann sich um eine
ausgesprochene Fahrerkabine wie im Beispiel der Fig. 3 handeln,
aber auch um offene Führerstände, wie dem Ausführungsbeispiel
nach Fig. 4. Sofern die Bedienungsperson hierbei Gefahr laufen
könnte, mit einer oberen Kante des Containers in Berührung zu
kommen, ist der Führerstand selbstverständlich durch steife
Schutzbügel 47 gesichert.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 6 wird der gleiche
Antriebsteil 45 wie bei dem Gegenstand von Fig. 5 verwendet, und
auch in diesem Fall besteht die Lastaufnahmevorrichtung 16 aus
zwei Gabelzinken, die in waagerechter Richtung verstellbar an dem
bereits beschriebenen Tragrahmen 23 angeordnet sind. An dessen
Rückseite ist jedoch eine Tragkonstruktion 48 befestigt, auf der ein
Führerstand 49 angeordnet ist, der gleichfalls mit Schutzbügeln 47
versehen ist. In diesem Fall endet der Ausleger 15 an der Rückseite
des Führerstandes 49, und zwar befinden sich die vorderen
Gelenkstellen 24, 25 und 26 der Parallelogrammlenker 18,19 und 20
auf der Rückseite des Führerstandes 49. Es versteht sich, daß in der
Seitenansicht nach Fig. 6 nur jeweils die vorderen
Parallelogrammlenker 19 und 20 sowie die vorderen Gelenkstellen 25
und 26 sichtbar sind.
Anhand der Fig. 6 wird noch die Möglichkeit erläutert, die
Lastaufnahmevorrichtung 16 in der Neigung zu verstellen. Dies
geschieht durch eine Verstelleinrichtung 50, die im vorliegenden
Falle durch zwei Teleskopführungen in den beiden
Parallelogrammlenkern 18 und 19 gebildet wird. Auch in diesem Falle
ist nur die vordere Verstelleinrichtung sichtbar. Der Verstellantrieb ist
durch den Doppelpfeil 51 angedeutet. Es ist alternativ natürlich auch
möglich, die Verstelleinrichtung 50 im unteren Parallelogrammlenker
20 anzuordnen, so daß an dieser Stelle nur ein einziger
Verstellantrieb benötigt wird.
Bei der Vorrichtung nach den Fig. 7 und 8 besitzt der Ausleger 52
einen einzigen Lenkarm 53, der an eine sonst weitgehend gleiche
Kupplungseinheit 13 angelenkt und an einen Hubantrieb 21 und an einen
Schwenkantrieb 31 angeschlossen ist. Die Verbindung mit dem
Schwenkantrieb 31 erfolgt über die Drehsäule 30.
Der Lenkarm 53 ist an beiden Enden über je eine Gelenkstelle 54, 55, die
jeweils eine horizontale Achse AH1-AH1 bzw. AH2-AH2 und eine vertikale
Achse AV1-AV1 bzw., AV2-AV2 aufweist, mit der Kupplungseinrichtung 13
einerseits und mit der Lastaufnahmevorrichtung 16 andererseits
verbunden. Die beiden Endabschnitte 56, 57 des Lenkarms 13 sind über
paarweise parallel zueinander angeordnete Weggeber 58 und 59 mit der
Kupplungseinrichtung 13 einerseits und über paarweise parallel zueinander
angeordnete Stellantriebe 60, 61 mit der Lastaufnahmevorrichtung 16
andererseits verbunden.
Die Weggeber 58, 59 und die Stellantriebe 60, 61 sind als
Hydraulikzylinder 64, 65 mit Kolben 66, 67 und Kolbenstangen 68, 69
ausgebildet, und die Hydraulikzylinder 64, 65 sind auf jeweils einer Seite
einer Mittenebene ME-ME auf der Seite des Kolbenbodens einerseits und
auf der Seite der Kolbenstange 68, 69 andererseits durch
Hydraulikleitungen 70, 71 miteinander verbunden.
Für den Regelfall versteht es sich, daß die jeweils hydraulisch gekoppelten
Kolben und Kolbenstangen gleiche Querschnitte aufweisen, so daß das
von dem einen Kolben verdrängte Öl am anderen Kolben die gleiche
Wegverschiebung auslöst. Unter der Voraussetzung, daß alle
Gelenkstellen an beiden Enden des Lenkarms 53 gleiche horizontale und
vertikale Abstände voneinander aufweisen, ergibt sich hierbei eine
Verschiebung der Lastaufnahmevorrichtung 16 parallel zu sich selbst.
Um in diese Bewegungsabläufe gezielt, d. h. mit positivem oder negativem
Vorzeichen eingreifen zu können, werden erforderlichenfalls die
Hydraulikleitungen 70, 71 auf jeweils einer Seite der Mittenebene ME-ME
durch je eine Steuereinheit 72, 73 verbunden, durch die das
Wegeverhältnis zwischen den Weggebern 58, 59 und den Stellantrieben
60, 61 veränderbar ist. Es versteht sich, daß hierbei die beiderseitigen
Steuereinheiten 72. 73 miteinander korreliert sind, und zwar in zweierlei
Sinne: Zum einen muß sichergestellt sein, daß bei einer Vertikalbewegung
des Lenkarms 53 und bei einer vertikalen Schwenkbewegung der
Lastaufnahmevorrichtung 16 auf beiden Seiten der Mittenebene ME-ME
gleiche Bewegungsabläufe erfolgen. Zum anderen muß bei einer
horizontalen Schwenkbewegung des Lenkarms 53 gewährleistet sein, daß
die Bewegungsabläufe beiderseits der Mittenebene ME-ME
entgegengesetzt verlaufen. Ohne die Steuereinheiten 72 und 73 wäre dies
bei dem in Fig. 8 gezeigten Schaltbild automatisch der Fall.
Der Gegenstand nach Fig. 9 stimmt mit den nachstehend noch näher
beschriebenen Ausnahmen mit dem Gegenstand der Fig. 7 und 8
überein, so daß für gleiche Teile oder Teile mit gleicher Funktion die
gleichen Bezugszeichen verwendet werden. Dies gilt beispielsweise auch
für die Stellantriebe 60, 61, die als Hydraulikantriebe ausgeführt sind.
In Fig. 9 sind jedoch die Weggeber 58a, 59a als elektrische Weggeber
ausgeführt, und deren Ausgänge 58b, 59b sind über Meßverstärker 74, 75,
Steuerventilen 76, 77 für die Ansteuerung der Stellantriebe 60, 61 durch
ein Hydraulikaggregat 78 über die Leitungen 70, 71 aufgeschaltet.
Als Weggeber kommen hierbei Meßsysteme in Frage, die auch unter der
Bezeichnung "Wegaufnehmer" auf dem Markt sind und auf
potentiometrischen, induktiven, inkrementalen, codierten oder absoluten
Meßprinzipien beruhen und auch die Verschieberichtung angeben. Als
Steuerventile kommen bevorzugt sogenannte Proportional-Wegeventile in
Frage, wie sie von der Firma BOSCH zusammen mit Meßverstärkern und
deren Schaltplänen angeboten werden.
Um auch hierbei gezielt, d. h. mit positivem oder negativem Vorzeichen, in
den Bewegungsablauf der Lastaufnahmevorrichtung 16 eingreifen zu
können, wird den Eingängen der Meßverstärker 74, 75 erforderlichenfalls
zusätzlich zu den Ausgängen 58b, 59b der Weggeber 58a, 59a je eine
Steuereinheit 79, 80 aufgeschaltet, durch die das Wegeverhältnis zwischen
den Weggebern 58a, 59a und den Stellantrieben 60, 61 veränderbar ist.
Aus den vorstehend genannten Gründen sind auch hierbei die
beiderseitigen Steuereinheiten 79, 80 miteinander entsprechend korreliert.
Bei den Vorrichtungen nach den Fig. 7 bis 9 sind die Enden der
Weggeber 58, 59; 58a, 59a und die Enden der Stellantriebe 60, 61 über
kardanische Gelenkstellen 62, 63 mit dem Lenkarm 53 einerseits und mit
der Kupplungseinrichtung 13 und der Lastaufnahmevorrichtung 16
andererseits verbunden, um die erforderlichen Freiheitsgrade in den
Bewegungsabläufen zu gewährleisten. Zur Anbringung eines Teils der
kardanischen Gelenkstellen 62 und 63 ist der Lenkarm 53 mit Traversen
53a und 53b ausgestattet.
Die Schaltungen in den Fig. 8 und 9 sind als solche
spiegelsymmetrisch zur Mittenebene ME-ME angelegt. Es gilt auch in
jedem Fall, daß die Stellantriebe 60, 61 nach Maßgabe der Weggeber 58,
59; 58a, 59a die Raumlage der Lastaufnahmevorrichtung 16 bestimmen.
Das Hydraulikaggregat 78, das zumindest in analoger Form auch bei den
Gegenständen der übrigen Figuren verwendet wird, ist - wie in Fig. 9
gezeigt - über die Steuerventile 76 und 77 mit den Stellantrieben 60 und 61
verbunden ist, besteht aus einer Hydraulikpumpe 81 mit einem auf der
Druckseite nachgeschalteten Rückschlagventil 82 und einem Antriebsmotor
83. An die Druckleitung 84 ist ein Druckbegrenzer 85 angeschlossen, und
die Rücklaufleitung 86 mündet über ein Filter 87, dem ein By-pass-Ventil
88 zugeordnet ist, in einem Sumpf 89.
Vom Einfluß der Steuereinheiten 72/73 bzw. 79/80 einmal abgesehen, ist
die Wirkungsweise der Anordnungen nach den Fig. 7 bis 9 folgende:
Bei einer Vertikalbewegung der Ausleger 52 werden die Wegsignale der
Weggeber 58/59 bzw. 58a/59a gegensinnig den Stellantrieben 60/61
mitgeteilt, so daß sich die Lastaufnahmevorrichtungen 16 parallel zu sich
selbst verschieben. Bei einer Horizontalbewegung der Ausleger 52 werden
die entgegengesetzten Wegsignale der Weggeber 58/59 bzw. 58a/59a den
auf der anderen Seite der Mittenebene ME-ME liegenden Stellantrieben
60/61 mit entsprechend entgegengesetztem Vorzeichen mitgeteilt, so daß
sich auch in diesem Falle die Lastaufnahmevorrichtungen 16 parallel zu
sich selbst verschieben. Entsprechende Überlegungen gelten auch für
überlagerte horizontale und vertikale Bewegungen der Ausleger 52.
Es ist selbstverständlich möglich, die unterschiedlichen
Verstellmöglichkeiten mit allen anderen beschriebenen
Ausführungsbeispielen zu kombinieren.
Unter der Bezeichnung "Kupplungseinrichtung" werden alle
Verbindungselemente oder Baugruppen verstanden, durch die die
Lastaufnahmevorrichtung einschließlich ihrer Antriebselemente mit
einem der möglichen Grundfahrzeuge verbunden oder verbindbar ist,
sei es in Form einer lösbaren Verbindung nach den Fig. 1 bis 3,
sei es in Form einer ständigen Verbindung nach den Fig. 4 bis 6.
Claims (26)
1. Vorrichtung zum Beladen von Containern (1) mit einer in den
Container einführbaren, mit einem Grundfahrzeug (14) durch
eine Kupplungseinrichtung (13) verbundenen und mindestens
in vertikaler Richtung beweglichen Lastaufnahmevorrichtung
(16) und mit Rädern (8, 9) für die Abstützung eines von der
Lastaufnahmevorrichtung (16) erzeugten Drehmoments,
dadurch gekennzeichnet, daß die Räder (8, 9) an zwei
Radarmen (6, 7) angeordnet sind, die beiderseits des
Containers (1) an den Außenseiten der längsten
Containerwände (3, 4) am Container (1) entlang verfahrbar und
mit ihren den Rädern (8, 9) abgekehrten Enden mit dem
Grundfahrzeug (14) verbunden sind, und daß die
Lastaufnahmevorrichtung (16) über einen mindestens in
senkrechter Richtung beweglichen Ausleger (15, 52) mit der
Kupplungseinrichtung (13) verbunden ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die virtuelle gemeinsame Rotationsachse (FA-FA) der Räder (8,
9) zwischen der Lastaufnahmevorrichtung (16) und der
Kupplungseinrichtung (13) liegt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
der waagerechte Abstand (D1) der Rotationsachse (FA-FA) der
Räder (8, 9) von der Lastaufnahmevorrichtung (16) kleiner ist
als der waagerechte Abstand (D2) der gleichen Rotationsachse
(FA-FA) von der Kupplungseinrichtung (13).
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Ausleger (15) mit Parallelogrammlenkern (18, 19, 20)
ausgestattet ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
zwei obere, auf Zug beanspruchte Parallelogrammlenker (18,
19) und ein mittig darunter angeordneter, auf Druck
beanspruchter Parallelogrammlenker (20) vorhanden sind und
daß der untere Parallelogrammlenker (20) mit mindestens
einem Hubantrieb (21) verbunden ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
die Lastaufnahmevorrichtung (16) an der Vorderseite eines
Tragrahmens (23) befestigt ist, auf dessen Rückseite
Gelenkstellen (24, 25, 26) für die äußersten Enden der
Parallelogrammlenker (18, 19, 20) angeordnet sind.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
die jeweils anderen Enden der Parallelogrammlenker (18, 19,
20) über weitere Gelenkstellen (27, 28, 29) an der
Kupplungseinrichtung (13) angelenkt sind.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
die Kupplungseinrichtung (13) eine Drehsäule (30) aufweist, an
der der untere Parallelogrammlenker (20) in vertikaler Richtung
schwenkbar, aber in horizontaler Richtung verdrehfest
angeordnet ist, und an der ein Schwenkantrieb (31) angreift.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
die dem Tragrahmen (23) zugeordneten Gelenkstellen (24, 25,
26) und die beiden oberen, der Kupplungseinrichtung (13)
zugeordneten weiteren Gelenkstellen (27, 28, 29) so ausgelegt
sind, daß sie zusätzlich eine Schwenkbewegung der
zugehörigen Parallelogrammlenker (18, 29, 30) in Querrichtung
zur Hubbewegung zulassen.
10. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
der Abstand der Rotationsachse (FA-FA) der Räder (8, 9) von
der Kupplungseinrichtung (13) veränderbar ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß
die Radarme (6, 7) zur Veränderung des Achsabstandes mit
Teleskopführungen (33) ausgestattet sind.
12. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Radarme (6, 7) an ihren den Rädern (8, 9) abgekehrten
Enden durch ein Joch (11) zu einem U-förmigen Fahrgestell
(10) miteinander verbunden sind.
13. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Grundfahrzeug (14) ein Gabelstapler (39) ist und daß die
Radarme (6, 7) im Bereich der Kupplungseinrichtung (13) mit
dem Gabelstapler (39) verbunden sind.
14. Vorrichtung nach den Ansprüchen 12 und 13, dadurch
gekennzeichnet, daß das Fahrgestell (10) im Bereich des
Jochs (11) über zwei Schwenklager (35) mit waagerechten und
ein Drehlager (36) mit senkrechter Achse mit zwei
Gabeltaschen (37) verbunden ist, in die die Gabelzinken (38)
des Gabelstaplers (39) einschiebbar sind.
15. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Grundfahrzeug (14) der Antriebsteil (42, 45) eines
Schubmaststaplers ist und daß die Radarme (6, 7) und die
Kupplungseinrichtung (13) mit dem Antriebsteil (42, 45) des
Schubmaststaplers verbunden sind.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß
der Antriebsteil (42) des Schubmaststaplers mit einem
Führerstand (43) ausgestattet ist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß
der Führerstand (46) vom Antriebsteil (45) getrennt und in der
Nähe der Lastaufnahmevorrichtung (16) in die
Parallelogrammlenkeranordnung integriert ist.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß
der Führerstand (46) am unteren Parallelogrammlenker (20)
befestigt ist.
19. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß
die Lastaufnahmevorrichtung (16) an der Vorderseite eines
Tragrahmens (23) befestigt ist, an dessen Rückseite eine
Tragkonstruktion (48) mit einem Führerstand (49) starr
befestigt ist, und daß sich die vorderen Gelenkstellen (24, 25,
26) der Parallelogrammlenker (18, 19, 20) auf der Rückseite
des Führerstandes (49) befinden.
20. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
in der Parallelogrammlenkeranordnung eine Verstelleinrichtung
(50) zur Veränderung der Neigung der
Lastaufnahmevorrichtung (16) angeordnet ist.
21. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Ausleger (52) einen einzigen Lenkarm (53) aufweist, der an
einen Hubantrieb (21) und an einen Schwenkantrieb (31)
angeschlossen ist und an beiden Enden über je eine
Gelenkstelle (54, 55), die jeweils eine horizontale Achse
(AH1-AH1, AH2-AH2) und eine vertikale Achse (AV1-AV1, AV2-AV2)
aufweist, mit der Kupplungseinrichtung (13) einerseits und mit
der Lastaufnahmevorrichtung (16) andererseits verbunden ist,
und daß die beiden Endabschnitte (56, 57) des Lenkarms (53)
über paarweise parallel zueinander angeordnete Weggeber
(58, 59; 58a, 59a) mit der Kupplungseinrichtung (13) einerseits
und über paarweise zueinander angeordnete Stellantriebe (60,
61) mit der Lastaufnahmevorrichtung (16) andererseits
verbunden sind, wobei die Stellantriebe (60, 61) nach Maßgabe
der Weggeber (58, 59; 58a, 59a) die Raumlage der
Lastaufnahmevorrichtung (16) bestimmen.
22. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß
die Enden der Weggeber (58, 59; 58a, 59a) und die Enden der
Stellantriebe (60, 61) über kardanische Gelenkstellen (62, 63)
mit dem Lenkarm (53) einerseits und mit der
Kupplungseinrichtung (13) und der Lastaufnahmevorrichtung
(16) andererseits verbunden sind.
23. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß
die Weggeber (58, 59) und die Stellantriebe (60, 61) als
Hydraulikzylinder (64, 65) mit Kolben (66, 67) und
Kolbenstangen (68, 69) ausgebildet sind, und daß die
Hydraulikzylinder (64, 65) auf jeweils einer Seite einer
Mittenebene (ME-ME) auf der Seite des Kolbenbodens
einerseits und auf der Seite der Kolbenstange (68, 69)
andererseits durch Hydraulikleitungen (70, 71) miteinander
verbunden sind.
24. Vorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß
die Hydraulikleitungen (70, 71) auf jeweils einer Seite der
Mittenebene (ME-ME) durch je eine Steuereinheit (72, 73)
verbunden sind, durch die das Wegeverhältnis zwischen den
Weggebern (58, 59) und den Stellantrieben (60, 61)
veränderbar ist, und daß die beiderseitigen Steuereinheiten
(72, 73) miteinander korrelierbar sind.
25. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß
die Stellantriebe (60, 61) als Hydraulikantriebe und die
Weggeber (58a, 59a) als elektrische Weggeber ausgeführt
sind, deren Ausgänge (58b, 59b) über Meßverstärker (74, 75)
Steuerventilen (76, 77) für die Ansteuerung der Stellantriebe
(60, 61) durch ein Hydraulikaggregat (78) aufgeschaltet sind.
26. Vorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß
den Eingängen der Meßverstärker (74, 75) zusätzlich zu den
Ausgängen (58b, 59b) der Weggeber (58a, 59a) je eine
Steuereinheit (79, 80) aufgeschaltet ist, durch die das
Wegverhältnis zwischen den Weggebern (58a, 59a) und den
Stellantrieben (60, 61) veränderbar ist, und daß die
beiderseitigen Steuereinheiten (79, 80) miteinander
korrelierbar sind.
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